STATISTISCHES ARBEITSPROGRAMM - für das Jahr 2021 einschl. Vorschau auf das Arbeitsprogramm 2022-2025 sowie TÄTIGKEITSBERICHT 2019 (im Tabellenteil)

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STATISTISCHES ARBEITSPROGRAMM - für das Jahr 2021 einschl. Vorschau auf das Arbeitsprogramm 2022-2025 sowie TÄTIGKEITSBERICHT 2019 (im Tabellenteil)
STATISTISCHES
ARBEITSPROGRAMM
  für das Jahr 2021
    einschl. Vorschau auf das
  Arbeitsprogramm 2022-2025
 sowie TÄTIGKEITSBERICHT 2019
             (im Tabellenteil)
STATISTISCHES ARBEITSPROGRAMM - für das Jahr 2021 einschl. Vorschau auf das Arbeitsprogramm 2022-2025 sowie TÄTIGKEITSBERICHT 2019 (im Tabellenteil)
Inhaltsverzeichnis

Vorwort ...............................................................................................................................3
Executive Summary ...........................................................................................................4
Stellungnahme des Statistikrates ................................................................................................ 7
1 Zentrale Aufgabenstellungen von Statistik Austria .................................................... 14
   1.1 Rahmenbedingungen .............................................................................................................. 14
   1.2 Querschnittsaktivitäten ........................................................................................................... 16
2 Arbeitsprogramm der Fachbereiche ............................................................................ 19
   2.1 Direktion Bevölkerung ............................................................................................................ 19
       2.1.1 Arbeitsschwerpunkte 2021 ............................................................................................... 19
       2.1.2 Neue Projekte 2021 .......................................................................................................... 25
       2.1.3 Umsetzung des Arbeitsprogramms 2019 ......................................................................... 25
   2.2 Direktion Unternehmen ........................................................................................................... 28
       2.2.1 Arbeitsschwerpunkte 2021 ............................................................................................... 28
       2.2.2 Neue Projekte 2021 .......................................................................................................... 38
       2.2.3 Umsetzung des Arbeitsprogramms 2019 ......................................................................... 39
   2.3 Direktion Raumwirtschaft ....................................................................................................... 40
       2.3.1 Arbeitsschwerpunkte 2021 ............................................................................................... 40
       2.3.2 Neue Projekte 2021 .......................................................................................................... 48
       2.3.3 Umsetzung des Arbeitsprogramms 2019 ......................................................................... 49
   2.4 Direktion Volkswirtschaft ....................................................................................................... 51
       2.4.1 Arbeitsschwerpunkte 2021 ............................................................................................... 51
       2.4.2 Neue Projekte 2021 .......................................................................................................... 56
       2.4.3 Umsetzung des Arbeitsprogramms 2019 ......................................................................... 56
   2.5 Abteilung IT .............................................................................................................................. 57
       2.5.1 Arbeitsschwerpunkte 2021 ............................................................................................... 57
       2.5.2 Neue Projekte 2021 .......................................................................................................... 57
       2.5.3 Umsetzung des Arbeitsprogramms 2019 ......................................................................... 59
   2.6 Stabsstelle Qualitätsmanagement, Methodik und Klassifikationen ................................... 60
       2.6.1 Arbeitsschwerpunkte 2021 ............................................................................................... 60
       2.6.2 Neue Projekte 2021 .......................................................................................................... 63
       2.6.3 Umsetzung des Arbeitsprogramms 2019 ......................................................................... 63
3 Projektübersicht ............................................................................................................ 64
   Direktion Bevölkerung ......................................................................................................................
   Direktion Unternehmen .....................................................................................................................
   Direktion Raumwirtschaft .................................................................................................................
   Direktion Volkswirtschaft .................................................................................................................
Annex I: Organigramm von Statistik Austria .................................................................. 65
Annex II: Abkürzungsverzeichnis ................................................................................... 66

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Statistisches Arbeitsprogramm für das Jahr
2021
einschließlich der Vorschau auf die Jahre 2022 bis 2025

Vorwort
Gemäß den Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes 2000 hat die Leitung der Bundesanstalt Statistik Österreich (im
Folgenden „Statistik Austria“ genannt) jährlich das Arbeitsprogramm für das nächste Kalenderjahr sowie die Vorschau für
die darauf folgenden vier Kalenderjahre dem Statistikrat und in weiterer Folge dem Wirtschaftsrat vorzulegen.
Das Arbeitsprogramm 2021 ist aktuell durch verschiedene Rahmenbedingungen geprägt. Auf nationaler Ebene betrifft
dies das 2020 gefasste Regierungsprogramm, wo Statistik Austria an mehreren Stellen genannt ist. Dort wird auch die
Rolle von Statistik Austria als wichtiger Partner für die Umsetzung von Vorhaben, die den Zugang zu Daten für For-
schungszwecke oder die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen im Sinne des „Once-Only Prinzips“ hervorgehoben.
Auf internationaler Ebene stellt das Europäische Statistische Arbeitsprogramm für die Periode 2021 bis 2027 den we-
sentlichen Bezugsrahmen dar. 2021 wird auch die neuerliche Überprüfung der Einhaltung des European Statistics Code
of Practice (Verhaltenskodex für Europäische Statistiken) im österreichischen statistischen System im Rahmen der drit-
ten Runde von Peer Reviews stattfinden. Daraus sich ergebende Empfehlungen werden insbesondere auch die Arbeiten
der Folgejahre beeinflussen. Weiters ergeben sich veränderte Rahmenbedingungen einerseits durch grenzüberschrei-
tende Entwicklungen wie die Globalisierung der Wirtschaft, die Digitalisierung oder die zunehmende Bedeutung von Mig-
ration; andererseits verlangen neue Europäische Rechtsgrundlagen, wie etwa die Neuordnung der Unternehmensstatisti-
ken (FRIBS), Vorbereitungs- und Umsetzungsschritte auf nationaler Ebene. Im Arbeitsprogramm finden sich auch Projek-
te, die der, bedingt durch den technologischen Wandel rund um die digitalen Entwicklungen laufenden Modernisierung
Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang sind beispielhaft die Nutzung neuer Datenquellen(„Big Data“) und die Ver-
wendung von Erhebungs-Apps und der Einsatz neuerster Methoden wie beispielsweise Machine Learning im statisti-
schen Produktionsprozesses zu nennen.
Das vorliegende „Statistische Arbeitsprogramm für das Jahr 2021, einschließlich der Vorschau auf das Arbeitsprogramm
der Jahre 2022 bis 2025“ gibt Aufschluss über die statistischen Projekte, die Statistik Austria in dem genannten Zeitraum
durchführen wird bzw. deren Durchführung geplant ist. Der tabellarische Vergleich über die Umsetzung des Arbeitspro-
gramms 2019 sowie dessen textuelle Beschreibung gilt als Tätigkeitsbericht im Sinne des BStatG.
In Kapitel 1 des vorliegenden Arbeitsprogramms werden zunächst die für Statistik Austria maßgeblichen Rahmenbedin-
gungen beschrieben, danach wird auf die wichtigsten Querschnittsaktivitäten eingegangen und abschließend ein Aus-
blick auf zu erwartende Herausforderungen und Aufgabenstellungen gegeben.
Die in Kapitel 2 zu den konkreten Arbeiten bereitgestellte Information ist für jede Organisationseinheit dreigeteilt: zu-
nächst wird auf die Arbeitsschwerpunkte 2021 eingegangen; darauf folgend werden gänzlich neue Projekte beschrieben;
abschließend erfolgt die Berichterstattung über die Umsetzung der für 2019 geplanten Projekte. Im Anschluss an den
Textteil wird in Kapitel 3 eine tabellarische Übersicht1 über die Projekte jeder Organisationseinheit gegeben. Die Gliede-
rung des Statistischen Arbeitsprogramms folgt sowohl im Text-, als auch im Tabellenteil der organisatorischen Struktur
von Statistik Austria. Vorgestellt werden die Arbeiten und Projekte der einzelnen Direktionen, konkret der „Direktion Be-
völkerung“, der „Direktion Unternehmen“, der „Direktion Raumwirtschaft“ und der „Direktion Volkswirtschaft“, sowie jene
der „IT-Abteilung“. Abschließend finden sich die Arbeitsschwerpunkte der Stabsstelle Qualitätsmanagement, Methodik
und Klassifikationen.
Detailliertere Informationen über die einzelnen statistischen Projekte, die in diesem Arbeitsprogramm genannt werden,
werden in laufend aktualisierten, standardisierten Projektdokumentationen im Internet bereitgestellt und gewartet („Stan-
dard-Dokumentationen“).
Annex I zeigt das Organigramm von Statistik Austria und Annex II beinhaltet ein Abkürzungsverzeichnis.

