Nachtrag vom 18. Juni 2021 - zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate und Open-End Partizipationszertifikate vom 4. Juni 2021 - Vontobel ...

Die Seite wird erstellt Julia Schumacher
 
WEITER LESEN
Nachtrag vom 18. Juni 2021 - zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate und Open-End Partizipationszertifikate vom 4. Juni 2021 - Vontobel ...
Nachtrag
vom 18. Juni 2021

zum Basisprospekt für
Partizipationszertifikate und
Open-End Partizipationszertifikate
vom 4. Juni 2021
Nachtrag vom 18. Juni 2021 - zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate und Open-End Partizipationszertifikate vom 4. Juni 2021 - Vontobel ...
2/6   Nachtrag vom 18. Juni 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate   Vontobel

                                                      Nachtrag
                                                       vom 18. Juni 2021

                                                     zum Basisprospekt für

                                                 Partizipationszertifikate und

                                             Open-End Partizipationszertifikate

                                                        vom 4. Juni 2021

                                             Vontobel Financial Products GmbH

                                                Frankfurt am Main, Deutschland

                                                         (der "Emittent")

                                                     Vontobel Holding AG

                                                         Zürich, Schweiz

                                                          (der "Garant")

                                                  Bank Vontobel Europe AG

                                                     München, Deutschland

                                                         (der "Anbieter")
3/6   Nachtrag vom 18. Juni 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate                        Vontobel

      Anleger, die Erwerb oder Zeichnung der Wertpapiere bereits vor Veröffentlichung des Nachtrags zugesagt
      haben, haben nach Artikel 23 Absatz 2a der Verordnung (EU) 2017/1129 vom 14. Juni 2017 in der jeweils
      aktuellen Fassung (die "Prospekt-Verordnung") das Recht, ihre Zusagen innerhalb von drei Arbeitstagen
      nach Veröffentlichung des Nachtrags zurückzuziehen, vorausgesetzt, dass der wichtige neue Umstand,
      die wesentliche Unrichtigkeit oder die wesentliche Ungenauigkeit gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Prospekt-
      Verordnung vor dem Auslaufen der Angebotsfrist oder – falls früher – der Lieferung der Wertpapiere
      eingetreten ist oder festgestellt wurde.

      Erklärung in Bezug auf das Widerrufsrecht
      Nur denjenigen Anlegern wird ein Widerrufsrecht eingeräumt, die Erwerb oder Zeichnung der
      Wertpapiere bereits vor Veröffentlichung des Nachtrags zugesagt haben, sofern die Wertpapiere
      den Anlegern bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem der wichtige neue Umstand, die wesentliche
      Unrichtigkeit oder die wesentliche Ungenauigkeit eingetreten ist oder festgestellt wurde, noch nicht
      geliefert worden waren.
      Anleger können ihr Widerrufsrecht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Veröffentlichung des
      Nachtrags geltend machen.
      Ein etwaiger Widerruf ist an den Emittenten (Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer
      Landstraße 24, 60323 Frankfurt am Main, Deutschland; E-Mail: vfp-frankfurt@vontobel.com) zu
      richten.

      Dieser Nachtrag vom 18. Juni 2021 (der „Nachtrag“) ist wie der Basisprospekt für Partizipationszertifikate
      und Open-End Partizipationszertifikate vom 4. Juni 2021 (der „Basisprospekt“) auf der Internetseite des
      Emittenten (https://prospectus.vontobel.com) nach Eingabe der entsprechenden ISIN verfügbar. Darüber
      hinaus werden der Nachtrag und der Basisprospekt beim Emittenten zur kostenlosen Ausgabe
      bereitgehalten.
4/6   Nachtrag vom 18. Juni 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate   Vontobel

      Inhaltsverzeichnis

      1. Nachtragsgrund                                                                  5
      2. Änderung des Basisprospekts                                                     5
      Anhang: Leitfaden zum Ravel Biotech and Agro Innovation Index                      6
5/6   Nachtrag vom 18. Juni 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate                       Vontobel

      1. Nachtragsgrund
      Der Emittent gibt folgende neuen Umstände in Bezug auf die im Basisprospekt enthaltenen Angaben
      bekannt:
       Zukünftig soll ein strategischer Index mit der Bezeichnung „Ravel Biotech and Agro Innovation Index“ als
       neuer potentieller Basiswert unter dem Basisprospekt verfügbar sein. Dieser neue Umstand ist zum
       18. Juni 2021 eingetreten.

      2. Änderung des Basisprospekts
      Der in Abschnitt 1. genannte Nachtragsgrund führt zu der nachfolgenden Änderung des Basisprospekts:
       In Abschnitt 13. Anlage "Vontobel Strategie-Indizes und Dynamische Baskets" hinter Seite 175 des
       Basisprospekts wird der im Anhang zu diesem Nachtrag abgedruckte Leitfaden zum „Ravel Biotech and
       Agro Innovation Index“ neu eingefügt.
6/6   Nachtrag vom 18. Juni 2021 zum Basisprospekt für Partizipationszertifikate                     Vontobel

      Anhang: Leitfaden zum Ravel Biotech and Agro Innovation Index

      Hinweis: Der Leitfaden ist gesondert paginiert. Die Seitenzahlen des Leitfadens weichen daher von den
      fortlaufenden Seitenzahlen des Nachtrags ab.

                                     (Die restliche Seite wurde absichtlich freigelassen.)
Structured Products

Ravel Biotech and Agro
Innovation Index
Indexleitfaden
2/12   Indexleitfaden / 03. Juni 2021                          Vontobel

       Inhalt
       Leitfaden zum Ravel Biotech and Agro Innovation Index         3
       1.   Einleitung und Stammdaten                                3
            1.1.     Vorbemerkungen                                  3
            1.2.     Grundprinzipien                                 3
       2.   Indexparameter                                           3
            2.1.     Indexsponsor                                    4
            2.2.     Indexstrategie                                  4
            2.3.     Indexuniversum                                  4
            2.4.     Auswahlprozess                                  5
            2.5.     Gebühren und Kosten                             5
            2.5.1.   Indexgebühr                                     5
            2.5.2.   Performancegebühr                               5
            2.5.3.   Anpassungsgebühren                              6
            2.5.4.   Sonstige Kosten                                 6
            2.5.5.   Kosten der Indexbestandteile                    6
       3.   Indexberechnung                                          6
            3.1.     Indexformel                                     6
            3.2.     Bewertungskurse                                 6
            3.3.     Währungsumrechnung                              7
            3.4.     Indexkorrekturen                                7
       4.   Anpassungen der Indexzusammensetzung                     7
            4.1.     Ordentliche Anpassung                           7
            4.2.     Ausserordentliche Anpassung                     7
            4.3.     Verlustbegrenzung («Stop Loss»)                 8
            4.4.     Ausschüttungen und Zinsen                       8
            4.5.     Nachbildbarkeit                                 8
       5.   Änderungen des Leitfadens                                8
            5.1.     Wegfall des Indexsponsors                       8
            5.2.     Wesentliche Änderungen                          8
            5.3.     Sonstige Änderungen                             8
            5.4.     Wirksamwerden                                   9
       6.   Sonstiges                                                9
            6.1.     Sprache                                         9
            6.2.     Veröffentlichungen                              9
            6.3.     Verteilung                                      9
            6.4.     Nutzung von Indexdaten                          9
            6.5.     Kontakt                                         9
3/12   Indexleitfaden / 03. Juni 2021                                                                                 Vontobel

