SCHUTZKONZEPT FÜR BETRIEBE DER STADT BADEN

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SCHUTZKONZEPT FÜR BETRIEBE DER STADT BADEN
SCHUTZKONZEPT FÜR BETRIEBE DER
STADT BADEN
Version: 29. April 2020/Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft; WBF, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Stand: 13. Oktober 2021

      S
                              S steht für Substitution,
                              was im Falle von COVID-
                              19 nur durch genügend
                              Distanz möglich ist (z.B.
                              Homeoffice).

      T
                              T sind technische
                              Massnahmen (z. B.
                              Acrylglas, getrennte
                              Arbeitsplätze, etc.).

     O
                              O sind organisatorische
                              Massnahmen (z. B.
                              getrennte Teams,
                              veränderte
                              Schichtplanung).

      P
                              P steht für persönliche
                              Schutzmassnahmen (z.
                              B. Hygienemasken,
                              Handschuhe, etc.).
SCHUTZKONZEPT FÜR BETRIEBE DER STADT BADEN
SCHUTZKONZEPT
1. HÄNDEHYGIENE
Alle Personen im Museum reinigen sich regelmässig die Hände.

 Massnahmen
 Besucher desinfizieren sich die Hände beim               Betreten       des    Museums.         Weiter
 Desinfektionsmöglichkeiten stehen im Haus zur Verfügung.
 Den Mitarbeitenden stehen in sinnvoller Entfernung ein Waschbecken mit Seife und Papierservietten
 für die Händereinigung zur Verfügung.
 Mitarbeitende waschen sich vor und nach dem Verkauf von Kaffee und Snacks die Hände.
 Kinderprogramm: Familien mit Kindern werden erinnert, sich an die Hygienemassnahmen zu halten.
 Alle Angebote für Kinder sind wieder geöffnet. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung.

2. COVID-ZERTIFIKATSPFLICHT
Der Museumszugang ist nur mit Vorlage des COVID-Zertifikates möglich. Das Vorweisen des Zertifikats
und eines Ausweises mit Foto ist obligatorisch.
Museumspass-Mitglieder*innen können das Device zur Überprüfung der Zertifikate nutzen.

 Massnahmen
 Im Eingangsbereich/Foyer/Shop gilt keine Zertifikatspflicht. Die Maskentragpflicht bleibt im
 Eingangsraum/Foyer/Shop für alle Museumsgäste ab 12 Jahren bestehen. Wenn Gäste ab 16 Jahren
 die Ausstellung besuchen wollen, müssen sie ein Covid-Zertifikat vorweisen und es gilt, sobald sie
 den Ausstellungsraum betreten, keine Maskenpflicht mehr.
 Für Drittstaatsangehörige gilt bis zum 24. Oktober 2021 die Vorlage eines gültigen Impfausweises.
 Die Kasse ist mit einer Plastiktrennscheibe geschützt. Die Besuchenden werden angehalten den
 Eintritt bargeldlos zu kaufen.
 Es gibt keine Kapazitätsbegrenzungen mehr beim Musemsbesuch.
 Stadtarchiv
 Nach Voranmeldung: stadtarchiv@baden.ch dürfen im Sitzungszimmer mit Maske und Abstand
 Archivalien aus dem Stadtarchiv konsultiert werden. Anmeldung am Empfang. Im Stadtarchiv gilt
 keine Covid-Zertifikatspflicht.
 Führungen
 Es gilt die Covid-Zertifikatspflicht. Keine Kapazitätsbegrenzungen. Für grosse Gruppen wird das
 Audioguide-System verwendet, es ermöglicht der Führungsperson leises Sprechen und
 Abstandsmöglichkeit. Die Geräte werden nach Gebrauch desinfiziert. Die verwendeten Ohr-Hütchen
 werden weggeworfen.
 Schulklassen
 Führungen/Workshops mit Schulklassen während den Öffnungszeiten: Für Jugendliche (und Lehr-
 /Begleitpersonen) ab 16 Jahren gilt die Covid-Zertifikatspflicht, ausser die Schulklasse kommt nicht
 in Kontakt mit dem Museumspublikum. Kinder unter 16 Jahren müssen in den Ausstellungsräumen
 allgemein keine Masken tragen.
 Führungen/Workshops      mit   Schulklassen   ausserhalb    der   Öffnungszeiten:   Es   gilt   keine
 Zertifikatspflicht.
 Interne kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Podiumsgespräche etc.)
SCHUTZKONZEPT FÜR BETRIEBE DER STADT BADEN
Es gilt die Covid-Zertifikatspflicht.
 Externe Veranstaltungen/Raumvermietungen (ausserhalb der Öffnungszeiten)
 Die Mieter*innen sind selbst für die Schutz- und Kontrollmassnahmen zuständig (Link
 Veranstaltungen)
 Das Museumscafè
 Das Museum betreibt die Sonnenterrasse bei regenfreiem Wetter, Konsumation auf der
 Sonnenterrasse ist ohne Covid-Zertifikat möglich. Im Innenraum gilt die Covid-Zertifikationspflicht und
 keine zusätzliche Einschränkungen.
 Verarbeitung der Daten im Rahmen der Zugangskontrolle
 Die Personen werden frühzeitig über die Datenbearbeitung informiert, die Daten dürfen nicht für
 andere Zwecke bearbeitet werden, dürfen nur aufbewahrt werden, wenn es zur Sicherstellung der
 Zugangskontrolle erforderlich ist und müssen spätestens nach zwölf Stunden der Veranstaltungen
 vernichtet werden.

