Zuchtordnung für Labrador-Retriever im Deutschen Retriever Club e.V - Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001, zuletzt geändert ...

Die Seite wird erstellt Cornelia Weise
 
WEITER LESEN
Zuchtordnung für
   Labrador-Retriever im
Deutschen Retriever Club e.V.
  (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001,
 zuletzt geändert durch die Züchterversammlung am 04.02.2018
 und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 17.03.2018
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC
                 (Beschlossen durch die Züchterversammlung am 06.05.2001,
                zuletzt geändert durch die Züchterversammlung am 04.02.2018
                und genehmigt durch den erweiterten Vorstand am 17.03.2018

                                 Inhaltsverzeichnis

§1 Allgemeines                                       §4 Deckakt
§2 Züchter /Zuchtrecht                                 (1) Spezielle gesundheitliche Bestimmungen
  (1) Züchter                                          (2) Beachtung bestehender Auflagen
  (2) Zwingerbuch                                      (3) Altersbestimmung
  (3) Zuchtgemeinschaft                                (4) Deckschein
§3 Zuchthunde /Zuchtzulassung                          (5) Deckrüde
  (1) Allgemeines                                      (6) Aufgaben des Deckrüdenbesizters
  (2) Hüftgelenksdysplasie (HD)                        (7) Künstliche Besamung
  (3) Ellenbogendysplasie (ED)                         (8) Inzestzucht
  (4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC, RD)        §5 Wurf
  (5) Zusätzliche genetische Untersuchungen            (1) Wurfmeldung
  (6) Zähne                                            (2) Wurfabnahme
  (7) Wesenstest und/oder Jugendprüfung für            (3) Kaiserschnitt
       Retriever (JP/R)                                (4) Zahl der Würfe
  (8) Nachweis der Schussfestigkeit                    (5) Belegen der Hündin
  (9) Nachweis einer bestandenen                       (6) Wurfwiederholung
       retrievertypischen Prüfung                    §6 Zuchtbuch
  (10) Formwertbeurteilung                             (1) Grundlagen
  (11) DNA-Bank                                        (2) Inhalt
  (12) Zuchtausschließende Fehler                      (3) Eintragung
  (13) Zuchtzulassung                                §7 Ahnentafeln/Abstammungsnachweise
  (14) Veröffentlichung der Ergebnisse               §8 Zuchtarten
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC                                                       2

  §1 Allgemeines                                       tens muss es sich dabei jedoch um in der
                                                       Reihenfolge der Zuchtvorgänge abgehef-
  (1) Das internationale Zuchtreglement der
                                                       tete Kopien der Wurfunterlagen und der
      Fédération Cynologique Internationale
                                                       Käuferadressen handeln. Dieses Buch ist
      (FCI) und die Zuchtordnung des VDH gel-
                                                       bei jeder Wurfabnahme dem Zuchtwart
      ten als Rahmenrichtlinien für alle im VDH
                                                       vorzulegen bzw. kann jederzeit vom Ras-
      zusammengeschlossenen Rassehunde-
                                                       sezuchtwart eingesehen bzw. zur Einsicht
      vereine.
                                                       angefordert werden.
  (2) Zuständig und damit verantwortlich für die
                                                   (3) Zuchtgemeinschaft
      Zucht ist der DRC. Dies schließt die
                                                       Alle Züchter einer Zwingergemeinschaft
      Zuchtlenkung, Zuchtberatung, Zuchtkon-
                                                       müssen ihre Welpen bei demselben
      trolle sowie die Führung des Zuchtbuches
                                                       Zuchtverein eintragen lassen. Gleiches
      ein. Die Zuchtkontrolle dient als Instru-
                                                       gilt für alle Zuchtstätten von in häuslicher
      ment, dem Züchter im Vorfeld zu helfen,
                                                       Gemeinschaft lebenden Personen. Bei
      Fehler zu vermeiden.
                                                       Zuchtgemeinschaften ist dem/der Rasse-
  (3) Zuchtziel des DRC ist ein wesenssiche-
                                                       zuchtwart/in jeweils für jeden geplanten
      rer, gesunder, leistungsfähiger Hund, der
                                                       Wurf ein Zuchtverantwortlicher im Sinne
      dem FCI-Standard entspricht. Erbliche
                                                       der VDH- und DRC-Zuchtordnung zu be-
      Defekte und Krankheiten werden erfasst
                                                       nennen.
