Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 der Stadt Neunburg vorm Wald - gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV-Kameralistik

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 der Stadt Neunburg vorm Wald - gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV-Kameralistik
Vorbericht
gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 und § 3 KommHV-Kameralistik

    zum Haushaltsplan 2022

                      der

 Stadt Neunburg vorm Wald
Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 der Stadt Neunburg vorm Wald - gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV-Kameralistik
Haushalt 2022 - Vorbericht

Inhaltsverzeichnis
1. Übersicht                                                            Seite
   1.1. Entwicklung des Haushaltsvolumens                                   2
   1.2. Einwohner- und Beschäftigungsentwicklung                            8
   1.3. Gemeindestraßen                                                   12
   1.4. Gemeindeflächen                                                   13
   1.5. Vorbemerkungen                                                    14
   1.6. Rechnungsergebnis 2021                                            14
2. Verwaltungshaushalt
   Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten                 21
    Einnahmen
    2.1. Grundsteuer A und B                                              22
    2.2. Gewerbesteuer                                                    24
    2.3. Einkommensteuerbeteiligung                                       25
    2.4. Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich)               26
    2.5. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer                               26
    2.6. Schlüsselzuweisung                                               26
    2.7. Steuerkraft/Umlagekraft/Finanzkraft der Stadt                    27
    2.8. Grunderwerbsteueranteil Art. 8 FAG                               30
    2.9. Pauschale Finanzzuweisung                                        30
    2.10. Konzessionsabgabe                                               30
    2.11. Straßenunterhaltungspauschale                                   31
    Ausgaben
    2.12. Personalausgaben                                                32
    2.13. Kreisumlage                                                     33
    2.14. Gewerbesteuerumlage                                             34
    2.15. Schulverbandsumlage                                             35
    2.16. Zinsausgaben                                                    36

3. Vermögenshaushalt
    3.1. Zuführung zum Vermögenshaushalt / Investitionsrate               36
    3.2. Übersicht der Einnahmen des Vermögenshaushalts                   38
    3.3. Übersicht der Ausgaben des Vermögenshaushalts                    38
4. Schuldendienst und Verschuldung, Bürgschaften
    4.1. Kreditaufnahme                                                   44
    4.2. Tilgungsleistungen                                               44
    4.3. Schuldenstand und Pro-Kopf-Verschuldung                          45
    4.4. Bürgschaften                                                     45
    4.5. Verpflichtungsermächtigungen                                     46

5. Allgemeine Rücklage                                                    46
6. Beteiligungen an Unternehmen in Privatrechtsform                       47
7. Kassenlage in 2021, Inanspruchnahme von Kassenkrediten                 50
8. Finanz- und Investitionsplanung                                        50
9. Zusammenfassung/Fazit/Ausblick                                         51

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 der Stadt Neunburg vorm Wald - gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV-Kameralistik
Haushalt 2022 - Vorbericht

1. Übersicht
Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Art. 64 GO) und
der Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (§ 7 KommHV-Kameralistik) sind im
Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in der Höhe der zu erwartenden und
voraussichtlich zu leistenden Beträgen veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde ihre
Höhe vorsichtig geschätzt. Der Beachtung der Haushaltsgrundsätze wird im vorliegenden Haushalt
Rechnung getragen. Durch den vorgegebenen Finanzrahmen muss bei der Abwicklung des
Haushaltes, wie bereits in den Vorjahren, großer Wert auf die Forderung des Art. 61 Abs. 2 Satz 1
GO nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt werden.

Dieser Haushaltsplanentwurf wurde durch den Hauptverwaltungsausschuss der Stadt in der Sitzung
am 07.04.2022 vorberaten und ergänzt. Die im Finanzplan enthaltenen Werte wurden entsprechend
den staatlichen Orientierungsdaten und den örtlichen Erfordernissen fortgeschrieben.

1.1. Entwicklung des Haushaltsvolumens

     Das Haushaltsvolumen der Stadt wird sich im Jahr 2022 wie folgt ergeben:
     Verwaltungshaushalt           19.043.950 Euro        Ergebnis 2021 21.959.501,69 Euro
     Vermögenshaushalt             14.002.660 Euro        Ergebnis 2021 10.062.592,13 Euro
     Gesamthaushalt                33.046.610 Euro       Ergebnis 2021 32.022.093,82 Euro

Das Gesamthaushaltsvolumen 2022 mit rd. 33 Mio. Euro ist das derzeit höchste der Stadt.

           Gesamtvolumen
                                             Verwaltungshaushalt
                                                                        Vermögenshaushalt

Hinweis: 2013 bis 2021: Ergebnisse der Jahresrechnungen, 2022: Planansatz.

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Haushalt 2022 - Vorbericht

Die EIGENBETRIEBE DER STADT NEUNBURG VORM WALD sind Unternehmen der Stadt, die
außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach
den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 86 ff GO) und der Eigenbetriebsverordnung geführt
werden.

Seit 2005 ergeben sich folgende Betriebsstrukturen bzw. Aufgabenstellungen:
    - Eigenbetrieb „Stadtwerke - Entsorgung“
    - Abwasserbeseitigung
    - Kommunale Reststoffaufbereitung
    - Beteiligung an der Strom- und Freizeit GmbH
Seit 2020 Eigenbetrieb MVZ Gesundheitszentrum Ostoberpfalz

Das Haushaltsvolumen der STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD - ENTSORGUNG beläuft
sich in 2022 im Erfolgsplan auf 2.491.612 Euro (Vorjahr: 2.388.600 Euro) und im
Vermögensplan auf 4.359.650 Euro (Vorjahr: 5.567.730 Euro).

Mit StR-Beschluss vom 12.10.2006 erfolgte die organisatorische Eingliederung des städt.
Bauhofes in den Eigenbetrieb, die zum 01.01.2010 vollzogen wurde. Der Stadthaushalt enthielt
im Verwaltungshaushalt beim UA 8700 Erstattungsansätze für Personal- und Sachkosten sowie
einen Verwaltungskostenanteil an die Stadtwerke. Seit 2015 wird der städt. Bauhof wieder über den
Haushalt der Stadt Neunburg vorm Wald, UA 7711, abgewickelt. Die Praxis hat gezeigt, dass ein
direkter Zugriff auf den Bauhof für die Erledigung von Aufgaben der Stadt die bessere Lösung ist.

Die Stadtwerke Neunburg vorm Wald Freizeit GmbH erhält im UA 8700 des Verwaltungshaushalts
einen jährlichen Zuschuss für angefallene Finanzierungszinsen im Zusammenhang mit der
Revitalisierung des Torweiherareals - Schwarzachtalhalle. Die Tilgungsausgaben hierzu sind im UA
8700 des Vermögenshaushalts veranschlagt. Für die Revitalisierung des Stadthallenareals leistete
die Stadt im UA 7621 zudem erhebliche Investitionszuschüsse von insgesamt 4,35 Mio. Euro.

Ausgegliedert sind die Bereiche:
Stromversorgung (Netz /Vertrieb), transferiert in die
STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD STROM GMBH
(75,1 % Freizeit GmbH + 24,9% Bayernwerk AG-Beteiligung)

Schwarzachtalhalle, Bäder, Wärmeversorgung, Stromerzeugung, Grundstücke, transferiert in die
STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD FREIZEIT GMBH (100 % Stadtwerke).

neu seit 2020:
EIGENBETRIEB - GESUNDHEITSZENTRUM OSTOBERPFALZ
Das im Jahr 2020 neu gegründete Gesundheitszentrum Ostoberpfalz erhielt von der Stadt in 2020
eine Einlage in Höhe von 725 TEUR (HHSt.: 5400.9360 – 25 TEUR Stammkapital, 700 TEUR
Einlage) u.a. für den Erwerb entsprechender Arztsitze. Im Gegenzug sind dafür in den kommenden
Jahren entsprechende Rückflüsse an die Stadt (HHSt.: 5400.3300) vorgesehen.

Das Haushaltsvolumen des GESUNDHEITSZENTRUMS OSTOBERPFALZ beläuft sich 2022 im
Erfolgsplan auf 1.085.830 Euro (Vorjahr: 1.074.345 Euro) und im Vermögensplan auf 48.210
Euro (Vorjahr: 132.555 Euro).

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Hintergrund:

Das MVZ Gesundheitszentrum Ostoberpfalz entstand aus einer Notlage heraus, mit dem Ziel der
Sicherung der aktuellen fachärztlichen Versorgung im Bereich der Chirurgie in der Stadt Neunburg
und der Region.

