Impftermin am Montag, 24. Januar 2022 für Kinder und Erwachsene im Bürgerhaus Ennetach ab sofort buchbar - Stadt Mengen

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Impftermin am Montag, 24. Januar 2022 für Kinder und Erwachsene im Bürgerhaus Ennetach ab sofort buchbar - Stadt Mengen
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Mengen
                         mit den Stadtteilen Beuren, Blochingen, Ennetach,
                         Rosna, Rulfingen
DONNERSTAG, 20. JANUAR 2022 | NR. 03 | JAHRGANG 34

Impftermin am Montag, 24. Januar 2022 für Kinder und Erwachsene
           im Bürgerhaus Ennetach ab sofort buchbar

                                                                        Foto: Stadt Mengen
Impftermin am Montag, 24. Januar 2022 für Kinder und Erwachsene im Bürgerhaus Ennetach ab sofort buchbar - Stadt Mengen
SEITE 2 | Donnerstag, 20. Januar 2022
                                                                                                  STADTNACHRICHTEN MENGEN

    KULTURELLES | INTERESSANTES | VERANSTALTUNGEN

  Fortsetzung Titelseite:
  Mengen 13.01.2022 / Die Stadt Mengen bietet einen weiteren Impftermin am Montag, 24. Januar 2021 in der zeit von ca. 13 - 19 Uhr im
  Bürgerhaus Ennetach an.
  Als Impfstoff wird bei Personen über 30 Jahren Moderna, bei Personen unter 30 Jahren Biontech verimpft, es besteht keine Wahlmöglichkeit.
  In der Zeit von 14 - 18 Uhr wird auch eine Impfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren angeboten, bitte im Feld Bemerkung bei der Online-Bu-
  chung „Kinderimpfung“ angeben bzw. bei der tel. Reservierung sagen. Voraussetzung ist die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten.
  Termin-Reservierungen sind ab sofort möglich unter https://www.terminland.eu/mengen/ oder telefonisch unter 07572/607-880. Dort erhal-
  ten Sie auch alle wichtigen weiteren Infos zu dem Termin. Es sind keine Spontantermine möglich. Bitte tragen Sie vor Ort eine FFP2-Maske.

                                                                            Graffiti-Aktion der Jugendarbeit Mengen an
                                                                            der Ablachhalle
                                                                            Mengen 18.01.2022 / Die Graffiti - Aktion am Tag der Demo-
                                                                            kratie im September letzten Jahres hat die Besucher*innen
                                                                            des Jugendhauses Mengen so begeistert, dass im Dezember
            Testzentrum Probelokal Stadtkapelle                             2021 ein Workshop dazu angeboten werden konnte. Unter
                Drive In und walk through, Mühlgässle 3                     Anleitung eines erfahrenen Graffiti-Künstlers lernten die
                          (zw. Netto und Kinderhaus)                        Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Grundtechniken
                                                                            der Sprühkunst und konnten am 18. Dezember einen Teil
                                                                            der Fassade der Ablachhalle verschönern.Trotz der niedrigen
             Kostenlose Schnelltests (Stand 10.01.2022)                     Temperaturen kamen neben den angemeldeten Teilnehmern
                                                                            auch Interessierte aus den Bereichen der Mobilen und Offe-
                 Öffnungszeiten ab 10.01.2022:                              nen Jugendarbeit (dem Jugendhaus). Obwohl nicht alle Teil-
                                                                            nehmer*innen der Kälte über die gesamte Dauer des Work-
                                                                            shops von vier Stunden trotzen konnten, entstanden tolle,
              Montag – Samstag 8:00 - 19:30 Uhr                             interessant gestaltete Flächen, die zwar inzwischen durch
                                                                            Bauzäune aufgrund der bevorstehenden Sanierung der Ab-
                  Sonntag 8:00 - 13:00 Uhr                                  lachhalle verdeckt sind, aber trotzdem noch eine ganze Weile
                                                                            durch die Lücken des Zaunes bewundert werden können.
                                                                            Fotos: Jugendarbeit Mengen
          Bitte kommen Sie mindestens 15 Minuten vor Schließung des
      Testzentrums und halten Sie unbedingt Ihren Personalausweis bereit!

      Bitte nutzen Sie das digitale Buchungssystem www.sig-modell.de, um
      das Ergebnis in der Corona-Warn-App zu erhalten und Wartezeiten zu
               vermeiden. Alle weiteren Infos auf www.mengen.de

               Testprotokolle sind auch vor Ort erhältlich!

Ehrung von Jubilaren bei der Stadt Mengen
Mengen 18:01:2022 / Aufgrund der Corona-Pandemie und
der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen musste die
alljährliche Feierstunde zur Ehrung langjähriger Mitarbei-
ter*innen der Stadt Mengen leider erneut entfallen. Die Jubi-
lare der Stadt Mengen erhielten stattdessen ein persönliches
Gratulationsschreiben sowie einen Gutschein des Gewerbe-
vereins Mengen auf dem Postweg.

Für ihre 40-jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst wurden auf diesem
Weg Maria Appel (Ortschaftsverwaltung Rulfingen) und für 25 Jahre
Jutta Schmölz (Kindergarten Rulfingen) und Adeltraud Sauter (Anla-
genunterhaltung Ennetach) geehrt.

Auf eine 35-jährige Zugehörigkeit zur Stadt Mengen können Dirk
Dittmann (Bäder / Kindergarten Mengen), auf 30 Jahre Renate Wal-
draff (Hauptamt), Beate Schmid (Sekretariat Realschule) und Martina
Stauß-Degeler (Kindergarten Mengen) sowie auf 25 Jahre bei der Stadt
Mengen Doris Hagmann (Bürgerbüro) zurückblicken.

