Sicherheits- und Hygienekonzept - Jugendburg Gemen

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Sicherheits- und Hygienekonzept - Jugendburg Gemen
Sicherheits- und Hygienekonzept

     Jugendbildungsstätte des Bistums Münster
                (Stand 22.06.2021)
0. Präambel
Die Corona-Pandemie wirkt sich nicht nur auf unser privates Leben aus, sie beeinflusst auch das
Tagungsgeschehen der Jugendbildungsstätte Jugendburg Gemen.

Um in unserer Bildungsstätte die Gesundheit der Mitarbeitenden und der betriebsfremden Personen
zu schützen und das größtmögliche Maß an Sicherheit zu gewährleisten, wurde das nachfolgende
Sicherheits- und Hygienekonzept aufgestellt. Dieses Konzept findet konkrete Anwendung auf die
einzelnen Arbeitsbereiche der Jugendburg Gemen und orientiert sich an den Vorgaben des Landes
Nordrhein-Westfalen (NRW), den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und den Vorgaben des Bistums Münster.

Das Sicherheits- und Hygienekonzept wird durch die Hausleitung der Jugendburg Gemen in Kraft
gesetzt. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt den Leitungsverantwortlichen der jeweiligen
Arbeitsbereiche. Für die Durchführung der Maßnahmen zum Eigen- und Fremdschutz vor einer
Infektion mit SARS-CoV-2 sind die Mitarbeitenden und die betriebsfremden Personen unmittelbar
selbst verantwortlich.
Inhalt

0.     Präambel ......................................................................................................................................... 2
1.     Reinigung und Hygiene.................................................................................................................... 6
     1.1.     Information für Mitarbeitenden und betriebsfremden Personen .......................................... 6
     1.2.     Information auf der Homepage............................................................................................... 6
     1.3.     Information von Gästen, Kurs- und Tagungsleitungen ........................................................... 6
2.     Hinweisschilder und Markierungen innerhalb der Jugendburg ...................................................... 6
     2.1.     der Jugendburg Gemen ........................................................................................................... 7
     2.2.     Grundlegende personenbezogene Schutzmaßnahmen .......................................................... 7
     2.3.     Handhygiene............................................................................................................................ 7
     2.4.     Husten- & Niesregeln .............................................................................................................. 7
     2.5.     Sicherheitsabstand .................................................................................................................. 7
     2.6.     Mund-Nasen-Bedeckung ......................................................................................................... 7
     2.7.     Lüftung .................................................................................................................................... 8
3.     Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten ...................................................................................... 8
     3.1.     Betriebsfremde Personen ....................................................................................................... 8
     3.2.     Lieferanten .............................................................................................................................. 8
     3.3.     Tagungsgäste ........................................................................................................................... 8
     3.4.     Mitarbeitende der Jugendburg Gemen................................................................................... 8
4.     Nutzung von Verkehrswegen .......................................................................................................... 8
     4.1.     Ein- und Ausgang ..................................................................................................................... 9
     4.2.     Notwendigkeit von Wegen ...................................................................................................... 9
     4.3.     Flure, Treppenhäuser und Zugangstüren ................................................................................ 9
     4.4.     Eingangshalle der Hauptburg .................................................................................................. 9
     4.5.     Nutzung der öffentlichen Toiletten ......................................................................................... 9
     4.6.     Nutzung der Automaten im Servicepoint der Hauptburg ....................................................... 9
5.     Schutzmaßnahmen am Empfang..................................................................................................... 9
     5.1.     Schutzscheibe .......................................................................................................................... 9
     5.2.     Bargeldloses Zahlen................................................................................................................. 9
     5.3.     Handdesinfektion .................................................................................................................. 10
     5.4.     Reinigung von Kontaktflächen .............................................................................................. 10
     5.5.     Desinfektion von Nutzgegenständen .................................................................................... 10
6.     Auftreten von Verdachtsfällen ...................................................................................................... 10
     6.1.     Betriebsfremde Personen ..................................................................................................... 10
     6.2.     Mitarbeitende ....................................................................................................................... 10
7.     Tagungsräume ............................................................................................................................... 10
7.1.     Kapazität der Tagungsräume................................................................................................. 10
     7.2.     Reinigung der Tagungsräume................................................................................................ 11
     7.3.     Sitzgelegenheiten außerhalb der Tagungsräume.................................................................. 11
8.     Küche ............................................................................................................................................. 11
     8.1.     Speisesäle .............................................................................................................................. 11
     8.2.     Mahlzeiten............................................................................................................................. 11
     8.3.     Handdesinfektion vor dem Betreten der Speisesäle ............................................................. 12
     8.4.     Essensausgabe ....................................................................................................................... 12
     8.5.     Abräumen & Reinigung ......................................................................................................... 12
9.     Gästezimmer ................................................................................................................................. 12
10. Umgang mit Personen aus Risikogruppen .................................................................................... 13
11. Michaels- und Turmkapelle ........................................................................................................... 13
12. Freizeitangebote............................................................................................................................ 13
13. Arbeitsplatzgestaltung .................................................................................................................. 13
14. Pausengestaltung .......................................................................................................................... 13
15. Seminararbeit ................................................................................................................................ 14
16. Anhänge......................................................................................................................................... 15
     16.1.        Anhang A: .......................................................................................................................... 15
     16.2.        Anhang B: .......................................................................................................................... 17
     16.3.        Anhang C: Muster ............................................................................................................ 19
     16.4.        Anhang D: .......................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.

