Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 der Stadt Neunburg vorm Wald - gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV-Kameralistik
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Vorbericht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 und § 3 KommHV-Kameralistik zum Haushaltsplan 2022 der Stadt Neunburg vorm Wald
Haushalt 2022 - Vorbericht Inhaltsverzeichnis 1. Übersicht Seite 1.1. Entwicklung des Haushaltsvolumens 2 1.2. Einwohner- und Beschäftigungsentwicklung 8 1.3. Gemeindestraßen 12 1.4. Gemeindeflächen 13 1.5. Vorbemerkungen 14 1.6. Rechnungsergebnis 2021 14 2. Verwaltungshaushalt Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten 21 Einnahmen 2.1. Grundsteuer A und B 22 2.2. Gewerbesteuer 24 2.3. Einkommensteuerbeteiligung 25 2.4. Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) 26 2.5. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 26 2.6. Schlüsselzuweisung 26 2.7. Steuerkraft/Umlagekraft/Finanzkraft der Stadt 27 2.8. Grunderwerbsteueranteil Art. 8 FAG 30 2.9. Pauschale Finanzzuweisung 30 2.10. Konzessionsabgabe 30 2.11. Straßenunterhaltungspauschale 31 Ausgaben 2.12. Personalausgaben 32 2.13. Kreisumlage 33 2.14. Gewerbesteuerumlage 34 2.15. Schulverbandsumlage 35 2.16. Zinsausgaben 36 3. Vermögenshaushalt 3.1. Zuführung zum Vermögenshaushalt / Investitionsrate 36 3.2. Übersicht der Einnahmen des Vermögenshaushalts 38 3.3. Übersicht der Ausgaben des Vermögenshaushalts 38 4. Schuldendienst und Verschuldung, Bürgschaften 4.1. Kreditaufnahme 44 4.2. Tilgungsleistungen 44 4.3. Schuldenstand und Pro-Kopf-Verschuldung 45 4.4. Bürgschaften 45 4.5. Verpflichtungsermächtigungen 46 5. Allgemeine Rücklage 46 6. Beteiligungen an Unternehmen in Privatrechtsform 47 7. Kassenlage in 2021, Inanspruchnahme von Kassenkrediten 50 8. Finanz- und Investitionsplanung 50 9. Zusammenfassung/Fazit/Ausblick 51 Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 1
Haushalt 2022 - Vorbericht 1. Übersicht Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Art. 64 GO) und der Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (§ 7 KommHV-Kameralistik) sind im Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in der Höhe der zu erwartenden und voraussichtlich zu leistenden Beträgen veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde ihre Höhe vorsichtig geschätzt. Der Beachtung der Haushaltsgrundsätze wird im vorliegenden Haushalt Rechnung getragen. Durch den vorgegebenen Finanzrahmen muss bei der Abwicklung des Haushaltes, wie bereits in den Vorjahren, großer Wert auf die Forderung des Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt werden. Dieser Haushaltsplanentwurf wurde durch den Hauptverwaltungsausschuss der Stadt in der Sitzung am 07.04.2022 vorberaten und ergänzt. Die im Finanzplan enthaltenen Werte wurden entsprechend den staatlichen Orientierungsdaten und den örtlichen Erfordernissen fortgeschrieben. 1.1. Entwicklung des Haushaltsvolumens Das Haushaltsvolumen der Stadt wird sich im Jahr 2022 wie folgt ergeben: Verwaltungshaushalt 19.043.950 Euro Ergebnis 2021 21.959.501,69 Euro Vermögenshaushalt 14.002.660 Euro Ergebnis 2021 10.062.592,13 Euro Gesamthaushalt 33.046.610 Euro Ergebnis 2021 32.022.093,82 Euro Das Gesamthaushaltsvolumen 2022 mit rd. 33 Mio. Euro ist das derzeit höchste der Stadt. Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Hinweis: 2013 bis 2021: Ergebnisse der Jahresrechnungen, 2022: Planansatz. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 2
Haushalt 2022 - Vorbericht Die EIGENBETRIEBE DER STADT NEUNBURG VORM WALD sind Unternehmen der Stadt, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 86 ff GO) und der Eigenbetriebsverordnung geführt werden. Seit 2005 ergeben sich folgende Betriebsstrukturen bzw. Aufgabenstellungen: - Eigenbetrieb „Stadtwerke - Entsorgung“ - Abwasserbeseitigung - Kommunale Reststoffaufbereitung - Beteiligung an der Strom- und Freizeit GmbH Seit 2020 Eigenbetrieb MVZ Gesundheitszentrum Ostoberpfalz Das Haushaltsvolumen der STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD - ENTSORGUNG beläuft sich in 2022 im Erfolgsplan auf 2.491.612 Euro (Vorjahr: 2.388.600 Euro) und im Vermögensplan auf 4.359.650 Euro (Vorjahr: 5.567.730 Euro). Mit StR-Beschluss vom 12.10.2006 erfolgte die organisatorische Eingliederung des städt. Bauhofes in den Eigenbetrieb, die zum 01.01.2010 vollzogen wurde. Der Stadthaushalt enthielt im Verwaltungshaushalt beim UA 8700 Erstattungsansätze für Personal- und Sachkosten sowie einen Verwaltungskostenanteil an die Stadtwerke. Seit 2015 wird der städt. Bauhof wieder über den Haushalt der Stadt Neunburg vorm Wald, UA 7711, abgewickelt. Die Praxis hat gezeigt, dass ein direkter Zugriff auf den Bauhof für die Erledigung von Aufgaben der Stadt die bessere Lösung ist. Die Stadtwerke Neunburg vorm Wald Freizeit GmbH erhält im UA 8700 des Verwaltungshaushalts einen jährlichen Zuschuss für angefallene Finanzierungszinsen im Zusammenhang mit der Revitalisierung des Torweiherareals - Schwarzachtalhalle. Die Tilgungsausgaben hierzu sind im UA 8700 des Vermögenshaushalts veranschlagt. Für die Revitalisierung des Stadthallenareals leistete die Stadt im UA 7621 zudem erhebliche Investitionszuschüsse von insgesamt 4,35 Mio. Euro. Ausgegliedert sind die Bereiche: Stromversorgung (Netz /Vertrieb), transferiert in die STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD STROM GMBH (75,1 % Freizeit GmbH + 24,9% Bayernwerk AG-Beteiligung) Schwarzachtalhalle, Bäder, Wärmeversorgung, Stromerzeugung, Grundstücke, transferiert in die STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD FREIZEIT GMBH (100 % Stadtwerke). neu seit 2020: EIGENBETRIEB - GESUNDHEITSZENTRUM OSTOBERPFALZ Das im Jahr 2020 neu gegründete Gesundheitszentrum Ostoberpfalz erhielt von der Stadt in 2020 eine Einlage in Höhe von 725 TEUR (HHSt.: 5400.9360 – 25 TEUR Stammkapital, 700 TEUR Einlage) u.a. für den Erwerb entsprechender Arztsitze. Im Gegenzug sind dafür in den kommenden Jahren entsprechende Rückflüsse an die Stadt (HHSt.: 5400.3300) vorgesehen. Das Haushaltsvolumen des GESUNDHEITSZENTRUMS OSTOBERPFALZ beläuft sich 2022 im Erfolgsplan auf 1.085.830 Euro (Vorjahr: 1.074.345 Euro) und im Vermögensplan auf 48.210 Euro (Vorjahr: 132.555 Euro). Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 3
