Prison-info - Bewältigung der Covid-19- Pandemie - Das Magazin zum Straf- und Massnahmenvollzug 2/2020 - Perspektive Angehörige und Justizvollzug

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Prison-info - Bewältigung der Covid-19- Pandemie - Das Magazin zum Straf- und Massnahmenvollzug 2/2020 - Perspektive Angehörige und Justizvollzug
prison-info
                             Das Magazin zum Straf- und Massnahmenvollzug 2/2020

                                             Bewältigung
                                             der Covid-19-
                                             Pandemie 4 – 30
Zweite Befragung des             Die Gefängnisse abschaffen?
Personals im Justizvollzug       Pro und Contra
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Prison-info - Bewältigung der Covid-19- Pandemie - Das Magazin zum Straf- und Massnahmenvollzug 2/2020 - Perspektive Angehörige und Justizvollzug
Straf- und Massnahmenvollzug                                                                                          prison-info 2/2020 43

Die Familien inhaftierter Straftäter
leiden mit
Die Angehörigenarbeit ist im Schweizer Justizvollzug nur ungenügend etabliert

Der Europarat hat 2018 eine detaillierte Emp-    Ein Blick auf die Praxis zeigt jedoch, dass      die ihren Partner braucht, und den Einge-
fehlung betreffend Kinder inhaftierter Eltern    dem Einbezug der Angehörigen – wenn er           wiesenen selbst, der auf diese Weise Gele-
erlassen. Geschehen ist in der Schweiz seither   überhaupt erfolgt – noch immer eine mar-         genheit erhält, Verantwortung der Familie
wenig, obschon Handlungsbedarf erkenn-           ginale Rolle zukommt. Die Arbeit mit Ange-       gegenüber zu zeigen. Das Leben ausserhalb
bar ist. Der Verein «Perspektive Angehörige      hörigen ist komplex und daher anspruchs-         der Vollzugsanstalt steht nämlich nicht still,
und Justizvollzug» will Bewegung in die Sa-      voll und zeitintensiv, darüber hinaus ist der    wenn der Familienvater eine Strafe verbüsst,
che bringen und stösst beim Bund und bei         Justizvollzug täterorientiert und dabei in       auch nicht während einer Disziplinarstrafe.
der Konferenz der Kantonalen Justiz- und         erster Linie von Erwachsenen für Erwach-         Ein Kindergeburtstag lässt sich bekannt-
Polizeidirektoren (KKJPD) auf offene Ohren       sene konzipiert. Kinder werden kaum be-          lich nicht aufschieben und wenn Papa nicht
– verlangt sind aber Taten.                      rücksichtigt, obschon auch sie betroffen         zum Geburtstag gratulieren kann, weil er in
                                                 sind; sie werden mitbestraft für Taten, die      der Arrestzelle sitzt, leidet in erster Linie das
Dominik Lehner                                   ein Elternteil begangen hat – ein Kollateral-    Kind darunter. Die Strafe soll im Freiheits-
                                                 schaden, den die Strafjustiz mit sich bringt.    entzug liegen, nicht in der Deprivation von
                                                 Wie hoch die Anzahl solchermassen betrof-        der Familie. Es gilt also zu prüfen, welche Art
                                                 fener Angehöriger in der Schweiz ist, wurde      der Kontaktaufnahme möglich ist, ob für
                                                 bisher nicht erfasst. Zwar wird in vielen Ins-   die Familie geeignete Transportmöglichkei-
                                                 titutionen beim Eintritt nach dem sozialen       ten für den Anstaltsbesuch bestehen, ob die
                                                 Umfeld gefragt, diese Angaben fliessen aber      Räume der Justizvollzugsanstalt auf Kinder
                                                 bisher in keine statistische Erhebung ein.       einschüchternd wirken, ob es ein Familienbe-
