REISE- UND VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN - TUI.com

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REISE- UND VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN - TUI.com
71. Auflage
Gültig für Neubuchungen
ab 01.11.2018

REISE- UND
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

   n	Ausführliche Reisebedingungen der TUI Deutschland GmbH
      und der Wolters Reisen GmbH (mit Ausnahme der Marken
      „atraveo“ und „TUI Villas“)
   n	Versicherungsbedingungen für TUI und airtours
   n zusätzlich Kundeninformation für Flugreisende
AUSFÜHRLICHE REISEBEDINGUNGEN
                                                                1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten             verabredungsgemäß übermittelt wird. Bei Kurz-
Lieber Urlaubsgast,                                                   Sie eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen              fristbuchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn)
                                                                      Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleis-               wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerk-
                                                                      tungen enthält. Bei gleichzeitiger Anwesenheit         2.4    Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl.
samkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese
                                                                      beider Parteien, vor allem im Reisebüro, ist diese            Ziffer 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungs-
Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt
                                                                      in Papierform zu übergeben, ansonsten, insbeson-              gebühren (vgl. Ziffer 9) werden jeweils sofort fällig.
werden, an. Sie gelten für alle Pauschalreisen des
                                                                      dere im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht         2.5   Zahlung direkt an den Reiseveranstalter
Reiseveranstalters TUI Deutschland GmbH und Wolters
                                                                      die Übermittlung auf einem dauerhaften elektro-       2.5.1   Bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren benötigt
Reisen GmbH (mit Ausnahme der Marken „atraveo“ und
                                                                      nischen Datenträger.                                          der Reiseveranstalter (ggf. über Ihre Vertriebsstelle)
„TUI Villas“), nachfolgend jeweils „Reiseveranstalter“,
                                                                          Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab,            ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres
sowie – Ziffern 12-13 – für am Zielort bei der Reiseleitung
                                                                      ist der Reiseveranstalter an das neue Angebot                 Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und
gebuchte Ausflüge. Sie ergänzen die gesetzlichen
                                                                      10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der                   Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das
Vorschriften der §§ 651a – y BGB und der Art. 250 und
                                                                      Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit              Mandat ist Teil der Bestätigung.
252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese
                                                                      der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Ange-       2.5.2   Bei vielen Marken der Reiseveranstalter können Sie
aus. Diese Reisebedingungen gelten nicht für vermittelte
                                                                      bots auf die Änderung hingewiesen und seine vor-              Ihre Reise auch mit einer Kreditkarte bezahlen. Der
Einzelleistungen (z. B. Eintrittskarten als Einzelleistungen,
                                                                      vertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und           Reiseveranstalter benötigt (ggf. über die Vertriebs-
TUI Bootsferien und Leistungen des TUI Ticket Shop
                                                                      Sie innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveran-               stelle) Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des
(TTS)) sowie die Vermittlung verbundener Reiseleistungen
                                                                      stalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung             Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zur
im Sinne des § 651w BGB. Über diese erhalten Sie jeweils
                                                                      oder Anzahlung erklären.                                      Abbuchung von Ihrer Kreditkarte.
gesonderte Informationen.
                                                                1.4 Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertrag-         2.5.3   TUI Deutschland Reisen können Sie bis 30 Tage vor
    Darüber hinaus gelten diese Reisebedingungen für
                                                                      lichen Informationen über wesentliche Eigenschaf-             Reiseantritt auch per Überweisung bezahlen, Reisen
Geschäftsreisen nur soweit, als diesen kein Rahmenver-
                                                                      ten der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle              des Reiseveranstalters Wolters Reisen GmbH (mit
trag über die Organisation von Geschäftsreisen zugrunde
                                                                      zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die             Ausnahme der Marken „atraveo“ und „TUI Villas“)
liegt. Diese Reisebedingungen sind im Internet abrufbar
                                                                      Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen                bis 8 Wochen vor Reiseantritt und nur bei Buchung
unter www.tui.com > Service & Kontakt > TUI AGB &
                                                                      (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB)               im Internet. Der Reiseveranstalter benötigt dafür
Reisebedingungen.
                                                                      werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschal-               den Vor- und Zunamen, die vollständige Adresse,
                                                                      reisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien               die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des
 1.   Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen
                                                                      ausdrücklich vereinbart wird.                                 Buchenden.
 2.   Bezahlung
                                                                1.5		 Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7,       2.6    Zahlung über die Vertriebsstelle
 3.   Kinderermäßigungen
                                                                      312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreise-       		      Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung als
 4.   Besondere Hinweise für Ferienwohnungen,
                                                                      verträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im                  auch, bei Entgegennahme des Reiseplans, die Zah-
      Ferienhäuser, TUI Cars und Camper
                                                                      Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon,             lung des Restreisepreises an Ihre Vertriebsstelle
 5.   Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung,
                                                                      Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien,                 geleistet werden.
      Reiseleitung
                                                                      Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht,           2.7    Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können
 6.   Flugbeförderung
