Zuchtordnung für Labrador-Retriever im Deutschen Retriever Club e.V - Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001, zuletzt geändert ...
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Zuchtordnung für Labrador-Retriever im Deutschen Retriever Club e.V. (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001, zuletzt geändert durch die Züchterversammlung am 04.02.2018 und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 17.03.2018
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001, zuletzt geändert durch die Züchterversammlung am 04.02.2018 und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 17.03.2018 Inhaltsverzeichnis §1 Allgemeines §4 Deckakt §2 Züchter /Zuchtrecht (1) Spezielle gesundheitliche Bestimmungen (1) Züchter (2) Beachtung bestehender Auflagen (2) Zwingerbuch (3) Altersbestimmung (3) Zuchtgemeinschaft (4) Deckschein §3 Zuchthunde /Zuchtzulassung (5) Deckrüde (1) Allgemeines (6) Aufgaben des Deckrüdenbesizters (2) Hüftgelenksdysplasie (HD) (7) Künstliche Besamung (3) Ellenbogendysplasie (ED) (8) Inzestzucht (4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC, RD) §5 Wurf (5) Zusätzliche genetische Untersuchungen (1) Wurfmeldung (6) Zähne (2) Wurfabnahme (7) Wesenstest und/oder Jugendprüfung für (3) Kaiserschnitt Retriever (JP/R) (4) Zahl der Würfe (8) Nachweis der Schussfestigkeit (5) Belegen der Hündin (9) Nachweis einer bestandenen (6) Wurfwiederholung retrievertypischen Prüfung §6 Zuchtbuch (10) Formwertbeurteilung (1) Grundlagen (11) DNA-Bank (2) Inhalt (12) Zuchtausschließende Fehler (3) Eintragung (13) Zuchtzulassung §7 Ahnentafeln/Abstammungsnachweise (14) Veröffentlichung der Ergebnisse §8 Zuchtarten
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC 2 §1 Allgemeines tens muss es sich dabei jedoch um in der Reihenfolge der Zuchtvorgänge abgehef- (1) Das internationale Zuchtreglement der tete Kopien der Wurfunterlagen und der Fédération Cynologique Internationale Käuferadressen handeln. Dieses Buch ist (FCI) und die Zuchtordnung des VDH gel- bei jeder Wurfabnahme dem Zuchtwart ten als Rahmenrichtlinien für alle im VDH vorzulegen bzw. kann jederzeit vom Ras- zusammengeschlossenen Rassehunde- sezuchtwart eingesehen bzw. zur Einsicht vereine. angefordert werden. (2) Zuständig und damit verantwortlich für die (3) Zuchtgemeinschaft Zucht ist der DRC. Dies schließt die Alle Züchter einer Zwingergemeinschaft Zuchtlenkung, Zuchtberatung, Zuchtkon- müssen ihre Welpen bei demselben trolle sowie die Führung des Zuchtbuches Zuchtverein eintragen lassen. Gleiches ein. Die Zuchtkontrolle dient als Instru- gilt für alle Zuchtstätten von in häuslicher ment, dem Züchter im Vorfeld zu helfen, Gemeinschaft lebenden Personen. Bei Fehler zu vermeiden. Zuchtgemeinschaften ist dem/der Rasse- (3) Zuchtziel des DRC ist ein wesenssiche- zuchtwart/in jeweils für jeden geplanten rer, gesunder, leistungsfähiger Hund, der Wurf ein Zuchtverantwortlicher im Sinne dem FCI-Standard entspricht. Erbliche der VDH- und DRC-Zuchtordnung zu be- Defekte und Krankheiten werden erfasst