Soforthilfe in Österreich und ganz Europa - öamtc
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2 Empfehlungsschreiben für internationale Hilfe Empfehlungsschreiben Letter of recommendation Der Inhaber dieses Schutzbriefes ist ÖAMTC Mitglied und wird in The holder of this Assistance Booklet is a member of the Austrian Österreich rund um die Uhr bestmöglich betreut, um auf allen Wegen Automobile Club (ÖAMTC) and in Austria receives the best possible 100 % Mobilität sicherzustellen und mit Informationsdiensten und assistance around the clock, to ensure 100 % mobility by all means Beratung stets für Sicherheit und Schutz zu sorgen. Der ÖAMTC bittet as well as safety and protection through information services and alle im internationalen Dachverband FIA zusammengeschlossenen advice at all times. The ÖAMTC kindly requests all motoring clubs befreundeten Clubs, unserem Mitglied und dessen Familie bei affiliated with the international umbrella organisation FIA to offer our Bedarf auch im Ausland jede Hilfe und Unterstützung mit aller member and his (or her) family every assistance and support abroad Leistungsqualität und Hilfsbereitschaft der internationalen Club- where and when required, and to do so with all the service quality familie zukommen zu lassen. and willingness to assist that is characteristic of the international community of motoring clubs. Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club Der Präsident The President Dr. Gottfried Wanitschek Dr. Gottfried Wanitschek
Wichtiges in Kürze 3 Wer ist geschützt? Sie persönlich, Ihr Partner im gemeinsamen Haushalt und Ihre bzw. die Muss man mit dem Kfz unterwegs sein? Kinder Ihres Partners bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das Nein! Der ÖAMTC als Mobilitätsclub erbringt personenbezogene 19. Lebensjahr vollenden. Auch wenn sie getrennt verreisen. Schutzbrief-Leistungen (z.B. die Kranken-Rückholung) genauso, wenn Sie mit Bahn, Bus, Fahrrad, Schiff oder Flugzeug unterwegs sind. Welche Fahrzeuge sind geschützt? Alle Ihre Fahrzeuge und Kfz-Anhänger, sowie Fahrzeuge, die auf Ihre Kinder Wie wird mir geholfen? bis 19 Jahre zugelassen sind (sofern eine Gratis-Kinder-Mitgliedschaft Das Team der Schutzbrief-Nothilfe ist Ihr persönlicher Ansprechpartner. besteht). Fahrzeuge Ihres Partners, wenn dieser über eine ermäßigte Wir sind auf jede Art von Notfall vorbereitet und organisieren die pas- Partner-Mitgliedschaft verfügt. sende Hilfeleistung. Mit individueller Betreuung und persönlicher Sofort- hilfe sind wir rund um die Uhr für Sie da! Wo ist man geschützt? Der Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas, in der Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da: Russischen Föderation, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainer- Unter +43 1 25 120 00 oder auch staaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den via Nothilfe-Funktionen in der ÖAMTC App. Azoren und auf Madeira. Für Fernreisen empfehlen wir als passende Ergänzung den ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz*. Alle weiteren Details finden Sie bei den einzelnen Leistungs- beschreibungen (lt. Inhaltsverzeichnis auf den nächsten Seiten) sowie im Kapitel „Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen“. * Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217 Versicherer: UNIQA Österreich Versicherungen AG Im Notfall sofort Kontakt aufnehmen!
4 Inhalt Allgemeines Nach Verletzung oder Erkrankung im Ausland: Empfehlungsschreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Hubschrauber-Rettung und -Bergung im Ausland . . . . . . . . . . . . . . 29 Wichtiges in Kürze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Kranken-Rückholung aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen . . . . . . . . . 6-12 Kinder-Rückholung aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Rückholung von Haustieren aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Schutzbrief – Leistungsübersicht Heimreise nach Unfall oder Erkrankung aus dem Ausland . . . . . . . 37 Nach Verletzung oder Erkrankung in Österreich: Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung im Ausland . . . . . . 39 Hubschrauber-Rettung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Fahrzeug-Rückholung durch einen ÖAMTC Fahrer aus Kranken-Rückholung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Kinder-Rückholung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Krankenschutz im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich . . . . . . . . . . . 19 Krankenbesuch im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich . . . . . 21 Rückholung nach Ableben aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Fahrzeug-Rückholung durch einen ÖAMTC Fahrer in Österreich . . . . . 23 Notfallpsychologische Beratung im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Krankenbesuch in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Notfallpsychologische Beratung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Inhalt 5 Bei Problemen mit dem Kraftfahrzeug in Österreich: Ergänzende Nothilfe-Leistungen: Abschleppdienst in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Kostenersatz für die Wiederbeschaffung Übernachtungskosten in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 von Dokumenten im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Heim- oder Weiterreise in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Notfall-Service in Österreich und im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Fahrzeug-Rückholung in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Gepäck-Rücktransport in Österreich und aus dem Ausland . . . . . . . . . 83 Wildschadenhilfe in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Nachsendekosten in Österreich und ins Ausland . . . . . . . . . . . . . . . 85 Telefonkosten in Österreich und im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Bei Problemen mit dem Kraftfahrzeug im Ausland: Taxikosten oder Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel Pannenhilfe im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 in Österreich und im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Abschleppdienst im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Übernachtungskosten im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Weitere Informationen Ersatzteilnachsendung ins Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Geltungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Pick-Up-Transport aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Wichtige Daten für Notfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Heim- oder Weiterreise im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Adressen und Telefon-Nummern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Fahrzeug-Rückholung aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Wildschadenhilfe im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
6 Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen Wo gilt der Schutzbrief? Für welche Fahrzeuge gilt der DerSchutzbrief gilt nicht für Fahrzeuge mit Kurz- DerSchutzbrief gilt in Österreich, in allen Schutzbrief? zeitkennzeichen, wie insbesondere Werkstätten-, Ländern Europas (siehe Seite 88), in der Der Schutzbrief gilt für Fahrzeuge bis zu einem Probe- oder Überstellungskennzeichen. Russischen Föderation, in den außereuro- höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und päischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie einer max. Höhe von 3,2 m sowie einer max. MitgeführteFahrräder, Elektro-Fahrräder, drei- auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Länge von 7 m und einer max. Breite von 2,5 m. rädrige Invalidenmopeds (mit Zulassung) und Inseln, den Azoren und auf Madeira. Invalidenfahrzeuge (die ohne Kfz-Zulassung Fahrzeugbezogene Schutzbrief-Leistungen betrieben werden können) werden, wenn wirt- Für wen gilt der Schutzbrief? gelten für alle auf bzw. für den Schutzbrief- schaftlich vertretbar, im Schutzbrief-Leistungs- Der Schutzbrief gilt für den Schutzbrief-Inhaber Inhaber behördlich in Österreich, in einem fall an den Wohnsitz des Schutzbrief-Inhabers sowie den im gemeinsamen Haushalt lebenden anderen EU-Staat, der Schweiz oder in Österreich zurückgebracht Partner und ihre Kinder bis zum Ende jenes Liechtenstein zum Straßenverkehr zugelassenen Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr Kraftfahrzeuge wie z.B. für Leasingfahrzeuge DasFahrzeug ist zum Zeitpunkt des Leistungs- vollenden. sowie auch für Fahrzeuge in Langzeitmiete ab falles privat und nicht gewerblich genutzt und kein 3 Monaten (unabhängig von der Zulassung), gemietetes, gewerbliches Leihfahrzeug (z.B. Miet- Diepersonenbezogenen Schutzbrief-Leistungen sofern eine der Fahrzeugart entsprechende, wagen, Werkstattersatzwagen). gelten unabhängig davon, ob die geschützten gültige ÖAMTC Mitgliedschaft besteht. Personen gemeinsam oder getrennt unterwegs Mitgeführte Anhänger sind den Schutzbrief- sind und unabhängig vom benützten Verkehrs- Bestimmungen entsprechend mitgeschützt. mittel (also z.B. auch für Reisen per Bahn, Bus, Fahrrad, Schiff oder Flugzeug). Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung in der Regel beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet wird. Die Redaktion bittet für diese Vereinfachung um Verständnis.
Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen 7 Dieauf oder für den Partner im gemeinsamen ministeriums) wird im Rahmen der Außerdem besteht kein Leistungsanspruch, Haushalt oder auf Ihre Kinder (bis zum Ende je- Möglichkeiten, aber ohne, dass darauf ein wenn Sie als Lenker eines Kraftfahrzeuges die nes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebens- Rechtsanspruch besteht, erbracht. jeweils erforderliche Lenkberechtigung nicht jahr vollenden) zugelassenen Kraftfahrzeuge besitzen. Dies gilt auch dann, wenn dieses Fahr- sind dann geschützt, wenn eine der Fahrzeugart KeinLeistungsanspruch besteht bei Fällen zeug nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr entsprechende gültige Partner-Mitgliedschaft ––die unmittelbar oder mittelbar mit Kriegs- gelenkt wird. bzw. eine Gratis-Kinder-Mitgliedschaft besteht. ereignissen jeder Art zusammenhängen ––oder durch innere Unruhen, wenn Sie daran FürUnfälle, Erkrankungen oder Folgeschäden Wann werden Schutzbrief- auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen aufgrund von Alkohol-, Suchtgift- oder Arzneimit- Leistungen erbracht? haben telmissbrauch sowie bei sonstigem vorsätzlichen DieÖAMTC Mitgliedschaft und der Schutzbrief ––oder die mittelbar oder unmittelbar durch oder grob fahrlässigen Handeln oder Unterlas- müssen vor Eintritt des Leistungsfalles vollstän- jegliche Einwirkung von Nuklearwaffen, sen besteht kein Anspruch auf Leistungserbrin- dig bezahlt sein. Der Anspruch auf Schutzbrief- chemischen oder biologischen Waffen, gung und Kostenersatz. Leistungen beginnt mit 0:00 Uhr des der durch Kernenergie oder durch den Einfluss Bezahlung folgenden Tages. ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlen- Ebenso besteht kein Schutz für Heilbehand- schutzgesetzes (BGBI. Nr. 227/1969) in lungen und Eingriffe am Körper, die Zweck der DerSchutzbrief gilt für das im/am Schutzbrief- der jeweils geltenden Fassung verursacht Reise sind und daraus resultierende Gesund- Heft angeführte Kalenderjahr. werden; außer jene die durch Heilbehand- heitsschäden. lung aufgrund eines Versicherungsfalles Nothilfe in Krisengebieten (z.B. offizielle veranlasst waren. Reisewarnung des österreichischen Außen
8 Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen Beipsychischen oder physischen Vorerkran- sonen, die ihren Sport mit Lizenz einer Dachorgani- ausgenommen sind Gleichmäßigkeitsrennen/- kungen, akuten bzw. chronischen Erkrankungen sation (z.B. Berufssportler) nicht nur trainings- fahrten mit Oldtimern. zum Zeitpunkt des Reiseantritts: Zur Sicherstel- technisch, sondern auch bei organisierten Wett- lung Ihres Leistungsanspruches und zu Ihrer eige- bewerben, durch Leistungsvergleiche, bei Turnieren Subsidiarität: nen Sicherheit lassen Sie sich bitte vor Reise oder ähnlichen Veranstaltungen ausüben. Esbesteht kein Leistungsanspruch, wenn ein antritt die Unbedenklichkeit der geplanten Reise Wurde die zu erbringende Leistung durch — anderer Leistungserbringer (z.B. Versicherung) von Ihrem Arzt schriftlich bestätigen. (Ein Formu- auch lizenzpflichtiges — unentgeltliches (Hobby-) zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist oder lar dazu finden Sie unter www.oeamtc.at/schutz- Radfahren verursacht, so ist dies jedoch sie tatsächlich bezahlt. brief.) Bei Fehlen dieser Bestätigung im Lei- geschützt. stungsfall besteht kein Leistungsanspruch. BeiLeistungen, für die Ihnen neben den Kein Schutz besteht bei Pannen und Unfällen Leistungen aus dem Schutzbrief auch von Ist ein Fahrzeug behördlich beschlagnahmt oder mit einem Kraftfahrzeug auf Motorsport-Renn- anderer Seite (z.B. von einer Versicherungs- sind die Kennzeichen entzogen, können lediglich strecken sowie bei der Beteiligung an motor- gesellschaft) ebenfalls ein Anspruch zusteht, die personenbezogenen Leistungen erbracht sportlichen Veranstaltungen (auch Wertungs- treten Sie dem ÖAMTC diesen Anspruch bei werden. fahrten, Rallyes, Enduros, Raid Rallyes und Leistungserbringung ab. Ein allenfalls fälliger Cross Country Rallyes bzw. allen anderen Aktivi- Selbstbehalt wird im Rahmen des Schutzbrief- Diezu erbringende Leistung wurde weder durch täten, denen ein wie auch immer gearteter Leistungsumfanges übernommen. ein Training (vorbereitende Übung am Gelände Charakter einer organisierten Veranstaltung eines Wettbewerbes) noch durch die Teilnahme zugrunde liegt), den dazugehörigen Trainings- an einem sportlichen Wettbewerb verursacht. fahrten und Verbindungsfahrten zwischen Diese Bestimmungen beziehen sich auf alle Per- Wertungsprüfungen. Von diesem Ausschluss
Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen 9 Wie hilft der ÖAMTC? Kosten für Sachverständige und Gutachten unbedingt notwendigen Ausmaß – an die dafür RufenSie im Notfall umgehend die ÖAMTC übernimmt der ÖAMTC nur dann, wenn sie notwendigen externen Vertragspartner des Schutzbrief-Nothilfe an. Unsere Mitarbeiter durch ihn beauftragt werden. ÖAMTC, wie z.B. Abschleppunternehmen, Taxi- leiten alle erforderlichen Maßnahmen im und Mietwagenunternehmen, Hotel- und Rahmen der Schutzbrief-Soforthilfe ein. Datenschutz-Informationen Beherbergungseinrichtungen, Transportunter- Im Rahmen des Schutzbriefes bietet Ihnen der nehmen, Krankenhäuser und Ärzte, Versiche- Anspruchauf Kostenersatz besteht nur, ÖAMTC (siehe ÖAMTC in Ihrem Bundesland), rungsunternehmen etc. übermittelt werden. wenn die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe vor Leistungen nach Verletzung oder Erkrankung Inanspruchnahme einer Leistung kontaktiert und/oder bei Problemen mit dem Fahrzeug Die Daten werden grundsätzlich für den Zeit- wird, außer es ist in der einzelnen Leistungs sowie weitere ergänzende Nothilfeleistungen raum der Leistungserbringung sowie deren Ver- beschreibung im Schutzbrief-Heft anders (siehe Schutzbrief-Leistungsübersicht) in rechnung und darüber hinaus nur im Rahmen vermerkt. Österreich bzw. im Ausland an. der anwendbaren