Selektionskonzepte 2021 - Swiss Athletics
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Selektionskonzepte 2021 Verabschiedet am 28. Oktober 2020 Aktualisierung am 11. Januar 2021 Kommission Leistungssport Haus des Sports Talgut-Zentrum 27 3063 Ittigen E-Mail: leistungssport@swiss-athletics.ch Seite 1 von 16
Inhaltsverzeichnis 1. Selektionsgrundsätze ........................................................................................... 3 1.1. Zweck ................................................................................................................ 3 1.2. Voraussetzungen für eine Selektion ............................................................................. 3 1.3. Selektionskommission ................................................................................................. 3 1.4. Ablauf der Selektion ..................................................................................................... 4 1.5. Betreuung an Grossanlässen ........................................................................................ 4 1.6. Selbstkostenbeitrag ..................................................................................................... 4 2. Internationale Leichtathletik-Meisterschaften der Frauen und Männer ................ 5 2.1. Hallen-Europameisterschaften; 04. – 07.03.2021, Torun/POL ..................................... 5 3. Internationale Leichtathletik-Meisterschaften der Nachwuchskategorien ............ 7 3.1. U23-EM; 08.-11.07.2021, Bergen/NOR ........................................................................ 7 3.2. U20-EM; 15.-18.07.2021, Tallinn/EST .......................................................................... 9 3.3. U20-WM; 17.-22.08.2021, Nairobi (KEN) ................................................................... 11 3.4. U18-EM; 26.-29.08.2021, Rieti (ITA).......................................................................... 13 4. Weitere internationale Meisterschaften .............................................................. 15 4.1. World Athletics Relays; 01.-02.05.2021, Silesia (POL) ............................................... 15 4.2. Team-EM; 19.-20.06.2021, Cluj-Napoca (ROM) .......................................................... 16 Seite 2 von 16
1. Selektionsgrundsätze 1.1. Zweck Im vorliegenden Dokument sind die Selektionskonzepte für das Jahr 2021 zu finden. Im Moment noch fehlende Konzepte werden, sobald die internationalen Richtlinien bekannt sind, ergänzt. 1.2. Voraussetzungen für eine Selektion (1) Der Athlet1 ist zum Zeitpunkt der Selektion im Besitz einer gültigen Swiss-Athletics-Lizenz. (2) Der Athlet ist berechtigt, die Schweiz an internationalen Meisterschaften zu vertreten (IAAF Eligibility Rules). (3) Der Athlet verfügt über eine unterzeichnete Athletenvereinbarung. Selektionierte Athleten, die keinem Fördergefäss angehören, akzeptieren mit der Selektion die Bestimmungen der Athletenvereinbarung. Diese wird ihnen in einer neutralisierten Form mit dem Selektionsent- scheid