Starbucks Corporation Eingeschränkte Aktienzuteilungen (RSUs) Partner-Informationsbeilage 1. Deutschland 2. Österreich 3. Schweiz
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Prospektbeilage (Zum Prospekt datiert vom 29. September 2014) Starbucks Corporation Eingeschränkte Aktienzuteilungen (RSUs) Partner-Informationsbeilage 1. Deutschland 2. Österreich 3. Schweiz Dieses Dokument bildet einen Teil eines Prospekts, das die unter Börsen- und Effektenhandelsgesetz (BEHG) von 1933 mit allen Zusätzen registrierten Sicherheiten abdeckt. PIS_Deutsch_Aug 2014 © 2014 Starbucks Coffee Company. All rights reserved.
Prospektbeilage (Beilage zum Prospekt vom 29. September 2014) Starbucks Corporation Aktienzuteilungen RSUs - Deutschland Partner-Informationsbeilage Dies ist eine allgemeine Zusammenfassung bezüglich der steuerlichen Konsequenzen, die sich bei einer Bewilligung von Aktienzuteilungen durch die Starbucks Corporation (das „Unternehmen“) unter dem Long-Term Equity Incentive Plan (der „Plan“) der Starbucks Corporation 2005 ergeben. Diese Übersicht basiert auf den Steuergesetzen und anderen Gesetzen in Zusammenhang mit Aktienoptionen, die seit Oktober 2014 in Deutschland gelten. Diesbezügliche Gesetze sind oftmals komplex und ändern sich häufig. Daher können die Informationen in dieser Beilage zum Zeitpunkt der Ausübung der neuen Aktienzuteilungen oder zum Zeitpunkt des Verkaufs von Aktien, die bei der Ausübung der neuen Aktienoptionen erworben wurden, bereits veraltet sein. Diese Beilage ist zudem allgemeiner Natur und behandelt nicht alle verschiedenen Gesetze, Regelungen und Bestimmungen, die möglicherweise zur Anwendung kommen. Sie ist unter Umständen nicht für Deine spezielle steuerliche oder finanzielle Situation gültig, und das Unternehmen ist nicht in der Lage, Dir ein bestimmtes Steuerergebnis zu garantieren. Wir raten Dir daher dringend, Dich bei spezifischen Fragen in Bezug auf die Anwendung von Steuergesetzen und anderen Gesetzen der Länder, in denen Du steuerpflichtig bist, professionell beraten zu lassen. Wenn Du Staatsbürger oder Einwohner eines anderen Landes bist oder nach der Bewilligung von Aktienoptionen die Anstellung gewechselt hast, oder wenn Du aus Gründen lokaler Gesetzgebung als Einwohner eines anderen Landes giltst, dann sind die in dieser Beilage enthaltenen Informationen unter Umständen nicht für Dich gültig. STEUERINFORMATIONEN Besteuerung bei der Bewilligung Bei der Bewilligung der Aktienoptionen sind keine Steuern fällig. Besteuerung bei Ausübung Sobald Deine Aktienzuteilungen (RSUs) verfügbar sind und Dir Die zugrunde liegenden Anteile ausgegeben werden, unterliegst Du der normalen Einkommenssteuer und bist zur Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet (sofern Du die geltende Beitragsobergrenze noch nicht überschritten hast). Die zu versteuernde Summe entspricht dem Verkehrswert der Anteile zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe an Dich. Außerdem unterliegst Du mit Deiner Einkommenssteuerpflicht der Kirchensteuer (falls anwendbar) und dem Solidaritätszuschlag. Dieses Dokument bildet einen Teil eines Prospekts, das die unter dem Wertpapiergesetz von 1933 mit allen Zusätzen registrierten Sicherheiten abdeckt. PIS_DE_Aug 2014 © 2014 Starbucks Coffee Company. All rights reserved.
