Willkommen zum Online-Seminar "Grundstückssuche für das Tiny House"
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Online-Seminar Grundstückssuche Willkommen zum Online-Seminar „Grundstückssuche für das Tiny House“ IndiViva - Produkte und Dienstleistungen rund um mobile Tiny Houses Sonnenstrasse 15 D-73614 Schorndorf Telefon: +491754733844 E-Mail: hallo@indiviva.de Webseite: www.indiviva.de Seiten 1 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Unter dem Firmennamen IndiViva - der für individuelles Leben und Wohnen steht - helfen wir seit 2018 Menschen bei der Realisierung ihrer Tiny House-Projekte. IndiViva ist ein ortsunabhängiges Beratungs- und Planungsunternehmen, das Menschen bei der Realisierung ihrer Tiny House Projekte begleitet. Wir planen und steuern Tiny House Projekte und begleiten unsere Kunden von der Idee, über den Bau bis zum Einzug. Dabei arbeiten wir mit ausgewählten Herstellern hochwertiger Minihäuser zusammen. Wir bieten neben Tiny House Beratung und Planung, auch Workshops und nachhaltige Haustechnikprodukte für Selberbauer an. Außerdem betreiben wir den ersten Online-Marktplatz für Tiny Houses und Grundstücke. Unsere Kunden reichen von Privatpersonen und Gewerbetreibenden, über Tiny House Hersteller, bis zu Grundstücksbesitzern und Gemeinden. Hinter IndiViva stehen: Madeleine Krenzlin als Gründerin und Tiny House Bauherrin in Eigenbau. Dietmar Schneider, leitet seit 2018 das Tiny House Forum. Natascha Jordan, Architektin Iyadh Bouabidi, Architekt Marius Bräunlich, Ingenieur für Green Building und Gebäudetechnik Hanna Steingräber, Back Office für IndiViva. Seiten 2 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Webinar-Inhalte Anmerkung: Die Webinar-Inhalte beziehen sich auf Tiny Houses als zweitweise oder dauerhafte Wohngebäude. Sondernutzungen wie z.B. Tiny House als Büro, Lagerfläche, Veranstaltungsort, etc. können mit IndiViva in einer Einzelberatung besprochen werden. Seiten 3 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Grundlagen Was ist ein Tiny House? Sie sind Gebäude mit einer Nutzfläche bis 50m² 1 (Definition von „kleinen Gebäuden“ nach dem Baurecht - GEG §3 Abs. 17) 2 Sie sind in irgendeiner Art transportabel (auf eigenen Rädern oder als Ladung – Siehe TinyHouseForum.de – ThoW und TH ohne Räder) Sie verfügen über alle wesentlichen Dinge, die man zum 3 Wohnen braucht • ein Wohnbereich (Aufenthaltsraum) mit einer Kochnische/Küche, • ein Sanitärbereich mit Dusche und/oder Badewanne und Toilette • und einem Schlafbereich (Aufenthaltsraum) Grundlage ist der Sechste Abschnitt der jeweilige Landesbauordnung des Bundeslandes Seiten 4 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Bauordnungsrechtliche Einordnung Bauordnung = 2 Arten von Tiny Houses Tiny Houses, welche mind. eine der Bauordnungsrechtlichen 1 Auflagen wie GEG (ehem. EnEV), Standfestigkeitsnachweis, Brand- und Lärmschutz, usw. NICHT erfüllen Darunter fallen vor allem THoW auf PKW-Anhänger, da diese mit ihrer Gewichtsbeschränkung auf max. 3,5t schon physikalisch einige Auflagen nicht erfüllen können. Oder Tiny Houses die aus anderen Gründen die Auflagen nicht erfüllen wollen bzw. können (z.B. weil es nicht notwendig ist auf Campingplatz) Tiny Houses, welche ALLE Bauordnungsrechtlichen 2 Auflagen wie GEG (ehem. EnEV), Standfestigkeitsnachweis, Brand- und Lärmschutz, usw. erfüllen Das sind Tiny Houses ab landw. Anhänger (mind. 6t zGG) aufwärts oder ohne Räder, die in ihrer Bauweise grundsätzlich so gebaut wurden, dass sie die technischen Anforderungen ans Baurecht erfüllen Anmerkung: Unter die Bauordnung fallen vor allem die Vorgaben der Abschnitte drei bis fünf aus den jeweiligen Landesbauordnungen, sowie evtl. vorhandene spezifische Vorgaben aus Bauleitplänen wie z.B. eine vorgeschriebene Dachbegrünung, Pflicht zur Photovoltaik/Solarthermie, Nutzung von Regenwasserzisternen, etc. Seiten 5 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Bauordnungsrechtliche Einordnung Bauweisen von Tiny Houses Baugenehmigungsfähig nach dem Bauordnungsrecht Ja Nein Klassische Bau-/Zirkuswagen x PKW-Tiny House on Wheels x LKW/landw. Anhänger –THoW x x Mobilheime x x Container-/Wechselbrückenhäuser x (x) Mini-/Modulhäuser x (x) Anmerkung: Mobilheime gibt es in 