Corona-Auflagen für die Hotellerie - Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen für Beherbergungsbetriebe

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Corona-Auflagen für die Hotellerie - Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen für Beherbergungsbetriebe
Corona-Auflagen für die Hotellerie
Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen
Hygieneanforderungen für Beherbergungsbetriebe

Stand: 7. Juli 2020, 13:00 Uhr
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

BADEN-WÜRTTEMBERG • BAYERN • BERLIN • BRANDENBURG

                                                                                                                   2
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                           BADEN-WÜRTTEMBERG                            BAYERN                                 BERLIN                             BRANDENBURG

 Gesetzliche          Verordnung der Landesregierung      Sechste Bayerische                     SARS-CoV-2                             Verordnung über den Umgang mit
 Grundlage            über infektionsschützende           Infektionsschutzmaßnahmenverordn       Infektionsschutzverordnung vom 23.     dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19
                      Maßnahmen gegen die Ausbreitung     ung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020;   Juni 2020                              in Brandenburg (SARS-CoV-2-
                      des Virus SARS-CoV-2 (Corona-       zuletzt geändert durch Verordnung                                             Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-
                      Verordnung – CoronaVO) vom 23.      vom 24. Juni 2020                      Corona-Prävention in Berlin – Fragen   UmgV) vom 12. Juni 2020, geändert
                      Juni 2020; in der ab 1. Juli 2020                                          und Antworten vom 27. Juni 2020        durch Verordnung vom 26. Juni
                      gültigen Fassung                                                                                                  2020; in Kraft seit 27. Juni 2020

                      Fragen und Antworten zur Corona-                                                                                  Pressemitteilung vom 26. Juni 2020
                      Verordnung

 Re-Start                        29. Mai 2020                        30. Mai 2020                           25. Mai 2020                           25. Mai 2020
 Beherbergung                                             Corona-Pandemie: Hygienekonzept                                               Handlungsempfehlungen des
                                                          Beherbergung vom 22. Mai 2020                                                 DEHOGA Brandenburg zur
                                                                                                                                        Wiedereröffnung der Hotellerie in
                                                          Vom Besuch von                                                                Brandenburg vom 18. Mai 2020
                                                          Beherbergungsbetrieben sind
                                                          ausgeschlossen:
                                                          − Personen, die in den letzten 14
                                                            Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen
                                                            hatten und
                                                          − Personen mit unspezifischen
                                                            Allgemeinsymptomen und
                                                            respiratorischen Symptomen jeder
                                                            Schwere

                                                          Nur diejenigen Personen, für die im
                                                          Verhältnis zueinander die allgemeine

                                                                                                                                                                            3
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                            BADEN-WÜRTTEMBERG                                 BAYERN                             BERLIN             BRANDENBURG

                                                               Kontaktbeschränkung gemäß jeweils
                                                               aktueller Rechtslage nicht gilt, dürfen
                                                               gemeinsam eine Wohneinheit
                                                               beziehen.
 Beherbergungs-       Verordnung des                           Verordnung zur Änderung der               keine            Beherbergungsbetriebe dürfen keine
 verbote              Wirtschaftsministeriums und des          Sechsten Bayerischen                                       Gäste aufnehmen, die aus einem
                      Sozialministeriums zur Eindämmung        Infektionsschutzmaßnahmenverordn                           Landkreis oder einer kreisfreien
                      von Übertragungen des Corona-Virus       ung und der Einreise-                                      Stadt der Bundesrepublik
                      (SARS-CoV-2) durch                       Quarantäneverordnung                                       Deutschland anreisen oder dort
                      Beherbergungsverbote (Corona-            vom 24. Juni 2020                                          ihren Wohnsitz haben, in dem oder
                      Verordnung Beherbergungsverbote)                                                                    in der in den letzten sieben Tagen
                      CoronaVO Beherbergungsverbot)            Beherbergungsbetriebe dürfen keine                         vor der Anreise laut Veröffentlichung
                      vom 25. Juni 2020; in der seit dem       Gäste aufnehmen, die aus einem                             des Robert Koch-Instituts kumulativ
                      26. Juni 2020 gültigen Fassung           Landkreis oder einer kreisfreien                           mehr als 50 Neuinfektionen mit dem
                                                               Stadt eines anderen Landes der                             SARS-CoV-2-Virus pro 100 000
                      Es ist untersagt, in                     Bundesrepublik Deutschland                                 Einwohnerinnen und Einwohner
                      Beherbergungsbetrieben (…)               anreisen oder dort ihren Wohnsitz                          vorgelegen haben. Sofern das
                      Personen zu beherbergen, die aus         haben, in dem oder in der in den                           Infektionsgeschehen in dem
                      einem Land- oder Stadtkreis              letzten sieben Tagen vor der                               betreffenden Landkreis oder der
                      innerhalb der Bundesrepublik             geplanten Anreise die Zahl der                             betreffenden kreisfreien Stadt lokal
                      Deutschland anreisen oder darin          Neuinfektionen mit dem Coronavirus                         begrenzt ist und dies durch die
                      ihren Wohnsitz haben, in dem in den      SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung                           zuständigen Behörden öffentlich
                      letzten sieben Tagen vor der Anreise     des Robert-Koch-Instituts (RKI) höher                      bekanntgegeben wurde, beschränkt
                      die Zahl der Neuinfektionen laut der     als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt.                       sich das Verbot auf die
                      Veröffentlichung des Robert-Koch-        → Ausgenommen sind Gäste, die                              bekanntgegebenen Bereiche. Für das
                      Institut pro 100.000 Einwohner           über ein ärztliches Zeugnis in                             Land Brandenburg werden derartige
                      höher als 50 ist.                        deutscher oder englischer Sprache                          Bereiche regelmäßig auf der
                                                               verfügen, welches bestätigt, dass                          Internetseite des Landesamtes für
                      Dies gilt nicht für Personen, die über   keine Anhaltspunkte für das                                Arbeitsschutz, Verbraucherschutz
                      ein ärztliches Zeugnis in deutscher      Vorliegen einer Infektion mit dem                          und Gesundheit bekanntgegeben.
                      oder in englischer Sprache verfügen,     Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden                           Ausgenommen von dem
                      welches bestätigt, dass keine            sind.                                                      vorgenannten Verbot sind Gäste, die

                                                                                                                                                           4
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                            BADEN-WÜRTTEMBERG                               BAYERN                                  BERLIN                              BRANDENBURG

                      Anhaltspunkte für das Vorliegen                                                                                         über ein ärztliches Zeugnis verfügen,
                      einer Infektion mit dem Coronavirus                                                                                     welches bestätigt, dass keine
                      SARS-CoV-2 vorhanden sind, und                                                                                          Anhaltspunkte für das Vorliegen
                      dieses der zuständigen Behörde auf                                                                                      einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-
                      Verlangen unverzüglich vorlegen.                                                                                        Virus vorhanden sind. Das ärztliche
                      Das ärztliche Zeugnis muss sich auf                                                                                     Zeugnis muss sich auf eine
                      eine molekularbiologische Testung                                                                                       molekularbiologische Testung auf
                      auf das Vorliegen einer Infektion mit                                                                                   das Vorliegen einer Infektion mit
                      dem Coronavirus SARS-CoV-2                                                                                              dem SARS-CoV-2-Virus stützen, die
                      stützen, die in einem Mitgliedstaat                                                                                     höchstens 48 Stunden vor Anreise
                      der Europäischen Union oder einem                                                                                       vorgenommen worden ist. Das
                      sonstigen durch das Robert Koch-                                                                                        Verbot der Aufnahme gilt ferner
                      Institut veröffentlichten Staat                                                                                         nicht für Gäste, die zwingend
                      durchgeführt und höchstens 48                                                                                           notwendig und unaufschiebbar
                      Stunden vor Einreise in das Land                                                                                        beruflich oder medizinisch veranlasst
                      Baden-Württemberg vorgenommen                                                                                           anreisen oder einen sonstigen
                      worden ist.                                                                                                             triftigen Reisegrund haben,
                                                                                                                                              insbesondere der Besuch von
                                                                                                                                              Personen nach § 1 Absatz 2
                                                                                                                                              Nummer 1.
 Quarantänemaßna      Verordnung des Sozialministeriums       Verordnung über                         Teil 3 der VO:                          Verordnung zu
 hmen                 zu Quarantänemaßnahmen für Ein-         Quarantänemaßnahmen für                 Quarantänemaßnahmen: Personen,          Quarantänemaßnahmen für Ein- und
                      und Rückreisende zur Eindämmung         Einreisende                             die auf dem Land-, See- oder Luftweg    Rückreisende zur Bekämpfung des
                      des Virus SARS-Cov-2 (Corona-           zur Bekämpfung des Coronavirus          aus dem Ausland in das Land Berlin      SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in
                      Verordnung Einreise-Quarantäne –        (Einreise-Quarantäneverordnung –        einreisen und sich zu einem             Brandenburg (SARS-CoV-2-
                      CoronaVO EQ) vom 15. Juni 2020; in      EQV) vom 15. Juni 2020; zuletzt         beliebigen Zeitpunkt innerhalb von      Quarantäneverordnung - SARS-CoV-
                      der seit dem 30. Juni 2020 gültigen     geändert am 24. Juni 2020               14 Tagen vor Einreise in einem          2-QuarV) vom 12. Juni 2020; in Kraft
                      Fassung                                                                         Risikogebiet nach Absatz 4              seit 16. Juni 2020
                                                              Personen, die in den Freistaat Bayern   aufgehalten haben, sind verpflichtet,
                                                              einreisen und sich innerhalb von        sich unverzüglich nach der Einreise
                                                              14 Tagen vor der Einreise in einem      auf direktem Weg in die eigene
                                                              ausländischen Risikogebiet              Häuslichkeit oder eine andere

