Zuchtordnung für Labrador-Retriever im Deutschen Retriever Club e.V - Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001, geändert durch die ...

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Zuchtordnung für
   Labrador-Retriever im
Deutschen Retriever Club e.V.
 (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001,
    geändert durch die Züchterversammlung am 28.02.2015
 und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 21.03.2015
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC
                (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001,
                   geändert durch die Züchterversammlung am 28.02.2015
                und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 21.03.2015

                                 Inhaltsverzeichnis

§1 Allgemeines                                      §4 Deckakt
§2 Züchter /Zuchtrecht                                (1) Spezielle gesundheitliche Bestimmungen
  (1) Züchter                                         (2) Beachtung bestehender Auflagen
  (2) Zwingerbuch                                     (3) Altersbestimmung
  (3) Zuchtgemeinschaft                               (4) Deckschein
§3 Zuchthunde /Zuchtzulassung                         (5) Deckrüde
  (1) Allgemeines                                     (6) Aufgaben des Deckrüdenbesizters
  (2) Hüftgelenksdysplasie (HD)                       (7) Künstliche Besamung
  (3) Ellenbogendysplasie (ED)                        (8) Inzestzucht
  (4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC, RD)       §5 Wurf
  (5) Zusätzliche genetische Untersuchungen           (1) Wurfmeldung
  (6) Zähne                                           (2) Wurfabnahme
  (7) Wesenstest                                      (3) Kaiserschnitt
  (8) Nachweis der Schussfestigkeit                   (4) Zahl der Würfe
  (9) Nachweis einer bestandenen                      (5) Belegen der Hündin
       retrievertypischen Prüfung                     (6) Wurfwiederholung
  (10) Zuchtzulassungsprüfung                       §6 Zuchtbuch
  (11) DNA-Bank                                       (1) Grundlagen
  (12) Zuchtausschließende Fehler                     (2) Inhalt
  (13) Zuchtzulassung                                 (3) Eintragung
  (14) Veröffentlichung der Ergebnisse              §7 Ahnentafeln/Abstammungsnachweise
                                                    §8 Zuchtarten
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC                                                       2

  §1 Allgemeines                                       tens muss es sich dabei jedoch um in der
                                                       Reihenfolge der Zuchtvorgänge abgehef-
  (1) Das internationale Zuchtreglement der
                                                       tete Kopien der Wurfunterlagen und der
      Fédération Cynologique Internationale
                                                       Käuferadressen handeln. Dieses Buch ist
      (FCI) und die Zuchtordnung des VDH gel-
                                                       bei jeder Wurfabnahme dem Zuchtwart
      ten als Rahmenrichtlinien für alle im VDH
                                                       vorzulegen bzw. kann jederzeit vom Ras-
      zusammengeschlossenen Rassehunde-
                                                       sezuchtwart eingesehen bzw. zur Einsicht
      vereine.
                                                       angefordert werden.
  (2) Zuständig und damit verantwortlich für die
                                                   (3) Zuchtgemeinschaft
      Zucht ist der DRC. Dies schließt die
                                                       Alle Züchter einer Zwingergemeinschaft
      Zuchtlenkung, Zuchtberatung, Zuchtkon-
                                                       müssen ihre Welpen bei demselben
      trolle sowie die Führung des Zuchtbuches
                                                       Zuchtverein eintragen lassen. Gleiches
      ein. Die Zuchtkontrolle dient als Instru-
                                                       gilt für alle Zuchtstätten von in häuslicher
      ment, dem Züchter im Vorfeld zu helfen,
                                                       Gemeinschaft lebenden Personen. Bei
      Fehler zu vermeiden.
                                                       Zuchtgemeinschaften ist dem/der Rasse-
  (3) Zuchtziel des DRC ist ein wesenssiche-
                                                       zuchtwart/in jeweils für jeden geplanten
      rer, gesunder, leistungsfähiger Hund, der
                                                       Wurf ein Zuchtverantwortlicher im Sinne
      dem FCI-Standard entspricht. Erbliche
                                                       der VDH- und DRC-Zuchtordnung zu be-
      Defekte und Krankheiten werden erfasst
                                                       nennen.
