Corona-Auflagen für die Hotellerie - Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen für Beherbergungsbetriebe
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Corona-Auflagen für die Hotellerie Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen für Beherbergungsbetriebe Stand: 7. Juli 2020, 13:00 Uhr
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BADEN-WÜRTTEMBERG • BAYERN • BERLIN • BRANDENBURG 2 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BADEN-WÜRTTEMBERG BAYERN BERLIN BRANDENBURG Gesetzliche Verordnung der Landesregierung Sechste Bayerische SARS-CoV-2 Verordnung über den Umgang mit Grundlage über infektionsschützende Infektionsschutzmaßnahmenverordn Infektionsschutzverordnung vom 23. dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 Maßnahmen gegen die Ausbreitung ung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020; Juni 2020 in Brandenburg (SARS-CoV-2- des Virus SARS-CoV-2 (Corona- zuletzt geändert durch Verordnung Umgangsverordnung – SARS-CoV-2- Verordnung – CoronaVO) vom 23. vom 24. Juni 2020 Corona-Prävention in Berlin – Fragen UmgV) vom 12. Juni 2020, geändert Juni 2020; in der ab 1. Juli 2020 und Antworten vom 27. Juni 2020 durch Verordnung vom 26. Juni gültigen Fassung 2020; in Kraft seit 27. Juni 2020 Fragen und Antworten zur Corona- Pressemitteilung vom 26. Juni 2020 Verordnung Re-Start 29. Mai 2020 30. Mai 2020 25. Mai 2020 25. Mai 2020 Beherbergung Corona-Pandemie: Hygienekonzept Handlungsempfehlungen des Beherbergung vom 22. Mai 2020 DEHOGA Brandenburg zur Wiedereröffnung der Hotellerie in Vom Besuch von Brandenburg vom 18. Mai 2020 Beherbergungsbetrieben sind ausgeschlossen: − Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten und − Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere Nur diejenigen Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine 3 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BADEN-WÜRTTEMBERG BAYERN BERLIN BRANDENBURG Kontaktbeschränkung gemäß jeweils aktueller Rechtslage nicht gilt, dürfen gemeinsam eine Wohneinheit beziehen. Beherbergungs- Verordnung des Verordnung zur Änderung der keine Beherbergungsbetriebe dürfen keine verbote Wirtschaftsministeriums und des Sechsten Bayerischen Gäste aufnehmen, die aus einem Sozialministeriums zur Eindämmung Infektionsschutzmaßnahmenverordn Landkreis oder einer kreisfreien von Übertragungen des Corona-Virus ung und der Einreise- Stadt der Bundesrepublik (SARS-CoV-2) durch Quarantäneverordnung Deutschland anreisen oder dort Beherbergungsverbote (Corona- vom 24. Juni 2020 ihren Wohnsitz haben, in dem oder Verordnung Beherbergungsverbote) in der in den letzten sieben Tagen CoronaVO Beherbergungsverbot) Beherbergungsbetriebe dürfen keine vor der Anreise laut Veröffentlichung vom 25. Juni 2020; in der seit dem Gäste aufnehmen, die aus einem des Robert Koch-Instituts kumulativ 26. Juni 2020 gültigen Fassung Landkreis oder einer kreisfreien mehr als 50 Neuinfektionen mit dem Stadt eines anderen Landes der SARS-CoV-2-Virus pro 100 000 Es ist untersagt, in Bundesrepublik Deutschland Einwohnerinnen und Einwohner Beherbergungsbetrieben (…) anreisen oder dort ihren Wohnsitz vorgelegen haben. Sofern das Personen zu beherbergen, die aus haben, in dem oder in der in den Infektionsgeschehen in dem einem Land- oder Stadtkreis letzten sieben Tagen vor der betreffenden Landkreis oder der innerhalb der Bundesrepublik geplanten Anreise die Zahl der betreffenden kreisfreien Stadt lokal Deutschland anreisen oder darin Neuinfektionen mit dem Coronavirus begrenzt ist und dies durch die ihren Wohnsitz haben, in dem in den SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung zuständigen Behörden öffentlich letzten sieben Tagen vor der Anreise des Robert-Koch-Instituts (RKI) höher bekanntgegeben wurde, beschränkt die Zahl der Neuinfektionen laut der als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. sich das Verbot auf die Veröffentlichung des Robert-Koch- → Ausgenommen sind Gäste, die bekanntgegebenen Bereiche. Für das Institut pro 100.000 Einwohner über ein ärztliches Zeugnis in Land Brandenburg werden derartige höher als 50 ist. deutscher oder englischer Sprache Bereiche regelmäßig auf der verfügen, welches bestätigt, dass Internetseite des Landesamtes für Dies gilt nicht für Personen, die über keine Anhaltspunkte für das Arbeitsschutz, Verbraucherschutz ein ärztliches Zeugnis in deutscher Vorliegen einer Infektion mit dem und Gesundheit bekanntgegeben. oder in englischer Sprache verfügen, Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden Ausgenommen von dem welches bestätigt, dass keine sind. vorgenannten Verbot sind Gäste, die 4 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BADEN-WÜRTTEMBERG BAYERN BERLIN BRANDENBURG Anhaltspunkte für das Vorliegen über ein ärztliches Zeugnis verfügen, einer Infektion mit dem Coronavirus welches bestätigt, dass keine SARS-CoV-2 vorhanden sind, und Anhaltspunkte für das Vorliegen dieses der zuständigen Behörde auf einer Infektion mit dem SARS-CoV-2- Verlangen unverzüglich vorlegen. Virus vorhanden sind. Das ärztliche Das ärztliche Zeugnis muss sich auf Zeugnis muss sich auf eine eine molekularbiologische Testung molekularbiologische Testung auf auf das Vorliegen einer Infektion mit das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dem SARS-CoV-2-Virus stützen, die stützen, die in einem Mitgliedstaat höchstens 48 Stunden vor Anreise der Europäischen Union oder einem vorgenommen worden ist. Das sonstigen durch das Robert Koch- Verbot der Aufnahme gilt ferner Institut veröffentlichten Staat nicht für Gäste, die zwingend durchgeführt und höchstens 48 notwendig und unaufschiebbar Stunden vor Einreise in das Land beruflich oder medizinisch veranlasst Baden-Württemberg vorgenommen anreisen oder einen sonstigen worden ist. triftigen Reisegrund haben, insbesondere der Besuch von Personen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1. Quarantänemaßna Verordnung des Sozialministeriums