Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever - des Deutschen Retriever Club e.V. Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001, zuletzt ...

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Zuchtordnung
  für Flat-Coated Retriever
             des
Deutschen Retriever Club e.V.
   (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001,
  zuletzt geändert durch die Züchterversammlung am 04.02.2018
  und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 17.03.2018
Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever im DRC
                     (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001,
                    zuletzt geändert durch die Züchterversammlung am 04.02.2018
                    und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 17.03.2018

                                     Inhaltsverzeichnis

§1 Allgemeines                                       §4 Deckakt
§2 Züchter /Zuchtrecht                                    (1) Deckrüde
      (1) Züchter                                         (2) Altersbestimmung
      (2) Zwingerbuch                                     (3) Deckschein
      (3) Zuchtgemeinschaft                               (4) Aufgaben des Deckrüdenbesitzers
                                                          (5) Inzestzucht
§3 Zuchthunde / Zuchtzulassung
                                                          (6) Künstliche Besamung
      (1) Allgemeines
      (2) Hüftgelenksdysplasie (HD)                  §5 Wurf
      (3) Ellenbogendysplasie (ED)                        (1) Wurfmeldung
      (4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC,             (2) Wurfabnahme
           RD)                                            (3) Kaiserschnitt
      (5) Zähne                                           (4) Zahl der Würfe
      (6) Nachweis der Schussfestigkeit                   (5) Belegen der Hündin
      (7) Nachweis von Prüfungen                     §6 Zuchtbuch
      (8) Zuchtzulassungsprüfungen                        (1) Grundlagen
      (9) Zucht ausschließende Fehler                     (2) Inhalt
      (10) Zuchtzulassung                                 (3) Eintragung
      (11) Veröffentlichung der Ergebnisse           §7 Ahnentafeln / Abstammungsnachweise
                                                     §8 Zuchtarten
                                                          (1) Standardzucht
                                                          (2) jagdliche Leistungszucht
                                                          (3) spezielle jagdliche Leistungszucht
Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever im DRC                                                             2

§1 Allgemeines                                              lebenden Personen. Bei Zuchtgemeinschaften
                                                            ist dem Rassezuchtwart jeweils für jeden ge-
(1) Das internationale Zuchtreglement der Federa-
                                                            planten Wurf ein Zuchtverantwortlicher im Sin-
    tion Cynologique Internationale (FCI) und die
                                                            ne der VDH- und DRC-Zuchtordnung zu be-
    Zuchtordnung des VDH gelten als Rahmen-
                                                            nennen.
    richtlinien für alle im VDH zusammengeschlos-
    senen Rassehundevereine.
(2) Zuständig und damit verantwortlich für die          §3 Zuchthunde / Zuchtzulassung
    Zucht innerhalb dieser Richtlinien und deren            Voraussetzungen für eine Zulassung zur Zucht
    rassespezifischen Erweiterungen ist der DRC.            für alle Rüden und Hündinnen:
    Dies schließt die Zuchtlenkung, Zuchtberatung,      (1) Allgemeines
    Zuchtkontrolle sowie die Führung des Zuchtbu-           Es muss eine vom DRC/VDH anerkannte Ah-
    ches ein.                                               nentafel vorliegen. Die Chip-/ Tätowiernummer
(3) Zuchtziel des DRC ist ein wesenssicherer,               des Hundes muss mit der auf der Ahnentafel
    gesunder, leistungsfähiger Hund, der dem FCI-           eingetragenen Chip-/ Tätowiernummer über-
    Standard entspricht. Erbliche Defekte und               einstimmen. Hunde aus anderen FCI-
    Krankheiten werden erfasst und systematisch             anerkannten Zuchtvereinen müssen in das
    bekämpft.                                               DRC-Zuchtbuch übernommen worden sein.