1 Zur leichteren Identifikation sind Projekte, die durch den Pauschalbetrag von Statistik Austria abgedeckt sind, in den Tabellen zusätzlich grau
hinterlegt, wobei jene Projekte bzw. Projektgruppen, die in der Anlage II der Novelle zum Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 71/2003
angeführt sind, zusätzlich durch Unterstreichung hervorgehoben werden; die gänzlich neuen Projekte sind blau gefärbt.

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Executive Summary
Die im Zuge des Arbeitsprogramms 2021 von Statistik Austria zu erarbeitenden Projekte sind neben der Erfüllung laufen-
der Meldeverpflichtungen aus internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen vor dem Hintergrund sich rasch verän-
dernder Rahmenbedingungen zu lesen. Maßnahmen der 2020 zu definierenden Strategie 2025 und die aus den vorher-
gehenden Strategiekonzepten weitergeführten Aktivitäten spielen für die Arbeitsprogramme des Zeitraums 2021-2025
eine wesentliche Rolle. Dies spiegelt sich sowohl bei den Querschnittsaktivitäten, als auch im Rahmen der Programme
der Fachdirektionen wider. Beispielhaft können hier die Umsetzungsarbeiten im Bereich „Neue Datenquellen“ und die
Implementierung eines „Zentralen Metadatenmanagements“ genannt werden.
An vielen Stellen des Arbeitsprogramms 2021 ist auch ersichtlich, dass auf sich ändernde rechtliche Rahmenbedingun-
gen und auf neue Informationsbedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer reagiert wird. Eine Reihe zusätzlicher Anforde-
rungen auf europäischer und internationaler Ebene sowie notwendige Weiterentwicklungsmaßnahmen im Rahmen der
Produktion und Bereitstellung statistischer Daten in Österreich stehen dabei in zunehmendem Spannungsverhältnis mit
der immer enger werdenden Mittelausstattung von Statistik Austria.
Die nationalen Vorbereitungs- bzw. Umsetzungsarbeiten rund um die Rahmenverordnung für Unternehmensstatistiken
auf europäischer Ebene (FRIBS) stellen für das Arbeitsprogramm 2021 weiterhin einen direktionsübergreifenden The-
menschwerpunkt mit der Zielsetzung dar, ab 2021 Unternehmensstatistiken integriert, harmonisiert, vereinfacht sowie
flexibler gestalten zu können. Für die erforderliche nationale Umsetzung müssen schrittweise in Abhängigkeit der statisti-
schen Themengebiete rechtzeitig entsprechende finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden,
unter Aufrechterhaltung der Konsistenz und Kohärenz zwischen den einzelnen Unternehmensstatistiken und mit den
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR).
Die Arbeiten im Bereich geobasierter Daten sollen weiter forciert werden. Dies betrifft die Erstellung von thematischen
Karten für die verschiedensten Publikationsformen von Statistik Austria, insbesondere dem Internet. Ebenso soll die gra-
phische Aufbereitung und Visualisierung dieser Karten weiter standardisiert werden. Der STATatlas als zentrale Samm-
lung für Online-Kartenprodukte von Statistik Austria bietet eine breite Übersicht über verschiedenste statistische Produk-
te. Unterschiedlichste Themenbereiche können hier an einer Stelle umfassend erkundet werden.
2021 soll im Bereich der Fernerkundung die Geodatenbank weiter ausgebaut werden, um mit den darin verspeicherten
Informationen u.a. auch die Fachdirektionen in räumlichen Fragen verstärkt unterstützen zu können. Ein weiterer
Schwerpunkt wird die Sammlung, Aufbereitung und Analyse neuer Daten, wie z.B. von Satellitendaten für den Agrar- und
Umweltbereich sein.
Die Ermittlung des Bevölkerungsstandes und dessen Veränderung zählen zu den Kernaufgaben der amtlichen Statistik.
Zu diesem Zweck sind qualitativ hochwertige Verwaltungsdaten von entscheidender Bedeutung. Die quartalsweise
übermittelten Datenbestände aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) werden gemeinsam mit den Standesfalldaten des
Zentralen Personenstandsregisters (ZPR) laufend in das bevölkerungsstatistische Datenbanksystem integriert. Daraus
werden die Daten der jährlichen Wanderungsstatistik, die Daten für die quartalsweise Statistik des Bevölkerungsstandes
sowie die Statistiken über Geburten, Sterbefälle, Einbürgerungen, Eheschließungen und Scheidungen gewonnen. Plau-
sibilitätsprüfungen und Clearingverfahren (z.B. mit den Sterbefällen lt. Hauptverband der Sozialversicherungsträger so-
wie den nicht anerkannten Wohnsitzmeldungen lt. Registerzählung und „Mini-Registerzählungen“) werden dabei routi-
nemäßig durchgeführt.
Im Jahr 2021 findet mit Stichtag 31.10.2021 die - nach 2011 - zweite Volkszählung auf Basis von Verwaltungsdaten (Re-
gisterzählung) statt. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt in der Aufarbeitung und Zusammenführung der zuvor angeliefer-
ten Verwaltungsdaten. Zusätzlich werden im Rahmen der Wohnsitzanalyse auch Befragungen stattfinden, falls aus den
Verwaltungsdaten nicht sichergestellt werden kann, dass der Hauptwohnsitz der Person tatsächlich in Österreich liegt.
Im Bereich der Bildungsstatistik wurde Statistik Austria 2018 mit der Durchführung der Erhebung und des nationalen
Projektmanagements auch für den zweiten Zyklus der PIAAC-Erhebung 2018-2024 (Programme for the International
Assessment of Adult Competencies) beauftragt. Im Jahr 2021 startet hier die Haupterhebung bei rund 4.500 Personen im
Alter von 16 bis 65 Jahren. Das in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend und dem Ar-
beitsmarktservice durchgeführte Projekt BIBER - „Bildungsbezogenes Erwerbskarrierenmonitoring“ wird in allen vier Teil-
bereichen im Jahr 2021 upgedatet. Ziel dieses Projekts ist es, die Erwerbskarriere und Einkommensentwicklung aller in
Österreich wohnhaften Personen darzustellen.
Nach der 2019 erfolgreich beendeten Umstellung werden sämtliche Erhebungen im Bereich der Haushalts- und Sozial-
statistik mittels der in den Vorjahren von Statistik Austria entwickelten Erhebungsinfrastruktur STATsurv durchgeführt.
Dies betrifft insbesondere die Erhebungen Mikrozensus, EU-SILC sowie Urlaub- und Geschäftsreisen. Auch im Jahr
2021 werden zentrale Themenstellungen in dem bewährten Format der Ad-hoc Module zum Mikrozensus abgehandelt
werden: Im Jahr 2021 werden die Ergebnisse des Ad-hoc-Moduls zum Labour Force Survey 2020 „Arbeitsunfälle und
sonstige berufsbedingte Gesundheitsprobleme“ analysiert und publiziert. Für das Modul „Arbeitsmarktsituation von Zu-
wanderern und ihren direkten Nachkommen“ wird 2021 die Feldarbeit durchgeführt werden.
Wie jedes Jahr wird beginnend im Laufe des ersten Quartals die Datenerhebung EU-SILC 2021 durchzuführen sein.
Erstmals werden dabei die neue Sozialstatistikverordnung (Europäische Rahmenverordnung für Sozialstatistik-IESS) und
die geltenden Durchführungsverordnungen für EU-SILC zu erfüllen sein. Als 3-jähriges Modul wird der Schwerpunkt
„Kinder" (Gesundheit, Deprivation) erfasst; als 6-jähriges Modul werden aus dem Bereich „New policy needs" die „Le-
bensformen und -bedingungen für Kinder in getrennten und neu zusammengefundenen Familien" betrachtet.

