Stadt Neustadt a.d.Aisch 09 575 153 - Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten Statistik kommunal 2020 - Bayerisches Landesamt für Statistik
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Statistik kommunal 2020 Stadt Neustadt a.d.Aisch 09 575 153 Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten Herausgegeben im Juni 2021 BestellnummerimZ50021 Herausgegeben 202000 Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400 www.statistik.bayern.de
Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen 0 mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf- in der Tabelle nachgewiesenen Einheit bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum- – mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu nichts vorhanden oder keine Veränderung den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie- / keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der · Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. rechenbar Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht. ... Angabe fällt später an x Aussage nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent () Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann p vorläufiges Ergebnis r berichtigtes Ergebnis s geschätztes Ergebnis D Durchschnitt ‡ entspricht Publikationsservice Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht jährlich über 400 Publikationen. Das aktuelle Veröffentlichungsverzeich- nis ist im Internet als Datei verfügbar und kann auch als Druckversion kostenlos zugesandt werden. Kostenlos Newsletter Veröffentlichungen ist der Download der meisten Veröffentlichungen, z.B. von Die Themenbereiche können individuell ausgewählt werden. Statistischen Berichten (PDF- oder Excel-Format). Über Neuerscheinungen wird aktuell informiert. Kostenpflichtig Webshop sind alle Printversionen (auch von Statistischen Berichten), Alle Veröffentlichungen sind im Internet Datenträger und ausgewählte Dateien (z.B. von Verzeichnissen, verfügbar unter von Beiträgen, vom Jahrbuch). www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen Impressum Statistik kommunal 2020 Vertrieb Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten E-Mail vertrieb@statistik.bayern.de für die jeweilige Regionaleinheit, Telefon 0911 98208-6311 dargestellt in Tabellen und Graphiken Telefax 0911 98208-6638 Erscheinungsweise Auskunftsdienst jährlich E-Mail info@statistik.bayern.de Telefon 0911 98208-6563 Redaktionsschluss Telefax 0911 98208-6573 31. Mai 2021 © Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2021 Herausgeber, Druck und Vertrieb Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, Bayerisches Landesamt für Statistik mit Quellenangabe gestattet. Nürnberger Str. 95 90762 Fürth Preise Heft 8,00 € DVD (PDF- und CSV-Format) komplett für alle Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128,00 € Abonnement mit mind. 2 Jahren Laufzeit 64,00 €
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch Statistik kommunal 2020 Stadt Neustadt a.d.Aisch Regionalschlüssel............................................ 09 575 153 Landkreis......................................................... Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Regierungsbezirk............................................. Mittelfranken Verwaltungsgemeinschaft............................... Region............................................................. Westmittelfranken Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert........... 4399556 Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert.............. 5494644 Grad Minuten Sekunden Breitengrad................... N 49 34 53 Längengrad................... O 10 36 39 Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen- und Breitengraden: Die Koordinaten (Stand: 2020) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar. Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 3 Statistik
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch STATISTIK kommunal führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr 2000 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 33 Tabellen und 21 Diagrammen mit rund 2300 Daten die wichtigsten statistischen Informationen für jede Regionaleinheit Bayerns (ab Gemeindeebene). Die Angaben basieren im Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese – je nach Turnus – als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen. Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch Wiederherstellungen von 2051 auf 2056 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem 2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde betroffen waren. Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 4 Statistik
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch Inhaltsverzeichnis Seite Bevölkerung ............................................................................................................................ 6, 7, 8 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ......................................................... 8 Arbeitslosenzahlen .................................................................................................................. 8 Wahlen .................................................................................................................................... 9, 10 Gemeindefinanzen .................................................................................................................. 10 Bauland ................................................................................................................................... 10 Steuern ................................................................................................................................... 11 Wohnungsbestand, Wohnungsbau ......................................................................................... 12 Flächenerhebungen, Bodennutzung ....................................................................................... 13 Landwirtschaft ......................................................................................................................... 14 Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe .......................................... 15 Straßenverkehrsunfälle ........................................................................................................... 15 Kraftfahrzeugbestand ............................................................................................................. 16 Tourismus ............................................................................................................................... 16 Kindertageseinrichtungen ....................................................................................................... 16 Schulen ................................................................................................................................... 17 Einrichtungen für ältere Menschen ......................................................................................... 17 Sozialhilfe ................................................................................................................................ 18 Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ...................................................... 18 Erläuterungen ......................................................................................................................... 19 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 5 Statistik