Nach Paragraph 3, Artikel 39 des Einkommensteuergesetzes ist ein Abzug von € 360 pro Kalenderjahr möglich, sofern Du die entsprechenden Anforderungen erfüllst. Weitere Informationen zu diesem Abzug erhältst Du von Deinem Steuerberater. Besteuerung beim Verkauf Für Aktien, die am oder nach dem 1. Januar 2009 erworben wurden, muss jeglicher Gewinn aus deren Verkauf, falls sie durch Ausübung erworben wurden, mit einem Festbetrag versteuert werden, wenn (1) Du in den vergangenen fünf Jahren nicht 1 % oder mehr des vom Unternehmen bekanntgegebenen Kapitals im Besitz hattest und (2) die Anteile nicht als Betriebsvermögen gehalten werden. Wenn dieser steuerliche Festbetrag deinen normalen Steuersatz übersteigt, kannst Du Dich für eine Besteuerung aufgrund des Kapitalgewinns im Rahmen Deines normalen Einkommenssteuersatzes entscheiden (beinhaltet ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag). Die zu versteuernde Summe entspricht dem Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und dem Verkehrswert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausübung, multipliziert mit der Anzahl der verkauften Aktien. Die Steuergrundlage für alle Arten von Investitionserträgen, darunter von Kapitalerträgen aus Anteilverkäufen, wird unter Abzug einer geringen Pauschale bestimmt. Bei Kapitalverlusten kann der Verlust nur dem Kapitalgewinn gegengerechnet werden, der aus Aktienverkäufen resultiert, die im gleichen Kalenderjahr oder in folgenden Kalenderjahren getätigt wurden. Der Verlust kann keinen Einnahmen aus Kapitalanlagen (z. B. Einnahmen durch Dividenden oder Zinsen) des gleichen Kalenderjahres oder folgender Kalenderjahre gegengerechnet werden. ERTRAGSSTEUER UND STEUERMELDUNG Von deinem Arbeitgeber wird verlangt, dass er die Einkommensteuer (inkl. Kirchensteuer (falls anwendbar) und Solidaritätszuschlag) und Sozialabgaben einbehält und meldet (sofern Du die Beitragsobergrenze nicht überschritten hast), sobald Dir die Anteile durch Ausübung Deiner Aktienzuteilung (RSU) übertragen werden. Falls eine Differenz zwischen Deiner tatsächlichen Steuerpflicht und dem einbehaltenen Betrag besteht, kann das Finanzamt zusätzliche Steuern nach der Überprüfung Deiner jährlichen Steuererklärung einfordern. Es liegt in Deiner Verantwortung, Kapitalerträge aus Anteilverkäufen zu melden und die entsprechenden Steuern zu entrichten. INFORMATIONEN ZUR DEVISENKONTROLLE Wenn Du Einkünfte in Höhe von über € 12.500 aus Deutschland aus- oder nach Deutschland einführst, müssen diese grenzübergreifenden Zahlungen monatlich an die deutsche Bundesbank gemeldet werden. Falls du eine Zahlung tätigst oder empfängst, die über diesen Betrag hinausgeht, bist du dafür verantwortlich, alle geltenden Meldepflichten einzuhalten. Die Deutsche Bundesbank akzeptiert keine Meldungen mehr in Papierform, alle Meldungen müssen auf elektronischem Wege eingereicht werden. Auf das elektronische „Allgemeine Meldeportal Statistik“ kann über die Website der Bundesbank zugegriffen werden: www.bundesbank.de. Zusätzlich musst Du alle Forderungen, Verbindlichkeiten oder Schulden in ausländischer Währung, die einen Betrag von € 5.000.000 übersteigen, monatlich melden.