Haushalt 2022 - Vorbericht Hintergrund: Das MVZ Gesundheitszentrum Ostoberpfalz entstand aus einer Notlage heraus, mit dem Ziel der Sicherung der aktuellen fachärztlichen Versorgung im Bereich der Chirurgie in der Stadt Neunburg und der Region. Darüber hinaus lassen sich durch das medizinische Versorgungszentrum jedoch auch weitere wichtige Zielsetzungen formulieren: 1. Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung im Stadtgebiet Neunburg, nicht nur im fachärztlichen Bereich, sondern auch im hausärztlichen Bereich, durch Schaffung einer Institution, die die Voraussetzung bietet, im Bedarfsfall weitere Kassenärzte mit problematischer Nachbesetzung rasch zu integrieren und so den Verlust von Kassenarztsitzen zu vermeiden. 2. Aufbau von Standortvorteilen beim Werben um junge und kompetente Ärztinnen und Ärzte sowie auch beim Werben um medizinisches Fachpersonal. Die junge Ärztegeneration sucht mehr denn je Tätigkeiten in Anstellung, ohne unternehmerisches Risiko und die Arbeit im Team mit interkollegialem Austausch. Auch Teilzeitbeschäftigungen werden bei zunehmender Feminisierung des ärztlichen Berufes immer häufiger angestrebt. Gerade ein MVZ kann in besonderer Weise durch hohe Flexibilität ein großes Spektrum an Möglichkeiten der Berufsausübung anbieten. 3. Schaffung einer wirksamen Einflussnahme der Kommune hinsichtlich der Gestaltung der ambulanten ärztlichen Versorgung durch zumindest partielle Übernahme der Steuerfunktion und Handlungshoheit. Durch den Erwerb von Kassenarztsitzen sind diese an die Kommune gebunden und können nicht aufgrund persönlicher Interessen Dritter ohne Zustimmung der Stadt Neunburg den Standort verlassen. 4. Weiterentwicklung und Aufbau verschiedenster Kooperationsformen mit weiteren Leistungserbringern im Gesundheitswesen (Krankenhäusern, Physiotherapeuten, hausärztliche und fachärztlichen Kollegen) zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Region. 5. Ausbau von Synergieeffekten innerhalb des MVZ zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit (Personal, Raumbedarf, medizinische Geräte). Leistungsdaten 2021 MVZ Gesundheitszentrum Ostoberpfalz: Neben den Umsatzzahlen, die der kaufmännische Leiter vorstellen wird, sind die quartalsbezogenen Fallzahlen gesetzlich versicherter Patienten gute Indikatoren zur Beurteilung der Leistungsentwicklung und Akzeptanz von medizinischen Praxen. Diesbezüglich lagen die Gesamtfallzahlen aller Praxen in den einzelnen Quartalen bei durchschnittlich 2400-2500 Behandlungsscheinen. Der deutliche Anstieg der Fallzahlen im 4. Quartal 2021 beruhte auf die in diesem Quartal vermehrt durchgeführten Impfungen. Die um diesen Faktor bereinigte Fallzahl liegt auf dem Niveau der Vorquartale. Diese Daten sind unter Berücksichtigung des erst kurzen Bestehens der Einrichtung zufriedenstellend und bieten eine gute wirtschaftliche Grundlage. Der Anteil privat versicherter Patienten liegt konstant bei 5 - 20 %, je nach Fachabteilung. Leistungsspektrum der Praxen: Hinsichtlich des Leistungsspektrums bietet die Allgemeinarztpraxis eine umfassende Familienmedizin für alle Alterskategorien an. Für eine hausärztliche Praxis besteht hinsichtlich apparativer Diagnostik ein sehr gutes Leistungsangebot, von Ergometrie bis hin zur Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 4
Haushalt 2022 - Vorbericht Ultraschalluntersuchung und Langzeit-EKG. Daneben werden auch Hausbesuche und Heimbesuche durchgeführt. Die chirurgische Praxis bietet Akutversorgung bei Verletzungen und Unfällen und Röntgendiagnostik zur Abklärung von Knochenbrüchen. Daneben werden degenerative Veränderungen des Bewegungsapparates konservativ behandelt und zahlreiche kleinere operative Eingriffe an Haut und Weichteilen durchgeführt. Die internistische Abteilung bietet umfangreiche Herzdiagnostik und Gefäßdiagnostik, internistische Röntgendiagnostik und gastroenterologische Endoskopie mit Magen- und Darmspiegelungen. Die Abteilung ist auch als Diabetes-Schwerpunktpraxis zugelassen. Strukturelle Entwicklung des GZO: 2021 wurde die allgemeinärztliche Praxis Dr. Boumadani in das MVZ integriert. Die Integration gelang nahezu problemlos. Dabei wurde im Sinne einer Fortsetzung der Patientenbindung besonderes Augenmerk auf den Erhalt der bestehenden und gut funktionierenden Praxisstruktur gelegt. Die ursprüngliche Intention einer räumlichen Fusion in der Krankenhausstraße 3a konnte aufgrund bestehender Mietverträge und nicht zuletzt auch durch einen coronabedingten, veränderten Raumbedarf im Refugium nicht realisiert werden. Das Kosteneinsparpotenzial durch Synergieeffekte hinsichtlich Personal und Gerätenutzung ist somit derzeit noch nicht ausgeschöpft. Personalentwicklung: Wie bereits erwähnt, ist Frau Dr. Boumadani seit 01.01.2021 ebenfalls angestellte Ärztin im MVZ. Die Kooperation mit der Kollegin ist sehr gut und harmonisch. Beim nichtärztlichen Personal konnten 2021 trotz der bekannten angespannten Arbeitsmarktsituation bei medizinischen Fachangestellten verschiedene positive Veränderungen erzielt werden. Sowohl im chirurgischen, als auch im internistischen Fachbereich gelang die Verpflichtung von motivierten Teilzeitkräften mit Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen in der Röntgendiagnostik. Darüber hinaus wird seit Herbst 2021 eine sehr engagierte Auszubildende beschäftigt, die in allen Bereichen des Gesundheitszentrums eingesetzt wird. Das nichtärztliche Personal ist hochmotiviert und zuverlässig. Das Betriebsklima ist gut und von einem guten Teamgeist geprägt. Qualitätsmanagement: 2021 wurden mehrere Qualitätskontrollen durch die kassenärztliche Vereinigung Bayern erfolgreich absolviert. Geprüft wurde hierbei die Qualität und Hygiene in der Endoskopie sowie die fachlichen Qualifikationen für die Herzschrittmacherdiagnostik und die Strukturqualität der Diabetologie. Interne Qualitätskontrollen finden regelmäßig im Bereich der Röntgendiagnostik sowie der Hygiene in der Endoskopie statt. 2021 nahm unser Personal an verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen teil. 2 Mitarbeiterinnen absolvierte erfolgreich den Auffrischungskurs im Strahlenschutz als Voraussetzung für die Tätigkeit in der Röntgendiagnostik. Unsere Diabetesberaterin nahm an mehreren zertifizierten Fortbildungskursen zur Schulung von Diabetikern teil. Außerdem absolviert eine unserer Fachkräfte gegenwärtig den 2-jährigen Kurs zur Praxismanagerin. Das ärztliche Personal nahm ebenfalls an verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen teil, u.a. für Orthopädie und Unfallchirurgie, Diabetologie, Herzerkrankungen. Durch den externen Hygienebeauftragten erfolgten die erforderlichen Hygieneunterweisungen für das Personal und Hygienebegehungen in allen Praxen. Ebenso erfolgten Begehungen der Praxen bezüglich Arbeitsschutz. Regelmäßige arbeitsmedizinische Kontrolluntersuchungen werden zeitgerecht durchgeführt. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 5