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch 1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840 Bevölkerung Bevölkerung am 31. Dezember Volkszählung Veränderung Einwohner bzw. Jahr Veränderung zum Vorjahr 1) insgesamt 31.12.2019 je km² insgesamt Zensus gegenüber … in % Anzahl % 01.12.1840 6 142 115,9 101 2010 12 165 - 31 - 0,3 01.12.1871 6 180 114,5 101 2011 12 346 181 1,5 01.12.1900 6 078 118,1 100 2012 12 351 5 0,0 16.06.1925 7 113 86,4 117 2013 12 432 81 0,7 17.05.1939 7 641 73,5 125 2014 12 520 88 0,7 13.09.1950 11 401 16,3 187 2015 12 805 285 2,3 06.06.1961 11 626 14,0 191 2016 12 875 70 0,5 27.05.1970 11 520 15,1 189 2017 12 941 66 0,5 25.05.1987 10 903 21,6 179 2018 13 121 180 1,4 09.05.2011 12 321 7,6 202 2019 13 259 138 1,1 1) Einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen. Bevölkerungsentwicklung 14 000 12 000 10 000 8 000 6 000 4 000 2 000 0 1840 1871 1900 1925 1939 1950 1961 1970 1987 2011 2019 2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011 und zwar darunter Privat- Volkszählung bzw. Zensus Bevölkerung römisch-katholisch evangelisch-lutherisch Ausländer Einpersonen- haushalte Anzahl % Anzahl % Anzahl % haushalte 25. Mai 1987 10 903 2 699 24,8 7 643 70,1 265 2,4 4 507 1 271 9. Mai 2011 12 321 2 590 21,0 7 507 60,9 463 3,8 5 604 1 953 Veränderung 2011 zu 1987 in % 13,0 - 4,0 x - 1,8 x 74,7 x 24,3 53,7 3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2019 nach Altersgruppen und Geschlecht Bevölkerung 25. Mai 1987 9. Mai 2011 31. Dezember 2019 Alter von…Jahren insgesamt weiblich insgesamt weiblich insgesamt weiblich Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % unter 6 640 5,9 305 5,3 570 4,6 277 4,3 837 6,3 423 6,2 6 bis unter 15 949 8,7 485 8,4 1 041 8,4 516 8,0 1 003 7,6 495 7,3 15 bis unter 18 418 3,8 215 3,7 408 3,3 188 2,9 405 3,1 194 2,8 18 bis unter 25 1 150 10,5 597 10,3 1 062 8,6 519 8,1 957 7,2 425 6,2 25 bis unter 30 840 7,7 408 7,1 736 6,0 356 5,5 808 6,1 403 5,9 30 bis unter 40 1 433 13,1 714 12,3 1 294 10,5 684 10,6 1 788 13,5 871 12,8 40 bis unter 50 1 431 13,1 667 11,5 1 973 16,0 1 005 15,6 1 544 11,6 786 11,5 50 bis unter 65 2 078 19,1 1 132 19,6 2 618 21,2 1 356 21,1 3 029 22,8 1 574 23,1 65 oder mehr 1 964 18,0 1 259 21,8 2 619 21,3 1 529 23,8 2 888 21,8 1 651 24,2 insgesamt 10 903 100,0 5 782 100,0 12 321 100,0 6 430 100,0 13 259 100,0 6 822 100,0 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 6 Statistik
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch Altersstruktur der Bevölkerung 3 500 3 000 2 500 2 000 1 500 1 000 500 0 unter 6 6-15 15-18 18-25 25-30 30-40 40-50 50-65 65 oder mehr Alter von ... bis unter ... Jahren 1987 2011 2019 4. Bevölkerungsbewegung seit 1960 Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen Bevölkerungs- Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene Jahr zunahme bzw. je 1 000 je 1 000 je 1 000 je 1 000 -abnahme (-) insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner 1960 203 17,4 119 10,2 731 62,7 700 60,0 115 1970 138 12,0 140 12,2 701 61,0 640 55,7 59 1980 102 9,6 147 13,8 539 50,7 573 53,9 - 79 1990 125 10,9 179 15,6 820 71,4 481 41,9 285 2000 108 8,7 186 15,0 886 71,3 653 52,5 155 2010 84 6,9 170 14,0 691 56,8 636 52,3 - 31 2016 124 9,6 161 12,5 972 75,5 857 66,6 78 2017 133 10,3 185 14,3 913 70,6 791 61,1 70 2018 135 10,3 161 12,3 1 049 79,9 843 64,2 180 2019 127 9,6 164 12,4 1 028 77,5 854 64,4 137 Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen 250 1 400 1 200 200 1 000 150 800 100 600 400 50 200 0 0 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2019 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2019 Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 7 Statistik
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch 5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 2010 Durchschnittsalter Jugend- Alten- Jahr insgesamt männlich weiblich quotient quotient Durchschnittsalter der Bevölkerung 47,0 2010 44,1 42,0 45,9 33,3 37,2 46,0 2011 44,4 42,5 46,2 31,8 35,9 45,0 2012 44,7 42,8 46,5 30,7 36,2 44,0 2013 44,8 42,8 46,6 30,4 36,3 43,0 2014 44,7 42,6 46,5 30,4 36,0 42,0 2015 44,3 42,4 46,1 31,1 35,5 41,0 2016 44,4 42,6 46,1 31,1 36,2 40,0 2017 44,5 42,7 46,1 31,3 36,3 39,0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2018 44,4 42,7 46,1 31,4 36,3 2019 44,4 42,8 45,9 31,6 36,6 insgesamt männlich weiblich 6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2014 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 30. Juni 2) Gegenstand der Nachweisung 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Beschäftigte am Arbeitsort 6 899 7 112 7 381 7 710 7 816 7 902 davon männlich 3 290 3 364 3 506 3 685 3 740 3 779 weiblich 3 609 3 748 3 875 4 025 4 076 4 123 1) darunter Land- und Forstwirtschaft, Fischerei . . . . . . Produzierendes Gewerbe 1 600 1 676 1 749 1 832 1 886 . Handel, Verkehr, Gastgewerbe . . . . 1 682 1 707 Unternehmensdienstleister 1 585 1 625 1 708 1 805 1 712 1 706 Öffentliche und private Dienstleister 1 995 2 056 2 135 2 212 . 2 383 Beschäftigte am Wohnort 5 136 5 301 5 562 5 595 5 756 5 919 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). 2) Bei den Ergebnissen 2014 – 2016 handelt es sich um revidierte Werte der Bundesagentur für Arbeit; 2018 – 2019 vorläufige Ergebnisse. 7. Arbeitslosenzahlen seit 2013 Arbeitslose und zwar Jahr (Jahresdurchschnitt) Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte Ausländer 15- bis unter 25-Jährige 55- bis unter 65-Jährige 2013 228 51 31 28 30 48 2014 221 51 25 33 29 42 2015 208 55 33 36 30 44 2016 203 43 30 46 26 48 2017 193 36 29 48 32 42 2018 166 32 24 48 26 44 2019 187 27 25 67 27 45 Entwicklung der Arbeitslosenzahlen insgesamt Arbeitslosenzahlen von ausgewählten Personengruppen 250 80 70 200 60 150 50 40 100 30 20 50 10 0 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte Ausländer 15- bis unter 25-Jährige 55- bis unter 65-Jährige Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 8 Statistik
