Zuchtordnung für Labrador-Retriever im Deutschen Retriever Club e.V - Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001, geändert durch die ...
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Zuchtordnung für Labrador-Retriever im Deutschen Retriever Club e.V. (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001, geändert durch die Züchterversammlung am 28.02.2015 und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 21.03.2015
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001, geändert durch die Züchterversammlung am 28.02.2015 und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 21.03.2015 Inhaltsverzeichnis §1 Allgemeines §4 Deckakt §2 Züchter /Zuchtrecht (1) Spezielle gesundheitliche Bestimmungen (1) Züchter (2) Beachtung bestehender Auflagen (2) Zwingerbuch (3) Altersbestimmung (3) Zuchtgemeinschaft (4) Deckschein §3 Zuchthunde /Zuchtzulassung (5) Deckrüde (1) Allgemeines (6) Aufgaben des Deckrüdenbesizters (2) Hüftgelenksdysplasie (HD) (7) Künstliche Besamung (3) Ellenbogendysplasie (ED) (8) Inzestzucht (4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC, RD) §5 Wurf (5) Zusätzliche genetische Untersuchungen (1) Wurfmeldung (6) Zähne (2) Wurfabnahme (7) Wesenstest (3) Kaiserschnitt (8) Nachweis der Schussfestigkeit (4) Zahl der Würfe (9) Nachweis einer bestandenen (5) Belegen der Hündin retrievertypischen Prüfung (6) Wurfwiederholung (10) Zuchtzulassungsprüfung §6 Zuchtbuch (11) DNA-Bank (1) Grundlagen (12) Zuchtausschließende Fehler (2) Inhalt (13) Zuchtzulassung (3) Eintragung (14) Veröffentlichung der Ergebnisse §7 Ahnentafeln/Abstammungsnachweise §8 Zuchtarten
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC 2 §1 Allgemeines tens muss es sich dabei jedoch um in der Reihenfolge der Zuchtvorgänge abgehef- (1) Das internationale Zuchtreglement der tete Kopien der Wurfunterlagen und der Fédération Cynologique Internationale Käuferadressen handeln. Dieses Buch ist (FCI) und die Zuchtordnung des VDH gel- bei jeder Wurfabnahme dem Zuchtwart ten als Rahmenrichtlinien für alle im VDH vorzulegen bzw. kann jederzeit vom Ras- zusammengeschlossenen Rassehunde- sezuchtwart eingesehen bzw. zur Einsicht vereine. angefordert werden. (2) Zuständig und damit verantwortlich für die (3) Zuchtgemeinschaft Zucht ist der DRC. Dies schließt die Alle Züchter einer Zwingergemeinschaft Zuchtlenkung, Zuchtberatung, Zuchtkon- müssen ihre Welpen bei demselben trolle sowie die Führung des Zuchtbuches Zuchtverein eintragen lassen. Gleiches ein. Die Zuchtkontrolle dient als Instru- gilt für alle Zuchtstätten von in häuslicher ment, dem Züchter im Vorfeld zu helfen, Gemeinschaft lebenden Personen. Bei Fehler zu vermeiden. Zuchtgemeinschaften ist dem/der Rasse- (3) Zuchtziel des DRC ist ein wesenssiche- zuchtwart/in jeweils für jeden geplanten rer, gesunder, leistungsfähiger Hund, der Wurf ein Zuchtverantwortlicher im Sinne dem FCI-Standard entspricht. Erbliche der VDH- und DRC-Zuchtordnung zu be- Defekte und Krankheiten werden erfasst nennen. und systematisch