Soforthilfe in Österreich und ganz Europa - öamtc

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Soforthilfe in Österreich und ganz Europa - öamtc
Soforthilfe in Österreich und ganz Europa

2020
Soforthilfe in Österreich und ganz Europa - öamtc
2 Empfehlungsschreiben für internationale Hilfe
    Empfehlungsschreiben                                                   Letter of recommendation

    Der Inhaber dieses Schutzbriefes ist ÖAMTC Mitglied und wird in        The holder of this Assistance Booklet is a member of the Austrian
    Österreich rund um die Uhr bestmöglich betreut, um auf allen Wegen     Automobile Club (ÖAMTC) and in Austria receives the best possible
    100 % Mobilität sicherzustellen und mit Informationsdiensten und       assistance around the clock, to ensure 100 % mobility by all means
    Beratung stets für Sicherheit und Schutz zu sorgen. Der ÖAMTC bittet   as well as safety and protection through information services and
    alle im internationalen Dachverband FIA zusammengeschlossenen          advice at all times. The ÖAMTC kindly requests all motoring clubs
    befreundeten Clubs, unserem Mitglied und dessen Familie bei            affiliated with the international umbrella organisation FIA to offer our
    Bedarf auch im Ausland jede Hilfe und Unterstützung mit aller          member and his (or her) family every assistance and support abroad
    Leistungsqualität und Hilfsbereitschaft der internationalen Club-      where and when required, and to do so with all the service quality
    familie zukommen zu lassen.                                            and willingness to assist that is characteristic of the international
                                                                           community of motoring clubs.

    Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club                Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club
    Der Präsident                                                          The President

    Dr. Gottfried Wanitschek                                               Dr. Gottfried Wanitschek
Wichtiges in Kürze                                                                                                                                         3
Wer ist geschützt?
 Sie persönlich, Ihr Partner im gemeinsamen Haushalt und Ihre bzw. die         Muss man mit dem Kfz unterwegs sein?
 Kinder Ihres Partners bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das        Nein! Der ÖAMTC als Mobilitätsclub erbringt personenbezogene
 19. Lebensjahr vollenden. Auch wenn sie getrennt verreisen.                    Schutzbrief-Leistungen (z.B. die Kranken-Rückholung) genauso, wenn Sie
                                                                                mit Bahn, Bus, Fahrrad, Schiff oder Flugzeug unterwegs sind.
Welche Fahrzeuge sind geschützt?
 Alle Ihre Fahrzeuge und Kfz-Anhänger, sowie Fahrzeuge, die auf Ihre Kinder    Wie wird mir geholfen?
 bis 19 Jahre zugelassen sind (sofern eine Gratis-Kinder-Mitgliedschaft         Das Team der Schutzbrief-Nothilfe ist Ihr persönlicher Ansprechpartner.
 besteht). Fahrzeuge Ihres Partners, wenn dieser über eine ermäßigte            Wir sind auf jede Art von Notfall vorbereitet und organisieren die pas-
 Partner-Mitgliedschaft verfügt.                                                sende Hilfeleistung. Mit individueller Betreuung und persönlicher Sofort-
                                                                                hilfe sind wir rund um die Uhr für Sie da!
Wo ist man geschützt?
 Der Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas, in der           Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da:
 Russischen Föderation, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainer-          Unter +43 1 25 120 00 oder auch
 staaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den        via Nothilfe-Funktionen in der ÖAMTC App.
 Azoren und auf Madeira. Für Fernreisen empfehlen wir als passende
 Ergänzung den ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz*.                                  Alle weiteren Details finden Sie bei den einzelnen Leistungs-
                                                                                beschreibungen (lt. Inhaltsverzeichnis auf den nächsten Seiten) sowie
                                                                                im Kapitel „Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen“.
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
  Versicherer: UNIQA Österreich Versicherungen AG

                                                                              Im Notfall sofort Kontakt aufnehmen!
4   Inhalt
    Allgemeines                                                                                       Nach Verletzung oder Erkrankung im Ausland:
     Empfehlungsschreiben  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2        Hubschrauber-Rettung und -Bergung im Ausland . . . . . . . . . . . . . . 29
     Wichtiges in Kürze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3   Kranken-Rückholung aus dem Ausland  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
     Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen  . . . . . . . . .  6-12                       Kinder-Rückholung aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
                                                                                                        Rückholung von Haustieren aus dem Ausland  . . . . . . . . . . . . . . . . 35
    Schutzbrief – Leistungsübersicht                                                                  Heimreise nach Unfall oder Erkrankung aus dem Ausland  . . . . . . . 37
     Nach Verletzung oder Erkrankung in Österreich:                                                     Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung im Ausland . . . . . . 39
     Hubschrauber-Rettung in Österreich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13               Fahrzeug-Rückholung durch einen ÖAMTC Fahrer aus
     Kranken-Rückholung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15              dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
     Kinder-Rückholung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17             Krankenschutz im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
     Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich . . . . . . . . . . . 19                       Krankenbesuch im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
     Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich . . . . .  21                        Rückholung nach Ableben aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
     Fahrzeug-Rückholung durch einen ÖAMTC Fahrer in Österreich . . . . .  23                           Notfallpsychologische Beratung im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
     Krankenbesuch in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
     Notfallpsychologische Beratung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Inhalt                                                                                                                                                                                           5
Bei Problemen mit dem Kraftfahrzeug in Österreich:                                             Ergänzende Nothilfe-Leistungen:
Abschleppdienst in Österreich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51        Kostenersatz für die Wiederbeschaffung
Übernachtungskosten in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53           von Dokumenten im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Heim- oder Weiterreise in Österreich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55         Notfall-Service in Österreich und im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Fahrzeug-Rückholung in Österreich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57          Gepäck-Rücktransport in Österreich und aus dem Ausland . . . . . . . . . 83
Wildschadenhilfe in Österreich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59       Nachsendekosten in Österreich und ins Ausland . . . . . . . . . . . . . . . 85
                                                                                               Telefonkosten in Österreich und im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Bei Problemen mit dem Kraftfahrzeug im Ausland:                                                Taxikosten oder Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel
Pannenhilfe im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61    in Österreich und im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Abschleppdienst im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Übernachtungskosten im Ausland  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65          Weitere Informationen
Ersatzteilnachsendung ins Ausland  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67          Geltungsbereich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Pick-Up-Transport aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69           Wichtige Daten für Notfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Heim- oder Weiterreise im Ausland  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71          Adressen und Telefon-Nummern  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Fahrzeug-Rückholung aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Wildschadenhilfe im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
6    Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen
    Wo gilt der Schutzbrief?                            Für welche Fahrzeuge gilt der                       DerSchutzbrief gilt nicht für Fahrzeuge mit Kurz-
     DerSchutzbrief gilt in Österreich, in allen           Schutzbrief?                                       zeitkennzeichen, wie insbesondere Werkstätten-,
      Ländern Europas (siehe Seite 88), in der             Der Schutzbrief gilt für Fahrzeuge bis zu einem    Probe- oder Überstellungskennzeichen.
      Russischen Föderation, in den außereuro-               höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und
      päischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie              einer max. Höhe von 3,2 m sowie einer max.         MitgeführteFahrräder, Elektro-Fahrräder, drei-
      auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen           Länge von 7 m und einer max. Breite von 2,5 m.     rädrige Invalidenmopeds (mit Zulassung) und
      Inseln, den Azoren und auf Madeira.                                                                       Invalidenfahrzeuge (die ohne Kfz-Zulassung
                                                           Fahrzeugbezogene  Schutzbrief-Leistungen           betrieben werden können) werden, wenn wirt-
    Für wen gilt der Schutzbrief?                        gelten für alle auf bzw. für den Schutzbrief-        schaftlich vertretbar, im Schutzbrief-Leistungs-
     Der Schutzbrief gilt für den Schutzbrief-Inhaber    Inhaber behördlich in Österreich, in einem           fall an den Wohnsitz des Schutzbrief-Inhabers
      sowie den im gemeinsamen Haushalt lebenden           anderen EU-Staat, der Schweiz oder                   in Österreich zurückgebracht
      Partner und ihre Kinder bis zum Ende jenes           Liechtenstein zum Straßenverkehr zugelassenen
      Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr        Kraftfahrzeuge wie z.B. für Leasingfahrzeuge         DasFahrzeug ist zum Zeitpunkt des Leistungs-
      vollenden.                                           sowie auch für Fahrzeuge in Langzeitmiete ab         falles privat und nicht gewerblich genutzt und kein
                                                           3 Monaten (unabhängig von der Zulassung),            gemietetes, gewerbliches Leihfahrzeug (z.B. Miet-
     Diepersonenbezogenen Schutzbrief-Leistungen         sofern eine der Fahrzeugart entsprechende,           wagen, Werkstattersatzwagen).
      gelten unabhängig davon, ob die geschützten          gültige ÖAMTC Mitgliedschaft besteht.
      Personen gemeinsam oder getrennt unterwegs                                                                Mitgeführte Anhänger
                                                                                                                                   sind den Schutzbrief-
      sind und unabhängig vom benützten Verkehrs-                                                               Bestimmungen entsprechend mitgeschützt.
      mittel (also z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus,
      Fahrrad, Schiff oder Flugzeug).

