SPORTARTSPEZIFISCHE NOMINIERUNGS-KRITE- RIEN TOKIO 2020 - Deutscher Judo-Bund Verabschiedet am 30.04.2019 - Der ...
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SPORTARTSPEZIFISCHE NOMINIERUNGS-KRITE- RIEN TOKIO 2020 Deutscher Judo-Bund Verabschiedet am 30.04.2019
Deutscher Judo-Bund 1. Sportart Judo 2. Wettkampfzeitraum 25.7.-1.8.2020 3. Anzahl der Wettbewerbe 15 Wettkämpfe, 7 Frauen Gewichtsklassen, 7 Männer Gewichtsklassen 1 Mixed Team Event 4. Maximale Quotenplätze/Teilnehmer Gesamtteilnehmer 386 Aktive aus: 352 Teilnehmer (176 Frauen / 176 Männer) 14 Plätze für japanische Athleten 20 „Tripatriate Commission Invitation“ Plätze 5. Internationaler Qualifikationsweg Die Quotenplätze sind persönlich gebunden und werden wie folgt verteilt: a) Männer und Frauen: Für jede der 7 Gewichtsklassen qualifizieren sich die Athleten zwischen Platz 1-18 der bereinigten IJF Olympiarangliste mit Stand vom 25. Mai 2020, wobei nur ein Athlet pro Nation qualifiziert ist. b) Zusätzlich zu der Anzahl unter a) sind per bereinigter IJF Olympiarangliste mit Stand vom 25. Mai 2020 weitere 100 Athletinnen / Athleten über die kontinentalen Quotenplätze qualifiziert, welche nach IJF Weltranglistenpunkten über alle Geschlechter und Gewichtsklassen hinweg vergeben werden. Zusätzlich zur Anzahl unter a) +b) werden durch die IJF 20 „Tripatriate Commission Invitation“ Plätze vergeben. 6. Nationaler Qualifikationsweg Der Deutsche Judo-Bund e.V. (DJB) wird die leistungsstärksten Athletinnen und Athleten zu den Olympischen Spielen entsenden. Der DJB unterbreitet dem DOSB den Nominierungsvorschlag nach dem Masters 2020 Ende Mai / Anfang Juni durch den Sportdirektor, beraten durch den Trainerrat und das Präsidium, in Absprache mit der Athletenvertretung. Als Grundlage für die Nominierung gelten die vom DOSB-Präsidium am 15.03.2019 verabschiedeten Grundsätze zur Nominierung der Olympia- mannschaft Tokio 2020. Zum Nachweis einer Perspektive für eine erfolgreiche Platzierung bei den OS 2020 in Tokio, sind zwischen dem DOSB und dem DJB die folgenden sportartspezifischen Nomi- nierungskriterien festgelegt worden: 6.1) Nominierungszeitraum und relevante Zeitabschnitte für Leistungen Der Zeitraum für die Erbringung der nominierungsrelevanten Leistungen für die Olympischen Spiele Tokyo 2020 begann bereits im Mai 2018. Nominierungsrelevante Leistung 2018 sind nur solche, die sich für die zeitlich folgende relevante Olympiarangliste entsprechend niederschlagen. 1
Nominierungsrelevante Leistungen können im Jahr 2019 und im Jahr 2020 bis zum 1.3.2020 durch Ergebnisse auf der IJF Tour mit GP (>>GrandprixGrandslamEuropean Ga- mesEuropameisterschaften
Priorität (1) eine größerer Leistungskonstanz der Wettkampfergebnisse zwischen dem 24.05.2019 und 01.03.2020 erbracht hat. Priorität (2) die besseren Wettkampfergebnisse bei der WM 2018, den EG 2019 und der WM 2019 erbracht hat Priorität (3) die besseren Siegleistungen bei den nominierungsrelevanten Wettkämpfen im Zeitraum Mai 2018 – 01.03.2020 erbracht hat (z.B. Siege gegen Weltklasseathleten, Siege gegen Medaillengewinner, Siege gegen Top 8 Olympiarangliste). Ist nach der Anwendung dieser Kriterien noch immer keine eindeutige Nominierung möglich wird die Athletin / der Athlet nominiert, die / der: Priorität (4) in der bereinigten Olympiarangliste zwischen Platz 1-8 platziert ist. Priorität (5) den besseren Ranglistenplatz innehat. Priorität (6) die größere Leistungskonstanz zwischen Mai 2018 und dem 01.03.2020 erbracht hat. Bemerkung: Leistungskonstanz wird durch Wettkampfplatzierungen definiert. 