Zuchtordnung für Golden Retriever im Deutschen Retriever Club e.V - Beschlossen durch die Züchterversammlung am 07.05.2000; geändert durch die ...

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Zuchtordnung
  für Golden Retriever im
Deutschen Retriever Club e.V.
  (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 07.05.2000;
    geändert durch die Züchterversammlung am 14.06.2014
 und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 16.08.2014)
Zuchtordnung für Golden Retriever im DRC
                    (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 07.05.2000;
                      geändert durch die Züchterversammlung am 14.06.2014
                   und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 16.08.2014)

                                    Inhaltsverzeichnis

§1 Allgemeines                                          (12) Zuchtzulassung
§2 Züchter / Zuchtrecht                                 (13) Veröffentlichung der Ergebnisse
  (1) Züchter                                         §4 Deckakt
  (2) Zwingerbuch                                       (1) Deckrüde
  (3) Zuchtgemeinschaft                                 (2) Altersbestimmung
§3 Zuchthunde / Zuchtzulassung                          (3) Deckschein
  (1) Allgemeines                                       (4) Aufgaben des Deckrüdenbesitzers
  (2) Hüftgelenksdysplasie (HD)                         (5) Künstliche Besamung
  (3) Ellenbogendysplasie (ED)                          (6) Inzestzucht
  (4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC)             §5 Wurf
  (5) Zähne                                             (1) Wurfmeldung
  (6) Wesenstest und Jugendprüfung für                  (2) Wurfabnahme
       Retriever (JP/R)                                 (3) Kaiserschnitt
  (7) Nachweis der Schussfestigkeit                     (4) Zahl der Würfe
  (8) Nachweis einer über den Wesenstest              §6 Zuchtbuch
       hinausgehenden Prüfung                           (1) Grundlagen
  (9) Zuchtzulassungsprüfung                            (2) Inhalt
  (10) DNA-Bank                                         (3) Eintragung
  (11) Zucht ausschließende Fehler                    §7 Ahnentafeln / Abstammungsnachweise
                                                      §8 Zuchtarten
Zuchtordnung für Golden Retriever im DRC                                                              2

                                                         jederzeit vom Rassezuchtwart eingesehen
§1 Allgemeines
                                                         bzw. zur Einsicht angefordert werden.
(1) Das Internationale Zuchtreglement der            (3) Zuchtgemeinschaft
    Fédération Cynologique Internationale (FCI)          Alle Züchter einer Zwingergemeinschaft
    und die Zuchtordnung des VDH gelten als              müssen ihre Welpen bei demselben Zucht-
    Rahmenrichtlinien für alle im VDH zusam-             verein eintragen lassen. Gleiches gilt für alle
    mengeschlossenen Rassehundevereine.                  Zuchtstätten von in häuslicher Gemeinschaft
(2) Zuständig und damit verantwortlich für die ist       lebenden Personen. Bei Zuchtgemeinschaf-
    der DRC. Dies schließt die Zuchtlenkung,             ten ist dem Rassezuchtwart/der Rasse-
    Zuchtberatung, Zuchtkontrolle sowie die Füh-         zuchtwartin für jeden geplanten Wurf ein
    rung des Zuchtbuches ein.                            Zuchtverantwortlicher im Sinne der VDH- und
(3) Zuchtziel des DRC ist ein wesenssicherer,            DRC-Zuchtordnung zu benennen.