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung in der Regel beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der
    leichteren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet wird. Die Redaktion bittet für diese Vereinfachung um Verständnis.
Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen                                                                                                            7
 Dieauf oder für den Partner im gemeinsamen          ministeriums) wird im Rahmen der                    Außerdem   besteht kein Leistungsanspruch,
  Haushalt oder auf Ihre Kinder (bis zum Ende je-      Möglichkeiten, aber ohne, dass darauf ein            wenn Sie als Lenker eines Kraftfahrzeuges die
  nes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebens-       Rechtsanspruch besteht, erbracht.                    jeweils erforderliche Lenkberechtigung nicht
  jahr vollenden) zugelassenen Kraftfahrzeuge                                                               besitzen. Dies gilt auch dann, wenn dieses Fahr-
  sind dann geschützt, wenn eine der Fahrzeugart       KeinLeistungsanspruch besteht bei Fällen           zeug nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
  entsprechende gültige Partner-Mitgliedschaft          ––die unmittelbar oder mittelbar mit Kriegs-        gelenkt wird.
  bzw. eine Gratis-Kinder-Mitgliedschaft besteht.         ereignissen jeder Art zusammenhängen
                                                        ––oder durch innere Unruhen, wenn Sie daran        FürUnfälle, Erkrankungen oder Folgeschäden
Wann werden Schutzbrief-                                auf Seiten der Unruhestifter teil­genommen        aufgrund von Alkohol-, Suchtgift- oder Arzneimit-
  Leistungen erbracht?                                    haben                                             telmissbrauch sowie bei sonstigem vorsätzlichen
 DieÖAMTC Mitgliedschaft und der Schutzbrief          ––oder die mittelbar oder unmittelbar durch         oder grob fahrlässigen Handeln oder Unterlas-
  müssen vor Eintritt des Leistungsfalles vollstän-       jegliche Einwirkung von Nuklear­waffen,           sen besteht kein Anspruch auf Leistungserbrin-
  dig bezahlt sein. Der Anspruch auf Schutzbrief-         chemischen oder biologischen Waffen,              gung und Kostenersatz.
  Leistungen beginnt mit 0:00 Uhr des der                 durch Kernenergie oder durch den Einfluss
  Bezahlung folgenden Tages.                              ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlen-    Ebenso besteht kein Schutz für Heilbehand-
                                                          schutzgesetzes (BGBI. Nr. 227/1969) in            lungen und Eingriffe am Körper, die Zweck der
 DerSchutzbrief gilt für das im/am Schutzbrief-         der jeweils geltenden Fassung verursacht          Reise sind und daraus resultierende Gesund-
  Heft angeführte Kalenderjahr.                           werden; außer jene die durch Heilbehand-          heitsschäden.
                                                          lung aufgrund eines Versicherungs­falles
 Nothilfe
          in Krisengebieten (z.B. offizielle              veranlasst waren.
  Reise­warnung des österreichischen Außen­
8    Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen
     Beipsychischen oder physischen Vorerkran-            sonen, die ihren Sport mit Lizenz einer Dachorgani-     ausgenommen sind Gleichmäßigkeitsrennen/-
      kungen, akuten bzw. chronischen Erkrankungen          sation (z.B. Berufssportler) nicht nur trainings-       fahrten mit Oldtimern.
      zum Zeitpunkt des Reiseantritts: Zur Sicherstel-      technisch, sondern auch bei organisierten Wett-
      lung Ihres Leistungsanspruches und zu Ihrer eige-     bewerben, durch Leistungsvergleiche, bei Turnieren    Subsidiarität:
      nen Sicherheit lassen Sie sich bitte vor Reise­       oder ähnlichen Veranstaltungen ausüben.                Esbesteht kein Leistungsanspruch, wenn ein
      antritt die Unbedenklichkeit der geplanten Reise      Wurde die zu erbringende Leistung durch —               anderer Leistungserbringer (z.B. Versicherung)
      von Ihrem Arzt schriftlich bestätigen. (Ein Formu-    auch lizenzpflichtiges — unentgeltliches (Hobby-)       zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist oder
      lar dazu finden Sie unter www.oeamtc.at/schutz-       Radfahren verursacht, so ist dies jedoch                sie tat­sächlich bezahlt.
      brief.) Bei Fehlen dieser Bestätigung im Lei-         geschützt.
      stungsfall besteht kein Leistungsanspruch.                                                                   BeiLeistungen, für die Ihnen neben den
                                                            Kein
                                                                 Schutz besteht bei Pannen und Unfällen             Leistungen aus dem Schutzbrief auch von
     Ist
         ein Fahrzeug behördlich beschlagnahmt oder         mit einem Kraftfahrzeug auf Motorsport-Renn-            anderer Seite (z.B. von einer Versicherungs-
      sind die Kennzeichen entzogen, können lediglich       strecken sowie bei der Beteiligung an motor-            gesellschaft) ebenfalls ein Anspruch zusteht,
      die personenbezogenen Leistungen erbracht             sportlichen Veranstaltungen (auch Wertungs-             treten Sie dem ÖAMTC diesen Anspruch bei
      werden.                                               fahrten, Rallyes, Enduros, Raid Rallyes und             Leistungserbringung ab. Ein allenfalls fälliger
                                                            Cross Country Rallyes bzw. allen anderen Aktivi-        Selbstbehalt wird im Rahmen des Schutzbrief-
     Diezu erbringende Leistung wurde weder durch         täten, denen ein wie auch immer gearteter               Leistungsumfanges übernommen.
      ein Training (vorbereitende Übung am Gelände          Charakter einer organisierten Veranstaltung
      eines Wettbewerbes) noch durch die Teilnahme          zugrunde liegt), den dazugehörigen Trainings-
      an einem sportlichen Wett­bewerb verursacht.          fahrten und Verbindungsfahrten zwischen
      Diese Bestimmungen beziehen sich auf alle Per-        Wertungsprüfungen. Von diesem Ausschluss
Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen                                                                                                      9
Wie hilft der ÖAMTC?                               Kosten für Sachverständige und Gutachten          unbedingt notwendigen Ausmaß – an die dafür
 RufenSie im Notfall umgehend die ÖAMTC            übernimmt der ÖAMTC nur dann, wenn sie            notwendigen externen Vertragspartner des
 Schutzbrief-Nothilfe an. Unsere Mitarbeiter         durch ihn beauftragt werden.                      ÖAMTC, wie z.B. Abschleppunternehmen, Taxi-
 leiten alle erforderlichen Maßnahmen im                                                               und Mietwagenunternehmen, Hotel- und
 Rahmen der Schutzbrief-Soforthilfe ein.           Datenschutz-Informationen                         Beherbergungseinrichtungen, Transportunter-
                                                    Im Rahmen des Schutzbriefes bietet Ihnen der     nehmen, Krankenhäuser und Ärzte, Versiche-
 Anspruchauf Kostenersatz besteht nur,             ÖAMTC (siehe ÖAMTC in Ihrem Bundesland),          rungsunternehmen etc. übermittelt werden.
 wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor             Leistungen nach Verletzung oder Erkrankung
 In­anspruchnahme einer Leistung kontaktiert         und/oder bei Problemen mit dem Fahrzeug          Die Daten werden grundsätzlich für den Zeit-
 wird, außer es ist in der einzelnen Leistung­s­     sowie weitere ergänzende Nothilfeleistungen       raum der Leistungserbringung sowie deren Ver-
 beschreibung im Schutzbrief-Heft anders             (siehe Schutzbrief-Leistungsübersicht) in         rechnung und darüber hinaus nur im Rahmen
 vermerkt.                                           Österreich bzw. im Ausland an.                    der anwendbaren gesetzlichen Aufbewahrungs-
                                                                                                       pflichten (UGB, ABGB, ÄrzteG etc.) gespeichert.
 Bei Anspruch auf Kostenersatz übermitteln Sie    Indiesem Zusammenhang weisen wir darauf
 dem ÖAMTC bitte die erforderlichen Unterlagen       hin, dass die im Rahmen der Inanspruchnah-       DieDatenverarbeitung, insbesondere auch
 (z.B. Rechnungen mit Zahlungsbestätigung,           me der Schutzbriefleistungen telefonisch und/     allenfalls notwendiger Gesundheitsdaten,
 ärztliche oder behördliche Bestätigungen) so        oder schriftlich (Post, Fax, E-Mail, SMS)         erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Bezie-
 rasch wie möglich entweder elektronisch,            bekannt gegebenen bzw. erhobenen personen-        hung zwischen Ihnen und dem ÖAMTC aus
 postalisch oder persönlich bei Ihrem Stütz-         bezogenen Daten vom ÖAMTC zum Zweck der           dem aufrechten Schutzbrief sowie zur allenfalls
 punkt. Der ÖAMTC behält sich vor, Originalbe-       Leistungserbringung und Verrechnung verarbei-     notwendigen gesundheitlichen Versorgung (Art
 lege im Bedarfsfall nachträglich anzufordern.       tet und für diesen Zweck gegebenenfalls – im      6 Abs 1 lit b und Art 9 Abs 2 lit h DSGVO).
10 Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen
     Soweit dafür eine Übermittlung personenbezo-          Allgemeines                                        (Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht,
     gener Daten in Drittstaaten erforderlich ist, stüt-    Der für die ÖAMTC Mitgliedschaft angegebene       1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5):
     zen wir uns ebenfalls auf die vertragliche Bezie-       Wohnsitz in Österreich (Heimatadresse) gilt als    ––Hubschrauber-Rettung nach Freizeit-
     hung (Art 49 Abs 1 lit b DSGVO).                        Zielort für alle Rücktransportleistungen (z.B.       Alpinunfällen in Österreich,
                                                             Kranken-Rückholung, Fahrzeug-Rückholung,           ––Hubschrauber-Rettung und -Bergung
    Siehaben ein Recht auf Auskunft über die Sie           Heimreise).                                          im Ausland,
     betreffenden personenbezogenen Daten, auf                                                                  ––Kranken-Rückholung in Österreich
     Berichtigung und Löschung Ihrer Daten, auf             Beijeglichem Fahrzeugtransport sind der             und aus dem Ausland,
     Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch             ÖAMTC bzw. seine Erfüllungsgehilfen berechtigt,    ––Rückholung nach Ableben aus dem Ausland,
     gegen die Verarbeitung sowie auf Datenüber-             eine Untersuchung des Fahrzeuges und dessen        ––Kinder-Rückholung in Österreich
     tragbarkeit. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an          Inhalts vorzunehmen und bei Feststellung (zoll-)     und aus dem Ausland,
     datenschutz@oeamtc.at. Darüber hinaus kön-              rechtlich bedenklicher Waren das Fahrzeug          ––Heimreise nach Unfall oder Erkrankung
     nen Sie bei Bedenken gegen die Verarbeitung             ohne weitere Ansprüche des Fahrzeuginhabers          in Österreich und aus dem Ausland,
     Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein-              zurückzulassen.                                    ––Übernachtungskosten nach Unfall oder
     bringen. Nähere Informationen finden Sie unter                                                               Erkrankung in Österreich und im Ausland,
     www.oeamtc.at/datenschutz.                             Diefolgenden Leistungen sind in Form eines        ––Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur
                                                             Versicherungsvertrages für fremde Rechnung           nach Panne oder Unfall in Österreich
                                                             versichert bei UNIQA Österreich Versicherungen       und im Ausland,
                                                             AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in 1029 Wien,      ––Pannenhilfe im Ausland,
                                                             Untere Donaustraße 21, eingetragen unter           ––Notfallpsychologische Beratung
                                                             FN 63197 m beim Handelsgericht Wien                  in Österreich und im Ausland,
Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen                                                                                                     11
––Krankenschutz im Ausland,                     ––Notfall-Service in Österreich                     bekannt gegebene elektronische Adresse
––Krankenbesuch in Österreich                     und im Ausland,                                   (E-Mail) zu, wobei diese Zustimmung auch für
  und im Ausland,                               ––Gepäck-Rücktransport in Österreich                die Folgejahre gilt.
––Wildschadenhilfe in Österreich                  und aus dem Ausland,
  und im Ausland,                               ––Nachsendekosten in Österreich                    Ein Anspruch  auf Kostenersatz muss, bei sonsti-
––Heim- oder Weiterreise in Österreich            und ins Ausland,                                  gem Verlust des Anspruchs, unter Vorlage der
  und im Ausland,                               ––Telefonkosten in Österreich und im Ausland,       erforderlichen Unterlagen spätestens 3 Jahre nach
––Fahrzeug-Rückholung durch einen               ––Taxikosten oder Kostenersatz für öffentliche      dem Vorfall schriftlich geltend gemacht werden.
  ÖAMTC Fahrer in Österreich                      Verkehrsmittel in Österreich und im Ausland.
  und aus dem Ausland,                                                                             DieBedingungen für den ÖAMTC Notfall-
––Fahrzeug-Rückholung in Österreich            Die
                                                    in den Leistungsbeschreibungen genannten        Kreditbrief finden Sie auf dem ergänzenden
  und aus dem Ausland,                          Beträge verstehen sich inklusive aller gesetz-      Dokument „ÖAMTC Notfall-Kreditbrief“, das Sie
––Pick-Up-Transport aus dem Ausland,            lichen Abgaben (wie z.B. MwSt.).                    gemeinsam mit dem Schutzbrief-Heft erhalten
––Abschleppdienst im Ausland,                                                                       haben.
––Ersatzteilnachsendung ins Ausland,           Durch Übernahme und Bezahlung dieses
––Rückholung von Haustieren                     Schutzbriefes akzeptieren Sie die darin enthal-    Etwaige Auswirkungen   von gesetzlichen
  aus dem Ausland,                              tenen Bestimmungen und verpflichten sich zur        Änderungen nach Drucklegung des Schutz-
––Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland,     Einhaltung. Sie stimmen dadurch auch aus-           briefes werden im Mobilitätsmagazin auto
––Kostenersatz für die Wiederbeschaffung        drücklich der elektronischen Kommunikation          touring veröffentlicht.
  von Dokumenten im Ausland,                    (einschließlich der elektronischen Übermittlung
                                                von Vertragserklärungen) an die dem ÖAMTC
12 Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen
    Der
        ÖAMTC veranlasst zu Ihrer Sicherheit die        Der Vertragspartner wird der leichteren Lesbar-
    rechtzeitige, jährliche Zustellung eines neuen      keit halber als ÖAMTC bezeichnet.
    Schutzbriefes. Dabei handelt es sich um ein
    Angebot, das Sie mit der Bezahlung des             Erfüllungsort
                                                                    ist Wien und es kommt österreichi-
    Schutzbrief-Beitrages annehmen.                     sches Recht zur Anwendung.