3 Ausführungen: Sommermobilheime, Winterfeste Mobilheime und GEG-konforme Mobilheime. Nur GEG-konforme Mobilheime eignen sich als dauerhaftes Wohnhaus auf einem privaten Baugrund. Die anderen sind als Wochenendhaus oder Ferienhaus zur Eigennutzung gedacht. Container-/Wechselbrückenhäuser sowie Mini-/Modulhäuser werden von den Herstellern grundsätzlich zur Aufstellung auf Baugrund konzipiert und sind in der Regel immer baugenehmigungsfähig. Lediglich bei Eigenbauten kann es vorkommen das der Bauherr einige Auflagen nicht erfüllen kann oder will. Seiten 6 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Nutzungsart Nutzung des Tiny Houses Nach dem Baunutzungsrecht stellt sich die Frage, wie das Tiny House genutzt werden soll. Dazu werden 3 Nutzungsarten zur Wohnnutzung unterschieden: Als Wohnwagen für den Als Wochenend- bzw. Als dauerhaftes Wohnhaus Urlaub Ferienhaus zur oder Ferienhaus zur Eigennutzung Vermietung Parken des Fahrzeugs für Zeitweises Wohnen Dauerhaftes Wohnen bzw. die Zeit der Nichtnutzung max. 4 Monate im Jahr Vermietung Tiny House als Fahrzeug (mehr als 4 Monate im Jahr) Anmerkung: Das Baunutzungsrecht bezieht sich hauptsächlich auf die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und den daraus resultierenden Flächennutzungsplan, welche beschreiben, zu welchem Zweck ein Grundstück genutzt werden darf. Dies wäre z.B. das Parken eines THoW während der Zeit der Nichtnutzung, das Zeitweise Wohnen in „Sondergebieten die der Erholung dienen“ (Camping-/Wochenendplätze, Wochenendgebiete, Ferienhausgebiete) sowie das dauerhafte Wohnen bzw. Vermieten als Wohnraum oder Ferienhaus an Dritte in „Wohngebieten“. Seiten 7 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Baunutzungsrechtliche Einordnung „Stellplatzsuche“ - Was suchst du da eigentlich genau? FunFact: Die wenigsten werden tatsächlich auf der Suche nach einem „Stellplatz“ sein! Je nach Art deines gewünschten Tiny Houses und deiner Art der Nutzung suchst du nach dem Baunutzungsrecht: • Einen Stellplatz • Einen Standplatz bzw. Aufstellplatz • Ein Baugrundstück (Bauplatz) Seiten 8 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Baunutzungsrechtliche Einordnung Der Stellplatz • Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dienen. (§2 der jeweiligen Landesbauordnung des Bundeslandes) „Stellplatz“ ist lediglich die offizielle Bezeichnung für einen Parkplatz! Anmerkung: Als Stellplatz werden auch die sogenannten Wohnmobilhäfen bezeichnet. Dabei handelt es sich um Parkplätze ausschließlich für Wohnmobile (keine Wohnwagen, somit auch keine Tiny Houses). Diese Stellplätze dienen rechtlich gesehen nur der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, die meisten Gemeinden erlauben jedoch einen Aufenthalt im Wohnmobil von 3-7 Tagen auf diesen Parkplätzen. Seiten 9 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Baunutzungsrechtliche Einordnung Der Standplatz bzw. Aufstellplatz Standplatz ist die Fläche auf einem Campingplatz, die zum Aufstellen eines Wohnwagens oder Zeltes und des zugehörigen Kraftfahrzeuges bestimmt ist. Grundvoraussetzung Nur THoW, sie benötigen eine Wohnwagenzulassung und müssen jederzeit ortsveränderlich sein Aufstellplatz ist die Fläche auf einem Wochenendplatz (Dauercampingplatz), die zum Aufstellen oder Errichten eines Wochenendhauses bestimmt ist. Grundvoraussetzung Tiny Houses ohne Räder und aufgebockte THoW mit einer Grundfläche von höchstens 40 bis 50 m² (je nach Bundesland) Anmerkung: Maßgeblich ist hier die Camping- und Wochenendplatzverordnung (CWVO) der Bundesländer bzw. deren Landesbauordnungen, wenn keine CWVO vorhanden ist. Achtung! Nicht jedes Bundesland hat eine Regelung zu Wochenendplätzen (Dauercamping) sondern lediglich Wochenendgebiete, in denen es keinen Platzbetreiber gibt sondern jeder Eigentümer seines eigenen Wochenendgrundstücks ist. Hier bedarf es gegeben falls einer eigenen Baugenehmigung für das Aufstellen eines Tiny Houses. Seiten 10 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Baunutzungsrechtliche Einordnung Das Baugrundstück (Bauplatz) Muss sich nach §34 BauGB im Innenbereich befinden Muss nach der BauNVO in einem Gebiet für Wohnbau (dauerhaftes Wohnen) oder in einem Sondergebiet, das der Erholung dient (zeitweises