Montag, den 11. November 2019 - Stadt Annaburg
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Nr. 11 Montag, den 11. November 2019 9. Jahrgang
Sehr geehrte Einwohnerinnen Auch deshalb gilt das Augenmerk insbesondere der Förde-
rung der Nachwuchsarbeit. Hier gab es am 12. Oktober, auf
und Einwohner, Initiative unseres Städtebundes Elbe-Elsteraue, ein erstes län-
in den vergangenen Wochen wurden sogenannte Big Bags derübergreifendes Jugendcamp mit fast sechzig Teilnehmern,
zur Laubentsorgung in den Orten aufgestellt. Über die po- an dem auch ich ganztäglich teilnehmen durfte. Kinder- und
sitive Resonanz dahingehend freuen wir uns sehr. Leider Jugendfeuerwehren aus Schönewalde, Jüterbog, Herzberg,
gibt es auch immer wieder Bürger, die diese Entsorgungs- Seyda für die Stadt Jessen sowie Annaburg und Hohndorf für
möglichkeiten für ihren privaten Abfall nutzen. Ich möchte unsere Stadt nahmen an diesem ersten Treffen teil, welches
hiermit noch einmal darauf aufmerksam machen, dass diese seinen Beginn in der Bundeswehrliegenschaft Rosenfeld hat-
nur für Straßenlaub bzw. Laub von öffentlichen Flächen zur te. In spielerischen Wettkämpfen konnten sich die Teilnehmer
Verfügung stehen. kennenlernen, aber auch schon erste Kenntnisse anwenden.
In einigen Ortsteilen wurde seitens des Bauhofes mit dem Neuland war dieses Treffen auch für die Betreuer, welche sich
Verkehrsschnitt an Bäumen begonnen. Unser Stadtgebiet ist intensiv mit einer zukünftigen, partnerschaftlichen Zusam-
gekennzeichnet von viel öffentlichem Grünwuchs. Die Tro- menarbeit im Bereich der Kinder- und Jugendfeuerwehren be-
ckenheit der letzten zwei Jahre hinterlässt in jedem Ort Spu- schäftigten. Nach dem Mittagessen ging es dann, mit einem
ren. Dies stellt unsere Mitarbeiter jedes Jahr wieder vor große Zwischenstopp an der Brandstelle des letzten Jahres, durch
Herausforderungen. Zum Anfang des neuen Jahres werden die Annaburger Heide zum Fliegerhorst Holzdorf/Schönewal-
wir wieder eine Hubarbeitsbühne eigens für den Verkehrs- de. Hier erwarteten die Floriansjünger Führungen zur Aus-
schnitt an Bäumen anmieten. Ebenso hinterlässt die Trocken- stattung und Besichtigungen der Technik der Standortfeuer-
heit auch am und im Badesee Prettin gravierende Spuren, die wehr. Ein besonderes Dankeschön möchte ich an dieser Stelle
aus jetziger Sicht nicht annähernd ausgeglichen werden kön- den Verantwortlichen der Bundeswehr und den Betreuern
nen. Die Saison des Touristenzentrums endete wie gewohnt sagen für die sehr gute und reibungslose Vorbereitung und
zum 31. Oktober. Unsere Fähre in Prettin ging Ende Oktober Durchführung der Veranstaltung. Als nächstes wird es Ende
auf ihre Reise zur turnusmäßigen Überprüfung in die Werft November eine gemeinsame Weihnachtsfeier der Kinder- und
nach Dessau-Roßlau. Wenn alle Termine gehalten werden Jugendfeuerwehren der Stadt Annaburg im Bowlingcenter
können, sollte sie ihren Betrieb hoffentlich in der zweiten Ka- Jessen geben. Hier haben bisher die Kinder- und Jugendfeu-
lenderwoche 2020 wieder aufnehmen können. erwehren aus Annaburg und Hohndorf zugesagt und dürfen
sich auf einen weihnachtlich-sportlichen Nachmittag freuen.