      und systematisch bekämpft. Ergebnisse
      von für den Labrador Retriever gültigen
      DNA-Tests werden in der Datenbank des        §3 Zuchthunde / Zuchtzulassung
      DRCs eingetragen.                                 Voraussetzungen für eine Zulassung zur
  (4) Rechtswirksame Zuchtverbote sowie Aus-            Zucht für alle Rüden und Hündinnen:
      schlüsse von Züchtern aus dem Verein         (1) Allgemeines
      sind den anderen Zuchtvereinen für die-          Es muss eine vom DRC/VDH anerkannte
      selbe      Rasse     sowie    der    VDH-        Ahnentafel vorliegen. Die Chip-/ Täto-
      Geschäftsstelle unverzüglich zu melden.          wiernummer des Hundes muss mit der
  (5) Die Zuchtordnung ist nach Änderung in            auf der Ahnentafel eingetragenen Chip-/
      ihrer jeweils gültigen Fassung unter Kenn-       Tätowiernummer übereinstimmen. Hunde
      zeichnung der vorgenannten Änderung in           aus anderen FCI-anerkannten Zuchtver-
      dreifacher Ausfertigung unaufgefordert           einen müssen in das DRC-Zuchtbuch
      und      unverzüglich    an   die    VDH-        übernommen worden sein.
      Geschäftsstelle zu senden.                   (2) Hüftgelenksdysplasie (HD)
                                                       Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt wer-
  §2 Züchter / Zuchtrecht                              den, wenn das HD-Gutachten
                                                          A1 - 2 (HD-0) “frei”
  (1) Züchter
                                                          B1 - 2 (HD-1) “Grenzfall”
      Der Status des Züchters ergibt sich aus §
                                                          C1 - 2 (HD-2) “leicht”
      42(1) der DRC-Satzung. Nicht als Züchter
                                                       ergibt. Hunde mit mittlerer und schwerer
      gilt jemand, dessen Aufnahme noch nicht
                                                       HD (HD-D und HD-E) sind generell von
      ausdrücklich bestätigt worden ist oder ge-
                                                       der Zucht ausgeschlossen. Hunde, die
      gen den ein Vereinsverfahren auf Aus-
                                                       vor der Erstellung des HD-Gutachtens an
      schluss oder Streichung im Sinne der Sat-
                                                       Hüftgelenksdysplasie oder Ellenbogen-
      zung läuft.
                                                       dysplsie operiert wurden, sind generell
      Das Mieten von Hündinnen zur Zucht ist
                                                       von der Zucht auszuschließen, auch
      die Ausnahme, die der vorherigen Zu-
                                                       wenn das Gutachten eine Auswertung im
      stimmung der Zuchtkommission bedarf.
                                                       zuchttauglichen Bereich ergibt.
      Ein schriftlicher Vertrag ist beim Antrag
                                                       Hunde mit leichter HD (C1-2, HD-2) dür-
      vorzulegen. Ab dem Decktag sollte, je-
                                                       fen nur mit einem Hund gepaart werden,
      doch spätestens 30 Tage nach dem 1.
                                                       der HD-frei (A1-2, HD-0) ist oder HD
      Decktag muss die Hündin im Gewahrsam
                                                       Grenzfall (HD-B1-2, HD-1) hat.
      des Mieters sein, eine Stellvertretung
                                                       Beim Einsatz englischer Deckrüden gel-
      durch Dritte ist unzulässig. Dies kann vom
                                                       ten für die HD-Befunde folgende Grenz-
      Rassezuchtwart oder einer von ihm be-
                                                       werte: Hündinnen mit dem HD-Befund „C“
      auftragten Person überprüft werden. Hün-
                                                       dürfen nur mit einem Rüden mit einem
      dinnen, die im Eigentum oder Besitz von
                                                       Gesamt-Hip-Score von max. 12 gepaart
      Personen stehen, denen das Zuchtbuch
                                                       werden, wobei eine Seite einen Hip-Score
      gesperrt ist, dürfen nicht zur Zuchtmiete
                                                       von 6 nicht überschreiten darf.
      herangezogen werden.
                                                       Hündinnen mit dem HD-Befund „A“ oder
  (2) Zwingerbuch                                      „B“ dürfen nur mit einem Rüden mit einem
      Jeder Züchter hat ein Zwingerbuch zu             Gesamt-Hip-Score von max. 20 gepaart
      führen. Die Verwendung des VDH-                  werden, wobei eine Seite einen Hip-Score
      Zwingerbuchs wird empfohlen. Mindes-             von 10 nicht überschreiten darf.
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC                                                             3

    Die offizielle Röntgenaufnahme der Hüft-           Bei Hunden mit anderen Retinadysplasie-
    gelenke darf erst nach Vollendung des              Formen muss einen Gentest auf RD/OSD
    ersten Lebensjahres des betreffenden               mit dem Befund „frei“ durchgeführt wor-
    Hundes angefertigt werden. Die FCI-                den sein.