Darüber hinaus lassen sich durch das medizinische Versorgungszentrum jedoch auch
weitere wichtige Zielsetzungen formulieren:

1. Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung im Stadtgebiet Neunburg, nicht nur im
   fachärztlichen Bereich, sondern auch im hausärztlichen Bereich, durch Schaffung einer
   Institution, die die Voraussetzung bietet, im Bedarfsfall weitere Kassenärzte mit problematischer
   Nachbesetzung rasch zu integrieren und so den Verlust von Kassenarztsitzen zu vermeiden.

2. Aufbau von Standortvorteilen beim Werben um junge und kompetente Ärztinnen und Ärzte sowie
   auch beim Werben um medizinisches Fachpersonal. Die junge Ärztegeneration sucht mehr denn
   je Tätigkeiten in Anstellung, ohne unternehmerisches Risiko und die Arbeit im Team mit
   interkollegialem Austausch. Auch Teilzeitbeschäftigungen werden bei zunehmender
   Feminisierung des ärztlichen Berufes immer häufiger angestrebt.
   Gerade ein MVZ kann in besonderer Weise durch hohe Flexibilität ein großes Spektrum an
   Möglichkeiten der Berufsausübung anbieten.

3. Schaffung einer wirksamen Einflussnahme der Kommune hinsichtlich der Gestaltung der
   ambulanten ärztlichen Versorgung durch zumindest partielle Übernahme der Steuerfunktion und
   Handlungshoheit.
   Durch den Erwerb von Kassenarztsitzen sind diese an die Kommune gebunden und können nicht
   aufgrund persönlicher Interessen Dritter ohne Zustimmung der Stadt Neunburg den Standort
   verlassen.

4. Weiterentwicklung und Aufbau verschiedenster Kooperationsformen mit weiteren
   Leistungserbringern im Gesundheitswesen (Krankenhäusern, Physiotherapeuten, hausärztliche
   und fachärztlichen Kollegen) zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Region.

5. Ausbau von Synergieeffekten innerhalb des MVZ zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
   (Personal, Raumbedarf, medizinische Geräte).

Leistungsdaten 2021 MVZ Gesundheitszentrum Ostoberpfalz:
Neben den Umsatzzahlen, die der kaufmännische Leiter vorstellen wird, sind die quartalsbezogenen
Fallzahlen gesetzlich versicherter Patienten gute Indikatoren zur Beurteilung der
Leistungsentwicklung und Akzeptanz von medizinischen Praxen.
Diesbezüglich lagen die Gesamtfallzahlen aller Praxen in den einzelnen Quartalen bei
durchschnittlich 2400-2500 Behandlungsscheinen. Der deutliche Anstieg der Fallzahlen im 4.
Quartal 2021 beruhte auf die in diesem Quartal vermehrt durchgeführten Impfungen. Die um diesen
Faktor bereinigte Fallzahl liegt auf dem Niveau der Vorquartale. Diese Daten sind unter
Berücksichtigung des erst kurzen Bestehens der Einrichtung zufriedenstellend und bieten eine gute
wirtschaftliche Grundlage.
Der Anteil privat versicherter Patienten liegt konstant bei 5 - 20 %, je nach Fachabteilung.

Leistungsspektrum der Praxen:
Hinsichtlich des Leistungsspektrums bietet die Allgemeinarztpraxis eine umfassende
Familienmedizin für alle Alterskategorien an. Für eine hausärztliche Praxis besteht hinsichtlich
apparativer Diagnostik ein sehr gutes Leistungsangebot, von Ergometrie bis hin zur

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Ultraschalluntersuchung und Langzeit-EKG. Daneben werden auch Hausbesuche und
Heimbesuche durchgeführt.
Die chirurgische Praxis bietet Akutversorgung bei Verletzungen und Unfällen und Röntgendiagnostik
zur Abklärung von Knochenbrüchen. Daneben werden degenerative Veränderungen des
Bewegungsapparates konservativ behandelt und zahlreiche kleinere operative Eingriffe an Haut und
Weichteilen durchgeführt.
Die internistische Abteilung bietet umfangreiche Herzdiagnostik und Gefäßdiagnostik, internistische
Röntgendiagnostik und gastroenterologische Endoskopie mit Magen- und Darmspiegelungen. Die
Abteilung ist auch als Diabetes-Schwerpunktpraxis zugelassen.

Strukturelle Entwicklung des GZO:
2021 wurde die allgemeinärztliche Praxis Dr. Boumadani in das MVZ integriert. Die Integration
gelang nahezu problemlos. Dabei wurde im Sinne einer Fortsetzung der Patientenbindung
besonderes Augenmerk auf den Erhalt der bestehenden und gut funktionierenden Praxisstruktur
gelegt.

Die ursprüngliche Intention einer räumlichen Fusion in der Krankenhausstraße 3a konnte aufgrund
bestehender Mietverträge und nicht zuletzt auch durch einen coronabedingten, veränderten
Raumbedarf im Refugium nicht realisiert werden. Das Kosteneinsparpotenzial durch Synergieeffekte
hinsichtlich Personal und Gerätenutzung ist somit derzeit noch nicht ausgeschöpft.

Personalentwicklung:
Wie bereits erwähnt, ist Frau Dr. Boumadani seit 01.01.2021 ebenfalls angestellte Ärztin im MVZ.
Die Kooperation mit der Kollegin ist sehr gut und harmonisch.
Beim nichtärztlichen Personal konnten 2021 trotz der bekannten angespannten
Arbeitsmarktsituation bei medizinischen Fachangestellten verschiedene positive Veränderungen
erzielt werden. Sowohl im chirurgischen, als auch im internistischen Fachbereich gelang die
Verpflichtung von motivierten Teilzeitkräften mit Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen in der
Röntgendiagnostik.
Darüber hinaus wird seit Herbst 2021 eine sehr engagierte Auszubildende beschäftigt, die in allen
Bereichen des Gesundheitszentrums eingesetzt wird.
Das nichtärztliche Personal ist hochmotiviert und zuverlässig. Das Betriebsklima ist gut und von
einem guten Teamgeist geprägt.

Qualitätsmanagement:
2021 wurden mehrere Qualitätskontrollen durch die kassenärztliche Vereinigung Bayern erfolgreich
absolviert. Geprüft wurde hierbei die Qualität und Hygiene in der Endoskopie sowie die fachlichen
Qualifikationen für die Herzschrittmacherdiagnostik und die Strukturqualität der Diabetologie.
Interne Qualitätskontrollen finden regelmäßig im Bereich der Röntgendiagnostik sowie der Hygiene
in der Endoskopie statt.

2021 nahm unser Personal an verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen teil. 2 Mitarbeiterinnen
absolvierte erfolgreich den Auffrischungskurs im Strahlenschutz als Voraussetzung für die Tätigkeit
in der Röntgendiagnostik. Unsere Diabetesberaterin nahm an mehreren zertifizierten
Fortbildungskursen zur Schulung von Diabetikern teil. Außerdem absolviert eine unserer Fachkräfte
gegenwärtig den 2-jährigen Kurs zur Praxismanagerin.
Das ärztliche Personal nahm ebenfalls an verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen teil, u.a. für
Orthopädie und Unfallchirurgie, Diabetologie, Herzerkrankungen.

Durch den externen Hygienebeauftragten erfolgten die erforderlichen Hygieneunterweisungen für
das Personal und Hygienebegehungen in allen Praxen. Ebenso erfolgten Begehungen der Praxen
bezüglich Arbeitsschutz. Regelmäßige arbeitsmedizinische Kontrolluntersuchungen werden
zeitgerecht durchgeführt.

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Auswirkungen der Corona-Pandemie:
Die Pandemie war auch im Jahre 2021 ein allgegenwärtiges Thema. In allen Fachbereichen war die
alltägliche Arbeit durch die nötigen Hygienemaßnahmen, durch infektionsbedingte Terminausfälle
und Terminverschiebungen und nicht zuletzt durch die infektionsbedingten Personalausfälle
erschwert. Allen Herausforderungen konnten wir jedoch durch die Kooperation des gesamten
Teams gerecht werden.
2021 wurden während und auch außerhalb der normalen Arbeitszeit immer wieder Impftermine in
allen Fachbereichen für interessierte Patienten und Mitbürger angeboten.
Das Gesundheitszentrum hat sich darüber hinaus als städtische Einrichtung in verschiedene
Impfveranstaltungen, gemeinsam mit der BRK-Bereitschaft, eingebracht.
Hier zeichnete sich unser Personal besonders durch hohes Engagement und ein hohes Maß an
Flexibilität aus. Ich möchte die Gelegenheit nützen, mich offiziell bei unseren Mitarbeitern für diesen
Einsatz zu bedanken.