zugestellt. (4) Die Staffelläufer haben mit Swiss Athletics eine Vereinbarung (Staffelvereinbarung) abge- schlossen, welche die Zielsetzungen der Staffel und allfällige Einzelstarts der Staffelläufer re- gelt, sowie die geplanten Staffelmassnahmen festhält. (5) Sind Mehrfachstarts (inkl. Staffel) möglich, berücksichtigt die Selektionskommission – auf der Basis des Selektionsantrages - bei ihrem Entscheid deren Vereinbarkeit und Erfolgsaus- sichten. (6) Der Athlet hat die entsprechenden Selektionsanforderungen (vgl. Kap. 2-5) innerhalb der festgelegten Qualifikationsperiode erfüllt bzw. wo verlangt bestätigt. (7) Der Athlet hat die Leistungsanforderung in Übereinstimmung mit den internationalen Wett- kampfregeln (IAAF Competition Rules und European Athletics Entry Standards & Conditions) erzielt. (8) Der Athlet hat die medizinische Selbstdeklaration eingereicht. (9) Der Athlet hat das E-Learning Programm „I run clean» von European Athletics absolviert. (10) Der Athlet hat die in der medizinischen Selbstdeklaration festgehaltenen Pflichten erfüllt. (11) Der Athlet hält sich an den Verhaltenskodex für Athleten und Athletinnen von Swiss Athletics. 1.3. Selektionskommission (1) Die Selektionskommission von Swiss Athletics besteht aus sieben Mitgliedern und ist für die Selektion für alle internationalen Grossanlässe (inkl. Hors Stade) der IAAF und European Athletics ausschliesslich zuständig. Ihr steht das Recht zu, im Rahmen der Bestimmungen des vorliegenden Reglements über eine Selektion zu befinden. (2) Im Falle von Olympischen Spielen, Youth Olympic Games (YOG), European Youth Olympic Festivals (EYOF), Universiaden, Jeux de la francophonie und Military World Games stellt sie die Selektionsanträge an Swiss Olympic bzw. an den zuständigen Dachverband. 1 Diese Bezeichnung umfasst sowohl die männliche als auch die weibliche Form. Auf eine Doppelnennung wird einzig aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet. Seite 3 von 16
(3) Der Präsident sowie der Chef Leistungssport von Swiss Athletics sind ständige Mitglieder der Selektionskommission. Mitglieder Selektionskommission: – Jacky Delapierre (Kommissionsvorsitzender) – Matthias Gredig – Andreas Hediger – Daniel Vögeli – Pablo Cassina – Chef Leistungssport Swiss Athletics: Philipp Bandi – Chef Nachwuchs Swiss Athletics: Karin Schnüriger – Präsident Swiss Athletics: Christoph Seiler 1.4. Ablauf der Selektion (1) Der Chef Leistungssport besitzt das alleinige Selektionsantragsrecht für Einzelathleten und Staffelteams. Er prüft vor dem Antrag, ob die Voraussetzungen für eine Selektion (vgl. 1.2.) erfüllt sind. (2) Die Ernennung der Staffelläufer (inkl. Ersatzläufer) erfolgt durch den Staffelcoach – in Ab- sprache mit dem Chef Leistungssport - vor der Selektion. (3) Die Selektionskommission prüft Anträge auf deren formale Korrektheit und fällt ihre Selekti- onsentscheide zum vordefinierten Selektionszeitpunkt. (4) Sind in einer Disziplin mehr Athleten selektionierbar als teilnehmen dürfen, orientiert sich die Selektionsentscheidung (inkl. des Entscheids zur Anmeldung von Ersatzathleten) am zu er- wartenden Leistungsvermögen am Zielanlass. Der Selektionsantrag des Chefs Leistungssport basiert auf einem Gutachten des entsprechenden Chef- bzw. Nationaltrainers. (5) Der Präsident der Selektionskommission legt die Kommunikation und gegebenenfalls Begrün- dung der Selektionsentscheide an die betroffenen Athleten fest. (6) Anschliessend an die persönliche Information an den/die Betroffenen wird der Selektionsent- scheid auf der Homepage von Swiss Athletics veröffentlicht. (7) Die Selektionskommission kann Selektionen im Falle von Verletzungen, fehlendem Leistungs- vermögen/Formstand, Versäumnissen bei der Einhaltung von Pflichten im Zusammenhang mit der medizinischen Selbstdeklaration sowie bei Nichteinhaltung des Verhaltenskodexes (vgl. 1.2.) widerrufen. (8) Nachselektionen sind im Rahmen der terminlichen Auflagen möglich. 1.5. Betreuung an Grossanlässen Das Betreuerteam wird aufgrund der selektionierten Athleten zusammengestellt. Es wird in erster Linie aus Nationaltrainern zusammengesetzt und durch die Selektionskommission zum Selektions- zeitpunkt nominiert. 1.6. Selbstkostenbeitrag Für entstehende Kosten (Reise, Unterkunft) kann Swiss Athletics selektionierten Athleten einen angemessenen Unkostenbeitrag in Rechnung stellen. Seite 4 von 16
2. Internationale Leichtathletik-Meisterschaften der Frauen und Män- ner 2.1. Hallen-Europameisterschaften; 04. – 07.03.2021, Torun/POL European Athletics hat für die Hallen-EM 2021 Limiten (vgl. 2.1.6.) festgelegt (Ausnahme Mehr- kampf/ Staffel). 2.1.1. Teilnehmer (1) Pro Disziplin und Nation sind bis zu drei Einzelathleten bzw. eine Staffel teilnahmebe- rechtigt, sofern diese sich im Sinne der Selektionsanforderungen (vgl. 2.1.2./2.1.3.) qualifiziert haben. (2) Ein vierter Einzelathlet kann, sofern dieser die Anforderungen ebenfalls erfüllt, als Er- satzathlet gemeldet werden. (3) Über eine Staffel sind bis zu sechs Athleten anmeldbar. (4) Nach dem 31.12.2003 geborene Athleten sind nicht startberechtigt in der Disziplin Ku- gelstossen der Männer. (5) Nach dem 31.12.2005 geborene Athleten sind nicht startberechtigt. 2.1.2. Selektion in Einzeldisziplinen Ein Athlet gilt als selektionierbar, wenn er mindestens 1 der 3 nachfolgenden Punkte erfüllt: (1) Er hat während der entsprechenden Qualifikationsperiode (vgl. 2.1.4.) eine Hallen EM- Limite (vgl. 2.1.6.) erfüllt. Limiten können sowohl als indoor– wie auch als outdoor- Leistungen erzielt werden. In den Laufdisziplinen sind die indoor– und outdoor Limiten unterschiedlich. (2) Athleten, welche die Limite im Jahr 2020 erfüllt haben (indoor und/oder outdoor), müs- sen diese in der Hallensaison 2021 mit einer adäquaten Leistung bestätigen. Ausser- dem werden bei der Selektion folgende Zusatzkriterien zur Beurteilung beigezogen: • zu erwartendes Leistungsvermögen am Zielanlass • keine Einschränkungen, welche die Vorbereitung des Zielanlasses und/oder die Zielset- zung beeinträchtigen • Formkurve Diese Athleten reichen bis am 15. Dezember 