    Beitrag
           und Leistungsumfang des Schutzbriefes       Diein ausländischer Währung entstandenen
    können jährlich neuen Anforderungen ange-           Kosten werden zum Devisenmittelkurs der
    passt werden.                                       Wiener Börse am Tag des Antritts der Auslands-
                                                        reise in Euro umgerechnet. Gibt es keinen
    Vertragspartner
                    des Schutzbrief-Inhabers ist je     Börsenkurs, gilt der von der Nationalbank
    nach Mitgliedschaft entweder der ÖAMTC              bekannt gegebene Bankenwechselkurs.
    (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und
    Touring Club) oder einer seiner Landes­vereine     Der Schutzbrief-Inhaber ermächtigt den ÖAMTC,
    (Oberösterreichischer Automobil-, Motorrad-         alle für sich und die geschützten Personen
    und Touring Club/OÖAMTC, Salzburger Auto-           erforderlichen Auskünfte bei Dritten einzuholen
    mobil-, Motorrad- und Touring Club/SAMTC,           und entbindet diese von der Schweigepflicht.
    Automobil- und Touringclub Tirol (ATT), Vorarl-
    berger Auto-Touring-Club/VATC, Steiermärkischer    Vorbehaltlich   Satz- und Druckfehler.
    Automobil- und Motorsportklub (STAMK) sowie
    Kärntner Automobil- und Touring Club/KATC).        Ausschließlicher   Gerichtsstand ist Wien.
Hubschrauber-Rettung nach Freizeit-Alpinunfällen in Österreich                                                                          13
Was ist passiert?                             So hilft der ÖAMTC:                           Die in Österreich flächendeckend im
 Eine geschützte Person wurde nach einem         Kostenvergütung von bis zu € 10.000,–.         Einsatz stehenden ÖAMTC Notarzthub-
 Freizeit-Alpinunfall in Österreich von einem                                                   schrauber werden über die Notrufnum-
 Rettungshubschrauber geborgen und ins          Bitte beachten Sie:                           mer ✆ 144 angefordert. Die Entschei-
 nächstgelegene Krankenhaus geflogen.            Kein Schutz bei Unfällen durch die Benützung   dung liegt bei der Rettungsleitstelle.
                                                 von Flugdrachen, Paragleitern, Fallschirmen,
Was ist zu tun?                                Segelflugzeugen oder Ultralights.
 Nach der Abrechnung mit der Krankenkasse
 oder sonstigen Kostenträgern (wie z.B. Ihrer    Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
 privaten Kranken- oder Unfallversicherung)      Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
 leiten Sie die Rechnung, den Einsatzbericht
 und das Schreiben der Krankenkasse bzw. der
 Versicherung bitte an den ÖAMTC weiter.

