Mediadaten 2021 - reformiert.info
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Foto: Désirée Good Mediadaten 2021 KünzlerBachmann Verlag AG Zürcherstrasse 601, CH-9015 St.Gallen Tel. +41 71 314 04 44, Fax +41 71 314 04 45 info@kbverlag.ch, www.kbverlag.ch
// Reformiert 2021 // Profil Eine reformierte Zeitung für die Deutschschweiz Argumente aus der aktuellen Leserschaftsbefragung «reformiert.» setzt die Vision einer gemeinsamen reformierten Grosse Reichweite Stimme um und stellt zugleich die regionale Verankerung sicher – Die Zeitung wird nicht nur von den Empfängern gelesen. Zusätzlich ein Konzept, das sich auch bei Tageszeitungen durchgesetzt hat. lesen in 54% der Haushalte eine oder mehrere Personen mit. «reformiert.» ist eine Zeitung, die – redaktionell unabhängig – Knapp 20 Minuten Lesedauer aktuelle, ethische, kirchliche, theologische, kulturelle, politische, Durchschnittlich 17 Minuten lang beschäftigen sich die Leserinnen und wie auch zwischenmenschliche und gesellschaftliche Sinn-, Wert- Leser mit jeder Ausgabe der Zeitung. und Glaubensfragen reflektiert und analysiert, den Menschen und Redaktionelle Qualität dessen Lebenswelt in den Mittelpunkt stellt und den Dialog mit Die Zeitung wird von der Leserschaft als seriös und zeitgemäss wahrge- anderen Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen för- nommen. Das Interesse liegt an erster Stelle bei politischen, gesell- dert. «reformiert.» trägt auf dem Boden der reformierten Tradition schaftlichen und ethischen Themen. zum Zusammenleben der Gesellschaft bei. Attraktives Erscheinungsbild Das Layout der Zeitung wurde auf Anfang 2018 überarbeitet. Die Zeitung richtet sich an Leserinnen und Leser unterschiedlichs- Knapp 2/3 der Leserinnen und Leser sehen darin eine Verbesserung. ter weltanschaulicher und theologischer Positionen inner- und ausserhalb der Kirche. «reformiert.» schafft auch eine Verbindung zu religiös und kirchlich Interessierten, die selten oder nie am institutionalisierten kirchlichen Leben teilnehmen. (Quelle: Demoscope 2018) Verlage reformiert.aargau Evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden Storchengasse 15, 5200 Brugg AG, Tel. 056 444 20 70 Loëstrasse 60, 7000 Chur, Tel. 081 257 11 00, Fax 081 257 11 01 verlag.aargau@reformiert.info, www.reformiert.info redaktion.graubuenden@reformiert.info, www.reformiert.info Verein reformiert. Bern | Jura | Solothurn Trägerverein reformiert.zürich Gerberngasse 23, Postfach 312, 3000 Bern 13 Preyergasse 13, Postfach, 8022 Zürich, Tel. 044 268 50 00 Tel. 031 398 18 30, verlag.bern@reformiert.info verlag.zuerich@reformiert.info, www.reformiert.info // 2 //
// Reformiert 2021 // Preise/Formate Gültig ab 1.1.2021 Satzspiegel: 284 x 424 mm Beilage/Beikleber ≥ Preise auf Anfrage ≥ Teilauflage möglich Rabatte ≥ Wiederholungsrabatt: 1/1 Seite 1/2 Seite quer 1/2 Seite hoch 1/3 Seite quer 1/4 Seite quer 1/4 Seite hoch Ab 3 Ausgaben 8% 284 × 424 mm 284 × 210 mm 140 × 424 mm 284 × 138 mm 284 × 103 mm 140 × 210 mm Ab 4 Ausgaben 10% Gesamt 23'805.– Gesamt 12'200.– Gesamt 12'200.– Gesamt 8'100.– Gesamt 6'200.– Gesamt 6'200.– AG 5'500.– AG 2'790.– AG 2'790.– AG 1'870.– AG 1'440.– AG 1'440.– Ab 6 Ausgaben 12% *BE 15'150.– *BE 7'680.– *BE 7'680.– *BE 5'100.– *BE 3'890.– *BE 3'890.– Ab 12 Ausgaben 15% GR 2'300.– GR 1'200.– GR 1'200.– GR 850.– GR 620.– GR 620.– ZH 12'800.– ZH 6'500.– ZH 6'500.– ZH 4'360.– ZH 3'250.– ZH 3'250.– Ab 17 Ausgaben 18% Ab 23 Ausgaben 21% ≥ Spezialrabatte Landeskirchl. Bildungs- häuser und Institutionen 10% Hilfswerke mit ZEWO- 1/8 Seite quer 1/8 Seite hoch 1/16 Seite quer 1/16 Seite hoch 1/32 Seite quer 1/64 Seite quer Mitgliedschaft oder 140 × 103 mm 68 × 210 mm 140 × 49 mm 68 × 103 mm 68 × 49 mm 68 × 22 mm SEA-Gütesiegel 10% Gesamt 3'150.– Gesamt 3'150.– Gesamt 1'600.– Gesamt 1'600.– Gesamt 850.– Gesamt 450.– AG 730.– AG 730.– AG 370.– AG 370.– AG 195.– AG 100.– *BE 2'140.– *BE 2'140.– *BE 1'100.– *BE 1'100.– *BE 575.– *BE 290.– ≥ Kombirabatt GR 310.– GR 310.– GR 160.– GR 160.– GR 90.– GR 55.– ZH 1'650.– ZH 1'650.– ZH 850.– ZH 850.– ZH 450.– ZH 230.– Bei Kombi-Buchungen in den Regionalauflagen werden 15% Die Tarife gelten für s/w, 2-, 3- und 4-farbige Anzeigen * Distribution in den Kantonen Bern, Jura und Solothurn Rabatt auf die Anzeigen- preise gewährt. ≥ Beraterkomission Anzeigenpreise in CHF zuzüglich 7,7% Mehrwertsteuer / EURO-Kurs laut Buchhaltung 5% (Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch unter www.kbverlag.ch) // 3 //
