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2 Abonnementpreise: Kurzcharakteristik: POS-LADENBAU ist ein unabhängiges, zweisprachiges Inland: 62,50 inkl. 7 % USt. und (deutsch/englisch) Fachmagazin im Bereich Retail- Versandkosten (Einzelverkauf 12,50 Solution, Design, Einrichtung, Ausstattung, Management inkl. 7 % USt. zzgl. Versandkosten) und Digitalisierung. Ausland: 62,50 exkl. USt. zzgl. 18,50 Seit 18 Jahren informiert POS-LADENBAU über hoch- Versandkosten und 12,50 Bankspesen für segmentierte Shop-Konzepte aus der ganzen Welt und nicht EU-Länder Lösungen für den Um- und Neubau. Hier finden Sie neue (Einzelverkauf 12,50 exkl. USt. Trends und Ideen für die Shop-Planung, aber auch ein zzgl. Versandkosten und Bankspesen) großes Angebot an Materialien und Herstellern für die *in Nicht-Euro-Ländern Ladeneinrichtung und Ausstattung sowie digitale Strategien am Point of Sale. Druckauflage 10.648 Interviews mit Innenarchitekten, Managern, Eigentümern, Investoren, Verbänden und Ladenbauern gestalten die Ad-Specials auf Anfrage Berichterstattung persönlicher. Umfang- und Inhaltsanalysen Specials zu Neuheiten und Produkten aus den relevanten auf Anfrage Bereichen ergänzen die Informationspalette. Unsere Leserschaft sind Entscheider aus Groß- und Einzelhandelsketten, privaten Einzelhandelsgeschäften, Architekten, Innenarchitekten, Projektentwickler, Planer und Berater sowie ein hochwertiger Abonnentenkreis. Der Zielgruppe entsprechend verfügt POS-LADENBAU über ein fachkompetentes Redaktions-Team, ein Jahrgang/Jahr: 18. Jahrgang/2022 anspruchsvolles Layout sowie einen qualitativ hochwertigen Druck mit edler Prägung. Erscheinungsweise: 6-mal jährlich POS-LADENBAU ist als hochwertige Verlag: BAUVE Medien GmbH & Co. KG Printausgabe sowie als Online-Version verfügbar. Hausanschrift: Bahnhofstr. 57, 86807 Buchloe Herausgeber: BAUVE Medien GmbH & Co. KG Bilder: iStock by Getty Images Geschäftsführung: Ines te Heesen Telefon: 0 82 41-99 88 4-0 SEIEN Geschäftsleitung: Sina te Heesen Redaktion: Internet: www.bauve.de Dany Rohe Telefon +49 (0) 8241 99 88 4-120 E-Mail (Verlag): info@bauve.de E-Mail edienberatung: M redaktion-lb@bauve.de E-Mail (Anzeigen): ak@bauve.de SIE DABEI E-Mail (Redaktion): redaktion-lb@bauve.de Andrea Kühnöhl Telefon +49 (0) 82 41 99 88 4-150 E-Mail ak@bauve.de E-Mail (Abo): abo@bauve.de
1/6 Seite: 1.212.- * 3 1/8 Seite: 936.- * Einkaufsführer Format 1 Format 2 Format 3 Format 4 Format 5 Format 6 Format 7 (EKF): 312.- * Kurzfirmenportrait 1/1 Seite 1/2 Seite 1/2 Seite 1/3 Seite 1/3 Seite 1/4 Seite 1/4 Seite (KFP): 312.- * quer hoch hoch quer hoch quer Anschnittformat (beschnittenes Endformat) Anschnittzugabe 4.363.- * 2.626.- * 2.626.- * 1.919.- * 1.919.- * 1.576.- * 1.576.- * je Blattkante 210 x 297 mm 210 x 147 mm 104 x 297 mm 71 x 297 mm 210 x 104 mm 104 x 147 mm 210 x 81,5 mm 216 x 303 mm 216 x 150 mm 107 x 303 mm 74 x 303 mm 216 x 107 mm 107 x 150 mm 216 x 84,5 mm 3 mm 1/1 S Sonderplatzierung *Alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. 5.308.- * (Titelseite Der Verlag behält sich Preisanpassungen vor und U2, U3, U4) 1. Zeitschriftenformat: 210 mm breit, 297 mm hoch, DIN A4 Satzspiegel dreispaltig 2. Zahlungsbedingungen: Zahlbar ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung. Bankverbindung: Siehe Rechnung 3. Advertorials: 50 % vom Grundpreis 4. Zusatzkosten: Technische Zusatzkosten werden mit 520 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. berechnet ZEIGEN SIE FORMAT Senden Sie uns Ihre Daten bitte per E-Mail an Bilder: iStock by Getty Images ak@bauve.de oder stellen Sie uns diese über einen Wir empfehlen die Anlieferung von PDF/X-3 Daten Cloud-Speicher zur Verfügung. mit einer Auflösung von 300 dpi. Anforderung der Anzeigendaten Schriften müssen im PDF (gemäß X-Standard) in das Wir verarbeiten alle professionellen Mac- und PC-Formate. Dokument eingebettet und vektorisiert sein. Die Bearbeitung von Daten erfolgt kostenlos, sofern sie unseren allgemeinen Voraussetzungen zur digitalen Für alle Daten und Formate muss die entsprechende Datenannahme von Anzeigen entsprechen. Zusatzauf- Beschnittzugabe (je Beschnittkante 3 mm) wand bei fehlerhaften oder unvollständigen Daten wird zu berücksichtigt sein. Selbstkosten berechnet. Druckverfahren: Individuelle Gestaltungs- und Änderungswünsche Offsetdruck nach Euro-Scala (CMYK) sind mit zusätzlichen Kosten verbunden. Sonder- und Schmuckfarben sind nicht vorgesehen.