                                                                      sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und            nur bis 35 Tage vor Reiseantritt und nur für noch
 7.   Leistungsänderungen
                                                                      Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktritts-                offen stehende Zahlungen vorgenommen werden.
 8.   Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/
                                                                      recht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Ziffer         2.8    Sollte Ihnen der Reiseplan nicht bis spätestens
      Stornogebühren
                                                                      8.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der              4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden
 9.   Umbuchung, Ersatzperson
                                                                      Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB                  Sie sich bitte umgehend an Ihre Vertriebsstelle. Bei
10.   Reiseversicherungen
                                                                      außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen                     Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Reise ab
11.   Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
                                                                      worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhand-              14 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie einen Reise-
12.   Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung
                                                                      lungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind            plan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen
13.   Schadenersatz
                                                                      auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers                 Buchungen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir
14.   Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform und
                                                                      geführt worden; im letztgenannten Fall besteht                Sie, den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu über-
      Abtretung
                                                                      kein Widerrufsrecht.                                          prüfen.
15.   Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits-
                                                                                                                             2.9    Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht voll-
      bestimmungen
                                                                 2 Bezahlung                                                        ständig geleistet und zahlen Sie auch nach
16.   Datenschutz
                                                                2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reise-                 Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der
17.   Allgemeines
                                                                    veranstalter eine Insolvenzversicherung beim                    Reiseveranstalter von dem jeweiligen Vertrag
                                                                    Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS)                zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem
      1 Abschluss des Reisevertrages,                                                                                               Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
        Fremdleistungen                                             abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich
                                                                    auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus            Der Reiseveranstalter kann bei Rücktritt vom
    1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reisever-                                                                           Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als
                                                                    der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung
        anstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages                                                                          Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend
                                                                    und gegebenenfalls Stornierung.
        verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die                                                                          den Ziffern 8.2, 8.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen
                                                                2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung
        Reiseausschreibung und die ergänzenden Informati-                                                                           trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Reise-
                                                                    der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von i. d. R.
        onen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise,                                                                        veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung
                                                                    25 % des Gesamtpreises fällig. Bei Angeboten von
        soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen.                                                                                   eine Mahnkostenpauschale von € 1,50 zu erheben.
                                                                    XTUI, Fly & Mix und bei Ticket-Paketen bestehend
           Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem                                                                                   Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich
                                                                    aus Musical-/Showticket und Unterkunft beträgt
        Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveran-                                                                                 niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
                                                                    die Anzahlung 40 % des Gesamtpreises. Die Kosten
        stalters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten                                                                   2.10    Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von
                                                                    für Reiseversicherungen werden in voller Höhe
        Form.                                                                                                                       Visa etc. sind, soweit nicht ausdrücklich vermerkt,
                                                                    zusammen mit der Anzahlung fällig.
    1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen                                                                              nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten
                                                                2.3 Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Reiseantritt
        von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt,                                                                             entstehen, zahlen Sie diese bitte an die Vertriebs-
                                                                    fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht
        wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese                                                                          stelle.
                                                                    – durchgeführt wird und der Reiseplan entweder
        Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
                                                                    bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. Reisebüro, Online-
        Erklärung übernommen hat.
                                                                    Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen

2
3 Kinderermäßigungen                                       5.1.2 Für die Bearbeitung individueller, von der jeweili-     7 Leistungsänderungen
                                                                    gen Leistungsbeschreibung abweichender Reisen
		 Maßgebend ist das Kindesalter bei Reiseantritt.                                                                         7.1 Vor Vertragsschluss kann der Reiseveranstalter
                                                                    wird eine Gebühr von maximal € 50,– pro Reisen-
   Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und                                                                               jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschrei-
                                                                    den und Woche erhoben.
   dessen Alter bei der Buchung anzugeben.                                                                                       bungen vornehmen, über die der Reisende vor
                                                              5.1.3 Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten
       Den Umfang der Kinderermäßigungen entneh-                                                                                 Buchung selbstverständlich informiert wird.
                                                                    Flug- und/oder Hotelumbuchungen behält der
   men Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung.                                                                     7.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegen-
                                                                    Reiseveranstalter sich zusätzlich zu den gegebenen-
       Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen                                                                            über dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
                                                                    falls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer
   im Rahmen von Pauschalarrangements ohne                                                                                       die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn
                                                                    angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person
   Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unent-                                                                               notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht
                                                                    vor. Bei Angeboten von XTUI sind Flugumbuchun-
   geltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene                                                                            wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
                                                                    gen nicht möglich.
   Begleitperson mitreist. Im Rahmen von Pauschal-                                                                               sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind
                                                              5.1.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen
   arrangements mit Linienflugbeförderung und bei                                                                                und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
                                                                    gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies
   reinen Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug)                                                                               nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungs-
                                                                    ausdrücklich zulässt.
   werden für Kinder unter 2 Jahren die Kosten des                                                                               ansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit
                                                                5.2 Reiseverlängerung
   Leistungsträgers (der Airline) weiterbelastet, ohne                                                                           die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
                                                              		 Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen,
   Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.                                                                                         sind.
                                                                    sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Reise-
       Bei falschen Altersangaben ist der Reiseveran-                                                                      7.3		 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden
                                                                    leitung oder die örtliche Vertretung des Reiseve-
   stalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen                                                                              über Leistungsänderungen unverzüglich nach
                                                                    ranstalters an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt
   zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbei-                                                                             Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem
                                                                    gerne, wenn entsprechende Unterbringungs- und
   tungsgebühr von € 50,– nach zu erheben.                                                                                       dauerhaften Datenträger zu informieren. Gegebe-
                                                                    Rückbeförderungsmöglichkeiten verfügbar sind.
       Der Nachweis nicht entstandener oder wesent-                                                                              nenfalls wird er dem Kunden eine unentgeltliche
                                                                    Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu
   lich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen                                                                              Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt
                                                                    zahlen. Bitte beachten Sie die mit Ihrer Rückreise
   unbenommen.                                                                                                                   anbieten.
                                                                    verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die
                                                                                                                                     Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung
                                                                    Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen und
   4 Besondere Hinweise für                                         eventuell erforderlicher Visa. Bei Angeboten von
                                                                                                                                 des Flughafens steht dem Kunden das in Ihrem
     Ferienwohnungen, Ferienhäuser,                                                                                              Reiseplan gegebenenfalls beigefügte Zug-zum-
                                                                    XTUI sind Reiseverlängerungen nicht möglich.
                                                                                                                                 Flug-Ticket (vgl. Ziffer 13.6) zur Verfügung.
     TUI Cars und Camper                                        5.3 Reiseleitung, Betreuung
                                                                                                                           7.4		 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent-
		 Verbrauchsabhängige Nebenkosten oder solche für            		 Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort
                                                                                                                                 lichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Ab-
   von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen sind in der                betreut; in den meisten Feriengebieten von Reise-
                                                                                                                                 weichung von besonderen Vorgaben des Kunden,
   Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern in              leitern des Reiseveranstalters bzw. von örtlichen
                                                                                                                                 die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden
   der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt                 Vertretern des Reiseveranstalters (z. B. Vermietern
                                                                                                                                 sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom
   ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen.                      von Ferienwohnungen).
                                                                                                                                 Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der
       Die Ferienwohnung/das Ferienhaus/der Camper                      Ansonsten finden Sie Kontaktdaten in Ihrem
                                                                                                                                 Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder
   darf nur von der in der Leistungsbeschreibung                    Reiseplan, auf www.meine-tui.info, in der „MEINE
                                                                                                                                 die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom
   angegebenen und in der Bestätigung aufgeführten                  TUI“ Smartphone App und in Ihrem Hotel.
                                                                                                                                 Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teil-
   Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt                           Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die
                                                                                                                                 nahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der
   werden.                                                          besonderen Hinweise unter Ziffer 13.7.2.
                                                                                                                                 Reiseveranstalter ihm eine solche Reise angeboten
       Die angegebenen An- und Abreisetermine sind                                                                               hat.
   bindend. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein                  6 Flugbeförderung                                                   Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des
   angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für            6.1 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/                            Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn
   evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchs-             gemeinschaftliche Liste                                       der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter
   abhängige Nebenkosten verlangt werden.                     		 Der Reiseveranstalter ist gemäß der Verordnung                  reagiert, dann kann er entweder der Vertrags-
       Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt,                   (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie               änderung zustimmen, die Teilnahme an einer
   wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Be-                   bei Buchung über die Identität der/des ausfüh-                Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche
   endigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem                    renden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten.               angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag
   Zustand gereinigt zurückgegeben worden sind.                    Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei               zurücktreten.
                                                                   Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst               Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveran-
   5 Sonderwünsche, individuelle                                   über die Identität der/des wahrscheinlich ausfüh-             stalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten
     Reisegestaltung, Reiseleitung                                 renden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten.               Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als
                                                                   Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie          angenommen.
  5.1 Sonderwünsche
                                                                   entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels                Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß
5.1.1 Vertriebsstellen dürfen Sonderwünsche nur entge-
                                                                   des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach                   Ziffer 7.3.in klarer, verständlicher und hervorgeho-
      gennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeich-
                                                                   Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie                bener Weise hinzuweisen.
      net werden. Der Reiseveranstalter bemüht sich,
                                                                   möglich zu unterrichten.                               7.5 		 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
      Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht
                                                                      Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in                 unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
      ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer
                                                                   der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen                  Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter
      oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit
                                                                   („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter www.            für die Durchführung der geänderten Reise bzw.
      zu entsprechen. Vertriebsstellen sind weder vor
                                                                   lba.de > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.            Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit gerin-
      noch nach Abschluss des Reisevertrages berechtigt,
                                                               6.2 Zwischenlandungen                                             gere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag
      ohne schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters,
                                                              		 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass es bei             entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
      von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abge-
                                                                   Direktflügen aus flug- und programmtechnischen         7.6		 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig
      schlossenen Reiseverträgen abweichende Zusagen
                                                                   Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.                     werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der
      zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit
                                                               6.3 Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegen-                  Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungs-
      sie hierzu nicht gesondert bevollmächtigt sind.
                                                                   stände, technische Geräte und Medikamente                     gründen, allein der Kapitän.
         Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohn-
                                                                   ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
      einheit nur identische Verpflegungsleistungen
      gebucht werden können. Dies gilt auch für mit-
      reisende Kinder.