                                                                                                                                                                               5
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Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                       BADEN-WÜRTTEMBERG                       BAYERN                                   BERLIN                   BRANDENBURG

                                                 aufgehalten haben, sind verpflichtet,   geeignete Unterkunft zu begeben
                                                 sich unverzüglich nach der Einreise     und sich für einen Zeitraum von 14
                                                 auf direktem Weg in die eigene          Tagen nach ihrer Einreise ständig
                                                 Wohnung oder eine andere                dort abzusondern; dies gilt auch für
                                                 geeignete Unterkunft zu begeben         Personen, die zunächst in ein
                                                 und sich für einen Zeitraum von         anderes Land der Bundesrepublik
                                                 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig    Deutschland eingereist sind.
                                                 dort abzusondern.
                                                                                         Die vorgenannten Regelungen gelten
                                                                                         entsprechend für Personen, die aus
                                                                                         dem Inland in das Land Berlin
                                                                                         einreisen und sich zu einem
                                                                                         beliebigen Zeitpunkt innerhalb von
                                                                                         14 Tagen vor Einreise in einer
                                                                                         Risikoregion innerhalb der
                                                                                         Bundesrepublik Deutschland
                                                                                         aufgehalten haben. Eine Risikoregion
                                                                                         ist eine Region in der ein erhöhtes
                                                                                         Risiko für eine Infektion mit dem
                                                                                         Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die
                                                                                         Einstufung als Risikoregion erfolgt
                                                                                         durch die für Gesundheit zuständige
                                                                                         Senatsverwaltung im Einvernehmen
                                                                                         mit der Senatskanzlei und wird durch
                                                                                         die für Gesundheit zuständige
                                                                                         Senatsverwaltung veröffentlicht.

                                                                                         Pressemitteilung vom 1. Juli 2020 zur
                                                                                         sogenannten Inlandsquarantäne
 Kapazitäts-
 begrenzung                   keine                              keine                                   keine                      keine

                                                                                                                                               6
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                            BADEN-WÜRTTEMBERG                                 BAYERN                                 BERLIN                            BRANDENBURG

 Vorgaben und                                                   Bayerischen Ministerialblatt –         Aufhebung der Sperrstunde             Empfehlung des DEHOGA
 Empfehlungen in                                                Hygienekonzept Gastronomie vom                                               Brandenburg zum Wiedereintritt
 Hotelrestaurants                                               14. Mai 2020                                                                 Gastronomie vom 14. Mai 2020

                                                                Änderung der Bekanntmachung                                                  Aufhebung der Sperrstunde
                                                                „Corona-Pandemie: Hygienekonzept
                                                                Gastronomie“ vom 25. Mai 2020

 Spa- und Wellness    Corona-Verordnung Saunen vom 5.           Corona-Pandemie: Hygienekonzept        Spa -und Wellnessbereiche im Hotel    Zulässigkeit körpernaher
                      Juni 2020                                 zur Wiedereröffnung von                im Sinne von Saunen, Pools und        Dienstleistungen
                                                                Kureinrichtungen zur Verabreichung     Schwimmbecken dürfen nicht
                      Verordnung des Kultusministeriums         ortsgebundener Heilmittel, Hallen-     geöffnet werden.                      Schwimmbäder, Spaß- und Freizeit-
                      und des Sozialministeriums über           und Freibädern sowie                                                         bäder, Thermalbäder und sonstige
                      Bäder und Saunen (Corona-                 Wellnesseinrichtungen in Thermen       Zulässigkeit von Massagen,            Badeanlage in geschlossenen
                      Verordnung Bäder und Saunen –             und Hotels vom 19. Juni 2020           Kosmetikdienstleistungen und          Räumen sowie Trockensaunen (ohne
                      CoronaVO Bäder und Saunen) vom            Unter Einhaltung der dargestellten     Solarien                              Aufgüsse) dürfen betrieben werden.
                      25. Juni 2020; in der seit 1. Juli 2020   Kriterien und Schutzmaßnahmen
                      gültigen Fassung                          können die Kur- und                                                          Der Betrieb von Dampfsaunen,
                                                                Therapieeinrichtungen sowie                                                  Dampfbädern und ähnlichen
                                                                Wellnessbereiche in den Hotels und                                           Einrichtungen ist untersagt.
                                                                gesundheitsorientierte Freizeitbäder
                                                                (Thermen) betrieben werden. Bei
                                                                Anlagen in Hotels hat der Be-treiber
                                                                sicherzustellen, dass die Zahl der
                                                                gleichzeitig im Innenbereich der
                                                                Anlage an-wesenden Personen nicht
                                                                höher als ein Gast je zehn
                                                                Quadratmeter ist.
 Veranstaltungen      Untersagt sind                            Veranstaltungen, die üblicherweise     Zulässigkeit von Veranstaltungen im   Die Obergrenze der Teilnehmenden
                       − Veranstaltungen mit über 100           nicht für ein beliebiges Publikum      Innenraum: Seit dem 30. Juni 2020     wird für Veranstaltungen nun nur
                         Teilnehmenden bis einschließlich       angeboten oder aufgrund ihres          bis zu 300 Personen                   noch über die
                         31. Juli 2020 und                      persönlichen Zuschnitts nur von                                              Großveranstaltungsverbotsverordnu

                                                                                                                                                                              7
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                            BADEN-WÜRTTEMBERG                              BAYERN                                 BERLIN                          BRANDENBURG

                      − Veranstaltungen mit über 500          einem absehbaren Teilnehmerkreis      Zulässigkeit von Veranstaltungen    ng geregelt: danach sind
                        Teilnehmenden bis einschließlich      besucht werden sind mit bis zu        unter freiem Himmel: Seit dem 30.   Veranstaltungen im Sinne der
                        31. Oktober 2020.                     50 Teilnehmern in geschlossenen       Juni 2020 1.000 Personen            Umgangsverordnung mit bis zu 1.000
                                                              Räumen oder bis zu 100 Teilnehmern                                        zeitgleich Anwesenden erlaubt.
                      Die zulässige Teilnehmerzahl erhöht     unter freiem Himmel gestattet, wenn
                      sich bis einschließlich 31. Juli 2020   der Veranstalter ein Schutz- und
                      auf 250 Personen, wenn zusätzlich       Hygienekonzept ausgearbeitet und
                      − den Teilnehmenden für die             auf Verlangen vorlegen kann.
                          gesamte Dauer der
                          Veranstaltung feste Sitzplätze
                          zugewiesen werden und
                      − die Veranstaltung einem im
                          Vorhinein festgelegten
                          Programm folgt.