4
1. Reinigung und Hygiene
Die bestehenden Hygienemaßnahmen im Bereich der Hauswirtschaft (Küche, Service, Reinigung) sind
gemäß des Reinigungsplans weiterhin mit aller Sorgfalt und mit einem besonderen Bewusstsein für
das Bestehen einer Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2 durchzuführen. Dies beinhaltet auch eine
Anpassung von Reinigungsintervallen und der arbeitstäglichen Oberflächenreinigung aller
Kontaktflächen. Bei der Durchführung der Hygienemaßnahmen werden Reinigungs- oder
Desinfektionsmittel angewendet, die gem. der Vorgaben des Robert-Koch-Institutes zum Schutz vor
einer Infektion mit SARS-CoV-2 geeignet sind.

    1.1. Information für Mitarbeitenden und betriebsfremden Personen
Die Mitarbeitenden der Jugendburg Gemen wurden während eines Mitarbeiterfrühstücks am
05.06.2020 über die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards informiert und zur Einhaltung der
Maßnahmen aufgefordert (S. Anhang A). Diese gelten zusätzlich zu den für das private und öffentliche
Leben u.a. durch das RKI und die BZgA empfohlenen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer
Infektion mit SARS-CoV-2.

Hausgäste und betriebsfremde Personen werden auf unterschiedliche Weise sowohl vor als auch
während ihres Aufenthaltes auf die in der Jugendburg Gemen geltenden Verhaltensregeln und die
damit verbundenen grundlegenden Hygienemaßnahmen hingewiesen und zu deren Anwendung
angehalten. Diese gelten zusätzlich zu den für das private und öffentliche Leben u.a. durch das RKI und
die BZgA empfohlenen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Infektion mit SARS-CoV-2.

Mit Blick auf die Jugendburg Gemen bedeutet dies im Einzelnen:

    1.2. Information auf der Homepage
Die für den Aufenthalt in der Jugendburg Gemen geltenden spezifischen Verhaltensgrundregeln
werden auf der Homepage der Jugendburg veröffentlicht und bei Bedarf aktualisiert.

    1.3. Information von Gästen, Kurs- und Tagungsleitungen
Um vor Betreten der Jugendburg auf die spezifischen Verhaltensweisen hinzuweisen, befindet sich am
Haupteingang eine Übersicht über die geltenden Verhaltensregeln in der Jugendburg Gemen (mittels
Piktogrammen und Kurzhinweisen – siehe Anhang D).

Veranstalter erhalten vor Gruppenanreise eine Übersicht über die zu beachtenden Verhaltensregeln
in der Jugendburg (siehe Anhang B u. D). Diese Information wird vom Burgwachenteam vor der
Veranstaltung via Mail oder postalisch zugesandt.

Tagesbesucher erhalten das Informationsblatt - nach Eintrag in der Anwesenheitsliste - in der
Burgwache/Rezeption ausgehändigt.

2. Hinweisschilder und Markierungen innerhalb der Jugendburg
An Stellen der Jugendburg Gemen, an denen die Gefahr eines erhöhten Personenaufkommens besteht
oder es sich darüber hinaus vor dem Hintergrund einer potenziellen Infektion mit SARS-CoV-2 um
einen besonders sensiblen Bereich handelt, wird durch Hinweisschilder und Markierungen auf die
richtigen Verhaltensweisen hingewiesen. Dies gilt im Besonderen für Bereiche, die aufgrund baulicher
Gegebenheiten besondere Anforderungen an das Einhalten des Mindestsicherheitsabstandes stellen.

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2.1. der Jugendburg Gemen
Die Mitarbeitenden der Jugendburg Gemen sind angehalten, auf die Einhaltung der geltenden
Verhaltensregeln hinzuweisen. Betriebsfremde Personen werden durch die oben erwähnten
Informationen bzgl. der geltenden Verhaltensregeln durch die Einrichtung angewiesen, diesen
Anforderungen zu folgen.

    2.2. Grundlegende personenbezogene Schutzmaßnahmen
Innerhalb der Jugendburg Gemen gelten die aktuellen für das private und öffentliche Leben u.a. durch
das RKI und der BZgA empfohlenen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Infektion mit SARS-
CoV-2. Hierfür trägt der Einzelne die Verantwortung, diese zum Eigen- und Fremdschutz einzuhalten.
Besondere Bedeutung besitzen hierbei die folgenden Aspekte, über die Mitarbeitende und
betriebsfremde Personen u.a. über die in „1. Information von Mitarbeitenden, Hausgästen und
betriebsfremden Personen“ informiert und zur Einhaltung aufgefordert werden.

    2.3. Handhygiene
Es wird zur regelmäßigen Reinigung der Hände - auch mit Hilfe von Handdesinfektionsmitteln - geraten.
Neben Sachlagen, in denen eine (mögliche) Verunreinigung entstanden ist, sind hierbei besondere
Situationen wie das Betreten der Bildungseinrichtung, die Benutzung von Toiletten, das Betreten der
Speisesäle und die Nutzung der Automaten am Servicepoint in der Hauptburg zu nennen.

