Mediadaten 2018 Das Magazin. Die Homepage. Die Fachveranstaltungen. Ihr Partner.

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Anzeigenpreisliste Nr. 34 · gültig ab 01.01.2018

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                       • Reportagen über Händler und Industrie                              • die interessantesten Studien
                       • Das Who is who der Marktmacher                                     • die wichtigsten Messen und Branchenevents
                       • Trends in der Logistik                                             • die Meilensteine in der Mitarbeiterpolitik
                       • Entwicklungen in anderen Handelszweigen

                       Mag.a Dagmar Lang, MBA            Silvia Meißl                  Willy Zwerger                Mag.a Michaela Schellner
                       Geschäftsführerin &               Chefredakteurin               Chefredakteur-Stv.           Chefin vom Dienst
                       Herausgeberin                     DW 401                        DW 445                       DW 403
                       DW 119, d.lang@manstein.at        s.meissl@cash.at              w.zwerger@cash.at            m.schellner@cash.at

                       Mag. Manuel Stenger Bakk. phil.   Nataša Nikolić Bakk. phil.   Rhea Schlager                Mag. Stefan Pirker
                       Fachredakteur                     Fachredakteurin               Fachredakteurin              Karenz
                       DW 408                            DW 405                        r.schlager@cash.at
                       m.stenger@cash.at                 n.nikolic@cash.at             DW 404

                       Michaela Andrä                    Martina Rosenauer             Susanne Wernbacher-Pretsch   Maricon Schauberger
                       Backoffice Management             Anzeigenleiterin              Anzeigenberatung             Junior Anzeigenberatung
                       DW 406                            DW 412                        DW 411                       DW 627
                       m.andrae@cash.at                  m.rosenauer@cash.at           s.wernbacher@cash.at         m.schauberger@cash.at

                       Telefon: +43/1/866 48-0 · Fax: +43/1/866 48-400 · cash@cash.at · www.cash.at
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 über CASH
Seit 34 Jahren ist CASH das führende
Fachmagazin für den Lebensmittelhandel, die
Drogeriemärkte und die Markenartikel­industrie.

A    ls praxis- und serviceorientiertes Magazin
     ­berichten wir über die Strategien der Markt­
macher im Handel und in der Markenartikelindustrie,
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                                                         • Drogeriefachmärkte
informieren in Marktreports über die aktuelle            •H
                                                           andelszweige wie z.B. Bau-/Elektromärkte,
­Branchenlage, über Produktneuheiten und –laun-           Schuh-/Textil-/Möbelhandel
ches, zeigen neue Absatzkanäle auf und schaffen          • Einkaufs-/Fachmarktzentren
so die Brücke zwischen Handel und Markenartikel­         • Tankstellenshops
industrie.                                               • Markenartikelindustrie
                                                         • Logistikunternehmen
Unsere Redaktion zeichnet sich durch                     • Dienstleistungsunternehmen
erfahrene Fachjournalisten aus.
Langjährige Branchenkontakte machen uns zu               Leserstruktur
­Garanten für eine Berichterstattung in höchster         CEO’s, Geschäftsführer, Entscheidungsträger in den
­journalistischer Qualität.                              Bereichen Vertrieb, Einkauf, Category Management,
Mit unseren hochkarätigen Veranstaltungen                Kaufleute, Mitarbeiter am P.O.S., Lehrlinge, Nach-
­überzeugen wir die Branche und bieten bestens           wuchsführungskräfte, Entscheidungsträger im Ver-
­etablierte Plattformen zum Networking und               kauf/Key Account, im Marketing, in der Werbung,
­Erfahrungsaustausch.                                    Unternehmenssprecher

                                     CASH Pocket und Specials
                                     Im CASH Pocket verpacken wir seit 2012 unterschiedliche,
                                     für die Branche wichtige Spezialthemen im A6-Format.
                                     Es wird immer auf dem Cover des jeweiligen CASH-Magazins aufgeklebt.

                                     Das CASH Pocket liefert den schnellen, fundierten Überblick und ist im
                                     handlichen Format ein praktischer und kompakter Wissensbegleiter.

