Bundesweit - kompetent - praxisnah - RL-Verlag
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gartenbau
Monatsschrift für Obst,
Gemüse und Zierpflanzen
7 / 2018
3 / 2018
Obst
Kirschenspezi
al
Obst
Aprikosen im Trend
Gemüse
Obst richtungen
Schwerpunkt Möh
ren
Schutzvor
Gemüse
Nützlingseinsatz
Zierpflanzen
Gemüseulierung Gewächshaustech
Unkrautreg nik
Zierpflanzen
Substrate
bundesweit – kompetent – praxisnah
zen
Zierpflaneite n
Herbstneuh
RHEINISCHER Mediadaten 2019
LANDWIRTSCHAFTS-VERLAG GMBH www.gb-profi.deTitelportrait
gartenbau
Monatsschrift für Obst,
Gemüse und Zierpflanzen
Fachinformationen praxisorientiert auf den Punkt gebracht
Absolute Spezialisten sind die Leser des Gartenbau-Profis Verbreitungsgebiet
partenübergreifend berichtet das Magazin mit über 100-jähriger
S
Tradition über die aktuellsten Entwicklungen in den Bereichen Obstbau,
Gemüsebau und Zierpflanzenbau.
Wir legen Wert aufs Detail
• Entwicklungen im Markt • Aus dem In- und Ausland Hamburg
Schwerin
• Technik • Wissenswertes für die jungen Profis
• Kulturverfahren • Pflanzenschutz
• Sorten • Düngung Berlin
• Betriebsreportagen Hannover
Magdeburg
Wir gehen in die Tiefe, wo der Praktiker es verlangt. Münster
Regelmäßige Supplements Erfurt Dresden
Bonn
1 / 2018 2018 2018 Koblenz
Kaiserslautern
Stuttgart
Sonderheft München
Sonderheft Sonderheft 2018
Zwiebel Pflanzenschutz im Erwerbsobstbau Pflanzenschutz im Erwerbsgemüsebau
Sonderheft Sonderheft Sonderheft
Zwiebel I + II Pflanzenschutz im Pflanzenschutz im
Erwerbsobstbau ErwerbsgemüsebauVerlagsangaben
gartenbau
Monatsschrift für Obst,
Gemüse und Zierpflanzen
Verlagsangaben
Herausgeber Internet / E-Mail
Rheinischer Landwirtschafts-Verlag GmbH www.gb-profi.de
anzeigen@gb-profi.de
Organ
Organ des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Bezugspreise
Gemüsebauer e. V., Organ des Bauern- und Winzerver- Jahresabonnement, inkl. Porto
bandes Rheinland-Pfalz Süd e. V. und des Hessischen Inland: 110,– €
Bauernverbandes e. V. für die Bereiche Obst und Gemüse Ausland: 122,– €
Redaktion Datenanlieferung
Thomas Kühlwetter, Chefredakteur Druckfähiges PDF an:
Tel.: 0228 / 52006-577 anzeigen@gb-profi.de
Fax: 0228 / 52006-555
Farbprofil
Anzeigenleitung Umschlag: ISOcoated V2_eci.icc
Markus Schulz Inhalt: ISOcoated V2_eci.icc
Tel.: 0228 / 52006-533
Fax: 0228 / 52006-519 Farbanzeigen werden in Euroskala gedruckt. Verbindliche Farbmuster
oder einwandfrei erstellte Andrucke / Proofs sind mitzuliefern. Der Verlag
Jahrgang haftet nicht für mögliche Farbabweichungen. Farbandrucke werden von
107. Jahrgang 2019 uns nicht angefertigt. Bei Sonderfarben bitten wir darum, die technischen
Voraussetzungen vor der Datenübertragung mit uns abzustimmen.