Auf den Toiletten der Jugendburg Gemen befinden sich jeweils Seifen und Desinfektionsmittel, die
gem. den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes zum Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2
geeignet sind1 sowie Einmalhandtücher. Zusätzlich wird an diesen Orten durch Schaubilder auf das
richtige Vorgehen zur hygienischen Händereinigung hingewiesen. An weiteren Orten der Jugendburg
Gemen, an denen eine hygienische Händereinigung geboten ist, jedoch nicht die unmittelbare
Möglichkeit einer hygienischen Händewaschung mit Wasser und Seife möglich ist, befinden sich
zusätzlich Handdesinfektionsmittel, zu deren Benutzung aufgefordert wird.

    2.4. Husten- & Niesregeln
Bei einem entstehenden Husten- oder Niesreiz sind die durch die oben genannten Institutionen
beschriebenen Husten- und Niesregeln einzuhalten, bei denen nicht die Hand vor das Gesicht gehalten
wird, sondern das Husten oder Niesen in die Ellenbeuge erfolgt.

    2.5. Sicherheitsabstand
Zum Eigen- und Fremdschutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 ist an jedem Ort und zu jedem
Zeitpunkt während des Aufenthaltes in der Jugendburg Gemen ein Sicherheitsabstand zu anderen
Personen von mind. 1,5 m einzuhalten. Hierzu werden an Orten, an denen die Gefahr besteht, dass
dieser Zwischenraum von 1,5 Metern nicht eingehalten wird (z.B. Buffet in den Speisesälen,
Treppenhäuser und am Servicepoint in der Hauptburg), durch Schilder an das Einhalten dieses
Abstands erinnert und mittels Abstandsmarkierungen auf dem Fußboden visuell Hilfestellung gegeben.

    2.6. Mund-Nasen-Bedeckung
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für betriebsfremde Personen (u.a. Teilnehmer u.
Referenten , Handwerker, sonstige Dienstleister) und Mitarbeitende während des Aufenthaltes in der
Jugendburg verpflichtend.

1
    siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html    (gelesen   am
27.04.2020)

                                                                                                   7
Ausnahmen hiervon sind Aufenthalte in der Eingangshalle oder Tagungsräumen, an den Tischen der
Speisesäle und in den Büroräumen der Mitarbeitenden. Sollte in diesen Bereichen der Mindestabstand
von 1,5 Metern nicht gewahrt werden können, ist ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung anzulegen.

Der hygienische Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung ist einzuhalten.

    2.7. Lüftung
Geschlossene Räume sind regelmäßig für einige Minuten bei weit geöffnetem Fenster zu lüften.

3. Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten
Um Infektionsketten bei Bedarf nachzuvollziehen und diese unterbrechen zu können, wird die
Anwesenheit der sich in der Jugendburg Gemen befindenden Personen erfasst. Hierbei wird je nach
Personengruppe und Arbeitsbereich ein unterschiedliches Vorgehen verfolgt.

    3.1. Betriebsfremde Personen
Betriebsfremde Personen müssen sich beim Betreten der Jugendburg in der Burgwache (Rezeption) in
eine Liste eintragen. Diese liegt dort aus.

Um sicherzustellen, dass sich alle Anwesenden in der Jugendburg Gemen in die Liste eintragen, sind
alle anderen Außentüren des Tagungsbereiches ausschließlich nur als Fluchtwege zu nutzen, um so ein
nicht kontrolliertes Betreten von außen zu verhindern. Zur Dokumentation der Anwesenheit
betriebsfremder Personen wird ein vorgegebenes Formular verwendet. Die Anwesenheitslisten
werden vom Burgwachen-team archiviert und bei Bedarf vorgelegt. Des Weiteren werden die
Anwesenheitslisten aus Gründen des Datenschutzes nach Ablauf von 4 Wochen vernichtet.

    3.2. Lieferanten
Die Anlieferungen durch Lieferanten erfolgen außerhalb des Hauses und daher kontaktlos.

    3.3. Tagungsgäste
Die Dokumentation der Anwesenheit bei Tagungs- und Übernachtungsgästen wird bei
Veranstaltungen durch das Anfertigen von Teilnehmerlisten gewährleistet.

    3.4. Mitarbeitende der Jugendburg Gemen
Die Nachvollziehbarkeit der Anwesenheit wird durch die Dienstpläne bzw. durch die Buchung in ATOSS
sichergestellt, so dass die Mitarbeitenden dieser Bereiche sich in keine zusätzlichen Listen eintragen
müssen. Die Dienstpläne und ATOSS-Buchungen sind zum Nachweis der Anwesenheit von den
Bereichsverantwortlichen zu archivieren und bei Bedarf vorzulegen.

4. Nutzung von Verkehrswegen
Bei der Nutzung von Verkehrswegen - beim Betreten und Verlassen, sowie innerhalb der Bildungs-
einrichtung - sind die unter „3. Grundlegende persönliche Schutzvorgaben“ aufgeführten Maßnahmen
zu berücksichtigen. Besondere Bedeutung besitzt hier die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von
mind. 1,5 m und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter Berücksichtigung
der hygienischen Anwendung.