2020 eine schriftliche Kandidatur bei leis- tungssport@swiss-athletics.ch zur Vorbereitung der Hallen EM ein. Wird keine termin- gerechte Kandidatur abgegeben, muss die Limite im Rahmen der Hallensaison 2021 erzielt werden. (3) Er wird von European Athletics als einer von 12 Athleten des Mehrkampf Teilnehmerfeldes ein- geladen, welches sich wie folgt zusammensetzt: a. 6 Athleten der kumulierten European Best List Outdoor 2019 und 2020 b. 6 Athleten der European Best List Indoor 2021 Beim Selektionsentscheid gilt es folgendes zu beachten: Falls mehr als 3 Athleten die Limite erfüllt haben, basiert der Antrag des Chef Leistungssports auf dem Anspruch die Athleten mit den besten Erfolgsaussichten am Zielanlass teilnehmen Seite 5 von 16
zu lassen. Die Beurteilung erfolgt insbesondere aufgrund der Leistung, der Konstanz, der Formkurve und der Direktvergleiche. 2.1.3. Selektion einer Staffel (1) Eine Staffel ist selektionierbar, wenn sie von European Athletics als eine von 6 Staffeln eingeladen wird. Dies geschieht für Besten 3 Staffeln der kumulierten European Best List Outdoor 2019 und 2020 und für 2-3 Nationen mit den besten individuellen 400m Zeiten der Indoor Saison 2021. (2) Ein vom Cheftrainer bis zum 30.11.2020 abgegebenes Staffelkonzept vorliegt. 2.1.4. Qualifikationsperiode (1) 60m Sprint sowie 60m Hürden: 01.01.2021 bis 21.02.2021 (2) Alle anderen Disziplinen: 01.01.2020 bis 21.02.2021 2.1.5. Selektionstermin Dienstag, 23.02.2021 2.1.6. Hallen EM Limiten Frauen Disziplin Männer Indoor Outdoor Indoor Outdoor 7.40 11.15 60m 6.77 10.20 (100m) (100m) 53.75 52.00 400m 47.60 46.00 2:05.50 2:02.00 800m 1:49.00 1:46.00 4:17.00 4:09.00 1‘500m 3:45.00 3:37.00 9:10.00 8:53.50 3‘000m 8:00.00 7:43.50 8.25 13.05 60H 7.88 13.60 (110H) (100H) 1.96m Hoch 2.28m 4.61m Stab 5.72m 6.80m Weit 8.05m 14.30m Drei 16.95m 18.20m Kugel 20.85m Top 12 athletes Mehrkampf Top 12 athletes Top 6 teams 4x400 Top 6 teams 2.1.1. Geplante Reisedaten Anreise: Dienstag, 02.03.2021 (Hochsprung Männer, Weitsprung Männer, Kugelstossen Frauen, 3000m Frauen, 1500m Männer) Mittwoch, 03.03.2012 Rückreise: Montag, 08.03.2021 Seite 6 von 16
3. Internationale Leichtathletik-Meisterschaften der Nachwuchska- tegorien 3.1. U23-EM; 08.-11.07.2021, Bergen/NOR 3.1.1. Allgemeine Bestimmungen Für Athleten, die erstmals an einer U23-EM teilnehmen können (Jahrgang 2000 und 2001), wurden die Vorgaben von European Athletics übernommen. Für den ältesten U23-Jahrgang (1999) gelten strengere Limiten, die aus Sicht von Swiss Athletics den altersspezifischen in- ternationalen Leistungsanspruch adäquater widerspiegeln und den Entwicklungsweg hin zur Erfüllung der EM Limite aufzeigen. 3.1.2. Teilnehmer (1) Startberechtigt sind Athleten der Jahrgänge 1999, 2000 und 2001. (2) Pro Disziplin und Nation sind bis zu drei Einzelathleten bzw. eine Staffel teilnahmebe- rechtigt, sofern diese sich im Sinne der Selektionsanforderungen qualifiziert haben. 