       Leitfaden zum Ravel Biotech and
       Agro Innovation Index
       1.     Einleitung und Stammdaten                              Zusammenstellung, die Berechnung und die
       In diesem Dokument («Leitfaden») wird die                     Veröffentlichung der Indizes in keiner Weise eine
       Zusammensetzung, die Berechnung und die Publikation           Zusicherung oder Meinung der Indexberechnungsstelle
       des Ravel Biotech and Agro Innovation Index (der              hinsichtlich des Kaufes oder Verkaufes eines
       «Index») beschrieben. Der Index bildet die                    Indexbestandteiles oder eines sich auf diesen Index
       Wertentwicklung eines fiktiven Portfolios ab, welches vom     beziehenden Finanzinstruments.
       Indexsponsor entsprechend der von ihm bestimmten
                                                                     Dieser Leitfaden wird auf der Informationsseite zur
       Strategie zusammengestellt und laufend verwaltet wird.
                                                                     Verfügung gestellt.
       Die Strategie des Indexsponsors ist eine globale
       Absolute-Return-Strategie, die sich auf Aktien des            1.2.   Grundprinzipien
       Biotech- und Agronomiesektors konzentriert. Der
                                                                     Die Strategie-Indizes werden, sofern und soweit möglich,
       Indexsponsor kann auch ETFs und Derivative Instrumente
                                                                     unter Berücksichtigung der folgenden Grundsätze
       auswählen.
                                                                     berechnet und zusammengestellt:
       1.1.   Vorbemerkungen                                         —      Der Index soll die vom Indexsponsor definierte, dem
       Dieser Index ist ein Index aus der Indexfamilie der                  Index zu Grunde liegende Strategie bestmöglich
       Vontobel Strategy Indices («Strategie-Indizes»). Bei den             widerspiegeln.
       Strategie-Indizes handelt es sich nicht um anerkannte         —      Der Indexsponsor entscheidet eigenverantwortlich
       Finanzindizes, sondern um von der Bank Vontobel AG                   über die Zusammensetzung des Index und etwaige
       als Indexberechnungsstelle konzipierte und berechnete                ordentliche Anpassungen.
       Indizes.                                                      —      Anpassungen des Index werden unverzüglich
                                                                            publiziert.
       Bei der Zusammenstellung der Strategie-Indizes wird die       —      Die aktuelle Zusammensetzung eines Index wird
       Indexberechnungsstelle von Indexsponsoren beraten. Die               mindestens täglich publiziert.
       Indexsponsoren agieren grundsätzlich im eigenen               —      Indexbestandteile sind der Strategie angemessen
       Ermessen und innerhalb der selbst definierten und                    handelbar und verfügbar.
       verantworteten Indexstrategie (im Folgenden                   —      Die Wertentwicklung des Index ist durch ein reales
       «Indexstrategie» oder «Strategie»; siehe dazu Ziffer 2.2).           Portfolio nachbildbar.
                                                                     —      Die Strategie des Index bietet Verlässlichkeit und
       Die Indexberechnungsstelle wird die Berechnung und                   Kontinuität.
       Zusammenstellung der Strategie-Indizes mit                    —      Änderungen von Regeln werden mit
       grösstmöglicher Sorgfalt durchführen. Die                            angemessenem Vorlauf (i.d.R. mindestens 5
       Indexberechnungsstelle übernimmt jedoch keine                        Indextage) kommuniziert. Anpassungen des
       Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf die Berechnung               Leitfadens erfolgen niemals rückwirkend.
       und die Zusammenstellung der Strategie-Indizes. Die
       Indexberechnungsstelle haftet nicht für direkte oder
       indirekte Schäden, die aus einer fehlerhaften Berechnung
       der Indizes, der Zusammenstellung oder der sonstigen          2.     Indexparameter
       Kennziffern entstehen, es sei denn, diese beruhen auf         «Indexberechnungsstelle» ist Bank Vontobel AG,
       ihrem grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln,                Structured Products, Gotthardstrasse 43, CH-8002
       ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer gesetzlichen Vertreter.        Zürich
       Es besteht für die Indexberechnungsstelle - unbeschadet
       möglicher Verpflichtungen gegenüber Lizenznehmern             «Indexkennnummern» sind:
       oder Indexsponsoren - keine Verpflichtung gegenüber           —      ISIN: CH1108996542
       Dritten (einschliesslich Investoren in auf den Index          —      Valor: 110899654
       bezogenen Finanzinstrumenten und/oder                         —      WKN: A3CUED
       Finanzintermediären), auf etwaige Fehler in dem Index         «Indexstarttag» ist der 03. Juni 2021.
       hinzuweisen.
                                                                     «Indexstartwert» beträgt 100 Punkte.
       Die Indizes der Indexberechnungsstelle stellen keine
       Empfehlung der Indexberechnungsstelle zur
       Kapitalanlage dar. Insbesondere beinhalten die
4/12   Indexleitfaden / 03. Juni 2021                                                                                     Vontobel

