Soforthilfe in Österreich und ganz Europa - ÖAMTC

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Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

 2022
Touring
2   Empfehlungsschreiben für internationale Hilfe
    EMPFEHLUNGSSCHREIBEN                                               LETTER OF RECOMMENDATION

    Der Inhaber dieses Schutzbriefes ist ÖAMTC Mitglied und wird in    The holder of this Assistance Booklet is a member of the Austrian
    Österreich rund um die Uhr bestmöglich betreut, um auf allen       Automobile Club (ÖAMTC) and in Austria receives the best possible
    Wegen 100 % Mobilität sicherzustellen und mit Informations-        assistance around the clock, to ensure 100 % mobility by all means
    diensten und Beratung stets für Sicherheit und Schutz zu sorgen.   as well as safety and protection through information services and
    Der ÖAMTC bittet alle im internationalen Dachverband FIA zusam-    advice at all times. The ÖAMTC kindly requests all motoring clubs
    mengeschlossenen befreundeten Clubs, unserem Mitglied und          affiliated with the international umbrella organisation FIA to offer
    dessen Familie bei Bedarf auch im Ausland jede Hilfe und Unter-    our member and his (or her) family every assistance and support
    stützung mit aller Leistungsqualität und Hilfsbereitschaft der     abroad where and when required, and to do so with all the service
    internationalen Clubfamilie zukommen zu lassen.                    quality and willingness to assist that is characteristic of the inter-
                                                                       national community of motoring clubs.

    Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club            Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club
    Der Präsident                                                      The President

    Dr. Gottfried Wanitschek                                           Dr. Gottfried Wanitschek
Wichtiges in Kürze                                                                                                                               3
WER IST GESCHÜTZT?                                                      WIE KANN ICH RECHNUNGEN EINREICHEN?
Sie persönlich, Ihr Partner im gemeinsamen Haushalt und Ihre bzw.       Für eine Online-Einreichung loggen Sie sich auf der Webseite unter
die Kinder Ihres Partners bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem     www.oeamtc.at/mein-oeamtc ein. Dort werden Sie Schritt für Schritt
sie das 19. Lebensjahr vollenden. Auch wenn sie getrennt verreisen.     durch die Einreichung geführt. Oder reichen Sie per E-Mail, per Post
                                                                        bzw. persönlich an Ihrem Stützpunkt ein.
WO IST MAN GESCHÜTZT?
Der Touring-Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas,   Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da:
in der Russischen Föderation, in den außereuropäischen Mittelmeer-       unter +43 1 25 120 00 oder auch
Anrainerstaaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen       via Nothilfe-Funktionen in der ÖAMTC App.
Inseln, den Azoren und auf Madeira. Für Fernreisen empfehlen wir
als passende Ergänzung den ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz*.              Alle weiteren Details finden Sie bei den einzelnen Leistungsbeschrei-
WANN HILFT DER TOURING-SCHUTZBRIEF?                                     bungen (lt. Inhaltsverzeichnis auf den nächsten Seiten) sowie im
Der ideale Schutz für das ganze Jahr. Der ÖAMTC als Mobilitätsclub      Kapitel „Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen“.
erbringt alle personenbezogenen Schutzbrief-Leistungen (z.B. Kran-
kenrückholung oder Krankenschutz), wenn Sie mit Bahn, Bus, Fahr-        * Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
rad, Schiff, Flugzeug oder als Mitfahrer in einem Pkw unterwegs           Versicherer: UNIQA Österreich Versicherungen AG
sind.
                                                                         TIPP:
WIE WIRD MIR GEHOLFEN?                                                   Erstellen Sie online Ihre persönliche Packliste, die sich Ihrem
Das Team der Schutzbrief-Nothilfe ist Ihr persönlicher Ansprechpart-     Urlaub anpasst und mitdenkt. Die ÖAMTC Reise-Checkliste kann
ner. Wir sind auf jede Art von Notfall vorbereitet und organisieren      auch mit Freunden und Familie geteilt und gemeinsam bear-
die passende Hilfeleistung. Mit individueller Betreuung und persön-      beitet werden. www.oeamtc.at/reisecheckliste
licher Soforthilfe sind wir rund um die Uhr für Sie da!

Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern!
Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht fürImSie Notfall
                                                           da.                                     +43 1aufnehmen!
                                                                                          sofort Kontakt 25 120 20
4   Inhalt
    ALLGEMEINES                                                                                                    IM AUSLAND
    Empfehlungsschreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2               Hubschrauberrettung und -bergung im Ausland . . . . . . . . . . . . . . .                    31
    Wichtiges in Kürze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3         Krankenrückholung aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              33
    Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen . . 6-12                                           Kinderrückholung aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           35
                                                                                                                   Rückholung von Haustieren aus dem Ausland  . . . . . . . . . . . . . . . .                   37
    SCHUTZBRIEF – LEISTUNGSÜBERSICHT                                                                               Heimreise nach Unfall oder Erkrankung aus dem Ausland  . . . . . .                           39
    IN ÖSTERREICH                                                                                                  Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung im Ausland . .                               41
    Hubschrauberrettung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     13   Krankenschutz im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     43
    Krankenrückholung in Österreich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    15   Krankenbesuch im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     45
    Kinderrückholung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  17   Rückholung nach Ableben aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  47
    Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich  . . . . . . . . . .                                  19   Notfallpsychologische Beratung im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . .                49
    Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung                                                                Übernachtungskosten nach Fahrzeugausfall im Ausland . . . . . . . .                          51
    in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   21   Heim- oder Weiterreise per Flugzeug oder Bahn/Bus nach
    Krankenbesuch in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 23   Fahrzeugausfall im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   53
    Notfallpsychologische Beratung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . .                            25
    Übernachtungskosten nach Fahrzeugausfall in Österreich . . . . . . .                                      27
    Heim- oder Weiterreise per Bahn/Bus nach Fahrzeugausfall
    in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   29
Inhalt                                                                                                        5
ERGÄNZENDE NOTHILFE-LEISTUNGEN
Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten
im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   55
Notfallservice in Österreich und im Ausland  . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         57
Gepäckrücktransport in Österreich und aus dem Ausland . . . . . . .                                      59
Nachsendekosten in Österreich und ins Ausland  . . . . . . . . . . . . . .                               61
Telefonkosten in Österreich und im Ausland  . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          62
Taxikosten oder Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel
in Österreich und im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               63