3.1.3. Selektion in Einzeldisziplinen (3) Ein Athlet gilt als selektionierbar, wenn er während der entsprechenden Qualifikations- periode (vgl. 1.1.5.) eine U23-EM-Limite (vgl. 1.1.7.) erfüllt. (4) Die Selektionskommission kann Athleten (Jahrgang 1999) mit erreichter 2000/01 Limite selektionieren, sofern die Athleten Finalpotenzial besitzen. Beim Selektionsentscheid gilt es folgendes zu beachten: Falls mehr als 3 Athleten die Limite erfüllt haben, basiert der Antrag des Chefs Leistungs- sports auf dem Anspruch die Athleten mit den besten Erfolgsaussichten am Zielanlass teil- nehmen zu lassen. Die Beurteilung erfolgt insbesondere aufgrund der Leistung, der Kon- stanz, der Formkurve und der Direktvergleiche. 3.1.4. Selektion von Staffeln (5) Eine Staffel gilt als selektionierbar, wenn sie zum Selektionszeitpunkt nachweislich Fi- nalpotenzial besitzt. (6) Mitglieder einer Staffel, die auch in Einzeldisziplinen qualifiziert sind, haben die Möglich- keit neben der Staffel in maximal einer Disziplin zu starten. (7) Ein vom Cheftrainer bis zum 31.12.2020 vorliegendes Staffelkonzept vorliegt 3.1.5. Qualifikationsperioden Für sämtliche Disziplinen: 01.04.2020 bis 27.06.2021 3.1.6. Selektionstermin Sonntag, 27.06.2021 Seite 7 von 16
3.1.7. U23-EM-Limiten Frauen Männer Disziplin Jg. 1999 Jg. 2000/01 Jg. 1999 Jg. 2000/01 11.65 11.80 100m 10.45 10.50 23.75 24.20 200m 21.10 21.30 54.00 55.00 400m 47.15 47.60 2:05.50 2:08.00 800m 1:48.50 1:49.00 4:18.50 4:25.00 1’500m 3:44.00 3:45.00 16:25.00 16:40.00 5’000m 14:05.00 14:10.00 35:05.00 36:00.00 10‘000m 29:50.00 30:05.00 13.60 14.05 100/110m Hü 14.05 14.50 59.20 60.75 400m Hü 51.90 52.50 10:18.00 10:36.00 3’000m Steeple 8:57.50 9:05.00 1:46:00 1:48.00 20km Gehen 1:27.00 1:30.00 1.83m 1.81m Hoch 2.18m 2.16m 4.20m 4.05m Stab 5.30m 5.25m 6.30m 6.20m Weit 7.67m 7.60m 13.30m 12.80m Drei 15.90m 15.55m 15.30m 14.50m Kugel 18.20m 17.60m 52.50m 48.50m Diskus 56.00m 54.00m 63.00m 61.00m Hammer 68.20m 66.00m 53.50m 51.00m Speer 74.00m 72.00m 5’550 5’500 Mehrkampf 7’400 7’300 Finalpotential Staffeln Finalpotential 3.1.8. Geplante Reisedaten Anreise: Dienstag, 06.07.2021 Rückreise: Montag, 12.07.2021 Seite 8 von 16
3.2. U20-EM; 15.-18.07.2021, Tallinn/EST 3.2.1. Teilnehmer (1) Startberechtigt sind Athleten des Jahrganges 2002, 2003, 2004 und 2005 (2) Pro Disziplin und Nation sind bis zu drei Einzelathleten bzw. eine Staffel teilnahmebe- rechtigt, sofern diese sich im Sinne der Selektionsanforderungen (1.2.2./1.2.3.) quali- fiziert haben. 3.2.2. Selektion in Einzeldisziplinen (3) Ein Athlet gilt als selektionierbar, wenn er während der entsprechenden Qualifikations- periode (vgl. 1.2.4.) eine U20-EM-Limite (vgl. 1.2.6.) erfüllt. (4) In den Disziplinen 100m, 200m, 100/110m Hürden werden für die Selektion die Re- sultate an einem noch zu definierenden Meeting Ende Juni/Anfang Juli schwergewich- tig beurteilt. Für Kandidaten dieser Disziplinen ist die Teilnahme an diesem Wettkampf obligatorisch. Ausnahmen müssen vom Cheftrainer Sprint/Hürden bewilligt werden. (5) Athleten, welche an den U18-EM (26.