8
4.1. Ein- und Ausgang
Um ein Aufeinandertreffen von Personen, die sich frontal gegenüberstehen, zu verringern, werden in
Eingangsbereichen der Zu- und Ausgang visuell getrennt ausgewiesen. Alle übrigen Außentüren der
Beherbergungs- und Kursbereiche sind ausschließlich als Fluchtwege zu verwenden. Auf die
veränderte Ein- und Ausgangsregelung wird an hierzu notwendigen Stellen durch Hinweisschilder
hingewiesen.

Die Eintretenden werden per Hinweisschild aufgefordert, sich die Hände zu desinfizieren.

   4.2. Notwendigkeit von Wegen
Um unnötige zwischenmenschliche Kontakte zu vermeiden, sind Wege innerhalb der
Bildungseinrichtung, die nicht notwendig sind, zu vermeiden. Sollten Informationen weitergegeben
werden müssen, gilt die Regel „Telefonat vor Weg“.

   4.3. Flure, Treppenhäuser und Zugangstüren
Das Verhalten bei der Benutzung von Fluren, Treppenhäusern und Zugangstüren ist so anzupassen,
dass der gebotene Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten wird. Hierzu wird auf die Nutzung von
Mund-Nasen-Bedeckung - insbesondere beim Betreten der Tagungs- und Gästehäuser, Treppenhäuser
und Gruppenraumflure - hingewiesen.

   4.4. Eingangshalle der Hauptburg
Zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes werden Markierungen auf dem Boden der Eingangshalle
angebracht (Wartebereich zur Burgwache/Rezeption u. Wegeführung zu den Gruppenräumen). ???

   4.5. Nutzung der öffentlichen Toiletten
Es werden lediglich die Außen- und Geschosstoiletten der Hauptburg geöffnet.

Zur Sicherstellung des notwenigen Mindestsicherheitsabstandes darf sich nur 1 Person in den
Toiletten-räumen aufhalten. An den Eingängen zu den Toilettenräumen wird mit Hinweisschildern auf
diesen Bedarf hingewiesen.

   4.6. Nutzung der Automaten im Servicepoint der Hauptburg
Der Servicepoint in der Hauptburg ist zur Wahrung des Sicherheitsabstandes nur einzeln und als
Schutzmaßnahme nur mit Mund-Nasen-Bedeckung zu betreten. Handdesinfektionsmittel wird
bereitgestellt.

5. Schutzmaßnahmen am Empfang
Da die Mitarbeitenden der Burgwache Kontakt zu jeder (durch den Haupteingang schreitenden) Person
haben, handelt es sich hierbei um einen Arbeitsbereich, der besonderer Schutzmaßnahmen bedarf.

   5.1. Schutzscheibe
Um die Gefahr einer Übertragung des SARS-CoV-2 zwischen den Mitarbeitenden des Empfangs und
den mit diesen in Kontakt tretenden Personen zu verringern, werden am Empfangstresen
durchsichtige Schutzscheiben aufgestellt.

   5.2. Bargeldloses Zahlen
Bezahlungen sollten weitestgehend per Rechnung erfolgen. Bargeld sollte nur mit Einmalhandschuhen
und in einer Bargeldschale entgegengenommen werden.

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5.3. Handdesinfektion
Aufgrund der Gefahr, mit potenziell verunreinigten Gegenständen in Kontakt zu kommen (Bargeld,
Kugelschreiber, Zimmerschlüssel u.ä.), werden die Mitarbeitenden des Empfangs mit eigenen Des-
infektionsmitteln ausgestattet.

     5.4. Reinigung von Kontaktflächen
Da es sich beim Empfang um einen Bereich handelt, an dem ein hohes Personenaufkommen besteht,
ist hier das Intervall der Reinigung der Kontaktflächen zu erhöhen.

     5.5. Desinfektion von Nutzgegenständen
Nach der Nutzung der Arbeitsflächen, Schlüsseln, Kugelschreibern, u.ä. im Empfangsbereich und bevor
diese von anderen Personen ausgegeben werden, sind diese zu desinfizieren. Hierzu stehen den
Mitarbeitenden entsprechende Materialien zur Desinfektion zur Verfügung.

6. Auftreten von Verdachtsfällen
     6.1. Betriebsfremde Personen
(Gäste, die aus einem Gebiet kommen, für das aufgrund eines erhöhten Infektionsgeschehens, d.h. bei
50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gesonderte Schutzmaßnahmen nötig sind, dürfen nur an
Veranstaltungen in der Jugendburg teilnehmen, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt. Dieser darf
höchstens 48 Stunden (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses) vor der
Anreise vorgenommen sein uund muss auf Anfrage an der Rezeption vorgelegt werden.) ???

Sollte eine betriebsfremde Person Atemwegsbeschwerden oder andere für eine Infektion mit SARS-
CoV-2 typischen Symptome entwickeln, so ist dies den Mitarbeitenden der Burgwache/Rezeption
unmittelbar zu melden. Diese nehmen Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt auf, schildern
diesen den Sachverhalt und stimmen mit der Behörde das weitere Vorgehen ab. Nach Beendigung des
Telefonates sind die Inhalte des Gespräches mit Dokumentation des Namens des Gesprächspartners
und der Uhrzeit des Gespräches als Bestätigung an den Gesprächspartner aus dem Gesundheitsamt zu
schicken (Adressat der Mail) sowie unverzüglich an den Geschäftsführer (Kopie der Mail; in „CC“). Dies
weiterzuleiten dient der verlässlichen Dokumentation des Vorgangs. Alle darüberhinausgehenden
hausinternen Prozesse werden in Abstimmung mit dem Krisenstab des Bistums Münster eingeleitet.