WEITERE INFORMATIONEN
Geltungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Wichtige Daten für Notfälle  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Adressen und Telefon-Nummern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
6   Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen
    WO GILT DER TOURING-SCHUTZBRIEF?                   Partner und Ihre bzw. die Kinder Ihres Part-    Der Anspruch auf Touring-Schutzbrief-
     Der Touring-Schutzbrief gilt in Österreich,      ners (bis zum Ende jenes Kalenderjahres,        Leistungen beginnt mit 0:00 Uhr des der
     in allen Ländern Europas (siehe Seite 64),        in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden)        Bezahlung folgenden Tages.
     in der Russischen Föderation, in den              sind dann mitgeschützt, wenn die einge-
     außereuropäischen Mittelmeer-Anrainer-            tragene geschützte Person oder der Partner      DerTouring-Schutzbrief gilt für das im/am
     staaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln,        auch über eine gültige Einzelpersonen-          Touring-Schutzbrief-Heft angeführte Kalen-
     den Kanarischen Inseln, den Azoren und            Mitgliedschaft verfügt.                         derjahr.
     auf Madeira.
                                                       Diepersonenbezogenen Touring-Schutz-           Nothilfe
                                                                                                               in Krisengebieten (z.B. offizielle
    FÜR WEN GILT DER TOURING-                          brief-Leistungen gelten unabhängig davon,       Reisewarnung der Sicherheitsstufen 5 oder
    SCHUTZBRIEF?                                       ob die geschützten Personen gemeinsam           6 des österreichischen Außenministeriums)
     Der Touring-Schutzbrief gilt für den Touring-    oder getrennt unterwegs sind und un-            wird im Rahmen der Möglichkeiten, aber
      Schutzbrief-Inhaber sowie den im gemeinsa-       abhängig vom benützten Verkehrsmittel           ohne, dass darauf ein Rechtsanspruch
      men Haushalt lebenden Partner und deren          (also z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus,       besteht, erbracht.
      Kinder bis zum Ende jenes Kalenderjahres,        Fahrrad, Schiff oder Flugzeug).
      in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden.                                                         Kein Leistungsanspruch besteht bei Fällen,
                                                      WANN WERDEN TOURING-SCHUTZBRIEF-                 – in denen bei Reiseantritt eine Reisewar-
     Wird über eine ÖAMTC Firmen-Mitglied-           LEISTUNGEN ERBRACHT?                               nung oder partielle Reisewarnung für das
     schaft ein Touring-Schutzbrief bezogen, gilt      Die ÖAMTC Touring-Mitgliedschaft und der         Reisegebiet bestand (Warnung der Sicher-
     der Schutz für die im ÖAMTC Notfall-Kredit-        Touring-Schutzbrief müssen vor Eintritt des      heitsstufen 5 oder 6 des österreichischen
     brief eingetragene geschützte Person.              Leistungsfalles vollständig bezahlt sein.        Außenministeriums). Über die aktuellen
     Der im gemeinsamen Haushalt lebende                                                                 Sicherheits- und Reisewarnungen infor-

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung in der Regel alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen der
    leichteren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet wird. Die Redaktion bittet für diese Vereinfachung um Verständnis.
Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen                                                                                       7
  mieren Sie sich bitte direkt auf der Seite    Außerdem   besteht kein Leistungsanspruch,       Ebenso besteht kein Leistungsanspruch für
  des österreichischen Außenministeriums        wenn Sie als Lenker eines Kraftfahrzeuges         Heilbehandlungen und Eingriffe am Körper,
  unter www.bmeia.gv.at                         die jeweils erforderliche Lenkberechtigung        die Zweck der Reise sind (z.B. für geplante
– oder die unmittelbar oder mittelbar mit       nicht besitzen.                                   Operationen oder Kuraufenthalte) und
  Kriegsereignissen jeder Art zusammen-                                                           daraus resultierende Gesundheitsschäden.
  hängen                                        Auf Straßen ohne öffentlichen Verkehr kann
– oder durch innere Unruhen, wenn Sie           der ÖAMTC keine Leistungen erbringen              Beipsychischen oder physischen Vorer-
  daran aufseiten der Unruhestifter teil-       (z.B. auf nicht öffentlich befahrbaren Privat-    krankungen, akuten bzw. chronischen
  genommen haben                                straßen oder Wegen, auf durch Erklärungen         Erkrankungen zum Zeitpunkt des Reise-
– oder die mittelbar oder unmittelbar durch     von Grundeigentümern oder Wegehaltern             antritts: Zur Sicherstellung Ihres Leistungs-
  jegliche Einwirkung von Nuklearwaffen,        für die Benützung mit Fahrzeugen gesperr-         anspruches und zu Ihrer eigenen Sicherheit
  chemischen oder biologischen Waffen,          ten Straßen oder Forststraßen) sowie wenn         lassen Sie sich bitte vor Reiseantritt die
  durch Kernenergie oder durch den Ein-         Lenker und/oder Fahrzeug von einem Fahr-          Unbedenklichkeit der geplanten Reise von
  fluss ionisierender Strahlen im Sinne des     verbot an der Stelle der erwünschten Not-         Ihrem Arzt schriftlich bestätigen. (Ein
  Strahlenschutzgesetzes (BGBI. Nr.             hilfe betroffen wären                             Musterformular dazu finden Sie unter
  227/1969) in der jeweils geltenden                                                              www.oeamtc.at/schutzbrief.) Bei Fehlen
  Fassung verursacht werden; außer              FürUnfälle, Erkrankungen oder Folge­schä-        dieser Bestätigung im Leistungsfall besteht
  jene, die durch Heilbehandlung aufgrund       den aufgrund von Alkohol-, Suchtgift- oder        kein Leistungsanspruch.
  eines Versicherungsfalles veranlasst          Arzneimittelmissbrauch von geschützten
  waren.                                        Personen sowie bei vorsätzlichem oder             Diezu erbringende Leistung wurde weder
                                                grob fahrlässigem Handeln oder Unterlas-          durch ein Training (vorbereitende Übung
                                                sen von geschützten Personen besteht              am Gelände eines Wettbewerbes) noch
                                                kein Leistungsanspruch.                           durch die Teilnahme an einem sportlichen
8   Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen
     Wett­bewerb verursacht. Diese Bestimmun-           und Verbindungsfahrten zwischen Wer-         WIE HILFT DER ÖAMTC?
     gen beziehen sich auf alle Personen, die           tungsprüfungen. Von diesem Ausschluss         Rufen Sie im Notfall umgehend die ÖAMTC
     ihren Sport mit Lizenz einer Dachorganisa-         aus­genommen sind Gleichmäßigkeits-           Schutzbrief-Nothilfe an. Unsere Mitarbeiter
     tion (z.B. Berufssportler) nicht nur trainings-    rennen/-fahrten mit Oldtimern.                leiten alle erforderlichen Maßnahmen im
     technisch, sondern auch bei organisierten                                                        Rahmen der Schutzbrief-Soforthilfe ein.
     Wettbewerben, durch Leistungsvergleiche,          SUBSIDIARITÄT
     bei Turnieren oder ähnlichen Veranstal-            Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn      Anspruch   auf Kostenersatz besteht nur,
     tungen ausüben. Wurde die zu erbringende           ein anderer Leistungserbringer (z.B. ­Ver-    wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor
     Leistung durch – auch lizenzpflichtiges –          sicherung) zur Kostenübernahme verpflich-     Inanspruchnahme einer Leistung kontak-
     unentgeltliches (Hobby-)Radfahren verur-           tet ist oder sie tatsächlich bezahlt.         tiert wird, außer es ist in der einzelnen
     sacht, so ist dies jedoch geschützt.                                                             Leistungsbeschreibung im Touring-Schutz-
                                                        BeiLeistungen, für die Ihnen neben den       brief-Heft anders vermerkt.
     Kein Schutz besteht bei Pannen und Un-            Leistungen aus dem Touring-Schutzbrief
     fällen mit einem Kraftfahrzeug auf Motor-          auch von anderer Seite (z.B. von einer        BeiAnspruch auf Kostenersatz übermitteln
     sport-Rennstrecken sowie bei der Beteili-          Versicherungsgesellschaft) ebenfalls ein      Sie dem ÖAMTC bitte die erforderlichen
     gung an motorsportlichen Veranstaltungen           Anspruch zusteht, treten Sie dem ÖAMTC        Unterlagen (z.B. Rechnungen mit Zahlungs-
     (auch Wertungsfahrten, Rallyes, Enduros,           diesen Anspruch bei Leistungserbringung       bestätigung, ärztliche oder behördliche
     Raid Rallyes und Cross Country Rallyes             ab. Ein allenfalls fälliger Selbstbehalt      Bestätigungen) so rasch wie möglich ent-
     bzw. allen anderen Aktivitäten, denen ein          wird im Rahmen des Touring-Schutzbrief-       weder online, postalisch oder persönlich
     wie auch immer gearteter Charakter einer           Leistungsumfanges übernommen.                 bei Ihrem Stützpunkt. Der ÖAMTC behält
     organisierten Veranstaltung zugrunde                                                             sich vor, Originalbelege im Bedarfsfall
     liegt), den dazugehörigen Trainingsfahrten                                                       nachträglich anzufordern. Kosten für Sach-
Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen                                                                                    9
 verständige und Gutachten übernimmt           Indiesem Zusammenhang weisen wir               DieDatenverarbeitung, insbesondere
 der ÖAMTC nur dann, wenn sie durch ihn        darauf hin, dass die im Rahmen der In-          auch allenfalls notwendiger Gesundheits-
 beauftragt werden.                            anspruchnahme der Schutzbriefleistungen         daten, erfolgt auf Grundlage der vertrag-
                                               telefonisch und/oder schriftlich (Post, Fax,    lichen Beziehung zwischen Ihnen und dem
 Mitgeführte Fahrräder, Elektro-Fahrräder,    E-Mail, SMS) bekannt gegebenen bzw.             ÖAMTC aus dem aufrechten Schutzbrief
 dreirädrige Invalidenmopeds (mit Zulas-       erhobenen personenbezogenen Daten               sowie zur allenfalls notwendigen gesund-
 sung) und Invalidenfahrzeuge (die ohne        vom ÖAMTC zum Zweck der Leistungser-            heitlichen Versorgung (Art 6 Abs 1 lit b
 Kfz-Zulassung betrieben werden können)        bringung und Verrechnung verarbeitet und        und Art 9 Abs 2 lit h DSGVO). Soweit dafür
 werden, wenn wirtschaftlich vertretbar, im    für diesen Zweck gegebenenfalls – im            eine Übermittlung personenbezogener
 Schutzbrief-Leistungsfall zur Meldeadres-     unbedingt notwendigen Ausmaß – an die           Daten in Drittstaaten erforderlich ist, stüt-
 se in Österreich zurückgebracht.              dafür notwendigen externen Vertragspart-        zen wir uns ebenfalls auf die vertragliche
                                               ner des ÖAMTC, wie z.B. Taxi- und Mietwa-       Beziehung (Art 49 Abs 1 lit b DSGVO).
DATENSCHUTZ-INFORMATIONEN                      genunternehmen, Hotel- und Beherber-
 Im Rahmen des Touring-Schutzbriefes bie-     gungseinrichtungen, Transportunterneh-          Siehaben ein Recht auf Auskunft über die
  tet Ihnen der ÖAMTC (siehe ÖAMTC in          men, Krankenhäuser und Ärzte, Versiche-         Sie betreffenden personenbezogenen
  Ihrem Bundesland) Leistungen nach Ver-       rungsunternehmen etc. übermittelt werden.       Daten, auf Berichtigung und Löschung
  letzung oder Erkrankung und/oder bei                                                         Ihrer Daten, auf Einschränkung der Verar-
  Problemen mit dem Fahrzeug sowie wei-        DieDaten werden grundsätzlich für den          beitung, Widerspruch gegen die Verarbei-
  tere ergänzende Nothilfeleistungen (siehe    Zeitraum der Leistungserbringung sowie          tung sowie auf Datenübertragbarkeit. Bitte
  Schutzbrief-Leistungsübersicht) in Öster-    deren Verrechnung und darüber hinaus            richten Sie Ihre Anfrage an datenschutz@
  reich bzw. im Ausland an.                    nur im Rahmen der anwendbaren gesetz-           oeamtc.at. Darüber hinaus können Sie
                                               lichen Aufbewahrungspflichten (UGB,             bei Bedenken gegen die Verarbeitung
                                               ABGB, ÄrzteG etc.) gespeichert.                 Beschwerde bei der Datenschutzbehörde
10   Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen
      einbringen. Nähere Informationen finden        – Hubschrauberrettung und -bergung im        – Krankenschutz im Ausland,
      Sie unter www.oeamtc.at/datenschutz.             Ausland,
                                                                                                  – Krankenbesuch in Österreich und im
     ALLGEMEINES                                     – Krankenrückholung in Österreich und aus      Ausland,
      Die dem ÖAMTC zuletzt genannte Melde-           dem Ausland,
       adresse in Österreich gilt als Zielort für                                                 – Heim- oder Weiterreise per Bahn nach
       alle Rücktransportleistungen (z.B. Kranken-   – Rückholung nach Ableben aus dem              Fahrzeugausfall in Österreich und im
       rückholung, Heimreise).                         Ausland,                                     Ausland,