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Die Schlüsselindikatoren (+BIP) der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklung werden 2021 wei-
terentwickelt und entsprechend auf der Website von Statistik Austria unter dem Titel „Wie geht’s Österreich?“ publiziert
werden. Des Weiteren wird für dieses Projekt, das von einem aus Expertinnen und Experten zusammengesetzten Beirat
begleitet wird, der jährliche Indikatorenbericht veröffentlicht werden.
Im Rahmen der Innovationsstatistik wird - entsprechend den EU-Rechtsgrundlagen, die europäischen harmonisierten
Innovationserhebungen in Zwei-Jahres-Intervallen vorsehen - 2021 die Europäische Innovationserhebung über den Be-
richtszeitraum 2018-2020 (CIS 2020) gestartet werden. Bei den Statistiken über die Informationsgesellschaft werden
auch 2021 die auf Basis von EU-Rechtsgrundlagen durchzuführenden europäischen Erhebungen über den Einsatz von
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Unternehmen sowie in Haushalten im Mittelpunkt stehen. Auf-
bauend auf den Erfahrungen aus diesen Datensammlungen wird auch die Erhebungsrunde 2022 vorzubereiten sein.
Die auf europäischer Ebene geführten Verhandlungen bezüglich einer gemeinsamen Rahmenverordnung für Unterneh-
mensstatistiken („Framework regulation integrating business statistics (FRIBS)“), konnte, wie bekannt, unter österreichi-
scher Präsidentschaft auf RAG-Ebene Ende 2018 erfolgreich abgeschlossen werden. Letztendlich wurde die FRIBS
Grundverordnung am 17. Dezember 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert. Die FRIBS Bestimmungen
treten per 2021 in Kraft. Ausnahmen gibt es für ITGS (International Trade in Goods) und ITSS (International Trade in
Service Statistics), die diesbezüglichen Regelungen treten ab 2022 in Kraft), sowie Für bestimmte Übergangsregelun-
gen für die Konjunkturstatistiken und ihre Umstellung auf die neue Basis 2021. Wichtige Inhalte bzw. anstehende Ände-
rungen sind u.a. eine erweiterte statistische Erfassung des Dienstleistungsbereiches bzw. die Erweiterung des Merk-
malskataloges (wie z.B. Index of service production), die Streichung der finanziellen Anhänge sowie der KAU („Kind of
Activity Unit“) aus der strukturellen Unternehmensstatistik - wohingegen die KAU in der Konjunktur- und PRODCOM-
Statistik generell Anwendung finden soll (damit auch für die Bereiche Handel und Dienstleistungen) -, die Änderung von
Periodizitäten bzw. die Verkürzung von Übermittlungsfristen in der Konjunkturstatistik, die Integration des grenzüber-
schreitenden Handels mit Dienstleistungen, die Berücksichtigung von globalen Wertschöpfungsketten sowie die Einfüh-
rung eines auf SIMSTAT bzw. MOI (Modernization of Intrastat) basierenden Qualifizierten Single-Flow-Systems für die
Statistik des innergemeinschaftlichen Handels mit Gütern.
Die Arbeitsschwerpunkte bei den Basisprojekten der Außenhandels-, Güterverkehrs-, Konjunktur- sowie der Leistungs-
und Strukturstatistiken liegen neben deren qualitativer und zeitgerechter Fortführung in der weiteren Intensivierung und
Systematisierung der Kontakte mit den größten Unternehmensgruppen (Profiling), sowie in der fortschreitenden Analyse
und Verknüpfung der Datenkörper zur weiteren Qualitätssteigerung und Schaffung erweiterter Datenprodukte (data lin-
king). Ebenso steht 2021 – wie auch in den Vorjahren – die Fortsetzung der Untersuchung vermehrter Nutzungsmöglich-
keiten von Verwaltungsdaten (z.B. monatliche Beitragsgrundlagen) im Fokus der Aufmerksamkeit bzw. sollten diese nach
Abschluss eines EU-Projektes auch erfolgreich zum Einsatz gelangen. In der Leistungs- und Strukturstatistik wird seit
dem Berichtsjahr 2018 (deren Ergebnisse mit Ende Juni 2020 vorliegen), neben der Darstellung der Ergebnisse in der
gewohnten Form, zusätzlich eine Ergebnisdarstellung auf Basis des im Rahmen des Profiling ermittelten „statistischen“
Unternehmens als mögliche Kombination rechtlicher Einheiten erfolgen. Bei den unternehmensdemografischen Statisti-
ken wird es ab 2021Quartalsdaten zu Neueintragungen und Konkursen geben. Das Unternehmensregister dient als
backbone für alle Unternehmensstatistiken, welches auch 2021 laufend zu warten und ajour zu halten ist. Insbesondere
mit der Umsetzung von FRIBS ab dem Berichtsjahr 2021 nimmt es eine verstärkte Rolle in Bezug auf die optimierte sta-
tistische Erfassung national und international operierender Unternehmensgruppen ein. FRIBS enthält Bestimmungen
zum Aufbau eines europäischen Netzes von interoperablen Unternehmensregistern und setzt sich zum einen aus dem
EuroGroups-Register, das von Eurostat erstellt wird und in welchem multinationale Unternehmensgruppen auf Unions-
ebene erfasst werden, und zum anderen aus den von den Mitgliedstaaten geführten und harmonisierten nationalen Un-
ternehmensregistern zusammen.
Im Bereich der Außenhandelsstatistik müssen bis Ende 2021 alle technischen Arbeiten für einen erfolgreichen Mikroda-
tenaustausch über Intra EU Exporte ab 2022 mit allen anderen Mitgliedsstaaten abgeschlossen bzw. die Unternehmen
entsprechend informiert und die Erhebungs- und Datenaufarbeitungstools vorbereitet sein.
2021 werden die Baupreise und Baukosten mit der neuen Basis 2020 publiziert werden bzw. sind die Revisionsarbeiten
bis dahin abzuschließen. Im Bereich Straßengüterverkehr gelangt ab dem Jahr 2020 zusätzlich zu den bisherigen elekt-
ronischen Meldemöglichkeiten eine moderne mobile Erhebungs-App zum Einsatz, die die Auskunftspflichtigen auch
2021entlasten und die Qualität der Erhebung gleichzeitig steigern soll.
Im Bereich Land- und Forstwirtschaft liegt 2021 ein Arbeitsschwerpunkt bei der Durchführung der Agrarstrukturerhebung
(AS) in Form einer Vollerhebung. Nachdem im Jahr 2020 schwerpunktmäßig die Datengewinnung im Zentrum der Arbei-
ten gestanden hat, erfolgen Im Jahr 2021 entscheidende Schritte der Datenaufarbeitung, wie die Überprüfung und Plau-
sibilisierung der Daten bzw. die Zusammenführung mit den Datenbeständen aus den diversen Verwaltungsdatenquellen.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist im Jahr 2022 vorgesehen. Weitere Arbeiten betreffen die Weingartengrunderhe-
bung (Vollerhebung) sowie die zweite EU-Rahmenverordnung SAIO (statistics on agricultural input and output).
Im Bereich Tourismus werden die Arbeiten zur Kapazitäts- bzw. Nächtigungsstatistik auch 2021 weitergeführt. Einen
weiteren Eckpfeiler der Tourismusstatistik stellen die gemäß der europäischen Verordnung zur Tourismusstatistik und
der nationalen Tourismus-Nachfragestatistik-Verordnung seit dem Jahr 2000 vierteljährlich durchzuführenden Erhebun-
gen zu den Urlaubs- und Geschäftsreisen der österreichischen Bevölkerung dar. Für 2021 werden die Arbeiten zur mög-
lichen ergänzenden Einbindung von Mobilfunkdaten fortgeführt werden.
Die Arbeiten im Bereich Umwelt und Energie konzentrieren sich 2021 in erster Linie auf jene Projekte, für die es eine EU-
Rechtsgrundlage und damit eine verpflichtende Meldung an Eurostat gibt. Dies wären die Umweltschutzausgabenrech-