gesetzlichen Aufbewahrungs- pflichten (UGB, ABGB, ÄrzteG etc.) gespeichert. Bei Anspruch auf Kostenersatz übermitteln Sie Indiesem Zusammenhang weisen wir darauf dem ÖAMTC bitte die erforderlichen Unterlagen hin, dass die im Rahmen der Inanspruchnah- DieDatenverarbeitung, insbesondere auch (z.B. Rechnungen mit Zahlungsbestätigung, me der Schutzbriefleistungen telefonisch und/ allenfalls notwendiger Gesundheitsdaten, ärztliche oder behördliche Bestätigungen) so oder schriftlich (Post, Fax, E-Mail, SMS) erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Bezie- rasch wie möglich entweder elektronisch, bekannt gegebenen bzw. erhobenen personen- hung zwischen Ihnen und dem ÖAMTC aus postalisch oder persönlich bei Ihrem Stütz- bezogenen Daten vom ÖAMTC zum Zweck der dem aufrechten Schutzbrief sowie zur allenfalls punkt. Der ÖAMTC behält sich vor, Originalbe- Leistungserbringung und Verrechnung verarbei- notwendigen gesundheitlichen Versorgung (Art lege im Bedarfsfall nachträglich anzufordern. tet und für diesen Zweck gegebenenfalls – im 6 Abs 1 lit b und Art 9 Abs 2 lit h DSGVO).
10 Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen Soweit dafür eine Übermittlung personenbezo- Allgemeines (Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht, gener Daten in Drittstaaten erforderlich ist, stüt- Der für die ÖAMTC Mitgliedschaft angegebene 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5): zen wir uns ebenfalls auf die vertragliche Bezie- Wohnsitz in Österreich (Heimatadresse) gilt als ––Hubschrauber-Rettung nach Freizeit- hung (Art 49 Abs 1 lit b DSGVO). Zielort für alle Rücktransportleistungen (z.B. Alpinunfällen in Österreich, Kranken-Rückholung, Fahrzeug-Rückholung, ––Hubschrauber-Rettung und -Bergung Siehaben ein Recht auf Auskunft über die Sie Heimreise). im Ausland, betreffenden personenbezogenen Daten, auf ––Kranken-Rückholung in Österreich Berichtigung und Löschung Ihrer Daten, auf Beijeglichem Fahrzeugtransport sind der und aus dem Ausland, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch ÖAMTC bzw. seine Erfüllungsgehilfen berechtigt, ––Rückholung nach Ableben aus dem Ausland, gegen die Verarbeitung sowie auf Datenüber- eine Untersuchung des Fahrzeuges und dessen ––Kinder-Rückholung in Österreich tragbarkeit. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an Inhalts vorzunehmen und bei Feststellung (zoll-) und aus dem Ausland, datenschutz@oeamtc.at. Darüber hinaus kön- rechtlich bedenklicher Waren das Fahrzeug ––Heimreise nach Unfall oder Erkrankung nen Sie bei Bedenken gegen die Verarbeitung ohne weitere Ansprüche des Fahrzeuginhabers in Österreich und aus dem Ausland, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein- zurückzulassen. ––Übernachtungskosten nach Unfall oder bringen. Nähere Informationen finden Sie unter Erkrankung in Österreich und im Ausland, www.oeamtc.at/datenschutz. Diefolgenden Leistungen sind in Form eines ––Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur Versicherungsvertrages für fremde Rechnung nach Panne oder Unfall in Österreich versichert bei UNIQA Österreich Versicherungen und im Ausland, AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in 1029 Wien, ––Pannenhilfe im Ausland, Untere Donaustraße 21, eingetragen unter ––Notfallpsychologische Beratung FN 63197 m beim Handelsgericht Wien in Österreich und im Ausland,
Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen 11 ––Krankenschutz im Ausland, ––Notfall-Service in Österreich bekannt gegebene elektronische Adresse ––Krankenbesuch in Österreich und im Ausland, (E-Mail) zu, wobei diese Zustimmung auch für und im Ausland, ––Gepäck-Rücktransport in Österreich die Folgejahre gilt. ––Wildschadenhilfe in Österreich und aus dem Ausland, und im Ausland, ––Nachsendekosten in Österreich Ein Anspruch auf Kostenersatz muss, bei sonsti- ––Heim- oder Weiterreise in Österreich und ins Ausland, gem Verlust des Anspruchs, unter Vorlage der und im Ausland, ––Telefonkosten in Österreich und im Ausland, erforderlichen Unterlagen spätestens 3 Jahre nach ––Fahrzeug-Rückholung durch einen ––Taxikosten oder Kostenersatz für öffentliche dem Vorfall schriftlich geltend gemacht werden. ÖAMTC Fahrer in Österreich Verkehrsmittel in Österreich und im Ausland. und aus dem Ausland, DieBedingungen für den ÖAMTC Notfall- ––Fahrzeug-Rückholung in Österreich Die in den Leistungsbeschreibungen genannten Kreditbrief finden Sie auf dem ergänzenden und aus dem Ausland, Beträge verstehen sich inklusive aller gesetz- Dokument „ÖAMTC Notfall-Kreditbrief“, das Sie ––Pick-Up-Transport aus dem Ausland, lichen Abgaben (wie z.B. MwSt.). gemeinsam mit dem Schutzbrief-Heft erhalten ––Abschleppdienst im Ausland, haben. ––Ersatzteilnachsendung ins Ausland, Durch Übernahme und Bezahlung dieses ––Rückholung von Haustieren Schutzbriefes akzeptieren Sie die darin enthal- Etwaige Auswirkungen von gesetzlichen aus dem Ausland, tenen Bestimmungen und verpflichten sich zur Änderungen nach Drucklegung des Schutz- ––Zoll- und Verschrottungshilfe im Ausland, Einhaltung. Sie stimmen dadurch auch aus- briefes werden im Mobilitätsmagazin auto ––Kostenersatz für die Wiederbeschaffung drücklich der elektronischen Kommunikation touring veröffentlicht. von Dokumenten im Ausland, (einschließlich der elektronischen Übermittlung von Vertragserklärungen) an die dem ÖAMTC