    gesunder, leistungsfähiger Hund, der dem
    FCI-Standard entspricht. Erbliche Defekte
    und Krankheiten werden erfasst und syste-
                                                     §3 Zuchthunde / Zuchtzulassung
    matisch bekämpft.                                    Voraussetzungen für eine Zulassung zur
(4) Rechtswirksame Zuchtverbote sowie Aus-               Zucht für alle Rüden und Hündinnen:
    schlüsse von Züchtern aus dem Verein sind        (1) Allgemeines
    den anderen Zuchtvereinen für dieselbe Ras-          Es muss eine vom DRC/VDH anerkannte
    se sowie der VDH-Geschäftsstelle unverzüg-           Ahnentafel        vorliegen.      Die  Chip-
    lich zu melden.                                      /Tätowiernummer des Hundes muss mit der
(5) Die Zuchtordnung ist nach Änderung in ihrer          auf der Ahnentafel eingetragenen Chip-
    jeweils gültigen Fassung unter Kennzeich-            /Tätowiernummer übereinstimmen. Hunde
    nung der vorgenannten Änderung in dreifa-            aus anderen FCI-anerkannten Zuchtvereinen
    cher Ausfertigung unaufgefordert und unver-          müssen in das DRC-Zuchtbuch übernommen
    züglich an die VDH-Geschäftsstelle zu sen-           worden sein. Hunde mit Zucht ausschließen-
    den.                                                 den Fehlern können nicht zur Zucht einge-
(6) Über Ausnahmen von der Zuchtordnung                  setzt werden (siehe Ziffer 10).
    entscheidet die Zuchtkommission auf be-          (2) Hüftgelenksdysplasie (HD)
    gründeten, schriftlichen Antrag.                     Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden,
                                                         wenn das HD-Gutachten
                                                          A1 - 2 (HD-0) „frei”
§2 Züchter / Zuchtrecht                                   B1 - 2 (HD-1) „Grenzfall”
(1) Züchter                                               C1 - 2 (HD-2) „leicht” (mit Auflage)
    Der Status des Züchters ergibt sich aus §            ergibt. Hunde mit mittlerer und schwerer HD
    42(1) der DRC-Satzung. Nicht als Züchter gilt        (HD-D und HD-E) sind generell von der
    jemand, dessen Aufnahme noch nicht aus-              Zucht ausgeschlossen. Hunde mit leichter
    drücklich bestätigt worden ist oder gegen den        HD (C1-2, HD-2) dürfen nur mit einem Hund
    ein Vereinsverfahren auf Ausschluss oder             gepaart werden, der HD frei (A1-2, HD-0) ist
    Streichung im Sinne der Satzung läuft.               oder HD Grenzfall (HD-B1-2, HD-1) hat.
    Das Mieten von Hündinnen zur Zucht ist die           Die offizielle Röntgenaufnahme der Hüftge-
    Ausnahme, die der vorherigen Zustimmung              lenke darf erst nach Vollendung des ersten
    der Zuchtkommission bedarf. Ein schriftlicher        Lebensjahres des betreffenden Hundes an-
    Vertrag ist beim Antrag vorzulegen. Ab dem           gefertigt werden. Die FCI-Bestimmungen
    Decktag sollte, jedoch spätestens 30 Tage            sind einzuhalten. Die Ahnentafel ist dem
    nach dem 1. Decktag muss die Hündin im               Röntgentierarzt vorzulegen, der diese mit
    Gewahrsam des Mieters sein. Stellvertretung          dem HD-Stempel versieht. In allen Röntgen-
    durch Dritte ist unzulässig. Dies kann vom           aufnahmen sind der volle Name des Hundes
    Rassezuchtwart oder einer von ihm beauf-             und die Chip-/Tätowiernummer so einzutra-
    tragten Person unangemeldet überprüft wer-           gen, dass sie nicht verändert werden kön-
    den. Hündinnen, die im Eigentum oder Besitz          nen; alternativ kann die Röntgenaufnahme
    von Personen stehen, denen das Zuchtbuch             eine Code-Nr. enthalten. Ist der Hund nicht
    gesperrt ist, dürfen nicht zur Zuchtmiete he-        identifizierbar, muss der Röntgentierarzt vor
    rangezogen werden.                                   dem Röntgen einen Chip setzen. Die Rönt-
(2) Zwingerbuch                                          genaufnahmen müssen von dem vom DRC
    Jeder Züchter hat ein Zwingerbuch zu füh-            bestellten Gutachter ausgewertet werden.
    ren.    Die     Verwendung       des    VDH-         Auf Wunsch des Besitzers kann ein Ober-
    Zwingerbuches wird empfohlen. Mindestens             gutachten über den Rassezuchtwart in Auf-
    muss es sich dabei jedoch um in der Reihen-          trag gegeben werden. Dieses Gutachten ist
    folge der Zuchtvorgänge abgeheftete Kopien           endgültig.