Wohnen) liegen Muss durch die Gemeinde öffentlich erschlossen sein (Wasser-, Abwasser- und Straßenanschluss) Ein Bauplatz für ein Tiny House unterscheidet sich in keiner Weise von einem Bauplatz für ein „normales“ Einfamilienhaus. Anmerkung: Die öffentliche Erschließung bedeutet, die Gemeinde hat Wasser- und Abwasserleitungen sowie Versorgungsleitungen (Strom, Gas) bis an die Grundstücksgrenze verlegt und das Grundstück ist über eine öffentliche Straße erreichbar. Ein Tiny House unterscheidet sich von „normalen“ Einfamilienhaus nur in der Größe und unter 50m² Nutzfläche reicht ein Bauteilnachweis für den Wärmeschutz (Primärenergieberechnung, Blower Door Test, etc. entfällt unter 50m²). Seiten 11 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Baunutzungsrechtliche Einordnung Platzgrößen – Wunschvorstellung vs. Realität Standplätze müssen mind. 70m² groß (je nach Bundesland auch größer) sein. 1 Zwischen den baulichen Anlagen muss ein Sicherheitsabstand von 5 m (2,5 m zur Parzellengrenze) eingehalten werden Beispiel: THoW 2,55x7,5m = (2,55+5) x (7,5+5) = 94,375 m² Aufstellplätze müssen mind. 100m² groß (je nach Bundesland auch größer) 2 sein. Auch hier muss ein Sicherheitsabstand von 5 m (2,5 m zur Parzellengrenze) eingehalten werden Beispiel: Mobilheim 3,5x10m = (3,5+5) x (10+5) = 127,5 m² Baugrundstücke unterliegen verschiedenen Auflagen bezgl. der 3 Größe nach der BauNVO und den Bauleitplänen. 1. Die Grundflächenzahl, sie besagt wieviel % des Grundstücks bebaut werden dürfen 2. Abstandsflächen rund ums Haus, im Regelfall bei Tiny Houses beträgt dieser Abstand 3 m zu jeder Seite 3. Baufenster, die vorgeben wo auf dem Grundstück gebaut werden darf Beispiel: Modulhaus 4x9m = (4+6) x (9+6) = 150 m² nach den Abstandsflächen Modulhaus 4x9m + Stellplatz, Terrasse, befestigter Weg zum Haus = 36m² + ca. 40m² = 76m²/0,4 = 190m² nach Grundflächenzahl Gibt es jetzt noch ein Baufenster welches besagt, nur die vordere Hälfte des Grundstücks darf bebaut werden sind wir bei 150m² (nach Abstandsflächen) x 2 = 300 m² mit Baufenster Anmerkung: Die Grundflächenzahl liegt in Allgemeinen Wohngebieten bei 0,4; in Kleinsiedlungsgebieten bei 0,2. Genaue Angaben für euer Grundstück findet ihr in BauNVO §17 und dem Flächennutzungsplan bzw. abweichende Angaben im Bebauungsplan des Grundstücks. Seiten 12 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Baunutzungsrechtliche Einordnung Seiten 13 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Vorgehensweise Mieten, Pachten, Kaufen – worin liegt der Unterschied? Hat man ein Fleckchen Erde für sein Tiny House ins Auge gefasst, stellt sich die Frage mieten, pachten oder kaufen… Das lässt sich ganz leicht beantworten: Stellplatz Standplatz Aufstellplatz Baugrundstück (Parkplatz) (Campingplatz) (Wochenendplatz) (Bauplatz) MIETE MIETE MIETE MIETE ERBBAURECHT KAUF Anmerkung: Die Miete eines Grundstücks/einer Parzelle wird oft als Pacht bezeichnet. Worin der Unterschied zwischen Miete und Pacht besteht und wann Pacht tatsächlich in Frage kommt, darauf wird später noch eingegangen. Das Erbbaurecht ist eine spezielle, gesetzlich festgelegte Form von Pacht für Baugrundstücke. Seiten 14 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Vorgehensweise Der Grundstückskauf Grundstückskäufe unterscheiden sich stark von „normalen“ Kaufverträgen und unterliegen strengsten gesetzlichen Vorgaben. Wegen der wirtschaftlichen Bedeutungen und dem komplizierteren Recht, sind bei Grundstücken durch das Gesetz viele Schutzmechanismen vorhanden. Die Mitwirkung eines Notars ist dabei zwingend erforderlich! Der Notar prüft im Vorfeld des Grundstückskaufs • die grundbuchrechtlichen Bedingungen durch Grundbucheinsicht (Grundeigentumsverhältnisse, Lage, Größe, Belastungen), • die Flurkarte (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem), • die baurechtliche Ausnutzbarkeit (Bauplanungsrecht), • etwaige Baulasten im Baulastenverzeichnis, • die etwaige Übernahme bestehender Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen, • eine etwaige Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung (öffentliche oder private Baulasten, Vorkaufsrechte) Diese Informationen dienen dem Notar als Grundlage für die Erstellung des Grundstückskaufvertrags. Seiten 