Bei unklarer Rechnungslegung oder sonstigen Fragen
rufen Sie bitte die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe:                                                            +43 1 25 120 20
14 Notarzt-Hubschrauber flächendeckend in ganz Österreich

                                                                                                                                Christophorus 2
                                                                                                                                Gneixendorf
                                                                                                       Christophorus 10
                                                                        Christophorus Europa 3              Linz
                                                                                 Suben                                                               Christophorus 9
                                                                                                                                                          Wien
                                                                                                                    Christophorus 15
                                                                                                                    Ybbsitz
                                                                            Christophorus 6
                                                                                Salzburg                                                           Christophorus 3
                                                                                                                                                  Wr. Neustadt
                                                                                                                     Christophorus 17
                                                              Christophorus 4                 Christophorus 14      St. Michael i.O.
                                                                  Reith                       Niederöblarn
        Christophorus 8                     Christophorus 1
          Nenzing         Christophorus 5    Innsbruck                                                                                       Christophorus 16
                             Zams                                                                                                              Oberwart
                                                                                                                          Christophorus 12
                                                                                                                               Graz
                                                                        Christophorus 7          Christophorus 11
                                                                            Lienz                 Klagenfurt
Kranken-Rückholung in Österreich                                                                                                                15
Was ist passiert?                            So hilft der ÖAMTC:                            Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person ist im Zuge einer       Nach Abstimmung mit dem behandelnden Arzt        Die Kranken-Rückholung erfolgt als Sekundär-
 Reise in Österreich verunglückt oder unvor-    wird durch den ÖAMTC eine medizinisch sinn-      transport (nach stationärer/ambulanter Erst-
 hergesehen erkrankt und wird in ein Kran-      volle Kranken-Rückholung organisiert und auch    versorgung und medizinisch unaufschiebbaren
 kenhaus eingeliefert, das mehr als 50 km       das Bett im Heimatkrankenhaus reserviert. Für    Folgebehandlungen) auf Ihren Wunsch und
 vom Heimatkrankenhaus entfernt ist. Der        den vom ÖAMTC organisierten und durchge-         nach Einwilligung von bzw. Abstimmung mit
 behandelnde Arzt erwartet einen stationären    führten Transport entstehen keine Kosten.        dem behandelnden Arzt. Transportmittel und
 Krankenhausaufenthalt von mindestens drei                                                       Transportzeitpunkt hängen von der ärztlichen
 Tagen, eine Verlegung ins Heimatkranken-                                                        Entscheidung ab.
 haus wird gewünscht.
                                                                                                 Achtung: Kein Kostenersatz für Transporte
Was ist zu tun?                                                                                durch andere Organisationen!
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die
 ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.                                                                     Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
                                                                                                 Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

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16
Kinder-Rückholung in Österreich                                                                                                             17
Was ist passiert?                                 So hilft der ÖAMTC:                             Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person kann im Zuge einer              Der ÖAMTC sendet eine Betreuungsperson,      Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
 Reise in Österreich in Folge einer unvorherge-           die die Kinder samt deren Gepäck auf dem     Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
 sehenen Erkrankung oder eines Unfalles die               raschesten Weg an den vereinbarten Ort in
 mitreisenden geschützten Kinder nicht mehr               Österreich bringt.
 betreuen. Es wird eine Betreuungsperson
 benötigt, die die Kinder nach Hause oder an            Der ÖAMTC übernimmt die Kosten für
 einen Ort in Österreich bringt, wo diese betreut         Betreuung und die zusätzlichen Heim­
 werden können.                                           reisekosten der Kinder.

