Zuchtordnung für Golden Retriever im Deutschen Retriever Club e.V - Beschlossen durch die Züchterversammlung am 07.05.2000; geändert durch die ...
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Zuchtordnung für Golden Retriever im Deutschen Retriever Club e.V. (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 07.05.2000; geändert durch die Züchterversammlung am 14.06.2014 und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 16.08.2014)
Zuchtordnung für Golden Retriever im DRC (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 07.05.2000; geändert durch die Züchterversammlung am 14.06.2014 und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 16.08.2014) Inhaltsverzeichnis §1 Allgemeines (12) Zuchtzulassung §2 Züchter / Zuchtrecht (13) Veröffentlichung der Ergebnisse (1) Züchter §4 Deckakt (2) Zwingerbuch (1) Deckrüde (3) Zuchtgemeinschaft (2) Altersbestimmung §3 Zuchthunde / Zuchtzulassung (3) Deckschein (1) Allgemeines (4) Aufgaben des Deckrüdenbesitzers (2) Hüftgelenksdysplasie (HD) (5) Künstliche Besamung (3) Ellenbogendysplasie (ED) (6) Inzestzucht (4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC) §5 Wurf (5) Zähne (1) Wurfmeldung (6) Wesenstest und Jugendprüfung für (2) Wurfabnahme Retriever (JP/R) (3) Kaiserschnitt (7) Nachweis der Schussfestigkeit (4) Zahl der Würfe (8) Nachweis einer über den Wesenstest §6 Zuchtbuch hinausgehenden Prüfung (1) Grundlagen (9) Zuchtzulassungsprüfung (2) Inhalt (10) DNA-Bank (3) Eintragung (11) Zucht ausschließende Fehler §7 Ahnentafeln / Abstammungsnachweise §8 Zuchtarten
Zuchtordnung für Golden Retriever im DRC 2 jederzeit vom Rassezuchtwart eingesehen §1 Allgemeines bzw. zur Einsicht angefordert werden. (1) Das Internationale Zuchtreglement der (3) Zuchtgemeinschaft Fédération Cynologique Internationale (FCI) Alle Züchter einer Zwingergemeinschaft und die Zuchtordnung des VDH gelten als müssen ihre Welpen bei demselben Zucht- Rahmenrichtlinien für alle im VDH zusam- verein eintragen lassen. Gleiches gilt für alle mengeschlossenen Rassehundevereine. Zuchtstätten von in häuslicher Gemeinschaft (2) Zuständig und damit verantwortlich für die ist lebenden Personen. Bei Zuchtgemeinschaf- der DRC. Dies schließt die Zuchtlenkung, ten ist dem Rassezuchtwart/der Rasse- Zuchtberatung, Zuchtkontrolle sowie die Füh- zuchtwartin für jeden geplanten Wurf ein rung des Zuchtbuches ein. Zuchtverantwortlicher im Sinne der VDH- und (3) Zuchtziel des DRC ist ein wesenssicherer, DRC-Zuchtordnung zu benennen. gesunder, leistungsfähiger Hund, der dem FCI-Standard entspricht. Erbliche Defekte und Krankheiten werden erfasst und syste- §3 Zuchthunde / Zuchtzulassung matisch bekämpft. Voraussetzungen für eine Zulassung zur (4) Rechtswirksame Zuchtverbote sowie Aus- Zucht für alle Rüden und Hündinnen: schlüsse von Züchtern aus dem Verein sind (1) Allgemeines den anderen Zuchtvereinen für dieselbe Ras- Es muss eine vom DRC/VDH anerkannte se sowie der VDH-Geschäftsstelle unverzüg- Ahnentafel vorliegen. Die Chip- lich zu melden. /Tätowiernummer des Hundes muss mit der (5) Die Zuchtordnung ist nach Änderung in ihrer auf der Ahnentafel eingetragenen Chip- jeweils gültigen Fassung unter Kennzeich- /Tätowiernummer übereinstimmen. Hunde nung der vorgenannten Änderung in dreifa- aus anderen FCI-anerkannten Zuchtvereinen cher Ausfertigung unaufgefordert und unver- müssen in das DRC-Zuchtbuch übernommen züglich an die VDH-Geschäftsstelle zu sen- worden sein. Hunde mit Zucht ausschließen- den. den Fehlern können nicht zur Zucht einge- (6) Über Ausnahmen von der Zuchtordnung setzt werden (siehe Ziffer 10). entscheidet die Zuchtkommission auf be- (2) Hüftgelenksdysplasie (HD) gründeten, schriftlichen Antrag. Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn das HD-Gutachten A1 - 2 (HD-0) „frei” §2 Züchter / Zuchtrecht B1 - 2 (HD-1) „Grenzfall” (1) Züchter C1 - 2 (HD-2) „leicht” (mit Auflage) Der Status des Züchters ergibt sich aus § ergibt. Hunde mit mittlerer und schwerer HD 42(1) der DRC-Satzung. Nicht als Züchter gilt (HD-D und HD-E) sind generell von der jemand, dessen Aufnahme noch nicht aus- Zucht ausgeschlossen. Hunde mit leichter drücklich bestätigt worden ist oder gegen den HD (C1-2, HD-2) dürfen nur mit einem Hund ein Vereinsverfahren auf Ausschluss oder gepaart werden, der HD frei (A1-2, HD-0) ist Streichung im Sinne der Satzung läuft. oder HD Grenzfall (HD-B1-2, HD-1) hat. Das Mieten von Hündinnen zur Zucht ist die Die offizielle Röntgenaufnahme der Hüftge- Ausnahme, die der vorherigen Zustimmung lenke darf erst nach Vollendung des ersten der Zuchtkommission bedarf. Ein schriftlicher Lebensjahres des betreffenden Hundes an- Vertrag ist beim Antrag vorzulegen. Ab dem gefertigt werden. Die FCI-Bestimmungen Decktag sollte, jedoch spätestens 30 Tage sind einzuhalten. Die Ahnentafel ist dem nach dem 1. Decktag muss die Hündin im Röntgentierarzt vorzulegen, der diese mit Gewahrsam des Mieters sein. Stellvertretung dem HD-Stempel versieht. In allen Röntgen- durch Dritte ist unzulässig. Dies kann vom aufnahmen sind der volle Name des Hundes Rassezuchtwart oder einer von ihm beauf- und die Chip-/Tätowiernummer so einzutra- tragten Person unangemeldet überprüft wer- gen, dass sie nicht verändert werden kön- den. Hündinnen, die im Eigentum oder Besitz nen; alternativ kann die Röntgenaufnahme von Personen stehen, denen das Zuchtbuch eine Code-Nr. enthalten. Ist der Hund nicht gesperrt ist, dürfen nicht zur Zuchtmiete he- identifizierbar, muss der Röntgentierarzt vor rangezogen werden. dem Röntgen einen Chip setzen. Die Rönt- (2) Zwingerbuch genaufnahmen müssen von dem vom DRC Jeder Züchter hat ein Zwingerbuch zu füh- bestellten Gutachter ausgewertet werden. ren. Die Verwendung des VDH- Auf Wunsch des Besitzers kann ein Ober- Zwingerbuches wird empfohlen. Mindestens gutachten über den Rassezuchtwart in Auf- muss es sich dabei jedoch um in der Reihen- trag gegeben werden. Dieses Gutachten ist folge der Zuchtvorgänge abgeheftete Kopien endgültig. der Wurfunterlagen und der Käuferadressen (3) Ellenbogendysplasie (ED) handeln. Dieses Buch ist bei jeder Wurfab- Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, nahme dem Zuchtwart vorzulegen bzw. kann wenn das ED-Gutachten ED frei