(4) Rechtswirksame Zuchtverbote sowie Aus-                  Hunde mit Zucht ausschließenden Fehlern
    schlüsse von Züchtern aus dem Verein sind der           können nicht zur Zucht eingesetzt werden.
    VDH- Geschäftsstelle unverzüglich zu melden.        (2) Hüftgelenksdysplasie (HD)
(5) Die Zuchtordnung ist nach Änderung in ihrer             Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden,
    jeweils gültigen Fassung unter Kennzeichnung            wenn das HD-Gutachten
    der vorgenannten Änderung in dreifacher Aus-                A1 - 2 ”frei”
    fertigung unaufgefordert und unverzüglich an                B1 - 2 ”Grenzfall”
    die VDH-Geschäftsstelle zu senden.                          C1 - 2 ”leicht” (mit Auflage)
                                                            ergibt. Hunde mit mittlerer und schwerer HD
§2 Züchter / Zuchtrecht                                     (HD-D und HD-E) sind generell von der Zucht
                                                            ausgeschlossen. Hunde mit leichter HD (C1-2,
(1) Züchter                                                 HD-2) dürfen nur mit einem Hund verpaart
    Der Status des Züchters ergibt sich aus §42(1)          werden, der HD frei (A1-2, HD-0) ist oder HD
    der DRC-Satzung. Nicht als Züchter gilt je-             Grenzfall (HD-B1-2, HD-1) hat.
    mand, dessen Aufnahme noch nicht ausdrück-              Die offizielle Röntgenaufnahme der Hüftgelen-
    lich bestätigt worden ist oder gegen den ein            ke darf erst nach Vollendung des ersten Le-
    Vereinsverfahren auf Ausschluss oder Strei-             bensjahres des betreffenden Hundes angefer-
    chung im Sinne der Satzung läuft.                       tigt werden. Die Ahnentafel ist dem Röntgen-
    Das Mieten von Hündinnen zur Zucht ist die              tierarzt vorzulegen, der diese mit dem HD-
    Ausnahme, die der vorherigen Zustimmung der             Stempel versieht. In allen Röntgenaufnahmen
    Zuchtkommission bedarf. Ein schriftlicher Ver-          sind der volle Name des Hundes und die Chip-
    trag ist beim Antrag vorzulegen. Ab dem Deck-           /Tätowiernummer so einzutragen, dass sie
    tag sollte, jedoch spätestens 30 Tage nach              nicht verändert werden können. Ist der Hund
    dem 1. Decktag muss die Hündin in Gewahr-               nicht identifizierbar, muss der Röntgentierarzt
    sam des Mieters sein. Stellvertretung durch             einen Chip setzen.
    Dritte ist unzulässig. Dies kann vom Rasse-             In deutschem Besitz befindliche Hunde müssen
    zuchtwart oder einer von ihm beauftragten Per-          nach dem oben beschriebenen Verfahren ge-
    son unangemeldet überprüft werden. Hündin-              röntgt und beurteilt sein. Die Röntgenaufnah-
    nen, die im Eigentum oder Besitz von Personen           men müssen von dem vom DRC bestellten
    stehen, denen das Zuchtbuch gesperrt ist, dür-          Gutachter ausgewertet werden. Auf Wunsch
    fen nicht zur Zuchtmiete herangezogen wer-              des Besitzers kann ein Obergutachten über
    den.                                                    den Rassezuchtwart in Auftrag gegeben wer-
(2) Zwingerbuch                                             den. Dieses Gutachten ist endgültig.