Verordnung über Teil 3 der VO: Verordnung zu hmen zu Quarantänemaßnahmen für Ein- Quarantänemaßnahmen für Quarantänemaßnahmen: Personen, Quarantänemaßnahmen für Ein- und und Rückreisende zur Eindämmung Einreisende die auf dem Land-, See- oder Luftweg Rückreisende zur Bekämpfung des des Virus SARS-Cov-2 (Corona- zur Bekämpfung des Coronavirus aus dem Ausland in das Land Berlin SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Verordnung Einreise-Quarantäne – (Einreise-Quarantäneverordnung – einreisen und sich zu einem Brandenburg (SARS-CoV-2- CoronaVO EQ) vom 15. Juni 2020; in EQV) vom 15. Juni 2020; zuletzt beliebigen Zeitpunkt innerhalb von Quarantäneverordnung - SARS-CoV- der seit dem 30. Juni 2020 gültigen geändert am 24. Juni 2020 14 Tagen vor Einreise in einem 2-QuarV) vom 12. Juni 2020; in Kraft Fassung Risikogebiet nach Absatz 4 seit 16. Juni 2020 Personen, die in den Freistaat Bayern aufgehalten haben, sind verpflichtet, einreisen und sich innerhalb von sich unverzüglich nach der Einreise 14 Tagen vor der Einreise in einem auf direktem Weg in die eigene ausländischen Risikogebiet Häuslichkeit oder eine andere 5 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BADEN-WÜRTTEMBERG BAYERN BERLIN BRANDENBURG aufgehalten haben, sind verpflichtet, geeignete Unterkunft zu begeben sich unverzüglich nach der Einreise und sich für einen Zeitraum von 14 auf direktem Weg in die eigene Tagen nach ihrer Einreise ständig Wohnung oder eine andere dort abzusondern; dies gilt auch für geeignete Unterkunft zu begeben Personen, die zunächst in ein und sich für einen Zeitraum von anderes Land der Bundesrepublik 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig Deutschland eingereist sind. dort abzusondern. Die vorgenannten Regelungen gelten entsprechend für Personen, die aus dem Inland in das Land Berlin einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einer Risikoregion innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben. Eine Risikoregion ist eine Region in der ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikoregion erfolgt durch die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der Senatskanzlei und wird durch die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung veröffentlicht. Pressemitteilung vom 1. Juli 2020 zur sogenannten Inlandsquarantäne Kapazitäts- begrenzung keine keine keine keine 6 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BADEN-WÜRTTEMBERG BAYERN BERLIN BRANDENBURG Vorgaben und Bayerischen Ministerialblatt – Aufhebung der Sperrstunde Empfehlung des DEHOGA Empfehlungen in Hygienekonzept Gastronomie vom Brandenburg zum Wiedereintritt Hotelrestaurants 14. Mai 2020 Gastronomie vom 14. Mai 2020 Änderung der Bekanntmachung Aufhebung der Sperrstunde „Corona-Pandemie: Hygienekonzept Gastronomie“ vom 25. Mai 2020 Spa- und Wellness Corona-Verordnung Saunen vom 5. Corona-Pandemie: Hygienekonzept Spa -und Wellnessbereiche im Hotel Zulässigkeit körpernaher Juni 2020 zur Wiedereröffnung von im Sinne von Saunen, Pools und Dienstleistungen Kureinrichtungen zur Verabreichung Schwimmbecken dürfen nicht Verordnung des Kultusministeriums ortsgebundener Heilmittel, Hallen- geöffnet werden. Schwimmbäder, Spaß- und Freizeit- und des Sozialministeriums über und Freibädern sowie bäder, Thermalbäder und sonstige Bäder und Saunen (Corona- Wellnesseinrichtungen in Thermen Zulässigkeit von Massagen, Badeanlage in geschlossenen Verordnung Bäder und Saunen – und Hotels vom 19. Juni 2020 Kosmetikdienstleistungen und Räumen sowie Trockensaunen (ohne CoronaVO Bäder und Saunen) vom Unter Einhaltung der dargestellten Solarien Aufgüsse) dürfen betrieben werden. 25. Juni 2020; in der seit 1. Juli 2020 Kriterien und Schutzmaßnahmen gültigen Fassung können die Kur- und Der Betrieb von Dampfsaunen, Therapieeinrichtungen sowie Dampfbädern und ähnlichen Wellnessbereiche in den Hotels und Einrichtungen ist untersagt. gesundheitsorientierte Freizeitbäder (Thermen) betrieben werden. Bei Anlagen in Hotels hat der Be-treiber sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Innenbereich der Anlage an-wesenden Personen nicht höher als ein Gast je zehn Quadratmeter ist. Veranstaltungen Untersagt sind Veranstaltungen, die üblicherweise Zulässigkeit von Veranstaltungen im Die Obergrenze der Teilnehmenden − Veranstaltungen mit über 100 nicht für ein beliebiges Publikum Innenraum: Seit dem 30. Juni 2020 wird für Veranstaltungen nun nur Teilnehmenden bis einschließlich angeboten oder aufgrund ihres bis zu 300 Personen noch über die 31. Juli 2020 und persönlichen Zuschnitts nur von Großveranstaltungsverbotsverordnu 7 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BADEN-WÜRTTEMBERG BAYERN BERLIN BRANDENBURG − Veranstaltungen mit über 500 einem absehbaren Teilnehmerkreis Zulässigkeit von Veranstaltungen ng geregelt: danach sind Teilnehmenden bis einschließlich besucht werden sind mit bis zu unter freiem Himmel: Seit dem 30. Veranstaltungen im Sinne der 31. Oktober 2020. 50 Teilnehmern in geschlossenen Juni 2020 1.000 Personen Umgangsverordnung mit bis zu 1.000 Räumen oder bis zu 100 Teilnehmern zeitgleich Anwesenden erlaubt. Die zulässige Teilnehmerzahl erhöht unter freiem Himmel gestattet, wenn sich bis einschließlich 31. Juli 2020 der Veranstalter ein Schutz- und auf 250 Personen, wenn zusätzlich Hygienekonzept ausgearbeitet und − den Teilnehmenden für die auf Verlangen vorlegen kann. gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und − die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Sonstiges Weitere Informationen finden Sie Weitere Informationen finden Sie Weitere Informationen finden Sie Weitere Informationen finden Sie hier: hier: hier: hier: − Land Baden-Württemberg − Freistaat Bayern − Land Berlin − Land Brandenburg − DEHOGA Baden-Württemberg − DEHOGA Bayern − DEHOGA Berlin − DEHOGA Brandenburg 8 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BREMEN • HAMBURG • HESSEN • MECKLENBURG-VORPOMMERN 9 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BREMEN HAMBURG HESSEN MECKLENBURG-VORPOMMERN Gesetzliche Zehnte Verordnung zum Schutz vor Verordnung zur Eindämmung der Verordnung zur Beschränkung von Verordnung der Landesregierung M- Grundlage Neuinfektionen mit dem Coronavirus Ausbreitung des Coronavirus SARS- sozialen Kontakten und des Betriebes V zur angemessenen Öffnung nach SARS-CoV-2 (Zehnte CoV-2 in der Freien und Hansestadt von Einrichtungen und von den Corona-Schutz-Maßnahmen Coronaverordnung) vom 1. Juli 2020 Hamburg (Hamburgische SARS-CoV- Angeboten aufgrund der Corona- (Corona-Öffnung-LVO M-V) vom 13. 