 Sonstiges            Weitere Informationen finden Sie        Weitere Informationen finden Sie      Weitere Informationen finden Sie    Weitere Informationen finden Sie
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                      − Land Baden-Württemberg                − Freistaat Bayern                    − Land Berlin                       − Land Brandenburg
                      − DEHOGA Baden-Württemberg              − DEHOGA Bayern                       − DEHOGA Berlin                     − DEHOGA Brandenburg

                                                                                                                                                                           8
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

BREMEN • HAMBURG • HESSEN • MECKLENBURG-VORPOMMERN

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Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                                   BREMEN                               HAMBURG                                   HESSEN                     MECKLENBURG-VORPOMMERN

 Gesetzliche          Zehnte Verordnung zum Schutz vor     Verordnung zur Eindämmung der            Verordnung zur Beschränkung von        Verordnung der Landesregierung M-
 Grundlage            Neuinfektionen mit dem Coronavirus   Ausbreitung des Coronavirus SARS-        sozialen Kontakten und des Betriebes   V zur angemessenen Öffnung nach
                      SARS-CoV-2 (Zehnte                   CoV-2 in der Freien und Hansestadt       von Einrichtungen und von              den Corona-Schutz-Maßnahmen
                      Coronaverordnung) vom 1. Juli 2020   Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-          Angeboten aufgrund der Corona-         (Corona-Öffnung-LVO M-V) vom 13.
                                                           2-Eindämmungsverordnung –                Pandemie (Corona-Kontakt- und          Juni 2020
                                                           HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO              Betriebsbeschränkungsverordnung)
                                                           vom 30. Juni 2020; gültig seit 1. Juli   vom 7. Mai 2020, in der seit 6. Juli   Siebte Verordnung der
                                                           2020                                     2020 gültigen Fassung                  Landesregierung zur Änderung der
                                                                                                                                           Verordnung zum dauerhaften Schutz
                                                                                                    Auslegungshinweise zur Verordnung      gegen das neuartige Coronavirus in
                                                                                                    zur Beschränkung sozialer Kontakte     Mecklenburg-Vorpommern (Siebte
                                                                                                    und des Betriebs von Einrichtungen     Corona-LVO-Änderungsverordnung)
                                                                                                    und Angeboten aufgrund der Corona-     vom 23. Juni 2020, gültig seit 25.
                                                                                                    Pandemie (Corona-Kontakt- und          Juni 2020
                                                                                                    Betriebsbeschränkungsverordnung);
                                                                                                    Stand: 06. Juli 2020

                                                                                                                                           18. Mai 2020 Mecklenburg-Vorpom.
 Re-Start                        18. Mai 2020                          19. Mai 2020                            15. Mai 2020
                                                                                                                                              25. Mai 2020 deutschlandweit

 Beherbergung         Handlungsempfehlung
                      „Gastgewerbe – Hygieneregeln und
                      Arbeitsschutz“ unter den
                      Bedingungen der Coronakrise vom
                      19. Mai 2020 für Gaststätten- und
                      Beherbergungsbetriebe im Land
                      Bremen
 Beherbergungs-                                            Gäste mit touristischem                  Presseinformation des Landes Hessen    Beherbergungsverbot gilt für
 verbote              keine                                Aufenthaltszweck haben schriftlich       vom 26. Juni 2020: „Hessische          Personen:
                                                           zu bestätigen, dass sie sich in den      Landesregierung beschließt             − die aus einem Landkreis oder
                                                           vorangegangenen 14 Tagen nicht in        Beherbergungsverbot für Personen           einer kreisfreien Stadt einreisen
                                                           einem Landkreis oder einer                                                          oder darin ihren Wohnsitz
                                                           kreisfreien Stadt aufgehalten haben,                                                haben, in dem in den letzten
                                                                                                                                                                            10
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                             BREMEN                           HAMBURG                                  HESSEN                     MECKLENBURG-VORPOMMERN

                                                 in dem oder in der nach den             aus Gebieten mit erhöhtem                  sieben Tagen vor der Einreise die
                                                 Veröffentlichungen des Robert Koch-     Infektionsrisiko“                          Zahl der Neuinfektionen laut der
                                                 Instituts die Anzahl der                                                           Veröffentlichung des Robert-
                                                 Neuinfektionen mit dem Coronavirus      Übernachtungsbetriebe dürfen keine         Koch-Institut pro 100.000
                                                 je 100.000 Einwohner in den letzten     Personen aufnehmen, die aus einem          Einwohner höher als 50 ist, es
                                                 7 Tagen höher als 50 ist.               Gebiet außerhalb Hessens anreisen          sei denn sie verfügen über ein
                                                 → anderenfalls keine Beherbergung       oder dort ihren Wohnsitz haben, in         ärztliches Zeugnis in deutscher
                                                                                         dem in den letzten sieben Tagen vor        oder in englischer Sprache,
                                                 Abweichend davon ist die                der geplanten Anreise die Zahl der         welches bestätigt, dass keine
                                                 Bereitstellung von                      Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-         Anhaltspunkte für das Vorliegen
                                                 Übernachtungsangeboten zu               Virus nach den Feststellungen des          einer Infektion mit dem
                                                 touristischen Zwecken für Personen,     Robert Koch-Instituts höher als 50 je      Coronavirus SARS-CoV-2
                                                 die sich in einem Risikogebiet          100000 Einwohnern liegt. Sofern es         vorhanden sind, welches der
                                                 aufgehalten haben nur zulässig,         sich um ein lokal eingrenzbares            zuständigen Behörde auf
                                                 wenn die betreffenden Personen bei      Infektionsgeschehen handelt und die        Verlangen unverzüglich
                                                 Ankunft der Betreiberin oder dem        zuständigen Behörden lediglich             vorzulegen ist.
                                                 Betreiber des                           regional begrenzte Maßnahmen
                                                 Übernachtungsangebots ein               angeordnet haben, werden                − die sich innerhalb der letzten 14
                                                 ärztliches Zeugnis vorlegen, das        ausschließlich Personen erfasst, die      Tage vor dem beabsichtigten
                                                 bestätigt, dass keine Anhaltspunkte     aus diesen regionalen Bereichen           Besuch in einem internationalen
                                                 für das Vorliegen einer Infektion mit   anreisen oder dort ihren Wohnsitz         Risikogebiet (ein Staat oder eine
                                                 dem Coronavirus vorhanden sind.         haben. Nicht davon erfasst sind           Region außerhalb der
                                                 Das ärztliche Zeugnis muss sich auf     Personen, die über ein ärztliches         Bundesrepublik Deutschland, für
                                                 eine molekularbiologische Testung       Zeugnis in deutscher oder englischer      welche zum Zeitpunkt der
                                                 stützen, die höchstens 48 Stunden       Sprache verfügen, welches bestätigt,      Einreise in die Bundesrepublik
                                                 zuvor erfolgte. Maßgeblich für den      dass keine Anhaltspunkte für das          Deutschland ein erhöhtes Risiko
                                                 Beginn dieser Frist ist der Zeitpunkt   Vorliegen einer Infektion mit dem         für eine Infektion mit dem
                                                 der Feststellung des Testergebnisses.   SARS-CoV-2-Virus vorhanden sind,          Coronavirus SARS-CoV-2
                                                 Ein aus einem fachärztlichen Labor      und dieses dem für den Ort des            besteht) aufgehalten haben, es
                                                 stammender Befund gilt als              Aufenthaltes zuständigen                  sei denn sie verfügen über ein
                                                 ärztliches Zeugnis. Es genügt die       Gesundheitsamt auf Verlangen              ärztliches Zeugnis in deutscher
                                                 Textform; digital oder auf Papier.      unverzüglich vorlegen, (…). Das           oder in englischer Sprache,

                                                                                                                                                                11
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Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                                   BREMEN                   HAMBURG                            HESSEN                     MECKLENBURG-VORPOMMERN

                                                                                ärztliche Zeugnis muss sich auf eine       welches bestätigt, dass keine
                                                                                molekularbiologische Testung auf das       Anhaltspunkte für das Vorliegen
                                                                                Vorliegen einer Infektion mit dem          einer Infektion mit dem
                                                                                SARS-CoV-2-Virus stützen, die in           Coronavirus SARS-CoV-2
                                                                                einem Mitgliedstaat der                    vorhanden sind und welches der
                                                                                Europäischen Union oder einem              zuständigen Behörde auf
                                                                                sonstigen Staat, den das Robert            Verlangen unverzüglich
                                                                                Koch-Institut in eine Liste von Staaten    vorzulegen ist. Die Einstufung als
                                                                                mit hierfür ausreichendem                  Risikogebiet erfolgt durch das
                                                                                Qualitätsstandard aufgenommen hat,         Bundesministerium für
                                                                                durchgeführt und höchstens 48              Gesundheit, das Auswärtige Amt
                                                                                Stunden vor der Anreise                    und das Bundeministerium des
                                                                                vorgenommen worden ist.                    Innern, für Bau und Heimat und
                                                                                                                           wird durch das Robert Koch-
                                                                                                                           Institut veröffentlicht. Das
                                                                                                                           ärztliche Zeugnis muss sich auf
                                                                                                                           eine molekularbiologische
                                                                                                                           Testung auf das Vorliegen einer
                                                                                                                           Infektion mit dem Coronavirus
                                                                                                                           SARS-CoV-2 stützen, die in
                                                                                                                           einem Mitgliedstaat der
                                                                                                                           Europäischen Union oder einem
                                                                                                                           sonstigen durch das Robert
                                                                                                                           Koch-Institut veröffentlichten
                                                                                                                           Staat durchgeführt und
                                                                                                                           höchstens 48 Stunden vor
                                                                                                                           Einreise in die Bundesrepublik
                                                                                                                           Deutschland vorgenommen
                                                                                                                           worden ist
 Quarantänemaßna      Personen, die auf dem Land-, See-,                        Verordnung zur Bekämpfung des
 hmen                 oder Luftweg aus dem Ausland in die                       Corona-Virus vom 13. März 2020; in
                      Freie Hansestadt Bremen einreisen                         der seit 6. Juli 2020 gültigen Fassung