      und systematisch bekämpft. Ergebnisse
      von für den Labrador Retriever gültigen
      DNA-Tests werden in der Datenbank des        §3 Zuchthunde / Zuchtzulassung
      DRCs eingetragen.                                 Voraussetzungen für eine Zulassung zur
  (4) Rechtswirksame Zuchtverbote sowie                 Zucht für alle Rüden und Hündinnen:
      Ausschlüsse von Züchtern aus dem Ver-        (1) Allgemeines
      ein sind den anderen Zuchtvereinen für           Es muss eine vom DRC/VDH anerkannte
      dieselbe Rasse sowie der VDH-                    Ahnentafel vorliegen. Die Chip-/ Täto-
      Geschäftsstelle unverzüglich zu melden.          wiernummer des Hundes muss mit der
  (5) Die Zuchtordnung ist nach Änderung in            auf der Ahnentafel eingetragenen Chip-/
      ihrer jeweils gültigen Fassung unter             Tätowiernummer übereinstimmen. Hunde
      Kennzeichnung der vorgenannten Ände-             aus anderen FCI-anerkannten Zuchtver-
      rung in dreifacher Ausfertigung unaufge-         einen müssen in das DRC-Zuchtbuch
      fordert und unverzüglich an die VDH-             übernommen worden sein.
      Geschäftsstelle zu senden.                   (2) Hüftgelenksdysplasie (HD)
                                                       Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt wer-
  §2 Züchter / Zuchtrecht                              den, wenn das HD-Gutachten
                                                          A1 - 2 (HD-0) “frei”
  (1) Züchter
                                                          B1 - 2 (HD-1) “Grenzfall”
      Der Status des Züchters ergibt sich aus §
                                                          C1 - 2 (HD-2) “leicht”
      42(1) der DRC-Satzung. Nicht als Züchter
                                                       ergibt. Hunde mit mittlerer und schwerer
      gilt jemand, dessen Aufnahme noch nicht
                                                       HD (HD-D und HD-E) sind generell von
      ausdrücklich bestätigt worden ist oder ge-
                                                       der Zucht ausgeschlossen. Hunde, die
      gen den ein Vereinsverfahren auf Aus-
                                                       vor der Erstellung des HD-Gutachtens an
      schluss oder Streichung im Sinne der
                                                       Hüftgelenksdysplasie oder Ellenbogen-
      Satzung läuft.
                                                       dysplsie operiert wurden, sind generell
      Das Mieten von Hündinnen zur Zucht ist
                                                       von der Zucht auszuschließen, auch
      die Ausnahme, die der vorherigen Zu-
                                                       wenn das Gutachten eine Auswertung im
      stimmung der Zuchtkommission bedarf.
                                                       zuchttauglichen Bereich ergibt.
      Ein schriftlicher Vertrag ist beim Antrag
                                                       Hunde mit leichter HD (C1-2, HD-2) dür-
      vorzulegen. Ab dem Decktag sollte, je-
                                                       fen nur mit einem Hund gepaart werden,
      doch spätestens 30 Tage nach dem 1.
                                                       der HD-frei (A1-2, HD-0) ist oder HD
      Decktag muss die Hündin im Gewahrsam
                                                       Grenzfall (HD-B1-2, HD-1) hat.
      des Mieters sein, eine Stellvertretung
                                                       Beim Einsatz englischer Deckrüden gel-
      durch Dritte ist unzulässig. Dies kann vom
                                                       ten für die HD-Befunde folgende Grenz-
      Rassezuchtwart oder einer von ihm be-
                                                       werte: Hündinnen mit dem HD-Befund „C“
      auftragten Person überprüft werden. Hün-
                                                       dürfen nur mit einem Rüden mit einem
      dinnen, die im Eigentum oder Besitz von
                                                       Gesamt-Hip-Score von max. 12 gepaart
      Personen stehen, denen das Zuchtbuch
                                                       werden, wobei eine Seite einen Hip-Score
      gesperrt ist, dürfen nicht zur Zuchtmiete
                                                       von 6 nicht überschreiten darf.
      herangezogen werden.
                                                       Hündinnen mit dem HD-Befund „A“ oder
  (2) Zwingerbuch                                      „B“ dürfen nur mit einem Rüden mit einem
      Jeder Züchter hat ein Zwingerbuch zu             Gesamt-Hip-Score von max. 20 gepaart
      führen. Die Verwendung des VDH-                  werden, wobei eine Seite einen Hip-Score
      Zwingerbuchs wird empfohlen. Mindes-             von 10 nicht überschreiten darf.
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC                                                         3

    Die offizielle Röntgenaufnahme der Hüft-         Die Augenuntersuchung ist durch einen
    gelenke darf erst nach Vollendung des            vom DRC zugelassenen Tierarzt durchzu-
    ersten Lebensjahres des betreffenden             führen. Der Augenuntersuchungsbefund
    Hundes angefertigt werden. Die FCI-              ist nur gültig, wenn er frühestens in einem
    Bestimmungen sind einzuhalten. Die Ah-           Alter von 12 Monaten (Stichtag ist das
    nentafel ist dem Röntgentierarzt vorzule-        Geburtsdatum des Hundes) ausgestellt
    gen, der diese mit dem HD-Stempel ver-           wurde. Er hat eine Geltungsdauer von 24
    sieht. In allen Röntgenaufnahmen sind            Monaten. Stichtag ist jeweils das Datum
    der volle Name des Hundes und die Chip-          der letzten Augenuntersuchung.
