Stadt Pirmasens Bebauungsplan F 121 "Gewerbe- und Industriepark Staffelberg" - Begründung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Stadt Pirmasens Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ Begründung Planfassung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB STAND: 15.05.2020
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ Präambel Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 24 Abs. 1 der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) hat der Stadtrat der Stadt Pirmasens in seiner Sitzung am ________ den Bebauungsplan F 11 „Gewerbe-und Industriepark" als Satzung beschlos- sen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans stützen sich auf die in der vorliegenden Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB und die in der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wiedergegebenen Erwägungen. Pirmasens, den ................................ ................................................................... Dienstsiegel Der Oberbürgermeister Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 2 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ Inhaltsverzeichnis I. Rechtsgrundlagen .................................................................................................... 5 II. Wesentliche Inhalte, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung .......................... 7 1 Beschreibung des Plangebietes ............................................................................................7 1.1 Lage, Größe und Geltungsbereiche ........................................................................... 7 1.2 Bestehendes Bauplanungsrecht im Plangebiet und Umgebung ............................... 8 2 Erfordernis zur Planaufstellung ............................................................................................9 2.1 Allgemein ................................................................................................................... 9 2.2 Planungsrechtliche Situation ..................................................................................... 9 3 Ziele und Zwecke der Planung..............................................................................................9 4 Eckpunkte für die Neuplanung ........................................................................................... 10 4.1 Planungs- und Standortalternativen ....................................................................... 10 4.2 Übergeordnete Planungen ...................................................................................... 11 4.2.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung ....................................................... 11 4.2.2 Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) ........................................................... 11 4.2.3 Regionaler Raumordnungsplan (ROP) IV Westpfalz ......................................... 11 4.2.4 Flächennutzungsplan ........................................................................................ 12 4.3 Sonstige rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten im Plangebiet und in der Nachbarschaft .......................................................................................................... 13 4.3.1 Nutzungen und bauliche Anlagen im Bestand ................................................. 13 4.3.2 Umweltbelange ................................................................................................ 13 4.3.3 Immissionen...................................................................................................... 13 4.3.4 Verkehrliche Erschließung ................................................................................ 13 5 Festsetzungen des Bebauungsplans ................................................................................... 13 5.1 Art der baulichen Nutzung....................................................................................... 13 5.2 Maß der baulichen Nutzung .................................................................................... 14 5.3 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen ................... 14 5.4 Nebenanlagen der Ver- und Entsorgung ................................................................. 14 5.5 Geh- Fahr- und Leitungsrechte ................................................................................ 14 5.6 Grünflächen ............................................................................................................. 14 5.7 Grünordnerische Festsetzungen.............................................................................. 14 5.8 Artenschutzrechtliche Maßnahmen ........................................................................ 14 6 Planverwirklichung ............................................................................................................ 