                                                                                                                                                        12
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                                    BREMEN                    HAMBURG                         HESSEN                    MECKLENBURG-VORPOMMERN

                      und sich zu einem beliebigen
                      Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen                          Personen, die auf dem Land-, See-
                      vor Einreise in einem Risikogebiet                        oder Luftweg aus dem Ausland in das
                      aufgehalten haben, sind verpflichtet,                     Land Hessen einreisen und sich zu
                      sich unverzüglich nach der Einreise                       einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb
                      auf direktem Weg in die eigene                            von 14 Tagen vor Einreise in einem
                      Häuslichkeit oder eine andere                             Risikogebiet aufgehalten haben, sind
                      geeignete Unterkunft zu begeben                           verpflichtet, sich unverzüglich nach
                      und sich für einen Zeitraum von 14                        der Einreise auf direktem Weg in die
                      Tagen nach ihrer Einreise ständig                         eigene Häuslichkeit oder eine andere
                      dort abzusondern, wenn nicht das                          geeignete Unterkunft zu begeben
                      zuständige Gesundheitsamt seine                           und sich für einen Zeitraum von 14
                      Zustimmung zu einem abweichenden                          Tagen nach ihrer Einreise ständig
                      Verhalten erteilt; dies gilt auch für                     dort abzusondern; dies gilt auch für
                      Personen, die zunächst in ein                             Personen, die zunächst in ein anderes
                      anderes Land der Bundesrepublik                           Land der Bundesrepublik
                      Deutschland eingereist sind.                              Deutschland eingereist sind.

                      Nicht erfasst sind Personen, die über
                      ein ärztliches Zeugnis in deutscher
                      oder in englischer Sprache verfügen,
                      welches bestätigt, dass keine
                      Anhaltspunkte für das Vorliegen
                      einer Infektion mit dem Coronavirus
                      SARS CoV-2 vorhanden sind, und
                      dieses in der Stadtgemeinde Bremen
                      der zuständigen Ortspolizeibehörde
                      und in der Stadtgemeinde
                      Bremerhaven dem zuständigen
                      Gesundheitsamt auf Verlangen
                      unverzüglich vorlegen. Das ärztliche
                      Zeugnis nach Satz 1 muss sich auf
                      eine molekularbiologische Testung
                                                                                                                                            13
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

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                      auf das Vorliegen einer Infektion mit
                      dem Coronavirus SARS-CoV-2
                      stützen, die in einem Mitgliedstaat
                      der Europäischen Union oder einem
                      sonstigen durch das Robert Koch-
                      Institut veröffentlichten Staat
                      durchgeführt und höchstens 48
                      Stunden vor Einreise in die Bundes-
                      republik Deutschland vorgenommen
                      worden ist. Das ärztliche Zeugnis
                      nach Satz 1 ist für mindestens 14
                      Tage nach Einreise aufzubewahren.
 Kapazitäts-                                                  Schlafsäle für max. 4 Personen sind
 begrenzung           keine                                   erlaubt.                               keine                               keine

 Vorgaben und         Verordnung                              Verbot von Buffets und                 Leitfaden zur Wiedereröffnung des   Schutzstandards Gastronomie und
 Empfehlungen in      Handlungsempfehlungen                   Selbstbedienung                        Gastgewerbes vom 07. Mai 2020       Hotels vom 13. Mai 2020
 Hotelrestaurants     Gastgewerbe Land Bremen vom 19.
                      Mai 2020 für Gaststätten- und           Keine eingeschränkten                  Weitgehende Beschränkung von        Sperrstunde: 0 Uhr
                      Beherbergungsbetriebe                   Öffnungszeiten                         Selbstbedienung und Buffets
                                                                                                                                         Kein Angebot von Buffets
 Spa- und Wellness    Öffentliche und private Hallenbäder     Gemeinschaftlich genutzte Saunas       Pressemitteilung der hessischen     Schwimm- und Spaßbäder können
                      dürfen seit dem 1. Juli 2020 für den    sind geschlossen zu halten.            Landesregierung vom 26. Mai 2020    öffnen, wenn sie ein
                      Publikumsverkehr geöffnet werden                                                                                   einrichtungsbezogenes
                                                              In Schwimmbädern muss das              Zum Übernachtungsbetrieb            Hygienekonzept erstellen, das bei
                      Saunen und Saunaclubs dürfen nicht      Badewasser entsprechend den            gehörende Sauna-, Schwimm- und      der zuständigen
                      für den Publikumsverkehr geöffnet       allgemein anerkannten Regeln der       Wellnessbereiche dürfen             Gesundheitsbehörde angezeigt
                      werden.                                 Technik aufbereitet und desinfiziert   ausschließlich von                  wurde. Es sind die gesteigerten
                                                              sein. Natur- und Sommerbäder           Übernachtungsgästen genutzt         hygienischen Anforderungen,
                                                              dürfen betrieben werden. Die           werden.                             insbesondere in den
                                                              allgemeinen Hygienepflichten sind                                          Gemeinschaftseinrichtungen,
                                                              einzuhalten. Die Kontaktdaten der

                                                                                                                                                                        14
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Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                                   BREMEN                                 HAMBURG                                  HESSEN                     MECKLENBURG-VORPOMMERN

                                                             Nutzerinnen und Nutzer sind zu                                                 Saunen, Solarien und sonstigen
                                                             erfassen. Es ist ein Schutzkonzept zu                                          Wellnessbereichen zu beachten
                                                             erstellen. Es wird dringend
                                                             empfohlen, bei der Erstellung des
                                                             Schutzkonzeptes dem Pandemieplan
                                                             Bäder der Deutschen Gesellschaft für
                                                             das Badewesen e.V. zu folgen. In
                                                             Schwimmbädern in geschlossenen
                                                             Räumen gilt beim Sport und Baden
                                                             ein Mindestabstand von 2,5 Metern.

                                                             Dienstleistungen der Körperpflege
                                                             dürfen angeboten werden;
                                                             bestimmte Pflichten (siehe § 15 der
                                                             VO) müssen beachtet werden.
 Veranstaltungen      Veranstaltungen und sonstige           Veranstaltungen       mit      festen   Zusammenkünfte, Veranstaltungen        Öffentliche und nichtöffentliche
                      Zusammenkünfte in geschlossenen        Sitzplätzen sind im Freien mit bis zu   sowie Kulturangebote sind gestattet,   Veranstaltungen,    Ansammlungen
                      Räumen sind mit bis 250 gleichzeitig   1000       Teilnehmerinnen       und    wenn                                   und        Versammlungen      sind
                      anwesenden Personen erlaubt,           Teilnehmern und in geschlossenen                                               grundsätzlich bis 31. August 2020
                      soweit zwischen den Besucherinnen      Räumen       mit    bis    zu     650   − der gebotene Mindestabstand          untersagt.
                      und Besuchern ein Abstand von          Teilnehmerinnen und Teilnehmern           von 1,5 Metern zwischen
                      mindestens 1,5 Metern eingehalten      zulässig.                                 Personen eingehalten werden          Eine Ausnahme davon gilt unter
                      wird. Der Veranstalter hat ein                                                   kann, sofern keine geeigneten        anderem für Veranstaltungen in
                      Schutz- und Hygienekonzept zu          Bei Veranstaltungen mit über 200          Trennvorrichtungen vorhanden         geschlossenen Räumen, an denen
                      erstellen; bei Veranstaltungen in      Teilnehmerinnen und Teilnehmern           sind; das heißt jeder Einzelne       maximal 100 Personen teilnehmen
                      einem Betrieb muss ein betriebliches   sind im Schutzkonzept gemäß § 6 die       muss zu anderen Personen             sowie für Veranstaltungen unter
                      Schutz- und Hygienekonzept             Anordnung der festen Sitzplätze, der      Abstand halten, ausgenommen          freiem Himmel, an denen maximal
                      vorliegen. Eine Namensliste der        Zugang und Abgang des Publikums,          zwischen Angehörigen zweier          300 Personen teilnehmen. Diese
                      teilnehmenden Personen zur             die    Belüftung,   die    sanitären      Hausstände oder innerhalb von        dürfen im Einvernehmen mit der
                      Kontaktverfolgung ist zu führen. Für   Einrichtungen sowie die allgemeinen       Gruppen von 10 Personen;             zuständigen   Gesundheitsbehörde
                      eine ausreichende Lüftung ist zu                                                 darüber hinaus muss der              stattfinden.
                      sorgen.                                                                          Veranstalter die räumlichen