    Bestimmungen sind einzuhalten. Die Ah-             Hunde mit Katarakt-Formen „nicht frei“
    nentafel ist dem Röntgentierarzt vorzule-          oder „vorläufig nicht frei“ erhalten die Auf-
    gen, der diese mit dem HD-Stempel ver-             lage mit einem Katarakt freien Deckpart-
    sieht. In allen Röntgenaufnahmen sind              ner zu verpaaren.
    der volle Name des Hundes und die Chip-            Der Augenuntersuchungsbefund hat eine
    / Tätowiernummer so einzutragen, dass              Geltungsdauer von 24 Monaten, Stichtag
    sie nicht verändert werden können; alter-          ist das Datum der letzten Augenuntersu-
    nativ kann die Röntgenaufnahme eine                chung. Zum Zeitpunkt einer Zuchtverwen-
    Code-Nr. enthalten. Ist der Hund nicht             dung darf die Augenuntersuchung nicht
    identifizierbar, muss der Röntgentierarzt          älter als 24 Monate sein. Entscheidend ist
    einen Chip setzen. Die Röntgenaufnah-              der Tag des ersten Deckaktes. Hiervon
    men müssen von dem vom DRC bestell-                ausgenommen sind Hunde, deren letzte
    ten Gutachter oder Gutachtergremium                Augenuntersuchung nach Vollendung des
    ausgewertet werden. Auf Wunsch des                 6. Lebensjahres durchgeführt und bei
    Besitzers kann ein Obergutachten über              welcher die Freiheit von erblichen Augen-
    die Geschäftsstelle in Auftrag gegeben             erkrankungen bestätigt wurde. Diese Un-
    werden. Dieses Gutachten ist endgültig.            tersuchung gilt lebenslang. Die Augenun-
(3) Ellenbogendysplasie (ED)                           tersuchung ist durch einen vom DRC zu-
    Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt wer-          gelassenen Tierarzt durchzuführen.
    den, wenn das ED-Gutachten                     (5) Zusätzliche genetische Untersuchun-
        ED frei                                        gen
        ED Grenzfall                                   Für eine Zuchtzulassung ohne Auflagen
    ergibt. Hunde mit ED Grad I (leicht), ED           muss ab dem 01.01.2015 ein DNA-Test
    Grad II (mittel) und ED Grad III (schwer)          mit dem Ergebnis „frei“ für folgende
    sind generell von der Zucht ausgeschlos-           Krankheiten bzw. Merkmale vorliegen:
    sen. Hunde, die vor der Erstellung der             CNM, EIC, HNPK und SD2. Nicht unter-
    HD- und/oder ED-Gutachten an Hüftge-               suchte, Trägertiere und genetisch betrof-
    lenksdysplasie oder Ellenbogendysplasie            fene Tiere erhalten eine Zuchtzulassung
    operiert wurden, sind generell von der             mit Auflagen. Sie müssen mit freien
    Zucht auszuschließen, auch wenn das                Zuchtpartnern verpaart werden.
    Gutachten eine Auswertung im zuchttaug-        (6) Zähne
    lichen Bereich ergibt.                             Das Gebiss eines Zuchthundes muss wie
    Die offiziellen Röntgenaufnahmen der El-           folgt beschaffen sein:
    lenbogengelenke dürfen erst nach Vollen-                Komplette Schere
    dung des 1. Lebensjahres des betreffen-                 Keine Zange (ein Zangengebiss
    den Hundes durchgeführt werden. Das                       liegt nur dann vor, wenn alle Zähne
    Verfahren entspricht dem der HD-                          Zange stehen)
    Untersuchung.                                           An fehlenden Zähnen werden tole-
(4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC,                       riert: alle P1 und M3. Zusätzlich
    RD)                                                       dürfen maximal 2 andere Zähne
    Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt wer-                 fehlen, jedoch nicht P4 oben und
    den, wenn der Augenuntersuchungsbe-                       M1 unten. Hunde mit fehlenden
    fund die Freiheit von PRA und totaler Re-                 Zähnen (außer P1 und M3), dürfen
    tinadysplasie (RD) ergibt.                                nur mit vollzahnigen Hunden (außer
    Zusätzlich muss ein prcd-PRA Gentest                      P1 und M3) verpaart werden.
    der Firma Optigen mit dem Ergebnis „frei“      (7) Wesenstest
    oder „Träger“ vorliegen oder der Hund              Der Nachweis eines bestandenen We-
    muss auf Grund seiner Abstammung                   senstests des DRC, des Labrador Club
    (Nachweise der Eltern müssen einge-                Deutschland (LCD) (Wesenstestordnung)
    reicht werden) als genetisch frei bestätigt        oder des Retriever Club Schweiz (RCS)
    worden sein. Prcd-PRA Gesundheitser-               im Alter von mindestens 12 Monaten ist
    gebnisse „über Eltern frei“ sind nur für ei-       Voraussetzung für eine Zuchtzulassung.
    ne Generation gültig.                              Ein nicht bestandener Wesenstest des
    Befunde weiter zurückliegender Vorfahren           LCD kann nur durch einen bestandenen
    können nur anerkannt werden, wenn eine             2. Wesenstest des LCD korrigiert werden.
