Starbucks Corporation Eingeschränkte Aktienzuteilungen (RSUs) Partner-Informationsbeilage 1. Deutschland 2. Österreich 3. Schweiz

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Prospektbeilage
(Zum Prospekt datiert vom 29. September 2014)

Starbucks Corporation
Eingeschränkte Aktienzuteilungen (RSUs)
Partner-Informationsbeilage

     1. Deutschland
     2. Österreich
     3. Schweiz

       Dieses Dokument bildet einen Teil eines Prospekts, das die unter Börsen- und
   Effektenhandelsgesetz (BEHG) von 1933 mit allen Zusätzen registrierten Sicherheiten
                                        abdeckt.

PIS_Deutsch_Aug 2014                               © 2014 Starbucks Coffee Company. All rights reserved.
Prospektbeilage
(Beilage zum Prospekt vom 29. September 2014)

Starbucks Corporation
Aktienzuteilungen RSUs - Deutschland
Partner-Informationsbeilage

Dies ist eine allgemeine Zusammenfassung bezüglich der steuerlichen Konsequenzen, die sich
bei einer Bewilligung von Aktienzuteilungen durch die Starbucks Corporation (das
„Unternehmen“) unter dem Long-Term Equity Incentive Plan (der „Plan“) der Starbucks
Corporation 2005 ergeben.

Diese Übersicht basiert auf den Steuergesetzen und anderen Gesetzen in Zusammenhang mit
Aktienoptionen, die seit Oktober 2014 in Deutschland gelten. Diesbezügliche Gesetze sind
oftmals komplex und ändern sich häufig. Daher können die Informationen in dieser Beilage
zum Zeitpunkt der Ausübung der neuen Aktienzuteilungen oder zum Zeitpunkt des Verkaufs
von Aktien, die bei der Ausübung der neuen Aktienoptionen erworben wurden, bereits veraltet
sein.

Diese Beilage ist zudem allgemeiner Natur und behandelt nicht alle verschiedenen Gesetze,
Regelungen und Bestimmungen, die möglicherweise zur Anwendung kommen. Sie ist unter
Umständen nicht für Deine spezielle steuerliche oder finanzielle Situation gültig, und das
Unternehmen ist nicht in der Lage, Dir ein bestimmtes Steuerergebnis zu garantieren. Wir
raten Dir daher dringend, Dich bei spezifischen Fragen in Bezug auf die Anwendung von
Steuergesetzen und anderen Gesetzen der Länder, in denen Du steuerpflichtig bist,
professionell beraten zu lassen.

Wenn Du Staatsbürger oder Einwohner eines anderen Landes bist oder nach der Bewilligung
von Aktienoptionen die Anstellung gewechselt hast, oder wenn Du aus Gründen lokaler
Gesetzgebung als Einwohner eines anderen Landes giltst, dann sind die in dieser Beilage
enthaltenen Informationen unter Umständen nicht für Dich gültig.

                              STEUERINFORMATIONEN
Besteuerung bei der Bewilligung

Bei der Bewilligung der Aktienoptionen sind keine Steuern fällig.

Besteuerung bei Ausübung

Sobald Deine Aktienzuteilungen (RSUs) verfügbar sind und Dir Die zugrunde liegenden Anteile
ausgegeben werden, unterliegst Du der normalen Einkommenssteuer und bist zur Abgabe der
Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet (sofern Du die geltende Beitragsobergrenze noch
nicht überschritten hast). Die zu versteuernde Summe entspricht dem Verkehrswert der Anteile
zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe an Dich.               Außerdem unterliegst Du mit Deiner
Einkommenssteuerpflicht der Kirchensteuer (falls anwendbar) und dem Solidaritätszuschlag.

           Dieses Dokument bildet einen Teil eines Prospekts, das die unter dem
      Wertpapiergesetz von 1933 mit allen Zusätzen registrierten Sicherheiten abdeckt.

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Nach Paragraph 3, Artikel 39 des Einkommensteuergesetzes ist ein Abzug von € 360 pro
Kalenderjahr möglich, sofern Du die entsprechenden Anforderungen erfüllst.   Weitere
Informationen zu diesem Abzug erhältst Du von Deinem Steuerberater.