Die Stadt Mengen dankt allen Mitarbeiter*innen sehr herzlich für ihre
treuen Dienste und das jahrzehntelange Engagement zum Wohle der
Allgemeinheit und wünscht ihnen weiterhin viel Erfolg und Freude bei
ihrer Tätigkeit!
Impftermin am Montag, 24. Januar 2022 für Kinder und Erwachsene im Bürgerhaus Ennetach ab sofort buchbar - Stadt Mengen
nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt
4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr
                                                                                                                                                                          weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-
5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
                                                                                                                                                                          verordnung des Bundes.
7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel
10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung                                                                          Stand: 11. Januar 2022                                                                                                                                                     Stand: 11. Januar 2022
                                                                                 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                   1                                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     2
11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten
                                                                                                                                                                          Medizinische Maskenpflicht                          3G, PCR-Testpflicht und 2G                         2G+
                                                                                                                                                                          Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen       3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder      Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
Corona-Regeln ab 12. Januar 2022                                                                                                                                          geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und            genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für         nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die
                                                                                                                                                                          in Betriebsstätten, wenn der Abstand               PCR-getestete, geimpfte oder genesene             Impfung oder Infektion länger als 3 Monate
In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:                                      nicht eingehalten werden kann, im                  Personen                                          zurückliegt.
                                                                                                                                                                          Nah- und Fernverkehr und auf                       2G: Zutritt nur für geimpfte oder
     » Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.                                           Weihnachtsmärkten.                                 genesene Personen                       2G                                                    2G+
     » Warnstufe:
        Aufgrund AbderHospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab
                       stark ansteigenden Omikron-Welle       und250
                                                                   dem   COVID-19-Patient*innen
                                                                     mitdamit                    belegten Intensivbetten
                                                                               zu erwartenden erneutem                   (AIB).
                                                                                                           Anstieg der Hospitalisierungen
     » Alarmstufe:     Hospitalisierungsinzidenz          oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen  belegten                                                                Ausnahmen:                                         Ausnahmen:                                       Ausnahmen:
          gelten dieAbRegelungen    der Alarmstufe
                                                 vonII3,0
                                                       vorerst unabhängig   von den Schwellenwerten     bisIntensivbetten.
                                                                                                            zum 1. Februar 2022 weiter.
     » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.                                                » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.               » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°            » Genesene/geimpfte Personen, die ihre
Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder                                       » Personen, die aus gesundheitlichen               » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch      Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte                                  Gründen keine Maske tragen können                  nicht eingeschult sind.°                       » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene
oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere                                  (ärztlicher Nachweis notwendig).                                                                    mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder-
                                                                                                                                                                                                                             » Grundschüler*innen, Schüler*innen
Personen (siehe Ausnahmen).                                                                                                                                                                                                                                                     liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max.
                                                                                                                                                                          » In geschlossenen Räumen bei privaten               eines sonderpädagogischen Bildungs- /
Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder                                         Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie,      Beratungszentrums, einer auf der Grund           3 Monate zurück).
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte                                   Kantinen, Mensen und Cafeterien während           schule aufbauenden Schule oder                 » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht
oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von                                              des Essens und Trinkens und beim Sport            einer beruflichen Schule° – gilt nur für          eingeschult sind.°
1 Haushalt + 2 weitere Personen (siehe Ausnahmen).                                                                                                                           treiben.                                          Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre      » Personen, für die es keine Empfehlung für eine
Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder                                   » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab             und nicht während der Ferien°°.                  Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw.
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II                                stand von 1,5 Metern zu anderen Personen         » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die        vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis
gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen                            dauerhaft eingehalten werden kann (gilt            nicht mehr zur Schule gehen.°°                   einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten
gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizi-                                  nicht auf Weihnachtsmärkten).                                                                       Schwangerschaftsdrittel.
                                                                                                                                                                                                                             » Personen, die sich aus medizinischen
nischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten
                                                                                                                                                                          » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.           Gründen nicht impfen lassen können
Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien.                                                                                                                                                                  °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                                                                                                                                                                                               (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         STADTNACHRICHTEN MENGEN

                                                                                                                                                                          Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an                                                             °°Negativer Antigen-Test erforderlich
                                                                                                                                                                                                                             » Personen, für die es keine allgemeine
                                                                                                                                                                          Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu-         Impfempfehlung der Ständigen
                                                                                                                                                                          le geregelt.                                         Impfkommission (STIKO) gibt.°°
                                                                                                                                                                          In Innenbereichen mit Maskenpflicht
Inhaltsverzeichnis der Übersicht:                                                                                                                                         müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-
2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+                                                                                                                                           Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt
3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen                                                                                                                                      nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt
4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr
                                                                                                                                                                          weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-
5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
                                                                                                                                                                          verordnung des Bundes.
7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel
10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten

                                                                                                                             Stand: 11. Januar 2022                                                                                                                                                    Stand: 11. Januar 2022
                                                                                  Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                      3                                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     4
Stufenplan
                                                                                                                                                                                Lebensbereich                      Basisstufe                     Warnstufe                     Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                                                                 3G                             2G                                 2G+
  Hygienekonzept          Datenverarbeitung          Maskenpflicht        Nachweislich geimpft,          Nachweislich geimpft               Nachweislich geimpft                                           In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                                                         getestet oder genesen             oder genesen                  oder genesen und getestet

      Lebensbereich                     Basisstufe                     Warnstufe                         Alarmstufe                       Alarmstufe II                                                               3G                             3G
                                                                                                                                                                                  Öffentliche
                                                                                                                                                                                Veranstaltungen                                                  mit PCR-Test
                                                                                                                                                                           (wie Theater, Oper, Konzert,
                                           3G                             3G                                2G                             nicht erlaubt                     Stadtfest, Informations-                                                                                2G                           2G+
   Volks- und Stadtfeste
                                                                                                                                                                             veranstaltungen, Stadt-
                                                                                                                                                                              führungen, Kongresse,           Im Freien bei >5.000
                                                                                                 max. 50 % der üblichen                                                       Sportveranstaltungen,         Personen oder bei Nicht-                                       Maximal 50 % Auslastung           Im Freien und in
                                                                                                  Besucherzahl erlaubt.                                                     Betriebs- und Vereinsfeiern     einhaltung des Mindest-                Im Freien                 aber nicht mehr als         geschlossenen Räumen
                                                                                                                                                                            sowie Veranstaltungen der               abstands                                               25.000 Besucher*innen.           maximal 50 % der
                                                                                                                                   Wenn nicht geimpfte/gene-                       Breitenkultur)                                                                                                          Kapazität, aber nicht
                                                                                                                                   sene Personen teilnehmen:                                                                                                                                                  mehr als 500
                                                                                                                                    1 Haushalt plus 2 weitere                                                         3G                             3G                                                     Besucher*innen.
                                                                                                                                    Personen aus 1 Haushalt .
                                                                    1 Haushalt plus 5                1 Haushalt plus 2
                                                                    weitere Personen               weitere Personen aus 1            Personen bis einschl. 13 Jahre
                                                                                                                                     zählen nicht zur Personenzahl
                                                                                                          Haushalt
    Private Zusammen-                                                                                                                    hinzu. Paare, die nicht
                                      Ohne weitere               Geimpfte und Genesene,                                             zusammen leben, gelten als ein
    künfte und private                                        Personen bis einschl. 17 Jahre        Geimpfte und Genesene,
                                    Regelungen oder                                                                                             Haushalt.
      Veranstaltungen                                          sowie Personen, die sich aus      Personen bis einschl. 13 Jahre
                                    Beschränkung der
  (wie Geburtstage, Hoch-                                      medizinischen Gründen nicht        sowie Personen, die sich aus
                                     Personenanzahl                                                                                  Auschließlich geimpfte/
  zeitsfeiern etc. Gilt auch                                  impfen lassen können, zählen        medizinischen Gründen nicht
    bei Treffen in gastro-                                               nicht dazu.              impfen lassen können, zählen
                                                                                                                                      genesene Personen°:
   nomischen Betrieben)                                                                                    nicht dazu.              Innen: max. 10 Personen
                                                                Paare, die nicht zusammen                                           Außen: max. 50 Personen                Öffentliche Verkehrsmittel                                                                 3G
                                                              leben, zählen als ein Haushalt.      Paare, die nicht zusammen       Kinder/Jugendliche bis einschl. 13
                                                                                                 leben, zählen als ein Haushalt.        Jahre zählen nicht mit.