Zuchtordnung für Golden Retriever im DRC 3 ED Grenzfall Hunde mit fehlenden Zähnen (außer P1 ED Grad I (leicht) (mit Auflage) und M3) erhalten eine Zuchtzulassung ergibt. mit Auflage, d.h. sie dürfen nur mit Hun- Hunde mit ED Grad II (mittel) und ED Grad III den ohne Auflagen bzgl. fehlender Zäh- (schwer) sind generell von der Zucht ausge- ne gepaart werden. schlossen. Hunde mit ED Grad I (leicht) dür- (6) Wesenstest und Jugendprüfung für fen nur mit einem Hund gepaart werden, der Retriever (JP/R) ED frei ist oder ED Grenzfall hat. a) Der Nachweis eines bestandenen We- Die offiziellen Röntgenaufnahmen der Ellen- senstests des DRC nach Schweizer Muster bogengelenke dürfen erst nach Vollendung im Alter von mindestens 12 Monaten (We- des ersten Lebensjahres des betreffenden senstestordnung) ist Voraussetzung für eine Hundes angefertigt werden. Das Verfahren Zuchtzulassung. entspricht dem der HD-Untersuchung. Ein nicht bestandener Wesenstest kann nur (4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC, RD) durch einen bestandenen, 2. Wesenstest Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, korrigiert werden. wenn der Augenuntersuchungsbefund die Dieser 2. Wesenstest wird von einem aner- Freiheit von PRA und totaler Retinadysplasie kannten Zuchtrichter und von einem We- (RD) ergibt. Hunde mit Katarakt-Formen sensrichter oder von 2 Wesensrichtern ge- „nicht frei“ und „vorläufig nicht frei“ können meinsam durchgeführt. Die Durchführung nur mit Hunden verpaart werden, die frei von dieses 2. Wesenstests ist in der Durchfüh- jeglicher Katarakt-Form sind. Hunde mit an- rungsverordnung für Wesenstests geregelt. deren Retinadysplasie-Formen können nur Die Teilnahme am Wesenstest wird in der mit Hunden gepaart werden, die frei von Re- Ahnentafel/Leistungsheft vermerkt. tinadysplasie sind. Oder: Nicht zur Zucht zugelassen sind: b) Der Nachweis einer bestandenen Jugend- 1. Hunde mit dem Befund nicht frei (Ober- prüfung für Retriever (JP/R), bzw. Bringleis- gutachten entscheidet), zweifelhaft oder tungsprüfung für Retriever (BLP) ist Voraus- vorläufig nicht frei. setzung für eine Zuchtzulassung. Für diese 2. Eltern von Hunden mit dem Befund PRA Hunde entfällt Absatz 8. zweifelhaft sind vorläufig von der Zucht Eine nicht bestandene Jugendprüfung für zu sperren, bis der PRA-frei-Befund die- Retriever (JP/R), bzw. Bringleistungsprüfung ser Nachkommen vorliegt. für Retriever (BLP) kann entsprechend der 3. Eltern (F1 Generation) von an PRA er- jeweiligen Prüfungsordnung wiederholt wer- krankten Hunden den. 4. direkte Nachkommen (F1-Generation) (7) Nachweis der Schussfestigkeit von an PRA erkrankten Hunden Der Nachweis der Schussfestigkeit muss 5. bekannte PRA-Träger (gilt nicht für durch einen in der FCI- bzw. VDH- bzw. nachgewiesene prcd-PRA-Anlageträger) JGHV-Richterliste eingetragenen Richter Der Augenuntersuchungsbefund hat eine durchgeführt werden. Geltungsdauer von 24 Monaten, Stichtag ist (8) Nachweis einer über den Wesenstest hi- das Datum der letzten Augenuntersuchung. nausgehenden Prüfung Zum Zeitpunkt einer Zuchtverwendung darf Mindestens ein Paarungspartner muss eine die Augenuntersuchung nicht älter als 24 über den Wesenstest hinausgehende Prü- Monate sein. Entscheidend ist der Tag des fung bestanden haben. ersten Deckakts. Hiervon ausgenommen Anerkannt werden: alle jagdlichen Prüfun- sind Hunde, deren letzte Augenuntersuchung gen, Dummyprüfungen, Rettungshundeprü- nach Vollendung des 6. Lebensjahres durch- fung, Begleithundeprüfung, Fährtenhunde- geführt und bei welcher die Freiheit von erb- prüfung sowie vergleichbare ausländische lichen Augenerkrankungen bestätigt wurde. Prüfungen. Diese Untersuchung gilt lebenslang. Die