bekämpft. Ergebnisse von für den Labrador Retriever gültigen DNA-Tests werden in der Datenbank des §3 Zuchthunde / Zuchtzulassung DRCs eingetragen. Voraussetzungen für eine Zulassung zur (4) Rechtswirksame Zuchtverbote sowie Aus- Zucht für alle Rüden und Hündinnen: schlüsse von Züchtern aus dem Verein (1) Allgemeines sind den anderen Zuchtvereinen für die- Es muss eine vom DRC/VDH anerkannte selbe Rasse sowie der VDH- Ahnentafel vorliegen. Die Chip-/ Täto- Geschäftsstelle unverzüglich zu melden. wiernummer des Hundes muss mit der (5) Die Zuchtordnung ist nach Änderung in auf der Ahnentafel eingetragenen Chip-/ ihrer jeweils gültigen Fassung unter Kenn- Tätowiernummer übereinstimmen. Hunde zeichnung der vorgenannten Änderung in aus anderen FCI-anerkannten Zuchtver- dreifacher Ausfertigung unaufgefordert einen müssen in das DRC-Zuchtbuch und unverzüglich an die VDH- übernommen worden sein. Geschäftsstelle zu senden. (2) Hüftgelenksdysplasie (HD) Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt wer- §2 Züchter / Zuchtrecht den, wenn das HD-Gutachten A1 - 2 (HD-0) “frei” (1) Züchter B1 - 2 (HD-1) “Grenzfall” Der Status des Züchters ergibt sich aus § C1 - 2 (HD-2) “leicht” 42(1) der DRC-Satzung. Nicht als Züchter ergibt. Hunde mit mittlerer und schwerer gilt jemand, dessen Aufnahme noch nicht HD (HD-D und HD-E) sind generell von ausdrücklich bestätigt worden ist oder ge- der Zucht ausgeschlossen. Hunde, die gen den ein Vereinsverfahren auf Aus- vor der Erstellung des HD-Gutachtens an schluss oder Streichung im Sinne der Sat- Hüftgelenksdysplasie oder Ellenbogen- zung läuft. dysplsie operiert wurden, sind generell Das Mieten von Hündinnen zur Zucht ist von der Zucht auszuschließen, auch die Ausnahme, die der vorherigen Zu- wenn das Gutachten eine Auswertung im stimmung der Zuchtkommission bedarf. zuchttauglichen Bereich ergibt. Ein schriftlicher Vertrag ist beim Antrag Hunde mit leichter HD (C1-2, HD-2) dür- vorzulegen. Ab dem Decktag sollte, je- fen nur mit einem Hund gepaart werden, doch spätestens 30 Tage nach dem 1. der HD-frei (A1-2, HD-0) ist oder HD Decktag muss die Hündin im Gewahrsam Grenzfall (HD-B1-2, HD-1) hat. des Mieters sein, eine Stellvertretung Beim Einsatz englischer Deckrüden gel- durch Dritte ist unzulässig. Dies kann vom ten für die HD-Befunde folgende Grenz- Rassezuchtwart oder einer von ihm be- werte: Hündinnen mit dem HD-Befund „C“ auftragten Person überprüft werden. Hün- dürfen nur mit einem Rüden mit einem dinnen, die im Eigentum oder Besitz von Gesamt-Hip-Score von max. 12 gepaart Personen stehen, denen das Zuchtbuch werden, wobei eine Seite einen Hip-Score gesperrt ist, dürfen nicht zur Zuchtmiete von 6 nicht überschreiten darf. herangezogen werden. Hündinnen mit dem HD-Befund „A“ oder (2) Zwingerbuch „B“ dürfen nur mit einem Rüden mit einem Jeder Züchter hat ein Zwingerbuch zu Gesamt-Hip-Score von max. 20 gepaart führen. Die Verwendung des VDH- werden, wobei eine Seite einen Hip-Score Zwingerbuchs wird empfohlen. Mindes- von 10 nicht überschreiten darf.
