Urheberrecht kreatives Schaffen im Netz - URHEBER - Medienfachberatung

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Urheberrecht kreatives Schaffen im Netz - URHEBER - Medienfachberatung
12. April 2018 | Fürth

                                              Urheberrecht
                                                               +
                           kreatives Schaffen im Netz

                                          Henry Steinhau |

                    URHEBER
                      Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

                               URHEBERRECHT
                                 Nutzungen + Vergütungen

                                           KREATIVES SCHAFFEN
                                             Lizenzen + Freigaben
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URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

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                                                                URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

Einwilligung von Personen/Beteiligten/Eigentümern
•   Recht am eigenen Bild [Persönlichkeitsrecht]
•   Hausrecht und fremdes Eigentum

https://www.rechtambild.de/2011/08/fotorechtliche-probleme-bei-der-event-und-partyfotografie/

                                                                                        Henry Steinhau |
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URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

Recht am eigenen Bild

Jeder Mensch hat das Recht, ohne seine Einwilligung nicht
öffentlich abgebildet zu werden.

 ‣   §22 des Kunsturhebergesetzes von 1907

 ‣   Gilt zehn Jahre nach Tod der Person zugunsten der Erben

 ‣   Grober Rahmen, aktuelle Gerichts-Entscheide spezifizieren
     Ausnahmen, Grenzen des Erlaubten und des Verbotenen

                                                                Henry Steinhau |

                                         URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

Was genau meint „Abbildung“ einer Person?

 ‣ Gesicht erkennbar nicht ausreichende Abgrenzung
  ‣ Gesten, Schmuck, Örtlichkeiten, besondere Merkmale
  ‣ Erkennbarkeit durch engeren Kollegen-/Vertrautenkreis
 ‣ Auch Doppelgänger-Abbild verboten
 ‣ Rechstverletzung erst ab/durch „Veröffentlichung“
  ‣ Ausnahmen: Fotografiersituation per se rechtsverletzend oder
      die Privat-/Intimsphäre verletzend, ist oder Person auf die
      Veröffentlichung keinen Einfluss nehmen kann

                                                                Henry Steinhau |
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URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

Was genau meint „Abbildung“ einer Person?

 ‣ Gesicht erkennbar nicht ausreichende Abgrenzung
  ‣ Gesten, Schmuck, Örtlichkeiten, besondere Merkmale           e nn
                                                  n h o l e n, w
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     erwenden erst ab/durch „Veröffentlichung“
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     ‣ Ausnahmen: Fotografiersituation per se rechtsverletzend oder
          die Privat-/Intimsphäre verletzend, ist oder Person auf die
          Veröffentlichung keinen Einfluss nehmen kann

                                                                               Henry Steinhau |

                                                        URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

Einwilligung

 ‣   Konkreter Zweck muss vorliegen und Person klar sein

     ‣    Explizite Zustimmung, am besten schriftlich (Opt-in)

     ‣    Auch und insbesondere bei Minderjährigen (≤14 Erlaubnis der Eltern)

 ‣       Vermutete Einwilligung bei Entlohnung (Beispiel Foto-Model)

 ‣       Anfechtung und Widerruf der Einwilligung möglich

 ‣       Spezialfall Mitarbeiterbilder
         > Keine Pflicht, zuzustimmen, nur in Repräsentationsfunktion

 ‣       Spezialfall Eventbilder
         > Bei öffentlichen Versammlungen erlaubt, (s. Ausnahme Versammlungen) ansonsten nur
         mit Einwilligung des Veranstalters (s. Hausrecht); mitunter stillschweigende
         Übereinkunft (eigenen Messestand fotografieren)
         >> Vorsicht bei Gigapixel-Bildern (einzelne Personen durch Vergrößerung erkennbar)

                                                                               Henry Steinhau |
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URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

Einwilligung

  ‣   Konkreter Zweck muss vorliegen und Person klar sein

      ‣   Explizite Zustimmung, am besten schriftlich (Opt-in)

      ‣   Auch und insbesondere bei Minderjährigen (≤14 Erlaubnis der Eltern)
                                           ndnis
 ‣ Vermutete      s" Einverstä bei Entlohnung
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                                                                       in n d   d  er Veröffentl
                                                                            Repräsentationsfunktion
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          d                                                                                                  n mit
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                                                                                            Ausnahme                      ansonsten nur
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                                  r  m  uss   in  d er Reg    e  l  b
                                                                                          n d e re  b e i kritischen
         mit Einwilligung ache           des Veranstalters             (s.InHausrecht);
                                                                              sbeso               mitunter stillschweigende
    der Filmem                             e in vers tanden war.                               E  in willigung zu
         Übereinkunftff e n tl ic h u ng
                                     (eigenen       Messestand            fotografieren)
                                                                         sc  h ri ft li ch e n
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                                   her Gigapixel-Bildern               (einzelne Personen durch Vergrößerung erkennbar)
    B e  it rä     e
     empfehlen.

                                                                                                           Henry Steinhau |

                                                                              URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

Einwilligung

  ‣   Konkreter Zweck muss vorliegen und Person klar sein

      ‣   Explizite Zustimmung, am besten schriftlich (Opt-in)

      ‣   Auch und insbesondere bei Minderjährigen (≤14 Erlaubnis der Eltern)
                                           ndnis
 ‣ Vermutete      s" Einverstä bei Entlohnung
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         mit     Einwilligung e r  m  uss
                                       des  in  der Regel b (s. Hausrecht);
                                              Veranstalters                        so n  de re b ei kritiscstillschweigende
                                                                                              mitunter
                        ach                                              Insb    e
   der Filmem                              invers   tanden war.                                   illigung zu
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         Übereinkunft
          V e  rö  ff e n tl ic h u ng   e
                                   (eigenen       Messestand
                                                             e  in e r sc h     ftlichen Einw
                                                                        fotografieren)
                                                                             ri
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         >> Vorsicht     t dabei her Gigapixel-Bildern               (einzelne Personen durch Vergrößerung erkennbar)
    Beiträgen is
     empfehlen.

