Mediadaten 2018 Das Magazin. Die Homepage. Die Fachveranstaltungen. Ihr Partner.
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Anzeigenpreisliste Nr. 34 · gültig ab 01.01.2018 Mediadaten 2018 Das Magazin. Die Homepage. Die Fachveranstaltungen. Ihr Partner.
Das CASH-Team – Ihre Ansprechpartner Die Redaktion und die Anzeigenabteilung: Wir sind Ihr verlässlicher Partner! Wir präsentieren Wir informieren über • Internationale Firmen- und Branchenentwicklungen • die neuesten Produkte • Reportagen über Händler und Industrie • die interessantesten Studien • Das Who is who der Marktmacher • die wichtigsten Messen und Branchenevents • Trends in der Logistik • die Meilensteine in der Mitarbeiterpolitik • Entwicklungen in anderen Handelszweigen Mag.a Dagmar Lang, MBA Silvia Meißl Willy Zwerger Mag.a Michaela Schellner Geschäftsführerin & Chefredakteurin Chefredakteur-Stv. Chefin vom Dienst Herausgeberin DW 401 DW 445 DW 403 DW 119, d.lang@manstein.at s.meissl@cash.at w.zwerger@cash.at m.schellner@cash.at Mag. Manuel Stenger Bakk. phil. Nataša Nikolić Bakk. phil. Rhea Schlager Mag. Stefan Pirker Fachredakteur Fachredakteurin Fachredakteurin Karenz DW 408 DW 405 r.schlager@cash.at m.stenger@cash.at n.nikolic@cash.at DW 404 Michaela Andrä Martina Rosenauer Susanne Wernbacher-Pretsch Maricon Schauberger Backoffice Management Anzeigenleiterin Anzeigenberatung Junior Anzeigenberatung DW 406 DW 412 DW 411 DW 627 m.andrae@cash.at m.rosenauer@cash.at s.wernbacher@cash.at m.schauberger@cash.at Telefon: +43/1/866 48-0 · Fax: +43/1/866 48-400 · cash@cash.at · www.cash.at
Alles über CASH Seit 34 Jahren ist CASH das führende Fachmagazin für den Lebensmittelhandel, die Drogeriemärkte und die Markenartikelindustrie. A ls praxis- und serviceorientiertes Magazin berichten wir über die Strategien der Markt macher im Handel und in der Markenartikelindustrie, Zielgruppen • Lebensmittelhandel • Drogeriefachmärkte informieren in Marktreports über die aktuelle •H andelszweige wie z.B. Bau-/Elektromärkte, Branchenlage, über Produktneuheiten und –laun- Schuh-/Textil-/Möbelhandel ches, zeigen neue Absatzkanäle auf und schaffen • Einkaufs-/Fachmarktzentren so die Brücke zwischen Handel und Markenartikel • Tankstellenshops industrie. • Markenartikelindustrie • Logistikunternehmen Unsere Redaktion zeichnet sich durch • Dienstleistungsunternehmen erfahrene Fachjournalisten aus. Langjährige Branchenkontakte machen uns zu Leserstruktur Garanten für eine Berichterstattung in höchster CEO’s, Geschäftsführer, Entscheidungsträger in den journalistischer Qualität. Bereichen Vertrieb, Einkauf, Category Management, Mit unseren hochkarätigen Veranstaltungen Kaufleute, Mitarbeiter am P.O.S., Lehrlinge, Nach- überzeugen wir die Branche und bieten bestens wuchsführungskräfte, Entscheidungsträger im Ver- etablierte Plattformen zum Networking und kauf/Key Account, im Marketing, in der Werbung, Erfahrungsaustausch. Unternehmenssprecher CASH Pocket und Specials Im CASH Pocket verpacken wir seit 2012 unterschiedliche, für die Branche wichtige Spezialthemen im A6-Format. Es wird immer auf dem Cover des jeweiligen CASH-Magazins aufgeklebt. Das CASH Pocket liefert den schnellen, fundierten Überblick und ist im handlichen Format ein praktischer und kompakter Wissensbegleiter. Alle Informationen rund um das CASH Pocket bei: Martina Rosenauer +43/1/866 48 – DW 412 m.rosenauer@cash.at
