München-Pass Was ist der München-Pass? Wer bekommt ihn? Wo bekommt man ihn? - Amt für Soziale Sicherung

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München-Pass Was ist der München-Pass? Wer bekommt ihn? Wo bekommt man ihn? - Amt für Soziale Sicherung
Amt für Soziale
                   Sicherung

München-Pass
Was ist der München-Pass?
Wer bekommt ihn?
Wo bekommt man ihn?

                      Wir sind München
             für ein soziales Miteinander
München-Pass Was ist der München-Pass? Wer bekommt ihn? Wo bekommt man ihn? - Amt für Soziale Sicherung
Inhaltsverzeichnis
Was ist der München-Pass?                        3

Wer bekommt den München-Pass?                    3

Bei welchen Einrichtungen
gibt es Vergünstigungen?                         4
   > Münchner Verkehrsverbund (MVV)              4
   > Schwimmbäder                                5
   > Sportstätten/-vereine                       6
   > Museen, Schulen, Bauwerke                   6
   > Verschiedene Einrichtungen                  7

Was ist KulturRaum München?                      8

Ermäßigung bei den
Münchner Symphonikern                            8

Wo kann man Tickets bekommen?                    8

Wo bekommt man eine Energieberatung?             9

Was ist die Medikamentenhilfe München?          10

Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel       10

Ermäßigung der Kontoführungsgebühr
bei der Stadtsparkasse                          10

Wo bekommt man den München-Pass?                10

Dienststellen des Amts für Soziale Sicherung
und des Jobcenters in den Sozialbürgerhäusern   12

Dienststellen des Amts für
Wohnen und Migration                            14

Welche Unterlagen sind notwendig?               15
München-Pass Was ist der München-Pass? Wer bekommt ihn? Wo bekommt man ihn? - Amt für Soziale Sicherung
Was ist der München-Pass?
Der München-Pass bietet Münchner Bürger*innen
mit Wohnsitz in München eine Vielzahl von Vergünsti­
gungen bei der Inanspruchnahme von städtischen
und nicht städtischen Einrichtungen.

Wer bekommt den München-Pass?
> Bezieher*innen von laufender Hilfe zum
  Le­bensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII).
> Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II (SGB II).
> Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbe-
  werberleistungsgesetz (AsylbLG).
> Bezieher*innen von Wohngeld oder Kinder­zuschlag
  und deren Familienangehörige.
> Personen mit geringem Einkommen, deren Ein-
  kommen den Bedarfssatz nach dem für sie an-
  wendbaren Gesetz nicht übersteigt (ausgenommen
  Au-Pairs, Auszubilden­de, Student*innen). Der Be-
  darfssatz setzt sich aus Regelsatz beziehungsweise
  Regelleistung zuzüglich eventuellem Mehrbedarf und
  zuzüglich Kosten der Unterkunft zusam­men. Zudem
  darf die Grenze des einzusetzenden Ver­mögens
  nicht überschritten werden.
> Personen unter der für sie geltenden Münchner
  Armutsrisikogrenze (Monatsnettoeinkommen) wie:
  ■ Ein-Personenhaushalt                    1.350 Euro
  ■ Zwei-Personenhaushalt                   2.025 Euro
  ■ Familie mit 1 Kind unter 14 Jahre       2.430 Euro
  ■ Familie mit 1 Kind über 14 Jahre        2.700 Euro
  (ausgenommen Au-Pairs, Auszubilden­de,
  Student*innen). Zudem darf die Grenze des ein-
  zuset­zenden Vermögens nicht überschritten werden.
> Teilnehmer*innen am Freiwilligen Sozia­len
  beziehungsweise Ökologischen Jahr, Freiwillige
  im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.

Für die Antragssteller*innen und jedes berech­tigte
Familienmitglied wird ein eigener München-Pass
aus­gestellt. Alle Vergünstigungen können nur bei
Vorlage eines gültigen München-Passes in Anspruch
genommen werden.

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München-Pass Was ist der München-Pass? Wer bekommt ihn? Wo bekommt man ihn? - Amt für Soziale Sicherung
Bei welchen Einrichtungen
    gibt es Vergünstigungen?