15 6.1 Erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung ............................................................. 15 6.2 Kosten ...................................................................................................................... 15 6.3 Flächenbilanz ........................................................................................................... 15 7 Ergebnisse der Beteiligungen und der Abwägung ............................................................... 16 7.1 Vorbemerkungen ..................................................................................................... 16 7.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)...................................... 16 7.3 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) .......................................................................................................... 16 7.4 Frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) ...................... 16 7.5 Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) (§ 3 Abs. 2 BauGB) ............................... 16 Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 3 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ 7.6 Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände an der Bauleitplanung gem. § 18 BNatSchG i.V.m § 63 BNatSchG, Aufstellung F 121– Fachbeitrag Naturschutz ...... 16 III. Umweltbericht ....................................................................................................... 17 1 Erfordernis des Umweltberichts......................................................................................... 17 2 Durchführung der Umweltprüfung ..................................................................................... 17 IV. Verfahrensdokumentation ..................................................................................... 19 VI. Anlagen ................................................................................................................. 20 Anlage 1: Liste der Flurnummern im Geltungsbereich ............................................................... 20 Anlage 2: Verkleinerte Kopie des Bebauungsplanentwurfs ........................................................ 23 Anlage 3: Verkleinerte Kopie des Übersichtsplans F 111, F 112, F 113 ........................................ 24 Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 4 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ I. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB), die Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuches vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587). Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planin- halts (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513). Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465) Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) in der Fassung vom 25.07.2005 (GVBl. Nr. 16 vom 03.08.2005 S. 302), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448). Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in der Fassung vom 12.07.1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 27. Sep- tember 2017 (BGBl. I S. 3465) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 440). Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) Rheinland-Pfalz vom 06.10.2015 (GVBl. 2015, 283), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.12.2016 (GVBl. S. 583) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432). Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18.12.2014 (BGBl. I S. 2269) Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) vom 18.07.1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), geän- dert durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1468) Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) vom 04.02.1997 (BGBl. I S. 172, 1253), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 23.09.1997 (BGBl. I S. 2329) Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Ab- satz 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPlG) in der Fassung vom 10.04.2003 (GVBl. S. 41), zu- letzt geändert durch § 54 des Gesetzes vom 06.10.2015 (GVBl. S. 283, 295) Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO) in der Fassung vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.06.2019 (GVBl. S. 112). Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448). Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254). Landeswassergesetz (LWG) vom 14.07.2015 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ge- setzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 338). Bundesfernstraßengesetz (FStrG) vom 28.06.2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. März 2020 (BGBl. I S. 433). Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 5 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ Landesstraßengesetz (LStrG) Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 05.05.2020 (GVBl. S. 157). Nachbarrechtsgesetz für Rheinland-Pfalz (LNRG) vom 15.06.1970 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.07.2003 (GVBl. S. 209) Denkmalschutzgesetz (DSchG) Rheinland-Pfalz vom 23.03.1978 (GVBl. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 03.12.2014 (GBl. S. 245) Landeswaldgesetz (LWaldG) Rheinland-Pfalz vom 30.11.2000 (GVBl. S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.03.2020 (GVBl. S. 98). Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsgesetz vom 24.07.2002 (GMBl. : 511) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Sechste Allgemeine Verwaltungsvor- schrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26.08.1998 (GMBl. S. 503) Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 6 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ II. Wesentliche Inhalte, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung 1 Beschreibung des Plangebietes 1.1 Lage, Größe und Geltungsbereiche Nördlich der Stadt Pirmasens, auf der Gemarkung des Ortsbezirks Fehrbach, liegt das Plangebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industrie- park Staffelberg“. Das Plangebiet ist von der Kernstadt durch die Bundesstraße B 10 räumlich getrennt. Der räumliche Geltungsbereich liegt im Norden direkt an der Fehrbacher Gemarkungs- grenze zu Petersberg. Im Osten schließen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flä- chen an. Im Süden liegen das Müllheizkraftwerk, die B 10 und ebenfalls landwirtschaft- lich genutzte Flächen. Die B 10 liegt im weiteren Verlauf nach Westen direkt an das Plangebiet an. Über die Straße „Staffelberg“ ist ein Anschluss an die B 10 und damit eine überörtliche Verkehrsverbindung gegeben. Das Plangebiet hat eine Größe von rund 21 ha. Abbildung 1: Lage des Plangebietes F 121 (ohne Maßstab) Quelle: eigene Darstellung Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 7 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst aufgrund seiner Größe sehr viele Flurstücke in der Gemarkung Fehrbach. Die Liste der Flurnummern ist der Anlage 1 zu entnehmen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs F 121 „Gewerbe- und In- dustriepark Staffelberg“ ist in der Planzeichnung festgesetzt. Parallel zu dessen Auf- stellungsverfahren werden die folgenden Aufhebungsverfahren der bisher in diesem Bereich liegenden Bebauungspläne durchgeführt: - Aufhebung des Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan F 111 „Staffel- berg“ - Aufhebung des Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan F 112 „Trans- portbetonwerk Staffelberg“ - Aufhebung des Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan F 113 „Theo Kleiner Recycling GmbH“. Die Lage der aufgeführten Plangebiete ist der folgenden Übersicht (siehe auch Anlage 3) zu entnehmen. Abbildung 2: Lage der Plangebiete F 111, F 112 und F 113 (ohne Maßstab) Quelle: eigene Darstellung 1.2 Bestehendes Bauplanungsrecht im Plangebiet und Umgebung Das Plangebiet des Bebauungsplans F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffel- berg“ erstreckt sich überwiegend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Zurzeit ist der landwirtschaftlich genutzte Teil des Plangebiets nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Der Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ wird aus dem aktuellen Flächennutzungsplan entwickelt, der an dieser Stelle Entwick- lungsflächen für gewerbliche und gemischte Nutzungen darstellt. Das Plangebiet des aufzuhebenden Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan F 111 „Staffelberg“ ist in großen Teilen deckungsgleich und umfasst rund 22 ha. Des- Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 8 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ sen Plangebietsgrenze reicht im Osten und von Süden nach Westen über das Plan- gebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplans F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ hinaus. Das Aufstellungsverfahren für den F 111 wurde im Juli 1997 be- gonnen, jedoch wegen der anschließend anstehenden Konversion der Husterhöhe ab September 1997, nicht mehr weiter fortgeführt. Lediglich die Teilbereiche, für die be- reits konkrete Bauvorhaben vorlagen, wurden separat als Vorhabenbezogene Bebauungspläne F 112 „Transportbetonwerk“ und F 113 „Theo Kleiner Recycling GmbH“ fortgeführt. Das dafür erforderliche Änderungsverfahren zum damaligen Flächennutzungsplan wurde als 34. Änderung des Flächennutzungsplans „Staffelberg“ dennoch für den Gesamtbereich des F 111 zu Ende geführt. Die Bekannt- machung der rechtswirksamen 34. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte am 16.10.2004. Das Plangebiet des aufzuhebenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 112 „Transportbetonwerk Staffelberg“ umfasst rund 0,7 ha und liegt innerhalb des neu aufzustellenden Bebauungsplans F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“. Das Plangebiet des aufzuhebenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 113 „Theo Kleiner Recycling GmbH“ umfasst rund 4,9 ha und liegt innerhalb des neu aufzustellenden Bebauungsplans F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“. Für diese beiden Vorhabenbezogenen Bebauungspläne (VEP) wird die Aufhebung er- forderlich, weil die Aufstellungsverfahren sowohl zum VEP F 112 „Transportbetonwerk Staffelberg“ als auch zum VEP F 113 „Theo Kleiner Recycling GmbH“ seinerzeit nie zu Ende geführt wurden. Im Stadium der sogenannten Planreife nach § 33 BauGB, wonach Vorhaben bereits während der Planaufstellung und noch vor Rechtskraft des Plans zugelassen werden können, wurde die Errichtung der Betriebe genehmigt. Südwestlich schließt der in Aufstellung befindliche Vorhabenbezogene Bebauungs- plan F 119 „Logistikbetrieb Staffelberg“ lückenlos an das Plangebiet des F 121 an, die Geltungsbereiche überschneiden sich nicht. 2 Erfordernis zur Planaufstellung 2.1 Allgemein Um die Ansiedlung oder Weiterentwicklungsmöglichkeit von Unternehmen in Pirma- sens zu forcieren, sollen im Bereich Staffelberg Misch-, Gewerbe- und Industriegebiete entstehen, die entsprechende Ansiedlungen zulassen. Darüber hinaus gibt es derzeit keine Standortalternativen für großflächige Gewerbeansiedlungen in Pirmasens. 2.2 Planungsrechtliche Situation Die aktuelle bauplanungsrechtliche Situation wird in Kap. 1.2 ausgeführt und auf die Erfordernisse der Aufstellung des F 121 und die Aufhebungen der F 111, F 112 und F 113 näher eingegangen. 3 Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans F°121 „Gewerbe- und Industriepark Staffel- berg“ soll einerseits der landesplanerischen Funktionszuweisung für Pirmasens als mittelzentraler Ort mit gewerblicher Schwerpunktfunktion nachgekommen werden und andererseits das Angebot an Gewerbe- und Industrieflächen in Pirmasens verbessert Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 9 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ und den stetigen Nachfragen entsprochen werden. Um die Ansiedlung oder Weiter- entwicklungsmöglichkeit von Unternehmen in Pirmasens zu forcieren, sollen im Be- reich Staffelberg Misch-, Gewerbe- und Industriegebiete entstehen, die entsprechende Ansiedlungen zulassen. Darüber hinaus gibt es derzeit keine Standortalternativen für großflächige Gewerbeansiedlungen in Pirmasens. Zur Absicherung dieser zukünftigen städtebaulichen Entwicklung hat der Stadtrat am 16.12.2019 eine Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht an Grundstücken im Gel- tungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den landwirtschaftlich genutzten Teilbereich des nun aufzustellenden Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark“ beschlossen. Am 18.01.2020 wurde die Vorkaufs- rechtssatzung bekanntgemacht. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans F°121 „Gewerbe- und Industriepark Staffel- berg“ werden die Planbereiche F 111, F 112 und F 113 überlagert. Der Geltungsbe- reich des F 111 orientierte sich am Verlauf der zum Zeitpunkt des damaligen Aufstel- lungsbeschlusses noch nicht vierspurig ausgebauten Bundesstraße B10. Deshalb weicht dieser Geltungsbereich vom Geltungsbereich des neu aufzustellenden F 121 ab. Die Geltungsbereiche des F 112 und F 113 dagegen liegen vollflächig innerhalb des neu aufzustellenden F 121. Für die Planungs- und Rechtssicherheit und die An- passung an das aktuelle Bauplanungsrecht, insbesondere für die ansässigen Betriebe in den Planbereichen F 112 und F 113, sollen der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan F 111 „Staf- felberg“, der Vorhabenbezogene Bebauungsplan F 112 „Transportbetonwerk Staffel- berg“ sowie der Vorhabenbezogene Bebauungsplan F 113 „Theo Kleiner Recycling GmbH“ aufgehoben und mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan F°121 „Ge- werbe- und Industriepark Staffelberg“ ersetzt werden. Mit der Überplanung sollen die bestehenden Betriebe gemäß ihrer genehmigten Nutzungen in den entsprechenden Baugebietstypen nach der Baunutzungs-verordnung festgesetzt werden. 4 Eckpunkte für die Neuplanung 4.1 Planungs- und Standortalternativen Die Nachfrage nach Gewerbeflächen ist in Pirmasens ungebrochen hoch. In den beiden Schwerpunkten für Gewerbe- und Industrieansiedlungen, im Norden (Zweibrücker Straße und Husterhöhe) und im Westen (Erlenteich, Neues Feld, Gehörnerwald), stehen nur noch wenige kleine Grundstücke zur Verfügung. Auf der Husterhöhe, wo in Richtung „Grünbühl“ noch rund 60 Hektar militärisch genutzte Flächen liegen, ist die Konversion trotz vergangener anderslautender Ankündigungen noch immer nicht absehbar. Das Gewerbegebiet „Im Eichfeld“, wo für ca. 10 ha Gewerbefläche derzeit die Bauleitplanung läuft, wird den zukünftigen Bedarf nicht langfristig decken können. Deshalb müssen kurzfristig weitere Gewerbeflächen durch Arrondierung bestehender Gebiete entwickelt werden. Zu diesen Arrondierungsflächen zählt der Staffelberg, der sich insbesondere durch die verkehrsgünstige Lage an der Bundesstraße B10 mit Anbindung zu den Autobahnen A8 und A62 sowie zur Bundesstraße B270 auszeichnet. Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 10 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ 4.2 Übergeordnete Planungen 4.2.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung Die Bauleitpläne der Kommunen sind gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Im Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz vom 14.10.2008 (LEP IV), II. Teilfortschreibung vom 17.03.2015, und im Regionalen Raumordnungsplan IV Westpfalz (ROP IV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.08.2012, I. Teilfortschreibung vom 16.03.2015, sind die allgemeinen Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen sind. Die II. Teilfortschreibung des ROP IV Westpfalz ist noch nicht rechtsverbindlich und wird durch die derzeit erarbeitete III. Teilfortschreibung zur Rechtskraft gebracht. 4.2.2 Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) Die angestrebte Entwicklung entspricht den Aussagen des LEP IV - 3. Teilfortschrei- bung 2017. Die kreisfreie Stadt Pirmasens befindet sich der Einordnung des LEP IV entsprechend im hoch verdichteten Raum des südwestlichen Rheinland-Pfalz. Sie ist Mittelzentrum und hat als landesweit bedeutsamer Entwicklungsbereich und -schwerpunkt ein regi- onales wissenschaftliches Dienstleistungszentrum zum Ziel. Als Standort mittelzentraler Bedeutung steht der kreisfreien Stadt Pirmasens die Ent- wicklung von Gewerbeflächen unter Berücksichtigung der sonstigen landesplaneri- schen Vorgaben in eigener Verantwortung zu. 4.2.3 Regionaler Raumordnungsplan (ROP) IV Westpfalz Der Regionale Raumordnungsplan Westpfalz IV (ROP IV) - 3. Teilfortschreibung 2018, weist der Stadt Pirmasens bei den besonderen Funktionen der Gemeinden „Ge- werbe“ als Entwicklungsziel, „Standorte mit der besonderen Funktion G haben auf Ba- sis gewerblich-industrieller Standortkonzepte Bauflächen im Rahmen der Bauleitpla- nung vorzuhalten und bei Bedarf zu entwickeln.“ (Z 5) Die Flächendarstellung im Regionalen Raumordnungsplan entspricht im Plangebiet bereits einer Siedlungsfläche für Gewerbe bzw. Industrie. Die Vorgaben der Regionalplanung hinsichtlich Einzelhandels werden entsprechend dem LEP IV (s.o.). (z.B. Ziel 12 im ROP IV entspricht Ziel 58 im LEP IV) umgesetzt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind daher mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar. Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 11 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ Abbildung 3: Ausschnitt ROP IV Pirmasens Quelle: Planungsgemeinschaft Westpfalz 4.2.4 Flächennutzungsplan Der Bereich Staffelberg ist im Flächennutzungsplan1 als gewerbliche und gemischte Baufläche dargestellt ist. Abbildung 4: Ausschnitt FNP Stand: März 2020 Quelle: eigene Darstellung 1 Flächennutzungsplan der Stadt Pirmasens (FNP), Stand: März 2020. Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 12 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ 4.3 Sonstige rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten im Plangebiet und in der Nachbarschaft Die vorhandene planungsrechtliche Situation ist unter Punkt 1.2 erläutert. Im Plange- biet sind folgende sonstigen (rechtlichen) Gegebenheiten bei der Neuplanung zu be- rücksichtigen: 4.3.1 Nutzungen und bauliche Anlagen im Bestand Im Gebiet sind genehmigte bauliche Betriebsanlagen vorhanden, die durch die Über- planung keine Nachteile zu erwarten haben. Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 4.3.2 Umweltbelange Zur vorliegenden Bebauungsplanung wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Er- gebnisse werden Bestandteil des hieraus resultierenden Umweltberichtes, welcher ein separater Teil dieser Begründung ist [Kapitel III]. Die Umweltbelange werden im Verfahren des Bebauungsplans berücksichtigt und ent- sprechende Empfehlungen in die Planung integriert. Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 4.3.3 Immissionen Im Rahmen eines schalltechnischen Gesamtkonzeptes von mehreren Bebauungsplä- nen entlang der Zweibrücker Straße und der B 10, die sich in Aufstellung bzw. Vorbe- reitung befinden, wird auch der Geltungsbereich des F 121 betrachtet. Damit sollen die Einhaltungen der TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten an störempfind- lichen Nutzungen, insbesondere Wohnnutzungen, außerhalb der zu überplanenden Gebiete sichergestellt werden. Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 4.3.4 Verkehrliche Erschließung Über die Straße „Staffelberg“ ist ein Anschluss an die B 10 und damit eine überörtliche Verkehrsverbindung gegeben. Außerdem ist im Zuge der Aufstellung des benachbar- ten Bebauungsplans F 119 „Logistikbetrieb Staffelberg“ ein Kreisverkehrsplatz vorge- sehen, der auch einen Anschluss in den Geltungsbereich des Bebauungsplans F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ ermöglichen würde. Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 5 Festsetzungen des Bebauungsplans Die Gemeinde kann im Rahmen ihrer Planungshoheit wählen, welche Inhalte im Gel- tungsbereich eines Bebauungsplans aus dem Festsetzungskatalog des BauGB ange- wendet werden. Im Folgenden werden übliche Festsetzungen ausgeführt, die im Ver- lauf des weiteren Verfahrens ergänzt werden. 5.1 Art der baulichen Nutzung Im Bebauungsplan F 121 sollen zukünftig unterschiedliche Baugebiete festgesetzt werden. Dazu ist im Hinblick auf den Schallschutz vorgesehen, Abstufungen der Bau- gebietstypen vorzunehmen. Im Norden des bestehenden MHKW soll nach Westen ein Industriegebiet (GI) gem. § 9 BauNVO festgesetzt werden, das auch die Bestandsbe- triebe Remondis GmbH (zuvor „Theo Kleiner Recycling GmbH“) und TBG einschließt. Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 13 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ Im Anschluss an das Industriegebiet soll in Richtung des Staffelhofs ein Gewerbege- biet (GE) nach § 8 BauNVO vorgesehen werden und als immissionsrechtliche Abstu- fung soll sich ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) gem. § 8 BauGB anschlie- ßen. Im westlichen Plangebiet soll nach § 6 BauGB ein Mischgebiet festgesetzt wer- den. Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 5.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung stellt neben der Art der baulichen Nutzung eine der wichtigsten Festsetzungskategorien dar. Dazu können beispielsweise die Grundflä- chenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die Baumassenzahl (BMZ), die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen festgesetzt werden. Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 5.3 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubare Grundstückfläche ergibt sich aus den festgesetzten Baugrenzen, in- nerhalb deren Baufenster die baulichen Anlagen zu errichten sind. Seitliche Abstandsflächen nach der Landesbauordnung sind dabei einzuhalten. Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 5.4 Nebenanlagen der Ver- und Entsorgung Hierbei wird bestimmt, inwieweit Nebenanlagen der Ver- und Entsorgung im Geltungs- bereich des Bebauungsplans zulässig sind. Dadurch wird beispielsweise die techni- sche Erschließung des Gebiets gesichert und so eine Handhabung bei notwendigen Anschlüssen oder Erschließungsmaßnahmen gewährleistet. 5.5 Geh- Fahr- und Leitungsrechte Im Bebauungsplan können Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zur Sicherung bereits vor- handener Infrastrukturen festgesetzt werden. Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 5.6 Grünflächen Im Bebauungsplan können Grünflächen mit einer jeweiligen Zweckbestimmung fest- gesetzt werden. Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 5.7 Grünordnerische Festsetzungen Grünordnerische Festsetzungen dienen der Sicherung und Herstellung von vorhande- nen und anzulegenden Grünstrukturen im Sinn der Freihaltung und des Ausgleichs von Eingriffen in die natürliche Umgebung. Dazu können beispielsweise Flächen zum Erhalt und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern oder auch Maßnahmen auf Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft fest- gesetzt werden. Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 5.8 Artenschutzrechtliche Maßnahmen Artenschutzrechtliche Maßnahmen basieren auf den noch durchzuführenden Arten- schutzprüfungen, die dem Schutz der projektspezifisch relevant geschützten Tierarten. Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 14 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ Daneben profitieren davon auch andere Tier- und Pflanzenarten, die ggf. projektspe- zifisch als nicht artenschutzrelevant anzusehen sind. Nach den erforderlichen Unter- suchungen hierzu werden erforderliche Maßnahmen nach Bedarf im Bebauungsplan besonders gekennzeichnet. Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 6 Planverwirklichung 6.1 Erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung Die Grundstücke im Geltungsbereich sind Großteils in Privateigentum, daher ist der Erwerb der Grundstücke oder ein Umlegungsverfahren nach den §§ 45 BauGB erforderlich. Die Anbindung des Plangebiets erfolgt voraussichtlich über die Straße „Staffel- berg“. Außerdem ist im Zuge der Aufstellung des benachbarten Bebauungs- plans F 119 „Logistikbetrieb Staffelberg“ ein Kreisverkehrsplatz vorgesehen, der auch einen Anschluss in den Geltungsbereich des Bebauungsplans F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ ermöglichen würde. Die innere Verkehrs-und Infrastrukturerschließung ist herzustellen. 