Schutzkonzept Pfarreifest Aesch - Datum: 3. August 2021
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Inhaltsverzeichnis 1. ART DES FESTES ..................................................................................................................... 3 2. ÜBERSICHT: NATIONALE REGELN UND VERBOTE..................................................................... 4 3. REGISTRIERUNG (ANHANG 1)................................................................................................. 5 4. ANZAHL TISCHE PRO BEIZ ...................................................................................................... 5 5. MASKENPFLICHT IN DEN INNENRÄUMEN ............................................................................... 6 6. ZUGANG ZUM FEST................................................................................................................ 6 7. KINDERPROGRAM ................................................................................................................. 6 8. REINIGUNG DER OBERFLÄCHEN ............................................................................................. 6 9. EINHALTEN DES ABSTANDES .................................................................................................. 6 10. WEITERES VORGEHEN – KONSULTATION DER KANTONE ....................................................... 7 11. AKTUELLE FESTER IN DER REGION ........................................................................................ 7 12. INFORMATION .................................................................................................................... 7 Datum: 3. August 2021
1. Art des Festes Bei diesem Fest handelt es sich um eine Veranstaltung mit Zugang ohne Covid-Zertifikat (Keine Grossveranstaltung) Bei Veranstaltungen, bei denen kein Covid-Zertifikat vorausgesetzt wird, soll folgendes gelten: Belegung: - Maximal 2/3 Kapazität, zudem: - Max 250 Besucherinnen und Besucher (innen) bzw. 500 (aussen) bei Veranstaltungen ohne Sitzpflicht. Innen: - Maske mit Abstand - Konsumation nur in Restaurationsbereichen (wenn Kontaktdaten erfasst werden: auch am Sitzplatz) Innen wie aussen: - Verbot von Tanzveranstaltungen Datum: 3. August 2021
2. Übersicht: nationale Regeln und Verbote Datum: 3. August 2021
3. Registrierung (Anhang 1) Ausser der Kaffistube sind alle Beizen im Aussenbereich. Im Aussenbereich ist eine Registrierung grundsätzlich nicht nötig. Wir möchten aber allen Gästen die Möglichkeit geben, sich zu registrieren. Alle Gäste, die an einen Tisch sitzen, haben die Möglichkeit, sich mittels QR-Codes registrieren zu können. An jedem Tisch werden zwei QR-Codes platziert, mit dessen Hilfe sich jeder Gast registrieren kann/muss. (Aussenbereich kann / Innenbereich muss). Die Registrierung soll mittels der Lösung Lunchgate https://www.lunchgate.info. Diese Lösung wird von folgenden Institutionen empfohlen: GastroGraubünden, Interessengemeinschaft Tourismus Graubünden, GastroBaselland, GastroSchwyz, Schwyz Tourismus, Destinationen: St. Moritz, Engadin, Arosa, Lenzerheide, Saas-Fee/Saastal, Lenk- Simmental, etc. Das Pfarreifest ist registriert. Ein Gast scannt mittels Smartphones den QR-Code und wird somit auf eine Website geleitet auf der, der Gast Vorname, Name und Handy-Nummer eintragen muss. Diese Daten werden dann in einer Datenbank registriert und werden für 14 Tage gespeichert. Falls die Behörden diese Daten benötigen, kann eine Liste erstellt werden. Jedes Restaurant erhält je Tisch einen QR-Code. Falls eine Person positiv auf Corona getestet werden sollte und die Behörde diese Liste ein verlangt, kann ein kleiner Kreis gemeldet werden. 4. Anzahl Tische pro Beiz Restaurant: Anzahl Tische: Kaffestube 7 Innen / 5 aussen Grillterasse 15 Raclette Beiz 12 Bistro St- Joseph 10 Green Curry House 10 Crêpes-Stand 2 Grillstand 2 Pisco- und Cüpli-Bar 2 Stehtische 4 Gartentische Total Tische 69 Datum: 3. August 2021