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC 3 Die offizielle Röntgenaufnahme der Hüft- Bei Hunden mit anderen Retinadysplasie- gelenke darf erst nach Vollendung des Formen muss einen Gentest auf RD/OSD ersten Lebensjahres des betreffenden mit dem Befund „frei“ durchgeführt wor- Hundes angefertigt werden. Die FCI- den sein. Bestimmungen sind einzuhalten. Die Ah- Hunde mit Katarakt-Formen „nicht frei“ nentafel ist dem Röntgentierarzt vorzule- oder „vorläufig nicht frei“ erhalten die Auf- gen, der diese mit dem HD-Stempel ver- lage mit einem Katarakt freien Deckpart- sieht. In allen Röntgenaufnahmen sind ner zu verpaaren. der volle Name des Hundes und die Chip- Der Augenuntersuchungsbefund hat eine / Tätowiernummer so einzutragen, dass Geltungsdauer von 24 Monaten, Stichtag sie nicht verändert werden können; alter- ist das Datum der letzten Augenuntersu- nativ kann die Röntgenaufnahme eine chung. Zum Zeitpunkt einer Zuchtverwen- Code-Nr. enthalten. Ist der Hund nicht dung darf die Augenuntersuchung nicht identifizierbar, muss der Röntgentierarzt älter als 24 Monate sein. Entscheidend ist einen Chip setzen. Die Röntgenaufnah- der Tag des ersten Deckaktes. Hiervon men müssen von dem vom DRC bestell- ausgenommen sind Hunde, deren letzte ten Gutachter oder Gutachtergremium Augenuntersuchung nach Vollendung des ausgewertet werden. Auf Wunsch des 6. Lebensjahres durchgeführt und bei Besitzers kann ein Obergutachten über welcher die Freiheit von erblichen Augen- die Geschäftsstelle in Auftrag gegeben erkrankungen bestätigt wurde. Diese Un- werden. Dieses Gutachten ist endgültig. tersuchung gilt lebenslang. Die Augenun- (3) Ellenbogendysplasie (ED) tersuchung ist durch einen vom DRC zu- Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt wer- gelassenen Tierarzt durchzuführen. den, wenn das ED-Gutachten (5) Zusätzliche genetische Untersuchun- ED frei gen ED Grenzfall Für eine Zuchtzulassung ohne Auflagen ergibt. Hunde mit ED Grad I (leicht), ED muss ab dem 01.01.2015 ein DNA-Test Grad II (mittel) und ED Grad III (schwer) mit dem Ergebnis „frei“ für folgende sind generell von der Zucht ausgeschlos- Krankheiten bzw. Merkmale vorliegen: sen. Hunde, die vor der Erstellung der CNM, EIC, HNPK und SD2. Nicht unter- HD- und/oder ED-Gutachten an Hüftge- suchte, Trägertiere und genetisch betrof- lenksdysplasie oder Ellenbogendysplasie fene Tiere erhalten eine Zuchtzulassung operiert wurden, sind generell von der mit Auflagen. Sie müssen mit freien Zucht auszuschließen, auch wenn das Zuchtpartnern verpaart werden. Gutachten eine Auswertung im zuchttaug- (6) Zähne lichen Bereich ergibt. Das Gebiss eines Zuchthundes muss wie Die offiziellen Röntgenaufnahmen der El- folgt beschaffen sein: lenbogengelenke dürfen erst nach Vollen- Komplette Schere dung des 1. Lebensjahres des betreffen- Keine Zange (ein Zangengebiss den Hundes durchgeführt werden. Das liegt nur dann vor, wenn alle Zähne Verfahren entspricht dem der HD- Zange stehen) Untersuchung. An fehlenden Zähnen werden tole- (4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC, riert: alle P1 und M3. Zusätzlich RD) dürfen maximal 2 andere Zähne Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt wer- fehlen, jedoch nicht P4 oben und den, wenn der Augenuntersuchungsbe- M1 unten. Hunde mit fehlenden fund die Freiheit von PRA und totaler Re- Zähnen (außer P1 und M3), dürfen tinadysplasie (RD) ergibt. nur mit vollzahnigen Hunden (außer Zusätzlich muss ein prcd-PRA Gentest P1 und M3) verpaart werden. der Firma Optigen mit dem Ergebnis „frei“ (7) Wesenstest oder „Träger“ vorliegen oder der Hund Der Nachweis eines bestandenen We- muss auf Grund seiner Abstammung senstests des DRC, des Labrador Club (Nachweise der Eltern müssen einge- Deutschland (LCD) (Wesenstestordnung) reicht werden) als genetisch frei bestätigt oder des Retriever Club Schweiz (RCS) worden sein. Prcd-PRA Gesundheitser- im Alter von mindestens 12 Monaten ist gebnisse „über Eltern frei“ sind nur für ei- Voraussetzung für eine Zuchtzulassung. ne Generation gültig. Ein nicht bestandener Wesenstest des Befunde weiter zurückliegender Vorfahren LCD kann nur durch einen bestandenen können nur anerkannt werden, wenn eine 2. Wesenstest des LCD korrigiert werden. Bestätigung der Abstammung von den Ein nicht bestandener Wesenstest des originär getesteten Hunden über das DNA RCS kann nur durch einen bestandenen Profil „Identität“ vorliegt. 2. Wesenstest des RCS korrigiert werden.
