SCHUTZKONZEPT FÜR BETRIEBE DER STADT BADEN
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SCHUTZKONZEPT FÜR BETRIEBE DER STADT BADEN Version: 29. April 2020/Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft; WBF, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Stand: 13. Oktober 2021 S S steht für Substitution, was im Falle von COVID- 19 nur durch genügend Distanz möglich ist (z.B. Homeoffice). T T sind technische Massnahmen (z. B. Acrylglas, getrennte Arbeitsplätze, etc.). O O sind organisatorische Massnahmen (z. B. getrennte Teams, veränderte Schichtplanung). P P steht für persönliche Schutzmassnahmen (z. B. Hygienemasken, Handschuhe, etc.).
SCHUTZKONZEPT 1. HÄNDEHYGIENE Alle Personen im Museum reinigen sich regelmässig die Hände. Massnahmen Besucher desinfizieren sich die Hände beim Betreten des Museums. Weiter Desinfektionsmöglichkeiten stehen im Haus zur Verfügung. Den Mitarbeitenden stehen in sinnvoller Entfernung ein Waschbecken mit Seife und Papierservietten für die Händereinigung zur Verfügung. Mitarbeitende waschen sich vor und nach dem Verkauf von Kaffee und Snacks die Hände. Kinderprogramm: Familien mit Kindern werden erinnert, sich an die Hygienemassnahmen zu halten. Alle Angebote für Kinder sind wieder geöffnet. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung. 2. COVID-ZERTIFIKATSPFLICHT Der Museumszugang ist nur mit Vorlage des COVID-Zertifikates möglich. Das Vorweisen des Zertifikats und eines Ausweises mit Foto ist obligatorisch. Museumspass-Mitglieder*innen können das Device zur Überprüfung der Zertifikate nutzen. Massnahmen Im Eingangsbereich/Foyer/Shop gilt keine Zertifikatspflicht. Die Maskentragpflicht bleibt im Eingangsraum/Foyer/Shop für alle Museumsgäste ab 12 Jahren bestehen. Wenn Gäste ab 16 Jahren die Ausstellung besuchen wollen, müssen sie ein Covid-Zertifikat vorweisen und es gilt, sobald sie den Ausstellungsraum betreten, keine Maskenpflicht mehr. Für Drittstaatsangehörige gilt bis zum 24. Oktober 2021 die Vorlage eines gültigen Impfausweises. Die Kasse ist mit einer Plastiktrennscheibe geschützt. Die Besuchenden werden angehalten den Eintritt bargeldlos zu kaufen. Es gibt keine Kapazitätsbegrenzungen mehr beim Musemsbesuch. Stadtarchiv Nach Voranmeldung: stadtarchiv@baden.ch dürfen im Sitzungszimmer mit Maske und Abstand Archivalien aus dem Stadtarchiv konsultiert werden. Anmeldung am Empfang. Im Stadtarchiv gilt keine Covid-Zertifikatspflicht. Führungen Es gilt die Covid-Zertifikatspflicht. Keine Kapazitätsbegrenzungen. Für grosse Gruppen wird das Audioguide-System verwendet, es ermöglicht der Führungsperson leises Sprechen und Abstandsmöglichkeit. Die Geräte werden nach Gebrauch desinfiziert. Die verwendeten Ohr-Hütchen werden weggeworfen. Schulklassen Führungen/Workshops mit Schulklassen während den Öffnungszeiten: Für Jugendliche (und Lehr- /Begleitpersonen) ab 16 Jahren gilt die Covid-Zertifikatspflicht, ausser die Schulklasse kommt nicht in Kontakt mit dem Museumspublikum. Kinder unter 16 Jahren müssen in den Ausstellungsräumen allgemein keine Masken tragen. Führungen/Workshops mit Schulklassen ausserhalb der Öffnungszeiten: Es gilt keine Zertifikatspflicht. Interne kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Podiumsgespräche etc.)