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch 8. Landtagswahlen seit 1990 Wahl- Abgegebene Von den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf Stimm- beteili- Gesamtstimmen Wahltag Wähler berechtigte gung darunter CSU GRÜNE FW AfD SPD FDP Sonstige in % insgesamt gültige % 14.10.1990 9 110 6 059 66,5 12 117 11 838 53,2 6,1 X X 31,5 4,3 4,9 25.09.1994 9 433 6 515 69,1 13 030 12 847 51,3 5,7 X X 33,7 2,5 6,8 13.09.1998 9 697 6 758 69,7 13 514 13 373 52,0 4,6 4,9 X 31,3 1,2 5,9 21.09.2003 9 903 5 610 56,6 11 220 11 061 59,0 7,9 9,3 X 17,9 1,8 4,1 28.09.2008 10 074 5 803 57,6 11 606 11 473 54,3 7,6 6,2 X 17,6 4,2 10,0 22.09.2013 9 980 6 127 61,4 12 253 12 047 50,4 9,3 6,1 X 20,0 1,8 12,3 14.10.2018 9 957 6 903 69,3 13 806 13 697 44,1 14,4 9,6 8,5 10,7 3,3 9,6 9. Bundestagswahlen seit 1994 Wahl- Ungültige Gültige Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf Wahl- beteili- Wahltag Wähler berechtigte gung CSU SPD AfD FDP GRÜNE Sonstige in % Zweitstimmen % 16.10.1994 9 470 7 220 76,2 52 7 168 48,6 32,0 X 7,5 6,2 5,8 27.09.1998 9 726 7 571 77,8 61 7 510 45,8 37,5 X 4,5 5,5 6,8 22.09.2002 9 943 7 831 78,8 64 7 767 55,4 30,3 X 4,1 7,1 3,0 18.09.2005 10 018 7 465 74,5 92 7 373 45,4 30,7 X 7,8 8,7 7,3 27.09.2009 10 061 6 944 69,0 58 6 886 39,6 20,4 X 12,6 11,4 16,0 22.09.2013 9 992 6 765 67,7 59 6 706 45,3 24,0 3,9 4,0 9,6 13,3 24.09.2017 10 045 7 579 75,5 47 7 532 36,6 18,7 10,8 9,1 10,1 14,7 10. Europawahlen seit 1994 Wahl- Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf Wahl- beteili- Wahltag Wähler berechtigte gung CSU SPD GRÜNE AfD FW Sonstige in % Stimmen % 12.06.1994 9 461 5 194 54,9 49 5 145 48,0 28,6 7,7 X X 15,6 13.06.1999 9 743 4 150 42,6 27 4 123 57,8 29,3 5,2 X X 7,7 13.06.2004 9 972 3 874 38,8 50 3 824 51,8 21,6 11,3 X X 15,3 07.06.2009 10 052 4 281 42,6 37 4 244 39,3 15,9 11,2 X 11,8 21,8 25.05.2014 10 024 4 144 41,3 16 4 128 36,5 26,4 12,7 7,3 3,1 14,0 26.05.2019 9 986 6 323 63,3 37 6 286 40,5 11,9 16,7 8,0 5,6 17,2 Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen Gültige Gesamtstimmen in % Gültige Zweitstimmen in % Gültige Stimmen in % 70 60 70 60 50 60 50 50 40 40 40 30 30 30 20 20 20 10 10 10 0 0 0 1990 1994 1998 2003 2008 2013 2018 1994 1998 2002 2005 2009 2013 2017 1994 1999 2004 2009 2014 2019 CSU Grüne FW AfD SPD FDP Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 9 Statistik
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch 11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 15. März 2020 Gegenstand Gewichtete Stimmen Sitze der Einheit Wert Wahlvorschlag Nachweisung Anzahl % insgesamt dar. Frauen Stimmberechtigte Anzahl 10 304 CSU 1 972 33,4 8 1 Wähler Anzahl 6 052 GRÜNE 1 033 17,5 4 1 Wahlbeteiligung % 58,7 FREIE WÄHLER – – – – Abgegebene Stimmzettel Anzahl 6 052 AFD – – – – dav. ungültig Anzahl 141 SPD 1 968 33,3 8 2 gültig Anzahl 5 911 FDP – – – – gemeinsame Wahlvorschläge – – – – Wählergruppen 789 13,3 3 1 Sonstige 149 2,5 1 – Bürgermeister.............................. Meier, Klaus, SPD, gewählt am: 15.03.2020 Landrat......................................... Weiß, Helmut, CSU, gewählt am: 15.03.2020 12. Gemeindefinanzen seit 2015 2015 2016 2017 2018 2019 Gegenstand der Nachweisung 1 000 € Bruttoausgaben 31 485 32 673 25 433 48 303 49 549 darunter Personalausgaben 4 396 4 660 4 727 5 369 5 680 laufender Sachaufwand 5 135 4 962 6 171 5 559 6 003 Sachinvestitionen 5 318 5 183 3 799 4 469 6 601 Gemeindesteuereinnahmen 13 108 14 487 16 300 16 066 17 398 darunter Grundsteuer A 114 114 109 155 122 Grundsteuer B 1 810 1 863 1 881 1 931 2 043 Gewerbesteuer (netto) 4 251 5 367 6 342 5 275 6 017 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 6 098 6 292 6 885 7 295 7 663 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 812 828 1 050 1 376 1 518 Gewerbesteuerumlage 463 1 466 1 701 893 1 186 Steuereinnahmekraft 12 720 14 112 15 883 15 661 17 000 Steuerkraftmesszahl 10 305 11 083 10 460 12 285 13 726 Gemeindeschlüsselzuweisungen 996 1 129 2 109 1 582 1 289 Verschuldung 10 592 9 292 8 251 6 768 5 963 Verschuldung je Einwohner 1) 0,801 0,723 0,638 0,520 0,451 2) Planmäßig geleisteter Schuldendienst 1 897 806 – – – Finanzkraft 6 055 6 486 7 092 7 132 7 789 1) Bevölkerungsstand jeweils zum 30.06. 2) Der Schuldendienst wird seit 2017 nicht mehr im Rahmen der Schuldenstatistik erhoben. 13. Bauland seit 2015 Durchschnittlicher Kaufwert von Veräußerungsfälle Veräußerte Fläche Verkaufspreis Bauland Jahr Bauland baureifes Bauland baureifes Bauland baureifes Bauland baureifes insgesamt Land insgesamt Land insgesamt Land insgesamt Land Anzahl 1000 m² Tsd. Euro €/m² 2015 40 30 71 23 3 388 2 462 48 105 2016 47 46 44 43 4 904 . 112 . 2017 77 70 57 45 7 178 6 799 125 151 2018 29 27 29 27 3 305 . 113 . Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 10 Statistik
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch 14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2010 Jahr Lohn- und Gesamtbetrag der Lohn- und –– Einkommen- Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und Einkünfte Einkommensteuer Einkommensgrößenklassen steuerpflichtige Einkommensteuerpflichtigen in Euro in € Anzahl 1 000 € 50 000 2010 6 164 202 402 31 446 40 000 2012 6 255 233 688 41 574 2013 6 364 252 592 49 051 30 000 2014 6 400 241 050 40 409 20 000 2015 6 475 251 222 42 264 10 000 2016 6 605 275 104 49 267 0 Einkommensgrößenklassen 2016 2010 2012 2013 2014 2015 2016 1) unter 5 000 769 1 252 19 Steuerbelastung in Prozent 5 000 bis unter 10 000 402 3 099 47 25 10 000 bis unter 15 000 519 6 514 168 20 15 000 bis unter 20 000 549 9 587 485 15 20 000 bis unter 25 000 628 14 194 1 099 10 25 000 bis unter 30 000 588 16 120 1 562 30 000 bis unter 35 000 540 17 548 1 912 5 35 000 bis unter 50 000 1 077 44 924 5 901 0 50 000 oder mehr 1 533 161 867 38 074 2010 2012 2013 2014 2015 2016 1) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte. 1) 15. Umsatzsteuerstatistik seit 2009 Umsatz- Lieferungen und Leistungen Jahr steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen Anzahl 1 000 € je Steuerpflichtigen in 1000 Euro 2009 592 562 229 1 600 2010 597 619 513 1 400 2011 600 687 095 1 200 2012 606 714 746 1 000 2013 619 731 218 800 2014 632 772 265 2015 638 773 805 600 2016 652 815 777 400 2017 638 858 158 200 2018 638 917 079 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanzamt des Unternehmens. Lieferungen und Leistungen in Millionen Euro 1 000 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 11 Statistik