      Diefolgenden Leistungen sind in Form          – Kinderrückholung in Österreich und aus     – Rückholung von Haustieren aus dem
      eines Versicherungsvertrages für fremde          dem Ausland,                                 Ausland,
      Rechnung versichert bei UNIQA Österreich
      Versicherungen AG, Aktiengesellschaft mit      – Heimreise nach Unfall oder Erkrankung      – Kostenersatz für die Wiederbeschaffung
      Sitz in 1029 Wien, Untere Donaustraße 21,        in Österreich und aus dem Ausland,           von Dokumenten im Ausland,
      eingetragen unter FN 63197 m beim                Übernachtungskosten nach Unfall
      Handelsgericht Wien (Aufsichtsbehörde ist        oder Erkrankung in Österreich und im       – Notfallservice in Österreich und im
      die Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-        Ausland,                                     Ausland,
      Wagner-Platz 5):
                                                     – Übernachtungskosten nach Fahrzeu­g-        – Gepäckrücktransport in Österreich und
      – Hubschrauberrettung nach Freizeit-Alpin-       ausfall in Österreich und im Ausland,        aus dem Ausland,
        unfällen in Österreich,
                                                     – Notfallpsychologische Beratung in Öster-   – Nachsendekosten in Österreich und ins
                                                       reich und im Ausland,                        Ausland,
Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen                                                                                  11
 – Telefonkosten in Österreich und im          EinAnspruch auf Kostenersatz muss, bei         Beitrag
                                                                                                      und Leistungsumfang des Touring-
   Ausland,                                    sonstigem Verlust des Anspruchs, unter          Schutzbriefes können jährlich neuen An-
                                               Vorlage der erforderlichen Unterlagen           forderungen angepasst werden.
 – Taxikosten oder Kostenersatz für öffent-    spätestens drei Jahre nach dem Vorfall
   liche Verkehrsmittel in Österreich und      schriftlich geltend gemacht werden.             Vertragspartner des Touring-Schutzbrief-
   im Ausland.                                                                                 Inhabers ist je nach Mitgliedschaft entwe-
                                               DieBedingungen für den ÖAMTC Notfall-          der der ÖAMTC (Österreichischer Auto-
 Diein den Leistungsbeschreibungen ge-        Kreditbrief finden Sie auf dem ergänzen-        mobil-, Motorrad- und Touring Club) oder
 nannten Beträge verstehen sich inklusive      den Dokument „ÖAMTC Notfall-Kreditbrief“,       einer seiner Landesvereine (Oberösterrei-
 aller gesetzlichen Abgaben (wie z.B.          das Sie gemeinsam mit dem Touring-              chischer Automobil-, Motorrad- und Touring
 MwSt.).                                       Schutzbrief-Heft erhalten haben.                Club/OÖAMTC, Salzburger Automobil-,
                                                                                               Motorrad- und Touring Club/SAMTC, Auto-
 Durch Übernahme und Bezahlung dieses         EtwaigeAuswirkungen von gesetzlichen           mobil- und Touringclub Tirol (ATT), Vorarl-
 Touring-Schutzbriefes akzeptieren Sie die     Änderungen nach Drucklegung des Touring-        berger Auto-Touring-Club/VATC, Steiermär-
 darin enthaltenen Bestimmungen und ver-       Schutzbriefes werden im Mobilitätsmagazin       kischer Automobil- und Motorsportklub
 pflichten sich zur Einhaltung. Sie stimmen    auto touring veröffentlicht.                    (STAMK) sowie Kärntner Automobil- und
 dadurch auch ausdrücklich der elektroni-                                                      Touring Club/KATC). Der Vertragspartner
 schen Kommunikation (einschließlich der       Der ÖAMTC veranlasst zu Ihrer Sicherheit       wird der leichteren Lesbarkeit halber als
 elektronischen Übermittlung von Vertrags­     die rechtzeitige, jährliche Zustellung eines    ÖAMTC bezeichnet.
 erklärungen) an die dem ÖAMTC bekannt         neuen Touring-Schutzbriefes. Dabei han-
 gegebene elektronische Adresse (E-Mail)       delt es sich um ein Angebot, das Sie mit        Erfüllungsort
                                                                                                            ist Wien und es kommt öster-
 zu, wobei diese Zustimmung auch für die       der Bezahlung des Touring-Schutzbrief-          reichisches Recht zur Anwendung.
 Folgejahre gilt.                              Beitrages annehmen.
12   Wie der Schutzbrief hilft: Touring-Schutzbrief-Bestimmungen
      Die in ausländischer Währung entstande-
      nen Kosten werden zum Devisenmittelkurs
      der Wiener Börse am Tag des Antritts der
      Auslandsreise in Euro umgerechnet. Gibt
      es ­keinen Börsenkurs, gilt der von der
      Nationalbank bekannt gegebene Banken-
      wechselkurs.