    der Wurfunterlagen und der Käuferadressen        (3) Ellenbogendysplasie (ED)
    handeln. Dieses Buch ist bei jeder Wurfab-           Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden,
    nahme dem Zuchtwart vorzulegen bzw. kann             wenn das ED-Gutachten
                                                            ED frei
Zuchtordnung für Golden Retriever im DRC                                                               3

        ED Grenzfall                                          Hunde mit fehlenden Zähnen (außer P1
        ED Grad I (leicht) (mit Auflage)                        und M3) erhalten eine Zuchtzulassung
    ergibt.                                                     mit Auflage, d.h. sie dürfen nur mit Hun-
    Hunde mit ED Grad II (mittel) und ED Grad III               den ohne Auflagen bzgl. fehlender Zäh-
    (schwer) sind generell von der Zucht ausge-                 ne gepaart werden.
    schlossen. Hunde mit ED Grad I (leicht) dür-     (6)   Wesenstest und Jugendprüfung für
    fen nur mit einem Hund gepaart werden, der             Retriever (JP/R)
    ED frei ist oder ED Grenzfall hat.                      a) Der Nachweis eines bestandenen We-
    Die offiziellen Röntgenaufnahmen der Ellen-             senstests des DRC nach Schweizer Muster
    bogengelenke dürfen erst nach Vollendung                im Alter von mindestens 12 Monaten (We-
    des ersten Lebensjahres des betreffenden                senstestordnung) ist Voraussetzung für eine
    Hundes angefertigt werden. Das Verfahren                Zuchtzulassung.
    entspricht dem der HD-Untersuchung.                    Ein nicht bestandener Wesenstest kann nur
(4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC, RD)                durch einen bestandenen, 2. Wesenstest
    Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden,           korrigiert werden.
    wenn der Augenuntersuchungsbefund die                  Dieser 2. Wesenstest wird von einem aner-
    Freiheit von PRA und totaler Retinadysplasie           kannten Zuchtrichter und von einem We-
    (RD) ergibt. Hunde mit Katarakt-Formen                 sensrichter oder von 2 Wesensrichtern ge-
    „nicht frei“ und „vorläufig nicht frei“ können         meinsam durchgeführt. Die Durchführung
    nur mit Hunden verpaart werden, die frei von           dieses 2. Wesenstests ist in der Durchfüh-
    jeglicher Katarakt-Form sind. Hunde mit an-            rungsverordnung für Wesenstests geregelt.
    deren Retinadysplasie-Formen können nur                Die Teilnahme am Wesenstest wird in der
    mit Hunden gepaart werden, die frei von Re-            Ahnentafel/Leistungsheft vermerkt.
    tinadysplasie sind.                                    Oder:
    Nicht zur Zucht zugelassen sind:                       b) Der Nachweis einer bestandenen Jugend-
    1. Hunde mit dem Befund nicht frei (Ober-              prüfung für Retriever (JP/R), bzw. Bringleis-
          gutachten entscheidet), zweifelhaft oder         tungsprüfung für Retriever (BLP) ist Voraus-
          vorläufig nicht frei.                            setzung für eine Zuchtzulassung. Für diese
    2. Eltern von Hunden mit dem Befund PRA                Hunde entfällt Absatz 8.
          zweifelhaft sind vorläufig von der Zucht         Eine nicht bestandene Jugendprüfung für
          zu sperren, bis der PRA-frei-Befund die-         Retriever (JP/R), bzw. Bringleistungsprüfung
          ser Nachkommen vorliegt.                         für Retriever (BLP) kann entsprechend der
    3. Eltern (F1 Generation) von an PRA er-               jeweiligen Prüfungsordnung wiederholt wer-
          krankten Hunden                                  den.
    4. direkte Nachkommen (F1-Generation)            (7)   Nachweis der Schussfestigkeit
          von an PRA erkrankten Hunden                      Der Nachweis der Schussfestigkeit muss
    5. bekannte PRA-Träger (gilt nicht für                  durch einen in der FCI- bzw. VDH- bzw.
          nachgewiesene prcd-PRA-Anlageträger)              JGHV-Richterliste eingetragenen Richter
    Der Augenuntersuchungsbefund hat eine                   durchgeführt werden.