Haushalt 2022 - Vorbericht Auswirkungen der Corona-Pandemie: Die Pandemie war auch im Jahre 2021 ein allgegenwärtiges Thema. In allen Fachbereichen war die alltägliche Arbeit durch die nötigen Hygienemaßnahmen, durch infektionsbedingte Terminausfälle und Terminverschiebungen und nicht zuletzt durch die infektionsbedingten Personalausfälle erschwert. Allen Herausforderungen konnten wir jedoch durch die Kooperation des gesamten Teams gerecht werden. 2021 wurden während und auch außerhalb der normalen Arbeitszeit immer wieder Impftermine in allen Fachbereichen für interessierte Patienten und Mitbürger angeboten. Das Gesundheitszentrum hat sich darüber hinaus als städtische Einrichtung in verschiedene Impfveranstaltungen, gemeinsam mit der BRK-Bereitschaft, eingebracht. Hier zeichnete sich unser Personal besonders durch hohes Engagement und ein hohes Maß an Flexibilität aus. Ich möchte die Gelegenheit nützen, mich offiziell bei unseren Mitarbeitern für diesen Einsatz zu bedanken. Abschließende Bewertung: Zusammenfassend kann man nach nunmehr 19 Monaten die Gründungsphase des Gesundheitszentrums Ostoberpfalz als abgeschlossen betrachten. Wenngleich strukturell und personell weitere Optimierungsoptionen bestehen, erscheint der bisherige Verlauf unserer Arbeit und das bisherige Ergebnis auch in wirtschaftlicher Hinsicht durchaus zufriedenstellend. Die Versorgung unserer Patienten konnte weiterhin für eine Stadt dieser Größenordnung auf relativ hohem Niveau gehalten werden Nach 19 Monaten kann aufgrund unserer Erfahrungen die Realisierbarkeit eines fachübergreifenden MVZ auch unter kommunaler Trägerschaft als bestätigt betrachtet werden. Im Bewusstsein des Größtenteils unserer Bevölkerung ist das Gesundheitszentrum als städtische Institution zwischenzeitlich angekommen und akzeptiert. Zukünftige Zielsetzungen und Herausforderungen: Die Grundintention zur Gründung des Gesundheitszentrums Ostoberpfalz war in erster Linie die Sicherung der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung in Stadt und Land. Sollte sich in naher Zukunft unter diesem Aspekt die Notwendigkeit der Bildung weiterer Operationen ergeben, wäre mittelfristig eine Zusammenführung aller Bereiche des Gesundheitszentrums unter einem Dach anzustreben. Durch diese Maßnahme würden sich deutliche Synergien hinsichtlich Personal und Gerätetechnik und entsprechender Kosteneinsparungen ergeben, die für die wirtschaftliche Zukunft des Gesundheitszentrums von nicht unerheblicher Bedeutung wären. Aufgrund der allgemeinen Arbeitsmarktsituation im ärztlichen Bereich stellt die kompetente Nachbesetzung mittelfristig freiwerdender Kassenarztsitze eine große Herausforderung dar, der wir uns bereits seit Ende 2021 stellen. Die Stadt Neunburg und die Geschäftsführung des GZO werben diesbezüglich bereits auf verschiedenen Ebenen um interessierte Ärztinnen und Ärzte. Das MVZ gibt uns die Möglichkeit, Anstellungsverträge im öffentlichen Dienst in unterschiedlichsten und auch familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen anzubieten. Wir offerieren damit eine attraktive Anstellungsalternative zur Kliniktätigkeit und werden dieses Gremium zum gegebenen Zeitpunkt über aktuelle Entwicklungen informieren. Das Gesundheitszentrum Ostoberpfalz wird nach kaufmännischen Grundsätzen geführt. Von herausragender Wichtigkeit und hoher Priorität ist neben der doppelten Buchführung der Aufbau eines Controllings. Für die letzten 12 Monate liegen noch nicht alle Abrechnungen vor. Im Juni 2022 kommt erst die Endabrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern für das vierte Quartal 2021. Der Jahresabschluss mit seinen Anlagen konnte deshalb noch nicht abschließend erstellt werden. Aus den vorläufigen Beträgen lässt sich aber schon jetzt eine erste Prognose ableiten. Das Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 6
Haushalt 2022 - Vorbericht betriebswirtschaftliche Ergebnis für 2021 - ohne die Berücksichtigung der Vollabschreibungen - wird nach derzeitigen Hochrechnungen positiv ausfallen. Ohne den unermüdlichen Einsatz des ärztlichen Leiters und aller Beschäftigten wären diese erfreulichen Zahlen nicht möglich. Gesamtvolumen Stadt Stadtwerke – Entsorgung Gesundheitszentrum Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 7
Haushalt 2022 - Vorbericht 1.2. Einwohnerentwicklung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einwohnerzahl in der Pfalzgrafenstadt. In den Jahren 2007/2008 hatte die Stadt Neunburg vorm Wald die Kasernenschließung, und in den Folgejahren den damit verbundenen Bewohnerrückgang zu verkraften. Seit 2014 jedoch ist eine stete Zunahme der Einwohnerzahlen zu verzeichnen. Die Einwohnerspitze in 2015 bildet die Zuwanderung von Asylsuchenden ab, die zum großen Teil in der ehemaligen Kaserne untergebracht waren. Im Jahr 2020 war ein neuer Höchststand der im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden maßgebenden Bewohnerzahl festzustellen. 8400 8.341 8.345 8.291 8300 8.273 8.257 8.210 8200 8.171 8.130 8.093 8100 8.045 8.067 8.054 8.022 7.991 8000 7900 7800 7700 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Jun 21 Aktuell hat das Bayer. Landesamt für Statistik die Einwohnerzahl zum 30.06.2021 auf 8.291 festgesetzt. Zum 31.12.2020 lag diese Zahl bei 8.345 Einwohnern. Auch im Landkreis Schwandorf zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung der Einwohnerzahlen ab. Stand zum 30.06.2021: 148.960 Einwohner, zum 31.12.2020: 148.477 Einwohner. Ebenfalls ist hier eine steigende Einwohnerentwicklung feststellbar. 150.000 149.000 148.000 148.960 148.477 147.000 147.470 146.000 146.924 145.000 145.382 144.000 144.864 144.147 143.000 143.377 142.000 142.854 143.107 142.849 141.000 140.000 139.000 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Jun 21 Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 8
Haushalt 2022 - Vorbericht Zum Stichtag 31.12.2021 waren in Neunburg vorm Wald mit Haupt- und Nebenwohnung insgesamt 8.734 Personen (4.492 m / 4.242 w) gemeldet, die sich wie folgt aufteilen: Deutsche Nichtdeutsche 2008: 8.341 2008: 283 2009: 8.285 2009: 274 2010: 8.186 2010: 282 2011: 8.125 2011: 333 2012: 8.088 2012: 326 2013: 7.993 2013: 448 2014: 7.939 2014: 525 2015: 7.890 2015: 645 2016: 7.833 2016: 791 2017: 7.751 2017: 835 2018: 7.736 2018: 935 2019: 7.717 2019: 1.084 2020: 7.663 2020: 1.126 2021: 7.592. davon 3.799 m / 3.793 w 2021: 1.142, davon 693 m / 449 w Der Ausländeranteil beträgt rund 13,1 % (2020: 12,8 %) an der Gesamteinwohnerzahl. Den Schwerpunkt dabei bilden überwiegend Bewohner mit polnischer 142, rumänischer 173, türkischer 77, tschechischer 62, syrischer 81, mazedonischer 78, kroatischer 60, bulgarischer 51, slowakischer 33, kosovarischer 43, eritreischer 14, äthiopischer 20, ungarischer 16, irakischer 46, nigerianisch 23, mexikanisch 14, kasachisch 17, ukrainisch 21, srilankisch 17, griechisch 14, russisch 12, slowenisch 11 Staatsangehörigkeit. Die Aufteilung nach Religionszugehörigkeit in der Stadt Neunburg vorm Wald stellt sich wie folgt dar: katholisch Sonstige evangelisch 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 - 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 katholisch 6.830 6.784 6.737 6.665 6.579 6.593 6.433 6.317 evangelisch 597 577 546 559 532 561 528 512 Sonstige 1.037 1.174 1.341 1.362 1.560 1.647 1.828 1.905 Die Zahl der katholischen Einwohner ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Ebenso hat sich die Zahl der evangelischen Einwohner leicht reduziert. Leicht zugenommen hat dagegen die Zahl unter „Sonstige“ vom Vorjahr (1.828) zu aktuell 1.905 Einwohner, von denen 1.726 ohne Religionsangabe gemeldet sind. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 9