// Reformiert 2021 // Technische Daten Gesamtauflage 704'432 Ex. Bildauflösung 122 lpi/243 dpi davon im Aargau (WEMF 2020) 98'539 Ex. davon in Bern (WEMF 2020) 348'940 Ex. Raster Kettenraster elliptisch davon in Graubünden (Verlagsangaben) 32'927 Ex. davon in Zürich (WEMF 2020) 224'026 Ex. Gesamtfarbauftrag 200% Erscheinung Tonwertzunahme Bei 50% = 26% Gesamtauflage 716'906 Ex. 12-mal jährlich Split Zürich 236'500 Ex. 23-mal jährlich Farben Euro-Skala, Pantonefarben müssen in CMYK definiert sein (Gesamtauflage plus 11 Ausgaben Zürich) ICC-Profil ISOnewspaper26v4.icc, Link zum Profil: Erscheinungstag Freitag http://www.ifra.com/WebSite/ifra.nsf/html/CONT_ISO_DOWNLOADS Proofs Zur Farbsteuerung werden farbverbindliche Proofs nach Richtlinie ISO 12647-3:2004 mit Ugra/Fogra-Medienkeil benötigt. Vertrieb 100% der Auflage Hauszustellung Ansonsten erfolgt der Druck nach Standardwerten. Druckverfahren Zeitungsrollenoffset Druckdaten PDF/X-4 konforme PDF-Dateien (Einzelseiten). Schnittzeichen und andere Marken nicht aktiviert. Papier Snowprint, 52 g/m² Datenübermittlung E-Mail: info@kbverlag.ch Rasterweite 60 L/cm KünzlerBachmann Verlag AG, Zürcherstrasse 601, CH-9015 St.Gallen // 4 //
// Reformiert 2021// Erscheinungsplan Termine Gesamtausgabe (AG, BE, GR, ZH) Termine Ausgabe Zürich Nr. Erscheinung Anzeigenschluss Nr. Erscheinung Anzeigenschluss 2.1 29.01.2021 06.01.2021 1.2 15.01.2021 23.12.2020 3.1 26.02.2021 03.02.2021 2.2 12.02.2021 20.01.2021 4.1 26.03.2021 03.03.2021 3.2 12.03.2021 17.02.2021 5.1 30.04.2021 07.04.2021 4.2 16.04.2021 24.03.2021 6.1 28.05.2021 29.04.2021 5.2 14.05.2021 21.04.2021 7.1 25.06.2021 02.06.2021 6.2 11.06.2021 19.05.2021 8.1 *30.07.2021 07.07.2021 7.2 16.07.2021 23.06.2021 9.1 27.08.2021 04.08.2021 9.2 10.09.2021 18.08.2021 10.1 24.09.2021 01.09.2021 10.2 15.10.2021 22.09.2021 11.1 29.10.2021 06.10.2021 11.2 12.11.2021 20.10.2021 12.1 26.11.2021 03.11.2021 12.2 17.12.2021 17.11.2021 1.1 31.12.2021 01.12.2021 *erscheint nur in Aargau, Bern und Zürich, Ausgabe Graubünden entfällt // 5 //
// Reformiert 2021 // Online-Werbung auf reformiert.info Gültig ab 1.1.2021 Dateigrösse max. 200 kB Dateiformate jpg, png, gif (auch animiert) Werbeform Format Platzierung Preis Werbeform Format Platzierung Preis in Pixel pro Monat in Pixel pro Monat 1 Leaderboard 1360 × 325 Startseite 500.– 2 Rectangle klein 710 × 355 Artikelseiten 300.– 1 2 // 6 //
// Reformiert 2021// Foto: Martin Guggisberg
// Reformiert 2021 // Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Begriff des Insertionsvertrages Wiederholungsrabatt wird auf Aufträgen erteilt, mit festen Plazierungsvorschriften wird, sofern diese die Veröffentlichung seiner Anzeige gesetzliche Durch den schriftlichen oder mündlichen Ab- welche die der Rabattskala entsprechende Anzahl vom Verlag akzeptiert werden, ein Plazierungszu- Vorschriften verletzt werden. schluss eines Insertionsvertrages verpflichtet sich Anzeigen (innerhalb von 12 Monaten) enthalten. Die schlag erhoben. Der Anzeigenkunde stellt sicher, dass seine Anzeigen der Verlag, in der bezeichneten Publikation ein oder Grösse darf nicht verändert werden, Texte oder Sujets Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen nicht gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren mehrere Anzeigen erscheinen zu lassen, während- nur dann, wenn es sich um Volldruckmaterial handelt. an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder Wettbewerb) verstossen. dem der Anzeigenkunde