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC 4 Ein nicht bestandener Wesenstest des (11) DNA-Bank DRC kann nur durch einen bestandenen Seit dem 01.01.2011 wird von Hunden, 2. Wesenstest des DRC korrigiert werden. die zur Zucht zugelassen werden sollen, Dieser 2. Wesenstest wird sowohl von ei- eine Blutprobe (2 ml EDTA-Blut) zwecks nem anerkannten Zuchtrichter als auch Erstellung eines DNA-Profils an eine von einem Wesensrichter oder von 2 We- durch den DRC-Vorstand beauftragte sensrichtern gemeinsam durchgeführt. Firma gesendet. Zur Einsendung der Die Durchführung dieses 2. Wesenstests Blutproben ist das DRC-Formblatt (zu be- ist in der Durchführungsverordnung für ziehen über die Geschäftsstelle) zu ver- Wesenstests geregelt. Die Teilnahme an wenden. der Wesensprüfung wird in der Ahnentafel (12) Zuchtausschließende Fehler eingetragen. Unter anderem schließen folgende Fehler (8) Nachweis der Schussfestigkeit eine Zuchtzulassung aus: Der Nachweis der Schussfestigkeit muss a) Fehlen eines oder beider Hoden im von einem in der FCI- bzw. VDH- bzw. Hodensack JGHV-Richterliste eingetragenen Richter b) Entropium durchgeführt werden. Dieser Schusstest c) Ektropium entfällt, wenn die Schussfestigkeit bei ei- d) fortschreitender Netzhautschwund nem Wesenstest bereits durch einen (GPRA und CPRA) JGHV-, VDH- oder FCI-Richter geprüft e) totale Retinadysplasie (RD) wurde. f) Zahnfehler: Stellungsanomalien, die (9) Nachweis einer bestandenen retriever- mit einer Verkürzung des Oberkiefers typischen Prüfung (Vorbiss) oder Unterkiefers (Rückbiss) Anerkannt werden: alle jagdlichen Prü- einhergehen; Zangengebiss; mehr als fungen, Arbeitsprüfungen mit Dummies 2 fehlende Zähne außer P1 und M3 des DRC, LCD und GRC, FCI/VDH- g) genuine epileptiforme Anfälle anerkannte Fährtenhundeprüfungen, so- h) Wesensmängel (Näheres regelt die wie Rettungshundeprüfungen des BRH, Wesenstestordnung) DRK, ASB, JUH, MHD und THW, die die (13) Zuchtzulassung Einsatzfähigkeit in den Bereichen Flä- Hundebesitzer, deren Hund alle Anforde- chen- und/oder Trümmersuche, und/oder rungen für eine Zuchtzulassung erfüllt, im Mantrailing bestätigen. können bei Vorlage folgender Unterlagen Fehlt der Nachweis einer bestandenen in einfacher Kopie und der Original- retrievertypischen Prüfung, wird die Ahnentafel eine Zuchtzulassung bei der Zuchtzulassung mit entsprechender Auf- Geschäftsstelle beantragen: lage erteilt. 1. Protokollbogen des Wesenstests (10) Zuchtzulassungsprüfung 2. Protokollbogen der Zuchtzulassungs- Die Meldung zur Formwertbeurteilung er- prüfung folgt auf einem DRC-Meldebogen. Die 3. HD-Gutachten Formwertbeurteilung erfolgt durch einen 4. ED-Gutachten vom VDH zugelassenen Zuchtrichter. Es 5. Augenuntersuchungsbefund (nicht äl- muss mindestens eine Note “sehr gut” er- ter als zwei Jahre) reicht werden. Hunde mit der Formwert- 6. Nachweis der Schussfestigkeit (aus- note “gut” dürfen nur zur Zucht zugelas- gestellt von einem FCI-, JGHV- oder sen werden, wenn sie eine zur jagdlichen VDH-Richter) bzw. speziellen jagdlichen Leistungszucht 7. Nachweis einer bestandenen retriever- befähigende Prüfung, eine APD/F des typischen Prüfung (sofern vorhanden). DRC oder LCD oder einen bestandenen 8. Deckrüdenbesitzer