Prospektbeilage (Zum Prospekt datiert vom 29. September 2014) Starbucks Corporation Eingeschränkte Aktienzuteilungen (RSUs) - Österreich Partner-Informationsbeilage Dies ist eine allgemeine Zusammenfassung bezüglich der steuerlichen Konsequenzen, die sich bei einer Bewilligung von Aktienzuteilungen durch die Starbucks Corporation (das „Unternehmen“) unter dem langfristigen aktienbasierten Anreizsystem (Long-Term Equity Incentive Plan) der Starbucks Corporation 2005 ergeben. Diese Zusammenfassung basiert auf den Steuergesetzen und anderen Gesetzen in Zusammenhang mit eingeschränkten Aktienzuteilungen, die seit August 2014 in Österreich gelten. Diesbezügliche Gesetze sind oftmals komplex und ändern sich häufig. Daher können die Informationen in dieser Beilage zum Zeitpunkt der Ausübung deiner Aktienoptionen oder zum Zeitpunkt des Verkaufs von Aktien, die bei der Ausübung der neuen Aktienoptionen erworben wurden, bereits veraltet sein. Diese Beilage ist zudem allgemeiner Natur und behandelt nicht alle verschiedenen Gesetze, Regelungen und Bestimmungen, die möglicherweise zur Anwendung kommen. Sie ist unter Umständen nicht für Deine spezielle steuerliche oder finanzielle Situation gültig, und das Unternehmen kann Dir kein bestimmtes Steuerergebnis garantieren. Wir raten Dir daher dringend, Dich bei spezifischen Fragen in Bezug auf die Anwendung von Steuergesetzen und anderen Gesetzen der Länder, in denen Du steuerpflichtig bist, professionell beraten zu lassen. Wenn Du Staatsbürger oder Einwohner eines anderen Landes bist oder nach der Bewilligung von eingeschränkten Aktienzuteilungen die Anstellung gewechselt hast, oder wenn Du aus Gründen lokaler Gesetzgebung als Einwohner eines anderen Landes giltst, dann sind die in dieser Beilage enthaltenen Informationen unter Umständen nicht für Dich gültig. STEUERINFORMATIONEN Besteuerung bei der Bewilligung Bei der Bewilligung der Aktienzuteilungen werden noch keine Steuern fällig. Besteuerung bei Ausübung Sobald deine Aktienzuteilungen (RSUs) verfügbar sind und Dir die zugrunde liegenden Anteile ausgegeben werden, unterliegst Du der normalen Einkommenssteuer und bist zur Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet (sofern Du die geltende Beitragsgrenze noch nicht überschritten hast). Die zu versteuernde Summe entspricht dem Verkehrswert der Aktien zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe an Dich. Dieses Dokument bildet einen Teil eines Prospekts, das die unter Börsen- und Effektenhandelsgesetz (BEHG) von 1933 mit allen Zusätzen registrierten Sicherheiten abdeckt. PIS_AT_Aug 2014 © 2014 Starbucks Coffee Company. All rights reserved.
Besteuerung beim Verkauf Wenn Du verfügbar gewordene Anteile erwirbst und danach wieder verkaufst, unterliegt der Dir daraus entstandene Gewinn der Kapitalertragssteuer in Höhe eines Festbetrags. Die steuerliche Behandlung hängt in erster Linie vom Zeitpunkt des Erwerbs der verkauften Anteile ab. Die zu versteuernde Summe entspricht dem Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und dem Verkehrswert der Anteile zum Zeitpunkt der Austeilung. Die zum Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile erfolgende Gewinnversteuerung ist ein komplizierter Prozess. Bitte wende Dich an Deinen Steuerberater, um mehr über Deine steuerlichen Konsequenzen zu erfahren. ZURÜCKBEHALT UND STEUERMELDUNG Von Deinem Arbeitgeber wird wahrscheinlich verlangt, dass er die Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehält und meldet (sofern du die Beitragsgrenze nicht überschritten hast), sobald Dir die Anteile durch Ausübung deiner Aktienzuteilung (RSU) übertragen werden. Du bist selbst dafür verantwortlich, die Differenz zwischen der tatsächlichen Steuerschuld und dem von Deinem Arbeitgeber einbehaltenen Betrag zum Zeitpunkt der Ausübung Deiner Aktienzuteilung zu bezahlen. Du bist ebenfalls selbst verantwortlich für die Begleichung der Steuern, die durch den Verkauf deiner Aktien anfallen. BEMERKUNGEN ZUR DEVISENKONTROLLE Wenn Du im Besitz von Anteilen bist, die Du anhand des Plans