nennen. und systematisch bekämpft. Ergebnisse von für den Labrador Retriever gültigen DNA-Tests werden in der Datenbank des §3 Zuchthunde / Zuchtzulassung DRCs eingetragen. Voraussetzungen für eine Zulassung zur (4) Rechtswirksame Zuchtverbote sowie Zucht für alle Rüden und Hündinnen: Ausschlüsse von Züchtern aus dem Ver- (1) Allgemeines ein sind den anderen Zuchtvereinen für Es muss eine vom DRC/VDH anerkannte dieselbe Rasse sowie der VDH- Ahnentafel vorliegen. Die Chip-/ Täto- Geschäftsstelle unverzüglich zu melden. wiernummer des Hundes muss mit der (5) Die Zuchtordnung ist nach Änderung in auf der Ahnentafel eingetragenen Chip-/ ihrer jeweils gültigen Fassung unter Tätowiernummer übereinstimmen. Hunde Kennzeichnung der vorgenannten Ände- aus anderen FCI-anerkannten Zuchtver- rung in dreifacher Ausfertigung unaufge- einen müssen in das DRC-Zuchtbuch fordert und unverzüglich an die VDH- übernommen worden sein. Geschäftsstelle zu senden. (2) Hüftgelenksdysplasie (HD) Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt wer- §2 Züchter / Zuchtrecht den, wenn das HD-Gutachten A1 - 2 (HD-0) “frei” (1) Züchter B1 - 2 (HD-1) “Grenzfall” Der Status des Züchters ergibt sich aus § C1 - 2 (HD-2) “leicht” 42(1) der DRC-Satzung. Nicht als Züchter ergibt. Hunde mit mittlerer und schwerer gilt jemand, dessen Aufnahme noch nicht HD (HD-D und HD-E) sind generell von ausdrücklich bestätigt worden ist oder ge- der Zucht ausgeschlossen. Hunde, die gen den ein Vereinsverfahren auf Aus- vor der Erstellung des HD-Gutachtens an schluss oder Streichung im Sinne der Hüftgelenksdysplasie oder Ellenbogen- Satzung läuft. dysplsie operiert wurden, sind generell Das Mieten von Hündinnen zur Zucht ist von der Zucht auszuschließen, auch die Ausnahme, die der vorherigen Zu- wenn das Gutachten eine Auswertung im stimmung der Zuchtkommission bedarf. zuchttauglichen Bereich ergibt. Ein schriftlicher Vertrag ist beim Antrag Hunde mit leichter HD (C1-2, HD-2) dür- vorzulegen. Ab dem Decktag sollte, je- fen nur mit einem Hund gepaart werden, doch spätestens 30 Tage nach dem 1. der HD-frei (A1-2, HD-0) ist oder HD Decktag muss die Hündin im Gewahrsam Grenzfall (HD-B1-2, HD-1) hat. des Mieters sein, eine Stellvertretung Beim Einsatz englischer Deckrüden gel- durch Dritte ist unzulässig. Dies kann vom ten für die HD-Befunde folgende Grenz- Rassezuchtwart oder einer von ihm be- werte: Hündinnen mit dem HD-Befund „C“ auftragten Person überprüft werden. Hün- dürfen nur mit einem Rüden mit einem dinnen, die im Eigentum oder Besitz von Gesamt-Hip-Score von max. 12 gepaart Personen stehen, denen das Zuchtbuch werden, wobei eine Seite einen Hip-Score gesperrt ist, dürfen nicht zur Zuchtmiete von 6 nicht überschreiten darf. herangezogen werden. Hündinnen mit dem HD-Befund „A“ oder (2) Zwingerbuch „B“ dürfen nur mit einem Rüden mit einem Jeder Züchter hat ein Zwingerbuch zu Gesamt-Hip-Score von max. 20 gepaart führen. Die Verwendung des VDH- werden, wobei eine Seite einen Hip-Score Zwingerbuchs wird empfohlen. Mindes- von 10 nicht überschreiten darf.