                                                                                                                                                                             15
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

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                                                             hygienischen            Vorkehrungen       Gegebenheiten so ausgestalten,         Der     für    die    Veranstaltung
                      Veranstaltungen und sonstige           detailliert darzulegen.                    dass das Abstandhalten auch            Verantwortliche hat sicherzustellen,
                      Zusammenkünfte unter freiem                                                       möglich     ist;     ein     kurzes    dass der Mindestabstand von
                      Himmel sind mit bis zu 400             Veranstaltungen        ohne      feste     Unterschreiten                  des    1,50 Meter zwischen den Personen
                      gleichzeitig anwesenden Personen       Sitzplätze sind im Freien mit bis zu       Mindestabstandes,               um     gesichert     ist,    für     jeden
                      erlaubt, soweit zwischen den           200        Teilnehmerinnen         und     beispielsweise sitzende Personen       Teilnehmenden      ein     Sitzplatz
                      Besucherinnen und Besuchern ein        Teilnehmern und in geschlossenen           zu passieren, ist zulässig,            vorhanden ist und die hygienischen
                      Abstand von mindestens 1,5 Metern      Räumen       mit    bis     zu     100   − geeignete         Hygienekonzepte      Anforderungen beachtet werden.
                      eingehalten wird. Der Veranstalter     Teilnehmerinnen und Teilnehmern            entsprechend den Empfehlungen          Ferner muss der Veranstalter allen
                      hat ein Schutz- und Hygienekonzept     zulässig. Erfolgt während der              des Robert Koch-Instituts zur          teilnehmenden Personen das Tragen
                      zu erstellen; bei Veranstaltungen in   Veranstaltung oder in den Pausen ein       Hygiene, Steuerung des Zutritts        einer       Mund-Nasen-Bedeckung
                      einem Betrieb muss ein betriebliches   Alkoholausschank, reduziert sich die       sowie        Verlassen          des    dringend empfehlen.
                      Schutz- und vorliegen. Eine            Anzahl          der         zulässigen     Veranstaltungsorts (z. B. durch
                      Namensliste der teilnehmenden          Teilnehmerinnen und Teilnehmer             Leitsysteme und Wegeführungen)         Der Veranstalter oder die
                      Personen zur Kontaktverfolgung ist     jeweils um die Hälfte.                     und der Vermeidung von                 Veranstalterin muss die anwesenden
                      zu führen.                                                                        Warteschlangen (z. B. durch            Personen in einer Anwesenheitsliste
                                                             In geschlossenen Räumen darf die           elektronisches       Platz-    und     erfassen, die mindestens die
                      In jedem Fall bleiben mindestens bis   Anzahl der auf der                         Bezahlmanagement)         getroffen    folgenden Angaben enthalten muss:
                      zum Ablauf des 31. Oktober 2020        Veranstaltungsfläche anwesenden            und umgesetzt werden,                  Vor- und Familienname, vollständige
                      verboten Veranstaltungen,              Personen eine Person je zehn             − Aushänge zu den erforderlichen         Anschrift und Telefonnummer. Die
                      Versammlungen, Zusammenkünfte          Quadratmeter der                           Abstands-                      und     Anwesenheitsliste ist vom
                      und ähnliche Ansammlungen von          Veranstaltungsfläche nicht                 Hygienemaßnahmen gut sichtbar          Veranstalter oder der Veranstalterin
                      Menschen mit 1 000 oder mehr           überschreiten.                             angebracht sind,                       für die Dauer von vier Wochen nach
                      Teilnehmenden, Zuschauenden und                                                 − maximal     eine       Person     je   Ende der Veranstaltung
                      Zuhörenden.                                                                       angefangener          für      den     aufzubewahren und der zuständigen
                                                                                                        Publikumsverkehr zugänglicher          Gesundheitsbehörde auf Verlangen
                                                                                                        Grundfläche           von          5   vollständig herauszugeben.
                                                                                                        Quadratmetern, sofern Sitzplätze
                                                                                                        eingenommen         werden,      im
                                                                                                        Übrigen von 10 Quadratmetern,
                                                                                                        in die betreffende Räumlichkeit
                                                                                                        eingelassen wird und

                                                                                                                                                                              16
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                             BREMEN                        HAMBURG                             HESSEN                     MECKLENBURG-VORPOMMERN

                                                                                 − Name,         Anschrift      und
                                                                                   Telefonnummer                der
                                                                                   Teilnehmerinnen und Teilnehmer
                                                                                   zur       Ermöglichung       der
                                                                                   Nachverfolgung von Infektionen
                                                                                   von der Veranstalterin oder dem
                                                                                   Veranstalter erfasst werden.

                                                                                Die Teilnehmerzahl darf 250 nicht
                                                                                übersteigen         (Regelobergrenze).
                                                                                Teilnehmende sind Gäste, nicht
                                                                                Beschäftigte und Mitwirkende. Die
                                                                                zuständige         Behörde         kann
                                                                                ausnahmsweise          eine     höhere
                                                                                Teilnehmerzahl gestatten, wenn sie
                                                                                eine kontinuierliche Überwachung
                                                                                der Einhaltung der Voraussetzungen
                                                                                gewährleisten kann. Es ist ein strenger
                                                                                Beurteilungsmaßstab heranzuziehen
                                                                                und dabei sind insbesondere die
                                                                                Größe des Veranstaltungsraums und
                                                                                die Möglichkeit seiner Belüftung bzw.
                                                                                die Größe des Veranstaltungsareals
                                                                                und die örtlichen Gegebenheiten im
                                                                                Einzelfall zu berücksichtigen. Daneben
                                                                                ist auch die Art der Veranstaltung von
                                                                                Bedeutung.

                                                                                Die Regelobergrenze gilt für die
                                                                                tatsächlich          anwesenden
                                                                                Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
                                                                                Das schließt nicht aus, dass ein

                                                                                                                                              17
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                                   BREMEN                            HAMBURG                                 HESSEN                      MECKLENBURG-VORPOMMERN

                                                                                              größerer Teilnehmerkreis eingeladen
                                                                                              werden      darf    (dies      kommt
                                                                                              insbesondere        bei        großen
                                                                                              Einladungsverteilern für Mitglieder
                                                                                              von Vereinen oder Parteien zum
                                                                                              Tragen). Eine maßgebliche Richtgröße
                                                                                              für die tatsächlich zu erwartenden
                                                                                              Teilnehmer bei einer solchen
                                                                                              Veranstaltung        bilden        die
                                                                                              Erfahrungswerte        vergleichbarer
                                                                                              Veranstaltungen der vergangenen
                                                                                              Jahre. Erscheinen dann aber – wider
                                                                                              Erwarten – mehr als die zulässige
                                                                                              Teilnehmerzahl, muss der Zugang
                                                                                              begrenzt oder die Veranstaltung
                                                                                              abgesagt werden.

                                                                                              Die erfassten personenbezogenen
                                                                                              Daten sind für die Dauer eines
                                                                                              Monats ab Beginn der Veranstaltung
                                                                                              geschützt vor Einsichtnahme durch
                                                                                              Dritte für die zuständigen Behörden
                                                                                              vorzuhalten und auf Anforderung
                                                                                              diesen zu übermitteln sowie
                                                                                              unverzüglich nach Ablauf der Frist zu
                                                                                              löschen oder zu vernichten.
 Sonstiges            Weitere Informationen finden Sie   Weitere Informationen finden Sie     Weitere Informationen finden Sie         Weitere Informationen finden Sie
                      hier:                              hier:                                hier:                                    hier:
                      −     Freie Hansestadt Bremen      −     Freie und Hansestadt Hamburg    −    Land Hessen                        −     Land Mecklenburg-
                      −     DEHOGA Bremen                −     DEHOGA Hamburg                  −    DEHOGA Hessen                            Vorpommern
                                                                                                                                       −     DEHOGA Mecklenburg-
                                                                                                                                             Vorpommern

                                                                                                                                                                     18
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

NIEDERSACHSEN • NORDRHEIN-WESTFALEN • RHEINLAND-PFALZ • SAARLAND

                                                                                                                   19
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                                NIEDERSACHSEN                      NORDRHEIN-WESTFALEN                       RHEINLAND-PFALZ                         SAARLAND

 Gesetzliche          Niedersächsische Verordnung über        Verordnung zum Schutz vor              Zehnte Corona-                      Verordnung zur Änderung
 Grundlage            infektionsschützende Maßnahmen          Neuinfizierungen mit dem               Bekämpfungsverordnung Rheinland-    infektionsrechtlicher Verordnungen
                      gegen die Ausbreitung des Corona-       Coronavirus SARS-CoV-2 in Regionen     Pfalz (10. CoBeVO) vom 19. Juni     zur Bekämpfung der Corona-
                      Virus vom 8. Mai 2020, in der seit 6.   mit besonderem                         2020; in der Fassung vom 25. Juni   Pandemie vom 26. Juni 2020
                      Juli 2020 geltenden Fassung             Infektionsgeschehen                    2020
                                                              (Coronaregionalverordnung –
                                                              CoronaRegioVO) vom 30. Juni; gültig
                                                              seit 1. Juli 2020

                                                              § 1 der VO: Aufgrund eines
                                                              besonderen Infektionsgeschehens,
                                                              das sich unter anderem durch eine
                                                              Zahl von mehr als 50 Neuinfektionen
                                                              mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je
                                                              100.000 Einwohner eines Kreises
                                                              beziehungsweise einer kreisfreien
                                                              Stadt innerhalb einer Woche
                                                              auszeichnet, gel-ten in den
                                                              nachfolgend genannten Gebieten die
                                                              in den folgenden Vorschriften
                                                              geregelten Abweichungen von den
                                                              Regelungen der
                                                              CoronaSchutzverordnung vom 10.
                                                              Juni 2020. Diese Verordnung gilt bis
                                                              auf Weiteres ausschließlich für das
                                                              Gebiet des Kreises Gütersloh.

