Protel MPE, SPE und Smart - Mehrwertsteueränderung in Deutschland 2020/21 Anleitung zur Anpassung der Mehrwertsteuer - Mehrwertsteueränderung ...

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Protel MPE, SPE und Smart - Mehrwertsteueränderung in Deutschland 2020/21 Anleitung zur Anpassung der Mehrwertsteuer - Mehrwertsteueränderung ...
protel MPE, SPE und Smart
Mehrwertsteueränderung in Deutschland 2020/21
Anleitung zur Anpassung der Mehrwertsteuer

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Protel MPE, SPE und Smart - Mehrwertsteueränderung in Deutschland 2020/21 Anleitung zur Anpassung der Mehrwertsteuer - Mehrwertsteueränderung ...
protel SPE, MPE, Smart | Mehrwertsteueränderung 2020/21

Inhalt
Einleitung ......................................................................................................................................................................3
Mehrwertsteueränderung ............................................................................................................................................5
   Mehrwertsteuersatz mit Umsatzkonto verknüpfen.................................................................................................5
Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung (Fibu-IFC) anpassen ............................................................................................6
   Verknüpfung der Konten anpassen ..........................................................................................................................6
Rechnungsformular anpassen ......................................................................................................................................7
   Rechnungsformular zur Bearbeitung öffnen ............................................................................................................7
   Textzeilen und Ersetzungscodes entfernen..............................................................................................................7
Mehrwertsteueränderung mit versteuerten Anzahlungen ..........................................................................................8
   Verbuchung von versteuerten Anzahlungen ............................................................................................................8
Über dieses Dokument ...............................................................................................................................................11

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Einleitung
Befristete Senkung der                  Als Teil des Corona-Konjunkturpakets hat die Bundesregierung am 3. Juni 2020
                                        beschlossen, die Mehrwertsteuer zu senken. Die Mehrwertsteuersenkung ist
regulären und                           zeitlich begrenzt auf den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. Der
reduzierten                             reguläre Mehrwertsteuersatz mindert sich dabei von derzeit 19 auf dann
Umsatzsteuer                            16 Prozent, der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent.

plus                                    Bereits im April 2020 wurde beschlossen, dass Gastronomiebetriebe vom 1.
                                        Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 für Speisen generell nur noch den ermäßigten
Sonderregelung für                      Mehrwertsteuersatz ausweisen müssen. Durch die Mehrwertsteuersenkung ist
Speisen                                 für vor Ort verzehrte Speisen und für mitgenommen Speisen nur noch der
                                        jeweilige ermäßige Mehrwertsteuersatz fällig.
                                        Wichtig: Diese Steuererleichterung gilt nur für Speisen und nicht für Getränke.
                                        Für Getränke wird nach wie vor der jeweils gültige Regelsteuersatz fällig.

Was Sie bereits getan                   In der Kombination ergeben sich eine Reihe von Anpassungen, die Sie in Ihrer
                                        Hotelsoftware fristgerecht vornehmen sollten:
haben:
                                             Zum 1. Juli 2020 muss der Mehrwertsteuersatz für Speisen von 19 auf
                                             5 Prozent geändert werden.
                                             Zum 1. Juli 2020 muss der Mehrwertsteuersatz für alle Leistungen, die zum
                                             regulären Satz besteuert werden, von 19 auf 16 Prozent geändert werden.
                                             Zum 1. Juli 2020 muss der Mehrwertsteuersatz für alle Leistungen, die zum
                                             reduzierten Satz besteuert werden, von 7 auf 5 Prozent geändert werden.
Was muss noch getan                          Zum 1. Januar 2021 muss der Mehrwertsteuersatz für alle Leistungen, die
                                             zum regulären Satz besteuert werden, von 16 auf 19 Prozent geändert
werden?                                      werden.
                                             Zum 1. Januar 2021 muss der Mehrwertsteuersatz für alle Leistungen, die
                                             zum reduzierten Satz besteuert werden, von 5 auf 7 Prozent geändert
                                             werden.
                                             Zum 1. Juli 2021 muss der Mehrwertsteuersatz für Speisen von 7 auf
                                             19 Prozent geändert werden.