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC 3 Die offizielle Röntgenaufnahme der Hüft- Die Augenuntersuchung ist durch einen gelenke darf erst nach Vollendung des vom DRC zugelassenen Tierarzt durchzu- ersten Lebensjahres des betreffenden führen. Der Augenuntersuchungsbefund Hundes angefertigt werden. Die FCI- ist nur gültig, wenn er frühestens in einem Bestimmungen sind einzuhalten. Die Ah- Alter von 12 Monaten (Stichtag ist das nentafel ist dem Röntgentierarzt vorzule- Geburtsdatum des Hundes) ausgestellt gen, der diese mit dem HD-Stempel ver- wurde. Er hat eine Geltungsdauer von 24 sieht. In allen Röntgenaufnahmen sind Monaten. Stichtag ist jeweils das Datum der volle Name des Hundes und die Chip- der letzten Augenuntersuchung. / Tätowiernummer so einzutragen, dass Hiervon ausgenommen sind Hunde, de- sie nicht verändert werden können; alter- ren letzte Augenuntersuchung nach Voll- nativ kann die Röntgenaufnahme eine endung des 6. Lebensjahres durchgeführt Code-Nr. enthalten. Ist der Hund nicht wurde. Diese Untersuchung gilt lebens- identifizierbar, muss der Röntgentierarzt lang. einen Chip setzen. Die Röntgenaufnah- (5) Zusätzliche genetische Untersuchun- men müssen von dem vom DRC bestell- gen ten Gutachter oder Gutachtergremium Für eine Zuchtzulassung ohne Auflagen ausgewertet werden. Auf Wunsch des muss ab dem 01.01.2015 ein DNA-Test Besitzers kann ein Obergutachten über mit dem Ergebnis „frei“ oder „über Erb- die Geschäftsstelle in Auftrag gegeben gang frei“ für folgende Krankheiten bzw. werden. Dieses Gutachten ist endgültig. Merkmale vorliegen: prcdPRA (OptiGen), (3) Ellenbogendysplasie (ED) CNM, EIC, HNPK und SD2. Nicht unter- Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt wer- suchte, Trägertiere und genetisch be- den, wenn das ED-Gutachten troffene Tiere erhalten eine Zuchtzulas- ED frei sung mit Auflagen. Sie müssen mit freien ED Grenzfall Zuchtpartnern verpaart werden. ergibt. Hunde mit ED Grad I (leicht), ED (6) Zähne Grad II (mittel) und ED Grad III (schwer) Das Gebiss eines Zuchthundes muss wie sind generell von der Zucht ausgeschlos- folgt beschaffen sein: sen. Hunde, die vor der Erstellung der Komplette Schere HD- und/oder ED-Gutachten an Hüftge- Keine Zange (ein Zangengebiss lenksdysplasie oder Ellenbogendysplasie liegt nur dann vor, wenn alle Zähne operiert wurden, sind generell von der Zange stehen) Zucht auszuschließen, auch wenn das An fehlenden Zähnen werden tole- Gutachten eine Auswertung im zuchttaug- riert: alle P1 und M3. Zusätzlich lichen Bereich ergibt. dürfen maximal 4 andere Zähne Hunde, die vor Vollendung des ersten Le- (PM) fehlen, jedoch nicht P4 oben bensjahres am Ellenbogen operiert wur- und M1 unten. Hunde mit fehlenden den (z.B. FCP) werden nach Vorlage des Zähnen (außer P1 und M3), erhal- Operationsberichtes mit dem Befund ten eine Zuchtzulassung mit Aufla- ED Grad III (schwer) in die Datenbank ge. Sie müssen mit vollzahnigen eingetragen. Deckpartnern (außer P1 und M3) Die offiziellen Röntgenaufnahmen der El- verpaart werden. lenbogengelenke dürfen erst nach Voll- (7) Wesenstest oder Jagdliche Anlagen- endung des 1. Lebensjahres des betref- sichtung (JAS) oder Jugendprüfung für fenden Hundes durchgeführt werden. Das Retriever (JP/R) Verfahren entspricht dem der HD- a) Der Nachweis eines bestandenen We- Untersuchung. senstests des DRC, des Labrador Club (4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC, Deutschland (LCD) (Wesenstestordnung) RD) oder des Retriever Club Schweiz (RCS) Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt wer- im Alter von mindestens 12 Monaten ist den, wenn der Augenuntersuchungsbe- Voraussetzung für eine Zuchtzulassung. fund die Freiheit von PRA und totaler Re- Ein nicht bestandener Wesenstest des tinadysplasie (RD) ergibt. LCD kann nur durch einen bestandenen Bei Hunden mit anderen Retinadysplasie- 2. Wesenstest des LCD korrigiert werden. Formen muss einen Gentest auf RD/OSD Ein nicht bestandener Wesenstest des mit dem Befund „frei“ durchgeführt wor- RCS kann nur durch einen bestandenen den sein. 2. Wesenstest des RCS korrigiert werden. Hunde mit den nicht kongenitalen Kata- Ein nicht bestandener Wesenstest des rakt-Formen „nicht frei“ oder „vorläufig DRC kann ausschließlich durch einen be- nicht frei“ erhalten die Auflage mit einem standenen 2. Wesenstest des DRC ge- Katarakt freien Deckpartner zu verpaaren. heilt werden. Dieser 2. Wesenstest wird
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC 4 sowohl von einem anerkannten Zuchtrich- wert von mindestens “SG” gepaart wer- ter als auch von einem Wesensrichter o- den. Der Zuchtrichter/Formwertrichter ist der von 2 Wesensrichtern gemeinsam bei der Beurteilung nur dem FCI-Standard durchgeführt. Die Durchführung dieses Nr. 122c sowie dieser Zuchtordnung un- 2. Wesenstests ist in der Durchführungs- terworfen. Mindestalter für Rüden und verordnung für Wesenstests geregelt. Die Hündinnen: 12 Monate. Teilnahme an der Wesensprüfung wird in Der Formwertrichter spricht die Zuchtzu- der Ahnentafel eingetragen. lassung unter Berücksichtigung der Ein- Alternativ: zelergebnisse, seiner eigenen Bewertung b) Der Nachweis einer bestandenen und seiner eigenen Beobachtung des Jagdlichen Anlagensichtung (JAS) oder Hundes aus. Die Formwertbeurteilung Jugendprüfung für Retriever (JP/R) des kann zweimal wiederholt werden. DRC oder Jugendprüfung (JP/LR) des (11) DNA-Bank LCD. Für diese Hunde entfällt Absatz 9. Seit dem 01.01.2011 wird von Hunden, Eine nicht bestandene Jagdlichen Anla- die zur Zucht zugelassen werden sollen, gensichtung (JAS) oder Jugendprüfung eine Blutprobe (2 ml EDTA-Blut) zwecks kann entsprechend der jeweiligen Prü- Erstellung eines DNA-Profils an eine fungsordnung wiederholt bzw. durch eine durch den DRC-Vorstand beauftragte bestandene BLP geheilt werden. Firma gesendet. Zur Einsendung der Diese Alternative gilt dann nicht, wenn der Blutproben ist das DRC-Formblatt (zu be- Hund zuvor durch einen Wesenstest / ziehen über die Geschäftsstelle) zu ver- Wiederholertest gefallen ist. wenden. (8) Nachweis der Schussfestigkeit (12) Zuchtausschließende Fehler Der Nachweis der Schussfestigkeit muss Unter anderem schließen folgende Fehler von einem in der FCI- bzw. VDH- bzw. eine Zuchtzulassung aus: JGHV-Richterliste eingetragenen Richter a) Fehlen eines oder beider Hoden im durchgeführt werden. Dieser Schusstest Hodensack kann anlässlich einer jagdlichen Prüfung, b) Entropium eines Wesenstests oder auch isoliert von c) Ektropium einer Prüfung von einem der o.a. Richter d) fortschreitender Netzhautschwund durchgeführt werden. (CPRA) (9) Nachweis einer bestandenen retriever- e) totale Retinadysplasie (RD) typischen Prüfung f) Zahnfehler: Stellungsanomalien, die Anerkannt werden: alle jagdlichen Prü- mit einer Verkürzung des Oberkiefers fungen, Arbeitsprüfungen mit Dummies (Vorbiss) oder Unterkiefers (Rückbiss) des DRC, LCD und GRC, FCI/VDH- einhergehen; Zangengebiss; Fehlen anerkannte Fährtenhundeprüfungen, so- von P4 (Oberkiefer) oder M1 (Unter- wie Rettungshundeprüfungen des