     6.2. Mitarbeitende
Mitarbeitende, die bereits vor dem Dienstantritt über Atemwegsbeschwerden oder andere für eine
Infektion mit SARS-CoV-2 typische Symptome klagen, sind aufgefordert, ihre jeweiligen Vorgesetzten
zu formieren und die Betriebsbereiche der Jugendburg nicht zu betreten. Der jeweilige Vorgesetzte
unterrichtet unverzüglich den Geschäftsführer. Dieser nimmt umgehend Kontakt mit dem Krisenstab
Bistums Münster und dem Gesundheitsamt auf, um mit diesen die weiteren Maßnahmen
abzustimmen.

7. Tagungsräume
     7.1. Kapazität der Tagungsräume

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Die Maximalkapazitäten der verschiedenen Seminarräume werden vor dem Hintergrund des
einzuhaltenden Sicherheitsabstandes von mind. 1,5 m angepasst ( Gruppenstärke bis 50 Personen oder
bei festen Gruppen bis 25 Personen zzgl. Geimpfte und Genesene) bei Chor-/ und Musikgruppen gilt
jedoch 2 Meter Sicherheitsabstand (bei Gruppenstärke bis 30 Personen). Grundsätzlich muss bei
Versammlungen mit bis zu 300 Personen nachgehalten werden können, wer an der Versammlung
teilgenommen hat. Der Mindestabstand von 1,5 Metern kann entfallen, sofern die Rückverfolgbarkeit
mit einem Bestuhlungsplan sichergestellt ist. Vorlagen werden hier in der Burgwache zur Verfügung
gestellt (besondere Rückverfolgbarkeit – s. §2a Absatz 2 CorSchVO NRW v. 30.09.2020).Am Sitzplatz
kann dann auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Die Sicherstellung der
Rückverfolgbarkeit wird bei den Veranstaltungen durch das Anfertigen von Teilnehmerlisten
gewährleistet. Eine gesonderte Erfassung von Adressen und Telefonnummern ist nicht erforderlich,
wenn diese Daten bereits verfügbar sind.

Ab einer Einstufung unserer Region als Gefahrengebiet 1 oder 2 entfällt die Möglichkeit auf Abstand
und Mund-Nasen-Bedeckung zu verzichten.

Die Tagungsleitungen und Teilnehmenden werden durch Informationsmaterialien und Hinweisschilder
auf die geltenden Verhaltensregeln aufmerksam gemacht.

    7.2. Reinigung der Tagungsräume
Die bestehenden Hygienemaßnahmen zur Reinigung der Tagungsräume sind gemäß des
Reinigungsplans weiterhin mit aller Sorgfalt und mit einem besonderen Bewusstsein für das Bestehen
einer Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2 durchzuführen.

    7.3. Sitzgelegenheiten außerhalb der Tagungsräume
Die Sitzgelegenheiten außerhalb der Tagungsräume sind dem aktuellen Raumkapazitätsplan
angepasst. Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und es ist ein Mund-
Nasen-Schutz zu tragen. Die verbindliche Tischaufstellung und Bestuhlung erfolgt unter Wahrung des
Mindestabstandes und der Hygieneregeln.

8. Küche
Die bestehenden Vorgaben zum hygienischen Arbeiten im Umgang mit Lebensmitteln sind weiterhin
mit größter Sorgfalt und mit einem besonderen Bewusstsein für das Bestehen einer Infektionsgefahr
mit SARS-CoV-2 durchzuführen. Zusätzlich wird den Mitarbeitenden der Küche ausdrücklich das Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Hierbei ist auf einen hygienischen Umgang mit diesen zu
achten. Zur Reinigung der Küche gelten die unter 1. Reinigung und Hygiene aufgeführten Maßnahmen.

    8.1. Speisesäle
Der Zugang zu den Speisesälen erfolgt über die Tür zum Uhrenturm. Der Speisesaal III dient
ausschließlich als Zugang und ist mit Abstandsmarkierungen versehen.

Für den Bereich der Speisesäle I und II gelten des Weiteren die nachstehenden Schutzmaßnahmen.

    8.2. Mahlzeiten
Die Verpflegungskapazität pro Speisesaal ist beschränkt.

Die Mahlzeiten werden zu verbindlich vorgegebenen Zeiten (pro Gruppe) in unterschiedlichen
Schichten gereicht.

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Aufgrund der eingeschränkten Anzahl an Sitzplätzen ist die Essenszeit auf max. 30 Minuten begrenzt.

     8.3. Handdesinfektion vor dem Betreten der Speisesäle
Vor dem Betreten der Speisesäle werden die Gäste aufgefordert, ihre Hände zu desinfizieren und der
medizinische Mund-Nase-Schutz darf nur am Sitzplatz abgelegt werden

Hierzu wird am Eingang zu den Speisesälen mittels Hinweisschildern hingewiesen und
Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.