die Insertionskosten zu Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss gewünscht, so kann deswegen weder die Zahlung Im Falle einer Verletzung des UWG, trägt er die volle bezahlen hat. festgelegten Abschlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch verweigert noch Schadenersatz verlangt werden. Verantwortung für allfällige den Verleger betreffen- des Auftraggebers auch während der Vertragsdau- Ein Plazierungszuschlag wird in diesem Fall nicht den Konsequenzen. Insbesondere verpflichtet sich 2. Anwendbare Rechtsnormen er durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe erhoben. der Anzeigenkunde, sämtliche Kosten und Unkosten, Massgebend für die Regelung des Vertragsverhält- angepasst werden. die sich für den Verleger aus einem UWG-Verfahren nisses sind in erster Linie die folgenden Allgemeinen Erreicht die abgenommene Menge am Ende der 10. Fehlerhaftes Erscheinen ergeben, zu übernehmen. Geschäftsbedingungen sowie die Vorschriften des Laufdauer die vorgesehene Abschlusshöhe nicht, Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Schweizerischen Obligationenrechts (OR). so erhält der Kunde im Rahmen der Rabattskala eine Wirkung einer Anzeige wesentlich beeinträchtigt, 13. Zusätzliche Leistungen Rabattnachbelastung. wird Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse Dienstleistungen, wie Erstellung von Druckunter- 3. Basis für die Preisgestaltung der fehlerhaften Anzeige geleistet. lagen, Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Überset- Es gelten die Tarife gemäss der vorliegenden aktu- 6. Vorzeitige Vertragsauflösung Telefonische Bestellungen, Änderungen oder Ab- zungen, Mediaberechnungen und -auswertungen ellen Media- Dokumentation. Die Preise verstehen Sollte während der Vertragsdauer die Zeitschrift bestellungen von Anzeigen erfolgen auf Gefahr des usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache sich immer exklusive des aktuellen Mehrwertsteuer- ihr Erscheinen einstellen, kann der Verlag ohne Er- Anzeigenkunden. Streupläne, Kostenberechnungen usw.) hinaus- Satzes. satzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Der Geliefertes Druckmaterial muss den technischen gehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen Anzeigenkunde ist diesfalls nicht von der Pflicht Normen der Zeitschrift entsprechen. Bei Druckmate- verrechnet. 4. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu rial, welches nicht den technischen Normen der Zei- Der Inserent bzw. der Werbevermittler erklärt sich Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge sind bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung tung entspricht, wird jede Verantwortung abgelehnt. damit einverstanden, dass der Verlag die Inserate nur für Anzeigen eines einzelnen Anzeigenkunden durch den Verleger bleiben die Rabattberechtigun- Druckmaterial ohne Spezifikation wird als Ein- auf eigene und fremde Online-Dienste einspei- zulässig. gen aufgrund der ursprünglich festgelegten Ab- wegmaterial betrachtet. Dieses darf nach Ablauf sen oder sonstwie veröffentlichen und zu diesem Für Konzerne und Holdinggesellschaften gelten die schlusshöhe bestehen. einer Frist von drei Monaten seit dem letzten Er- Zweck bearbeiten kann. Der Verlag verpflichtet sich speziellen Reglemente des SZV/VSW. scheinungsdatum vernichtet werden. Ausnahme: zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim- Die Laufdauer der Abschlüsse und Wiederholungs- 7. Zahlungsbedingungen Druckmaterial mit permanentem Charakter ist vom mungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, aufträge beginnt spätestens mit dem Datum der Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, sind Auftraggeber auf dem Auftrag an uns ausdrücklich Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten ersten Insertion, sofern bei Abschlusserteilung nicht die Rech- nungen innert 30 Tagen zu bezahlen. Die als «permanent» zu kennzeichnen. Die Rücksen- nicht umfassend garantieren. Der Inserent bzw. der