15 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Vorgehensweise Das Erbbaurecht (Die Erbpacht) Der Erbbau beruht auf dem Prinzip: Eigener Hausbau auf einem langfristig „gemieteten“ Grundstück. • Durch das Erbbaurecht erhält der Pächter eine fast gleichwertige Stellung wie ein „richtiger” Grundstückseigentümer. Genau wie beim Kaufvertrag wird auch dieser Vertrag notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen. • Der Erbbauberechtigte (Pächter) ist Eigentümer des Gebäudes. Er kann das Gebäude umbauen, sanieren oder abreißen und wieder neu aufbauen, was auch auf seine Nachkommen zutrifft. • Das Nutzungsrecht des Grundes und Bodens wird normalerweise auf 99 Jahre festgelegt, allerdings können Eigentümer und Pächter auch kürzere Laufzeiten im Vertrag festlegen. • Nach Ablauf des Vertrages geht das errichtete Gebäude auf den Grundstückseigentümer über. Im Vertrag können jedoch auch andere Bedingungen für die Übernahme des Grundstücks vom Verpächter geregelt werden. • Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich, lediglich der Heimfall (Eigenbedarf des Verpächters). Grundstücke nach Erbbaurecht werden oftmals von Kirchen oder Kommunen angeboten, aber auch von Privatpersonen. Seiten 16 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Vorgehensweise Die Grundstücksmiete (Der Scheinbestandteil) Es gibt für transportable Tiny Houses eine weitere Lösung: Der Scheinbestandteil nach §95 BGB. Er beschreibt “Scheinbestandteile”, die, obwohl mit einem Grundstück „verbunden“ oder darauf abgestellt, rechtlich selbständige bewegliche Sachen sind und im Eigentum des Mieters bleiben. Eine Verbindung von Sachen („entfernbares“ Tiny House auf das Grundstück stellen) zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt, wenn ihre spätere Aufhebung von Anfang an beabsichtigt ist. Maßgebend ist die innere Willensrichtung des Einfügenden (Mieter) im Zeitpunkt der Verbindung der Sache (BGH, 23.9.2016 – V ZR 110/15, Tz. 15-16). Ein Erbbau- (Pacht-) Vertrag mit Notar und Grundbucheintrag ist demnach nicht notwendig, um ein Tiny House zum vorübergehenden Zweck, auf einem gemieteten Grundstück mit einer Baugenehmigung zu errichten. Es reicht ein einfacher Mietvertrag für das Grundstück mit dem Hinweis auf §95 BGB zum Aufstellen eines zerstörungsfrei wieder entfernbaren Tiny Houses. Anmerkung: Der Paragraph 95 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der ursprünglich für das Eigentums- und Steuerrecht gedacht war, passt auch hervorragend für „mobile“ Tiny Houses. An mobile Wohnhäuser hat bei der Verabschiedung des Gesetzes noch niemand gedacht, doch es findet darauf genauso Anwendung. Seiten 17 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Vorgehensweise Die Miete eines Stand-/Aufstellplatzes („Pacht“) Die Miete eines Stand-/Aufstellplatzes wird umgangssprachlich oft als „Pacht“ bezeichnet, obwohl dies rechtlich gesehen nicht korrekt ist. Definition: • Ein Mietvertrag ist ein Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Entgelt • Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit mit der Möglichkeit Früchte zu ziehen (Ertrag/Gewinn zu erwirtschaften) Da das Abstellen eines Tiny Houses auf einem Stand- /Aufstellplatzes dem Wohnen dient und somit weder etwas erzeugt, noch ein Ertrag/Gewinn dadurch erwirtschaftet wird, handelt es sich rechtlich um einen Mietvertrag! Anmerkung: Zum Pachtvertrag wird es erst dann, wenn ihr solch einen Stand-/Aufstellplatz oder auch ein Baugrundstück mietet um dort z.B. ein Tiny House als AirBNB aufzustellen. In dem Fall muss euch der Platzbetreiber/Eigentümer als Pachtzweck das Recht übertragen, mit der Parzelle und dem darauf abgestellten Tiny House Gewinn zu erwirtschaften. Es ist einfach einen Mietvertrag von einem Pachtvertrag zu unterscheiden, denn in einem Pachtvertrag muss immer der Pachtzweck (die Übertragung eines Rechts) erwähnt werden. Seiten 18 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Grundstücksoptionen Seiten 19 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Grundstückssuche Die 4 Schritte zum legalen Platz für dein Tiny House Seiten 20 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Grundstückssuche Schritt 1 – Wünsche relativieren Der erste Schritt ist der