    Geltungsdauer von 24 Monaten, Stichtag ist       (8)   Nachweis einer über den Wesenstest hi-
    das Datum der letzten Augenuntersuchung.               nausgehenden Prüfung
    Zum Zeitpunkt einer Zuchtverwendung darf               Mindestens ein Paarungspartner muss eine
    die Augenuntersuchung nicht älter als 24               über den Wesenstest hinausgehende Prü-
    Monate sein. Entscheidend ist der Tag des              fung bestanden haben.
    ersten Deckakts. Hiervon ausgenommen                   Anerkannt werden: alle jagdlichen Prüfun-
    sind Hunde, deren letzte Augenuntersuchung             gen, Dummyprüfungen, Rettungshundeprü-
    nach Vollendung des 6. Lebensjahres durch-             fung, Begleithundeprüfung, Fährtenhunde-
    geführt und bei welcher die Freiheit von erb-          prüfung sowie vergleichbare ausländische
    lichen Augenerkrankungen bestätigt wurde.              Prüfungen.
    Diese Untersuchung gilt lebenslang. Die Au-            Golden Retriever, die keine der oben ge-
    genuntersuchung ist durch einen vom DRC                nannten Prüfungen nachweisen können, er-
    zugelassenen Tierarzt durchzuführen.                   halten eine Zuchtzulassung mit Auflage: Sie
(5) Zähne                                                  dürfen nur mit Hunden gepaart werden, die
     Das Gebiss eines Zuchthundes muss wie                 eine der oben genannten Prüfungen nach-
     folgt beschaffen sein:                                weisen können.
        Komplette Schere                            (9)   Zuchtzulassungsprüfung
        Keine Zange (ein Zangengebiss liegt nur           Zuchtzulassungsprüfungen werden ausge-
          dann vor, wenn alle Zähne Zange ste-             schrieben. Einzelbewertungen bedürfen der
          hen)                                             schriftlichen Genehmigung der Zuchtkom-
        An fehlenden Zähnen werden toleriert:             mission. Sie werden nur in begründeten Aus-
          je zwei P1 und M3. Zusätzlich dürfen             nahmefällen erteilt.
          maximal 2 weitere Zähne fehlen, jedoch           Die Meldung zur Formwertbeurteilung erfolgt
          weder P4 oben und M1 unten)                      auf einem DRC-Meldebogen. Die Formwert-
                                                           beurteilung erfolgt durch einen vom VDH zu-
Zuchtordnung für Golden Retriever im DRC                                                                 4

     gelassenen Zuchtrichter. Es muss mindes-                     Rüden den Nachweis über den Besuch
     tens die Note „sehr gut” erreicht werden.                    eines Züchterseminars vorlegen. Aner-
     Hunde mit der Formwertnote „gut” dürfen nur                  kannt werden Veranstaltungen des
     zur Zucht zugelassen werden, wenn sie eine                   VDH, DRC, LCD und GRC.
     der folgenden Prüfungen bestanden haben:               8. Bestätigung über die Probenregistrie-
     BLP, RGP sowie adäquate ausländische                         rung und Archivierung der EDTA-
     Prüfungen, die zum Start in der Gebrauchs-                   Blutprobe sowie die Erstellung eines
     hundeklasse berechtigen. Ein Hund mit dem                    DNA-Profils durch eine vom DRC-
     Formwert “gut” muss mit einem Hund mit ei-                   Vorstand beauftragte Firma.