2-Eindämmungsverordnung – Pandemie (Corona-Kontakt- und Juni 2020 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 30. Juni 2020; gültig seit 1. Juli vom 7. Mai 2020, in der seit 6. Juli Siebte Verordnung der 2020 2020 gültigen Fassung Landesregierung zur Änderung der Verordnung zum dauerhaften Schutz Auslegungshinweise zur Verordnung gegen das neuartige Coronavirus in zur Beschränkung sozialer Kontakte Mecklenburg-Vorpommern (Siebte und des Betriebs von Einrichtungen Corona-LVO-Änderungsverordnung) und Angeboten aufgrund der Corona- vom 23. Juni 2020, gültig seit 25. Pandemie (Corona-Kontakt- und Juni 2020 Betriebsbeschränkungsverordnung); Stand: 06. Juli 2020 18. Mai 2020 Mecklenburg-Vorpom. Re-Start 18. Mai 2020 19. Mai 2020 15. Mai 2020 25. Mai 2020 deutschlandweit Beherbergung Handlungsempfehlung „Gastgewerbe – Hygieneregeln und Arbeitsschutz“ unter den Bedingungen der Coronakrise vom 19. Mai 2020 für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe im Land Bremen Beherbergungs- Gäste mit touristischem Presseinformation des Landes Hessen Beherbergungsverbot gilt für verbote keine Aufenthaltszweck haben schriftlich vom 26. Juni 2020: „Hessische Personen: zu bestätigen, dass sie sich in den Landesregierung beschließt − die aus einem Landkreis oder vorangegangenen 14 Tagen nicht in Beherbergungsverbot für Personen einer kreisfreien Stadt einreisen einem Landkreis oder einer oder darin ihren Wohnsitz kreisfreien Stadt aufgehalten haben, haben, in dem in den letzten 10 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BREMEN HAMBURG HESSEN MECKLENBURG-VORPOMMERN in dem oder in der nach den aus Gebieten mit erhöhtem sieben Tagen vor der Einreise die Veröffentlichungen des Robert Koch- Infektionsrisiko“ Zahl der Neuinfektionen laut der Instituts die Anzahl der Veröffentlichung des Robert- Neuinfektionen mit dem Coronavirus Übernachtungsbetriebe dürfen keine Koch-Institut pro 100.000 je 100.000 Einwohner in den letzten Personen aufnehmen, die aus einem Einwohner höher als 50 ist, es 7 Tagen höher als 50 ist. Gebiet außerhalb Hessens anreisen sei denn sie verfügen über ein → anderenfalls keine Beherbergung oder dort ihren Wohnsitz haben, in ärztliches Zeugnis in deutscher dem in den letzten sieben Tagen vor oder in englischer Sprache, Abweichend davon ist die der geplanten Anreise die Zahl der welches bestätigt, dass keine Bereitstellung von Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2- Anhaltspunkte für das Vorliegen Übernachtungsangeboten zu Virus nach den Feststellungen des einer Infektion mit dem touristischen Zwecken für Personen, Robert Koch-Instituts höher als 50 je Coronavirus SARS-CoV-2 die sich in einem Risikogebiet 100000 Einwohnern liegt. Sofern es vorhanden sind, welches der aufgehalten haben nur zulässig, sich um ein lokal eingrenzbares zuständigen Behörde auf wenn die betreffenden Personen bei Infektionsgeschehen handelt und die Verlangen unverzüglich Ankunft der Betreiberin oder dem zuständigen Behörden lediglich vorzulegen ist. Betreiber des regional begrenzte Maßnahmen Übernachtungsangebots ein angeordnet haben, werden − die sich innerhalb der letzten 14 ärztliches Zeugnis vorlegen, das ausschließlich Personen erfasst, die Tage vor dem beabsichtigten bestätigt, dass keine Anhaltspunkte aus diesen regionalen Bereichen Besuch in einem internationalen für das Vorliegen einer Infektion mit anreisen oder dort ihren Wohnsitz Risikogebiet (ein Staat oder eine dem Coronavirus vorhanden sind. haben. Nicht davon erfasst sind Region außerhalb der Das ärztliche Zeugnis muss sich auf Personen, die über ein ärztliches Bundesrepublik Deutschland, für eine molekularbiologische Testung Zeugnis in deutscher oder englischer welche zum Zeitpunkt der stützen, die höchstens 48 Stunden Sprache verfügen, welches bestätigt, Einreise in die Bundesrepublik zuvor erfolgte. Maßgeblich für den dass keine Anhaltspunkte für das Deutschland ein erhöhtes Risiko Beginn dieser Frist ist der Zeitpunkt Vorliegen einer Infektion mit dem für eine Infektion mit dem der Feststellung des Testergebnisses. SARS-CoV-2-Virus vorhanden sind, Coronavirus SARS-CoV-2 Ein aus einem fachärztlichen Labor und dieses dem für den Ort des besteht) aufgehalten haben, es stammender Befund gilt als Aufenthaltes zuständigen sei denn sie verfügen über ein ärztliches Zeugnis. Es genügt die Gesundheitsamt auf Verlangen ärztliches Zeugnis in deutscher Textform; digital oder auf Papier. unverzüglich vorlegen, (…). Das oder in englischer Sprache, 11 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BREMEN HAMBURG HESSEN MECKLENBURG-VORPOMMERN ärztliche Zeugnis muss sich auf eine welches bestätigt, dass keine molekularbiologische Testung auf das Anhaltspunkte für das Vorliegen Vorliegen einer Infektion mit dem einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus stützen, die in Coronavirus SARS-CoV-2 einem Mitgliedstaat der vorhanden sind und welches der Europäischen Union oder einem zuständigen Behörde auf sonstigen Staat, den das Robert Verlangen unverzüglich Koch-Institut in eine Liste von Staaten vorzulegen ist. Die Einstufung als mit hierfür ausreichendem Risikogebiet erfolgt durch das Qualitätsstandard aufgenommen hat, Bundesministerium für durchgeführt und höchstens 48 Gesundheit, das Auswärtige Amt Stunden vor der Anreise und das Bundeministerium des vorgenommen worden ist. Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch- Institut veröffentlicht. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden ist Quarantänemaßna Personen, die auf dem Land-, See-, Verordnung zur Bekämpfung des hmen oder Luftweg aus dem Ausland in die Corona-Virus vom 13. März 2020; in Freie Hansestadt Bremen einreisen der seit 6. Juli 2020 gültigen Fassung 12 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BREMEN HAMBURG HESSEN MECKLENBURG-VORPOMMERN und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen Personen, die auf dem Land-, See- vor Einreise in einem Risikogebiet oder Luftweg aus dem Ausland in das aufgehalten haben, sind verpflichtet, Land Hessen einreisen und sich zu sich unverzüglich nach der Einreise einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb auf direktem Weg in die eigene von 14 Tagen vor Einreise in einem Häuslichkeit oder eine andere Risikogebiet aufgehalten haben, sind geeignete Unterkunft zu begeben verpflichtet, sich unverzüglich nach und sich für einen Zeitraum von 14 der Einreise auf direktem Weg in die Tagen nach ihrer Einreise ständig eigene Häuslichkeit oder eine andere dort abzusondern, wenn nicht das geeignete Unterkunft zu begeben zuständige Gesundheitsamt seine und sich für einen Zeitraum von 14 Zustimmung zu einem abweichenden Tagen nach ihrer Einreise ständig Verhalten erteilt; dies gilt auch für dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein Personen, die zunächst in ein anderes anderes Land der Bundesrepublik Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Deutschland eingereist sind. Nicht erfasst sind Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 vorhanden sind, und dieses in der Stadtgemeinde Bremen der zuständigen Ortspolizeibehörde und in der Stadtgemeinde Bremerhaven dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 muss sich auf eine molekularbiologische Testung 13 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BREMEN HAMBURG HESSEN MECKLENBURG-VORPOMMERN auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch- Institut veröffentlichten Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor Einreise in die Bundes- republik Deutschland vorgenommen worden ist. Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 ist für mindestens 14 Tage nach Einreise aufzubewahren. Kapazitäts- Schlafsäle für max. 4 Personen sind begrenzung keine erlaubt. keine keine Vorgaben und Verordnung Verbot von Buffets und Leitfaden zur Wiedereröffnung des Schutzstandards Gastronomie und Empfehlungen in Handlungsempfehlungen Selbstbedienung Gastgewerbes vom 07. Mai 2020 Hotels vom 13. Mai 2020 Hotelrestaurants Gastgewerbe Land Bremen vom 19. Mai 2020 für Gaststätten- und Keine eingeschränkten Weitgehende Beschränkung von Sperrstunde: 0 Uhr Beherbergungsbetriebe Öffnungszeiten Selbstbedienung und Buffets Kein Angebot von Buffets Spa- und Wellness Öffentliche und private Hallenbäder Gemeinschaftlich genutzte Saunas Pressemitteilung der hessischen Schwimm- und Spaßbäder können dürfen seit dem 1. Juli 2020 für den sind geschlossen zu halten. Landesregierung vom 26. Mai 2020 öffnen, wenn sie ein Publikumsverkehr geöffnet werden einrichtungsbezogenes In Schwimmbädern muss das Zum Übernachtungsbetrieb Hygienekonzept erstellen, das bei Saunen und Saunaclubs dürfen nicht Badewasser entsprechend den gehörende Sauna-, Schwimm- und der zuständigen für den Publikumsverkehr geöffnet allgemein anerkannten Regeln der Wellnessbereiche dürfen Gesundheitsbehörde angezeigt werden. Technik aufbereitet und desinfiziert ausschließlich von wurde. Es sind die gesteigerten sein. Natur- und Sommerbäder Übernachtungsgästen genutzt hygienischen Anforderungen, dürfen betrieben werden. Die werden. insbesondere in den allgemeinen Hygienepflichten sind Gemeinschaftseinrichtungen, einzuhalten. Die Kontaktdaten der 14 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BREMEN HAMBURG HESSEN MECKLENBURG-VORPOMMERN Nutzerinnen und Nutzer sind zu Saunen, Solarien und sonstigen erfassen. Es ist ein Schutzkonzept zu Wellnessbereichen zu beachten erstellen. Es wird dringend empfohlen, bei der Erstellung des Schutzkonzeptes dem Pandemieplan Bäder der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. zu folgen. In Schwimmbädern in geschlossenen Räumen gilt beim Sport und Baden ein Mindestabstand von 2,5 Metern. Dienstleistungen der Körperpflege dürfen angeboten werden; bestimmte Pflichten (siehe § 15 der VO) müssen beachtet werden. Veranstaltungen Veranstaltungen und sonstige Veranstaltungen mit festen Zusammenkünfte, Veranstaltungen Öffentliche und nichtöffentliche Zusammenkünfte in geschlossenen Sitzplätzen sind im Freien mit bis zu sowie Kulturangebote sind gestattet, Veranstaltungen, Ansammlungen Räumen sind mit bis 250 gleichzeitig 1000 Teilnehmerinnen und wenn und Versammlungen sind anwesenden Personen erlaubt, Teilnehmern und in geschlossenen grundsätzlich bis 31. August 2020 soweit zwischen den Besucherinnen Räumen mit bis zu 650 − der gebotene Mindestabstand untersagt. und Besuchern ein Abstand von Teilnehmerinnen und Teilnehmern von 1,5 Metern zwischen mindestens 1,5 Metern eingehalten zulässig. Personen eingehalten werden Eine Ausnahme davon gilt unter wird. Der Veranstalter hat ein kann, sofern keine geeigneten anderem für Veranstaltungen in Schutz- und Hygienekonzept zu Bei Veranstaltungen mit über 200 Trennvorrichtungen vorhanden geschlossenen Räumen, an denen erstellen; bei Veranstaltungen in Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind; das heißt jeder Einzelne maximal 100 Personen teilnehmen einem Betrieb muss ein betriebliches sind im Schutzkonzept gemäß § 6 die muss zu anderen Personen sowie für Veranstaltungen unter Schutz- und Hygienekonzept Anordnung der festen Sitzplätze, der Abstand halten, ausgenommen freiem Himmel, an denen maximal vorliegen. Eine Namensliste der Zugang und Abgang des Publikums, zwischen Angehörigen zweier 300 Personen teilnehmen. Diese teilnehmenden Personen zur die Belüftung, die sanitären