Stellwerk 8 Rahmenbedingungen zur Durchführung 2018 Kanton Thurgau

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Amt für Volksschule
Schulevaluation und Schulentwicklung
Schulentwicklung

Stellwerk 8

Rahmenbedingungen
zur Durchführung 2018
Kanton Thurgau

Die Rahmenbedingungen basieren auf den Allgemeinen Rahmenbedingungen für Stellwerk 8
des Kantons St. Gallen und sind verbindlich. Gekürzte Fassung 2014
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1. Allgemeine Bestimmungen
Gemäss Entscheid des Departements für Erziehung und Kultur vom 10. Nov. 2005 wird die
Durchführung von Stellwerk 8 in allen zweiten Sekundarschulklassen zur individuellen Analyse
des Leistungsstandes obligatorisch erklärt.
Mit dem Entscheid des Departements für Erziehung und Kultur vom 10. Juli 2014, in Ergänzung
zum Entscheid vom 25. Februar, werden Anpassungen zur Durchführung vorgenommen. Diese
betreffen das Zeitfenster der Durchführung (Kapitel 3) sowie die Fachbereiche (Kapitel 2), in
denen getestet wird. Damit können die Aussagekraft und der Nutzen der Testergebnisse aus
Stellwerk 8 verbessert werden.
Ausführliche Informationen zur Durchführung von Stellwerk 8 im Kanton Thurgau sind in der
Handreichung beschrieben.

2. Fachbereiche
Die Fachbereiche sind jeweils in Teilbereiche eingeteilt. Die linearen Tests „Vorstellungsvermö-
gen“ und „Technisches und logisches Verständnis“ von Stellwerk+ werden zur besseren Über-
sicht unter dem Teilbereich „Logisches Denken“ zusammengefasst.
Die Durchführung von vier Fachbereichen ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch,
nämlich einerseits die Fachbereiche Mathematik, Deutsch und eine Fremdsprache (wahlweise
Französisch oder Englisch). In diesen Fachbereichen sind jeweils alle Teilbereiche durchzufüh-
ren. Anderseits stehen für die vierte Durchführung die folgenden Teilbereiche oder Tests zur
Auswahl:
- die zweite Fremdsprache (Frz. oder Engl., je alle Teilbereiche)
- Biologie
- Physik
- Vorstellungsvermögen
- technisches und logisches Verständnis
Diese Wahlmöglichkeiten gelten gleichermassen für E- und G- Schülerinnen und Schüler.
Interessierten soll ausserdem die Möglichkeit gegeben werden, weitere Tests auf eigene Rech-
nung an der Schule ablegen zu können.
Mit den Neuerungen gegenüber den bisherigen Durchführungen von Stellwerk 8 wird den Schü-
lerinnen und Schülern ermöglicht, die Tests ihren Stärken entsprechend zu absolvieren. Ent-
sprechend muss zur Wahl des vierten Tests rechtzeitig mindestens ein klärendes Vorgespräch
zwischen Lehrperson und Schüler oder Schülerin stattfinden, auch der Einbezug der Eltern ist
empfohlen. Die Sicht der Lehrperson darf/soll als beratende Stimme einfliessen.
Bei Lernenden mit Lernzielanpassungen und bei Lernenden in Sonderklassen entscheidet die
Schule in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten,
welche Bereiche und Teilbereiche gelöst werden.

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 Fachbereich            Teilbereich / Test          Durchführung / Bemerkungen

    Mathematik             alle Teilbereiche        Für alle Schülerinnen und Schüler obliga-
                                                     torisch.
    Deutsch                alle Teilbereiche        Für alle Schülerinnen und Schüler obliga-
                                                     torisch.
    Französisch            alle Teilbereiche        Für alle Schülerinnen und Schüler min-
    Englisch               alle Teilbereiche        destens eine Fremdsprache wahlweise
                                                     obligatorisch.
    Natur & Technik        Biologie                 Für Schülerinnen und Schüler mit nur ei-
                            oder                     ner Fremdsprache mindestens ein Teil-
                           Physik                   bereich resp. Test wahlweise obligato-
    Logisches Den-         Vorstellungsvermögen     risch.
    ken                     oder
    (Stellwerk plus)       Technisches & logi-      Die Durchführung von weiteren Tests
                            sches Verständnis        wird empfohlen.
    Personale, soziale     Selbsteinschätzung,      Interessierten soll die Möglichkeit gege-
    und methodische         Kompetenzraster          ben werden, weitere Tests auf eigene
    Kompetenzen                                      Rechnung an der Schule ablegen zu
    PSM                                              können.
    (Stellwerk plus)

3. Bedingungen während der Durchführung
Eine ausführliche Testanleitung / Checkliste steht unter www.stellwerk-check.ch
> Schulleitung oder > Lehrpersonen > Unterlagen Stellwerk 8 zur Verfügung.