Haushalt 2022 - Vorbericht Leider übersteigt immer noch die Zahl der Sterbefälle die Zahl der Geburtenzahlen in Neunburg vorm Wald. Jedoch ist erkennbar, dass erfreulicherweise die Differenz dieser beiden Werte immer kleiner wird, bis auf das Jahr 2021. Die Kinder wurden überwiegend auswärtig (Schwandorf, Cham, Regensburg, usw.) geboren, haben aber ihren Wohnsitz in Neunburg vorm Wald. 120 108 109 101 100 96 92 92 92 84 87 82 81 75 77 80 72 71 69 60 40 20 - 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Geburten 72 75 71 84 82 77 81 69 Sterbefälle 96 92 108 101 92 87 92 109 Die Aufteilung der Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz nach dem Familienstand stellt sich folgendermaßen dar (der Betrag in Klammer ist vom Vorjahr): Familienstand Gesamt männlich weiblich geschieden 483 (481) 235 (242) 248 (241) ledig 3.533 (3.577) 2.039 (2.065) 1.494 (1.512) Lebenspartnerschaft 2 (2) 1 (1) 1 (1) verheiratet 3.977 (3.977) 2.011 (2.032) 1.966 (1.981) verwitwet 607 (613) 108 (108) 499 (505) nicht bekannt 132 (103) 98 (75) 34 (28) Gesamt: 8.734 (8.789) 4.492 (4.512) 4.242 (4.268) Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 10
Haushalt 2022 - Vorbericht Erfreulich zeigt sich die positive Entwicklung der Beschäftigungsstatistik. So stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen in Neunburg vorm Wald von 3.207 im Jahr 2009 auf 4.388 im Jahr 2021. Ebenso hat sich die Zahl der Arbeitslosen in diesem Zeitraum fast halbiert. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie in 2020/2021 sind hier jedoch noch zu berücksichtigen. Nach Abflauen der Pandemie wird aber mit weiter steigenden Beschäftigtenzahlen gerechnet. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Neunburg vorm Wald zum Stichtag 30.06.: 2009 2010 2011 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Männer 1.872 1.955 2.063 2.392 2.393 2.436 2.496 2.605 2.690 2.666 2.674 Frauen 1.335 1.354 1.378 1.449 1.544 1.534 1.569 1.652 1.656 1.650 1.714 Ausländer 78 87 132 298 350 353 402 494 553 595 596 unter 25 Jahre 531 519 575 677 664 655 660 669 668 648 646 55 Jahre und älter 364 396 426 594 630 671 725 765 777 819 873 Einpendler 1.868 1.957 2.062 2.274 2.348 2.385 2.470 2.575 2.650 2.614 2.682 Insgesamt 3.207 3.309 3.441 3.841 3.937 3.970 4.065 4.257 4.346 4.316 4.388 Zum Vergleich für 2021: Stadt Schwandorf: 15.139, Wackersdorf: 5.419, Markt Wernberg-Köblitz: 3.429, Burglengenfeld: 3.379, Stadt Nabburg: 2.854, Stadt Nittenau: 2.833, Stadt Pfreimd: 2.133, Stadt Oberviechtach: 1.775. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen: 2009 2010 2011 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei ( A ) 13 13 21 14 13 14 13 11 18 13 15 Produzierendes Gewerbe ( B - F ) 2.112 2.129 2.210 2.483 2.537 2.569 2.625 2.711 2.800 2.769 2.774 Handel, Verkehr und Gastgewerbe ( G - I 448 526 556 699 726 721 743 815 795 791 786 ) Sonstige Dienstleistungen ( J - U ) 634 640 654 644 661 666 684 720 733 743 813 Arbeitslose (Jahresdurchschnitte): 2009 2010 2011 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Männer 143 113 89 98 100 108 83 71 91 104 87 Frauen 92 75 74 67 68 66 43 47 60 62 62 Ausländer 21 15 15 20 27 43 32 28 40 46 35 unter 25 Jahre 35 20 17 18 16 16 11 11 16 20 16 55 Jahre und älter 39 35 37 39 43 43 28 30 36 45 50 Langzeitarbeitslose 45 42 38 36 38 47 34 24 30 32 42 Arbeitslose im Rechtskreis SGB III 132 104 83 91 89 79 66 66 91 108 89 Arbeitslose im Rechtskreis SGB II 103 85 80 75 79 95 60 53 60 59 60 Insgesamt 235 189 163 165 168 173 126 118 151 166 149 Arbeitslosenquote 6,83% 5,39% 4,53% 4,13% 4,10% 4,18% 3,02% 2,70% 3,36% 3,70% 3,28% Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 11
Haushalt 2022 - Vorbericht 1.3. Gemeindestraßen (Ortsstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen GVS) Jahr Ortsstraßen GVS insgesamt 2007 74,895 km 102,582 km 177,477 km 2008 75,127 km 102,923 km 178,050 km 2009 - keine Veränderungen - - 2011 2012 75,021 km 102,923 km 177,944 km - 2014 (Ortsstraße „In der Seugn“, Wegfall von 106 m) 2015 74,738 km 102,923 km 177,661 km (Ortsstraße „In der Seugn“, Wegfall von 283 m) 2016/ 74,738 km 102,923 km 177,661 km 2017 2018/ 76,224 km (Mehrung Ortsstraße Kleine Seigen, Hofzell, Stettner 102,923 km 179,147 km 2020 Zell) 2021 76,842 km 102,923 km 179,765 km (Mehrung durch Erschließung BG Stephanstraße III) Gesamtlänge Ortsstraße 76,842 km GVS 102,923 km Gesamtlänge 179,765 km lfd. Nummer Gemarkung Länge der Baulast Länge der Baulast Baulastträger Ortsstraße GVS 1 Eixendorf 1,480 8,950 2 Fuhrn 5,815 18,379 3 Haslarn 0,932 4,441 Stadt Neunburg vorm Wald 4 Katzdorf 0,626 0,569 5 Kemnath bei Fuhrn 2,675 13,295 6 Kleinwinklarn 2,895 1,403 7 Kröblitz 4,179 4,150 8 Lengfeld 1,131 2,565 9 Meißenberg 3,806 8,430 10 Mitteraschau 4,944 10,949 11 Mitterauerbach 1,326 3,007 12 Neunburg vorm Wald 37,680 8,608 13 Penting 4,913 10,457 14 Seebarn - Thann 4,440 7,720 Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 12
Haushalt 2022 - Vorbericht 1.4. Gemeindeflächen Das Gebiet der Stadt Neunburg vorm Wald, incl. aller Ortsteile, hat aktuell eine Gesamtfläche von 11.017,0047 ha, bzw. 110 km². Die Anzahl der Flurstücke beträgt 13.411. Aktuell besteht Neunburg vorm Wald aus folgenden Gemarkungen mit den aufgeführten Flurstücken und den Gemarkungsgrößen: Anzahl Fläche in km2 Gemarkung Flurstücke Alletsried 316 2,689143 Eixendorf 533 10,242676 Fuhrn 1.539 15,492273 Katzdorf 303 2,234256 Kemnath b. Fuhrn 1.592 18,044958 Kleinwinklarn 418 1,874527 Kröblitz 450 2,787940 Lengfeld 669 6,403863 Meißenberg 1.059 8,818422 Mitteraschau 1.075 9,690041 Neunburg vorm Wald 3.236 12,046787 Penting 1.322 11,409736 Seebarn 657 5,820698 Thann 242 2,614727 Gesamt 13.411 110,170047 Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 13