       «Indextag» ist jeder Tag, an dem die Geschäftsbanken in        Segment Innovationsziele
            Zürich, Schweiz für den Geschäftsverkehr geöffnet         beinhaltet Humanmedizin, Landwirtschaft- und
            sind.                                                     Tiermedizin. Es kann Jahre dauern, ein neues Produkt zu
                                                                      entwickeln, aber sobald bestimmte
       «Informationsseite» ist https://indices.vontobel.com
                                                                      Meilensteine erreicht sind, stellt der Indexsponsor fest,
       «Indexwährung» ist EUR.                                        dass die Einnahmen exponentiell Wachsen können, was
                                                                      zu einer erheblichen operativen Hebelwirkung führt. Dies
       2.1.   Indexsponsor
                                                                      sind die Kategorien von Unternehmen, die als
       In Bezug auf die Zusammensetzung des Index wird die            Indexbestandteile ausgewählt werden. Der Indexsponsor
       Indexberechnungsstelle vom Indexsponsor beraten.               kann auch ETFs und Derivative Instrumente auf
       Dieser verfolgt dabei eine bestimmte, unter                    diskretionärer Basis in Stresszeiten der Märkte
       nachfolgender Ziffer 2.2 definierten und beschriebenen         auswählen, um das Long-Engagement in Aktien
       Vorgehensweise, nach der Entscheidungen im Hinblick            abzusichern.
       auf die Zusammensetzung des Index getroffen werden.
       Indexsponsor ist Ravel Associates Ltd., 45 Pont Street,        Es gelten dabei die folgenden Einschränkungen:
       London, CH-SW1X 0BD London.                                    —      Leerverkäufe von Aktien, anderen
                                                                             Beteiligungsrechten, ETFs, kollektiven
       Der Indexsponsor trifft die Auswahl und Gewichtung der
                                                                             Kapitalanlagen, Anleihen, Schuldverschreibungen
       jeweiligen Indexbestandteile grundsätzlich selbstständig.
                                                                             oder anderen Schuldinstrumenten sind nicht
       Er entscheidet über den Zeitpunkt und Umfang von
                                                                             zulässig;
       Veränderungen der Indexzusammensetzung ohne
                                                                      —      Kein Indexbestandteil, ausser Geldanteilen, darf zu
       Rücksprache oder Beratung mit der
                                                                             mehr als 10% im Index gewichtet sein.
       Indexberechnungsstelle und ist für die permanente
       Überwachung der Einhaltung der Indexstrategie und des          2.3.   Indexuniversum
       Indexuniversums verantwortlich. Die
                                                                      Das Indexuniversum legt die Finanzinstrumente fest, die
       Indexberechnungsstelle ist dagegen nicht für die
                                                                      als Indexbestandteile aufgenommen werden können. Das
       Überwachung der Einhaltung der Strategie durch den
                                                                      Indexuniversum umfasst:
       Indexsponsor verantwortlich.
                                                                                   1. Aktien und andere Beteiligungsrechte, die
       Der Indexsponsor kann den Beratungsvertrag mit der
                                                                                      an einer Börse kotiert sind, die
       Indexberechnungsstelle unter Einhaltung einer Frist von
                                                                                       —    sich in einem der in Anhang 1
       zwei Monaten jeweils zum letzten Indextag eines
                                                                                            bestimmten Länder befindet, und
       Kalenderquartals kündigen. Die Indexberechnungsstelle
                                                                                       —    über die Vollmitgliedschaft der
       verfährt in diesem Fall gemäss Ziffer 5.1.
                                                                                            Federation of European Securities
       2.2.   Indexstrategie                                                                Exchanges (FESE) oder der World
                                                                                            Federation of Exchanges (WFE)
       Der Index reflektiert die Wertentwicklung einer virtuellen
                                                                                            verfügt;
       Anlage, die auf der Grundlage einer Strategie verwaltet
       wird. Diese Strategie wird vom Indexsponsor bestimmt                        2. Anteile an börsengehandelten kollektiven
       und liegt in der alleinigen Verantwortung des                                  Kapitalanlagen/ Investmentvermögen
       Indexsponsors. Weder berät die Indexberechnungsstelle                          (ETF), die folgende Voraussetzungen
       noch unterstützt sie den Indexsponsor im                                       erfüllen:
       Zusammenhang mit der Erstellung oder der Umsetzung
                                                                                       —    Kotiert an einer Börse, die
       der Strategie. Die Indexberechnungsstelle ist nicht
                                                                                            —     sich in einem der in Anhang 1
       verpflichtet, die Durchführung und Einhaltung der
                                                                                                  bestimmten Länder befindet,
       Strategie durch den Indexsponsor zu überwachen; sie
                                                                                                  und
       folgt den Entscheidungen des Indexsponsors in Bezug
                                                                                            —     über die Vollmitgliedschaft
       auf Auswahl und Gewichtung der jeweiligen
                                                                                                  der Federation of European
       Indexbestandteile grundsätzlich ohne eigene Prüfung.
                                                                                                  Securities Exchanges (FESE)
       Die Strategie des Indexsponsors besteht darin, etwa 25 -                                   oder der World Federation of
       30 Aktien aus dem globalen Biotech- und Agronomie-                                         Exchanges (WFE) verfügt, und
       Sektor mit gleicher Gewichtung auszuwählen. Die                                 —    Mindestgrösse des
       tatsächliche Anzahl der Indexbestandteile kann jedoch                                Investmentvermögens von CHF 50
       variieren, um die aktuelle wirtschaftliche Marktsituation zu                         Mio. oder gleichwertig;
       reflektieren. Innerhalb des Biotech-Sektor, welche die
                                                                                   3. Derivative Instrumente:
       Landwirtschaft einschliesst, werden hauptsächlich
       Unternehmen erfasst, die in zwei Segmenten innovativ                            —    Optionen, die alle nachfolgenden
       sind. Das erste Segment sind die Innovationstypen,                                   Kriterien erfüllen:
       darunter fallen Geräte,                                                              —     an einer in Anhang 1
       Impfstoffe, Therapien und Medikamente. Das zweite                                          bestimmten Börse kotiert,
5/12   Indexleitfaden / 03. Juni 2021                                                                               Vontobel

                            —      Long Optionen dürfen den                       —     Zulässige Währungen: EUR, CHF,
                                   Index nicht hebeln,                                  GBP, SEK, USD, AUD, JPY
                            —      Short Calls müssen durch den                   —     die kumulative Gewichtung aller
                                   jeweiligen Basiswert im Index                        Geldanteile darf 50% des Index
                                   gedeckt sein,                                        nicht übersteigen.
                            —      Short Puts müssen durch
                                   Geldanteile in der jeweiligen   Indexbestandteile dürfen keine Retrozessionen und
                                   Währung gedeckt sein, und       andere Vermögensvorteile beinhalten oder gewähren. Der
                            —      zulässige Anlageklassen für     Indexsponsor stellt sicher, dass allfällige Retrozessionen
                                   den Basiswert: ETFs, Indizes,   und andere Vermögensvorteile dem Index (z.B. durch
                                   Anleihen, Währungen,            Erhöhung des Geldanteiles) gutgeschrieben werden.
                                   Zinssätze, Aktien und andere
                                                                   Alle Indexbestandteile müssen eine nach alleinigem
                                   Beteiligungsrechte;
                                                                   Ermessen der Indexberechnungsstelle ausreichende
                      —     Futures, die alle nachfolgenden        Marktliquidität aufweisen.
                            Kriterien erfüllen:
                            —    an einer in Anhang 1              2.4.   Auswahlprozess
                                 bestimmten Börse kotiert,         Der Indexsponsor nutzt einen Auswahlprozess, der
                            —    nur zulässig, um andere           speziell für die Biotech- und Agronomie-Industrie
                                 Positionen im Index               entwickelt wurde. Der Indexsponsor verfolgt aktiv eine
                                 abzusichern,                      große Anzahl von Unternehmen, etwa 150 zum Zeitpunkt
                            —    der Index darf dadurch nicht      der Indexeinführung. Ein Teil des Auswahlprozesses
                                 gehebelt werden, und              besteht darin, klinische Studien zu bewerten und die
                            —    zulässige Anlageklassen für       Erfolgsbilanz der einzelnen Unternehmen zu beobachten.
                                 Basiswert: Aktienindizes,         Darüber hinaus bewertet der Indexsponsor den aktuellen
                                 Anleihen, Währungen,              und zukünftigen Markt für Innovationen, basierend auf der
                                 Zinssätze;                        Krankheitsinzidenz und -prävalenz, dem Vergleich von
                      —     Forwards und Swaps, die folgende       neuen mit bestehenden Technologien und Produkten und
                            Voraussetzungen erfüllen:              potenziellen zukünftigen Wettbewerbern in früheren
                            —     nur zulässig, um andere          Phasen der Forschung und Entwicklung (F&E). Der
                                  Positionen im Index              Indexsponsor besucht und verfolgt ferner Präsentationen
                                  abzusichern,                     auf wissenschaftlichen Konferenzen, um Informationen zu
                            —     der Index darf dadurch nicht     sammeln, und bewertet die Expertise des Managements
                                  gehebelt werden, und             und der F&E-Teams.
                            —     zulässige Anlageklassen für
                                  Basiswert: Währungen;            2.5.   Gebühren und Kosten
                      —     Maximale Restlaufzeit für derivative   2.5.1. Indexgebühr
                            Instrumente (zum Zeitpunkt der         Die Indexgebühr beträgt 1.60% per annum am
                            Aufnahme in den Index):                Indexstarttag. Die Indexgebühr kann im Falle des
                            —     Grundsatz: 5 Jahre               Einvernehmens von Indexsponsor und
                            —     Ausnahme: Derivative             Indexberechnungsstelle jeweils mit (zukünftiger) Wirkung
                                  Instrumente bezogen auf          zum letzten Indextag eines Kalenderquartals innerhalb
                                  Zinssätze:                       einer Spanne von mindestens 1.55% bis höchstens 1.60%
                                  —     5 Jahre im Falle von       per annum geändert werden. Eine solche Änderung wird
                                        Instrumenten               von der Indexberechnungsstelle veröffentlicht.
                                        einschliesslich            Die Indexgebühr wird an jedem Indextag auf Grundlage
                                        Optionalität,              des jeweiligen aktuellen Wertes des Index berechnet und
                                  —     10 Jahre im Falle von      an jedem Indextag zeitanteilig vom jeweiligen Geldanteil
                                        Credit Default Swaps,      abgezogen.
                                  —     20 Jahre im Falle von
                                                                   2.5.2. Performancegebühr
                                        Interest Rate Swaps in
                                                                   Zusätzlich zu der Indexgebühr wird dem Index eine
                                        CHF oder JPY,
                                                                   Gebühr belastet, deren Höhe von der Wertentwicklung
                                  —     30 Jahre im Falle von
                                                                   des Index abhängig ist («Performancegebühr»),
                                        Interest Rate Swaps in
                                                                   verglichen mit dem höchsten Wert, den der Basiswert im
                                        EUR, USD oder GBP,
                                                                   laufenden Kalendarjahr erreicht hat («High Water Mark»).
                                  —     10 Jahre im Falle von
                                                                   Die Indexberechungsstelle berechnet die
                                        Interest Rate Swaps in
                                                                   Performancegebühr auf der Grundlage der positiven
                                        anderen Währungen;
                                                                   Tagesperformance des Index an jedem Indextag. Sie wird
                   4. Geldanteile (einschliesslich Callgeld):      an jedem Indextag vom jeweils aktuellen Wert des Index
                                                                   abgezogen.
6/12   Indexleitfaden / 03. Juni 2021                                                                                    Vontobel