Wichtigste, er ist die Grundlagen für alle folgenden Schritte. Du musst dir darüber klar werden, wie du deine Wünsche in die Realität umsetzen kannst und ob du dabei Kompromisse eingehen musst. Hier ein paar Beispiele: • Möchtest du ständig mobil bleiben und dein Tiny mit dem eigenen PKW bewegen: • Kein Baugrundstück ! • Die Suche bezieht sich in dem Fall auf Camping-/Wochenendplätze (Stand- bzw. Aufstellplätze). • Du entscheidest dich für ein „baugenehmigungsfähiges“ Tiny House, findest aber gerade keinen passenden Bauplatz: • z.B. ein Aufstellplatz auf einem Wochenendplatz wäre eine vorübergehende Lösung • In dieser Zeit kannst du bereits in deinem Tiny wohnen und weitersuchen • Du hast bereits ein Baugrundstück auf dem du dein Tiny House abstellen möchtest: • Kein THoW auf PKW-Anhänger! • Achte darauf das dein zukünftiges Tiny House auch den baurechtlichen Auflagen entspricht Erst wenn du diese Frage für dich persönlich genau geklärt hast, kannst du dich auf die Suche nach einem passenden Platz für dein Tiny House machen. IndiViva ist die bei der Klärung diese Fragen in einer Einzelberatung gerne behilflich. Seiten 21 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Grundstückssuche Schritt 2 – Richtig suchen (Baugrundstück) Bei sämtlichen Anfragen für ein Baugrundstück solltest du den Begriff „Tiny House“ tunlichst vermeiden, sprich hier besser über den Bau eines „kleinen Hauses“! • Der erste Blick geht immer in das Baulückenkataster der jeweiligen Gemeinde (online oder beim Katasteramt). • Schau im Marktplatz auf Indiviva.de und in den Regionalgruppen des Tinyhouseforum.de • Frage bei den Kirchen und der Gemeinde (Katasteramt) nach Erbbaugrundstücken. Einige Gemeinden bieten mittlerweile auch spezielle Tiny House Grundstücke an (Schorndorf, Pfaffenhofen, Dortmund, etc.) • Suche in Immobilienportalen wie Immobilienscout24, Immonet usw. und in Kleinanzeigenportalen nach Baugrundstücken. • Schalte eine eigene Anzeige für ein Baugrundstück zum Kauf oder als (Erb)-Pacht auf ebay-Kleinanzeigen, Kalaydo, Quoka oder anderen Kleinanzeigenportalen. (Weise erst im persönlichen Gespräch auf die Miet- Möglichkeit hin.) • Wenn du nichts findest, kannst du als letzten Weg noch einen Makler beauftragen, um ein passendes Baugrundstück für dich zu finden. Gegebenenfalls teilst du dir ein großes Baugrundstück mit einem anderen Tiny House Begeisterten. IndiViva stellt dir das Infoblatt „Tiny Houses – Eine Chance für Grundstücksbesitzer“ zur Verfügung, um Grundstücksbesitzer über ihre Möglichkeiten zu informieren Seiten 22 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Grundstückssuche Schritt 2 – Richtig suchen (Camping-/Wochenendplatz) Vermeide auch hier den Begriff "Tiny House", benutze lieber die Begriffe "Holz"-Wohnwagen oder Mobilheim. • Schau im Marktplatz auf IndiViva.de, in den Regionalgruppen des Tinyhouseforum.de oder auf Tinyhouse-Stellplatz.de • Auch in der Facebook Gruppe Börse für Mobilheime, Tiny House, Bauwagen, Zirkuswagen, Schäferwagen finden sich oft Standplatzangebote • Suche nach "Dauercampingplätzen" auf Google Maps, ebay- Kleinanzeigen, Kalaydo oder Quoka (bzw. anderen Kleinanzeigenportalen) • Schalte eine eigene Anzeige für einen Stand- oder Aufstellplatz auf ebay-Kleinanzeigen, Kalaydo, Quoka oder anderen Kleinanzeigenportalen. • Fahr in deiner Gegend umher und suche aktiv nach "Dauer"-Camping- /Wochenendplätzen, die keine Webseite haben Anmerkung: Da viele dieser Dauercampingplätze keine offizielle Genehmigung oder nur eine stillschweigende Duldung des Dauerhaften Wohnens haben, zeigen sie sich ungern in der Öffentlichkeit des Internets. Das sind dann Geheimtipps, die man nur durch gezieltes Suchen und Fragen in der Umgebung findet. Seiten 23 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Grundstückssuche Schritt 3 – Baugrundstück gefunden! 1. Vor der Vertragsunterschrift eine Bauvoranfrage beim Bauamt einreichen! Am sinnvollsten ist es die Bauvoranfrage gleich mit einem Bauvorlageberechtigten zu erstellen. Benötigen werden unter anderem eine Baubeschreibung des Tiny House, Bauzeichnungen, ein Lageplan, einige Ortsfotos, eventuell eine Einverständniserklärung der Nachbarn 2. Ist der Bauvorbescheid positiv, wird das Vorhaben entweder als grundsätzlich genehmigungsfähig erklärt oder es wird von der Behörde darauf hingewiesen, in welchen Punkten das Bauvorhaben geändert werden muss. Nun kannst du den Vertrag unterschreiben und falls nötig notariell beglaubigen lassen. 