Wettkampfvorschriften - Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 Gold Sponsoren - Oberländisches Turnfest Frutigen 2022

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Wettkampfvorschriften - Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 Gold Sponsoren - Oberländisches Turnfest Frutigen 2022
Wettkampfvorschriften
Oberländisches Turnfest Frutigen 2022

              Gold Sponsoren
Wettkampfvorschriften
                                                                                    Oberländisches Turnfest Frutigen 2022

                                                              Die Veranstalter

Inhaltsverzeichnis

1     ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN........................................................................................... 5

1.1      Durchführung .................................................................................................................................. 5

1.2      Teilnahme ....................................................................................................................................... 5

1.3      Zuständigkeiten ............................................................................................................................... 6

1.4      Geltungsbereich Wettkampfvorschriften.......................................................................................... 6

1.5      Angebote......................................................................................................................................... 6

1.6      Meldungen ...................................................................................................................................... 6

1.7      Richter............................................................................................................................................. 9

1.8      Reglemente/Weisungen/Wertungstabellen für alle Wettkämpfe ................................................... 11

2     EINZELWETTKÄMPFE ........................................................................................................ 13

2.1      Allgemein ...................................................................................................................................... 13

2.2      Aerobic .......................................................................................................................................... 13

2.3      Geräteturnen ................................................................................................................................. 13

2.4      Gymnastik ..................................................................................................................................... 14

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2.5      Leichtathletik................................................................................................................................. 14

2.6      Turnwettkampf.............................................................................................................................. 15

3     VEREINSWETTKÄMPFE ...................................................................................................... 15

3.1      Allgemein ...................................................................................................................................... 15

3.2      Einteiliger Vereinswettkampf ......................................................................................................... 17

3.3      Dreiteiliger Vereinswettkampf ....................................................................................................... 18

3.4      Altersstufe Aktive .......................................................................................................................... 18

3.5      Altersstufe Frauen/Männer (35+) und Seniorinnen/Senioren (55+) ................................................ 21

4     SPIEL-TURNIERE ................................................................................................................ 22

4.1      Allgemein ...................................................................................................................................... 22

4.2      Unihockey-Turnier ......................................................................................................................... 23

5     TEAMWETTKÄMPFE .......................................................................................................... 23

5.1      Pendelstafette ............................................................................................................................... 23

6     FINANZEN.......................................................................................................................... 24

6.1      Einzahlung Haft- und Startgeld ....................................................................................................... 24

6.2      Haftgeld ........................................................................................................................................ 25

6.3      Startgeld (Anmeldegebühr) ............................................................................................................ 26

6.4      Festkarten ..................................................................................................................................... 26

7     RECHTSBELEHRUNG .......................................................................................................... 27

7.1      Finanzielle Verpflichtungen ............................................................................................................ 27

7.2      Verbindlichkeit der Wettkampfvorschriften ................................................................................... 28

7.3      Proteste/Rekurs ............................................................................................................................ 28

7.4      Verhalten Teilnehmende/Vandalismus .......................................................................................... 29

8     SCHLUSSBESTIMMUNGEN ................................................................................................ 30

8.1      Anordnungen Wettkampfleitung/Richter/OK ................................................................................. 30

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8.2       Korrekturen, Änderungen Wettkampfvorschriften ......................................................................... 30

9      GENEHMIGUNG ................................................................................................................ 30

10        ANHANG ........................................................................................................................ 31

10.1      Ordnungsabzüge für alle Wettkämpfe ............................................................................................ 31

11        REGLEMENTE UND WEISUNGEN ................................................................................... 32

11.1      Reglemente ................................................................................................................................... 32

11.2      Weisungen .................................................................................................................................... 32

12        ADRESSEN...................................................................................................................... 32

12.1      Geschäftsstelle Turnfest................................................................................................................. 32

13        ABKÜRZUNGEN UND BODENBESCHAFFENHEIT DER DISZIPLINEN ................................ 33

13.1      Allgemein ...................................................................................................................................... 33

13.2      Wettkampf .................................................................................................................................... 33

13.3      Aerobic .......................................................................................................................................... 33

13.4      Fachteste (FT) ................................................................................................................................ 33

13.5      Fit+Fun (F+F) .................................................................................................................................. 33

13.6      Geräteturnen (Getu) ...................................................................................................................... 33

13.7      Gymnastik (GYM)........................................................................................................................... 34

13.8      Leichtathletik (LA) .......................................................................................................................... 34

13.9      Nationalturnen (NA) ...................................................................................................................... 34

13.10        Turniere .................................................................................................................................... 35

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1 Allgemeine Bestimmungen
Es sind stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermassen
gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die
männliche Form verwendet.

1.1     Durchführung
1.1.1 Allgemein
Der Trägerverein Oberländisches Turnfest 2021 führt das Oberländische Turnfest
2022 an einem Wochenende in Frutigen durch.
Vom Freitag, 01. Juli bis Sonntag, 03. Juli 2022 stehen Einzelwettkämpfe,
Vereinswettkämpfe, Spielturniere und ein Kantonaler Nationalturntag auf dem
Programm.
1.1.2 Durchführungseinschränkungen
Die Wettkampfleitung behält sich aus organisatorischen Gründen vor:
   •   Bei zu grossen Meldezahlen eine Kontingentierung festzulegen.
   •   Kategorien und Stärkeklassen zusammenzulegen.
   •   Bei zu wenig Anmeldungen einzelne Kategorien und/oder Disziplinen aus
       dem Angebot zu streichen oder zusammenzulegen.
   •   Das Turnfest aufgrund von Risiken, Gefahren oder behördlicher Anordnung
       abzusagen.
1.2     Teilnahme
1.2.1 Teilnahmeberechtigung
Am Oberländischen Turnfest sind alle in der STV-Admin (Adressdatenbank STV)
namentlich gemeldeten turnenden von Vereinen/Riegen des Schweizerischen
Turnverbandes (STV) und offiziellen Partnerverbänden teilnahmeberechtigt.
Gastvereine aus dem Ausland sind herzlich willkommen.
Über die Starterlaubnis von Vereinen anderer Verbände und Organisationen
entscheidet die Wettkampfleitung. Anfragen sind an die Geschäftsstelle Anlässe
(GSA) zu richten.
Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, eine Festkarte zu lösen.
Mitglieder der Wettkampf- und Ressortleitungen sowie Richter sind in der Regel
startberechtigt.
1.2.2 Altersnachweis bei Wettkämpfen
Ein amtlicher Ausweis (z.B. Pass, Identitätskarte, Führerausweis) kann verlangt
werden. Es werden Stichproben durchgeführt. Alle am Wettkampf Teilnehmenden
müssen im Besitz einer gültigen STV-Mitgliederkarte sein.

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1.3      Zuständigkeiten
Für die Abwicklung der Wettkämpfe und Vorführungen ist die Wettkampfleitung
zuständig. Allfällige weitere Bestimmungen der Wettkampfleitung und des OK sind
ebenfalls verbindlich (letzte Weisungen etc.).

1.4      Geltungsbereich Wettkampfvorschriften
Die nachfolgenden Wettkampfvorschriften gelten für alle in diesem Reglement
aufgeführten Wettkämpfe.

