Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever - des Deutschen Retriever Club e.V. Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001, zuletzt ...
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Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever des Deutschen Retriever Club e.V. (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001, zuletzt geändert durch die Züchterversammlung am 04.02.2018 und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 17.03.2018
Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever im DRC (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001, zuletzt geändert durch die Züchterversammlung am 04.02.2018 und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 17.03.2018 Inhaltsverzeichnis §1 Allgemeines §4 Deckakt §2 Züchter /Zuchtrecht (1) Deckrüde (1) Züchter (2) Altersbestimmung (2) Zwingerbuch (3) Deckschein (3) Zuchtgemeinschaft (4) Aufgaben des Deckrüdenbesitzers (5) Inzestzucht §3 Zuchthunde / Zuchtzulassung (6) Künstliche Besamung (1) Allgemeines (2) Hüftgelenksdysplasie (HD) §5 Wurf (3) Ellenbogendysplasie (ED) (1) Wurfmeldung (4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC, (2) Wurfabnahme RD) (3) Kaiserschnitt (5) Zähne (4) Zahl der Würfe (6) Nachweis der Schussfestigkeit (5) Belegen der Hündin (7) Nachweis von Prüfungen §6 Zuchtbuch (8) Zuchtzulassungsprüfungen (1) Grundlagen (9) Zucht ausschließende Fehler (2) Inhalt (10) Zuchtzulassung (3) Eintragung (11) Veröffentlichung der Ergebnisse §7 Ahnentafeln / Abstammungsnachweise §8 Zuchtarten (1) Standardzucht (2) jagdliche Leistungszucht (3) spezielle jagdliche Leistungszucht
Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever im DRC 2 §1 Allgemeines lebenden Personen. Bei Zuchtgemeinschaften ist dem Rassezuchtwart jeweils für jeden ge- (1) Das internationale Zuchtreglement der Federa- planten Wurf ein Zuchtverantwortlicher im Sin- tion Cynologique Internationale (FCI) und die ne der VDH- und DRC-Zuchtordnung zu be- Zuchtordnung des VDH gelten als Rahmen- nennen. richtlinien für alle im VDH zusammengeschlos- senen Rassehundevereine. (2) Zuständig und damit verantwortlich für die §3 Zuchthunde / Zuchtzulassung Zucht innerhalb dieser Richtlinien und deren Voraussetzungen für eine Zulassung zur Zucht rassespezifischen Erweiterungen ist der DRC. für alle Rüden und Hündinnen: Dies schließt die Zuchtlenkung, Zuchtberatung, (1) Allgemeines Zuchtkontrolle sowie die Führung des Zuchtbu- Es muss eine vom DRC/VDH anerkannte Ah- ches ein. nentafel vorliegen. Die Chip-/ Tätowiernummer (3) Zuchtziel des DRC ist ein wesenssicherer, des Hundes muss mit der auf der Ahnentafel gesunder, leistungsfähiger Hund, der dem FCI- eingetragenen Chip-/ Tätowiernummer über- Standard entspricht. Erbliche Defekte und einstimmen. Hunde aus anderen FCI- Krankheiten werden erfasst und systematisch anerkannten Zuchtvereinen müssen in das bekämpft. DRC-Zuchtbuch übernommen worden sein. (4) Rechtswirksame Zuchtverbote sowie Aus- Hunde mit Zucht ausschließenden Fehlern schlüsse von Züchtern aus dem Verein sind der können nicht zur Zucht eingesetzt werden. VDH- Geschäftsstelle unverzüglich zu melden. (2) Hüftgelenksdysplasie (HD) (5) Die Zuchtordnung ist nach Änderung in