Wann müssen die                         Nutzen Sie die Liste oben als ToDo-Liste, damit Sie keinen Termin verpassen.
Änderungen                              Die Änderungen in protel werden wirksam mit der
vorgenommen                             Verknüpfung der neuen/geänderten Steuersätze mit den Umsatzkonten.
werden?                                 Diese Umstellung nehmen Sie am besten vor:
                                             direkt nach dem Tagesabschluss am 31 Dezember 2020, und
                                             vor der ersten Buchung, für die der neue Steuersatz gelten soll

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Die aktuelle                            Die Finanzverwaltung hat mit dem Schreiben vom 4. November 2020 weitere
                                        Hinweise und Vereinfachungsregelungen zu der temporären Steuerabsenkung
Gesetzeslage                            veröffentlicht, die ebenfalls zur Wiederanhebung der Umsatzsteuersätze zum
                                        1. Januar 2021 von Bedeutung sind.

                                        Aus Vereinfachungsgründen wird es zugelassen, dass die geltenden Steuersätze
                                        von 5 bzw. 16 Prozent auch für Beherbergungen und die damit
                                        zusammenhängenden Leistungen in der Nacht vom 31. Dezember 2020 auf den
                                        1. Januar 2021 angewendet werden.

Ortstaxe, Bettensteuer                  In einigen Städten kann die Höhe der Orts- oder Kurtaxe, oder auch der
                                        Bettensteuer, von dem aktuellen Mehrwertsteuersatz abhängen. Dies gilt zum
und Kurtaxe                             Beispiel für Bremen und Berlin
                                        Sollte Ihr Haus in einer Region mit mehrwertsteueranhängigen Abgaben
                                        (Bettensteuer, Tourismus- oder Kulturtaxe oder ähnliches) liegen, wenden Sie
                                        sich bitte an Ihren protel Support. Wir helfen Ihnen gern, die korrekten
                                        Steuersätze und Formeln einzustellen.

MPE-Hotels:                             Wenn Ihr Hotel zu einem MPE-Verbund gehört, ist es wichtig, sich am
                                        31. Dezember 2020, sowie am 30. Juni 2021 mit den Tagesabschlüssen
Tagesabschlüsse                         abzustimmen.
koordinieren                            Wenn Umsatzkonten gemeinsam genutzt werden, muss die Steuer in den
                                        Stammdaten geändert werden, nachdem das letzte (deutsche) Hotel den
                                        Tagesabschluss beendet hat.
                                        Nach der Änderung werden alle in den deutschen Hotels durchgeführten
                                        Buchungen mit dem neuen Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent verbucht.

Worum geht es in                        Dieses Dokument beschreibt, wie Sie in den protel Stammdaten (protel SD) die
                                        entsprechenden Änderungen vornehmen. Sie erfahren im Einzelnen, wie Sie
diesem Dokument?
                                             Umsatzkonten prüfen und ändern
                                             Fibu-Schnittstellen anpassen

Verwandte                               Jederzeit das Aktuellste zum Thema finden Sie auf unserer
Informationen                           Info-Seite zur Mehrwertsteuersenkung in Deutschland 2020.
                                        Wenn Sie weitere Details benötigen, werfen Sie bitte einen Blick der protel
                                        Online-Hilfe, insbesondere in die Kapitel
                                             Steuern
                                             Umsätze und Zahlungswege
                                             Formularverwaltung

Brauchen Sie Hilfe?                     Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter
                                        www.protel.net/support/oder +49 231 915 93555.

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Mehrwertsteueränderung
Die folgenden Abschnitte behandeln Anpassungen, die durchgeführt werden müssen, unabhängig davon ob Sie
Ihre Anzahlungen bereits versteuern oder nicht.