1.5      Angebote
Anlässlich des Oberländischen Turnfests werden folgende Wettkämpfe angeboten,
die Details sind ab Artikel 2 zu entnehmen:

                       Einzelwettkämpfe/     Vereinswettkämpfe   Rahmenveranstaltungen/
                       Spielturniere                             Team-Wettkämpfe

 Freitag, 01.07.2022   Einzelwettkämpfe                          Rangverkündigung Einzel
                       Aktive/FMS/ 35+/55+
                       Unihockey Night

 Samstag,02.07.2022                          Aktive /FMS

 Sonntag, 03.07.2022                                             Pendelstafetten
                                                                 Schlussvorführung

1.6      Meldungen
1.6.1 Allgemeines
Alle Meldungen für Vereine und Einzelpersonen müssen termingerecht online
erfolgen. Die Anmeldung ist ab 01. Oktober 2021 unter www.otf2021.ch möglich.
Gleichzeitig mit der Anmeldung ist das Haft- und Startgeld einzuzahlen. Die
Anmeldung wird erst nach Eingang des Haft- und Startgeldes berücksichtigt.
Bereits bei der Anmeldung ist die maximale Anzahl Turnende zu nennen.
Bis im Februar 2022 kann diese nach unten korrigiert werden.

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1.6.2 Termine
Folgende Termine (Maileingang) sind einzuhalten:

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    •   Anmeldeschluss für alle Wettkämpfe
    •   Meldung maximale Anzahl Turnende Vereinswettkampf
    •   Meldung maximale Anzahl Einzelturner und deren
        Kategorie
    •   Namentliche Meldung aller Richter gemäss Weisungen!

                                                                   15. Dezember 2021
    •   Eingang Zahlung 1. Meldephase
    •   Eingang Einzahlung Haftgeld
    •   Eingang Einzahlung Startgeld (Anmeldegebühr) für
        Vereinswettkampf

                                                                   28. Februar 2022
    •   Definitive Mutationsmeldung Vereinswettkampf
        Namentliche Meldung/Mutationsmeldung Einzelturner
        (keine Nachmeldung möglich)
    •   Bestellungen zusätzliche Essen, Übernachtung etc.
    •   Persönliche Registrierung Richter
    •   Definitive Materialliste Geräteturnen (inkl. Gesuche und
        Verantwortlichkeit)

                                                                   10. März 2022
    •   Eingang Zahlung 2. Meldephase
    •   Eingang Einzahlung Startgeld für Einzelwettkampf
    •   Eingang Einzahlung (Festkarten etc.) gemäss Rechnung
        STV-Contest

                                                                   15. Mai 2022
    •   Hochladen der Musik im Einzel- und Vereinswettkampf

1.6.3 Mutationen
Am Anlass können keine Disziplinen getauscht oder neu gemeldet werden.
Mutationen können nur innerhalb der Gesamtzahl gemeldeter Teilnehmer von +/-
5% vorgenommen werden.
Eine Änderung der Anzahl Personen nach oben kann wie folgt vorgenommen
werden:

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   •   Leichtathletik und Nationalturnen bis zu der nächsten durch 4 teilbaren Zahl,
       Ausnahme bei der Pendelstafette bis zur nächsten 18-er Zahl.
   •   Geräteturnen, Gymnastik und Team-Aerobic sind nicht limitiert.
   •   Fachteste bis zu der nächsten durch 3 teilbaren Zahl.
Hat die Erhöhung der Teilnehmerzahl zur Folge, dass eine zusätzliche Anlage
benötigt wird (z.B. ab 15, 27, 39 usw. Turnenden), kann die Erhöhung aus
ressourcentechnischen Gründen nicht vorgenommen werden.
Eine Änderung der Anzahl Personen nach unten ist möglich, kann aber einen
Haftgeldabzug zur Folge haben. Die Wettkampfleitung entscheidet abschliessend.
Im Einzelwettkampf können nur Abmeldungen gemacht werden. Weitere Mutationen
sind nicht möglich.
1.6.4 Abmeldungen
Begründete Abmeldungen müssen schriftlich an die Geschäftsstelle Anlässe
(Artikel 12.1) gerichtet werden. Diese haben finanzielle Folgen und sind unter Artikel
6.2.2 aufgeführt.
Wird wegen Abmeldungen nach dem 28. Februar 2022 eine Anlage nicht benutzt,
hat dies einen Haftgeldabzug unter Artikel 6.2.2 zur Folge.
1.6.5 Verletzungen
Während des Vereinswettkampfes
Turnende, welche sich während des Vereinswettkampfes verletzen, werden im
Bestand mitgezählt. Ein Zeugnis des Sanitäters auf Platz hat erst ab der
nächstfolgenden Disziplin Gültigkeit, wie unten beschrieben.
Für die Disziplinen, die nicht geturnt werden können, muss ein Zeugnis des
Sanitäters auf Platz vorgewiesen werden. Diese Anweisung kommt nur dann zur
Anwendung, wenn ein Verein in einem Wettkampfteil bzw. in einer Disziplin die
Mindestanforderungen (siehe Artikel 3.1.1 bis 3.1.3) nicht erfüllt.
Verletzung vor dem Vereinswettkampf:
In allen übrigen Fällen werden verletzte Turner nicht mitgezählt, was unter
Umständen eine Verschiebung der Stärkeklasse zur Folge haben kann oder die
Wettkampfleitung entscheidet.
Für Turnende, die aus gesundheitlichen Gründen (Unfall, Krankheit) den Wettkampf
nicht antreten können, gelten die Bedingungen gemäss Artikel 6.4.2.
1.6.6 Versicherung
Die Versicherung ist grundsätzlich Sache der Teilnehmer. Alle in der STV-Admin als
turnende STV-Mitglieder namentlich gemeldete, sind gemäss Reglement der SVK
des STV gegen Haftpflicht, Brillenschäden und Unfallzusatz versichert.

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1.6.7 Leiterpreis
Die Leiterpreise können über die Online-Anmeldung/STV-Contest gegen Rechnung
bestellt werden. Im Startgeld des 3-teiligen Vereinswettkampfes ist ein Leiterpreis
enthalten (siehe Artikel 6.3.2).
1.7     Richter
Die Richter müssen über die Online-Anmeldung/STV Contest erfasst werden und
sind Bestandteil der gültigen Anmeldung. Ein Richter darf pro Wettkampftag nur in
einer Sparte gemeldet werden. Mit der Mutationsmeldung sind die
Richtermeldungen zu bestätigen.
Die Richter werden nach deren Meldung über STV Contest in allen Sparten von den
jeweiligen Wettkampfleitungen eingeteilt und aufgeboten.
Bei Nichtantreten der Richter erfolgt ein Haftgeldabzug gemäss Artikel 6.2.2
und/oder der Verein/Riege oder Turner sind nicht startberechtigt.
Die Richter werden gemäss Empfehlung des STV entschädigt.
1.7.1 Fachteste
Jeder Verein/Riege, welche in den Fachtesten startet, ist verpflichtet, pro 14
Startende und Fachtest 1 Schiedsrichter zu stellen (z.B. 6 – 14 Turnende = 1
Schiedsrichter; ab 15 Turnende = 2 Schiedsrichter usw.).
Die Schiedsrichter müssen den Fortbildungskurs oder Grundkurs auf den neuen
Weisungen 2020 besucht und erfolgreich bestanden haben. Ohne Kursteilnahme
erfolgt ein Haftgeldabzug gemäss Artikel 6.2.2.
Die Wettkampfleitung behält sich vor, bei den Vereinen zusätzliche Schiedsrichter
zu rekrutieren, wenn der gemeldete Schiedsrichter nicht einsetzbar ist wegen
seiner Wettkampfeinsätze im Verein oder die normal geforderte Anzahl nicht
ausreicht.
1.7.2 Fit+Fun FMS (35+/55+)
Jeder Verein/Riege, welche im Fit+Fun startet, ist verpflichtet, bis zu 10 Startende
1 Schiedsrichter zu stellen und ab 11 Startende 2 Schiedsrichter. Die Schiedsrichter
müssen das Modul 3, 2022 oder mindestens Modul 1, 2022 besucht und erfolgreich
bestanden haben. Ohne Kursteilnahme erfolgt ein Haftgeldabzug gemäss Artikel
6.2.2.
1.7.3 Geräteturnen Einzel (EGT)
Alle teilnehmenden Vereine/Riegen sind verpflichtet, einen brevetierten
Wertungsrichter EGT (Brevet 2) zu stellen:
ab 3 – 5 Teilnehmende             1 Wertungsrichter
ab 6 Teilnehmende                 2 Wertungsrichter