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch 16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2016 Bestand am 31. Dezember Gegenstand der Nachweisung 2016 2017 2018 2019 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Wohngebäude 1) 3 271 100,0 3 284 100,0 3 346 100,0 3 373 100,0 darunter mit 1 Wohnung 2 098 64,1 2 109 64,2 2 163 64,6 2 185 64,8 2 Wohnungen 698 21,3 698 21,3 702 21,0 705 20,9 3 oder mehr Wohnungen 470 14,4 472 14,4 476 14,2 478 14,2 Wohnungen 2) in Wohngebäuden 6 001 100,0 6 018 100,0 6 107 100,0 6 153 100,0 darunter in Wohngebäuden mit 2 Wohnungen 1 396 23,3 1 396 23,2 1 404 23,0 1 410 22,9 3 oder mehr Wohnungen 2 434 40,6 2 440 40,5 2 467 40,4 2 485 40,4 Wohnungen 2) in Wohn- und Nichtwohngebäuden 6 333 100,0 6 352 100,0 6 445 100,0 6 491 100,0 davon 1 Raum 69 1,1 69 1,1 69 1,1 70 1,1 2 Räumen 418 6,6 418 6,6 420 6,5 421 6,5 3 Räumen 992 15,7 997 15,7 1 026 15,9 1 037 16,0 4 Räumen 1 738 27,4 1 739 27,4 1 746 27,1 1 754 27,0 5 Räumen 1 202 19,0 1 204 19,0 1 224 19,0 1 235 19,0 6 Räumen 803 12,7 810 12,8 834 12,9 846 13,0 7 oder mehr Räumen 1 111 17,5 1 115 17,6 1 126 17,5 1 128 17,4 Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m² 642 874 X 645 826 X 658 116 X 663 734 X Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m² 101,5 X 101,7 X 102,1 X 102,3 X Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 30 775 X 30 878 X 31 321 X 31 530 X Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung 4,9 X 4,9 X 4,9 X 4,9 X 3) 17. Baugenehmigungen seit 2012 davon mit … Wohnung(en) davon mit … Räumen Wohnungen in Errichtung Wohn- und neuer Jahr 1 2 3 oder mehr 1) Nichtwohn- 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr Wohn- gebäuden 2) 4) gebäude 1) Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % 2012 23 16 69,6 4 17,4 3 13,0 42 3 7,1 21 50,0 18 42,9 2013 30 26 86,7 3 10,0 1 3,3 39 1 2,6 7 17,9 31 79,5 2014 21 16 76,2 2 9,5 3 14,3 39 5 12,8 14 35,9 20 51,3 2015 26 26 100,0 – – – – 26 – – 4 15,4 22 84,6 2016 20 17 85,0 – – 3 15,0 44 – – 27 61,4 17 38,6 2017 33 27 81,8 4 12,1 2 6,1 48 1 2,1 19 39,6 28 58,3 2018 60 50 83,3 2 3,3 8 13,3 114 7 6,1 46 40,4 61 53,5 2019 21 14 66,7 3 14,3 4 19,0 43 2 4,7 26 60,5 15 34,9 18. Baufertigstellungen3) seit 2012 davon mit … Wohnung(en) davon mit … Räumen Wohnungen in Errichtung Wohn- und neuer Jahr 1 2 3 oder mehr 1) Nichtwohn- 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr Wohn- gebäuden 2) 4) gebäude 1) Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % 2012 15 11 73,3 1 6,7 3 20,0 31 5 16,1 14 45,2 12 38,7 2013 33 25 75,8 5 15,2 3 9,1 54 3 5,6 21 38,9 30 55,6 2014 19 17 89,5 1 5,3 1 5,3 25 – – 9 36,0 16 64,0 2015 33 27 81,8 2 6,1 4 12,1 58 5 8,6 22 37,9 31 53,4 2016 20 19 95,0 – – 1 5,0 28 – – 12 42,9 16 57,1 2017 13 11 84,6 1 7,7 1 7,7 19 – – 6 31,6 13 68,4 2018 62 55 88,7 3 4,8 4 6,5 93 2 2,2 36 38,7 55 59,1 2019 28 23 82,1 3 10,7 2 7,1 46 2 4,3 19 41,3 25 54,3 1) Einschl. Wohnheime. - 2) Einschl. Wohnungen in Wohnheimen. 3) Einschl. Genehmigungsfreistellungsverfahren. - 4) Einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 12 Statistik
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch 19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2018 und 2019 Fläche am 31. Dezember Bodenfläche nach Nutzungsart 2018 2019 (ALKIS) ha % ha % Siedlung 558 9,1 562 9,2 dar.: Wohnbaufläche 221 3,6 224 3,7 Industrie- und Gewerbefläche 108 1,8 110 1,8 Verkehr 387 6,3 387 6,3 Vegetation 5 139 84,0 5 135 83,9 dar.: Landwirtschaft 3 322 54,3 3 321 54,3 Wald 1 565 25,6 1 565 25,6 Gewässer 37 0,6 37 0,6 Bodenfläche insgesamt 6 121 100,0 6 121 100,0 dar.: Siedlungs- und Verkehrsfläche 936 15,3 941 15,4 Anteile ausgewählter Flächen in Prozent 100 Anteile ausgewählter Flächen in Prozent 80 60 40 20 0 Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer 2018 2019 20. Bodennutzung 2003, 2007, 2010 und 2016 Fläche in ha Nutzungsart 1) 1) 2003 2007 2010 1)3) 2016 1)3) Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) 3 433 3 230 3 200 3 205 darunter Dauergrünland 928 883 868 996 2) 788 774 777 810 darunter Wiesen und Weiden Ackerland 2 503 2 329 2 314 2 193 darunter Getreide 1 484 1 352 1 234 1 053 darunter Weizen insgesamt 404 406 443 422 Roggen 15 77 54 49 Wintergerste 803 663 555 348 Sommergerste 29 26 6 – Hülsenfrüchte 10 14 89 57 Hackfrüchte 18 . 8 . darunter Kartoffeln . 3 2 1 Gartengewächse 1 . . . Handelsgewächse 253 276 183 80 darunter Winterraps 241 232 148 37 Pflanzen zur Grünernte 543 549 698 938 darunter Silomais einschließlich Grünmais 423 415 564 739 1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein. 2) Ohne ertragsarmes Dauergrünland / Weiden ohne Hutung. 3) Ab 2010 auch Wintermenggetreide enthalten. Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 13 Statistik
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch 21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2016 Viehhalter und Viehbestand 1) 1999 2007 2016 2) Tierart Tiere je Tiere je Tiere je Halter Tiere Halter Tiere Halter Tiere Tierhalter Tierhalter Tierhalter Rinder 75 4 268 57 56 3 715 66 31 3 121 101 darunter Milchkühe 62 1 400 23 44 1 150 26 26 1 033 40 Schweine 62 6 762 109 26 5 212 200 12 4 770 398 darunter Zuchtsauen 30 703 23 13 1 053 81 5 . . andere Schweine X X X X X X 12 2 743 229 Schafe 11 795 72 5 599 120 4 . . Pferde 3) 8 29 4 9 35 4 6 33 6 Hühner 26 393 15 12 478 40 9 147 16 darunter Legehennen (1/2 Jahr oder älter) 26 . . 12 . . 9 147 16 Masthühner-/hähne 1 . . – – – – – – Viehhalter 1) nach Tierarten Viehbestand 1) 80 8 000 70 7 000 60 6 000 50 5 000 40 4 000 30 3 000 20 2 000 10 1 000 0 0 Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner 1999 2007 2016 1999 2007 2016 1) Stichtag 1. März 2016, Vorjahre 3. Mai. 2) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein. 3) Ab 2010 alle Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere). 22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 2003, 2005, 2007, 2010 und 2016 1) Gegenstand der Nachweisung 2003 2005 2007 2010 2016 1) Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 114 107 87 71 61 davon mit einer LF von … ha unter 5 14 16 9 2 1 5 bis unter 10 13 9 6 5 4 10 bis unter 20 33 32 24 20 16 20 bis unter 50 30 26 25 21 19 50 oder mehr 24 24 23 23 21 1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein (v. a. in der Größenklasse unter 5 ha). Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 14 Statistik