                                                                                                                                                                                   3
8 Rücktritt durch den Reisenden                           		 B Schiffsreisen, Spezial­programme,                          9 Umbuchung, Ersatz­person
                                                                 Aktivprogramme, Camper-Programme
      vor Reisebeginn/Stornogebühren                                                                                         9.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Reiseveranstalter,
                                                              		 bis zum 31. Tag vor Reiseantritt              25 %
  8.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem                                                                           soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reisean-
                                                              		 ab dem 30. Tag vor Reiseantritt               40 %
      Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt                                                                           tritt bzw. bei Reisen im Sinne der Ziffer 8.4.2 A bis
                                                              		 ab dem 24. Tag vor Reiseantritt               50 %
      ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären.                                                                           zum 46. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der
                                                              		 ab dem 17. Tag vor Reiseantritt               60 %
      Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht                                                                         Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen
                                                              		 ab dem 10. Tag vor Reiseantritt               80 %
      wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber                                                                            gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reise-
                                                              		 ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des
      erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den                                                                             ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
                                                                 Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 %
      Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu                                                                             oder der Beförderung. Dafür wird eine gesonderte
                                                              		 des Reisepreises
      erklären.                                                                                                                  Gebühr von € 50,– pro Person erhoben. Gegenüber
  8.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er    		 C Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten, z. B.             Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) entste-
      die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter      für Musicals, gelten die Stornobedingungen des je-              hende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
      den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann          weiligen Anbieters, die Ihnen bei Buchung mitgeteilt            Bitte achten Sie deshalb auch auf die korrekte
      der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädi-          werden.                                                         Schreibweise Ihres Namens entsprechend Ihrem
      gung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm                                                                         Pass.
      zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in         		 D Für Angebote von XTUI, Fly & Mix und für                          Darüber hinaus gilt Folgendes:
      dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnli-             Ticket-Pakete bestehend aus Musical-/Show-                          Bei einer Änderung der Beförderung, der Unter-
      chen Umstände auftreten, die die Durchführung der          ticket und Unterkunft gelten folgende Storno-                   kunft (außer Änderungen innerhalb der gebuchten
      Pauschalreise oder die Beförderung von Personen            gebühren:                                                       Unterkunft) oder des Reisetermins wird der Reise-
      an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen;         		 bis zum 31. Tag vor Reiseantritt               40 %            preis für die geänderten Leistungen komplett neu
      Umstände sind unvermeidbar und außergewöhn-             		 ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                55 %            berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise
      lich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveran-      		 ab dem 24. Tag vor Reiseantritt                65 %            und Bedingungen.
      stalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann     		 ab dem 17. Tag vor Reiseantritt                75 %                Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten
      nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumut-         		 ab dem 10. Tag vor Reiseantritt                85 %            Unterkunft (z. B. Änderung der Zimmerkategorie,
      baren Vorkehrungen getroffen worden wären.              		 ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des                  der Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des
          Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 8.4 pau-         Reise­antritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 %            gebuchten Zimmers) wird der Preis für die geän-
      schaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis       		 des Reisepreises                                                derten Leistungen anhand der der Buchung bisher
      abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter                                                                              zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu
                                                              		 E Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote                    ermittelt. Änderungen nach den oben genannten
      ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen,
                                                                 und für ausgewählte, kurzfristige bzw. preisredu-               Fristen (z. B. bei Flugreisen/Standard-Gebühren ab
      was er durch anderweitige Verwendung der Reise-
                                                                 zierte Specials gelten folgende Stornogebühren:                 30. Tag vor Reiseantritt) sowie Änderungen über
      leistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen
                                                              		 bis zum 31. Tag vor Reiseantritt               25 %            den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde
      berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der
                                                              		 ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                45 %            liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1) hin-
      Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind
                                                              		 ab dem 24. Tag vor Reiseantritt                65 %            aus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
      auf Verlangen des Kunden vom Reiseveranstalter
                                                              		 ab dem 17. Tag vor Reiseantritt                75 %            zu den Bedingungen gemäß Ziffer 8.4 bei gleich-
      zu begründen. Dem Kunden bleibt darüber hinaus
                                                              		 ab dem 10. Tag vor Reiseantritt                85 %            zeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
      der Nachweis offen, die dem Reiseveranstalter zu-
                                                              		 ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des                  Des Weiteren können Flugumbuchungen, Ände-
      stehenden Gebühren seien wesentlich geringer als
                                                                 Reise­antritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 %            rungen des Reisetermins, des Reiseziels und des
      die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
                                                              		 des Reisepreises                                                Reiseantritts bei Angeboten von XTUI und von
  8.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn
      sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in    		 F Für besondere Produkte des Reiseveranstal-                    gesondert gekennzeichneten Pauschalreisen, die
      den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten                 ters Wolters Reisen GmbH (mit Ausnahme der                    Linienflug-Sondertarife enthalten, stets nur nach
      am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet          Marken „atraveo“ und „TUI Villas“) (Rundreisen                Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen
      oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveran-              in Kooperation mit Gebeco sowie Schiffsreisen mit             gemäß Ziffer 8.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung
      stalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumen-            Hurtigruten, Iceland Pro Cruises, Hansa Touristik,            vorgenommen werden.
      te, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht          Oceanwide Expeditions, G Aventures, Plantours             9.2 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reise-
      angetreten wird.                                             Kreuzfahrten, Nicko Cruises und Göta Kanal) gelten            beginn kann der Reisende auf einem dauerhaften
  8.4 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren            abweichende Bedingungen, die Ihnen jeweils vor der            Datenträger erklären, dass ein Dritter in seine
      beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit              Buchung mitgeteilt werden.                                    Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
      bei Stornierungen:                                               Für TUI Cars werden Stornogebühren in Höhe                Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie
8.4.1 Standard-Gebühren:                                           von 90 % erst ab 24 Stunden vor Anreise fällig.               dem Reiseveranstalter spätestens sieben Tage vor
		 bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                   25 %    8.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der           Reisebeginn zugeht.
		 ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                    40 %        vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell                  Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des
		 ab dem 24. Tag vor Reiseantritt                    50 %        berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der               Dritten anstelle des Reisenden widersprechen,
		 ab dem 17. Tag vor Reiseantritt                    60 %        Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich hö-          wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse
		 ab dem 10. Tag vor Reiseantritt                    80 %        here Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pau-             nicht erfüllt.
		 ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des                  schale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseve-           Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten
		 Reise­antritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %            ranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung         Teilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt,
		 des Reisepreises                                                unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen             für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson
8.4.2 Ausnahmen von der Standardregelung:                          und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der              entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 10,–
		 A Ferienwohnungen/-häuser/Appartements,                         Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.          zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B.
      Caravan Parks, auch bei Bus- und Bahnanreise,            8.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur        Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende
      Motorradrundreisen, Golfpakete (soweit nicht                 teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Rei-         Mehr-kosten werden gesondert berechnet. Der
      in Reisen im Sinne von 8.4.1 inkludiert), airtours           sepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden        Reiseveranstalter hat dem Reisenden einen Nach-
      Private travel und TUI á la carte                            Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang              weis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch
		 bis zum 46. Tag vor Reiseantritt                   25 %        der Rücktrittserklärung zu leisten.                           den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden
		 ab dem 45. Tag vor Reiseantritt                    50 %    8.7 Ihr Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor             sind. Dem Reisenden bleibt der Nachweis mit
		 ab dem 35. Tag vor Reiseantritt                    80 %        Reisebeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften             dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder
		 ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des                  Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe          wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.
      Reise­antritts oder bei Nichtantritt der Reise  90 %        unten Ziffer 9.2), bleibt durch die vorstehenden                  Für den Reisepreis und die durch den Eintritt
		 des Reisepreises                                                Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in           der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der
                                                                   jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter        angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als
                                                                   nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.          Gesamtschuldner.