Au- Golden Retriever, die keine der oben ge- genuntersuchung ist durch einen vom DRC nannten Prüfungen nachweisen können, er- zugelassenen Tierarzt durchzuführen. halten eine Zuchtzulassung mit Auflage: Sie (5) Zähne dürfen nur mit Hunden gepaart werden, die Das Gebiss eines Zuchthundes muss wie eine der oben genannten Prüfungen nach- folgt beschaffen sein: weisen können. Komplette Schere (9) Zuchtzulassungsprüfung Keine Zange (ein Zangengebiss liegt nur Zuchtzulassungsprüfungen werden ausge- dann vor, wenn alle Zähne Zange ste- schrieben. Einzelbewertungen bedürfen der hen) schriftlichen Genehmigung der Zuchtkom- An fehlenden Zähnen werden toleriert: mission. Sie werden nur in begründeten Aus- je zwei P1 und M3. Zusätzlich dürfen nahmefällen erteilt. maximal 2 weitere Zähne fehlen, jedoch Die Meldung zur Formwertbeurteilung erfolgt weder P4 oben und M1 unten) auf einem DRC-Meldebogen. Die Formwert- beurteilung erfolgt durch einen vom VDH zu-
Zuchtordnung für Golden Retriever im DRC 4 gelassenen Zuchtrichter. Es muss mindes- Rüden den Nachweis über den Besuch tens die Note „sehr gut” erreicht werden. eines Züchterseminars vorlegen. Aner- Hunde mit der Formwertnote „gut” dürfen nur kannt werden Veranstaltungen des zur Zucht zugelassen werden, wenn sie eine VDH, DRC, LCD und GRC. der folgenden Prüfungen bestanden haben: 8. Bestätigung über die Probenregistrie- BLP, RGP sowie adäquate ausländische rung und Archivierung der EDTA- Prüfungen, die zum Start in der Gebrauchs- Blutprobe sowie die Erstellung eines hundeklasse berechtigen. Ein Hund mit dem DNA-Profils durch eine vom DRC- Formwert “gut” muss mit einem Hund mit ei- Vorstand beauftragte Firma. nem Formwert von mindestens “SG” gepaart Der Antrag auf Zuchtzulassung muss mindes- werden. Der Zuchtrichter ist bei der Beurtei- tens 4 Wochen vor dem geplanten Deckakt lung nur dem FCI-Standard für Golden gestellt werden. Die Zuchtzulassung wird Retriever sowie dieser Zuchtordnung unter- nach Vorliegen aller Einzelergebnisse von worfen. Mindestalter für Rüden und Hündin- der Geschäftsstelle ausgesprochen. Zuchtzu- nen: 12 Monate. lassungen können erteilt werden: Die Formwertbeurteilung kann wiederholt 1. ohne Auflage werden. 2. mit Auflage (z. B. wegen HD C1/C2, ED- (10) DNA-Bank Grad I, Augenkrankheiten, Formwert Seit dem 01.01.2011 muss von allen Hun- gut, fehlenden Nachweises einer Prü- den, die zur Zucht zugelassen werden sollen, fung, fehlender Zähne, etc.). eine Blutprobe (2 ml EDTA-Blut) zwecks Er- Nach Erteilung der Zuchtzulassung werden stellung eines DNA-Profils an eine durch den die Original-Ahnentafel sowie die Zuchtzu- DRC-Vorstand beauftragte Firma gesendet lassungsbescheinigung an den Eigentümer werden. Zur Einsendung der Blutproben ist gesandt. Die Zuchtzulassung wird erst nach das DRC-Formblatt (zu beziehen über die Eingang beim Züchter rechtskräftig. Bereits Geschäftsstelle) zu verwenden. erteilte Zuchtzulassungen kann die Zucht- (11) Zucht ausschließende Fehler kommission in begründeten Fällen vorüber- Unter anderem schließen folgende Fehler gehend oder für immer, auch in Verbindung eine Zuchtzulassung aus: mit Auflagen, einziehen. a) Fehlen eines oder beider Hoden im Ho- (13) Veröffentlichung der Ergebnisse densack Sämtliche Ergebnisse werden veröffentlicht. b) Entropium c) Ektropium §4 