Verlagsanschrift Bitte rufen Sie uns an: Tel. 0228 / 52006-540
Rheinischer Landwirtschafts-Verlag GmbH
Rochusstr. 18
53123 BonnPublikationsinformationen gartenbau
Monatsschrift für Obst,
Gemüse und Zierpflanzen
Auflage Erscheinungsweise
7.000 Exemplare In der ersten Woche jeden Monats
Verbreitungsgebiet Preisliste
Bundesweit und angrenzendes europäisches Ausland Nr. 54 (gültig ab 1.1.2019)
Leserkreis Zahlungsbedingungen
F achzeitschrift für Erwerbsanbauer von Obst, Gemüse und Zierpflanzen, i nnerhalb von 30 Tagen ohne Abzug
den Baumschuler, Lehranstalten für Gemüse- und Obstanbau, gärtne- innerhalb von 14 Tagen sowie SEPA-Lastschrift 2% Skonto
rische Versuchsanstalten, Obst- und Gemüseabsatzgenossenschaften, UST.-Ident.-Nr.: DE 122266118
Erzeugergroßmärkte, Obst- und Gemüseverwertungsindustrie, staatl. Steuer-Nummer 206 / 5945 / 0530
Behörden, Landwirtschaftskammern
Bankverbindung Volksbank Köln Bonn eG
Zeitschriftenendformat Konto-Nr. 100 3900 017 · BLZ 380 601 86
225 mm breit, 299 mm hoch BIC / Swift-Code: GENODED1BRS
Satzspiegel 198 mm breit, 275 mm hoch = 1.100 mm IBAN: DE94 3806 0186 1003 9000 17
Spaltenbreite Textteil 3 Spalten je 53 mm
Anzeigenteil 4 Spalten je 46 mm
Druck- u. Bindeverfahren
Bogenoffsetdruck, Rückendrahtheftung
Anzeigenschluss
Um den 15. des vorhergehenden MonatsTermine und Themenplan 2019
gartenbau
Monatsschrift für Obst,
Gemüse und Zierpflanzen
O = Obst; G = Gemüse; Z = Zierpflanzen
Januar Mai September
O: EDV im Obstbau O: Bewässerungs- und Düngekonzepte für den Obstbau O: Vorschau: Apfeltag in Klein-Altendorf
O: Vorschau: Obstbautage Jork (13. – 14.02.2019) O: Mechanische Verfahren zur Baumstreifenpflege O: Aussichten auf die Kernobsternte
O/G: Vorschau: Fruit Logistica (06. – 08.02.2019) und G: Bewässerungstechnik G: Tomaten-Anbau im Fokus
Biofach (13. – 16.02.2019) G: Schwerpunkt: Möhren G: Vorschau: Offene Tage der Gemüsezüchter
G: Onlinehandel mit Frischeprodukten Z: Sommertagungen im Überblick Z: Vorschau: GaLaBau
G: Schwerpunkt: Möhren Z: Schwerpunkt: Gewächshaustechnik Z: Technik zur Gewächshausaußenreinigung
Z: Vorschau: IPM
Z: Rückblick auf das Zierpflanzenjahr 2018 Juni Oktober
O: Entwicklungen im Blaubeeren-Anbau O: Schlepper für den Obstbau
Themenplan
Februar O: Vorschau: Rubus & Ribes Symposium O: Technik für den manuellen und mechanischen
O: Frostschutztechnik: Blütenfröste vorbeugen G: Erfolgreicher Kräuteranbau Obstschnitt
O: Überdachung von Strauchbeeren G: Wasser auffangen, aufbereiten und speichern G: Erfolgreich mit Kürbisanbau und -vermarktung
G: Sä- und Pflanzmaschinen für Gemüse Z: Vorschau: FlowerTrials G: Vorschau: Agritechnica (10. – 16.11.2019)
G: Substrate für Fruchtgemüse Z: Vorschau: GreenTech Z: Nachlese Deutscher Gartenbautag 2019
Z: Prämierte IPM-Neuheiten Z: Energiesparen leicht gemacht
Z: Vorschau: Horticontact GO 2019 Juli
O: Tipps zur Feld- und Wühlmausbekämpfung November