     8.4. Essensausgabe
Die Verpflegungsabläufe zu den einzelnen Mahlzeiten unterscheiden sich nicht. Die Essensausgabe
erfolgt in Buffetform unter Wahrung der Hygienevorschriften. Vor Betreten des Speisesaals und bei
jedem Gang zum Buffet sind die Hände zu desinfizieren und ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die Mund-Nasen-Bedeckung ist immer dann zu nutzen, wenn Gäste sich im Raum bewegen. Am Platz
kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.

Die Gäste nehmen ihre Speisen mit zu den freigegeben Plätzen an den Tischen und tragen ihren Namen
in die an jedem Sitzplatz vorhandene Liste ein. Sofern es die jeweils aktuelle Schutzverordnung
vorschreibt, sind Einzelplätze mit Abstand im Speisesaal vorzusehen, ansonsten sind Gruppentische
möglich.

Während der Mahlzeiten befindet sich ein Servicemitarbeitender im Speisesaal. Dieser steht den
Gästen für mögliche Fragen zur Verfügung und achtet des Weiteren auf die Einhaltung der
Schutzmaßnahmen.

Die Gäste stellen vor Verlassen der Speisesäle und auch bei erneutem Gang zum Buffet, um
„Nachschlag“ zu holen, ihr benutztes Geschirr auf die bereitgestellten Geschirrwagen ab. Am Buffet
wird dem Gast dann bei „Nachschlag“ ein neuer Teller gereicht.

Über die Tür zum Treppenhaus, wird der Speisesaal verlassen.

     8.5. Abräumen & Reinigung
Nachdem alle Gäste die Speisesäle verlassen haben, werden die verwendeten Tische gereinigt. Hierbei
befindet sich nur die für die Tätigkeit maximal notwendige Anzahl von Mitarbeitenden im jeweiligen
Speisesaal. Diese wahren die geltenden Hygienevorschriften zum Schutz vor einer Infektion mit
SARS-CoV-2 und tragen aufgrund der Art der Tätigkeit eine Mund-Nase-Bedeckung.

9. Gästezimmer
 Eine Übernachtung ist zulässig, wenn bei Anreise ein negativer Schnelltest vorliegt .Der Test darf zu
jedem Zeitpunkt nicht älter als 48 Stunden sein.

Vollständig Geimpfte oder Genesene stehen Getesteten gleich.

Der Test ist 48 Std. gültig

Bei einem Inzidenzwert < 50 ist die Vollauslastung der vorgehaltenen Betten gestattet, bei einer
Inzidenz > 50 eine Auslastung von max. 60 %

12
Die Gästezimmer sind unabhängig von der Bettenzahl grundsätzlich nur als Einzelzimmer zu belegen.
Die Belegung der Mehrbettzimmer mit mehreren Personen ist nur insofern gestattet, als diese
Personen auch sonst in häuslicher Gemeinschaft leben.

10. Umgang mit Personen aus Risikogruppen
Während des Aufenthaltes in der Jugendburg Gemen sind Mitarbeitende und betriebsfremde
Personen, ungeachtet potenziell gefährdeter Personengruppen, angehalten, durch ihr
eigenverantwortliches Handeln das größtmögliche Maß an Sicherheit vor einer Infektion mit SARS-
CoV-2 für sich und andere zu erreichen. Hierbei sind u.a. neben den Vorgaben des Landes NRW, den
Empfehlungen des RKIs und der BZgA die in diesem Sicherheitskonzept aufgeführten
Schutzmaßnahmen anzuwenden. Des Weiteren sind Mitglieder potenziell gefährdeter
Personengruppen angehalten, eigenverantwortlich besondere individuelle Schutzvorkehrungen für
sich zu treffen. Vor dem Hintergrund dieser auf den Fremd- und Eigenschutz ausgerichteten
Maßnahmen erfolgt kein Ausschluss von Mitgliedern potenziell gefährdeter Personengruppen am
Leben in der Jugendburg Gemen.

11. Michaels- und Turmkapelle
Für die Benutzung der Kapellen gelten die aktuellen Vorgaben des Bistums Münster, insbesondere die
von den fünf (Erz-)Bistümern in NRW in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei NRW erarbeiteten
„Maßgaben für Gottesdienst mit Öffentlichkeit in Zeiten der Corona-Pandemie“.

12. Freizeitangebote
Der Burgkeller wird nach Abschprache für eine feste Gruppe geöffnet.

.Das Billardspiel ist unter Wahrung der Sicherheitsabstände möglich. Die Materialien werden in der
Burgwache vor Abgabe und bei Rücknahme desinfiziert.

13. Arbeitsplatzgestaltung
Die Mitarbeitenden sind ausdrücklich angehalten, die beim Dienstfrühstück vom 05.06.2020
mitgeteilten und für die Jugendburg Gemen verbindlich erklärten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards
einzuhalten und ggf. hierauf im angezeigten Fall betriebsfremde Personen hinzuweisen.

Es besteht für alle Mitarbeitenden die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese
kann bei alleinigem Aufenthalt im Büro abgelegt werden.

Alle Maßnahmen zum Eigen- und Fremdschutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 sind von den
Mitarbeitenden eigenverantwortlich durchzuführen. Sollte es nicht möglich sein, diese Maßnahmen
durchzuführen, so sind die Mitarbeitenden angehalten, dies den Verantwortlichen für die jeweiligen
Arbeitsbereiche verlässlich und umgehend zu melden.