Haushalt 2022 - Vorbericht 1.5. Vorbemerkungen Rechtsgrundlagen der Haushaltswirtschaft Rechtsgrundlage für die Erstellung des Haushalts sind die Art. 61 - 70 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sowie die Vorschriften der Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik). Der Haushaltsplan ist die durch die Haushaltssatzung festgestellte systematische Zusammenstellung der für das Haushaltsjahr veranschlagten Haushaltseinnahmen und Haushaltsausgaben der gesamten Stadtverwaltung, sowie der im Haushaltsjahr voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Stadt Neunburg vorm Wald im Bewilligungszeitraum notwendig ist. Er ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt und ermächtigt die Stadtverwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Für die Gemeindebürger begründet der Haushaltsplan keine unmittelbaren Ansprüche oder Verbindlichkeiten. 1.6. Rechnungsergebnis 2021 der Stadt Neunburg vorm Wald: Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Vermögensstands und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen (Art. 102 Abs. 2 GO). VERWALTUNGSHAUSHALT 2021 Summe bereinigte Solleinnahmen/Sollausgaben (Ergebnis): 21.959.501,69 Euro Summe Einzelplan 0 – 9 Haushaltsansatz: 16.747.000,00 Euro VERMÖGENSHAUSHALT 2021 Summe bereinigte Solleinnahmen/Sollausgaben (Ergebnis): 10.062.592,13 Euro Summe Einzelplan 0 – 9 Haushaltsansatz: 12.675.760,00 Euro GESAMTHAUSHALTSVOLUMEN 2021 Summe bereinigte Solleinnahmen/Sollausgaben (Ergebnis): 29.097.552,50 Euro Summe Einzelplan 0 – 9 Haushaltsansatz: 29.422.760,00 Euro Erläuterung des Jahresergebnisses 2021 Allgemeines Noch immer dominiert die Corona-Pandemie seit Ausrufen des Katastrophenfalls am 16. März 2020 unser tägliches Leben. Das Herunterfahren sozialer und wirtschaftlicher Aktivitäten hat sich zum Teil massiv auf die wirtschaftliche Lage ausgewirkt. Wir mussten und müssen weiterhin damit rechnen, dass uns die Corona-Pandemie und deren Folgen noch bis ins nächste oder gar übernächste Jahr begleiten werden. Trotz des Rückgangs der Infektionszahlen, mussten wir erneut Warnungen von Seiten der Experten, diesmal zur neuen Virusvariante, zur Kenntnis nehmen. Dieser Umstand zwang uns dazu, in Sachen Finanzen auf Sicht zu fahren, um jederzeit, aufgrund der nur schwer vorhersehbaren Entwicklung, handlungsfähig zu bleiben. Hier galt es, in Sachen Stadtfinanzen auf einen vernünftigen und sicheren Kurs zu setzen. Aufgrund dieser Entwicklung wurde der Haushalt 2021 mit Finanzplan neu überarbeitet. Dabei wurden im Vermögenshaushalt diejenigen Maßnahmen auf spätere Jahre verschoben, die noch Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 14
Haushalt 2022 - Vorbericht nicht begonnen wurden und deren Umsetzung noch nicht zwingend erforderlich ist. Eine Streichung von Projekten wurde ausdrücklich nicht vorgenommen. Die Investitionen im Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 wurden von rd. 40 Mio. Euro auf rd. 25,5 Mio. Euro reduziert. Das entspricht einer Verringerung von rd. 36 %. Der Stadtrat entscheidet hier je nach von ihm festgelegter Priorität, welche Maßnahmen in den zukünftigen Jahren und mit welcher Zeitabfolge diese Projekte zur Abarbeitung in die Finanzplanung wieder aufgenommen werden. Sollten sich die finanziellen Verhältnisse der Stadt entsprechend den Planungen sowohl positiv als auch negativ gravierend verändern, so ist die Stadt hier flexibel in der Lage, in beide Richtungen zu agieren, um entweder Investitionen zu verschieben oder vorzuziehen. Viele Maßnahmen liegen bereits umsetzungsbereit in den Schubläden. Eine Erhöhung der örtlichen Steuern (Grund- und Gewerbesteuer) wurde nicht vorgenommen. Die Hebesätze blieben gleich. Grundsteuer A 310 v.H., Grundsteuer B 330 v. H., Gewerbesteuer 320 v.H. Damit blieben die Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt (A 350, B 394, G 375) und unter dem Landkreisdurchschnitt (A 335, B 333, G 336). In Zeiten der Pandemie will die Stadt ihre Firmen, Betriebe und Bürger nicht mit zusätzlichen Steuererhöhungen belasten. Dies stärkt die Investitionskraft und die Liquidität der Unternehmen und die Kaufkraft der Bürger in diesen schwierigen Zeiten. Die noch hohen Investitionen in 2021 und 2022, v. a. für Großmaßnahmen wie Rathauserweiterung, Generalsanierung Grundschule, Neubau Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus Kleinwinklarn, Baulanderwerb, Erschließung Baugebiete und Straßensanierungen, stärken in Zeiten der Pandemie unsere örtliche Wirtschaft. Wir müssen unsere Stadt in Krisenzeiten aktionsfähig halten und zukunftsfest machen. Ein handlungsfähiges Land benötigt gerade in Krisenzeiten die Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und funktionstüchtige Strukturen. Jahresergebnis Trotz dieser schwierigen Ausgangslage konnte für das Jahr 2021 erfreulicher Weise wiederum ein positiver Jahresabschluss für die Stadt Neunburg vorm Wald erzielt werden. Der Sollüberschuss für 2021 beträgt 1.413.707,63 Euro. Im Vorjahr lag der Sollüberschuss bei 2.391.181,82 Euro. Grund für den hohen Sollüberschuss in 2020 war die Zahlung der Gewerbesteuerkompensation in Höhe von 2.502.679,00 Euro an die Stadt. In 2021 erhielt die Stadt aufgrund einer außerordentlich hohen Gewerbesteuerzahlung keine Kompensationszahlung vom Freistaat Bayern. Für die Stadt hohe negative über- und außerplanmäßiger Abweichungen, sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt, waren nicht zu verzeichnen. Die einzelnen Ergebnisse der jeweiligen Haushaltsstellen können der Anlage entnommen werden. bei den Haushaltsansätzen konnte wiederum für 2021 ein positiver Jahresabschluss für die Stadt Neunburg vorm Wald erzielt werden. Die Planansätze der Haupteinnahmequellen der Stadt wurden in 2021 größtenteils fast genau erreicht, bzw. bei der Gewerbesteuer um rd. 5,5 Mio. Euro und bei der Einkommensteuerbeteiligung um rd. 134 TEUR übererfüllt. Haupteinnahmen bei Unterabschnitt 9000 Die Gesamtsumme der Soll-Einnahmen 2021 des Unterabschnitts 9000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen) beträgt 17.842.626,60 Euro (Vorjahr: 14.078.895,30 Euro). Der Planansatz 2021 dazu beträgt 12.295.500 Euro. Die Kompensationszahlung war hier nicht eingeplant. Den Schwerpunkt der Einnahmen der Stadt bilden hier die Gewerbesteuer mit Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 15