Abschließende Bewertung:
Zusammenfassend kann man nach nunmehr 19 Monaten die Gründungsphase des
Gesundheitszentrums Ostoberpfalz als abgeschlossen betrachten. Wenngleich strukturell und
personell weitere Optimierungsoptionen bestehen, erscheint der bisherige Verlauf unserer Arbeit
und das bisherige Ergebnis auch in wirtschaftlicher Hinsicht durchaus zufriedenstellend.
Die Versorgung unserer Patienten konnte weiterhin für eine Stadt dieser Größenordnung auf relativ
hohem Niveau gehalten werden
Nach 19 Monaten kann aufgrund unserer Erfahrungen die Realisierbarkeit eines fachübergreifenden
MVZ auch unter kommunaler Trägerschaft als bestätigt betrachtet werden.
Im Bewusstsein des Größtenteils unserer Bevölkerung ist das Gesundheitszentrum als städtische
Institution zwischenzeitlich angekommen und akzeptiert.

Zukünftige Zielsetzungen und Herausforderungen:
Die Grundintention zur Gründung des Gesundheitszentrums Ostoberpfalz war in erster Linie die
Sicherung der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung in Stadt und Land.
Sollte sich in naher Zukunft unter diesem Aspekt die Notwendigkeit der Bildung weiterer Operationen
ergeben, wäre mittelfristig eine Zusammenführung aller Bereiche des Gesundheitszentrums unter
einem Dach anzustreben.
Durch diese Maßnahme würden sich deutliche Synergien hinsichtlich Personal und Gerätetechnik
und entsprechender Kosteneinsparungen ergeben, die für die wirtschaftliche Zukunft des
Gesundheitszentrums von nicht unerheblicher Bedeutung wären.

Aufgrund der allgemeinen Arbeitsmarktsituation im ärztlichen Bereich stellt die kompetente
Nachbesetzung mittelfristig freiwerdender Kassenarztsitze eine große Herausforderung dar, der wir
uns bereits seit Ende 2021 stellen. Die Stadt Neunburg und die Geschäftsführung des GZO werben
diesbezüglich bereits auf verschiedenen Ebenen um interessierte Ärztinnen und Ärzte.
Das MVZ gibt uns die Möglichkeit, Anstellungsverträge im öffentlichen Dienst in unterschiedlichsten
und auch familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen anzubieten. Wir offerieren damit eine attraktive
Anstellungsalternative zur Kliniktätigkeit und werden dieses Gremium zum gegebenen Zeitpunkt
über aktuelle Entwicklungen informieren.

Das Gesundheitszentrum Ostoberpfalz wird nach kaufmännischen Grundsätzen geführt. Von
herausragender Wichtigkeit und hoher Priorität ist neben der doppelten Buchführung der Aufbau
eines Controllings.
Für die letzten 12 Monate liegen noch nicht alle Abrechnungen vor. Im Juni 2022 kommt erst die
Endabrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern für das vierte Quartal 2021. Der
Jahresabschluss mit seinen Anlagen konnte deshalb noch nicht abschließend erstellt werden. Aus
den vorläufigen Beträgen lässt sich aber schon jetzt eine erste Prognose ableiten. Das

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betriebswirtschaftliche Ergebnis für 2021 - ohne die Berücksichtigung der Vollabschreibungen - wird
nach derzeitigen Hochrechnungen positiv ausfallen. Ohne den unermüdlichen Einsatz des ärztlichen
Leiters und aller Beschäftigten wären diese erfreulichen Zahlen nicht möglich.

                                                                             Gesamtvolumen

                                                                           Stadt

                                                     Stadtwerke – Entsorgung

                                              Gesundheitszentrum

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1.2. Einwohnerentwicklung

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einwohnerzahl in der Pfalzgrafenstadt. In den
Jahren 2007/2008 hatte die Stadt Neunburg vorm Wald die Kasernenschließung, und in den
Folgejahren den damit verbundenen Bewohnerrückgang zu verkraften. Seit 2014 jedoch ist eine
stete Zunahme der Einwohnerzahlen zu verzeichnen. Die Einwohnerspitze in 2015 bildet die
Zuwanderung von Asylsuchenden ab, die zum großen Teil in der ehemaligen Kaserne untergebracht
waren. Im Jahr 2020 war ein neuer Höchststand der im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen
Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden maßgebenden Bewohnerzahl festzustellen.

 8400                                                                                                                8.341    8.345
                                                                                                                                        8.291
 8300                                                                                                       8.273
                                                                              8.257
            8.210
 8200                                                                                               8.171
                                                                                        8.130
                                                                      8.093
 8100                  8.045
                                8.067    8.054
                                                    8.022
                                                            7.991
 8000

 7900

 7800

 7700
           2008      2009      2010      2011    2012       2013     2014     2015      2016    2017        2018    2019      2020 Jun 21

Aktuell hat das Bayer. Landesamt für Statistik die Einwohnerzahl zum 30.06.2021 auf 8.291
festgesetzt. Zum 31.12.2020 lag diese Zahl bei 8.345 Einwohnern.

Auch im Landkreis Schwandorf zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung der Einwohnerzahlen ab.
Stand zum 30.06.2021: 148.960 Einwohner, zum 31.12.2020: 148.477 Einwohner. Ebenfalls ist hier
eine steigende Einwohnerentwicklung feststellbar.

 150.000
 149.000
 148.000                                                                                                                                   148.960
                                                                                                                                 148.477
 147.000                                                                                                            147.470
 146.000                                                                                                146.924

 145.000                                                                                  145.382
 144.000                                                                      144.864
                                                                    144.147
 143.000                                               143.377
 142.000            142.854    143.107    142.849

 141.000
 140.000
 139.000
                    2011       2012       2013         2014         2015      2016        2017          2018        2019       2020        Jun 21

Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung                                                                                    Seite 8
Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 der Stadt Neunburg vorm Wald - gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV-Kameralistik
Haushalt 2022 - Vorbericht

Zum Stichtag 31.12.2021 waren in Neunburg vorm Wald mit Haupt- und Nebenwohnung
insgesamt 8.734 Personen (4.492 m / 4.242 w) gemeldet, die sich wie folgt aufteilen:

    Deutsche                                                Nichtdeutsche
    2008: 8.341                                             2008: 283
    2009: 8.285                                             2009: 274
    2010: 8.186                                             2010: 282
    2011: 8.125                                             2011: 333
    2012: 8.088                                             2012: 326
    2013: 7.993                                             2013: 448
    2014: 7.939                                             2014: 525
    2015: 7.890                                             2015: 645
    2016: 7.833                                             2016: 791
    2017: 7.751                                             2017: 835
    2018: 7.736                                             2018: 935
    2019: 7.717                                             2019: 1.084
    2020: 7.663                                             2020: 1.126
    2021: 7.592. davon 3.799 m / 3.793 w                    2021: 1.142, davon 693 m / 449 w

Der Ausländeranteil beträgt rund 13,1 % (2020: 12,8 %) an der Gesamteinwohnerzahl. Den
Schwerpunkt dabei bilden überwiegend Bewohner mit polnischer 142, rumänischer 173, türkischer
77, tschechischer 62, syrischer 81, mazedonischer 78, kroatischer 60, bulgarischer 51, slowakischer
33, kosovarischer 43, eritreischer 14, äthiopischer 20, ungarischer 16, irakischer 46, nigerianisch
23, mexikanisch 14, kasachisch 17, ukrainisch 21, srilankisch 17, griechisch 14, russisch 12,
slowenisch 11 Staatsangehörigkeit.