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch 23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie Gewerbeanzeigen seit 2013 Betriebe von rechtlichen Einheiten mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten 1) Gewerbeanzeigen 2) Jahr Bruttoentgelte Betriebe 3) Beschäftigte 3) Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen in 1 000 € 2013 11 927 30 015 96 85 2014 11 1 018 31 775 89 74 2015 10 1 065 34 394 101 74 2016 10 1 097 36 349 82 77 2017 9 1 135 38 037 111 104 2018 9 1 226 41 054 97 90 2019 10 1 245 42 327 112 106 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). 2) Bis 2016 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe, ab 2017 ohne Reisegewerbe. - 3) Stand 30.09. 24. Bauhauptgewerbe seit 2015 Bauhauptgewerbe 1) (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau) Gegenstand der Nachweisung 2015 2016 2017 2018 2019 Betriebe Ende Juni 7 6 8 8 8 Tätige Personen Ende Juni 50 50 64 65 58 Baugewerblicher Umsatz des Vorjahres in 1000 € 2) 5 434 5 694 6 406 7 592 7 308 1) 2) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Gesamtumsatz bis einschließlich Berichtsjahr 2016. 25. Straßenverkehrsunfälle seit 2014 Straßenverkehrsunfälle Gegenstand der Nachweisung 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Straßenverkehrsunfälle 1) 54 42 62 82 50 63 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 39 31 44 67 40 53 darunter innerhalb von Ortschaften 30 19 30 52 29 40 außerhalb von Ortschaften 9 12 14 15 11 13 Verunglückte 52 38 68 77 55 71 davon Getötete – – – 1 1 1 Verletzte 52 38 68 76 54 70 Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden 15 11 18 15 10 10 1) Ohne übrige Sachschadensunfälle. Straßenverkehrsunfälle Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 90 60 80 50 70 60 40 50 30 40 30 20 20 10 10 0 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2014 2015 2016 2017 2018 2019 innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 15 Statistik
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch 26. Kraftfahrzeugbestand seit 2015 Kraftfahrzeugbestand Fahrzeugart 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Kraftfahrzeugbestand insgesamt 9 649 9 889 10 178 10 484 10 687 10 836 darunter Pkw insgesamt 7 669 7 829 8 048 8 305 8 456 8 576 Krafträder insgesamt 723 768 796 802 818 829 27. Tourismus seit 2014 Tourismus Gegenstand der Nachweisung 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Beherbergungsbetriebe mit zehn1) oder mehr Gästebetten 2) Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni 5 5 5 5 5 5 Angebotene Gästebetten im Juni 150 150 152 167 167 171 Gästeankünfte 11 524 12 759 14 482 14 138 14 417 13 946 davon von Gästen aus dem Inland 10 834 12 061 13 401 13 016 13 346 13 074 von Gästen aus dem Ausland 690 698 1 081 1 122 1 071 872 Gästeübernachtungen 17 266 20 399 22 594 22 452 23 515 22 811 davon von Gästen aus dem Inland 16 111 19 145 20 960 20 609 21 887 21 330 von Gästen aus dem Ausland 1 155 1 254 1 634 1 843 1 628 1 481 Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen 1,5 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 hiervon von Gästen aus dem Inland 1,5 1,6 1,6 1,6 1,6 1,6 von Gästen aus dem Ausland 1,7 1,8 1,5 1,6 1,5 1,7 Beherbergungsbetriebe mit weniger als zehn Gästebetten in Prädikatsgemeinden 3)4)5) Gästeankünfte – – – – – – Gästeübernachtungen – – – – – – Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen – – – – – – Durchschnittliche Auslastung Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland der angebotenen Betten in Prozent in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1)2) 45 25 000 40 35 20 000 30 15 000 25 20 10 000 15 10 5 000 5 0 0 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 Gäste aus dem Inland Gäste aus dem Ausland 1) Bis einschließlich 2010 Beherbergungsbetriebe mit neun oder mehr Gästebetten und Campingplätze mit drei oder mehr Stellplätzen. 2) Ab 2006 einschließlich Campingplätze. - 3) Einschließlich Privatquartiere. 4) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte. 5) Meldungen vereinzelter, nicht prädikatisierter Gemeinden werden ab 2017 ebenfalls ausgewiesen. 28. Kindertageseinrichtungen seit 2015 Betreute Kinder nach Altersgruppen Anzahl der Genehmigte Betreute Kinder Tätige Personen Jahr Einrichtungen Plätze insgesamt unter 3 bis unter 6 6 bis unter 11 11 bis unter 14 insgesamt 3 Jahren Jahren Jahren Jahren 2015 5 438 378 63 253 62 – 67 2016 6 474 403 98 261 44 – 84 2017 6 478 422 100 277 45 – 86 2018 7 510 474 106 313 55 – 103 2019 7 538 505 91 344 70 – 108 2020 7 522 515 110 333 72 – 112 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 16 Statistik
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch 29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2019/20 davon Voll- und zwar und teilzeit- darunter Schulart Schulen Klassen Schüler Aus- öffentlich privat beschäftigte männlich männlich länder Lehrkräfte Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen 3 3 – 51 12 34 713 385 144 Förderzentren – – – – – – – – – Realschulen 1 1 – 64 17 37 981 504 34 Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung – – – – – – – – – Wirtschaftsschulen – – – – – – – – – Gymnasien 1 1 – 69 26 29 974 464 16 Gesamtschulen – – – – – – – – – Freie Waldorfschulen – – – – – – – – – Schulartunabhängige Orientierungsstufe – – – – – – – – – Sonstige allgemeinbildende Schulen 1) – – – – – – – – – Schulen des zweiten Bildungswegs 2) – – – – – – – – – Allgemeinbildende Schulen insgesamt 5 5 – 184 55 100 2 668 1 353 194 1) Ausländische und internationale Schulen. 2) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs. 30. Berufliche Schulen 2019/20 davon Voll- und zwar und teilzeit- darunter Schulart Schulen Klassen Schüler Aus- öffentlich privat beschäftigte männlich männlich länder Lehrkräfte Berufsschulen 1 1 – 30 26 39 837 784 138 Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung – – – – – – – – – Berufsfachschulen 1) – – – – – – – – – Berufsfachschulen des Gesundheitswesen – – – – – – – – – Landwirtschaftsschulen – – – – – – – – – Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen) – – – – – – – – – Fachoberschulen – – – – – – – – – Berufsoberschulen – – – – – – – – – Fachakademien – – – – – – – – – Berufliche Schulen insgesamt 1 1 ― 30 26 39 837 784 138 1) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens. 31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2008 Stichtag Personal i.Einrichtungen für ältere Einrichtungen Verfügbare Plätze Bewohner/innen jeweils 15. Dezember Menschen 2008 2 234 234 210 2010 2 234 226 221 2012 2 234 230 222 2014 2 199 195 195 2016 1 88 84 72 2018 2 228 226 184 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 17 Statistik
