Schutzkonzept der PH Zürich zur Eindämmung des Coronavirus (Stand: 20. August 2021)
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Schutzkonzept der PH Zürich zur Eindämmung des Coronavirus (Stand: 20. August 2021) INTERN Das vorliegende Schutzkonzept wurde von der Hochschulleitung am 20. August 2021 verabschiedet und mit sofortiger Wirkung zur Umsetzung freigegeben. S steht für «stay home». S Zentral ist, genügend Distanz zu anderen Personen zu halten (z.B. mit Home-Office bzw. mindestens 1,5 Metern Abstand). T T sind technische Mass- nahmen (z.B. Acrylglas, getrennte Arbeitsplätze). O O sind organisatorische Massnahmen (z.B. ge- trennte Teams, verän- derte Schichtplanungen). P P steht für persönliche Schutzmassnahmen (z.B. Hygienemasken). Verwaltungsdirektion daniel.peter@phzh.ch 1/7
Grundregeln Das vorliegende Schutzkonzept 1 gilt verbindlich für alle Mitarbeitenden und Studierenden der PH Zürich sowie für externe Besucherinnen und Besucher. Die PH Zürich stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass die Vorgaben von Bund und Kanton eingehalten werden. Sowohl Mitarbeitende als auch Führungs- personen sind verantwortlich, dass die definierten Massnahmen konsequent umgesetzt werden. 1. Alle Personen an der PH Zürich verzichten auf das Händeschütteln und reinigen sich regelmässig die Hände. 2. Alle Personen halten mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander. 3. In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen der PH Zürich gilt eine Maskenpflicht. Maskenpflicht gilt auch dann, wenn sich eine Person innerhalb der Bürozonen, in Sitzungszimmern oder in Unter- richtsräumen von einem Ort zum nächsten bewegt. Ebenso, wenn der Schutzabstand von 1,5 Me- tern sitzend in den Bürozonen, Sitzungszimmern oder Unterrichtsräumen nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht ist, wer in den Bürozonen, Sitzungszimmern oder Unterrichts- räumen sitzt und 1,5 Meter Schutzabstand einhält, wer referiert oder wer sich im Aussenbereich der PH Zürich aufhält. Ausnahmen gibt es auch im Sport, bei den Performance-Fächern und bei der Verpflegung in der Mensa – hier werden spezifische Schutzkonzepte umgesetzt. 4. Oberflächen und Gegenstände werden nach Gebrauch bedarfsgerecht gereinigt, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt wurden. Flächen- und Hand-Desinfektionsmittel werden durch die PH Zürich zur Verfügung gestellt. 5. Machen sich bei Personen Krankheitssymptome bemerkbar, werden sie nach Hause geschickt und angewiesen, sich in Selbstisolation gemäss Bundesamt für Gesundheit zu begeben. 6. Spezifische Aspekte der Arbeit und der Arbeitssituationen werden berücksichtigt, um Schutz zu gewährleisten. 7. Mitarbeitende und andere betroffene Personen werden über die Vorgaben und Massnahmen informiert. 8. Es liegt in der Verantwortung aller Mitarbeitenden und Studierenden sowie der Veranstalter, die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen. 1 Das vorliegende Schutzkonzept basiert auf dem Dokument «Muster-Schutzkonzept für Betriebe unter Covid-19» des Staatssekretariats für Wirtschaft und des Bundesamts für Gesundheit. Die PH Zürich ist gesetzlich verpflichtet, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Verwaltungsdirektion daniel.peter@phzh.ch 2/7