Die Aufteilung nach Religionszugehörigkeit in der Stadt Neunburg vorm Wald stellt sich wie folgt dar:

                          katholisch                                                 Sonstige
                                                     evangelisch
    8.000

    7.000

    6.000

    5.000

    4.000

    3.000

    2.000

    1.000

       -

                  2014          2015         2016     2017         2018      2019      2020              2021
    katholisch    6.830         6.784        6.737    6.665        6.579     6.593     6.433             6.317
    evangelisch   597            577         546      559          532       561       528               512
    Sonstige      1.037         1.174        1.341    1.362        1.560     1.647     1.828             1.905

Die Zahl der katholischen Einwohner ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Ebenso hat
sich die Zahl der evangelischen Einwohner leicht reduziert. Leicht zugenommen hat dagegen die
Zahl unter „Sonstige“ vom Vorjahr (1.828) zu aktuell 1.905 Einwohner, von denen 1.726 ohne
Religionsangabe gemeldet sind.

Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung                                                     Seite 9
Haushalt 2022 - Vorbericht

Leider übersteigt immer noch die Zahl der Sterbefälle die Zahl der Geburtenzahlen in Neunburg
vorm Wald. Jedoch ist erkennbar, dass erfreulicherweise die Differenz dieser beiden Werte immer
kleiner wird, bis auf das Jahr 2021.
Die Kinder wurden überwiegend auswärtig (Schwandorf, Cham, Regensburg, usw.) geboren, haben
aber ihren Wohnsitz in Neunburg vorm Wald.

   120
                                                108                                                            109
                                                            101
   100
                       96          92                                   92                      92
                                                       84                           87
                                                                   82                      81
                              75                                               77
    80            72                       71                                                             69

    60

    40

    20

     -

                       2014        2015         2016        2017        2018        2019        2020           2021
    Geburten            72          75           71          84          82          77          81               69
    Sterbefälle         96          92           108         101         92          87          92               109

Die Aufteilung der Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz nach dem Familienstand stellt sich
folgendermaßen dar (der Betrag in Klammer ist vom Vorjahr):

 Familienstand                               Gesamt                   männlich                     weiblich
 geschieden                                 483 (481)                 235 (242)                    248 (241)
 ledig                                    3.533 (3.577)             2.039 (2.065)                1.494 (1.512)
 Lebenspartnerschaft                          2 (2)                     1 (1)                        1 (1)
 verheiratet                              3.977 (3.977)             2.011 (2.032)                1.966 (1.981)
 verwitwet                                  607 (613)                 108 (108)                    499 (505)
 nicht bekannt                              132 (103)                  98 (75)                      34 (28)
 Gesamt:                                  8.734 (8.789)             4.492 (4.512)                4.242 (4.268)

Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung                                                             Seite 10
Haushalt 2022 - Vorbericht

Erfreulich zeigt sich die positive Entwicklung der Beschäftigungsstatistik. So stieg die Zahl der
sozialversicherungspflichtigen Stellen in Neunburg vorm Wald von 3.207 im Jahr 2009 auf 4.388 im
Jahr 2021. Ebenso hat sich die Zahl der Arbeitslosen in diesem Zeitraum fast halbiert. Die
Auswirkungen der Corona-Pandemie in 2020/2021 sind hier jedoch noch zu berücksichtigen. Nach
Abflauen der Pandemie wird aber mit weiter steigenden Beschäftigtenzahlen gerechnet.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Neunburg vorm Wald zum Stichtag 30.06.:

                                             2009     2010     2011     2014     2015     2016     2017     2018     2019 2020      2021
Männer                                        1.872    1.955    2.063    2.392    2.393    2.436    2.496    2.605    2.690 2.666    2.674
Frauen                                        1.335    1.354    1.378    1.449    1.544    1.534    1.569    1.652    1.656 1.650    1.714
Ausländer                                        78       87      132      298      350      353      402      494      553 595        596
unter 25 Jahre                                  531      519      575      677      664      655      660      669      668 648        646
55 Jahre und älter                              364      396      426      594      630      671      725      765      777 819        873
Einpendler                                    1.868    1.957    2.062    2.274    2.348    2.385    2.470    2.575    2.650 2.614    2.682
Insgesamt                                     3.207    3.309    3.441    3.841    3.937    3.970    4.065    4.257    4.346 4.316    4.388

Zum Vergleich für 2021: Stadt Schwandorf: 15.139, Wackersdorf: 5.419, Markt Wernberg-Köblitz: 3.429,
Burglengenfeld: 3.379, Stadt Nabburg: 2.854, Stadt Nittenau: 2.833, Stadt Pfreimd: 2.133, Stadt
Oberviechtach: 1.775.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen:

                                           2009 2010 2011 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei ( A )    13   13   21   14   13   14   13   11   18   13   15
Produzierendes Gewerbe ( B - F )        2.112 2.129 2.210 2.483 2.537 2.569 2.625 2.711 2.800 2.769 2.774
Handel, Verkehr und Gastgewerbe ( G - I
                                          448 526 556 699 726 721 743 815 795 791 786
)
Sonstige Dienstleistungen ( J - U )       634 640 654 644 661 666 684 720 733 743 813

Arbeitslose (Jahresdurchschnitte):

                                             2009 2010 2011 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Männer                                         143  113   89   98  100  108   83   71   91  104   87
Frauen                                          92   75   74   67   68   66   43   47   60   62   62
Ausländer                                       21   15   15   20   27   43   32   28   40   46   35
unter 25 Jahre                                  35   20   17   18   16   16   11   11   16   20   16
55 Jahre und älter                              39   35   37   39   43   43   28   30   36   45   50
Langzeitarbeitslose                             45   42   38   36   38   47   34   24   30   32   42
Arbeitslose im Rechtskreis SGB III             132  104   83   91   89   79   66   66   91  108   89
Arbeitslose im Rechtskreis SGB II              103   85   80   75   79   95   60   53   60   59   60
Insgesamt                                      235  189  163  165  168  173  126  118  151  166  149
Arbeitslosenquote                            6,83% 5,39% 4,53% 4,13% 4,10% 4,18% 3,02% 2,70% 3,36% 3,70% 3,28%

Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung                                                                            Seite 11
Haushalt 2022 - Vorbericht

1.3. Gemeindestraßen (Ortsstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen GVS)

 Jahr      Ortsstraßen                                                     GVS                   insgesamt
 2007      74,895 km                                                    102,582 km               177,477 km
 2008      75,127 km                                                    102,923 km               178,050 km
 2009      - keine Veränderungen -
 - 2011
 2012      75,021 km                                                    102,923 km               177,944 km
 - 2014    (Ortsstraße „In der Seugn“, Wegfall von 106 m)
 2015      74,738 km                                                    102,923 km               177,661 km
           (Ortsstraße „In der Seugn“, Wegfall von 283 m)
 2016/
           74,738 km                                                    102,923 km              177,661 km
 2017
 2018/     76,224 km
           (Mehrung Ortsstraße Kleine Seigen, Hofzell, Stettner         102,923 km              179,147 km
 2020      Zell)

  2021     76,842 km                                                    102,923 km              179,765 km
           (Mehrung durch Erschließung BG Stephanstraße III)

                                Gesamtlänge Ortsstraße                             76,842 km
                                            GVS                                   102,923 km
                                Gesamtlänge                                       179,765 km

     lfd. Nummer              Gemarkung                 Länge der Baulast   Länge der Baulast Baulastträger
                                                           Ortsstraße             GVS
           1        Eixendorf                                 1,480               8,950
           2        Fuhrn                                     5,815              18,379
           3        Haslarn                                   0,932               4,441
                                                                                                   Stadt Neunburg vorm Wald
           4        Katzdorf                                  0,626               0,569
           5        Kemnath bei Fuhrn                         2,675              13,295
           6        Kleinwinklarn                             2,895               1,403
           7        Kröblitz                                  4,179               4,150
           8        Lengfeld                                  1,131               2,565
           9        Meißenberg                                3,806               8,430
           10       Mitteraschau                              4,944              10,949
           11       Mitterauerbach                            1,326               3,007
           12       Neunburg vorm Wald                       37,680               8,608
           13       Penting                                   4,913              10,457
           14       Seebarn - Thann                           4,440               7,720

Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung                                                         Seite 12
Haushalt 2022 - Vorbericht

1.4. Gemeindeflächen

Das Gebiet der Stadt Neunburg vorm Wald, incl. aller Ortsteile, hat aktuell eine Gesamtfläche von
11.017,0047 ha, bzw. 110 km². Die Anzahl der Flurstücke beträgt 13.411.