                                     Alle Informationen rund um das CASH Pocket bei:
                                     Martina Rosenauer
                                     +43/1/866 48 – DW 412
                                     m.rosenauer@cash.at
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Formate & Preise 2018
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                                                                                                                   Größe in mm/Breite x Höhe
                        Format			im Satzspiegel                                                                                         abfallend

                                                                  Doppelseite             10.660,–              350x252                 420x297

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                                                                                                               2x 85x252               2x100x297
                                                                  2 x 1/2 Seite           8.340,–              2x 175x128               420x148

                                                                                                                115x252                 130x297
                                                                  2/3 Seite               4.980,–               175x170                 210x191

                                                                  Juniorpage              4.970,–               115x188                 130x205

                                                                                                                85x252                  100x297
                                                                  1/2 Seite               4.530,–               175x128                 210x148

                                                                                                                 55x252                 70x297
                                                                  1/3 Seite               3.700,–                175x83                 210x103

                                                                                                                                         55x297
                                                                  1/4 Seite                                      175x60                  210x81
                                                                                          3.370,–
                                                                  1/4 Seite Kasten                               85x124                 100x148
                                                                                                                                        130x105

                                                                  1/8 Seite               2.230,–                 85x53                  100x74

                                                                                                 Alle Preise in Euro, exkl. 5% Werbeabgabe sowie 20% MwSt.

                        Zuschläge                                                         Rabatte
                        5 mm Schnittzugabe je Schnittkante                                ab 3 Schaltungen            3%
                        Fixplatzierung im Heft                                   400,–   ab 5 Schaltungen            5%
                        Platzierung U2/U3                                        400,–   ab 7 Schaltungen            7%
                        Platzierung U4                                           800,–   ab 8 Schaltungen            8%
                        Advertorials1                                            15 %    ab 10 Schaltungen           12 %
                        1
                            bei Gestaltung durch CASH-Redaktion

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Erscheinungstermine 2018
Ausgabe           Erscheinungstermin          Anzeigenschluss       Druckunterlagenschluss
01/2018                     31.01.                      12.01.                    17.01.
02/2018                     27.02.                     08.02.                     13.02.
03/2018                     29.03.                      12.03.                    15.03.
04/2018                     26.04.                     06.04.                     11.04.
05/2018                     30.05.                     09.05.                     15.05.
06/2018                     26.06.                     07.06.                     12.06.
07+08/2018                  20.07.                     03.07.                     06.07.
09/2018                     27.09.                     10.09.                     13.09.
10/2018                      31.10.                     11.10.                    16.10.
11/2018                      28.11.                    09.11.                     14.11.
12/2018                      18.12.                     29.11.                    04.12.

Die CASH Online Ausgabe erscheint immer 1 Tag vor der Printausgabe.

CASH

     Specials                                                                 Größe in mm/BreitexHöhe

Altarfalz-Cover                                                  12.800,–     Format auf Anfrage

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Banderole (inkl. Produktion)                                     10.500,–     500x80-110 abfallend

Seitenfinder-Banderole (inkl. Produktion)                        13.800,–     500x80-110 abfallend

Lesezeichen 1/1 Inserat (exkl. 1/1, inkl. Produktion)             7.550,–     Minimum: 60x80, Maximum: 180x250

Tip On auf 1/1 Inserat (exkl. 1/1, inkl. Produktion)              7.550,–     Minimum: 60x80, Maximum: 180x250

Flappe außen (verkürzt eingeschlagen)                            10.600,–     105x297 abfallend

Warenkundeblatt 1/1 (inkl. Produktion)                           11.050,–     200x270 abfallend

Warenkundeblatt 1/2 (inkl. Produktion)                            8.750,–     105x270 oder 200x103 abfallend

Im Blickpunkt (1/1 Advertorial im CASH Layout)                    6.300,–     210x297 abfallend

Im Blickpunkt /(1/2 Seite Advertorial im CASH Layout)             4.750,–     210x148 abfallend

                                                                         Alle Preise in Euro, exkl. 5% Werbeabgabe sowie 20% MwSt.

Beilagen, Beileimer                         Beileimer 4-seitig: Maximalformat: 210x297 mm; Fräsrand von 2x3 mm
Gesamtauflage 27.000 Stück                  im Bund berücksichtigen und 5 mm Zugabe für Kopf-, Fuß- und seitlichen
max. Größe: 180x267 mm                      Beschnitt; Beileimer 6- und 8-seitig: ACHTUNG! Anderes Format als oben!
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Beilagen (bis 20g)           5.640,–
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Beilagen (bis 40g)           7.880,–        Anlieferung der Beilagen, Aufkleber und Beileimer an:
Beileimer (4 seitig)         8.720,–        Ferdinand Berger & Söhne Ges.m.b.H., Herr Patrick Marchat
Beileimer (6 seitig)         9.840,–        Wienerstraße 80, A-3580 Horn
Beileimer (8 seitig)        10.550,–        Tel.: +43/29 82/41 61-427 Fax: +43/29 82/41 61-268
                                            marchat.patrick@berger.at
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                                                                Seit einem Jahr stärkt sich www.cash.at mit der Rubrik
                                                                ecommerce. Damit ­tragen wir diesem dynamischen
                                                                Trend Rechnung und unter­streichen die Wichtigkeit des
                                                                Bereiches Digitalisierung und im Speziellen die immer
                                                                ­stärkere Bedeutung von E-Commerce. Ergänzt wird die
                             Gültig ab 01.01.2018,              Rubrik ecommerce um einen wöchentlich erscheinenden
                             Alle Preise in Euro,               News­letter. Dieser liefert aktuelle Trends, Analysen
                             exkl. 20% MwSt.                    im E-Commerce-­Bereich und entsprechende Hinter­
                             Sonderwerbeauftritte               grundinfor­mationen.
                             auf Anfrage