ihrer Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, jeweils gültigen Fassung unter Kennzeichnung wenn das HD-Gutachten der vorgenannten Änderung in dreifacher Aus- A1 - 2 ”frei” fertigung unaufgefordert und unverzüglich an B1 - 2 ”Grenzfall” die VDH-Geschäftsstelle zu senden. C1 - 2 ”leicht” (mit Auflage) ergibt. Hunde mit mittlerer und schwerer HD §2 Züchter / Zuchtrecht (HD-D und HD-E) sind generell von der Zucht ausgeschlossen. Hunde mit leichter HD (C1-2, (1) Züchter HD-2) dürfen nur mit einem Hund verpaart Der Status des Züchters ergibt sich aus §42(1) werden, der HD frei (A1-2, HD-0) ist oder HD der DRC-Satzung. Nicht als Züchter gilt je- Grenzfall (HD-B1-2, HD-1) hat. mand, dessen Aufnahme noch nicht ausdrück- Die offizielle Röntgenaufnahme der Hüftgelen- lich bestätigt worden ist oder gegen den ein ke darf erst nach Vollendung des ersten Le- Vereinsverfahren auf Ausschluss oder Strei- bensjahres des betreffenden Hundes angefer- chung im Sinne der Satzung läuft. tigt werden. Die Ahnentafel ist dem Röntgen- Das Mieten von Hündinnen zur Zucht ist die tierarzt vorzulegen, der diese mit dem HD- Ausnahme, die der vorherigen Zustimmung der Stempel versieht. In allen Röntgenaufnahmen Zuchtkommission bedarf. Ein schriftlicher Ver- sind der volle Name des Hundes und die Chip- trag ist beim Antrag vorzulegen. Ab dem Deck- /Tätowiernummer so einzutragen, dass sie tag sollte, jedoch spätestens 30 Tage nach nicht verändert werden können. Ist der Hund dem 1. Decktag muss die Hündin in Gewahr- nicht identifizierbar, muss der Röntgentierarzt sam des Mieters sein. Stellvertretung durch einen Chip setzen. Dritte ist unzulässig. Dies kann vom Rasse- In deutschem Besitz befindliche Hunde müssen zuchtwart oder einer von ihm beauftragten Per- nach dem oben beschriebenen Verfahren ge- son unangemeldet überprüft werden. Hündin- röntgt und beurteilt sein. Die Röntgenaufnah- nen, die im Eigentum oder Besitz von Personen men müssen von dem vom DRC bestellten stehen, denen das Zuchtbuch gesperrt ist, dür- Gutachter ausgewertet werden. Auf Wunsch fen nicht zur Zuchtmiete herangezogen wer- des Besitzers kann ein Obergutachten über den. den Rassezuchtwart in Auftrag gegeben wer- (2) Zwingerbuch den. Dieses Gutachten ist endgültig. Jeder Züchter hat ein Zwingerbuch zu führen. (3) Ellenbogendysplasie (ED) Die Verwendung des VDH-Zwingerbuchs wird Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, empfohlen. Mindestens muss es sich dabei je- wenn das ED-Gutachten doch um in der Reihenfolge der Zuchtvorgänge ED frei abgeheftete Kopien der Wurfunterlagen und ED Grenzfall der Käuferadressen handeln. Dieses Buch ist ED Grad I (leicht) (mit Auflage) bei jeder Wurfabnahme dem Zuchtwart vorzu- ergibt. Hunde mit ED Grad II (mittel) und ED legen bzw. kann jederzeit vom Rassezuchtwart Grad III (schwer) sind generell von der Zucht eingesehen bzw. zur Einsicht angefordert wer- ausgeschlossen. Hunde mit ED Grad I (leicht) den. dürfen nur mit einem Hund verpaart werden, der (3) Zuchtgemeinschaft ED frei ist oder ED Grenzfall hat. Alle Züchter einer Zwingergemeinschaft müs- Die offiziellen Röntgenaufnahmen der Ellenbo- sen ihre Welpen bei demselben Zuchtverein ei- gengelenke dürfen erst nach Vollendung des ner Rasse eintragen lassen. Gleiches gilt für al- ersten Lebensjahres des betreffenden Hundes le Zuchtstätten von in häuslicher Gemeinschaft angefertigt werden. Das Verfahren entspricht
Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever im DRC 3 dem der HD-Untersuchung. Auf Wunsch des Richterliste eingetragenen Richter durchgeführt Besitzers kann ein Obergutachten über den werden. Rassezuchtwart in Auftrag gegeben werden; (7) Nachweis von Prüfungen hierbei kann auch zusätzlich die Einbeziehung Mindestanforderungen an Zuchthunde sind: computertomographischer Untersuchungen a) tauglich für die Standardzucht sind Hun- (CT) erfolgen. Das Obergutachten ist endgültig. de die zwei verschiedene, der folgenden (4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC, RD) anerkannten Prüfungen, erfolgreich be- Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, standen haben: wenn der Augenuntersuchungsbefund die Frei- Jugendprüfung (JP/R) oder jagdliche heit von PRA, postpolare Katarakt (HC) und to- Anlagensichtung der Retriever tale Retinadysplasie (RD) ergibt. Hunde mit (JAS/R) anderen Katarakt-Formen können nur mit Hun- Arbeitsprüfung mit Dummies (APD/R) den verpaart werden, die frei von Katarakt sind. - Anfängerklasse Hunde mit anderen Retinadysplasie-Formen Begleithundeprüfung Teil A (BHP A) können nur mit Hunden gepaart werden, die bis 28.02.18, DRC-BHP bis 01.03.18 frei von Retinadysplasie sind. Ein FCR muss oder BH/VT (nach VDH) einmalig (Mindestalter zwölf Monate) auf Goni- oder eine der folgenden Prüfungen: odysplasie untersucht werden. Wurde ein FCR Arbeitsprüfung mit Dummies (APD/R) mit „Fibrae latae“ (kurze Trabekel) oder „La- – Fortgeschrittenen oder Offene Klas- minae“ (Gewebebrücken) zweifelhaft, vorläufig se nicht frei oder nicht frei diagnostiziert, muss der Brauchbarkeitsprüfung / Jagdeig- Befund des Deckpartners frei lauten. Lautet der nungsprüfung (JEPs) für Feld, Was- Befund „Occlusio“ (total dysplastischer Kam- ser und Nachsuche merwinkel) zweifelhaft, vorläufig nicht frei oder Vom DRC anerkannt sind neben den ei- nicht frei, kann dem Hund keine Zuchtzulas- genen Prüfungen, derzeit die Prüfungen sung erteilt werden. des LCD und die BH/VT nach VDH der Ein einmaliges Obergutachten (siehe Liste der prüfungsberechtigten Vereine. Obergutachter) ist zulässig. Der Befund dieses b) tauglich für jagdliche oder spezielle jagd- Gutachtens ist endgültig. liche Leistungszucht: Nicht zur Zucht zugelassen sind: • bestandene Prüfung gemäß der Auf- 1. Hunde mit dem Befund nicht frei, zwei- listung „Liste anerkannter jagdlichen felhaft oder vorläufig nicht frei (Obergut- Prüfungen zur Anerkennung der achten entscheidet) Tauglichkeit für jagdliche und speziel- 2. Eltern von Hunden mit dem Befund PRA le jagdliche Leistungszucht“ zweifelhaft sind vorläufig von der Zucht (8) Zuchtzulassungsprüfungen zu sperren, bis der PRA frei Befund des Zuchtzulassungsprüfungen werden ausge- Obergutachters dieser Nachkommen schrieben. Die Meldung erfolgt auf einem DRC- vorliegt Meldebogen. Die Zuchtzulassungsprüfung er- 3. Eltern von an PRA erkrankten Hunden folgt durch einen vom VDH zugelassenen 4. direkte Nachkommen (F1-Generation) Zuchtrichter. Es muss mindestens die Note von an PRA