                                                                                                           Henry Steinhau |
Urheberrecht kreatives Schaffen im Netz - URHEBER - Medienfachberatung
URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

Einwilligung

  ‣   Konkreter Zweck muss vorliegen und Person klar sein

      ‣   Explizite Zustimmung, am besten schriftlich (Opt-in)

      ‣   Auch und insbesondere bei Minderjährigen (≤14 Erlaubnis der Eltern)
                                           ndnis
 ‣ Vermutete      s" Einverstä bei Entlohnung
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                                          nWiderruf                                              terview
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              Keine ird   u nd der zuzustimmen,
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                                                                 rd  e  u
                                                                       in n d   d  er Veröffentl
                                                                            Repräsentationsfunktion
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                          reichend au
 Materials hin                                                                                          st, denn
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             lic  h   zu  st im   mt.
                              Eventbilder                          P ro  b le m    d  er Beweisla
          d                                                                                                  n mit
         >    Bei      öffentlichen           eitfällen das
                              t es in StrVersammlungen                   erlaubt,
                                                                                e n, d(s. ass  die PersoVersammlungen)
                                                                                            Ausnahme                      ansonsten nur
              in   g s  g ib                                          e w  e is
   All e  rd
                                  r  m  uss   in  d er Reg    e  l  b
                                                                                          n d e re  b e i kritischen
         mit Einwilligung ache           des Veranstalters             (s.InHausrecht);
                                                                              sbeso               mitunter stillschweigende
    der Filmem                             e in vers tanden war.                               E  in willigung zu
         Übereinkunftff e n tl ic h u ng
                                     (eigenen       Messestand            fotografieren)
                                                                         sc  h ri ft li ch e n
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         >>gVorsicht n   ist dabei       das Einhole
                                   her Gigapixel-Bildern               (einzelne Personen durch Vergrößerung erkennbar)
    B e  it rä     e
     empfehlen.

                                                                                                           Henry Steinhau |

                                                                              URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

§23 KuUrhG nennt vier Ausnahmen:

  1. Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte
  2. Person als Beiwerk
  3. Teilnehmer von Versammlungen
  4. Höherem Interesse der Kunst dienend | bspw. Satire

                                                                                                           Henry Steinhau |
Urheberrecht kreatives Schaffen im Netz - URHEBER - Medienfachberatung
URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

1. Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte

    ‣    öffentlich relevantes Ereignis aus politischem, sozialem,
         wirtschaftlichem und kulturellem Leben sowie Gegenstand der
         Aufmerksamkeit, Wissbegier oder Anteilnahme der Öffentlichkeit
    ‣    Prominente, Künstler, Sportler, Politiker, Wirtschaftsrepräsentanten,
         (temporär) Ereignis-relevante Personen
    ‣    Zusammenhang mit Ereignis ist zwingend für Abbildung
        ‣   außer bei Personen der Zeitgeschichte, doch dies nur im
            öffentlichen Leben, wenn sie nicht eheverletzend oder
            tatsachenverfälschend sind und nicht wirtschaftlich ausgenutzt
            werden (situativer Schnappschuss ist erlaubt)
        ‣ „Caroline-von-Monaco-Urteil“

                                                                                       Henry Steinhau |

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2. Person(en) als Beiwerk

    ‣   Im Bildhintergrund, als Szenerie, nicht als Motiv
    ‣   Orientierungshilfe: „Würde sich der Charakter des Bildes ändern, wenn die Person nicht auf dem Bild
         wäre?“
    ‣   Gleichwohl gilt auch für „Beiwerk“-Personen, deren Privatsphäre zu beachten

                                                                                       Henry Steinhau |
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3. Teilnehmer von Versammlungen

    ‣   Gemeinsame Absicht ist wichtig, etwa
        Demonstration, Konzert, Kongress,
        Sportveranstaltung oder Umzug
    ‣   Nicht Menschentrauben, Warteschlangen
        oder Strand
    ‣   Anzahl der Menschen nicht festgelegt
         (evtl. schon 5)
    ‣   Versammlung muss öffentlich zugänglich
         sein
    ‣   Nicht einzelne Personen hervorheben
        ‣   Es sei denn, sie heben sich selbst
            hervor (Redner, Kleidung, Anführer >
            Ereignis-relevante Person)

                                                                          Henry Steinhau |

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4. Höherem Interesse der Kunst dienend | bspw. Satire

‣ Abbildungen von Personen ohne
 Erlaubnis der Rechteinhaber im Rahmen
 von Kunst, etwa auch satirischer
 Werbung oder Protestaktionen nutzbar
‣ Auf Basis der Meinungsfreiheit
‣ Keine klaren Grenzen, aber Grundsätze
‣ Satire muss als solche erkannt werden
 (auch subtil)
‣ Ereignis oder Gegenstand muss von
 öffentlichen Interesse sein; direkte
 Wettbewerber eher meiden

‣ Satire darf nicht neben Werbung
 untergehen, keine falschen Tatsachen
 behaupten, nicht schmähen oder beleidigen,
 keine Rechte unbeteiligter Dritter verletzen

                                                                          Henry Steinhau |
Urheberrecht kreatives Schaffen im Netz - URHEBER - Medienfachberatung
HENRY STEINHAU | JOURNALISMUS & MEDIENWISSEN
                                                                            URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

                                                    Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht bei der Social Media Kommunikation

4. Höherem Interesse der Kunst dienend
> Etwa Straßenfotografie
 Die Rechtslagen
>> Abwägung zwischen Kunst/freiheit und Persönlichkeitsrecht

 https://irights.info/artikel/strassenfotografie-bleibt-abwaegungssache-verfassungsgericht-weist-beschwerde-ab/29051
http://www.berliner-zeitung.de/kultur/berliner-ostkreuz-fotograf-espen-eichhoefer--heimlich-fotografierte-passantin-verklagt-
kuenstler-auf-schmerzensgeld,10809150,29620558.html

                                                                                                         Henry Steinhau |

                                                                                   HENRY STEINHAU | JOURNALISMUS & MEDIENWISSEN

                                                                            URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

Vier Ausnahmen

 1. Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte
 2. Person als Beiwerk
 3. Teilnehmer von Versammlungen
 4. Höherem Interesse der Kunst dienend | Satire

                                                                                                         Henry Steinhau |
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URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

Vier Ausnahmen

    1. Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte
    2. Person als Beiwerk
                                             e n  da r f  k  eine
                  d i e  se n A  u snahm
    3.  ch bei von Versammlungen
    AuTeilnehmer                 s be u t u n g o der
         t sch aft l i ch  e Auder                v o r l i eg en
    wir
    4. Höherem    Interesse
                              P r
                                     Kunst
                                  ivatsp  h   r e
                                            dienend
                                            ä         |  Satire
                 n g    d e r
     Verletzu

                                                                      Henry Steinhau |

                                               URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

Persönlichkeitsrecht
•   Schützt die Privat- und Intimsphäre
    •   Verbot, in Wohnung hinein zu fotografieren auch wenn
        diese von Straße aus einsehbar ist, oder auch Unterwäsche
        auf der Leine, in besonders geschützte Räume (Umkleiden)
    •   Stichworte: Bloßstellung, Schmähung, in falsches Licht
        rückend durch Foto/Film/Abbildung

                                                                      Henry Steinhau |
URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

Hausrecht & fremdes Eigentum
•   Der Eigentümer darf seinen Besitz jedermann
    vorenthalten
     •   Sachherrschaft, gebunden an Grundstücksgrenze
     •   Von Straße aus erlaubt, über Zaun oder Hecke
         hinweg nicht, auch nicht mit Hilfsmitteln, wie
         Leiter. Beispiel Google Street View [Verpixelung;
         Auto]
•   Gilt für Gebäude, Wohnungen, Büros, Busse/Bahnen,
    Bahnhöfe, Flughäfen, Museen, Stadien,
    Veranstaltungssäle … .
    … in abgegrenzten Zoos, Gärten, Parks …
    … auf Konzerten, Freilichtbühnen, bei
    Veranstaltungen
    > erfordert Genehmigung
•   Bei kommerzieller Nutzung auch trotz
    Eintrittskarte verboten, auch bei nachträglicher
    Kommerzialisierung ursprünglich privater Fotos

