Mediadaten 2019: körper - tanz - bewegung - Zeitschrift für Körperpsychotherapie und Kreativtherapie - Ernst Reinhardt Verlag

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Mediadaten 2019: körper - tanz - bewegung - Zeitschrift für Körperpsychotherapie und Kreativtherapie - Ernst Reinhardt Verlag
Mediadaten 2019: körper – tanz – bewegung
Zeitschrift für Körperpsychotherapie und Kreativtherapie

                                  Über die Zeitschrift
                                  Die Zeitschrift „körper – tanz – bewegung“ vermittelt Grundlagen und Anregungen zur
                                  Praxis und Theorie der psychotherapeutischen Arbeit mit dem Körper, mit Tanz und
                                  Bewegung. Die Zeitschrift greift die gegenwärtig wachsende Bedeutung von Körper
                                  und Bewegung in der Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Ansätze auf und
                                  bietet wissenschaftlich fundierte und praxisrelevante Beiträge. Das interdisziplinär
                                  ausgerichtete Spektrum reicht von Psychologie, Psychotherapie und Pädagogik über
                                  Sportwissenschaft bis zur Medizin und den Neurowissenschaften. Die Hauptbeiträge
                                  durchlaufen ein Peer Review.

                                  Zielgruppe
                                  Fachpersonen mit (körper-)psychotherapeutischem, bewegungstherapeutischem,
                                  tanztherapeutischem, pädagogischem, psychologischem, medizinischem und sport-
                                  und tanzwissenschaftlichem Hintergrund und andere Interessierte, auch aus anderen
                                  kreativtherapeutischen Ansätzen.

                                  Schriftleitung
                                  Maren Iman Imran, M. A., Murrhardt bei Stuttgart

                                  HerausgeberInnen
                                  Dr. rer. medic. Marianne Eberhard-Kaechele | Prof. Dr. Ulfried Geuter | Dr. Dipl. Psych.
                                  Margit Koemeda-Lutz | Prof. Dr. Frank Röhricht | Dr. phil. Sabine Trautmann-Voigt

                                  Erscheinungsweise
                                  vierteljährlich

                                                                                                   a
                                                                                                   w
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Preis:                   770,- €   Preis:                475,- €   Preis:                  305,- €   Preis:                205,- €

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                 bei 4maliger Veröffentlichung 10 %