    Bestätigung der Abstammung von den                 Ein nicht bestandener Wesenstest des
    originär getesteten Hunden über das DNA            RCS kann nur durch einen bestandenen
    Profil „Identität“ vorliegt.                       2. Wesenstest des RCS korrigiert werden.
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC                                                          4

     Ein nicht bestandener Wesenstest des          (11) DNA-Bank
     DRC kann nur durch einen bestandenen               Seit dem 01.01.2011 wird von Hunden,
     2. Wesenstest des DRC korrigiert werden.           die zur Zucht zugelassen werden sollen,
     Dieser 2. Wesenstest wird sowohl von ei-           eine Blutprobe (2 ml EDTA-Blut) zwecks
     nem anerkannten Zuchtrichter als auch              Erstellung eines DNA-Profils an eine
     von einem Wesensrichter oder von 2 We-             durch den DRC-Vorstand beauftragte
     sensrichtern gemeinsam durchgeführt.               Firma gesendet. Zur Einsendung der
     Die Durchführung dieses 2. Wesenstests             Blutproben ist das DRC-Formblatt (zu be-
     ist in der Durchführungsverordnung für             ziehen über die Geschäftsstelle) zu ver-
     Wesenstests geregelt. Die Teilnahme an             wenden.
     der Wesensprüfung wird in der Ahnentafel      (12) Zuchtausschließende Fehler
     eingetragen.                                       Unter anderem schließen folgende Fehler
(8) Nachweis der Schussfestigkeit                       eine Zuchtzulassung aus:
     Der Nachweis der Schussfestigkeit muss             a) Fehlen eines oder beider Hoden im
     von einem in der FCI- bzw. VDH- bzw.                  Hodensack
     JGHV-Richterliste eingetragenen Richter            b) Entropium
     durchgeführt werden. Dieser Schusstest             c) Ektropium
     entfällt, wenn die Schussfestigkeit bei ei-        d) fortschreitender      Netzhautschwund
     nem Wesenstest bereits durch einen                    (GPRA und CPRA)
     JGHV-, VDH- oder FCI-Richter geprüft               e) totale Retinadysplasie (RD)
     wurde.                                             f) Zahnfehler: Stellungsanomalien, die
(9) Nachweis einer bestandenen retriever-                  mit einer Verkürzung des Oberkiefers
     typischen Prüfung                                     (Vorbiss) oder Unterkiefers (Rückbiss)
     Anerkannt werden: alle jagdlichen Prü-                einhergehen; Zangengebiss; mehr als
     fungen, Arbeitsprüfungen mit Dummies                  2 fehlende Zähne außer P1 und M3
     des DRC, LCD und GRC, FCI/VDH-                     g) genuine epileptiforme Anfälle
     anerkannte Fährtenhundeprüfungen, so-              h) Wesensmängel (Näheres regelt die
     wie Rettungshundeprüfungen des BRH,                   Wesenstestordnung)
     DRK, ASB, JUH, MHD und THW, die die           (13) Zuchtzulassung
     Einsatzfähigkeit in den Bereichen Flä-             Hundebesitzer, deren Hund alle Anforde-
     chen- und/oder Trümmersuche, und/oder              rungen für eine Zuchtzulassung erfüllt,
     im Mantrailing bestätigen.                         können bei Vorlage folgender Unterlagen
     Fehlt der Nachweis einer bestandenen               in einfacher Kopie und der Original-
     retrievertypischen Prüfung, wird die               Ahnentafel eine Zuchtzulassung bei der
     Zuchtzulassung mit entsprechender Auf-             Geschäftsstelle beantragen:
     lage erteilt.                                      1. Protokollbogen des Wesenstests
(10) Zuchtzulassungsprüfung                             2. Protokollbogen der Zuchtzulassungs-
     Die Meldung zur Formwertbeurteilung er-               prüfung
     folgt auf einem DRC-Meldebogen. Die                3. HD-Gutachten
     Formwertbeurteilung erfolgt durch einen            4. ED-Gutachten
     vom VDH zugelassenen Zuchtrichter. Es              5. Augenuntersuchungsbefund (nicht äl-
     muss mindestens eine Note “sehr gut” er-              ter als zwei Jahre)
     reicht werden. Hunde mit der Formwert-             6. Nachweis der Schussfestigkeit (aus-
     note “gut” dürfen nur zur Zucht zugelas-              gestellt von einem FCI-, JGHV- oder
     sen werden, wenn sie eine zur jagdlichen              VDH-Richter)
     bzw. speziellen jagdlichen Leistungszucht          7. Nachweis einer bestandenen retriever-
     befähigende Prüfung, eine APD/F des                   typischen Prüfung (sofern vorhanden).
