Merkblatt Besuchsregelung in Pflegeheimen unter COVID-19

 
WEITER LESEN
Merkblatt
Besuchsregelung in Pflegeheimen unter COVID-19

Schutzkonzept Begegnungen mit Bewohnenden Betagtenzentrum Linde -
Stufe 4

Das Schutzkonzept des Betagtenzentrum Linde stützt sich auf das Konzept «Abgestufte
Schutzmassnahmen COVID-19 in Pflegeheimen – Mindeststandards» der Dienststelle für
Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern, Stand 1. Juni 2021, ab.

Es freut uns, Sie über die Lockerungen ab Donnerstag, 3. Juni 2021, bei den
Massnahmen betreffend Covid-19 zu informieren.

Generell
  - Als Besucher und Gast sind Sie gesund, haben keine Krankheitssymptome und sind
      nicht in Quarantäne
  - Alle Besuchenden tragen sich in die Besucherliste beim Haupteingang ein
      (Contact Traicing)
  - Beim Wartebereich sind immer 1,5 Meter Abstand einzuhalten
  - Die Hände sind zu desinfizieren
  - Strikt kein Händeschütteln, Umarmen, etc.
  - Im ganzen Betagtenzentrum Linde gilt nach wie vor Maskentragepflicht (öffentliches
      Gebäude)

Anmeldungen
Grundsätzlich müssen sich die Besuchenden nicht mehr anmelden, jedoch selbständig
registrieren (Contact Traicing). Eine Voranmeldung beim Sekretariat ist ab sofort nicht mehr
nötig.
Anmeldungen sind noch zwingend notwendig für Spaziergänge mit dem Elektrorollstuhl
oder Ausgangsrollstuhl. (Dieser muss reserviert werden)

Besuch in den Bewohnerzimmern
Besuche sind unter folgenden Voraussetzungen in den Bewohnerzimmern möglich:
   - Besuchszeiten von 13.30 – 17.00 Uhr und von 18.00 – 20.00 Uhr
   - Ausserzeitliche Besuche sind mit der Abteilung zu vereinbaren
       Geschützte Wohneinheit: 041 984 29 92 oder 041 984 29 12
       1. Stock: 041 984 29 19
       2. Stock: 041 984 29 06
       3. Stock: 041 984 29 07

   -   Anzahl Personen im Zimmer: Maximal 2 Personen pro Besuch; bitte sprechen Sie
       sich untereinander ab
   -   Selbstverständlich können Sie auch einen Spaziergang geniessen
       (wir empfehlen Maskentragpflicht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht
       eingehalten werden kann)
-   Der Aufenthalt ist nur in den Bewohnerzimmern erlaubt, nicht in den
       Aufenthaltsräumen (Stube).
   -   In den Doppelzimmern darf nur eine Bewohnerin, ein Bewohner Besuch
       erhalten; wir bitten Sie daher, für den Besuch in die Cafeteria auszuweichen.
   -   Die Leitung der Einrichtung kann weitergehende Einschränkungen des
       Besuchsrechts vorsehen, wenn es die Lage erfordert, oder in Ausnahmefällen
       zusätzliche Besucherinnen und Besucher bewilligen, insbesondere bei einer
       Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes und bei palliativen Situationen.
       Die Leitung der Einrichtung regelt die Einzelheiten unter Berücksichtigung des
       massgebenden Schutzkonzeptes».

Besuch in der Geschützten Wohneinheit
Besuche bei Bewohnenden der Geschützen Wohneinheit sind nach Möglichkeit in der
Cafeteria oder auf der Terrasse abzustatten. Bei Zimmerbesuchen verweisen wir auf die
oben aufgeführten Punkte.

Cafeteria/Terrasse
In der Cafeteria ist wieder für alle offen (Contact Traicing). Es wird auf das Schutzkonzept
Gastronomie abgestützt.
    - Besuchszeiten von 13.30 – 17.00 Uhr
    - In der Cafeteria oder auf der Terrasse sind max. 4 Personen pro Tischblock erlaubt
    - Bis zum Tisch gilt Maskenpflicht. Sobald die Gäste am Tisch sitzen, kann die Maske
        abgelegt werden

Durch die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Tischen ist nur ein beschränktes
Platzangebot möglich. Damit möglichst viele Besuchende und Bewohnende Platz haben,
bitten wir Sie, auch die Besuche in der Cafeteria selber zeitlich zu beschränken. Wir danken
für Ihr Verständnis, sollten Sie einmal keinen freien Platz haben.

Gemeinsames Mittagessen
Mittagessen mit den Bewohnenden und kleinere Familienbankette können unter Einhaltung
des Schutzkonzeptes Gastronomie wieder durchgeführt werden. Für die Mittagessen und für
Bankettessen mit den Bewohnenden ist der Mehrzweckraum I reserviert.
Die Cafeteria ist am Mittag für die Bewohnenden der Alterswohnungen reserviert.

Gemeinsames Mittagessen bis zu 4 Personen
Familienbankette bis total 16 Personen – einzelne Bewohner plus 15 Gäste, Bewohner-
Ehepaar plus 14 Gäste.

Die Anmeldung für das Mittagessen folgt über die Zentrale 041 984 29 29. Sie werden an die
Leitung Gastro für das Reservieren der Tische oder Feiern weitergeleitet.