                                                                                                                                      °und Personen bei denen
                                                                                                                                   Impfung aus med. Gründen nicht
                                                                                                                                      möglich bzw. ohne Impf-
                                                                                                                                       empfehlung der STIKO.
                                                                                                                             Stand: 11. Januar 2022                                                                                                                                                    Stand: 11. Januar 2022
                                                                                  Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                      3                                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       SEITE 3 | Donnerstag, 20. Januar 2022

Stufenplan
                                                                                                                                                                                Lebensbereich                      Basisstufe                     Warnstufe                     Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                                                                 3G                             2G                                 2G+
  Hygienekonzept          Datenverarbeitung          Maskenpflicht        Nachweislich geimpft,          Nachweislich geimpft               Nachweislich geimpft                                           In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                                                         getestet oder genesen             oder genesen                  oder genesen und getestet
Impftermin am Montag, 24. Januar 2022 für Kinder und Erwachsene im Bürgerhaus Ennetach ab sofort buchbar - Stadt Mengen
Stand: 11. Januar 2022                                                                                                                                 Stand: 11. Januar 2022
                                                                          Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                   5                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         6

       Lebensbereich                   Basisstufe              Warnstufe                      Alarmstufe                   Alarmstufe II                      Lebensbereich                   Basisstufe              Warnstufe                      Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen                                                                                                        In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                         3G                       3G                                                                                                                             3G                      3G
     Kultureinrichtungen
    (wie Galerien, Museen,                                                                                                                                                                                           nur PCR-Test                                                 nicht erlaubt
                                                              mit PCR-Test                                                                                      Messen und                                                                               2G
         Bibliotheken°,                                                                           2G                           2G+                             Ausstellungen
   Archive°, Gedenkstätten)
                                                                                                                                                                                               Im Freien               Im Freien
    °Abholung bestellter               Im Freien                Im Freien
                                                                                       Ausnahme: Archive und          Ausnahme: Archive und                                                  ohne weitere
    Medien unbeschränkt               ohne weitere
                                                                                      Landesbibliotheken 3G mit      Landesbibliotheken 3G mit                                               Regelungen                  3G
         möglich                      Regelungen                  3G                          PCR-Test                       PCR-Test

                                                                                                                                                                                       In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                                                            Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen,                                                           3G                      3G                              2G
                                                                                           die nicht zum eigenen Haushalt gehören, muss                    (Hotel-)Gastronomie,
 Religiöse Veranstaltungen
                                                                                                        eingehalten werden.                                Vergnügungsstätten                                        nur PCR-Test
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           SEITE 4 | Donnerstag, 20. Januar 2022

                                                                                                                                                                    sowie
                                                                                                                                                          Mensen und Cafeterien
                                                                                                                                                                                                                                                                                       2G+
                                                                                                                                                           (Regelung gilt nur für              Im Freien               Im Freien                      Im Freien
                                                                                                                                                             externe Personen)               ohne weitere
                                                                                                                                                                                                                                                                                Sperrstunde von
                                         3G                       3G                              2G                            2G                                                           Regelungen                  3G                              3G                    22:30 Uhr bis 6 Uhr

        Beherbergung                  Erneuter Test            Erneuter Test                 Ausnahmen für                 Ausnahmen für                                                                                                            nur PCR-Test
                                       alle 3 Tage              alle 3 Tage                 geschäftliche und             geschäftliche und
                                                                                         dienstliche Reisen und        dienstliche Reisen und
                                                                                               Härtefälle.                   Härtefälle.

                                                                                                                  Stand: 11. Januar 2022                                                                                                                                Stand: 11. Januar 2022
                                                                       Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                               7                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                                                                                                                                     8

     Lebensbereich                   Basisstufe              Warnstufe                      Alarmstufe                   Alarmstufe II                      Lebensbereich                   Basisstufe              Warnstufe                     Alarmstufe                    Alarmstufe II

                               In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                                                                                                                                                                      In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                        3G                       3G                                                                                                                            3G                       3G
  Freizeiteinrichtungen                                      nur PCR-Test
                                                                                                                                                         Touristische Verkehre                                      nur PCR-Test
     (wie Freizeitparks,                                                                                                                               (wie Schifffahrten, Skilifte,                                                                   2G                            2G+
  (Spaß-)Bäder, Thermen,
                                                                                               2G                            2G+                       Seilbahnen, Busreisen etc.)
       Solarien, Zoos,                                                                                                                                                                       Im Freien               Im Freien
Indoor-Spielplätze, Fitness-
   studios, Saunen etc.)              Im Freien               Im Freien              Der Betrieb von Dampf-         Der Betrieb von Dampf-                                                 ohne weitere
                                    ohne weitere                                     bädern, Warmlufträumen         bädern, Warmlufträumen                                                 Regelungen                   3G
                                    Regelungen                                           und ähnlichem                  und ähnlichem
                                                                 3G                       ist untersagt.                 ist untersagt.

                                                                                                                                                                                      In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                                                                                                                                                               3G                       3G                            2G                            2G+
                                                                                                                                                       Sport in Sportstätten und
                                                                                                                                                             Sportanlagen
                                                                                                                                                                                                                    nur PCR-Test

       Körpernahe
      kosmetische
                                        3G                       3G                            2G                            2G+                       keine Maskenpflicht wäh-
                                                                                                                                                                                             Im Freien               Im Freien                      Im Freien                     Im Freien
    Dienstleistungen                                                                                                                                    rend der Sportausübung
                                                                                                                                                                                           ohne weitere
                                                                                      Ausnahmen für Friseur-         Ausnahmen für Friseur-             keine Datenverarbeitung
                                                                                                                                                                                           Regelungen                   3G                            2G                             2G
                                                                                       betriebe und Barber-           betriebe und Barber-                auf frei zugänglichen
                                                                                      shops. Hier gilt 3G mit        shops. Hier gilt 3G mit                     Anlagen
                                                                                             PCR-Test                       PCR-Test
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             STADTNACHRICHTEN MENGEN

                                                                                                                     Stand: 11. Januar 2022                                                                                                                                 Stand: 11. Januar 2022
                                                                          Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                   7                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         8
Impftermin am Montag, 24. Januar 2022 für Kinder und Erwachsene im Bürgerhaus Ennetach ab sofort buchbar - Stadt Mengen
häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs-
verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons sowie Wochenmärkte.