Neben dem generellen Schutzkonzept für die PH Zürich gelten die folgenden spezifischen Schutz- konzepte: Bereich Schutzkonzepte Ausbildung • Schutzkonzepte Ausbildung (Kunst und Design, Bewegung und Sport, Musik und Performance, Wirtschaft, Arbeit, Haus- halt sowie Natur und Technik) Mensa • Schutzkonzept ZFV • Branchenschutzkonzept Lernmedienshop • Schutzkonzept Lernmedienshop, PH Zürich • Branchenschutzkonzept Bibliothek • Schutzkonzept Bibliothek, PH Zürich • Branchenschutzkonzept Tagungszentrum Schloss Au • Schutzkonzept Schloss Au, PH Zürich • Branchenschutzkonzept Kids & Co. • Branchenschutzkonzept Kindertagesstätten 1. Händehygiene Alle Personen an der PH Zürich verzichten auf das Händeschütteln und reinigen sich regelmässig die Hände. Massnahmen 1.1 Im Eingangsbereich der Gebäude LAA, LAB, LAC, LAD und des Tagungszentrums Schloss Au stehen Händedesinfektions-Stationen. Ebenfalls werden sowohl in den Unterrichtsräumen als auch in den Bürozonen Handdesinfektions-Spender montiert. 1.2 An stark frequentierten Orten (Bibliothek, Lernmedienshop, Kanzlei, Mitarbeitenden-Foyer (LAA, LAD), Informatikschalter) werden zusätzliche Händedesinfektions-Stationen aufgebaut. 1.3 Mitarbeitende, Studierende und Gäste werden angewiesen, sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife zu reinigen. Dies insbesondere, nachdem sie am Arbeitsplatz angekommen sind sowie vor und nach Pausen. Informationen zum «korrekten» Händewäschen hängen in den WC-Anlagen aus. 1.4 Nicht zwingend nötige Gegenstände (z.B. Zeitschriften, Zeitungen, Prospekte) werden im öffentli- chen Bereich sowie in den Kaffee-/Pausenzonen entfernt. 1.5 An der PH Zürich kann nur bargeldlos bezahlt werden. Verwaltungsdirektion daniel.peter@phzh.ch 3/7
2. Distanz halten Alle Personen halten mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander. Massnahmen 2.1 Um die Mindestdistanz von 1,5 Metern bei Mitarbeitenden sowie Studierenden sicherzustellen, wer- den bei Schaltern, Kassen- und Verkaufsstellen Bodenmarkierungen angebracht und/oder Absperrbän- der platziert. 2.2 Studierende und Gäste werden mit Ständern, Bodenmarkierungen und Absperrbändern durch die entsprechenden Zonen bzw. Verkaufsflächen geleitet. Wenn immer möglich wird ein «Einbahn-System» umgesetzt. Wartezonen werden, wenn immer möglich, in separaten Wartebereichen bzw. im Freien ein- gerichtet. 2.3 Alle Mitarbeitenden und Studierenden achten auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zuei- nander. Wird dieser in Bürozonen, Sitzungszimmern oder Unterrichtsräumen nicht eingehalten, gilt eine Maskenpflicht. Die maximal zulässige Belegung der Sitzungszimmer und Unterrichtsräume wird sowohl auf den Displays vor den Räumen als auch im Buchungssystem angezeigt (Anzahl Personen). 2.4 Alle Mitarbeitenden, die von zu Hause aus arbeiten möchten, können dies tun – sofern dies betrieb- lich möglich und sinnvoll ist. 2.5 Am Arbeitsplatz ist eine Distanz zwischen den Mitarbeitenden von 1,5 Metern einzuhalten. Die Masse der Bürotische (Breite, Tiefe) garantieren den vorgegebenen Abstand. 3. Kontakt mit unvermeidbarer Distanz unter 1,5 Metern Spezifische Aspekte der Arbeit und der Arbeitssituationen werden berücksichtigt, um Schutz zu gewähr- leisten. Massnahmen 3.1 An nachfolgenden Schaltern sind Plexiglas-Trennscheiben zwischen Mitarbeitenden und Studieren- den/Gästen installiert: Empfang, Bibliothek, Digital Learning, Informatikschalter, Kanzlei, Kassen Mensa, Lernmedienshop, Forschungsbibliothek. 3.2 Bei Bedarf können Mitarbeitende mit Kundenkontakt am Empfang im LAA-Gebäude Schutzmasken und Nitrilhandschuhe beziehen. 