müssen mit dem Workingtest in der Fortgeschrittenenklas- Antrag auf Zuchtzulassung ihres ers- se nachweisen können. Ein Hund mit dem ten Rüden den Nachweis über den Formwert “gut” muss mit einem Hund mit Besuch eines Züchterseminars vorle- einem Formwert von mindestens “SG” gen. Anerkannt werden Veranstaltun- gepaart werden. Der Zuchtrichter ist bei gen des VDH, DRC, LCD und GRC. der Beurteilung nur dem FCI-Standard Nr. 9. Bescheinigung über PRA-Gentest mit 122c sowie dieser Zuchtordnung unter- dem Ergebnis „normal/clear“ oder „car- worfen. Mindestalter für Rüden und Hün- rier“ oder die entsprechenden Nach- dinnen: 12 Monate. weise beider Elterntiere. Der Formwertrichter spricht die Zuchtzu- 10.DNA-Profil lassung unter Berücksichtigung der Ein- Der Antrag auf Zuchtzulassung muss min- zelergebnisse, seiner eigenen Bewertung destens 4 Wochen vor dem geplanten und seiner eigenen Beobachtung des Deckakt gestellt werden. Die Zuchtzulas- Hundes aus. Die Formwertbeurteilung sung wird nach Vorliegen aller Einzeler- kann zweimal wiederholt werden. gebnisse von der Geschäftsstelle ausge-
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC 5 sprochen. Zuchtzulassungen können er- verpaart werden, die frei von jegli- teilt werden: cher Katarakt-Form sind. ohne Auflage 3. Für jede der in § 3 Abs. 5 genannten mit Auflage (z. B. wegen HD genetischen Erkrankungen bzw. C1/C2, Augenkrankheiten, Form- Merkmale muss mindestens für ei- wert gut, fehlender Zähne, feh- nen der Deckpartner ein DNA- lender retrievertypischer Prüfung Testergebnis „frei“ vorliegen. etc.). Obergutachten und nachge- 4. Hunde mit fehlenden Zähnen (außer reichte Gentests können vorhan- P1 und M3) dürfen nur mit Hunden dene Auflagen aufheben. ohne Auflage wegen fehlender Zäh- Nach Erteilung der Zuchtzulassung wer- ne verpaart werden. den die Original-Ahnentafel sowie die 5. Hunde mit dem Formwert “gut” dür- Zuchtzulassungsbescheinigung an den fen nur mit Hunden verpaart werden, Eigentümer gesandt. Die Zuchtzulassung die mindestens den Formwert „Sehr wird erst nach Eingang beim Züchter gut” aufweisen. rechtskräftig und erlischt automatisch mit 6. Bei jeder Verpaarung muss ein Austritt des Eigentümers aus einem FCI- Deckpartner über eine retrievertypi- angeschlossenen Verein. Bereits erteilte sche Prüfung verfügen. Anerkannt Zuchtzulassungen kann die Zuchtkom- werden alle in § 3(9) aufgeführten mission in gesundheitlich schwerwiegen- Prüfungen. den Fällen vorübergehend oder endgültig (3) Altersbestimmung entziehen. Eine bereits erteilte Zuchtzu- Das Mindestalter für den ersten Deckakt lassung wird insbesondere dann bis auf wird für die Hündin auf 20 Monate festge- weiteres entzogen, wenn sowohl Wurfge- legt. Für den Rüden ist das Mindestalter schwister (mehr als einer) als auch Nach- für den ersten Deckakt auf mindestens 12 kommen (mehr als einer) des betreffen- Monate festgelegt. Maßgebend ist das Al- den Zuchthundes nachweislich (Aus- ter am Decktag. Am Decktag müssen für schlussdiagnostik) an idiopathischer / pri- beide Partner eine gültige Zuchtzulassung märer Epilepsie erkrankt sind. und eine gültige Augenuntersuchung vor- (14) Veröffentlichung der Ergebnisse liegen. Sämtliche Ergebnisse werden veröffent- Mit Vollendung des