BRH, kiefer); mehr als 4 fehlende Zähne DRK, ASB, JUH, MHD und THW, die die (PM) außer P1 und M3 Einsatzfähigkeit in den Bereichen Flä- g) genuine epileptiforme Anfälle chen- und/oder Trümmersuche, und/oder h) Wesensmängel (Näheres regelt die im Mantrailing bestätigen. Wesenstestordnung) Fehlt der Nachweis einer bestandenen (13) Zuchtzulassung retrievertypischen Prüfung, wird die Hundebesitzer, deren Hund alle Anforde- Zuchtzulassung mit entsprechender Auf- rungen für eine Zuchtzulassung erfüllt, lage erteilt. können bei Vorlage folgender Unterlagen (10) Formwertbeurteilung in einfacher Kopie und der Original- Die Meldung zur Formwertbeurteilung er- Ahnentafel eine Zuchtzulassung bei der folgt auf einem DRC-Meldebogen. Die Geschäftsstelle beantragen: Formwertbeurteilung erfolgt durch einen 1. Protokoll- bzw. Prüfungsbogen vom VDH zugelassenen Zuchtrichter oder a) eines bestandenen Wesenstests durch einen vom DRC zugelassenen oder alternativ Formwertrichter. Es muss mindestens ei- b) einer bestandenen Jagdlichen An- ne Note “sehr gut” erreicht werden. Hun- lagensichtung (JAS) oder Jugendprü- de mit der Formwertnote “gut” dürfen nur fung für Retriever (JP/R) des DRC zur Zucht zugelassen werden, wenn sie bzw. einer Jugendprüfung (JP/LR) des eine zur jagdlichen bzw. speziellen jagdli- LCD chen Leistungszucht befähigende Prü- 2. Protokollbogen der Formwertbeurtei- fung, eine APD/F des DRC oder LCD o- lung der einen bestandenen Workingtest in der 3. HD-Gutachten Fortgeschrittenenklasse nachweisen kön- 4. ED-Gutachten nen. Ein Hund mit dem Formwert “gut” 5. Augenuntersuchungsbefund (nicht äl- muss mit einem Hund mit einem Form- ter als zwei Jahre)
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC 5 6. Nachweis der Schussfestigkeit (aus- §4 Deckakt gestellt von einem FCI-, JGHV- oder (1) Spezielle gesundheitliche Bestimmun- VDH-Richter) gen 7. Nachweis einer bestandenen retriever- Zum Zeitpunkt der Zuchtverwendung typischen Prüfung (sofern vorhanden). muss für beide Deckpartner eine gültige 8. Deckrüdenbesitzer müssen mit dem klinische Augenuntersuchung vorliegen. Antrag auf Zuchtzulassung ihres ers- Sie darf nicht älter als 24 Monate sein, ten Rüden den Nachweis über den entscheidend ist der Tag des ersten Besuch eines Züchterseminars vorle- Deckaktes. Eine Augenuntersuchung gen. Anerkannt werden Veranstaltun- nach Vollendung des 6. Lebensjahres hat gen des VDH, DRC, LCD und GRC. lebenslange Gültigkeit. 9. Fakultativ: Bescheinigungen über (2) Beachtung bestehender Auflagen durchgeführte Gentests für prcdPRA, Wurde die Zuchtzulassung unter Erteilung CNM, EIC, HNKP und SD2 mit dem einer oder mehrerer Auflagen erteilt, so Ergebnis „frei“ oder „über Erbgang sind diese bei jeder Zuchtverwendung frei“. Fehlen diese oder werden Be- strikt zu beachten. scheinigungen über durchgeführte Dies gilt insbesondere für folgende Aufla- Gentests mit dem Ergebnis „Träger“ gen: oder „betroffen“ vorgelegt, wird eine 1. Hunde mit dem Katarakt Befund Zuchtzulassung mit Auflage erteilt. „nicht frei“ oder „vorläufig nicht frei“ 10.DNA-Profil dürfen ausschließlich mit Hunden Der Antrag auf Zuchtzulassung muss min- verpaart werden, die frei von jegli- destens 4 Wochen vor dem geplanten cher Katarakt-Form sind. Deckakt gestellt werden. Die Zuchtzulas- 2. Für jede der in § 3 Abs. 5 genannten sung wird nach Vorliegen aller Einzeler- genetischen Erkrankungen bzw. gebnisse von der Geschäftsstelle ausge- Merkmale muss mindestens für ei- sprochen. Zuchtzulassungen können er- nen der Deckpartner ein