Es gilt die Covid-Zertifikatspflicht. Externe Veranstaltungen/Raumvermietungen (ausserhalb der Öffnungszeiten) Die Mieter*innen sind selbst für die Schutz- und Kontrollmassnahmen zuständig (Link Veranstaltungen) Das Museumscafè Das Museum betreibt die Sonnenterrasse bei regenfreiem Wetter, Konsumation auf der Sonnenterrasse ist ohne Covid-Zertifikat möglich. Im Innenraum gilt die Covid-Zertifikationspflicht und keine zusätzliche Einschränkungen. Verarbeitung der Daten im Rahmen der Zugangskontrolle Die Personen werden frühzeitig über die Datenbearbeitung informiert, die Daten dürfen nicht für andere Zwecke bearbeitet werden, dürfen nur aufbewahrt werden, wenn es zur Sicherstellung der Zugangskontrolle erforderlich ist und müssen spätestens nach zwölf Stunden der Veranstaltungen vernichtet werden. Für Mitarbeiter*innen gilt keine Covid-Zertifikatspflicht Massnahmen Mitarbeiter*innen ohne Covid-Zertifikat können die Maske in den Ausstellungsräumen ablegen, wenn sie genügend Abstand gewährleisten können. Im Eingangsbereich/Foyer gilt für alle Mitarbeiter*innen eine Maskenpflicht. 3. REINIGUNG Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden. Massnahmen Die Touchscreen, Schubladen, Schränke sowie Hörstationen werden mehrmals täglich desinfiziert. Die Toiletten und die Handläufe werden mehrmals täglich desinfiziert. Reinigungsdienst reinigt täglich vor Öffnung des Museums alle WC's und allgemeine Oberflächen, am WE werden die Arbeiten vom Empfangsteam übernommen. Die Tische im Sitzungszimmer / Konsultationsraum des Stadtarchivs / im Foyer sowie gemeinsam genutzte Arbeitsstationen werden nach Gebrauch desinfiziert. 4. BESONDERS GEFÄHRDETE PERSONEN Massnahmen Mitarbeitende, die zur gefährdeten Gruppe gehören, führen keinen Einsatz am Empfang / in der Aufsicht durch. Besuchende, die zur Risikogruppe gehören, werden auf ihre Eigenverantwortung hingewiesen. Das Personal ist bemüht immer den Mindestabstand einzuhalten. 5. COVID-19-ERKRANKTE / SYMPTOME Massnahmen KEIN Zutritt für Personen, die unter Husten, Atembeschwerden und Fieber leiden KEIN Zutritt für Personen die in den letzten 14 Tagen mit einer infizierten Person in Kontakt standen.
Das Museumspersonal ist befugt, Menschen mit erkennbaren Krankheitssymptomen den Eintritt zu verwehren. Mitarbeitende, die sich krank fühlen, melden sich umgehend beim zuständigen Vorgesetzten und bleiben zu Hause. Mitarbeitende, welche an COVID-19 erkrankt sind bzw. bei welchen eine COVID-19-Erkrankung nachgewiesen worden ist, melden dies unverzüglich der Abteilungsleitung, deren Stellvertretung und dem zuständigen Vorgesetzten. Sie begeben sich unverzüglich in Isolation. Mitarbeitende, welche mit COVID-19-Erkrankten in Kontakt standen, begeben sich umgehend in Isolation (-> gemäss Weisung BAG). 6. BESONDERE ARBEITSSITUATIONEN Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten Massnahmen Zwei Person hinter der Empfangstheke mit Abstand wieder erlaubt, gilt es aber weiterhin möglichst zu vermeiden. Personal benutzt nur noch die Toiletten im 2. UG, die Toiletten im 1. UG sind ausschliesslich für die Gäste. Konsumation für die Mitarbeitenden während der Öffnungszeiten im Foyer erlaubt. 7. INFORMATION Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen. Kranke im Unternehmen nach Hause schicken und instruieren, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen. Massnahmen Die Massnahmenblätter des Bundes ("So schützen wir uns") werden im Museum ausgehängt. 8. MANAGEMENT Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen. Massnahmen Die Umsetzung der Massnahmen wird durch die zuständigen Vorgesetzten und im laufenden Betrieb vom Besucherdienst durchgesetzt. ANDERE SCHUTZMASSNAHMEN Massnahmen Aller Räume werden regelmässig und mehrmals täglich durchgelüftet.
ANHÄNGE Anhang Beiblatt: Veranstaltungen ABSCHLUSS Dieses Dokument wurde auf Grund einer Branchenlösung erstellt: ☒ Ja ☐ Nein Dieses Dokument wurde allen Mitarbeitern übermittelt und erläutert. Verantwortliche Person, Unterschrift und Datum: ___________________________ 13. 10. 2021
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