Sommerferienfreizeit im - Kolping.de
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Sommerferienfreizeit im SPORT-&ERLEBNISDORF HACHEN JULI Sei mit dabei! 06-11 Für alle Spaßbegeisterten im Alter von 9 bis 15 Jahren INFOS & ANMELDUNG Download: https://vor- ort.kolping.de/kolpingsfamilie-verl/download/ oder bei Hannah Frickenstein, Im Vien 37, 33415 Verl Tel: 0151-65191090 Email: hannah.frickenstein@t-online.de Abgabe der Unterlagen bei Hannah Frickenstein.
Kolpingjugend Verl Hannah Frickenstein Im Vien 37 33415 Verl Tel.: 0151-65191090 Email: hannah.frickenstein@t-online.de Ferienfreizeit 2020 in Hachen Liebe Jugendliche, liebe Eltern! In diesem Jahr findet unsere Ferienfreizeit für Kinder und Jugendliche (9-15 Jahre) in Hachen (Sundern) an folgendem Termin statt: Montag 06.07.2020 bis Samstag 11.07.2020 Unterkunft: Wir werden im Sport- und Erlebnisdorf Hachen unsere Betten beziehen. Vor Ort sind Spielmöglichkeiten, eine Outdoor - Socceranlage, ein Schwimmbad, eine Dreifachturnhalle sowie eine eigene Kantine mit Vollverpflegung vorhanden. Die Zimmer in der Jugendherberge sind aufgeteilt in 8 Personenbetten. Die Leitung besteht aus weiblichen und männlichen Personen. Anschrift des Sport- und Erlebnisdorf Hachen Tel: 02935/9520 Hauses: Am Holthahn 1 59846 Sundern (Sauerland) Kosten: Die Kosten betragen €198,- pro Person (€178,- für jedes Geschwisterkind). Nicht- Kolpingmitglieder zahlen jeweils € 25,- zusätzlich für den Versicherungsschutz. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 01.05.2020 auf folgendes Konto: Kontoinhaber: Kolpingjugend Verl IBAN: DE86478601254306019300 BIC: GENODEM1GTL Bank: Volksbank Gütersloh Verwendungszweck: Teilnehmergebühr Ferienfreizeit Hachen 2020 Wichtige Termine: - Elternabend: voraussichtlich Dienstag 09.06.2018 / 20:00 Uhr im Pfarrzentrum St. Anna - Abfahrt: Montag 06.07.2020 / ca. 09:30 Uhr ab Pfarrzentrum St. Anna - Rückkehr: Samstag 11.07.2020 / ca. 12:00 Uhr beim Pfarrzentrum St. Anna Mit freundlichen Grüßen _____Josef Frickenstein und Hannah Frickenstein__________________ Vorsitzender Kolpingsfamilie Verl, Kolpingjugend Verl
Anmeldung zur Ferienfreizeit in der Sport- und Erlebnisdorf Hachen vom 06.07.2020 bis 11.07.2020 Daten zum Teilnehmer (Kind) Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Geb.- Datum: Krankenkasse: Krankenversichert durch: Kind ist: O Kolpingmitglied O kein Mitglied Kind ist: O Schwimmer O Nichtschwimmer O Seepferdchen O Bronze O Silber O Gold Kind ist: O Vegetarier O Veganer O… Wunschzimmernachbar(n): (ohne Gewähr!) Daten zum Erziehungsberechtigten Name(n): Vorname(n): Telefon: Handy: Email-Adresse(n): (bitte angeben für weitere Ich möchte in die WhatsApp – Infogruppe Infos!) aufgenommen werden: O Ja O Nein Gesundheitliche Informationen zum Kind Das Kind ist gegen Tetanus geimpft: O Ja, zuletzt am: O Nein Ich/Wir sind damit einverstanden, dass ärztliche O Ja O Nein Maßnahmen, wie lebensrettende Operationen, Schutzimpfungen oder Röntgenuntersuchungen, die von einem hinzugezogenen Arzt für dringend erforderlich gehalten werden, an meinem/unserem Kind vorgenommen werden dürfen. Weitere gesundheitliche Hinweise (z.B.zur Einnahme von Medikamenten, Zahnklammer, Asthma, Herzfehler, Lebensmittelunverträglichkeiten) Aufsichtspflicht/ Sonstiges Das Kind darf an gemeinsamen O Ja O