    Münchner Verkehrsverbund (MVV)
    > IsarCard S im Geltungsbereich der gewählten Zonen
    > Vergünstigte Tageskarten für den Innenraum:
      bis zu 15 Tageskarten als Single-
      oder Gruppen-Tageskarten beziehungsweise
      bis zu 20 Kinder-Tageskarten monatlich

    Die IsarCard S und die Tagestickets sind nicht
    übertragbar. Eine Rücknahme oder Erstattung
    beziehungsweise ein Umtausch von Fahrkarten
    ist nicht möglich. Bei Fahrten mit dem MVV müssen
    Sie außer der Fahrkarte (Isar-Card S oder Tageskarte)
    immer (auch bei Gruppen- oder Kindertageskarten)
    den eigenen München-Pass (das heißt alle
    Personen) dabei haben und auf Verlangen dem
    Kontrollpersonal zeigen. Haben Sie den München-
    Pass nicht dabei, müssen Sie 60 Euro (erhöhtes
    Beförde­rungsentgelt) bezahlen!

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München-Pass Was ist der München-Pass? Wer bekommt ihn? Wo bekommt man ihn? - Amt für Soziale Sicherung
Schwimmbäder
Hallenbäder
> Volksbad, Rosenheimer Str. 1
> Nordbad, Schleißheimer Str. 142
> Südbad, Valleystr. 37
> Hallenbad Giesing-Harlaching, Klausener Str. 22
> Hallenbad Forstenrieder Park, Stäblistr. 27b
> Olympia-Schwimmhalle

Sommerbäder
> Maria Einsiedel, Zentralländstr. 28
> Ungererbad, Traubestr. 3
> Schyrenbad, Claude-Lorrain-Str. 24
> Georgenschwaige, Belgradstr. 195
> Prinzregentenbad, Prinzregentenstr. 80

Hallen- und Sommerbäder
> Westbad, Weinbergerstr. 11
> Michaelibad, Heinrich-Wieland-Str. 24
> Cosima-Wellenbad, Cosimastr. 5
> Dantebad, Postillonstr. 17

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Sportstätten/-vereine
    > Freie Benutzung der Bezirkssportanlagen
    > Verschiedene Sportvereine (auf Anfrage)

    Ermäßigung bei Kunsteisbahnen (ab Oktober):
    > Kunsteisbahn West, Agnes-Bernauer-Str. 241
    > Eisbahn im Prinzregentenstadion,
      Prinzregentenstr. 80
    > 400 m Eisschnellaufbahn im Ostpark,
      Staudingerstr. 17
    > Eissportstadion am Olympiaturm

    Museen, Schulen, Bauwerke
    > Rathausturm, Marienplatz 8
    > Deutsches Museum, Museumsinsel 1
    > Münchner Stadtmuseum, St.-Jakobs-Platz 1
      (Dauerausstellungen: Eintritt frei)
    > Museum Villa Stuck, Prinzregentenstr. 60
    > Jüdisches Museum München, St.-Jakobs-Platz 16
    > Städtische Galerie im Lenbachhaus, Luisenstr. 33
    > Kursgebühren bei der Münchner Volkshochschule
    > Münchner Bildungswerk, Dachauer Str. 5
    > 10 % Rabatt auf Nachhilfe-Dienstleistungen beim
      Nachilfe-Team.net (www.nachhilfe-team.net oder
      service@nachhilfe-team.net)

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München-Pass Was ist der München-Pass? Wer bekommt ihn? Wo bekommt man ihn? - Amt für Soziale Sicherung
Verschiedene Einrichtungen
> Bavaria Filmstadt, Bavariafilmplatz 7,
  82031 Geiselgasteig (www.filmstadt.de)
> Computerschule FiData, Tulbeckstr. 22
> FrauenGesundheitsZentrum, Grimmstr. 1
  (www.fgz-muc.de)
> Gärtnerplatztheater, Gärtnerplatz 3
> Jazzclub Unterfahrt, Einsteinstr. 42 (www.unterfahrt.de)
> Kinderkunsthaus, Siegesstr. 23
  (www.kinderkunsthaus.de)
> Kindernotfalltraining 50 %
  (www.kindernotfalltraining.de)
> Münchner Theater für Kinder, Dachauer Str. 46
  (nur Montag bis Freitag)
> Münchner Volkstheater, Brienner Str. 50
> Olympiapark, Spiridon-Louis-Ring (Ermäßigungen bei
  der Stadionbesichtigung und Turmauffahrt)
> Schülercolleg Häberle (auch EDV-Colleg,
  Deutschcolleg, Sprachcolleg), Zieblandstr. 25
> Silver-Surfer Computer-Treff 50 Plus, Tulbeckstr. 22
> Staatstheater und Bayerische Theaterakademie
  August Everding
> Städtische Bibliotheken
> Städtische Theater
> Theatiner Film, Theatinerstr. 32
> Tierpark Hellabrunn (www.hellabrunn.de)
> TIMERIDE GmbH (www.timeride.de/muenchen/)
> VINTY‘S München, Landsberger Str. 14
> Volkssternwarte München e.V., Rosenheimer Str. 145 h
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Was ist KulturRaum München?
    Besitzer*innen des München-Passes können kosten-
    lose Eintrittskarten zu Kulturveranstaltungen (unter
    anderem Theater, Konzerte, Kabarett, Kino) bei Kultur-
    Raum München e.V. erhalten.
    Weitere Informationen erhalten Sie im Internet
    unter www.kulturraum-muenchen.de. Hier können
    Sie sich die Flyer unter den Stichworten „KulturGast“
    beziehungsweise „KulturKinder“ herunterladen.