ein anderes Datum bestimmt wird; sie beträgt 12 Mo- Preise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines dung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt Werbevermittler nimmt zur Kenntnis, dass Perso- nate und kann grundsätzlich nicht geändert werden. Skontos. Bei rechtlichem Inkasso erlischt jede Ra- innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des nendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine Ein Abschluss wird zum Grundtarif abgeschlossen. battberechtigung auf allen nichtbezahlten Rechnun- Auftrages. Bei Papierkopien kann die Rückerstattung der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestim- Dem Abschluss werden alle rabattberechtigten gen. Für diese Rabatte wird eine Nachfakturierung wegen der Möglichkeit von Beschädigung während mungen kennen. Anzeigenkategorien zum jeweils gültigen Tarif an- vorgenommen. des Druckvorganges nicht gewährleistet werden. Der Inserent bzw. der Werbevermittler ist damit gerechnet. Werden die Rechnungen nicht innert 30 Tagen be- Mängelrügen müssen innerhalb 10 Tage nach Ein- einverstanden, dass die Inserate, die vom Verlag Tarifänderungen des Verlages betreffen auch lau- zahlt, kann ein Verzugszins berechnet werden. Der gang der Rechnung geltend gemacht werden. Nach abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder fende Aufträge. Der Anzeigenkunde ist diesfalls be- Verzugszins richtet sich nach Art. 104 OR Abs. 3. Ablauf dieser Frist können sie nicht mehr entgegen- sonstwie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei rechtigt, innerhalb von 2 Wochen seit Bekanntgabe genommen werden. verfügbar sind. Der Inserent bzw. die von ihm be- des neuen Tarifes vom Vertrag zurückzutreten. In 8. Verschiebungsrecht Die Bestreitung eines oder mehreren Posten der auftragte Werbegesellschaft überträgt dem Verlag diesem Fall hat er Anspruch auf den Rabatt, der Der Verlag kann sich aus technischen Gründen vor- Rechnung entbindet den Auftraggeber nicht von der das Recht, jede irgendwie geartete Verwertung und gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen behalten, für bestimmte Daten vorgesehene, aber Pflicht, den Restbetrag dieser Rechnung in den im Bearbeitung dieser Inserate durch nicht berechtigte Menge entspricht. dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen Art. 5 spezifizierten Fristen zu begleichen. Dritte mit den geeigneten Mitteln zu untersagen. um eine Ausgabe vor- oder zurückzuverschieben. 5. Rabatte Erscheint eine nicht termingebundene Anzeige in 11. Ablehnung von Anzeigen 14. Gerichtsstandbestimmung Für jeden Mengenabschluss hat der Auftraggeber einer anderen Ausgabe, so kann deswegen weder Der Verlag hat das Recht Anzeigen ohne Angabe von Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Anrecht auf den tariflichen Abschlussrabatt. die Zahlung verweigert noch Schadenersatz ver- Gründen abzulehnen. 9001 St.Gallen. Übersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen langt werden. innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, 12. Beachtung der rechtlichen Vorschriften so wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berech- 9. Plazierungswünsche oder -vorschriften Vorbehältlich den zwingenden presserechtlichen net und dem Kunden im Rahmen der Rabattskala ein Plazierungswünsche des Auftraggebers werden nur Bestimmungen trägt der Anzeigenkunde unter Kos- rückwirkender Rabatt gewährt. unverbindlich entgegengenommen. Für Anzeigen tenfolge die alleinige Verantwortung, wenn durch // 8 //
// Reformiert 2021 // Werbemarkt Herausgeber KünzlerBachmann Verlag AG Zürcherstrasse 601, CH-9015 St.Gallen Foto: Roland Tännler Tel. +41 71 314 04 44, Fax +41 71 314 04 45 info@kbverlag.ch, www.kbverlag.ch Ansprechpartner: Hans Ramseier, Leiter Verlag Mediaberater Trägerverein reformiert.zürich Urs Dick Postfach, 8022 Zürich, Tel. 044 268 50 00 u.dick@kueba.ch, Tel. 071 314 04 94 // 9 // hans.ramseier@reformiert.info, www.reformiert.info
Sie können auch lesen