                                                                                                                                          Stand: 11. Januar 2022                                                                                                                                           Stand: 11. Januar 2022
                                                                                               Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                     9                                                                          Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    10

       Lebensbereich                          Basisstufe                          Warnstufe                           Alarmstufe                         Alarmstufe II
                                                                                                                                                                                               Lebensbereich                   Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                    Alarmstufe II
                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                               generell                                                                                                                                                                  In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                      und im Freien bei >5.000
                                       Personen oder bei Nicht-                       3G
                                       einhaltung des Mindest-                                                                                                                                                                    3G                      3G
   Sportveranstaltungen                                                                                                  2G                                  2G+
                                               abstands             mit PCR-Test
 im Profi- und Amateursport                                                                                                                                                                                                                             nur PCR-Test
                                                                                                                                                                                          Außerschulische Bildung
   wie Ligaspiele, Tuniere,
                                                                                    Im Freien                 Maximal 50 % Auslastung                  Im Freien und in                    (wie VHS-Kurse, Musik-,
      Wettkämpfe etc.                                                                                                                                                                                                                                                                   2G                           2G+
                                                   3G                                                           aber nicht mehr als                geschlossenen Räumen                    Kunst- und Jugendkunst-
                                                                                                              25.000 Besucher*innen.                  maximal 50 % der                             schulen)                     Im Freien               Im Freien
                                                                                      3G                                                             Kapazität, aber nicht
                                                                                                                                                                                                                              ohne weitere
                                                                                                                                                        mehr als 500                                                          Regelungen
                                                                                                                                                      Zuschauer*innen.                                                                                    3G

                                                                                                                         3G                                   2G
         Einzelhandel
                                                        Ohne weitere Regelungen
       (auch Flohmärkte)                                                                                      Ausgenommen Grundver-               Ausgenommen Grundver-
                                                                                                              sorgung sowie Abhol- und            sorgung sowie Abhol- und
                                                                                                                                                                                                   Bildung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         STADTNACHRICHTEN MENGEN

                                                                                                                   Lieferangebote                      Lieferangebote
                                                                                                                                                                                                (wie berufliche                ohne weitere                                              3G
                                                                                                                                                                                          Ausbildung, Fahr-, Flug- und        Regelungen
                                                                                                                                                                                          Bootsschulen, Sprach- und
 Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:                                                                                                                                     Integrationskurse)                                                         bei mehrtägigen Veranstaltungen
 Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte,                                                                                                        erneuter Test alle 3 Tage
 Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden),
 Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform-
 häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs-
 verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons sowie Wochenmärkte.

                                                                                                                                       Stand: 11. Januar 2022
                                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                11

      Lebensbereich                          Basisstufe                         Warnstufe                          Alarmstufe                        Alarmstufe II

                                   In geschlossenen Räumen

                                                3G
  Diskotheken, Clubs und                   nur PCR-Test
    clubähnliche Lokale                                                                                                                               nicht erlaubt
    (Ausnahmen für nicht
                                                                                     2G                                 2G
  impffähige Personen und                      Im Freien
 Schüler*innen gelten nicht)               wie öffentliche
                                          Veranstaltungen

                                                3G                                  3G                                  2G                               2G+
    Prostitutionsstätten

                                                                               nur PCR-Test

Grundsätzlich gilt:

                Abstand halten                 Hygieneregeln                  Medizinische                 Corona-Warn-App                   Regelmäßig
                                                 beachten                     Maske tragen                    benutzen                    Stand:
                                                                                                                                          lüften 11. Januar 2022
                                                                                               Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                     11
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       SEITE 5 | Donnerstag, 20. Januar 2022

       Lebensbereich                          Basisstufe                          Warnstufe                           Alarmstufe                         Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen
Impftermin am Montag, 24. Januar 2022 für Kinder und Erwachsene im Bürgerhaus Ennetach ab sofort buchbar - Stadt Mengen
SEITE 6 | Donnerstag, 20. Januar 2022
                                                                                                      STADTNACHRICHTEN MENGEN

    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

   Amtliche Bekanntmachung
   Nitratklasseneinstufung der Wasserschutzgebiete für das Jahr 2022 nach der Schutz-
   gebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO)
   Durch die zum Stichtag 30.09.2021 durchgeführte Nitratklasseneinstufung wurde das Wasserschutzgebiet Nr. 437015 „Neunbrun-
   nen“ von einem Nitratnormalgebiet in ein Nitratproblemgebiet hochgestuft. Bedingt durch den steigenden Trend des Nitratgehalts im
   Grundwasser wurde diese Einstufung vorgenommen.

   Entsprechende Ausgleichszahlungen nach SchALVO werden für dieses Gebiet ab dem 01.01.2022 gewährleistet.

   Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft (Frau Wieland, Tel. 07571/102-8625 und Herrn
   Böhler, Tel. 07571/102-8626).

   Sigmaringen, den 10. Januar 2022
   Landratsamt/Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz

   Adrian Schiefer

Hundesteuer 2022                                                            Neue Jahresbescheide werden nur noch bei Änderungen im Steuer-
                                                                            betrag, bei Eigentumswechsel oder bei Hebesatzänderungen erstellt.
Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2022 wurden in den letzten Ta-
gen den Steuerpflichtigen zugestellt. Die hellblauen Hundesteuermar-        2. Zahlungsaufforderung
ken behalten für 2022 ihre Gültigkeit und müssen außerhalb von um-
friedeten Grundstücken sichtbar am Hundehalsband befestigt werden.          Die Steuerschuldner werden aufgefordert, die Grundsteuer für 2022
Die Steuerpflicht für einen Hund beginnt am ersten Tag des auf den          zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem
Beginn des Haltens folgenden Kalendermonat, frühestens mit Ablauf           letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser
des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.                   Bekanntmachung ergeben, auf eines der Bankkonten an die Stadtkasse
Das Formular zur An- und Abmeldung der Hundehaltung können Sie              Mengen unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.
auf der Homepage der Stadt Mengen www.mengen.de herunterla-                 Sofern ein Mandat vorliegt, werden fällige Beträge abgebucht. Durch
den. Bei Fragen zur Hundehaltung können Sie sich an das Steueramt           die Erteilung einer SEPA-Lastschrift werden keine Fälligkeitstermine
07572/607 - 208 wenden.                                                     verpasst und es entstehen dadurch keine Mahngebühren und Säum-
Die Hundesteuer 2022 ist fällig am 15.02.2022.                              niszuschläge.

                                                                            3. Rechtsbehelfsbelehrung
Festsetzung der Grundsteuer
                                                                            Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfest-
für das Kalenderjahr 2022                                                   setzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekannt-
1.Steuerfestsetzung                                                         machung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der
                                                                            Stadt Mengen, Hauptstraße 90, 88512 Mengen oder beim Landratsamt
Der Gemeinderat hat durch die Hebesatzsatzung vom 30.11.2016                Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen einzulegen.
die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2017 für die
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 330 v.H.         Bankverbindungen der Stadtkasse Mengen:
und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v.H. festgesetzt. Die
Hebesätze 2021 sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Gemäß § 27           Kreissparkasse Mengen:
Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) wird hiermit die Grundsteu-          IBAN: DE69 6535 1050 0000 6000 22
er für das Kalenderjahr 2022 in derselben Höhe wie für das Jahr 2021        BIC: SOLADES1SIG
für diejenigen Steuerschuldner durch öffentliche Bekanntmachung
festgesetzt, die die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu bezahlen         Volksbank Bad Saulgau:
haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen         IBAN: DE52 6509 3020 0400 4320 05
Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an          BIC: GENODES1SLG
diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
                                                                            Mengen, 10.01.2022
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen        gez.
Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht ein schriftlicher Grund-   Holger Kuhn
steuerbescheid.                                                             Kämmerer
Impftermin am Montag, 24. Januar 2022 für Kinder und Erwachsene im Bürgerhaus Ennetach ab sofort buchbar - Stadt Mengen
SEITE 7 | Donnerstag, 20. Januar 2022
STADTNACHRICHTEN MENGEN

