Stellwerk 8 Rahmenbedingungen zur Durchführung 2018 Kanton Thurgau
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Amt für Volksschule Schulevaluation und Schulentwicklung Schulentwicklung Stellwerk 8 Rahmenbedingungen zur Durchführung 2018 Kanton Thurgau Die Rahmenbedingungen basieren auf den Allgemeinen Rahmenbedingungen für Stellwerk 8 des Kantons St. Gallen und sind verbindlich. Gekürzte Fassung 2014
2/5 1. Allgemeine Bestimmungen Gemäss Entscheid des Departements für Erziehung und Kultur vom 10. Nov. 2005 wird die Durchführung von Stellwerk 8 in allen zweiten Sekundarschulklassen zur individuellen Analyse des Leistungsstandes obligatorisch erklärt. Mit dem Entscheid des Departements für Erziehung und Kultur vom 10. Juli 2014, in Ergänzung zum Entscheid vom 25. Februar, werden Anpassungen zur Durchführung vorgenommen. Diese betreffen das Zeitfenster der Durchführung (Kapitel 3) sowie die Fachbereiche (Kapitel 2), in denen getestet wird. Damit können die Aussagekraft und der Nutzen der Testergebnisse aus Stellwerk 8 verbessert werden. Ausführliche Informationen zur Durchführung von Stellwerk 8 im Kanton Thurgau sind in der Handreichung beschrieben. 2. Fachbereiche Die Fachbereiche sind jeweils in Teilbereiche eingeteilt. Die linearen Tests „Vorstellungsvermö- gen“ und „Technisches und logisches Verständnis“ von Stellwerk+ werden zur besseren Über- sicht unter dem Teilbereich „Logisches Denken“ zusammengefasst. Die Durchführung von vier Fachbereichen ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch, nämlich einerseits die Fachbereiche Mathematik, Deutsch und eine Fremdsprache (wahlweise Französisch oder Englisch). In diesen Fachbereichen sind jeweils alle Teilbereiche durchzufüh- ren. Anderseits stehen für die vierte Durchführung die folgenden Teilbereiche oder Tests zur Auswahl: - die zweite Fremdsprache (Frz. oder Engl., je alle Teilbereiche) - Biologie - Physik - Vorstellungsvermögen - technisches und logisches Verständnis Diese Wahlmöglichkeiten gelten gleichermassen für E- und G- Schülerinnen und Schüler. Interessierten soll ausserdem die Möglichkeit gegeben werden, weitere Tests auf eigene Rech- nung an der Schule ablegen zu können. Mit den Neuerungen gegenüber den bisherigen Durchführungen von Stellwerk 8 wird den Schü- lerinnen und Schülern ermöglicht, die Tests ihren Stärken entsprechend zu absolvieren. Ent- sprechend muss zur Wahl des vierten Tests rechtzeitig mindestens ein klärendes Vorgespräch zwischen Lehrperson und Schüler oder Schülerin stattfinden, auch der Einbezug der Eltern ist empfohlen. Die Sicht der Lehrperson darf/soll als beratende Stimme einfliessen. Bei Lernenden mit Lernzielanpassungen und bei Lernenden in Sonderklassen entscheidet die Schule in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten, welche Bereiche und Teilbereiche gelöst werden. 04.02.10.03.03
3/5 Fachbereich Teilbereich / Test Durchführung / Bemerkungen Mathematik alle Teilbereiche Für alle Schülerinnen und Schüler obliga- torisch. Deutsch alle Teilbereiche Für alle Schülerinnen und Schüler obliga- torisch. Französisch alle Teilbereiche Für alle Schülerinnen und Schüler min- Englisch alle Teilbereiche destens eine Fremdsprache wahlweise obligatorisch. Natur & Technik Biologie Für Schülerinnen und Schüler mit nur ei- oder ner Fremdsprache mindestens ein Teil- Physik bereich resp. Test wahlweise obligato- Logisches Den- Vorstellungsvermögen risch. ken oder (Stellwerk plus) Technisches & logi- Die Durchführung von weiteren Tests sches Verständnis wird empfohlen. Personale, soziale Selbsteinschätzung, Interessierten soll die Möglichkeit gege- und methodische Kompetenzraster ben werden, weitere Tests auf eigene Kompetenzen Rechnung an der Schule ablegen zu PSM können. (Stellwerk plus) 3. Bedingungen während der Durchführung Eine ausführliche Testanleitung / Checkliste steht unter www.stellwerk-check.ch > Schulleitung oder > Lehrpersonen > Unterlagen Stellwerk 8 zur