    Ermäßigung bei den
    Münchner Symphonikern
    Mit dem München-Pass erhalten Sie eine Ermäßigung
    auf Abonnements sowie auf Einzelkonzertkarten in
    Höhe von 25 Prozent (bei Einzelkonzertkarten inklusive
    Vorverkaufs- und Systemgebühr).
    Die Abonnements oder Einzelkonzertkarten können
    Sie direkt bei den Münchner Symphonikern kaufen:
    Münchner Symphoniker, Schornstr. 13, 81669 München
    Telefon: 089 441196-26, Montag bis Freitag,
    9 bis 13 Uhr, Fax: 089 441196-24
    Mail: tickets@muenchner-symphoniker.de
    Online: www.muenchner-symphoniker.de

    Wo kann man Tickets bekommen?
    Die Eintrittskarten oder Tickets erhalten Sie bei
    den genann­ten Einrichtungen, die Sie besuchen wollen.
    Die IsarCard S erhalten Sie an allen Verkaufsstellen
    des MVV (insbesondere Fahrkartenautomaten). Die
    Tageskarten des MVV können Sie nur während der
    Öffnungszeiten bei den Kassen der Sozialbürgerhäuser
    beziehungsweise des Amts für Woh­nen und Migration
    kaufen.

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Wo bekommt man eine
Energieberatung?
Die Stadtwerke München führen in Zusammen-
arbeit mit dem Sozialreferat kostenfreie
Energieberatung für Haushalte mit geringem
Einkommen durch. Besitzer*innen des München-
Passes werden zu Hause kostenfrei über
Möglichkeiten der Energieeinsparung beraten.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internet-
seite der SWM (www.swm.de) und unter der
Hotline-Nummer 089 2361-2361
(Montag bis Freitag, 9 bis 12.30 Uhr).

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Was ist die Medikamentenhilfe
     München?
     Besitzer*innen des München-Passes können
     vergünstigte Medikamente erhalten. Für weitere
     Informatio­nen können Sie sich den Flyer unter
     www.muenchen.de, Stichwort „Medikamentenhilfe“
     direkt herunterladen.

     Übernahme der Kosten
     für Verhütungsmittel
     Wir erstatten Ihre Kosten für Verhütungsmittel
     bis 100 Euro. Für teurere Verhütungsmittel stellen
     wir eine Kostenüber­nahmeerklärung aus, sobald
     die erforderlichen Nachweise vorliegen.
     Den Flyer „Verhütungsmittel“ können Sie unter
     www.muenchen.de herunterladen.

     Ermäßigung der Kontoführungs-
     gebühr bei der Stadtsparkasse
     Besitzer*innen des München-Passes können bei der
     Stadtsparkasse für das Girokonto Komfort unter be-
     stimmten Bedingungen eine Ermäßigung von 3 Euro
     beantragen. Die Ermäßigung gilt ab dem Monat der
     Antragstellung für zwölf Monate und kann dann unter
     Vorlage des München-Passes regelmäßig erneuert
     werden. Über diese und andere, unter Umständen
     günstigere, Kontoführungsvarianten berät Sie die
     Stadtsparkasse in allen Filialen.

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Wo bekommt man
den München-Pass?
Besitzer*innen von laufender Hilfe zum Le­bens-
unterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) erhalten
den München-Pass bei der für sie zuständigen
Sachbearbeiterin beziehungsweise bei dem für
sie zuständigen Sachbearbeiter.

Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II, von Wohngeld
oder Kinderzuschlag sowie Teilnehmer*innen am
Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr und
Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligen­dienstes
erhalten den München-Pass bei der Sachbearbei­tung
Freiwillige Leistungen im für sie zuständigen Sozial-
bür­gerhaus.

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungs-
ge­setz erhalten den München-Pass bei der zuständigen
Dienststelle des Amts für Wohnen und Migration.

Wohnungslose Leistungsberechtigte erhalten
den München-Pass in der Dienststelle Zentrale
Wohnungslosenhilfe des Amts für Wohnen
und Migration.

