REISE- UND VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN - TUI.com
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71. Auflage Gültig für Neubuchungen ab 01.11.2018 REISE- UND VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN n Ausführliche Reisebedingungen der TUI Deutschland GmbH und der Wolters Reisen GmbH (mit Ausnahme der Marken „atraveo“ und „TUI Villas“) n Versicherungsbedingungen für TUI und airtours n zusätzlich Kundeninformation für Flugreisende
AUSFÜHRLICHE REISEBEDINGUNGEN 1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurz- Lieber Urlaubsgast, Sie eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen fristbuchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleis- wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerk- tungen enthält. Bei gleichzeitiger Anwesenheit 2.4 Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. samkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese beider Parteien, vor allem im Reisebüro, ist diese Ziffer 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungs- Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt in Papierform zu übergeben, ansonsten, insbeson- gebühren (vgl. Ziffer 9) werden jeweils sofort fällig. werden, an. Sie gelten für alle Pauschalreisen des dere im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht 2.5 Zahlung direkt an den Reiseveranstalter Reiseveranstalters TUI Deutschland GmbH und Wolters die Übermittlung auf einem dauerhaften elektro- 2.5.1 Bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren benötigt Reisen GmbH (mit Ausnahme der Marken „atraveo“ und nischen Datenträger. der Reiseveranstalter (ggf. über Ihre Vertriebsstelle) „TUI Villas“), nachfolgend jeweils „Reiseveranstalter“, Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres sowie – Ziffern 12-13 – für am Zielort bei der Reiseleitung ist der Reiseveranstalter an das neue Angebot Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und gebuchte Ausflüge. Sie ergänzen die gesetzlichen 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Vorschriften der §§ 651a – y BGB und der Art. 250 und Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Mandat ist Teil der Bestätigung. 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Ange- 2.5.2 Bei vielen Marken der Reiseveranstalter können Sie aus. Diese Reisebedingungen gelten nicht für vermittelte bots auf die Änderung hingewiesen und seine vor- Ihre Reise auch mit einer Kreditkarte bezahlen. Der Einzelleistungen (z. B. Eintrittskarten als Einzelleistungen, vertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Reiseveranstalter benötigt (ggf. über die Vertriebs- TUI Bootsferien und Leistungen des TUI Ticket Shop Sie innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveran- stelle) Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des (TTS)) sowie die Vermittlung verbundener Reiseleistungen stalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zur im Sinne des § 651w BGB. Über diese erhalten Sie jeweils oder Anzahlung erklären. Abbuchung von Ihrer Kreditkarte. gesonderte Informationen. 1.4 Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertrag- 2.5.3 TUI Deutschland Reisen können Sie bis 30 Tage vor Darüber hinaus gelten diese Reisebedingungen für lichen Informationen über wesentliche Eigenschaf- Reiseantritt auch per Überweisung bezahlen, Reisen Geschäftsreisen nur soweit, als diesen kein Rahmenver- ten der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle des Reiseveranstalters Wolters Reisen GmbH (mit trag über die Organisation von Geschäftsreisen zugrunde zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Ausnahme der Marken „atraveo“ und „TUI Villas“) liegt. Diese Reisebedingungen sind im Internet abrufbar Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen bis 8 Wochen vor Reiseantritt und nur bei Buchung unter www.tui.com > Service & Kontakt > TUI AGB & (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) im Internet. Der Reiseveranstalter benötigt dafür Reisebedingungen. werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschal- den Vor- und Zunamen, die vollständige Adresse, reisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des 1. Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen ausdrücklich vereinbart wird. Buchenden. 2. Bezahlung 1.5 Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 2.6 Zahlung über die Vertriebsstelle 3. Kinderermäßigungen 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreise- Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung als 4. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen, verträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im auch, bei Entgegennahme des Reiseplans, die Zah- Ferienhäuser, TUI Cars und Camper Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, lung des Restreisepreises an Ihre Vertriebsstelle 5. Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, geleistet werden. Reiseleitung Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, 2.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können 6. Flugbeförderung sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und nur bis 35 Tage vor Reiseantritt und nur für noch 7. Leistungsänderungen Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktritts- offen stehende Zahlungen vorgenommen werden. 8. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ recht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Ziffer 2.8 Sollte Ihnen der Reiseplan nicht bis spätestens Stornogebühren 8.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden 9. Umbuchung, Ersatzperson Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB Sie sich bitte umgehend an Ihre Vertriebsstelle. Bei 10. Reiseversicherungen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Reise ab 11. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhand- 14 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie einen Reise- 12. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung lungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind plan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen 13. Schadenersatz auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers Buchungen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir 14. Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform und geführt worden; im letztgenannten Fall besteht Sie, den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu über- Abtretung kein Widerrufsrecht. prüfen. 