                             Elektronische
                             Datenanlieferung an:               CASH ecommerce Newsletter
                                                                Format                    pro Woche           pro Monat
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                                                                2 Banner Position 2          260,–              910,–
                                                                3 Advertorial                210,–              860,–

Datenanlieferung & Formate

Top Meldung im Grid (nur auf cash.at):
Desktop: 735x400 Pixel / Format: SWF, GIF, JPG, PNG, HTML5
Headline bzw. Titel max. 70 Zeichen
                                                                                1

Skyscraper (nur auf cash.at):
Desktop: 160x600 Pixel / Format: SWF, GIF, JPG, PNG, HTML5

Advertorial:
Desktop: Vorschaubild 300x250 Pixel /
Format: SWF, GIF, JPG, PNG, HTML5
Textanzeige mit max 380 Zeichen (inkl. Leerzeichen) plus Link

Rectangle (nur auf cash.at):
Desktop und Mobile: 300x250 Pixel
Format: SWF, GIF, JPG, PNG, HTML5

Super Banner (nur auf cash.at):
Desktop: 728x90 Pixel / Format: SWF, GIF, JPG, PNG, HTML5
Mobile: 320x50 Pixel / Format: GIF, JPG, PNG, HTML5
                                                                                2
Full Banner (nur im CASH Newsletter):
Desktop: 600x300 Pixel / Format: GIF, JPG, PNG

Dateigröße bei allen Formaten:
60 KB, HTML5 bis zu 130 KB

Informationen zur Werbemittelanlieferung finden Sie unter
www.iab-austria.at

Bei Anlieferung von SWF-Werbemitteln, bitte immer ein
Fallback für User, die Flash nicht aktiviert haben, bzw. für
die mobilen Endgeräte, welche kein Flash anzeigen können,
mitsenden. Bei Anlieferung von HTML5-Sujets ist darauf zu
                                                                                3
achten, dass sich alle benötigten Komponenten innerhalb
eines Verzeichnisses befinden. Bei verschiedenen Sujets
bitte auch auf eine eindeutige Datei­benennung achten, da
sonst Komponenten durch nicht passende Komponenten
überschrieben werden.
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Elektronische Datenanlieferung
Datenanlieferung & AGBs

                          1.       Reinzeichnungen als PDF (PDF/X-3-konform)
                                   Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
                          1.1	Alle Farben in CMYK mit Farbprofil „ISO Coated v2 (ECI).icc“ (auch eingebaute Bilder,
                                   Logos, etc. – es werden keine Farbkorrekturen von RGB auf CMYK vorgenommen!)
                          1.2	Bildauflösungen mind. 300 dpi – (es wird kein FM Raster verwendet)
                          1.3	Überdrucken-Einstellungen (vor allem bei Vektorgrafiken) beachten
                          1.4	Mind. 5 mm Beschnittzugabe bei abfallenden Formaten.
                                   Anschnittgefährdete Elemente müssen mind. 8 mm vom Beschnitt nach innen gelegen sein.
                          1.5 Richtiges Anzeigenformat beachten.