3.3 In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen der PH Zürich gilt eine Maskenpflicht. Maskenpflicht gilt auch dann, wenn sich eine Person innerhalb der Bürozonen, in Sitzungszimmern oder in Unter- richtsräumen von einem Ort zum nächsten bewegt. Ebenso, wenn der Schutzabstand von 1,5 Metern sitzend in den Bürozonen, Sitzungszimmern oder Unterrichtsräumen nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht ist, wer in den Bürozonen, Sitzungszimmern oder Unterrichtsräu- men sitzt und 1,5 Meter Schutzabstand einhält, wer referiert oder wer sich im Aussenbereich der PH Zürich aufhält. Ausnahmen gibt es auch im Sport, bei den Performance-Fächern und bei der Verpfle- gung in der Mensa – hier werden spezifische Schutzkonzepte umgesetzt. Verwaltungsdirektion daniel.peter@phzh.ch 4/7
4. Reinigung Oberflächen und Gegenstände werden nach Gebrauch bedarfsgerecht gereinigt, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt wurden. Massnahmen 4.1 Die Arbeitsflächen in den Unterrichtsräumen werden täglich desinfiziert. 4.2 Die Mitarbeitenden vermeiden bestmöglich, Arbeitsplätze und -geräte gemeinsam mit anderen Mit- arbeitenden zu nutzen. Ist es notwendig, Arbeitsplätze (z.B. Desk-Sharing) und -geräte gemeinsam zu nutzen, müssen die Mitarbeitenden diese vor Arbeitsbeginn und vor Verlassen des Arbeitsplatzes mit einem fettlösenden Mittel reinigen. Entsprechende Reinigungsmittel und Papiertücher stehen in den Ko- pierräumen zur Verfügung. Zusätzliche Reinigungsutensilien können am Empfang im LAA-Gebäude be- zogen werden. 4.3 Es wird regelmässig geprüft, ob Desinfektionsmittel, Seifenspender oder Reinigungsmittel aufgefüllt/ nachgeliefert werden müssen. Bei Bedarf wird das Facility-Management der PH Zürich benachrichtigt. 4.4 Die Lüftung in den Gebäuden der PH Zürich stellt eine sehr hohe Frischluftzufuhr sicher (höhere Frischluftzufuhr als bei regelmässigem Stosslüften zu Hause). Das Lüftungssystem ist so eingestellt, dass nur Frischluft zugeführt wird (Zirkularbelüftung ist deaktiviert). 4.5 Tassen, Gläser und Geschirr dürfen nicht geteilt werden und müssen durch die Mitarbeitenden von Hand mit Wasser und Seife gespült werden. Spülmaschinen dürfen nicht benutzt werden. Kaffeema- schinen und weitere Küchengeräte werden von den Teams regelmässig gereinigt (Reinigungsutensilien: siehe 4.2). 5. Kranke Personen am Arbeitsplatz / im Studium Kranke Personen werden nach Hause geschickt und angewiesen, sich sofort testen zu lassen und in Selbstisolation gemäss Bundesamt für Gesundheit zu begeben. Massnahmen 5.1 Mitarbeitende bzw. Studierende, die Krankheitssymptome (u.a. Husten, Hals- oder Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber, plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Muskelschmerzen,) aufweisen, sollten sich sofort testen lassen und bis zum Testergebnis zu Hause in Selbstisolation blei- ben. Je nach Ergebnis gehen betroffene Personen vor, wie das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt, und befolgen die Vorgaben der zuständigen Behörden. 5.2 Kranke Mitarbeitende bzw. Studierende werden sofort nach Hause geschickt. 5.3 Das Vorgehen bei Erkrankungen bzw. Quarantänefällen ist festgelegt. Alle Mitarbeitenden und Stu- dierenden wissen, wie sie im Krankheitsfall oder bei einem Krankheitsverdacht vorgehen müssen. Die PH Zürich nennt bei Krankheits- bzw. Quarantänefällen gegenüber Mitarbeitenden und Studierenden keine Namen. Die im Rahmen des Contact-Tracings notwendigen Informationen werden jedoch gemäss den kantonalen Vorgaben an den kantonsärztlichen Dienst weitergeleitet. Verwaltungsdirektion daniel.peter@phzh.ch 5/7