                                                              Verordnung zum Schutz vor
                                                              Neuinfizierungen mit dem
                                                              Coronavirus SARS-CoV-2
                                                              (Coronaschutzverordnung –

                                                                                                                                                                       20
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                                NIEDERSACHSEN                      NORDRHEIN-WESTFALEN                        RHEINLAND-PFALZ                         SAARLAND

                                                              CoronaSchVO) in der seit 20. Juni
                                                              2020 gültigen Fassung
 Re-Start                         25. Mai 2020                            18. Mai 2020                           18. Mai 2020                        15. Mai 2020
 Beherbergung         Handlungsempfehlungen des               Die gemeinsame Nutzung eines            Handreichung Gastgewerbe -          Hygieneplan der saarländischen
                      DEHOGA Niedersachsen                    Zimmers ist nur Personen gestattet,     Hygiene- und Schutzmaßnahmen        Landesregierung für Gaststätten und
                      „Wiedereintritt unter den               die nach § 1 Abs. 2 der CoronaSchVO                                         Beherbergungsstätten vom 27. Juni
                      Bedingungen der CORONA-Krise“, für      von den Kontaktverboten im              Eine gemeinsame                     2020
                      die Hotellerie vom 14. Mai 2020         öffentlichen Raum ausgenommen           Beherbergungseinheit dürfen nur
                                                              sind.                                   diejenigen Personen beziehen, die   Hotelgästen ist das gemeinsame
                                                                                                      nicht von der Kontaktbeschränkung   Beziehen eines Hotelzimmers ohne
                                                              Anlage „Hygiene- und                    nach § 2 Abs. 1 erfasst sind.       Einhaltung des Mindestabstandes
                                                              Infektionsschutzstandards“ zur                                              von 1,5 m nur im Rahmen der
                                                              CoronaSchVO NRW                                                             zulässigen Kontakte gemäß der
                                                                                                                                          Corona-Bekämpfungs-Verordnung in
                                                                                                                                          ihrer jeweils gültigen Fassung
                                                                                                                                          gestattet
 Beherbergungs-       § 2 l Abs. 3 der VO: Den Betreibern     Gästen, die nicht zur Einhaltung der    Siehe unter Quarantänemaßnahmen     In Hotels (…) dürfen keine Gäste
 verbote              einer Beherbergungsstätte ist es        nachfolgenden Regeln bereit sind, ist                                       aufgenommen werden, die aus
                      untersagt, eine Person, die ihren       im Rahmen des Hausrechtes der                                               einem Landkreis oder einer
                      ersten Wohnsitz oder ständigen          Zutritt zu verwehren.                                                       kreisfreien Stadt eines anderen
                      Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder                                                                                  Landes der Bundesrepublik
                      im Kreis Warendorf hat, zu              Gästen (und Beschäftigten) mit                                              Deutschland anreisen oder dort
                      beherbergen. Ausgenommen sind           Symptomen einer                                                             ihren Wohnsitz haben, in dem oder
                      Personen, deren Beherbergung in         Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu                                        in der in den letzten sieben Tagen
                      der Einrichtung vor dem 11. Juni        verweigern.                                                                 vor der geplanten Anreise die Zahl
                      2020 begonnen hat oder die über ein                                                                                 der Neuinfektionen mit dem
                      ärztliches Zeugnis verfügen, das                                                                                    Coronavirus SARS-CoV-2 laut
                      bestätigt, dass keine Anhaltspunkte                                                                                 Veröffentlichung des Robert Koch-
                      für das Vorliegen einer Infektion mit                                                                               Instituts (RKI) höher als 50 pro
                      dem Corona-Virus SARS-CoV-2                                                                                         100.000 Einwohnern liegt. Bei einem
                      vorhanden sind, und dieses der                                                                                      lokalisierten und klar regional

                                                                                                                                                                        21
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                                NIEDERSACHSEN                      NORDRHEIN-WESTFALEN                       RHEINLAND-PFALZ                          SAARLAND

                      Betreiberin oder dem Betreiber und                                                                                  eingrenzbaren Infektionsgeschehen
                      auf Verlangen auch der zuständigen                                                                                  können die Beschränkungen analog
                      Behörde unverzüglich vorlegen.                                                                                      zur Vorgehensweise in den
                                                                                                                                          betroffenen Gebieten auf diesen
                      Das ärztliche Zeugnis muss sich auf                                                                                 regionalen Bereich begrenzt werden.
                      eine molekularbiologische Testung                                                                                   Ausgenommen sind Gäste, die über
                      auf das Vorliegen einer Infektion mit                                                                               ein ärztliches Zeugnis in deutscher
                      dem Corona-Virus SARS-CoV-2                                                                                         oder englischer Sprache verfügen,
                      stützen, die höchstens 48 Stunden                                                                                   welches bestätigt, dass keine
                      vor der Ankunft in der                                                                                              Anhaltspunkte für das Vorliegen
                      Beherbergungsstätte vorgenommen                                                                                     einer Infektion mit dem Coronavirus
                      worden ist. Das ärztliche Zeugnis ist                                                                               SARS-CoV-2 vorhanden sind, und
                      für mindestens sieben Tage nach                                                                                     dieses der zuständigen
                      Ende der Beherbergung                                                                                               Ortspolizeibehörde auf Verlangen
                      aufzubewahren.                                                                                                      unverzüglich vorlegen. Das ärztliche
                                                                                                                                          Zeugnis muss sich auf eine
                      FAQ zum Thema                                                                                                       molekularbiologische Testung
                      Beherbergungsverbote vom 26. Juni                                                                                   stützen, die in einem Mitgliedstaat
                      2020                                                                                                                der Europäischen Union oder einem
                                                                                                                                          sonstigen Staat, den das RKI in eine
                                                                                                                                          Liste von Staaten mit hierfür
                                                                                                                                          ausreichendem Qualitätsstandard
                                                                                                                                          aufgenommen hat, durchgeführt
                                                                                                                                          und höchstens 48 Stunden vor der
                                                                                                                                          Anreise vorgenommen worden ist.
 Quarantänemaßna                                              Verordnung zum Schutz vor             Pressemitteilung des Landes           Personen, die auf dem Land-, See-
 hmen                                                         Neuinfizierungen mit dem              Rheinland-Pfalz zur                   oder Luftweg aus dem Ausland in
                                                              Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf   Quarantänepflicht vom 25. Juni 2020   das Saarland einreisen und sich zu
                                                              Ein- und Rückreisende                                                       einem beliebigen Zeitpunkt
                                                              (Coronaeinreiseverordnung –           § 19 der VO: Personen, die auf dem    innerhalb von 14 Tagen vor Einreise
                                                              CoronaEinrVO) vom 21. Juni 2020; in   Land-, Wasser- oder Luftweg in das    in einem Risikogebiet nach Absatz 4
                                                                                                    Land Rheinland-Pfalz einreisen und    aufgehalten haben, sind verpflichtet,

                                                                                                                                                                          22
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                               NIEDERSACHSEN                      NORDRHEIN-WESTFALEN                  RHEINLAND-PFALZ                              SAARLAND