Formate & Preise 2018 Formate & Preise 2018 Größe in mm/Breite x Höhe Format im Satzspiegel abfallend Doppelseite 10.660,– 350x252 420x297 1/1 Seite 5.890,– 175x252 210x297 2x 85x252 2x100x297 2 x 1/2 Seite 8.340,– 2x 175x128 420x148 115x252 130x297 2/3 Seite 4.980,– 175x170 210x191 Juniorpage 4.970,– 115x188 130x205 85x252 100x297 1/2 Seite 4.530,– 175x128 210x148 55x252 70x297 1/3 Seite 3.700,– 175x83 210x103 55x297 1/4 Seite 175x60 210x81 3.370,– 1/4 Seite Kasten 85x124 100x148 130x105 1/8 Seite 2.230,– 85x53 100x74 Alle Preise in Euro, exkl. 5% Werbeabgabe sowie 20% MwSt. Zuschläge Rabatte 5 mm Schnittzugabe je Schnittkante ab 3 Schaltungen 3% Fixplatzierung im Heft 400,– ab 5 Schaltungen 5% Platzierung U2/U3 400,– ab 7 Schaltungen 7% Platzierung U4 800,– ab 8 Schaltungen 8% Advertorials1 15 % ab 10 Schaltungen 12 % 1 bei Gestaltung durch CASH-Redaktion Zahlungsbedingungen Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto oder 7 Tage nach Rechnungserhalt 3% Skonto. Telefon: +43/1/866 48-0 · Fax: +43/1/866 48-400 · cash@cash.at · www.cash.at
Erscheinungstermine 2018 Ausgabe Erscheinungstermin Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss 01/2018 31.01. 12.01. 17.01. 02/2018 27.02. 08.02. 13.02. 03/2018 29.03. 12.03. 15.03. 04/2018 26.04. 06.04. 11.04. 05/2018 30.05. 09.05. 15.05. 06/2018 26.06. 07.06. 12.06. 07+08/2018 20.07. 03.07. 06.07. 09/2018 27.09. 10.09. 13.09. 10/2018 31.10. 11.10. 16.10. 11/2018 28.11. 09.11. 14.11. 12/2018 18.12. 29.11. 04.12. Die CASH Online Ausgabe erscheint immer 1 Tag vor der Printausgabe. CASH Specials Größe in mm/BreitexHöhe Altarfalz-Cover 12.800,– Format auf Anfrage Cover 14.600,– 210x204 abfallend Banderole (inkl. Produktion) 10.500,– 500x80-110 abfallend Seitenfinder-Banderole (inkl. Produktion) 13.800,– 500x80-110 abfallend Lesezeichen 1/1 Inserat (exkl. 1/1, inkl. Produktion) 7.550,– Minimum: 60x80, Maximum: 180x250 Tip On auf 1/1 Inserat (exkl. 1/1, inkl. Produktion) 7.550,– Minimum: 60x80, Maximum: 180x250 Flappe außen (verkürzt eingeschlagen) 10.600,– 105x297 abfallend Warenkundeblatt 1/1 (inkl. Produktion) 11.050,– 200x270 abfallend Warenkundeblatt 1/2 (inkl. Produktion) 8.750,– 105x270 oder 200x103 abfallend Im Blickpunkt (1/1 Advertorial im CASH Layout) 6.300,– 210x297 abfallend Im Blickpunkt /(1/2 Seite Advertorial im CASH Layout) 4.750,– 210x148 abfallend Alle Preise in Euro, exkl. 5% Werbeabgabe sowie 20% MwSt. Beilagen, Beileimer Beileimer 4-seitig: Maximalformat: 210x297 mm; Fräsrand von 2x3 mm Gesamtauflage 27.000 Stück im Bund berücksichtigen und 5 mm Zugabe für Kopf-, Fuß- und seitlichen max. Größe: 180x267 mm Beschnitt; Beileimer 6- und 8-seitig: ACHTUNG! Anderes Format als oben! Bitte vor Druckauftrag an Ihre Druckerei Skizze bei CASH anfordern! Beilagen (bis 10g) 4.620,– Bundesländerbezogene Angebote auf Anfrage! Beilagen (bis 20g) 5.640,– Beilagen (bis 30g) 6.660,– Muster bei Auftragserteilung erforderlich Beilagen (bis 40g) 7.880,– Anlieferung der Beilagen, Aufkleber und Beileimer an: Beileimer (4 seitig) 8.720,– Ferdinand Berger & Söhne Ges.m.b.H., Herr Patrick Marchat Beileimer (6 seitig) 9.840,– Wienerstraße 80, A-3580 Horn Beileimer (8 seitig) 10.550,– Tel.: +43/29 82/41 61-427 Fax: +43/29 82/41 61-268 marchat.patrick@berger.at