14. Pausengestaltung
Auch bei der Pausengestaltung sind die zuvor genannten Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung einer
Infektion mit SARS-CoV-2 einzuhalten. Auch hier nimmt die Einhaltung des notwendigen
Mindestsicherheitsabstandes eine wichtige Rolle ein. Die üblichen Pausen im Burgstübchen sind nur
mit begrenzter Personenzahl möglich und anschließend ist der Raum für einige Minuten bei weit
geöffnetem Fenster zu lüften.

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Des Weiteren darf der Servicepoint (Alte Burgwache) nur noch von 1 Person betreten werden (z.B. für
die Nutzung des Kaffeeautomat

15. Seminararbeit
Die pädagogischen Mitarbeitenden eigener Veranstaltungen sowie die Tagungsleitungen der
Gastveranstaltungen (Referent/innen) sind angehalten, Methoden und Settings der Seminararbeit
anzuwenden, die garantieren, dass die Hygieneabstände jederzeit eingehalten werden können. Sie
haben ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass die Räume spätestens stündlich gelüftet werden. Sie haben
im Vorfeld die Teilnehmenden darum zu bitten, aus Hygienegründen eigenes Schreibmaterial
mitzubringen und – falls dies nicht möglich ist – desinfiziertes Schreibmaterial zur Verfügung zu stellen.

Die Referent/innen haben sich bei mehreren Gruppen untereinander abzustimmen, dass Pausen zu
unterschiedlichen Zeiten wahrgenommen werden, um unnötige Gruppenbildungen zu vermeiden.
Gleiches gilt in der Abstimmung mit der Küche. Die Koordination geht über die Burgwache (Rezeption).

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16. Anhänge
     16.1.           Anhang A:
Informationsschreiben vom 05.06.2020

(an die Burgbelegschaft zum Arbeitsschutz)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unverändert ist unser Ziel die Gesunderhaltung aller Mitarbeitenden, die Sicherstellung des
Arbeitsschutzes und die Gewährleistung des Dienstbetriebes der Jugendburg Gemen. Vor
diesem Hintergrund ergehen die nachfolgenden Bestimmungen, auch, um wieder schrittweise
ab                                                                                     dem
08. Juni 2020 in den Normalbetrieb übergehen zu können. Daher bitten wir Sie, bei einer
Dienstaufnahme in unserem Hause im Interesse aller zu beachten:

Es ist in allen Gebäudeteilen der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Diese Vorgabe
gilt auch für die Grün- und Parkanlagen der Jugendburg Gemen.

Bei der Nutzung von Verkehrswegen (Flure, Treppen und Zugängen) ist darauf zu achten, dass
ausreichend Abstand eingehalten wird.

Alle Mitarbeitenden sind gehalten, auf die regelmäßige und ausreichende Reinigung der
Hände zu achten.

Gemeinsame Pausen sind grundsätzlich am Arbeitsplatz oder außerhalb des Hauses
einzunehmen.
Ausnahme: Eine Belegschaftsgruppe kann einem Mindestabstand von 1,5 Metern im
Pausenraum (Stübchen) realisieren und lüftet im Anschluss die Örtlichkeit ausgiebig.

Der Caddy der Jugendburg darf täglich nur von einer Person genutzt werden.

Für den pädagogischen Bereich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Arbeit auch im
Homeoffice abzuleisten.

Arbeiten im Büro sind für das Verwaltungsteam und die pädagogische Abteilung möglich,
wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind bzw. werden:

Mitarbeitende in einem Doppelbüro müssen einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern
einhalten. Bei einer Abstandsunterschreitung ist eine transparente Trennscheibe vorzu-sehen.
Einzelbürosituationen sind zu favorisieren.

Es ist regelmäßig zu lüften.

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Besuchstreffen zwischen Mitarbeitenden der Jugendburg und externen Kräften sind auf 10
Personen maximal beschränkt und finden bei Bedarf in der Eingangshalle, dem
Besprechungsraum des Burgkaplans, dem Rittersaal oder im Freien statt. Der Name der
Besuchenden ist schriftlich festzuhalten, die Hausleitung vorab zu informieren.

Mitarbeitende, die zu einer Risikogruppe gehören (Mitarbeitende ab dem 60. Lebensjahr,
Mitarbeitende mit einschränkenden Vorerkrankungen, insbesondere Herz-, Kreislauf- und
Lungenerkrankung), können nur mit Zustimmung ihres Hausarztes die Arbeitstätigkeit wieder
aufnehmen. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit Ihren nächsten Vorgesetzten abzustimmen.

Zur Behandlung der Arbeitszeiten möchten wir nochmals mitteilen, dass diese weiterhin
konkret erfasst werden bzw. zu erfassen sind. Mehr- und Überstunden sind weiterhin
abzubauen, es sei denn, es ist unabdingbar, dass Mehrarbeit aufgebaut werden muss. Sobald
der Mitarbeitende die „Nulllinie“ in seinem Arbeitszeitkonto erreicht hat, ist weiterhin die
tägliche Sollarbeitszeit (bei Vollzeitbeschäftigten 7:48 Stunden, bei Teilzeitbeschäftigten die
jeweils individuelle tägliche Arbeitszeit) zu erfassen, damit im Arbeitszeitkonto keine
Minusstunden entstehen. Für Rückfragen steht Ihnen die Bereichsleitung gern zur Verfügung.