Es geltend folgende Anmeldefristen:
    Für ein gemeinsames Mittagessen
        - am Dienstag-Samstag bis spätestens am Vortag, 12.00 Uhr
        - am Sonntag, Montag bis spätestens am Freitagmittag, 12.00 Uhr

      Familienbankette (MZR I) sind mindestens zwei Wochen im Voraus an die Leitung
       Gastro zu richten.

                                              2
Maskenpflicht Bewohnende
Wir empfehlen die Maskenpflicht für die Bewohnenden:
   - beim Treffen von externen Gästen, Angehörigen
   - beim Verlassen des Betagtenzentrum Linde (Arztbesuche etc.)
   - in Fahrzeugen

Bei betrieblichen Aktivitäten in spezifischen Bewohnenden-Räumen entfällt bei den
Bewohnenden die Maskenpflicht.

Aufenthalte ausserhalb des Betagtenzentrum Linde
Aufenthalte ausserhalb des Betagtenzentrum Linde sind rechtzeitig mit der Pflegeabteilung
zu vereinbaren:
        Geschützte Wohneinheit: 041 984 29 92 oder 041 984 29 12
        1. Stock: 041 984 29 19
        2. Stock: 041 984 29 06
        3. Stock: 041 984 29 07

-    Sie müssen Angaben zu Ort und Ablauf des Ausgangs sowie allfälligen Begleitpersonen
     machen.

-    Bitte meiden Sie grössere Menschenansammlungen

-    Bewohnende und/oder Begleitpersonen übernehmen die Verantwortung für ihr Handeln

Testungs- und Quarantäne-Regelung von Bewohnenden bei Neu- oder Weidereintritt

Wiedereintritt:                        Schnelltests                    PCR Test - Quarantäne - Isolation

Neueintritt oder Wiedereintritt        Schnelltest am Tag 0, 3 und 7   Test negativ = keine Quarantäne
(nicht 2 x geimpft oder innerhalb                                      Test positiv = PCR Test und Isolation
3 Monaten positiv getestet)

Neueintritt oder Wiedereintritt        Schnelltest am Tag 0            Test negativ = keine Quarantäne
(zweite COVID-19-Impfung                                               Test positiv = PCR Test und Isolation
mindestens 14 Tage zurück
und/oder in den letzten drei
Monaten positiv getestet)

Wiedereintritt am gleichen Tag         Schnelltest am Tag 3 und 7      Test negativ = keine Quarantäne
(nicht 2 x geimpft oder innerhalb                                      Test positiv = PCR Test und Isolation
3 Monaten positiv getestet)

Wiedereintritt am gleichen Tag         kein Schnelltest
(2 x geimpft oder innerhalb
3 Monaten positiv getestet)

Kein Test möglich bei Neueintritt oder Wiedereintritt                  Quarantäne von 10 Tagen

Definition Wiedereintritt: Nach Spitalaufenthalt, Aufenthalt bei Angehörigen/Bezugs-
personen. Arztbesuche und Kleider- oder Schuheinkäufe gelten nicht als Wiedereintritt.

                                                    3
→ Bitte informieren Sie als Primärperson auch die anderen engsten Verwandten oder
  Bezugspersonen über die neuen Regelungen.

→ Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich den Besuchsterminen im Betagtenzentrum Linde mit
 den anderen Verwandten abzusprechen.

BAG-Regeln sind einzuhalten
  Die gültigen Schutzmassnahmen sind zu lesen und einzuhalten
  Maskenpflicht für Besuchende und Bewohnende (in den innen Räumen und draussen)
  Kein Händeschütteln, Umarmungen etc.
  Hände desinfizieren oder Waschen beim Betreten und Verlassen des Betagtenzentrum
   Linde
  Distanz halten
  Keine Besuche bei Grippesymptomen
  Die Besuchenden orientieren die Verantwortlichen des Betagtenzentrum Linde, wenn
   5 Tage nach dem Besuch eine COVID-19 Erkrankung vorliegt oder sie sich in
   Quarantäne begeben müssen.
  Die Besuchenden werden orientiert, wenn bei der zu besuchten Person 5 Tage
  nach dem Besuch eine COVID-19 Erkrankung vorliegt.

Begegnungen mit den Bewohnenden sind untersagt, wenn…
…die Besuchenden eines der folgenden Symptome haben

Häufigste Symptome:
  Akute Atemwegserkrankung (Halsschmerzen, Husten (meist trocken),
   Kurzatmigkeit, Brustschmerzen)
  Fieber (über 38.5 Grad)
  Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmacksinnes

 Zudem können folgende Symptome möglich sein:
     Kopfschmerzen
     Allgemeine Schwäche
     Unwohlsein
     Muskelschmerzen
     Schnupfen
     Magen-Darm-Symptome
     Hautausschläge

… sie die letzten 10 Tage Kontakt zu COVID-19 positiv getesteten Personen
  hatten.
… sie die letzten 10 Tage in einem vom BAG deklarierten Risikoland waren.
… sie sich in Isolation oder Quarantäne befinden.

Eigenverantwortung
Das Schutzkonzept basiert auf der Eigenverantwortung aller involvierten Personen. Bei
sämtlichen Besuchen sind die aufgeführten Schutzmassnahmen durch die Besuchenden,
Bewohnenden und Mitarbeitenden einzuhalten.

                                           4
Bitte konsultieren Sie regelmässig unsere Homepage, dort sind jeweils die aktuellen
Regelungen wieder aufgeschaltet – Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und Mithilfe!

Freundliche Grüsse
Betagtenzentrum Linde

Jacqueline Meier, Zentrumsleitung

                                           5
Sie können auch lesen