09 575 153 Neustadt a.d.Aisch 32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger/-innen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe) seit 2012 nach Wohnort 4. Kapitel 3. Kapitel 5. bis 9. Kapitel Grundsicherung im Alter und Hilfe zum Lebensunterhalt Sonstige Hilfen 2) bei Erwerbsminderung 1) Stichtag Von den Empfänger/-innen erhielten jeweils Hilfen nach dem 31. 6. Kapitel 7. Kapitel 3) Dezember / Empfänger/- Empfänger/- Empfänger/- Ende des Bedarfs- darunter darunter darunter innen innen innen Eingliederungs- 4. Quartals gemeinschaften insgesamt weiblich insgesamt weiblich insgesamt weiblich Hilfe hilfe für zur behinderte Pflege Menschen 2012 37 37 19 93 45 191 82 117 74 2013 50 50 28 109 59 190 87 114 76 2014 41 41 22 109 54 186 88 120 68 2015 40 40 21 112 52 189 97 120 71 2016 43 45 26 110 47 191 93 123 70 2017 43 45 25 118 48 192 94 124 68 2018 33 33 16 124 47 217 98 154 65 2019 29 29 14 114 41 226 97 168 61 1) Ab dem Berichtsjahr 2018 werden beim Wohnsitzprinzip alle Empfängerinnen und Empfänger, deren Hauptwohnsitz in Bayern ist nachgewiesen. Bis einschließlich 2017 waren dies nur die Empfängerinnen und Empfänger, die von einem bayerischen Träger Leistungen erhielten und Ihren Hauptwohnsitz in Bayern hatten. 2) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit. - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege. - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen. 3) 2017/2018: Ohne Empfänger/-innen für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt. 33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung am 31. Dezember 1991, 2007, 2010, 2013 und 2016 Angeschlossene Einwohner Versorgungsart 1991 2007 2010 2013 2016 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Wasserversorgung 11 635 100,0 12 021 97,8 11 889 97,6 12 146 98,3 12 629 98,3 Kanalisation 9 820 84,4 12 151 98,8 12 055 98,9 12 290 99,5 12 653 98,5 Kläranlagen 9 820 84,4 11 965 97,3 11 869 97,4 12 110 98,0 12 532 97,5 Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 18 Statistik
Erläuterungen 1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840 Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber Bei den von 1840 bis einschließlich 2011 nachgewiese- der Altkatholiken und verwandter Gruppen. nen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweili- Zur evangelischen Bevölkerung zählen die Mitglieder gen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung dem Zusammenschluss der zwanzig selbständigen des Bevölkerungsstandes liegen seit 1840 unterschied- lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen liche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der me- in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es han- thodischen Änderungen wird hier der allgemeinere delt sich somit um folgende Religionsgesellschaften: Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht. Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Kirche, Für das Jahr 1840 stellen die veröffentlichten Einwoh- Evangelisch-reformierte Kirche, französisch-reformierte nerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung Kirche, evangelisch-lutherische Kirche in Baden und dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend evangelisch-reformierte Gemeinden. Die Mitglieder der abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend Evangelischen Freikirchen sind nur 1987 enthalten. anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wan- Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des dergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht ge- Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zu- Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deut- ordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölke- sche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, rungsbegriff neuerer Erhebungen. gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder Die Zählungen von 1871 und 1900 weisen die zum der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölke- diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter- rung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der liegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Be- Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Per- stimmungen des Ausländergesetzes und werden somit sonen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwe- nicht ausgewiesen. senden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren Als Privathaushalte wurden 1987 grundsätzlich alle ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten. Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d. h. solche mit Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. 1970 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur Wohnberechtigte Haushalte galten an einem Ort jedoch Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Perso- dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmit- nen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre glieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z. B. bei Fe- Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Woh- rienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechneten. nung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wur- Einen Haushalt bildeten alle Personen, die gemeinsam den der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zuge- wohnten und wirtschafteten, insbesondere ihren Le- ordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung bensunterhalt gemeinsam finanzierten (Mehrpersonen- gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen über- haushalte). Wer allein wirtschaftete, bildete einen wiegend aufhielten. eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 wur- auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine de die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach- gemeinsame Wohnung hatte. gewiesen. Beim Zensus 2011 wurde – anders als 1987 – von Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung Wohnhaushalten und nicht von Wirtschaftshaushalten des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der ausgegangen. Einen Haushalt bildeten daher alle Per- Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortge- sonen, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, so- schriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Be- dass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung völkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der gab. Zu den Privathaushalten zählten alle Haushalte an Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebiets- jedem Wohnort, auch dann, wenn alle Mitglieder des grenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen Haushalts mit Nebenwohnsitz gemeldet waren. und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach dem Zensus am 9. Mai 2011 ausge- wiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung 3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2019 basieren auf den bei diesem Zensus festgestellten nach Altersgruppen und Geschlecht Einwohnerzahlen. Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 so- wie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 2. Volkszählung am 25. Mai 1987 31. Dezember 2019 wird die „Bevölkerung am Ort der und Zensus am 9. Mai 2011 Hauptwohnung“ ausgewiesen. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung ist Grund- lage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde „Mariä 4. Bevölkerungsbewegung seit 1960 Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Bayerischen Landesamt für Statistik, das auf Grund der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschla- Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in wel- gen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lun- chen Gemeinden entweder mehr katholische oder genatmung eingesetzt hat. mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen, Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die letztmals beim Zensus 2011 ermittelt. gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten. Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 19 Statistik
Erläuterungen Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwoh- auf 100 Personen der mittleren, erwerbsfähigen Alters- nung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung gruppe kommen. Ein Altenquotient von beispielsweise (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf 35 bedeutet indes, dass 35 Ältere auf 100 Personen der Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Melde- mittleren Altersgruppe vorhanden sind. pflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets 6. Sozialversicherungspflichtig wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen beschäftigte Arbeitnehmer seit 2014 Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb Diese Daten stammen aus Online-Auswertungen der des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Ge- Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäf- meinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung tigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der innerhalb dieses Zeitraums zu ändern. Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesge- Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 2014 biet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weite- eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, bei ren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu der die Beschäftigtenzahlen rückwirkend bis zum Jahr sein. 1999 revidiert wurden. Im Rahmen dieser Revision wurde unter anderem der Kreis der sozialversiche- Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und rungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassun- sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologi- gen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. sches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersu- chungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Per- Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im sonen gelten Personen, für die eine Arbeitgebermel- Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) dung zur Sozialversicherung vorliegt, wenn die Be- vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizei- schäftigung in mindestens einem der Zweige der Sozi- gewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei alversicherung (Rentenversicherung, Krankenversiche- den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das rung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) Herkunfts- bzw. Zielgebiet „ungeklärten Fälle“ und versicherungspflichtig ist, es sich darüber hinaus um „Fälle ohne Angabe“. eine abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit handelt, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird und min- Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestor- destens eine Stunde pro Woche gearbeitet wird (soweit benen je 1 000 Einwohner sowie der Zugezogenen und dies aus der Personengruppendefinition erkennbar ist). Fortgezogenen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölke- Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel rungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversiche- zugrunde. rungspflicht erfasst werden. In wenigen Fällen besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht. Unbe- zahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte 5. Durchschnittsalter, Jugend- und Alten- zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe. quotient der Bevölkerung seit 2010 Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Be- Das Durchschnittsalter sowie der Alten- und Jugend- schäftigten erfolgt nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei quotient sind Maße zur Veranschaulichung der Alters- werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betrie- struktur einer Bevölkerung. Datenbasis ist die Bevölke- bes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den ar- rungsfortschreibung, die auf der Volkszählung 1987 und beitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 ab dem 30.06.2011 auf dem Zensus 2011 aufsetzt. Das auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Durchschnittsalter einer Bevölkerung wird als arithme- Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung. tisches Mittel des Alters ihrer Mitglieder berechnet. Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäf- Zur Veranschaulichung des Altersaufbaus sind zudem tigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt- Verhältniszahlen gebräuchlich, welche die abhängige schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Ergeb- Bevölkerung in Relation zur erwerbsfähigen Bevölke- nisse der WZ 2008 sind größtenteils mit denen aus der rung setzen. Dazu wird die Bevölkerung in drei Grup- Vorgängerversion WZ 2003 nicht vergleichbar. Beim pen unterteilt: Die Jüngeren im Alter von 0 bis 19 Jah- Übergang auf die WZ 2008 wurde nicht nur die Gliede- ren, die Erwerbsfähigen im Alter von 20 bis 64 Jahren rungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in eini- und die Älteren mit 65 und mehr Jahren. gen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der Der Jugendquotient ist dabei definiert als Anzahl der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Personen je 100 geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Anzahl der berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifika- Senioren je 100 erwerbsfähige Personen wird als tionsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen Altenquotient bezeichnet. Jugend- und Altenquotient geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die vermitteln insbesondere in der Zusammenschau ein WZ 2008 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als Bild des Altersaufbaus einer Bevölkerung. Sie sind wie ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbrin- folgt zu interpretieren: Ein Jugendquotient von 25 be- gung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen deutet, dass zum ausgewiesenen Stichtag 25 Jüngere betroffen. Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 20 Statistik
Erläuterungen 7. Arbeitslosenzahlen seit 2013 andere Hälfte auf den Parteien vorbehaltenen Landes- listen über die Zweitstimme in einer sog. Listenwahl. Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten wer- der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeits- den nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der lose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhal- einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine ten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Be- errungen haben, es sei denn, es handelt sich um Par- schäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine teien nationaler Minderheiten. versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wö- chentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigen- Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des bemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agen- Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag tur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung ste- 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, hen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub- (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland lik Deutschland eine Wohnung innehaben oder wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Alters- sich sonst gewöhnlich aufhalten, grenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben 3. nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder Wahlrecht ausgeschlossen sind, einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Darüber hinaus sind auch Deutsche, die außerhalb des Wahlgebietes leben, wahlberechtigt, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter 1. und 3. noch be- 8. Landtagswahlen seit 1990 stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Aus- landsdeutsche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlbe- Die Landtagswahl erfolgt nach den Grundsätzen einer rechtigung aus den §§ 12 und 13 BWG. „verbesserten“ Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisabge- Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem ordneter gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt sind für die Sitzeverteilung, die seit 1994 nach dem den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe- Niemeyer-Verfahren (zuvor d’Hondt) durchgeführt wird, rechtigten wieder. sowie für die Reihenfolge der Gewählten und der Lis- tennachfolger innerhalb einer Wahlkreisliste maßge- bend. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen 10. Europawahlen seit 1994 von Erst- und Zweitstimmen dargestellt. Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland Wahlvorschläge, auf die landesweit nicht mindestens nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen- 5% der gültigen Gesamtstimmen entfallen, erhalten wahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für keinen Sitz (Sperrklausel). die Verteilung der Sitze wird seit 2009 das Verfahren Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) ange- Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der wandt. Abstimmung Bis einschl. der Europawahl 2009 galt bei der Wahl der 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, Abgeordneten aus Deutschland eine Sperrklausel, 2. seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Woh- wonach Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh- gültigen Stimmen entfielen, bei der Sitzeverteilung nung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich unberücksichtigt blieben. Seit der Europawahl 2014 aufhalten und kommt in Deutschland keine Sperrklausel zur Anwen- 3. nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz (LWG) vom dung. Stimmrecht ausgeschlossen sind. Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 1 und 2 LWG. Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unions- bürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung Als Wähler gelten alle Stimmberechtigten, die von oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepub- ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im lik Deutschland, die am Wahltag Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahl- 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, beteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub- den Stimmberechtigten wieder. lik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa- ten der Europäischen Union eine Wohnung inne- haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und 9. Bundestagswahlen seit 1994 3. nicht nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine mit der Mehrheitswahl verbundene Verhältniswahl, wobei Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bun- jeder Wähler zwei Stimmen hat – eine Erststimme für deswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlbe- die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweit- rechtigten Deutschen wahlberechtigt (Auslandsdeut- stimme für die Wahl einer Landesliste. Die Verteilung sche). der Gesamtzahl der Sitze des Bundestags auf die Par- Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den teien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl §§ 6 und 6a EuWG. anhand der Zweitstimmen, wobei seit 2009 das Verfah- ren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem angewandt wird. Innerhalb dieser Verhältniswahl wird Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen über die oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt Erststimme in relativer Mehrheitswahl gewählt, die Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 21 Statistik
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