www.cash.at www.cash.at Die Website von CASH – Das Handelsmagazin informiert täglich über Neuigkeiten aus Handel und Industrie und über Entwicklungen, die für die Marktteilnehmer relevant sind. www.cash.at ist übersichtlich strukturiert, verfügt über die Möglichkeit, Termine und Ladenneueröffnungen selbst einzugeben sowie zu einzelnen Artikeln Kommentare abzugeben. Der Zugang zum CASH ePaper ist gratis, ebenso wie die Registrierung für den CASH-Newsletter (erscheint jeden Dienstag) oder der Download der CASH-App im iTunes-Store für iPad/iPhone. Seitenaufrufe: 1.127.501 * *durchschnittlicher Jahreswert für 2017 (Basis 10/16-9/17) Preise 2018 Format pro Woche pro Monat 1 Top Meldung im Grid 990,– 3.350,– 2 Skyscraper 890,– 3.190,– 3 Advertorial 890,– 3.190,– 1 4 Rectangle 760,– 2.650,– 5 Super Banner 690,– 2.390,– Newsletter1 Format 1 Headbanner 750,– 2.790,– 2 Banner Position 2 650,– 2.390,– 3 Advertorial 590,– 2.190,– 1 erscheint jeden Dienstag 5 2 2 1 4 3 3 Telefon: +43/1/866 48-0 · Fax: +43/1/866 48-400 · cash@cash.at · www.cash.at
CASH ecommerce Newsletter Seit einem Jahr stärkt sich www.cash.at mit der Rubrik ecommerce. Damit tragen wir diesem dynamischen Trend Rechnung und unterstreichen die Wichtigkeit des Bereiches Digitalisierung und im Speziellen die immer stärkere Bedeutung von E-Commerce. Ergänzt wird die Gültig ab 01.01.2018, Rubrik ecommerce um einen wöchentlich erscheinenden Alle Preise in Euro, Newsletter. Dieser liefert aktuelle Trends, Analysen exkl. 20% MwSt. im E-Commerce-Bereich und entsprechende Hinter Sonderwerbeauftritte grundinformationen. auf Anfrage Elektronische Datenanlieferung an: CASH ecommerce Newsletter Format pro Woche pro Monat m.andrae@cash.at 1 Headbanner 330,– 1.160,– 2 Banner Position 2 260,– 910,– 3 Advertorial 210,– 860,– Datenanlieferung & Formate Top Meldung im Grid (nur auf cash.at): Desktop: 735x400 Pixel / Format: SWF, GIF, JPG, PNG, HTML5 Headline bzw. Titel max. 70 Zeichen 1 Skyscraper (nur auf cash.at): Desktop: 160x600 Pixel / Format: SWF, GIF, JPG, PNG, HTML5 Advertorial: Desktop: Vorschaubild 300x250 Pixel / Format: SWF, GIF, JPG, PNG, HTML5 Textanzeige mit max 380 Zeichen (inkl. Leerzeichen) plus Link Rectangle (nur auf cash.at): Desktop und Mobile: 300x250 Pixel Format: SWF, GIF, JPG, PNG, HTML5 Super Banner (nur auf cash.at): Desktop: 728x90 Pixel / Format: SWF, GIF, JPG, PNG, HTML5 Mobile: 320x50 Pixel / Format: GIF, JPG, PNG, HTML5 2 Full Banner (nur im CASH Newsletter): Desktop: 600x300 Pixel / Format: GIF, JPG, PNG Dateigröße bei allen Formaten: 60 KB, HTML5 bis zu 130 KB Informationen zur Werbemittelanlieferung finden Sie unter www.iab-austria.at Bei Anlieferung von SWF-Werbemitteln, bitte immer ein Fallback für User, die Flash nicht aktiviert haben, bzw. für die mobilen Endgeräte, welche kein Flash anzeigen können, mitsenden. Bei Anlieferung von HTML5-Sujets ist darauf zu 3 achten, dass sich alle benötigten Komponenten innerhalb eines Verzeichnisses befinden. Bei verschiedenen Sujets bitte auch auf eine eindeutige Dateibenennung achten, da sonst Komponenten durch nicht passende Komponenten überschrieben werden.