12 Wie der Schutzbrief hilft: Schutzbrief-Bestimmungen Der ÖAMTC veranlasst zu Ihrer Sicherheit die Der Vertragspartner wird der leichteren Lesbar- rechtzeitige, jährliche Zustellung eines neuen keit halber als ÖAMTC bezeichnet. Schutzbriefes. Dabei handelt es sich um ein Angebot, das Sie mit der Bezahlung des Erfüllungsort ist Wien und es kommt österreichi- Schutzbrief-Beitrages annehmen. sches Recht zur Anwendung. Beitrag und Leistungsumfang des Schutzbriefes Diein ausländischer Währung entstandenen können jährlich neuen Anforderungen ange- Kosten werden zum Devisenmittelkurs der passt werden. Wiener Börse am Tag des Antritts der Auslands- reise in Euro umgerechnet. Gibt es keinen Vertragspartner des Schutzbrief-Inhabers ist je Börsenkurs, gilt der von der Nationalbank nach Mitgliedschaft entweder der ÖAMTC bekannt gegebene Bankenwechselkurs. (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) oder einer seiner Landesvereine Der Schutzbrief-Inhaber ermächtigt den ÖAMTC, (Oberösterreichischer Automobil-, Motorrad- alle für sich und die geschützten Personen und Touring Club/OÖAMTC, Salzburger Auto- erforderlichen Auskünfte bei Dritten einzuholen mobil-, Motorrad- und Touring Club/SAMTC, und entbindet diese von der Schweigepflicht. Automobil- und Touringclub Tirol (ATT), Vorarl- berger Auto-Touring-Club/VATC, Steiermärkischer Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Automobil- und Motorsportklub (STAMK) sowie Kärntner Automobil- und Touring Club/KATC). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
Hubschrauber-Rettung nach Freizeit-Alpinunfällen in Österreich 13 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Die in Österreich flächendeckend im Eine geschützte Person wurde nach einem Kostenvergütung von bis zu € 10.000,–. Einsatz stehenden ÖAMTC Notarzthub- Freizeit-Alpinunfall in Österreich von einem schrauber werden über die Notrufnum- Rettungshubschrauber geborgen und ins Bitte beachten Sie: mer ✆ 144 angefordert. Die Entschei- nächstgelegene Krankenhaus geflogen. Kein Schutz bei Unfällen durch die Benützung dung liegt bei der Rettungsleitstelle. von Flugdrachen, Paragleitern, Fallschirmen, Was ist zu tun? Segelflugzeugen oder Ultralights. Nach der Abrechnung mit der Krankenkasse oder sonstigen Kostenträgern (wie z.B. Ihrer Im Übrigen gelten die Schutzbrief- privaten Kranken- oder Unfallversicherung) Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). leiten Sie die Rechnung, den Einsatzbericht und das Schreiben der Krankenkasse bzw. der Versicherung bitte an den ÖAMTC weiter. Bei unklarer Rechnungslegung oder sonstigen Fragen rufen Sie bitte die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 20
14 Notarzt-Hubschrauber flächendeckend in ganz Österreich Christophorus 2 Gneixendorf Christophorus 10 Christophorus Europa 3 Linz Suben Christophorus 9 Wien Christophorus 15 Ybbsitz Christophorus 6 Salzburg Christophorus 3 Wr. Neustadt Christophorus 17 Christophorus 4 Christophorus 14 St. Michael i.O. Reith Niederöblarn Christophorus 8 Christophorus 1 Nenzing Christophorus 5 Innsbruck Christophorus 16 Zams Oberwart Christophorus 12 Graz Christophorus 7 Christophorus 11 Lienz Klagenfurt
Kranken-Rückholung in Österreich 15 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person ist im Zuge einer Nach Abstimmung mit dem behandelnden Arzt Die Kranken-Rückholung erfolgt als Sekundär- Reise in Österreich verunglückt oder unvor- wird durch den ÖAMTC eine medizinisch sinn- transport (nach stationärer/ambulanter Erst- hergesehen erkrankt und wird in ein Kran- volle Kranken-Rückholung organisiert und auch versorgung und medizinisch unaufschiebbaren kenhaus eingeliefert, das mehr als 50 km das Bett im Heimatkrankenhaus reserviert. Für Folgebehandlungen) auf Ihren Wunsch und vom Heimatkrankenhaus entfernt ist. Der den vom ÖAMTC organisierten und durchge- nach Einwilligung von bzw. Abstimmung mit behandelnde Arzt erwartet einen stationären führten Transport entstehen keine Kosten. dem behandelnden Arzt. Transportmittel und Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Transportzeitpunkt hängen von der ärztlichen Tagen, eine Verlegung ins Heimatkranken- Entscheidung ab. haus wird gewünscht. Achtung: Kein Kostenersatz für Transporte Was ist zu tun? durch andere Organisationen! Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
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Kinder-Rückholung in Österreich 17 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person kann im Zuge einer Der ÖAMTC sendet eine Betreuungsperson, Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Reise in Österreich in Folge einer unvorherge- die die Kinder samt deren Gepäck auf dem Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). sehenen Erkrankung oder eines Unfalles die raschesten Weg an den vereinbarten Ort in mitreisenden geschützten Kinder nicht mehr Österreich bringt. betreuen. Es wird eine Betreuungsperson benötigt, die die Kinder nach Hause oder an Der ÖAMTC übernimmt die Kosten für einen Ort in Österreich bringt, wo diese betreut Betreuung und die zusätzlichen Heim werden können. reisekosten der Kinder. Was ist zu tun? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Bitte geben Sie uns Namen und Adresse der Betreuungs person am Zielort bekannt und übergeben Sie eventuell erforderliche Reise- oder Personal- dokumente Ihrer Kinder. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
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Heimreise nach Unfall oder Erkrankung in Österreich 19 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise Organisation der Heimreise und Bestimmung Heimreise nur nach stationärer oder in Österreich verunglückt oder unvorhergesehen des Transportmittels nach Rücksprache mit ambulanter Erstversorgung oder medizinisch erkrankt, dieses Ereignis führt zu Reiseabbruch dem behandelnden Arzt. unaufschiebbaren Folgebehandlungen und und zusätzlichen Heimreisekosten. nach Einwilligung des behandelnden Arztes. Übernahme zusätzlicher Heimreisekosten Was ist zu tun? für geschützte mitreisende Personen. Achtung: Die Heimreise ist nicht mit der Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die Leistung „Übernachtungskosten“ auf Seite 21 ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. kombinierbar. Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