                                                                                    Henry Steinhau |

                                                             URHEBER Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

Öffentlichkeitsbegriff
•    Im Alltag
•    Bei Veranstaltungen
•    Im Internet
•    In sozialen Netzwerken

                                                                                    Henry Steinhau |
URHEBER
             Persönlichkeitsrechte + Öffentlichkeit

                       URHEBERRECHT
                         Nutzungen + Vergütungen

                                   KREATIVES SCHAFFEN
                                     Lizenzen + Freigaben

                                       URHEBERRECHT Nutzungen + Vergütungen

Urheber

Frage: Wer ist Urheber, wer kann Urheber sein?

> Urheber ist stets der Schöpfer eines Werkes selbst

>> Das Werk muss „manifestiert“, greifbar, „offenbart“ sein

>>> nur „natürliche Personen“ können Urheber sein,
niemals Unternehmen, Behörden, öffentliche Einrichtungen o. ä.
(diese können Nutzungsrechte erhalten oder erwerben)

                                                       Henry Steinhau |
URHEBERRECHT Nutzungen + Vergütungen

Der Urheber

                       schafft                Werk

       Urheber

                                                 Henry Steinhau |

                                 URHEBERRECHT Nutzungen + Vergütungen

Was macht das Urheberrecht?

„Die Urheber von Werken der Literatur,
Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke
Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“
                       schafft                Werk
   Paragraf 1 des deutschen Urheberrechtsgesetzes

                                                 Henry Steinhau |
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Urheberpersönlichkeitsrecht

‣   Veröffentlichungsrecht (§ 12 Urheberrechtsgesetz)

‣   Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13
    Urheberrechtsgesetz)

‣   Verbot der Entstellung oder sonstigen Beeinträchtigung
    von Werken (§ 14 Urheberrechtsgesetz)

‣    Urheberpersönlichkeitsrechte sind nicht übertragbar

                                                                                                                              Henry Steinhau |

                                                                                  URHEBERRECHT
                                                               Geistiges Eigentum und Urheberrecht Einführung
                                                                                                   Nutzungen +und
                                                                                                               Vergütungen
                                                                                                                  Übersicht

        Geistiges Eigentum
        Urheberrechte, Patente, Marken im deutschen Rechtssystem

                                                             Immaterialgüterrechte
                                Teil des Privatrechts, eigentumsähnliches Sachenrecht (Eigentum im Sinne des Art. 14 GG)

                          Urheberrecht und verwandte                Gewerblicher Rechtsschutz
                          Schutzrechte
                          Kulturrecht: umfasst neben Sachen-        Reines Wirtschaftsrecht: Umfasst neben Patent- und
                          recht auch Personenrecht zum Schutz       Markenrecht auch Geschmacksmuster-, Gebrauchs-
                          der Persönlichkeit des Urhebers           muster- und Designrecht.

                                     Urheberrecht                         Patentrecht                   Markenrecht

        Was wird          Geistiges Werk                           Technische Erfindung           Kennzeichen: Marken,
        geschützt?                                                                                Firmennamen, Werktitel

        Gesetz            Urheberrechtsgesetz (UrhG)               Patentgesetz (PatG)            Markengesetz (MarkenG)

        Voraussetzung     Persönliche geistige Schöpfung           Erfindung; Neuheit;            Kennzeichen hat nötige
        für Schutz        (nötige "Schöpfungshöhe")                erfinderische Tätigkeit ging   "Unterscheidungskraft"
                                                                   voraus; gewerblich
                                                                   anwendbar

        Funktion          Schutz der Person des Urhebers;          Ansporn und Belohnung          schützt Verbaucher vor
                          Anerkennung /Bezahlung des               des Erfinders; Gegen-          Irreführung und Anbieter
                          Urhebers; Kulturförderung                leistung für Offenlegung       vor unlauteren Konkur-
                                                                                                  renten

        Übertragbarkeit   Urheberrecht nein,                       unbegrenzt                     unbegrenzt
                          nur Nutzungsrechte

        Schutzdauer       70 Jahre nach Tod des Urhebers.          20 Jahre                       unbegrenzt; alle 10 Jahre
                          Nach Tod geht Recht auf Erben über                                      Verlängerung nötig

                                                                                                                              Henry Steinhau |
URHEBERRECHT Nutzungen + Vergütungen

URHEBER UND IHRE WERKE:
SCHUTZWEITE/SCHÖPFUNGSHÖHE

Frage: Ist jede kreative Leistung
urheberrechtlich geschützt?

> Geschützt sind nur „persönliche geistige
Schöpfungen“ (§ 2 Abs. 2 UrhG)

>> Gegenstand des urheberrechtlichen
Schutzes ist stets ein konkretes Werk, also
eine kreative Gestaltung

>>> Auch Werkteile sind geschützt, wenn
sie persönliche geistige Schöpfungen sind.
Einzelne Formulierungen oder Sätze jedoch
in der Regel nicht (s. Google Snippets)

                                                                   Henry Steinhau |

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                                       Schutzweite/Schöpfungshöhe

                                       > Nicht schutzfähig ist die Methode des
                                       Schaffens, der Stil, die Manier und die
                                       Technik der Darstellung.

                                       Davon abzugrenzen ist die konkrete
                                       Anwendung dieser Methoden (etwa
                                       Instrument spielen vs. Aufführung und
                                       künstlerische Interpretation eines Werks)

                                       >> Nicht geschützt: Bloße Ideen, Konzepte
                                       (etwa Sendeformate, Spielanweisung)

                                       ! Abgrenzung zwischen geschützten
                                       (individuellen) und ungeschützten
                                       Gestaltungen schwierig

                                                                   Henry Steinhau |
URHEBERRECHT Nutzungen + Vergütungen

     (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst
 §   gehören insbesondere:
     1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
     2. Werke der Musik;
     3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
     4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und
        der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
     5. Lichtbildwerke (…);
     6. Filmwerke (…);
     7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen,
        Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

     (Quelle:    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html)

           (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html)

                                                                        Henry Steinhau |

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Urheberrecht – Festschreibung

Frage: Müssen Urheberrechte angemeldet
oder registriert werden?

> Urheberrecht entsteht „automatisch“ durch
Werkschöpfung. Es bedarf keiner Anmeldung,
Registrierung oder Urheberrechts-

                                                                       ®
Kennzeichnung (kein Aufdrucken oder Anbringen
von © oder ® erforderlich)

>> Urheberrecht ist nicht übertragbar:
Andere als der Urheber können „nur“
Nutzungsrechte erwerben & lizensierten

                                                                        Henry Steinhau |
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Urheberrecht – Geltungsdauer
> Urheberrechte geniessen gesetzlich festgelegte Schutzfristen
>> Derzeit 70 Jahre nach Tode des Urhebers (je 31.12.)