  Hinweise zur Grundsteuerreform – insbesondere zu den im Jahr 2022 notwendigen Schritten

 I.    Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform                III.   Grundsteuer‐Messbescheide, Grundsteuerbescheide,
                                                                            Hebesatz, Höhe der Grundsteuer
 Die Festsetzung der Grundsteuer 2022 beruht auf den derzeit
 geltenden bundesgesetzlichen Grundlagen. Diese Regelungen           Der Steuermessbetrag wird, wie bisher, durch das Finanzamt
 gelten auch für die Berechnung der Grundsteuer in den Jahren        im Grundsteuer‐Messbescheid festgesetzt. Er errechnet sich
 2023 und 2024.                                                      aus dem in der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 festge‐
                                                                     stellten Grundsteuerwert, der mit der Steuermesszahl multi‐
 Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuerge‐            pliziert wird.
 setz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche      Der Grundsteuer‐Messbescheid bildet die Grundlage zur Be‐
 Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt          rechnung der Grundsteuer.
 sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr
 2025 aus.                                                           Die tatsächlich zu leistende Grundsteuer ergibt sich aus dem
                                                                     von der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde ab dem Jahr 2025 zu
 Wir informieren Sie nachfolgend über die geplanten Umset‐           erlassenden Grundsteuerbescheid.
 zungsschritte der Grundsteuerreform, die rechtlichen Ver‐           Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab 2025 ist neben
 pflichtungen für Sie als Grundstückseigentümer/in und wo Sie        den bodenwertgeprägten neuen Grundsteuermessbeträgen
 weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten kön‐           der in Ihrer Gemeinde/Stadt im Jahr 2025 anzuwendende He‐
 nen.                                                                besatz. Der neue Hebesatz wird sich vielerorts von dem bishe‐
                                                                     rigen Hebesatz teilweise deutlich unterscheiden.