                                                          der ab dem 22. Juni 2020 gültigen   sich zu einem beliebigen Zeitpunkt       sich unverzüglich nach der Einreise
                                                          Fassung                             innerhalb von 14 Tagen vor Einreise      auf direktem Weg in die eigene
                                                                                              in einem Risikogebiet aufgehalten        Häuslichkeit oder eine andere
                                                                                              haben, sind verpflichtet, sich           geeignete Unterkunft zu begeben
                                                                                              unverzüglich nach der Einreise auf       und sich für einen Zeitraum von 14
                                                                                              direktem Weg in die eigene               Tagen nach ihrer Einreise ständig
                                                                                              Häuslichkeit oder eine andere            dort abzusondern; dies gilt auch für
                                                                                              geeignete Unterkunft zu begeben          Personen, die zunächst in ein
                                                                                              und sich für einen Zeitraum von 14       anderes Land der Bundesrepublik
                                                                                              Tagen nach ihrer Einreise ständig        Deutschland eingereist sind. Den in
                                                                                              dort abzusondern. Satz 1 gilt auch für   Absatz1 Satz 1 genannten Personen
                                                                                              Personen, die zunächst in ein anderes    ist es in diesem Zeitraum nicht
                                                                                              Bundesland eingereist sind.              gestattet, Besuch von Personen zu
                                                                                              → Abs. 5: Risikogebiet im Sinne des      empfangen, die nicht ihrem
                                                                                              ist auch eine Region innerhalb der       Hausstand angehören.
                                                                                              Bundesrepublik Deutschland, solange
                                                                                              innerhalb eines Zeitraums von sieben
                                                                                              Tagen die Rate der Neuinfektionen
                                                                                              mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 laut
                                                                                              der Veröffentlichungen des Robert
                                                                                              Koch-Instituts (täglicher Lagebericht
                                                                                              des RKI zur Coronavirus-Krankheit-
                                                                                              2019) höher als 50 Fälle pro 100.000
                                                                                              Einwohnern ist.
 Kapazitäts-
 begrenzung           keine                               keine                               keine                                    keine

 Vorgaben und         Handlungsempfehlungen des           Anlage „Hygiene- und                Hygiene- und Schutzmaßnahmen für         Merkblatt zur Wiedereröffnung der
 Empfehlungen in      DEHOGA Niedersachsen                Infektionsschutzstandards“ zur      Gastronomie- und                         Gastronomie und Hotellerie nach
 Hotelrestaurants     „Wiedereintritt unter den           CoronaSchVO NRW                     Beherbergungsbetriebe                    dem Hygieneplan der saarländischen
                      Bedingungen der CORONA-Krise“ für                                                                                Landesregierung für Gaststätten und
                      die Gastronomie vom 7. Mai 2020     Sitzplatzpflicht                    Zulässigkeit „bedienter Buffets“         Beherbergungsstätten im

                                                                                                                                                                       23
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                                NIEDERSACHSEN                      NORDRHEIN-WESTFALEN                      RHEINLAND-PFALZ                          SAARLAND

                                                                                                                                         Zusammenhang mit der
                      Hygieneanforderungen/Schutzstanda                                                                                  Eindämmung des Corona-Virus (Sars-
                      rds Gastronomie bei                                                                                                CoV-2) vom 12. Mai 2020
                      Wiedereröffnung nach Corona-
                      Komplettschließung des                                                                                             Hygieneplan der saarländischen
                      Niedersächsischen Ministeriums für                                                                                 Landesregierung für Gaststätten und
                      Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und                                                                                    Beherbergungsstätten vom 27. Juni
                      Digitalisierung                                                                                                    2020
                      Buffetangebote zur Selbstbedienung
                      sind verboten.
 Spa- und Wellness    Der Betrieb und die Nutzung von         Wellness-, Erlebnis- und Spaßbäder   Hygienekonzepte für Fitnessstudios,   Freibäder, Strandbäder,
                      Schwimm- und Spaßbädern sowie           dürfen öffnen.                       Hallenbäder und Sauna- und            Hallenbäder, Thermen und
                      Saunen ist unter Einhaltung                                                  Wellnessbereiche des Landes           Saunaanlagen können unter
                      gesteigerter Hygienemaßnahmen           Saunen und ähnliche Einrichtungen    Rheinland-Pfalz vom 4. Juni 2020      Beachtung von infek-
                      zulässig.                               dürfen wieder betrieben werden.                                            tionsschutzrechtlichen Auflagen der
                                                                                                   Körpernahe Dienstleistungen sind      Ortspolizeibehörden insbesondere
                      Die Sportausübung auf und in            Wellnesseinrichtungen dürfen auch    auch im Hotel zulässig                zur Sicherstellung von
                      öffentlichen und privaten               in Beherbergungsbetrieben wieder                                           Mindestabständen und zur
                      Sportanlagen ist zulässig, wenn diese   genutzt werden. Die jeweiligen                                             Begrenzung der Besucherzahl sowie
                      kontaktlos zwischen den beteiligten     Hygiene- und                                                               unter Beachtung besonderer
                      Personen erfolgt, ein Abstand von       Infektionsschutzvorgaben sind zu                                           Hygiene- und Schutzvorkehrungen
                      mindestens 2 Metern jeder Person        beachten.                                                                  geöffnet werden.
                      zu jeder anderen beteiligten Person,
                      die nicht zum eigenen Hausstand                                                                                    Hygieneregeln für Schwimmbäder
                      gehört, jederzeit eingehalten wird,                                                                                vom 26. Juni 2020
                      Hygiene- und
                      Desinfektionsmaßnahmen,
                      insbesondere in Bezug auf
                      gemeinsam genutzte Sportgeräte,
                      durchgeführt werden, beim Zutritt
                      zur Sportanlage Warteschlangen
                      vermieden werden.

                                                                                                                                                                        24
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                                NIEDERSACHSEN                        NORDRHEIN-WESTFALEN                        RHEINLAND-PFALZ                            SAARLAND

                      Die Sportausübung ist auch zulässig,
                      wenn sie in festen Kleingruppen von
                      nicht mehr als 30 Personen erfolgt.
                      In diesem Fall ist sicherzustellen,
                      dass der Familienname, der
                      Vorname, die vollständige Anschrift
                      und eine Telefonnummer jeder an
                      der Sportausübung beteiligten
                      Person sowie der Beginn und das
                      Ende der Sportausübung
                      dokumentiert werden, damit eine
                      etwaige Infektionskette
                      nachvollzogen werden kann.
 Veranstaltungen      Verboten sind Zusammenkünfte in           Bei Veranstaltungen und                Veranstaltungen im Freien sind mit      Veranstaltungen zu denen je
                      Vereins- und Freizeiteinrichtungen        Versammlungen, die nicht unter         bis zu 350 gleichzeitig anwesenden      Veranstaltungstag und -ort in der
                      sowie         alle         öffentlichen   besondere Regelungen der               Personen unter Beachtung der            Summe unter freiem Himmel nicht
                      Veranstaltungen.                          Verordnung fallen, mit bis zu 100      notwendigen        Schutzmaßnahmen      mehr als 350 Personen und in
                                                                Teilnehmern sind geeignete             zulässig. Insbesondere gelten das       geschlossenen Räumen nicht mehr
                      Ausnahmen:                                Vorkehrungen zur Hygiene, zur          Abstandsgebot und die Pflicht zur       als 150 Personen zu erwarten sind,
                      − Sitzungen und Zusammenkünfte                                                   Kontakterfassung. In Warte- oder        können stattfinden.
                                                                Steuerung des Zutritts, zur
                         öffentlich-rechtlicher                                                        Abholungssituationen, insbesondere
                                                                Gewährleistung eines
                         Körperschaften, Vereine, etc.                                                 an Theken, gilt die Maskenpflicht.      Veranstaltungen mit mehr als 20
                                                                Mindestabstands von 1,5 Metern                                                 anwesenden Personen sind unter
                         wenn sichergestellt ist, dass jede
                         Person beim Betreten und               (auch in Warteschlangen) zwischen      Veranstaltungen in geschlossenen        Angabe des Veranstalters der
                         Verlassen der Einrichtung sowie        Personen, die nicht zu den in § 1      Räumen sind mit bis zu 150              Ortspolizeibehörde zu melden.
                         beim      Aufenthalt     in    der     Absatz 2 genannten Gruppen             gleichzeitig anwesenden Personen
                         Einrichtung einen Abstand von          gehören, und gegebenenfalls zur        unter Beachtung der notwendigen         Der Veranstalter hat geeignete
                         mindestens 1,5 Metern zu jeder         Umsetzung einer Pflicht zum Tragen     Schutzmaßnahmen zulässig.               Maßnahmen       zur   vollständigen
                         anderen Person, die nicht dem          einer Mund-Nase-Bedeckung              Insbesondere gelten das                 Nachverfolg-barkeit zu treffen und
                         eigenen Hausstand angehört,            sicherzustellen. Außer im Freien ist   Abstandsgebot, die Maskenpflicht        besondere
                         einhält.                                                                      und die Pflicht zur Kontakterfassung.

