Weisungen für die Qualifikation zum Schweizer-Cup betreffend Mannschaften der Regionalverbände und der 2. Liga interregional - Saison 2021 / 2022

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Weisungen für die Qualifikation zum Schweizer-Cup betreffend Mannschaften der Regionalverbände und der 2. Liga interregional - Saison 2021 / 2022
Weisungen für die Qualifikation zum Schweizer-Cup betreffend
Mannschaften der Regionalverbände und der 2. Liga interregional

Saison 2021 / 2022

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Am Schweizer Cup nehmen total 64 Teams teil. Der Amateur Liga stehen 26 Teams zu. Die 26 Teams
werden aufgeteilt in 16 Teams aus den 13 Regionalverbänden und 10 Teams aus der
2. Liga interregional.

1.   16 Teams der Regionalverbände
     Regionale Cupsieger oder andere Vereine, die wie folgt gemeldet werden können:

            AFV        1     SKFV         1     ANF           1
            FVBJ       2     FVRZ         2     ACVF          1
            IFV        1     FTC          1     AVF           1
            OFV        2     ACGF         1     Total        16
            NWS        1     AFF          1

2.   Einschränkung der Teilnahmeberechtigung
     2.1.   Die Teilnahmeberechtigung richtet sich gemäss den Reglementen der Regionalverbände
            für die regionalen Cup-Wettbewerbe.

     2.2.     Untere Teams von Klubs, deren erstes Team in der SFL, der Ersten Liga oder der 2. Liga
              interregional spielt, können sich nicht für den Schweizer Cup qualifizieren.

     2.3.     Klubs aus dem Fürstentum Liechtenstein sind nicht teilnahmeberechtigt.

3.   Qualifikation 2. Liga interregional / 10 Mannschaften
     3.1.    Eine Anmeldung für die teilnahmeberechtigten Teams ist fakultativ und bis spätestens
             Ende Juni des laufenden Jahres einzureichen an:

              Amateur Liga des SFV, Postfach, 3000 Bern 15.

     3.2.     Teilnahmeberechtigt sind alle Teams der 2. Liga interregional der laufenden Saison.

     3.3.     Je nach Anzahl Teilnehmer kann die WK-AL eine Zwischenrunde ansetzen. Im
              Grundsatz werden drei Qualifikationsrunden gespielt. In der 1. Runde kann die WK-AL
              Freilose aussprechen. In der 2. Runde werden 20 Spiele, in der 3. Runde 10 Spiele
              ausgetragen. Die 10 Sieger sind für die 1. Hauptrunde des Würth Schweizer-Cup
              qualifiziert.

4.   Spieltermine, Spielbeginn, Spielaufgebot Resultatdienst
     4.1.    Die Qualifikationsrunden werden jeweils vom Komitee der AL festgelegt. Diese sind dem
             Wettspielkalender zu entnehmen.

     4.2.     Die Qualifikationsspiele zum Schweizer Cup können an Samstagen oder an Sonntagen
              angesetzt werden

              Die Anspielzeiten können ohne Einverständnis des Gegners wie folgt festgelegt werden:

              -    Samstag       16.00 – 20.00 Uhr
              -    Sonntag       12.00 – 16.00 Uhr

     4.3.     Die WK-AL kann Nachtragsspiele an Wochentagen ansetzen. Die Spiele dürfen ohne das
              schriftliche Einverständnis des Gegners nicht vor 20.00 Uhr angesetzt werden.

     4.4.     Spätestens 21 Tage vor dem Spiel muss das Aufgebot mit genauen Angaben wie Ort,
              Datum und Zeit im clubcorner erfasst sein. Ab diesem Datum ist es für beide Klubs
              verbindlich und kann nur noch mit schriftlichem Einverständnis des Gegners und des
              Gruppenverantwortlichen abgeändert werden.

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4.5.       Die Schiedsrichter sind verpflichtet, das Resultat des Spiels gemäss den einschlägigen
                Weisungen des SFV telefonisch nach Spielschluss zu übermitteln. Verschobene Spiele
                sind ebenfalls fristgerecht zu melden.

                Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Reglements für Schiedsrichter und
                Schiedsrichter-Assistenten   und      die       verschiedenen        zugehörigen
                Ausführungsbestimmungen und Weisungen der Schiedsrichterkommission des SFV.