 II.   Steuererklärung ‐ zeitlicher und tatsächlicher Ablauf         Die Gemeinde/Stadt kann den Hebesatz für 2025 erst festset‐
                                                                     zen, wenn sie für die auf ihrem Gebiet liegenden Grundstücke
 Für die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchzuführende Haupt‐          die neuen Messbeträge aus den Messbescheiden des Finanz‐
 feststellung der Grundsteuerwerte sind Sie als Grundstücksei‐       amts kennt.
 gentümer/in bzw. Erbbauberechtigte/r verpflichtet, schon in         Diese Datenbasis wird den Gemeinden/Städten voraussicht‐
 diesem Jahr (2022) eine Steuererklärung an die Finanzverwal‐        lich erst im Jahr 2024 vollständig vorliegen.
 tung des Landes/Finanzamt abzugeben, nicht an Ihre Ge‐
 meinde‐ bzw. Stadtverwaltung. Dazu wird die Finanzverwal‐           Vorher lässt sich daher nicht sagen, wie hoch der Hebesatz im
 tung des Landes im Laufe des Frühjahrs 2022 aufrufen.               Jahr 2025 sein wird, und in der Folge auch nicht, wie hoch die
                                                                     Grundsteuer 2025 für die einzelnen Grundstücke sein wird.
 Ergänzend dazu beabsichtigt die Finanzverwaltung des Landes,        Hinweis: Ab 2025 wird es Belastungsverschiebungen zwischen
 voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2022 Erläuterungen und           Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen geben. Das heißt:
 Ausfüllhilfen zur Steuererklärung zu veröffentlichen. Erläute‐      Es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr
 rungen zu der Steuererklärung werden auch auf der Internet‐         Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für
 seite www.Grundsteuer‐BW.de bereitgestellt.                         die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Ent‐
 In der Steuererklärung müssen Sie u.a. Angaben zu dem am            scheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018
 Stichtag 1. Januar 2022 für Ihr Grundstück maßgebenden Bo‐          die zwangsläufige Folge der Reform. Das Bundesverfassungs‐
 denrichtwert machen. Diesen hat der für Ihre Gemeinde/Stadt         gericht hat die bisherige Bewertung und damit auch die Ver‐
 zuständige Gutachterausschuss festzustellen. Die Bodenricht‐        teilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als verfas‐
 werte sollen frühestens ab Juli 2022 über www.Grundsteuer‐          sungswidrig eingestuft. Der Gesetzgeber musste die Grund‐
 BW.de eingesehen werden können. Sofern Ihr Bodenrichtwert           steuer infolgedessen neu regeln.
 noch nicht zur Verfügung steht, bitten wir Sie, das Portal zu ei‐   IV.    Weitere Informationen
 nem späteren Zeitpunkt erneut aufzurufen.
                                                                     Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden
                                                                     Sie unter www.Grundsteuer‐BW.de, auf der Internetseite des
                                                                     Ministeriums für Finanzen Baden‐Württemberg unter
 Die Steuererklärung ist elektronisch abzugeben. Dies kann           www.fm.baden‐wuerttemberg.de/de/haushalt‐finanzen/grundsteuer/
 zum Beispiel über das Portal ELSTER der Finanzämter vorge‐          sowie auf der Internetseite Ihrer Gemeinde/Stadt.
 nommen werden. Nähere Informationen zur ELSTER‐Regist‐              Für Fragen zur neuen Grundsteuer stellt die Finanzverwaltung
 rierung finden Sie unter www.elster.de/eportal/                     des Landes einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot)
 registrierung‐auswahl. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig         unter www.steuerchatbot.de zur Verfügung. Dieser wird lau‐
 zu registrieren, da der Anmeldeprozess einige Zeit andauert.        fend aktualisiert und erweitert.
Impftermin am Montag, 24. Januar 2022 für Kinder und Erwachsene im Bürgerhaus Ennetach ab sofort buchbar - Stadt Mengen
SEITE 8 | Donnerstag, 20. Januar 2022
                                                                                                     STADTNACHRICHTEN MENGEN
               Jagdgenossenschaftssatzung                                 recht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich ab-
                                                                          gegebene Stimme wird nicht gezählt.
            der Jagdgenossenschaft Mengen - Nord
Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz              3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, be-
(JWMG) vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch        dürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdge-
Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 (GBl. S. 421), sowie § 1 der     nossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertrete-
Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher-          nen Grundfläche.
schutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes
(DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der        4. Bei Wahlen bedarf ein Beschluss nur der Mehrheit der anwesenden
Jagdgenossenschaft Mengen - Nord am 06. Dezember 2021 folgende            und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
                             Satzung                                      5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftli-
                                                                          cher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben.
beschlossen:
                                                                                               § 8 Sitzungsniederschrift
                        § 1 Name und Sitz                                 1. Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift auf-
                                                                          zunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den Wortlaut
Die Jagdgenossenschaft führt den Namen „Jagdgenossenschaft Mengen         der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis, nach
- Nord“ und hat ihren Sitz in Mengen.                                     Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen nur nach Stimmen, enthält.
                                                                          Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Gemeinderat
   § 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und männlicher                   bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von diesem
                         Formulierungen                                   zu unterzeichnen.
Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche
Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließliche Ver-       2. Zuständig für die Bestellung eines Schriftführers ist ebenfalls der
wendung der männlichen Form soll deshalb explizit als geschlechtsun-      Gemeinderat.
abhängig verstanden werden.
                                                                                 § 9 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen
                        § 3 Mitgliedschaft                                Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt im Rahmen der gesetz-
1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigen-      lichen Bestimmungen insbesondere über:
tümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke.         a) Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Übertragung auf den Ge-
                                                                          meinderat oder Wahl eines Jagdvorstands),
2. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des
Grundstückseigentums.                                                     b) Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,
3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder        c) Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,
aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagd-
genossenschaft nicht an.                                                  d) die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung,
                           § 4 Aufgaben                                   e) Zustimmung zur Eingliederung eines an den gemeinschaftlichen
Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, dass ihr zustehende Jagdaus-      Jagdbezirk angrenzenden Eigenjagdbezirks nach § 10 Abs. 4 JWMG,
übungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten, zu nutzen,
auf den Zielen des JWMG (§ 2) angepasste Abschusspläne und Ziel-          f) den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften,
vereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagdrevier hinzu-
wirken sowie für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden        g) Änderungen der Satzung,
Wildschadens zu sorgen.
                                                                          h) die Erhebung einer Umlage.
                          § 5 Organe
Organe der Jagdgenossenschaft sind:                                                                § 10 Gemeinderat
                                                                          1. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde nach § 15 Abs. 7
1. die Versammlung der Jagdgenossen (§ 6),                                JWMG für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Der Gemein-
                                                                          derat vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich.
2. der Gemeinderat (§ 10) als Verwalter der Jagdgenossenschaft.
                                                                          2. Der Gemeinderat kann entsprechend den Vorschriften der Gemein-
                § 6 Versammlung der Jagdgenossen                          deordnung den Bürgermeister und Dritte mit der Erledigung von Auf-
1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Gemeinderat mindes-          gaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen.
tens einmal in sechs Jahren einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn dies
mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die mindestens ein Zehntel                      § 11 Aufgaben des Gemeinderats
der bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks ver-       1. Der Gemeinderat hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im Rahmen
treten, verlangt.                                                         des § 4 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Versammlung der
                                                                          Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten.
2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Gemeinderat ein-
zuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des § 9 getroffen werden         2. Der Gemeinderat ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende An-
müssen.                                                                   gelegenheiten zu erledigen und unaufschiebbare Geschäfte zu vollzie-
                                                                          hen.
3. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom Ge-           3. Der Gemeinderat hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
meinderat mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben.
                                                                          a) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen,
4. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich.
                                                                          b) Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen,
   § 7 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen
1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat      c) Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, einschließ-
eine Stimme.                                                              lich der Bestellung eines Kassen- und Rechnungsprüfers,
2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimm-              d) Führung des Schriftwechsels und Beurkundung von Beschlüssen,
Impftermin am Montag, 24. Januar 2022 für Kinder und Erwachsene im Bürgerhaus Ennetach ab sofort buchbar - Stadt Mengen
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STADTNACHRICHTEN MENGEN
e) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen                    § 17 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Bekanntgaben,                                                                          sowie Kassen- und Rechnungsprüfung
f) Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,                        1. Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossenschaft wird nicht
g) Abschluss einer Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild         aufgestellt.
im Pachtgebiet,
h) Entscheidung über das Einvernehmen zum Abschussplan,                   2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft sind, vonei-
i) Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu Anträgen auf Befriedung        nander getrennt (Bruttoprinzip), unter Angabe von Tag (Datum) und
von Grundflächen aus ethischen Gründen,                                   Grund der Zahlung sowie des Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsbe-
                                                                          rechtigten in einem Kassenbuch aufzuführen. Für jedes Wirtschaftsjahr
j) Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks.                          (§ 19) ist ein neues Kassenbuch anzulegen. Die Kassenbücher sind je-
                                                                          weils zum Ende des Wirtschaftsjahres mit der Ausweisung des Reiner-
        § 12 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster)                  trags abzuschließen. Die abgeschlossenen Kassenbücher sind anschlie-
1. Der Gemeinderat hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagdgenos-    ßend dem vom Gemeinderat bestellten Kassen- und Rechnungsprüfer
senschaft (Jagdgenossen), unter Angabe der jeweiligen Grundflächen-       vorzulegen. Der Prüfer hat in angemessenen Zeitabständen, in der
anteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk (Jagdkataster), zu erstellen.    Regel jedoch spätestens nach 3 Jahren, in einer Kassenbestandsauf-
                                                                          nahme zu ermitteln, ob der Kassenistbestand mit dem Kassensollbe-
2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einberufung einer       stand übereinstimmt, der Zahlungsverkehr, die Kassengeschäfte und
neuen Jagdgenossenschaftsversammlung fortzuschreiben.                     die Buchführung ordnungsgemäß erledigt werden, insbesondere die
                                                                          Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig und vollständig eingezogen oder
            § 13 Verfahren bei der Jagdverpachtung                        geleistet werden und dem Grunde und der Höhe nach den Rechtsvor-
Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch freihändige Vergabe und       schriften und Verträgen entsprechen.
Verlängerung laufender Pachtverträge oder Einholen schriftlicher Ge-
bote und Verlängerung laufender Pachtverträge verpachtet.                                             § 18 Umlage
                                                                          1. Reichen die Mittel der Jagdgenossenschaft, einschließlich etwaiger
                       § 14 Abschussplanung                               Rücklagen, zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten nicht aus, so kann die
Soweit die Festsetzung eines Abschussplans erforderlich ist, legt der     Versammlung der Jagdgenossen die Erhebung einer Umlage beschlie-
Gemeinderat den vom Jagdausübungsberechtigten für das kommende            ßen. Eine solche Situation ist insbesondere dann gegeben, wenn bei
Jagdjahr (§ 19) oder für die kommenden zwei oder drei Jagdjahre auf-      einem Rechnungsabschluss nach § 17 Nr. 2 festgestellt wird, dass die
gestellten Abschussplan auf die Dauer von einer Woche zur kostenlo-       Ausgaben die Einnahmen um mindestens 100,00 Euro überschritten
sen Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. Er wird      haben.
beim Bürgermeisteramt der Stadt Mengen ausgelegt und kann dort
während der Sprechzeiten eingesehen werden. Ort und Dauer der             2. Die Beiträge zur Umlage der Jagdgenossen werden binnen eines
Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt          Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses der Jagdgenossen gemäß
gegeben. Die Jagdgenossen können gegen den Abschussplan innerhalb         Nr.1 zur Zahlung an die Jagdgenossenschaft fällig.
der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Der Gemeinderat wird
die Einwendungen, einschließlich eventueller Änderungsvorschläge, im      3. Umlagebeiträge, die nicht fristgemäß bezahlt werden, können wie
Abschussplan vermerken.                                                   Gemeindeabgaben beigetrieben werden.