erkrankten Hunden ”sehr gut” erreicht werden. Hunde mit der 5. bekannte PRA-Träger. Formwertnote ”gut” dürfen zur Zucht zugelas- Der Augenuntersuchungsbefund hat eine Gel- sen werden, wenn sie eine RGP bestanden tungsdauer von 24 Monaten, Stichtag ist das haben. Ein Hund mit dem Formwert "gut" muss Datum der letzten Augenuntersuchung. Zum mit einem Hund mit der Bewertung mind. "sehr Zeitpunkt einer Zuchtverwendung darf die Au- gut" beim Formwert oder, für ausländische genuntersuchung nicht älter als 24 Monate Hunde, bei einer Ausstellung mit CACIB sein; entscheidend ist der Tag des ersten Vergabe (für England eine Platzierung auf einer Deckaktes. Die Augenuntersuchung ist durch Show mit CC - Vergabe) gepaart werden. Das einen vom DRC zugelassenen Tierarzt durch- Mindestalter beträgt 12 Monate. Die Zuchtzu- zuführen. lassungsprüfung kann zweimal wiederholt wer- (5) Zähne den. Das Gebiss eines Zuchthundes muss wie folgt (9) Zucht ausschließende Fehler beschaffen sein: Unter anderem schließen folgende Fehler eine Komplette Schere Zuchtzulassung aus: Zange (mit Auflage: Zuchtpartner muss a) Fehlen eines oder beider Hoden im Scherengebiss haben; ein Zangengebiss Hodensack liegt nur vor, wenn alle Schneidezähne b) Entropium Zange stehen) c) Ektropium Es werden 2 fehlende Zähne toleriert, es d) postpolare Katarakt (HC) darf sich hierbei jedoch nicht um die e) fortschreitender Netzhautschwund Zähne P4, M1 oder C handeln (GPRA und CPRA) (6) Nachweis der Schussfestigkeit f) totale Retinadysplasie (RD) Der Nachweis der Schussfestigkeit muss von g) erhebliche Zahnfehler und Kieferano- einem in der FCI- bzw. VDH- bzw. JGHV- malien, die mit einer deutlichen Verkür-
Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever im DRC 4 zung so hat der Züchter dem Rassezuchtwart und des Oberkiefers (Vorbiss) oder Unter- der Geschäftsstelle zusammen mit dem Deck- kiefers (Rückbiss) einhergehen schein die Unterlagen des Rüden (Ahnentafel, h) auffällige Pigmentfehler HD, und gegebenenfalls entsprechende Be- i) starke Größenabweichungen vom FCI- scheinigungen, die eine Auflage der Hündin er- Standard fordert, sowie einen gültigen Augenuntersu- j) Goniodysplasie mit Befund „Occlusio“ chungsbefund, Prüfungen etc.) vorzulegen. (total dysplastischer Kammerwinkel) Wurde bei der Zuchtzulassung eine Auflage er- oder primäres Glaukom teilt, ist der Züchter verpflichtet, die Auflagen (10) Zuchtzulassung strikt zu beachten. Für die Einhaltung der Hundebesitzer, deren Hund alle Anforderungen Zuchtbestimmungen ist der jeweilige Züchter für eine Zuchtzulassung erfüllt, können bei Vor- selbst verantwortlich. lage folgender Unterlagen in einfacher Kopie Rüden aus anderen FCI- oder FCI-anerkannten und der Original-Ahnentafel eine Zuchtzulas- Vereinen, die im DRC infolge eines auf der sung bei der Geschäftsstelle beantragen: Grundlage der DRC-Zuchtordnung festgestell- 1. Zensurentafeln geforderter Prüfungen ten Zucht ausschließenden Fehlers eine Zucht- 2. Protokollbogen der Zuchtzulassungs- zulassung nicht erhalten würden oder erhalten prüfung haben, können auch dann nicht zur Zucht im 3. HD-Gutachten DRC verwendet werden, wenn sie in einem an- 4. ED-Gutachten deren in- oder ausländischen Zuchtverein eine 