Für Mitarbeiter*innen gilt keine Covid-Zertifikatspflicht

 Massnahmen
 Mitarbeiter*innen ohne Covid-Zertifikat können die Maske in den Ausstellungsräumen ablegen, wenn
 sie genügend Abstand gewährleisten können. Im Eingangsbereich/Foyer gilt für alle Mitarbeiter*innen
 eine Maskenpflicht.

3. REINIGUNG
Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch,
insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.

 Massnahmen
 Die Touchscreen, Schubladen, Schränke sowie Hörstationen werden mehrmals täglich desinfiziert.
 Die Toiletten und die Handläufe werden mehrmals täglich desinfiziert.
 Reinigungsdienst reinigt täglich vor Öffnung des Museums alle WC's und allgemeine Oberflächen,
 am WE werden die Arbeiten vom Empfangsteam übernommen.
 Die Tische im Sitzungszimmer / Konsultationsraum des Stadtarchivs / im Foyer sowie gemeinsam
 genutzte Arbeitsstationen werden nach Gebrauch desinfiziert.

4. BESONDERS GEFÄHRDETE PERSONEN
 Massnahmen
 Mitarbeitende, die zur gefährdeten Gruppe gehören, führen keinen Einsatz am Empfang / in der
 Aufsicht durch.
 Besuchende, die zur Risikogruppe gehören, werden auf ihre Eigenverantwortung hingewiesen. Das
 Personal ist bemüht immer den Mindestabstand einzuhalten.

5. COVID-19-ERKRANKTE / SYMPTOME
 Massnahmen
 KEIN Zutritt für Personen, die unter Husten, Atembeschwerden und Fieber leiden
 KEIN Zutritt für Personen die in den letzten 14 Tagen mit einer infizierten Person in Kontakt standen.
SCHUTZKONZEPT FÜR BETRIEBE DER STADT BADEN
Das Museumspersonal ist befugt, Menschen mit erkennbaren Krankheitssymptomen den Eintritt zu
 verwehren.
 Mitarbeitende, die sich krank fühlen, melden sich umgehend beim zuständigen Vorgesetzten und
 bleiben zu Hause.
 Mitarbeitende, welche an COVID-19 erkrankt sind bzw. bei welchen eine COVID-19-Erkrankung
 nachgewiesen worden ist, melden dies unverzüglich der Abteilungsleitung, deren Stellvertretung und
 dem zuständigen Vorgesetzten. Sie begeben sich unverzüglich in Isolation.
 Mitarbeitende, welche mit COVID-19-Erkrankten in Kontakt standen, begeben sich umgehend
 in Isolation (-> gemäss Weisung BAG).

6. BESONDERE ARBEITSSITUATIONEN
Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu
gewährleisten

 Massnahmen
 Zwei Person hinter der Empfangstheke mit Abstand wieder erlaubt, gilt es aber weiterhin möglichst
 zu vermeiden.
 Personal benutzt nur noch die Toiletten im 2. UG, die Toiletten im 1. UG sind ausschliesslich für die
 Gäste.
 Konsumation für die Mitarbeitenden während der Öffnungszeiten im Foyer erlaubt.

7. INFORMATION
Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und
Massnahmen. Kranke im Unternehmen nach Hause schicken und instruieren, die (Selbst-)Isolation
gemäss BAG zu befolgen.

 Massnahmen
 Die Massnahmenblätter des Bundes ("So schützen wir uns") werden im Museum ausgehängt.

8. MANAGEMENT
Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und
anzupassen. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen.

 Massnahmen
 Die Umsetzung der Massnahmen wird durch die zuständigen Vorgesetzten und im laufenden Betrieb
 vom Besucherdienst durchgesetzt.

ANDERE SCHUTZMASSNAHMEN
 Massnahmen
 Aller Räume werden regelmässig und mehrmals täglich durchgelüftet.
ANHÄNGE
 Anhang
 Beiblatt: Veranstaltungen

ABSCHLUSS
Dieses Dokument wurde auf Grund einer Branchenlösung erstellt:        ☒ Ja   ☐ Nein
Dieses Dokument wurde allen Mitarbeitern übermittelt und erläutert.

Verantwortliche Person, Unterschrift und Datum: ___________________________
                                                 13. 10. 2021
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