Haushalt 2022 - Vorbericht 10.517.140,27 Euro (Vorjahr: 4.971.642,07 Euro), die Einkommensteuerbeteiligung mit 4.483.700,00 Euro (Vorjahr: 4.041.740,00 Euro, die Grundsteuer –B- mit 923.707,94 Euro (Vorjahr: 931.166,19 Euro) und die Umsatzsteuerbeteiligung mit 1.039.383,00 Euro (Vorjahr: 1.003.383,00 Euro). Hauptumlagen An Hauptumlagen waren die Kreisumlage mit 4.656.189,00 Euro (Vorjahr: 4.699.302,00 Euro) und die Gewerbesteuerumlage mit 595.290,00 Euro (Vorjahr: 602.220,00 Euro) abzuführen. Mehreinnahmen – Mehrausgaben / Mindereinnahmen - Minderausgaben Verwaltungshaushalt Die veranschlagte Gesamtsumme 2021 für den Verwaltungshaushalt wurde um rd. 5,2 Mio. Euro übererfüllt. Grund hierfür waren v.a. die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer. Vermögenshaushalt Die veranschlagte Gesamtsumme 2021 für den Vermögenshaushalt wurde um rd.2,6 Mio. Euro nicht erreicht. Grund dafür waren v.a. nicht verbrachte Haushaltsmittel bei der Städtebauförderung, Rathausneubau, Dorfgemeinschaftshaus Kleinwinklarn, Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen. Diese Mittel wurden neu veranschlagt. Die jeweiligen Einzelergebnisse für jede Haushaltsstelle mit den jeweiligen Über- bzw. Unterschreitungen können der Anlage entnommen werden. Haushaltsreste An Haushaltseinnahmeresten (HER) wurde in das Jahr 2022 die Summe von 2.000.000,00 Euro HER (VJ. 3.700.000,00 Euro) ausschließlich für Darlehensaufnahmen übernommen. An Haushaltsausgaberesten (HAR) wurde in das Jahr 2022 die Summe von 533.605,53 Euro neue HAR und 353.528,39 Euro alte HAR (Gesamt: 887.133,92 Euro HAR) (VJ. 900.612,01 Euro) übernommen. Bei den einzelnen Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt sind die jeweils vorhandenen Haushaltsreste vermerkt. Ebenso in der folgenden Aufstellung. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 16
Haushalt 2022 - Vorbericht Schuldenstand Die nicht in Anspruch genommene Darlehensermächtigung aus 2021 in Höhe von 2.051.850 Euro wurde als Haushaltseinnahmerest (HER) mit der verminderten Summe von 2.000.000 Euro ins Haushaltsjahr 2022 übertragen. Die Darlehens-HER aus 2020 über 3,7 Mio. Euro wurde im Jahr 2021 nur mit der Summe von 1,8 Mio. Euro in Anspruch genommen. Die restlichen 1,9 Mio. Euro wurden in Abgang gebracht. Möglich war dies aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahme in 2021. Der Stand der Schulden der Stadt beträgt zum 31.12.2021 13.758.882,20 Euro. An Tilgungen wurde in 2021 die Summe von rd. 1.448 TEUR geleistet. Im Jahr 2021 wurde der Tilgungszuschuss der KfW über die BayernLabo für die Grundschule Neunburg vorm Wald in Höhe von 420 TEUR abgewickelt. Diese Summe wurde als Tilgungen, und gleichzeitig im Vermögenshaushalt als Zuschuss gebucht. Ebenso wurden zwei kleinere Restdarlehen aufgrund des hohen Liquiditätstandes der Stadt und der damit verbundenen Zinsersparnis abgelöst. Rücklagen In der Jahresrechnung der Stadt Neunburg vorm Wald für 2021 wurde ein Sollüberschuss in Höhe von 1.413.707,63 Euro ausgewiesen. Dieser Betrag wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Der Gesamtrücklagenbestand (Soll) zum Jahresende 2021 beträgt unter Berücksichtigung der Zuführung des Sollüberschusses aus dem Abschluss 2021 demnach 4.595.399,95 Euro. Geplant ist, aus dieser allgemeinen Rücklage einen Teil für 2022 zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes zu entnehmen. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 17
Haushalt 2022 - Vorbericht Die allgemeine Rücklage wurde 2021 auch zur Sicherung der Kassenliquidität und zum wirtschaftlicheren Verwalten der Finanzmittel verwendet (§ 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik). Rücklagenstand der Stadt Stand 01.01.2021 3.181.692,32 Euro Entnahme in 2021 0,00 Euro Stand 31.12.2021 3.181.692,32 Euro Zuführung Sollüberschuss 2021 zur allgemeinen Rücklage + 1.413.707,63 Euro Derzeitiger Gesamtbetrag der allgemeinen Rücklage 4.595.399,95 Euro Zuführung Verwaltungshaushalt an Vermögenshaushalt Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in 2021 betrug 6.889.047,55 Euro (Vorjahr: 3.193.269,08 Euro). Veranschlagt war nur der Betrag von 1.005.410 Euro (Vorjahr: 88.160 Euro). Der wesentliche Grund für diese Abweichung waren die coronabedingt vorsichtig veranschlagten Einnahmeansätze im Verwaltungshaushalt 2021 und eine außerplanmäßig hohe Gewerbesteuerzahlung. Somit wurden 5.883.637,55 Euro mehr an den Vermögenshaushalt, wie ursprünglich geplant, zugeführt. Verbindlichkeiten Im Haushaltsjahr 2021 wurde nur ein Darlehen von der Stadt in Höhe von 1.800.000,00 Euro (HER aus 2020) aufgenommen. Diese Darlehens-HER aus 2020 über 3,7 Mio. Euro wurde demnach im Jahr 2021 nur mit der Summe von 1,8 Mio. Euro in Anspruch genommen. Die restlichen 1,9 Mio. Euro wurden in Abgang gebracht. Möglich war dies aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahme in 2021. Der Stand der Schulden der Stadt beträgt zum 31.12.2021 13.758.882,20 Euro. An Tilgungen wurde in 2021 die Summe von rd. 1.448 TEUR geleistet. Im Jahr 2021 wurde der Tilgungszuschuss der KfW über die BayernLabo für die Grundschule Neunburg vorm Wald in Höhe von 420 TEUR abgewickelt. Diese Summe wurde als Tilgung, und gleichzeitig im Vermögenshaushalt als Zuschuss gebucht. Ebenso wurden zwei kleinere Restdarlehen aufgrund des hohen Liquiditätstandes der Stadt und der damit verbundenen Zinsersparnis abgelöst. Die nicht in Anspruch genommene Darlehensermächtigung aus 2021 in Höhe von 2.051.850 Euro wurde als Haushaltseinnahmerest (HER) mit der verminderten Summe von 2.000.000 Euro ins Haushaltsjahr 2022 übertragen und wird voraussichtlich in 2022 in Anspruch genommen. Beim Eigenbetrieb Stadtwerke Neunburg vorm Wald - Entsorgung wurde für 2021 ein Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. Euro aufgenommen. Tilgungen wurden in 2021 in Höhe von 229.878,48 Euro geleistet. Gesamtschuldenstand (ohne Darlehens-HER) Stand 01.01.2021 Stadt Neunburg vorm Wald 13.407.845,66 Euro Eigenbetrieb Stadtwerke (Abwasserbereich) 4.124.402,38 Euro zusammen: 17.532.248,04 Euro Stand 31.12.2021 (Ist-Stand) Stadt Neunburg vorm Wald 13.758.882,20 Euro Eigenbetrieb Stadtwerke (Abwasserbereich) 5.394.523,90 Euro zusammen: 19.153.406,10 Euro Euro/Einw. (8.291 per 30.06.2021): 2.310,14 Euro Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 18
Haushalt 2022 - Vorbericht Nachrichtlich: Stand 01.01.2021 Freizeit GmbH 7.287.340,44 Euro Strom GmbH 0,00 Euro Wohnbau-GmbH (rekommunalisiert in 2013) 0,00 Euro Stand 31.12.2021 (Ist-Stand) Freizeit GmbH 7.719.601,30 Euro Strom GmbH 0,00 Euro Gesamtsumme der Schulden per 01.01.2021: 24.819.588,48 Euro Gesamtsumme der Schulden per 31.12.2021: 26.873.007,40 Euro (Stadt, Stadtwerke, Freizeit GmbH, Strom GmbH) Hinweis: Das im Jahr 2020 neu gegründete medizinische Versorgungszentrum „Gesundheitszentrum Ostoberpfalz“ hatte zum Jahresende 2021 keine Schulden. Die erwähnenswerten Abweichungen 2021 im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt gegenüber den ursprünglichen Planungen, wie sie bei der Abwicklung eines Haushaltsjahres nicht zu umgehen sind, können den beiliegenden Anlagen entnommen werden. Das Ergebnis 2021 wird dem Stadtrat damit zur Kenntnis gegeben (nähere Feststellungen udgl. bleiben der örtlichen Rechnungsprüfung vorbehalten). Ausblick auf das Haushaltsjahr 2022 Dank der außergewöhnlich hohen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2021 von über 10,5 Mio. Euro konnte die Stadt ihre Verschuldung im