                                                                                                  suchszimmer gibt und wie die Benutzung der
                                                 In der Zelle: sich selbst nicht verlieren        technischen Möglichkeiten für die Kontakt-
                                                 Gemäss der 2018 vom Europarat erlasse-           aufnahme (Telefon, Video, etc.) geregelt ist.
                                                 nen Empfehlung zu Kindern inhaftierter
                                                 Eltern soll im «intramuralen» Teil die Tren-     Motivierend und sinnstiftend
                                                 nung von Eltern und ihren Kindern soweit         Dass der Einbezug der Angehörigen einer
Dominik Lehner, Präsident der Konkordatlichen    wie möglich vermieden werden (z.B. durch         inhaftierten Person ein nicht zu vernachläs-
Fachkommission der Nordwest- und Innerschweiz    alternative Vollzugsformen). Wo die Tren-        sigender Bestandteil im Resozialisierungs-
zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von     nung unvermeidbar ist, soll der Kontakt          prozess eines Straftäters bildet und in der
Straftätern, ist Vorstandsmitglied des Vereins   erleichtert und unterstützt werden. Rasch        Regel geeignet ist, einen wichtigen Beitrag
«Perspektive Angehörige und Justizvollzug».      wird deutlich, dass hier ein Paradigmen-         zur Reintegration zu leisten, dürfte als un-
                                                 wechsel angestrebt wird. Bisher wurde der        bestritten gelten. Das Miteingebunden-
                                                 Kontakt zur Familie sozusagen als Privileg       Sein in das Familiengeschehen hat in der
Das Gefängnis schränkt die Möglichkeiten         betrachtet für gute Führung und Kollabo-         Regel während des Vollzugs für den Insas-
zur Wahrnehmung familiärer Rechte und            ration. Neu soll der Eingewiesene proaktiv       sen einen motivierenden und sinnstiften-
Pflichten ein. Finanzielle Not durch Weg-        dazu aufgefordert und darin unterstützt          den Effekt und wirkt sich somit positiv auf
fall eines Einkommens, psychische Beein-         werden, seine Verantwortung der Familie          den Vollzugsverlauf und die Legalbewäh-
trächtigungen durch die räumliche Tren-          gegenüber zu jedem Zeitpunkt – ausdrück-         rung aus. Nach der Entlassung sorgt ein
nung von der Familie und Stigmatisierung         lich auch aus der Arrestzelle heraus (!) –       stabiler Kreis aus Angehörigen oft für eine
können die inhaftierte Person und dessen         nach den gegebenen Möglichkeiten wahr-           erste materielle Unterstützung, vor allem
Angehörige stark belasten. Auf die Frage,        zunehmen.                                        aber auch für ein unterstützendes, vertrau-
was ihnen in Haft Halt gebe, nennen die              Das ist für die ohnehin schon mit vielen     tes und wertschätzendes Beziehungsnetz,
meisten Befragten ihre Familien. Gefange-        unterschiedlichen Aufgaben befrachteten          das den Entlassenen psychisch durch die
ne haben gestützt auf das Strafgesetzbuch        Justizvollzugsanstalten neu und generiert        Wiedereingliederungsphase begleitet. Wo
(StGB) das Recht, Kontakte gegen aussen zu       einen zusätzlichen Aufwand. Es lohnt sich        kein sozialer Empfangsraum vorhanden ist,
pflegen; dies bildet einen Teil des Resozia-     aber und zwar für alle Seiten: für die Kin-      empfiehlt es sich, die inhaftierte Person
lisierungsauftrags.                              der, die ihren Vater brauchen, die Partnerin,
44     prison-info 2/2020                                                                                   Straf- und Massnahmenvollzug