>>> „Freie“ Werke sind nur solche, bei denen die Schutzfrist
abgelaufen ist

>>>> Achtung bei Werken/ Produkten, an denen mehrere
Schutzrechte bestehen (Musik, Filme) oder bei denen die
Schutzdauer nicht genau bestimmt werden kann (etwa Fotos/
„Lichtbildwerke“)

                                                                  Henry Steinhau |

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                                    Urheberrechtsgesetz

„Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen
geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk
und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich
der Sicherung einer angemessenen
                        schafft          Werkfür
                                  Vergütung
die Nutzung des Werkes.“

  Paragraf 11 des deutschen Urheberrechtsgesetzes

                                                                  Henry Steinhau |
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       Rechte des Urhebers

                                              Rechte des
                                               Urhebers

                                              hängen eng
                                              zusammen

              Urheberpersönlich-                                            Nutzungs- und
                 keitsrechte                                              Verwertungsrechte

       • Anerkennung der Urheberschaft        • Das Urheberrecht ist           Verwertungsrechte sind:
         Namensnennung, Form der Namens-        nicht übertragbar, kann
         nennung oder Streichung des Namens     aber vererbt werden
                                                                                          Kopieren
       • Art und Weise der Veröffentlichung
       • Vorgehen gegen Entstellung und       • Dem Urheber steht das
         Beeinträchtigung eines Werkes          ausschließliche Recht
       • Werk darf ohne Einwilligung des        auf Verwertung zu                        Verbreiten
         Urhebers nicht verändert oder        • Nutzungsrechte können
         bearbeitet werden                      Dritten eingeräumt
       • Zustimmung zur Veröffentlichung        werden
         von Bearbeitungen                    • Der Urheber muss an
                                                der Nutzung des Werks                    Aufführen
                                                beteiligt werden
                                                Entgelte für Nutzungen nach
                                                dem Urheberrecht werden
                                                über die Verwertungs-                      Senden
                                                gesellschaft abgerechnet

                                                                                     Ins Internet stellen

                                                                                      HENRY STEINHAU | JOURNALISMUS & MEDIENWISSEN

                                                                                        URHEBERRECHT Nutzungen + Vergütungen

                                        Urheberrechtsgesetz
                        Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) http://dejure.org/gesetze/UrhG

                             Abschnitt 5 - Rechtsverkehr im Urheberrecht (§§ 28 - 44)

          Unterabschnitt 2 - Nutzungsrechte (§§ 31 - 44) http://dejure.org/gesetze/UrhG/31.html

                                     § 31 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle
Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder
ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu
nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss
aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen.
Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35
bleibt unberührt.

(4) (weggefallen)

(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich
einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten
Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage,
ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches
Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen
Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.

                                                                                      HENRY STEINHAU | JOURNALISMUS & MEDIENWISSEN
URHEBERRECHT Nutzungen + Vergütungen

Kreisläufe des Urheberrechts
Das Beispiel Druckwerke

Werk ist untrennbarer Bestandteil
der Person des Autors:
- Schutz vor Entstellungen
- Anerkennung der Urheberschaft     1       Urheber
                                             (Autor)
                                                            Ausschüttung

                                    Honorar                                           Verwertungs-    5
                                                                                       gesellschaft
                                                       Manuskript &                     (VG Wort)
                                                       Verwertungsrecht

                                    2      Verwerter
                                            (Verlag)                Ausschüttung

                          Buchpreis                      Buchpreis

              Kopie &
        Nutzungslizenz                      Kopie &
                                      Nutzungslizenz
                                                            Öffentlichkeit
                                                        (Bibliotheken, Schulen,
                                                    4         Hochschulen)
                                                                                  Bibliotheks-
                              Ausleihe, Privatkopien                              tantieme
         Nutzer                geringer Teiler
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 3                                      Gebühren, Steuern,
                                            Preis für Kopien

                                                          Gerätebetreiber         Leermedien-
                                                            (Copyshops)           & Geräteabgabe
                                                    4

                                                                                                      HENRY STEINHAU | JOURNALISMUS & MEDIENWISSEN

                                                                                                       URHEBERRECHT Nutzungen + Vergütungen

                                                                                                      HENRY STEINHAU | JOURNALISMUS & MEDIENWISSEN
URHEBERRECHT Nutzungen + Vergütungen

     Urheber*in
                                     Werk
                       schafft
                                                                      Werk
                                                       Via Vertrag
                       vergibt                         – einfache
                                                       – ausschließlich
                                                                        e
                       erlaubt                         Nutzungsrechte

Via pauschaler
                                                                           ©
Freigabe
bes
KREATIVES SCHAFFEN Lizenzen + Freigaben

Nutzungsrechte
                                    VERLAG

                                    PRODUZENT
                                    VERANSTALTER

                                    BILDUNGSEINRICHTUNG

• Einfaches Nutzungsrecht vs. Ausschließliches Nutzungsrecht

• Nutzungsrechte können (und sollten meist auch) sehr detailliert
  festgelegt werden auf Nutzungsarten, -zeiträume, -regionen etc.

• Nutzungsrechte sind übertragbar (das Urheberrecht nicht)

                                                               Henry Steinhau |

                                               KREATIVES SCHAFFEN Lizenzen + Freigaben

Wie funktionieren freie Lizenzen?
• Nur der Urheber oder Inhaber exklusiver Nutzungsrechte kann
  Nachnutzungsrechte und Unterlizenzen erteilen.
• Freie Lizenzen treten erst dann in Kraft, wenn ein Werk öffentlich
  zugänglich gemacht oder verbreitet wird.
• Wenn ein Nachnutzer einen frei lizenzierten Inhalt verändert, kann er
  nur über die Lizenz für seine eigenen Änderungen entscheiden. Das
  Originalwerk steht weiterhin unter seiner ursprünglichen Lizenz.
• Wird eine Lizenzbedingung nicht eingehalten, erlischt die Lizenz
  automatisch.
 • Creative-Commons-Lizenzen berühren nicht die
   Persönlichkeitsrechte Dritter.