     nem Formwert von mindestens “SG” gepaart               Der Antrag auf Zuchtzulassung muss mindes-
     werden. Der Zuchtrichter ist bei der Beurtei-          tens 4 Wochen vor dem geplanten Deckakt
     lung nur dem FCI-Standard für Golden                   gestellt werden. Die Zuchtzulassung wird
     Retriever sowie dieser Zuchtordnung unter-             nach Vorliegen aller Einzelergebnisse von
     worfen. Mindestalter für Rüden und Hündin-             der Geschäftsstelle ausgesprochen. Zuchtzu-
     nen: 12 Monate.                                        lassungen können erteilt werden:
     Die Formwertbeurteilung kann wiederholt                1. ohne Auflage
     werden.                                                2. mit Auflage (z. B. wegen HD C1/C2, ED-
(10) DNA-Bank                                                     Grad I, Augenkrankheiten, Formwert
     Seit dem 01.01.2011 muss von allen Hun-                      gut, fehlenden Nachweises einer Prü-
     den, die zur Zucht zugelassen werden sollen,                 fung, fehlender Zähne, etc.).
     eine Blutprobe (2 ml EDTA-Blut) zwecks Er-             Nach Erteilung der Zuchtzulassung werden
     stellung eines DNA-Profils an eine durch den           die Original-Ahnentafel sowie die Zuchtzu-
     DRC-Vorstand beauftragte Firma gesendet                lassungsbescheinigung an den Eigentümer
     werden. Zur Einsendung der Blutproben ist              gesandt. Die Zuchtzulassung wird erst nach
     das DRC-Formblatt (zu beziehen über die                Eingang beim Züchter rechtskräftig. Bereits
     Geschäftsstelle) zu verwenden.                         erteilte Zuchtzulassungen kann die Zucht-
(11) Zucht ausschließende Fehler                            kommission in begründeten Fällen vorüber-
     Unter anderem schließen folgende Fehler                gehend oder für immer, auch in Verbindung
     eine Zuchtzulassung aus:                               mit Auflagen, einziehen.
     a) Fehlen eines oder beider Hoden im Ho-          (13) Veröffentlichung der Ergebnisse
           densack                                           Sämtliche Ergebnisse werden veröffentlicht.
     b) Entropium
     c) Ektropium                                      §4 Deckakt
     d) postpolare Katarakt (HC)
                                                       (1) Deckrüde
     e) fortschreitender          Netzhautschwund
                                                           Bei Zuchtzulassungen ohne Auflagen hat der
           (GPRA und CPRA)
                                                           Zuchthündinnenbesitzer freie Wahl unter den
     f)    totale Retinadysplasie (RD)
                                                           zur Zucht zugelassenen Rüden. Wurde bei
     g) Zahnfehler: Stellungsanomalien, die mit ei-
                                                           der Zuchtzulassung eine Auflage erteilt, ist der
           ner Verkürzung des Oberkiefers (Vorbiss)
                                                           Züchter verpflichtet, die Auflagen strikt zu be-
           oder Unterkiefers (Rückbiss) einhergehen,
                                                           achten. Ausländische Rüden können auf
           Zangengebiss; mehr als 2 fehlende Zähne
                                                           schriftlichen Antrag an die Zuchtkommission
           (außer P1 und M3)
                                                           von dieser freigestellt werden, wenn der Züch-
     h) andere erbliche Krankheiten
                                                           ter vor dem geplanten Deckakt dem Rasse-
(12) Zuchtzulassung
                                                           zuchtwart FCI-Ahnentafel, HD- und gegebe-
     Hundebesitzer, deren Hund alle Anforderun-
                                                           nenfalls ED-Befund sowie einen gültigen Au-
     gen für eine Zuchtzulassung erfüllt, können
                                                           genuntersuchungsbefund, Prüfungen etc. vor-
     bei Vorlage folgender Unterlagen in einfacher
                                                           legt. Die jeweils gültigen Zuchtbestimmungen
     Kopie und der Original-Ahnentafel eine
                                                           sind einzuhalten. Rüden aus anderen dem
     Zuchtzulassung bei der Geschäftsstelle be-
                                                           VDH angeschlossenen Zuchtvereinen sollen
     antragen:
                                                           wie DRC-Rüden behandelt werden; eine
     1. Protokollbogen des Wesenstests oder
                                                           Zuchtzulassung des Zuchtvereins muss vor-
           der Zensurentafel einer bestandenen
                                                           liegen.