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Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung in Österreich 21 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise Es werden bis zu drei Übernachtungen über- Achtung: Die Übernachtungskosten sind in Österreich verunglückt oder unvorhergesehen nommen, max. € 70,– pro geschützter Person nicht mit der Leistung „Heimreise“ auf Seite 19 erkrankt und wird in ein Krankenhaus in Öster- und Nächtigung. kombinierbar. reich eingeliefert, das mehr als 50 km vom Heimatkrankenhaus entfernt ist. Es entstehen Im Übrigen gelten die Schutzbrief- zusätzliche Nächtigungskosten für geschützte Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). mitreisende Personen. Was ist zu tun? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Senden Sie die Rechnung für die Nächtigung samt Zahlungsbestätigung und eine Kopie des ärztlichen Attests, das die Notwendigkeit der zusätzlichen Nächtigung bestätigt, an den ÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie bitte Ihre Bankdaten bekannt. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
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Fahrzeug-Rückholung durch einen ÖAMTC Fahrer – in Österreich 23 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person ist unterwegs in Öster- Es wird ein ÖAMTC Fahrer entsendet, der das Personenanzahl und Gewichte müssen den reich unvorhergesehen erkrankt oder verletzt Fahrzeug samt Insassen – bei ärztlich bestä- Angaben der Zulassungsbescheinigung des und kann deshalb ein geschütztes Fahrzeug tigter Transportfähigkeit auch den Kranken – übergebenen Fahrzeuges entsprechen. nicht selbst zum Wohnsitz in Österreich zurück- sowie das Gepäck an den Bestimmungsort in führen. Österreich zurückführt. Falls die Rückholung durch einen ÖAMTC Fahrer nicht möglich ist, veranlasst der ÖAMTC Was ist zu tun? Der ÖAMTC übernimmt die Kosten für den den Fahrzeugrücktransport an den Wohnsitz in Bitte kontaktieren Sie unverzüglich ÖAMTC Fahrer und für eine zusätzliche Haft- Österreich. die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. pflichtversicherung. Reisekosten (z.B. Treib- stoff, Maut, Verpflegung) werden nicht Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Übergeben Sie dem ÖAMTC Fahrer das übernommen. Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). verkehrs- und betriebssichere Fahrzeug samt aller Fahrzeugpapiere, den Fahrzeugschlüssel und eine ärztliche Bestätigung. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
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Krankenbesuch in Österreich 25 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person ist im Zuge einer Der ÖAMTC hilft bei der Organisation des Achtung: Kostenübernahme erfolgt nur, Reise in Österreich verunglückt oder Krankenbesuches und übernimmt die Reise- wenn vor dem Krankenbesuch die ÖAMTC unvorhergesehen erkrankt und wird in ein und Übernachtungskosten von bis zu Schutzbrief-Nothilfe kontaktiert wurde! Krankenhaus in Österreich eingeliefert, das € 1.000,–. mehr als 50 km vom Heimatkrankenhaus ent- Im Übrigen gelten die Schutzbrief- fernt ist. Der behandelnde Arzt erwartet einen Übermitteln Sie dem ÖAMTC bitte Belege Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). stationären Krankenhausaufenthalt von mehr (Treibstoff, Mautgebühren, öffentliche als sieben Tagen am Ort der Erkrankung oder Verkehrsmittel, Nächtigung) sowie eine des Unfalles und die geschützte Person wird Bestätigung des Krankenhauses über die von einer nahestehenden Person besucht. Dauer des Aufenthaltes. Was ist zu tun? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
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Notfallpsychologische Beratung in Österreich 27 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise Ein Notfallpsychologe wird Sie telefonisch Achtung: Die Kostenübernahme erfolgt aus- in Österreich verunglückt oder wurde Zeuge kontaktieren und betreuen. schließlich, wenn der Notfallpsychologe über eines Unfalles. Eine psychologische Betreuung den ÖAMTC vermittelt wurde. ist deshalb gewünscht. Die Kosten für die telefonische Betreuung von bis zu drei Stunden werden vom ÖAMTC Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Was ist zu tun? übernommen. Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
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Hubschrauber-Rettung und -Bergung im Ausland 29 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person wurde im Ausland von Kostenvergütung von bis zu € 10.000,– Diese Leistung gilt in den Ländern im Schutz- einem Rettungshubschrauber geborgen und ins (im Rahmen der Gesamtdeckungssumme brief-Geltungsbereich, in denen die geschützte nächstgelegene Krankenhaus geflogen. „Krankenschutz im Ausland“ von 75.000,–). Person keinen Wohnsitz hat. Was ist zu tun? Die Vergütung erfolgt nach Maßgabe der Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Nach der Abrechnung mit der Krankenkasse Bedingungen für den „Krankenschutz im Aus- Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). oder sonstigen Kostenträgern (wie z.B. Ihrer land“ (Seite 43). privaten Kranken- oder Unfallversicherung) leiten Sie die Rechnung, den Einsatzbericht und das Schreiben der Krankenkasse bzw. der Versi- cherung bitte an den ÖAMTC weiter. Bei unklarer Rechnungslegung oder sonstigen Fragen rufen Sie bitte die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 20
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Kranken-Rückholung aus dem Ausland 31 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person ist im Zuge Nach Abstimmung mit dem ÖAMTC Die Kranken-Rückholung erfolgt als Sekundär einer Reise im Ausland verunglückt oder Einsatzarzt wird durch den ÖAMTC eine transport (nach stationärer/ambulanter Erst- unvorhergesehen erkrankt, eine Kranken- medizinisch sinnvolle Kranken-Rückholung versorgung und medizinisch unaufschiebbaren Rückholung wird deshalb notwendig. organisiert und auch das Bett im Heimat- Folgebehandlungen) auf Ihren Wunsch und krankenhaus reserviert. Für den vom ÖAMTC nach Einwilligung von bzw. Abstimmung mit Was ist zu tun? organisierten und durchgeführten Transport dem ÖAMTC Einsatzarzt. Transportmittel und Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die entstehen keine Kosten. Transportzeitpunkt hängen von der ärztlichen ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Entscheidung ab. Achtung: Kein Kostenersatz für Transporte durch andere Organisationen! Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