4 THEMENSCHWERPUNKTE ● Shop Fitting & Store Design ● Innovative Konzepte ● Retail Technology Retail Marketing Bilder: iStock by Getty Images ● ● Digitalisierung Displays ● Visual Merchandising ● Food Service Equipment SEIEN SIE DORT PRÄSENT, Lighting & Flooring WO KEY PLAYER ● DER BRANCHE INFORMIEREN ● Refrigeration & Energy Management ● E-Mobility & Ladeninfrastruktur ● Trade Fairs & Event Marketing
5 GET INFORMATION DELIVERED Ihre regelmäßigen Themenschwerpunkte in jeder Ausgabe plus individuelles Special: Ausgabe 1+2/2022 Redaktionsschluss: 28.01.2022 Anzeigen-/Druckunterlagenschluss: 16.02.2022 Erscheinungstermin: 02.03.2022 Special Einrichtung und Ausstattung für den Shop, Special Digitale Elemente im Handel, E-Mobility Vorschau dLv-Ladenbautagung, FESPA 2022 Ausgabe 3/2022 Redaktionsschluss: 04.04.2022 Anzeigen-/Druckunterlagenschluss: 20.04.2022 Erscheinungstermin: 04.05.2022 Special Beleuchtungskonzepte für den Shop Ausgabe 4/2022 Redaktionsschluss: 07.06.2022 Anzeigen-/Druckunterlagenschluss: 22.06.2022 Erscheinungstermin: 06.07.2022 Special Verkaufsförderung und visuelles Marketing Ausgabe 5/2022 Redaktionsschluss: 30.08.2022 Anzeigen-/Druckunterlagenschluss: 14.09.2022 Erscheinungstermin: 28.09.2022 Special Ladenbau der Zukunft Ausgabe 6/2022 Redaktionsschluss: 31.10.2022 Anzeigen-/Druckunterlagenschluss: 16.11.2022 Erscheinungstermin: 30.11.2022 Special Bodenbeläge für den Ladenbau, Vorschau EuroSHOP Bilder: iStock by Getty Images Ausgabe 1/2023 Redaktionsschluss: 23.12.2022 Anzeigen-/Druckunterlagenschluss: 16.01.2023 Erscheinungstermin: 30.01.2023 Special Einrichtung und Ausstattung für den Shop, Special Digitale Elemente im Handel, EuroSHOP-Ausgabe 2023 (26.02.-02.03.)