DNA- teilt werden: Testergebnis „frei“ oder „über Erb- ohne Auflage gang frei“ vorliegen. mit Auflage (z. B. wegen HD 3. Hunde mit fehlenden Zähnen (außer C1/C2, Augenkrankheiten, Form- P1 und M3) dürfen nur mit Hunden wert gut, fehlender Zähne, feh- ohne Auflage wegen fehlender Zäh- lender retrievertypischer Prüfung ne verpaart werden. etc.). Obergutachten und nachge- 4. Hunde mit dem Formwert “gut” dür- reichte Gentests können vorhan- fen nur mit Hunden verpaart werden, dene Auflagen aufheben. die mindestens den Formwert „Sehr Nach Erteilung der Zuchtzulassung wer- gut” aufweisen. den die Original-Ahnentafel sowie die 5. Bei jeder Verpaarung muss ein Zuchtzulassungsbescheinigung an den Deckpartner über eine retrievertypi- Eigentümer gesandt. Die Zuchtzulassung sche Prüfung verfügen. Anerkannt wird erst nach Eingang beim Züchter werden alle in § 3(9) aufgeführten rechtskräftig und erlischt automatisch mit Prüfungen. Austritt des Eigentümers aus einem FCI- (3) Altersbestimmung angeschlossenen Verein. Bereits erteilte Das Mindestalter für den ersten Deckakt Zuchtzulassungen kann die Zuchtkom- wird für die Hündin auf 20 Monate festge- mission in gesundheitlich schwerwiegen- legt. Für den Rüden ist das Mindestalter den Fällen vorübergehend oder endgültig für den ersten Deckakt auf mindestens 12 entziehen. Eine bereits erteilte Zuchtzu- Monate festgelegt. Maßgebend ist das Al- lassung wird insbesondere dann bis auf ter am Decktag. Am Decktag müssen für weiteres entzogen, wenn sowohl Wurfge- beide Partner eine gültige Zuchtzulassung schwister (mehr als einer) als auch Nach- und eine gültige Augenuntersuchung vor- kommen (mehr als einer) des betreffen- liegen. den Zuchthundes nachweislich (Aus- Mit Vollendung des achten Lebensjahres schlussdiagnostik) an idiopathischer / pri- scheiden Hündinnen aus der Zucht aus. märer Epilepsie erkrankt sind. Maßgebend ist das Alter am Decktag. Für (14) Veröffentlichung der Ergebnisse Rüden ist keine Altersgrenze festgelegt. Sämtliche Ergebnisse werden veröffent- (4) Deckschein licht. Der Deckscheinvordruck ist rechtzeitig vor dem Deckakt vom Zuchthündinnenbesit- zer beim Rassezuchtwart oder einem Zuchtkommissionsmitglied anzufordern. Dieser ist vom Besitzer des Rüden und
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC 6 vom Zuchthündinnenbesitzer nach erfolg- Verantwortung für die Einhaltung dieser tem Deckakt zu unterschreiben und in- Bestimmung liegt beim Züchter. Zur Ver- nerhalb von 8 Tagen vom Zuchthündin- besserung der Gesundheit der Rasse, zur nenbesitzer gemäß Verteiler zu versen- Wahrung der genetischen Vielfalt oder den. zum Schutz des Wohles der Hündin kann (5) Deckrüde die ZK im Einzelfall auf Antrag Ausnah- Bei Zuchtzulassungen ohne Auflagen hat men gestatten. der Zuchthündinnenbesitzer freie Wahl (8) Inzestzucht unter den zur Zucht zugelassenen Rüden. Paarungen von Verwandten ersten Gra- Ausländische Rüden können ohne Antrag des, z.B. Tochter/Vater, Mutter/Sohn, Ge- an die Zuchtkommission verwendet wer- schwistern oder Halbgeschwistern sind den, wenn der Züchter zusammen mit nicht zulässig. dem Deckschein dem Rassezuchtwart Ahnentafel, HD- und ED-Befund sowie ei- §5 Wurf nen gültigen Augenuntersuchungsbefund (1) Wurfmeldung vorlegt. Rüden aus anderen, dem VDH Züchter müssen Würfe und das Leerblei- angeschlossenen Zuchtverbänden sollen ben der Hündin gemäß den Vorschriften wie DRC Rüden behandelt werden, d.h. der Zwingerordnung fristgerecht melden. sämtliche Bestandteile der Zuchtzulas- (2) Wurfabnahme sung müssen