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Kinder-Rückholung aus dem Ausland 33 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person kann im Zuge einer Der ÖAMTC sendet eine Betreuungsperson, Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Reise im Ausland in Folge einer unvorher die die Kinder samt deren Gepäck auf dem Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). gesehenen Erkrankung oder eines Unfalles raschesten Weg an den vereinbarten Ort in die mitreisenden geschützten Kinder nicht mehr Österreich bringt. betreuen. Es wird eine Betreuungsperson benö- tigt, die die Kinder nach Hause oder an einen Der ÖAMTC übernimmt die Kosten für Betreu- Ort in Österreich bringt, wo diese betreut werden ung und die zusätzlichen Heimreisekosten der können. Kinder. Was ist zu tun? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Geben Sie uns Namen und Adresse der Betreuungsperson am Zielort bekannt und übergeben Sie eventuell erforderliche Reise- oder Personaldokumente Ihrer Kinder. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
34 Tipp Vollmacht für allein reisende Kinder Wenn Kinder nicht mit einem gesetzlichen Vormund reisen, empfiehlt sich die Mitnahme einer Einverständniserklärung. In der ÖAMTC Länder-Info (www.oeamtc.at/laenderinfo) finden Sie Bestimmungen zu den einzelnen Ländern sowie Vollmachten in verschiedenen Sprachen (u.a. Englisch, Kroatisch, Italienisch und Griechisch) zum Download.
Rückholung von Haustieren aus dem Ausland 35 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person kann im Zuge einer Der ÖAMTC übernimmt die dadurch Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Reise im Ausland in Folge einer unvorher- verursachten zusätzlichen Kosten für die Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). gesehenen Erkrankung oder eines Unfalles Heimreise des Haustieres sowie für die ihr Haustier (Hund, Katze) nicht mehr eventuell notwendige Entsendung einer betreuen. Ein Heimtransport des Tieres ist Begleitperson bis zu einer Höhe von notwendig. max. € 420,–. Was ist zu tun? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
36 Tipp Reisebestimmungen für Ihr Haustier Wer mit seinem Haustier auf Urlaub fahren möchte, sollte sich vor der Abreise über die für das Urlaubsland geltenden Einreisebestimmungen informieren. Auf allen Auslandsreisen muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser belegt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und per Mikrochip gekennzeichnet wurde. Zahlreiche Länder verlangen allerdings zusätzliche Impfungen oder Dokumente. Alle Infos für Ihr Haustier finden Sie in der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo.
Heimreise nach Unfall oder Erkrankung aus dem Ausland 37 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise Organisation der Heimreise und B estimmung Heimreise nur nach stationärer oder ambulanter im Ausland verunglückt oder unvorhergesehen des Transportmittels nach Rücksprache mit Erstversorgung oder medizinisch unaufschieb- erkrankt, dieses Ereignis führt zu Reiseabbruch dem behandelnden Arzt. baren Folgebehandlungen und nach Einwilligung und zusätzlichen Heimreisekosten. des behandelnden Arztes. Übernahme zusätzlicher Heimreisekosten Was ist zu tun? für geschützte mitreisende Personen. Achtung: Die Heimreise ist nicht mit der Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die Leistung „Übernachtungskosten“ auf Seite 39 ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. kombinierbar. Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
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Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung im Ausland 39 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person ist im Zuge Es werden bis zu drei Übernachtungen über- Achtung: Die Übernachtungskosten sind einer Reise im Ausland verunglückt oder nommen, max. € 70,– pro geschützter Person nicht mit der Leistung „Heimreise“ auf Seite 37 unvorhergesehen erkrankt und wird in ein und Nächtigung. kombinierbar. Krankenhaus im Ausland eingeliefert. Es entstehen zusätzliche Nächtigungskosten Im Übrigen gelten die Schutzbrief- für geschützte mitreisende Personen. Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). Was ist zu tun? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Senden Sie die Rechnung für die Nächtigung samt Zahlungsbestätigung und eine Kopie des ärztlichen Attests, das die Notwendigkeit der zusätzlichen Nächtigung bestätigt, an den ÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie bitte Ihre Bankdaten bekannt. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
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Fahrzeug-Rückholung durch einen ÖAMTC Fahrer – aus dem Ausland 41 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise Es wird ein ÖAMTC Fahrer entsendet, der das Personenanzahl und Gewichte müssen den im Ausland unvorhergesehen erkrankt oder Fahrzeug samt Insassen – bei ärztlich bestä- Angaben der Zulassungsbescheinigung des verletzt und kann deshalb ein geschütztes Fahr- tigter Transportfähigkeit auch den Kranken – übergebenen Fahrzeuges entsprechen. zeug nicht selbst zum Wohnsitz in Österreich sowie das Gepäck an den Bestimmungsort zurückführen. in Österreich zurückführt. Falls die Rückholung durch einen ÖAMTC Fahrer nicht möglich ist, veranlasst der ÖAMTC Was ist zu tun? Der ÖAMTC übernimmt die Kosten für den Fahrzeugrücktransport an den Wohnsitz in Bitte kontaktieren Sie unverzüglich den ÖAMTC Fahrer und für eine zusätzliche Österreich. die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Haftpflichtversicherung. Reisekosten (z.B. Treibstoff, Maut, Verpflegung) werden nicht Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Übergeben Sie dem ÖAMTC Fahrer das übernommen. Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). verkehrs- und betriebssichere Fahrzeug samt aller Fahrzeugpapiere, den Fahrzeug- schlüssel und eine ärztliche Bestätigung. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