Aktuell besteht Neunburg vorm Wald aus folgenden Gemarkungen mit den aufgeführten Flurstücken
und den Gemarkungsgrößen:

                                                               Anzahl            Fläche in km2
  Gemarkung                                                Flurstücke
  Alletsried                                                      316                 2,689143
  Eixendorf                                                       533                10,242676
  Fuhrn                                                         1.539                15,492273
  Katzdorf                                                        303                 2,234256
  Kemnath b. Fuhrn                                              1.592                18,044958
  Kleinwinklarn                                                   418                 1,874527
  Kröblitz                                                        450                 2,787940
  Lengfeld                                                        669                 6,403863
  Meißenberg                                                    1.059                 8,818422
  Mitteraschau                                                  1.075                 9,690041
  Neunburg vorm Wald                                            3.236                12,046787
  Penting                                                       1.322                11,409736
  Seebarn                                                         657                 5,820698
  Thann                                                           242                 2,614727
  Gesamt                                                       13.411               110,170047

Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung                                        Seite 13
Haushalt 2022 - Vorbericht

1.5. Vorbemerkungen
Rechtsgrundlagen der Haushaltswirtschaft
Rechtsgrundlage für die Erstellung des Haushalts sind die Art. 61 - 70 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern (GO) sowie die Vorschriften der Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der
Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik). Der
Haushaltsplan ist die durch die Haushaltssatzung festgestellte systematische Zusammenstellung
der für das Haushaltsjahr veranschlagten Haushaltseinnahmen und Haushaltsausgaben der
gesamten Stadtverwaltung, sowie der im Haushaltsjahr voraussichtlich benötigten
Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des
Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Stadt Neunburg vorm Wald im
Bewilligungszeitraum notwendig ist. Er ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der
Stadt und ermächtigt die Stadtverwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.
Für die Gemeindebürger begründet der Haushaltsplan keine unmittelbaren Ansprüche oder
Verbindlichkeiten.

1.6. Rechnungsergebnis 2021 der Stadt Neunburg vorm Wald:
Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
einschließlich des Vermögensstands und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des
Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach
Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen (Art. 102 Abs. 2
GO).

VERWALTUNGSHAUSHALT 2021
Summe bereinigte Solleinnahmen/Sollausgaben (Ergebnis):             21.959.501,69 Euro
Summe Einzelplan 0 – 9 Haushaltsansatz:                             16.747.000,00 Euro

VERMÖGENSHAUSHALT 2021
Summe bereinigte Solleinnahmen/Sollausgaben (Ergebnis):             10.062.592,13 Euro
Summe Einzelplan 0 – 9 Haushaltsansatz:                             12.675.760,00 Euro

GESAMTHAUSHALTSVOLUMEN 2021
Summe bereinigte Solleinnahmen/Sollausgaben (Ergebnis):             29.097.552,50 Euro
Summe Einzelplan 0 – 9 Haushaltsansatz:                             29.422.760,00 Euro

Erläuterung des Jahresergebnisses 2021

Allgemeines
Noch immer dominiert die Corona-Pandemie seit Ausrufen des Katastrophenfalls am 16. März 2020
unser tägliches Leben. Das Herunterfahren sozialer und wirtschaftlicher Aktivitäten hat sich zum Teil
massiv auf die wirtschaftliche Lage ausgewirkt. Wir mussten und müssen weiterhin damit rechnen,
dass uns die Corona-Pandemie und deren Folgen noch bis ins nächste oder gar übernächste Jahr
begleiten werden. Trotz des Rückgangs der Infektionszahlen, mussten wir erneut Warnungen von
Seiten der Experten, diesmal zur neuen Virusvariante, zur Kenntnis nehmen. Dieser Umstand zwang
uns dazu, in Sachen Finanzen auf Sicht zu fahren, um jederzeit, aufgrund der nur schwer
vorhersehbaren Entwicklung, handlungsfähig zu bleiben. Hier galt es, in Sachen Stadtfinanzen auf
einen vernünftigen und sicheren Kurs zu setzen.

Aufgrund dieser Entwicklung wurde der Haushalt 2021 mit Finanzplan neu überarbeitet. Dabei
wurden im Vermögenshaushalt diejenigen Maßnahmen auf spätere Jahre verschoben, die noch

Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung                                            Seite 14
Haushalt 2022 - Vorbericht

nicht begonnen wurden und deren Umsetzung noch nicht zwingend erforderlich ist. Eine Streichung
von Projekten wurde ausdrücklich nicht vorgenommen.

Die Investitionen im Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 wurden von rd. 40 Mio. Euro auf rd.
25,5 Mio. Euro reduziert. Das entspricht einer Verringerung von rd. 36 %. Der Stadtrat entscheidet
hier je nach von ihm festgelegter Priorität, welche Maßnahmen in den zukünftigen Jahren und mit
welcher Zeitabfolge diese Projekte zur Abarbeitung in die Finanzplanung wieder aufgenommen
werden.

Sollten sich die finanziellen Verhältnisse der Stadt entsprechend den Planungen sowohl positiv als
auch negativ gravierend verändern, so ist die Stadt hier flexibel in der Lage, in beide Richtungen zu
agieren, um entweder Investitionen zu verschieben oder vorzuziehen. Viele Maßnahmen liegen
bereits umsetzungsbereit in den Schubläden.

Eine Erhöhung der örtlichen Steuern (Grund- und Gewerbesteuer) wurde nicht vorgenommen. Die
Hebesätze blieben gleich. Grundsteuer A 310 v.H., Grundsteuer B 330 v. H., Gewerbesteuer 320
v.H. Damit blieben die Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt (A 350, B 394, G 375) und unter
dem Landkreisdurchschnitt (A 335, B 333, G 336). In Zeiten der Pandemie will die Stadt ihre Firmen,
Betriebe und Bürger nicht mit zusätzlichen Steuererhöhungen belasten. Dies stärkt die
Investitionskraft und die Liquidität der Unternehmen und die Kaufkraft der Bürger in diesen
schwierigen Zeiten.

Die noch hohen Investitionen in 2021 und 2022, v. a. für Großmaßnahmen wie Rathauserweiterung,
Generalsanierung Grundschule, Neubau Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus Kleinwinklarn,
Baulanderwerb, Erschließung Baugebiete und Straßensanierungen, stärken in Zeiten der Pandemie
unsere örtliche Wirtschaft. Wir müssen unsere Stadt in Krisenzeiten aktionsfähig halten und
zukunftsfest machen. Ein handlungsfähiges Land benötigt gerade in Krisenzeiten die Leistungen der
kommunalen Daseinsvorsorge und funktionstüchtige Strukturen.

Jahresergebnis
Trotz dieser schwierigen Ausgangslage konnte für das Jahr 2021 erfreulicher Weise wiederum ein
positiver Jahresabschluss für die Stadt Neunburg vorm Wald erzielt werden. Der Sollüberschuss für
2021 beträgt 1.413.707,63 Euro. Im Vorjahr lag der Sollüberschuss bei 2.391.181,82 Euro. Grund
für den hohen Sollüberschuss in 2020 war die Zahlung der Gewerbesteuerkompensation in Höhe
von 2.502.679,00 Euro an die Stadt. In 2021 erhielt die Stadt aufgrund einer außerordentlich hohen
Gewerbesteuerzahlung keine Kompensationszahlung vom Freistaat Bayern.

Für die Stadt hohe negative über- und außerplanmäßiger Abweichungen, sowohl im
Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt, waren nicht zu verzeichnen. Die einzelnen
Ergebnisse der jeweiligen Haushaltsstellen können der Anlage entnommen werden.

bei den Haushaltsansätzen konnte wiederum für 2021 ein positiver Jahresabschluss für die Stadt
Neunburg vorm Wald erzielt werden.

Die Planansätze der Haupteinnahmequellen der Stadt wurden in 2021 größtenteils fast genau
erreicht, bzw. bei der Gewerbesteuer um rd. 5,5 Mio. Euro und bei der Einkommensteuerbeteiligung
um rd. 134 TEUR übererfüllt.

Haupteinnahmen bei Unterabschnitt 9000
Die Gesamtsumme der Soll-Einnahmen 2021 des Unterabschnitts 9000 (Steuern, allgemeine
Zuweisungen und Umlagen) beträgt 17.842.626,60 Euro (Vorjahr: 14.078.895,30 Euro). Der
Planansatz 2021 dazu beträgt 12.295.500 Euro. Die Kompensationszahlung war hier nicht
eingeplant. Den Schwerpunkt der Einnahmen der Stadt bilden hier die Gewerbesteuer mit

Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung                                            Seite 15
Haushalt 2022 - Vorbericht

10.517.140,27 Euro (Vorjahr: 4.971.642,07 Euro), die Einkommensteuerbeteiligung mit
4.483.700,00 Euro (Vorjahr: 4.041.740,00 Euro, die Grundsteuer –B- mit 923.707,94 Euro (Vorjahr:
931.166,19 Euro) und die Umsatzsteuerbeteiligung mit 1.039.383,00 Euro (Vorjahr: 1.003.383,00
Euro).