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nung, die Umweltorientierte Produktion und Dienstleistung (EGSS), die Materialflussrechnung, die Luftemissionsrech-
nung, die Öko-Steuern sowie die Energiebilanz und die Physical Energy Flow Accounts (PEFA). Für EGSS sollte er-
wähnt werden dass Im Zuge von FRIBS die derzeit in der Leistungs- und Strukturstatistik erfassten Umweltvariablen
gestrichen wurden. Da diese Variablen aber zur Erstellung der Umweltschutzausgabenrechnung (Meldeverpflichtung an
Eurostat) benötigt werden, muss auf nationaler Ebene dafür Sorge getragen werden, dass diese Daten im nationalen
Frageprogramm enthalten bleiben.
Die Arbeiten zur Erfüllung des Lieferprogramms sämtlicher VGR-Daten gemäß ESVG 2010 werden auch im Jahr 2021
einen bedeutsamen Arbeitsschwerpunkt bilden. Sämtliche VGR-Daten gemäß ESVG 2010 werden im Jahr 2021 ent-
sprechend dem in der ESVG-Verordnung festgelegten Lieferprogramm erstellt. Eurostat plant, bis Ende 2021 einen Ver-
ordnungsentwurf vorzulegen, mit dem das Lieferprogramm abgeändert werden soll. Eine intensive Beteiligung an den
Diskussionen im Vorfeld ist unverzichtbar, um an der Ausgestaltung der zukünftigen Lieferverpflichtungen aktiv mitwirken
zu können.
Zusätzliche Anforderungen an die VGR sind vor dem Hintergrund der Diskussion um immer stärker in den Interessens-
mittelpunkt rückende wirtschaftliche Phänomene wie Globalisierung und Digital Economy zu erwarten. Neben der aktiven
Teilnahme an der internationalen Diskussion um Konzepte und Methoden zur Erfassung dieser Phänomene gilt es, die
notwendigen Datengrundlagen bereitzustellen, um letztendlich Best Practices und Empfehlungen aus dem internationa-
len Diskussionsprozess umsetzen zu können. Dies betrifft vor allem die definitorische Abgrenzung von VGR-
Transaktionen (Produktion, Konsum) und, im Rahmen der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft, die Zurechnung
von Güterströmen und Vermögensbeständen zu einer bestimmten Volkswirtschaft. Beides hat wesentlichen Einfluss
sowohl auf das Niveau, als auch auf die Entwicklung einzelner VGR-Aggregate. Es ist davon auszugehen, dass diese
Themen auch im Jahr 2021 und darüber hinaus auf der internationalen und nationalen Agenda stehen werden.
Die Gebarungsstatistik, die auf Basis der Gebarungsstatistik-Verordnung 2014 zu erstellen ist, ist die wichtigste Quelle
für VGR-Daten über den Sektor Staat (ESVG 2010, Excessive Deficit Procedure (EDP), Österreichischer Stabilitätspakt,
EU-Six Pack-Haushaltsrichtlinie). Ab dem Budgetjahr 2020 ist die neue Voranschlags- und Rechnungsabschluss-
Verordnung (VRV 2015) von den Ländern und Gemeinden anzuwenden. Nach einer Testphase im Jahr 2019 sind die
erweiterten Datenmeldungen von Ländern und Gemeinden entsprechend den neu definierten Datenanforderungen ab
dem Berichtsquartal 2020Q1 vierteljährlich durchzuführen. Die Übermittlung der Gebarungsdaten der ausgegliederten
Einheiten an Statistik Austria wird in enger Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Gebietskörperschaften in inhalt-
licher, zeitlicher und technischer Sicht weiter entwickelt.
in der Preisstatistik werden die seit mehreren Jahren systematisch analysierten Preis- und Güterinformationen aus digita-
len Datenquellen für geeignete Preisindizes weiter schrittweise herkömmlich erhobene Preisinformationen ersetzen (ins-
besondere Webscraping für H/VPI, Kaufkraftparitäten und Ausrüstungsinvestitionen). Die Vorbereitung der Einführung
von Scannerdaten als preisstatistische Datengrundlage für einen signifikanten Teil der Verbraucherpreisstatistik (Le-
bensmittel und Drogeriewaren) wird im Verlauf des Jahres 2021 abgeschlossen. Während diese Modernisierungsmaß-
nahmen weiter umgesetzt werden, wird der Fokus vor allem im Bereich der Unternehmenspreise im Jahr 2021 auf durch
FRIBS bedingte Umstellungsarbeiten gelegt werden. Weiters werden Vorbereitungs- und Revisionsarbeiten zur Umstel-
lung auf das neue Basisjahr 2020 abzuschließen sein.
Die Betreuung der Fachbereiche zu den Themen Stichprobenplanung, Imputationen, Modellrechnungen und Bereinigung
von Zeitreihen wird auch im Jahr 2021 ein zentraler Arbeitsschwerpunkt für den Bereich Methodik sein. Von hoher Be-
deutung sind in diesem Zusammenhang Arbeiten zur Standardisierung von Stichprobenprozessen (Ziehung, bzw. Hoch-
und Fehlerrechnung). Ein wesentlicher methodischer Schwerpunkt wird auch in der Erweiterung der Kompetenz in Rich-
tung Data Science liegen. Das Ziel ist es hier, die methodische Betreuung bei der Erschließung und Nutzung neuer Da-
tenquellen zu gewährleisten. Auch Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in wichtigen statistischen Methoden
und in der Softwareumgebung R sollen 2021 weitergeführt werden.
Die Aktivitäten zur Förderung des Wissensaustausches sowohl als Veranstalter, als auch durch die Teilnahme von Mitar-
beiterinnen und Mitarbeitern an internationalen Veranstaltungen sind hausweite Themen, deren Wahrnehmung auch
über die Grenzen des statistischen Systems signifikant ist. Ein generell für das Haus bestehender Arbeitsschwerpunkt ist
die Partizipation im internationalen Bereich, vor allem im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems (ESS). Dies
betrifft die aktive Teilnahme an Arbeitsgruppen und die proaktive Beteiligung an wichtigen, die amtliche Statistik betref-
fenden Innovationen, wie z.B. im Rahmen von ESSnet-Projekten. Statistik Austria wird im Rahmen der Umsetzung der
ESS Vision 2020 auch weiterhin an ausgewählten VIP–Projekten (Vision Implementation Projects) im Sinne der Weiter-
entwicklung europäischer Statistiken mitzuwirken.
Bei den IT-Arbeiten werden die Bestrebungen, die digitalen Bedürfnisse von Statistik Austria mit innovativen Lösungen
und hohen Qualitätsstandards umzusetzen, fortgesetzt werden. In einzelnen Projekten werden die Fachbereiche in ko-
operativer Form bei verschiedenen Geschäftsprozessen (vor allem im Bereich Software) unterstützt werden. Besonders
hervorzuheben sind dabei die Tätigkeiten bei der ESS-Zertifizierung für Informationssicherheit (angelehnt an ISO 27001)
im Rahmen des Mikrodatenaustausches mit Eurostat und anderen NSIs. Nachdem bereits zahlreiche Maßnahmen ent-
wickelt und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst wurden, stand die offizielle Prüfung bzw. Abnahme der ESS-
Sicherheitszertifizierung für die Statistik Austria im Jahr 2019 an. Diese Überprüfung stellte Statistik Austria ein sehr gu-
tes Zeugnis aus. Ab 2020 wird sich die IT-Abteilung an Grants beteiligen, um etwaige Verbesserungen der Sicherheits-
struktur zu erzielen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Zurverfügungstellung einer neuen technischen Lösung für den
Internetauftritt sein, damit die fachlichen Anforderungen mit modernen Werkzeugen und ein Redesign umgesetzt werden
können.