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Krankenschutz im Ausland 43 Was ist passiert? Legen Sie die bezahlte Rechnung Ihrer ––medizinisch unaufschiebbare Kranken- Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise privaten und/oder gesetzlichen Kranken hausbehandlung, bis eine Kranken- im Ausland verunglückt oder unvorhergesehen versicherung vor. Rückholung durchgeführt werden kann erkrankt. Dadurch entstehen Kosten. ––vor Ort verordnete Medikamente. Sollten Kosten offenbleiben, kontak- Was ist zu tun? tieren Sie bitte unbedingt die ÖAMTC Im Rahmen der Gesamtdeckungssumme Wenn möglich E-Card oder Auslands Schutzbrief-Nothilfe. von € 75.000,– werden auch Kosten von betreuungsschein beim Arzt, im Kranken- bis zu € 10.000,– für Hubschrauber- haus oder dem Rettungsdienst vorweisen. So hilft der ÖAMTC: Rettung und -Bergung im Ausland über- Kostenvergütung von bis zu € 75.000,– pro nommen (siehe Seite 29). Bei einem stationären Krankenhaus geschützter Person für aufenthalt kontaktieren Sie bitte ––medizinisch unaufschiebbare ärztliche unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief- Bitte beachten Sie: Behandlung außerhalb des Kranken- Gedeckt sind die Kosten für die unaufschieb- Nothilfe. Andernfalls sind wir zur Über- hauses, bis eine Kranken-Rückholung nahme der Kosten nicht verpflichtet. bare Behandlung von akuten und unvorherseh- durchgeführt werden kann baren Krankheitszuständen oder Unfallfolgen Die Rechnung muss nach Leistungen und ––Ersttransport in das nächstgelegene Kran- während einer Reise. Behandlungstagen aufgegliedert sein, die kenhaus (Krankenwagen, Bahn, Taxi) Krankheitsbezeichnung und den Namen der ––medizinisch notwendigen Verlegungs- behandelten Person enthalten und in transport in ein anderes Krankenhaus zur deutscher, englischer, italienischer oder weiteren Behandlung französischer Sprache ausgestellt sein. Fortsetzung nächste Seite p Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
44 Krankenschutz im Ausland Die Notwendigkeit einer Krankenhausbehand- Der ÖAMTC Krankenschutz im lung ist durch ein Attest des behandelnden Ausland deckt nicht: Arztes nachzuweisen. 1. Heilbehandlungen, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes begonnen haben. Zahnbehandlungen werden ohne vorherige 2. Heilbehandlungen von chronischen Kontaktaufnahme mit dem ÖAMTC nur bis zu Krankheiten, außer als Folge akuter einer Höhe von e 500,- übernommen. Anfälle oder Schübe. 3. Zahnbehandlungen, die nicht der Diese Leistung gilt in allen Ländern im Schutz- Erstversorgung zur unmittelbaren brief-Geltungsbereich, in denen die geschützte Schmerzbekämpfung dienen sowie Person keinen Wohnsitz hat. Zahnersatz. 4. Schwangerschaftsunterbrechungen und Ent- Achtung: Besteht für einen Versicherten eine bindungen, ausgenommen jene vorzeitigen gesetzliche und/oder private Krankenversiche- Entbindungen, die mindestens acht Wochen rung, so ist der Versicherte verpflichtet, zunächst vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen. die Leistung dieser in Anspruch zu nehmen. 5. Kosmetische Behandlungen, Therapiemaß- nahmen, Kurbehandlungen und Rehabilitati- Im Übrigen gelten die Schutzbrief- onsmaßnahmen. Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). 6. Prophylaktische Impfungen. 7. Heilbehandlungen von Krankheiten und Unfallfolgen, die durch vorsätzlich begangene Straftaten entstehen. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
Krankenbesuch im Ausland 45 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise Der ÖAMTC hilft bei der Organisation des Achtung: Kostenübernahme erfolgt nur, im Ausland verunglückt oder unvorhergesehen Krankenbesuches und übernimmt die Reise- wenn vor dem Krankenbesuch die ÖAMTC erkrankt und wird in ein Krankenhaus im und Übernachtungskosten von bis zu Schutzbrief-Nothilfe kontaktiert wurde! Ausland eingeliefert. Der behandelnde Arzt € 1.000,–. erwartet einen stationären Krankenhausauf- Im Übrigen gelten die Schutzbrief- enthalt von mehr als sieben Tagen am Ort Übermitteln Sie dem ÖAMTC bitte Belege Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). der Erkrankung oder des Unfalles und die (Treibstoff, Mautgebühren, öffentliche geschützte Person wird von einer nahestehen- Verkehrsmittel, Nächtigung) sowie eine den Person besucht. Bestätigung des Krankenhauses über die Dauer des Aufenthaltes. Was ist zu tun? Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
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Rückholung nach Ableben aus dem Ausland 47 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise Kostenübernahme der reinen Überführungs- Die Rückholung nach Ableben wird nicht über im Ausland tödlich verunglückt oder nach kosten für Sarg oder Urne zum früheren Wohn- den ÖAMTC durchgeführt. Es muss auf jeden unvorhergesehener Krankheit verstorben. sitz in Österreich von bis max. e 2.200,-. Fall mit der österreichischen Botschaft im jeweiligen Land Kontakt aufgenommen werden. Was ist zu tun? Der ÖAMTC hilft Ihnen gerne mit den Kontakt- Kontaktieren Sie unverzüglich die daten der zuständigen Botschaft bzw. des österreichische Botschaft des Konsulates. jeweiligen Landes, um alle für den Transport notwendigen Dokumente Für die Erstattung ist eine detaillierte Rechnung zu erhalten. in deutscher, englischer, italienischer oder fran- zösischer Sprache notwendig. Die Organisation des Transportes erfolgt über internationale Bestattungsunternehmen. Zusätzliche Kosten (z.B. für Überstellungs- Empfehlungen können hier entweder über dokumente etc.) sind nicht gedeckt. die zuständige Botschaft oder über den heimischen Bestatter abgegeben werden. Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). Senden Sie bezahlte Rechnungen an den ÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie bitte Ihre Bankdaten bekannt. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