Elektronische Datenanlieferung Datenanlieferung & AGBs 1. Reinzeichnungen als PDF (PDF/X-3-konform) Dabei sind folgende Punkte zu beachten: 1.1 Alle Farben in CMYK mit Farbprofil „ISO Coated v2 (ECI).icc“ (auch eingebaute Bilder, Logos, etc. – es werden keine Farbkorrekturen von RGB auf CMYK vorgenommen!) 1.2 Bildauflösungen mind. 300 dpi – (es wird kein FM Raster verwendet) 1.3 Überdrucken-Einstellungen (vor allem bei Vektorgrafiken) beachten 1.4 Mind. 5 mm Beschnittzugabe bei abfallenden Formaten. Anschnittgefährdete Elemente müssen mind. 8 mm vom Beschnitt nach innen gelegen sein. 1.5 Richtiges Anzeigenformat beachten. 2. Offene Daten nur nach Rücksprache mit der Produktionsabteilung 3. Datenanlieferung: 3.1 E-Mail: produktion@manstein.at (Datenvolumen kleiner als 20 MB) 3.2 FTP: Aus Gründen der Datensicherheit können Sie Daten nur uploaden. Bitte zusammengehörende Daten in einem Ordner oder als einzelne zip-Datei übertragen. Server: ftp.manstein.at User: produktion Passwort: manv7531 3.3 Kennzeichnung des Ordners wie folgt: „CASH/Kundenname/Backoffice“ Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Wir bitten um Übersendung eines farbverbindlichen Proofs an: Manstein Manstein Zeitschriftenverlagsges.m.b.H. Zeitschriftenverlagsges.m.b.H. CASH Handelsmagazin, z.H. Michela Andrä, Brunner Feldstraße 45, 2380 Perchtoldsdorf Brunner Feldstraße 45 2380 Perchtoldsdorf Zur Kontrolle: Eine eindeutig als „AnsichtsPDF“ gekennzeichnete Datei. Telefon: +43/1/ 866 48-0 Fax Redaktion: +43/1/ 866 48-400 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – E-Mail: cash@cash.at ersichtlich unter www.manstein.at/Unternehmen/AGB www.cash.at Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Geltungsbereich (5) MZV kann – unabhängig von der bestehenden Vereinbarung – die vollständige Bezahlung des Auftrages im Voraus ver- (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Manstein Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H. („MZV“), FN langen, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen oder wenn der Auftraggeber 62661 z, 2380 Perchtoldsdorf, Brunner Feldstraße 45, gelten für alle von MZV abgeschlossenen Rechtsgeschäfte. sonst mit einer Zahlung in Verzug gerät. (2) Es gelten ausschließlich diese AGB und die Preisliste von MZV. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MZV stimmt ihrer Geltung schriftlich und ausdrück- V. Rücktritt lich zu. (1) MZV kann von einem Auftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurücktreten. Bei (3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Auftraggebers, selbst wenn deren Geltung nicht nochmals aus- einem Rücktritt hat MZV bereits erhaltenes Entgelt zurückzuzahlen. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. drücklich oder stillschweigend vereinbart wird. Auftraggeber sind Kunden, Sponsoren, Abonnenten, Inserenten und sons- (2) Der Rücktritt hat in allen Fällen schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. tige Vertragspartner. (3) Der abgeschlossene Vertrag bleibt für angemessene Zeit aufrecht, wenn dessen Erfüllung durch höhere Gewalt ganz oder teilweise verhindert wird. II. Vertragsabschluss (1) Alle Angebote von MZV sind freibleibend. VI. Gewährleistung (2) Der Auftraggeber hat alle Aufträge zu Werbeeinschaltungen und sonstige Aufträge („Aufträge“) schriftlich oder per E-Mail (1) MZV leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leitungen den vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Leistungen zu erteilen. MZV hat die Aufträge schriftlich oder per E-Mail anzunehmen. Dieses Formerfordernis gilt auch für eine Ver- entsprechen. einbarung über ein Abgehen von der hier festgelegten Form. Als Annahme gilt auch die tatsächliche Ausführung eines (2) Der Auftraggeber hat MZV allfällige Mängel innerhalb einer Woche ab Erfüllung des Auftrages anzuzeigen, wenn der Auf- Auftrages. traggeber Unternehmer im Sinn des § 1 Konsumentenschutzgesetz („KSchG“) ist. Diese Frist ist gewahrt, wenn der Auf- (3) MZV erbringt ausschließlich die im Auftrag angeführten Leistungen. Erweiterungen müssen in der in Absatz (2) festge- traggeber die Anzeige rechtzeitig absendet. legten Form vereinbart werden. (3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG ist. (4) Soweit Agenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein anderer Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt VII. Schadenersatz werden. MZV ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. (1) MZV haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten und nur für bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schä- den. III. Werbeeinschaltungen (2) Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen MZV beträgt 6 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. (1) MZV hat Werbeeinschaltungen des Auftraggebers, die in einem Medium von MZV zu