6 VON DER ERSTEN FRAGE BIS ZUR LETZTEN ANTWORT ... BEGLEITEN WIR SIE: Medienberatung: Andrea Kühnöhl Telefon +49 (0) 82 41 99 88 4-150 E-Mail ak@bauve.de und Redaktion: Dany Rohe Telefon +49 (0) 8241 99 88 4-120 Bilder: iStock by Getty Images E-Mail redaktion-lb@bauve.de
7 AGB 1. Ein „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist und Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen der Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. BAUVE Medien und Auftraggebern über die Veröffent- Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst lichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Werbemittel von Werbungtreibenden in einer Zeitung Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbe- oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. mittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentli- 6. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie chung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Wer- Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer bungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabat- Werbemittel ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. te, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggebers erfolgen. Ist im Rahmen eines Abschlusses Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbe- das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so sondere dem Format oder den technischen Vorgaben ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu und veröffentlicht wird. vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auf- traggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten 3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlus- Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie ses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Ab- nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des nahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunter- Der Auftraggeber hat, wenn keine Zusatzleistungen in lagen einhält. Verbindung mit den veröffentlichten Anzeigen erbracht wurden, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsäch- 7. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der lichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so entsprechenden Nachlass. hat der Auftraggeber nur Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber 4. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angren- des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der zen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Verlag hat das Recht, bei sonstigen Werbemitteln eine Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Aufwand erfordert, der in einem groben Missverhältnis 5. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen im Rahmen eines zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder Abschlusses abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder behördliche Bestimmungen verstößt, oder deren möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatz- Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdever- veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte fahren beanstandet wurde, oder deren Veröffentlichung angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatz- für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der veröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der
8 AGB Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung des 10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden banküb- Auftrages. Eine Rückgängigmachung des Auftrags aber liche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der ist ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensicht- Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung lichen Mängeln müssen innerhalb von drei Monaten nach des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen Veröffentlichung geltend gemacht werden. Der Verlag und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähig- Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach keit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmän- Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein nischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorherseh- ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Voraus- baren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit zahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher abhängig zu machen. Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesent- 11. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. liche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Bele- beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungs- gnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft gesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Vorschriften. Reklamationen müssen - außer bei nicht Verbreitung der Anzeige. offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht 12. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus andere Weise genannte durchschnittliche Auflage. Sie vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagen- dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf durchschnitt von vier Quartalen vor dem Insertionsjahr. vorsätzlichem Verhalten beruhen. 13. Erfüllungsort ist Buchloe. Gerichtsstand ist Memmin- 8. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahn- geliefert. In Datenform ist die Anlieferung kostenfrei, als verfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Print übernimmt der Auftraggeber sämtliche anfallenden Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Kosten. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag Auftraggebers, auch bei Nicht- Kaufleuten, im Zeitpunkt berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Memmingen vereinbart. 9. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen 14. Bei Anzeigen (Beilagen) aus dem Ausland erfolgt die Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszah- Rechnungstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter lung vereinbart ist. Zahlungen per Scheck sind nicht mehr der Voraussetzung, dass Steuerbefreiung besteht und möglich. anerkannt wird. Der Verlag behält sich die Berechnung der
9 AGB Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für 22. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht sich der Verlag vor, Vorauszahlung zum Anzeigenschluss- der Anzeige (Beilage) bejaht. termin zu verlangen. 15. Der Verlag haftet nicht für Schäden und Leistungs- 23. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für minderungen infolge höherer Gewalt (z. B. verspätetes den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inser- Erscheinen oder Nichterscheinen durch Streik, Abwehr- tion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. aussperrung u. ä.). Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des 16. Nach Anzeigenschluss sind Sistierungen, Änderungen Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen von Größen, Formaten und der Wechsel von Farben nicht den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, mehr möglich. Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie 17. Media- und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich Rechte Dritter beeinträchtigt werden. in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit 24. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, halten. Die in diesen Mediadaten ausgewiesenen Preise allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und für Anzeigen und alle weiteren Werbemittel sind nicht dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in vergütungsfähig. Besteht eine Media- oder Werbeagentur fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung auf Zahlung einer Mittlervergütung, muss diese auf die seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag An- ausgewiesenen Preise aufgeschlagen werden. Gewährte spruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, Mittlervergütung darf nicht, weder ganz noch teilweise, an wenn das Verlagsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt die Auftraggeber weitergegeben werden. der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere 18. Wenn für konzernangehörige Firmen die gemein- Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert same Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von mehr als 50 % Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem erforderlich. die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur 19. Mittlervergütung wird nur an nachgewiesene Wer- tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. beagenturen gewährt. Bei verspäteter Feststellung, dass 25. Bitte bei Ihrer Auftragsvergabe unbedingt beachten: es sich um keine nachgewiesene Werbeagentur handelt, behält sich der Verlag die Rückforderung der geleisteten Sollte sich eine Forderung bei einer Media- oder Werbe- Mittlervergütung vor. agentur nicht einfordern lassen, egal aus welchem Grund, geht diese automatisch auf den Auftraggeber über. 20. Auftragsbestätigungen per E-Mail sind auch ohne Stornierungen sind innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Unterschrift rechtsverbindlich. schriftlichen Auftragsbestätigung ohne Rechnungslegung 21. Die Geschäftsbedingungen des Verlages gelten möglich, danach wird der volle Rechnungsbetrag fällig. Bei sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter einer Buchung nach Anzeigenschluss entfällt die Storno- oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag frist automatisch. wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.
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