      Der Touring-Schutzbrief-Inhaber ermächtigt
      den ÖAMTC, alle für sich und die geschütz-
      ten Personen erforderlichen Auskünfte bei
      Dritten einzuholen und entbindet diese von
      der Schweigepflicht.

      Vorbehaltlich   Satz- und Druckfehler.

      Ausschließlicher   Gerichtsstand ist Wien.
Hubschrauberrettung nach Freizeit-Alpinunfällen in Österreich                                                                       13
WAS IST PASSIERT?                            SO HILFT DER ÖAMTC:                           Die in Österreich flächendeckend im
Eine geschützte Person wurde in Österreich   Kostenvergütung bis max. € 10.000,–.          Einsatz stehenden ÖAMTC Notarzthub-
nach einem Freizeit-Alpinunfall von einem                                                  schrauber werden über die Notrufnummer
Rettungshubschrauber geborgen und ins        BITTE BEACHTEN SIE:                           144 angefordert. Die Entscheidung über
nächstgelegene Krankenhaus geflogen.         Kein Schutz bei Unfällen durch die Benüt-     die Auswahl des Transportmittels liegt
                                             zung von Flugdrachen, Paragleitern, Fall-     bei der Rettungsleitstelle.
WAS IST ZU TUN?                              schirmen, Segelflugzeugen oder Ultralights.
Nach der Abrechnung mit der Kranken-
kasse oder sonstigen Kostenträgern (wie      Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
z.B. Ihrer privaten Kranken- oder Unfall-    Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
versicherung) leiten Sie die Rechnung,
den Einsatzbericht und das Schreiben der
Krankenkasse bzw. der Versicherung bitte
an den ÖAMTC weiter.

Bei unklarer Rechnungslegung oder sonstigen Fragen
rufen Sie bitte die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe:                                                     +43 1 25 120 20
14   Notarzt-Hubschrauber flächendeckend in ganz Österreich

                                                                                                                                                24 h
                                                                                                                                      Christophorus 2
                                                                                                                                    Krems/Gneixendorf

                                                                                  Christophorus Europa 3
                                                                                          Suben          Christophorus 10                                Christophorus 9
                                                                                                                Linz                                          Wien
                                                                                                                            Christophorus 15
                                                                                                                                 Ybbsitz
                                                                                             Christophorus 6
                                                                                                Salzburg                                                  Christophorus 3 + ITH
                                                                                                                                                              Wr. Neustadt

                                                                                                                                      24 h
                                                                                                   Christophorus 14
                                                                     Christophorus 4                Niederöblarn
         Christophorus 8                                                  Reith                                             Christophorus 17
                                                   Christophorus 1                                                           St. Michael i.O.
             Nenzing          Christophorus 5        Innsbruck
                                   Zams                                                                                                                Christophorus 16
                                                                                                                                                           Oberwart

                                                                                                         Christophorus 11           Christophorus 12
                                                                              Christophorus 7               Klagenfurt
             ITH = Intensivtransporthubschrauber                                   Lienz                                                  Graz
Krankenrückholung in Österreich                                                                                                       15
WAS IST PASSIERT?                           SO HILFT DER ÖAMTC:                          BITTE BEACHTEN SIE:
Eine geschützte Person ist im Zuge einer    Nach Abstimmung mit dem behandelnden         Die Krankenrückholung erfolgt als Sekun-
Reise in Österreich verunglückt oder un-    Arzt wird durch den ÖAMTC eine medizinisch   därtransport (nach stationärer/ambulanter
vorhergesehen erkrankt und wird in ein      sinnvolle Krankenrückholung organisiert      Erstversorgung und medizinisch unauf-
Krankenhaus eingeliefert, das mehr als      und auch das Bett im Heimatkrankenhaus       schiebbaren Folgebehandlungen) auf Ihren
50 km vom Heimatkrankenhaus entfernt        reserviert. Für den vom ÖAMTC organisier-    Wunsch und nach Einwilligung von bzw.
ist. Der behandelnde Arzt erwartet einen    ten und durchgeführten Transport entstehen   Abstimmung mit dem behandelnden Arzt.
stationären Krankenhausaufenthalt von       keine Kosten.                                Transportmittel und Transportzeitpunkt
mindestens drei Tagen, eine Verlegung ins                                                hängen von der ärztlichen Entscheidung ab.
Heimatkrankenhaus wird gewünscht.
                                                                                         Achtung: Kein Kostenersatz für Transporte
WAS IST ZU TUN?                                                                          durch andere Organisationen als den
Bitte kontaktieren Sie unverzüglich                                                      ÖAMTC!
die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.
                                                                                         Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
                                                                                         Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern!
Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.                                        +43 1 25 120 20
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Kinderrückholung in Österreich                                                                                                         17
WAS IST PASSIERT?                               SO HILFT DER ÖAMTC:                       BITTE BEACHTEN SIE:
Eine Person kann im Zuge einer Reise in          Der ÖAMTC sendet eine Betreuungsper-    Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
Österreich infolge einer unvorhergesehe-          son, die die Kinder samt deren Gepäck   Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
nen Erkrankung oder eines Unfalles die mit-       auf dem raschesten Weg an den verein-
reisenden geschützten Kinder nicht mehr           barten Ort in Österreich bringt.
betreuen. Es wird eine Betreuungsperson
benötigt, die die Kinder zur Meldeadresse        DerÖAMTC übernimmt die Kosten für
in Österreich oder an einen Ort in Österreich    Betreuung und die zusätzlichen Heim-
bringt, wo diese betreut werden können.          reisekosten der Kinder.