Hausstände oder innerhalb von dürfen im Einvernehmen mit der Kontaktverfolgung ist zu führen. Für Einrichtungen sowie die allgemeinen Gruppen von 10 Personen; zuständigen Gesundheitsbehörde eine ausreichende Lüftung ist zu darüber hinaus muss der stattfinden. sorgen. Veranstalter die räumlichen 15 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BREMEN HAMBURG HESSEN MECKLENBURG-VORPOMMERN hygienischen Vorkehrungen Gegebenheiten so ausgestalten, Der für die Veranstaltung Veranstaltungen und sonstige detailliert darzulegen. dass das Abstandhalten auch Verantwortliche hat sicherzustellen, Zusammenkünfte unter freiem möglich ist; ein kurzes dass der Mindestabstand von Himmel sind mit bis zu 400 Veranstaltungen ohne feste Unterschreiten des 1,50 Meter zwischen den Personen gleichzeitig anwesenden Personen Sitzplätze sind im Freien mit bis zu Mindestabstandes, um gesichert ist, für jeden erlaubt, soweit zwischen den 200 Teilnehmerinnen und beispielsweise sitzende Personen Teilnehmenden ein Sitzplatz Besucherinnen und Besuchern ein Teilnehmern und in geschlossenen zu passieren, ist zulässig, vorhanden ist und die hygienischen Abstand von mindestens 1,5 Metern Räumen mit bis zu 100 − geeignete Hygienekonzepte Anforderungen beachtet werden. eingehalten wird. Der Veranstalter Teilnehmerinnen und Teilnehmern entsprechend den Empfehlungen Ferner muss der Veranstalter allen hat ein Schutz- und Hygienekonzept zulässig. Erfolgt während der des Robert Koch-Instituts zur teilnehmenden Personen das Tragen zu erstellen; bei Veranstaltungen in Veranstaltung oder in den Pausen ein Hygiene, Steuerung des Zutritts einer Mund-Nasen-Bedeckung einem Betrieb muss ein betriebliches Alkoholausschank, reduziert sich die sowie Verlassen des dringend empfehlen. Schutz- und vorliegen. Eine Anzahl der zulässigen Veranstaltungsorts (z. B. durch Namensliste der teilnehmenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer Leitsysteme und Wegeführungen) Der Veranstalter oder die Personen zur Kontaktverfolgung ist jeweils um die Hälfte. und der Vermeidung von Veranstalterin muss die anwesenden zu führen. Warteschlangen (z. B. durch Personen in einer Anwesenheitsliste In geschlossenen Räumen darf die elektronisches Platz- und erfassen, die mindestens die In jedem Fall bleiben mindestens bis Anzahl der auf der Bezahlmanagement) getroffen folgenden Angaben enthalten muss: zum Ablauf des 31. Oktober 2020 Veranstaltungsfläche anwesenden und umgesetzt werden, Vor- und Familienname, vollständige verboten Veranstaltungen, Personen eine Person je zehn − Aushänge zu den erforderlichen Anschrift und Telefonnummer. Die Versammlungen, Zusammenkünfte Quadratmeter der Abstands- und Anwesenheitsliste ist vom und ähnliche Ansammlungen von Veranstaltungsfläche nicht Hygienemaßnahmen gut sichtbar Veranstalter oder der Veranstalterin Menschen mit 1 000 oder mehr überschreiten. angebracht sind, für die Dauer von vier Wochen nach Teilnehmenden, Zuschauenden und − maximal eine Person je Ende der Veranstaltung Zuhörenden. angefangener für den aufzubewahren und der zuständigen Publikumsverkehr zugänglicher Gesundheitsbehörde auf Verlangen Grundfläche von 5 vollständig herauszugeben. Quadratmetern, sofern Sitzplätze eingenommen werden, im Übrigen von 10 Quadratmetern, in die betreffende Räumlichkeit eingelassen wird und 16 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BREMEN HAMBURG HESSEN MECKLENBURG-VORPOMMERN − Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst werden. Die Teilnehmerzahl darf 250 nicht übersteigen (Regelobergrenze). Teilnehmende sind Gäste, nicht Beschäftigte und Mitwirkende. Die zuständige Behörde kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl gestatten, wenn sie eine kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der Voraussetzungen gewährleisten kann. Es ist ein strenger Beurteilungsmaßstab heranzuziehen und dabei sind insbesondere die Größe des Veranstaltungsraums und die Möglichkeit seiner Belüftung bzw. die Größe des Veranstaltungsareals und die örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall zu berücksichtigen. Daneben ist auch die Art der Veranstaltung von Bedeutung. Die Regelobergrenze gilt für die tatsächlich anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das schließt nicht aus, dass ein 17 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen BREMEN HAMBURG HESSEN MECKLENBURG-VORPOMMERN größerer Teilnehmerkreis eingeladen werden darf (dies kommt insbesondere bei großen Einladungsverteilern für Mitglieder von Vereinen oder Parteien zum Tragen). Eine maßgebliche Richtgröße für die tatsächlich zu erwartenden Teilnehmer bei einer solchen Veranstaltung bilden die Erfahrungswerte vergleichbarer Veranstaltungen der vergangenen Jahre. Erscheinen dann aber – wider Erwarten – mehr als die zulässige Teilnehmerzahl, muss der Zugang begrenzt oder die Veranstaltung abgesagt werden. Die erfassten personenbezogenen Daten sind für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung diesen zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist zu löschen oder zu vernichten. Sonstiges Weitere Informationen finden Sie Weitere Informationen finden Sie Weitere Informationen finden Sie Weitere Informationen finden Sie hier: hier: hier: hier: − Freie Hansestadt Bremen − Freie und Hansestadt Hamburg − Land Hessen − Land Mecklenburg- − DEHOGA Bremen − DEHOGA Hamburg − DEHOGA Hessen Vorpommern − DEHOGA Mecklenburg- Vorpommern 18 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen NIEDERSACHSEN • NORDRHEIN-WESTFALEN • RHEINLAND-PFALZ • SAARLAND 19 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen NIEDERSACHSEN NORDRHEIN-WESTFALEN RHEINLAND-PFALZ SAARLAND Gesetzliche Niedersächsische Verordnung über Verordnung zum Schutz vor Zehnte Corona- Verordnung zur Änderung Grundlage infektionsschützende Maßnahmen Neuinfizierungen mit dem Bekämpfungsverordnung Rheinland- infektionsrechtlicher Verordnungen gegen die Ausbreitung des Corona- Coronavirus SARS-CoV-2 in Regionen Pfalz (10. CoBeVO) vom 19. Juni zur Bekämpfung der Corona- Virus vom 8. Mai 2020, in der seit 6. mit besonderem 2020; in der Fassung vom 25. Juni Pandemie vom 26. Juni 2020 Juli 2020 geltenden Fassung Infektionsgeschehen 2020 (Coronaregionalverordnung – CoronaRegioVO) vom 30. Juni; gültig seit 1. Juli 2020 § 1 der VO: Aufgrund eines besonderen Infektionsgeschehens, das sich unter anderem durch eine Zahl von mehr als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner eines Kreises beziehungsweise einer kreisfreien Stadt innerhalb einer Woche auszeichnet, gel-ten in den nachfolgend genannten Gebieten die in den folgenden Vorschriften geregelten Abweichungen von den Regelungen der CoronaSchutzverordnung vom 10. Juni 2020. Diese Verordnung gilt bis auf Weiteres ausschließlich für das Gebiet des Kreises Gütersloh. Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – 20 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen NIEDERSACHSEN NORDRHEIN-WESTFALEN RHEINLAND-PFALZ SAARLAND CoronaSchVO) in der seit 20. Juni 2020 gültigen Fassung Re-Start 25. Mai 2020 18. Mai 2020 18. Mai 2020 15. Mai 2020 Beherbergung Handlungsempfehlungen des Die gemeinsame Nutzung eines Handreichung Gastgewerbe - Hygieneplan der saarländischen DEHOGA Niedersachsen Zimmers ist nur Personen gestattet, Hygiene- und Schutzmaßnahmen Landesregierung für Gaststätten und „Wiedereintritt unter den die nach § 1 Abs. 2 der CoronaSchVO Beherbergungsstätten vom 27. Juni Bedingungen der CORONA-Krise“, für von den Kontaktverboten im Eine gemeinsame 2020 die Hotellerie vom 14. Mai 2020 öffentlichen Raum ausgenommen Beherbergungseinheit dürfen nur sind. diejenigen Personen beziehen, die Hotelgästen ist das gemeinsame nicht von der Kontaktbeschränkung Beziehen eines Hotelzimmers ohne Anlage „Hygiene- und nach § 2 Abs. 1 erfasst sind. Einhaltung des Mindestabstandes Infektionsschutzstandards“ zur von 1,5 m nur im Rahmen der CoronaSchVO NRW zulässigen Kontakte gemäß der Corona-Bekämpfungs-Verordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung gestattet Beherbergungs- § 2 l Abs. 3 der VO: Den Betreibern Gästen, die nicht zur Einhaltung der Siehe unter Quarantänemaßnahmen In Hotels (…) dürfen keine Gäste verbote einer Beherbergungsstätte ist es nachfolgenden Regeln bereit sind, ist aufgenommen werden, die aus untersagt, eine Person, die ihren im Rahmen des Hausrechtes der einem Landkreis oder einer ersten Wohnsitz oder ständigen Zutritt zu verwehren. kreisfreien Stadt eines anderen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder Landes der Bundesrepublik im Kreis Warendorf hat, zu Gästen (und Beschäftigten) mit Deutschland anreisen oder dort beherbergen. Ausgenommen sind Symptomen einer ihren Wohnsitz haben, in dem oder Personen, deren Beherbergung in Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu in der in den letzten sieben Tagen der Einrichtung vor dem 11. Juni verweigern. vor der geplanten Anreise die Zahl 2020 begonnen hat oder die über ein der Neuinfektionen mit dem ärztliches Zeugnis verfügen, das Coronavirus SARS-CoV-2 laut bestätigt, dass keine Anhaltspunkte Veröffentlichung des Robert Koch- für das Vorliegen einer Infektion mit Instituts (RKI) höher als 50 pro dem Corona-Virus SARS-CoV-2 100.000 Einwohnern liegt. Bei einem vorhanden sind, und dieses der lokalisierten und klar regional 21 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen NIEDERSACHSEN NORDRHEIN-WESTFALEN RHEINLAND-PFALZ SAARLAND Betreiberin oder dem Betreiber und eingrenzbaren Infektionsgeschehen auf Verlangen auch der zuständigen können die Beschränkungen analog Behörde unverzüglich vorlegen. zur Vorgehensweise in den betroffenen Gebieten auf diesen Das ärztliche Zeugnis muss sich auf regionalen Bereich begrenzt werden. eine molekularbiologische Testung Ausgenommen sind Gäste, die über auf das Vorliegen einer Infektion mit ein ärztliches Zeugnis in deutscher dem Corona-Virus SARS-CoV-2 oder englischer Sprache verfügen, stützen, die höchstens 48 Stunden welches bestätigt, dass keine vor der Ankunft in der Anhaltspunkte für das Vorliegen Beherbergungsstätte vorgenommen einer Infektion mit dem Coronavirus worden ist. Das ärztliche Zeugnis ist SARS-CoV-2 vorhanden sind, und für mindestens sieben Tage nach dieses der zuständigen Ende der Beherbergung Ortspolizeibehörde auf Verlangen aufzubewahren. unverzüglich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine FAQ zum Thema molekularbiologische Testung Beherbergungsverbote vom 26. Juni stützen, die in einem Mitgliedstaat 2020 der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. Quarantänemaßna Verordnung zum Schutz vor Pressemitteilung des Landes Personen, die auf dem Land-, See- hmen Neuinfizierungen mit dem Rheinland-Pfalz zur oder Luftweg aus dem Ausland in Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Quarantänepflicht vom 25. Juni 2020 das Saarland einreisen und sich zu Ein- und Rückreisende einem beliebigen Zeitpunkt (Coronaeinreiseverordnung – § 19 der VO: Personen, die auf dem innerhalb von 14 Tagen vor Einreise CoronaEinrVO) vom 21. Juni 2020; in Land-, Wasser- oder Luftweg in das in einem Risikogebiet nach Absatz 4 Land Rheinland-Pfalz einreisen und aufgehalten haben, sind verpflichtet, 22 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen NIEDERSACHSEN NORDRHEIN-WESTFALEN RHEINLAND-PFALZ SAARLAND der ab dem 22. Juni 2020 gültigen sich zu einem beliebigen Zeitpunkt sich unverzüglich nach der Einreise Fassung innerhalb von 14 Tagen vor Einreise auf direktem Weg in die eigene in einem Risikogebiet aufgehalten Häuslichkeit oder eine andere haben, sind verpflichtet, sich geeignete Unterkunft zu begeben unverzüglich nach der Einreise auf und sich für einen Zeitraum von 14 direktem Weg in die eigene Tagen nach ihrer Einreise ständig Häuslichkeit oder eine andere dort abzusondern; dies gilt auch für geeignete Unterkunft zu begeben Personen, die zunächst in ein und sich für einen Zeitraum von 14 anderes Land der Bundesrepublik