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1.7.4 Geräteturnen Verein (VGT)
Jeder Verein, welcher mit mehr als 8 Turnenden in der Sparte Geräteturnen VGT
startet, stellt einen brevetierten Wertungsrichter.
1.7.5 Aerobic und Gymnastik
Die Wertungsrichter Aerobic und Gymnastik werden direkt über die Regionen
Schweizweit eingeteilt. Eine Meldung ist hier nicht notwendig.
1.7.6 Leichtathletik Aktive
Vereine/Riegen der Altersstufe Aktive, welche im Vereinswettkampf und/oder
Einzelwettkampf die Sparte Leichtathletik bestreiten, sind verpflichtet, einen
nichtturnenden brevetierten LA-Kampfrichter oder zwei turnende brevetierte LA-
Kampfrichter zu stellen.
1.7.7 Nationalturnen
Jeder Verein/Riege, der den Vereinswettkampf im Nationalturnen absolviert, stellt
einen nichtturnenden brevetierten Nationalturn-Kampfrichter oder zwei turnende
brevetierte Nationalturn-Kampfrichter.
1.7.8 Turnwettkampf
Jeder Verein/Riege, die bei den Einzelwettkämpfen nur den Turnwettkampf
bestreiten, sind verpflichtet während der Wettkampfzeit des Turnwettkampfes wie
folgt brevetierte Richter zu stellen:
Start in der Sparte Geräteturnen       1 Richter EGT Brevet 2 oder VGT
Start in der Sparte Fitness/Spiele     1 Richter Fit+Fun oder Fachteste
1.7.9 Spielturniere
Jeder Verein/Riege hat gemäss Art. 4.1.1, Mannschaftsführer, Schiedsrichter und
Zähler zu stellen.

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Reglemente/Weisungen/Wertungstabellen für alle Wettkämpfe
Die folgenden Reglemente und Weisungen sind diesen Wettkampfvorschriften
übergeordnet und sind für den Wettkampf massgebend:
   •   Dopingstatuten von Antidoping
          o www.antidoping.ch
   •   Sämtliche aktuellen gültigen Reglemente und Weisungen des STV
          o www.stv-fsg.ch (unter www.stv-fsg.ch -> Sportart anklicken ->
             Weisungen & Reglemente)
   •   Weisungen und Reglemente des Turnverband Berner Oberland
          o www.tb-oberland.ch
   •   Trägerverein OTF2021
          o www.otf2021.ch
1.7.10 Pflichten der Vereine
Die Vereine/Riegen und Einzelsportler sind verpflichtet, mit einer Delegation an den
offiziell bezeichneten Anlässen (Rangverkündigungen, Schlussvorführungen, etc.)
teilzunehmen.
Vereine/Riegen können für die Teilnahme an den Schlussvorführungen
unentgeltlich verpflichtet werden.
Die Vereinsverantwortlichen haben gegenüber dem Veranstalter, dem Organisator
wie auch der Wettkampfleitung die Pflicht, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten
für korrektes und sportliches Verhalten ihrer Vereinsmitglieder zu sorgen.
Vereinsvorstände sind für ihren Verein verantwortlich und unterbinden Aktionen,
die dem Image des Turnens, des TBO und des organisierenden Vereines in
irgendeiner Weise schaden:
Beispiele:
   •   Vandalismus
   •   Littering
   •   Mutwillige Zerstörung
   •   Lärm ausserhalb Festgelände
Verstösse werden gemäss Anhang mit einem Ordnungs-, Haftgeldabzug und/oder
mit der Disqualifikation geahndet.
Am Sonntag, 03. Juli 2022 findet die Schlussvorführung statt. Die
Schlussvorführung soll einen würdigen Festabschluss bilden. Angaben über den
zeitlichen Ablauf werden im Festführer und auf www.otf2022.ch bekannt gegeben.
Rangverkündigungen vom Einzelturnen und von den Turnieren finden am
Wettkampftag statt.

www.otf2022.ch                                                        Seite 11 von 35
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1.7.11 Zentrale Meldestelle Vereine/Riegen/Einzelturner
Jeder Verein/Riege meldet sich mindestens 1 Stunde vor Wettkampfbeginn bei der
Zentralen Meldestelle an.
Der Standort der Meldestelle wird in den offiziellen Kommunikationskanälen des
OTF 2022 publiziert.
1.7.12 Meldung der Funktionäre und Richter
Funktionäre und Richter melden sich gemäss dem Aufgebot vor Ort.
1.7.13 Musik
Die Musik ist bis am 15. Mai 2022 im Anmeldetool/STV-Contest hochzuladen. Es ist
eine Compact Disc oder ein Memorystick am Anlass als Ersatz mitzunehmen.
Die Compact Disc oder der Memorystick müssen zwingend in einer der
nachfolgenden Formate sein: mp3, mp4, wav.
1.7.14 Doping
Der Schweizerische Turnverband, daher auch das Turnfest, ist Mitglied des
Dachverbandes für Sport (Swiss Olympic) und unterliegt somit den Doping Statuten.
Es können Kontrollen durchgeführt werden. Alle Informationen unter
www.antidoping.ch oder www.dopinginfo.ch.
Dopingverstösse können privatrechtliche Folgen haben.
1.7.15 Bekleidung und Werbung
Bei den Vereinswettkämpfen unterstützt die Bekleidung ein abgestimmtes
Erscheinungsbild, sie darf die Bewertung nicht behindern.
Zu beachten sind die entsprechenden Bekleidungsvorschriften in den Weisungen
der Sparten. Bezüglich Werbung gelten die Vorschriften für „Werbung auf Tenues an
Anlässen des STV“.
1.7.16 Rangverkündigungen/Siegerehrungen
Die Siegerehrungen der Vereinswettkämpfe und Einzelwettkämpfe werden separat
organisiert und anlässlich der letzten Weisungen bekannt gegeben. Vereine/Riegen,
welche für die Schlussvorführungen vorgesehen sind, werden vor oder während
des Wettkampfes von den Verantwortlichen eingeladen.
1.7.17 Ranglisten
Es werden je Altersstufe folgende Ranglisten erstellt:
   •   Eine Rangliste pro Kategorie Einzelwettkampf
   •   Eine Rangliste pro Sparte beim Einteiligen Vereinswettkampf (VW)
   •   Eine Rangliste pro Stärkeklasse beim Dreiteiligen Vereinswettkampf
Es werden keine Ranglisten gedruckt. Diese werden auf den offiziellen Kanälen des
OTF 2022 und des STV publiziert.