achten Lebensjahres licht. scheiden Hündinnen aus der Zucht aus. Maßgebend ist das Alter am Decktag. Für §4 Deckakt Rüden ist keine Altersgrenze festgelegt. (4) Deckschein (1) Spezielle gesundheitliche Bestimmun- Der Deckscheinvordruck ist rechtzeitig vor gen dem Deckakt vom Zuchthündinnenbesit- Zum Zeitpunkt der Zuchtverwendung zer beim Rassezuchtwart oder einem muss für beide Deckpartner eine gültige Zuchtkommissionsmitglied anzufordern. klinische Augenuntersuchung vorliegen. Dieser ist vom Besitzer des Rüden und Sie darf nicht älter als 24 Monate sein, vom Zuchthündinnenbesitzer nach erfolg- entscheidend ist der Tag des ersten tem Deckakt zu unterschreiben und in- Deckaktes. Eine Augenuntersuchung nerhalb von 8 Tagen vom Zuchthündin- nach Vollendung des 6. Lebensjahres hat nenbesitzer gemäß Verteiler zu versen- lebenslange Gültigkeit. den. Für jede der in § 3(5) genannten geneti- (5) Deckrüde schen Erkrankungen bzw. Merkmale Bei Zuchtzulassungen ohne Auflagen hat muss mindestens für einen Deckpartner der Zuchthündinnenbesitzer freie Wahl ab 01.07.2015 ein DNA-Testergebnis unter den zur Zucht zugelassenen Rüden. „frei“ oder „über Erbgang frei“ vorliegen. Ausländische Rüden können ohne Antrag (2) Beachtung bestehender Auflagen an die Zuchtkommission verwendet wer- Wurde die Zuchtzulassung unter Erteilung den, wenn der Züchter zusammen mit einer oder mehrerer Auflagen erteilt, so dem Deckschein dem Rassezuchtwart sind diese bei jeder Zuchtverwendung Ahnentafel, HD- und ED-Befund sowie ei- strikt zu beachten. nen gültigen Augenuntersuchungsbefund Dies gilt insbesondere für folgende Aufla- vorlegt. Rüden aus anderen, dem VDH gen: angeschlossenen Zuchtverbänden sollen 1. Bei jeder Verpaarung muss ein wie DRC Rüden behandelt werden, d.h. Deckpartner über den Befund prcd- sämtliche Bestandteile der Zuchtzulas- PRA „frei“ verfügen. sung müssen erfüllt sein; eine Zuchtzu- 2. Hunde mit dem Katarakt Befund lassung des Zuchtvereins muss vorliegen. „nicht frei“ oder „vorläufig nicht frei“ Rüden aus anderen FCI-Vereinen, die im dürfen ausschließlich mit Hunden DRC infolge eines auf der Grundlage der
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC 6 DRC-Zuchtordnung festgestellten zucht- erfolgen. Der gesamte Wurf muss im Bei- ausschließenden Fehlers eine Zuchtzu- sein der Mutterhündin am Wohnsitz und lassung nicht erhalten würden oder erhal- im Beisein des Züchters durch eine/n ten haben, können auch dann nicht zur Zuchtwart/in abgenommen werden. Dabei Zucht im DRC verwendet werden, wenn wird ein ausführlicher Wurfabnahmebe- sie in einem anderen in- oder ausländi- richt erstellt; der Züchter erhält ein Ex- schen Zuchtverein eine Zuchtzulassung emplar dieses Berichtes ausgehändigt. erhalten haben oder anderweitig zur Die Welpen müssen zum Zeitpunkt der Zucht verwendet worden sind, es sei Wurfabnahme durch einen Tierarzt ge- denn, sie bestehen die in der DRC- chippt worden sein, sie sollen schutzge- Zuchtordnung vorgesehene Zweitprüfung impft (SHL-P) und mehrfach entwurmt beziehungsweise Oberbegutachtung. sein. Die Schutzimpfung ist durch einen (6) Aufgaben des Deckrüdenbesitzers internationalen Impfpass zu belegen. Bei Der Rüdenbesitzer hat über die Deckakte erfolgter Impfung nach