Was ist zu tun?
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die
 ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Bitte geben
 Sie uns Namen und Adresse der Betreuungs­
 person am Zielort bekannt und übergeben Sie
 eventuell erforderliche Reise- oder Personal-
 dokumente Ihrer Kinder.

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Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich                                                                                                  19
Was ist passiert?                                So hilft der ÖAMTC:                              Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise        Organisation der Heimreise und Be­stimmung    Heimreise nur nach stationärer oder
 in Österreich verunglückt oder un­vorhergesehen         des Transportmittels nach Rücksprache mit     ambulanter Erstversorgung oder medizinisch
 erkrankt, dieses Ereignis führt zu Reiseabbruch         dem behandelnden Arzt.                        unaufschiebbaren Folgebehandlungen und
 und zusätzlichen Heimreise­kosten.                                                                    nach Einwilligung des behandelnden Arztes.
                                                       Übernahme zusätzlicher Heimreisekosten
Was ist zu tun?                                        für geschützte mitreisende Personen.          Achtung: Die Heimreise ist nicht mit der
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die                                                               Leistung „Übernachtungskosten“ auf Seite 21
 ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.                                                                           kombinierbar.

                                                                                                       Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
                                                                                                       Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

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Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich                                                                                          21
Was ist passiert?                                   So hilft der ÖAMTC:                         Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise        Es werden bis zu drei Übernachtungen über-    Achtung: Die Übernachtungskosten sind
 in Österreich verunglückt oder un­vorhergesehen       nommen, max. € 70,– pro geschützter Person    nicht mit der Leistung „Heimreise“ auf Seite 19
 erkrankt und wird in ein Krankenhaus in Öster-        und Nächtigung.                               kombinierbar.
 reich eingeliefert, das mehr als 50 km vom
 Heimatkrankenhaus entfernt ist. Es entstehen                                                        Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
 zusätzliche Nächtigungskosten für geschützte                                                        Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
 mit­reisende Personen.

Was ist zu tun?
    Bitte kontaktieren Sie unverzüglich
      die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

    Senden Sie die Rechnung für die Nächtigung
      samt Zahlungsbestätigung und eine Kopie
      des ärztlichen Attests, das die Notwendigkeit
      der zusätzlichen Nächtigung bestätigt, an den
      ÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie bitte
      Ihre Bankdaten bekannt.

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Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.                                                     +43 1 25 120 20
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Fahrzeug-Rückholung durch einen ÖAMTC Fahrer – in Österreich                                                                                                  23
Was ist passiert?                                   So hilft der ÖAMTC:                                 Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person ist unterwegs in Öster-           Es wird ein ÖAMTC Fahrer entsendet, der das      Personenanzahl und Gewichte müssen den
 reich unvorhergesehen erkrankt oder verletzt               Fahrzeug samt Insassen – bei ärztlich bestä-     Angaben der Zulassungsbescheinigung des
 und kann deshalb ein geschütztes Fahrzeug                  tigter Transportfähigkeit auch den Kranken –     übergebenen Fahrzeuges entsprechen.
 nicht selbst zum Wohnsitz in Österreich zurück-            sowie das Gepäck an den Bestimmungsort in
 führen.                                                    Österreich zurückführt.                          Falls die Rückholung durch einen ÖAMTC
                                                                                                             Fahrer nicht möglich ist, veranlasst der ÖAMTC
Was ist zu tun?                                         Der ÖAMTC übernimmt die Kosten für den           den Fahrzeugrücktransport an den Wohnsitz in
    Bitte kontaktieren Sie unverzüglich                   ÖAMTC Fahrer und für eine zusätzliche Haft-      Österreich.
      die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.                       pflichtversicherung. Reisekosten (z.B. Treib-
                                                            stoff, Maut, Verpflegung) werden nicht           Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
    Übergeben Sie dem ÖAMTC Fahrer das                    übernommen.                                      Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
      verkehrs- und betriebssichere Fahrzeug samt
      aller Fahrzeugpapiere, den Fahrzeug­schlüssel
      und eine ärztliche Bestätigung.

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Krankenbesuch in Österreich                                                                                                                   25
Was ist passiert?                               So hilft der ÖAMTC:                            Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person ist im Zuge einer             Der ÖAMTC hilft bei der Organisation des    Achtung: Kostenübernahme erfolgt nur,
 Reise in Österreich verunglückt oder                   Krankenbesuches und übernimmt die Reise-    wenn vor dem Krankenbesuch die ÖAMTC
 un­vorhergesehen erkrankt und wird in ein              und Übernachtungskosten von bis zu          Schutzbrief-Nothilfe kontaktiert wurde!
 Krankenhaus in Österreich eingeliefert, das            € 1.000,–.
 mehr als 50 km vom Heimatkrankenhaus ent-                                                          Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
 fernt ist. Der behandelnde Arzt erwartet einen       Übermitteln Sie dem ÖAMTC bitte Belege      Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
 stationären Krankenhausaufenthalt von mehr             (Treibstoff, Maut­gebühren, öffentliche
 als sieben Tagen am Ort der Erkrankung oder            Verkehrsmittel, Nächtigung) sowie eine
 des Unfalles und die geschützte Person wird            Bestätigung des Krankenhauses über die
 von einer nahe­stehenden Person besucht.               Dauer des Aufenthaltes.

Was ist zu tun?
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die
 ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

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Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.                                                      +43 1 25 120 20
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Notfallpsychologische Beratung in Österreich                                                                                                         27
Was ist passiert?                               So hilft der ÖAMTC:                              Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise       Ein Notfallpsychologe wird Sie telefonisch    Achtung: Die Kostenübernahme erfolgt aus-
 in Österreich verunglückt oder wurde Zeuge             kontaktieren und betreuen.                    schließlich, wenn der Notfallpsychologe über
 eines Unfalles. Eine psychologische Betreuung                                                        den ÖAMTC vermittelt wurde.
 ist deshalb gewünscht.                               Die Kosten für die telefonische Betreuung
                                                        von bis zu drei Stunden werden vom ÖAMTC      Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
Was ist zu tun?                                       übernommen.                                   Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die
 ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern!
Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.                                                      +43 1 25 120 20
28
Hubschrauber-Rettung und -Bergung im Ausland                                                                                                            29
Was ist passiert?                                So hilft der ÖAMTC:                              Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person wurde im Ausland von           Kostenvergütung von bis zu € 10.000,–         Diese Leistung gilt in den Ländern im Schutz-
 einem Rettungshubschrauber geborgen und ins             (im Rahmen der Gesamtdeckungs­summe           brief-Geltungsbereich, in denen die geschützte
 nächstgelegene Krankenhaus geflogen.                    „Krankenschutz im Ausland“ von 75.000,–).     Person keinen Wohnsitz hat.