Als ein immer stärker zutage tretendes Aufgabenfeld erweist
sich die Sicherstellung der täglichen Einsatzbereitschaft unse- Stichwort Weihnachten. Bereits vor dem Erscheinen der De-
rer Freiwilligen Feuerwehren. Unter der Woche sind viele Frei- zemberausgabe unseres Amtsblattes stehen die ersten Weih-
willige Feuerwehren im Stadtgebiet zunehmend nur bedingt nachtsmärkte an. So in Prettin und Annaburg. Den Organisato-
einsatzfähig, was häufig auf die außerhalb liegenden Arbeits- ren und Veranstaltern danke ich für ihr erneutes Engagement
stellen zurückzuführen ist. Von den Einwohnern wird dies im und wünsche den Märkten einen friedvollen Verlauf und viele
Einsatzfall auch registriert, dennoch stellt sich kaum jemand Besucher.
die Frage, ob ein eigenes Mitwirken im Kreise der Freiwilligen Ihr Bürgermeister
Feuerwehren zu einer Entschärfung der Situation beitragen
würde. Jeder erwartet aus reinem Selbstverständnis heraus
die Hilfe der Freiwilligen, ob bei Brand, Unfall oder anderen
Ereignissen. Dabei kann jeder Einzelne zum Nutzen Aller bei-
tragen – Mitwirkung in den Freiwilligen Feuerwehren. Klaus-Rüdiger Neubauer2 Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 11 vom 11.11.2019
ENTWURF DES INTEGRIERTEN Montag, Mittwoch und Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr u. 13 Uhr bis 15 Uhr
GEMEINSCHAFTLICHEN Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr u. 13 Uhr bis 18 Uhr
ENTWICKLUNGSKONZEPTES (IGEK) Ihre Hinweise und Vorschläge zur Entwurfsfassung kön-
FÜR DIE STADT ANNABURG nen schriftlich (per E-Mail oder Post) bis zum 17. Januar
2020 bei der Stadt Annaburg eingereicht werden:
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Anna-
burg, Stadt Annaburg
Torgauer Str. 52
unsere Stadt erarbeitet derzeit ein integriertes ge-
06925 Annaburg
meindliches Entwicklungskonzept (IGEK) für die ge- E-Mail: christin.lindner@annaburg.de
samte Stadt Annaburg mit allen Ortsteilen. Die Stadt
Annaburg betrachtet die Erarbeitung eines IGEK nicht Bitte nutzen Sie weiterhin die Möglichkeit, sich bei der
nur als Grundlage für künftige Förderungen, sondern Erarbeitung des Konzeptes zu beteiligen und damit an der
auch als zukunftsfeste, strategische, fortschreibungs- weiteren positiven Entwicklung der Stadt Annaburg ak-
tiv mitzuwirken! Herzlichen Dank für Ihr Engagement und
fähige Konzeption für den künftigen Entwicklungsweg.
Ihre Mithilfe! Informationen zum weiteren Verlauf sind
Das Konzept wird unter breiter öffentlicher Beteili- wie bisher den künftigen Amtsblättern zu entnehmen.