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Stellungnahme des Statistikrates
Die Stellungnahme der Arbeitsgruppe Arbeitsprogramm des Statistikrates zum Arbeitsprogramm 2021, welche seitens
des Statistikrates im Umlaufwege am 19. November 2020 beschlossen wurde, wird im Folgenden wiedergegeben:

Stellungnahme des Statistikrates zum Arbeitsprogramm 2021 gem. § 39 Bundesstatistikgesetz

Executive Summary/KERNaussagen

Nach dem Bundesstatistikgesetz ist es die Aufgabe des Statistikrates2, fachliche Empfehlungen abzugeben und die Einhaltung der Grundsätze der Statistik zu überprüfen.
Im Besonderen hat er die Pflicht, aus unabhängiger fachlicher Sicht Empfehlungen und Stellungnahmen zum Arbeitsprogramm3 von Statistik Austria abzugeben.

Die vorliegende Stellungnahme konzentriert sich auf Schwerpunktbereiche der Arbeit von Statistik Austria im nächsten und in den kommenden Jahren:

       •   Der Statistikrat anerkennt die Erfolge von Statistik Austria, den europäischen Vorgaben, den Anforderungen des § 1 Bundesstatistikgesetz 2000 und dem Re-
           design der statistischen Produktionsmethoden sowie der Optimierung der Prozesse und der Qualitätssteigerung bei den Produkten nachzukommen. Eine be-
           sondere Herausforderung für die amtliche Statistik sieht der Statistikrat in den aktuellen Rahmenbedingungen. Mit Besorgnis hat er zur Kenntnis genommen,
           dass vor dem Hintergrund real sinkender Budgets markante Einsparungsmaßnahmen gesetzt wurden. Der Statistikrat macht darauf aufmerksam, dass
           bei allem Verständnis für Strukturänderungen, der inhaltliche und qualitative Aspekt nicht aus den Augen verloren werden darf. Die in den letzten Jahren
           erreichte hohe Qualität und internationale Reputation von Statistik Austria dürfen im Zuge der Aufgabenkritik und der Identifizierung von Einsparungspo-
           tentialen nicht aufs Spiel gesetzt werden.
           Der Statistikrat erachtet es jedoch als dringend notwendig, eine Strategie zur inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Bundesanstalt un-
           ter Einbindung aller Nutzerinnen und Nutzergruppen zu entwickeln, um einer modernen Gesellschaft gerecht zu werden und im internationalen Vergleich
           bestehen zu können.
       •   In den Jahren 2021/2022 findet eine weitere Überprüfung der Arbeiten von Statistik Austria im Rahmen eines Peer Reviews durch hochrangige nationale und
           internationale Expertinnen und Experten statt. Der Peer Review bietet die Möglichkeit eines Benchmarkings der Bundesanstalt hinsichtlich des Erfül-
           lungsgrades der Grundsätze des Verhaltenskodex für Europäische Statistiken, wie etwa Unabhängigkeit, Objektivität, Wirtschaftlichkeit und Vermeidung
           übermäßiger Belastung der Auskunftgebenden.
       •   Das Coronavirus und die Maßnahmen zu dessen Eindämmung stellten große gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen für Österreich dar. Der
           Bundesanstalt kam in ihrer Rolle als Datenerheber und Datenbereitsteller eine wesentliche Bedeutung in der Krisenzeit zu. Die Erkenntnisse aus COVID-19
           werden möglicherweise Auswirkungen auf künftige strategische Entscheidungen haben. Die gemachten Erfahrungen müssen daher einer eingehenden Evalu-
           ierung unterzogen und Maßnahmen für einzelne Prozesse abgeleitet werden.
       •   Die nationale Umsetzung der europäischen Rahmenverordnung zur Unternehmensstatistik (FRIBS) stellt für die amtliche Statistik eine besondere
           Herausforderung dar, da damit weitreichende Implikationen für die österreichische Wirtschaftsstatistik verbunden sind. Der Statistikrat begrüßt die Vorteile
           einer Harmonisierung, legt jedoch besonderen Wert darauf, dass durch die nationale Umsetzung die methodischen Errungenschaften Österreichs und die In-
           formationsvielfalt, die Voraussetzung für viele politische Ent-scheidungen bilden, keinesfalls verloren gehen.
       •   Die Bevölkerungsstatistik zählt zu den Kernaufgaben der amtlichen Statistik. Den Arbeiten zur Registerzählung 2021, insbesondere zur Volkszählung samt
           Befragung von Personen mit Hauptwohnsitzmeldung, aber ohne weitere Lebenszeichen im Zuge der Wohnsitzanalyse, ist besondere Aufmerksamkeit zu
           widmen. Die Halter der Verwaltungsdatenquellen sind angehalten, die Daten qualitätsgeprüft und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
       •   Die Außenkommunikation stellt Statistik Austria im Zuge der neuen technischen Möglichkeiten und Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer vor zuneh-
           mende Herausforderungen. Der Website als wichtiges Kommunikationsmedium kommt dabei eine bedeutende Rolle zu. Eine nutzerorientierte und zielge-
           richtete Aufbereitung von Daten ist aus Sicht des Statistikrates ebenso wichtig wie die Ausrichtung der Online-Datenbank STATcube nach den Bedürfnissen
           der Nutzerinnen und Nutzer. Die aktuellen Entwicklungen im Technologie-Bereich (z.B. Open Data, Instrumente zur Datenvisualisierung) eröffnen neue
           Möglichkeiten in der Bereitstellung amtlichen Datenmaterials. Die Bundesanstalt sollte verstärkt in die Nutzung dieser technischen Möglichkeiten investieren.
           Die Medienarbeit als zweite Säule der Außenkommunikation erfüllt eine wichtige demokratiepolitische Aufgabe: Die neutrale und unabhängige Information der
           Öffentlichkeit mit statistischen Daten und Tatsachen ist eine zentrale Aufgabe von Statistik Austria und von großem Wert für die Bevölkerung und die Demo-
           kratie. Um die Wahrnehmung der amtlichen Statistik als neutrale und unabhängige Institution in der Öffentlichkeit weiterhin zu gewährleisten, regt der Statistik-
           rat an, auch künftig ein Augenmerk auf eine klare Trennung zwischen Datenbereitstellung und inhaltliche Bewertung zu legen.
           Um unterschiedliche Zielgruppen erreichen zu können, sollte eine Ausweitung des Bereiches der Sozialen Medien angedacht werden.