der Wurfabnahme seines Rüden schriftlich Nachweis zu füh- muss eine tierärztliche Bescheinigung ren (Deckbuch/Zuchtbuch). Das Deck- spätestens mit dem Antrag auf Ahnenta- buch kann jederzeit von der/dem Rasse- feln vom Züchter nachgereicht werden. zuchtwart/in bzw. von der Zuchtkommis- Die Abgabe der Welpen ist ab dem Tag sion zur Einsicht angefordert werden. der Vollendung der 8. Lebenswoche nur Deckrüdenbesitzer und Zuchthündinnen- nach erfolgter Schutzimpfung erlaubt. Ein besitzer müssen sich vor dem Deckakt Verkauf an den Handel bzw. eine Abgabe vom Vorliegen einer gültigen Zuchtzulas- zur Kaufvermittlung durch Dritte wird mit sung und Augenuntersuchung überzeu- Ausschluss und Zuchtbuchsperre geahn- gen, sowie eventuelle Zuchtauflagen be- det. achten. Über Unregelmäßigkeiten muss (3) Kaiserschnitt der/die Rassezuchtwart/in unterrichtet Nach einem zweiten Kaiserschnitt ist die werden, ggf. darf sogar das Decken nicht Hündin von weiterer Zucht ausgeschlos- durchgeführt werden. Bei Einsatz von sen. ausländischen Rüden von Nichtklubmit- (4) Zahl der Würfe gliedern haftet der Zuchthündinnenbesit- Eine Hündin darf insgesamt nicht mehr zer neben dem Deckrüdenbesitzer, falls als 4 Würfe großziehen. In einem Zwinger es trotz unvollständiger oder unwahrer dürfen nicht mehr als drei Würfe pro Jahr Angaben zu einem Deckakt kommt. fallen und großgezogen werden. (7) Künstliche Besamung (5) Belegen der Hündin Eine künstliche Besamung muss durch Hündinnen dürfen innerhalb von 24 Mo- Eintragung auf dem Deckschein gemeldet naten maximal zwei Würfe haben. Maß- werden. Sie darf nur dann erfolgen, wenn geblich ist das jeweilige Deckdatum. sich beide Partner zuvor auf natürliche (6) Wurfwiederholung Weise fortgepflanzt haben (FCI- Wurfwiederholungen müssen bei der ZK Reglement und VDH-Zuchtordnung). Die beantragt werden. Für ca. 50 % der Nach- Verantwortung für die Einhaltung dieser kommen des ersten Wurfes müssen HD-, Bestimmung liegt beim Züchter. Zur Ver- ED- und Wesenstest-Ergebnisse im besserung der Gesundheit der Rasse, zur zuchttauglichen Bereich vorliegen. Diese Wahrung der genetischen Vielfalt oder Bestimmung gilt erst ab einer Wurfgröße zum Schutz des Wohles der Hündin kann von mindestens 3 Welpen. die ZK im Einzelfall auf Antrag Ausnah- men gestatten. §6 Zuchtbuch (8) Inzestzucht (1) Grundlagen Paarungen von Verwandten ersten Gra- Zuchtbücher sind wesentliche Grundlagen des, z.B. Tochter/Vater, Mutter/Sohn, Ge- der Rassehundezucht. Ihr Informations- schwistern oder Halbgeschwistern sind gehalt soll so umfassend wie möglich nicht zulässig. sein. (2) Inhalt §5 Wurf Die wesentlichen Daten der Zuchtbücher (1) Wurfmeldung müssen in den Ahnentafeln geordnet wie- Züchter müssen Würfe und das Leerblei- dergegeben werden. Für einen Wurf sol- ben der Hündin gemäß den Vorschriften len mindestens angegeben sein: der Zwingerordnung fristgerecht melden. Zwingername, Name und Anschrift des (2) Wurfabnahme Züchters, Wurftag der Welpen, Kaiser- Die Wurfabnahme und die Eintragung der schnitt, Namen und Zuchtbuchnummern Welpen dürfen erst in der 8. Lebenswo- der Eltern und Großeltern sowie deren che (ab dem 50. Lebenstag) der Welpen Gesundheitsstatus (HD, ED, Augen), Ge-