WAS IST ZU TUN?
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die
  ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

 Geben  Sie uns Namen und Adresse der
 Betreuungs­person am Zielort bekannt und
 übergeben Sie eventuell erforderliche
 Reise- oder Personaldokumente Ihrer
 Kinder.

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Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich                                                                                     19
WAS IST PASSIERT?                              SO HILFT DER ÖAMTC:                         BITTE BEACHTEN SIE:
Eine geschützte Person ist im Zuge einer        Organisation der Heimreise und Be­stim-   Heimreise nur nach stationärer oder ambu-
Reise in Österreich verunglückt oder un­vor-     mung des Transportmittels nach Rück-      lanter Erstversorgung oder medizinisch
hergesehen erkrankt, dieses Ereignis führt       sprache mit dem behandelnden Arzt.        unaufschiebbaren Folgebehandlungen und
zu Reiseabbruch und zusätzlichen Heim-                                                     nach Einwilligung des behandelnden Arztes.
reise­kosten.                                   Übernahme  zusätzlicher Heimreisekosten
                                                für geschützte mitreisende Personen.       Achtung: Die Heimreise ist nicht mit der
WAS IST ZU TUN?                                                                            Leistung „Übernachtungskosten“ auf
Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die                                                    Seite 21 kombinierbar.
ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.
                                                                                           Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
                                                                                           Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

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     Tipp
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Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich                                                                       21
WAS IST PASSIERT?                             SO HILFT DER ÖAMTC:                      BITTE BEACHTEN SIE:
Eine geschützte Person ist im Zuge einer      Es werden bis zu drei Übernachtungen     Achtung: Die Übernachtungskosten sind
Reise in Österreich verunglückt oder un-      übernommen, max. € 70,– pro geschützte   nicht mit der Leistung „Heimreise“ auf
vorhergesehen erkrankt und wird in ein        Person und Nächtigung.                   Seite 19 kombinierbar.
Krankenhaus in Österreich eingeliefert,
das mehr als 50 km vom Heimatkranken-                                                  Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
haus entfernt ist. Es entstehen zusätzliche                                            Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
Nächtigungskosten für geschützte mit­
reisende Personen.

WAS IST ZU TUN?
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die
  ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

 Senden Sie die Rechnung für die Nächti-
 gungen samt Zahlungsbestätigung und
 eine Kopie des ärztlichen Attests, das die
 Notwendigkeit der zusätzlichen Nächtigun-
 gen bestätigt, an den ÖAMTC. Für die Über-
 weisung geben Sie bitte Ihre Bankdaten
 bekannt.

Im
 ImNotfall
    Notfallsofort
            sofortanrufen
                   anrufenoder
                           oderNothilfe
                                Nothilfevia
                                         viaApp
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Die
 DieÖAMTC
     ÖAMTCSchutzbrief-Nothilfe
             Schutzbrief-Nothilfeist
                                  istTag
                                      Tagund
                                          undNacht
                                              Nachtfür
                                                    fürSie
                                                        Sieda.
                                                            da.                                   +43
                                                                                                   +431 125
                                                                                                          25120
                                                                                                             12020
                                                                                                                 20
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Krankenbesuch in Österreich                                                                                                           23
WAS IST PASSIERT?                             SO HILFT DER ÖAMTC:                        BITTE BEACHTEN SIE:
Eine geschützte Person ist im Zuge einer      Der ÖAMTC hilft bei der Organisation des   Achtung: Die Kostenübernahme erfolgt nur,
Reise in Österreich verunglückt oder          Krankenbesuches und übernimmt die          wenn vor dem Krankenbesuch die ÖAMTC
un­vorhergesehen erkrankt und wird in ein     Reise und Übernachtungskosten bis max.     Schutzbrief-Nothilfe kontaktiert wurde!
Krankenhaus in Österreich eingeliefert, das   € 1.000,–.
mehr als 50 km vom Heimatkrankenhaus                                                     Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
entfernt ist. Der behandelnde Arzt erwartet                                              Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
einen stationären Krankenhausaufenthalt
von mehr als sieben Tagen am Ort der
Erkrankung oder des Unfalles und die
geschützte Person wird von einer nahe­
stehenden Person besucht.

WAS IST ZU TUN?
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich
  die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

 Übermitteln  Sie dem ÖAMTC bitte Belege
 (Treibstoff, Maut­gebühren, öffentliche
 Verkehrsmittel, Nächtigung) sowie eine
 Bestätigung des Krankenhauses über
 die Dauer des Aufenthaltes.

Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern!
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Notfallpsychologische Beratung in Österreich                                                                                           25
WAS IST PASSIERT?                            SO HILFT DER ÖAMTC:                          BITTE BEACHTEN SIE:
Eine geschützte Person ist im Zuge einer      Ein
                                                 Notfallpsychologe wird Sie telefonisch   Achtung: Die Kostenübernahme erfolgt
Reise in Österreich verunglückt oder wurde    kontaktieren und betreuen.                  ausschließlich, wenn der Notfallpsychologe
Zeuge eines Unfalles. Eine psychologische                                                 über den ÖAMTC vermittelt wurde.
Betreuung ist deshalb gewünscht.              DieKosten für die telefonische Betreuung
                                              bis max. drei Stunden werden vom ÖAMTC      Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
WAS IST ZU TUN?                               übernommen.                                 Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die
ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

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Übernachtungskosten nach Fahrzeugausfall in Österreich                                                                                 27
WAS IST PASSIERT?                            WAS IST ZU TUN?                              SO HILFT DER ÖAMTC:
 Das Fahrzeug, mit dem eine geschützte       Bezahlen Sie die Unterkunft zunächst       Es werden bis zu drei Übernachtungen
  Person in Österreich unterwegs ist, ist     selbst oder kontaktieren Sie die Schutz-    übernommen, max. € 70,– pro geschützte
  außerhalb des Wohnortes (Meldeadresse)      brief-Nothilfe.                             Person und Nächtigung.
  durch Panne oder Unfall ausgefallen.
                                              Bittekontaktieren Sie bei länger als       BITTE BEACHTEN SIE:
 DieReparatur kann nachweislich nicht am     einen Tag dauernden Reparaturen unbe-       Achtung: Die Übernachtungskosten sind
 selben Tag durchgeführt werden, es fallen    dingt die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.       nicht mit der Leistung „Heim- oder Weiter­
 ungeplante Übernachtungskosten an.                                                       reise“ auf Seite 29 kombinierbar.
                                              Senden  Sie die Rechnung für die Nächti-
                                              gungen samt Zahlungsbestätigung und         Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
                                              einer Kopie der Reparaturrechnung an den    Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
                                              ÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie
                                              bitte Ihre Bankdaten bekannt.