               § 15 Anteil an Nutzungen und Lasten                                               § 19 Wirtschaftsjahr
Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nutzungen und            Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1. April bis 31. März.
Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Verhält-
nis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagdnutzfläche                          § 20 Bekanntmachungen
des gemeinschaftlichen Jagdbezirks.                                       1. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft (§ 6) und
                                                                          die Auslegung des Abschussplans (§ 14) werden in den Stadtnachrich-
                § 16 Verwendung des Reinertrags                           ten der Stadt Mengen bekannt gegeben.
1. Für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft erhält die Gemeindever-
waltung eine jährliche Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 20 %        2. Im Übrigen werden die öffentlichen Bekanntmachungen der Jagdge-
der Pachteinnahmen.                                                       nossenschaft in den Stadtnachrichten der Stadt Mengen veröffentlicht.

2. Ein jährlicher Anteil von 75 % der Feldpacht, jedoch insgesamt maxi-                              § 21 Inkrafttreten
mal 60 % der gesamten Pachteinnahmen der Jagdgenossenschaft, wird         Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
der örtlichen Landwirtschaft, vertreten durch die jeweiligen landwirt-    Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 14.11.2003 außer Kraft.
schaftlichen Obmänner, zur Verfügung gestellt.
                                                                          Mengen, den 22. Dezember 2021
3. Der nach Abzug aller Kosten, einschließlich der Anteile nach Abs.
1 und 2, verbleibende jährliche Reinertrag aus der Jagdnutzung wird       für den Gemeinderat
einer Rücklage zugeführt, die der Deckung größerer Ausgaben, ins-         gez. Stefan Bubeck, Bürgermeister
besondere der Fortschreibung des Jagdkatasters und der Jagdbögen,
dient. Ein am Ende der Pachtperiode eventuell verbleibender Über-         Vorstehende Satzung wird genehmigt.
schuss wird der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt und soll
vorrangig zur Unterhaltung und zum Ausbau der Feld- und Waldwege          Sigmaringen, den 03. Januar 2022
verwendet werden.
                                                                          untere Jagdbehörde
4. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, das diesem Beschluss nicht      gez. Sigg
zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag ver-
langen. Der Anspruch erlischt, wenn er bis zum Ablauf eines Monats        Die Jagdgenossenschaft Mengen - Nord hat in ihrer Sitzung am
nach Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich        06.12.2021 folgenden Beschluss gefasst:
zu Protokoll beim Gemeinderat geltend gemacht wird.                       TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung
                                                                          des Reinertrages
5. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 30,00
Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag durch Zu-       Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Mengen - Nord
wachs mindestens 30,00 Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben       beschließt mehrheitlich die Verwendung des Reinertrags ent-
die Fälle, in denen der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft aus-       sprechend § 16 des Satzungsentwurfs.
scheidet.
Impftermin am Montag, 24. Januar 2022 für Kinder und Erwachsene im Bürgerhaus Ennetach ab sofort buchbar - Stadt Mengen
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                                                                                                      STADTNACHRICHTEN MENGEN
               Jagdgenossenschaftssatzung                                  gegebene Stimme wird nicht gezählt.
             der Jagdgenossenschaft Mengen - Süd                           3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, be-
Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz               dürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdge-
(JWMG) vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch         nossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertrete-
Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 (GBl. S. 421), sowie § 1 der      nen Grundfläche.
Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher-
schutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes           4. Bei Wahlen bedarf ein Beschluss nur der Mehrheit der anwesenden
(DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung             und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
der Jagdgenossenschaft Mengen - Süd am 16. Dezember 2021 folgende
                                                                           5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftli-
                             Satzung                                       cher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben.
beschlossen:                                                               § 8 Sitzungsniederschrift
                        § 1 Name und Sitz                                  1. Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift auf-
                                                                           zunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den Wortlaut
Die Jagdgenossenschaft führt den Namen „Jagdgenossenschaft Mengen          der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis, nach
- Süd“ und hat ihren Sitz in Mengen.                                       Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen nur nach Stimmen, enthält.
                                                                           Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Gemeinderat
   § 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und männlicher                    bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von diesem
                         Formulierungen                                    zu unterzeichnen.
Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche
Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließliche Ver-        2. Zuständig für die Bestellung eines Schriftführers ist ebenfalls der
wendung der männlichen Form soll deshalb explizit als geschlechtsun-       Gemeinderat.
abhängig verstanden werden.
                                                                                  § 9 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen
                        § 3 Mitgliedschaft                                 Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt im Rahmen der gesetz-
1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigen-       lichen Bestimmungen insbesondere über:
tümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke.
                                                                           a) Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Übertragung auf den Ge-
2. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des     meinderat oder Wahl eines Jagdvorstands),
Grundstückseigentums.
                                                                           b) Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,
3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder
aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagd-        c) Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,
genossenschaft nicht an.
                                                                           d) die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung,
                           § 4 Aufgaben
Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, dass ihr zustehende Jagdaus-       e) Zustimmung zur Eingliederung eines an den gemeinschaftlichen
übungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten, zu nutzen,         Jagdbezirk angrenzenden Eigenjagdbezirks nach § 10 Abs. 4 JWMG,
auf den Zielen des JWMG (§ 2) angepasste Abschusspläne und Ziel-           f) den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften,
vereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagdrevier hinzu-
wirken sowie für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden         g) Änderungen der Satzung,
Wildschadens zu sorgen.
                            § 5 Organe                                     h) die Erhebung einer Umlage.
Organe der Jagdgenossenschaft sind:
                                                                                                    § 10 Gemeinderat
1. die Versammlung der Jagdgenossen (§ 6),                                 1. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde nach § 15 Abs. 7
                                                                           JWMG für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Der Gemein-
2. der Gemeinderat (§ 10) als Verwalter der Jagdgenossenschaft.            derat vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich.
                § 6 Versammlung der Jagdgenossen                           2. Der Gemeinderat kann entsprechend den Vorschriften der Gemein-
1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Gemeinderat mindes-           deordnung den Bürgermeister und Dritte mit der Erledigung von Auf-
tens einmal in sechs Jahren einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn dies    gaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen.
mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die mindestens ein Zehntel
der bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks ver-                       § 11 Aufgaben des Gemeinderats
treten, verlangt.                                                          1. Der Gemeinderat hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im Rah-
                                                                           men des § 4 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Versammlung
2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Gemeinderat ein-         der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze
zuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des § 9 getroffen werden          halten.
müssen.
                                                                           2. Der Gemeinderat ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende An-
3. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom Ge-            gelegenheiten zu erledigen und unaufschiebbare Geschäfte zu vollzie-
meinderat mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben.           hen.
4. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich.                 3. Der Gemeinderat hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
   § 7 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen                    a) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen,
1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat       b) Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen,
eine Stimme.                                                               c) Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, einschließ-
                                                                           lich der Bestellung eines Kassen- und Rechnungsprüfers,
2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimm-               d) Führung des Schriftwechsels und Beurkundung von Beschlüssen,
recht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich ab-   e) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen
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STADTNACHRICHTEN MENGEN
Bekanntgaben,                                                             § 17 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Kassen-
f) Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,                                            und Rechnungsprüfung
g) Abschluss einer Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild         1. Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossenschaft wird nicht
im Pachtgebiet,                                                           aufgestellt.
h) Entscheidung über das Einvernehmen zum Abschussplan,
                                                                          2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft sind, vonei-
i) Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu Anträgen auf Befriedung        nander getrennt (Bruttoprinzip), unter Angabe von Tag (Datum) und
von Grundflächen aus ethischen Gründen,                                   Grund der Zahlung sowie des Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsbe-
                                                                          rechtigten in einem Kassenbuch aufzuführen. Für jedes Wirtschaftsjahr
j) Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks.                          (§ 19) ist ein neues Kassenbuch anzulegen. Die Kassenbücher sind je-
                                                                          weils zum Ende des Wirtschaftsjahres mit der Ausweisung des Reiner-
        § 12 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster)                  trags abzuschließen. Die abgeschlossenen Kassenbücher sind anschlie-
1. Der Gemeinderat hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagdgenos-    ßend dem vom Gemeinderat bestellten Kassen- und Rechnungsprüfer
senschaft (Jagdgenossen), unter Angabe der jeweiligen Grundflächen-       vorzulegen. Der Prüfer hat in angemessenen Zeitabständen, in der
anteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk (Jagdkataster), zu erstellen.    Regel jedoch spätestens nach 3 Jahren, in einer Kassenbestandsauf-
                                                                          nahme zu ermitteln, ob der Kassenistbestand mit dem Kassensollbe-
2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einberufung einer       stand übereinstimmt, der Zahlungsverkehr, die Kassengeschäfte und
neuen Jagdgenossenschaftsversammlung fortzuschreiben.                     die Buchführung ordnungsgemäß erledigt werden, insbesondere die
                                                                          Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig und vollständig eingezogen oder
            § 13 Verfahren bei der Jagdverpachtung                        geleistet werden und dem Grunde und der Höhe nach den Rechtsvor-
Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch freihändige Vergabe und       schriften und Verträgen entsprechen.
Verlängerung laufender Pachtverträge oder Einholen schriftlicher Ge-
bote und Verlängerung laufender Pachtverträge verpachtet.                                             § 18 Umlage
                                                                          1. Reichen die Mittel der Jagdgenossenschaft, einschließlich etwaiger
                       § 14 Abschussplanung                               Rücklagen, zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten nicht aus, so kann die
Soweit die Festsetzung eines Abschussplans erforderlich ist, legt der     Versammlung der Jagdgenossen die Erhebung einer Umlage beschlie-
Gemeinderat den vom Jagdausübungsberechtigten für das kommende            ßen. Eine solche Situation ist insbesondere dann gegeben, wenn bei
Jagdjahr (§ 19) oder für die kommenden zwei oder drei Jagdjahre auf-      einem Rechnungsabschluss nach § 17 Nr. 2 festgestellt wird, dass die
gestellten Abschussplan auf die Dauer von einer Woche zur kostenlo-       Ausgaben die Einnahmen um mindestens 100,00 Euro überschritten
sen Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. Er wird      haben.
beim Bürgermeisteramt der Stadt Mengen ausgelegt und kann dort
während der Sprechzeiten eingesehen werden. Ort und Dauer der             2. Die Beiträge zur Umlage der Jagdgenossen werden binnen eines
Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt          Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses der Jagdgenossen gemäß
gegeben. Die Jagdgenossen können gegen den Abschussplan innerhalb         Nr.1 zur Zahlung an die Jagdgenossenschaft fällig.
der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Der Gemeinderat wird
die Einwendungen, einschließlich eventueller Änderungsvorschläge, im      3. Umlagebeiträge, die nicht fristgemäß bezahlt werden, können wie
Abschussplan vermerken.                                                   Gemeindeabgaben beigetrieben werden.