Wenn an jedem Tisch 6 Personen sitzen - Vollbesetzung sind 69 Tische x 6 Personen = 414 Personen. Es werden keine Tische zusätzlich gestellt. So soll verhindert werden, dass sich mehr Personen wie die 500 sich am Fest befinden. 5. Maskenpflicht in den Innenräumen Im Pfarreiheim, Pfarreihof und in der Kirche ist generell Maskenpflicht. An den Zugängen ist ein Schild „Ab hier gilt Maskenpflicht“ aufgehängt. Dazu gehören die Kaffestube, WC- Anlagen, Küche, Büro, Sanität, Tombola und Flohmarkt. Kaffeestube: Es besteht Maskenpflicht bis an den Tisch, sobald man sitzt, kann diese abgezogen werden (analog Restaurant). Für das Service-Personal besteht im Innern Maskenpflicht. Im Aussenbereich besteht keine Maskenpflicht. Da nicht alle einen QR-Code scannen können und die Registrierung Pflicht ist, werden in der Kaffestube Blätter aufgelegt, in die man sich eintragen kann. Konzert in der Kirche: In der Kirche gilt das Schutzkonzept der Kirche. 6. Zugang zum Fest An den Zugängen zum Fest ist gut ersichtlich, Hand-Desinfektionsmittel und Plakat vom BAG aufgestellt. - Brühlweg/Pfeffingerstrasse - Kirche/Pfarramt - Saalweg/In den Saalbünten - Brüelweg 7. Kinderprogram Blauring und Pfadi sind sich der Umgang mit den Kindern gewohnt. Die sollen die bestehenden Massnahmen auch am Fest entsprechend umsetzten. 8. Reinigung der Oberflächen Es steht Desinfektionsmittel zur Verfügung, um die Oberflächen zu putzen. Die Tischoberflächen sind regelmässig zu putzen und zu desinfizieren. Es sollen alle darauf achten, regelmässig die gängigen und bekannten Hygienemassnahmen wie Hände desinfizieren usw. anzuwenden. 9. Einhalten des Abstandes Zwischen den Tischen (Rücken zu Rücken) ist ein Mindestabstand von 1.5m einzuhalten. Die Tische bzw. die Sitzbänke müssen also 1.5 m Abstand haben. Datum: 3. August 2021
10. Weiteres Vorgehen – Konsultation der Kantone Auszug aus der „Information an die Kantone und die Sozialpartner bzgl. der geplanten Konsultation Ende Juli 2021“: Es ist allerdings bereits an dieser Stelle festzuhalten, dass die Kantone weiterhin in der Pflicht sind, Massnahmenverschärfungen (wie die Kontaktdatenerhebung bei Veranstaltungen oder die Ausweitung der Anwendungsbereiche des Covid-Zertifikats) zu ergreifen, sofern es die epidemiologische Lage oder die Auslastung des Gesundheitssystems im jeweiligen Kanton erforderlich macht. Fazit: Die bestehenden Vorschriften werden weitergeführt und wurden nicht angepasst. 11. Aktuelle Fester in der Region 1. Augustfeier Aesch: Diese hat im normalen Rahmen stattgefunden. Es herrschte ein Tanzverbot und die Besucherinnen und Besucher konnten sich registrieren. Portiunkula-Fest Aesch/Dornach Dieses Fest hat stattgefunden, jedoch in leicht angepasster Form auf der Seite von Solothurn. Die Öffnungszeiten wurden leicht angepasst. Auf baselbieter Boden hat das Fest normal stattgefunden, ohne ersichtliche Einschränkungen. 12. Information Das Schutzkonzept wird im Vorfeld den verantwortlichen Personen der Beizen und Vereine abgegeben und auf der Internetseite www.rkk-angenstein.ch veröffentlicht. Datum: 3. August 2021
Anhang 1 Datum: 3. August 2021
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