    Jeder Züchter hat ein Zwingerbuch zu führen.        (3) Ellenbogendysplasie (ED)
    Die Verwendung des VDH-Zwingerbuchs wird                Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden,
    empfohlen. Mindestens muss es sich dabei je-            wenn das ED-Gutachten
    doch um in der Reihenfolge der Zuchtvorgänge                ED frei
    abgeheftete Kopien der Wurfunterlagen und                   ED Grenzfall
    der Käuferadressen handeln. Dieses Buch ist                 ED Grad I (leicht) (mit Auflage)
    bei jeder Wurfabnahme dem Zuchtwart vorzu-              ergibt. Hunde mit ED Grad II (mittel) und ED
    legen bzw. kann jederzeit vom Rassezuchtwart            Grad III (schwer) sind generell von der Zucht
    eingesehen bzw. zur Einsicht angefordert wer-           ausgeschlossen. Hunde mit ED Grad I (leicht)
    den.                                                    dürfen nur mit einem Hund verpaart werden, der
(3) Zuchtgemeinschaft                                       ED frei ist oder ED Grenzfall hat.
    Alle Züchter einer Zwingergemeinschaft müs-             Die offiziellen Röntgenaufnahmen der Ellenbo-
    sen ihre Welpen bei demselben Zuchtverein ei-           gengelenke dürfen erst nach Vollendung des
    ner Rasse eintragen lassen. Gleiches gilt für al-       ersten Lebensjahres des betreffenden Hundes
    le Zuchtstätten von in häuslicher Gemeinschaft          angefertigt werden. Das Verfahren entspricht
Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever im DRC                                                                    3

    dem der HD-Untersuchung. Auf Wunsch des                    Richterliste eingetragenen Richter durchgeführt
    Besitzers kann ein Obergutachten über den                  werden.
    Rassezuchtwart in Auftrag gegeben werden;             (7) Nachweis von Prüfungen
    hierbei kann auch zusätzlich die Einbeziehung              Mindestanforderungen an Zuchthunde sind:
    computertomographischer           Untersuchungen               a) tauglich für die Standardzucht sind Hun-
    (CT) erfolgen. Das Obergutachten ist endgültig.                   de die zwei verschiedene, der folgenden
(4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC, RD)                           anerkannten Prüfungen, erfolgreich be-
    Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden,                      standen haben:
    wenn der Augenuntersuchungsbefund die Frei-                        Jugendprüfung (JP/R) oder jagdliche
    heit von PRA, postpolare Katarakt (HC) und to-                         Anlagensichtung        der    Retriever
    tale Retinadysplasie (RD) ergibt. Hunde mit                            (JAS/R)
    anderen Katarakt-Formen können nur mit Hun-                        Arbeitsprüfung mit Dummies (APD/R)
    den verpaart werden, die frei von Katarakt sind.                       - Anfängerklasse
    Hunde mit anderen Retinadysplasie-Formen                           Begleithundeprüfung Teil A (BHP A)
    können nur mit Hunden gepaart werden, die                              bis 28.02.18, DRC-BHP bis 01.03.18
    frei von Retinadysplasie sind. Ein FCR muss                            oder BH/VT (nach VDH)
    einmalig (Mindestalter zwölf Monate) auf Goni-                    oder eine der folgenden Prüfungen:
    odysplasie untersucht werden. Wurde ein FCR                        Arbeitsprüfung mit Dummies (APD/R)
    mit „Fibrae latae“ (kurze Trabekel) oder „La-                          – Fortgeschrittenen oder Offene Klas-
    minae“ (Gewebebrücken) zweifelhaft, vorläufig                          se
    nicht frei oder nicht frei diagnostiziert, muss der                Brauchbarkeitsprüfung / Jagdeig-
    Befund des Deckpartners frei lauten. Lautet der                        nungsprüfung (JEPs) für Feld, Was-
    Befund „Occlusio“ (total dysplastischer Kam-                           ser und Nachsuche
    merwinkel) zweifelhaft, vorläufig nicht frei oder                 Vom DRC anerkannt sind neben den ei-
    nicht frei, kann dem Hund keine Zuchtzulas-                       genen Prüfungen, derzeit die Prüfungen
    sung erteilt werden.                                              des LCD und die BH/VT nach VDH der
    Ein einmaliges Obergutachten (siehe Liste der                     prüfungsberechtigten Vereine.