5.   Auslosungen
     Die Auslosungen obliegen der WK-AL in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der AL.

6.   Spielverschiebungen

            a) Witterungsbedingte Verschiebungen

     6.1.   Platzeigentümer haben keine reglementarische Kompetenz Platzsperren auszusprechen
            oder Spiele zu verschieben. Qualifikationsspiele zum Schweizer Cup können nur durch
            den Gruppenverantwortlichen (oder eine Vertrauensperson, bestimmt durch den
            Gruppenverantwortlichen) oder den Schiedsrichter verschoben werden.

     6.2.   Bei Spielverschiebung durch den Schiedsrichter (vor Spielbeginn) infolge unspielbaren
            Terrains oder bei einem Spielabbruch übernimmt die Amateur Liga, soweit die ihr zur
            Verfügung stehenden Mittel ausreichen, folgende Kosten:

            -    Schiedsrichter- und SR-Assistentenspesen
            -    Die Reisespesen des Gastklubs

            Die Gesuche um Rückvergütung für Reisespesen des Gastklubs sind mit Belegen innert
            Monatsfrist dem Sekretariat der Amateur Liga einzureichen, ansonsten erlischt jeder
            Anspruch.

            Das Komitee der Amateur Liga entscheidet definitiv über die eingereichten Gesuche. Die
            Rückvergütungen werden jeweils per Ende der laufenden Saison ausbezahlt.

     6.3.   Im Weiteren gelten die Ausführungsvorschriften der AL für die Spielfeldbenützung vom
            16. November 2013.

            b) Krankheitsbedingte Verschiebungen / höhere Gewalt

     6.4.   Gemäss Art. 45 WR SFV kann die Verschiebung eines Verbandsspiels nur bei
            unbenutzbarem Spielfeld, bei nachgewiesener infektiöser ansteckender Krankheit von
            mindestens sechs Kaderspielern eines Teams (gleiche ärztlich bestätigte Diagnose) oder
            in Fällen höherer Gewalt beantragt werden.

            Die Wettspielkommission entscheidet endgültig über Verschiebungsgesuche der Klubs.

7.   Schiedsrichter-Aufgebot
     7.1. Die Schiedsrichter und die Schiedsrichter-Assistenten werden durch die Schiedsrichter-
          Kommission SFV in Zusammenarbeit mit den Aufgebotsstellen der Regionalverbände
          bestimmt. Gegen die Bezeichnung der Schiedsrichter kann nicht rekurriert werden.

     7.2.   Die Trio-Entschädigung betragen unabhängig von der Reisedistanz pauschal CHF 660.--
            und sind durch den Heimklub vor Spielbeginn zu bezahlen.

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8.   Spielzeit
     Ist das Resultat nach Ablauf der regulären Spielzeit von 2 x 45 Minuten unentschieden, so wird
     das Spiel um 2 x 15 Minuten verlängert. Bei unentschiedenem Ausgang nach Verlängerung wird
     ein Elfmeterschiessen durchgeführt.

9.   Spielerkarte / Ereignisblatt / Auswechslungen
     9.1. Die vollständig ausgefüllte Matchkarte muss dem Schiedsrichter spätestens 60 Minuten vor
           Spielbeginn überreicht werden.

     9.2.   Auf der Matchkarte sind aufzuführen:
            -       maximal 18 Spieler
            -       maximal 6 Personen, welche auf der Spielerbank sitzen
            -       der Trainer

     9.3.   Es sind 5 Auswechslungen pro Spiel erlaubt.

     9.4.   Der Kapitän und der verantwortliche Trainer des jeweiligen Teams sind mittels clubcorner
            auf der Matchkarte zu bezeichnen. Sie sind für die Richtigkeit der Spielerkarte
            verantwortlich.

     9.5.   Spieler, die nicht auf der Matchkarte aufgeführt sind, sind im betreffenden Spiel nicht
            spielberechtigt.

     9.6.   Nach Spielschluss müssen die Teams im Beisein des Schiedsrichters das Ereignisblatt
            abgeben. Wird das Dokument nicht abgegeben erhält der betreffende Klub eine
            Ordnungsbusse.

10. Sanktionen
    10.1. Die WK-AL ist zuständig für das Ausfällen von Strafen im Rahmen der den Abteilungen
          gemäss Art. 78 ff. Statuten SFV erteilten Kompetenzen. Sie basieren auf den
          Schiedsrichter-Bericht und gegebenenfalls auf den Bericht des Schiedsrichter-Inspizienten-
          Berichts.