-29.08.2020) teilnehmen, können sich nicht für die U20-EM qualifizieren. Ausgenommen hiervon sind Einsätze in der 4x100m Staffel, wobei in diesem Fall kein Start in einer Einzeldisziplin möglich ist . (6) Athleten, welche an der Universiade (23. - 28.08.2020) teilnehmen, können sich nicht für die U20-EM qualifizieren. Beim Selektionsentscheid gilt es folgendes zu beachten: Falls mehr als 3 Athleten die Limite erfüllt haben, basiert der Antrag des Chef Leistungssports auf dem Anspruch die Athleten mit den besten Erfolgsaussichten am Zielanlass teilnehmen zu lassen. Die Beurteilung erfolgt insbesondere aufgrund der Leistung, der Konstanz, der Formkurve und der Direktvergleiche. 3.2.3. Selektion von Staffeln (7) Eine Staffel gilt als selektionierbar, wenn sie zum Selektionszeitpunkt nachweislich Fi- nalpotenzial besitzt. (8) Mitglieder einer Staffel, die auch in Einzeldisziplinen qualifiziert sind, haben die Möglich- keit neben der Staffel in maximal einer Disziplin zu starten. (9) Ein vom Cheftrainer bis zum 31.12.2020 vorliegendes Staffelkonzept vorliegt 3.2.4. Qualifikationsperioden Für sämtliche Disziplinen: 01.04.2021 bis 04.07.2021 3.2.5. Selektionstermin Sonntag, 04.07.2021 Seite 9 von 16
3.2.6. U20-EM-Limiten Frauen Disziplin Männer 11.90 100m 10.65 24.30 200m 21.53 55.45 400m 48.20 2:08.30 800m 1:51.00 4:26.40 1500m 3:49.00 9:48.20 3000m 8:23.00 17:15.00 5’000m 14:37.50 52:00.00 10‘000m Gehen 46:00.00 13.97 100/110m Hü 14.25 (0.991m) 61.00 400m Hü 53.50 10:50.00 3’000m Steeple 9:15.00 1.79m Hoch 2.12m 4.00m Stab 5.05m 6.10m Weit 7.35m 12.75m Drei 15.05m 13.75m Kugel 17.75m (6kg) 47.50m Diskus 54.50m (1.75kg) 57.50m Hammer 69.00m (6kg) 49.60m Speer 67.50m 5’250 Mehrkampf 7’150 Finalpotential 4x100m Finalpotential Finalpotential 4x400m Finalpotential 3.2.7. Geplante Reisedaten Anreise: Dienstag, 13.07.2021 Rückreise: Montag, 19.07.2021 Seite 10 von 16
3.3. U20-WM; 17.-22.08.2021, Nairobi (KEN) 3.3.1. Allgemeine Bestimmungen Im 2021 ist aufgrund der ausserordentlichen Lage für die U20 Kategorie eine Weltmeisterschaft und eine Europameisterschaft angesetzt. Swiss Athletics setzt im 2021 auf die U20 EM und wird die U20 WM nur mit Athletinnen und Athleten beschicken, welche über Top 8 Potenzial verfügen. Daher wurden separate Limiten erstellt. Ab 2022, wenn es jeweils wiederum nur einen U20 Grossanlass pro Jahr gibt, wird Swiss Athletics die Limiten von World Athletics wieder überneh- men. 3.3.2. Teilnehmer (1) Startberechtigt sind Athleten der Jahrgänge 2002, 2003, 2004, 2005. (2) Pro Disziplin und Nation sind bis zu zwei Einzelathleten bzw. eine Staffel teilnahmeberechtigt, sofern diese sich im Sinne der Selektionsanforderungen (1.3.2./1.3.3.) qualifiziert haben. (3) Über eine Staffel sind bis zu sechs Athleten anmeldbar. (4) Ein Athlet kann in maximal zwei Disziplinen starten (inkl. Staffel). Folglich kann ein Athlet, der in der Staffel eingesetzt ist, nur in einer Einzeldisziplin an den Start gehen. Falls keine Staffel selektioniert wird, ist ein Start in zwei Einzeldisziplinen möglich. (5) Athleten, welche an den U18-EM (26.