    Obergutachter) ist zulässig. Der Befund dieses                 b) tauglich für jagdliche oder spezielle jagd-
    Gutachtens ist endgültig.                                         liche Leistungszucht:
    Nicht zur Zucht zugelassen sind:                                  • bestandene Prüfung gemäß der Auf-
        1. Hunde mit dem Befund nicht frei, zwei-                          listung „Liste anerkannter jagdlichen
           felhaft oder vorläufig nicht frei (Obergut-                     Prüfungen zur Anerkennung der
           achten entscheidet)                                             Tauglichkeit für jagdliche und speziel-
        2. Eltern von Hunden mit dem Befund PRA                            le jagdliche Leistungszucht“
           zweifelhaft sind vorläufig von der Zucht        (8) Zuchtzulassungsprüfungen
           zu sperren, bis der PRA frei Befund des             Zuchtzulassungsprüfungen werden ausge-
           Obergutachters dieser Nachkommen                    schrieben. Die Meldung erfolgt auf einem DRC-
           vorliegt                                            Meldebogen. Die Zuchtzulassungsprüfung er-
        3. Eltern von an PRA erkrankten Hunden                 folgt durch einen vom VDH zugelassenen
        4. direkte Nachkommen (F1-Generation)                  Zuchtrichter. Es muss mindestens die Note
           von an PRA erkrankten Hunden                        ”sehr gut” erreicht werden. Hunde mit der
        5. bekannte PRA-Träger.                                Formwertnote ”gut” dürfen zur Zucht zugelas-
    Der Augenuntersuchungsbefund hat eine Gel-                 sen werden, wenn sie eine RGP bestanden
    tungsdauer von 24 Monaten, Stichtag ist das                haben. Ein Hund mit dem Formwert "gut" muss
    Datum der letzten Augenuntersuchung. Zum                   mit einem Hund mit der Bewertung mind. "sehr
    Zeitpunkt einer Zuchtverwendung darf die Au-               gut" beim Formwert oder, für ausländische
    genuntersuchung nicht älter als 24 Monate                  Hunde, bei einer Ausstellung mit CACIB
    sein; entscheidend ist der Tag des ersten                  Vergabe (für England eine Platzierung auf einer
    Deckaktes. Die Augenuntersuchung ist durch                 Show mit CC - Vergabe) gepaart werden. Das
    einen vom DRC zugelassenen Tierarzt durch-                 Mindestalter beträgt 12 Monate. Die Zuchtzu-
    zuführen.                                                  lassungsprüfung kann zweimal wiederholt wer-
(5) Zähne                                                      den.
    Das Gebiss eines Zuchthundes muss wie folgt           (9) Zucht ausschließende Fehler
    beschaffen sein:                                           Unter anderem schließen folgende Fehler eine
         Komplette Schere                                     Zuchtzulassung aus:
         Zange (mit Auflage: Zuchtpartner muss                    a) Fehlen eines oder beider Hoden im
           Scherengebiss haben; ein Zangengebiss                         Hodensack
           liegt nur vor, wenn alle Schneidezähne                  b) Entropium
           Zange stehen)                                           c) Ektropium
         Es werden 2 fehlende Zähne toleriert, es                 d) postpolare Katarakt (HC)
           darf sich hierbei jedoch nicht um die                   e) fortschreitender          Netzhautschwund
           Zähne P4, M1 oder C handeln                                   (GPRA und CPRA)
(6) Nachweis der Schussfestigkeit                                  f)    totale Retinadysplasie (RD)
    Der Nachweis der Schussfestigkeit muss von                     g) erhebliche Zahnfehler und Kieferano-
    einem in der FCI- bzw. VDH- bzw. JGHV-                               malien, die mit einer deutlichen Verkür-
Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever im DRC                                                                  4

              zung                                             so hat der Züchter dem Rassezuchtwart und
              des Oberkiefers (Vorbiss) oder Unter-            der Geschäftsstelle zusammen mit dem Deck-
              kiefers (Rückbiss) einhergehen                   schein die Unterlagen des Rüden (Ahnentafel,
         h) auffällige Pigmentfehler                           HD, und gegebenenfalls entsprechende Be-
         i)   starke Größenabweichungen vom FCI-               scheinigungen, die eine Auflage der Hündin er-
              Standard                                         fordert, sowie einen gültigen Augenuntersu-
         j)   Goniodysplasie mit Befund „Occlusio“             chungsbefund, Prüfungen etc.) vorzulegen.