Mehrwertsteuersatz mit Umsatzkonto verknüpfen
Passen Sie in den Umsatzkonten die Mehrwertsteuersätze an:
protel SD →
Buchhaltung →
Umsätze und
Zahlungswege →
Umsatzkonten →
Umsatzkonto
bearbeiten

Ändern Sie über das
Drop-Down-Menü den
Mehrwertsteuersatz
wie gesetzlich
vorgegeben.
Wiederholen Sie diesen
Vorgang für alle
betroffenen
Umsatzkonten.

   Bei Unklarheiten mit bestimmten Umsatzkonten kontaktieren Sie bitte Ihre Buchhaltung oder Ihren
Steuerberater.

Wichtig!                       Die Anpassung der Mehrwertsteuersätze in den Umsatzkonten ist die eigentliche
                               Umstellung!
Bitte beachten!                Diese Änderungen können als Einzige nicht vorbereitet werden, sondern müssen jeweils
                               nach dem Tagesabschluss am 31. Dezember 2020 bzw. am 30. Juni 2021 durchgeführt
                               werden.

protel neu starten!                     Damit die vorgenommenen Änderungen wirksam werden, müssen Sie protel auf
                                        allen Arbeitsstationen neu starten oder die Stammdaten neu einlesen!

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Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung (Fibu-IFC) anpassen
Werden Ihre Umsätze automatisch an die Buchhaltungssoftware Ihrer Buchhaltung bzw. Ihres Steuerberaters
übermittelt, haben Sie ein sogenanntes Fibu-Interface (Schnittstelle zu einem Finanzbuchhaltungssystem) im
Einsatz.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie Ihre Buchhaltung, Ihren Steuerberater oder unser Support-Team.

Verknüpfung der Konten anpassen
Anpassung G+V Kto                       Durch die Änderung der Umsatzsteuer werden in der Buchhaltung unter
                                        Umständen die Umsätze ab dem 1. Januar 2021 auf neue Konten gebucht.
                                        Damit bei der automatischen Übermittlung der Umsätze an die
                                        Buchhaltungssoftware die korrekten Konten gebucht werden, muss die
                                        Verknüpfung der Konten überprüft und ggf. angepasst werden. Diese Änderung
                                        sollte zeitgleich mit der eigentlichen Mehrwertsteueränderung im protel
                                        Umsatzkonto erfolgen.
                                        Öffnen Sie dazu den Dialog „Umsatzkonto bearbeiten“ und aktualisieren Sie dort
                                        die Kontonummer unter „G+V Kto.“:
protel SD →
Buchhaltung →
Umsätze und Zahlungswege →
Umsatzkonten →
Umsatzkonto bearbeiten

                                        protel SD | Umsatzkonto bearbeiten, ändern des FIBU G+V Kontos

protel neu starten!                     Damit die vorgenommenen Änderungen wirksam werden, müssen Sie protel auf
                                        allen Arbeitsstationen neu starten oder die Stammdaten neu einlesen!

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Rechnungsformular anpassen
Buchungen mit Übernachtung, Speisen und Getränken müssen — entsprechend den Gültigkeitsfristen der
jeweiligen Absenkung — mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen abgerechnet werden.
Beherbergungsbetriebe müssen auf ihren Rechnungen die Mehrwertsteuersätze getrennt ausweisen.