           JP/R
                                                           Rüden aus anderen FCI-Vereinen, die im
     2. Protokollbogen der Zuchtzulassungsprü-
                                                           DRC infolge eines auf der Grundlage der
           fung
                                                           DRC-Zuchtordnung festgestellten Zucht aus-
     3. HD-Gutachten
                                                           schließenden Fehlers eine Zuchtzulassung
     4. ED-Gutachten
                                                           nicht erhalten würden oder erhalten haben,
     5. Augenuntersuchungsbefund (nicht älter
                                                           können auch dann nicht zur Zucht im DRC
           als ein Jahr)
                                                           verwendet werden, wenn sie in einem ande-
     6. Nachweis der Schussfestigkeit (ausge-
                                                           ren in- oder ausländischen Zuchtverein eine
           stellt von einem FCI-, JGHV- oder VDH-
                                                           Zuchtzulassung erhalten haben oder ander-
           Richter)
                                                           weitig zur Zucht verwendet worden sind, es
     7. Deckrüdenbesitzer müssen mit dem An-
                                                           sei denn, sie bestehen die in der DRC-
           trag auf Zuchtzulassung ihres ersten
Zuchtordnung für Golden Retriever im DRC                                                               5

      Zuchtordnung vorgesehene Zweitprüfung           §5 Wurf
      beziehungsweise Oberbegutachtung.
                                                      (1) Wurfmeldung
       Ausländische Rüden sind nur noch genehmi-
                                                          Züchter müssen Würfe und das Leerbleiben
       gungspflichtig, wenn sie im DRC noch nicht
                                                          der Hündin gemäß den Vorschriften der
       zur Zucht eingesetzt wurden. Für die Einhal-
                                                          Zwingerordnung fristgerecht melden.
       tung der Zuchtbestimmungen ist der jeweilige
                                                      (2) Wurfabnahme
       Züchter selbst verantwortlich.
                                                          Die Wurfabnahme und die Eintragung der
(2)   Altersbestimmung
                                                          Welpen dürfen erst in der 8. Lebenswoche
       Das Mindestalter für den ersten Deckakt wird
                                                          (ab dem 50. Lebenstag) der Welpen erfol-
       für die Hündin auf 20 Monate festgelegt. Für
                                                          gen. Der gesamte Wurf muss im Beisein der
       den Rüden wird das Mindestalter für den
                                                          Mutterhündin am Wohnsitz und im Beisein
       ersten Deckakt auf 12 Monate festgelegt.
                                                          des Züchters durch eine/n Zuchtwart/in ab-
       Maßgebend ist das Alter am Decktag. Am
                                                          genommen werden.
       Decktag müssen für beide Partner eine gülti-
                                                          Dabei wird ein ausführlicher Wurfabnahme-
       ge Zuchtzulassung und eine gültige Augen-
                                                          bericht erstellt; der Züchter erhält ein Exemp-
       untersuchung vorliegen.
                                                          lar dieses Berichtes ausgehändigt. Die Wel-
       Mit Vollendung des achten Lebensjahres
                                                          pen müssen zum Zeitpunkt der Wurfabnah-
       scheiden Hündinnen aus der Zucht aus.
                                                          me durch einen Tierarzt gechippt worden
       Maßgebend ist das Alter am Decktag. Für
                                                          sein, sie sollten schutzgeimpft (SHL-P) und
       Rüden ist keine Altersgrenze festgelegt.
                                                          müssen mehrfach entwurmt sein. Die
(3)   Deckschein
                                                          Schutzimpfung ist durch einen internationa-
       Der Deckscheinvordruck ist rechtzeitig vor
                                                          len Impfpass zu belegen. Bei erfolgter Imp-
       dem Deckakt vom Zuchthündinnenbesitzer
                                                          fung nach der Wurfabnahme muss eine tier-
       beim Rassezuchtwart oder einem Zucht-
                                                          ärztliche Bescheinigung spätestens mit dem
       kommissionsmitglied anzufordern. Dieser ist
                                                          Antrag auf Ahnentafeln vom Züchter nachge-
       vom Besitzer des Rüden und vom Zuchthün-
                                                          reicht werden. Die Abgabe der Welpen ist ab
       dinnenbesitzer nach erfolgtem Deckakt zu
                                                          dem Tag der Vollendung der 8. Lebenswo-
       unterschreiben und innerhalb von 8 Tagen
                                                          che nur nach erfolgter Schutzimpfung er-
       vom Zuchthündinnenbesitzer gemäß Vertei-
                                                          laubt. Ein Verkauf an den Handel bzw. eine
       ler zu versenden.