       Die Performancegebühr wird von der                         2.5.5. Kosten der Indexbestandteile
       Indexberechnungsstelle an jedem Indextag t wie folgt       Auch die Indexbestandteile selbst können Gebühren und
       festgelegt:                                                Kosten unterliegen und so indirekt einen mindernden

                            [                     ]
                                                                  Einfluss auf den Wert des Index haben. Solche Gebühren,
                                    IDXt                          z.B. Verwaltungsgebühren und Vertriebsgebühren bei
       PFt = PF × IDXt × max 0;              −1
                                  HWMt − 1                        kollektiven Kapitalanlagen / Investmentanteilen und
                                                                  strukturierten Produkten werden vom jeweiligen
       wobei:                                                     Verwalter/ Emittenten in der jeweiligen Dokumentation
       PFt       Performancegebühr am Indextag t;                 des Indexbestandteils skizziert.
       PF        Performancegebühr =10.00%;
       IDXt      Indexstand am Indextag t vor Abzug der
                 Performancegebühr;
       IDXt-1    Indexstand am unmittelbar vorausgehenden         3.      Indexberechnung
                 Indextag t;                                      Der Index wird erstmalig am Indexstarttag berechnet. Am
       HWMt      Höchststand (High Water Mark, HWM):              Indexstarttag entspricht der anfängliche Indexstand dem
                                                                  Indexstartwert. Der jeweils aktuelle Indexstand wird von
                 —    HWM am Indexstarttag ist 100.00% des
                                                                  der Indexberechnungsstelle einmal täglich nach
                      Indexstartwerts;
                                                                  Geschäftsschluss der Banken in Zürich (Schweiz)
                 —    An jedem folgenden Indextag t entspricht
                                                                  ermittelt, auf zwei Dezimalstellen gerundet und in der
                      HWMt entweder dem HWM am
                                                                  Regel bis 10:00 Uhr (Ortszeit Zürich) am nächsten
                      unmittelbar vorausgehenden Indextag
                                                                  Indextag gemäss Ziffer 6.1 veröffentlicht («Schlusskurs»).
                      (t-1) oder dem Indexstand am Indextag t
                                                                  Ein Indexpunkt entspricht einer Einheit der Indexwährung.
                      (IDXt), je nachdem welcher Wert der
                      grössere von beiden ist;                    3.1.    Indexformel
                 —    Am ersten Indextag eines jeden              Der Indexstand an einem Indextag entspricht der Summe
                      Kalenderjahres wird HWMt auf den            der Bewertungskurse für die Indexbestandteile
                      Indexstand des unmittelbar                  (einschliesslich positiver und negativer Geldanteile, sofern
                      vorausgehenden Indextages t-1 (IDXt-1)      vorhanden), jeweils multipliziert mit der entsprechenden
                      gesetzt                                     Anzahl dieses Bestandteils im Index. Aufgelaufene Index-
                                                                  und Anpassungsgebühren sowie sonstige Kosten werden
       2.5.3. Anpassungsgebühren
                                                                  von dieser Summe abgezogen.
       Im Falle Ordentlicher Anpassungen des Index gemäss
                                                                  Die Berechnung des Index an einem Indextag T erfolgt
       nachfolgender Ziffer 4.1 fallen zusätzliche Gebühren an
                                                                  nach der folgenden Formel:
       («Anpassungsgebühren»). Die jeweils anwendbaren                      n
       Anpassungsgebühren sind im Anhang 1 näher
       beschrieben und können von Zeit zu Zeit von der            IDXt =   ∑ ni, T × Bi, T − G
       Indexberechnungsstelle angepasst werden, um im Index                i=1
       diejenige Gebührenbelastung widerzuspiegeln, der eine      wobei:
       reale Anlage entsprechend der Indexstrategie               T:            aktueller Indextag
       widerfahren würde, nachzubilden.                           IDXT:         Indexstand nach Geschäftsschluss am Indextag
                                                                                T
       Änderungen der anwendbaren Anpassungsgebühren
                                                                  Bi,T:         Bewertungskurs des Indexbestandteils i am
       werden mindestens einen Monat vor dem
                                                                                Indextag T
       Wirksamwerden der geänderten Anpassungsgebühren
                                                                  ni,T:         Anzahl des Indexbestandteils i im Index am
       auf der Informationsseite veröffentlicht.
                                                                                Indextag T
       2.5.4. Sonstige Kosten                                     G:            Gebühren und Kosten seit dem unmittelbar
       Sofern und soweit bei einer realen Anlage entsprechend                   vorausgehenden Indextag
       der Indexstrategie Steuern, Gebühren oder sonstige
                                                                  3.2.    Bewertungskurse
       Belastungen anfallen würden, die nicht durch die
       vorstehend beschriebenen Anpassungsgebühren                Die Indexberechnung erfolgt an jedem Indextag aus den
       abgedeckt sind, («Sonstige Kosten») berücksichtigt die     Bewertungskursen für die Indexbestandteile. Die
       Indexberechnungsstelle derartige Kosten bei der            Indexberechnungsstelle stellt die Bewertungskurse
       Indexberechnung. Entsprechend werden Sonstige Kosten       jeweils nach Geschäftsschluss an einem Indextag fest. In
       der Strategie, insbesondere Kosten für                     Abhängigkeit von der Art des Indexbestandteils legt die
       Sicherheitsleistungen, die bei realen                      Indexberechnungsstelle ihrer Feststellung zu Grunde:
       Leerverkaufspositionen in derivativen Finanzinstrumenten
                                                                  Art                       Bewertungskursquelle
       (z.B. Termingeschäfte) entstehen würden, vom Geldanteil
                                                                  Aktien und andere         Schlusskurs am Hauptmarkt, wie von der
       abgezogen.
                                                                  Beteiligungsrechte        Indexberechnungsstelle bestimmt.
7/12   Indexleitfaden / 03. Juni 2021                                                                                         Vontobel