Rechnungsformular zur Bearbeitung öffnen
Rufen Sie die betroffenen Rechnungsformulare über die Formularverwaltung auf:
protel SD → Texte → Formularverwaltung → entsprechende Formulare öffnen

Textzeilen und Ersetzungscodes entfernen
Ist in Ihrer Rechnungsvorlage anstatt der Mehrwertsteuertabelle nur der Ersetzungscode
„${CurrTaxSum.TAXDESC.1}“ hinterlegt, müssen Sie nichts weiter beachten. Damit werden jeweils nur die in
dieser Rechnung verwendeten Mehrwertsteuersätze abgebildet.
Andernfalls können Sie jetzt die nicht mehr benötigten Ersetzungscodes entfernen.
Bedenken Sie bitte, dass Sie aufgrund von bereits verbuchten Leistungen das Formular mit den Steuersätzen 5
und 16 Prozent noch eine Weile benötigen! Entfernen Sie die Zeilen erst dann, wenn die letzte Rechnung mit
Leistungen aus dem Vorjahr (2020) erstellt wurde! Außerdem kann es sein, dass Sie die Steuersätze noch für
etwaige Korrekturen benötigen.

Falls Sie nach der Umstellung auf Probleme bei der Darstellung der Mehrwertsteuertabelle stoßen, melden Sie
sich bitte bei unserem Support-Team.

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Mehrwertsteueränderung mit versteuerten Anzahlungen
Die folgenden Ausführungen betreffen Sie nur dann, wenn Sie bereits die Funktion zur Besteuerung von
Anzahlungen in protel aktiviert haben.

 Achtung!                                  Bezüglich der gesetzlichen konformen Steuerentlastung bzw.
                                           Nachversteuerung der im Vorfeld zu einem unterschiedlichen Steuersatz
                                           versteuerter Anzahlungen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.

Im folgenden Abschnitt wird die Verbuchung von versteuerten Anzahlungen und die entsprechende Auswahl des
Mehrwertsteuersatzes erläutert.

Verbuchung von versteuerten Anzahlungen
Deposit Steuerkonto                     Bei Anzahlungen, die mithilfe der Depositfunktion in protel verbucht werden,
                                        muss aufgrund der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ein Steuerkonto
öffnen                                  ausgewählt werden, damit ein signierter Anzahlungsbeleg erstellt werden kann.

Navigator →
Mehr →
Deposit →
Zahlung →
Zahlart – Betrag – OK →
Deposit Steuerkonto

                                        protel FO | Deposit Verbuchung – Auswahl Steuerkonto

Standardeinstellung                     Sofern nicht anders konfiguriert, ist aktuell das Steuerkonto „Deposit 5%“ als
                                        Standardauswahl hinterlegt. Steuerkonten mit anderen Mehrwertsteuersätzen
ändern                                  können über das Drop-Down-Menü ausgewählt werden.

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Das Standardsteuerkonto wird in den protel Stammdaten in den einzelnen Zahlarten verwaltet. Um eine
Übersicht über alle existierenden Zahlarten zu erlangen, öffnen Sie den Dialog „Zahlarten“:
protel SD →
Buchhaltung →
Umsätze und Zahlungswege →
Zahlarten

                                        protel SD | Liste aller angelegten Zahlarten

Konto bearbeiten                        Um das hinterlegte Steuerkonto zu adaptieren, öffnen Sie nacheinander alle für
                                        Anzahlungen genutzte Zahlart in der Liste mit einem Rechtsklick oder einem
                                        Doppelklick:

protel SD →
Buchhaltung →
Umsätze und Zahlungswege →
Zahlarten →
Zahlart bearbeiten →
TAA-Default

Steuerkonto ändern

                                        protel SD | Zahlart (Deposit) mit geöffnetem TAA-Default-Menü zur Konfiguration eines
                                        Standardsteuerkontos

Über einen Klick auf „TAA Default: xxxx“ öffnen Sie Konfiguration des Standardsteuerkontos. Hier können Sie die
Kontonummer des gewünschten Standardsteuerkontos eintragen.

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Die entsprechende Kontonummer finden Sie in den protel SD in der Liste aller angelegten Umsatzkonten:

protel SD | Liste aller angelegten Deposit-Umsatzkonten

Sollten Sie zu der Änderung des Standardsteuerkontos noch Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Support-
Team.

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Über dieses Dokument

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