              (total dysplastischer Kammerwinkel)              Wurde bei der Zuchtzulassung eine Auflage er-
              oder primäres Glaukom                            teilt, ist der Züchter verpflichtet, die Auflagen
(10) Zuchtzulassung                                            strikt zu beachten. Für die Einhaltung der
     Hundebesitzer, deren Hund alle Anforderungen              Zuchtbestimmungen ist der jeweilige Züchter
     für eine Zuchtzulassung erfüllt, können bei Vor-          selbst verantwortlich.
     lage folgender Unterlagen in einfacher Kopie              Rüden aus anderen FCI- oder FCI-anerkannten
     und der Original-Ahnentafel eine Zuchtzulas-              Vereinen, die im DRC infolge eines auf der
     sung bei der Geschäftsstelle beantragen:                  Grundlage der DRC-Zuchtordnung festgestell-
         1. Zensurentafeln geforderter Prüfungen               ten Zucht ausschließenden Fehlers eine Zucht-
         2. Protokollbogen der Zuchtzulassungs-                zulassung nicht erhalten würden oder erhalten
              prüfung                                          haben, können auch dann nicht zur Zucht im
         3. HD-Gutachten                                       DRC verwendet werden, wenn sie in einem an-
         4. ED-Gutachten                                       deren in- oder ausländischen Zuchtverein eine
         5. Augenuntersuchungsbefund (nicht älter              Zuchtzulassung erhalten haben oder anderwei-
              als 24 Monate) und Augenuntersu-                 tig zur Zucht verwendet worden sind, es sei
              chungsbefund mit Untersuchung auf                denn, sie bestehen die in der DRC-Zucht-
              Goniodysplasie                                   ordnung vorgesehene Zweitprüfung bezie-
         6. Nachweis der Schussfestigkeit (ausge-              hungsweise Oberbegutachtung.
              stellt von einem FCI-, JGHV- oder          (2)   Altersbestimmung
              VDH-Richter)                                     Das Mindestalter für den ersten Deckakt wird
         7. Deckrüdenbesitzer müssen mit dem                   für die Hündin auf 24 Monate festgelegt. Für
              Antrag auf Zuchtzulassung ihres ersten           den Rüden wird das Mindestalter für den ersten
              Rüden den Nachweis über den Besuch               Deckakt auf 15 Monate festgelegt. Maßgebend
              eines Neuzüchterseminars vorlegen.               ist das Alter am Decktag. Mit Vollendung des 8.
     Der Antrag auf Zuchtzulassung muss mindes-                Lebensjahres scheiden Hündinnen aus der
     tens 4 Wochen vor dem geplanten Deckakt ge-               Zucht aus. Maßgebend ist das Alter am Deck-
     stellt werden. Bei Eingang der Zuchtzulassung             tag. Für Rüden ist keine Altersgrenze festge-
     beim Eigentümer vor Ablauf der 4 Wochen kann              legt.