Bewertung des Arbeitsprogramms 2021 und des Mittelfristigen Arbeitsprogramms 2022-2025
und Bewertung der Umsetzung der Grundsätze gem. § 24

Die Beurteilung des Arbeitsprogramms (AP) erfolgt unter dem Gesichtspunkt fachlich statistischer Überlegungen. Im Sinne des § 39 BStatG, der auf die Grundsätze
bei der Erstellung des Jahresarbeitsprogramms und des Vierjahresarbeitsprogramms Bezug nimmt, werden bei den einzelnen statistischen Projekten die Qualität der
Arbeiten, Umfang und Art der Veröffentlichung sowie die Aktualität der Ergebnisse beurteilt. Entsprechend § 24 BStatG werden auch Objektivität und Unparteilichkeit
bei der Erstellung der Statistiken, die Anwendung statistischer Methoden und Verfahren nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Stan-
dards und deren Offenlegung sowie die Maßnahmen zur Minimierung der Belastung und ausreichende Information der Betroffenen und Auskunftspflichtigen bewer-
tet.
Grundlagen für die Beurteilung sind der Entwurf des AP 2021 und eine Vorschau auf das AP 2022 - 2025 von Statistik Austria (Fassung vom 12. August 2020).

Die Herausforderungen für die kommenden Jahre sind vor allem die Rahmenbedingungen, die sich durch die nationale Umsetzung europäischer Rahmen-
verordnungen in der Sozial-, der Unternehmens- und der Landwirtschaftsstatistik ergeben. Zusätzlich sind die Erfahrungen aus COVID-19 umfassend zu evaluieren
und Maßnahmen für die künftige inhaltliche Schwerpunktsetzung und organisatorische Abwicklung abzuleiten.

2
 Der Statistikrat besteht lt. § 44 Bundesstatistikgesetz 2000 aus 16 Mitgliedern, 4 entsandt vom Bundeskanzler, je eines vom Bundes-
ministerium für Finanzen, für Bildung, Wissenschaft und Forschung, für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und für
Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Je ein Mitglied wird von der Oesterreichischen Nationalbank, der Wirtschaftskammer Öster-
reich, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, des Öster-
reichischen Gemeindebundes, des Österreichischen Städtebundes und von der Landeshauptleutekonferenz entsandt.
3
    § 47 Abs. 5 Bundesstatistikgesetz 2000

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Der Statistikrat hat mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, dass vor dem Hintergrund real sinkender Budgets markante Einsparungsmaßnahmen gesetzt wurden. Er
macht darauf aufmerksam, dass bei allem Verständnis für Strukturänderungen, der inhaltliche und qualitative Aspekt nicht aus den Augen verloren werden darf.
Der Statistikrat erachtet es jedoch als dringend notwendig, eine Strategie zur inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Bundesanstalt unter Einbin-
dung aller Nutzerinnen- bzw. Nutzergruppen zu entwickeln, um einer modernen Gesellschaft gerecht zu werden und im internationalen Vergleich bestehen zu kön-
nen.

1.   RAHMENBEDINGUNGEN UND QUERSCHNITTS-AKTIVITÄTEN

Für die Jahre 2021/2022 ist ein weiterer Peer Review 4 des österreichischen statistischen Systems zum Code of Practice (Verhaltenskodex) vorgesehen. Dabei
werden wesentliche Aspekte der amtlichen Statistik wie Qualität, Unabhängigkeit und Objektivität überprüft. Der Statistikrat ersucht um umfassende Einbeziehung in
die Expertengespräche, da es auch zu seinen Aufgaben zählt, die Einhaltung des Verhaltenskodex regelmäßig zu evaluieren.

In den im Jahr 2019 von den Leitungen der Statistischen Ämter festgehaltenen Bratislava Conclusions wird die künftige Bedeutung der Globalisierung, die insbe-
sondere auf der Internationalisierung und Komplexität der Wertschöpfungsketten beruht, hervorgehoben. Im Zuge von COVID-19 hat dieses Thema an Relevanz
gewonnen und sollte verstärkt in die Arbeiten auf europäischer Ebene einbezogen werden. Internationale Wertschöpfungsketten und die Verflechtung von Märkten
werden in Zukunft verstärkt im Fokus wirtschaftspolitischer Entscheidungen stehen und bedürfen einer soliden Datenbasis.

Das Strategiekonzept „Strategie 2020“ von Statistik Austria wurde im Zuge des Projektes „Statistik Austria – Optimierung der Organisation“ überarbeitet. Nunmehr ist
die Erstellung der „Strategie 2021 bis 2025“ vorzunehmen, wobei aus Sicht des Statistikrates folgende Aspekte Berücksichtigung finden sollten:

     •     Die Erfahrungen aus COVID-19 müssen einer eingehenden Evaluierung unterzogen und Maßnahmen für einzelne Prozesse abgeleitet werden. Davon
           betroffen sind zum einen inhaltliche Aspekte, wie die Bereitstellung von Kurzfristindikatoren, themenspezifischer Daten oder der verstärkte Fokus auf in-
           ternationale Verflechtungen. Zum anderen sind die Kooperationen mit externen Partnern zu adaptieren. Das betrifft sowohl die Datenlieferanten als auch
           Eurostat. Und schließlich sind auch interne Prozesse (u.a. unter Berücksichtigung des bereits implementierten, internationalen Prozessmodells GSPBM)
           auf Krisenfestigkeit zu prüfen.
     •     Die Rahmenverordnung zur Unternehmensstatistik (FRIBS) stellt nach wie vor ein Kernthema dar. Nachdem die rechtlichen Arbeiten auf europäischer
           Ebene abgeschlossen sind, ist die Umsetzung auf nationaler Ebene vorzubereiten. Die vorgesehenen engen Kooperationen zwischen betroffenen Fach-
           bereichen sowie der intensive Austausch mit wichtigen Nutzerinnen- und Nutzergruppen werden vom Statistikrat ausdrücklich begrüßt. Aus inhaltlicher
           Sicht wird auf das Positionspapier5 verwiesen, das vom Statistikrat dazu erstellt wurde. Jedenfalls ist darauf zu achten, dass die Qualität der Statistiken
           sowie der Informationsgehalt von Daten gewährleistet bleiben. Der Statistikrat empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass sich Statistik Austria weiterhin
           konsequent für die Beibehaltung und erweiterte Nutzbarmachung von administrativen Datenquellen einsetzt, da dies eine wichtige Rolle für die erfolgrei-
           che nationale Umsetzung von FRIBS spielen wird.
           Einen ersten Schritt stellt das Projekt zum künftigen nationalen Einheitenkonzept dar, im Rahmen dessen u.a. die Bildung einer statistischen Einheit „Un-
           ternehmen“ innerhalb von Unternehmensgruppen erfolgte.
     •     Der verstärkte Einsatz von digitalen Technologien (Tablets, Apps) bei der Erfassung von Daten im Rahmen von Erhebungen ist positiv zu sehen. Der
           Statistikrat begrüßt, dass die umfassenden Datenschutzbestimmungen berücksichtigt und den meldepflichtigen Personen und Unternehmen entspre-
           chend kommuniziert werden.
     •     Die Nutzung von Verwaltungsdaten stellt nach wie vor ein wesentliches Instrument in der Reduktion der administrativen Belastung dar. Die Bundesan-
           stalt, insbesondere der Verwaltungsdatenkoordinator, sollte aus Sicht des Statistikrates verstärkt durch die Ressorts über die Erarbeitung bzw. Novellie-
           rung von Rechtsgrundlagen informiert werden. So könnte bereits im Vorfeld abgeklärt werden, in welcher Form statistische Informationen zur Verfügung
           stehen müssten (z.B. hinsichtlich zeitlicher Verfügbarkeit der Daten, Definitionen, Frequenz der Verfügbarkeit der Daten etc.), um für die amtliche Statistik
           verwertbar zu sein.
     •     Die Implementierung eines zentralen Metadatenmanagements stellt eine wesentliche Voraussetzung für eine effiziente Abwicklung von Prozessen und
           die Verfügbarkeit von kohärenten Daten dar. Der Statistikrat hat sich in der Vergangenheit daher mehrfach dafür ausgesprochen. Im Sinne der Effizienz
           empfiehlt er, die bisherigen Erfahrungen zum eingestellten Datawarehouse einfließen zu lassen.
     •     Für die Datenbank STATcube wird vom Statistikrat zum wiederholten Mal eine nutzerfreundlichere Gestaltung angeregt. Die geplante Verbesserung der
           Nutzerfreundlichkeit der Datenbank STATcube wird vom Statistikrat ausdrücklich begrüßt. Aus inhaltlicher Sicht sind in vielen Bereichen noch Daten-
           einlagerungen erforderlich, insbesondere zu jenen Themen, zu denen Daten grundsätzlich frei verfügbar sind (z.B. Konsumerhebung). Der Statistikrat
           weist auf einige Aspekte hin, wie die Zahlungsmodalitäten oder die Tarifgestaltung, die potenziellen Nutzerinnen und Nutzern die Datenverwendung er-
           schweren. Insbesondere sollten auch Zugriffe für Nutzerinnen und Nutzer mit nur wenigen Einzelabfragen auf den kostenpflichtigen Teil zu leistbaren
           Konditionen möglich sein. Eine unter dem Aspekt der Gliederungstiefe der angebotenen Daten durchgehende Linie, welche Datenabfragen kostenpflich-
           tig sind, scheint sowohl im Sinne der Akzeptanz als auch der Nutzerfreundlichkeit wünschenswert.
           Grundsätzlich regt der Statistikrat an, unter Einbindung der Kern-User eine mittelfristige Strategie zur Weiterentwicklung einer benutzerfreundlichen und
           ressourcenschonenden Datenbanklösung zu erarbeiten. Dafür sollte eine Evaluierung der Datenangebote anderer Statistikämter durchgeführt und Über-
           legungen zu optimalen mittel- bis langfristigen Lösungen für die Bundesanstalt angestellt werden.
     •     Zur Preisgestaltung der Produkte von Statistik Austria wird vom Statistikrat empfohlen, noch stärker zwischen kommerziellen und öffentlichen bzw. wis-
           senschaftlichen Interessen zu differenzieren. Der Statistikrat begrüßt, dass - dem internationalen Trend folgend - Auswertungen auch kostenlos zur Ver-
           fügung gestellt werden und ersucht, eine Ausweitung des Angebots zu prüfen. Jedenfalls sollten zumindest jene Daten, die bei Eurostat frei verfügbar
           sind, auch bei Statistik Austria weiterhin kostenlos zugänglich sein.
     •     In der verstärkten Visualisierung von statistischen Ergebnissen sieht der Statistikrat eine moderne und nutzerfreundliche Präsentation von Statistik Aus-
           tria.
     •     Die Website ist ein wesentliches Kommunikationsmedium von Statistik Austria nach außen. Aus Sicht des Statistikrates ist gerade in der heutigen Zeit die
           Bereitstellung von sachlich fundierten Statistiken von besonderer Bedeutung. Wie sich gezeigt hat, ist insbesondere in Krisenzeiten die amtliche Statistik
           gefordert, der Öffentlichkeit zeitnah aufbereitete statistische Informationen zur Verfügung zu stellen. Weiters ist eine nutzungsgerechte Aufbereitung der
           Statistiken von großer Relevanz, regelmäßige Nutzerinnen- und Nutzerbefragungen sollen dazu Anregungen liefern. Aus Sicht des Statistikrates ist die
           Verwendung von unterschiedlichen Formen der Datenpräsentation ein wichtiges Instrument eines modernen Web-Auftrittes, allerdings sollte dem kon-
           ventionellen Statistikangebot dieselbe Bedeutung beigemessen werden.

4
  Die Peer Reviews bilden einen wichtigen Bestandteil der Strategie des Europäischen Statistischen Systems für die Umsetzung des
Verhaltenskodex zur Verbesserung der Integrität, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der nationalen statistischen Stellen und
des Europäischen Amtes für Statistik. Im Rahmen der Überprüfung werden Fragen bezüglich der Einhaltung des Verhaltenskodex
sowie der Koordinierung im Bereich des statistischen Systems gestellt.
5
  2. Positionspapier des Statistikrates zur Rahmenverordnung für eine integrierte Unternehmensstatistik (FRIBS)

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•     Die barrierefreie Gestaltung von Informations- und Kommunikationstechnologie-Produkten und -Lösungen ist eine gesetzliche Vorgabe, die sowohl für die
           Verwaltung als auch für die Privatwirtschaft gilt. Um der gesetzlich verankerten Zielsetzung zur Gewährleistung eines barrierefreien Zuganges zu Inter-
           netauftritten für Menschen mit Behinderung Genüge zu tun, empfiehlt der Statistikrat, dass die bereits begonnenen Arbeiten zur Adaptierung des Inter-
           netauftrittes von Statistik Austria intensiv fortgesetzt werden. Mit der geplanten Neugestaltung des Internetauftritts bietet sich die Möglichkeit von vorn-
           herein einen barrierefreien Zugang zu öffentlich zugänglichen (Statistik)Produkten der Bundesanstalt mitzudenken und umzusetzen.
     •     Die Medienpräsenz von Statistik Austria wird grundsätzlich positiv gesehen. Eine Ausweitung im Bereich der Sozialen Medien sollte angedacht werden,
           da damit unterschiedliche Zielgruppen erreicht werden können. Der Statistikrat unterstreicht die Bedeutung von Objektivität, Unparteilichkeit und
           Sachlichkeit, die dabei weiterhin im Auge behalten werden müssen. Zudem regt der Statistikrat an, dass bei der Veröffentlichung von statistischen
           Ergebnissen durch Statistik Austria möglichst auch Metainformationen (Methoden, Definitionen etc.) sowie Kontextin-formationen und Erklärungen zu den
           Ergebnissen kommuniziert werden, um eine korrekte Interpretation der Daten bestmöglich zu unterstützen.
     •     Einen wichtigen Aspekt im Zusammenhang mit dem Vertrauen der Öffentlichkeit in die amtliche Statistik sowie der Erhöhung der Transparenz stellt der
           sogenannte Equal Access, der gleichzeitige und gleichberechtigte Zugang zu statistischen Daten, dar. Dieser ist im Grundsatz 6 des Verhaltenskodex für
           Europäische Statistiken festgehalten. Ausnahmeregelungen sollten eingehend geprüft und nur im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gewährt werden.
           Jedwede Form von Vorabinformationen ist jedenfalls umfassend auf der Website von Statistik Austria zu dokumentieren.
     •     Der Statistikrat sieht die Notwendigkeit, den Zugang zu Mikrodaten für die öffentlichen Stellen und die Wissenschaft zu erleichtern, wie dies auch im Re-
           gierungsprogramm festgehalten ist. Er unterstützt daher die dies-bezüglichen Anstrengungen nachdrücklich.

Der Statistikrat appelliert an die zuständigen Ressorts, dass die für die statistischen Aufgaben notwendigen Rechtsgrundlagen zeitgerecht erlassen werden. Damit
soll sichergestellt werden, dass ausreichend Zeit sowie die erforderliche finanzielle Ausstattung für die Durchführung der statistischen Aufgaben entsprechend den
Lieferverpflichtungen gewährleistet sind.