Hygieneflüssigkeit, Mund-Nasen-Bedeckung, etc. werden im Bereich der Hauswirtschaft, der
Hausmeisterei und der Rezeption vom Dienstgeber selbstverständlich ausreichend zur
Verfügung gestellt.

Für Rückfragen stehen Ihnen hier Ihre direkten Vorgesetzten gerne zur Verfügung.

Borken, den 05.Juni.2020

Für die Hausleitung,

Bernd Scho                                                                     Ralf Meyer

Geschäftsführer                                                                Burgkaplan

Jugendburg Gemen                                                     Jugendburg Gemen

Anmerkung: Dieses Rundschreiben basiert auf den Vorgaben bzw. Empfehlungen des Schreibens der Gruppe Personalverwaltung (Herr
Gebbeken) vom 29.04.2020 des Krisenstabs des BGV (Stand 05.05.2020, s. https://isidor.bistum-muenster.de/orga/bgv/Seiten/Corona-
Themenseite-BGV.aspx).

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16.2.          Anhang B:
Stand: 22.06.2021

Information für Kursleiter*innen, Referent*innen, Tagungs*innen

und Hausgäste

Verhaltensgrundregeln während der Corona-Pandemie

Liebe Kursleiterinnen, Referentinnen, Tagungsleiterinnen und Hausgäste

um Ihre Gesundheit und die anderer Personen zu schützen und das größtmögliche Maß an Sicherheit
zu erreichen, möchten wir Sie bitten, während des Aufenthaltes in der Jugendburg Gemen, neben den
ohnehin geltenden Vorgaben für das Zusammenleben in Zeiten der Corona-Pandemie, folgende
Verhaltensgrundsätze zu beachten und Ihre Teilnehmenden zur Einhaltung aufzufordern:

Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit einem negativen Corona-Testergebnis (nicht älter als 48
Stunden) anreisen. Alternativ ist der Nachweis eines vor mindestens 14 Tagen
abgeschlossenen, vollständigen (zweifachen) Impfschutzes zu bringen. Genesene benötigen
den Nachweis eines positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate
zurückliegt . Sofern die Veranstaltung länger als 3 Tage dauert, ist ein weiterer Anschlusstest
erforderlich.

Falls Sie Husten, Erkältungszeichen, Fieber oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem Covid19-
Erkrankten hatten, nehmen Sie bitte nicht an der Veranstaltung teil.

Bitte bringen sie Ihre eigene[n] Mund-Nase-Bedeckung[en) mit. Das Tragen einer Mund-Nasen-
Bedeckung ist für Hausgäste, betriebsfremde Personen und Beschäftigte während des Aufenthaltes in
der Jugendburg Gemen überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht gesichert eingehalten
werden kann, verpflichtend.

Bitte desinfizieren Sie regelmäßig und bei Bedarf Ihre Hände. Hierzu stehen an verschiedenen Stellen
Desinfektionsspender bereit.

Bitte beachten Sie die „Einbahnstraßen-Regeln" beim Betreten und Verlassen der Jugendburg Gemen.

Bitte achten Sie auf Markierungen und Hinweisschilder innerhalb der Gebäude der Jugendburg Gemen
sowie auf die Hinweise unserer Mitarbeitenden.

Bitte melden Sie sich beim Betreten der Jugendburg Gemen bei den Kolleginnen der
Burgwache/Rezeption an und tragen Sie sich in die dort ausliegende Anwesenheitsliste ein.

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Bitte beachten Sie, dass die Gästezimmer bei einem kurzfristigen Aufenthalt (bis zu zwei
Übernachtungen] nur nach der Abreise gereinigt werden.

Bitte melden Sie sich an der Burgwache/Rezeption, wenn Sie sich während des Aufenthaltes auf der
Jugendburg krank fühlen sollten.

Bitte tragen Sie Sorge, dass der Seminarraum regelmäßig für einige Minuten bei weit geöffneten
Fenstern gelüftet wird.

Bitte halten Sie sich an die verabredeten Essenszeiten für Ihre Gruppe und achten Sie auf den
veränderten Ablauf während der Mahlzeiten.

Bitte achten Sie darauf, dass sich in den jeweiligen Toilettenräumen max. nur 1 Personen aufhalten
darf.

Bitte halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ein. Die Sitzgelegenheiten in
der Jugendburg Gemen sind an diesen Abstand angepasst. Dies gilt auch für die Eingangshalle und die
Speisesäle. Bitte verändern Sie diese Abstände nicht!

Wir heißen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in unserer
Einrichtung!

Ihr Team der Jugendburg Gemen

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16.3.   Anhang C: Information für Gastgruppen

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16.4.    Anhang D:

Anwesenheitsliste zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten

Wenn weitere Besucher Ihre Daten nicht lesen dürfen, nutzen Sie bitte
die unterste Zeile und knicken die Zeile mit Ihren Daten um.

Datum:                          Uhrzeit:                               Blattnr.:

Vorname Nachname Straße         PLZ Ort Telefon Email Veranstaltung von Uhr        bis Uhr

Die Anwesenheitsliste wird nach Ablauf von 4 Wochen aus Gründen des Datenschutzes vernichtet.

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