3. Nach dem Vertragsabschluss erstellt dein Bauvorlage- berechtigter die Unterlagen für den Bauantrag und reicht diesen zusammen mit dir beim Bauamt ein. Für den Bauantrag werden weitere Unterlagen benötigt wie z.B. die Berechnung Wohn- und Nutzfläche und zum umbauten Wohnraum, detaillierte Bauzeichnung mit Grundrissen, Schnitten und Ansichtszeichnungen, Angaben und Nachweise zur Standsicherheit, Wärme (EnEV)- und Schallschutz, usw. Bei Projektvorhaben die zusammen mit einem unserer Partner-Hersteller umgesetzt werden, begleitet IndiViva auch die Einreichung der Bauvoranfrage. Seiten 24 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Grundstückssuche Schritt 3 – Stand-/Aufstellplatz gefunden! Der wichtigste Punkt ist die Klärung des Hauptwohnsitzes. Das Bundesmeldegesetz besagt zunächst einmal: • § 17 Anmeldung, Abmeldung (1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. • § 20 Begriff der Wohnung Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnwagen sind als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Es spricht nichts dagegen seinen Hauptwohnsitz auf einem Camping-/Wochenendplatz anzumelden, wenn • das dauerhafte Wohnen auf dem Platz nach §12 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan eingetragen ist • oder eine schriftliche Erklärung (Duldung) der Bauaufsichtsbehörde vorliegt Liegt dies nicht vor und der Platzbetreiber lässt dich dennoch dauerhaft auf dem Platz Wohnen, so ist es sinnvoll seinen Hauptwohnsitz bei Familie oder Freunden anzugeben (z.B. unter Vorlage eines Untermietvertag). Anmerkung: Euch selber kann rechtlich nichts passieren, wenn ihr euren Wohnsitz auf dem Platz ohne Genehmigung oder schriftlicher Duldung anmeldet. Haftbar ist der Platzbetreiber. Im einfachsten Fall wird er euch die Parzelle kündigen, wenn die Behörden eingreifen. Im schlimmsten Fall wird ihm die Erlaubnis zum Betrieb des Platzes entzogen und alle müssen den Platz verlassen. Seiten 25 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Grundstückssuche Schritt 4 – Ein neues Zuhause! Nachdem nun alles geklärt ist, darfst du dein Tiny House bauen bzw. aufstellen. Auf dem Baugrundstück erfolgt zuletzt noch die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde. Das alles kostet natürlich auch etwas: Stand-/Aufstellplatz Bauplatz Die Größe der Parzellen sind Der Kaufpreis richtet sich nach dem • mind. 70 m² bei Standplätzen ortsüblichen m² Preis. • mind. 100 m² bei Aufstellplätzen Der Pachtzins für Erbbau-grundstücke oder Zu beachten: Auch auf diesen die Miete eines Grundstücks kann Plätzen müssen Grenzabstände individuell verhandelt werden. Kommunen eingehalten werden und sicher wollt und Kirchen verlangen meist 3-5% des Grundstückswert als jährlichen ihr auch ein bisschen Grün ums Haus Pachtzins/Miete. haben. Also besser eine extra große oder gleich 2 Parzellen mieten. Eine Bauvoranfrage kostet eine Gebühr von ca. 20 - 500 €. Preislich liegt eine Parzelle im ø bei Die Kosten des Bauvorlageberechtigten für 600 – 5.000 € im Jahr, wobei es nach die Bauvoranfrage betragen ca. 1% der Angebot und Nachfrage geht. Bausumme (nach HOAI) bzw. lassen sich frei verhandeln. Je attraktiver ein Platz ist umso Die Gebühr für den Bauantrag teurer wird er sein! beträgt ca. 0,5% der Bausumme, mind. jedoch 100-200 €. Die Gesamtkosten für den Bauvorlage- berechtigten, von der Vorplanung (Bauvoranfrage), über den Bauantrag, bis zur Bauabnahme, betragen ca. 10-25% (Aufwandsbezogen nach HOAI) der Gesamtbaukosten bzw. lassen sich frei verhandeln. Seiten 26 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Zuständigkeiten Wer ist für was zuständig? Die Gewaltenteilung ist das Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung unseres Rechtsstaats, dabei werden die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. Legislative Exekutive Judikative Bürgermeister, Stadt- Baubehörden, Untere Verwaltungsgericht, Amtsgericht /Gemeinderat, Landes- und Wasserbehörde, Katasteramt, Bundesregierung Ordnungsamt Zuständigkeit Zuständigkeit Zuständigkeit • Ortssatzungen • Genehmigungen • Rechtsprechung bei • Bauleitpläne (FNP, B-Plan) • Verwaltung und Kontrolle Differenzen Jeden 1. Donnerstag im Monat beraten wir kostenlos in der Gemeindesprechstunde eure Gemeindevertreter und Fraktionsmitglieder. Als Gesprächseinstieg mit Gemeindevertretern und Fraktionsmitgliedern erhältst du von uns den „Tiny House Leitfaden für Gemeinden“ Seiten 27 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Folgekosten Nebenkosten auf Stand- und Aufstellplätzen Campingversicherung für Dauercamper (fix) - Versicherung gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und Hagel etc., sowie Diebstahl, Vandalismus (Hausrat). Versicherungsprämie im Monat ab ca. 10 € Haftpflichtversicherung (+Kasko) (fix) - Eigentümer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von Ihrem Haus (Fahrzeug) und Grundstück keine Gefahr ausgeht. Dritten dürfen keine Schäden entstehen durch das Tiny House. Mobilheim-/Modulhaus Besitzer sind über ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert. Wohnwagen-Besitzer sind verpflichtet eine Fahrzeughaftpflicht + Kasko abzuschließen. Trinkwassergebühren (variabel) - Die Gebühren, sofern nicht in der Miete enthalten, ergeben sich aus dem Wasserverbrauch + einer Grundgebühr. Abwassergebühr (variabel) - Kosten, sofern nicht in der Miete enthalten, für die Entsorgung von Grau- und Schwarzwasser aus dem Haushalt sowie dem Regenwasser des Grundstücks. Die Gebühren ergeben sich meist aus : (Trinkwasserverbrauch x Schmutzwassergebühr) + Grundgebühr für den Anschluss . Stromkosten (variabel) - Eine Pflicht zum Anschluss an das Stromnetz besteht nicht. Entweder man produziert seinen Strom über eine PV-Anlage selber und/oder man schließt sich ans öffentliche Stromnetz an. Die Kosten, sofern nicht in der Miete enthalten, hängen maßgeblich vom individuellen Verbrauch ab. Heizkosten (variabel) - Die Art der Heizung ist für die Betriebskostenrechnung relevant. Handelt es sich zum Beispiel um eine Gasheizung, kommen zusätzliche Kosten für das Gas hinzu, bei einer Pelletheizung die Kosten für die Pellets, bei Infrarotheizung die Kosten für Strom, etc. Der Verbrauch hängt maßgeblich von der Gebäudeart und vom individuellen Verbrauch ab. Telefon- und Internetanschluss + GEZ (fix/variabel) - Oft vernachlässigt, aber ebenfalls ein wichtiger Teil der Nebenkosten beim Haus, sind die Telefon- bzw. Kabelanschlüsse. Je nach Anbieter- und Tarifwahl sind hier 30 bis 100 Euro im Monat fällig. Hinzu kommen die GEZ-Gebühren für den Haushalt. Seiten 28 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Folgekosten Nebenkosten auf Baugrundstücken Verpflichtend Grundsteuer (fix) - Sie wird nach dem vom Finanzamt erstellten Grundsteuermessbescheid berechnet. Hierbei ermittelt die Finanzbehörde auf Grundlage des Grundsteuergesetztes einen Einheitswert für das Grundstück, dieser wird dann von der Gemeinde mit einem festgesetzten Hebesatz multipliziert. Wohngebäudeversicherung (fix) - Versicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Berechnung der Versicherungsprämie erfolgt nach Baujahr, Wohnfläche und Bauart des Hauses. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (fix) - Eigentümer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von Ihrem Haus und Grundstück keine Gefahr ausgeht. Dazu gehört, dass Bewohner und Besucher unbeschadet im Haus ein- und ausgehen können (z.B. bei Glatteis). Außerdem dürfen Dritten keine Schäden entstehen durch Mängel am Gebäude. Eigenheimbesitzer sind über ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert. Schornsteinfeger (fix) - Der Schornsteinfeger ist für die regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlage zuständig. Laut gesetzlicher Vorgabe ist der Hausbesitzer dazu verpflichtet, die Heizungsanlage innerhalb von 7 Jahren mindestens zwei Mal überprüfen zu lassen. Je nach Region kostet die Dienstleistung eines Schornsteinfegers in etwa zwischen 70 und 130 Euro. Bei Verwendung einer Heizung mit Flüssiggas muss bei ortsfesten Anlagen alle 4 Jahre eine Prüfung der Flüssiggasanlage erfolgen (bei Tiny Houses mit Wohnwagenzulassung alle 2 Jahre). Müllgebühren (fix) - Die Berechnung richtet sich meist nach der Anzahl der Personen die im Haushalt leben oder nach