     der Deckrüde sofort eingesetzt werden.              (3)   Deckschein
     Die Zuchtzulassung wird nach Vorliegen aller              Der Deckscheinvordruck ist rechtzeitig vor dem
     Einzelergebnisse von der Geschäftsstelle aus-             Deckakt vom Zuchthündinnenbesitzer beim
     gesprochen. Zuchtzulassungen können erteilt               Rassezuchtwart oder einem Zuchtkommissi-
     werden:                                                   onsmitglied anzufordern. Dieser ist ausgefüllt
         1. ohne Auflage                                       und vom Zuchthündinnenbesitzer und Deckrü-
         2. mit Auflage                                        denbesitzer innerhalb von 8 Tagen nach erfolg-
     Nach Erteilung der Zuchtzulassung werden die              tem Deckakt an den Zuchtwart und die Ge-
     Original-Ahnentafel sowie die Zuchtzulas-                 schäftsstelle unterschrieben zurück zu senden.
     sungsbescheinigung an den Eigentümer ge-                  Der aktuelle Augenuntersuchungsbefund sowie
     sandt. Die Zuchtzulassung wird erst nach Ein-             ggf. weitere Unterlagen sind beizulegen.
     gang beim Züchter rechtskräftig. Bereits erteilte   (4)   Aufgaben des Deckrüdenbesitzers
     Zuchtzulassungen kann die Zuchtkommission                 Der Rüdenbesitzer hat über die Deckakte sei-
     in begründeten Fällen vorübergehend oder für              nes Rüden schriftlich Nachweis zu führen
     immer, auch in Verbindung mit Auflagen, ein-              (Deckbuch/Zuchtbuch). Das Deckbuch kann
     ziehen.                                                   jederzeit von dem Rassezuchtwart zur Einsicht
(11) Veröffentlichung der Ergebnisse                           angefordert werden. Deckrüdenbesitzer und
     Sämtliche Ergebnisse werden veröffentlicht.               Zuchthündinnenbesitzer müssen sich vor dem
                                                               Deckakt vom Vorliegen einer gültigen Zuchtzu-
§4 Deckakt                                                     lassung und Augenuntersuchung überzeugen,
                                                               sowie eventuelle Zuchtauflagen beachten. Über
(1) Deckrüde
                                                               Unregelmäßigkeiten muss der Rassezuchtwart
    Der Zuchthündinnenbesitzer hat freie Wahl un-
                                                               unterrichtet werden, ggf. darf sogar der Deck-
    ter den im DRC zur Zucht zugelassenen Rüden
                                                               akt nicht durchgeführt werden.
    sowie den ausländischen Rüden aus FCI-
                                                         (5)   Inzestzucht
    Vereinen oder FCI-anerkannten Vereinen,
                                                               Paarungen von Verwandten ersten Grades,
    wenn sie die jeweiligen nationalen Bestimmun-
                                                               z.B. Tochter/Vater, Mutter/Sohn, Geschwistern
    gen in dem Land erfüllen, in dem der Rüde
                                                               oder Halbgeschwistern sind nicht zulässig.
    steht und der Eigentümer des Rüden seinen
    Hauptwohnsitz hat. Wurde ein ausländischer
    Rüde noch nicht im DRC zur Zucht eingesetzt,
Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever im DRC                                                             5

(6) Künstliche Besamung                                (5) Belegen der Hündin
    Eine künstliche Besamung muss durch Eintra-            Hündinnen dürfen innerhalb von 12 Monaten
    gung auf dem Deckschein gemeldet werden.               maximal einen Wurf aufziehen, vom Decktag
    Sie darf nur dann erfolgen, wenn sich beide            des vorherigen Wurfes gerechnet.
    Partner zuvor auf natürliche Weise fortgepflanzt
    haben       (FCI-Reglement       und      VDH-     §6 Zuchtbuch
    Zuchtordnung).
                                                       (1) Grundlagen
    Die Verantwortung für die Einhaltung dieser
                                                           Zuchtbücher sind wesentliche Grundlagen der
    Bestimmung liegt beim Züchter, sie muss daher
                                                           Rassehundezucht. Ihr Informationsgehalt soll
    nicht von der Zuchtkommission genehmigt
                                                           so umfassend wie möglich sein.
    werden.