Hauptumlagen
An Hauptumlagen waren die Kreisumlage mit 4.656.189,00 Euro (Vorjahr: 4.699.302,00 Euro) und
die Gewerbesteuerumlage mit 595.290,00 Euro (Vorjahr: 602.220,00 Euro) abzuführen.

Mehreinnahmen – Mehrausgaben / Mindereinnahmen - Minderausgaben
Verwaltungshaushalt
Die veranschlagte Gesamtsumme 2021 für den Verwaltungshaushalt wurde um rd. 5,2 Mio. Euro
übererfüllt. Grund hierfür waren v.a. die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

Vermögenshaushalt
Die veranschlagte Gesamtsumme 2021 für den Vermögenshaushalt wurde um rd.2,6 Mio. Euro nicht
erreicht. Grund dafür waren v.a. nicht verbrachte Haushaltsmittel bei der Städtebauförderung,
Rathausneubau,        Dorfgemeinschaftshaus        Kleinwinklarn,      Straßenbau-        und
Erschließungsmaßnahmen. Diese Mittel wurden neu veranschlagt.

Die jeweiligen Einzelergebnisse für jede Haushaltsstelle mit den jeweiligen Über- bzw.
Unterschreitungen können der Anlage entnommen werden.

Haushaltsreste
An Haushaltseinnahmeresten (HER) wurde in das Jahr 2022 die Summe von 2.000.000,00 Euro
HER (VJ. 3.700.000,00 Euro) ausschließlich für Darlehensaufnahmen übernommen.

An Haushaltsausgaberesten (HAR) wurde in das Jahr 2022 die Summe von 533.605,53 Euro neue
HAR und 353.528,39 Euro alte HAR (Gesamt: 887.133,92 Euro HAR) (VJ. 900.612,01 Euro)
übernommen. Bei den einzelnen Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt sind die jeweils
vorhandenen Haushaltsreste vermerkt. Ebenso in der folgenden Aufstellung.

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Haushalt 2022 - Vorbericht

Schuldenstand
Die nicht in Anspruch genommene Darlehensermächtigung aus 2021 in Höhe von 2.051.850 Euro
wurde als Haushaltseinnahmerest (HER) mit der verminderten Summe von 2.000.000 Euro ins
Haushaltsjahr 2022 übertragen. Die Darlehens-HER aus 2020 über 3,7 Mio. Euro wurde im Jahr
2021 nur mit der Summe von 1,8 Mio. Euro in Anspruch genommen. Die restlichen 1,9 Mio. Euro
wurden in Abgang gebracht. Möglich war dies aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahme in 2021.

Der Stand der Schulden der Stadt beträgt zum 31.12.2021 13.758.882,20 Euro. An Tilgungen wurde
in 2021 die Summe von rd. 1.448 TEUR geleistet. Im Jahr 2021 wurde der Tilgungszuschuss der
KfW über die BayernLabo für die Grundschule Neunburg vorm Wald in Höhe von 420 TEUR
abgewickelt. Diese Summe wurde als Tilgungen, und gleichzeitig im Vermögenshaushalt als
Zuschuss gebucht. Ebenso wurden zwei kleinere Restdarlehen aufgrund des hohen
Liquiditätstandes der Stadt und der damit verbundenen Zinsersparnis abgelöst.

Rücklagen
In der Jahresrechnung der Stadt Neunburg vorm Wald für 2021 wurde ein Sollüberschuss in Höhe
von 1.413.707,63 Euro ausgewiesen. Dieser Betrag wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Der Gesamtrücklagenbestand (Soll) zum Jahresende 2021 beträgt unter Berücksichtigung der
Zuführung des Sollüberschusses aus dem Abschluss 2021 demnach 4.595.399,95 Euro. Geplant
ist, aus dieser allgemeinen Rücklage einen Teil für 2022 zur Finanzierung der Ausgaben des
Vermögenshaushaltes zu entnehmen.

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Haushalt 2022 - Vorbericht

Die allgemeine Rücklage wurde 2021 auch zur Sicherung der Kassenliquidität und zum
wirtschaftlicheren Verwalten der Finanzmittel verwendet (§ 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik).

Rücklagenstand der Stadt
Stand 01.01.2021                                                 3.181.692,32 Euro
Entnahme in 2021                                                         0,00 Euro
Stand 31.12.2021                                                 3.181.692,32 Euro
Zuführung Sollüberschuss 2021 zur allgemeinen Rücklage         + 1.413.707,63 Euro
Derzeitiger Gesamtbetrag der allgemeinen Rücklage                4.595.399,95 Euro

Zuführung Verwaltungshaushalt an Vermögenshaushalt
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in 2021 betrug 6.889.047,55
Euro (Vorjahr: 3.193.269,08 Euro). Veranschlagt war nur der Betrag von 1.005.410 Euro (Vorjahr:
88.160 Euro). Der wesentliche Grund für diese Abweichung waren die coronabedingt vorsichtig
veranschlagten Einnahmeansätze im Verwaltungshaushalt 2021 und eine außerplanmäßig hohe
Gewerbesteuerzahlung. Somit wurden 5.883.637,55 Euro mehr an den Vermögenshaushalt, wie
ursprünglich geplant, zugeführt.

Verbindlichkeiten
Im Haushaltsjahr 2021 wurde nur ein Darlehen von der Stadt in Höhe von 1.800.000,00 Euro (HER
aus 2020) aufgenommen. Diese Darlehens-HER aus 2020 über 3,7 Mio. Euro wurde demnach im
Jahr 2021 nur mit der Summe von 1,8 Mio. Euro in Anspruch genommen. Die restlichen 1,9 Mio.
Euro wurden in Abgang gebracht. Möglich war dies aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahme
in 2021.

Der Stand der Schulden der Stadt beträgt zum 31.12.2021 13.758.882,20 Euro. An Tilgungen wurde
in 2021 die Summe von rd. 1.448 TEUR geleistet. Im Jahr 2021 wurde der Tilgungszuschuss der
KfW über die BayernLabo für die Grundschule Neunburg vorm Wald in Höhe von 420 TEUR
abgewickelt. Diese Summe wurde als Tilgung, und gleichzeitig im Vermögenshaushalt als Zuschuss
gebucht. Ebenso wurden zwei kleinere Restdarlehen aufgrund des hohen Liquiditätstandes der
Stadt und der damit verbundenen Zinsersparnis abgelöst.
Die nicht in Anspruch genommene Darlehensermächtigung aus 2021 in Höhe von 2.051.850 Euro
wurde als Haushaltseinnahmerest (HER) mit der verminderten Summe von 2.000.000 Euro ins
Haushaltsjahr 2022 übertragen und wird voraussichtlich in 2022 in Anspruch genommen.

Beim Eigenbetrieb Stadtwerke Neunburg vorm Wald - Entsorgung wurde für 2021 ein Darlehen
in Höhe von 1,5 Mio. Euro aufgenommen. Tilgungen wurden in 2021 in Höhe von 229.878,48 Euro
geleistet.

Gesamtschuldenstand (ohne Darlehens-HER)
Stand 01.01.2021
Stadt Neunburg vorm Wald                                       13.407.845,66 Euro
Eigenbetrieb Stadtwerke (Abwasserbereich)                       4.124.402,38 Euro
zusammen:                                                      17.532.248,04 Euro

Stand 31.12.2021 (Ist-Stand)
Stadt Neunburg vorm Wald                                       13.758.882,20 Euro
Eigenbetrieb Stadtwerke (Abwasserbereich)                       5.394.523,90 Euro
zusammen:                                                      19.153.406,10 Euro
Euro/Einw. (8.291 per 30.06.2021):                                  2.310,14 Euro

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Haushalt 2022 - Vorbericht

Nachrichtlich:
Stand 01.01.2021
Freizeit GmbH                                                       7.287.340,44 Euro
Strom GmbH                                                                  0,00 Euro
Wohnbau-GmbH (rekommunalisiert in 2013)                                     0,00 Euro

Stand 31.12.2021 (Ist-Stand)
Freizeit GmbH                                                       7.719.601,30 Euro
Strom GmbH                                                                  0,00 Euro

Gesamtsumme der Schulden per 01.01.2021:                          24.819.588,48 Euro
Gesamtsumme der Schulden per 31.12.2021:                          26.873.007,40 Euro
(Stadt, Stadtwerke, Freizeit GmbH, Strom GmbH)

Hinweis: Das im Jahr 2020 neu gegründete medizinische Versorgungszentrum
„Gesundheitszentrum Ostoberpfalz“ hatte zum Jahresende 2021 keine Schulden.