Tagen nach ihrer Einreise ständig Deutschland eingereist sind. Den in dort abzusondern. Satz 1 gilt auch für Absatz1 Satz 1 genannten Personen Personen, die zunächst in ein anderes ist es in diesem Zeitraum nicht Bundesland eingereist sind. gestattet, Besuch von Personen zu → Abs. 5: Risikogebiet im Sinne des empfangen, die nicht ihrem ist auch eine Region innerhalb der Hausstand angehören. Bundesrepublik Deutschland, solange innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen die Rate der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 laut der Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit- 2019) höher als 50 Fälle pro 100.000 Einwohnern ist. Kapazitäts- begrenzung keine keine keine keine Vorgaben und Handlungsempfehlungen des Anlage „Hygiene- und Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Merkblatt zur Wiedereröffnung der Empfehlungen in DEHOGA Niedersachsen Infektionsschutzstandards“ zur Gastronomie- und Gastronomie und Hotellerie nach Hotelrestaurants „Wiedereintritt unter den CoronaSchVO NRW Beherbergungsbetriebe dem Hygieneplan der saarländischen Bedingungen der CORONA-Krise“ für Landesregierung für Gaststätten und die Gastronomie vom 7. Mai 2020 Sitzplatzpflicht Zulässigkeit „bedienter Buffets“ Beherbergungsstätten im 23 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen NIEDERSACHSEN NORDRHEIN-WESTFALEN RHEINLAND-PFALZ SAARLAND Zusammenhang mit der Hygieneanforderungen/Schutzstanda Eindämmung des Corona-Virus (Sars- rds Gastronomie bei CoV-2) vom 12. Mai 2020 Wiedereröffnung nach Corona- Komplettschließung des Hygieneplan der saarländischen Niedersächsischen Ministeriums für Landesregierung für Gaststätten und Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Beherbergungsstätten vom 27. Juni Digitalisierung 2020 Buffetangebote zur Selbstbedienung sind verboten. Spa- und Wellness Der Betrieb und die Nutzung von Wellness-, Erlebnis- und Spaßbäder Hygienekonzepte für Fitnessstudios, Freibäder, Strandbäder, Schwimm- und Spaßbädern sowie dürfen öffnen. Hallenbäder und Sauna- und Hallenbäder, Thermen und Saunen ist unter Einhaltung Wellnessbereiche des Landes Saunaanlagen können unter gesteigerter Hygienemaßnahmen Saunen und ähnliche Einrichtungen Rheinland-Pfalz vom 4. Juni 2020 Beachtung von infek- zulässig. dürfen wieder betrieben werden. tionsschutzrechtlichen Auflagen der Körpernahe Dienstleistungen sind Ortspolizeibehörden insbesondere Die Sportausübung auf und in Wellnesseinrichtungen dürfen auch auch im Hotel zulässig zur Sicherstellung von öffentlichen und privaten in Beherbergungsbetrieben wieder Mindestabständen und zur Sportanlagen ist zulässig, wenn diese genutzt werden. Die jeweiligen Begrenzung der Besucherzahl sowie kontaktlos zwischen den beteiligten Hygiene- und unter Beachtung besonderer Personen erfolgt, ein Abstand von Infektionsschutzvorgaben sind zu Hygiene- und Schutzvorkehrungen mindestens 2 Metern jeder Person beachten. geöffnet werden. zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand Hygieneregeln für Schwimmbäder gehört, jederzeit eingehalten wird, vom 26. Juni 2020 Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden, beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden. 24 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen NIEDERSACHSEN NORDRHEIN-WESTFALEN RHEINLAND-PFALZ SAARLAND Die Sportausübung ist auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Veranstaltungen Verboten sind Zusammenkünfte in Bei Veranstaltungen und Veranstaltungen im Freien sind mit Veranstaltungen zu denen je Vereins- und Freizeiteinrichtungen Versammlungen, die nicht unter bis zu 350 gleichzeitig anwesenden Veranstaltungstag und -ort in der sowie alle öffentlichen besondere Regelungen der Personen unter Beachtung der Summe unter freiem Himmel nicht Veranstaltungen. Verordnung fallen, mit bis zu 100 notwendigen Schutzmaßnahmen mehr als 350 Personen und in Teilnehmern sind geeignete zulässig. Insbesondere gelten das geschlossenen Räumen nicht mehr Ausnahmen: Vorkehrungen zur Hygiene, zur Abstandsgebot und die Pflicht zur als 150 Personen zu erwarten sind, − Sitzungen und Zusammenkünfte Kontakterfassung. In Warte- oder können stattfinden. Steuerung des Zutritts, zur öffentlich-rechtlicher Abholungssituationen, insbesondere Gewährleistung eines Körperschaften, Vereine, etc. an Theken, gilt die Maskenpflicht. Veranstaltungen mit mehr als 20 Mindestabstands von 1,5 Metern anwesenden Personen sind unter wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und (auch in Warteschlangen) zwischen Veranstaltungen in geschlossenen Angabe des Veranstalters der Verlassen der Einrichtung sowie Personen, die nicht zu den in § 1 Räumen sind mit bis zu 150 Ortspolizeibehörde zu melden. beim Aufenthalt in der Absatz 2 genannten Gruppen gleichzeitig anwesenden Personen Einrichtung einen Abstand von gehören, und gegebenenfalls zur unter Beachtung der notwendigen Der Veranstalter hat geeignete mindestens 1,5 Metern zu jeder Umsetzung einer Pflicht zum Tragen Schutzmaßnahmen zulässig. Maßnahmen zur vollständigen anderen Person, die nicht dem einer Mund-Nase-Bedeckung Insbesondere gelten das Nachverfolg-barkeit zu treffen und eigenen Hausstand angehört, sicherzustellen. Außer im Freien ist Abstandsgebot, die Maskenpflicht besondere einhält. und die Pflicht zur Kontakterfassung. 