       Börsengehandelte Anteile   Schlusskurs am Hauptmarkt, wie von der      Beträge in die Indexwährung durch die
       an kollektiven             Indexberechnungsstelle bestimmt.            Indexberechnungsstelle nach deren billigem Ermessen.
       Kapitalanlagen/
       Investmentanteile                                                      3.4.   Indexkorrekturen
       Anteile an kollektiven     Im Falle täglicher Ausgabe und              Bei Berechnungsfehlern, die von der
       Kapitalanlagen bzw.        Rücknahme:
                                                                              Indexberechnungsstelle nach billigem Ermessen als
       Investmentanteile          —   Nettoinventarwert, wie vom
                                      jeweiligen Verwalter für den dem
                                                                              wesentlich eingestuft werden, werden Indexstände auch
                                      aktuellen Indextag unmittelbar          rückwirkend korrigiert, sofern dies technisch möglich und
                                      vorausgehenden Indextag                 ökonomisch sinnvoll ist. Andernfalls erfolgt keine
                                      bestimmt.                               Korrektur. Korrekturen werden auf der Informationsseite
                                  Andernfalls:
                                                                              veröffentlicht.
                                  —    Zuletzt veröffentlichter
                                       Nettoinventarwert
                                  —    Im Falle einer vorübergehend oder
                                       dauerhaft eingeschränkten
                                       Handelbarkeit oder etwaiger            4.     Anpassungen der Indexzusammensetzung
                                       Rücknahmebeschränkungen (z.B.
                                       sogenanntes gate restrict) ein Wert,   4.1.   Ordentliche Anpassung
                                       der nach dem Ermessen der
                                       Indexberechnungsstelle bestimmt        Der Indexsponsor bestimmt im Rahmen der von ihm
                                       wird und bis auf Null (0) sinken       bestimmten Strategie die Auswahl und Gewichtung der
                                       kann.                                  jeweiligen Indexbestandteile grundsätzlich selbstständig
       Derivative Instrumente und —    Bewertung anhand der Kurse der         und entscheidet auch über den Zeitpunkt und Umfang
       Strukturierte Produkte          Basiswerte unter Anwendung             von Veränderungen im Index ohne Rücksprache oder
                                       eigener, angemessener und in der       Beratung mit der Indexberechnungsstelle (jeweils eine
                                       Praxis anerkannter                     «Ordentliche Anpassung»). Die Indexberechnungsstelle
                                       Bewertungsmodelle; falls nicht
                                                                              kann jedoch ohne Begründung die Aufnahme einzelner
                                       verfügbar:
                                  —    Preis entsprechend der Angaben         Instrumente in den Index ablehnen, sowie jederzeit die
                                       eines anerkannten                      Entfernung aus dem Index oder die Reduktion der
                                       Finanzinformationsdienstes             Gewichtung einzelner Indexbestandteile verlangen.
       Anleihen,                —      Preis entsprechend der Angaben
       Schuldverschreibungen und       eines anerkannten
                                                                              Eine Ordentliche Anpassung kann an jedem Indextag
       andere Schuldinstrumente        Finanzinformationsdienstes; falls      erfolgen. Anpassungsempfehlungen sind durch den
                                       nicht verfügbar:                       Indexsponsor bis spätestens 15:00 Uhr (Ortszeit Zürich)
                                  —    Preisanfragen bei verschiedenen,       am jeweiligen Indextag der Indexberechnungsstelle
                                       unabhängigen Banken/Händlern;
                                                                              mitzuteilen, um eine taggleiche Umsetzung
                                       falls nicht verfügbar:
                                  —    Bewertung anhand eines aktuellen       sicherzustellen. Später eingegangene Aufträge kann die
                                       Kurses von bezüglich Laufzeit und      Indexberechnungsstelle zurück weisen.
                                       Bonität vergleichbaren, an einer
                                       Börse gehandelten Papieren; falls      Der Indexsponsor darf in Bezug auf China Stock Connect
                                       nicht verfügbar:                       Securities («China Northbound») maximal eine
                                  —    Bewertung anhand der aktuellen
                                                                              ordentliche Anpassung pro Indextag und pro ISIN
                                       Marktrendite für vergleichbare
                                       Papiere
                                                                              empfehlen.

       Edelmetalle                Preis entsprechend der Angaben eines        Über die neue Indexzusammensetzung und den Indextag,
                                  anerkannten Finanzinformationsdienstes
                                                                              ab dem diese wirksam wird, entscheidet im Einzelfall die
       Geldanteile                Nominalwert. Gebühren und Kosten sind       Indexberechnungsstelle.
                                  auf jeden Indextag hin abzugrenzen bzw.
                                  abzuziehen.                                 Bei Ordentlichen Anpassungen fallen
                                                                              Anpassungsgebühren gemäss Ziffer 2.5.4 oben an.
       Die Indexberechnungsstelle ist nach billigem Ermessen
       berechtigt, bei der Feststellung von Bewertungskursen                  4.2.   Ausserordentliche Anpassung
       von den vorgenannten Bewertungskursquellen                             Die Indexberechnungsstelle passt bei ausserordentlichen
       abzuweichen oder die Bewertungskursquelle ohne                         Ereignissen bezogen auf ein Indexbestandteil die
       Vorankündigung zu ändern. Änderungen der                               Indexzusammensetzung an und trifft gegebenenfalls
       Bewertungskursquellen werden auf der Informationsseite                 weitere Massnahmen nach billigem Ermessen, die
       veröffentlicht.                                                        geeignet sind, die Fortführung des Index zu ermöglichen
                                                                              («Ausserordentliche Anpassung»).
       3.3.   Währungsumrechnung
       Wird der Bewertungskurs eines Indexbestandteils in einer               Es ist das Bestreben, auch bei Auftreten
       anderen Währung als der Indexwährung bestimmt (oder                    ausserordentlicher Ereignisse eine kontinuierliche
       lautet ein Geldanteil auf eine andere Währung als die                  Berechnung und Nachbildbarkeit des Index zu
       Indexwährung), erfolgt die Umrechnung derartiger                       gewährleisten. Als Massnahme können beispielsweise
                                                                              Bestandteile aus dem Index entfernt werden.
8/12   Indexleitfaden / 03. Juni 2021                                                                                Vontobel