gung vorbereitet. Der Entwurf des IGEK’s der Stadt
Ihr Bürgermeister
Annaburg kann vom 2. Dezember 2019 bis 17. Januar
2020 auf der Internetseite der Stadt Annaburg unter
https://www.stadt-annaburg.de und bei der Stadtver-
waltung Annaburg (Zimmer 3) eingesehen werden. Klaus-Rüdiger Neubauer
Bekanntmachung der Verwaltung: TERMINE
In der 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung des Kultur-
Annaburg am 02.10.2019 wurden folgende Beschlüsse und Sozialausschusses am Dienstag, 12. November
gefasst und durch Abstimmung bestätigt: 2019, 17.00 Uhr Rathaus Annaburg, Sitzungssaal,
– Öffentlicher Sitzungsteil – Torgauer Str. 52, 06925 Annaburg
08/2019 Bestätigung der Tagesordnung Tagesordnung:
09/2019 Bestätigung des Protokolls der 2. Sitzung am 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
04.09.2019 – öffentlicher Sitzungsteil 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
3. Feststellung der Anwesenheit
– Nicht öffentlicher Sitzungsteil – 4. Bestätigung der Tagesordnung
10/2019 Bestätigung des Protokolls der 2. Sitzung am 5. Bestätigung der Protokolle der Sitzungen vom
04.09.2019 – nicht öffentlicher Sitzungsteil 17.08.2019 und 26.09.2019
6. Anfragen der Bürger
7. Einsatz der Mittel Schulinfrastruktur
8. Stand Erarbeitung Kultur- und Museumskonzeption
Bereitschaftsdienst 9. Informationen und Anfragen
Nach Dienstschluss ist der Bereitschaftsdienst über – Nicht öffentlicher Sitzungsteil –
Handy 0172/7 95 03 25 erreichbar. 10. Informationen und Anfragen
Sprechzeiten der Verwaltung
• Rathaus Annaburg
Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg, Tel.: 03 53 85/70 20 TERMINE
Di. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Do. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Tagesordnung der Sitzung des Betriebsausschusses der
Stadt Annaburg am Donnerstag, 14.11.2019, um 18.00
• Außenstelle Rathaus Prettin
Uhr im Rathaus Prettin, Sitzungssaal, Hohe Str. 18
Hohe Straße 18, Tel.: 03 53 86/70 20
Meldeamt / FB Ordnungswesen – Öffentlicher Sitzungsteil –
Mi. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
(Tel.: 03 53 86/7 02 35) 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfä-
• Städtische Betriebe Annaburg higkeit
(Eigenbetrieb), Tel.: 03 53 86/7 02 33 4. Bestätigung der Tagesordnung
Mo. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr 5. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom
Mi. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr 12.09.2019
6. Anfragen der Bürger
• 24-Stunden-Notfallnummer MIDEWA 7. Haushaltsplanung 2020
Störmeldungen an zentralen Schmutzwasseranlagen 8. Informationen und Anfragen
im Stadtgebiet Annaburg, außer Löben, Meuselko – Nicht öffentlicher Sitzungsteil –
und Premsendorf: 0162/26 41-430. 9. Vergabeangelegenheiten
Für OT Löben, Meuselko, Premsendorf ist das Per- 10. Grundstücksangelegenheiten
sonal der Kläranlage Mönchenhöfe zuständig: 0172/ 11. Personalangelegenheiten
79 66-664. 12. Informationen, Anfragen und SonstigesAmtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 11 vom 11.11.2019 3
TERMINE
Bekanntmachung der Verwaltung
Tagesordnung der 5. Sitzung des Stadtrates Anna-
In der 4. Sitzung des Stadtrates Annaburg am
burg am Dienstag, 19.11.2019, um 19.00 Uhr im Sit-
15.10.2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst zungssaal des Rathauses Annaburg, Torgauer Str.
und durch Abstimmung bestätigt: 52, 06925 Annaburg
– Öffentlicher Sitzungsteil – – Öffentlicher Sitzungsteil –
47/2019 Bestätigung der Tagesordnung 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
48/2019 Bestätigung des Protokolls der Sitzung 2. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung
des Stadtrates vom 17.09.2019 – öffentli- 3. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
cher Teil 4. Bestätigung der Tagesordnung
49/2019 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 und 1. 5. Bestätigung des Protokolls der 4. Sitzung vom
Nachtragshaushaltsplan 2019 15.10.2019 – öffentlicher Sitzungsteil
50/2019 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 und 1. 6. Bekanntgabe der Beschlüsse des nicht öffentli-
Nachtragshaushaltsplan 2019 der Städti- chen Sitzungsteiles des Stadtrates vom 15.10.2019
schen Betriebe 7. Anfragen der Bürger
51/2019 Satzung der Stadt Annaburg über die Um- 8. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. B-Pr-01
lage der Verbandsbeiträge der Unterhal- „Windpark Prettin“
8.1 Abwägungsbeschluss des Entwurfes des Bebau-
tungsverbände „Schwarze Elster“ Jessen
ungsplanes Nr. B-Pr-01 „Windpark Prettin“
und „Fläming Elbaue“
8.2 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. B-Pr-
52/2019 Besetzung des Betriebsausschusses – Be-
01 „Windpark Prettin“
nennung der beschäftigten Person 9. Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flä-
53/2019 Beschluss zur Aufstellung des Bebau- chennutzungsplanes Prettin
ungsplanes „Wohngebiet Mühlenstr.“ in 10. Bechluss über die Verwendung der Zuwendun-
Annaburg gen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur
54/2019 Beschluss zur Aufstellung des Bebau- 11. Betrauung des Tourismusverband Welterberegi-
ungsplanes „Wohngebiet in der Schwei- on Anhalt-Dessau-Wittenberg e. V.