15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits- 2.9 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht voll- bestimmungen 2 Bezahlung ständig geleistet und zahlen Sie auch nach 16. Datenschutz 2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reise- Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der 17. Allgemeines veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Reiseveranstalter von dem jeweiligen Vertrag Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem 1 Abschluss des Reisevertrages, Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Fremdleistungen abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus Der Reiseveranstalter kann bei Rücktritt vom 1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reisever- Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung anstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend und gegebenenfalls Stornierung. verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die den Ziffern 8.2, 8.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen 2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung Reiseausschreibung und die ergänzenden Informati- trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Reise- der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von i. d. R. onen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung 25 % des Gesamtpreises fällig. Bei Angeboten von soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen. eine Mahnkostenpauschale von € 1,50 zu erheben. XTUI, Fly & Mix und bei Ticket-Paketen bestehend Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich aus Musical-/Showticket und Unterkunft beträgt Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveran- niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. die Anzahlung 40 % des Gesamtpreises. Die Kosten stalters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten 2.10 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von für Reiseversicherungen werden in voller Höhe Form. Visa etc. sind, soweit nicht ausdrücklich vermerkt, zusammen mit der Anzahlung fällig. 1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten 2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Reiseantritt von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, entstehen, zahlen Sie diese bitte an die Vertriebs- fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese stelle. – durchgeführt wird und der Reiseplan entweder Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. Reisebüro, Online- Erklärung übernommen hat. Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen 2
3 Kinderermäßigungen 5.1.2 Für die Bearbeitung individueller, von der jeweili- 7 Leistungsänderungen gen Leistungsbeschreibung abweichender Reisen Maßgebend ist das Kindesalter bei Reiseantritt. 7.1 Vor Vertragsschluss kann der Reiseveranstalter wird eine Gebühr von maximal € 50,– pro Reisen- Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschrei- den und Woche erhoben. dessen Alter bei der Buchung anzugeben. bungen vornehmen, über die der Reisende vor 5.1.3 Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Den Umfang der Kinderermäßigungen entneh- Buchung selbstverständlich informiert wird. Flug- und/oder Hotelumbuchungen behält der men Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung. 7.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegen- Reiseveranstalter sich zusätzlich zu den gegebenen- Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen über dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, falls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer im Rahmen von Pauschalarrangements ohne die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unent- notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht vor. Bei Angeboten von XTUI sind Flugumbuchun- geltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, gen nicht möglich. Begleitperson mitreist. Im Rahmen von Pauschal- sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind 5.1.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen arrangements mit Linienflugbeförderung und bei und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies reinen Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug) nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungs- ausdrücklich zulässt. werden für Kinder unter 2 Jahren die Kosten des ansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit 5.2 Reiseverlängerung Leistungsträgers (der Airline) weiterbelastet, ohne die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. sind. sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Reise- Bei falschen Altersangaben ist der Reiseveran- 7.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden leitung oder die örtliche Vertretung des Reiseve- stalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen über Leistungsänderungen unverzüglich nach ranstalters an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbei- Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem gerne, wenn entsprechende Unterbringungs- und tungsgebühr von € 50,– nach zu erheben. dauerhaften Datenträger zu informieren. Gegebe- Rückbeförderungsmöglichkeiten verfügbar sind. Der Nachweis nicht entstandener oder wesent- nenfalls wird er dem Kunden eine unentgeltliche Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu lich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt zahlen. Bitte beachten Sie die mit Ihrer Rückreise unbenommen. anbieten. verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen und 4 Besondere Hinweise für eventuell erforderlicher Visa. Bei Angeboten von des Flughafens steht dem Kunden das in Ihrem Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Reiseplan gegebenenfalls beigefügte Zug-zum- XTUI sind Reiseverlängerungen nicht möglich. Flug-Ticket (vgl. Ziffer 13.6) zur Verfügung. TUI Cars und Camper 5.3 Reiseleitung, Betreuung 7.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent- Verbrauchsabhängige Nebenkosten oder solche für Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort lichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Ab- von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen sind in der betreut; in den meisten Feriengebieten von Reise- weichung von besonderen Vorgaben des Kunden, Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern in leitern des Reiseveranstalters bzw. von örtlichen die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt Vertretern des Reiseveranstalters (z. B. Vermietern sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen. von Ferienwohnungen). Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Die Ferienwohnung/das Ferienhaus/der Camper Ansonsten finden Sie Kontaktdaten in Ihrem Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder darf nur von der in der Leistungsbeschreibung Reiseplan, auf www.meine-tui.info, in der „MEINE die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom angegebenen und in der Bestätigung aufgeführten TUI“ Smartphone App und in Ihrem Hotel. Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teil- Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die nahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der werden. besonderen Hinweise unter Ziffer 13.7.2. Reiseveranstalter ihm eine solche Reise angeboten Die angegebenen An- und Abreisetermine sind hat. bindend. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein 6 Flugbeförderung Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für 6.1 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/ Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchs- gemeinschaftliche Liste der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter abhängige Nebenkosten verlangt werden. Der Reiseveranstalter ist gemäß der Verordnung reagiert, dann kann er entweder der Vertrags- Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie änderung zustimmen, die Teilnahme an einer wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Be- bei Buchung über die Identität der/des ausfüh- Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche endigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem renden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag Zustand gereinigt zurückgegeben worden sind. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei zurücktreten. Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveran- 5 Sonderwünsche, individuelle über die Identität der/des wahrscheinlich ausfüh- stalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Reisegestaltung, Reiseleitung renden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie angenommen. 5.1 Sonderwünsche entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß 5.1.1 Vertriebsstellen dürfen Sonderwünsche nur entge- des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Ziffer 7.3.in klarer, verständlicher und hervorgeho- gennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeich- Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie bener Weise hinzuweisen. net werden. Der Reiseveranstalter bemüht sich, möglich zu unterrichten. 7.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter www. für die Durchführung der geänderten Reise bzw. zu entsprechen. Vertriebsstellen sind weder vor lba.de > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit gerin- noch nach Abschluss des Reisevertrages berechtigt, 6.2 Zwischenlandungen gere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag ohne schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters, Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass es bei entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abge- Direktflügen aus flug- und programmtechnischen 7.6 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig schlossenen Reiseverträgen abweichende Zusagen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit 6.3 Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegen- Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungs- sie hierzu nicht gesondert bevollmächtigt sind. stände, technische Geräte und Medikamente gründen, allein der Kapitän. Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohn- ausschließlich im Handgepäck zu befördern. einheit nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden können. Dies gilt auch für mit- reisende Kinder. 3
8 Rücktritt durch den Reisenden B Schiffsreisen, Spezialprogramme, 9 Umbuchung, Ersatzperson Aktivprogramme, Camper-Programme vor Reisebeginn/Stornogebühren 9.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Reiseveranstalter, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % 8.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reisean- ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 % Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt tritt bzw. bei Reisen im Sinne der Ziffer 8.4.2 A bis ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 % ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. zum 46. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 % Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 % wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reise- ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu oder der Beförderung. Dafür wird eine gesonderte des Reisepreises erklären. Gebühr von € 50,– pro Person erhoben. Gegenüber 8.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er C Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten, z. B. Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) entste- die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter für Musicals, gelten die Stornobedingungen des je- hende Mehrkosten werden gesondert berechnet. den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann weiligen Anbieters, die Ihnen bei Buchung mitgeteilt Bitte achten Sie deshalb auch auf die korrekte der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädi- werden. Schreibweise Ihres Namens entsprechend Ihrem gung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm Pass. zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in D Für Angebote von XTUI, Fly & Mix und für Darüber hinaus gilt Folgendes: dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnli- Ticket-Pakete bestehend aus Musical-/Show- Bei einer Änderung der Beförderung, der Unter- chen Umstände auftreten, die die Durchführung der ticket und Unterkunft gelten folgende Storno- kunft (außer Änderungen innerhalb der gebuchten Pauschalreise oder die Beförderung von Personen gebühren: Unterkunft) oder des Reisetermins wird der Reise- an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen; bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 % preis für die geänderten Leistungen komplett neu Umstände sind unvermeidbar und außergewöhn- ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 55 % berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise lich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveran- ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 65 % und Bedingungen. stalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 75 % Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumut- ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 85 % Unterkunft (z. B. Änderung der Zimmerkategorie, baren Vorkehrungen getroffen worden wären. ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des der Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 8.4 pau- Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % gebuchten Zimmers) wird der Preis für die geän- schaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis des Reisepreises derten Leistungen anhand der der Buchung bisher abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu E Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote ermittelt. Änderungen nach den oben genannten ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, und für ausgewählte, kurzfristige bzw. preisredu- Fristen (z. B. bei Flugreisen/Standard-Gebühren ab was er durch anderweitige Verwendung der Reise- zierte Specials gelten folgende Stornogebühren: 30. Tag vor Reiseantritt) sowie Änderungen über leistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 45 % liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1) hin- Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 65 % aus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag auf Verlangen des Kunden vom Reiseveranstalter ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 75 % zu den Bedingungen gemäß Ziffer 8.4 bei gleich- zu begründen. Dem Kunden bleibt darüber hinaus ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 85 % zeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. der Nachweis offen, die dem Reiseveranstalter zu- ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Des Weiteren können Flugumbuchungen, Ände- stehenden Gebühren seien wesentlich geringer als Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % rungen des Reisetermins, des Reiseziels und des die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. des Reisepreises Reiseantritts bei Angeboten von XTUI und von 8.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in F Für besondere Produkte des Reiseveranstal- gesondert gekennzeichneten Pauschalreisen, die den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten ters Wolters Reisen GmbH (mit Ausnahme der Linienflug-Sondertarife enthalten, stets nur nach am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet Marken „atraveo“ und „TUI Villas“) (Rundreisen Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveran- in Kooperation mit Gebeco sowie Schiffsreisen mit gemäß Ziffer 8.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung stalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumen- Hurtigruten, Iceland Pro Cruises, Hansa Touristik, vorgenommen werden. te, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht Oceanwide Expeditions, G Aventures, Plantours 9.2 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reise- angetreten wird. Kreuzfahrten, Nicko Cruises und Göta Kanal) gelten beginn kann der Reisende auf einem dauerhaften 8.4 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren abweichende Bedingungen, die Ihnen jeweils vor der Datenträger erklären, dass ein Dritter in seine beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit Buchung mitgeteilt werden. Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. bei Stornierungen: Für TUI Cars werden Stornogebühren in Höhe Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie 8.4.1 Standard-Gebühren: von 90 % erst ab 24 Stunden vor Anreise fällig. dem Reiseveranstalter spätestens sieben Tage vor bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % 8.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der Reisebeginn zugeht. ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 % vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 % berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 % Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich hö- wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 % here Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pau- nicht erfüllt. ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des schale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseve- Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % ranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung Teilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, des Reisepreises unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson 8.4.2 Ausnahmen von der Standardregelung: und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 10,– A Ferienwohnungen/-häuser/Appartements, Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Caravan Parks, auch bei Bus- und Bahnanreise, 8.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Motorradrundreisen, Golfpakete (soweit nicht teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Rei- Mehr-kosten werden gesondert berechnet. Der in Reisen im Sinne von 8.4.1 inkludiert), airtours sepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Reiseveranstalter hat dem Reisenden einen Nach- Private travel und TUI á la carte Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang weis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 25 % der Rücktrittserklärung zu leisten. den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 % 8.7 Ihr Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor sind. Dem Reisenden bleibt der Nachweis mit ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 % Reisebeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen. Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % unten Ziffer 9.2), bleibt durch die vorstehenden Für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Reisepreises Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Gesamtschuldner. 4
10 Reiseversicherungen 12 Mängelanzeige, Abhilfe , 13.3 Deliktische Schadenersatzansprüche Die Reiseveranstalter empfehlen den Abschluss Minderung, Kündigung Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Hand- eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, 12.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von lung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässig- insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe keit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. sowie einer Versicherung zur Deckung der Rück- verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unver- Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils führungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bitte be- hältnismäßigen Kosten verbunden ist. je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber achten Sie hierzu die besonderen Angebote in den 12.2 Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Einzelheiten verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reise- Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben zum Versicherungsschutz finden Sie im Anschluss mängeln erbracht worden sind und er es nicht von der Beschränkung unberührt. an diese Reisebedingungen oder erhalten Sie bei schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüg- 13.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungs- Ihrer Vertriebsstelle. lich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die störungen, Personen- und Sachschäden im Zusam- sich aus einer Minderung des Reisepreises ergeben- menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen 11 Rücktritt und Kündigung durch den Rechte (§ 651m BGB) verjähren abweichend lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sport- von § 651j BGB innerhalb von drei Jahren. Für den den Reiseveranstalter veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB. 11.