Zeitfenster
 Zeitfenster Durchführung: 1. Februar bis 30. April 2017.
 Testzeiten: Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
 Wiederholung des Tests oder einzelner Fachbereiche: September bis Dezember möglich.
 Zeitaufwand: 45-90 Minuten pro Fachbereich (adaptive Testanlage).

Regeln
Folgende Bedingungen sind verbindlich:
     Ein Schüler/eine Schülerin absolviert mindestens vier Fachbereiche oder Tests, nämlich
      Mathematik, Deutsch und eine Fremdsprache sowie zusätzlich die zweite Fremdsprache
      (Frz. oder Engl.) oder Biologie oder Physik oder Vorstellungsvermögen oder technisches
      und logisches Verständnis.
     Die Wahl des vierten Tests erfolgt in Absprache mit den Schülern / Schülerinnen und den
      Erziehungsberechtigten.

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     Stellwerk muss von Lehrpersonen oder von einer durch die Schule autorisierten Person
      durchgeführt werden, welche sicherstellt, dass die Testbedingungen eingehalten werden.
     Während der Testdurchführung dürfen keinerlei elektronische oder digitale Medien oder
      Hilfsmittel verwendet werden.
     Die Aufgaben sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nicht kopiert oder weitergegeben werden.
     Die Aufsichtsperson darf ausschliesslich bei technischen Fragen unterstützend wirken.
     Bei Missachtung der Regeln erfolgt ein Eintrag im Leistungsprofil (Bemerkungen).

Hilfsmittel
Während der Testdurchführung dürfen die Lernenden nur die folgenden Hilfsmittel verwenden:
 Deutsch, Französisch, Englisch, Natur und Technik:
    ‫ ־‬Erlaubt: Schreibzeug und Notizpapier, Kopfhörer
    ‫ ־‬Nicht erlaubt: Nachschlagewerke, Wörterbücher, Translator, Taschenrechner usw.

     Mathematik:
      ‫ ־‬Erlaubt: Schreibzeug, Massstab, Geodreieck, Zirkel, Notizpapier, spezifische Geometrie-
         Vorlageblätter, (Download: Lehrpersonen > Hinweise und Unterlagen)
      ‫ ־‬Nicht erlaubt: Taschenrechner, Formelsammlungen usw.

Testabschluss/Entsorgung der Logins
     Der Datenschutz ist zu gewährleisten.
     Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ihr persönliches Login.
     Nach Testabschluss werden von der Aufsichtsperson alle Login- und Notizblätter einge-
      sammelt und vernichtet.
     Die Klassenlehrperson bestätigt mit ihrer Unterschrift die Einhaltung der Rahmenbedingun-
      gen während der Testdurchführung.
     Wurden diese nicht eingehalten, so ist dies unter „Bemerkungen“ wie folgt einzutragen:
      „Resultat im Teilbereich [Fach (z. B. Deutsch)] ungültig. Grund: Einsatz unerlaubter Hilfsmit-
      tel“.

4. Leistungsprofile aushändigen/nutzen
Für die Nutzung der Profile gilt:
 Die Leistungsprofile sind nach Abschluss von Stellwerk 8 den Schülerinnen und Schülern
   abzugeben. Sie sowie ihre Erziehungsberechtigten besitzen die Datenhoheit.
 Die Lehrperson darf weder Profile noch Einzeldaten an Dritte (mit Ausnahme der Erzie-
   hungsberechtigten) weitergeben.
 Die Profile dienen der pädagogisch-diagnostischen Förderarbeit und sind nicht selektions-
   wirksam. Sie können als Gesprächsgrundlage mit den Erziehungsberechtigten beigezogen
   werden.
 Aus den Profilen dürfen keine Noten abgeleitet werden.

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5. Kosten/Finanzierung
     Pro Fachbereich und Schülerin/Schüler werden vom Lehrmittelverlag St. Gallen Fr. 7.- er-
      hoben. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den beteiligten Schulen.
     Die Kosten belaufen sich pro Schülerin / Schüler auf mind. Fr. 28.- (vier obligatorische
      Tests).
     Die Kosten für diese vier obligatorischen Tests gehen zu Lasten der Schule.
     Kosten für zusätzliche, freiwillige Tests (zweite Fremdsprache, Stellwerk+, Natur und Tech-
      nik) gehen grundsätzlich zu Lasten der bestimmenden Seite (Schule oder Erziehungsbe-
      rechtigte).
     Die Kosten für eine Wiederholung von Stellwerk 8 oder Teilbereichen davon (September bis
      Dezember möglich) gehen grundsätzlich zu Lasten der bestimmenden Seite (Schule oder
      Erziehungsberechtigte).

Für weitere Angaben und Auskünfte: Nicole Schallhart, 058 345 5815, nicole.schallhart@tg.ch

Amt für Volksschule Thurgau
Januar 2018

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