Deckakt d) postpolare Katarakt (HC) (1) Deckrüde e) fortschreitender Netzhautschwund Bei Zuchtzulassungen ohne Auflagen hat der (GPRA und CPRA) Zuchthündinnenbesitzer freie Wahl unter den f) totale Retinadysplasie (RD) zur Zucht zugelassenen Rüden. Wurde bei g) Zahnfehler: Stellungsanomalien, die mit ei- der Zuchtzulassung eine Auflage erteilt, ist der ner Verkürzung des Oberkiefers (Vorbiss) Züchter verpflichtet, die Auflagen strikt zu be- oder Unterkiefers (Rückbiss) einhergehen, achten. Ausländische Rüden können auf Zangengebiss; mehr als 2 fehlende Zähne schriftlichen Antrag an die Zuchtkommission (außer P1 und M3) von dieser freigestellt werden, wenn der Züch- h) andere erbliche Krankheiten ter vor dem geplanten Deckakt dem Rasse- (12) Zuchtzulassung zuchtwart FCI-Ahnentafel, HD- und gegebe- Hundebesitzer, deren Hund alle Anforderun- nenfalls ED-Befund sowie einen gültigen Au- gen für eine Zuchtzulassung erfüllt, können genuntersuchungsbefund, Prüfungen etc. vor- bei Vorlage folgender Unterlagen in einfacher legt. Die jeweils gültigen Zuchtbestimmungen Kopie und der Original-Ahnentafel eine sind einzuhalten. Rüden aus anderen dem Zuchtzulassung bei der Geschäftsstelle be- VDH angeschlossenen Zuchtvereinen sollen antragen: wie DRC-Rüden behandelt werden; eine 1. Protokollbogen des Wesenstests oder Zuchtzulassung des Zuchtvereins muss vor- der Zensurentafel einer bestandenen liegen. JP/R Rüden aus anderen FCI-Vereinen, die im 2. Protokollbogen der Zuchtzulassungsprü- DRC infolge eines auf der Grundlage der fung DRC-Zuchtordnung festgestellten Zucht aus- 3. HD-Gutachten schließenden Fehlers eine Zuchtzulassung 4. ED-Gutachten nicht erhalten würden oder erhalten haben, 5. Augenuntersuchungsbefund (nicht älter können auch dann nicht zur Zucht im DRC als ein Jahr) verwendet werden, wenn sie in einem ande- 6. Nachweis der Schussfestigkeit (ausge- ren in- oder ausländischen Zuchtverein eine stellt von einem FCI-, JGHV- oder VDH- Zuchtzulassung erhalten haben oder ander- Richter) weitig zur Zucht verwendet worden sind, es 7. Deckrüdenbesitzer müssen mit dem An- sei denn, sie bestehen die in der DRC- trag auf Zuchtzulassung ihres ersten
Zuchtordnung für Golden Retriever im DRC 5 Zuchtordnung vorgesehene Zweitprüfung §5 Wurf beziehungsweise Oberbegutachtung. (1) Wurfmeldung Ausländische Rüden sind nur noch genehmi- Züchter müssen Würfe und das Leerbleiben gungspflichtig, wenn sie im DRC noch nicht der Hündin gemäß den Vorschriften der zur Zucht eingesetzt wurden. Für die Einhal- Zwingerordnung fristgerecht melden. tung der Zuchtbestimmungen ist der jeweilige (2) Wurfabnahme Züchter selbst verantwortlich. Die Wurfabnahme und die Eintragung der (2) Altersbestimmung Welpen dürfen erst in der 8. Lebenswoche Das Mindestalter für den ersten Deckakt wird (ab dem 50. Lebenstag) der Welpen erfol- für die Hündin auf 20 Monate festgelegt. Für gen. Der gesamte Wurf muss im Beisein der den Rüden wird das Mindestalter für den Mutterhündin am Wohnsitz und im Beisein ersten Deckakt auf 12 Monate festgelegt. des Züchters durch eine/n Zuchtwart/in ab- Maßgebend ist das Alter am Decktag. Am genommen werden. Decktag müssen für beide Partner eine gülti- Dabei wird ein ausführlicher Wurfabnahme- ge Zuchtzulassung und eine gültige Augen- bericht erstellt; der Züchter erhält