veröffentlichen sind, auf den ver- (3) MZV haftet nicht für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverlet- einbarten Werbeplätzen zu den vereinbarten Schaltzeiträumen zu platzieren. zung. MZV haftet auch nicht für beschädigte oder verlorengegangene Daten oder Dateien. (2) Unter „Werbeeinschaltung“ ist jede Form von Werbung zu verstehen, die in einem Medium veröffentlicht werden kann. (4) MZV haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (zB Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche Maßnahmen, Die Werbeeinschaltungen des Auftraggebers müssen dem geltenden Recht entsprechen und dürfen nicht gegen die gu- Verkehrs- und Betriebsstörungen und Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten, Netzbetreibern oder Leis- ten Sitten verstoßen. Der Auftraggeber hat für eine dem Gesetz entsprechende Herstellerbezeichnung zu sorgen, wenn tungsanbietern). die Werbeeinschaltung Lichtbilder enthält. (5) MZV haftet nur für eigene, auf der Website von MZV veröffentlichte Inhalte. MZV haftet nicht für die Inhalte anderer (3 Der Auftraggeber hat MZV alle zur Veröffentlichung der Werbeeinschaltung erforderlichen Daten zeitgerecht vor der ver- Websites, zu denen Links auf der Website von MZV führen. Wenn MZV vom rechtswidrigen Inhalt einer Website erfährt, einbarten Veröffentlichung bei MZV zur Verfügung zu stellen. wird MZV den dahin führenden Link unverzüglich entfernen. (4) Wenn zur Veröffentlichung eine Anpassung dieser Daten notwendig ist, kann MZV entweder die Anpassung vom Auf- traggeber verlangen oder die Anpassung selbst auf Kosten des Auftraggebers vornehmen. VIII. Datenschutz (5) Der Auftraggeber hat eine Werbeeinschaltung als solche zu kennzeichnen, wenn eine Kennzeichnung gesetzlich erfor- Der Auftrag ist von beiden Parteien unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln. derlich ist. In allen anderen Fällen ist MZV zur Kennzeichnung berechtigt, wenn MZV die Kennzeichnung aufgrund der Gestaltung der Werbeeinschaltung oder des Werbeumfeldes für erforderlich erachtet. IX. Aufrechnung (6) Der Auftraggeber hat veröffentlichte Werbeeinschaltungen unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb der Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn und soweit seine Forderung rechtskräftig festgestellt ersten Veröffentlichungswoche beim MZV anzuzeigen. Andernfalls ist MZV von allen Gewährleistungs- und Schadener- oder ausdrücklich und schriftlich von MZV anerkannt worden ist. satzpflichten befreit. (7) MZV ist mangels abweichender Vereinbarung bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes der Werbeeinschaltung frei. X. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtstand (8) MZV hat die zur Verfügung gestellten Daten einer Werbeeinschaltung drei Monate lang aufzubewahren. (1) Erfüllungsort ist der Sitz von MZV. (9) Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte seiner Werbeeinschaltung nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtli- (2) Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. che, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikal-politische, gegen das Verbots- (3) Der Auftraggeber und MZV werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einvernehmlich gesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthält, sowie nicht in beizulegen. Sollte keine einvernehmliche Streitbeilegung zustande kommen, ist zur Entscheidung über alle sich aus dem Persönlichkeitsrechte Dritter eingreift. jeweiligen Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz von MZV ört- lich zuständig. IV. Entgelt (1) Das Entgelt ergibt sich aus der im Internet im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichten Preisliste. Die angegebe- XI. Schlussbestimmung nen Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Steuern. Sollten einzelne Bestimmungen des Auftrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt das die (2) Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung fällig. Nach Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug ein. Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Auftrages nicht. Der Auftraggeber und MZV werden in einem solchen Fall die (3) MZV kann eine Vorauszahlung oder ein Deposit verlangen. In diesem Fall wird der Auftrag des Auftraggebers nicht er- unwirksame oder undurchführbare Bestimmung entsprechend dem Sinn des Auftrages einvernehmlich durch eine wirk- füllt, bevor die Vorauszahlung oder das Deposit bei MZV eingegangen ist. same oder durchführbare Bestimmung ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung im Ergebnis (4) MZV hat bei Zahlungsverzug oder Stundung Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen und die Einbringungskosten. möglichst nahe kommt. Telefon: +43/1/866 48-0 · Fax: +43/1/866 48-400 · cash@cash.at · www.cash.at
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