ausserhalb Österreichs erworben hast, muss dies der Österreichischen Nationalbank gemeldet werden. Eine Befreiung erfolgt, wenn der Wert der Anteile in einem Quartal nicht höher als CHF 36‘000‘000 liegt, oder am 31. Dezember CHF 6‘000‘000 nicht übersteigt. Falls der erste Schwellenbetrag überschritten wird, werden vierteljährliche Verpflichtungen auferlegt, im Fall einer Überschreitung des letzteren Schwellenbetrags müssen Jahresberichte abgegeben werden. Das vierteljährliche Berichtsdatum fällt auf den letzten Tag des jeweiligen Quartals, und die Frist für die Einreichung des vierteljährlichen Berichtes endet am 15. Tag des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats. Das jährliche Meldedatum ist der 31. Dezember, und die Abgabefrist für den Jahresbericht ist der 31. Januar des Folgejahres. Für den Verkauf von Anteilen, die Du anhand des Plans erworben und durch die Du Bargeldeinnahmen ausserhalb Österreichs getätigt hast, können Devisenkontrollverpflichtungen entstehen. Falls das Transaktionsvolumen aller ausländischen Konten die Summe von € 3.000.000 übersteigt, müssen die Bewegungen und die Bilanzen aller Konten monatlich bis spätestens zum 15. Tag des Folgemonats mittels des vorgeschriebenen Formulars (Meldungen SI-Forderungen und/oder SI-Verpflichtungen) vorgelegt werden.
Prospektbeilage (Für Prospekte mit Datum vom 29. September 2014) Starbucks Corporation Belegschaftsaktieneinheit - Schweiz Partner-Informationsbeilage Dies ist eine allgemeine Zusammenfassung bezüglich der steuerlichen Konsequenzen, die sich bei einer Zuwendung von Belegschaftsaktieneinheit durch die Starbucks Corporation (das „Unternehmen“) unter dem langfristigen aktienbasierten Anreizsystem (Long-Term Equity Incentive Plan) der Starbucks Corporation 2005 ergeben. Diese Zusammenfassung basiert auf den Steuer- und weiteren Gesetzen im Zusammenhang mit eingeschränkten Belegschaftsaktieneinheit, die seit August 2014 in der Schweiz gelten. Diesbezügliche Gesetze sind oftmals komplex und ändern sich häufig. Daher sind die Informationen in dieser Beilage zum Zeitpunkt der Ausübung der neuen Belegschaftsaktieneinheit oder zum Zeitpunkt des Verkaufs von Aktien, die bei der Ausübung der neuen Aktienoptionen erworben wurden, möglicherweise veraltet. Diese Beilage ist zudem allgemeiner Natur und beinhaltet nicht alle verschiedenen Gesetze, Regelungen und Bestimmungen, die möglicherweise zur Anwendung kommen. Sie ist unter Umständen nicht für deine spezielle steuerliche oder finanzielle Situation gültig, und das Unternehmen kann dir kein bestimmtes Steuerergebnis garantieren. Wir raten Dir daher dringend, Dich bei spezifischen Fragen in Bezug auf die Anwendung von Steuergesetzen und anderen Gesetzen der Länder, in denen Du steuerpflichtig bist, professionell beraten zu lassen. Wenn du Staatsbürger oder Einwohner eines anderen Landes bist oder nach der Zuwendung von Belegschaftsaktien die Anstellung gewechselt hast, oder wenn du aus Gründen lokaler Gesetzgebung als Einwohner eines anderen Landes giltst, dann sind die in dieser Beilage enthaltenen Informationen unter Umständen nicht für dich gültig. STEUERINFORMATIONEN Besteuerung bei der Zuwendung Bei der Zuwendung der Belegschaftsaktieneinheit werden noch keine Steuern fällig. Besteuerung beim Erwerb Sobald Deine eingeschränkten Belegschaftsaktieneinheit verfügbar werden und Dir die zugrunde liegenden Aktien ausgegeben werden, unterliegst Du der normalen Einkommenssteuer (einschliesslich bundesstaatlicher, kantonaler und örtlicher Steuern) und bist zur Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet (insofern als Du die geltende Beitragsobergrenze noch nicht überschritten hast). Die zu versteuernde Summe entspricht dem Verkehrswert der Aktien zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe an Dich. Dieses Dokument bildet einen Teil eines Prospekts, das die unter Börsen- und Effektenhandelsgesetz (BEHG) von 1933 mit allen Zusätzen registrierten Sicherheiten abdeckt. PIS_CH DE_Aug 2014 © 2014 Starbucks Coffee Company. All rights reserved.