während des Justizvollzugs möglichst darin        gründet. Der Verein hat sich u.a. gestützt      ◼ extramurale spezialisierte Beratungsstel-
zu unterstützen, einen solchen zu schaffen.       auf die Empfehlung des Europarats zu              len, die bei Bedarf Fach- und Sachhilfe zur
    Natürlich werden Grundrechte des Einge-       Kindern inhaftierter Eltern die Förderung         Unterstützung von betroffenen Angehö-
wiesenen – allen voran die persönliche Frei-      und Professionalisierung der intra- und           rigen leisten (vgl. REPR Relais Enfants Pa-
heit – durch eine Inhaftierung eingeschränkt,     extramuralen Angehörigenarbeit zur Auf-           rents Romands);
dafür besteht ja auch eine gesetzliche und        gabe gemacht. Im Zentrum steht die Wis-         ◼ die statistische Erfassung der betroffenen
verfassungsmässige Grundlage. Gemäss Art.         sensvermittlung, die Vernetzung sowie             Angehörigen, insbesondere der betroffe-
74 StGB dürfen jedoch die Rechte des Einge-       die Beratung von Behörden und Anstalten           nen Kinder;
wiesenen nur so weit beschränkt werden, als       hinsichtlich einer wirkungsvollen Angehö-       ◼ die Forschung zur Wirkung des Einbezugs
der Freiheitsentzug und das Zusammenleben         rigenarbeit. «Perspektive Angehörige und          und der Unterstützung von Angehörigen
in der Vollzugseinrichtung es erfordern. Nach     Justizvollzug» steht dafür ein, dass Ange-        inhaftierter Personen.
Art. 75 StGB hat der Strafvollzug den allgemei-   hörige – seien dies nun Kinder, Partnerin-
nen Lebensverhältnissen soweit als möglich        nen oder Partner, Eltern, Geschwister oder      Es ist ein Prozess in Gang gekommen
zu entsprechen. Somit sollten auch die legi-      andere nahestehende Personen – möglichst        Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2018
timen Rechte der Angehörigen auf Kontakt          keinen Nachteil erleiden durch die Inhaf-       einen Bericht zu den Massnahmen zum
zum inhaftierten Familienmitglied durch           tierung des angehörigen Straftäters, also       Schliessen von Lücken bei der Umsetzung
den Vollzug einer Strafe oder Massnahme so        nicht mitbestraft werden für Taten, die sie     der Kinderrechtskonvention verabschiedet.
wenig wie möglich beeinträchtigt werden.          nicht begangen haben.                           Darin wird unter anderem das Bundesamt
Verschiedene internationale und nationale             Sie sollen von spezialisierten Unterstüt-   für Justiz (BJ) beauftragt, eine qualitati-
Bestimmungen haben direkt oder indirekt           zungs- und Beratungsangeboten profitieren       ve Studie zur Beziehungspflege zwischen
Auswirkungen auf die Rechte von Angehö-           können und wenn möglich in den Resozia-         Kindern und ihrem inhaftierten Elternteil
rigen inhaftierter Personen. International        lisierungsprozess miteinbezogen werden.         zu erstellen. Das BJ hat diese Studie Ende
gehören dazu namentlich die Nelson-Man-           Unter Einbezug der Perspektive von betrof-      November 2020 in einem Einladungsver-
dela-Regeln der UNO und die Europäischen          fenen Angehörigen, insbesondere derjenigen      fahren ausgeschrieben. Zugleich wurde der
Strafvollzugsgrundsätze.                          der Kinder, sowie im Hinblick auf die best-     Verein «Perspektive Angehörige und Justiz-
    Kinder geniessen besonderen Schutz. Die       mögliche Resozialisierung und die damit ver-    vollzug» angefragt, in der entsprechenden
Rechte der Kinder von inhaftierten Personen       bundene Rückfallprävention will der Verein      Begleitgruppe mitzuwirken. Der Schlussbe-
werden in der bereits erwähnten Empfehlung        ein Bewusstsein (Awareness) dafür schaffen,     richt soll im Mai 2022 vorliegen. Auch bei
des Europarats festgehalten sowie im UNO-         dass Angehörige von inhaftierten Personen       der Konferenz der Kantonalen Justiz- und
Übereinkommen über die Rechte des Kindes          systematisch intra- als auch extramural ge-     Polizeidirektoren (KKJPD) steht das Thema
und in den Empfehlungen zur Umsetzung der         bührend Beachtung finden.                       auf der Traktandenliste. Es scheint also ein
UN Kinderrechtskonvention vom Ausschuss                                                           Prozess in Gang gekommen zu sein. Vorbe-
für die Rechte des Kindes (zweiter, dritter       Wirkungsvolle Angehörigenarbeit erfor-          hältlich einiger löblicher Ausnahmen sind
und vierter Staatenbericht der Schweiz, 2015).    dert:                                           wir noch weit entfernt vom geforderten
Trotz der nationalen und internationalen          ◼ die generelle Berücksichtigung der Situ-      Paradigmenwechsel vom Privileg der Kon-
Vorgaben und des Rechts des Eingewiesenen           ation der Angehörigen, deren Familien-        taktpflege hin zur proaktiven Förderung der
nach Art. 84 StGB, Beziehungen zur Aussen-          mitglied sich im Justizvollzug befindet;      Verantwortungsübernahme für die familiä-
welt zu pflegen, fehlt es jedoch bisher in der    ◼ die Ausrichtung der schweizerischen Ge-       re Kontaktpflege sowie von der Schaffung
Schweiz an einer koordinierten Strategie,           setzgebung und Praxis des Justizvollzugs      eines flächendeckenden, spezialisierten
wie die Situation der Angehörigen einer in-         auf die praxisnahen Empfehlungen des          Beratungs- und Unterstützungsangebots
haftierten Person verbessert werden und wie         Europarats zu Kindern inhaftierter Eltern;    für Familien von inhaftierten Personen in
der systematische Einbezug der Angehörigen        ◼ die proaktive Unterstützung inhaftierter      der Schweiz.
in den Justizvollzug verstärkt werden kann.         Personen, ihrer Rolle als Vater, Mutter,
                                                    Partner, Partnerin etc. auch während des
Die Angehörigenarbeit professionalisieren           Justizvollzugs statt sie mit unnötigen Ein-
2018 wurde der gemeinnützige Verein «Per-           schränkungen davon abzuhalten, ihrer
spektive Angehörige und Justizvollzug» ge-          Verantwortung nachzukommen;
Straf- und Massnahmenvollzug                                                                                                       prison-info 2/2020 45