Die erwähnenswerten Abweichungen 2021 im Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt
gegenüber den ursprünglichen Planungen, wie sie bei der Abwicklung eines Haushaltsjahres nicht
zu umgehen sind, können den beiliegenden Anlagen entnommen werden.

Das Ergebnis 2021 wird dem Stadtrat damit zur Kenntnis gegeben (nähere Feststellungen udgl.
bleiben der örtlichen Rechnungsprüfung vorbehalten).

Ausblick auf das Haushaltsjahr 2022

Dank der außergewöhnlich hohen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2021 von über 10,5 Mio.
Euro konnte die Stadt ihre Verschuldung im Vergleich zu den Planansätzen 2021 deutlich senken.
Eingeplante Darlehen mussten nicht aufgenommen werden, auslaufende Darlehen konnten
vorzeitig zurückgezahlt werden, die eingeplante Rücklagenentnahme zum Ausgleich des Haushalts
2021 war nicht erforderlich, es konnte sogar der allgemeinen Rücklage eine erhebliche Summe
zugeführt werden. Dadurch konnte die prognostizierte Pro-Kopf-Verschuldung 2021 bei der Stadt
von 2.227 Euro auf 1.900 Euro incl. Darlehens-HER deutlich verringert werden. Trotz dieser
Entlastung liegt die Pro-Kopf-Verschuldung immer noch rd. um das Dreifache über dem
Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Einnahmen bei der Gewerbesteuer letztendlich nur mit 40 %
bis 50 % bei der Stadt aufgrund des kommunalen Finanzausgleichs zwischen den Kommunen und
dem Freistaat Bayern verbleiben. Abzuführen ist hier zunächst die Gewerbesteuerumlage mit rd. 11
%. Die hohen Einnahmen erhöhen die Umlagekraft der Stadt, was dazu führt, dass die Kreisumlage
(zwei Jahre zeitversetzt) erheblich steigt. Ebenso erhält die Stadt wg. der hohen Steuerkraft keine
Schlüsselzuweisung. Des Weiteren führt die gute Finanzkraft zu schlechteren Fördersätzen bei
Investitionen der Stadt.

Trotz dieser leider steigenden Umlagen ist es das Ziel der Stadt Neunburg vorm Wald ihre
Grundsteuerhebesätze und den Gewerbesteuerhebesatz weiter konstant zu belassen und die
Mehrbelastungen durch Einnahmeabführungen nicht an die Firmen, Betriebe und Bürger/innen
weiterzureichen.

Eine Erhöhung der örtlichen Steuern (Grund- und Gewerbesteuer) ist daher nicht im Haushalt 2022
eingeplant und auch nicht vorgesehen, wie bereits bei einigen umliegenden Gemeinden in letzter
Zeit geschehen. Die Hebesätze bleiben gleich. Grundsteuer A 310 v.H., Grundsteuer B 330 v. H.,

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Haushalt 2022 - Vorbericht

Gewerbesteuer 320 v.H. Damit bleiben die Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt (A 350, B 394,
G 367) und unter dem Landkreisdurchschnitt (A 332, B 330, G 346).

In Zeiten der noch immer vorherrschenden Corona-Pandemie und der unvorhersehbaren
Belastungen (explosionsartig steigende Rohstoff-, Energie- und Lebensmittelpreise, etc.) durch den
Ukraine-Krieg will die Stadt ihre Firmen, Betriebe und Bürger/innen nicht noch mit zusätzlichen
Steuererhöhungen belasten. Dies stärken die Investitionskraft und die Liquidität der Unternehmen
und die Kaufkraft der Bürger/innen in diesen schwierigen Zeiten.

Die noch hohen Investitionen in den Jahre 2022 und 2023, v. a. für Großmaßnahmen wie
Rathauserweiterung,       Generalsanierung       Grundschule,       Neubau    Feuerwehr- und
Dorfgemeinschaftshäuser, Förderprogramme Altstadt, Dorferneuerungen, Baulanderwerb,
Erschließung Industrie- und Baugebiete, Straßensanierungen, stärken in Zeiten der Pandemie
unsere örtliche Wirtschaft und sind wichtige Investitionen in unsere Zukunft.

Dafür sind lt. Finanzplan noch in den Jahren 2022 und 2023 neue Darlehen erforderlich, die aufgrund
der derzeitigen Niedrigzinsphase noch sehr günstig zu haben sind. Für 2022 kann sogar dank der
möglichen Rücklagenentnahme eine Nettoneuverschuldung vermieden werden.

Geplant ist, dass ab 2024 keine neuen Darlehen von der Stadt mehr aufgenommen werden. Ab
2024/2025 ist der verstärkte Abbau von Schulden der Stadt geplant, sodass sich die Verschuldung
je Einwohner wieder spürbar verringern wird. Ebenso ist ab 2025 die von der Rechtsaufsicht
geforderte Aufstockung der allgemeinen Rücklage aufgrund der vorhandenen Bürgschaften der
Stadt möglich und in der Finanzplanung bereits berücksichtigt.

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2. Verwaltungshaushalt
Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten

Der kamerale Verwaltungshaushalt gliedert sich wie folgt:

Verwaltungshaushalt Einnahmen
 Hpt.Gr. Einnahmen                                               Haushaltsplan                  Ansatz
                                                                   2022/EUR                    2021/EUR
     0       Steuern und allgemeine Zuweisungen                     14.431.300,00               12.295.500,00
     1       Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb                    4.280.100,00                4.125.050,00
     2       Sonstige Finanzeinnahmen                                  332.550,00                  326.450,00
             Gesamteinnahmen                                        19.043.950,00               16.747.000,00

Die in der vorstehenden Gliederung nachgewiesenen Einnahmen beinhalten im Wesentlichen
folgende Positionen:

2.1. Grundsteuer A und B

Die Grundsteuerhebesätze wurden letztmalig im Jahr 2004 angepasst. Dabei wurde die
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von 270 um 40 Punkte auf 310 v.H. erhöht. Die
Grundsteuer B (Allgemeiner Grundbesitz) wurde damals von 300 um 30 Punkte auf 330 v.H. erhöht.
Der Hebesatz für beide Grundsteuern ist seitdem unverändert.

Die Stadt Neunburg vorm Wald liegt mit den Hebesätzen bei der Grundsteuer A und B deutlich
unter dem Landesdurchschnitt. Bei der Grundsteuer A liegt der Landesdurchschnitt bei 350 v. H.
(NEN 310 v.H.), bei der Grundsteuer B bei 394 v.H. (NEN 330 v.H.).
(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Gemeindefinanzen und Realsteuervergleich in Bayern 2020, GK 5/2022)

         Hebesätze der Stadt Neunburg vorm Wald

               Jahr                            Grundsteuer                          Gewerbesteuer
                                              A          B
                                             v. H.      v. H.                                  v. H.
            1974                             250        250                                    300
            1975                             250        250                                    300
            1976                             270        270                                    330
            1977                             270        270                                    330
            1978                             270        270                                    330
            1979                             270        270                                    330
            1980                             270        270                                    320
           ab 1981                           270        270                                    320
           ab 1998                           270        300                                    320
           ab 2004                           310        330                                    330
           ab 2006                           310        330                                    320
Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung                                                        Seite 21
Haushalt 2022 - Vorbericht

Bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) wird 2022 mit einem Ansatz von 88.000 Euro
(Ergebnis 2021: 85.633,80 Euro) gerechnet. Für die Grundsteuer B (Allgemeiner Grundbesitz) wird
2022 aufgrund zahlreicher Neuveranlagungen mit einem Ansatzbetrag von 1.000.000 Euro geplant.
Das Ergebnis für 2021 lag hier bei 923.707,94 Euro.

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren
Bebauung (Substanzsteuer).

Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-
Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Im Mittelpunkt der Grundsteuer
steht also nicht eine natürliche bzw. juristische Person, sondern ein Objekt: der Grundbesitz. Da das
Aufkommen aus dieser Realsteuer (§ 3 Abs. 2 AO) nach Art. 106. Abs. 6 GG den Gemeinden
zufließt, handelt es sich um eine Gemeindesteuer.

Die Festsetzung des Hebesatzes für kommunale Steuern liegt im weiten, pflichtgemäßen Ermessen
jeder Kommune. Die Autonomie auf dem Gebiet der steuerrechtlichen Normsetzung ist lediglich
durch die allgemeinen Grundsätze des Steuerrechts und in einem bestimmten Umfang durch
haushaltsrechtliche Grundsätze der GO begrenzt. Der verbleibende Ermessensspielraum ist
grundsätzlich nicht gerichtlich überprüfbar. Vielmehr wäre eine gerichtliche Kontrolle darauf
beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Normsetzungsermessens überschritten sind oder die
Normsetzung als solche willkürlich (offensichtlich unsachlich) ist. Evident unsachlich wäre eine
Steuererhöhung nur dann, wenn die dadurch erzielten Einnahmen nicht zu Erfüllung gemeindlicher
Aufgaben, sondern der Kapitalbildung der Kommune dienten.

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Haushalt 2022 - Vorbericht

– Reform der Grundsteuer – derzeitiger Sachstand
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden und Städte. Sie fließt in die
Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken und
dient der Finanzierung von Schulen, Kitas oder Büchereien. Die Sicherstellung der wichtigen und
konjunkturunabhängigen Grundsteuereinnahmen hat in Bayern höchste Priorität.

Bayern setzt auf Entbürokratisierung – Flächenmodell statt Bundesmodell
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass die Vorschriften zur
Einheitsbewertung aufgrund der unterlassenen turnusmäßigen Aktualisierung nicht mit dem
verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz vereinbar sind. Der Bayerische Landtag hat am 23.
November 2021 zur Neuregelung ein eigenes Landesgrundsteuergesetz beschlossen. Das
Bayerische Grundsteuergesetz wurde am 17. Dezember 2021 im Bayerischen Gesetz- und
Verordnungsblatt verkündet (Ausgabe Nr. 23, Seite 638).

Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren wird im Bayerischen Grundsteuergesetz fortgeführt. Von
2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer B keine Rolle mehr.
Anders als nach dem sog. Bundesmodell wird die Grundsteuer B in Bayern nicht nach dem Wert
des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Der
durch die Steuerverwaltung festgestellte Messbetrag wird dann mit dem Hebesatz, den jede
Kommune individuell bestimmt, multipliziert. Die Regelungen zur Grundsteuer A (Betriebe der Land-
und Forstwirtschaft) entsprechen weitgehend jenen des Bundesgesetzes. Die landwirtschaftlichen
Wohngebäude mit ihrem Umgriff werden zukünftig der Grundsteuer B zugeordnet. Ziel der Reform
in Bayern ist die verfassungsfeste und gerechte Grundsteuererhebung.

Die Grundsteuer ist ab 1. Januar 2025 nach neuem Recht zu erheben. Der zu leistende Aufwand ist
enorm: Bundesweit bedarf es im Rahmen der Reform der Grundsteuer der Neubewertung für ca. 36
Mio. wirtschaftliche Einheiten zum Stichtag 1. Januar 2022. In Bayern ist für ca. 6,3 Mio.
wirtschaftliche Einheiten eine neue Bemessungsgrundlage auf diesen Stichtag zu ermitteln.

In Bayern werden die Erklärungspflichtigen im Frühjahr 2022 durch Allgemeinverfügung öffentlich
zur Abgabe der Grundsteuererklärungen aufgefordert. Ab dem 1. Juli 2022 nimmt die Bayerische
Steuerverwaltung die Grundsteuererklärungen entgegen. Bis zum 31. Oktober 2022 haben die
Grundstückseigentümer Zeit, ihre Erklärungen abzugeben.

Grundsteuer aus Sicht der Kommunen
Den Gemeinden obliegt nach Art. 18 KAG die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer. Für jede
wirtschaftliche Einheit, die im Gemeindegebiet belegen ist, teilt das Finanzamt der Gemeinde einen
Grundsteuermessbetrag mit. Die Mitteilung erfolgt durch Bereitstellung zum Datenabruf (§ 184 Abs.
3 AO).

Dies bedeutet: Sie erhalten die Daten zur Weiterverarbeitung für Zwecke der Festsetzung der
Grundsteuer nur noch in elektronischer Form vom Finanzamt („elektronischer Datenaustausch“). Die
bisherigen Mitteilungen zum Messbetrag in Papierform entfallen für alle Feststellungen nach neuem
Recht. Mit einer ausschließlichen digitalen Kommunikation wird eine effiziente und
ressourcenschonende Umsetzung der Grundsteuerreform gewährleistet. Die Steuerverwaltungen
der Länder bieten hierzu mit dem Tool ELSTER-Transfer eine komfortable und sichere Schnittstelle.
Die Registrierung bei ELSTER-Transfer muss zwingend bis 30. Juni 2022 erfolgen. Die Bearbeitung
in den Finanzämtern beginnt mit der Erklärungsannahme ab 1. Juli 2022. Die Datenübermittlung
erfolgt fortlaufend mit Bearbeitung der Grundsteuererklärung.

Weiterführende Informationen sind auf der landeseigenen Webseite www.grundsteuer.bayern.de
hinterlegt.

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2.2. Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine sogenannte Veranlagungssteuer. Der Steuerpflichtige leistet
Vorauszahlungen. Die endgültige Steuerschuld kann erst nach Einreichung der Steuererklärung
festgesetzt werden. Das kann zu Nachzahlungen, aber auch zu Erstattungen an den
Steuerpflichtigen führen. Zudem hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, zum Beispiel bei schlechter
Geschäftsentwicklung seine Vorauszahlungen nach unten anpassen zu lassen. Solche
Anpassungen, aber auch Nachzahlungen oder Erstattungen, können zu erheblichen Abweichungen
vom vorher kalkulierten Steueraufkommen führen. Die Kalkulation der Gewerbesteuer im
Haushaltsplan ist daher mit großen Unsicherheiten behaftet. Es empfiehlt sich daher, eine
vorsichtige Schätzung vorzunehmen.

Bei der Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Stadt ergab sich für 2021 ein Rekord-
Solleinnahme-Betrag      von     10.517.140,27 Euro.     An    Kompensationszahlungen     für
Gewerbesteuerausfälle für das Jahr 2021 wurde aufgrund dieser Rekordsumme an die Stadt durch
den Freistaat nichts ausbezahlt.

Für 2022 wurde der Gewerbesteueransatz auf 7 Mio. Euro festgelegt, da heuer, wie auch schon in
den beiden Vorjahren mit coronabedingten Steuerausfällen zu rechnen, und daher eine vorsichtige
Planung angebracht ist. Auch wenn nicht nur Schwankungen nach unten, sondern auch
erfreulicherweise auch nach oben erfolgen können, wie das Jahr 2021 gezeigt hat, ist v.a. aufgrund
des Ukrainekrieges und die daraus resultierenden Folgen für die Wirtschaft dieser Ansatz mit Risiken
verbunden und daher zurückhaltend zu planen.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist im Jahr 2006 von bisher 330 Punkten auf 320 Punkte
gesenkt worden und seit diesem Zeitpunkt konstant. Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes
ist für heuer nicht geplant. Der Hebesatz bleibt weiterhin gleich bei 320 Punkte.

- Neunburger Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer unter dem Durchschnitt -
Der gesamte Landesdurchschnitt für 2020 liegt bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer in Bayern
bei 367 v.H. (NEN: 320 v.H.). Bei kreisangehörigen Gemeinden mit einem Einwohnerstand von
5.000 bis 10.000 Einwohner beträgt der Durchschnitt bayernweit 318 v.H. Für die Oberpfalz ergibt
sich ein Durchschnittssatz von 324 v.H. und für den Landkreis Schwandorf ein Durchschnittssatz
von 346 v.H. Somit liegt Neunburg vorm Wald mit seinem Gewerbesteuersatz von 320 v.H. zum Teil
weiter deutlich unter dem Landesdurchschnitt, bzw. vergleichbarer Kommunen.
(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Gemeindefinanzen und Realsteuervergleich in Bayern 2020, GK 5/2022)

Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung                                                        Seite 24
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