                                                       (2) Inhalt
                                                           Die wesentlichen Daten der Zuchtbücher müs-
§5 Wurf                                                    sen in den Ahnentafeln geordnet wiedergege-
(1) Wurfmeldung                                            ben werden. Für einen Wurf müssen mindes-
    Züchter müssen Würfe und das Leerbleiben               tens angegeben sein:
    der Hündin gemäß den Vorschriften der Zwin-            Zwingername, Name und Anschrift des Züch-
    gerordnung fristgerecht melden.                        ters, Wurftag der Welpen, Kaiserschnitt, Na-
(2) Wurfabnahme                                            men und Zuchtbuchnummern der Eltern und
    Die Wurfabnahme und die Eintragung der Wel-            Großeltern sowie deren Gesundheitsstatus
    pen dürfen erst in der 8. Lebenswoche (ab dem          (HD, ED, Augen), Geschlecht, Farbe, Name,
    50. Lebenstag) der Welpen erfolgen. Der ge-            Chip-/Tätowiernummern der Welpen.
    samte Wurf muss im Beisein der Mutterhündin        (3) Eintragung
    am Wohnsitz und im Beisein des Züchters                Bei Eintragung in das Zuchtbuch müssen min-
    durch einen Zuchtwart abgenommen werden.               destens drei Generationen der Vorfahren
    Dabei wird ein ausführlicher Wurfabnahmebe-            nachgewiesen werden, die in vom VDH oder
    richt erstellt (DRC-Vordruck muss verwendet            der FCI anerkannten Zuchtbüchern eingetragen
    werden); der Züchter erhält ein Exemplar die-          sind und neben den Namen und Zuchtbuch-
    ses Berichtes ausgehändigt. Die Welpen müs-            nummern       Eintragungen     über     Chip-
    sen zum Zeitpunkt der Wurfabnahme durch ei-            /Tätowiernummern, Farbe, abgelegte Leis-
    nen Tierarzt gechippt worden sein; sie sollen          tungsprüfungen, Siegertitel und Zuchtzulas-
    schutzgeimpft (SHL-P) und müssen mehrfach              sungen aufweisen.
    entwurmt sein. Die Schutzimpfung ist durch ei-
    nen internationalen Impfpass zu belegen.           §7 Ahnentafeln / Abstammungsnachweise
    Bei erfolgter Impfung nach der Wurfabnahme
                                                       (1) Ahnentafeln sind Abstammungsnachweise, für
    muss eine tierärztliche Bescheinigung spätes-
                                                           die der Zuchtbuchführer gewährleistet, dass
    tens mit dem Antrag auf Ahnentafeln vom
                                                           diese mit den Zuchtbucheintragungen identisch
    Züchter nachgereicht werden. Die Abgabe der
                                                           sind. Die Ahnentafeln sind deutlich mit dem
    Welpen ist ab dem Tag der Vollendung der 8.
                                                           Emblem des VDH, JGHV und der FCI gekenn-
    Lebenswoche nur nach erfolgter Schutzimp-
                                                           zeichnet. Sie sind spätestens innerhalb der in
    fung erlaubt. Ein Verkauf an den Handel bzw.
                                                           der Zwingerordnung des DRC genannten Frist
    eine Abgabe zur Kaufvermittlung durch Dritte
                                                           bei der Geschäftsstelle zu beantragen.
    wird mit Ausschluss und Zuchtbuchsperre ge-
    ahndet.                                            (2) Ahnentafeln bleiben Eigentum des DRC. Be-
                                                           sitzrecht an der Ahnentafel hat der Eigentümer
(3) Kaiserschnitt
    Nach einem zweiten Kaiserschnitt ist die Hün-          des Hundes. Das Besitzrecht an der Ahnentafel
    din von der weiteren Zucht ausgeschlossen.             kann auch ein Pfandgläubiger während der
                                                           Dauer des Pfandverhältnisses oder ein Mieter
(4) Zahl der Würfe
                                                           einer Hündin zu Zuchtzwecken während der
    Eine Hündin darf insgesamt nicht mehr als drei
                                                           Dauer des Mietvertrages haben.