       Über die neue Indexzusammensetzung und den Indextag,         Indexberechnungsstelle auf Basis aktueller
       ab dem diese wirksam wird, entscheidet im Einzelfall die     Marktkonditionen für die jeweilige Währung von Zeit zu
       Indexberechnungsstelle.                                      Zeit bestimmt und auf der Informationsseite veröffentlicht.
                                                                    Je nach aktuellem Marktzinsumfeld können Negativzinsen
       Ausserordentliche Ereignisse sind
                                                                    belastet bzw. im Falle eines Negativsaldo Sollzinsen
       —    Insolvenzen und sonstige Kreditereignisse;
                                                                    belastet werden.
       —    Fusionen, Übernahmen, Abspaltungen,
              Kapitalmassnahmen (z.B. Gattungsumwandlungen,         Im Falle negativer Zinsen kann die
              Umtausch), Einstellung der Börsenzulassung, und       Indexberechnungsstelle in ihrem freiem Ermessen
              ähnliche Ereignisse;                                  Freibeträge für Geldanteile im jeweiligen Strategie-Index
       —      eine nach Ansicht der Indexberechnungsstelle nicht    berücksichtigen, die die Indexberechnungsstelle zur
              ausreichende Marktliquidität;                         Sicherstellung der effektiven Simulation, insbesondere
       —      ein von der Indexberechnungsstelle bemerkter          von Wert- und Mengenveränderungen, für erforderlich
              Verstoss gegen die Indexstrategie oder das            hält; d.h. erst dann, wenn der im Strategie-Index
              Indexuniversum;                                       enthaltene Geldanteil einen möglichen Freibetrag
       —      sowie sämtliche Ereignisse, die in ihren              übersteigt, wird der Geldanteil, der diesen Freibetrag
              steuerrechtlichen, regulatorischen, gesetzlichen,     übersteigt, negativ verzinst.
              ökonomischen oder sonstigen Auswirkungen mit
                                                                    4.5.   Nachbildbarkeit
              einem der vorgenannten Ereignisse vergleichbar
              sind.                                                 Um die Nachbildbarkeit des Index sicherzustellen (siehe
                                                                    dazu oben Ziffer 1.2 Grundprinzipien), ist die
       4.3.   Verlustbegrenzung («Stop Loss»)                       Indexberechnungsstelle jederzeit und ohne Rücksprache
       Wenn an einem Indextag der Wert des Index bei 50% des        mit dem Indexsponsor berechtigt, die Gewichtung des
       Indexstartwerts oder darunter liegt («Stop-Loss              Geldanteiles innerhalb des Index zu erhöhen oder zu
       Ereignis»), kann die Indexberechnungsstelle den              reduzieren (mit der Folge, dass sich die Gewichtungen
       Beratungsvertrag mit dem Indexsponsor hinsichtlich           der übrigen Indexbestandteile entsprechend reduzieren
       dieses Index fristlos und ausserordenltich kündigen.         bzw. erhöhen).

       Die Indexberechnungsstelle kann in diesem Fall den           Angaben über die Indexzusammensetzung werden auf
       Index ohne Einbezug des Indexsponsors unmittelbar            der Informationsseite veröffentlicht.
       nach Eintritt eines Stop-Loss Ereignisses anpassen,
       indem sie sämtliche Bestandteile auflöst und in
       Geldanteile in der Indexwährung umschichtet.
                                                                    5.     Änderungen des Leitfadens
       Die Indexberechnungstelle ist im Falle des Eintritts eines
       Stop-Loss-Ereignisses nicht verpflichtet, wie vorstehend     5.1.   Wegfall des Indexsponsors
       beschrieben zu handeln, sondern entscheidet hierbei          Kündigt der Indexsponsor den Beratungsvertrag mit der
       nach eigenem Ermessen und gegebenenfalls nach                Indexberechnungsstelle oder kommt der Indexsponsor
       Anhörung des Indexsponsors.                                  aus einem anderen Grund seiner Beratungstätigkeit nicht
                                                                    mehr nach, kann die Indexberechnungstelle nach billigem
       4.4.   Ausschüttungen und Zinsen                             Ermessen einen anderen Indexsponsor bestimmen oder
       Der Index wird als Performanceindex berechnet.               die Indexberechnung einstellen. Die
       Dividendenzahlungen, andere Ausschüttungen und               Indexberechnungsstelle informiert sobald als möglich auf
       sonstige Erträge werden abzüglich länderspezifischer         der Informationsseite über ihre Entscheidung im Falle des
       Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben («Net-               Wegfalls des Indexsponsors.
       Return») berücksichtigt. Die jeweils aktuell gültigen
       länderspezifischen Steuersätze sind auf der                  5.2.   Wesentliche Änderungen
       Informationsseite veröffentlicht.                            Die Indexberechnungsstelle ist berechtigt, das
                                                                    Indexuniversum und die Indexstrategie auf Vorschlag des
       Im Falle einer Barausschüttung auf Indexbestandteile wird    Indexsponsors und unter Beachtung der Grundprinzipien
       die Indexberechnungsstelle am jeweiligen Zahltag den         zu ändern, sofern alle Anleger in auf den Index
       Geldanteil im Index erhöhen, um die Ausschüttung zu          bezogenen Finanzinstrumenten dieser Änderung
       reflektieren. Im Übrigen entscheidet die                     zustimmen («Wesentliche Änderung»). Dies gilt auch für
       Indexberechnungsstelle nach billigem Ermessen über           die Einführung neuer Gebühren (z.B. TCM-
       eine entsprechende Indexanpassung, um sicher zu              Besicherungskosten und/oder Performancegebühr) und
       stellen, dass der Index diejenige Wertentwicklung            die Erhöhung von sämtlichen Gebühren gemäss Ziffer
       nachbildet, die aus einem realen Portfolio resultieren       2.5.1. und 2.5.2.
       würde.
                                                                    5.3.   Sonstige Änderungen
       Zur Sicherstellung der effektiven Simulation einer solchen
                                                                    Die in diesem Leitfaden beschriebene Methode zur
       Wertentwicklung können Geldanteile im Index «verzinst»
                                                                    Berechnung des Index ist bindend. Da ein
       werden. Der jeweils anwendbare Zinssatz wird durch die
9/12   Indexleitfaden / 03. Juni 2021                                                             Vontobel

       Änderungsbedarf grundsätzlich nicht auszuschliessen ist,    6.5.   Kontakt
       z.B. wegen Fehlern in den Regeln, Änderungen im
                                                                   Bank Vontobel AG
       Marktumfeld oder wegen aufsichtsrechtlicher,
                                                                   Structured Products
       steuerrechtlicher oder sonstiger rechtlicher
                                                                   Gotthardstrasse 43
       Entwicklungen und Veränderungen, kann die
                                                                   8022 Zürich
       Indexberechnungsstelle Veränderungen an diesem
                                                                   Schweiz
       Leitfaden und damit dem Index und seiner
                                                                   Telefon: +41 (0)58 283 78 88
       Berechnungsmethode vornehmen («Sonstige
                                                                   Email: indexing@vontobel.com
       Änderungen»).

       5.4.   Wirksamwerden
       Die Indexberechnungsstelle informiert über Änderungen
       des Leitfadens stets mit angemessenem Vorlauf durch
       Veröffentlichung des modifizierten Leitfadens auf der
       Informationsseite, datiert auf den Indextag seines
       Inkrafttretens.

       Wesentliche Änderungen sind mindestens drei
       Kalendermonate vor dem Wirksamwerden auf der
       Informationsseite zu veröffentlichen.