6.2 Kosten Für die Stadt Pirmasens entstehen durch diese Planung Kosten, welche die Bauleit- planung und die technisch fachliche Planung sowie die notwendigen Grundstücks- käufe umfassen. Weiterhin sind Kosten für die Planung und Herstellung der inneren Erschließungsmaßnahmen zu berücksichtigen. 6.3 Flächenbilanz Das Plangebiet F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ umfasst etwa 21 ha. In der nachfolgenden Flächenbilanz sind noch keine Flächen für den Verkehr, Versor- gung oder Grün angegeben. Daher sind die u.s. Angaben als Bruttoflächen anzuse- hen, da diese Flächen dem gesamten Geltungsbereich entsprechen. Festgesetzte Fläche Hektar Mischgebiet 12.997m² Gewerbegebiet/ eingeschränktes 56.370m² Gewerbegebiet Industriegebiet 141.107m² Gesamt 21.0474m² Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 15 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ 7 Ergebnisse der Beteiligungen und der Abwägung 7.1 Vorbemerkungen Für die Aufstellung des Bebauungsplans F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffel- berg“ ist das vollständige Verfahren mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB und frühzeitiger Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzu- führen. Eine Umweltprüfung ist vorzunehmen ebenso eine zusammenfassende Erklä- rung und das „Monitoring“. Daraus ergeben sich folgende Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss (F 121) Frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 1. Stufe der Abwägung / Umweltbericht Behördenbeteiligung Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) 2. Stufe der Abwägung Satzungsbeschluss (F 121) Die im Rahmen der Beteiligungen nach §§ 3 und 4 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen werden nach Durchführung der Beteiligungen bewertet bzw. berücksichtigt. Aufgrund der Stellungnahmen können Änderungen bzw. Anpassungen des Bebauungsplans folgen. 7.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 7.3 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 7.4 Frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 7.5 Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) (§ 3 Abs. 2 BauGB) Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 7.6 Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände an der Bauleitplanung gem. § 18 BNatSchG i.V.m § 63 BNatSchG, Aufstellung F 121– Fachbeitrag Naturschutz Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 16 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe-und Industriepark Staffelberg“ III. Umweltbericht 1 Erfordernis des Umweltberichts Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. In dieser sind die voraus- sichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem gesonderten Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten, der als eigenständiger Teil der Be- gründung des Bebauungsplans beizufügen ist. Die Gemeinde legt nach § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Be- lange für die Abwägung erforderlich ist. Zur Vorbereitung werden im Rahmen der früh- zeitigen Beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Äußerung auch im Hin- blick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufge- fordert („Scoping“ nach § 4 Abs. 1 BauGB). Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessen verlangt wer- den kann (§ 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB). Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Ab- wägung zu berücksichtigen (§ 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB). Für die Umweltprüfung zum Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staf- felberg“ sind allgemein gültige Grundlagen für die Ziele des Umweltschutzes in den einschlägigen Fachgesetzen festgelegt. Hierzu gehören das Baugesetzbuch, die Na- turschutzgesetze, die Bodenschutzgesetze, die Immissionsschutzgesetze sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz. Dieser Punkt wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 2 Durchführung der Umweltprüfung Die Ergebnisse der Untersuchungen zum Bebauungsplan werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Durchführbarkeit der beabsichtigten Nutzungen, den so genann- ten „Planfall“ bewertet. Maßgeblich für die Zulassungsfähigkeit eines Vorhabens ist dabei die Bewertung des Umweltzustands nach Verwirklichung des Vorhabens („Plan- fall“) im Vergleich zum Ist-Zustand bzw. zum Zustand bei Nichtdurchführung der Pla- nung (Prognose „Nullfall“). Berücksichtigt werden dabei auch eventuelle Vorbelastun- gen. Im Rahmen der Gesamtabwägung über den Bebauungsplan wird auch über die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten Belange und ihre Berücksichtigung bzw. Nicht-Berücksichtigung in der Planung entschieden. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung sind von der Gemeinde für jeden Bauleitplan gesondert festzulegen, soweit eine Ermittlung der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist. Ziel der Umweltprüfung und somit Maßstab für deren Erfor- derlichkeit ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen er- heblichen Umweltauswirkungen der Planung. Das heißt, der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung reicht nur soweit, als durch die Planung über- haupt erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind und zwar bezogen auf jeden der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB aufgeführten Umweltbelange. Maßgebliche Ausgangssituation für die Bewertung möglicher Umweltauswirkungen ist der Zustand des Plangebietes, wie er sich zum jetzigen Zeitpunkt darstellt. Zudem ist im Flächen- nutzungsplan der Stadt Pirmasens das Gebiet als gewerbliche und gemischte Entwick- lungsfläche dargestellt. Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 17 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ Der räumliche Umfang der Umweltprüfung umfasst das Plangebiet. Dieses ist durch die eingangs in Kapitel 1 beschriebenen Vornutzungen geprägt. Mit dem Bebauungs- plan werden andere Nutzungen als die bisherigen Nutzungen als zulässig festgesetzt, die über den vorhandenen Ist-Zustand hinausgehen. Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 18 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ IV. Verfahrensdokumentation Der Stadtrat hat in der Sitzung am ……………….. die Aufstellung des Bebau- ungsplans F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde am ………………….. ortsüblich bekannt gemacht. Der Vorentwurf des Bebauungsplans F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffel- berg“ mit Begründung hat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom …………………. bis einschließlich ………………….öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB, die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und die Naturschutzver- bände gem. § 18 i. V. m. § 63 BNatSchG mit E-Mail vom …………………. nach § 4 a Abs. 4 BauGB unterrichtet und zur Äußerung bis zum ………………….auf- gefordert. Die Stellungnahmen wurden vom Hauptausschuss in seiner Sitzung am …………… gewürdigt. Der Hauptausschuss hat in der Sitzung am …………… dem Entwurf des Bebau- ungsplans F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ mit Begründung zu- gestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Betei- ligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffel- berg““ mit Begründung hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom …………… bis ein- schließlich …………… öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB, die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und die Na- turschutzverbände gem. § 18 i. V. m. § 63 BNatSchG mit E-Mail vom …………… über die Planung unterrichtet und zur Äußerung bis zum …………… aufgefor- dert. Die Stellungnahmen wurden vom Stadtrat in seiner Sitzung am …………… ge- würdigt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am …………… den Bebauungsplan F 121 „Ge- werbe- und Industriepark Staffelberg“ bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlos- sen. Der Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ wurde gem. § 10 Abs. 3 BauGB am …………… unter Hinweis auf den Ort seiner Aus- legung ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 19 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ VI. Anlagen Anlage 1: Liste der Flurnummern im Geltungsbereich Gemarkung Fehrbach, Flur-Nr.: Gemarkung: Flurnummer: Bemerkungen: Fehrbach 310/5 311/5 312/4 313/10 313/12 314/4 315/4 316/8 316/10 317/5 319/2 319/9 319/10 319/11 319/13 319/15 322/1 322/2 322/3 322/4 323/1 323/2 325 326/3 327 328 335/2 336/2 337/2 338/2 339/2 340/4 Teilbereich 375/3 Teilbereich 375/7 Teilbereich 375/9 Teilbereich 385 Teilbereich 386 Teilbereich 386/2 Teilbereich 387/2 391 392 393 Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 20 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ 397/2 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 413 416 423/2 427/3 427/4 441/14 461/3 471 472 475/1 476 477 478 478/3 480 481 482 483 484 485 486 487 488/2 489 490 491 492 493 493/2 494 495 496 497/4 498 509/1 Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 21 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ 511 512 513 514 515 516 517 518 519 520 521 522 523 Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 22 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ Anlage 2: Verkleinerte Kopie des Bebauungsplanentwurfs Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 23 von 24
Bebauungsplan F 121 „Gewerbe- und Industriepark Staffelberg“ Anlage 3: Verkleinerte Kopie des Übersichtsplans F 111, F 112, F 113 Entwurf Begründung Stand: 15.05.2020 Seite 24 von 24
Sie können auch lesen