Wenn Du Deinen Wohnsitz von einem Kanton zu einem anderen verlegst, ehe Deine beschränkten Belegschaftsaktieneinheit übertragen werden, musst Du je nach Gesetzgebung des jeweiligen Kantons möglicherweise eine Exitsteuer entrichten. Bitte wende Dich in Bezug auf die bei einer Verlegung Deines Wohnsitzes von einem Kanton in einen anderen etwa zu zahlende Exitsteuer an Deinen Steuerberater. Jedwede Aktien, die Dir beim Erwerb Deiner beschränkten Belegschaftsaktieneinheit zugeteilt wurden stellen Teil deines Nettovermögens dar, für das auf kantonaler und kommunaler Ebene eine Vermögenssteuer zu entrichten ist. Besteuerung beim Verkauf Wenn Du die beim Erwerberhaltenen Aktien anschließend veräußerst, musst Du keine Kapitalertragssteuer zahlen, vorausgesetzt, die Aktien werden als privates Vermögen gehalten (was bedeutet, dass Du im schweizerischen Steuersystem nicht als professioneller Wertpapierhändler giltst und die Aktien nicht als Geschäftsvermögen erworben und/oder gehalten worden sind). VORENTHALTUNG UND STEUERMELDUNG Falls Du der üblichen Steuerveranlagung unterliegst (z. B. wenn Du Steuerzahler in der Schweiz oder Staatsbürger der Schweiz oder ausländischer Angestellter mit Aufenthaltstitel des Typs C bist) ist Dein Arbeitgeber nicht verpflichtet, Einkommenssteuer aufgrund eines Abgabentatbestandes (d. h. der Erwerb) einzubehalten, jedoch muss er Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und melden (sofern Du die Beitragsobergrenze nicht überschritten hast). Dein Arbeitgeber muss die Zuwendung und den Erwerb deiner beschränkten Belegschaftsaktieneinheit auf dem Lohnausweis angeben, den du am Ende des Kalenderjahres, in dem deine Belegschaftsaktieneinheit zugewendet oder übertragen werden, erhältst und muss die Zuwendung deiner beschränkten Belegschaftsaktieneinheit und den steuerpflichtigen Betrag beim Erwerb ggf. den Steuerbehörden melden. Du bist selbst für das Einreichen des Lohnausweises gemeinsam mit Deiner Einkommens- und Vermögenssteuererklärung sowie für die Bezahlung jedweder aufgrund Deiner beschränkten Belegschaftsaktieneinheit anfallenden Steuern verantwortlich. Ferner musst Du Deine beschränkten Belegschaftsaktieneinheit und Deine beim Erwerb erhaltenen Aktien im Wertschriftenverzeichnis, welches Du gemeinsam mit Deiner Einkommens- und Vermögenssteuererklärung einreichen musst, angeben. Wenn Du zur Abgabe von Einkommenssteuer auf Einkünfte verpflichtet bist (z. B. wenn Du ausländischer Angestellter mit Aufenthaltstitel des Typs B bist oder grenzüberschreitend angestellt bist), wird von Deinem Arbeitgeber verlangt, dass er die Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehält und meldet (insofern als Du die Beitragsobergrenze nicht überschritten hast), sobald dir die Aktien durch Ausübung deiner Aktienzuteilung (RSU) übertragen werden. Abhängig von der Höhe Deines Einkommens in der Schweiz bist du unter Umständen verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung anzufertigen und Steuern nachzuzahlen (oder aber zur Rückerstattung bereits bezahlter Steuern berechtigt), sobald die Steuerbehörde die genaue Höhe der geschuldeten Steuerbeträge festsetzt.
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