    / Tätowiernummer so einzutragen, dass            Hiervon ausgenommen sind Hunde, de-
    sie nicht verändert werden können; alter-        ren letzte Augenuntersuchung nach Voll-
    nativ kann die Röntgenaufnahme eine              endung des 6. Lebensjahres durchgeführt
    Code-Nr. enthalten. Ist der Hund nicht           wurde. Diese Untersuchung gilt lebens-
    identifizierbar, muss der Röntgentierarzt        lang.
    einen Chip setzen. Die Röntgenaufnah-        (5) Zusätzliche genetische Untersuchun-
    men müssen von dem vom DRC bestell-              gen
    ten Gutachter oder Gutachtergremium              Für eine Zuchtzulassung ohne Auflagen
    ausgewertet werden. Auf Wunsch des               muss ab dem 01.01.2015 ein DNA-Test
    Besitzers kann ein Obergutachten über            mit dem Ergebnis „frei“ oder „über Erb-
    die Geschäftsstelle in Auftrag gegeben           gang frei“ für folgende Krankheiten bzw.
    werden. Dieses Gutachten ist endgültig.          Merkmale vorliegen: prcdPRA (OptiGen),
(3) Ellenbogendysplasie (ED)                         CNM, EIC, HNPK und SD2. Nicht unter-
    Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt wer-        suchte, Trägertiere und genetisch be-
    den, wenn das ED-Gutachten                       troffene Tiere erhalten eine Zuchtzulas-
        ED frei                                      sung mit Auflagen. Sie müssen mit freien
        ED Grenzfall                                 Zuchtpartnern verpaart werden.
    ergibt. Hunde mit ED Grad I (leicht), ED     (6) Zähne
    Grad II (mittel) und ED Grad III (schwer)        Das Gebiss eines Zuchthundes muss wie
    sind generell von der Zucht ausgeschlos-         folgt beschaffen sein:
    sen. Hunde, die vor der Erstellung der                Komplette Schere
    HD- und/oder ED-Gutachten an Hüftge-                  Keine Zange (ein Zangengebiss
    lenksdysplasie oder Ellenbogendysplasie                 liegt nur dann vor, wenn alle Zähne
    operiert wurden, sind generell von der                  Zange stehen)
    Zucht auszuschließen, auch wenn das                   An fehlenden Zähnen werden tole-
    Gutachten eine Auswertung im zuchttaug-                 riert: alle P1 und M3. Zusätzlich
    lichen Bereich ergibt.                                  dürfen maximal 4 andere Zähne
    Hunde, die vor Vollendung des ersten Le-                (PM) fehlen, jedoch nicht P4 oben
    bensjahres am Ellenbogen operiert wur-                  und M1 unten. Hunde mit fehlenden
    den (z.B. FCP) werden nach Vorlage des                  Zähnen (außer P1 und M3), erhal-
    Operationsberichtes mit dem Befund                      ten eine Zuchtzulassung mit Aufla-
    ED Grad III (schwer) in die Datenbank                   ge. Sie müssen mit vollzahnigen
    eingetragen.                                            Deckpartnern (außer P1 und M3)
    Die offiziellen Röntgenaufnahmen der El-                verpaart werden.
    lenbogengelenke dürfen erst nach Voll-       (7) Wesenstest oder Jagdliche Anlagen-
    endung des 1. Lebensjahres des betref-           sichtung (JAS) oder Jugendprüfung für
    fenden Hundes durchgeführt werden. Das           Retriever (JP/R)
    Verfahren entspricht dem der HD-                 a) Der Nachweis eines bestandenen We-
    Untersuchung.                                    senstests des DRC, des Labrador Club
(4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC,              Deutschland (LCD) (Wesenstestordnung)
    RD)                                              oder des Retriever Club Schweiz (RCS)
    Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt wer-        im Alter von mindestens 12 Monaten ist
    den, wenn der Augenuntersuchungsbe-              Voraussetzung für eine Zuchtzulassung.
    fund die Freiheit von PRA und totaler Re-        Ein nicht bestandener Wesenstest des
    tinadysplasie (RD) ergibt.                       LCD kann nur durch einen bestandenen
    Bei Hunden mit anderen Retinadysplasie-          2. Wesenstest des LCD korrigiert werden.
    Formen muss einen Gentest auf RD/OSD             Ein nicht bestandener Wesenstest des
    mit dem Befund „frei“ durchgeführt wor-          RCS kann nur durch einen bestandenen
    den sein.                                        2. Wesenstest des RCS korrigiert werden.