     DRC oder LCD oder einen bestandenen                8. Deckrüdenbesitzer müssen mit dem
     Workingtest in der Fortgeschrittenenklas-             Antrag auf Zuchtzulassung ihres ers-
     se nachweisen können. Ein Hund mit dem                ten Rüden den Nachweis über den
     Formwert “gut” muss mit einem Hund mit                Besuch eines Züchterseminars vorle-
     einem Formwert von mindestens “SG”                    gen. Anerkannt werden Veranstaltun-
     gepaart werden. Der Zuchtrichter ist bei              gen des VDH, DRC, LCD und GRC.
     der Beurteilung nur dem FCI-Standard Nr.           9. Bescheinigung über PRA-Gentest mit
     122c sowie dieser Zuchtordnung unter-                 dem Ergebnis „normal/clear“ oder „car-
     worfen. Mindestalter für Rüden und Hün-               rier“ oder die entsprechenden Nach-
     dinnen: 12 Monate.                                    weise beider Elterntiere.
     Der Formwertrichter spricht die Zuchtzu-           10.DNA-Profil
     lassung unter Berücksichtigung der Ein-            Der Antrag auf Zuchtzulassung muss min-
     zelergebnisse, seiner eigenen Bewertung            destens 4 Wochen vor dem geplanten
     und seiner eigenen Beobachtung des                 Deckakt gestellt werden. Die Zuchtzulas-
     Hundes aus. Die Formwertbeurteilung                sung wird nach Vorliegen aller Einzeler-
     kann zweimal wiederholt werden.                    gebnisse von der Geschäftsstelle ausge-
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC                                                            5

     sprochen. Zuchtzulassungen können er-                     verpaart werden, die frei von jegli-
     teilt werden:                                             cher Katarakt-Form sind.
            ohne Auflage                                  3. Für jede der in § 3 Abs. 5 genannten
            mit Auflage (z. B. wegen HD                       genetischen Erkrankungen bzw.
              C1/C2, Augenkrankheiten, Form-                   Merkmale muss mindestens für ei-
              wert gut, fehlender Zähne, feh-                  nen der Deckpartner ein DNA-
              lender retrievertypischer Prüfung                Testergebnis „frei“ vorliegen.
              etc.). Obergutachten und nachge-             4. Hunde mit fehlenden Zähnen (außer
              reichte Gentests können vorhan-                  P1 und M3) dürfen nur mit Hunden
              dene Auflagen aufheben.                          ohne Auflage wegen fehlender Zäh-
     Nach Erteilung der Zuchtzulassung wer-                    ne verpaart werden.
     den die Original-Ahnentafel sowie die                 5. Hunde mit dem Formwert “gut” dür-
     Zuchtzulassungsbescheinigung an den                       fen nur mit Hunden verpaart werden,
     Eigentümer gesandt. Die Zuchtzulassung                    die mindestens den Formwert „Sehr
     wird erst nach Eingang beim Züchter                       gut” aufweisen.
     rechtskräftig und erlischt automatisch mit            6. Bei jeder Verpaarung muss ein
     Austritt des Eigentümers aus einem FCI-                   Deckpartner über eine retrievertypi-
     angeschlossenen Verein. Bereits erteilte                  sche Prüfung verfügen. Anerkannt
     Zuchtzulassungen kann die Zuchtkom-                       werden alle in § 3(9) aufgeführten
     mission in gesundheitlich schwerwiegen-                   Prüfungen.
     den Fällen vorübergehend oder endgültig         (3) Altersbestimmung
     entziehen. Eine bereits erteilte Zuchtzu-           Das Mindestalter für den ersten Deckakt
     lassung wird insbesondere dann bis auf              wird für die Hündin auf 20 Monate festge-
     weiteres entzogen, wenn sowohl Wurfge-              legt. Für den Rüden ist das Mindestalter
     schwister (mehr als einer) als auch Nach-           für den ersten Deckakt auf mindestens 12
     kommen (mehr als einer) des betreffen-              Monate festgelegt. Maßgebend ist das Al-
     den Zuchthundes nachweislich (Aus-                  ter am Decktag. Am Decktag müssen für
     schlussdiagnostik) an idiopathischer / pri-         beide Partner eine gültige Zuchtzulassung
     märer Epilepsie erkrankt sind.                      und eine gültige Augenuntersuchung vor-
(14) Veröffentlichung der Ergebnisse                     liegen.