                                                          Abgabe zur Kaufvermittlung durch Dritte wird
(4)   Aufgaben des Deckrüdenbesitzers
                                                          mit Ausschluss und Zuchtbuchsperre ge-
       Der Rüdenbesitzer hat über die Deckakte
                                                          ahndet.
       seines Rüden schriftlich Nachweis zu führen
                                                      (3) Kaiserschnitt
       (Deckbuch/Zuchtbuch). Das Deckbuch kann
                                                          Nach einem zweiten Kaiserschnitt ist die
       jederzeit von der/dem Rassezuchtwart/in
                                                          Hündin von weiterer Zucht ausgeschlossen.
       bzw. von der Zuchtkommission zur Einsicht
                                                      (4) Zahl der Würfe
       angefordert werden. Deckrüdenbesitzer und
                                                          Eine Hündin darf insgesamt nicht mehr als 4
       Zuchthündinnenbesitzer müssen sich vor
                                                          Würfe großziehen. In einem Zwinger dürfen
       dem Deckakt vom Vorliegen einer gültigen
                                                          nicht mehr als zwei Würfe gleichzeitig groß-
       Zuchtzulassung und Augenuntersuchung
                                                          gezogen werden. Hündinnen dürfen inner-
       überzeugen, sowie eventuelle Zuchtauflagen
                                                          halb von 24 Monaten maximal zwei Würfe
       beachten. Über Unregelmäßigkeiten muss
                                                          aufziehen; maßgeblich ist das jeweilige
       der Rassezuchtwart/die Rassezuchtwartin
                                                          Deckdatum.
       unterrichtet werden, ggf. darf sogar das De-
       cken nicht durchgeführt werden. Bei Einsatz
       von ausländischen Rüden von Nichtclubmit-      §6 Zuchtbuch
       gliedern haftet der Zuchthündinnenbesitzer     (1) Grundlagen
       neben dem Deckrüdenbesitzer, falls es trotz         Zuchtbücher sind wesentliche Grundlagen
       unvollständiger oder unwahrer Angaben zu            der Rassehundezucht. Ihr Informationsgehalt
       einer Deckung kommt.                                soll so umfassend wie möglich sein.
(5)   Künstliche Besamung                             (2) Inhalt
      Eine künstliche Besamung muss durch Ein-             Die wesentlichen Daten der Zuchtbücher
      tragung auf dem Deckschein gemeldet wer-             müssen in den Ahnentafeln geordnet wie-
      den. Sie darf nur dann erfolgen, wenn sich           dergegeben werden. Für einen Wurf müssen
      beide Partner zuvor auf natürliche Weise             mindestens angegeben sein:
      fortgepflanzt haben (FCI-Reglement und               Zwingername, Name und Anschrift des
      VDH-Zuchtordnung). Die Verantwortung für             Züchters, Wurftag der Welpen, Kaiserschnitt,
      die Einhaltung dieser Bestimmung liegt beim          Namen und Zuchtbuchnummern der Eltern
      Züchter.                                             und Großeltern sowie deren Gesundheitssta-
(6)   Inzestzucht                                          tus (HD, ED, Augen), Geschlecht, Name,
       Paarungen von Verwandten ersten Grades,             Chip-/Tätowiernummern der Welpen.