Verfügung. Zeitfenster Zeitfenster Durchführung: 1. Februar bis 30. April 2017. Testzeiten: Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Wiederholung des Tests oder einzelner Fachbereiche: September bis Dezember möglich. Zeitaufwand: 45-90 Minuten pro Fachbereich (adaptive Testanlage). Regeln Folgende Bedingungen sind verbindlich: Ein Schüler/eine Schülerin absolviert mindestens vier Fachbereiche oder Tests, nämlich Mathematik, Deutsch und eine Fremdsprache sowie zusätzlich die zweite Fremdsprache (Frz. oder Engl.) oder Biologie oder Physik oder Vorstellungsvermögen oder technisches und logisches Verständnis. Die Wahl des vierten Tests erfolgt in Absprache mit den Schülern / Schülerinnen und den Erziehungsberechtigten. 04.02.10.03.03
4/5 Stellwerk muss von Lehrpersonen oder von einer durch die Schule autorisierten Person durchgeführt werden, welche sicherstellt, dass die Testbedingungen eingehalten werden. Während der Testdurchführung dürfen keinerlei elektronische oder digitale Medien oder Hilfsmittel verwendet werden. Die Aufgaben sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nicht kopiert oder weitergegeben werden. Die Aufsichtsperson darf ausschliesslich bei technischen Fragen unterstützend wirken. Bei Missachtung der Regeln erfolgt ein Eintrag im Leistungsprofil (Bemerkungen). Hilfsmittel Während der Testdurchführung dürfen die Lernenden nur die folgenden Hilfsmittel verwenden: Deutsch, Französisch, Englisch, Natur und Technik: ־Erlaubt: Schreibzeug und Notizpapier, Kopfhörer ־Nicht erlaubt: Nachschlagewerke, Wörterbücher, Translator, Taschenrechner usw. Mathematik: ־Erlaubt: Schreibzeug, Massstab, Geodreieck, Zirkel, Notizpapier, spezifische Geometrie- Vorlageblätter, (Download: Lehrpersonen > Hinweise und Unterlagen) ־Nicht erlaubt: Taschenrechner, Formelsammlungen usw. Testabschluss/Entsorgung der Logins Der Datenschutz ist zu gewährleisten. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ihr persönliches Login. Nach Testabschluss werden von der Aufsichtsperson alle Login- und Notizblätter einge- sammelt und vernichtet. Die Klassenlehrperson bestätigt mit ihrer Unterschrift die Einhaltung der Rahmenbedingun- gen während der Testdurchführung. Wurden diese nicht eingehalten, so ist dies unter „Bemerkungen“ wie folgt einzutragen: „Resultat im Teilbereich [Fach (z. B. Deutsch)] ungültig. Grund: Einsatz unerlaubter Hilfsmit- tel“. 4. Leistungsprofile aushändigen/nutzen Für die Nutzung der Profile gilt: Die Leistungsprofile sind nach Abschluss von Stellwerk 8 den Schülerinnen und Schülern abzugeben. Sie sowie ihre Erziehungsberechtigten besitzen die Datenhoheit. Die Lehrperson darf weder Profile noch Einzeldaten an Dritte (mit Ausnahme der Erzie- hungsberechtigten) weitergeben. Die Profile dienen der pädagogisch-diagnostischen Förderarbeit und sind nicht selektions- wirksam. Sie können als Gesprächsgrundlage mit den Erziehungsberechtigten beigezogen werden. Aus den Profilen dürfen keine Noten abgeleitet werden. 04.02.10.03.03
5/5 5. Kosten/Finanzierung Pro Fachbereich und Schülerin/Schüler werden vom Lehrmittelverlag St. Gallen Fr. 7.- er- hoben. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den beteiligten Schulen. Die Kosten belaufen sich pro Schülerin / Schüler auf mind. Fr. 28.- (vier obligatorische Tests). Die Kosten für diese vier obligatorischen Tests gehen zu Lasten der Schule. Kosten für zusätzliche, freiwillige Tests (zweite Fremdsprache, Stellwerk+, Natur und Tech- nik) gehen grundsätzlich zu Lasten der bestimmenden Seite (Schule oder Erziehungsbe- rechtigte). Die Kosten für eine Wiederholung von Stellwerk 8 oder Teilbereichen davon (September bis Dezember möglich) gehen grundsätzlich zu Lasten der bestimmenden Seite (Schule oder Erziehungsberechtigte). Für weitere Angaben und Auskünfte: Nicole Schallhart, 058 345 5815, nicole.schallhart@tg.ch Amt für Volksschule Thurgau Januar 2018 04.02.10.03.03
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