    Hunde mit den nicht kongenitalen Kata-           Ein nicht bestandener Wesenstest des
    rakt-Formen „nicht frei“ oder „vorläufig         DRC kann ausschließlich durch einen be-
    nicht frei“ erhalten die Auflage mit einem       standenen 2. Wesenstest des DRC ge-
    Katarakt freien Deckpartner zu verpaaren.        heilt werden. Dieser 2. Wesenstest wird
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC                                                          4

     sowohl von einem anerkannten Zuchtrich-            wert von mindestens “SG” gepaart wer-
     ter als auch von einem Wesensrichter o-            den. Der Zuchtrichter/Formwertrichter ist
     der von 2 Wesensrichtern gemeinsam                 bei der Beurteilung nur dem FCI-Standard
     durchgeführt. Die Durchführung dieses              Nr. 122c sowie dieser Zuchtordnung un-
     2. Wesenstests ist in der Durchführungs-           terworfen. Mindestalter für Rüden und
     verordnung für Wesenstests geregelt. Die           Hündinnen: 12 Monate.
     Teilnahme an der Wesensprüfung wird in             Der Formwertrichter spricht die Zuchtzu-
     der Ahnentafel eingetragen.                        lassung unter Berücksichtigung der Ein-
     Alternativ:                                        zelergebnisse, seiner eigenen Bewertung
     b) Der Nachweis einer bestandenen                  und seiner eigenen Beobachtung des
     Jagdlichen Anlagensichtung (JAS) oder              Hundes aus. Die Formwertbeurteilung
     Jugendprüfung für Retriever (JP/R) des             kann zweimal wiederholt werden.
     DRC oder Jugendprüfung (JP/LR) des            (11) DNA-Bank
     LCD. Für diese Hunde entfällt Absatz 9.            Seit dem 01.01.2011 wird von Hunden,
     Eine nicht bestandene Jagdlichen Anla-             die zur Zucht zugelassen werden sollen,
     gensichtung (JAS) oder Jugendprüfung               eine Blutprobe (2 ml EDTA-Blut) zwecks
     kann entsprechend der jeweiligen Prü-              Erstellung eines DNA-Profils an eine
     fungsordnung wiederholt bzw. durch eine            durch den DRC-Vorstand beauftragte
     bestandene BLP geheilt werden.                     Firma gesendet. Zur Einsendung der
     Diese Alternative gilt dann nicht, wenn der        Blutproben ist das DRC-Formblatt (zu be-
     Hund zuvor durch einen Wesenstest /                ziehen über die Geschäftsstelle) zu ver-
     Wiederholertest gefallen ist.                      wenden.
(8) Nachweis der Schussfestigkeit                  (12) Zuchtausschließende Fehler
     Der Nachweis der Schussfestigkeit muss             Unter anderem schließen folgende Fehler
     von einem in der FCI- bzw. VDH- bzw.               eine Zuchtzulassung aus:
     JGHV-Richterliste eingetragenen Richter            a) Fehlen eines oder beider Hoden im
     durchgeführt werden. Dieser Schusstest                Hodensack
     kann anlässlich einer jagdlichen Prüfung,          b) Entropium
     eines Wesenstests oder auch isoliert von           c) Ektropium
     einer Prüfung von einem der o.a. Richter           d) fortschreitender Netzhautschwund
     durchgeführt werden.                                  (CPRA)
(9) Nachweis einer bestandenen retriever-               e) totale Retinadysplasie (RD)
     typischen Prüfung                                  f) Zahnfehler: Stellungsanomalien, die
     Anerkannt werden: alle jagdlichen Prü-                mit einer Verkürzung des Oberkiefers
     fungen, Arbeitsprüfungen mit Dummies                  (Vorbiss) oder Unterkiefers (Rückbiss)
     des DRC, LCD und GRC, FCI/VDH-                        einhergehen; Zangengebiss; Fehlen
     anerkannte Fährtenhundeprüfungen, so-                 von P4 (Oberkiefer) oder M1 (Unter-
     wie Rettungshundeprüfungen des BRH,                   kiefer); mehr als 4 fehlende Zähne
     DRK, ASB, JUH, MHD und THW, die die                   (PM) außer P1 und M3
     Einsatzfähigkeit in den Bereichen Flä-             g) genuine epileptiforme Anfälle
     chen- und/oder Trümmersuche, und/oder              h) Wesensmängel (Näheres regelt die
     im Mantrailing bestätigen.                            Wesenstestordnung)
     Fehlt der Nachweis einer bestandenen          (13) Zuchtzulassung
     retrievertypischen Prüfung, wird die               Hundebesitzer, deren Hund alle Anforde-
     Zuchtzulassung mit entsprechender Auf-             rungen für eine Zuchtzulassung erfüllt,
     lage erteilt.                                      können bei Vorlage folgender Unterlagen
(10) Formwertbeurteilung                                in einfacher Kopie und der Original-
     Die Meldung zur Formwertbeurteilung er-            Ahnentafel eine Zuchtzulassung bei der
     folgt auf einem DRC-Meldebogen. Die                Geschäftsstelle beantragen:
     Formwertbeurteilung erfolgt durch einen            1. Protokoll- bzw. Prüfungsbogen
     vom VDH zugelassenen Zuchtrichter oder                a) eines bestandenen Wesenstests
     durch einen vom DRC zugelassenen                      oder alternativ
     Formwertrichter. Es muss mindestens ei-               b) einer bestandenen Jagdlichen An-
     ne Note “sehr gut” erreicht werden. Hun-              lagensichtung (JAS) oder Jugendprü-
     de mit der Formwertnote “gut” dürfen nur              fung für Retriever (JP/R) des DRC
     zur Zucht zugelassen werden, wenn sie                 bzw. einer Jugendprüfung (JP/LR) des
     eine zur jagdlichen bzw. speziellen jagdli-           LCD