der Größe der Mülltonnen. Straßenreinigung (fix) - Die Kosten für Straßenreinigung belaufen sich meist auf 3 bis 8 Euro pro Meter Frontlänge des Grundstücks, bezogen auf die am Grundstück angrenzenden Straße. Trinkwassergebühren (variabel) - Sofern man keine Befreiung von der Anschlusspflicht hat, ist der Hauseigentümer verpflichtet sich an die öffentliche Trinkwasserversorgung anzuschließen. Die Gebühren ergeben sich aus dem Wasserverbrauch + einer Grundgebühr. Abwassergebühren (fix und variabel): • Schmutzwassergebühr (variabel) - Kosten für die Entsorgung von Grau- und Schwarzwasser aus dem Haushalt. Die Gebühren ergeben sich aus: (Trinkwasserverbrauch x Schmutzwassergebühr) + Grundgebühr für den Anschluss. Von der Schmutzwassergebühr kann man befreit werden, wenn man von der Unteren Wasserbehörde die Erlaubnis zum Betrieb einer eigenen Kläranlage hat. • Niederschlagswassergebühr (fix) - Kosten für die Regenwasserableitung des Grundstücks. Berechnung erfolgt nach der Grundfläche der an die Grundstücksentwässerung angeschlossenen (Bebauung) und nicht angeschlossene Grundstücksflächen. Seiten 29 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche Folgekosten Nebenkosten auf Baugrundstücken Optional Elementarschadenversicherung (fix) - Versicherung gegen Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Starkregen, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche. Es handelt sich um eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung. Hausratversicherung (fix) - Versicherung für das Inventar gegen Sachschäden und dadurch entstehende Folgekosten. Es wird zumindest der finanzielle Schaden ersetzt. Berechnung der Versicherungsprämie erfolgt nach Wert des Inventars. Heizkosten (variabel) - Die Art der Heizung ist für die Betriebskostenrechnung relevant. Handelt es sich zum Beispiel um eine Gasheizung, kommen zusätzliche Kosten für das Gas hinzu, bei einer Pelletheizung die Kosten für die Pellets, bei Infrarotheizung die Kosten für Strom, etc. Der Verbrauch hängt maßgeblich von der Gebäudeart und vom individuellen Verbrauch ab. Je besser gedämmt umso niedriger die Heizkosten. Stromkosten (variabel) - Eine Pflicht zum Anschluss an das Stromnetz besteht nicht. Entweder man produziert seinen Strom über eine PV-Anlage selber und/oder man schließt sich ans öffentliche Stromnetz an. Die Kosten hängen maßgeblich vom individuellen Verbrauch ab. Telefon- und Internetanschluss + GEZ (fix/variabel) - Oft vernachlässigt, aber ebenfalls ein wichtiger Teil der Nebenkosten beim Haus, sind die Telefon- bzw. Kabelanschlüsse. Je nach Anbieter- und Tarifwahl sind hier 30 bis 100 Euro im Monat fällig. Hinzu kommen die GEZ-Gebühren für den Haushalt. Rücklagen für Instandhaltung (variabel) - Ein wesentlicher Punkt der Betriebskosten für ein Haus sind die Rücklagen für Instandhaltungen und Wartungsmaßnahmen, denn auch ein Tiny House sollte instandgehalten werden. Im Laufe der Jahre kommen bei jedem Haus Kosten auf den Eigentümer zu, die oft nicht bedacht werden. Laut dem Verband Privater Bauherren sollten Hausbesitzer etwa 1 Euro pro Quadratmeter monatlich für Instandhaltungen zurücklegen. Seiten 30 von 31
Online-Seminar Grundstückssuche IndiViva – Bau-/Standplatzeinschätzung • Du denkst du hast den passenden Standplatz, einen Campingplatz oder Bauplatz für dein Tiny House gefunden? • Wir erklären dir anhand deiner Unterlagen, den geltenden Baugesetzen und unserer Erfahrung ob und unter welchen Voraussetzungen der Platz zum legalen Aufstellen und Bewohnen mit einem Tiny House geeignet ist. • Du erhältst innerhalb von 6 Werktagen eine schriftliche, unverbindliche Einschätzung von uns. • Preis: 147 EUR Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine rechtsverbindliche Beratung! Termine • Nach Vereinbarung Einzelberatung • Jeden Montag, 19 Uhr Tiny House Online-Sprechstunde • Jeden ersten Donnerstag Tiny House Online-Gemeindesprechstunde im Monat, 15 Uhr • September 2021 Praxisworkshop Tiny House Bau in Bad Wildungen, Hessen IndiViva - Produkte und Dienstleistungen rund um mobile Tiny Houses Sonnenstrasse 15 D-73614 Schorndorf Telefon: +491754733844 E-Mail: hallo@indiviva.de Webseite: www.indiviva.de Seiten 31 von 31
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