               § 15 Anteil an Nutzungen und Lasten                                               § 19 Wirtschaftsjahr
Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nutzungen und            Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1. April bis 31. März.
Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Verhält-
nis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagdnutzfläche                          § 20 Bekanntmachungen
des gemeinschaftlichen Jagdbezirks.                                       1. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft (§ 6) und
                                                                          die Auslegung des Abschussplans (§ 14) werden in den Stadtnachrich-
                § 16 Verwendung des Reinertrags                           ten der Stadt Mengen bekannt gegeben.
1. Für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft erhält die Gemeindever-
waltung eine jährliche Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 20 %        2. Im Übrigen werden die öffentlichen Bekanntmachungen der Jagdge-
der Pachteinnahmen.                                                       nossenschaft in den Stadtnachrichten der Stadt Mengen veröffentlicht.

2. Ein jährlicher Anteil von 75 % der Feldpacht, jedoch insgesamt maxi-                              § 21 Inkrafttreten
mal 60 % der gesamten Pachteinnahmen der Jagdgenossenschaft, wird         Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
der örtlichen Landwirtschaft, vertreten durch die jeweiligen landwirt-    Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 14.11.2003 außer Kraft.
schaftlichen Obmänner, zur Verfügung gestellt.
                                                                          Mengen, den 22. Dezember 2021
3. Der nach Abzug aller Kosten, einschließlich der Anteile nach Abs.
1 und 2, verbleibende jährliche Reinertrag aus der Jagdnutzung wird       für den Gemeinderat
einer Rücklage zugeführt, die der Deckung größerer Ausgaben, ins-         gez. Stefan Bubeck, Bürgermeister
besondere der Fortschreibung des Jagdkatasters und der Jagdbögen,
dient. Ein am Ende der Pachtperiode eventuell verbleibender Über-         Vorstehende Satzung wird genehmigt.
schuss wird der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt und soll
vorrangig zur Unterhaltung und zum Ausbau der Feld- und Waldwege          Sigmaringen, den 03. Januar 2022
verwendet werden.
                                                                          untere Jagdbehörde
4. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, das diesem Beschluss nicht      gez. Sigg
zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag ver-
langen. Der Anspruch erlischt, wenn er bis zum Ablauf eines Monats
nach Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich        Die Jagdgenossenschaft Mengen - Süd hat in ihrer Sitzung am
zu Protokoll beim Gemeinderat geltend gemacht wird.                       16.12.2021 folgenden Beschluss gefasst:
                                                                          TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung
5. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 30,00    des Reinertrages
Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag durch Zu-
wachs mindestens 30,00 Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben       Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Mengen - Süd be-
die Fälle, in denen ein Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft aus-       schließt die Verwendung des Reinertrags einstimmig entspre-
scheidet.                                                                 chend § 16 des Satzungsentwurfs.
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