     chen Leistungszucht befähigende Prü-               2. Protokollbogen der Formwertbeurtei-
     fung, eine APD/F des DRC oder LCD o-                  lung
     der einen bestandenen Workingtest in der           3. HD-Gutachten
     Fortgeschrittenenklasse nachweisen kön-            4. ED-Gutachten
     nen. Ein Hund mit dem Formwert “gut”               5. Augenuntersuchungsbefund (nicht äl-
     muss mit einem Hund mit einem Form-                   ter als zwei Jahre)
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC                                                               5

     6. Nachweis der Schussfestigkeit (aus-         §4 Deckakt
         gestellt von einem FCI-, JGHV- oder
                                                    (1) Spezielle gesundheitliche Bestimmun-
         VDH-Richter)
                                                        gen
     7. Nachweis einer bestandenen retriever-
                                                        Zum Zeitpunkt der Zuchtverwendung
         typischen Prüfung (sofern vorhanden).
                                                        muss für beide Deckpartner eine gültige
     8. Deckrüdenbesitzer müssen mit dem
                                                        klinische Augenuntersuchung vorliegen.
         Antrag auf Zuchtzulassung ihres ers-
                                                        Sie darf nicht älter als 24 Monate sein,
         ten Rüden den Nachweis über den
                                                        entscheidend ist der Tag des ersten
         Besuch eines Züchterseminars vorle-
                                                        Deckaktes. Eine Augenuntersuchung
         gen. Anerkannt werden Veranstaltun-
                                                        nach Vollendung des 6. Lebensjahres hat
         gen des VDH, DRC, LCD und GRC.
                                                        lebenslange Gültigkeit.
     9. Fakultativ:     Bescheinigungen      über
                                                    (2) Beachtung bestehender Auflagen
         durchgeführte Gentests für prcdPRA,
                                                        Wurde die Zuchtzulassung unter Erteilung
         CNM, EIC, HNKP und SD2 mit dem
                                                        einer oder mehrerer Auflagen erteilt, so
         Ergebnis „frei“ oder „über Erbgang
                                                        sind diese bei jeder Zuchtverwendung
         frei“. Fehlen diese oder werden Be-
                                                        strikt zu beachten.
         scheinigungen über durchgeführte
                                                        Dies gilt insbesondere für folgende Aufla-
         Gentests mit dem Ergebnis „Träger“
                                                        gen:
         oder „betroffen“ vorgelegt, wird eine
                                                          1. Hunde mit dem Katarakt Befund
         Zuchtzulassung mit Auflage erteilt.
                                                              „nicht frei“ oder „vorläufig nicht frei“
     10.DNA-Profil
                                                              dürfen ausschließlich mit Hunden
     Der Antrag auf Zuchtzulassung muss min-
                                                              verpaart werden, die frei von jegli-
     destens 4 Wochen vor dem geplanten
                                                              cher Katarakt-Form sind.
     Deckakt gestellt werden. Die Zuchtzulas-
                                                          2. Für jede der in § 3 Abs. 5 genannten
     sung wird nach Vorliegen aller Einzeler-
                                                              genetischen Erkrankungen bzw.
     gebnisse von der Geschäftsstelle ausge-
                                                              Merkmale muss mindestens für ei-
     sprochen. Zuchtzulassungen können er-
                                                              nen der Deckpartner ein DNA-
     teilt werden:
                                                              Testergebnis „frei“ oder „über Erb-
            ohne Auflage
                                                              gang frei“ vorliegen.
            mit Auflage (z. B. wegen HD                  3. Hunde mit fehlenden Zähnen (außer
               C1/C2, Augenkrankheiten, Form-                 P1 und M3) dürfen nur mit Hunden
               wert gut, fehlender Zähne, feh-                ohne Auflage wegen fehlender Zäh-
               lender retrievertypischer Prüfung              ne verpaart werden.
               etc.). Obergutachten und nachge-           4. Hunde mit dem Formwert “gut” dür-
               reichte Gentests können vorhan-                fen nur mit Hunden verpaart werden,
               dene Auflagen aufheben.                        die mindestens den Formwert „Sehr
     Nach Erteilung der Zuchtzulassung wer-                   gut” aufweisen.
     den die Original-Ahnentafel sowie die                5. Bei jeder Verpaarung muss ein
     Zuchtzulassungsbescheinigung an den                      Deckpartner über eine retrievertypi-
     Eigentümer gesandt. Die Zuchtzulassung                   sche Prüfung verfügen. Anerkannt
     wird erst nach Eingang beim Züchter                      werden alle in § 3(9) aufgeführten
     rechtskräftig und erlischt automatisch mit               Prüfungen.