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Dienststellen des Amts für Soziale
     Sicherung und des Jobcenters in den
     Sozialbürgerhäusern
     Sprechzeiten: nur nach telefonischer
     Terminvereinbarung

     Sozialbürgerhaus Berg am Laim,
     Trudering, Riem
     Streitfeldstr. 23
     81673 München
     Tel. 089 233-96833
     Berg-am-Laim, Trudering, Riem

     Sozialbürgerhaus Orleansplatz
     Orleansplatz 11
     81667 München
     Tel. 089 233-96833
     Au, Haidhausen, Bogenhausen

     Sozialbürgerhaus Giesing – Harlaching
     Werner-Schlierf-Str. 9
     81539 München
     Tel. 089 233-96833
     Obergiesing, Untergiesing, Harlaching

     Sozialbürgerhaus Pasing
     Landsberger Str. 486
     81241 München
     Tel. 089 233-96833
     Pasing, Obermenzing, Aubing, Lochhausen,
     Langwied, Allach, Untermenzing

     Sozialbürgerhaus Laim – Schwanthalerhöhe
     Dillwächterstr. 7
     80686 München
     Tel. 089 233-96801
     Schwanthalerhöhe, Laim

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Sozialbürgerhaus Süd
Schertlinstr. 2
81379 München
Tel. 089 233-96800
Thalkirchen, Obersendling, Forstenried,
Fürstenried, Solln, Hadern

Sozialbürgerhaus Mitte
Schwanthalerstr. 62
80336 München
Tel. 089 233-96833
Altstadt, Lehel, Ludwigsvorstadt, Isarvorstadt,
Maxvorstadt

Sozialbürgerhaus Ramersdorf – Perlach
Thomas-Dehler-Str. 16
81737 München
Tel. 089 233-96812
Ramersdorf, Perlach

Sozialbürgerhaus Neuhausen – Moosach
Ehrenbreitsteinerstr. 24
80993 München
Tel. 089 233-96802
Neuhausen, Nymphenburg, Moosach

Sozialbürgerhaus Schwabing – Freimann
Heidemannstr. 170
80939 München
Tel. 089 233-96833
Schwabing-West, Schwabing, Freimann

Sozialbürgerhaus Nord
Knorrstr. 101-103
80807 München
Tel. 089 233-96833
Milbertshofen, Am Hart, Feldmoching, Hasenbergl

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Sozialbürgerhaus Sendling – Westpark
     Meindlstr. 20
     81373 München
     Tel. 089 233-96809
     Sendling, Sendling/Westpark

     Hilfe zur Lebensführung und Grundsicherung in
     Einrichtungen, Kriegsopferfürsorge
     St.-Martin-Str. 53
     81669 München
     Tel. 089 233-68319 und 089 233-68443

     Dienststellen des Amts für
     Wohnen und Migration

     Zentrale Wohnungslosenhilfe
     Franziskanerstr. 6 - 8
     81669 München
     Tel. 089 233-40105
     Für Wohnungslose im ganzen Stadtgebiet

     Wirtschaftliche Flüchtlingshilfen
     Werinherstr. 89, Haus 34
     81541 München
     Tel. 089 233-48806
     Für Berechtigte nach dem
     Asylbewerberleistungsgesetz

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Welche Unterlagen sind notwendig?
Für alle: ein Ausweisdokument und ein Foto
der Antragssteller*innen und für jedes berechtigte
Famili­enmitglied.

Wenn Sie schon Sozialhilfe oder Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten,
werden keine weiteren Unterlagen benötigt.

Für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II: Bescheid
vom Jobcenter.

Für Bezieher*innen von Wohngeld und Kin­der-
zuschlag: Bescheid vom Amt für Wohnen und
Migration beziehungsweise Bescheid von der Kinder-
geldkasse.

Für Personen mit geringem Einkommen und
Vermögen: Einkommens-/Vermögensnachweise,
Mietbeleg.

Für Teilnehmer*innen am Freiwilligen So­zialen
beziehungsweise Ökologischen Jahr und beim
Bundesfreiwilli­gendienst: Ausweis beziehungsweise
Vertrag.

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Impressum

Herausgeberin:
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Amt für Soziale Sicherung
Sankt-Martin-Str. 53
81669 München

Bildnachweis:
Titelbild: mapics - fotolia
Seite 4: lagom - fotolia
Seite 5: Dr. Jan Kobel
Seite 6: Deutsches Museum
Seite 7: Tierpark Hellabrunn
Seite 9: SZ-Designs - fotolia
Seite 11: gettyimages

Layout: Fa-Ro Marketing GmbH
Druck: Stadtkanzlei
Stand: 04 / 2021
Fbl.-Nr.: SA 056.6

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