Merkblatt Besuchsregelung in Pflegeheimen unter COVID-19
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Merkblatt Besuchsregelung in Pflegeheimen unter COVID-19 Schutzkonzept Begegnungen mit Bewohnenden Betagtenzentrum Linde - Stufe 4 Das Schutzkonzept des Betagtenzentrum Linde stützt sich auf das Konzept «Abgestufte Schutzmassnahmen COVID-19 in Pflegeheimen – Mindeststandards» der Dienststelle für Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern, Stand 1. Juni 2021, ab. Es freut uns, Sie über die Lockerungen ab Donnerstag, 3. Juni 2021, bei den Massnahmen betreffend Covid-19 zu informieren. Generell - Als Besucher und Gast sind Sie gesund, haben keine Krankheitssymptome und sind nicht in Quarantäne - Alle Besuchenden tragen sich in die Besucherliste beim Haupteingang ein (Contact Traicing) - Beim Wartebereich sind immer 1,5 Meter Abstand einzuhalten - Die Hände sind zu desinfizieren - Strikt kein Händeschütteln, Umarmen, etc. - Im ganzen Betagtenzentrum Linde gilt nach wie vor Maskentragepflicht (öffentliches Gebäude) Anmeldungen Grundsätzlich müssen sich die Besuchenden nicht mehr anmelden, jedoch selbständig registrieren (Contact Traicing). Eine Voranmeldung beim Sekretariat ist ab sofort nicht mehr nötig. Anmeldungen sind noch zwingend notwendig für Spaziergänge mit dem Elektrorollstuhl oder Ausgangsrollstuhl. (Dieser muss reserviert werden) Besuch in den Bewohnerzimmern Besuche sind unter folgenden Voraussetzungen in den Bewohnerzimmern möglich: - Besuchszeiten von 13.30 – 17.00 Uhr und von 18.00 – 20.00 Uhr - Ausserzeitliche Besuche sind mit der Abteilung zu vereinbaren Geschützte Wohneinheit: 041 984 29 92 oder 041 984 29 12 1. Stock: 041 984 29 19 2. Stock: 041 984 29 06 3. Stock: 041 984 29 07 - Anzahl Personen im Zimmer: Maximal 2 Personen pro Besuch; bitte sprechen Sie sich untereinander ab - Selbstverständlich können Sie auch einen Spaziergang geniessen (wir empfehlen Maskentragpflicht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann)
- Der Aufenthalt ist nur in den Bewohnerzimmern erlaubt, nicht in den Aufenthaltsräumen (Stube). - In den Doppelzimmern darf nur eine Bewohnerin, ein Bewohner Besuch erhalten; wir bitten Sie daher, für den Besuch in die Cafeteria auszuweichen. - Die Leitung der Einrichtung kann weitergehende Einschränkungen des Besuchsrechts vorsehen, wenn es die Lage erfordert, oder in Ausnahmefällen zusätzliche Besucherinnen und Besucher bewilligen, insbesondere bei einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes und bei palliativen Situationen. Die Leitung der Einrichtung regelt die Einzelheiten unter Berücksichtigung des massgebenden Schutzkonzeptes». Besuch in der Geschützten Wohneinheit Besuche bei Bewohnenden der Geschützen Wohneinheit sind nach Möglichkeit in der Cafeteria oder auf der Terrasse abzustatten. Bei Zimmerbesuchen verweisen wir auf die oben aufgeführten Punkte. Cafeteria/Terrasse In der Cafeteria ist wieder für alle offen (Contact Traicing). Es wird auf das Schutzkonzept Gastronomie abgestützt. - Besuchszeiten von 13.30 – 17.00 Uhr - In der Cafeteria oder auf der Terrasse sind max. 4 Personen pro Tischblock erlaubt - Bis zum Tisch gilt Maskenpflicht. Sobald die Gäste am Tisch sitzen, kann die Maske abgelegt werden Durch die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Tischen ist nur ein beschränktes Platzangebot möglich. Damit möglichst viele Besuchende und Bewohnende Platz haben, bitten wir Sie, auch die Besuche in der Cafeteria selber zeitlich zu beschränken. Wir danken für Ihr Verständnis, sollten Sie einmal keinen freien Platz haben. Gemeinsames Mittagessen Mittagessen mit den Bewohnenden und kleinere Familienbankette können unter Einhaltung des Schutzkonzeptes Gastronomie wieder durchgeführt werden. Für die Mittagessen und für Bankettessen mit den Bewohnenden ist der Mehrzweckraum I reserviert. Die Cafeteria ist am Mittag für die Bewohnenden der Alterswohnungen reserviert. Gemeinsames Mittagessen bis zu 4 Personen Familienbankette bis total 16 Personen – einzelne Bewohner plus 15 Gäste, Bewohner- Ehepaar plus 14 Gäste. Die Anmeldung für das Mittagessen folgt über die Zentrale 041 984 29 29. Sie werden an die Leitung Gastro für das Reservieren der Tische oder Feiern weitergeleitet. Es geltend folgende Anmeldefristen: Für ein gemeinsames Mittagessen - am Dienstag-Samstag bis spätestens am Vortag, 12.00 Uhr - am Sonntag, Montag bis spätestens am Freitagmittag, 12.00 Uhr Familienbankette (MZR I) sind mindestens zwei Wochen im Voraus an die Leitung Gastro zu richten. 2