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Heim- oder Weiterreise per Bahn/Bus nach Fahrzeugausfall in Österreich                                                                      29
WAS IST PASSIERT?                            WAS IST ZU TUN?                                BITTE BEACHTEN SIE:
 Das Fahrzeug, mit dem eine geschützte       Bitte
                                                  kontaktieren Sie unverzüglich die         Weiterreisekosten (Bahn/Bus) für die Fahrt
  Person in Österreich unterwegs ist, ist     ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.                   zum Zielort werden bis zu max. jener Betrags-
  außerhalb des Wohnortes (Meldeadresse)                                                    höhe ersetzt, die bei einer Heimreise ent-
  durch Panne oder Unfall ausgefallen oder    Falls
                                                   Sie die Bahn-/Bustickets selbst          standen wäre.
  wurde gestohlen.                            kaufen, senden Sie diese mit Zahlungs-
                                              bestätigung sowie einen Nachweis über         Achtung: Die Heim- oder Weiterreise ist
 Eine
     Reparatur vor Ort ist nachweislich       den Fahrzeugausfall (z.B. eine Kopie der      nicht mit der Leistung „Übernachtungs-
 weder am gleichen Tag noch am Folgetag       Unfallbestätigung, Reparaturrechnung,         kosten“ auf Seite 27 kombinierbar.
 möglich.                                     Diebstahlsanzeige) an den ÖAMTC. ­Für
                                              die Überweisung geben Sie bitte Ihre          Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
 Die
    geschützte Person muss mit einem          Bankdaten bekannt.                            Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
 anderen Verkehrsmittel kurzfristig heim-
 oder weiterreisen.                          SO HILFT DER ÖAMTC:
                                             Der ÖAMTC übernimmt die Bahn-/Buskosten
                                             für alle geschützten Personen vom Ort des
                                             ­Ereignisses zur Meldeadresse in Österreich.

Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern!
Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.                                           +43 1 25 120 00
30

     Tipp
      EINREICHUNG VON SCHUTZBRIEF-LEISTUNGEN
      Rechnungen auch online einreichen! Loggen Sie sich
      auf www.oeamtc.at/mein-oeamtc ein und lassen Sie sich
      Schritt für Schritt durch die Einreichung führen.
Hubschrauberrettung und -bergung im Ausland                                                                                             31
WAS IST PASSIERT?                              SO HILFT DER ÖAMTC:                       BITTE BEACHTEN SIE:
Eine geschützte Person wurde im Ausland         Kostenvergütung bis max. € 10.000,–     Diese Leistung gilt in allen Ländern im
von einem Rettungshubschrauber geborgen          (im Rahmen der Gesamtdeckungs­summe     Schutzbrief-Geltungsbereich ausgenommen
und ins nächstgelegene Krankenhaus ge-           „Krankenschutz im Ausland“ von          in Österreich und in jenen Ländern, in denen
flogen.                                          € 75.000,–).                            die geschützte Person einen Wohnsitz hat.

WAS IST ZU TUN?                                 DieVergütung erfolgt nach Maßgabe der   Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
Nach der Abrechnung mit der Krankenkasse        Bedingungen für den „Krankenschutz im    Bestimmungen (siehe Seiten 6-12)
oder sonstigen Kostenträgern (wie z.B. Ihrer    Ausland“ (Seite 43).
privaten Kranken- oder Unfallversicherung)
leiten Sie die Rechnung, den Einsatzbericht
und das Schreiben der Krankenkasse bzw.
der Versicherung bitte an den ÖAMTC weiter.

Im
 BeiNotfall sofort
     unklarer      anrufen oder Nothilfe
               Rechnungslegung            via App anfordern!
                                  oder sonstigen   Fragen
Die  ÖAMTC   Schutzbrief-Nothilfe ist Tag  und Nacht für Sie da.
 rufen Sie bitte die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe:
                                                                                                    +43
                                                                                                     +431 125
                                                                                                            25120
                                                                                                               12020
                                                                                                                   20
32
Krankenrückholung aus dem Ausland                                                                                                           33
WAS IST PASSIERT?                              SO HILFT DER ÖAMTC:                           BITTE BEACHTEN SIE:
Eine geschützte Person ist im Zuge einer       Nach Abstimmung mit dem ÖAMTC Einsatz-        Die Krankenrückholung erfolgt als Sekundär­-
Reise im Ausland verunglückt oder unvor­her­   arzt wird durch den ÖAMTC eine medizinisch    transport (nach stationärer/ambulanter
gesehen erkrankt, eine Krankenrückholung       sinnvolle Krankenrückholung organisiert und   Erstversorgung und medizinisch unaufschieb-
wird deshalb notwendig.                        auch das Bett im Heimatkrankenhaus reser-     baren Folgebehandlungen) auf Ihren Wunsch
                                               viert. Für den vom ÖAMTC organisierten und    und nach Einwilligung von bzw. Abstimmung
WAS IST ZU TUN?                                durchgeführten Transport entstehen keine      mit dem ÖAMTC Einsatzarzt. Transportmittel
Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die        Kosten.                                       und Transportzeitpunkt hängen von der ärzt-
ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.                                                                  lichen Entscheidung ab.

                                                                                             Achtung: Kein Kostenersatz für Transporte
                                                                                             durch andere Organisationen als den
                                                                                             ÖAMTC!

                                                                                             Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
                                                                                             Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

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Kinderrückholung aus dem Ausland                                                                                                          35
WAS IST PASSIERT?                               SO HILFT DER ÖAMTC:                          BITTE BEACHTEN SIE:
Eine Person kann im Zuge einer Reise im          DerÖAMTC sendet eine Betreuungs­person,    Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
Ausland infolge einer unvorher­gesehenen         die die Kinder samt deren Gepäck auf dem    Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
Erkrankung oder eines Unfalles die mitrei-       raschesten Weg an den vereinbarten Ort in
senden geschützten Kinder nicht mehr             Österreich bringt.
betreuen. Es wird eine Betreuungsperson
benötigt, die die Kinder zur Meldeadresse        DerÖAMTC übernimmt die Kosten für
in Österreich oder an einen Ort in Österreich    Betreuung und die zusätzlichen Heim­
bringt, wo diese betreut werden können.          reisekosten der Kinder.

WAS IST ZU TUN?
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich
  die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

 Geben  Sie uns Namen und Adresse der
 Betreuungs­person am Zielort bekannt
 und übergeben Sie eventuell erforderliche
 Reise- oder Personaldokumente Ihrer
 Kinder.

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Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.                                            +43 1 25 120 20
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     Tipp
      VOLLMACHT FÜR ALLEIN REISENDE KINDER
      Wenn Kinder ohne oder nur mit einem/einer Obsorge-
      berechtigten verreisen, empfiehlt sich die Mitnahme
      einer Einverständniserklärung.

      In der ÖAMTC Länder-Info (www.oeamtc.at/laenderinfo)
      finden Sie Bestimmungen zu den einzelnen Ländern sowie
      Vollmachten in verschiedenen Sprachen (u.a. Englisch,
      Kroatisch, Italienisch und Griechisch) zum Download.
Rückholung von Haustieren aus dem Ausland                                                                                               37
WAS IST PASSIERT?                            SO HILFT DER ÖAMTC:                           BITTE BEACHTEN SIE:
Eine geschützte Person kann im Zuge einer    Der ÖAMTC übernimmt die dadurch verurs-       Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
Reise im Ausland infolge einer unvorher-     achten zusätzlichen Kosten für die Heimrei-   Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
ge­sehenen Erkrankung oder eines Unfalles    se des Haustieres sowie für die eventuell
ihr Haustier (Hund, Katze) nicht mehr        notwendige Entsendung einer Begleitperson
betreuen. Ein Heimtransport des Tieres ist   bis max. € 420,–.
notwendig.