                          2.	Offene Daten nur nach Rücksprache mit der Produktionsabteilung

                          3.       Datenanlieferung:
                          3.1	E-Mail: produktion@manstein.at (Datenvolumen kleiner als 20 MB)
                          3.2	FTP: Aus Gründen der Datensicherheit können Sie Daten nur uploaden.
                                   Bitte zusammengehörende Daten in einem Ordner oder als einzelne zip-Datei übertragen.
                                   Server: ftp.manstein.at
                                   User: produktion
                                   Passwort: manv7531
                          3.3	Kennzeichnung des Ordners wie folgt: „CASH/Kundenname/Backoffice“                                                                                                                         Eigentümer,
                                                                                                                                                                                                                         Herausgeber und Verleger:
                          Wir bitten um Übersendung eines farb­verbindlichen Proofs an:                                                                                                                                  Manstein
                          Manstein Zeitschriftenverlagsges.m.b.H.                                                                                                                                                        Zeitschriftenverlagsges.m.b.H.
                          CASH Handelsmagazin, z.H. Michela Andrä, Brunner Feldstraße 45, 2380 Perchtoldsdorf                                                                                                            Brunner Feldstraße 45
                                                                                                                                                                                                                         2380 Perchtoldsdorf
                          Zur Kontrolle: Eine eindeutig als „AnsichtsPDF“ gekennzeichnete Datei.                                                                                                                         Telefon: +43/1/ 866 48-0
                                                                                                                                                                                                                         Fax Redaktion: +43/1/ 866 48-400
                          Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen –                                                                                                                                            E-Mail: cash@cash.at
                          ersichtlich unter www.manstein.at/Unternehmen/AGB                                                                                                                                              www.cash.at