                                                                                                                                                                             25
Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                                NIEDERSACHSEN                       NORDRHEIN-WESTFALEN                       RHEINLAND-PFALZ                           SAARLAND

                      −   Kommunale, politische und           zudem die einfache                     Sofern die Teilnehmenden keine        infektionsschutzrechtliche Auflagen
                          wissenschaftliche                   Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.    zugewiesenen Plätze haben, gilt die   zu beachten (Ausnahmen möglich).
                          Veranstaltungen, insbesondere                                              Personenbegrenzung. Die
                          im Rahmen von Bürger- und           Wenn die Teilnehmer während der        Maskenpflicht entfällt am Platz.      Veranstaltungen, zu denen je
                          Volksbegehren, Versammlungen        Veranstaltung oder Versammlung                                               Veranstaltungstag und -ort in der
                          von Parteien und Wählergruppen      auf festen Plätzen sitzen, kann für    Hygienekonzepte für                   Summe mehr als 1.000 Personen zu
                          zur Aufstellung ihrer Bewerber      die Sitzplätze das Erfordernis eines   Veranstaltungen im Innenbereich       erwarten sind, sind bis einschließlich
                          nach         den       jeweiligen   Mindestabstands von 1,5 Metern         und im Außenbereich vom 4. Juni       31. August 2020 untersagt.
                          wahlrechtlichen Regelungen für      zwischen Personen durch die            2020
                          bevorstehende Wahlen sowie in       Sicherstellung der besonderen                                                Rahmenkonzept zum Hygiene-
                          Rechtsvorschriften vorgesehene      Rückverfolgbarkeit ersetzt werden.                                           management bei Veranstaltungen
                          Veranstaltungen                                                                                                  vom 26. Juni 2020
                      −   Durchführung und der Besuch         In geschlossenen Räumen ist
                          einer              Veranstaltung,   außerhalb des Sitzplatzes eine Mund-
                          insbesondere einer kulturellen      Nase-Bedeckung zu tragen.
                          Veranstaltung,             wenn
                          sichergestellt ist, dass jede       Veranstaltungen und
                          Person beim Betreten und            Versammlungen, die nicht unter
                          Verlassen der Veranstaltung         besondere Regelungen der
                          sowie während der Veranstaltung     Verordnung fallen, mit mehr als 100
                          einen Abstand von mindestens        Teilnehmern bedürfen eines
                          1,5 Metern zu jeder anderen         besonderen Hygiene- und
                          Person, die weder zum eigenen       Infektionsschutzkonzepts.
                          noch     zu    einem    weiteren
                          Hausstand noch zu einer             In Hotels dürfen abgetrennte und gut
                          gemeinsamen Gruppe von nicht        zu durchlüftende Räumlichkeiten
                          mehr als 10 Personen gehört,        unter den dafür geltenden
                          einhält.                            Voraussetzungen zur Verfügung
                                                              gestellt werden.
                      Die Zahl der Besucherinnen und
                      Besucher darf 250 Personen nicht
                      übersteigen.

                                                                                                                                                                            26
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Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

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                      Der Veranstalter hat sicherzustellen,
                      dass jeder Besucher sitzend an der
                      Veranstaltung      teilnimmt.    Der
                      Veranstalter hat Maßnahmen zur
                      Steuerung des Zutritts und der Zu-
                      und            Abfahrt         sowie
                      Hygienemaßnahmen für den Besuch
                      der Veranstaltung zu treffen, die
                      geeignet sind, die Gefahr einer
                      Infektion mit dem Corona-Virus SARS-
                      CoV-2 zu vermindern.

                      Bei Veranstaltungen in geschlossenen
                      Räumen hat der Veranstalter
                      sicherzustellen, dass jeder Besucher
                      eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt,
                      soweit und solange der Besucher
                      nicht sitzt.

                      Der     Veranstalter     hat      den
                      Familiennamen, den Vornamen, die
                      vollständige Anschrift und eine
                      Telefonnummer jedes Besuchers
                      sowie Datum und Uhrzeit der
                      Veranstaltung zu dokumentieren und
                      diese Daten für die Dauer von drei
                      Wochen nach Beendigung der
                      Veranstaltung aufzubewahren, damit
                      eine    eventuelle    Infektionskette
                      nachvollzogen      werden       kann;
                      andernfalls darf der Zutritt zur
                      Veranstaltung nicht gewahrt werden.
                                                                                                                              27
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                      Die     Dokumentation     ist   dem
                      zuständigen Gesundheitsamt auf
                      Verlangen vorzulegen. Spätestens
                      einen Monat nach Beendigung der
                      Veranstaltung sind die Daten der
                      jeweils
                      betreffenden Person zu löschen.

                      Bei Veranstaltungen in geschlossenen
                      Räumen hat der Veranstalter
                      sicherzustellen, dass jeder Besucher
                      eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt.

                      In jedem Fall bleiben mindestens bis
                      zum Ablauf des 31. Oktober 2020
                      verboten Veranstaltungen,
                      Zusammenkünfte und ähnliche
                      Ansammlungen von Menschen mit 1
                      000 oder mehr Teilnehmenden,
                      Zuschauenden und Zuhörenden.
 Sonstiges            Weitere Informationen finden Sie       Weitere Informationen finden Sie   Weitere Informationen finden Sie   Weitere Informationen finden Sie
                      hier:                                  hier:                              hier:                              hier:
                       −    Land Niedersachsen               −     Land Nordrhein-Westfalen     −     Land Rheinland-Pfalz         −     Land Saarland
                       −    DEHOGA Niedersachsen             −     DEHOGA Nordrhein-Westfalen   −     DEHOGA Rheinland-Pfalz       −     DEHOGA Saarland

                                                                                                                                                                 28
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SACHSEN • SACHSEN-ANHALT • SCHLESWIG-HOLSTEIN • THÜRINGEN

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Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen

                                   SACHSEN                          SACHSEN-ANHALT                       SCHLESWIG-HOLSTEIN                          THÜRINGEN

 Gesetzliche          Verordnung des Sächsischen            Siebte Verordnung über Maßnahmen      Ersatzverkündung der                   Thüringer Verordnung zur
 Grundlagen           Staatsministeriums für Soziales und   zur Eindämmung der Ausbreitung        Landesverordnung zur Bekämpfung        Neuordnung der erforderlichen
                      Gesellschaftlichen Zusammenhalt       des neuartigen Coronavirus SARS-      des Coronavirus SARS-CoV-2,            Maßnahmen zur Eindämmung der
                      zum Schutz vor dem Coronavirus        CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Siebte       verkündet am 26. Juni 2020, in Kraft   Ausbreitung des Coronavirus SARS-
                      SARS-CoV-2 und COVID-19               SARS-CoV-2-                           seit 29. Juni 2020                     CoV-2 sowie zur Verbesserung der
                      (Sächsische Corona-Schutz-            Eindämmungsverordnung - 7. SARS-                                             infektionsschutzrechtlichen
                      Verordnung – Sächs                    CoV-2-EindV) vom 30. Juni 2020;                                              Handlungsmöglichkeiten vom 9. Juni
                      CoronaSchVO) vom 25. Juni 2020; in    gültig seit dem 2. Juli 2020                                                 2020
                      Kraft seit 27. Juni 2020
                                                            Öffentliche Bekanntmachung des
                                                            Landesverwaltungsamtes Sachsen-
                                                            Anhalt vom 27. Juni 2020
 Re-Start
                                 15. Mai 2020                  22. Mai 2020: Sachsen-Anhalt                   18. Mai 2020                          15. Mai 2020
                                                                 28. Mai 2020 bundesweit

 Beherbergung         Checkliste zu den Vorgaben für die    Der Sachsen-Anhalt-Plan -                                                    Branchenregelung für das Hotel- und
                      Erstellung eines individuellen        Verantwortliche Rückführung der                                              Gaststättengewerbe – Handlungs-
                      Hygienekonzeptes vom 12. Mai 2020     COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen                                                anweisungen zur Umsetzung der
                                                                                                                                         Arbeitsschutzmaßnahmen und
                      Allgemeinverfügung Vollzug des        Gesunder und sicherer Tourismus für                                          Hygienevorschriften zur
                      Infektionsschutzgesetzes              Sachsen-Anhalt - Konkrete                                                    Eindämmung der Ausbreitung des
                      Maßnahmen anlässlich der Corona-      Maßnahmen für Sicherheit und                                                 Corona-virus SARS-CoV-2
                      Pandemie Anordnung von                Hygiene während der Corona-
                      Hygieneauflagen zur Verhinderung      Pandemie                                                                     Personen, deren Kontakt
                      der Verbreitung des Corona-Virus                                                                                   untereinander gestattet ist
                      Bekanntmachung des Sächsischen                                                                                     (Angehörige von bis zu zwei
                      Staatsministeriums für Soziales und                                                                                Haushalten) dürfen gemeinsam
                      Gesellschaftlichen Zusammenhalt                                                                                    Hotelzimmer nutzen, sonst gilt die
                      vom 25. Juni 2020                                                                                                  Beschränkung von max. zwei
                                                                                                                                         Personen.
                                                                                                                                                                         30
Stand: 7. Juli 2020
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