Was ist zu tun?                                      Die Vergütung erfolgt nach Maßgabe der        Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
 Nach der Abrechnung mit der Krankenkasse                Bedingungen für den „Krankenschutz im Aus-    Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
 oder sonstigen Kostenträgern (wie z.B. Ihrer            land“ (Seite 43).
 privaten Kranken- oder Unfallversicherung)
 leiten Sie die Rechnung, den Einsatzbericht und
 das Schreiben der Krankenkasse bzw. der Versi-
 cherung bitte an den ÖAMTC weiter.

Bei unklarer Rechnungslegung oder sonstigen Fragen
rufen Sie bitte die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe:                                                                    +43 1 25 120 20
30
Kranken-Rückholung aus dem Ausland                                                                                                         31
Was ist passiert?                          So hilft der ÖAMTC:                         Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person ist im Zuge           Nach Abstimmung mit dem ÖAMTC                 Die Kranken-Rückholung erfolgt als Sekundär­
 einer Reise im Ausland verunglückt oder      Einsatzarzt wird durch den ÖAMTC eine         transport (nach stationärer/ambulanter Erst-
 unvor­her­gesehen erkrankt, eine Kranken-    medizinisch sinnvolle Kranken-Rückholung      versorgung und medizinisch unaufschiebbaren
 Rückholung wird deshalb notwendig.           organisiert und auch das Bett im Heimat-      Folgebehandlungen) auf Ihren Wunsch und
                                              krankenhaus reserviert. Für den vom ÖAMTC     nach Einwilligung von bzw. Abstimmung mit
Was ist zu tun?                             organisierten und durchgeführten Transport    dem ÖAMTC Einsatzarzt. Transportmittel und
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die      entstehen keine Kosten.                       Transportzeitpunkt hängen von der ärztlichen
 ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.                                                                Entscheidung ab.

                                                                                            Achtung: Kein Kostenersatz für Transporte
                                                                                            durch andere Organisationen!

                                                                                            Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
                                                                                            Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

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Kinder-Rückholung aus dem Ausland                                                                                                                33
Was ist passiert?                                  So hilft der ÖAMTC:                                 Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person kann im Zuge einer               Der ÖAMTC sendet eine Betreuungs­person,         Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
 Reise im Ausland in Folge einer unvorher­                 die die Kinder samt deren Gepäck auf dem         Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
 gesehenen Erkrankung oder eines Unfalles                  raschesten Weg an den vereinbarten Ort in
 die mitreisenden geschützten Kinder nicht mehr            Österreich bringt.
 betreuen. Es wird eine Betreuungsperson benö-
 tigt, die die Kinder nach Hause oder an einen           Der ÖAMTC übernimmt die Kosten für Betreu-
 Ort in Österreich bringt, wo diese betreut werden         ung und die zusätzlichen Heim­reisekosten der
 können.                                                   Kinder.

Was ist zu tun?
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die
 ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Geben Sie
 uns Namen und Adresse der Betreuungs­person
 am Zielort bekannt und übergeben Sie eventuell
 erforderliche Reise- oder Personaldokumente
 Ihrer Kinder.

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     Tipp
      Vollmacht für allein reisende Kinder
       Wenn Kinder nicht mit einem gesetzlichen Vormund reisen,
       empfiehlt sich die Mitnahme einer Einverständniserklärung.

       In der ÖAMTC Länder-Info (www.oeamtc.at/laenderinfo)
       finden Sie Bestimmungen zu den einzelnen Ländern sowie
       Vollmachten in verschiedenen Sprachen (u.a. Englisch, Kroatisch,
       Italienisch und Griechisch) zum Download.
Rückholung von Haustieren aus dem Ausland                                                                                       35
Was ist passiert?                           So hilft der ÖAMTC:                        Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person kann im Zuge einer     Der ÖAMTC übernimmt die dadurch             Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
 Reise im Ausland in Folge einer unvorher-     verursachten zusätzlichen Kosten für die    Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
 ge­sehenen Erkrankung oder eines Unfalles     Heimreise des Haustieres sowie für die
 ihr Haustier (Hund, Katze) nicht mehr         eventuell notwendige Entsendung einer
 betreuen. Ein Heimtransport des Tieres ist    Begleitperson bis zu einer Höhe von
 notwendig.                                    max. € 420,–.

Was ist zu tun?
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die
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     Tipp
      Reisebestimmungen für Ihr Haustier
       Wer mit seinem Haustier auf Urlaub fahren möchte, sollte sich vor der
       Abreise über die für das Urlaubsland geltenden Einreise­bestimmungen
       informieren. Auf allen Auslandsreisen muss der EU-Heimtierausweis
       mitgeführt werden. Dieser belegt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft
       und per Mikrochip gekenn­zeichnet wurde. Zahlreiche Länder verlangen
       allerdings zusätzliche Impfungen oder Dokumente.

       Alle Infos für Ihr Haustier finden Sie in der ÖAMTC Länder-Info unter
       www.oeamtc.at/laenderinfo.
Heimreise nach Unfall oder Erkrankung aus dem Ausland                                                                                                   37
Was ist passiert?                                So hilft der ÖAMTC:                              Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise        Organisation der Heimreise und B
                                                                                        ­ estimmung    Heimreise nur nach stationärer oder ambulanter
 im Ausland verunglückt oder unvorhergesehen             des Transportmittels nach Rücksprache mit     Erstversorgung oder medizinisch unaufschieb-
 erkrankt, dieses Ereignis führt zu Reiseabbruch         dem behandelnden Arzt.                        baren Folgebehandlungen und nach Einwilligung
 und zusätzlichen Heimreisekosten.                                                                     des behandelnden Arztes.
                                                       Übernahme zusätzlicher Heimreisekosten
Was ist zu tun?                                        für geschützte mitreisende Personen.          Achtung: Die Heimreise ist nicht mit der
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die                                                               Leistung „Übernachtungskosten“ auf Seite 39
 ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.                                                                           kombinierbar.

                                                                                                       Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
                                                                                                       Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

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Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung im Ausland                                                                                        39
Was ist passiert?                              So hilft der ÖAMTC:                          Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person ist im Zuge               Es werden bis zu drei Übernachtungen über-    Achtung: Die Übernachtungskosten sind
 einer Reise im Ausland verunglückt oder          nommen, max. € 70,– pro geschützter Person    nicht mit der Leistung „Heimreise“ auf Seite 37
 unvorher­gesehen erkrankt und wird in ein        und Nächtigung.                               kombinierbar.
 Krankenhaus im Ausland eingeliefert.
 Es entstehen zusätzliche Nächtigungs­kosten                                                    Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
 für geschützte mitreisende Personen.                                                           Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

Was ist zu tun?
    Bitte kontaktieren Sie unverzüglich
      die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

    Senden Sie die Rechnung für die
      Nächtigung samt Zahlungsbestätigung
      und eine Kopie des ärztlichen Attests,
      das die Notwendigkeit der zusätzlichen
      Nächtigung bestätigt, an den ÖAMTC.
      Für die Überweisung geben Sie bitte Ihre
      Bankdaten bekannt.