ein Exemp- untersuchung vorliegen. lar dieses Berichtes ausgehändigt. Die Wel- Mit Vollendung des achten Lebensjahres pen müssen zum Zeitpunkt der Wurfabnah- scheiden Hündinnen aus der Zucht aus. me durch einen Tierarzt gechippt worden Maßgebend ist das Alter am Decktag. Für sein, sie sollten schutzgeimpft (SHL-P) und Rüden ist keine Altersgrenze festgelegt. müssen mehrfach entwurmt sein. Die (3) Deckschein Schutzimpfung ist durch einen internationa- Der Deckscheinvordruck ist rechtzeitig vor len Impfpass zu belegen. Bei erfolgter Imp- dem Deckakt vom Zuchthündinnenbesitzer fung nach der Wurfabnahme muss eine tier- beim Rassezuchtwart oder einem Zucht- ärztliche Bescheinigung spätestens mit dem kommissionsmitglied anzufordern. Dieser ist Antrag auf Ahnentafeln vom Züchter nachge- vom Besitzer des Rüden und vom Zuchthün- reicht werden. Die Abgabe der Welpen ist ab dinnenbesitzer nach erfolgtem Deckakt zu dem Tag der Vollendung der 8. Lebenswo- unterschreiben und innerhalb von 8 Tagen che nur nach erfolgter Schutzimpfung er- vom Zuchthündinnenbesitzer gemäß Vertei- laubt. Ein Verkauf an den Handel bzw. eine ler zu versenden. Abgabe zur Kaufvermittlung durch Dritte wird (4) Aufgaben des Deckrüdenbesitzers mit Ausschluss und Zuchtbuchsperre ge- Der Rüdenbesitzer hat über die Deckakte ahndet. seines Rüden schriftlich Nachweis zu führen (3) Kaiserschnitt (Deckbuch/Zuchtbuch). Das Deckbuch kann Nach einem zweiten Kaiserschnitt ist die jederzeit von der/dem Rassezuchtwart/in Hündin von weiterer Zucht ausgeschlossen. bzw. von der Zuchtkommission zur Einsicht (4) Zahl der Würfe angefordert werden. Deckrüdenbesitzer und Eine Hündin darf insgesamt nicht mehr als 4 Zuchthündinnenbesitzer müssen sich vor Würfe großziehen. In einem Zwinger dürfen dem Deckakt vom Vorliegen einer gültigen nicht mehr als zwei Würfe gleichzeitig groß- Zuchtzulassung und Augenuntersuchung gezogen werden. Hündinnen dürfen inner- überzeugen, sowie eventuelle Zuchtauflagen halb von 24 Monaten maximal zwei Würfe beachten. Über Unregelmäßigkeiten muss aufziehen; maßgeblich ist das jeweilige der Rassezuchtwart/die Rassezuchtwartin Deckdatum. unterrichtet werden, ggf. darf sogar das De- cken nicht durchgeführt werden. Bei Einsatz von ausländischen Rüden von Nichtclubmit- §6 Zuchtbuch gliedern haftet der Zuchthündinnenbesitzer (1) Grundlagen neben dem Deckrüdenbesitzer, falls es trotz Zuchtbücher sind wesentliche Grundlagen unvollständiger oder unwahrer Angaben zu der Rassehundezucht. Ihr Informationsgehalt einer Deckung kommt. soll so umfassend wie möglich sein. (5) Künstliche Besamung (2) Inhalt Eine künstliche Besamung muss durch Ein- Die wesentlichen Daten der Zuchtbücher tragung auf dem Deckschein gemeldet wer- müssen in den Ahnentafeln geordnet wie- den. Sie darf nur dann erfolgen, wenn sich dergegeben werden. Für einen Wurf müssen beide Partner zuvor auf natürliche Weise mindestens angegeben sein: fortgepflanzt haben (FCI-Reglement und Zwingername, Name und Anschrift des VDH-Zuchtordnung). Die Verantwortung für Züchters, Wurftag der Welpen, Kaiserschnitt, die Einhaltung dieser Bestimmung liegt beim Namen und Zuchtbuchnummern der Eltern Züchter. und Großeltern sowie deren Gesundheitssta- (6) Inzestzucht tus (HD, ED, Augen), Geschlecht, Name, Paarungen von Verwandten ersten Grades, Chip-/Tätowiernummern der Welpen. z.B. Tochter/Vater, Mutter/Sohn, Geschwis- (3) Eintragung tern oder Halbgeschwistern sind nicht zuläs- Bei Eintragung in das Zuchtbuch müssen bei sig. den Vorfahren mindestens drei Generatio-