                                                               Henry Steinhau |
CC-LIZENZEN

                                                                                                           KREATIVES SCHAFFEN Lizenzen + Freigaben

                     CC-LIZENZEN
                       ATTRIBUTION; NAMENSNENNUNG
                       Namensnennung   (BY = von)                      ATTRIBUTION – SHARE ALIKE;
                       Der Name des Urhebers muss genannt werden.      NAMENSNENNUNG
                                                                        Diese Bedingung ist –seit
                                                                                               WEITERGABE
                                                                                                  der Version 2.0 der
                       CC-Lizenzen nicht mehr
                       Neben dem Hinweis       wählbar,
                                         auf den         sondern
                                                 Autor, die Quelle,wirdUNTER
                                                                        automatisch ausgewählt.
                                                                              GLEICHEN   BEDINGUNGEN
                     CC-LIZENZEN
                      Neben  dem Hinweis
                      Rechteinhaber und dieauf denenthält
                                            Lizenz Autor/die
                                                          dieseQuelle/den
                                                               CC-Va-     Rechteinhaber und die Lizenz enthält diese CC-
                       Variante   keine
                        riante keine    weitere
                                     weitere     Einschränkung
                                             Einschränkung       fürNutzer.
                                                           für den   den Nutzer.
                                                                            AuchEr ist inLizenztyp
                                                                                 dieser    der Verwendung     des Werkes
                                                                                                   erlaubt sowohl          frei, kann
                                                                                                                  Bearbeitungen
                       es in jeder Form bearbeiten, auch für Remixes oder Mashups.
                       Er ist in der Verwendung des Werkes frei, kann es in             als auch kommerzielle Nutzungen. Bearbeitungen
                       jeder Form bearbeiten. Damit ist auch die Nutzung                dürfen aber nur unter den gleichen oder vergleich-
                       ATTRIBUTION;      NAMENSNENNUNG
                       in Remixes oder Mashups möglich.                                   ATTRIBUTION
                                                                                        baren               – SHARE
                                                                                              Lizenzbestimmungen        ALIKE;
                                                                                                                 veröffentlicht werden.
                                                                                             NAMENSNENNUNG – WEITERGABE
NNUNG                   ATTRIBUTION
                        Neben                 –
                       Namensnennung-Weitergabe  SHARE    ALIKE;
                                  dem Hinweis auf den Autor,     unterdie gleichen
                                                                               Quelle,Bedingungen        (SA = ShareBEDINGUNGEN
                                                                                             UNTER GLEICHEN             Alike)
                        Nur diese beiden Lizenztypen sind als freie Lizenzen im Sinne der Definition von freedomdefined.org anerkannt und stellen
                        NAMENSNENNUNG
                       Der   Name
                        Rechteinhaber
                        sicher,        des
                                dass die    Urhebers
                                           und
                                         damit
                                                       – WEITERGABE
                                                         muss
                                                 die Lizenz
                                               versehenen       genannt
                                                            enthält
                                                          Werke        diese
                                                                 nachhaltig werden,
                                                                               CC-Va-
                                                                             frei      die
                                                                                  nutzbar    neu entstandene
                                                                                          bleiben.              VersionALIKE;
                                                                                                                         muss unter der selben
                        ATTRIBUTION;           NAMENSNENNUNG                            ATTRIBUTION         – SHARE
or, die Quelle,         UNTER
                       Lizenz       GLEICHEN
                                 weiter   gegeben   BEDINGUNGEN
                                                     werden    –  es  muss    also   wieder    erlaubt sein, sie zu verändern    undBearbeitungen
                                                                                                                                       kommerziell
                        riante keine weitere Einschränkung für den Nutzer. NAMENSNENNUNG     Auch dieser Lizenztyp–erlaubt   sowohl
                                                                                                                      WEITERGABE
ält diese CC-Va-       zu nutzen.
                        Er ist in der
                        Neben     demVerwendung
                                         Hinweis auf des
                                                       denWerkes
                                                            Autor, frei,   kann es in UNTER
                                                                      die Quelle,                  GLEICHEN
                                                                                             als auch            BEDINGUNGEN
                                                                                                       kommerzielle   Nutzungen. Bearbeitungen
 für den Nutzer.       Auch dieser Lizenztyp erlaubt sowohl Bearbeitungen
                        Rechteinhaber
                       jeder             und die Lizenz
                                Form bearbeiten.        enthält
                                                    Damit        diese
                                                           ist auch  dieCC-Va-
                                                                          Nutzung
                                                                   ATTRIBUTION          –dürfen
                                                                                           NO aber nur Dieser
                                                                                                            unter den   gleichen
                                                                                                                    Lizenztyp       oder vergleich-
                                                                                                                               gestattet
s frei, kann es in     als!! Nur
                             auchdiese  beiden Lizenztypen
                                    kommerzielle            sindBearbeitungen
                                                   Nutzungen.    als freie Lizenzen im Sinne der Definition von freedomdefined.org anerkannt
                        riante
                       in       keine oder
                            Remixes    weitere Einschränkung
                                            Mashups   möglich. für den  Nutzer.
                                                                   DERIVATIVES;     Auch   dieserLizenzbestimmungen
                                                                                        NAMENS-
                                                                                         baren     Lizenztypkeine
                                                                                                             erlaubt sowohl Bearbeitungen
                                                                                                                   Bearbeitungen.    Kommer-
                                                                                                                         veröffentlicht  werden.
ch die Nutzung         dürfen aber nur unter den gleichenund stellen  sicher, dass die damit
                                                                oder vergleich-                versehenen Werke     nachhaltig frei nutzbar bleiben.
                        Er ist in der Verwendung des Werkes frei,    kann  es in
                                                                   NENNUNG – KEINE  als  auch  kommerzielle    Nutzungen.
                                                                                                            zielle NutzungenBearbeitungen
                                                                                                                               sind  dagegen
                       baren    Lizenzbestimmungen
                        jeder Form                    veröffentlicht
                                      bearbeiten. Damit ist auch die  werden.
                                                                      Nutzung       dürfen aber nur untererlaubt.
                                                                                                              den gleichen oder vergleich-
                                                                   BEARBEITUNG
                        Nur diese beiden Lizenztypen sind als freie Lizenzen im Sinne der Definition von freedomdefined.org anerkannt und stellen
                        in Remixes oder Mashups möglich.                            baren Lizenzbestimmungen veröffentlicht werden.
                        sicher, dass die damit versehenen Werke nachhaltig frei nutzbar bleiben.                        Henry Steinhau |
e Lizenzen im Sinne der Definition von freedomdefined.org anerkannt und stellen
nachhaltig frei nutzbar bleiben.
                        Nur diese beiden Lizenztypen sind als freie Lizenzen im Sinne der Definition von freedomdefined.org anerkannt und stellen
             Alle
              sicher,diese  Lizenztypen
                      dass die            gibt es
                               damit versehenen   ergänzt
                                                Werke      um das
                                                      nachhaltig       NC-Modul
                                                                 frei nutzbar       (noncommercial; keine kommerzielle Nutzung
                                                                              bleiben.
             erlaubt). Aus den drei oben beschriebenen      ATTRIBUTION
                                                                 Lizenztypen werden  – NO
                                                                                        dadurch      Dieser
                                                                                                sechs,
                                                                                              KREATIVES
                                                                                                            Lizenztyp
                                                                                                       nämlich        gestattet
                                                                                                               nochLizenzen
                                                                                                         SCHAFFEN   zusätzlich:
                                                                                                                            + Freigaben
   ATTRIBUTION – NO                   Dieser Lizenztyp      DERIVATIVES;
                                                        gestattet                   NAMENS-          keine Bearbeitungen.   Kommer-