Besteuerung beim Verkauf

Für Aktien, die am oder nach dem 1. Januar 2009 erworben wurden, muss jeglicher Gewinn
aus deren Verkauf, falls sie durch Ausübung erworben wurden, mit einem Festbetrag versteuert
werden, wenn (1) Du in den vergangenen fünf Jahren nicht 1 % oder mehr des vom
Unternehmen bekanntgegebenen Kapitals im Besitz hattest und (2) die Anteile nicht als
Betriebsvermögen gehalten werden. Wenn dieser steuerliche Festbetrag deinen normalen
Steuersatz übersteigt, kannst Du Dich für eine Besteuerung aufgrund des Kapitalgewinns im
Rahmen Deines normalen Einkommenssteuersatzes entscheiden (beinhaltet ggf. Kirchensteuer
und Solidaritätszuschlag). Die zu versteuernde Summe entspricht dem Unterschied zwischen
dem Verkaufspreis und dem Verkehrswert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausübung, multipliziert
mit der Anzahl der verkauften Aktien.            Die Steuergrundlage für alle Arten von
Investitionserträgen, darunter von Kapitalerträgen aus Anteilverkäufen, wird unter Abzug einer
geringen Pauschale bestimmt.

Bei Kapitalverlusten kann der Verlust nur dem Kapitalgewinn gegengerechnet werden, der aus
Aktienverkäufen resultiert, die im gleichen Kalenderjahr oder in folgenden Kalenderjahren
getätigt wurden. Der Verlust kann keinen Einnahmen aus Kapitalanlagen (z. B. Einnahmen
durch Dividenden oder Zinsen) des gleichen Kalenderjahres oder folgender Kalenderjahre
gegengerechnet werden.

                         ERTRAGSSTEUER UND STEUERMELDUNG

Von deinem Arbeitgeber wird verlangt, dass er die Einkommensteuer (inkl. Kirchensteuer (falls
anwendbar) und Solidaritätszuschlag) und Sozialabgaben einbehält und meldet (sofern Du die
Beitragsobergrenze nicht überschritten hast), sobald Dir die Anteile durch Ausübung Deiner
Aktienzuteilung (RSU) übertragen werden. Falls eine Differenz zwischen Deiner tatsächlichen
Steuerpflicht und dem einbehaltenen Betrag besteht, kann das Finanzamt zusätzliche Steuern
nach der Überprüfung Deiner jährlichen Steuererklärung einfordern. Es liegt in Deiner
Verantwortung, Kapitalerträge aus Anteilverkäufen zu melden und die entsprechenden Steuern
zu entrichten.

                       INFORMATIONEN ZUR DEVISENKONTROLLE

Wenn Du Einkünfte in Höhe von über € 12.500 aus Deutschland aus- oder nach Deutschland
einführst, müssen diese grenzübergreifenden Zahlungen monatlich an die deutsche
Bundesbank gemeldet werden. Falls du eine Zahlung tätigst oder empfängst, die über diesen
Betrag hinausgeht, bist du dafür verantwortlich, alle geltenden Meldepflichten einzuhalten. Die
Deutsche Bundesbank akzeptiert keine Meldungen mehr in Papierform, alle Meldungen
müssen auf elektronischem Wege eingereicht werden. Auf das elektronische „Allgemeine
Meldeportal Statistik“ kann über die Website der Bundesbank zugegriffen werden:
www.bundesbank.de. Zusätzlich musst Du alle Forderungen, Verbindlichkeiten oder Schulden
in ausländischer Währung, die einen Betrag von € 5.000.000 übersteigen, monatlich melden.
Prospektbeilage
(Zum Prospekt datiert vom 29. September 2014)

Starbucks Corporation
Eingeschränkte Aktienzuteilungen (RSUs) - Österreich
Partner-Informationsbeilage

Dies ist eine allgemeine Zusammenfassung bezüglich der steuerlichen Konsequenzen, die sich
bei einer Bewilligung von Aktienzuteilungen durch die Starbucks Corporation (das
„Unternehmen“) unter dem langfristigen aktienbasierten Anreizsystem (Long-Term Equity
Incentive Plan) der Starbucks Corporation 2005 ergeben.