Maskenpflicht Bewohnende Wir empfehlen die Maskenpflicht für die Bewohnenden: - beim Treffen von externen Gästen, Angehörigen - beim Verlassen des Betagtenzentrum Linde (Arztbesuche etc.) - in Fahrzeugen Bei betrieblichen Aktivitäten in spezifischen Bewohnenden-Räumen entfällt bei den Bewohnenden die Maskenpflicht. Aufenthalte ausserhalb des Betagtenzentrum Linde Aufenthalte ausserhalb des Betagtenzentrum Linde sind rechtzeitig mit der Pflegeabteilung zu vereinbaren: Geschützte Wohneinheit: 041 984 29 92 oder 041 984 29 12 1. Stock: 041 984 29 19 2. Stock: 041 984 29 06 3. Stock: 041 984 29 07 - Sie müssen Angaben zu Ort und Ablauf des Ausgangs sowie allfälligen Begleitpersonen machen. - Bitte meiden Sie grössere Menschenansammlungen - Bewohnende und/oder Begleitpersonen übernehmen die Verantwortung für ihr Handeln Testungs- und Quarantäne-Regelung von Bewohnenden bei Neu- oder Weidereintritt Wiedereintritt: Schnelltests PCR Test - Quarantäne - Isolation Neueintritt oder Wiedereintritt Schnelltest am Tag 0, 3 und 7 Test negativ = keine Quarantäne (nicht 2 x geimpft oder innerhalb Test positiv = PCR Test und Isolation 3 Monaten positiv getestet) Neueintritt oder Wiedereintritt Schnelltest am Tag 0 Test negativ = keine Quarantäne (zweite COVID-19-Impfung Test positiv = PCR Test und Isolation mindestens 14 Tage zurück und/oder in den letzten drei Monaten positiv getestet) Wiedereintritt am gleichen Tag Schnelltest am Tag 3 und 7 Test negativ = keine Quarantäne (nicht 2 x geimpft oder innerhalb Test positiv = PCR Test und Isolation 3 Monaten positiv getestet) Wiedereintritt am gleichen Tag kein Schnelltest (2 x geimpft oder innerhalb 3 Monaten positiv getestet) Kein Test möglich bei Neueintritt oder Wiedereintritt Quarantäne von 10 Tagen Definition Wiedereintritt: Nach Spitalaufenthalt, Aufenthalt bei Angehörigen/Bezugs- personen. Arztbesuche und Kleider- oder Schuheinkäufe gelten nicht als Wiedereintritt. 3
→ Bitte informieren Sie als Primärperson auch die anderen engsten Verwandten oder Bezugspersonen über die neuen Regelungen. → Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich den Besuchsterminen im Betagtenzentrum Linde mit den anderen Verwandten abzusprechen. BAG-Regeln sind einzuhalten Die gültigen Schutzmassnahmen sind zu lesen und einzuhalten Maskenpflicht für Besuchende und Bewohnende (in den innen Räumen und draussen) Kein Händeschütteln, Umarmungen etc. Hände desinfizieren oder Waschen beim Betreten und Verlassen des Betagtenzentrum Linde Distanz halten Keine Besuche bei Grippesymptomen Die Besuchenden orientieren die Verantwortlichen des Betagtenzentrum Linde, wenn 5 Tage nach dem Besuch eine COVID-19 Erkrankung vorliegt oder sie sich in Quarantäne begeben müssen. Die Besuchenden werden orientiert, wenn bei der zu besuchten Person 5 Tage nach dem Besuch eine COVID-19 Erkrankung vorliegt. Begegnungen mit den Bewohnenden sind untersagt, wenn… …die Besuchenden eines der folgenden Symptome haben Häufigste Symptome: Akute Atemwegserkrankung (Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Brustschmerzen) Fieber (über 38.5 Grad) Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmacksinnes Zudem können folgende Symptome möglich sein: Kopfschmerzen Allgemeine Schwäche Unwohlsein Muskelschmerzen Schnupfen Magen-Darm-Symptome Hautausschläge … sie die letzten 10 Tage Kontakt zu COVID-19 positiv getesteten Personen hatten. … sie die letzten 10 Tage in einem vom BAG deklarierten Risikoland waren. … sie sich in Isolation oder Quarantäne befinden. Eigenverantwortung Das Schutzkonzept basiert auf der Eigenverantwortung aller involvierten Personen. Bei sämtlichen Besuchen sind die aufgeführten Schutzmassnahmen durch die Besuchenden, Bewohnenden und Mitarbeitenden einzuhalten. 4
Bitte konsultieren Sie regelmässig unsere Homepage, dort sind jeweils die aktuellen Regelungen wieder aufgeschaltet – Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und Mithilfe! Freundliche Grüsse Betagtenzentrum Linde Jacqueline Meier, Zentrumsleitung 5
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