Zeitschriftenformat                                                  Anzeigen-/Druckunterlagenschluss
16 x 24 cm, Innenteil s/w                                            20. Nov.; 20. Feb.; 20. Mai; 20. Aug.
Erscheinungsweise                                                    Druckunterlagen
4 x jährlich, jeweils zu Quartalsbeginn                              Druckfähige PDF-Dateien, alle Schriften, Logos und Abbildun-
(Anfang Jan.; April; Juli; Okt.)                                     gen eingebunden, Auflösung der Bilddaten mind. 300 dpi
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                                                        4 x jährlich
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Verlag
   Ernst Reinhardt Verlag				       Anzeigen		                                    Luxx Medien GmbH
   Kemnatenstraße 46				            verwaltung		                                   Verlag und Werbung
   80639 München							                                                            Jörn Bickert
   Tel.: 089 / 17 80 160 Fax 30						                                            Bertha-von-Suttner-Platz 1-7
   www.reinhardtverlag.de						                                                   53111 Bonn
										                                                                         Tel.: 0228 / 688 314 12 Fax 29
										                                                                         bickert@luxx-medien.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                      8. Anzeigen und BeilagenTexte sind rechtzeitig vor Erscheinen zur Genehmi-
                                                                                         gung einzusenden. Lehnen Verlag oder Anzeigenverwaltung wegen des Inhalts,
1. Von den nachstehenden Geschäftsbedingungen kann aus organisatorischen,                der Herkunft oder der technischen Form die Aufnahme von Anzeigen oder Bei-
   wirtschaft­lichen und Gleichbehandlungsgründen in keinem Fall abgewichen              lagen ab, so kann ohne Angaben von Gründen und ohne Gegenansprüche des
   werden, auch dann nicht, wenn der Vertragspartner anderslautende oder ent-            Auftraggebers der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Macht der Auftrag-
   gegenstehende Geschäftsbedingungen gebraucht.                                         geber von einem ihm eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, so sind Verlag
2. Ein Anzeigen, Beilagen oder Einhefterauftrag wird für den Verlag durch              oder Anzeigenvermittlung hier­von mindestens 8 Wochen vor dem festgeleg-
   schriftliche Be­stätigung rechtsverbindlich. Er wird nach der in der Bestäti-         ten Erscheinungstermin zu verständigen.
   gung bezeichneten Form ab­ge­wickelt, wenn innerhalb von 10 Tagen, höchstens      9. Bestandteil des Auftrages ist die jeweils gültige Tarifkarte. Die dort verzeich-
   jedoch bis zum Druckunterlagenschluss, kein schriftlicher Einspruch seitens           neten Nachlässe werden nur für innerhalb eines Jahres erscheinende Anzeigen
   des Auftrag­gebers beim Verlag eingeht. Liegen zum Druckunterlagenschluss             gewährt.
   dem Verlag keine Druckunterlagen vor, werden dennoch die vollen Anzeigen-         10. Bei Auftragserweiterung innerhalb des Insertionsjahres wird der höhere Rabatt
   kosten fällig.                                                                        rückwir­kend auf die erschienenen Anzeigen vergütet. Bei Auftragsreduzierung
3. Für die Aufnahme von Anzeigen oder Beilagen an bestimmten Plätzen wird                erfolgt entsprechende Rückbelastung.
   keine Gewähr übernommen. Änderungen aus verlagstechnischen Gründen                11. Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fäl-
   sowie Verschiebungsrecht bleibt in jedem Falle vorbehalten. Auflagenangaben           lig. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht Zahlung, so kann das Erschei-
   erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr.                                               nen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf das vereinbarte Zahlungsziel von
4. Beilagen und Einhefteraufträge können für den Verlag erst nach Erhalt und Bil-       der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und dem Ausgleich offenstehender
   ligung eines Musters verbindlich sein.                                                Rechnungsbeträge abhängig gemacht werden. Bei Nichteinhaltung des Zah-
5. Werbeagenturen sind verpflichtet, mit ihren Kunden zu den Bedingungen des             lungszieles sind die Rechnungsbeträge sofort – auch bei noch nicht in Rech-
   Anzeigentarifes und der Auftragsbestätigung abzurechnen.                              nung gestellten Anzeigen, die in Druck sind – fällig. Bei Stellenanzeigen ist
6. Es wird die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen entspre-              der Verlag berechtigt, Vorausrechnung zu stellen. Erst nach Eingang des Rech-
   chend den zur Verfügung gestellten Unterlagen gewährleistet. Der Auftrag-             nungsbetrages erfolgt die Einschaltung der Anzeige.
   geber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvoll-         12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3% über Landes-
   ständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine                zentralbankdiskontsatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Konkurs,
   Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beein-          Vergleichsverfahren oder sonstigen Fällen des Vermögensverfalles des Auftrag-
   trächtigt wurde. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht         gebers werden alle Forderungen sofort fällig, auch für noch nicht erschienene
   als solche erkennbar sind, können als solche vom Verlag deutlich als Anzeigen         Anzeigen.
   kennt­lich gemacht werden. Geringfügige Abweichungen im Druck und Farbaus-        13. Kosten für die Anfertigung aller Druckvorlagen und für vom Auftraggeber zu
   fall bleiben in jedem Falle vorbehalten. Sind etwaige Mängel bei Druckvorlagen        vertretende Änderungen trägt der Auftraggeber.
   nicht sofort erkennbar und werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so ist     14. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verleger, die Anzeigenver-
   jegliche Haftung ausgeschlossen. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen               waltung oder die Anzeigenvermittlung nicht schuldhaft herbeigeführt haben,
   oder Änderungen kann eine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe nicht             so hat der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten –
   geleistet werden.                                                                     die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
7. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung druckfertiger Unterlagen          entsprechenden Nachlaß zurückzuvergüten.
   frei Haus verantwortlich. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch        15. Mündliche Absprachen sind, soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen
   geliefert. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so         nichts anderes ergibt, nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
   gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Nach dem Erscheinen der Anzeige       16. Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand für alle Rechte und Verpflichtungen
   erhält der Auftraggeber ein Belegexemplar oder einen Seitenausdruck. Druck-           ist München.
   vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück-         17. Für eventuell unwirksame Bestimmungen gilt eine zulässige Bestimmung, die
   gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Erscheinungster-            dem wirt­schaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Formulierung mög-
   min.                                                                                  lichst nahe kommt.
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