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Wettkampfvorschriften
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1.7.18 Auszeichnungen
Im Einzelturnen werden die ersten 30% der Startenden ausgezeichnet. Ab dem 4.
Rang wird eine Auszeichnung abgeben.
Die ersten drei in den Stärkeklassen im Dreiteiligen Vereinswettkampf und die
Spartensieger im Einteiligen Vereinswettkampf erhalten eine Auszeichnung.
Es gilt der Grundsatz; „gleiche Note, gleicher Rang“.

2       Einzelwettkämpfe
2.1     Allgemein
Die Einzelwettkämpfe in den Sparten Aerobic, Geräteturnen, Gymnastik,
Leichtathletik und Turnwettkampf werden am gleichen Wochenende ausgetragen
wie die Vereinswettkämpfe der jeweiligen Alterskategorie. Die Wettkampfleitung
behält sich eine Änderung vor.
Im Angebot der Einzelwettkämpfe wird ein Wettkampf nur ausgetragen, wenn sich
genügend Personen/Paare/Teams anmelden. Kategorien können zusammengelegt
oder der Wettkampf kann abgesagt werden.
2.2     Aerobic
Für die Einteilung in die Kategorie ist der Jahrgang massgebend.
2.2.1 Kategorien
Aerobic Einzel Aktive               ab 14 Jahren

Aerobic Paare Aktive                ab 14 Jahren

Aerobic 3-er bis 5-er Team Aktive ab 14 Jahren

Aerobic Einzel 35+                  ab 35 Jahre

Aerobic Paare 35+                   Beide Personen müssen 35 Jahre und älter
                                    sein

Aerobic 3-er bis 5-er Team 35+      1 Person darf jünger als 35 Jahre sein

2.3     Geräteturnen
2.3.1 Einzelgeräteturnen (EGT)
Kategorie 5                    Alter offen

Kategorie 6                          Alter offen

Kategorie 7                          Alter offen

Kategorie D                          ab 22 Altersjahr und älter (ab Jg 2000)

Kategorie H                          ab 28 Altersjahr und älter (ab Jg 1994)

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2.4    Gymnastik
2.4.1 Kategorien
Gymnastik Einzel ohne Handgerät Aktive               Alter offen

Gymnastik Einzel mit Handgerät Aktive                Alter offen

Gymnastik Einzel ohne Handgerät 35+                  ab 35 Jahren

Gymnastik Einzel mit Handgerät 35+                   ab 35 Jahren

Gymnastik Paare ohne Handgerät Aktive                Alter offen

Gymnastik Paare mit Handgerät Aktive                 Alter offen

Gymnastik Paare ohne Handgerät 35+                   ab 35 Jahren

Gymnastik Paare mit Handgerät 35+                    ab 35 Jahren

Gymnastik 3er bis 5er Team ohne Handgeräte Aktive Alter offen

Gymnastik 3er bis 5er Team mit Handgeräte Aktive     Alter offen

Gymnastik 3er bis 5er Team ohne Handgeräte 35+       1/3 der Turnenden darf
                                                     zwischen 25-35 Jahre sein

Gymnastik 3er bis 5er Team mit Handgeräte 35+        1/3 der Turnenden darf
                                                     zwischen 25-35 Jahre sein

Eine Gymnastikart darf nur einmal geturnt werden (einteiliger Wettkampf).
2.5    Leichtathletik
2.5.1 Kategorien Einzel
 Fünfkampf U18 M   100m, WE, KUG 5kg, HO, 800m                     16 und 17 Jahre

 Fünfkampf U20 M      100m, WE, KUG 5kg, HO, 800m                  18 und 19 Jahre

 Berner-              100m, WE, KUG 5kg, HO, SPE 800g, 800m        Alter offen
 Sechskampf
 Turner

 Vierkampf M30        80m, WE oder HO, KUG 5kg, 800m oder          ab 30 Jahren
                      WU

 Vierkampf M40        80m, WE oder HO, KUG 5kg, 800m oder          ab 40 Jahren
                      WU

 Vierkampf M50        80m, WE oder HO, KUG 5kg, 800m oder          ab 50 Jahren
                      WU

 Vierkampf M60        80m, WE oder HO, KUG 5kg, 800m oder          ab 60 Jahren
                      WU

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 Vierkampf U18 W       100m, WE oder HO, KUG 3kg, 800m              16 und 17 Jahre

 Vierkampf U20 W       100m, WE oder HO, KUG 4kg, 800m              18 und 19 Jahre

 Vierkampf Frauen      100m, WE oder HO, KUG 4kg, 800m              Alter offen

 Dreikampf W30         80m, WE oder HO, KUG 4kg oder 800m           ab 30 Jahren

 Dreikampf W40         80m, WE oder HO, KUG 4kg oder 800m           ab 40 Jahren

 Dreikampf W50         80m, WE oder HO, KUG 4kg oder 800m           ab 50 Jahren

2.6      Turnwettkampf
Der Turnwettkampf ist ein mehrere Sparten übergreifender Allrounder–
Einzelwettkampf für Turnende aller Altersstufen.
2.6.1 Kategorien
 Aktive                3-Kampf aus 3 Sparten               Alter offen

 FMS 35+               3-Kampf aus 2 Sparten               ab 35 - 54 Jahre

 FMS 55+               3-Kampf aus 2 Sparten               ab 55 Jahre

2.6.2 Auswahl der Sparten
 Aerobic           Einzel, Paare

 Fitness/Spiele        Basketball, Unihockey

 Geräteturnen          BA/SSB, BO, SP

 Gymnastik             Einzel, Paare

 Leichtathletik        80m, 800m, WE, KUG

 Nationalturnen        STH, STS

3        Vereinswettkämpfe
3.1      Allgemein
Alle Altersstufen bestreiten am OTF 2022 den gleichen Vereinswettkampf. Es gibt
pro Altersstufe nur eine Kategorie. Es wird nicht unterschieden zwischen Turnerin
und Turner.
Aus den folgenden vier Möglichkeiten kann eine Variante gewählt werden:
    •   ein 1-teiliger Vereinswettkampf (Aktive, FMS)
    •   zwei 1-teilige Vereinswettkämpfe (Aktive, FMS)
    •   ein 3-teiliger Vereinswettkampf (Aktive, FMS)
    •   ein 3-teiliger Vereinswettkampf und ein 1-teiliger Vereinswettkampf (Aktive,
        FMS)

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Gesamtvereine können aufgrund ihrer Riegenverhältnisse mehrere Varianten
turnen. Bei der Gestaltung des Zeitplanes resp. der Reihenfolge der Wettkampfteile
wird darauf jedoch keine Rücksicht genommen.
Pro Altersstufe darf jede Disziplin nur einmal geturnt werden. Die gleiche
Vorführung/Disziplin in der mehrheitlich gleichen Zusammensetzung darf nicht
unter verschiedenen Vereinsnamen geturnt werden.
Jeder Turnende darf pro Wettkampfteil nur einmal eingesetzt werden.
Für die einzelnen Wettkämpfe dürfen verschiedene Turnende eingesetzt werden.
Bei allfälligen Starts in zwei verschiedenen Altersstufen/Vereinen kann beim
Zeitplan keine Rücksicht genommen werden. Diesbezügliche Gesuche werden nicht
berücksichtigt.
3.1.1 Altersstufen
Es wird zwischen vier Altersstufen unterschieden:

 Aktive                                   Alter frei

 Frauen/Männer (35+)                      Jahrgang 1987 (35 Jahre) und älter,
                                          1/3 darf jünger sein, wobei die
                                          Sonderbestimmungen 35+ gemäss den
                                          jeweiligen Disziplinenweisungen
                                          angewendet werden.