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Notfallpsychologische Beratung im Ausland 49 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten sie: Eine geschützte Person ist im Zuge einer Reise Ein Notfallpsychologe wird Sie telefonisch Achtung: Die Kostenübernahme erfolgt aus- im Ausland verunglückt oder wurde Zeuge kontaktieren und betreuen. schließlich, wenn der Notfallpsychologe über eines Unfalles. Eine psychologische Betreuung den ÖAMTC vermittelt wurde. ist deshalb gewünscht. Die Kosten für die telefonische Betreuung von bis zu drei Stunden werden vom ÖAMTC Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Was ist zu tun? übernommen. Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 20
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Abschleppdienst in Österreich 51 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Bitte beachten Sie: Ein geschütztes Fahrzeug ist durch Panne oder Der ÖAMTC sorgt für die Abschleppung des Die Vergütung der Abschleppkosten ist nur Unfall in Österreich ausgefallen und muss Fahrzeuges. möglich, wenn Sie sich vor der Abschleppung abgeschleppt werden. mit dem ÖAMTC in Verbindung setzen. Übernahme der Abschleppkosten pro Was ist zu tun? Leistungsfall bis zu einem Höchstbetrag von Bergungskosten sind im Rahmen der Gesamt- Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die € 270,–, sofern kein anderer Kostenträger deckungssumme von € 270,– gedeckt. Nothilfe &120. übernimmt (eigene Kaskoversicherung oder Haftpflichtversicherung des Unfallgegners). Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). Bitte wählen Sie im Pannenfall Tag und Nacht 120
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Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur nach Panne oder Unfall in Österreich 53 Was ist passiert? Was ist zu tun? So hilft der ÖAMTC: Das Fahrzeug, mit dem eine geschützte Bezahlen Sie die Unterkunft zunächst Es werden bis zu drei Übernachtungen über- Person in Österreich unterwegs ist, ist selbst oder kontaktieren Sie die Schutz- nommen, max. € 70,– pro geschützter Person außerhalb des Wohnortes durch Panne brief-Nothilfe. und Nächtigung. oder Unfall ausgefallen. Bitte kontaktieren Sie bei länger als Bitte beachten Sie: Der ÖAMTC Pannenfahrer kann das Fahr- einen Tag dauernden Reparaturen Achtung: Die Übernachtungskosten sind zeug nicht sofort fahrbereit machen. unbedingt die ÖAMTC Schutzbrief- nicht mit der Leistung „Heim- oder Weiterreise“ Nothilfe. auf Seite 55 kombinierbar. Die Reparatur kann nachweislich nicht am selben Tag durchgeführt werden, es fallen Senden Sie die Rechnung für die Nächti- Im Übrigen gelten die Schutzbrief- ungeplante Übernachtungskosten an. gung samt Zahlungsbestätigung und eine Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). Kopie der Reparaturrechnung an den ÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie bitte Ihre Bankdaten bekannt. Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00
54 Reservierungs-Hotline: +43 1 505 26 40 00 Reservierungs-Hotline: 050 7010 45000 E-Mail: reservation-at@sixt.com E-Mail: servicecenter@buchbinder-rent-a-car.at www.sixt.at www.megadrive.at | www.buchbinder-rent-a-car.at
Heim- oder Weiterreise per Ersatzwagen oder Bahn/Bus in Österreich 55 Was ist passiert? So hilft der ÖAMTC: Für die Anmietung eines Ersatzwagens sind Eine geschützte Person muss nach Panne, Die Kosten für einen Ersatzwagen (z.B. ein gültiger Führerschein sowie ein Ausweis Unfall oder Diebstahl des Fahrzeuges außer- Megadrive oder Sixt) für die Reparatur- (Reisepass) und gegebenenfalls eine gültige halb des Wohnortes in Österreich kurzfristig dauer bzw. für die direkte Heimreise von bis Kreditkarte erforderlich. heim- oder weiterreisen und eine der folgenden zu max. € 240,– werden übernommen. Voraussetzungen trifft zu: Falls die Organisation eines Ersatzwagens nicht Das Fahrzeug wird vor Ort repariert und diese Eine weitere Möglichkeit ist die Übernahme möglich ist (Verfügbarkeit, rechtliche Möglich- Reparatur ist nachweislich weder am gleichen der Bahn-/Buskosten für alle geschützten keiten etc.), bietet der Schutzbrief Alternativen Tag noch am Folgetag möglich. Personen vom Ort des Ereignisses zum Wohn- zur Heim- oder Weiterreise an. Es besteht Anspruch auf eine Fahrzeug-Rück- ort in Österreich sowie ggf. für eine Person holung (siehe Seite 57). zur Abholung des reparierten Fahrzeuges. Sollte der Ersatzwagen bei Reparatur des Das Fahrzeug wird nachweislich verschrottet. Fahrzeuges vor Ort selbst organisiert werden, Das Fahrzeug wurde außerhalb des Wohnortes Bitte beachten Sie: dann werden max. € 60,– pro Tag für die gestohlen. Weiterreisekosten (Bahn/Bus/Ersatzwagen) zum Reparaturdauer von bis zu max. 4 Tagen für den Zielort werden bis zu max. jener Betragshöhe Mietwagen ersetzt. Was ist zu tun? ersetzt, die bei einer Heimreise entstanden wäre. Bitte kontaktieren Sie unverzüglich die Achtung: Die Heim- oder Weiterreise ist nicht ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe. Nebenkosten des Ersatzwagens (z.B. Mautko- mit der Leistung „Übernachtungskosten“ auf sten, Treibstoffkosten, Zusatzversicherungen Seite 53 kombinierbar. wie z.B. Haftungsreduzierungen) werden nicht ersetzt. Im Übrigen gelten die Schutzbrief- Bestimmungen (siehe Seiten 6-12). Im Notfall sofort anrufen oder Nothilfe via App anfordern! Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist Tag und Nacht für Sie da. +43 1 25 120 00
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