     Sämtliche Ergebnisse werden veröffent-              Mit Vollendung des achten Lebensjahres
     licht.                                              scheiden Hündinnen aus der Zucht aus.
                                                         Maßgebend ist das Alter am Decktag. Für
§4 Deckakt                                               Rüden ist keine Altersgrenze festgelegt.
                                                     (4) Deckschein
(1) Spezielle gesundheitliche Bestimmun-                 Der Deckscheinvordruck ist rechtzeitig vor
    gen                                                  dem Deckakt vom Zuchthündinnenbesit-
    Zum Zeitpunkt der Zuchtverwendung                    zer beim Rassezuchtwart oder einem
    muss für beide Deckpartner eine gültige              Zuchtkommissionsmitglied anzufordern.
    klinische Augenuntersuchung vorliegen.               Dieser ist vom Besitzer des Rüden und
    Sie darf nicht älter als 24 Monate sein,             vom Zuchthündinnenbesitzer nach erfolg-
    entscheidend ist der Tag des ersten                  tem Deckakt zu unterschreiben und in-
    Deckaktes. Eine Augenuntersuchung                    nerhalb von 8 Tagen vom Zuchthündin-
    nach Vollendung des 6. Lebensjahres hat              nenbesitzer gemäß Verteiler zu versen-
    lebenslange Gültigkeit.                              den.
    Für jede der in § 3(5) genannten geneti-         (5) Deckrüde
    schen Erkrankungen bzw. Merkmale                     Bei Zuchtzulassungen ohne Auflagen hat
    muss mindestens für einen Deckpartner                der Zuchthündinnenbesitzer freie Wahl
    ab 01.07.2015 ein DNA-Testergebnis                   unter den zur Zucht zugelassenen Rüden.
    „frei“ oder „über Erbgang frei“ vorliegen.           Ausländische Rüden können ohne Antrag
(2) Beachtung bestehender Auflagen                       an die Zuchtkommission verwendet wer-
    Wurde die Zuchtzulassung unter Erteilung             den, wenn der Züchter zusammen mit
    einer oder mehrerer Auflagen erteilt, so             dem Deckschein dem Rassezuchtwart
    sind diese bei jeder Zuchtverwendung                 Ahnentafel, HD- und ED-Befund sowie ei-
    strikt zu beachten.                                  nen gültigen Augenuntersuchungsbefund
    Dies gilt insbesondere für folgende Aufla-           vorlegt. Rüden aus anderen, dem VDH
    gen:                                                 angeschlossenen Zuchtverbänden sollen
      1. Bei jeder Verpaarung muss ein                   wie DRC Rüden behandelt werden, d.h.
          Deckpartner über den Befund prcd-              sämtliche Bestandteile der Zuchtzulas-
          PRA „frei“ verfügen.                           sung müssen erfüllt sein; eine Zuchtzu-
      2. Hunde mit dem Katarakt Befund                   lassung des Zuchtvereins muss vorliegen.
          „nicht frei“ oder „vorläufig nicht frei“       Rüden aus anderen FCI-Vereinen, die im
          dürfen ausschließlich mit Hunden               DRC infolge eines auf der Grundlage der
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC                                                         6

    DRC-Zuchtordnung festgestellten zucht-            erfolgen. Der gesamte Wurf muss im Bei-
    ausschließenden Fehlers eine Zuchtzu-             sein der Mutterhündin am Wohnsitz und
    lassung nicht erhalten würden oder erhal-         im Beisein des Züchters durch eine/n
    ten haben, können auch dann nicht zur             Zuchtwart/in abgenommen werden. Dabei
    Zucht im DRC verwendet werden, wenn               wird ein ausführlicher Wurfabnahmebe-
    sie in einem anderen in- oder ausländi-           richt erstellt; der Züchter erhält ein Ex-
    schen Zuchtverein eine Zuchtzulassung             emplar dieses Berichtes ausgehändigt.