WAS IST ZU TUN?
Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die
ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

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     Tipp
      REISEBESTIMMUNGEN FÜR IHR HAUSTIER
      Wer mit seinem Haustier auf Urlaub fahren möchte, sollte sich vor der
      Abreise über die für das Urlaubsland geltenden Einreise­bestimmungen
      informieren. Auf allen Auslandsreisen muss der EU-Heimtierausweis mit-
      geführt werden. Dieser belegt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und
      per Mikrochip gekenn­zeichnet wurde. Zahlreiche Länder verlangen aller-
      dings zusätzliche Impfungen oder Dokumente.

      Alle Infos für Ihr Haustier finden Sie in der ÖAMTC Länder-Info unter
      www.oeamtc.at/laenderinfo.
Heimreise nach Unfall oder Erkrankung aus dem Ausland                                                                                  39
WAS IST PASSIERT?                             SO HILFT DER ÖAMTC:                         BITTE BEACHTEN SIE:
Eine geschützte Person ist im Zuge einer       Organisationder Heimreise und ­Bestim-    Heimreise nur nach stationärer oder ambu-
Reise im Ausland verunglückt oder unvorher-    mung des Transportmittels nach Rück-       lanter Erstversorgung oder medizinisch
gesehen erkrankt, dieses Ereignis führt zu     sprache mit dem behandelnden Arzt.         unaufschiebbaren Folgebehandlungen und
Reiseabbruch und zusätzlichen Heimreiseko-                                                nach Einwilligung des behandelnden Arztes.
sten.                                          Übernahme  zusätzlicher Heimreisekosten
                                               für geschützte mitreisende Personen.       Achtung: Die Heimreise ist nicht mit der
WAS IST ZU TUN?                                                                           Leistung „Übernachtungskosten“ auf
Bitte kontaktieren Sie unverzüglich                                                       Seite 41 kombinierbar.
die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.
                                                                                          Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
                                                                                          Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

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Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung im Ausland                                                                               41
WAS IST PASSIERT?                              SO HILFT DER ÖAMTC:                          BITTE BEACHTEN SIE:
Eine geschützte Person ist im Zuge einer       Es werden bis zu drei Übernachtungen über-   Achtung: Die Übernachtungskosten sind
Reise im Ausland verunglückt oder unvorher­    nommen, max. € 70,– pro geschützte Person    nicht mit der Leistung „Heimreise“ auf
gesehen erkrankt und wird in ein Kranken-      und Nächtigung.                              Seite 39 kombinierbar.
haus im Ausland eingeliefert. Es entstehen
zusätzliche Nächtigungs­kosten für geschütz-                                                Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
te mitreisende Personen.                                                                    Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

WAS IST ZU TUN?
 Bitte
      kontaktieren Sie unverzüglich die
 ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

 Senden Sie die Rechnung für die Nächti-
 gungen samt Zahlungsbestätigung und
 eine Kopie des ärztlichen Attests, das die
 Notwendigkeit der zusätzlichen Nächtigun-
 gen bestätigt, an den ÖAMTC. Für die Über-
 weisung geben Sie bitte Ihre Bankdaten
 bekannt.

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42

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Krankenschutz im Ausland                                                                                                                   43
WAS IST PASSIERT?                             SolltenKosten offenbleiben, kontaktie-       – medizinisch notwendigen Verlegungs-
Eine geschützte Person ist im Zuge einer      ren Sie bitte unbedingt die ÖAMTC               transport in ein anderes Krankenhaus
Reise im Ausland verunglückt oder unvor-      Schutzbrief-Nothilfe.                           zur weiteren Behandlung,
hergesehen erkrankt. Dadurch entstehen                                                      – medizinisch unaufschiebbare Kranken-
Kosten.                                       DieRechnung muss nach Leistungen und           hausbehandlung, bis eine Krankenrück-
                                              Behandlungstagen aufgegliedert sein, die        holung durchgeführt werden kann
WAS IST ZU TUN?                               Krankheitsbezeichnung und den Namen           – vor Ort verordnete Medikamente.
 Wenn möglich E-Card oder Auslandsbetreu-    der behandelten Person enthalten und in
  ungsschein beim Arzt, im Krankenhaus        deutscher, englischer, italienischer oder     Im Rahmen der Gesamtdeckungssumme
  oder dem Rettungsdienst vorweisen.          französischer Sprache ausgestellt oder        von € 75.000,– werden auch Kosten bis
                                              übersetzt sein.                               max. € 10.000,– für Hubschrauberrettung
 Beieinem stationären Krankenhaus­                                                         und -bergung im Ausland übernommen
 aufenthalt kontaktieren Sie bitte unver-    SO HILFT DER ÖAMTC:                            (siehe Seite 31).
 züglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.      Kostenvergütung bis max. € 75.000,– pro
 Andernfalls sind wir zur Kostenüber-          geschützte Person für                       BITTE BEACHTEN SIE:
 nahme nicht verpflichtet.                     – medizinisch unaufschiebbare ärztliche     Gedeckt sind die Kosten für die unauf-
                                                 Behandlung außerhalb des Kranken-         schiebbare Behandlung von akuten und
 Legen Sie die bezahlte Rechnung Ihrer          hauses, bis eine Krankenrückholung        unvorhersehbaren Krankheitszuständen
 privaten und/oder gesetzlichen Kranken­         durchgeführt werden kann,                 oder Unfallfolgen während einer Reise.
 versicherung vor.                             – Ersttransport in das nächstgelegene
                                                 Krankenhaus (Krankenwagen, Bahn, Taxi),

                                                                                                             Fortsetzung nächste Seite p

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44   Krankenschutz im Ausland
     Die Notwendigkeit einer Krankenhausbe-         DER ÖAMTC KRANKENSCHUTZ
     handlung ist durch ein Attest des behan-       IM AUSLAND DECKT NICHT:
     delnden Arztes nachzuweisen.                   1. Heilbehandlungen, die bereits vor Beginn
                                                       des Versicherungsschutzes begonnen
     Zahnbehandlungen werden ohne vorherige            haben.
     Kontaktaufnahme mit dem ÖAMTC nur bis          2. Heilbehandlungen von chronischen
     max. € 500,– übernommen.                          Krankheiten, außer als Folge akuter
                                                       Anfälle oder Schübe.
     Diese Leistung gilt in allen Ländern im        3. Zahnbehandlungen, die nicht der Erst­
     Schutzbrief-Geltungsbereich ausgenommen           versorgung zur unmittelbaren Schmerz­
     in Österreich und in jenen Ländern, in denen      bekämpfung dienen sowie Zahnersatz.
     die geschützte Person einen Wohnsitz hat.      4. Schwangerschaftsunterbrechungen und
                                                       Entbindungen, ausgenommen jene vor­
     Achtung: Besteht für einen Versicherten           zeitigen Entbindungen, die mindestens
     eine gesetzliche und/oder private Kranken-        acht Wochen vor dem errechneten
     versicherung, so ist der Versicherte ver-         Geburtstermin erfolgen.
     pflichtet, zunächst die Leistung dieser in     5. Kosmetische Behandlungen, Therapie-
     Anspruch zu nehmen.                               maßnahmen, Kurbehandlungen und
                                                       Rehabilitationsmaßnahmen.
     Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-     6. Prophylaktische Impfungen.
     Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).              7. Heilbehandlungen von Krankheiten
                                                       und Unfallfolgen, die durch vorsätzlich
                                                       begangene Straftaten entstehen.

     Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern!
     Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.                                 +43 1 25 120 20
Krankenbesuch im Ausland                                                                                                              45
WAS IST PASSIERT?                             SO HILFT DER ÖAMTC:                        BITTE BEACHTEN SIE:
Eine geschützte Person ist im Zuge einer      Der ÖAMTC hilft bei der Organisation des   Achtung: Die Kostenübernahme erfolgt nur,
Reise im Ausland verunglückt oder unvorher-   Krankenbesuches und übernimmt die          wenn vor dem Krankenbesuch die ÖAMTC
gesehen erkrankt und wird in ein Kranken-     Reise- und Übernachtungskosten bis         Schutzbrief-Nothilfe kontaktiert wurde!
haus im Ausland eingeliefert. Der behan-      max. € 1.000,–.
delnde Arzt erwartet einen stationären                                                   Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
Krankenhausaufenthalt von mehr als sieben                                                Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
Tagen am Ort der Erkrankung oder des
Unfalles und die geschützte Person wird von
einer nahestehenden Person besucht.

WAS IST ZU TUN?
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die
  ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

 Übermitteln  Sie dem ÖAMTC bitte Belege
 (Treibstoff, Mautgebühren, öffentliche
 Verkehrsmittel, Nächtigung) sowie eine
 Bestätigung des Krankenhauses über die
 Dauer des Aufenthaltes.

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      EINREICHUNG VON SCHUTZBRIEF-LEISTUNGEN
      Rechnungen auch online einreichen! Loggen Sie sich
      auf www.oeamtc.at/mein-oeamtc ein und lassen Sie sich
      Schritt für Schritt durch die Einreichung führen.
Rückholung nach Ableben aus dem Ausland                                                                                                    47
WAS IST PASSIERT?                            SO HILFT DER ÖAMTC:                          BITTE BEACHTEN SIE:
Eine geschützte Person ist im Zuge einer     Kostenübernahme der reinen Überführungs-     Die Rückholung nach Ableben kann vom
Reise im Ausland tödlich verunglückt oder    kosten für Sarg oder Urne zur Meldeadresse   ÖAMTC weder durchgeführt noch organisiert
nach unvorhergesehener Krankheit verstor-    in Österreich bis max. € 2.200,–.            werden. Es muss auf jeden Fall mit der
ben.                                                                                      österreichischen Botschaft im jeweiligen
                                                                                          Land Kontakt aufgenommen werden. Der
WAS IST ZU TUN?                                                                           ÖAMTC hilft Ihnen gerne mit den Kontakt-
 Kontaktieren Sie unverzüglich die öster-                                                daten der zuständigen Botschaft bzw. des
  reichische Botschaft des jeweiligen                                                     Konsulates.
  Landes, um alle für den Transport
  notwendigen Dokumente zu erhalten.                                                      Für die Erstattung ist eine detaillierte Rech-
                                                                                          nung oder eine Übersetzung der Rechnung
 Die
    Organisation des Transportes erfolgt                                                  in deutscher, englischer, italienischer oder
 über internationale Bestattungsunterneh-                                                 französischer Sprache notwendig.
 men. Empfehlungen können hier entweder
 über die zuständige Botschaft oder über                                                  Zusätzliche Kosten (z.B. für Überstellungs-
 den heimischen Bestatter abgegeben                                                       dokumente etc.) sind nicht gedeckt.
 werden.
                                                                                          Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
 Senden  Sie bezahlte Rechnungen an                                                      Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
 den ÖAMTC. Für die Überweisung geben
 Sie bitte Ihre Bankdaten bekannt.

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      HILFREICHE KONTAKTDATEN                                            Jetzt die ÖAMTC App downloaden:
      Kontaktdaten (z.B. Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten)
      der österreichischen Botschaften und Konsulate im Schutzbrief-
      Geltungsbereich finden Sie auch in der ÖAMTC App unter „Nothilfe
      anfordern“ in „Wichtige Telefonnummern“.
Notfallpsychologische Beratung im Ausland                                                                                               49
WAS IST PASSIERT?                           SO HILFT DER ÖAMTC:                          BITTE BEACHTEN SIE:
Eine geschützte Person ist im Zuge einer     Ein
                                                Notfallpsychologe wird Sie telefonisch   Achtung: Die Kostenübernahme erfolgt aus-
Reise im Ausland verunglückt oder wurde      kontaktieren und betreuen.                  schließlich, wenn der Notfallpsychologe über
Zeuge eines Unfalles. Eine psychologische                                                den ÖAMTC vermittelt wurde.
Betreuung ist deshalb gewünscht.             DieKosten für die telefonische Betreuung
                                             bis max. drei Stunden werden vom ÖAMTC      Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
WAS IST ZU TUN?                              übernommen.                                 Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die
ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

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Übernachtungskosten nach Fahrzeugausfall im Ausland                                                                                      51
WAS IST PASSIERT?                              WAS IST ZU TUN?                              SO HILFT DER ÖAMTC:
 Das Fahrzeug, mit dem eine geschützte         Bezahlen Sie die Unterkunft zunächst       Es werden bis zu drei Übernachtungen
  Person im Ausland unterwegs ist, ist durch    selbst oder kontaktieren Sie die Schutz-    übernommen, max. € 70,– pro geschützte
  Panne oder Unfall ausgefallen.                brief-Nothilfe.                             Person und Nächtigung.

 DieReparatur kann nachweislich nicht am       Bittekontaktieren Sie bei länger als       BITTE BEACHTEN SIE:
 selben Tag durchgeführt werden, es fallen      einen Tag dauernden Reparaturen unbe-       Achtung: Die Übernachtungskosten sind
 ungeplante Übernachtungskosten an.             dingt die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.       nicht mit der Leistung „Heim- oder Weiter-
                                                                                            reise“ auf Seite 53 kombinierbar.
                                                Senden  Sie die Rechnung für die Nächti-
                                                gungen samt Zahlungsbestätigung und         Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
                                                einer Kopie der Reparaturrechnung an den    Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
                                                ÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie
                                                bitte Ihre Bankdaten bekannt.

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Heim- oder Weiterreise                         per Flugzeug oder Bahn/Bus nach Fahrzeugausfall im                        Ausland              53
WAS IST PASSIERT?                               WAS IST ZU TUN?                               BITTE BEACHTEN SIE:
 Das Fahrzeug, mit dem eine geschützte         Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die       Weiterreisekosten (Bahn/Bus) für die Fahrt
  Person im Ausland unterwegs ist, ist durch    ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.                   zum Zielort werden bis zu max. jener Betrags-
  Panne oder Unfall ausgefallen oder wurde                                                    höhe ersetzt, die bei einer Heimreise ent-
  gestohlen.                                    SO HILFT DER ÖAMTC:                           standen wäre.
                                                Der ÖAMTC übernimmt
 Eine
     Reparatur vor Ort ist nachweislich         –ab 1.000 km Distanz zur Meldeadresse in      Achtung: Die Heim- oder Weiterreise ist
 weder am gleichen Tag noch am Folgetag          Österreich die Flugkosten bis max. € 250,–   nicht mit der Leistung „Übernachtungs-
 möglich.                                        pro geschützte Person                        kosten“ auf Seite 51 ­kombinierbar.
                                                –oder die Bahn-/Buskosten für alle ge-
 Die
    geschützte Person muss mit einem             schützten Personen vom Ort des Ereignis-     Im Übrigen gelten die Touring-Schutzbrief-
 anderen Verkehrsmittel kurzfristig heim-        ses zur Meldeadresse in Österreich.          Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
 oder weiterreisen.

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