erfüllt sein; eine Zuchtzu- Die Wurfabnahme und die Eintragung der lassung des Zuchtvereins muss vorliegen. Welpen dürfen erst in der 8. Lebenswo- Rüden aus anderen FCI-Vereinen, die im che (ab dem 50. Lebenstag) der Welpen DRC infolge eines auf der Grundlage der erfolgen. Der gesamte Wurf muss im Bei- DRC-Zuchtordnung festgestellten zucht- sein der Mutterhündin am Wohnsitz und ausschließenden Fehlers eine Zuchtzu- im Beisein des Züchters durch eine/n lassung nicht erhalten würden oder erhal- Zuchtwart/in abgenommen werden. Dabei ten haben, können auch dann nicht zur wird ein ausführlicher Wurfabnahmebe- Zucht im DRC verwendet werden, wenn richt erstellt; der Züchter erhält ein sie in einem anderen in- oder ausländi- Exemplar dieses Berichtes ausgehändigt. schen Zuchtverein eine Zuchtzulassung Die Welpen müssen zum Zeitpunkt der erhalten haben oder anderweitig zur Wurfabnahme durch einen Tierarzt ge- Zucht verwendet worden sind, es sei chippt worden sein, sie sollen schutzge- denn, sie bestehen die in der DRC- impft (SHL-P) und mehrfach entwurmt Zuchtordnung vorgesehene Zweitprüfung sein. Die Schutzimpfung ist durch einen beziehungsweise Oberbegutachtung. internationalen Impfpass zu belegen. Bei (6) Aufgaben des Deckrüdenbesitzers erfolgter Impfung nach der Wurfabnahme Der Rüdenbesitzer hat über die Deckakte muss eine tierärztliche Bescheinigung seines Rüden schriftlich Nachweis zu füh- spätestens mit dem Antrag auf Ahnenta- ren (Deckbuch/Zuchtbuch). Das Deck- feln vom Züchter nachgereicht werden. buch kann jederzeit von der/dem Rasse- Die Abgabe der Welpen ist ab dem Tag zuchtwart/in bzw. von der Zuchtkommis- der Vollendung der 8. Lebenswoche nur sion zur Einsicht angefordert werden. nach erfolgter Schutzimpfung erlaubt. Ein Deckrüdenbesitzer und Zuchthündinnen- Verkauf an den Handel bzw. eine Abgabe besitzer müssen sich vor dem Deckakt zur Kaufvermittlung durch Dritte wird mit vom Vorliegen einer gültigen Zuchtzulas- Ausschluss und Zuchtbuchsperre geahn- sung und Augenuntersuchung überzeu- det. gen, sowie eventuelle Zuchtauflagen be- (3) Kaiserschnitt achten. Über Unregelmäßigkeiten muss Nach einem zweiten Kaiserschnitt ist die der/die Rassezuchtwart/in unterrichtet Hündin von weiterer Zucht ausgeschlos- werden, ggf. darf sogar das Decken nicht sen. durchgeführt werden. Bei Einsatz von ausländischen Rüden von Nichtklubmit- (4) Zahl der Würfe gliedern haftet der Zuchthündinnenbesit- Eine Hündin darf insgesamt nicht mehr zer neben dem Deckrüdenbesitzer, falls als 4 Würfe großziehen. In einem Zwinger es trotz unvollständiger oder unwahrer dürfen nicht mehr als drei Würfe pro Jahr Angaben zu einem Deckakt kommt. fallen und großgezogen werden. (7) Künstliche Besamung (5) Belegen der Hündin Eine künstliche Besamung muss durch Hündinnen dürfen innerhalb von 24 Mo- Eintragung auf dem Deckschein gemeldet naten maximal zwei Würfe haben. Maß- werden. Sie darf nur dann erfolgen, wenn geblich ist das jeweilige Deckdatum. sich beide Partner zuvor auf natürliche (6) Wurfwiederholung Weise fortgepflanzt haben (FCI- Wurfwiederholungen sind nicht genehmi- Reglement und VDH-Zuchtordnung). Die gungspflichtig. Zweimalige Wurfwiederho-