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Fahrzeug-Rückholung durch einen ÖAMTC Fahrer – aus dem Ausland                                                                                             41
Was ist passiert?                                 So hilft der ÖAMTC:                                Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise         Es wird ein ÖAMTC Fahrer entsendet, der das     Personenanzahl und Gewichte müssen den
 im Ausland unvorhergesehen erkrankt oder                 Fahrzeug samt Insassen – bei ärztlich bestä-    Angaben der Zulassungsbescheinigung des
 verletzt und kann deshalb ein geschütztes Fahr-          tigter Transportfähigkeit auch den Kranken –    übergebenen Fahrzeuges entsprechen.
 zeug nicht selbst zum Wohnsitz in Österreich             sowie das Gepäck an den Bestimmungsort
 zurückführen.                                            in Österreich zurückführt.                      Falls die Rückholung durch einen ÖAMTC
                                                                                                          Fahrer nicht möglich ist, veranlasst der ÖAMTC
Was ist zu tun?                                       Der ÖAMTC übernimmt die Kosten für              den Fahrzeugrücktransport an den Wohnsitz in
    Bitte kontaktieren Sie unverzüglich                 den ÖAMTC Fahrer und für eine zusätzliche       Österreich.
      die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.                     Haftpflichtversicherung. Reisekosten (z.B.
                                                          Treibstoff, Maut, Verpflegung) werden nicht     Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
    Übergeben Sie dem ÖAMTC Fahrer das                  übernommen.                                     Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
      verkehrs- und betriebssichere Fahrzeug samt
      aller Fahrzeugpapiere, den Fahrzeug-
      schlüssel und eine ärztliche Bestätigung.

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Krankenschutz im Ausland                                                                                                                                43
Was ist passiert?                                   Legen Sie die bezahlte Rechnung Ihrer               ––medizinisch unaufschiebbare Kranken-
 Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise         privaten und/oder gesetzlichen Kranken­               hausbehandlung, bis eine Kranken-
 im Ausland verunglückt oder unvorhergesehen            versicherung vor.                                     Rückholung durchgeführt werden kann
 erkrankt. Dadurch entstehen Kosten.                                                                        ––vor Ort verordnete Medikamente.
                                                      Sollten Kosten offenbleiben, kontak-
Was ist zu tun?                                       tieren Sie bitte unbedingt die ÖAMTC              Im Rahmen der Gesamtdeckungssumme
    Wenn möglich E-Card oder Auslands­                Schutzbrief-Nothilfe.                               von € 75.000,– werden auch Kosten von
      betreuungsschein beim Arzt, im Kranken-                                                               bis zu € 10.000,– für Hubschrauber-
      haus oder dem Rettungsdienst vorweisen.     So hilft der ÖAMTC:                                     Rettung und -Bergung im Ausland über-
                                                      Kostenvergütung von bis zu € 75.000,– pro           nommen (siehe Seite 29).
    Bei einem stationären Krankenhaus­                geschützter Person für
      aufenthalt kontaktieren Sie bitte                 ––medizinisch unaufschiebbare ärztliche
      unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-                                                             Bitte beachten Sie:
                                                          Behandlung außerhalb des Kranken-            Gedeckt sind die Kosten für die unaufschieb-
      Nothilfe. Andernfalls sind wir zur Über-            hauses, bis eine Kranken-Rückholung
      nahme der Kosten nicht verpflichtet.                                                             bare Behandlung von akuten und unvorherseh-
                                                          durchgeführt werden kann                     baren Krankheitszuständen oder Unfallfolgen
    Die Rechnung muss nach Leistungen und             ––Ersttransport in das nächstgelegene Kran-    während einer Reise.
      Behandlungstagen aufgegliedert sein, die            kenhaus (Krankenwagen, Bahn, Taxi)
      Krankheitsbezeichnung und den Namen der           ––medizinisch notwendigen Verlegungs-
      behandelten Person enthalten und in                 transport in ein anderes Krankenhaus zur
      deutscher, englischer, italienischer oder           weiteren Behandlung
      französischer Sprache ausgestellt sein.                                                                             Fortsetzung nächste Seite p

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44 Krankenschutz im Ausland
    Die Notwendigkeit einer Krankenhausbehand-            Der ÖAMTC Krankenschutz im
    lung ist durch ein Attest des behandelnden            Ausland deckt nicht:
    Arztes nachzuweisen.                                  1. Heilbehandlungen, die bereits vor Beginn
                                                             des Versicherungsschutzes begonnen haben.
    Zahnbehandlungen werden ohne vorherige                2. Heilbehandlungen von chronischen
    Kontaktaufnahme mit dem ÖAMTC nur bis zu                 Krankheiten, außer als Folge akuter
    einer Höhe von e 500,- übernommen.                       Anfälle oder Schübe.
                                                          3. Zahnbehandlungen, die nicht der
    Diese Leistung gilt in allen Ländern im Schutz-          Erst­versorgung zur unmittelbaren
    brief-Geltungsbereich, in denen die geschützte           Schmerz­bekämpfung dienen sowie
    Person keinen Wohnsitz hat.                              Zahnersatz.
                                                          4. Schwangerschaftsunterbrechungen und Ent-
    Achtung: Besteht für einen Versicherten eine             bindungen, ausgenommen jene vorzeitigen
    gesetzliche und/oder private Krankenversiche-            Entbindungen, die mindestens acht Wochen
    rung, so ist der Versicherte verpflichtet, zunächst      vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen.
    die Leistung dieser in Anspruch zu nehmen.            5. Kosmetische Behandlungen, Therapiemaß-
                                                             nahmen, Kurbehandlungen und Rehabilitati-
    Im Übrigen gelten die Schutzbrief-                       onsmaßnahmen.
    Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).                     6. Prophylaktische Impfungen.
                                                          7. Heilbehandlungen von Krankheiten
                                                             und Unfallfolgen, die durch vorsätzlich
                                                             begangene Straftaten entstehen.

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Krankenbesuch im Ausland                                                                                                                      45
Was ist passiert?                               So hilft der ÖAMTC:                            Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise       Der ÖAMTC hilft bei der Organisation des    Achtung: Kostenübernahme erfolgt nur,
 im Ausland verunglückt oder unvorhergesehen            Krankenbesuches und übernimmt die Reise-    wenn vor dem Krankenbesuch die ÖAMTC
 erkrankt und wird in ein Krankenhaus im                und Übernachtungskosten von bis zu          Schutzbrief-Nothilfe kontaktiert wurde!
 Ausland eingeliefert. Der behandelnde Arzt             € 1.000,–.
 erwartet einen stationären Krankenhausauf-                                                         Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
 enthalt von mehr als sieben Tagen am Ort             Übermitteln Sie dem ÖAMTC bitte Belege      Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
 der Erkrankung oder des Unfalles und die               (Treibstoff, Mautgebühren, öffentliche
 geschützte Person wird von einer nahestehen-           Verkehrsmittel, Nächtigung) sowie eine
 den Person besucht.                                    Bestätigung des Krankenhauses über die
                                                        Dauer des Aufenthaltes.
Was ist zu tun?
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die
 ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

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Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.                                                      +43 1 25 120 20
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Rückholung nach Ableben aus dem Ausland                                                                                                                     47
Was ist passiert?                                   So hilft der ÖAMTC:                           Bitte beachten Sie:
 Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise        Kostenübernahme der reinen Überführungs-        Die Rückholung nach Ableben wird nicht über
 im Ausland tödlich verunglückt oder nach              kosten für Sarg oder Urne zum früheren Wohn-    den ÖAMTC durchgeführt. Es muss auf jeden
 unvorhergesehener Krankheit verstorben.               sitz in Österreich von bis max. e 2.200,-.      Fall mit der österreichischen Botschaft im
                                                                                                       jeweiligen Land Kontakt aufgenommen werden.
Was ist zu tun?                                                                                      Der ÖAMTC hilft Ihnen gerne mit den Kontakt-
    Kontaktieren Sie unverzüglich die                                                                daten der zuständigen Botschaft bzw. des
      österreichische Botschaft des                                                                    Konsulates.
      jeweiligen Landes, um alle für den
      Transport notwendigen Dokumente                                                                  Für die Erstattung ist eine detaillierte Rechnung
      zu erhalten.                                                                                     in deutscher, englischer, italienischer oder fran-
                                                                                                       zösischer Sprache notwendig.
    Die Organisation des Transportes erfolgt über
      internationale Bestattungsunternehmen.                                                           Zusätzliche Kosten (z.B. für Überstellungs-
      Empfehlungen können hier entweder über                                                           dokumente etc.) sind nicht gedeckt.
      die zuständige Botschaft oder über den
      heimischen Bestatter abgegeben werden.                                                           Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
                                                                                                       Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
    Senden Sie bezahlte Rechnungen an den
      ÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie bitte
      Ihre Bankdaten bekannt.