                                                                 Die Justizvollzugsanstalten sollten im Interesse aller den Kontakt zwi-
                                                                 schen den Inhaftierten und ihren Angehörigen erleichtern und unterstüt-
                                                                 zen (Bild: Besuchszimmer «Pollicino» in der Strafanstalt La Stampa).
                                                                 Foto: Peter Schulthess (2018)

 Links

  •   Weitere Informationen über die Arbeit mit Angehörigen von straffälligen Personen sind auf der Website des Vereins «Perspektive Angehörige und
      Justizvollzug» (www.angehoerigenarbeit.ch) abrufbar.
  •   Die subjektive Bedeutung von Familie für Inhaftierte, in: Neue Zeitschrift für Kriminologie und Kriminalpolitik 1/2020. Die Zeitschrift kann beim Helbing
      Lichtenhahn Verlag (www.helbing.ch) bestellt werden.
  •   Die Empfehlung des Europarats zu Kindern inhaftierter Eltern ist auf der Website des Europarates (www.coe.int) abrufbar.
  •   Die Nelson-Mandela-Regeln («Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung der Gefangenen») sind auf der Website der UNO (www.
      un.org) abrufbar.
  •   Die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze sind auf der Website des Europarates (www.coe.int) auf Französisch (Règles pénitentiaires européennes) und
      Englisch (European Prison Rules) abrufbar.
  •   Das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (0.107) ist in der Systematischen Sammlung (www.admin.ch) abrufbar.
prison-info
                   Blick in die Vergangenheit. Abstandsregeln und Isolierung der Ge-
                   fangenen waren früher üblich und dienten dazu, die Kommunika-
                   tion unter den Gefangenen zu unterbinden. Nicht bekannt ist, ob
                   diese disziplinarischen Massnahmen als «Nebenwirkung» auch die

Die letzte Seite   eine oder andere Grippewelle oder sonstige Ansteckungen in den
                   Anstalten verhinderten. Bild: Spazieren mit Abstand in der Straf-
                   anstalt Lenzburg anfangs der 1920er Jahre.
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