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC 7 lungen sind nur zulässig, wenn die Wel- Ahnentafeln sind diese Daten zu über- pen-Anzahl aus den ersten beiden Wür- nehmen. fen die Zahl 8 nicht überschreitet. (5) Der DRC kann die Vorlage der Ahnentafeln jederzeit verlangen, um Eintragungen zu §6 Zuchtbuch überprüfen, zu berichtigen oder zu ergän- zen. Unrichtige oder gefälschte Ahnenta- (1) Grundlagen feln sind für ungültig zu erklären und einzu- Zuchtbücher sind wesentliche Grundlagen ziehen. der Rassehundezucht. Ihr Informations- (6) Eintragungen aus den Ahnentafeln der gehalt soll so umfassend wie möglich Ahnen können nur bis zur Wurfeintragung sein. der Welpen durch die Zuchtbuchstellen (2) Inhalt übernommen werden; nach Wurfeintrag Die wesentlichen Daten der Zuchtbücher erworbene Titel und Leistungszeichen der müssen in den Ahnentafeln geordnet Ahnen werden auch später nicht nachge- wiedergegeben werden. Für einen Wurf tragen. sollen mindestens angegeben sein: (7) Die Welpen eines Wurfes erhalten Na- Zwingername, Name und Anschrift des men mit demselben Anfangsbuchstaben. Züchters, Wurftag der Welpen, Kaiser- Die Würfe in einem Zwinger erhalten den schnitt, Namen und Zuchtbuchnummern Wurfbuchstaben in aufsteigender alpha- der Eltern und Großeltern sowie deren betischer Reihenfolge (d.h. erster Wurf Gesundheitsstatus (HD, ED, Augen), Ge- mit A, zweiter Wurf mit B usw.). Werden schlecht, Farbe, Name, Chip-/ Tätowier- in einer Zuchtstätte mehrere Rassen ge- nummern der Welpen. züchtet, so gilt vorstehende Regel pro (3) Eintragung Rasse. Bei Eintragung in das Zuchtbuch müssen (8) Die DRC-Züchter sind verpflichtet, alle bei den Vorfahren mindestens drei Gene- Würfe und alle Welpen der Zuchtbuchfüh- rationen nachgewiesen werden, die in rung zur Eintragung zu melden. vom VDH oder der FCI anerkannten Zuchtbüchern eingetragen sind und ne- ben den Namen und Zuchtbuchnummern §8 Zuchtarten Eintragungen über Farbe, Chip-/ Täto- (1) Der DRC betreibt eine Standardzucht und wiernummern, abgelegte Leistungsprü- eine jagdliche Leistungszucht. Die Ah- fungen, Siegertitel und Zuchtzulassungen nentafeln für Standardzucht und jagdliche aufweisen. Leistungszucht werden farblich unter- schieden und als solche gekennzeichnet. §7 Ahnentafeln / Abstammungsnach- Welpen aus Standardzucht und jagdlicher Leistungszucht werden als solche in das weise Zuchtbuch eingetragen. (1) Ahnentafeln sind Abstammungsnachwei- (2) Für jagdliche Leistungszucht muss für se, für die der Zuchtbuchführer gewähr- beide Elterntiere mindestens eine der in leistet, dass diese mit den Zuchtbuchein- der vom DRC anerkannten und geneh- tragungen identisch sind. Ahnentafeln migten Liste aufgeführten jagdlichen Prü- sind deutlich mit dem Emblem des VDH, fungen nachgewiesen werden. des JGHV und der FCI gekennzeichnet. (3) Für die “spezielle jagdliche Leistungs- Sie sind spätestens innerhalb der in der zucht” muss für beide Elterntiere sowie Zwingerordnung des DRC genannten für alle Großeltern mindestens eine der in Frist bei der Geschäftsstelle zu beantra- der vom DRC anerkannten und geneh- gen. migten Liste aufgeführten jagdlichen Prü- (2) Ahnentafeln bleiben Eigentum des DRC. fungen nachgewiesen werden. Besitzrecht an der Ahnentafel hat der Ei- (4) Alle Zuchten, die nicht unter diese Krite- gentümer des Hundes. Das Besitzrecht an rien fallen, gelten als Standardzucht. der Ahnentafel kann auch ein Pfandgläu- biger während der Dauer des Pfandver- hältnisses oder ein Mieter einer Hündin zu Zuchtzwecken während der Dauer des Mietvertrages haben. (3) Eigentumswechsel am Hund sind auf der Ahnentafel mit Namen und Adresse, Ort, Datum und Unterschrift des Verkäufers zu bestätigen. (4) In die Ahnentafel der Zuchthündin sind die Wurfdaten und Wurfstärken einzutra- gen. Bei der Ausstellung von Zweitschrift-
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