-29.08.21) teilnehmen, können sich nicht für die U20- WM qualifizieren. 3.3.3. Selektion in Einzeldisziplinen Ein Athlet gilt als selektionierbar, wenn er während der entsprechenden Qualifikationsperiode (vgl. 1.3.5.) eine U20-WM-Limite (vgl. 1.3.7.) erfüllt und an der U20 EM einen entsprechenden Leistungsnachweis erbringt. Falls mehr als zwei Athleten die Limite erfüllt haben, basiert der Antrag des Chefs Leistungssport auf der Leistung, der Konstanz, der Formkurve und der Direktvergleiche. Ein dritter Athlet kann als Ersatzathlet angemeldet werden. Der Selektionsentscheid fällt am abschliessenden Selektions- termin. 3.3.4. Selektion von Staffeln Eine Staffel gilt als selektionierbar, wenn sie zum Selektionszeitpunkt nachweislich Finalpotenzial besitzt. 3.3.5. Qualifikationsperioden Für sämtliche Disziplinen: 01.04.2021 bis 18.07.2021 3.3.6. Selektionstermin Donnerstag, 22.07.2021 Seite 11 von 16
3.3.7. U20-WM-Limiten Frauen Disziplin Männer 11.51 100m (64) 10.33 23.45 200m (64) 20.85 52.75 400m (56) 46.20 2:04.50 800m (48) 1:48.20 4:17.00 1‘500m (45) 3:43.00 9:18.00 3‘000m (20) 8:12.00 16:15.00 5‘000m (18) 14:05.00 10:12.00 3‘000m Steeple (30) 8:54.00 13.45 100mH (56) 110mH (56) 13.59 (0.991m) 58.00 400mH (56) 50.85 47:10.00 10‘000m Gehen (34) 41:50.00 1.85 Hoch (28) 2.19 4.20 Stab (28) 5.30 6.35 Weit (28) 7.80 13.25 Drei (28) 16.00 15.75 Kugel (28) 19.50(6kg) 53.50 Diskus (28) 60.00 (1.75kg) 61.50 Hammer (28) 72.30 (6kg) 54.00 Speer (28) 73.50 5600 Mehrkampf (24) 7350 Finalpotenzial 4x100 (24) Finalpotenzial Finalpotenzial 4x400 (24) Finalpotenzial 3.3.8. Geplante Reisedaten Anreise: Sonntag, 15.08.2021 Rückreise: Montag, 23.08.2021 Seite 12 von 16
3.4. U18-EM; 26.-29.08.2021, Rieti (ITA) 3.4.1. Teilnehmer (1) Startberechtigt sind Athleten des Jahrganges 2004 und 2005. (2) Pro Disziplin und Nation sind bis zu 2 Einzelathleten bzw. eine Staffel teilnahmeberechtigt, sofern diese sich im Sinne der Selektionsanforderungen (1.4.2/1.4.3.) qualifiziert haben. (3) Ein Athlet kann in maximal einer Disziplin und der Staffel starten. 3.4.2. Selektion in Einzeldisziplinen (1) Ein Athlet gilt als selektionierbar, wenn er während der entsprechenden Qualifikationsperiode (vgl. 1.3.4.) eine U18-EM-Limite (vgl. 1.3.6.) erfüllt. (2) Falls mehr als zwei Athleten die Limite erfüllt haben, basiert der Antrag des Chef Nachwuchs auf der Leistung, der Konstanz, der Formkurve und der Direktvergleiche. Ein dritter Athlet kann als Ersatzathlet angemeldet werden. Der Selektionsentscheid fällt am abschliessenden Selektionstermin. (3) In den Disziplinen 100m, 200m, 100/110m Hürden werden für die Selektion die Resultate an einem noch zu definierenden Meeting (Juli/August) schwergewichtig beurteilt. Für Kandidaten dieser Disziplinen ist die Teilnahme an diesem Wettkampf obligatorisch. Ausnahmen müssen vom Cheftrainer Sprint/Hürden bewilligt werden. (4) In der Disziplin Mehrkampf werden für die Selektion die Resultate am Meeting vom 23./24. Mai in Landquart und einen zweiten Mehrkampf, der zu einem späteren Zeitpunkt definiert wird, herbeigezogen und beurteilt. 