Vergleich zu den Planansätzen 2021 deutlich senken. Eingeplante Darlehen mussten nicht aufgenommen werden, auslaufende Darlehen konnten vorzeitig zurückgezahlt werden, die eingeplante Rücklagenentnahme zum Ausgleich des Haushalts 2021 war nicht erforderlich, es konnte sogar der allgemeinen Rücklage eine erhebliche Summe zugeführt werden. Dadurch konnte die prognostizierte Pro-Kopf-Verschuldung 2021 bei der Stadt von 2.227 Euro auf 1.900 Euro incl. Darlehens-HER deutlich verringert werden. Trotz dieser Entlastung liegt die Pro-Kopf-Verschuldung immer noch rd. um das Dreifache über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Einnahmen bei der Gewerbesteuer letztendlich nur mit 40 % bis 50 % bei der Stadt aufgrund des kommunalen Finanzausgleichs zwischen den Kommunen und dem Freistaat Bayern verbleiben. Abzuführen ist hier zunächst die Gewerbesteuerumlage mit rd. 11 %. Die hohen Einnahmen erhöhen die Umlagekraft der Stadt, was dazu führt, dass die Kreisumlage (zwei Jahre zeitversetzt) erheblich steigt. Ebenso erhält die Stadt wg. der hohen Steuerkraft keine Schlüsselzuweisung. Des Weiteren führt die gute Finanzkraft zu schlechteren Fördersätzen bei Investitionen der Stadt. Trotz dieser leider steigenden Umlagen ist es das Ziel der Stadt Neunburg vorm Wald ihre Grundsteuerhebesätze und den Gewerbesteuerhebesatz weiter konstant zu belassen und die Mehrbelastungen durch Einnahmeabführungen nicht an die Firmen, Betriebe und Bürger/innen weiterzureichen. Eine Erhöhung der örtlichen Steuern (Grund- und Gewerbesteuer) ist daher nicht im Haushalt 2022 eingeplant und auch nicht vorgesehen, wie bereits bei einigen umliegenden Gemeinden in letzter Zeit geschehen. Die Hebesätze bleiben gleich. Grundsteuer A 310 v.H., Grundsteuer B 330 v. H., Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 19
Haushalt 2022 - Vorbericht Gewerbesteuer 320 v.H. Damit bleiben die Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt (A 350, B 394, G 367) und unter dem Landkreisdurchschnitt (A 332, B 330, G 346). In Zeiten der noch immer vorherrschenden Corona-Pandemie und der unvorhersehbaren Belastungen (explosionsartig steigende Rohstoff-, Energie- und Lebensmittelpreise, etc.) durch den Ukraine-Krieg will die Stadt ihre Firmen, Betriebe und Bürger/innen nicht noch mit zusätzlichen Steuererhöhungen belasten. Dies stärken die Investitionskraft und die Liquidität der Unternehmen und die Kaufkraft der Bürger/innen in diesen schwierigen Zeiten. Die noch hohen Investitionen in den Jahre 2022 und 2023, v. a. für Großmaßnahmen wie Rathauserweiterung, Generalsanierung Grundschule, Neubau Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshäuser, Förderprogramme Altstadt, Dorferneuerungen, Baulanderwerb, Erschließung Industrie- und Baugebiete, Straßensanierungen, stärken in Zeiten der Pandemie unsere örtliche Wirtschaft und sind wichtige Investitionen in unsere Zukunft. Dafür sind lt. Finanzplan noch in den Jahren 2022 und 2023 neue Darlehen erforderlich, die aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase noch sehr günstig zu haben sind. Für 2022 kann sogar dank der möglichen Rücklagenentnahme eine Nettoneuverschuldung vermieden werden. Geplant ist, dass ab 2024 keine neuen Darlehen von der Stadt mehr aufgenommen werden. Ab 2024/2025 ist der verstärkte Abbau von Schulden der Stadt geplant, sodass sich die Verschuldung je Einwohner wieder spürbar verringern wird. Ebenso ist ab 2025 die von der Rechtsaufsicht geforderte Aufstockung der allgemeinen Rücklage aufgrund der vorhandenen Bürgschaften der Stadt möglich und in der Finanzplanung bereits berücksichtigt. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 20
Haushalt 2022 - Vorbericht 2. Verwaltungshaushalt Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten Der kamerale Verwaltungshaushalt gliedert sich wie folgt: Verwaltungshaushalt Einnahmen Hpt.Gr. Einnahmen Haushaltsplan Ansatz 2022/EUR 2021/EUR 0 Steuern und allgemeine Zuweisungen 14.431.300,00 12.295.500,00 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 4.280.100,00 4.125.050,00 2 Sonstige Finanzeinnahmen 332.550,00 326.450,00 Gesamteinnahmen 19.043.950,00 16.747.000,00 Die in der vorstehenden Gliederung nachgewiesenen Einnahmen beinhalten im Wesentlichen folgende Positionen: 2.1. Grundsteuer A und B Die Grundsteuerhebesätze wurden letztmalig im Jahr 2004 angepasst. Dabei wurde die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von 270 um 40 Punkte auf 310 v.H. erhöht. Die Grundsteuer B (Allgemeiner Grundbesitz) wurde damals von 300 um 30 Punkte auf 330 v.H. erhöht. Der Hebesatz für beide Grundsteuern ist seitdem unverändert. Die Stadt Neunburg vorm Wald liegt mit den Hebesätzen bei der Grundsteuer A und B deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Bei der Grundsteuer A liegt der Landesdurchschnitt bei 350 v. H. (NEN 310 v.H.), bei der Grundsteuer B bei 394 v.H. (NEN 330 v.H.). (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Gemeindefinanzen und Realsteuervergleich in Bayern 2020, GK 5/2022) Hebesätze der Stadt Neunburg vorm Wald Jahr Grundsteuer Gewerbesteuer A B v. H. v. H. v. H. 1974 250 250 300 1975 250 250 300 1976 270 270 330 1977 270 270 330 1978 270 270 330 1979 270 270 330 1980 270 270 320 ab 1981 270 270 320 ab 1998 270 300 320 ab 2004 310 330 330 ab 2006 310 330 320 Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 21
Haushalt 2022 - Vorbericht Bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) wird 2022 mit einem Ansatz von 88.000 Euro (Ergebnis 2021: 85.633,80 Euro) gerechnet. Für die Grundsteuer B (Allgemeiner Grundbesitz) wird 2022 aufgrund zahlreicher Neuveranlagungen mit einem Ansatzbetrag von 1.000.000 Euro geplant. Das Ergebnis für 2021 lag hier bei 923.707,94 Euro. Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer- Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Im Mittelpunkt der Grundsteuer steht also nicht eine natürliche bzw. juristische Person, sondern ein Objekt: der Grundbesitz. Da das Aufkommen aus dieser Realsteuer (§ 3 Abs. 2 AO) nach Art. 106. Abs. 6 GG den Gemeinden zufließt, handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Die Festsetzung des Hebesatzes für kommunale Steuern liegt im weiten, pflichtgemäßen Ermessen jeder Kommune. Die Autonomie auf dem Gebiet der steuerrechtlichen Normsetzung ist lediglich durch die allgemeinen Grundsätze des Steuerrechts und in einem bestimmten Umfang durch haushaltsrechtliche Grundsätze der GO begrenzt. Der verbleibende Ermessensspielraum ist grundsätzlich nicht gerichtlich überprüfbar. Vielmehr wäre eine gerichtliche Kontrolle darauf beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Normsetzungsermessens überschritten sind oder die Normsetzung als solche willkürlich (offensichtlich unsachlich) ist. Evident unsachlich wäre eine Steuererhöhung nur dann, wenn die dadurch erzielten Einnahmen nicht zu Erfüllung gemeindlicher Aufgaben, sondern der Kapitalbildung der Kommune dienten. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 22