25 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen NIEDERSACHSEN NORDRHEIN-WESTFALEN RHEINLAND-PFALZ SAARLAND − Kommunale, politische und zudem die einfache Sofern die Teilnehmenden keine infektionsschutzrechtliche Auflagen wissenschaftliche Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. zugewiesenen Plätze haben, gilt die zu beachten (Ausnahmen möglich). Veranstaltungen, insbesondere Personenbegrenzung. Die im Rahmen von Bürger- und Wenn die Teilnehmer während der Maskenpflicht entfällt am Platz. Veranstaltungen, zu denen je Volksbegehren, Versammlungen Veranstaltung oder Versammlung Veranstaltungstag und -ort in der von Parteien und Wählergruppen auf festen Plätzen sitzen, kann für Hygienekonzepte für Summe mehr als 1.000 Personen zu zur Aufstellung ihrer Bewerber die Sitzplätze das Erfordernis eines Veranstaltungen im Innenbereich erwarten sind, sind bis einschließlich nach den jeweiligen Mindestabstands von 1,5 Metern und im Außenbereich vom 4. Juni 31. August 2020 untersagt. wahlrechtlichen Regelungen für zwischen Personen durch die 2020 bevorstehende Wahlen sowie in Sicherstellung der besonderen Rahmenkonzept zum Hygiene- Rechtsvorschriften vorgesehene Rückverfolgbarkeit ersetzt werden. management bei Veranstaltungen Veranstaltungen vom 26. Juni 2020 − Durchführung und der Besuch In geschlossenen Räumen ist einer Veranstaltung, außerhalb des Sitzplatzes eine Mund- insbesondere einer kulturellen Nase-Bedeckung zu tragen. Veranstaltung, wenn sichergestellt ist, dass jede Veranstaltungen und Person beim Betreten und Versammlungen, die nicht unter Verlassen der Veranstaltung besondere Regelungen der sowie während der Veranstaltung Verordnung fallen, mit mehr als 100 einen Abstand von mindestens Teilnehmern bedürfen eines 1,5 Metern zu jeder anderen besonderen Hygiene- und Person, die weder zum eigenen Infektionsschutzkonzepts. noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer In Hotels dürfen abgetrennte und gut gemeinsamen Gruppe von nicht zu durchlüftende Räumlichkeiten mehr als 10 Personen gehört, unter den dafür geltenden einhält. Voraussetzungen zur Verfügung gestellt werden. Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 250 Personen nicht übersteigen. 26 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen NIEDERSACHSEN NORDRHEIN-WESTFALEN RHEINLAND-PFALZ SAARLAND Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. Der Veranstalter hat Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen für den Besuch der Veranstaltung zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS- CoV-2 zu vermindern. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen hat der Veranstalter sicherzustellen, dass jeder Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, soweit und solange der Besucher nicht sitzt. Der Veranstalter hat den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jedes Besuchers sowie Datum und Uhrzeit der Veranstaltung zu dokumentieren und diese Daten für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufzubewahren, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann; andernfalls darf der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewahrt werden. 27 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen NIEDERSACHSEN NORDRHEIN-WESTFALEN RHEINLAND-PFALZ SAARLAND Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung sind die Daten der jeweils betreffenden Person zu löschen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen hat der Veranstalter sicherzustellen, dass jeder Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. In jedem Fall bleiben mindestens bis zum Ablauf des 31. Oktober 2020 verboten Veranstaltungen, Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von Menschen mit 1 000 oder mehr Teilnehmenden, Zuschauenden und Zuhörenden. Sonstiges Weitere Informationen finden Sie Weitere Informationen finden Sie Weitere Informationen finden Sie Weitere Informationen finden Sie hier: hier: hier: hier: − Land Niedersachsen − Land Nordrhein-Westfalen − Land Rheinland-Pfalz − Land Saarland − DEHOGA Niedersachsen − DEHOGA Nordrhein-Westfalen − DEHOGA Rheinland-Pfalz − DEHOGA Saarland 28 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen SACHSEN • SACHSEN-ANHALT • SCHLESWIG-HOLSTEIN • THÜRINGEN 29 Stand: 7. Juli 2020
Corona-Auflagen für die Hotellerie – Übersicht über die Länderverordnungen und spezifischen Hygieneanforderungen SACHSEN SACHSEN-ANHALT SCHLESWIG-HOLSTEIN THÜRINGEN Gesetzliche Verordnung des Sächsischen Siebte Verordnung über Maßnahmen Ersatzverkündung der Thüringer Verordnung zur Grundlagen Staatsministeriums für Soziales und zur Eindämmung der Ausbreitung Landesverordnung zur Bekämpfung Neuordnung der erforderlichen Gesellschaftlichen Zusammenhalt des neuartigen Coronavirus SARS- des Coronavirus SARS-CoV-2, Maßnahmen zur Eindämmung der zum Schutz vor dem Coronavirus CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Siebte verkündet am 26. Juni 2020, in Kraft Ausbreitung des Coronavirus SARS- SARS-CoV-2 und COVID-19 SARS-CoV-2- seit 29. Juni 2020 CoV-2 sowie zur Verbesserung der (Sächsische Corona-Schutz- Eindämmungsverordnung - 7. SARS- infektionsschutzrechtlichen Verordnung – Sächs CoV-2-EindV) vom 30. Juni 2020; Handlungsmöglichkeiten vom 9. Juni CoronaSchVO) vom 25. Juni 2020; in gültig seit dem 2. Juli 2020 2020 Kraft seit 27. Juni 2020 Öffentliche Bekanntmachung des Landesverwaltungsamtes Sachsen- Anhalt vom 27. Juni 2020 Re-Start 15. Mai 2020 22. Mai 2020: Sachsen-Anhalt 18. Mai 2020 15. Mai 2020 28. Mai 2020 bundesweit Beherbergung Checkliste zu den Vorgaben für die Der Sachsen-Anhalt-Plan - Branchenregelung für das Hotel- und Erstellung eines individuellen Verantwortliche Rückführung der Gaststättengewerbe – Handlungs- Hygienekonzeptes vom 12. Mai 2020 COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen anweisungen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen und Allgemeinverfügung Vollzug des Gesunder und sicherer Tourismus für Hygienevorschriften zur Infektionsschutzgesetzes Sachsen-Anhalt - Konkrete Eindämmung der Ausbreitung des Maßnahmen anlässlich der Corona- Maßnahmen für Sicherheit und Corona-virus SARS-CoV-2 Pandemie Anordnung von Hygiene während der Corona- Hygieneauflagen zur Verhinderung Pandemie Personen, deren Kontakt der Verbreitung des Corona-Virus untereinander gestattet ist Bekanntmachung des Sächsischen (Angehörige von bis zu zwei Staatsministeriums für Soziales und Haushalten) dürfen gemeinsam Gesellschaftlichen Zusammenhalt Hotelzimmer nutzen, sonst gilt die vom 25. Juni 2020 Beschränkung von max. zwei Personen. 30 Stand: 7. Juli 2020
Sie können auch lesen