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Beförderungsleistungen von und zum ausge- 12.3 Soweit der Reiseveranstalter infolge einer Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durch- schriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige führung der Reise trotz einer entsprechenden Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für noch Schadensersatzansprüche nach § 651n wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertrags- den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der BGB geltend machen. widrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Pauschalreise sind. 12.4 Ist eine Pauschalreise durch einen Reisemangel Vertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reise- erheblich beeinträchtigt und leistet der Reisever- behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausge- anstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der schlossen, als aufgrund internationaler Überein- Abhilfe, kann der Reisende den Reisevertrag Störer selbst. kommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher – in seinem eigenen Interesse und aus Beweis- Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger sicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein kündigen. Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungs- Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe Verwendung nicht in Anspruch genommener Leis- träger nur unter bestimmten Voraussetzungen bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von dem tungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstat- oder Beschränkungen geltend gemacht werden Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die tungen durch Leistungsträger. kann oder unter bestimmten Voraussetzungen sofortige Abhilfe notwendig ist. 11.2 Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer ausgeschlossen ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den 13.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferien- der Reisende, sofern der Vertrag die Beförderung vorvertraglichen Informationen und in der Bestäti- aktivitäten müssen Sie selbst verantworten. umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Er gung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor schuldet dem Reiseveranstalter nur den auf die in 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurück- Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der treten (Zugang beim Reisenden). Der Reiseveran- Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen stalter informiert den Reisenden selbstverständlich, auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn entfallenden Teil des Reisepreises. sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich ihn ein Verschulden trifft. Der Reiseveranstalter 12.5 Wegen der für Flugreisen der Marke „TUI“ gelten- wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung. den Geld-zurück-Garantie des Reiseveranstalters werden kann. 13.6 Soweit ausgeschrieben, enthält Ihr Reiseplan Fahr- TUI Deutschland GmbH beachten Sie bitte die Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden scheine „Zug zum Flug“ der DB AG. Die Beförde- Hinweise in den betreffenden Leistungsbeschrei- unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten rung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen bungen. Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Rücktrittserklärung zurück. 13 Schadensersatz Die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters 11.3 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom 13.1 Bei Vorliegen eines Reisemangels kann der Reisen- und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unver- de unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden meidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz durch die Bedingungen des jeweiligen Beförde- Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von rungsunternehmens nicht eingeschränkt. hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Reisenden verschuldet, ist von einem Dritten Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reise- verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei veranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den in anderer Weise an der Erbringung der von dem denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätz- Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des 11.4 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten beteiligt ist und für den Reiseveranstalter nicht Reiseveranstalters. Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder 13.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000. durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände 13.7.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörun- verursacht wurde. Er kann auch eine angemessene gen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder oder gering zu halten. erheblich beeinträchtigt wird. 13.2 Haftungsbeschränkung Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den drei- fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird. 5
13.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstan- 15 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für die dung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüg- Reiseveranstalter Gesundheitsbestimmungen lich unserer Reiseleitung im Sinne der Ziffer 5.3 Satz 1 bzw. dem Ansprechpartner im Sinne der 15.1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden / Reisenden TUI Deutschland GmbH Ziffer 5.3 Satz 2 mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse Karl-Wiechert-Allee 23 Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des 30625 Hannover nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leis- Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Handelsregister: Hannover HRB 62522 tungsträger (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Ver- Telefon: 0511 567-1111 Schiffsleitung), den Reiseveranstalter (Kontakt- tragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über und daten siehe unten am Ende) bzw. an dessen eventuelle Änderungen unterrichten. 15.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Wolters Reisen GmbH örtliche Vertretung oder Ihren Reisevermittler. Die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (mit Ausnahme der Marken „atraveo“ und „TUI Villas“) notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere Postfach 11 51 E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem Reiseplan die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der 28801 Stuhr oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1) bzw. Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, Handelsregister: Walsrode HRB 110468 in den Informationsmappen im Hotel. Gäste von Ferienwohnungen/-häusern/Appartements müssen gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie Drucklegung: September 2018, 71. Auflage bitte unverzüglich bei dem im Reiseplan angegebe- durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinforma- nen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. tion des Reiseveranstalters bedingt sind. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von 15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzei- Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt tige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, denn, dass die Verzögerung von dem Reiseveran- bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im stalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nach- bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem dem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen. zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Scha- 15.4 Entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Informa- densanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesell- tion, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich schaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der ist oder der Personalausweis genügt, und achten Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr nicht ausgefüllt worden ist. Personalausweis für die Reise eine ausreichende Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiselei- Reisedokumente. tung oder der örtlichen Vertretung des Reiseveran- 15.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschie- stalters anzuzeigen. denen Ländern sehr streng gehandhabt. 13.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Ansprüche anzuerkennen. Sie die Vorschriften unbedingt. 13.8 Verjährung 15.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Die Schadensersatzansprüche des Kunden aus Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage § 651n Abs. 1 BGB, mit Ausnahme der Ansprüche und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, verjäh- (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse ren abweichend von § 651j BGB innerhalb von drei sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, 1 BGB. Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Die gesetzlichen Ersatzansprüche des Reisever- Informationen entnehmen Sie bitte der vorver- anstalters wegen Veränderung oder Verschlechte- traglichen Information und wenden Sie sich an Ihre rung der dem Kunden im Rahmen der Durchfüh- Vertriebsstelle. rung der Reise überlassenen Sachen verjähren in sechs Monaten nach Reiseende. 16 Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die Sie uns 14 Verbraucherstreitbeilegung/ zur Verfügung stellen, werden elektronisch OS-Plattform und Abtretung verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertrags- durchführung erforderlich sind. Alle Ihre perso- 14.1 Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform nenbezogenen Daten werden nach deutschen Die TUI Deutschland GmbH und Wolters Reisen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. GmbH nehmen derzeit nicht an einem – für sie Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streit- Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklä- beilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungs- rung unter: www.tui.de/Datenschutz. gesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitgestellte 17 Allgemeines Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrecht- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des licher Streitigkeiten (OS-Plattform) von unseren Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Kunden nicht genutzt werden. gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche 14.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reise- gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe. 6
Wichtige Änderung! Anpassung - Anzahlung/Storno Für Buchungen ab dem 01.04.2019 treten nachfolgende Änderungen unserer Ausführlichen Reisebedingungen (nachfolgend AGB) in Kraft: 1. Anzahlung des Reisepreises Die Regelung von Nr. 2.2 AGB wird wie folgt geändert: Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises fällig, soweit die gebuchte Reise eine Flugbeförderung enthält. Enthält die gebuchte Reise keine Flugbeförderung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig. 2. Rücktritt vom Reisevertrag Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt abweichend von Nr. 8.4.1 und 8.4.2 AGB pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen: 8.4.1 Standard-Gebühren: A. Reise mit einer Flugbeförderung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 % ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 60 % ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises B. Reise ohne eine Flugbeförderung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 % ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 % ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises 8.4.2 Ausnahmen von der Standardregelung A. Ferienwohnungen/-häuser/Appartements, Caravan Parks, auch bei Bus- und Bahnanreise, Motorradrundreisen, airtours Private travel bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 25 % ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 % ab dem 35. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises B. Schiffsreisen, Spezialprogramme, Aktivprogramme, Camper-Programme bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 % ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60% ab dem 10. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises C. Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten, z.B. für Musicals, gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei Buchung mitgeteilt werden. D. Bei Produkten, die mit dem Vermerk „80% Stornogebühr ab Buchung“ gekennzeichnet sind, werden unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts Rücktrittsgebühren in Höhe von 80% des Reisepreises fällig. E. Für besondere Produkte des Reiseveranstalters Wolters Reisen GmbH (mit Ausnahme der Marken „atraveo“ und „TUI Villas“) (Schiffsreisen mit Hurtigruten, Iceland Pro Cruises, Hansa Touristik, Oceanwide Expeditions, Plantours Kreuzfahrten, Nicko Cruises und Göta Kanal) gelten abweichende Bedingungen, die Ihnen jeweils vor der Buchung mitgeteilt werden. Für TUI Cars werden Stornogebühren in Höhe von 80% erst ab 24 Stunden vor Anreise fällig. 3. Kein Recht zur Umbuchung gem. Nr. 9.1 AGB Bei Produkten, die mit „80% Stornogebühr ab Buchung“ gekennzeichnet sind, besteht kein Anspruch auf Umbuchung gem. Nr. 9.1 AGB.
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