     Austritt des Eigentümers aus einem FCI-        (3) Altersbestimmung
     angeschlossenen Verein. Bereits erteilte           Das Mindestalter für den ersten Deckakt
     Zuchtzulassungen kann die Zuchtkom-                wird für die Hündin auf 20 Monate festge-
     mission in gesundheitlich schwerwiegen-            legt. Für den Rüden ist das Mindestalter
     den Fällen vorübergehend oder endgültig            für den ersten Deckakt auf mindestens 12
     entziehen. Eine bereits erteilte Zuchtzu-          Monate festgelegt. Maßgebend ist das Al-
     lassung wird insbesondere dann bis auf             ter am Decktag. Am Decktag müssen für
     weiteres entzogen, wenn sowohl Wurfge-             beide Partner eine gültige Zuchtzulassung
     schwister (mehr als einer) als auch Nach-          und eine gültige Augenuntersuchung vor-
     kommen (mehr als einer) des betreffen-             liegen.
     den Zuchthundes nachweislich (Aus-                 Mit Vollendung des achten Lebensjahres
     schlussdiagnostik) an idiopathischer / pri-        scheiden Hündinnen aus der Zucht aus.
     märer Epilepsie erkrankt sind.                     Maßgebend ist das Alter am Decktag. Für
(14) Veröffentlichung der Ergebnisse                    Rüden ist keine Altersgrenze festgelegt.
     Sämtliche Ergebnisse werden veröffent-         (4) Deckschein
     licht.                                             Der Deckscheinvordruck ist rechtzeitig vor
                                                        dem Deckakt vom Zuchthündinnenbesit-
                                                        zer beim Rassezuchtwart oder einem
                                                        Zuchtkommissionsmitglied anzufordern.
                                                        Dieser ist vom Besitzer des Rüden und
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC                                                       6

    vom Zuchthündinnenbesitzer nach erfolg-          Verantwortung für die Einhaltung dieser
    tem Deckakt zu unterschreiben und in-            Bestimmung liegt beim Züchter. Zur Ver-
    nerhalb von 8 Tagen vom Zuchthündin-             besserung der Gesundheit der Rasse, zur
    nenbesitzer gemäß Verteiler zu versen-           Wahrung der genetischen Vielfalt oder
    den.                                             zum Schutz des Wohles der Hündin kann
(5) Deckrüde                                         die ZK im Einzelfall auf Antrag Ausnah-
    Bei Zuchtzulassungen ohne Auflagen hat           men gestatten.
    der Zuchthündinnenbesitzer freie Wahl        (8) Inzestzucht
    unter den zur Zucht zugelassenen Rüden.          Paarungen von Verwandten ersten Gra-
    Ausländische Rüden können ohne Antrag            des, z.B. Tochter/Vater, Mutter/Sohn, Ge-
    an die Zuchtkommission verwendet wer-            schwistern oder Halbgeschwistern sind
    den, wenn der Züchter zusammen mit               nicht zulässig.
    dem Deckschein dem Rassezuchtwart
    Ahnentafel, HD- und ED-Befund sowie ei-      §5 Wurf
    nen gültigen Augenuntersuchungsbefund
                                                 (1) Wurfmeldung
    vorlegt. Rüden aus anderen, dem VDH
                                                     Züchter müssen Würfe und das Leerblei-
    angeschlossenen Zuchtverbänden sollen
                                                     ben der Hündin gemäß den Vorschriften
    wie DRC Rüden behandelt werden, d.h.
                                                     der Zwingerordnung fristgerecht melden.
    sämtliche Bestandteile der Zuchtzulas-
                                                 (2) Wurfabnahme
    sung müssen erfüllt sein; eine Zuchtzu-
                                                     Die Wurfabnahme und die Eintragung der
    lassung des Zuchtvereins muss vorliegen.