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                          I.    Geltungsbereich                                                                                                               (5) 	MZV kann – unabhängig von der bestehenden Vereinbarung – die vollständige Bezahlung des Auftrages im Voraus ver-
                          (1) 	Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Manstein Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H. („MZV“), FN                     langen, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen oder wenn der Auftraggeber
                                62661 z, 2380 Perchtoldsdorf, Brunner Feldstraße 45, gelten für alle von MZV abgeschlossenen Rechtsgeschäfte.                       sonst mit einer Zahlung in Verzug gerät.
                          (2) 	Es gelten ausschließlich diese AGB und die Preisliste von MZV. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB
                                werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MZV stimmt ihrer Geltung schriftlich und ausdrück-       V. Rücktritt
                                lich zu.                                                                                                                      (1) 	MZV kann von einem Auftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurücktreten. Bei
                          (3) 	Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Auftraggebers, selbst wenn deren Geltung nicht nochmals aus-                einem Rücktritt hat MZV bereits erhaltenes Entgelt zurückzuzahlen. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
                                drücklich oder stillschweigend vereinbart wird. Auftraggeber sind Kunden, Sponsoren, Abonnenten, Inserenten und sons-         (2) 	Der Rücktritt hat in allen Fällen schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
                                tige Vertragspartner.                                                                                                         (3) 	Der abgeschlossene Vertrag bleibt für angemessene Zeit aufrecht, wenn dessen Erfüllung durch höhere Gewalt ganz oder
                                                                                                                                                                    teilweise verhindert wird.
                          II.   Vertragsabschluss
                          (1) 	Alle Angebote von MZV sind freibleibend.                                                                                      VI. Gewährleistung
                          (2) 	Der Auftraggeber hat alle Aufträge zu Werbeeinschaltungen und sonstige Aufträge („Aufträge“) schriftlich oder per E-Mail      (1) 	MZV leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leitungen den vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Leistungen
                                zu erteilen. MZV hat die Aufträge schriftlich oder per E-Mail anzunehmen. Dieses Formerfordernis gilt auch für eine Ver-            entsprechen.
                                einbarung über ein Abgehen von der hier festgelegten Form. Als Annahme gilt auch die tatsächliche Ausführung eines            (2) 	Der Auftraggeber hat MZV allfällige Mängel innerhalb einer Woche ab Erfüllung des Auftrages anzuzeigen, wenn der Auf-
                                Auftrages.                                                                                                                          traggeber Unternehmer im Sinn des § 1 Konsumentenschutzgesetz („KSchG“) ist. Diese Frist ist gewahrt, wenn der Auf-
                          (3) 	MZV erbringt ausschließlich die im Auftrag angeführten Leistungen. Erweiterungen müssen in der in Absatz (2) festge-                traggeber die Anzeige rechtzeitig absendet.
                                legten Form vereinbart werden.                                                                                                (3 	Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG ist.
                          (4) 	Soweit Agenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, vorbehaltlich anderer
                                schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein anderer Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt           VII. Schadenersatz
                                werden. MZV ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.                                        (1) 	MZV haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten und nur für bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schä-
                                                                                                                                                                    den.
                          III. 	Werbeeinschaltungen                                                                                                          (2) 	Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen MZV beträgt 6 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
                          (1) 	MZV hat Werbeeinschaltungen des Auftraggebers, die in einem Medium von MZV zu veröffentlichen sind, auf den ver-              (3) 	MZV haftet nicht für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverlet-
                                 einbarten Werbeplätzen zu den vereinbarten Schaltzeiträumen zu platzieren.                                                         zung. MZV haftet auch nicht für beschädigte oder verlorengegangene Daten oder Dateien.
                          (2) 	Unter „Werbeeinschaltung“ ist jede Form von Werbung zu verstehen, die in einem Medium veröffentlicht werden kann.             (4) 	MZV haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (zB Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche Maßnahmen,
                                 Die Werbeeinschaltungen des Auftraggebers müssen dem geltenden Recht entsprechen und dürfen nicht gegen die gu-                    Verkehrs- und Betriebsstörungen und Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten, Netzbetreibern oder Leis-
                                 ten Sitten verstoßen. Der Auftraggeber hat für eine dem Gesetz entsprechende Her­stellerbezeichnung zu sorgen, wenn                tungsanbietern).
                                 die Werbeeinschaltung Lichtbilder enthält.                                                                                   (5) 	MZV haftet nur für eigene, auf der Website von MZV veröffentlichte Inhalte. MZV haftet nicht für die Inhalte anderer
                          (3 	Der Auftraggeber hat MZV alle zur Veröffentlichung der Werbeeinschaltung erforderlichen Daten zeitgerecht vor der ver-               Websites, zu denen Links auf der Website von MZV führen. Wenn MZV vom rechtswidrigen Inhalt einer Website erfährt,
                                 einbarten Veröffentlichung bei MZV zur Verfügung zu stellen.                                                                       wird MZV den dahin führenden Link unverzüglich entfernen.
                          (4) 	Wenn zur Veröffentlichung eine Anpassung dieser Daten notwendig ist, kann MZV entweder die Anpassung vom Auf-
                                 traggeber verlangen oder die Anpassung selbst auf Kosten des Auftraggebers vornehmen.                                        VIII. Datenschutz
                          (5) 	Der Auftraggeber hat eine Werbeeinschaltung als solche zu kennzeichnen, wenn eine Kennzeichnung gesetzlich erfor-             	Der Auftrag ist von beiden Parteien unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln.
                                 derlich ist. In allen anderen Fällen ist MZV zur Kennzeichnung berechtigt, wenn MZV die Kennzeichnung aufgrund der
                                 Gestaltung der Werbeeinschaltung oder des Werbeumfeldes für erforderlich erachtet.                                           IX. Aufrechnung
                          (6) 	Der Auftraggeber hat veröffentlichte Werbeeinschaltungen unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb der           	Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn und soweit seine Forderung rechtskräftig festgestellt
                                 ersten Veröffentlichungswoche beim MZV anzuzeigen. Andernfalls ist MZV von allen Gewährleistungs- und Schadener-                  oder ausdrücklich und schriftlich von MZV anerkannt worden ist.
                                 satzpflichten befreit.
                          (7) 	MZV ist mangels abweichender Vereinbarung bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes der Werbeeinschaltung frei.            X. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtstand
                          (8) 	MZV hat die zur Verfügung gestellten Daten einer Werbeeinschaltung drei Monate lang aufzubewahren.                            (1) 	Erfüllungsort ist der Sitz von MZV.
                          (9) 	Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte seiner Werbeeinschaltung nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtli-      (2) 	Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
                                 che, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikal-politische, gegen das Verbots-   (3) 	Der Auftraggeber und MZV werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einvernehmlich
                                 gesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthält, sowie nicht in                beizulegen. Sollte keine einvernehmliche Streitbeilegung zustande kommen, ist zur Entscheidung über alle sich aus dem
                                 Persönlichkeitsrechte Dritter eingreift.                                                                                           jeweiligen Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz von MZV ört-
                                                                                                                                                                    lich zuständig.
                          IV. Entgelt
                          (1) 	Das Entgelt ergibt sich aus der im Internet im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichten Preisliste. Die angegebe-     XI. Schlussbestimmung
                                nen Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Steuern.                                                               	Sollten einzelne Bestimmungen des Auftrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt das die
                          (2) 	Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung fällig. Nach Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug ein.                Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Auftrages nicht. Der Auftraggeber und MZV werden in einem solchen Fall die
                          (3) 	MZV kann eine Vorauszahlung oder ein Deposit verlangen. In diesem Fall wird der Auftrag des Auftraggebers nicht er-                 unwirksame oder undurchführbare Bestimmung entsprechend dem Sinn des Auftrages einvernehmlich durch eine wirk-
                                füllt, bevor die Vorauszahlung oder das Deposit bei MZV eingegangen ist.                                                            same oder durchführbare Bestimmung ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung im Ergebnis
                          (4) 	MZV hat bei Zahlungsverzug oder Stundung Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen und die Einbringungskosten.                           möglichst nahe kommt.

                          Telefon: +43/1/866 48-0 · Fax: +43/1/866 48-400 · cash@cash.at · www.cash.at
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