Sonderheft: Pflanzenschutz im Obstbau O: Vorschau: Bodensee Obstbau Techniktag O: Pflanzenschutztechnik aktuell
G: Paprika-Anbau im Fokus O: Entwicklungen im Steinobstanbau
März G: Erfolgreich mit Industriegemüse O/G: Vorschau: expoSE/expoDirekt Karlsruhe
O: Bewässerung im Obstbau Z: GreenTech-Neuheiten im Überblick G: Gemüse sortieren und verpacken
O: Himbeeren – Tipps zum Anbau Z: Grüner Daumen ade: Möglichkeiten der Sensortechnik G: Erfolgreich mit Nischenprodukten
G: Arbeitskleidung für Feld und Hof Z: Nachlese Sommertagungen
G: Übersicht mechanische Unkrautregulierung August Z: Schwerpunkt: Eriken und Callunen
Z: Schwerpunkt: Erden und Substrate O: Entwicklungen im Zwetschenanbau
Z: Poinsettien: Sortenneuheiten und Kulturtipps O: Birnenanbau im Fokus Dezember
O/G: Vorschau: Interaspa Praxis O: Hagelschutzsysteme im Fokus
Sonderheft: Pflanzenschutz im Gemüsebau G: Salate – bunt und vielfältig O: Mulchen und Häckseln
G: Entwicklungen im Bio-Bereich G: Schlepper für den Gemüsebau
April Z: Vorschau: Plantarium G: Sortenratgeber Gemüse
O: Lagertechnik für Strauchbeeren Z: Nachlese FlowerTrials Z: Hygiene groß geschrieben
O: Sortier- und Aufbereitungstechnik für Steinobst Z: Wachstumshemmung mit System
G: Entwicklungen im Heilkräuteranbau Sonderheft: Zwiebel
G: Waagen für Feld und Verkauf Sonderheft: Zwiebel
Z: Schwerpunkt: Trays, Töpfe und Container
Z: Schattieren, Verdunkeln, KreidenAnzeigenformate und Preise
gartenbau
Monatsschrift für Obst,
Gemüse und Zierpflanzen
Formatbeispiele und €-Preise
Anschnittformate zzgl. 3 mm Beschnittzugabe je Seitenrand
1/1 Seite 3/4 Seite quer 2/3 Seite hoch 2/3 Seite quer 1/2 Seite hoch
Satzspiegel: Satzspiegel: Satzspiegel: Satzspiegel: Satzspiegel:
198 x 275 mm 198 x 206 mm 131 x 275 mm 198 x 184 mm 96 x 275 mm
Mit Anschnitt: Mit Anschnitt: Mit Anschnitt: Mit Anschnitt: Mit Anschnitt:
225 x 299 mm 225 x 222 mm 147 x 299 mm 225 x 198 mm 112 x 299 mm
sw 3.201,– sw 2.402,– sw 2.162,– sw 2.162,– sw 1.783,–
2c 3.951,– 2c 3.217,– 2c 2.978,– 2c 2.978,– 2c 2.608,–
3c 4.803,– 3c 4.004,– 3c 3.761,– 3c 3.761,– 3c 3.388,–
4c 5.476,– 4c 4.744,– 4c 4.506,– 4c 4.506,– 4c 4.185,–
1/2 Seite quer 1/3 Seite hoch 1/3 Seite quer 1/4 Seite hoch 1/4 Seite quer
Satzspiegel: Satzspiegel: Satzspiegel: Satzspiegel: Satzspiegel:
198 x 138 mm 62 x 275 mm 198 x 92 mm 96 x 138 mm 198 x 69 mm
Mit Anschnitt: Mit Anschnitt: Mit Anschnitt: Mit Anschnitt: Mit Anschnitt:
225 x 154 mm 79 x 299 mm 225 x 105 mm nicht möglich 225 x 80 mm
sw 1.783,– sw 1.529,– sw 1.529,– sw 858,– sw 858,–
2c 2.608,– 2c 2.361,– 2c 2.361,– 2c 1.293,– 2c 1.293,–
3c 3.388,– 3c 3.135,– 3c 3.135,– 3c 1.730,– 3c 1.730,–
4c 4.185,– 4c 3.934,– 4c 3.934,– 4c 2.162,– 4c 2.162,–
5 mm Mindestabstand zur Beschnittkante bei anschnittgefährdeten, motivrelevanten Text- und Bildelementengartenbau
Anzeigenpreisliste Nr. 54 (gültig ab 1.1.2019)
Monatsschrift für Obst,
Gemüse und Zierpflanzen
Anzeigenformate und €-Preise
Textteil B x H in mm €-Preise