4
10 Reiseversicherungen                                      12 Mängelanzeige, Abhilfe ,                                     13.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
		 Die Reiseveranstalter empfehlen den Abschluss                Minderung, Kündigung                                        		 Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten
                                                                                                                                   Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Hand-
   eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets,             12.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von
                                                                                                                                   lung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässig-
   insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat              Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe
                                                                                                                                   keit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf
   zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung                 verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe
                                                                                                                                   die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
   sowie einer Versicherung zur Deckung der Rück-                  verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unver-
                                                                                                                                       Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils
   führungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bitte be-             hältnismäßigen Kosten verbunden ist.
                                                                                                                                   je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber
   achten Sie hierzu die besonderen Angebote in den         12.2 Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises
                                                                                                                                   hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer
   jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Einzelheiten                verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reise-
                                                                                                                                   Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben
   zum Versicherungsschutz finden Sie im Anschluss                 mängeln erbracht worden sind und er es nicht
                                                                                                                                   von der Beschränkung unberührt.
   an diese Reisebedingungen oder erhalten Sie bei                 schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüg-
                                                                                                                             13.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungs-
   Ihrer Vertriebsstelle.                                          lich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die
                                                                                                                                   störungen, Personen- und Sachschäden im Zusam-
                                                                   sich aus einer Minderung des Reisepreises ergeben-
                                                                                                                                   menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
 11 Rücktritt und Kündigung durch                                  den Rechte (§ 651m BGB) verjähren abweichend
                                                                                                                                   lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sport-
                                                                   von § 651j BGB innerhalb von drei Jahren. Für den
    den Reiseveranstalter                                                                                                          veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
                                                                   Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 BGB.
11.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne                                                                              Beförderungsleistungen von und zum ausge-
                                                            12.3 Soweit der Reiseveranstalter infolge einer
     Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durch-                                                                              schriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese
                                                                   schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige
     führung der Reise trotz einer entsprechenden                                                                                  Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des
                                                                   nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende
     Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom                                                                                     vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
                                                                   weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB
     Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt,                                                                          so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für
                                                                   noch Schadensersatzansprüche nach § 651n
     wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertrags-                                                                              den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der
                                                                   BGB geltend machen.
     widrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des                                                                              Pauschalreise sind.
                                                            12.4		 Ist eine Pauschalreise durch einen Reisemangel
     Vertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter                                                                               Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reise-
                                                                   erheblich beeinträchtigt und leistet der Reisever-
     behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis.                                                                                veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausge-
                                                                   anstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine
     Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der                                                                            schlossen, als aufgrund internationaler Überein-
                                                                   Abhilfe, kann der Reisende den Reisevertrag
     Störer selbst.                                                                                                                kommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher
                                                                   – in seinem eigenen Interesse und aus Beweis-
        Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den                                                                                 Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
                                                                   sicherungsgründen wird Schriftform empfohlen –
     Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen                                                                                  zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein
                                                                   kündigen.
     Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen                                                                              Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungs-
                                                                       Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
     Verwendung nicht in Anspruch genommener Leis-                                                                                 träger nur unter bestimmten Voraussetzungen
                                                                   bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von dem
     tungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstat-                                                                            oder Beschränkungen geltend gemacht werden
                                                                   Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die
     tungen durch Leistungsträger.                                                                                                 kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
                                                                   sofortige Abhilfe notwendig ist.
11.2 Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen einer                                                                           ausgeschlossen ist.
                                                                       Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält
     in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den                                                                        13.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferien-
                                                                   der Reisende, sofern der Vertrag die Beförderung
     vorvertraglichen Informationen und in der Bestäti-                                                                            aktivitäten müssen Sie selbst verantworten.
                                                                   umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Er
     gung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis                                                                                    Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor
                                                                   schuldet dem Reiseveranstalter nur den auf die in
     5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurück-                                                                               Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei
                                                                   Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der
     treten (Zugang beim Reisenden). Der Reiseveran-                                                                               Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten
                                                                   Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen
     stalter informiert den Reisenden selbstverständlich,                                                                          auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn
                                                                   entfallenden Teil des Reisepreises.
     sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich                                                                                ihn ein Verschulden trifft. Der Reiseveranstalter
                                                            12.5 Wegen der für Flugreisen der Marke „TUI“ gelten-
     wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht                                                                           empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
                                                                   den Geld-zurück-Garantie des Reiseveranstalters
     werden kann.                                                                                                            13.6 Soweit ausgeschrieben, enthält Ihr Reiseplan Fahr-
                                                                   TUI Deutschland GmbH beachten Sie bitte die
        Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden                                                                                 scheine „Zug zum Flug“ der DB AG. Die Beförde-
                                                                   Hinweise in den betreffenden Leistungsbeschrei-
     unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten                                                                           rung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen
                                                                   bungen.
     Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber                                                                             des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die
     innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der                                                                                    auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
     Rücktrittserklärung zurück.
                                                             13 Schadensersatz                                                         Die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters
11.3 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom         13.1 Bei Vorliegen eines Reisemangels kann der Reisen-                 und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht
     Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unver-               de unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises                  und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden
     meidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der                (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz                      durch die Bedingungen des jeweiligen Beförde-
     Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall        verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von                   rungsunternehmens nicht eingeschränkt.
     hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von         dem Reisenden verschuldet, ist von einem Dritten                      Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise
     dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reise-           verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch                zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei
     veranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den            in anderer Weise an der Erbringung der von dem                    denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätz-
     Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.                   Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen                    lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
11.4 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten                beteiligt ist und für den Reiseveranstalter nicht                 Reiseveranstalters.
     Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“             vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder                 13.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
     sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.              durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände             13.7.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörun-
                                                                 verursacht wurde. Er kann auch eine angemessene                   gen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
                                                                 Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter                  daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden
                                                                 Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder              oder gering zu halten.
                                                                 erheblich beeinträchtigt wird.
                                                            13.2 Haftungsbeschränkung
                                                            		 Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden,
                                                                 die nicht Körperschäden sind, ist auf den drei-
                                                                 fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden
                                                                 des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