 Seniorinnen/Senioren (55+)               Jahrgang 1967 (55 Jahre) und älter,
                                          1/3 darf zwischen 35 bis 54 Jahre sein.

In den Altersstufen mit 1/3 Regelung wird aufgerundet.
Beispiel:
10 Personen: 3 = 3,33 Personen. Es wird aufgerundet auf 4 Personen. Bei zehn
Personen dürfen vier Personen die effektive Altersstufe unterschreiten.
3.1.2     Stärkeklassen
Aktive
1. Stärkeklasse     24 und mehr Turnende
2. Stärkeklasse     18 bis 23 Turnende
3. Stärkeklasse     13 bis 17 Turnende
4. Stärkeklasse       6 bis 12 Turnende
Frauen/Männer (35+)
1. Stärkeklasse     16 und mehr Turnende
2. Stärkeklasse     12 bis 15 Turnende

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3. Stärkeklasse       6 bis 11 Turnende
Seniorinnen/Senioren (55+)
1. Stärkeklasse     12 und mehr Turnende
2. Stärkeklasse       6 bis 11 Turnende
 3.1.3 Zuteilung Stärkeklasse
Für die Zuteilung in die jeweilige Stärkeklasse ist der Durchschnitt der pro
Wettkampfteil eingesetzten Turnenden massgebend. Das Total aller eingesetzten
Turnenden im gesamten Wettkampf ist durch die Anzahl Wettkampfteile zu teilen.
Dies ergibt die Stärkeklasse. Die einzelne Person zählt dabei einmal pro Einsatz.
Beispiel Altersstufe Aktive:
1. Wettkampfteil  12 Personen
2. Wettkampfteil  17 Personen
3. Wettkampfteil  21 Personen
Total 50 Personen: 3 = 16,66 Personen
Es wird in jedem Fall aufgerundet = 17 Personen. Der Verein wird somit in der 3.
Stärkeklasse eingeteilt.
3.1.4 Bewertung
Die Bewertungen erfolgen gemäss den entsprechenden Sparten/Disziplinen
Weisungen. Die Noten der einzelnen Disziplinen werden auf Hundertstelpunkte
gewertet bis max. 10 Punkte.
In jedem Wettkampfteil können maximal 10 Punkte, d.h. im dreiteiligen Wettkampf
maximal 30 Punkte erreicht werden.
Sofern in einem Wettkampfteil mehrere Riegen eingesetzt sind, wird die von der
einzelnen Riege erzielte Note mit der Anzahl der eingesetzten Turnenden (inkl.
Verletzte mit Sanitätszeugnis) multipliziert. Die Summe dieser Werte wird durch die
Anzahl der im Wettkampfteil eingesetzten Turnenden (inkl. Verletzte mit
Sanitätszeugnis) dividiert und auf Hundertstelpunkte gerundet.
3.2       Einteiliger Vereinswettkampf
Der einteilige VW kann aus den folgenden Sparten gewählt werden:

 Aktive            Frauen/Männer           Seniorinnen/Senioren
                   (35+)                   (55+)

 Fachteste         Fachteste               Fachteste

 Geräteturnen      Fit+Fun                 Fit+Fun

 Gymnastik         Leichtathletik          Leichtathletik

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 Leichtathletik    Geräteturnen          Geräteturnen

 Team-Aerobic      Gymnastik             Gymnastik

                   Team-Aerobic          Team-Aerobic

Innerhalb der Sparten können die Disziplinen frei gewählt werden. Jede Disziplin
darf nur einmal geturnt werden. Es müssen mindestens 6 Personen im Einsatz
sein. Es gibt keine Stärkeklassen.

3.3       Dreiteiliger Vereinswettkampf
Der Dreiteilige VW besteht aus drei Wettkampfteilen und kann aus den folgenden
Sparten zusammengestellt werden:

 Aktive           Frauen/Männer         Seniorinnen/Senioren
                  (35+)                 (55+)

 Fachteste        Fachteste             Fachteste
                  Fit+Fun               Fit+Fun

 Geräteturnen     Geräteturnen          Geräteturnen

 Gymnastik        Gymnastik             Gymnastik

 Leichtathletik   Leichtathletik        Leichtathletik

 Nationalturnen   Nationalturnen        Nationalturnen

 Team-Aerobic     Team-Aerobic          Team-Aerobic

Innerhalb der Sparten können die Disziplinen frei gewählt werden. Jede Disziplin
darf nur einmal geturnt werden. Der Verein kann pro Wettkampfteil in maximal 4
Riegen aufgeteilt werden.
Die Anzahl der Riegen kann von Wettkampfteil zu Wettkampfteil variieren. Die
Mindestgrösse der einzelnen Gruppe beträgt:
   •  Fit+Fun, Fachtest, Geräteturnen, Gymnastik, Team-Aerobic sowie
      Pendelstafette = 6 Turnende
   • Leichtathletik, Nationalturnen = 4 Turnende
Pro Wettkampfteil müssen gesamthaft mindestens 6 Personen eingesetzt werden.
3.4       Altersstufe Aktive
Für den Vereinswettkampf der Altersstufe Aktive können die folgenden Disziplinen
aus den Sparten ausgewählt werden:
3.4.1 Sparte Fachteste
Folgende Disziplinen können gewählt werden:
   •   Fachtest Allround (FTA)

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   •    Fachtest Korbball (FTK)
   •    Fachtest Unihockey (FTU)
   •    Fachtest Volleyball (FTV)
Für die Fachteste sind Nockenschuhe erlaubt. Nagelschuhe und Schuhe mit
Schraubstollen sowie Handschuhe und Haftmittel sind verboten.
Die Riegenverantwortlichen sind verpflichtet, die vorgesehene Gruppeneinteilung
auf dem Fachtest-Vereinseinteilungsblatt bei der Fachtest-Anmeldung vorzulegen.
Die Vereine können ab 15 Personen auf zwei, ab 27 Personen auf drei, ab 39
Personen auf vier Anlagen eingeteilt werden.
3.4.2    Mitzubringendes Wettkampfmaterial
Fachtest Allround
Die Goba-Schläger und die Tennisbälle sind mitzubringen. Der Goba-Schläger muss
ein Handgelenkband und ein Fingerband aufweisen. Der Schläger darf nicht
beschichtet sein, jedoch ist eine Bemalung erlaubt.
Fachtest Korbball
Das Absolvieren des FTK mit dem eigenen Ball, der den Korbballregeln des STV
entspricht, ist gestattet. Andernfalls wird mit den offiziellen Korbball-Bällen des
Organisators gespielt.
Fachtest Unihockey
Für den FTU sind die Unihockeystöcke durch die Teilnehmer selbst mitzubringen.
Die Bälle werden vom Organisator zur Verfügung gestellt. Es dürfen für den
Wettkampf nur diese verwendet werden.
Fachtest Volleyball
Die Bälle werden vom Organisator zur Verfügung gestellt. Es dürfen für den
Wettkampf nur diese verwendet werden.
3.4.3 Sparte Geräteturnen
Folgende Disziplinen können gewählt werden:
   •    Barren (BA)
   •    Boden (BO)
   •    Gerätekombination (GK)
   •    Reck (RE)
   •    Schaukelringe (SR)
   •    Schulstufenbarren (SSB)
   •    Sprünge (SP)
   •    Rhönrad (RR)
   •    Trampolin (TR) auf Anfrage