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC 7 schlecht, Farbe, Name, Chip-/ Tätowier- in einer Zuchtstätte mehrere Rassen ge- nummern der Welpen. züchtet, so gilt vorstehende Regel pro (3) Eintragung Rasse. Bei Eintragung in das Zuchtbuch müssen (8) Die DRC-Züchter sind verpflichtet, alle bei den Vorfahren mindestens drei Gene- Würfe und alle Welpen der Zuchtbuchfüh- rationen nachgewiesen werden, die in rung zur Eintragung zu melden. vom VDH oder der FCI anerkannten Zuchtbüchern eingetragen sind und ne- §8 Zuchtarten ben den Namen und Zuchtbuchnummern (1) Der DRC betreibt eine Standardzucht und Eintragungen über Farbe, Chip-/ Täto- eine jagdliche Leistungszucht. Die Ah- wiernummern, abgelegte Leistungsprü- nentafeln für Standardzucht und jagdliche fungen, Siegertitel und Zuchtzulassungen Leistungszucht werden farblich unter- aufweisen. schieden und als solche gekennzeichnet. Welpen aus Standardzucht und jagdlicher §7 Ahnentafeln / Abstammungsnach- Leistungszucht werden als solche in das weise Zuchtbuch eingetragen. (1) Ahnentafeln sind Abstammungsnachwei- (2) Für jagdliche Leistungszucht muss für se, für die der Zuchtbuchführer gewähr- beide Elterntiere mindestens eine der in leistet, dass diese mit den Zuchtbuchein- der vom DRC anerkannten und geneh- tragungen identisch sind. Ahnentafeln migten Liste aufgeführten jagdlichen Prü- sind deutlich mit dem Emblem des VDH, fungen nachgewiesen werden. des JGHV und der FCI gekennzeichnet. (3) Für die “spezielle jagdliche Leistungs- Sie sind spätestens innerhalb der in der zucht” muss für beide Elterntiere sowie Zwingerordnung des DRC genannten für alle Großeltern mindestens eine der in Frist bei der Geschäftsstelle zu beantra- der vom DRC anerkannten und geneh- gen. migten Liste aufgeführten jagdlichen Prü- (2) Ahnentafeln bleiben Eigentum des DRC. fungen nachgewiesen werden. Besitzrecht an der Ahnentafel hat der Ei- (4) Alle Zuchten, die nicht unter diese Krite- gentümer des Hundes. Das Besitzrecht an rien fallen, gelten als Standardzucht. der Ahnentafel kann auch ein Pfandgläu- biger während der Dauer des Pfandver- hältnisses oder ein Mieter einer Hündin zu Zuchtzwecken während der Dauer des Mietvertrages haben. (3) Eigentumswechsel am Hund sind auf der Ahnentafel mit Namen und Adresse, Ort, Datum und Unterschrift des Verkäufers zu bestätigen. (4) In die Ahnentafel der Zuchthündin sind die Wurfdaten und Wurfstärken einzutra- gen. Bei der Ausstellung von Zweitschrift- Ahnentafeln sind diese Daten zu über- nehmen. (5) Der DRC kann die Vorlage der Ahnentafeln jederzeit verlangen, um Eintragungen zu überprüfen, zu berichtigen oder zu ergän- zen. Unrichtige oder gefälschte Ahnenta- feln sind für ungültig zu erklären und einzu- ziehen. (6) Eintragungen aus den Ahnentafeln der Ahnen können nur bis zur Wurfeintragung der Welpen durch die Zuchtbuchstellen übernommen werden; nach Wurfeintrag erworbene Titel und Leistungszeichen der Ahnen werden auch später nicht nachge- tragen. (7) Die Welpen eines Wurfes erhalten Na- men mit demselben Anfangsbuchstaben. Die Würfe in einem Zwinger erhalten den Wurfbuchstaben in aufsteigender alpha- betischer Reihenfolge (d.h. erster Wurf mit A, zweiter Wurf mit B usw.). Werden
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