                                                     Welpen dürfen erst in der 8. Lebenswo-
    Rüden aus anderen FCI-Vereinen, die im
                                                     che (ab dem 50. Lebenstag) der Welpen
    DRC infolge eines auf der Grundlage der
                                                     erfolgen. Der gesamte Wurf muss im Bei-
    DRC-Zuchtordnung festgestellten zucht-
                                                     sein der Mutterhündin am Wohnsitz und
    ausschließenden Fehlers eine Zuchtzu-
                                                     im Beisein des Züchters durch eine/n
    lassung nicht erhalten würden oder erhal-
                                                     Zuchtwart/in abgenommen werden. Dabei
    ten haben, können auch dann nicht zur
                                                     wird ein ausführlicher Wurfabnahmebe-
    Zucht im DRC verwendet werden, wenn
                                                     richt erstellt; der Züchter erhält ein
    sie in einem anderen in- oder ausländi-
                                                     Exemplar dieses Berichtes ausgehändigt.
    schen Zuchtverein eine Zuchtzulassung
                                                     Die Welpen müssen zum Zeitpunkt der
    erhalten haben oder anderweitig zur
                                                     Wurfabnahme durch einen Tierarzt ge-
    Zucht verwendet worden sind, es sei
                                                     chippt worden sein, sie sollen schutzge-
    denn, sie bestehen die in der DRC-
                                                     impft (SHL-P) und mehrfach entwurmt
    Zuchtordnung vorgesehene Zweitprüfung
                                                     sein. Die Schutzimpfung ist durch einen
    beziehungsweise Oberbegutachtung.
                                                     internationalen Impfpass zu belegen. Bei
(6) Aufgaben des Deckrüdenbesitzers
                                                     erfolgter Impfung nach der Wurfabnahme
    Der Rüdenbesitzer hat über die Deckakte
                                                     muss eine tierärztliche Bescheinigung
    seines Rüden schriftlich Nachweis zu füh-
                                                     spätestens mit dem Antrag auf Ahnenta-
    ren (Deckbuch/Zuchtbuch). Das Deck-
                                                     feln vom Züchter nachgereicht werden.
    buch kann jederzeit von der/dem Rasse-
                                                     Die Abgabe der Welpen ist ab dem Tag
    zuchtwart/in bzw. von der Zuchtkommis-
                                                     der Vollendung der 8. Lebenswoche nur
    sion zur Einsicht angefordert werden.
                                                     nach erfolgter Schutzimpfung erlaubt. Ein
    Deckrüdenbesitzer und Zuchthündinnen-
                                                     Verkauf an den Handel bzw. eine Abgabe
    besitzer müssen sich vor dem Deckakt
                                                     zur Kaufvermittlung durch Dritte wird mit
    vom Vorliegen einer gültigen Zuchtzulas-
                                                     Ausschluss und Zuchtbuchsperre geahn-
    sung und Augenuntersuchung überzeu-
                                                     det.
    gen, sowie eventuelle Zuchtauflagen be-
                                                 (3) Kaiserschnitt
    achten. Über Unregelmäßigkeiten muss
                                                     Nach einem zweiten Kaiserschnitt ist die
    der/die Rassezuchtwart/in unterrichtet
                                                     Hündin von weiterer Zucht ausgeschlos-
    werden, ggf. darf sogar das Decken nicht
                                                     sen.
    durchgeführt werden. Bei Einsatz von
    ausländischen Rüden von Nichtklubmit-        (4) Zahl der Würfe
    gliedern haftet der Zuchthündinnenbesit-         Eine Hündin darf insgesamt nicht mehr
    zer neben dem Deckrüdenbesitzer, falls           als 4 Würfe großziehen. In einem Zwinger
    es trotz unvollständiger oder unwahrer           dürfen nicht mehr als drei Würfe pro Jahr
    Angaben zu einem Deckakt kommt.                  fallen und großgezogen werden.
(7) Künstliche Besamung                          (5) Belegen der Hündin
    Eine künstliche Besamung muss durch              Hündinnen dürfen innerhalb von 24 Mo-
    Eintragung auf dem Deckschein gemeldet           naten maximal zwei Würfe haben. Maß-
    werden. Sie darf nur dann erfolgen, wenn         geblich ist das jeweilige Deckdatum.
    sich beide Partner zuvor auf natürliche      (6) Wurfwiederholung
    Weise      fortgepflanzt   haben     (FCI-       Wurfwiederholungen sind nicht genehmi-
    Reglement und VDH-Zuchtordnung). Die             gungspflichtig. Zweimalige Wurfwiederho-
Zuchtordnung für Labrador-Retriever im DRC                                                               7

      lungen sind nur zulässig, wenn die Wel-            Ahnentafeln sind diese Daten zu über-
      pen-Anzahl aus den ersten beiden Wür-              nehmen.
      fen die Zahl 8 nicht überschreitet.          (5)   Der DRC kann die Vorlage der Ahnentafeln
                                                         jederzeit verlangen, um Eintragungen zu
§6 Zuchtbuch                                             überprüfen, zu berichtigen oder zu ergän-
                                                         zen. Unrichtige oder gefälschte Ahnenta-
(1) Grundlagen
                                                         feln sind für ungültig zu erklären und einzu-
    Zuchtbücher sind wesentliche Grundlagen
                                                         ziehen.
    der Rassehundezucht. Ihr Informations-
                                                   (6)   Eintragungen aus den Ahnentafeln der
    gehalt soll so umfassend wie möglich
                                                         Ahnen können nur bis zur Wurfeintragung
    sein.