5. Augenuntersuchungsbefund (nicht älter Zuchtzulassung erhalten haben oder anderwei- als 24 Monate) und Augenuntersu- tig zur Zucht verwendet worden sind, es sei chungsbefund mit Untersuchung auf denn, sie bestehen die in der DRC-Zucht- Goniodysplasie ordnung vorgesehene Zweitprüfung bezie- 6. Nachweis der Schussfestigkeit (ausge- hungsweise Oberbegutachtung. stellt von einem FCI-, JGHV- oder (2) Altersbestimmung VDH-Richter) Das Mindestalter für den ersten Deckakt wird 7. Deckrüdenbesitzer müssen mit dem für die Hündin auf 24 Monate festgelegt. Für Antrag auf Zuchtzulassung ihres ersten den Rüden wird das Mindestalter für den ersten Rüden den Nachweis über den Besuch Deckakt auf 15 Monate festgelegt. Maßgebend eines Neuzüchterseminars vorlegen. ist das Alter am Decktag. Mit Vollendung des 8. Der Antrag auf Zuchtzulassung muss mindes- Lebensjahres scheiden Hündinnen aus der tens 4 Wochen vor dem geplanten Deckakt ge- Zucht aus. Maßgebend ist das Alter am Deck- stellt werden. Bei Eingang der Zuchtzulassung tag. Für Rüden ist keine Altersgrenze festge- beim Eigentümer vor Ablauf der 4 Wochen kann legt. der Deckrüde sofort eingesetzt werden. (3) Deckschein Die Zuchtzulassung wird nach Vorliegen aller Der Deckscheinvordruck ist rechtzeitig vor dem Einzelergebnisse von der Geschäftsstelle aus- Deckakt vom Zuchthündinnenbesitzer beim gesprochen. Zuchtzulassungen können erteilt Rassezuchtwart oder einem Zuchtkommissi- werden: onsmitglied anzufordern. Dieser ist ausgefüllt 1. ohne Auflage und vom Zuchthündinnenbesitzer und Deckrü- 2. mit Auflage denbesitzer innerhalb von 8 Tagen nach erfolg- Nach Erteilung der Zuchtzulassung werden die tem Deckakt an den Zuchtwart und die Ge- Original-Ahnentafel sowie die Zuchtzulas- schäftsstelle unterschrieben zurück zu senden. sungsbescheinigung an den Eigentümer ge- Der aktuelle Augenuntersuchungsbefund sowie sandt. Die Zuchtzulassung wird erst nach Ein- ggf. weitere Unterlagen sind beizulegen. gang beim Züchter rechtskräftig. Bereits erteilte (4) Aufgaben des Deckrüdenbesitzers Zuchtzulassungen kann die Zuchtkommission Der Rüdenbesitzer hat über die Deckakte sei- in begründeten Fällen vorübergehend oder für nes Rüden schriftlich Nachweis zu führen immer, auch in Verbindung mit Auflagen, ein- (Deckbuch/Zuchtbuch). Das Deckbuch kann ziehen. jederzeit von dem Rassezuchtwart zur Einsicht (11) Veröffentlichung der Ergebnisse angefordert werden. Deckrüdenbesitzer und Sämtliche Ergebnisse werden veröffentlicht. Zuchthündinnenbesitzer müssen sich vor dem Deckakt vom Vorliegen einer gültigen Zuchtzu- §4 Deckakt lassung und Augenuntersuchung überzeugen, sowie eventuelle Zuchtauflagen beachten. Über (1) Deckrüde Unregelmäßigkeiten muss der Rassezuchtwart Der Zuchthündinnenbesitzer hat freie Wahl un- unterrichtet werden, ggf. darf sogar der Deck- ter den im DRC zur Zucht zugelassenen Rüden akt nicht durchgeführt werden. sowie den ausländischen Rüden aus FCI- (5) Inzestzucht Vereinen oder FCI-anerkannten Vereinen, Paarungen von Verwandten ersten Grades, wenn sie die jeweiligen nationalen Bestimmun- z.B. Tochter/Vater, Mutter/Sohn, Geschwistern gen in dem Land erfüllen, in dem der Rüde oder Halbgeschwistern sind nicht zulässig. steht und der Eigentümer des Rüden seinen Hauptwohnsitz hat. Wurde ein ausländischer Rüde noch nicht im DRC zur Zucht eingesetzt,
Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever im DRC 5 (6) Künstliche Besamung (5) Belegen der Hündin Eine künstliche Besamung muss durch Eintra- Hündinnen dürfen innerhalb von 12 Monaten gung auf dem Deckschein gemeldet werden. maximal einen Wurf aufziehen, vom Decktag Sie darf nur dann erfolgen, wenn sich beide des vorherigen Wurfes gerechnet. Partner zuvor auf natürliche Weise fortgepflanzt haben (FCI-Reglement und VDH- §6 Zuchtbuch Zuchtordnung). (1) Grundlagen Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Zuchtbücher sind wesentliche Grundlagen der Bestimmung liegt beim Züchter, sie muss daher Rassehundezucht. Ihr Informationsgehalt soll nicht von der Zuchtkommission genehmigt so umfassend wie möglich sein. werden. (2) Inhalt Die wesentlichen Daten der Zuchtbücher müs- §5 Wurf sen in den Ahnentafeln geordnet wiedergege- (1) Wurfmeldung ben werden. Für einen Wurf müssen mindes- Züchter müssen Würfe und das Leerbleiben tens angegeben sein: der Hündin gemäß den Vorschriften der Zwin- Zwingername, Name und Anschrift des Züch- gerordnung fristgerecht melden. ters, Wurftag der Welpen, Kaiserschnitt, Na- (2) Wurfabnahme men und Zuchtbuchnummern der Eltern und Die Wurfabnahme und die Eintragung der Wel- Großeltern sowie deren Gesundheitsstatus pen dürfen erst in der 8. Lebenswoche (ab dem (HD, ED, Augen), Geschlecht, Farbe, Name, 50. Lebenstag) der Welpen erfolgen. Der ge- Chip-/Tätowiernummern der Welpen. samte Wurf muss im Beisein der Mutterhündin (3) Eintragung am Wohnsitz und im Beisein des Züchters Bei Eintragung in das Zuchtbuch müssen min- durch einen Zuchtwart abgenommen werden. destens drei Generationen der Vorfahren Dabei wird ein ausführlicher Wurfabnahmebe- nachgewiesen werden, die in vom VDH oder richt erstellt (DRC-Vordruck muss verwendet der FCI anerkannten Zuchtbüchern eingetragen werden); der Züchter erhält ein Exemplar die- sind und neben den Namen und Zuchtbuch- ses Berichtes ausgehändigt. Die Welpen müs- nummern Eintragungen über Chip- sen zum Zeitpunkt der Wurfabnahme durch ei- /Tätowiernummern, Farbe, abgelegte Leis- nen Tierarzt gechippt worden sein; sie sollen tungsprüfungen, Siegertitel und Zuchtzulas- schutzgeimpft (SHL-P) und müssen mehrfach sungen aufweisen. entwurmt sein. Die Schutzimpfung ist durch ei- nen internationalen Impfpass zu belegen. §7 Ahnentafeln / Abstammungsnachweise Bei erfolgter Impfung nach der Wurfabnahme (1) Ahnentafeln sind Abstammungsnachweise, für muss eine tierärztliche Bescheinigung spätes- die der Zuchtbuchführer gewährleistet, dass tens mit dem Antrag auf Ahnentafeln vom diese mit den Zuchtbucheintragungen identisch Züchter nachgereicht werden. Die Abgabe der sind. Die Ahnentafeln sind deutlich mit dem Welpen ist ab dem Tag der Vollendung der 8. Emblem des VDH, JGHV und der FCI gekenn- Lebenswoche nur nach erfolgter Schutzimp- zeichnet. Sie sind spätestens innerhalb der in fung erlaubt. Ein Verkauf an den Handel bzw. der Zwingerordnung des DRC genannten Frist eine Abgabe zur Kaufvermittlung durch Dritte bei der Geschäftsstelle zu beantragen. wird mit Ausschluss und Zuchtbuchsperre ge- ahndet. (2) Ahnentafeln bleiben