Der Statistikrat empfiehlt, dass das derzeitige Format der Fachbeiräte evaluiert wird. Um den Mehrwert zu steigern, sollte zusätzlich zur Berichterstattung über
vergangene Themen vermehrt auch zukünftigen Projekten ausreichend Diskussionsraum geboten werden. Neben der regelmäßigen Abhaltung der Fachbeiräte wäre
auch die Rolle der Arbeitsgruppen neu zu definieren. Damit soll ein fruchtbringender Austausch der Bundesanstalt mit den Stakeholdern gewährleistet werden.
Ebenso wie die Fachbeiräte stellen die Standarddokumentationen eine wichtige Informationsschiene für die interessierten Datennutzerinnen und -nutzer dar. Sie
bieten Hintergrundinformationen über zugrundeliegende Konzepte, Definitionen und Erläuterungen samt Angaben zu den verwendeten Methoden und die Qualität
von Statistiken (Metainformationen). Daher sollten die Dokumentationen möglichst aktuell gehalten werden, um geänderte Rahmenbedingungen adäquat abzubilden.

2. DIREKTION BEVÖLKERUNG

Projekte

Von den in Vorbereitung befindlichen Projekten erachtet der Statistikrat die folgenden Arbeiten als besonders bedeutsam:

•    Im Zuge der Umsetzung der neuen Europäischen Verordnung für Sozialstatistik (IESS) werden sich Auswirkungen auf einzelne Statistiken wie geänderte Maßzah-
     len, Zeitreihenbrüche bei weitergeführten Maßzahlen, geänderte Definitionen udgl. ergeben. Eine umfassende Vorabinformation an die Datennutzerinnen und -
     nutzer wird seitens des Statistikrates empfohlen.
•    Die Zeitverwendungserhebung liefert wichtige Informationen über den Zeitaufwand für unterschiedliche nicht bezahlte Tätigkeiten (z.B. Weiterbildung, Kinder-
     betreuung, freiwillige Tätigkeiten, Freizeitgestaltung), untergliedert nach verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Die im Regierungsprogramm 2020-2024 geplante
     neuerliche Durchführung der zuletzt 2008/2009 abgewickelten Erhebung, wird seitens des Statistikrates daher ausdrücklich begrüßt. Die Durchführung sollte nun-
     mehr zeitnah beauftragt werden.
•    Zur Verdienststrukturstatistik sind vertiefende Analysen u.a. zum Gender Pay Gap geplant. Da die Erhebungsergebnisse die Datenbasis für den europäischen
     Indikator „Gender Pay Gap“ bilden, wird diese Initiative vom Statistikrat unterstützt. In Österreich wird allerdings der öffentliche Bereich (Abschnitt O) ausgeklammert,
     während der Großteil der Mitgliedstaaten diesen auf freiwilliger Basis einbezieht. Im Sinne der Datenkonsistenz und einer verbesserten Vergleichbarkeit ersucht der
     Statistikrat im Zuge der geplanten Analyse um Prüfung der Ausweitung des Erfassungsbereiches und Initiierung eines zeitnahen Diskussionsprozesses auf eu-
     ropäischer Ebene. Dabei empfiehlt der Statistikrat einen vertieften Prozess mit der relevanten empirischen Forschung in Österreich, die sich in den letzten Jahren
     deutlich weiterentwickelt hat.
•    Die Arbeiten zum Thema „Wie geht’s Österreich?“ werden auch 2021 weitergeführt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der aufgenommenen Arbeiten
     zu den Sustainable Development Goals (SDGs) von hoher Relevanz. Zudem handelt es sich um ein Projekt, welches wesentlich zur Socioeconomic Literacy
     der Bevölkerung beitragen kann.
     Verstärktes Augenmerk ist auf die Art und Weise der Veröffentlichung der Indikatoren auf der Website der Bundesanstalt zu legen, um die Trennung zwischen
     Datenbereitstellung und Datenbewertung klar zu kommunizieren. Der Statistikrat empfiehlt daher - noch deutlicher als bisher - für externe Nutzerinnen und Nut-
     zer ersichtlich zu machen, dass die Bewertung der Indikatoren durch ein externes Expertengremium vorgenommen wird (beispielsweise durch ein entspre-
     chendes Layout, das sich von jenem von Statistik Austria abhebt), wie dies bereits in der Printpublikation der Fall ist. Jedenfalls rät der Statistikrat darüber hin-
     aus zu noch größerer Umsicht bei einer positiven bzw. negativen Bewertung. Die Bewertungskriterien sollen beispielsweise transparent dargestellt werden. Im
     Zweifelsfall ist – wie bereits schon derzeit bei manchen Indikatoren - gar keine Bewertung abzugeben.
     Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Indikatorensets regt der Statistikrat an, internationale Vergleiche und neben der Entwicklung auch das Niveau stärker
     zu berücksichtigen. Zudem sollten auch nationale Spezifika beachtet sowie beim Thema Nachhaltigkeit ein möglichst breiter Ansatz verfolgt werden.
•    2020 wurde erstmals ein Indikatorenbericht zu den Sustainable Development Goals (SDGs) im Auftrag des Bundeskanzleramtes erstellt, die Arbeiten werden
     2021 fortgeführt. Um vorhandene Synergien zu nutzen, begrüßt der Statistikrat die enge Abstimmung mit dem Indikatorenset zu „Wie geht’s Österreich?“.
•    Im Jahr 2021 findet wieder eine Registerzählung statt. Die Bundesanstalt nimmt hier eine fortschrittliche Rolle im internationalen Vergleich bei der methodi-
     schen Umsetzung der Volkszählung als komplett auf Verwaltungs- und Registerdaten aufgebauten Zählung ein. Darauf basierend werden neben der Bevölke-
     rungs-zählung weitere qualitativ hochwertige Produkte wie die Arbeitsstättenzählung oder das Bildungsbezogene Erwerbskarrieremonitoring zur Verfügung ge-
     stellt. Die derzeitig gültige Gesetzesgrundlage ermöglicht allerdings in Register-zählungsjahren umfassendere Auswertungsmöglichkeiten als in den neun Jah-
     ren dazwischen. Aus Sicht des Statistikrates wäre eine finanzielle Bedeckung erforderlich, um diese Datenlücke zu schließen.
•    Die geplante Erweiterung der Auswertungsmöglichkeiten bei den register-basierten Erwerbsverläufen (ERV) ist ausdrücklich zu begrüßen.
•    Für die Konsumerhebung wurden im Jahr 2020 erweiterte elektronische Meldemöglichkeiten angeboten, einschließlich einer Handy-App für das Eintragen von
     Ausgaben. Die Analyse der Qualität der Ergebnisse wird aufschlussreiche Aussagen über eine mögliche Ausweitung dieser Erhebungsinstrumente für andere
     Erhebungen zur Verfügung stellen. Voraussichtlich werden die Ergebnisse der Konsumerhebung sehr stark von COVID-19 bestimmt sein. Ein Viertel der Erhe-
     bungsperiode fällt in diesen Rezessionszeitraum. Einerseits ist die Faktizität der Datenlage aufgrund der mit der Krise einhergehenden Angebots-
     und/Nachfrageschocks zur Kenntnis zu nehmen – andererseits wird das aus der Konsumerhebung resultierende Gewichtungsschema für die nächsten fünf
     Jahre festgeschrieben. Dies hat u.a. Auswirkungen auf das Gewichtungsschema des H/VPI. Seitens des Statistikrates wird daher eine kritische Beobachtung
     und Analyse der Sachlage angeregt.

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