Nein Sportveranstaltungen und Schwimmen teilnehmen Bilder und Videos, in denen das Kind zu sehen ist, O Ja O Nein dürfen durch die Kolpingjugend Verl veröffentlicht werden (z.B. auf unserer Facebook-Seite) Das Kind darf sich bei Ausflügen in Gruppen von Das Kind muss auf meine/unsere Kosten die mindestens drei Teilnehmern ohne Aufsicht der Rückreise antreten, wenn es gegen Lager- und Betreuer bewegen. Gruppenordnungen oder die Anweisungen der Betreuer schwer oder wiederholt verstößt. Die Betreuer tragen für unerlaubte bzw. Die auf dem Informationszettel befindlichen ordnungswidrige Einzelaktionen des Kindes keine Informationen, insbesondere zur fristgerechten Verantwortung. Für diese Fälle sind sie durch Zahlung des Teilnehmerbeitrags und zur Folgen bei meine/unsere Unterschrift von der Haftung im Rücktritt wurden vor Unterschriftsleistung zur Rahmen der Aufsichtspflicht befreit. Kenntnis genommen. Ort, Datum, Unterschrift:
Mitzunehmen sind: ● Wetterbeständige Kleidung Hosen (lang, kurz, Jogginghose) o o Pullover o T-Shirts o Schlafanzug o Unterwäsche, Socken o Schuhe (Wanderschuhe, Sportschuhe, Hausschuhe) o Sportbekleidung o Schwimmsachen o 1-2 Party-Outfits ● Wetterfeste Jacke ● Kulturbeutel o Zahnbürste & Zahnpasta, Bürste, Shampoo & Duschgel, Fön, Deo, Creme -------------------------------------------------------------------------------------------------------- Teilnahmebedingungen und Lagerordnung für die Ferienfreizeit ▪ Die Teilnehmer müssen bei der Abfahrt gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein ▪ Es ist bei der Anmeldung zu erklären, ob das Kind am gemeinsamen Schwimmen/ Sport teilnehmen darf ▪ Die Kinder sind eindringlich davon in Kenntnis zu setzen, dass sie den Anordnungen der Leiter Folge zu leisten haben ▪ Die festgelegten Tagespläne in der Ferienfreizeit sind bindend für alle Teilnehmer ▪ Unerlaubtes Entfernen vom Haus ist verboten ▪ Es besteht ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot, einschließlich das Mitführen ▪ Waffen aller Art (ausgenommen Taschenmesser für Holzarbeiten) sind verboten ▪ Smartphones sind nicht erwünscht (Das Telefonieren wird den Kindern täglich angeboten) ▪ Bei Nichteinhaltung dieser Ordnung oder bei Vergehen, wie z.B. Diebstahl, Gefährdung anderer wird der TN von der Leitung zur Verantwortung gezogen. Bei schweren Verstößen wird das Kind unverzüglich auf eigene Kosten oder Kosten der Eltern von der Freizeit ausgeschlossen und nach Hause geschickt. ▪ Die Grundhaltung und Grundlagen für die Ferienfreizeit sind u.a. im Programm des Kolpingwerkes und den Richtlinien für kirchliche Jugendarbeit beschrieben und für uns bindend. Ein Rücktritt von der Ferienfreizeit muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang bei Hannah Frickenstein (Leitung). Tritt ein*e Teilnehmer*in von der Anmeldung zurück oder aber tritt er/sie, ohne von der Anmeldung zurückzutreten, die Freizeit nicht an, kann die Leitung eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorbereitungen und für Aufwendungen verlangen: Bis zu 60 Tage vor Freizeitbeginn: 20% des TN-betrages 59 bis 15 Tage vor Freizeitbeginn: 30% des TN-betrages 14 bis 8 Tage vor Freizeitbeginn: 60% des TN-betrages 7 bis 1 Tag vor Freizeitbeginn: 80% des TN-betrages Am Abreisetag oder später 100% des TN-betrages
Sie können auch lesen