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Gesuchpflichtig ist die Disziplin Trampolin (TR) sowie zusätzliche Hilfsgeräte,
Hilfsmittel und andere Geräte, die nicht auf der Materialliste aufgeführt sind.
Die entsprechende Rubrik „Zusatzgesuch“ ist bei der Anmeldung auszufüllen.
Erlaubte Hilfsmittel und bewilligte Hilfsgeräte, Hilfsmittel und andere Geräte sind
selbst mitzubringen.
Grundsätzlich steht ein 6-Reckgerüst zur Verfügung.
Nach Eingang der Anmeldungen entscheidet die WL VGT, ob ein 6-Reckgerüst nötig
ist oder ob die Reckanlage der Sporthalle ausreicht.
Die Geräte müssen von den Vereinen vor der Wettkampfzeit selbst bereitgestellt
und nachher wieder zum Gerätedepot gebracht werden. Längere Aufstellzeiten
gehen zu Lasten der Einturnzeit.
Die Platzchefs kontrollieren das bestellte Material. Nichtverwendung von
bestelltem Material oder die Nutzung von Material, welches nicht bestellt wurde,
kann zu einem Haftgeldabzug führen.
Das Einturnen findet geführt durch den Platzchef unmittelbar vor dem Wettkampf
statt.
3.4.4 Sparte Gymnastik
Alle Hilfs- und Handgeräte müssen von den Vereinen selbst mitgebracht werden.
   •   Gymnastik mit Handgeräten (GYMHG)
   •   Gymnastik ohne Handgerät (GYMOH)
Jede Feldgrösse mit GYMOH und GYMHG entspricht einer Disziplin. Über
Ausnahmen entscheidet die Wettkampfleitung.
3.4.5 Sparte Team-Aerobic
   • Team-Aerobic (TAe)
3.4.6 Sparte Leichtathletik
Es sind keine eigenen Geräte zugelassen.
Folgende Disziplinen können gewählt werden:
   •   Hochsprung (HO)
   •   Kugelstossen (KUG)
   •   Lauf 800 m (800)
   •   Pendelstafette 80m (PS)
   •   Schleuderball (SB)
   •   Speerwerfen (SPE)
   •   Weitsprung (WE)
   •   Wurfkörper (WU)

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3.4.7 Sparte Nationalturnen
Es sind keine eigenen Geräte zugelassen.
Folgende Disziplinen können gewählt werden:
   •    Steinheben (STH)
   •    Steinstossen (STS)
3.5      Altersstufe Frauen/Männer (35+) und Seniorinnen/Senioren (55+)
Für den Vereinswettkampf der Altersstufe Frauen/Männer und
Seniorinnen/Senioren können die folgenden Disziplinen aus den Sparten
ausgewählt werden:
3.5.1    Sparte Fit+Fun
Disziplin 1 (FF1)
1a: Fussball-Stafetten Stab
1b: Brett-Ball
Disziplin 2 (FF2)
2a: Unihockey im Team
2b: 8-er Ball
Disziplin 3 (FF3)
3a: Street Racket
3b: Moosgummiring - Gymnastikstab

Die Disziplinen mit zwei Aufgaben müssen von den gleichen Personen und
unmittelbar nacheinander bestritten werden. Doppelstarts von Turnenden in der
gleichen Disziplin sind verboten.
Eigenes Material ist nicht gestattet. Es sind die vom Organisator zur Verfügung
gestellten Geräte zu benutzen.
Nockenschuhe sind erlaubt. Nagelschuhe und Schuhe mit Schraubstollen sowie
Handschuhe und Haftmittel sind verboten.
3.5.2 Weitere Sparten
Es können sämtliche Disziplinen aus den Sparten Fachteste, Geräteturnen,
Gymnastik, Team-Aerobic, Leichtathletik und Nationalturnen gemäss Angebot
Aktive ausgewählt werden. Detailinformationen siehe Artikel 3.2 und 3.3.
Für startende die Jünger als die Alterskategorie sind, gelten die Sonderregeln 35+
gemäss den aktuellen Weisungen STV.

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4      Spiel-Turniere
4.1    Allgemein
Das Spiel-Turnier wird als Unihockey-Night ausgetragen. Das Turnier findet
gemäss Ausschreibung statt.
Turnier wird ab mindestens 8 Mannschaften durchgeführt.

 Unihockey         Freitag, 01.07.2022 in der Nacht, Turnhalle

Pro Mannschaft muss eine Person als Teamführer namentlich angegeben werden.
Es kann auch ein Spieler sein. Die Zeiten können sich je nach Anmeldungen ändern.
4.1.1 Schiedsrichter
Jede Mannschaft stellt einen Schiedsrichter und Zähler. Der
Schiedsrichtereinsatzplan wird vorgängig erstellt und allen Vereinen zugestellt.
4.1.2 Spieldauer
Je nach Anzahl der gemeldeten Teams.
4.1.3 Punkte
Ein Sieg gibt 2 Punkte, ein Unentschieden 1 Punkt und eine Niederlage 0 Punkte.
4.1.4 Spielplan
Der genaue Spielplan und weitere Angaben werden allen Mannschaften rechtzeitig
zugestellt.
4.1.5 Rangverkündigung
Die Rangverkündigung findet direkt nach Beendigung des Unihockeyturniers statt.

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4.2     Unihockey-Turnier
4.2.1   Kategorien

 Kategorie Herren            Es darf nur 1 SUHV -Lizenzierter Spieler auf   Jahrgang:
                             dem Spielfeld sein.                            offen
 (3 Feldspieler +
 Torhüter)

 Kategorie Mixed             Es müssen immer 2 Damen auf dem Spielfeld Jahrgang:
                             sein. (Auf dem Spielfeld! Torhüter zählt nicht offen
 (3 Feldspieler +
                             als Feldspieler)
 Torhüter)
                             Es darf nur 1 SUHV -Lizenzierter Spieler auf
                             dem Spielfeld sein

 Kategorie Damen             Es darf nur 1 SUHV -Lizenzierter Spieler auf Jahrgang:
                             dem Spielfeld sein                           offen
 (3     Feldspieler      +
 Torhüter)

4.2.2 Spielregeln
Es wird nach den offiziellen Unihockey-Regeln des SUHV (Kleinfeld) gespielt.
Das Anspiel erfolgt mittels Bully.
Der Torhüter spielt ohne Stock, Maske und Helm jedoch obligatorisch.

Schlusssignal = Spielende, der laufende Spielzug wird nicht beendet.
4.2.3 Material
Jede Mannschaft bringt seine eigenen Spielbälle und Stöcke, eine Pfeife sowie
Goalie Maske und Helm mit.

5       Teamwettkämpfe
5.1     Pendelstafette
5.1.1 Angebot
Die Pendelstafette wird am Sonntag, 03.07.2022 anlässlich der Schlussvorführung
ausgetragen.
5.1.2 Teilnahmeberechtigung
Jeder Verein/Riege kann bei der Stafette teilnehmen.