Haushalt 2022 - Vorbericht – Reform der Grundsteuer – derzeitiger Sachstand Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden und Städte. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken und dient der Finanzierung von Schulen, Kitas oder Büchereien. Die Sicherstellung der wichtigen und konjunkturunabhängigen Grundsteuereinnahmen hat in Bayern höchste Priorität. Bayern setzt auf Entbürokratisierung – Flächenmodell statt Bundesmodell Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung aufgrund der unterlassenen turnusmäßigen Aktualisierung nicht mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz vereinbar sind. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung ein eigenes Landesgrundsteuergesetz beschlossen. Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde am 17. Dezember 2021 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet (Ausgabe Nr. 23, Seite 638). Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren wird im Bayerischen Grundsteuergesetz fortgeführt. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer B keine Rolle mehr. Anders als nach dem sog. Bundesmodell wird die Grundsteuer B in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Der durch die Steuerverwaltung festgestellte Messbetrag wird dann mit dem Hebesatz, den jede Kommune individuell bestimmt, multipliziert. Die Regelungen zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) entsprechen weitgehend jenen des Bundesgesetzes. Die landwirtschaftlichen Wohngebäude mit ihrem Umgriff werden zukünftig der Grundsteuer B zugeordnet. Ziel der Reform in Bayern ist die verfassungsfeste und gerechte Grundsteuererhebung. Die Grundsteuer ist ab 1. Januar 2025 nach neuem Recht zu erheben. Der zu leistende Aufwand ist enorm: Bundesweit bedarf es im Rahmen der Reform der Grundsteuer der Neubewertung für ca. 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten zum Stichtag 1. Januar 2022. In Bayern ist für ca. 6,3 Mio. wirtschaftliche Einheiten eine neue Bemessungsgrundlage auf diesen Stichtag zu ermitteln. In Bayern werden die Erklärungspflichtigen im Frühjahr 2022 durch Allgemeinverfügung öffentlich zur Abgabe der Grundsteuererklärungen aufgefordert. Ab dem 1. Juli 2022 nimmt die Bayerische Steuerverwaltung die Grundsteuererklärungen entgegen. Bis zum 31. Oktober 2022 haben die Grundstückseigentümer Zeit, ihre Erklärungen abzugeben. Grundsteuer aus Sicht der Kommunen Den Gemeinden obliegt nach Art. 18 KAG die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer. Für jede wirtschaftliche Einheit, die im Gemeindegebiet belegen ist, teilt das Finanzamt der Gemeinde einen Grundsteuermessbetrag mit. Die Mitteilung erfolgt durch Bereitstellung zum Datenabruf (§ 184 Abs. 3 AO). Dies bedeutet: Sie erhalten die Daten zur Weiterverarbeitung für Zwecke der Festsetzung der Grundsteuer nur noch in elektronischer Form vom Finanzamt („elektronischer Datenaustausch“). Die bisherigen Mitteilungen zum Messbetrag in Papierform entfallen für alle Feststellungen nach neuem Recht. Mit einer ausschließlichen digitalen Kommunikation wird eine effiziente und ressourcenschonende Umsetzung der Grundsteuerreform gewährleistet. Die Steuerverwaltungen der Länder bieten hierzu mit dem Tool ELSTER-Transfer eine komfortable und sichere Schnittstelle. Die Registrierung bei ELSTER-Transfer muss zwingend bis 30. Juni 2022 erfolgen. Die Bearbeitung in den Finanzämtern beginnt mit der Erklärungsannahme ab 1. Juli 2022. Die Datenübermittlung erfolgt fortlaufend mit Bearbeitung der Grundsteuererklärung. Weiterführende Informationen sind auf der landeseigenen Webseite www.grundsteuer.bayern.de hinterlegt. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 23
Haushalt 2022 - Vorbericht 2.2. Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist eine sogenannte Veranlagungssteuer. Der Steuerpflichtige leistet Vorauszahlungen. Die endgültige Steuerschuld kann erst nach Einreichung der Steuererklärung festgesetzt werden. Das kann zu Nachzahlungen, aber auch zu Erstattungen an den Steuerpflichtigen führen. Zudem hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, zum Beispiel bei schlechter Geschäftsentwicklung seine Vorauszahlungen nach unten anpassen zu lassen. Solche Anpassungen, aber auch Nachzahlungen oder Erstattungen, können zu erheblichen Abweichungen vom vorher kalkulierten Steueraufkommen führen. Die Kalkulation der Gewerbesteuer im Haushaltsplan ist daher mit großen Unsicherheiten behaftet. Es empfiehlt sich daher, eine vorsichtige Schätzung vorzunehmen. Bei der Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Stadt ergab sich für 2021 ein Rekord- Solleinnahme-Betrag von 10.517.140,27 Euro. An Kompensationszahlungen für Gewerbesteuerausfälle für das Jahr 2021 wurde aufgrund dieser Rekordsumme an die Stadt durch den Freistaat nichts ausbezahlt. Für 2022 wurde der Gewerbesteueransatz auf 7 Mio. Euro festgelegt, da heuer, wie auch schon in den beiden Vorjahren mit coronabedingten Steuerausfällen zu rechnen, und daher eine vorsichtige Planung angebracht ist. Auch wenn nicht nur Schwankungen nach unten, sondern auch erfreulicherweise auch nach oben erfolgen können, wie das Jahr 2021 gezeigt hat, ist v.a. aufgrund des Ukrainekrieges und die daraus resultierenden Folgen für die Wirtschaft dieser Ansatz mit Risiken verbunden und daher zurückhaltend zu planen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist im Jahr 2006 von bisher 330 Punkten auf 320 Punkte gesenkt worden und seit diesem Zeitpunkt konstant. Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes ist für heuer nicht geplant. Der Hebesatz bleibt weiterhin gleich bei 320 Punkte. - Neunburger Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer unter dem Durchschnitt - Der gesamte Landesdurchschnitt für 2020 liegt bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer in Bayern bei 367 v.H. (NEN: 320 v.H.). Bei kreisangehörigen Gemeinden mit einem Einwohnerstand von 5.000 bis 10.000 Einwohner beträgt der Durchschnitt bayernweit 318 v.H. Für die Oberpfalz ergibt sich ein Durchschnittssatz von 324 v.H. und für den Landkreis Schwandorf ein Durchschnittssatz von 346 v.H. Somit liegt Neunburg vorm Wald mit seinem Gewerbesteuersatz von 320 v.H. zum Teil weiter deutlich unter dem Landesdurchschnitt, bzw. vergleichbarer Kommunen. (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Gemeindefinanzen und Realsteuervergleich in Bayern 2020, GK 5/2022) Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 24
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