                                                         der Welpen durch die Zuchtbuchstellen
(2) Inhalt
                                                         übernommen werden; nach Wurfeintrag
     Die wesentlichen Daten der Zuchtbücher
                                                         erworbene Titel und Leistungszeichen der
     müssen in den Ahnentafeln geordnet
                                                         Ahnen werden auch später nicht nachge-
     wiedergegeben werden. Für einen Wurf
                                                         tragen.
     sollen mindestens angegeben sein:
                                                   (7)   Die Welpen eines Wurfes erhalten Na-
     Zwingername, Name und Anschrift des
                                                         men mit demselben Anfangsbuchstaben.
     Züchters, Wurftag der Welpen, Kaiser-
                                                         Die Würfe in einem Zwinger erhalten den
     schnitt, Namen und Zuchtbuchnummern
                                                         Wurfbuchstaben in aufsteigender alpha-
     der Eltern und Großeltern sowie deren
                                                         betischer Reihenfolge (d.h. erster Wurf
     Gesundheitsstatus (HD, ED, Augen), Ge-
                                                         mit A, zweiter Wurf mit B usw.). Werden
     schlecht, Farbe, Name, Chip-/ Tätowier-
                                                         in einer Zuchtstätte mehrere Rassen ge-
     nummern der Welpen.
                                                         züchtet, so gilt vorstehende Regel pro
(3) Eintragung
                                                         Rasse.
     Bei Eintragung in das Zuchtbuch müssen
                                                   (8)   Die DRC-Züchter sind verpflichtet, alle
     bei den Vorfahren mindestens drei Gene-
                                                         Würfe und alle Welpen der Zuchtbuchfüh-
     rationen nachgewiesen werden, die in
                                                         rung zur Eintragung zu melden.
     vom VDH oder der FCI anerkannten
     Zuchtbüchern eingetragen sind und ne-
     ben den Namen und Zuchtbuchnummern            §8 Zuchtarten
     Eintragungen über Farbe, Chip-/ Täto-         (1)   Der DRC betreibt eine Standardzucht und
     wiernummern, abgelegte Leistungsprü-                eine jagdliche Leistungszucht. Die Ah-
     fungen, Siegertitel und Zuchtzulassungen            nentafeln für Standardzucht und jagdliche
     aufweisen.                                          Leistungszucht werden farblich unter-
                                                         schieden und als solche gekennzeichnet.
§7 Ahnentafeln / Abstammungsnach-                        Welpen aus Standardzucht und jagdlicher
                                                         Leistungszucht werden als solche in das
weise                                                    Zuchtbuch eingetragen.
(1)   Ahnentafeln sind Abstammungsnachwei-         (2)   Für jagdliche Leistungszucht muss für
      se, für die der Zuchtbuchführer gewähr-            beide Elterntiere mindestens eine der in
      leistet, dass diese mit den Zuchtbuchein-          der vom DRC anerkannten und geneh-
      tragungen identisch sind. Ahnentafeln              migten Liste aufgeführten jagdlichen Prü-
      sind deutlich mit dem Emblem des VDH,              fungen nachgewiesen werden.
      des JGHV und der FCI gekennzeichnet.         (3)   Für die “spezielle jagdliche Leistungs-
      Sie sind spätestens innerhalb der in der           zucht” muss für beide Elterntiere sowie
      Zwingerordnung des DRC genannten                   für alle Großeltern mindestens eine der in
      Frist bei der Geschäftsstelle zu beantra-          der vom DRC anerkannten und geneh-
      gen.                                               migten Liste aufgeführten jagdlichen Prü-
(2)   Ahnentafeln bleiben Eigentum des DRC.              fungen nachgewiesen werden.
      Besitzrecht an der Ahnentafel hat der Ei-    (4)   Alle Zuchten, die nicht unter diese Krite-
      gentümer des Hundes. Das Besitzrecht an            rien fallen, gelten als Standardzucht.
      der Ahnentafel kann auch ein Pfandgläu-
      biger während der Dauer des Pfandver-
      hältnisses oder ein Mieter einer Hündin zu
      Zuchtzwecken während der Dauer des
      Mietvertrages haben.
(3)   Eigentumswechsel am Hund sind auf der
      Ahnentafel mit Namen und Adresse, Ort,
      Datum und Unterschrift des Verkäufers
      zu bestätigen.
(4)   In die Ahnentafel der Zuchthündin sind
      die Wurfdaten und Wurfstärken einzutra-
      gen. Bei der Ausstellung von Zweitschrift-
Sie können auch lesen