6.3) Ersatzleistungen: Gewichtsklassen, in denen bis zum 01.03.2020 keine deutschen Athletinnen / Athleten in der berei- nigten Olympiarangliste Platz 1-18 belegen und den CQ Platz nicht besetzen und keine IJF „Tripatriate Commission Ivitation“ besitzen, gilt nachfolgende Sonderregelung für Ersatzleistungen, wobei das World Master 2020 den finalen Nominierungszeitpunkt darstellt. Der DJB entscheidet, ob diese No- minierung durch erbrachte Ersatzleistungen (welche Wettkampfergebnisse der IJF Tour mit GP, GS, EM 2020 und/oder World Masters 2020 beinhaltet) nach der EM 2020 oder nach dem World Masters 2020 ausgesprochen wird. I. Ist nur eine Athletin / ein Athlet nach der EM 2020 rechnerisch abgesichert in der bereinigten Olympiarangliste zwischen Platz 1-18, wird diese / dieser nominiert. Die zweitbestplatzierte Athletin / Der zweitbestplatzierte Athlet wird als Ersatzathlet nominiert. II. Sind zwei oder mehr Athletinnen / Athleten nach der EM rechnerisch abgesichert in der be- reinigten Olympiarangliste zwischen Platz 1-18, so finden die Prioritäten unter Ziffer 6.2 b) II Anwendung III. Sollte keine Athletin / kein Athlet nach der EM rechnerisch abgesichert in der bereinigten Olympiarangliste zwischen Platz 1-18 geführt sein, wird die Nominierung nach dem World Master 2020 erfolgen. IV. Ist eine Athletin / ein Athlet nach dem World Masters 2020 rechnerisch abgesichert in der bereinigten Olympiarangliste zwischen Platz 1-18, wird dieser nominiert. Die zweitbestplat- zierte Athletin / Der zweitbestplatzierte Athlet wird als Ersatzathlet nominiert. V. Sind zwei oder mehr Athleten nach dem World Master 2020 rechnerisch abgesichert in der bereinigten Olympiarangliste zwischen Platz 1-18, so finden die Prioritäten unter Ziffer 6.2 b) II Anwendung. 6.4) Keine Verdrängung Klarstellung: Nominierte Athletinnen / Athleten und Ersatzathletinnen / Ersatzathleten werden im Regelfall am World Masters und ggf. an weiteren punkterelevanten Wettkämpfen nach dem 02.03.2019 teilnehmen mit dem Ziel, den Ranglistenplatz zu verbessern. Es ist ausgeschlossen, dass ein/e als Ersatzathlet/in nominierte/r Athlet/in den Platz des für den vorläufigen Olympiakader nominierte/n Athleten/Athletin durch diese Wettkampfteilnahmen und eventuelle Ranglistenverschiebungen einnimmt. 3
6.5) Sonderfälle: Sonderfälle, die von diesen Nominierungskriterien nicht ausdrücklich erfasst werden, z.B. eine Athletin / ein Athlet des Olympiakaders verliert ihren/seinen Platz 1 - 18 in der bereinigten Olympiarangliste nach dem World Master 2020, während eine andere Athletin / ein anderer Athlet diesen Platz nach dem 01.03. 2020 aber bis zum World Master 2020 erreicht, entscheidet der DJB nach billigem Ermes- sen. 6.6) Vorbereitungszeitraum Der zentrale Vorbereitungszeitraum für Athletinnen und Athleten beginnt nach dem Grand Slam in Deutschland 2020 in den Gewichtsklassen, in denen Athleten als vorläufiger Olympiakader oder Er- satzathlet nominiert sind. Die Athletinnen / Athleten des vorläufigen Olympiakaders und Ersatzathle- ten/Ersatzathletinnen sollten ab diesem Zeitpunkt zentral und entsprechend dem Vorbereitungsplan der Bundestrainer trainieren. Schwerpunkte sind u.a.: - konditioneller Aufbau - Japan Aufenthalt zur technisch-taktischen Entwicklung - 2 Test-Wettkämpfe - UWV - Urlaub/Regeneration Athleten, die sich erst bis zum World Masters 2020 qualifizieren, werden dann individuell in zentrale Vorbereitungen einbezogen. 7. Nominierungstermin Die offizielle Nominierung durch den DOSB-Vorstand erfolgt im Nominierungszeitraum Ende Mai bis Anfang Juli 2020. Die genauen Nominierungstermine werden frühzeitig bekannt gegeben. 4
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