Diese Zusammenfassung basiert auf den Steuergesetzen und anderen Gesetzen in
Zusammenhang mit eingeschränkten Aktienzuteilungen, die seit August 2014 in Österreich
gelten. Diesbezügliche Gesetze sind oftmals komplex und ändern sich häufig. Daher können
die Informationen in dieser Beilage zum Zeitpunkt der Ausübung deiner Aktienoptionen oder
zum Zeitpunkt des Verkaufs von Aktien, die bei der Ausübung der neuen Aktienoptionen
erworben wurden, bereits veraltet sein.

Diese Beilage ist zudem allgemeiner Natur und behandelt nicht alle verschiedenen Gesetze,
Regelungen und Bestimmungen, die möglicherweise zur Anwendung kommen. Sie ist unter
Umständen nicht für Deine spezielle steuerliche oder finanzielle Situation gültig, und das
Unternehmen kann Dir kein bestimmtes Steuerergebnis garantieren. Wir raten Dir daher
dringend, Dich bei spezifischen Fragen in Bezug auf die Anwendung von Steuergesetzen
und anderen Gesetzen der Länder, in denen Du steuerpflichtig bist, professionell beraten
zu lassen.

Wenn Du Staatsbürger oder Einwohner eines anderen Landes bist oder nach der Bewilligung
von eingeschränkten Aktienzuteilungen die Anstellung gewechselt hast, oder wenn Du aus
Gründen lokaler Gesetzgebung als Einwohner eines anderen Landes giltst, dann sind die in
dieser Beilage enthaltenen Informationen unter Umständen nicht für Dich gültig.

                                  STEUERINFORMATIONEN

Besteuerung bei der Bewilligung

Bei der Bewilligung der Aktienzuteilungen werden noch keine Steuern fällig.

Besteuerung bei Ausübung

Sobald deine Aktienzuteilungen (RSUs) verfügbar sind und Dir die zugrunde liegenden Anteile
ausgegeben werden, unterliegst Du der normalen Einkommenssteuer und bist zur Abgabe der
Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet (sofern Du die geltende Beitragsgrenze noch nicht
überschritten hast). Die zu versteuernde Summe entspricht dem Verkehrswert der Aktien zum
Zeitpunkt ihrer Ausgabe an Dich.

       Dieses Dokument bildet einen Teil eines Prospekts, das die unter Börsen- und
   Effektenhandelsgesetz (BEHG) von 1933 mit allen Zusätzen registrierten Sicherheiten
                                        abdeckt.

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Besteuerung beim Verkauf

Wenn Du verfügbar gewordene Anteile erwirbst und danach wieder verkaufst, unterliegt der
Dir daraus entstandene Gewinn der Kapitalertragssteuer in Höhe eines Festbetrags. Die
steuerliche Behandlung hängt in erster Linie vom Zeitpunkt des Erwerbs der verkauften Anteile
ab. Die zu versteuernde Summe entspricht dem Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und
dem Verkehrswert der Anteile zum Zeitpunkt der Austeilung.

Die zum Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile erfolgende Gewinnversteuerung ist ein
komplizierter Prozess. Bitte wende Dich an Deinen Steuerberater, um mehr über Deine
steuerlichen Konsequenzen zu erfahren.

                         ZURÜCKBEHALT UND STEUERMELDUNG

Von Deinem Arbeitgeber wird wahrscheinlich verlangt, dass er die Einkommensteuer und
Sozialversicherungsbeiträge einbehält und meldet (sofern du die Beitragsgrenze nicht
überschritten hast), sobald Dir die Anteile durch Ausübung deiner Aktienzuteilung (RSU)
übertragen werden.       Du bist selbst dafür verantwortlich, die Differenz zwischen der
tatsächlichen Steuerschuld und dem von Deinem Arbeitgeber einbehaltenen Betrag zum
Zeitpunkt der Ausübung Deiner Aktienzuteilung zu bezahlen. Du bist ebenfalls selbst
verantwortlich für die Begleichung der Steuern, die durch den Verkauf deiner Aktien anfallen.