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5.1.3 Kategorien
 Turner               10 Läufer/Läuferinnen mind. 5 Turner

 Turnerinnen          10 Läuferinnen, keine Turner erlaubt

 Mixed                10 Läufer/Läuferinnen, mind. 5 Turnerinnen

5.1.4 Allgemeine Bestimmungen
10 Turnende bilden eine Mannschaft. Die Strecke von 60m wird zweimal gelaufen.
Die Vorläufe für die Stafette finden am Sonntagvormittag statt. Die Finalläufe (der
zeitschnellsten Mannschaften) finden während den Schlussvorführungen am
Sonntagmittag statt. Einzelheiten werden im Festführer publiziert.
5.1.5 Disqualifikation
Folgende Ereignisse führen zu einer Disqualifikation:
      •   Startfehler
      •   Werfen des Staffelstabs
      •   Übergabefehler
Der Staffelstab muss während des ganzen Laufes in der Hand getragen werden. Die
Übergabe muss so erfolgen, dass der Staffelstab auf jeden Fall um den Pfosten am
Ende der Bahn übergeben wird.
5.1.6 Durchführung
Eine Kategorie wird nur durchgeführt, wenn mindestens 6 Anmeldungen vorliegen.
Bei schlechtem Wetter oder Terrain entscheidet die Wettkampfleitung OTF über eine
Durchführung.
5.1.7 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die Online-Anmeldung (STV-Contest).

6         Finanzen
6.1       Einzahlung Haft- und Startgeld
Pro Anmeldung (=Vereinsnummer im Anmeldetool) in der Online-Anmeldung/STV
Contest muss das Start- und Haftgeld einbezahlt werden. Die Anmeldung ist nur
mit Einzahlung des Start- und Haftgeldes bis Anmeldeschluss gültig.
Es werden keine Rechnungen (Einzahlungsscheine) versendet. Die Rechnung ist in
der Online-Anmeldung/STV Contest abrufbar.
Zahlungstermin 1. Meldephase: 15. Dezember 2021 (Haftgeldabzug)
Die Bestellungen, wie bspw. Übernachtungen, Pins, Essen etc. werden in der 2.
Meldephase verrechnet.

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6.2    Haftgeld
 Vereinswettkampf Aktive, Frauen/Männer (35+),                      CHF 500.00
 Seniorinnen/Senioren (55+)
 Spielturniere                                                      CHF 200.00
 Einzelturner Aktive, Frauen/Männer (35+) (ohne Teilnahme am        CHF 200.00
 Vereinswettkampf)
6.2.1 Rückerstattung Haftgeld
Das Haftgeld wird im Regelfall und sofern kein Verstoss gegen diese
Wettkampfvorschriften oder Reglemente und Weisungen des STV-FSG, des
Turnverbandes Bern Oberland oder des OK OTF2022 vorliegt spätestens per
31.10.2022 zurückbezahlt.
Das Haftgeld kann durch den Trägerverein OTF2021 für die Deckung von Schulden
verwendet werden, sofern eine Absage des Turnfestes in Folge behördlicher
Anordnung oder durch Absage durch den Krisenstab des OTF2022 erfolgt.
In der Online-Anmeldung/STV Contest die genaue Bank/Postverbindung mit
Kontonummer angeben.
6.2.2 Haftgeldabzüge
Vom Haftgeld werden folgende Abzüge gemacht:
 Nichteinhalten der Termine, pro Fall und Tag                       CHF 10.00
 (Poststempel/Maildatum)
 Fernbleiben von Einzelturner/-innen pro Wettkampf Aktive, FMS      CHF 50.00
 Fernbleiben von Vereinen/Gruppen pro Wettkampf Aktive, FMS         CHF 500.00
 Fernbleiben von vereinseigenen Disziplinen Helfern pro             CHF 100.00
 Fall/Disziplin
 Abmeldung von Disziplinen im Vereinswettkampf nach 28. Februar     CHF 100.00
 2021
 Nichtmeldung von Richter oder Richter ohne gültiges Brevet pro     CHF 200.00
 Richter
 Nichtantreten von Richter pro oder Richter ohne gültiges Brevet    CHF 200.00
 pro Einsatz
 Abbruch des Richtereinsatzes ohne Genehmigung der                  CHF 200.00
 Wettkampfleitung
 Rückzug der Anmeldung nach dem 28. Februar 2021 Aktive, FMS        CHF 500.00
 Verstoss bei Festkartenkontrolle Aktive, FMS                       CHF 500.00
 Verstoss gegen die Wettkampfvorschriften, höhere Reglemente        Beschluss
 oder Anderes                                                       WL oder OK
Wird das einbezahlte Haftgeld durch die vor Wettkampfbeginn entstandenen
Haftgeldabzüge bereits aufgebraucht, werden die zusätzlichen Kosten und
Mehraufwände in Rechnung gestellt oder bar an der Zentralen Meldestelle
eingezogen.

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6.3    Startgeld (Anmeldegebühr)
Das Startgeld beträgt:

 pro 3-teiliger Vereinswettkampf (Aktive, FMS)                        CHF 200.00
 pro 1-teiliger Vereinswettkampf (Aktive, FMS)                        CHF 100.00
 pro Teilnehmender Einzelwettkampf (Aktive, FMS)                      CHF 20.00
 pro Team Turniere                                                    CHF 30.00
6.3.1 Rückerstattung Startgeld (Anmeldegebühr)
Bei Abmeldungen (Artikel 1.6.4) nach dem 28. Februar 2022 (Vereins-
/Einzelwettkampf Aktive/FMS/Turniere) wird kein Startgeld
erlassen/zurückerstattet. Es gilt die 5% Regel.
6.3.2 Leiterpreise
Pro Anmeldung im 3-teiligen Vereinswettkampf ist je ein Leiterpreis im Startgeld
inbegriffen (Artikel 1.6.7). Zusätzliche Leiterpreise können in der Online
Anmeldung/STV-Contest bestellt und gegen Rechnung bezogen werden.

6.4    Festkarten
Alle aktiv startenden Teilnehmenden des Turnfestes haben eine Festkarte zu kaufen
und auf sich zu tragen.
Bei der Anmeldung auf dem Wettkampfplatz ist der Kauf von Festkarten zu belegen
oder die entsprechende Anzahl vorzuzeigen.
Kann der Nachweis der geforderten Anzahl gekaufter Festkarten nicht erbracht
werden, ist die entsprechende Anzahl von Festkarten vor dem Start zu kaufen
(Artikel 6.4.2). Für Festkarten, die aufgrund der Kontrollen zusätzlich gekauft
werden müssen, wird ein Zuschlag von 100% des offiziellen Preises erhoben.
Bei Irreführung des OK oder der Wettkampfleitung verfällt das Haftgeld
vollumfänglich.
6.4.1 Rechnung
Es werden keine Rechnungen (Einzahlungsscheine) versendet. Die Rechnung ist in
der Online-Anmeldung/STV Contest abrufbar. Es sind 2 Rechnungen zu begleichen.
1. Meldephase: Start und Haftgeld. 2. Meldephase: Alle Bestellungen.
Die Festkarte und die übrigen Gelder/Gebühren (gemäss Online-Anmeldung/STV
Contest) sind dem Turnfest 2022 bis am 10. März 2022 zu überweisen.