   DERIVATIVES; NAMENS-                                          NENNUNG
                                              keine Bearbeitungen. Kommer-
                                                               ATTRIBUTION –– NO
                                                                              KEINE                         Dieserzielle Nutzungen
                                                                                                                    Lizenztyp        sind dagegen
                                                                                                                              gestattet
   NENNUNG – KEINE                            zielle Nutzungen sindBEARBEITUNG
                                                                    dagegen
                                                                DERIVATIVES; NAMENS-                        keineerlaubt.
                                                                                                                  Bearbeitungen. Kommer-
   BEARBEITUNG                     erlaubt.           NENNUNG – KEINE                zielle Nutzungen sind dagegen
                                 Außerdem gibt es CC0, um Werke bedingungslos freizugeben. CC0 ist also eine umfas-
                                                      BEARBEITUNG                    erlaubt.
                       Namensnennung-KeineBearbeitung           (NDaller
                                 sende Verzichtserklärung hinsichtlich = No Derivates)
                                                                         Rechte. Dadurch soll Urhebern die Möglichkeit
                       gegeben werden, ihre eigenen Werke selbst in die Gemeinfreiheit zu überführen. CC0 soll nach der Vor-
                       Der  Name
                       Alle diese    des Urhebers
                                  Lizenztypen gibt esmuss genannt
                                                     ergänzt um das werden,
                                                                    NC-Moduldas Werk darf nicht
                                                                             (noncommercial; keine verändert  werden.
                                                                                                   kommerzielle Nutzung
                  stellung von Creative Commons besonders für Datenbanken geeignet sein.
nzt um das NC-Modul    (noncommercial;
                  erlaubt). Aus den dreikeine
                                          obenkommerzielle
                                                beschriebenenNutzung
                                                               Lizenztypen werden dadurch sechs, nämlich noch zusätzlich:
                  Alle  diese Lizenztypen gibt es ergänzt um das
ebenen Lizenztypen werden dadurch sechs, nämlich noch zusätzlich:NC-Modul (noncommercial; keine kommerzielle Nutzung
                        erlaubt). Aus den drei oben beschriebenen Lizenztypen werden dadurch sechs, nämlich noch zusätzlich:

                       Namensnennung-NichtKommerziell (NC = Non Commercial)
                                       Außerdem gibt es CC0, um Werke bedingungslos freizugeben. CC0 ist also eine umfas-
                    Der Name freizugeben.
 CC0, um Werke bedingungslos       des Urhebers  CC0 muss
                                                      ist also genannt
                                                               eine umfas-  werden, das Werk darf nicht zu gewerblichen
                                       sende Verzichtserklärung      hinsichtlich aller Rechte. Dadurch soll Urhebern die Möglichkeit
lärung hinsichtlich Zwecken
                    aller Rechte.verwendet      werden.
                                      Außerdem    gibt es CC0, um Werke bedingungslos freizugeben. CC0 ist also eine umfas-
                                  Dadurch soll Urhebern    die Möglichkeit
                     gegeben werden, ihre eigenen Werke selbst in die Gemeinfreiheit zu überführen. CC0 soll nach der Vor-
                                      sende Verzichtserklärung hinsichtlich aller Rechte. Dadurch soll Urhebern die Möglichkeit
rke selbst in die Gemeinfreiheit zu überführen. CC0 soll nach der Vor-
                     stellung
                     gegebenvon    Creative
                               werden,  ihre Commons     besonders
                                             eigenen Werke    selbst infür Datenbanken
                                                                         die              geeignet
                                                                             Gemeinfreiheit         sein. CC0 soll nach der Vor-
                                                                                            zu überführen.
sonders für Datenbanken geeignetDas  sein.Non-Commercial-Lizenzmodul lässt einen breiten Interpretationsspielraum zu,
                     stellung von Creative Commons besonders für Datenbanken geeignet sein.
                                                                                   was unter kommerzieller Nutzung zu verstehen ist.

                                                                                                                              Henry Steinhau |
Neben dem Hinweis auf den Autor, die Quelle,                                      UNTER GLEICHEN BEDINGUNGE
                    Rechteinhaber
  ypen gibt es ergänzt um das NC-Modul und(noncommercial;
                                             die Lizenz enthält   diese CC-Va-
                                                          keine kommerzielle  Nutzung
 N – NO             Dieser Lizenztyp gestattet
  drei oben beschriebenen
                    riante Lizenztypen werdenEinschränkung
                            keine weitere      dadurch sechs, nämlich      zusätzlich: KREATIVES
                                                                      nochNutzer.
                                                                für ATTRIBUTION
                                                                    den                 Auch     SCHAFFEN Lizenzen + Freigaben
                                                                                               dieser  Lizenztyp    erlaubt    sowohl Bear
  ; NAMENS-         keine Bearbeitungen.  Kommer-                                          – NO                  Dieser     Lizenztyp gest
   KEINE               Er  istNutzungen
                       zielle  in der Verwendung
                                        sind dagegendes Werkes frei, kann es in
                                                                  DERIVATIVES;  alsNAMENS-
                                                                                    auch kommerzielle Nutzungen.
                                                                                                  keine           Bear
                                                                                                        Bearbeitungen.
  G                    erlaubt.
                       jeder  Form bearbeiten. Damit ist auch die Nutzung –dürfen aber nur unter denNutzungen
                                                                                                     gleichen oder
                                                              NENNUNG       KEINE             zielle              sind