                        BEMERKUNGEN ZUR DEVISENKONTROLLE

Wenn Du im Besitz von Anteilen bist, die Du anhand des Plans ausserhalb Österreichs
erworben hast, muss dies der Österreichischen Nationalbank gemeldet werden. Eine
Befreiung erfolgt, wenn der Wert der Anteile in einem Quartal nicht höher als CHF 36‘000‘000
liegt, oder am 31. Dezember CHF 6‘000‘000 nicht übersteigt. Falls der erste Schwellenbetrag
überschritten wird, werden vierteljährliche Verpflichtungen auferlegt, im Fall einer
Überschreitung des letzteren Schwellenbetrags müssen Jahresberichte abgegeben
werden. Das vierteljährliche Berichtsdatum fällt auf den letzten Tag des jeweiligen Quartals,
und die Frist für die Einreichung des vierteljährlichen Berichtes endet am 15. Tag des auf das
jeweilige Quartal folgenden Monats. Das jährliche Meldedatum ist der 31. Dezember, und die
Abgabefrist für den Jahresbericht ist der 31. Januar des Folgejahres.

Für den Verkauf von Anteilen, die Du anhand des Plans erworben und durch die Du
Bargeldeinnahmen ausserhalb Österreichs getätigt hast, können
Devisenkontrollverpflichtungen entstehen. Falls das Transaktionsvolumen aller ausländischen
Konten die Summe von € 3.000.000 übersteigt, müssen die Bewegungen und die Bilanzen aller
Konten monatlich bis spätestens zum 15. Tag des Folgemonats mittels des vorgeschriebenen
Formulars (Meldungen SI-Forderungen und/oder SI-Verpflichtungen) vorgelegt werden.
Prospektbeilage
(Für Prospekte mit Datum vom 29. September 2014)

Starbucks Corporation
Belegschaftsaktieneinheit - Schweiz
Partner-Informationsbeilage

Dies ist eine allgemeine Zusammenfassung bezüglich der steuerlichen Konsequenzen,
die sich bei einer Zuwendung von Belegschaftsaktieneinheit durch die Starbucks
Corporation (das „Unternehmen“) unter dem langfristigen aktienbasierten Anreizsystem
(Long-Term Equity Incentive Plan) der Starbucks Corporation 2005 ergeben.

Diese Zusammenfassung basiert auf den Steuer- und weiteren Gesetzen im
Zusammenhang mit eingeschränkten Belegschaftsaktieneinheit, die seit August 2014 in
der Schweiz gelten. Diesbezügliche Gesetze sind oftmals komplex und ändern sich
häufig. Daher sind die Informationen in dieser Beilage zum Zeitpunkt der Ausübung
der neuen Belegschaftsaktieneinheit oder zum Zeitpunkt des Verkaufs von Aktien, die
bei der Ausübung der neuen Aktienoptionen erworben wurden, möglicherweise
veraltet.

Diese Beilage ist zudem allgemeiner Natur und beinhaltet nicht alle verschiedenen
Gesetze, Regelungen und Bestimmungen, die möglicherweise zur Anwendung
kommen. Sie ist unter Umständen nicht für deine spezielle steuerliche oder finanzielle
Situation gültig, und das Unternehmen kann dir kein bestimmtes Steuerergebnis
garantieren. Wir raten Dir daher dringend, Dich bei spezifischen Fragen in Bezug
auf die Anwendung von Steuergesetzen und anderen Gesetzen der Länder, in
denen Du steuerpflichtig bist, professionell beraten zu lassen.

Wenn du Staatsbürger oder Einwohner eines anderen Landes bist oder nach der
Zuwendung von Belegschaftsaktien die Anstellung gewechselt hast, oder wenn du aus
Gründen lokaler Gesetzgebung als Einwohner eines anderen Landes giltst, dann sind
die in dieser Beilage enthaltenen Informationen unter Umständen nicht für dich gültig.

                              STEUERINFORMATIONEN

Besteuerung bei der Zuwendung

Bei der Zuwendung der Belegschaftsaktieneinheit werden noch keine Steuern fällig.

Besteuerung beim Erwerb

Sobald Deine eingeschränkten Belegschaftsaktieneinheit verfügbar werden und Dir die
zugrunde liegenden Aktien ausgegeben werden, unterliegst Du der normalen
Einkommenssteuer (einschliesslich bundesstaatlicher, kantonaler und örtlicher Steuern)
und bist zur Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet (insofern als Du die
geltende Beitragsobergrenze noch nicht überschritten hast). Die zu versteuernde
Summe entspricht dem Verkehrswert der Aktien zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe an Dich.