Format Satzspiegel s/w 2c 3c 4c
1/1 Seite 198 x 275 3.201,– 3.951,– 4.803,– 5.476,–
3/4 Seite quer 198 x 206 2.402,– 3.217,– 4.004,– 4.744,–
2/3 Seite quer/hoch 198 x 184 / 131 x 275 2.162,– 2.978,– 3.761,– 4.506,–
1/2 Seite quer/ hoch 198 x 138 / 96 x 275 1.783,– 2.608,– 3.388,– 4.185,–
1/3 Seite quer/hoch 198 x 92 / 62 x 275 1.529,– 2.361,– 3.135,– 3.934,–
1/4 Seite quer/hoch 198 x 69 / 96 x 138 858,– 1.293,– 1.730,– 2.162,–
mm-Preise im Anzeigenteil in € Sonderformate, Platzvorschriften u. Anschnitt
Anzeigenformate
10 % Aufschlag
und Preise
s/w 2c 3c 4c
3,00 4,15 4,40 4,60
Stellenanzeige zusätzlich auf der Homepage gb-profi.de 3 Monate
100,– € Aufschlag (inkl. Verlinkung, nicht rabattfähig)
Spaltenbreiten im Anzeigenteil
1-spaltig 2-spaltig 3-spaltig 4-spaltig Chiffregebühr inkl. Porto 6,– €
46 mm 96 mm 146 mm 196 mm
Mindestpreis für mm-Anzeigen 29,50 € Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Amtliche Anzeigen mm/€
und Unterrichtsanzeigen 2,20
Pflichtanzeigen mm/€
gärtn. Genossenschaften und gärtn. Organi- 2,20
sationen (keine Wirtschaftswerbung), SchulenSonderwerbeformen
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Monatsschrift für Obst,
Gemüse und Zierpflanzen
French-Cover Half-Cover Beikleber
Anzeigentreppe Sonderformate Tunnelanzeige
Weitere Formate und Preise auf Anfrage: Tel. 0228 / 52006-533Beilagen/Einhefter
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Monatsschrift für Obst,
Gemüse und Zierpflanzen
Beilagen (nicht rabattfähig) Aufschläge
Lose beigelegt, max. 220 mm breit x 295 mm hoch Bei erschwerter technischer Verarbeitung: 10 %
Gesamtbeilage Aufgeklebte Postkarten
je 1.000 Exemplare bis 25 g 375,– € Beilegen und Beikleben von Postkarten möglich, aber nicht
je weitere 5g 10,– € rabattfähig. Muster erforderlich vor Auftragsannahme.
Zusätzlich als e-book / pdf download auf www.gb-profi.de Versandadresse ( (für Beilagen, Einhefter und Postkarten)
je 30 Tage 300,– € L.N. Schaffrath Druck/Medien, Versandabteilung
Herrn Schmetter, Marktweg 42-50, 47608 Geldern
Teilbeilage (Mindestberechnung 5.000 Expl.) Mit dem Vermerk: "Gartenbau-Profi", Heftnummer
je 1.000 Exemplare bis 25 g 385,– €
je weitere 5g 10,– €
Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Einhefter (nicht rabattfähig)
gefalzt, 229 mm x 307 mm inkl. 3 mm Beschnitt auf allen Seiten
zzgl. 8 mm Nachfalz
Sonderwerbeformen
Beilagen/Einhefter
bis 25 g 4-seitig: 3.200,– €
bis 50 g 4-seitig: 3.250,– €
bis 25 g 6-seitig: 3.350,– €
bis 50 g 6-seitig: 3.450,– €
Muster vor Auftragsannahme erforderlich.Online-Werbung
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Gemüse und Zierpflanzen
Bannerpreise und Formate www.gb-profi.de
Breite x Höhe €-Preise
in Pixel
Superbanner 728 x 90 350,–
Wide Skyscraper 160 x 600 350,–
HockeyStick 600,–
Mehrfachbelegung von Bannerplätzen im gebuchten
Zeitraum möglich. Motive erscheinen im Wechsel.
Weitere Formate und das Einbinden von Videos auf Anfrage.