                   CC-LIZENZEN
                       in Remixes oder Mashups möglich.
 Außerdem gibt es Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe
                                                              BEARBEITUNG
                                                                     unter
                  CC0, um Werke bedingungslos freizugeben. CC0 ist also
                                                                           baren Lizenzbestimmungen
                                                                        einegleichen
                                                                                              erlaubt. veröffentlicht
                                                                             umfas- Bedingungen:
                    Der Name
   ende Verzichtserklärung        des Urhebers
                           hinsichtlich          mussDadurch
                                        aller Rechte.  genanntsoll
                                                                 werden,    dasdie
                                                                     Urhebern   Werk  darf nicht zu gewerblichen Zwecken
                                                                                   Möglichkeit
   dul (noncommercial;  keine kommerzielle
                    verwendet    werden, dieNutzung
                                               neu entstandene Version muss unter der selben Lizenz weiter gegeben
    ihre eigenen Werke
                     Nurselbst
                          diesein die Gemeinfreiheit  zusind
                                                         überführen.    CC0 soll nach der Vor-
                                                                                            der Definition von freedomdefined.org anerkannt
                    werden
    werden dadurch sechs,     – esbeiden
                           nämlich muss   Lizenztypen
                                    nochalso   wieder erlaubt
                                          zusätzlich:        alssein,
                                                                  freie
                                                                      sieLizenzen im Sinne
                                                                           zu verändern.
  tive Commons besonders     für Datenbanken    geeignet sein.
                     sicher, dass die damit versehenen Werke nachhaltig frei nutzbar bleiben.
                        Alle diese Lizenztypen gibt es ergänzt um das NC-Modul (noncommercial; keine kommerzielle
                        erlaubt). Aus den drei oben beschriebenen Lizenztypen werden dadurch sechs, nämlich noch zu
NZEN              Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung:
 dingungslos freizugeben. CC0 ist alsoNAMENSNENNUNG
                   ATTRIBUTION;        eine umfas-     ATTRIBUTION
                                                           ATTRIBUTION–– NO
                                                                         SHARE ALIKE; Dieser Lizenztyp gesta
                    Der Name des Urhebers muss genannt werden, das Werk darf nicht zu gewerblichen Zwecken
  ller Rechte. Dadurch soll Urhebern die Möglichkeit                 NAMENSNENNUNG         – WEITERGABE
                    verwendet werden, das Werk darf nicht verändert werden.
                                                                DERIVATIVES;       NAMENS-           keine Bearbeitungen.
  meinfreiheit zu überführen. CC0 soll nach der Vor-
                     Neben dem Hinweis auf den Autor, die Quelle,    UNTER GLEICHEN BEDINGUNGEN
 anken geeignet sein.                                             NENNUNG                              – KEINE                         zielle Nutzungen sind
                   Rechteinhaber und die Lizenz enthält diese CC-Va-
                                        Außerdem gibt es CC0, um Werke bedingungslos freizugeben. CC0 ist also eine
                                        umfassendefür
                                      Außerdem
               riante keine weitere Einschränkung    gibt
                                                       denes      BEARBEITUNG
                                                    Verzichtserklärung
                                                               CC0,
                                                            Nutzer.    hinsichtlich
                                                                      umAuch  dieseraller
                                                                            Werke         Rechte.erlaubt
                                                                                                   Dadurch
                                                                                       bedingungslos
                                                                                      Lizenztyp             soll    erlaubt.
                                                                                                                 Urhebern
                                                                                                             freizugeben.
                                                                                                          sowohl           die CC0 ist also e
                                                                                                                  Bearbeitungen
  ATTRIBUTION –ErSHARE                  Möglichkeit gegeben  werden, ihre eigenen  Werke   selbst in die Gemeinfreiheit zu
                  ist in derALIKE;
                            Verwendung des Werkes frei, kann es in      als auch kommerzielle Nutzungen. Bearbeitungen
                                      sende    Verzichtserklärung
                                        überführen.                    hinsichtlich
                                                    CC0 soll nach der Vorstellung        aller Rechte.
                                                                                   von Creative   CommonsDadurch        soll Urhebern die M
                                                                                                            besonders für
  NAMENSNENNUNG    CC-LIZENZEN
                         – WEITERGABE
               jeder Form bearbeiten. Damit   ist auchgeeignet
                                        Datenbanken    die Nutzung
                                                               sein.    dürfen aber nur unter den gleichen oder vergleich-
  UNTER GLEICHENgegeben      werden, ihre eigenen Werke selbst in die Gemeinfreiheit zu überführen. CC0 soll nac
                     BEDINGUNGEN
               in Remixes
   NAMENSNENNUNG            oder Mashups möglich. – SHARE ALIKE;
                                  ATTRIBUTION                           baren Lizenzbestimmungen veröffentlicht werden.
                       stellung von Creative Commons besonders
                                      NAMENSNENNUNG              für Datenbanken geeignet sein.
                                                         – WEITERGABE
                       Alle diese Lizenztypen gibt es ergänzt um das NC-Modul (noncommercial; keine kommerzielle
 Auch dieser Lizenztyp erlaubt sowohl Bearbeitungen
 weis auf den Autor, Nurdie   Quelle,
                          diese           UNTERsind
                                beiden Lizenztypen  GLEICHEN          BEDINGUNGEN
                                                      als freie Lizenzen
                                                                                                                    Henry Steinhau |
                                                                         im Sinne der Definition von freedomdefined.org anerkannt und stellen
                     erlaubt).
 als auch kommerzielle Nutzungen.  Aus   den   drei  oben
                                          Bearbeitungen       beschriebenen         Lizenztypen        werden    dadurch       sechs, nämlich           noch zu
 d die Lizenz enthältsicher,
                       diesedass die damit versehenen Werke nachhaltig frei nutzbar bleiben.
                              CC-Va-
 dürfen aber nur unter den gleichen oder vergleich-
 re Einschränkung für den Nutzer.         Auch dieser Lizenztyp erlaubt sowohl Bearbeitungen
 baren Lizenzbestimmungen veröffentlicht werden.
 ndung des Werkes frei, kann es in        als auch kommerzielle Nutzungen. Bearbeitungen
                                                                                                   KREATIVES SCHAFFEN Lizenzen + Freigaben
                   CC-LIZENZEN
                    ATTRIBUTION; NAMENSNENNUNG
  eiten. Damit ist auch die Nutzung
                                 dürfen aber nur unterATTRIBUTION
                                                                 ATTRIBUTION – SHARE ALIKE;
                                                       den gleichen oder vergleich-
                                                                      – NO          Dieser Lizenztyp gestattet
                                                                 NAMENSNENNUNG – WEITERGABE
 Mashups     möglich.
  r Definition                             baren
               von freedomdefined.org anerkannt   Lizenzbestimmungen
                                                und stellen          veröffentlicht
                                                               DERIVATIVES;         werden.
                                                                                 NAMENS-                       keine Bearbeitungen. Kommer-
  bleiben.
                       Neben dem Hinweis auf den Autor, die Quelle,                 UNTER GLEICHEN BEDINGUNGEN
                       Rechteinhaber und die Außerdem          NENNUNG
                                                            gibt
                                             Lizenz enthält diese          – KEINE
                                                                   es CC0, um
                                                                  CC-Va-      Werke                        zielle Nutzungen
                                                                                                      bedingungslos         sind dagegen
                                                                                                                       freizugeben.   CC0 ist also e
  enztypen sind als freie riante  keine   weitere
                                              der Einschränkung       BEARBEITUNG
                                                                 für den Nutzer. anerkannt
                                                                                  Auch  dieser
                                                                                           undLizenztyp