   Dieses Dokument bildet einen Teil eines Prospekts, das die unter Börsen- und
      Effektenhandelsgesetz (BEHG) von 1933 mit allen Zusätzen registrierten
                              Sicherheiten abdeckt.

PIS_CH DE_Aug 2014                                 © 2014 Starbucks Coffee Company. All rights reserved.
Wenn Du Deinen Wohnsitz von einem Kanton zu einem anderen verlegst, ehe Deine
beschränkten Belegschaftsaktieneinheit übertragen werden, musst Du je nach
Gesetzgebung des jeweiligen Kantons möglicherweise eine Exitsteuer entrichten. Bitte
wende Dich in Bezug auf die bei einer Verlegung Deines Wohnsitzes von einem Kanton
in einen anderen etwa zu zahlende Exitsteuer an Deinen Steuerberater.

Jedwede Aktien, die Dir beim Erwerb Deiner beschränkten Belegschaftsaktieneinheit
zugeteilt wurden stellen Teil deines Nettovermögens dar, für das auf kantonaler und
kommunaler Ebene eine Vermögenssteuer zu entrichten ist.

Besteuerung beim Verkauf

Wenn Du die beim Erwerberhaltenen Aktien anschließend veräußerst, musst Du keine
Kapitalertragssteuer zahlen, vorausgesetzt, die Aktien werden als privates Vermögen
gehalten (was bedeutet, dass Du im schweizerischen Steuersystem nicht als
professioneller Wertpapierhändler giltst und die Aktien nicht als Geschäftsvermögen
erworben und/oder gehalten worden sind).

                    VORENTHALTUNG UND STEUERMELDUNG

Falls Du der üblichen Steuerveranlagung unterliegst (z. B. wenn Du Steuerzahler in der
Schweiz oder Staatsbürger der Schweiz oder ausländischer Angestellter mit
Aufenthaltstitel des Typs C bist) ist Dein Arbeitgeber nicht verpflichtet,
Einkommenssteuer aufgrund eines Abgabentatbestandes (d. h. der Erwerb)
einzubehalten, jedoch muss er Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und melden
(sofern Du die Beitragsobergrenze nicht überschritten hast). Dein Arbeitgeber muss die
Zuwendung und den Erwerb deiner beschränkten Belegschaftsaktieneinheit auf dem
Lohnausweis angeben, den du am Ende des Kalenderjahres, in dem deine
Belegschaftsaktieneinheit zugewendet oder übertragen werden, erhältst und muss die
Zuwendung deiner beschränkten Belegschaftsaktieneinheit und den steuerpflichtigen
Betrag beim Erwerb ggf. den Steuerbehörden melden. Du bist selbst für das
Einreichen des Lohnausweises gemeinsam mit Deiner Einkommens- und
Vermögenssteuererklärung sowie für die Bezahlung jedweder aufgrund Deiner
beschränkten Belegschaftsaktieneinheit anfallenden Steuern verantwortlich. Ferner
musst Du Deine beschränkten Belegschaftsaktieneinheit und Deine beim Erwerb
erhaltenen Aktien im Wertschriftenverzeichnis, welches Du gemeinsam mit Deiner
Einkommens- und Vermögenssteuererklärung einreichen musst, angeben.

Wenn Du zur Abgabe von Einkommenssteuer auf Einkünfte verpflichtet bist (z. B. wenn
Du ausländischer Angestellter mit Aufenthaltstitel des Typs B bist oder
grenzüberschreitend angestellt bist), wird von Deinem Arbeitgeber verlangt, dass er die
Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehält und meldet (insofern als
Du die Beitragsobergrenze nicht überschritten hast), sobald dir die Aktien durch
Ausübung deiner Aktienzuteilung (RSU) übertragen werden. Abhängig von der Höhe
Deines Einkommens in der Schweiz bist du unter Umständen verpflichtet, eine
Einkommenssteuererklärung anzufertigen und Steuern nachzuzahlen (oder aber zur
Rückerstattung bereits bezahlter Steuern berechtigt), sobald die Steuerbehörde die
genaue Höhe der geschuldeten Steuerbeträge festsetzt.
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