       Bei Sonstigen Änderungen erfolgt die Veröffentlichung
       des modifizierten Leitfadens auf der Informationsseite
       grundsätzlich mindestens fünf Indextage vor dem
       Wirksamwerden. Im Falle der Berichtigung von Fehlern im
       Leitfaden, ist eine umgehende Berichtigung mit
       gleichzeitiger Veröffentlichung zulässig. Anpassungen
       des Leitfadens erfolgen niemals rückwirkend.

       6.     Sonstiges

       6.1.   Sprache
       Die Originalfassung des Indexleitfadens ist in englischer
       Sprache; anderssprachige Versionen stellen
       unverbindliche Übersetzungen dar.

       6.2.   Veröffentlichungen
       Alle den Index betreffenden Veröffentlichungen erfolgen
       durch Publikation auf der Informationsseite. Eine solche
       Veröffentlichung gilt mit dem Tage der Publikation als
       erfolgt.

       6.3.   Verteilung
       Der Indexstand wird täglich veröffentlicht und verteilt
       über die Informationsseite.

       Sollte es zu Störungen der Datenversorgung bei der
       Indexberechnungsstelle oder den oben genannten
       Datenlieferanten kommen, kann der Index nicht verteilt
       werden.

       6.4.   Nutzung von Indexdaten
       Der Index bzw. die Indexfamilie sind geistiges Eigentum
       der Indexberechnungstelle, welche sich sämtliche Rechte
       vorbehält. Die Indexberechnungstelle ermöglicht ihren
       Kunden, z.B. Banken, Investmenthäuser und
       Wertpapieremittenten, die Nutzung der Indexdaten
       (Indexzusammensetzung und Indexgewichtung) zur
       Emission von derivativen Finanzinstrumenten.
10/12   Indexleitfaden / 03. Juni 2021                                                                                                Vontobel

        Anhang 1
        Im Falle Ordentlicher Anpassungen gemäss Ziffer 4.1 des Leitfadens belastet die Indexberechnungsstelle dem Index die
        folgenden Gebühren:

        Aktien und andere Beteiligungsrechte, ETFs
                                                                       via e-Service                               ohne e-Service
        Land                                                    Gebühr in Basispunkten bps                    Gebühr in Basispunkten bps
                                                         (Mindestgebühr je Anpassung in Währung)       (Mindestgebühr je Anpassung in Währung)
         Australien                                              5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Belgien                                                 5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Brasilien                                              15 bps (min. CHF 50.00)                      25 bps (min. CHF 100.00)
         Bulgarien                                              60 bps (min. CHF 50.00)                      70 bps (min. CHF 100.00)
         China                                                  15 bps (min. CHF 50.00)                      30 bps (min. CHF 100.00)
         Dänemark                                                5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Deutschland                                             5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Estland                                                60 bps (min. CHF 50.00)                      70 bps (min. CHF 100.00)
         Finnland                                                5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Frankreich                                              5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Griechenland                                            5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Hongkong                                                5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Indonesien                                              5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Irland                                                  5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Israel                                                 25 bps (min. CHF 50.00)                      35 bps (min. CHF 100.00)
         Italien                                                 5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Japan                                                   5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Kanada                                                  5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Kroatien                                               60 bps (min. CHF 50.00)                      70 bps (min. CHF 100.00)
         Luxemburg                                               5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Malaysia                                                5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Mexiko                                                 15 bps (min. CHF 50.00)                      25 bps (min. CHF 100.00)
         Neuseeland                                              5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Niederlande                                             5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Norwegen                                                5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Österreich                                              5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Philippinen                                             5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Polen                                                   5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Portugal                                                5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Republik Korea                                          5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Russischen Föderation                                  30 bps (min. CHF 50.00)                      40 bps (min. CHF 100.00)
         Schweden                                                5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Schweiz                                                 5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Singapur                                                5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Spanien                                                 5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Südafrika                                               5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Thailand                                                5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Tschechische Republik                                   5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Türkei                                                  5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Ungarn                                                  5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Vereinigte Staaten                                      5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)
         Vereinigtes Königreich                                  5 bps (min. CHF 50.00)                      15 bps (min. CHF 100.00)

        Derivative Instrumente, Futures und Optionen
                                                             via e-Service                          ohne e-Service
                                                                                                                                Börsengebühr
                                                    Gebühr in Währung oder % der              Gebühr in Währung oder % der
        Börse                                                                                                                    (pro Kontrakt,
                                                  Prämie je Kontrakt (Mindestgebühr je   Prämie je Kontrakt (Mindestgebühr je
                                                                                                                                    in CHF)
                                                              Anpassung)                              Anpassung)
        Eurex Germany
         CONF-Futures (CONF)                        CHF 25.00 (min. CHF 50.00)               CHF 25.00 (min. CHF 100.00)             0.40
11/12   Indexleitfaden / 03. Juni 2021                                                                                 Vontobel