Eigentum des DRC. Be- sitzrecht an der Ahnentafel hat der Eigentümer (3) Kaiserschnitt Nach einem zweiten Kaiserschnitt ist die Hün- des Hundes. Das Besitzrecht an der Ahnentafel din von der weiteren Zucht ausgeschlossen. kann auch ein Pfandgläubiger während der Dauer des Pfandverhältnisses oder ein Mieter (4) Zahl der Würfe einer Hündin zu Zuchtzwecken während der Eine Hündin darf insgesamt nicht mehr als drei Dauer des Mietvertrages haben. Würfe haben. Hündinnen, die in drei Würfen insgesamt nicht mehr als 17 Welpen gewölft (3) Eigentumswechsel am Hund sind auf der Ah- haben, können auf Antrag an die Zuchtkom- nentafel mit Namen und Adresse, Ort, Datum mission einen vierten Wurf genehmigt bekom- und Unterschrift des Verkäufers zu bestätigen. men. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung (4) In die Ahnentafel der Zuchthündin sind die der oberen Altersgrenze. In die Beurteilung Wurfdaten und Wurfstärken incl. Kaiserschnitt fließen unter anderem ein: Vollhodigkeit, einzutragen. Bei der Ausstellung von Zweit- HD/ED-Ergebnisse und Leistungsnachweise schrift-Ahnentafeln sind diese Daten zu über- der Nachzucht. In einem Zwinger dürfen nicht nehmen. mehr als drei Würfe im Kalenderjahr fallen und (5) Der DRC kann die Vorlage der Ahnentafeln je- maximal zwei Würfe gleichzeitig unabhängig derzeit verlangen, um Eintragungen zu überprü- von der Rasse großgezogen werden. Zu der fen, zu berichtigen oder zu ergänzen. Unrichtige Anzahl der Würfe werden auch die addiert, die oder gefälschte Ahnentafeln sind für ungültig zu nicht die Voraussetzungen dieser Zuchtord- erklären und einzuziehen. nung erfüllen. (6) Eintragungen aus den Ahnentafeln der Ahnen können nur bis zur Wurfeintragung der Welpen durch die Zuchtbuchstellen übernommen wer-
Zuchtordnung für Flat-Coated Retriever im DRC 6 den; nach Wurfeintrag erworbene Titel und Leistungszeichen der Ahnen werden auch spä- ter nicht nachgetragen. (7) Die Welpen eines Wurfes erhalten Namen mit demselben Anfangsbuchstaben. Die Würfe in ei- nem Zwinger erhalten den Wurfbuchstaben in aufsteigender alphabetischer Reihenfolge (d.h. erster Wurf mit A, zweiter Wurf mit B usw. Wer- den in einer Zuchtstätte mehrere Rassen gezüch- tet, so gilt vorstehende Regel pro Rasse. (8) Die DRC-Züchter sind verpflichtet, alle Würfe und alle Welpen der Zuchtbuchführung zur Eintra- gung zu melden. §8 Zuchtarten (1) Der DRC betreibt eine Standardzucht und eine jagdliche Leistungszucht. Die Ahnentafeln für Standardzucht und jagdliche Leistungszucht werden farblich unterschieden und als solche gekennzeichnet. Welpen aus Standardzucht und jagdlicher Leistungszucht werden als sol- che in das Zuchtbuch eingetragen. (2) Für jagdliche Leistungszucht muss für beide Elterntiere mindestens eine der in der vom DRC anerkannten und genehmigten Liste auf- geführten jagdlichen Prüfungen nachgewiesen werden. (3) Für die “spezielle jagdliche Leistungszucht” muss für beide Elterntiere sowie für alle Groß- eltern mindestens eine der in der vom DRC an- erkannten und genehmigten Liste aufgeführten jagdlichen Prüfungen nachgewiesen werden. (4) Alle Zuchten, die nicht unter diese Kriterien fallen, gelten als Standardzucht.
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