Insertionszeit
1 Monat
Dateiformat
gif-Dateien oder jpeg-Dateien
Auflösung: 72 dpi
Laufzeit: max. 20 Sek.
Datenanlieferung
Per E-Mail: anzeigen@gb-profi.de
mindestens 2 Tage vor Schaltbeginn
Ansprechpartner: Karin Löffler
Tel.: 0228 / 52006-572
Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.Ansprechpartner
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Gemüse und Zierpflanzen
Anzeigenleitung Anzeigenteam
Markus Schulz Pia Bajor
Tel.: 0228 / 52006-533 Tel.: 0228 / 52006-540
Fax: 0228 / 52006-543 Fax: 0228 / 52006-519
E-Mail: anzeigen@gb-profi.de E-Mail: anzeigen@gb-profi.de
Gabriele Dörr
Tel.: 0228 / 52006-546
Fax: 0228 / 52006-519
E-Mail: anzeigen@gb-profi.de
Verlagsvertretung
Doris Schenkelberg Verlagsagentur
53639 Königswinter
Tel.: 02244 / 877456
Fax: 02244 / 876558
E-Mail: doris@verlagsagentur-schenkelberg.de
Wir beraten Sie gerne.
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Monatsschrift für Obst,
Gemüse und Zierpflanzen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage
zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen
Zeitungen und Zeitschriften Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesi-
cherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hin-
aus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten
1. „ Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des
Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Män-
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Für den Inhalt und die Richtigkeit der Anzeige haftet der Auftraggeber. geln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
2. A
nzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im 11. P
robeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für
Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Fristen mitgeteilt werden.
genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 12. S
ind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 13. F alls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungen leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach
4. W
ird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tat- Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist
sächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste
Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. gewährt.
5. B
ei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen- 14. B
ei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann
Millimeter umgerechnet. bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für
die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähig-
6. A
ufträge für Anzeigen und Fremdleistungen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, be-
keit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das
stimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so
Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Voraus-
rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,
zahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik
abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 15. D
er Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftra-
ges werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht
7. T extteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen
mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die
angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. D
er Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und 16. K
osten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte
Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu
gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche tragen.
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Auf- 17. B
ei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt
träge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Der Verlag übernimmt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem nor-
gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung dafür, dass die Anzeige oder Beilage nicht gegen gesetzliche malen Postweg weitergeleitet. Briefe, die das zulässige Format DIN C4 lang überschreiten sowie Waren-, Bücher-,
oder behördliche Bestimmungen verstößt. Wird der Verlag aufgrund der Veröffentlichung einer Anzeige oder Katalogsendungen und Päckchen, sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht weitergeleitet. Die
Beilage im Rahmen eines Auftrages unabhängig vom Rechtsgrund von Dritten auf Schadensersatz, Widerruf, Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Der Verlag hält sich im Interesse und zum Schutz
Unterlassung oder Gegendarstellung in Anspruch genommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag von des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes
allen derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen und alle Unkosten, die dem Verlag aus einer derartigen Inan- zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der
spruchnahme entstehen, zu erstatten. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters Verlag nicht verpflichtet. Die Pflicht zur Wahrung des Chiffre-Geheimnisses bezieht sich nicht auf das Auskunftsersu-
der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Ein- chen der öffentlichen Hand. Für den Inhalt und die Richtigkeit der Chiffre-Anzeige haftet der Auftraggeber.
druck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht 18. E rfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im
angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
9. F ür die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat
Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Bestimmungen des Verlages
der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. a) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang
10. D
er Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. b) Im Falle höherer Gewalt er-
der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, lischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein
in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Schadensersatz für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Umsatzbonus bei Großabnahme
Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf über die Mengenstaffel hinaus: Umsatzstaffel auf Anfrage. Ein Anspruch auf Umsatzbonus entsteht erst nach Ablauf
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forde- des Auftragsjahres. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht spätestens einen Monat nach Ablauf des entsprechenden
rungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragsjahres geltend gemacht worden ist. Der Bonus wird vom Nettobetrag der Umsätze errechnet.
Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug 19. Ihre Daten werden im Rahmen der EU-DSGVO verarbeitet. Details unter www.gb-profi.de/top/datenschutz.Sie können auch lesen