Zuchtordnung für Golden Retriever im DRC 6 nen nachgewiesen werden, die in vom VDH tungszucht werden farblich unterschieden oder der FCI anerkannten Zuchtbüchern und als solche gekennzeichnet. Welpen aus eingetragen sind und neben den Namen und Standardzucht und jagdlicher Leistungszucht Zuchtbuchnummern Eintragungen über werden als solche in das Zuchtbuch einge- Chip-/Tätowiernummern, abgelegte Leis- tragen. tungsprüfungen, Siegertitel und Zuchtzulas- (2) Für jagdliche Leistungszucht muss für beide sungen aufweisen. Elterntiere mindestens eine der in der vom DRC anerkannten und genehmigten Liste §7 Ahnentafeln / Abstammungsnach- aufgeführten jagdlichen Prüfungen nachge- weise wiesen werden. (3) Für die “spezielle jagdliche Leistungszucht” (1) Ahnentafeln sind Abstammungsnachweise, muss für beide Elterntiere sowie für alle für die der Zuchtbuchführer gewährleistet, Großeltern mindestens eine der in der vom dass diese mit den Zuchtbucheintragungen DRC anerkannten und genehmigten Liste identisch sind. Ahnentafeln sind deutlich mit aufgeführten jagdlichen Prüfungen nachge- dem Emblem des VDH, des JGHV und der wiesen werden. FCI gekennzeichnet. Sie sind spätestens in- (4) Alle Zuchten, die nicht unter diese Kriterien nerhalb der in der Zwingerordnung des DRC fallen, gelten als Standardzucht. genannten Frist bei der Geschäftsstelle zu beantragen. (2) Ahnentafeln bleiben Eigentum des DRC. Besitzrecht an der Ahnentafel hat der Eigen- tümer des Hundes. Das Besitzrecht an der Ahnentafel kann auch ein Pfandgläubiger während der Dauer des Pfandverhältnisses oder ein Mieter einer Hündin zu Zuchtzwe- cken während der Dauer des Mietvertrages haben. (3) Eigentumswechsel am Hund sind auf der Ahnentafel mit Namen und Adresse, Ort, Da- tum und Unterschrift des Verkäufers zu bes- tätigen. (4) In die Ahnentafel der Zuchthündin sind die Wurfdaten und Wurfstärken incl. Kaiser- schnitt einzutragen. Bei der Ausstellung von Zweitschrift-Ahnentafeln sind diese Daten zu übernehmen. (5) Der DRC kann die Vorlage der Ahnentafeln jederzeit verlangen, um Eintragungen zu überprüfen, zu berichtigen oder zu ergänzen. Unrichtige oder gefälschte Ahnentafeln sind für ungültig zu erklären und einzuziehen. (6) Eintragungen aus den Ahnentafeln der Ah- nen können nur bis zur Wurfeintragung der Welpen durch die Zuchtbuchstellen über- nommen werden; nach Wurfeintrag erworbe- ne Titel und Leistungszeichen der Ahnen werden auch später nicht nachgetragen. (7) Die Welpen eines Wurfes erhalten Namen mit demselben Anfangsbuchstaben. Die Wür- fe in einem Zwinger erhalten den Wurfbuch- staben in aufsteigender alphabetischer Rei- henfolge (d.h. erster Wurf mit A, zweiter Wurf mit B usw.). Werden in einer Zuchtstätte mehrere Rassen gezüchtet, so gilt vorste- hende Regel pro Rasse. (8) Die DRC-Züchter sind verpflichtet, alle Würfe und alle Welpen der Zuchtbuchführung zur Eintragung zu melden. §8 Zuchtarten (1) Der DRC betreibt eine Standardzucht und eine jagdliche Leistungszucht. Die Ahnenta- feln für Standardzucht und jagdliche Leis-
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