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6.4.2   Festkartentypen
Festkarte A
Vereinswettkämpfe Erwachsene (Aktive, FMS)                           CHF 75.00
Inkl. Einzelturner, welche den Vereinswettkampf bestreiten sowie
Jugendturnfest-Startende und Spielturnierteilnehmer.
Wettkampfteilnahme, Beitrag an Infrastruktur und Sicherheit,
Verbandsbeitrag
inkl. GA (Hin-, Rückfahrt) ganze Schweiz

Festkarte B
Einzelturnen, Spielturniere (Aktive, FMS)                            CHF 40.00
Teilnehmende welche keinen Vereinswettkampf bestreiten.
Wettkampfteilnahme, Beitrag an Infrastruktur und Sicherheit,
Verbandsbeitrag
inkl. GA (Hin-, Rückfahrt) ganze Schweiz

Turnende Richter und Funktionäre, welche an Wettkämpfen teilnehmen, lösen eine
Festkarte A oder B. Nichtturnende Richter und Funktionäre müssen keine Festkarte
lösen.
Nachlösen von Festkarten
Es können maximal im Umfang von 5 % der bestellten Festkarten noch Festkarten
an der Zentralen Meldestelle nachgelöst werden.
Rücknahme von Festkarten
Nach definitiv erfolgter Bestellung werden maximal 5 % der Festkarten
zurückgenommen. Die Rücknahme des inbegriffenen GA wird in den letzten
Weisungen geregelt.
6.4.3 Turnkreuz
Turnkreuze sind nicht in der Festkarte A und B enthalten und können online (STV-
Contest) bestellt werden.
Pro Turnkreuz                                                        CHF 4.00

7       Rechtsbelehrung
7.1     Finanzielle Verpflichtungen
Vereine, Gruppen und Einzelturnende, die den finanziellen Verpflichtungen
(Haftgeld, Startgeld, Rechnungen Organisator) nicht nachgekommen sind, werden
zum Start nicht zugelassen. Bei Zahlungen, die weniger als 5 Tage vor dem Anlass
erfolgen, ist das Vorlegen der Quittungen notwendig.

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7.2       Verbindlichkeit der Wettkampfvorschriften
Mit der Teilnahme am Anlass werden von den Teilnehmenden die
Wettkampfvorschriften (inkl. letzte Weisungen), die für den Wettkampf
massgebenden Reglemente wie auch die Teilnahmebedingungen anerkannt.
7.2.1 Haftungs- und Sicherheitsartikel Vereinsgeräteturnen
Das OK stellt sicherheitsgeprüfte Anlagen und einwandfreie Geräte zur Verfügung.
Die Verantwortung für die vorschriftsgemässe Anwendung der Anlagen und Geräte
liegt bei den Vereinen. Der Sicherheit der Turnenden ist erste Priorität
beizumessen. Der TBO und das OK lehnen bei nicht vorschriftsgemässen
Anwendungen der Anlagen und Geräte sowie bei Fehlmanipulation die Haftung ab.
Gegen fehlbare Personen und Vereine können rechtliche Schritte, Sanktionen und
Bussen gemäss den Weisungen Vereinsgeräteturnen und/oder dem STV Reglement
„Sanktionen und Bussen“ und/oder anderen Reglemente/Gesetzen eingeleitet und
vollzogen werden.
7.2.2 Sicherheitsbestimmungen Schaukelringturnen
Der Sicherheitsbügel muss während einer Turnübung geschlossen sein, bzw. die
Sicherheitsbolzen sind eingesteckt. Die Ketten müssen, sofern möglich, drei
Kettenglieder unterhalb der tiefsten Höhe eingehängt sein.
Mit der Anmeldung zur Disziplin Schaukelringe (SR) übernehmen die eingesetzten
Personen der startenden Vereine die volle Verantwortung für die
vorschriftsgemässe Benützung der Anlage, resp. für die Verstellung der Ringseile
während der Vorführung.
Das Mindestalter der eingesetzten Ringversteller beträgt 18 Jahre.
7.3       Proteste/Rekurs
Ist das Protest- und Rekurswesen in den Spartenvorschriften nicht geregelt,
erfolgen die Abläufe gemäss Artikel 7.3.1 und 7.3.2.
Das Protest- und Rekursverfahren erfolgt in zwei Stufen:
      •   Protest gegen die Platznote auf dem Wettkampfplatz (Artikel 7.3.1)
      •   Rekurs (Artikel 7.3.2)
7.3.1 Protest gegen die Platznote auf dem Wettkampfplatz
Der Verein, resp. der Riegenleiter (RL) oder Oberturner (OT) kann bis 30 Minuten
nach einem Wettkampfteil kostenlos Protest gegen die Wertung beim
Wettkampfleiter der entsprechenden Disziplin/Sparte direkt auf Platz einreichen.
Der Wettkampfleiter überprüft die Sachlage, zusammen mit den zuständigen
Richtern und fällt einen erstinstanzlichen Entscheid, welcher nur die Korrektur der
Platz-Note bewirken kann.

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7.3.2 Rekurs gegen den Entscheid der Wettkampfleitung
Der OT/TL eines Vereins kann bis 30 Minuten nach Bekanntgabe der Gesamtnote
und oder einer Strafe/Verfügung mit der Hinterlegung einer Kaution von CHF 200.00
an der Zentralen Meldestelle Rekurs einlegen. Der genaue Rekurs wird schriftlich
festgehalten.
Ein Rekurs kann gegen die Gesamtwertung (Note, Teilnote), erstinstanzliche
Protest-Entscheide, Ordnungsabzüge, Verfügungen auf Grund einer oder mehrerer
Widerhandlungen gegen die Weisungen/Wettkampfvorschriften, auch in Folge von
Vandalismus (Artikel 7.4) eingereicht werden.
7.3.3 Rekurskommission und Ablauf
Es wird eine Rekurskommission mit folgenden Personen einberufen:
      •   Präsidium OK (Vorsitz)
      •   Ressortleiter Wettkampf
      •   Verantwortlicher Geschäftsstelle Turnfest (Protokoll)
Der Rekurskommission dürfen keine Personen angehören, die den Protest
behandelt haben. Sind Personen, die mit der Behandlung des Rekurses zu tun
haben, mit Vereinen oder beteiligten Personen verbunden, haben sie in den
Ausstand zu treten. In diesem Fall ist durch den Wettkampfleiter bzw. durch die
Stellvertretung eine neue Person für die Behandlung dieses Protestes zu berufen.
Die Beteiligten (Einreicher des Rekurses, Wettkampfleitung) sind anzuhören.
Der schriftlich protokollierte Entscheid der Rekurskommission ist endgültig!
Wird dem Rekurs statt gegeben erhält der Verein das Depot von CHF 200.00 zurück
und das Ergebnis angepasst. Ein Rekurs nach dem Schlussakt des Turnfestes wird
nicht mehr behandelt.
7.4       Verhalten Teilnehmende/Vandalismus
Vereine, Gruppen und Einzelturnende, die den Wettkampfvorschriften, den
Anordnungen der Wettkampfleitung zuwiderhandeln, werden zur Rechenschaft
gezogen.
Für fehlbare Einzelpersonen, die einem am Anlass teilnehmenden Verein
angehören, haftet der Verein solidarisch.
Die Wettkampfleitung ist berechtigt, bei genügender Beweislage Vereine und/oder
einzelne Personen gemäss nachfolgender Auflistung und je nach Schwere des
Vergehens zu strafen:
      •   Ausschluss aus dem Wettkampf (Disqualifikation)
      •   Ordnungsabzüge wie unter Artikel 10.1
      •   Streichung der Noten

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