    erhalten haben oder anderweitig zur               Die Welpen müssen zum Zeitpunkt der
    Zucht verwendet worden sind, es sei               Wurfabnahme durch einen Tierarzt ge-
    denn, sie bestehen die in der DRC-                chippt worden sein, sie sollen schutzge-
    Zuchtordnung vorgesehene Zweitprüfung             impft (SHL-P) und mehrfach entwurmt
    beziehungsweise Oberbegutachtung.                 sein. Die Schutzimpfung ist durch einen
(6) Aufgaben des Deckrüdenbesitzers                   internationalen Impfpass zu belegen. Bei
    Der Rüdenbesitzer hat über die Deckakte           erfolgter Impfung nach der Wurfabnahme
    seines Rüden schriftlich Nachweis zu füh-         muss eine tierärztliche Bescheinigung
    ren (Deckbuch/Zuchtbuch). Das Deck-               spätestens mit dem Antrag auf Ahnenta-
    buch kann jederzeit von der/dem Rasse-            feln vom Züchter nachgereicht werden.
    zuchtwart/in bzw. von der Zuchtkommis-            Die Abgabe der Welpen ist ab dem Tag
    sion zur Einsicht angefordert werden.             der Vollendung der 8. Lebenswoche nur
    Deckrüdenbesitzer und Zuchthündinnen-             nach erfolgter Schutzimpfung erlaubt. Ein
    besitzer müssen sich vor dem Deckakt              Verkauf an den Handel bzw. eine Abgabe
    vom Vorliegen einer gültigen Zuchtzulas-          zur Kaufvermittlung durch Dritte wird mit
    sung und Augenuntersuchung überzeu-               Ausschluss und Zuchtbuchsperre geahn-
    gen, sowie eventuelle Zuchtauflagen be-           det.
    achten. Über Unregelmäßigkeiten muss        (3)   Kaiserschnitt
    der/die Rassezuchtwart/in unterrichtet            Nach einem zweiten Kaiserschnitt ist die
    werden, ggf. darf sogar das Decken nicht          Hündin von weiterer Zucht ausgeschlos-
    durchgeführt werden. Bei Einsatz von              sen.
    ausländischen Rüden von Nichtklubmit-       (4)   Zahl der Würfe
    gliedern haftet der Zuchthündinnenbesit-          Eine Hündin darf insgesamt nicht mehr
    zer neben dem Deckrüdenbesitzer, falls            als 4 Würfe großziehen. In einem Zwinger
    es trotz unvollständiger oder unwahrer            dürfen nicht mehr als drei Würfe pro Jahr
    Angaben zu einem Deckakt kommt.                   fallen und großgezogen werden.
(7) Künstliche Besamung                         (5)   Belegen der Hündin
    Eine künstliche Besamung muss durch               Hündinnen dürfen innerhalb von 24 Mo-
    Eintragung auf dem Deckschein gemeldet            naten maximal zwei Würfe haben. Maß-
    werden. Sie darf nur dann erfolgen, wenn          geblich ist das jeweilige Deckdatum.
    sich beide Partner zuvor auf natürliche     (6)   Wurfwiederholung
    Weise      fortgepflanzt   haben    (FCI-         Wurfwiederholungen müssen bei der ZK
    Reglement und VDH-Zuchtordnung). Die              beantragt werden. Für ca. 50 % der Nach-
    Verantwortung für die Einhaltung dieser           kommen des ersten Wurfes müssen HD-,
    Bestimmung liegt beim Züchter. Zur Ver-           ED- und Wesenstest-Ergebnisse im
    besserung der Gesundheit der Rasse, zur           zuchttauglichen Bereich vorliegen. Diese
    Wahrung der genetischen Vielfalt oder             Bestimmung gilt erst ab einer Wurfgröße
    zum Schutz des Wohles der Hündin kann             von mindestens 3 Welpen.
    die ZK im Einzelfall auf Antrag Ausnah-
    men gestatten.                              §6 Zuchtbuch
(8) Inzestzucht
                                                (1) Grundlagen
    Paarungen von Verwandten ersten Gra-
                                                    Zuchtbücher sind wesentliche Grundlagen
    des, z.B. Tochter/Vater, Mutter/Sohn, Ge-
                                                    der Rassehundezucht. Ihr Informations-
    schwistern oder Halbgeschwistern sind
                                                    gehalt soll so umfassend wie möglich
    nicht zulässig.
                                                    sein.
                                                (2) Inhalt
§5 Wurf                                              Die wesentlichen Daten der Zuchtbücher
(1) Wurfmeldung                                      müssen in den Ahnentafeln geordnet wie-
    Züchter müssen Würfe und das Leerblei-           dergegeben werden. Für einen Wurf sol-
    ben der Hündin gemäß den Vorschriften            len mindestens angegeben sein:
    der Zwingerordnung fristgerecht melden.          Zwingername, Name und Anschrift des
(2) Wurfabnahme                                      Züchters, Wurftag der Welpen, Kaiser-
    Die Wurfabnahme und die Eintragung der           schnitt, Namen und Zuchtbuchnummern
    Welpen dürfen erst in der 8. Lebenswo-           der Eltern und Großeltern sowie deren
    che (ab dem 50. Lebenstag) der Welpen            Gesundheitsstatus (HD, ED, Augen), Ge-
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC                                                               7

    schlecht, Farbe, Name, Chip-/ Tätowier-                 in einer Zuchtstätte mehrere Rassen ge-
    nummern der Welpen.                                     züchtet, so gilt vorstehende Regel pro
(3) Eintragung                                              Rasse.