    Würfe haben. Hündinnen, die in drei Würfen
    insgesamt nicht mehr als 17 Welpen gewölft         (3) Eigentumswechsel am Hund sind auf der Ah-
    haben, können auf Antrag an die Zuchtkom-              nentafel mit Namen und Adresse, Ort, Datum
    mission einen vierten Wurf genehmigt bekom-            und Unterschrift des Verkäufers zu bestätigen.
    men. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung        (4) In die Ahnentafel der Zuchthündin sind die
    der oberen Altersgrenze. In die Beurteilung            Wurfdaten und Wurfstärken incl. Kaiserschnitt
    fließen unter anderem ein: Vollhodigkeit,              einzutragen. Bei der Ausstellung von Zweit-
    HD/ED-Ergebnisse und Leistungsnachweise                schrift-Ahnentafeln sind diese Daten zu über-
    der Nachzucht. In einem Zwinger dürfen nicht           nehmen.
    mehr als drei Würfe im Kalenderjahr fallen und     (5) Der DRC kann die Vorlage der Ahnentafeln je-
    maximal zwei Würfe gleichzeitig unabhängig             derzeit verlangen, um Eintragungen zu überprü-
    von der Rasse großgezogen werden. Zu der               fen, zu berichtigen oder zu ergänzen. Unrichtige
    Anzahl der Würfe werden auch die addiert, die          oder gefälschte Ahnentafeln sind für ungültig zu
    nicht die Voraussetzungen dieser Zuchtord-             erklären und einzuziehen.
    nung erfüllen.                                     (6) Eintragungen aus den Ahnentafeln der Ahnen
                                                           können nur bis zur Wurfeintragung der Welpen
                                                           durch die Zuchtbuchstellen übernommen wer-
Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever im DRC           6

    den; nach Wurfeintrag erworbene Titel und
    Leistungszeichen der Ahnen werden auch spä-
    ter nicht nachgetragen.
(7) Die Welpen eines Wurfes erhalten Namen mit
    demselben Anfangsbuchstaben. Die Würfe in ei-
    nem Zwinger erhalten den Wurfbuchstaben in
    aufsteigender alphabetischer Reihenfolge (d.h.
    erster Wurf mit A, zweiter Wurf mit B usw. Wer-
    den in einer Zuchtstätte mehrere Rassen gezüch-
    tet, so gilt vorstehende Regel pro Rasse.
(8) Die DRC-Züchter sind verpflichtet, alle Würfe und
    alle Welpen der Zuchtbuchführung zur Eintra-
    gung zu melden.

§8 Zuchtarten
(1) Der DRC betreibt eine Standardzucht und eine
    jagdliche Leistungszucht. Die Ahnentafeln für
    Standardzucht und jagdliche Leistungszucht
    werden farblich unterschieden und als solche
    gekennzeichnet. Welpen aus Standardzucht
    und jagdlicher Leistungszucht werden als sol-
    che in das Zuchtbuch eingetragen.
(2) Für jagdliche Leistungszucht muss für beide
    Elterntiere mindestens eine der in der vom
    DRC anerkannten und genehmigten Liste auf-
    geführten jagdlichen Prüfungen nachgewiesen
    werden.
(3) Für die “spezielle jagdliche Leistungszucht”
    muss für beide Elterntiere sowie für alle Groß-
    eltern mindestens eine der in der vom DRC an-
    erkannten und genehmigten Liste aufgeführten
    jagdlichen Prüfungen nachgewiesen werden.
(4) Alle Zuchten, die nicht unter diese Kriterien
    fallen, gelten als Standardzucht.
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