     10.2. Für Meisterschafts-, Cup- und Freundschaftsspiele ist die Rechtspflegeordnung (RPO) des
           SFV massgebend.

     10.3. Die Gebühren und Bussen sind in der Tarifliste der Amateur Liga geregelt.

     10.4. Entscheide    der  WK-AL     können    im    Rahmen       der   Bestimmungen     des
           Rechtspflegereglements (RPR) der Amateur Liga mit einer Einsprache oder einem Rekurs
           angefochten werden, soweit es sich nicht gemäss Art. 6 RPR um einen endgültigen
           Entscheid handelt.

11. Spielerqualifikation
    11.1. Für den Einsatz der Spieler gelten die einschlägigen Bestimmungen von Wettspiel- und
          Juniorenreglement des SFV.

     11.2. Wenn ein Verein über die Spielberechtigung der Spieler des Gegners Zweifel hegt, so
           kann er innert 3 Tagen nach dem Spiel eine Kontrolle verlangen. Zu spät angeforderte
           Kontrollen werden nicht mehr behandelt.

12. Kontrolle der Spielberechtigung
    12.1.    Die Spielberechtigung der eingesetzten Spieler wird bei allen Spielen von Amtes wegen
             geprüft, sofern und soweit dies in automatisierter Form möglich ist. Ist eine
             automatisierte Kontrolle nicht möglich, erfolgt eine Kontrolle nur auf eine frist- und
             formgerechte Einsprache des gegnerischen Klubs.

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12.2.     Zuständig für die Durchführung dieser Kontrollen ist die WK-AL. Sie definiert die zu
              prüfenden Kriterien. Sie legt den Ablauf der Kontrollen mit dem Sekretariat der AL und
              der Spielerkontrolle des SFV fest. Die Spielerlisten sollen in der Regel innert
              Wochenfrist nach dem Spiel geprüft werden.
              Nach dem 30. April und bei entscheidenden Spielen kann die WK-AL kürzere Fristen
              festlegen. Von den maschinell kontrollieren Spielerlisten wird ein Protokoll erstellt,
              welches die WK-AL bis Ende der laufenden Saison aufbewahrt.

    12.3.     Erscheinen auf dem Protokoll nicht spielberechtigte Spieler, werden diese unter
              Ansetzung einer kurzen Frist zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Allfällige
              Forfaitentscheide richten sich nach den Bestimmungen des WR SFV. Zuständig ist die
              WK-AL.

    12.4.     Wird die fehlende Spielberechtigung eines Spielers auf eine Einsprache hin festgestellt,
              erfolgt von Amtes wegen eine Nachkontrolle bezüglich der vorangegangenen drei
              Spiele der fehlbaren Mannschaft.

              Gleich wird vorgegangen, wenn eine fehlende Spielberechtigung erst im Verlaufe der
              Saison festgestellt wird (z.B. bei einer Umgehung der Transfervorschriften).

13. Transferfristen / Spielberechtigung
    Seit dem 1. Juli 2014 gelten für Amateure ab dem 12. Altersjahr die gleichen Transferfenster wie
    für die Nichtamateure (vgl. Art. 145 Ziff. 1 WR).

14. Finanzielles
    Für sämtliche Qualifikationsrunden zum Schweizer-Cup gelten folgende finanzielle Regelungen:

    Der Platzklub:             - behält                sämtliche Einnahmen
                               - übernimmt             Organisation und Platzkosten
                               - bezahlt               Entschädigung für das SR-Trio
                               - übernimmt             ein allfälliges Defizit

    Die von der Amateur Liga für die Meisterschaftsspiele der 2. Liga interregional zur Verfügung
    gestellten 10 Ausweiskarten sind auch für die Qualifikationsspiele zum Schweizer Cup gültig.

15. Allgemeines
    15.1.   In allen unvorhergesehenen Fällen entscheidet das Komitee der Amateur Liga
            endgültig.

    15.2.     Bei Textdifferenzen ist die deutschsprachige Fassung massgebend.

16. Inkraftsetzung
    Diese Weisungen wurden von Komitee der Amateur Liga am 02. Juli 2021 genehmigt und treten
    per sofort in Kraft.

Wettspielkommission der Amateur Liga SFV
Der Präsident:        Der Sekretär:

Alain Grosjean         Ramon Zanchetto

Muri, 02. Juli 2021

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