6. Besondere Arbeitssituationen Spezifische Aspekte der Arbeit und der Arbeitssituationen werden berücksichtigt, um Schutz zu gewähr- leisten. Massnahmen 6.1 Bei Sitzungen, Unterricht und Prüfungen sowie Veranstaltungen vor Ort erstellt die dafür zuständige Person eine Präsenzliste aller anwesenden Personen (zwecks Contact-Tracing). Erfasst werden Name und Kontaktangaben (Telefon, E-Mail). 6.2 Bei «dynamischen» (Unterrichts-)Situationen (z.B. Sport und Bewegung, Musik und Performance, Kunst und Design) orientiert sich die PH Zürich an den Schutzkonzepten der massgeblichen Organisati- onen und Verbände. Für die betroffenen Fächer gelten je eigene Schutzkonzepte. 7. Information Mitarbeitende und andere betroffene Personen werden über die Vorgaben und Massnahmen informiert. Kranke Personen werden nach Hause geschickt und angewiesen, sich sofort testen zu lassen und in Selbstisolation gemäss Bundesamt für Gesundheit zu begeben. Massnahmen 7.1 Die Mitarbeitenden werden via Intranet und Infoscreens über die Schutzmassnahmen gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert. 7.2 Die Studierenden werden via Studierendenweb und Infoscreens über die Schutzmassnahmen gemäss BAG informiert. 7.3 Die Veranstalter werden über ein Merkblatt zu den Schutzmassnahmen informiert. 7.4 Gäste werden via Infoscreens über die Schutzmassnahmen gemäss BAG informiert. (Externe) Veranstalter sind verpflichtet, die anwesenden Personen auf die Schutzmassnahmen hinzuweisen und kranken Personen keinen Zutritt zu gewähren. 8. Verantwortlichkeiten Es liegt in der Verantwortung aller Mitarbeitenden und Studierenden sowie der Veranstalter, die Schutz- massnahmen effizient umzusetzen. Massnahmen 8.1 Die Mitarbeitenden und Studierenden werden umfassend und kontinuierlich über das Schutzkonzept der PH Zürich informiert. Veranstalter werden über ein Merkblatt zu den Schutzmassnahmen informiert. 8.2 Die Umsetzung und Einhaltung des Schutzkonzepts liegt im Interesse aller Mitarbeitenden und Stu- dierenden sowie Veranstaltern. Entsprechend sind alle gehalten, ihre (Selbst-)Verantwortung wahrzu- nehmen. Verwaltungsdirektion daniel.peter@phzh.ch 6/7
Andere Schutzmassnahmen Massnahmen Mitarbeitende, die eine Reise in ein vom Bund deklariertes Corona-Risikogebiet planen, teilen dies dem zuständigen Hochschulleitungsmitglied mit. Dieses entscheidet, ob die Reise angetreten werden kann oder nicht. Sollte die vom Bund angeordnete Quarantäne, die auf einen Aufenthalt in einem Risikoge- biet unter Umständen folgt, betrieblich unvereinbar sein, kann das zuständige Hochschulleitungsmit- glied eine solche Reise untersagen. Die Regelung entspricht den personalrechtlichen Vorgaben des Kantons Zürich und umfasst sowohl berufliche als auch private Reisen. Anhänge Anhang Keine Abschluss Dieses Dokument wurde aufgrund einer Branchenlösung erstellt: ☐ Ja ☒ Nein Dieses Dokument wurde allen Mitarbeitenden übermittelt und erläutert. 20. August 2021: ____________________________________________________________ Heinz Rhyn, Rektor PH Zürich Verwaltungsdirektion daniel.peter@phzh.ch 7/7
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