       z.B. Tochter/Vater, Mutter/Sohn, Geschwis-     (3) Eintragung
       tern oder Halbgeschwistern sind nicht zuläs-        Bei Eintragung in das Zuchtbuch müssen bei
       sig.                                                den Vorfahren mindestens drei Generatio-
Zuchtordnung für Golden Retriever im DRC                                                            6

     nen nachgewiesen werden, die in vom VDH             tungszucht werden farblich unterschieden
     oder der FCI anerkannten Zuchtbüchern               und als solche gekennzeichnet. Welpen aus
     eingetragen sind und neben den Namen und            Standardzucht und jagdlicher Leistungszucht
     Zuchtbuchnummern      Eintragungen    über          werden als solche in das Zuchtbuch einge-
     Chip-/Tätowiernummern, abgelegte Leis-              tragen.
     tungsprüfungen, Siegertitel und Zuchtzulas-     (2) Für jagdliche Leistungszucht muss für beide
     sungen aufweisen.                                    Elterntiere mindestens eine der in der vom
                                                          DRC anerkannten und genehmigten Liste
§7 Ahnentafeln / Abstammungsnach-                         aufgeführten jagdlichen Prüfungen nachge-
weise                                                     wiesen werden.
                                                     (3) Für die “spezielle jagdliche Leistungszucht”
(1) Ahnentafeln sind Abstammungsnachweise,                muss für beide Elterntiere sowie für alle
    für die der Zuchtbuchführer gewährleistet,            Großeltern mindestens eine der in der vom
    dass diese mit den Zuchtbucheintragungen              DRC anerkannten und genehmigten Liste
    identisch sind. Ahnentafeln sind deutlich mit         aufgeführten jagdlichen Prüfungen nachge-
    dem Emblem des VDH, des JGHV und der                  wiesen werden.
    FCI gekennzeichnet. Sie sind spätestens in-      (4) Alle Zuchten, die nicht unter diese Kriterien
    nerhalb der in der Zwingerordnung des DRC            fallen, gelten als Standardzucht.
    genannten Frist bei der Geschäftsstelle zu
    beantragen.
(2) Ahnentafeln bleiben Eigentum des DRC.
    Besitzrecht an der Ahnentafel hat der Eigen-
    tümer des Hundes. Das Besitzrecht an der
    Ahnentafel kann auch ein Pfandgläubiger
    während der Dauer des Pfandverhältnisses
    oder ein Mieter einer Hündin zu Zuchtzwe-
    cken während der Dauer des Mietvertrages
    haben.
(3) Eigentumswechsel am Hund sind auf der
    Ahnentafel mit Namen und Adresse, Ort, Da-
    tum und Unterschrift des Verkäufers zu bes-
    tätigen.
(4) In die Ahnentafel der Zuchthündin sind die
    Wurfdaten und Wurfstärken incl. Kaiser-
    schnitt einzutragen. Bei der Ausstellung von
    Zweitschrift-Ahnentafeln sind diese Daten zu
    übernehmen.
(5) Der DRC kann die Vorlage der Ahnentafeln
    jederzeit verlangen, um Eintragungen zu
    überprüfen, zu berichtigen oder zu ergänzen.
    Unrichtige oder gefälschte Ahnentafeln sind
    für ungültig zu erklären und einzuziehen.
(6) Eintragungen aus den Ahnentafeln der Ah-
    nen können nur bis zur Wurfeintragung der
    Welpen durch die Zuchtbuchstellen über-
    nommen werden; nach Wurfeintrag erworbe-
    ne Titel und Leistungszeichen der Ahnen
    werden auch später nicht nachgetragen.
(7) Die Welpen eines Wurfes erhalten Namen
    mit demselben Anfangsbuchstaben. Die Wür-
    fe in einem Zwinger erhalten den Wurfbuch-
    staben in aufsteigender alphabetischer Rei-
    henfolge (d.h. erster Wurf mit A, zweiter Wurf
    mit B usw.). Werden in einer Zuchtstätte
    mehrere Rassen gezüchtet, so gilt vorste-
    hende Regel pro Rasse.
(8) Die DRC-Züchter sind verpflichtet, alle Würfe
    und alle Welpen der Zuchtbuchführung zur
    Eintragung zu melden.

§8 Zuchtarten
(1) Der DRC betreibt eine Standardzucht und
    eine jagdliche Leistungszucht. Die Ahnenta-
    feln für Standardzucht und jagdliche Leis-
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