    Bei Eintragung in das Zuchtbuch müssen            (8)   Die DRC-Züchter sind verpflichtet, alle
    bei den Vorfahren mindestens drei Gene-                 Würfe und alle Welpen der Zuchtbuchfüh-
    rationen nachgewiesen werden, die in                    rung zur Eintragung zu melden.
    vom VDH oder der FCI anerkannten
    Zuchtbüchern eingetragen sind und ne-             §8 Zuchtarten
    ben den Namen und Zuchtbuchnummern
                                                      (1)   Der DRC betreibt eine Standardzucht und
    Eintragungen über Farbe, Chip-/ Täto-
                                                            eine jagdliche Leistungszucht. Die Ah-
    wiernummern, abgelegte Leistungsprü-
                                                            nentafeln für Standardzucht und jagdliche
    fungen, Siegertitel und Zuchtzulassungen
                                                            Leistungszucht werden farblich unter-
    aufweisen.
                                                            schieden und als solche gekennzeichnet.
                                                            Welpen aus Standardzucht und jagdlicher
§7 Ahnentafeln / Abstammungsnach-                           Leistungszucht werden als solche in das
weise                                                       Zuchtbuch eingetragen.
(1)   Ahnentafeln sind Abstammungsnachwei-            (2)   Für jagdliche Leistungszucht muss für
      se, für die der Zuchtbuchführer gewähr-               beide Elterntiere mindestens eine der in
      leistet, dass diese mit den Zuchtbuchein-             der vom DRC anerkannten und geneh-
      tragungen identisch sind. Ahnentafeln                 migten Liste aufgeführten jagdlichen Prü-
      sind deutlich mit dem Emblem des VDH,                 fungen nachgewiesen werden.
      des JGHV und der FCI gekennzeichnet.            (3)   Für die “spezielle jagdliche Leistungs-
      Sie sind spätestens innerhalb der in der              zucht” muss für beide Elterntiere sowie
      Zwingerordnung des DRC genannten                      für alle Großeltern mindestens eine der in
      Frist bei der Geschäftsstelle zu beantra-             der vom DRC anerkannten und geneh-
      gen.                                                  migten Liste aufgeführten jagdlichen Prü-
(2)   Ahnentafeln bleiben Eigentum des DRC.                 fungen nachgewiesen werden.
      Besitzrecht an der Ahnentafel hat der Ei-       (4)   Alle Zuchten, die nicht unter diese Krite-
      gentümer des Hundes. Das Besitzrecht an               rien fallen, gelten als Standardzucht.
      der Ahnentafel kann auch ein Pfandgläu-
      biger während der Dauer des Pfandver-
      hältnisses oder ein Mieter einer Hündin zu
      Zuchtzwecken während der Dauer des
      Mietvertrages haben.
(3)   Eigentumswechsel am Hund sind auf der
      Ahnentafel mit Namen und Adresse, Ort,
      Datum und Unterschrift des Verkäufers
      zu bestätigen.
(4)   In die Ahnentafel der Zuchthündin sind
      die Wurfdaten und Wurfstärken einzutra-
      gen. Bei der Ausstellung von Zweitschrift-
      Ahnentafeln sind diese Daten zu über-
      nehmen.
(5)   Der DRC kann die Vorlage der Ahnentafeln
      jederzeit verlangen, um Eintragungen zu
      überprüfen, zu berichtigen oder zu ergän-
      zen. Unrichtige oder gefälschte Ahnenta-
      feln sind für ungültig zu erklären und einzu-
      ziehen.
(6)   Eintragungen aus den Ahnentafeln der
      Ahnen können nur bis zur Wurfeintragung
      der Welpen durch die Zuchtbuchstellen
      übernommen werden; nach Wurfeintrag
      erworbene Titel und Leistungszeichen der
      Ahnen werden auch später nicht nachge-
      tragen.
(7)   Die Welpen eines Wurfes erhalten Na-
      men mit demselben Anfangsbuchstaben.
      Die Würfe in einem Zwinger erhalten den
      Wurfbuchstaben in aufsteigender alpha-
      betischer Reihenfolge (d.h. erster Wurf
      mit A, zweiter Wurf mit B usw.). Werden
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