3.4.3. Selektion von Staffeln (1) Die Staffel wird als Medley Staffel ausgetragen (100m – 200m – 300m - 400m) (2) Eine Staffel kann vom Cheftrainer Sprint/Hürden bei Finalpotenzial beantragt werden. Eine Staffel wird nur aus Teilnehmern gebildet, die über eine Einzeldisziplinselektion an der U18- EM sind. Der Staffelbetreuer vor Ort entscheidet in Absprache mit dem Cheftrainer Sprint/Hürden über die Staffelbesetzungen im Sinn der besten Erfolgsaussichten. 3.4.4. Qualifikationsperioden Für sämtliche Disziplinen: 01.05.2021 bis 15.08.2021 3.4.5. Selektionstermin Sonntag, 15.08.2021 Seite 13 von 16
3.4.6. U18-EM-Limiten Frauen Disziplin Männer 11.95 100m 10.90 24.60 200m 22.05 56.50 400m 49.60 2:10.00 800m 1:55.30 4:35.00 1500m 4:00.00 9:50.00 3000m 8:35.00 --- 10‘000m Gehen 48:30.00 26:00.00 5000m Gehen --- 14.20 (0.762) 100/110m Hü 14.30 (0.914) 62.50 (0.762) 400m Hü 56.00 (0.838) 7:15.00 2000m Steeple 6:14.00 1.76 Hoch 2.03 3.65 Stab 4.60 5.90 Weit 7.05 12.40 Drei 14.35 14.90 (3kg) Kugel 17.35 (5kg) 42.00 (1kg) Diskus 54.50 (1.5kg) 60.00 (3kg) Hammer 68.00 (5kg) 49.00 (500g) Speer 67.00 (700g) 4900 Mehrkampf 6500 auf Antrag, siehe 1.4.3. Medleystaffel auf Antrag, siehe 1.4.3. 3.4.7. Geplante Reisedaten Anreise: Dienstag, 24.08.2021 Rückreise: Montag, 30.08.2021 Seite 14 von 16
4. Weitere internationale Meisterschaften 4.1. World Athletics Relays; 01.-02.05.2021, Silesia (POL) 4.1.1. Disziplinen inkl. Anzahl Mannschaften Frauen: 4x100m (24), 4x200m (16), 4x400m (24) Männer: 4x100m (24), 4x200m (16), 4x400m (24) Mixed: 4x400 (24), 2x2x400m (16), Shuttle Hürden (12) 4.1.2. Qualifikationsperiode 1. Januar 2019 – 5. April 2020 und 1. Dezember 2020 bis 11. April 2021 4.1.3. Limiten Frauen Disziplin Männer 43.90 4x100m 38.80 3:31.50 4x400m 3:03.80 In den restlichen Disziplinen gibt es keine Limiten. Die Plätze oder übrige Plätze bei Disziplinen mit Limite, werden nach erzielten Leistungen gemäss Bestenliste in der Qualifikationsperiode (siehe 4.1.2.) zum Selektionszeitpunkt vergeben. 4.1.4. Voraussetzungen für eine Selektion Ein vom Cheftrainer bis zum 30.11.2020 abgegebenes Staffelkonzept muss vorliegen. 4.1.5. Selektion Die Selektion erfolgt im Sinne der stärksten Mannschaft. 4.1.6. Abschliessender Selektionstermin Montag, 12.04.2021 4.1.7. Geplante Reisedaten Anreise: Donnerstag, 24.04.2021 Rückreise: Montag, 03.05.2021 Seite 15 von 16
4.2. Team-EM; 19.-20.06.2021, Cluj-Napoca (ROM) 3.4.1. Teilnehmer Es startet ein Athlet pro Einzeldisziplin und je zwei Staffeln. 3.4.2 Disziplinen 100m, 200m, 400m, 800m, 1500m, 3000m, 5000m, 100/110m Hürden, 400m Hürden, 3000m Steeple, Hoch, Weit, Stab, Drei, Kugel, Diskus, Hammer, Speer, 4x100m, 4x400m 3.4.3 Teilnehmende Nationen CZE, ESP, FIN, FRA, GBR, GER, GRE, ITA, POL, SUI, SWE, UKR (tbc) 3.4.4 Selektion Die Selektion erfolgt im Sinne der stärksten Mannschaft. 3.4.5 Abschliessender Selektionstermin Montag, 07.06.2021 4.2.1. Geplante Reisedaten Anreise: Donnerstag, 17.06.2021 Rückreise: Montag, 21.06.2021 Seite 16 von 16
Sie können auch lesen