                                                                                                               erlaubt.
                                                                                                         erlaubt sowohl Dadurch
                                                                                                                        Bearbeitungen
                          Lizenzen   im Sinne        sendevon
                                                   Definition Verzichtserklärung
                                                               freedomdefined.org    hinsichtlich
                                                                                               stellenaller  Rechte.               soll           Urhebern die M
   versehenen Werke nachhaltig      frei nutzbar bleiben.
                          Er ist in der Verwendung des Werkes frei, kann es in    als auch kommerzielle Nutzungen. Bearbeitungen
 N – NO                gegeben     werden,
                       Dieser Lizenztyp       ihre eigenen Werke selbst in die Gemeinfreiheit zu überführen. CC0 soll nac
                                        gestattet
                       jeder Form bearbeiten. Damit ist auch die Nutzung            dürfen aber nur unter den gleichen oder vergleich-
  ; NAMENS-            stellung
                       keine
                       in         von Mashups
                                       Creative
                             Bearbeitungen.
                          Remixes oder          Commons besonders
                                            Kommer-
                                              möglich.            für
                                                              baren    Datenbanken veröffentlicht
                                                                    Lizenzbestimmungen geeignet werden.
                                                                                                  sein.
   KEINE              Alle
                       ziellediese  Lizenztypen
                              Nutzungen      sind  gibt es ergänzt um das NC-Modul (noncommercial; keine kommerzielle Nutzung
                                                  dagegen
                      ATTRIBUTION;
                         ATTRIBUTION         NAMENSNENNUNG
                                                – NO                  Dieser Lizenztyp    ATTRIBUTION
                                                                                             gestattet          – SHARE ALIKE;
  G                   erlaubt).
                       erlaubt. Aus den drei oben beschriebenen Lizenztypen                    werden    dadurch   sechs,  nämlich noch zusätzlich:
                      NurDERIVATIVES;           NAMENS-
                           diese beiden Lizenztypen sind als freie Lizenzen      Sinne derNAMENSNENNUNG
                                                                      keineimBearbeitungen.         Kommer-
                                                                                           Definition                   – WEITERGABE
                                                                                                      von freedomdefined.org anerkannt und stellen
                      Neben     dem
                      sicher, dass     Hinweis
                                   die damit
                         NENNUNG –– KEINE        auf den
                                             versehenen     Autor,
                                                        Werke         die
                                                                nachhaltig Quelle,        UNTER
                                                                            frei nutzbar bleiben.     GLEICHEN       BEDINGUNGEN
 NNUNG                ATTRIBUTION              SHARE ALIKE; zielle Nutzungen sind dagegen
                      Rechteinhaber und die Lizenz enthält diese           CC-Va-
                         BEARBEITUNG
                      NAMENSNENNUNG                  – WEITERGABE     erlaubt.
                      riante keine weitere Einschränkung für den Nutzer.          Auch dieser Lizenztyp erlaubt sowohl Bearbeitungen
  or,
   dul die  Quelle,   UNTER
        (noncommercial;   keine  GLEICHEN
                                  kommerzielle   BEDINGUNGEN
                      Er ist in der Verwendung Nutzung
                                                  des Werkes frei, kann  es in
                                                               ATTRIBUTIONals         auch kommerzielle
                                                                                   – NO             DieserNutzungen.     Bearbeitungen
                                                                                                            Lizenztyp gestattet
   ltwerden
      diese CC-Va-
             dadurch sechs,   nämlich     Außerdem
                                       noch            gibt es CC0, um Werke bedingungslos freizugeben. CC0 ist also eine umfas-
                                             zusätzlich:
                      jeder Form bearbeiten. Damit ist auch DERIVATIVES;
                                                               die Nutzung        dürfen
                                                                                   NAMENS-aber nur unter
                                                                                                    keineden  gleichen oderKommer-
                                                                                                           Bearbeitungen.     vergleich-
   für den Nutzer.                        sende
                      Auch dieser Lizenztyp       Verzichtserklärung
                                              erlaubt                  hinsichtlich aller Rechte. Dadurch soll Urhebern die Möglichkeit
                                                      sowohl Bearbeitungen
  ypen gibt es ergänztin Remixes
                          um das oder   Mashups
                                    NC-Modul        möglich. NENNUNG
                                                 (noncommercial;               – KEINE     Nutzung zielle Nutzungen
                                                                                  baren Lizenzbestimmungen
                                                                    keine kommerzielle                                 sind dagegen
                                                                                                               veröffentlicht werden.
  s frei, kann es in  gegeben
                      als          werden, ihre Nutzungen.
                           auch kommerzielle      eigenen Werke    selbst in die Gemeinfreiheit zu überführen. CC0 soll nach der Vor-
                                                             Bearbeitungen
  drei oben beschriebenen Lizenztypen werden dadurch sechs,    BEARBEITUNG
                                                                       nämlich noch zusätzlich: erlaubt.
  ch die Nutzung      dürfen
                      stellung aber
                                 vonnur unter den
                                      Creative      gleichenbesonders
                                               Commons       oder vergleich-
                                                                        für Datenbanken geeignet sein.
                      Nur diese
                      baren     beiden Lizenztypen sind
                             Lizenzbestimmungen         als freie Lizenzen
                                                     veröffentlicht        im Sinne der Definition von freedomdefined.org anerkannt und stellen
                                                                      werden.
                      sicher, dass die damit versehenen Werke nachhaltig frei nutzbar bleiben.
  dingungslos freizugeben. CC0 ist also eine umfas-
  ller Rechte. Dadurch  soll
                     Alle    Urhebern
                          diese        die Möglichkeit
                                Lizenztypen gibt es ergänzt um das NC-Modul (noncommercial; keine kommerzielle Nutzung
  e Lizenzen im Sinne der Definition von freedomdefined.org anerkannt und stellen
  meinfreiheit
  nachhaltig frei nutzbar erlaubt). Aus
                   zu überführen.
                          bleiben.   CC0den  drei
                                           soll   oben
                                                nach   beschriebenen
                                                     der Vor-          Lizenztypen werden dadurch sechs, nämlich noch zusätzlich:
 Außerdem gibt es CC0, um Werke bedingungslos freizugeben. CC0 ist also eine umfas- Dieser Lizenztyp gestattet
                                                           ATTRIBUTION – NO
 anken geeignet sein.                                                                                      Henry Steinhau |
  ende Verzichtserklärung hinsichtlich aller Rechte. Dadurch  soll Urhebern die
                                                           DERIVATIVES;         Möglichkeit keine Bearbeitungen.
                                                                            NAMENS-                                  Kommer-
   ihre eigenen Werke selbst in die Gemeinfreiheit zu überführen.    CC0
                                                           NENNUNG – KEINEsoll nach der Vor- zielle Nutzungen sind dagegen
  iveATTRIBUTION      – NOfür Datenbanken
      Commons besonders                 Dieser Lizenztyp gestattet
                                               geeignet sein.
                                                           BEARBEITUNG                       erlaubt.
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https://irights.info/artikel/fuenf-tipps-fuer-                   CC BY 4.0 von T. Haubner und T. Hoyer | tutory.de
gutes-lizenzieren-von-oer/28444                                  https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

                                                                                          Henry Steinhau |

                                                                        Urheberrecht + kreatives Schaffen im Netz

                                                 Vielen Dank
                                                    für Ihre
                                         Aufmerksamkeit!
                                                 hs@irights.info
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  Lizenz dieses Foliensatzes: Henry Steinhau, CC-BY 4.0,https://creativecommons.org/
  licenses/by/4.0/; Abweichungen siehe Lizenzhinweise auf einzelnen Folien

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