                                                                                                                                                                                      5
13.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstan-             15 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und                        Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für die
       dung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüg-                                                                      Reiseveranstalter
                                                                     Gesund­­heitsbestim­mungen
       lich unserer Reiseleitung im Sinne der Ziffer 5.3
       Satz 1 bzw. dem Ansprechpartner im Sinne der              15.1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden / Reisenden       TUI Deutschland GmbH
       Ziffer 5.3 Satz 2 mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.        über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse           Karl-Wiechert-Allee 23
           Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner              sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des          30625 Hannover
       nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leis-                 Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren         Handelsregister: Hannover HRB 62522
       tungsträger (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier,             Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Ver-      Telefon: 0511 567-1111
       Schiffsleitung), den Reiseveranstalter (Kontakt-               tragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über
                                                                                                                              und
       daten siehe unten am Ende) bzw. an dessen                      eventuelle Änderungen unterrichten.
                                                                 15.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die       Wolters Reisen GmbH
       örtliche Vertretung oder Ihren Reisevermittler. Die
                                                                      Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften           (mit Ausnahme der Marken „atraveo“ und „TUI Villas“)
       notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie
                                                                      selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere     Postfach 11 51
       E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem Reiseplan
                                                                      die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der           28801 Stuhr
       oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1) bzw.
                                                                      Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,           Handelsregister: Walsrode HRB 110468
       in den Informationsmappen im Hotel. Gäste von
       Ferienwohnungen/-häusern/Appartements müssen                   gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie
                                                                                                                              Drucklegung: September 2018, 71. Auflage
       bitte unverzüglich bei dem im Reiseplan angegebe-              durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinforma-
       nen Ansprechpartner Abhilfe verlangen.                         tion des Reiseveranstalters bedingt sind.
           Schäden oder Zustellungsverzögerungen von             15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzei-
       Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt                tige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
       der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an                 durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn
       Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen               Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei
       nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck,                  denn, dass die Verzögerung von dem Reiseveran-
       bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im                stalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc.
       Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nach-               bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem
       dem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden                    ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
       zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Scha-         15.4 Entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Informa-
       densanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesell-               tion, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich
       schaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der            ist oder der Personalausweis genügt, und achten
       Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige                 Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr
       nicht ausgefüllt worden ist.                                   Personalausweis für die Reise eine ausreichende
           Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung               Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene
       oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiselei-             Reisedokumente.
       tung oder der örtlichen Vertretung des Reiseveran-        15.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschie-
       stalters anzuzeigen.                                           denen Ländern sehr streng gehandhabt.
13.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche                    Informieren Sie sich bitte genau und befolgen
       Ansprüche anzuerkennen.                                        Sie die Vorschriften unbedingt.
 13.8 Verjährung                                                 15.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte
		     Die Schadensersatzansprüche des Kunden aus                     Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage
       § 651n Abs. 1 BGB, mit Ausnahme der Ansprüche                  und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre
       wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, verjäh-               (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse
       ren abweichend von § 651j BGB innerhalb von drei               sind auch deutschen Behörden vorzuweisen,
       Jahren. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs.              sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika,
       1 BGB.                                                         Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende
           Die gesetzlichen Ersatzansprüche des Reisever-             Informationen entnehmen Sie bitte der vorver-
       anstalters wegen Veränderung oder Verschlechte-                traglichen Information und wenden Sie sich an Ihre
       rung der dem Kunden im Rahmen der Durchfüh-                    Vertriebsstelle.
       rung der Reise überlassenen Sachen verjähren in
       sechs Monaten nach Reiseende.                              16 Datenschutz
                                                                  Die personenbezogenen Daten, die Sie uns