         Euro-Bobl-Futures (FGBM)                    CHF 22.50 (min. CHF 50.00)       CHF 22.50 (min. CHF 60.00)       0.20
         Euro-Bund-Futures (FGBL)                    CHF 22.50 (min. CHF 50.00)       CHF 22.50 (min. CHF 60.00)       0.20
         Euro-Buxl®-Futures (FGBX)                   CHF 22.50 (min. CHF 50.00)       CHF 22.50 (min. CHF 60.00)       0.20
         Euro-Schatz-Futures (FGBS)                  CHF 22.50 (min. CHF 50.00)       CHF 22.50 (min. CHF 60.00)       0.20
         Options on Euro-Bobl/Bund/Schatz-Futures     1.2-1.5% (min. CHF 50.00)        1.2-1.5% (min. CHF 60.00)       0.20
         Three-Months-EURIBOR-Futures (FEU3)         CHF 22.50 (min. CHF 50.00)       CHF 22.50 (min. CHF 60.00)       0.25
         Options on Three-Months-EURIBOR-Futures      1.2-1.5% (min. CHF 50.00)        1.2-1.5% (min.CHF 60.00)        0.25
         SMI®-Futures (FSMI) and Options             CHF 20.00 (min. CHF 50.00)      CHF 30.00 (min. CHF 100.00)       0.40
         Equity Options Switzerland                   1.2-1.5% (min. CHF 50.00)       1.2-1.5% (min. CHF 100.00)       0.30
         DAX®-Futures (FDAX)                         CHF 15.00 (min. CHF 50.00)       CHF 25.00 (min. CHF 60.00)       0.50
         DAX-Options                                  1.2-1.5% (min. CHF 50.00)        1.2-1.5% (min. CHF 60.00)       0.75
         Equity Options Germany / Netherlands         1.2-1.5% (min. CHF 50.00)        1.2-1.5% (min. CHF 60.00)       0.20
         Equity Options Italy / France / Finland      1.2-1.5% (min. CHF 50.00)        1.2-1.5% (min. CHF 60.00)       0.20
         Equity Options USA                           1.2-1.5% (min. CHF 50.00)        1.2-1.5% (min. CHF 60.00)       0.20
         EURO STOXX 50® Index Futures (FESX)         CHF 17.00 (min. CHF 50.00)       CHF 27.00 (min. CHF 60.00)       0.30
         EURO STOXX® Sector Index Futures            CHF 17.00 (min. CHF 50.00)       CHF 27.00 (min. CHF 60.00)       0.30
         STOXX® Europe 50 Index Futures (FSTX)       CHF 17.00 (min. CHF 50.00)       CHF 27.00 (min. CHF 60.00)       0.30
         STOXX® Index Options                         1.2-1.5% (min. CHF 50.00)        1.2-1.5% (min. CHF 60.00)       0.30
         OMXH25-Futures (FFOX)                       CHF 10.00 (min. CHF 50.00)       CHF 15.00 (min. CHF 60.00)       0.90
         OMXH25 Options                               1.2-1.5% (min. CHF 50.00)        1.2-1.5% (min. CHF 60.00)       0.90
        CME Group
         CBOT Futures                                USD 20.00 (min. USD 50.00)       USD 30.00 (min. USD 100.00        -
         CBOT Options                                 USD 3.25 (min. USD 50.00)       USD 5.00 (min. USD 100.00)        -
         COMEX Futures and Options                     USD 20.00 (min USD 50)         USD 30.00 (min USD 90.00)         -
         NYMEX Oil Futures                             USD 20.00 (min USD 50)         USD 30.00 (min USD 90.00)         -
         NYMEX Metals Futures & NYMEX Options          USD 20.00 (min USD 50)         USD 30.00 (min USD 90.00)         -
         CME USD-denominated Futures other             USD 20.00 (min USD 50)         USD 30.00 (min USD 90.00)         -
         Euro/Japanese Yen Futures                  JPY 3’500.00 (min. JPY 12’500)   JPY 3’500.00 (min. JPY 12’500)     -
        CBOE
         CBOE Options                                 USD 3.25 (min. USD 50.00)       USD 5.00 (min. USD 100.00)        -
        Hong Kong Futures Exchange (HKFE)
         Hang Seng Index Futures                    HKD 750.00 (min. HKD 2500)       HKD 750.00 (min. HKD 2500)         -
         Equity Options                               HKD 50.00 (min. HKD 500)         HKD 50.00 (min. HKD 500)         -
        Borsa Italiana (IDEM)
         FTSE MIB Futures                            EUR 25.00 (min. EUR 50.00)       EUR 25.00 (min. EUR 60.00)        -
         Options                                     EUR 16.00 (min. EUR 50.00)       EUR 16.00 (min. EUR 70.00)        -
        Euronext
         AEX Index Futures                           EUR 22.00 (min. EUR 50.00)       EUR 22.00 (min. EUR 68.00)        -
         AEX Index Options                           EUR 16.00 (min. EUR 50.00)       EUR 16.00 (min. EUR 70.00)        -
         CAC40 Index Futures                         EUR 20.00 (min. EUR 50.00)       EUR 20.00 (min. EUR 50.00)        -
         BEL 20 Index Options                        EUR 25.00 (min. EUR 50.00)       EUR 25.00 (min. EUR 70.00)        -
         Euronext Derivatives Paris Options            3.00% (min. EUR 50.00)           3.00% (min. EUR 70.00)          -
        MEFF
         IBEX 35 Index Futures                       EUR 25.00 (min. EUR 50.00)       EUR 25.00 (min. EUR 60.00)        -
         Equity Options                              EUR 16.00 (min. EUR 50.00)       EUR 16.00 (min. EUR 70.00)        -
        CEESEG CEE-Stock Exchange Group
         Index Options                                 3.00% (min. EUR 50.00)           3.00% (min. EUR 70.00)          -
         Equity Options                                6.50% (min. EUR 50.00)           6.50% (min. EUR 70.00)          -
        ICE Futures Europe
         Three Month Euro Swiss Franc (Euroswiss)
                                                     CHF 25.00 (min. CHF 50.00)      CHF 25.00 (min. CHF 100.00)        -
         Futures
         MSCI Index Futures                          EUR 15.00 (min. EUR 50.00)       EUR 20.00 (min. EUR 50.00)        -
         Options on EURIBOR Futures                  EUR 16.00 (min. EUR 50.00)       EUR 16.00 (min. EUR 70.00)        -
        ICE Futures U.S.
         Agriculture Futures                         USD 30.00 (min. USD 50.00)       USD 30.00 (min. USD 90.00)        -
         Agriculture Options                         USD 30.00 (min. USD 50.00)      USD 30.00 (min. USD 100.00)        -
        NYSE Exchanges
         NYSE American Options                      USD 7.25-8.25 (min. USD 50.00)   USD 7.25-8.25 (min. USD 100.00)    -
        Singapore Exchange (SGX)
         SGX Nikkei 225 Index Futures               JPY 3'000.00 (min. JPY 12’000)   JPY 3'000.00 (min. JPY 12’000)     -
         SGX MSCI Taiwan Index Futures               USD 35.00 (min. USD 50.00)      USD 35.00 (min. USD 100.00)        -
        Tokyo Stock Exchange
12/12   Indexleitfaden / 03. Juni 2021                                                                                       Vontobel

         Japanese Government Bond (JGB) Futures       JPY 10'000.00 (min. JPY 15’000)   JPY 10'000.00 (min. JPY 15’000)       -
        Nasdaq OMX Helsinki
         OMX Stockholm 30 Index Futures and Options    SEK 95.00 (min. SEK 250.00)       SEK 120.00 (min. SEK 500.00)         -
        Montréal Exchange (TMX)
         S&P/TSX 60 Index Futures and Options           CAD 8.50 (min. CAD 50.00)        CAD 8.50 (min. CAD 150.00)           -
        Australian Stock Exchange (ASX)
         ASX SPI 200 Index Futures and ASX Options     AUD 16.00 (min. AUD 50.00)        AUD 16.00 (min. AUD 70.00)           -

        FX Spot, Forwards und Swaps
        Grösse                                                                               Gebühr, in Basispunkten (bps)
         < 500k CHF Gegenwert                                                                              25
         >= 500k CHF Gegenwert                                                                              5

        Wichtige Hinweise:

        —     Im Falle von Anpassungsempfehlungen mit Zusätzen (z.B. interessewahrend), erhöhen sich die oben genannten
              Gebühren um CHF 80.00.
        —     Sofern (Mindest-)Gebühren als absolute Beträge angegeben sind, rechnet die Indexberechnungsstelle diese
              Beträge in einen relativen Wert um und wendet sie auf Indexanpassungen in angemessener Weise an, um den
              Kosteneffekt wider zu spiegeln, den ein reales Portfolio tragen würde aufgrund einer entsprechenden Anpassung.
        —     Bei kotierten derivativen Instrumenten sind je Börse lediglich die wichtigsten Instrumente aufgeführt und die
              Gebühren für entsprechende Indexanpassungen indikativ angegeben. Die Indexberechnungsstelle bestimmt die
              anwendbaren Gebühren in diesen Fällen und für nicht aufgeführte Instrumente jeweils nach ihrem Ermessen, um
              den Kosteneffekt wider zu spiegeln, den ein reales Portfolio tragen würde aufgrund einer entsprechenden
              Anpassung. Entsprechend bestimmt die Indexberechnungsstelle die anwendbaren Gebühren bei Forwards und
              Swaps innerhalb der angegebenen Bandbreite.
        —     Die Indexberechnungsstelle wird die oben genannten Gebühren in angemessener Weise erhöhen, um den
              Kosteneffekt wiederzuspiegeln, den ein reales Portfolio aufgrund einer solchen Anpassung zu tragen hätte. Dazu
              gehören Aufwendungen, die Maklern typischerweise entstehen, oder Aufwendungen, die anderen Dritten
              typischerweise entstehen (z.B. Börsengebühren, Maklergebühren).
Sie können auch lesen