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Notfallpsychologische Beratung im Ausland                                                                                                            49
Was ist passiert?                               So hilft der ÖAMTC:                              Bitte beachten sie:
 Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise       Ein Notfallpsychologe wird Sie telefonisch    Achtung: Die Kostenübernahme erfolgt aus-
 im Ausland verunglückt oder wurde Zeuge                kontaktieren und betreuen.                    schließlich, wenn der Notfallpsychologe über
 eines Unfalles. Eine psychologische Betreuung                                                        den ÖAMTC vermittelt wurde.
 ist deshalb gewünscht.                               Die Kosten für die telefonische Betreuung
                                                        von bis zu drei Stunden werden vom ÖAMTC      Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
Was ist zu tun?                                       übernommen.                                   Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich
 die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.

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Abschleppdienst in Österreich                                                                                                                        51
Was ist passiert?                              So hilft der ÖAMTC:                                Bitte beachten Sie:
 Ein geschütztes Fahrzeug ist durch Panne oder       Der ÖAMTC sorgt für die Abschleppung des        Die Vergütung der Abschleppkosten ist nur
 Unfall in Österreich ausgefallen und muss             Fahrzeuges.                                     möglich, wenn Sie sich vor der Abschleppung
 abgeschleppt werden.                                                                                  mit dem ÖAMTC in Verbindung setzen.
                                                     Übernahme der Abschleppkosten pro
Was ist zu tun?                                      Leistung­sfall bis zu einem Höchstbetrag von    Bergungskosten sind im Rahmen der Gesamt-
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die               € 270,–, sofern kein anderer Kostenträger       deckungssumme von € 270,– gedeckt.
 Nothilfe &120.                                        übernimmt (eigene Kasko­versicherung oder
                                                       Haftpflichtversicherung des Unfallgegners).     Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
                                                                                                       Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

                                            Bitte wählen Sie im Pannenfall Tag und Nacht                                                      120
52
Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur nach Panne oder Unfall in Österreich                                                                        53
Was ist passiert?                               Was ist zu tun?                                So hilft der ÖAMTC:
    Das Fahrzeug, mit dem eine geschützte           Bezahlen Sie die Unterkunft zunächst        Es werden bis zu drei Übernachtungen über-
      Person in Österreich unterwegs ist, ist           selbst oder kontaktieren Sie die Schutz-    nommen, max. € 70,– pro geschützter Person
      außerhalb des Wohnortes durch Panne               brief-Nothilfe.                             und Nächtigung.
      oder Unfall ausgefallen.
                                                      Bitte kontaktieren Sie bei länger als      Bitte beachten Sie:
    Der ÖAMTC Pannenfahrer kann das Fahr-             einen Tag dauernden Reparaturen             Achtung: Die Übernachtungskosten sind
      zeug nicht sofort fahrbereit machen.              unbedingt die ÖAMTC Schutzbrief-            nicht mit der Leistung „Heim- oder Weiterreise“
                                                        Nothilfe.                                   auf Seite 55 kombinierbar.
    Die Reparatur kann nachweislich nicht am
      selben Tag durchgeführt werden, es fallen       Senden Sie die Rechnung für die Nächti-     Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
      ungeplante Übernachtungskosten an.                gung samt Zahlungsbestätigung und eine      Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).
                                                        Kopie der Reparaturrechnung an den
                                                        ÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie
                                                        bitte Ihre Bankdaten bekannt.

Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern!
Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da.                                                       +43 1 25 120 00
54

     Reservierungs-Hotline: +43 1 505 26 40 00       Reservierungs-Hotline: 050 7010 45000
           E-Mail: reservation-at@sixt.com        E-Mail: servicecenter@buchbinder-rent-a-car.at
                     www.sixt.at                 www.megadrive.at | www.buchbinder-rent-a-car.at
Heim- oder Weiterreise per Ersatzwagen oder Bahn/Bus in Österreich                                                                                           55
Was ist passiert?                                 So hilft der ÖAMTC:                                Für die Anmietung eines Ersatzwagens sind
 Eine geschützte Person muss nach Panne,                Die Kosten für einen Ersatzwagen (z.B.         ein gültiger Führerschein sowie ein Ausweis
 Unfall oder Diebstahl des Fahrzeuges außer-              Megadrive oder Sixt) für die Reparatur-        (Reisepass) und gegebenenfalls eine gültige
 halb des Wohnortes in Österreich kurzfristig             dauer bzw. für die direkte Heimreise von bis   Kreditkarte erforderlich.
 heim- oder weiterreisen und eine der folgenden           zu max. € 240,– werden übernommen.
 Voraussetzungen trifft zu:                                                                              Falls die Organisation eines Ersatzwagens nicht
  Das Fahrzeug wird vor Ort repariert und diese       Eine weitere Möglichkeit ist die Übernahme     möglich ist (Verfügbarkeit, rechtliche Möglich-
    Reparatur ist nachweislich weder am gleichen          der Bahn-/Buskosten für alle geschützten       keiten etc.), bietet der Schutzbrief Alternativen
    Tag noch am Folgetag möglich.                         Personen vom Ort des Ereignisses zum Wohn-     zur Heim- oder Weiterreise an.
  Es besteht Anspruch auf eine Fahrzeug-Rück-           ort in Österreich sowie ggf. für eine Person
    holung (siehe Seite 57).                              zur Abholung des reparierten Fahrzeuges.       Sollte der Ersatzwagen bei Reparatur des
  Das Fahrzeug wird nachweislich verschrottet.                                                         Fahrzeuges vor Ort selbst organisiert werden,
  Das Fahrzeug wurde außerhalb des Wohnortes      Bitte beachten Sie:                                dann werden max. € 60,– pro Tag für die
    gestohlen.                                       Weiterreisekosten (Bahn/Bus/Ersatzwagen) zum        Reparaturdauer von bis zu max. 4 Tagen für den
                                                     Zielort werden bis zu max. jener Betragshöhe        Mietwagen ersetzt.
Was ist zu tun?                                    ersetzt, die bei einer Heimreise entstanden wäre.
 Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die                                                                 Achtung: Die Heim- oder Weiterreise ist nicht
 ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.                         Nebenkosten des Ersatzwagens (z.B. Mautko-          mit der Leistung „Übernachtungskosten“ auf
                                                     sten, Treibstoffkosten, Zusatzversicherungen        Seite 53 kombinierbar.
                                                     wie z.B. Haftungsreduzierungen) werden nicht
                                                     ersetzt.                                            Im Übrigen gelten die Schutzbrief-
                                                                                                         Bestimmungen (siehe Seiten 6-12).

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