    14 Verbraucherstreitbeilegung/                                zur Verfügung stellen, werden elektronisch
       OS-Plattform und Abtretung                                 verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertrags-
                                                                  durchführung erforderlich sind. Alle Ihre perso-
 14.1 Verbraucherstreitbeilegung/OS-Plattform
                                                                  nenbezogenen Daten werden nach deutschen
		 Die TUI Deutschland GmbH und Wolters Reisen
                                                                  und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet.
       GmbH nehmen derzeit nicht an einem – für sie
                                                                  Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren
       freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streit-
                                                                  Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklä-
       beilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungs-
                                                                  rung unter: www.tui.de/Datenschutz.
       gesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren
       und auch die von der EU Kommission unter
       http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitgestellte
                                                                  17 Allgemeines
       Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrecht-          		 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
       licher Streitigkeiten (OS-Plattform) von unseren             Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
       Kunden nicht genutzt werden.                                 gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche
14.2		 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reise-                gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
       veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht
       unter mitreisenden Familienangehörigen oder
       Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten
       Gruppe.

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Wichtige Änderung!
Anpassung - Anzahlung/Storno

Für Buchungen ab dem 01.04.2019 treten nachfolgende Änderungen unserer Ausführlichen Reisebedingungen (nachfolgend AGB) in Kraft:

1. Anzahlung des Reisepreises
Die Regelung von Nr. 2.2 AGB wird wie folgt geändert:
Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises fällig, soweit die gebuchte Reise
eine Flugbeförderung enthält. Enthält die gebuchte Reise keine Flugbeförderung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig.

2. Rücktritt vom Reisevertrag
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt abweichend von Nr. 8.4.1 und 8.4.2 AGB pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:

           8.4.1 Standard-Gebühren:
           A. Reise mit einer Flugbeförderung
           bis zum 31. Tag vor Reiseantritt               40 %
           ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                60 %
           ab dem 14. Tag vor Reiseantritt
           bis zum Tag des Reiseantritts
           oder bei Nichtantritt der Reise                80%
           des Reisepreises

           B. Reise ohne eine Flugbeförderung
           bis zum 31. Tag vor Reiseantritt               20 %
           ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                40 %
           ab dem 14. Tag vor Reiseantritt
           bis zum Tag des Reiseantritts
           oder bei Nichtantritt der Reise                80%
           des Reisepreises

           8.4.2 Ausnahmen von der Standardregelung
           A. Ferienwohnungen/-häuser/Appartements, Caravan Parks, auch bei Bus- und Bahnanreise, Motorradrundreisen,
           airtours Private travel
           bis zum 46. Tag vor Reiseantritt         25 %
           ab dem 45. Tag vor Reiseantritt          50 %
           ab dem 35. Tag vor Reiseantritt
           bis zum Tag des Reiseantritts
           oder bei Nichtantritt der Reise          80%
           des Reisepreises

           B. Schiffsreisen, Spezialprogramme, Aktivprogramme, Camper-Programme
           bis zum 31. Tag vor Reiseantritt           25 %
           ab dem 30. Tag vor Reiseantritt            40 %
           ab dem 24. Tag vor Reiseantritt            50%
           ab dem 17. Tag vor Reiseantritt            60%
           ab dem 10. Tag vor Reiseantritt
           bis zum Tag des Reiseantritts
           oder bei Nichtantritt der Reise            80%
           des Reisepreises

           C. Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten, z.B. für Musicals, gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei
           Buchung mitgeteilt werden.

           D. Bei Produkten, die mit dem Vermerk „80% Stornogebühr ab Buchung“ gekennzeichnet sind, werden unabhängig vom Zeitpunkt des
           Rücktritts Rücktrittsgebühren in Höhe von 80% des Reisepreises fällig.

           E. Für besondere Produkte des Reiseveranstalters Wolters Reisen GmbH (mit Ausnahme der Marken „atraveo“ und „TUI Villas“)
           (Schiffsreisen mit Hurtigruten, Iceland Pro Cruises, Hansa Touristik, Oceanwide Expeditions, Plantours Kreuzfahrten, Nicko Cruises und
           Göta Kanal) gelten abweichende Bedingungen, die Ihnen jeweils vor der Buchung mitgeteilt werden.
           Für TUI Cars werden Stornogebühren in Höhe von 80% erst ab 24 Stunden vor Anreise fällig.

3. Kein Recht zur Umbuchung gem. Nr. 9.1 AGB
Bei Produkten, die mit „80% Stornogebühr ab Buchung“ gekennzeichnet sind, besteht kein Anspruch auf Umbuchung gem. Nr. 9.1 AGB.
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