nitzer Str.“ in Annaburg 12. Haushaltskonsolidierungskonzept 2020
55/2019 Abwägungsbeschluss des 1. Entwurfes 13. Haushalt 2020
zur 4. Änderung des Flächennutzungspla- 14. Haushaltsplan 2020 Eigenbetrieb
nes Prettin mit Hohndorf 15. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
56/2019 Beschluss zur Billigung und Auslegung 16. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen
des 2. Entwurfes der 4. Änderung des Flä- – Nicht öffentlicher Sitzungsteil –
chennutzungsplanes Prettin mit Hohndorf 17. Bestätigung des Protokolls der 4. Sitzung vom
57/2019 Abwägungsbeschluss des Vorentwurfes 15.10.2019 – nicht öffentlicher Sitzungsteil
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 18. Vergabeangelegenheiten
„PVA Am Heizhaus“ im OT Prettin 19. Grundstücksangelegenheiten
58/2019 Beschluss zur Billigung und Auslegung 20. Personalangelegenheiten
des 2. Entwurfes des vorhabenbezogenen 21. Informationen und Anfragen
Bebauungsplanes „PVA Am Heizhaus“ im
Ortsteil Prettin
– Nicht öffentlicher Sitzungsteil –
TERMINE
59/2019 Bestätigung des Protokolls der 3. Sitzung
Tagesordnung der 4. Sitzung des Haupt- und Finanz-
vom 17.09.2019 – nicht öffentlicher Sit- ausschusses (HFA) der Stadt Annaburg am Mitt-
zungsteil woch, 04.12.2019, um 19.00 Uhr im Rathaus Anna-
60/2019 Ermächtigung des Bürgermeisters zur burg, Sitzungssaal, Torgauer Str. 52, 06925 Annaburg
Vergabe von Bauleistungen: Umbau-
sowie Brandschutzmaßnahmen Grund- – Öffentlicher Sitzungsteil –
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
schule und Hortgebäude Prettin (STARK V)
2. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung
61/2019 Ermächtigung des Bürgermeisters zur
3. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
Vergabe von Bauleistungen: Beauftra- 4. Bestätigung der Tagesordnung
gung Los 6, Vorderschloss 6.BA in 06925 5. Bestätigung des Protokolls der 4. Sitzung des HFA
Annaburg vom 06.11.2019 – öffentlicher Sitzungsteil
62/2019 Ermächtigung des Bürgermeisters zur 6. Anfragen der Bürger
Vergabe von Bauleistungen: Beauftra- 7. Bekanntgabe der Beschlüsse des nicht öffentli-
gung Los 7, Vorderschloss 6. BA in 06925 chen Sitzungsteiles des HFA vom 06.11.2019
Annaburg 8. Haushalt 2020
63/2019 Verkauf Grundstück OT Axien, 06925 An- 9. Haushaltskonsolidierungskonzept 2020
naburg 10. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
64/2019 Flächenverkauf: OT Löben, 06925 Anna- 11. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen
burg – Nicht öffentlicher Sitzungsteil –
65/2019 Flächenverkauf OT Prettin, 06925 Anna- 12. Bestätigung des Protokolls der 4. Sitzung des HFA
burg vom 06.11.2019 – nicht öffentlicher Sitzungsteil
66/2019 Flächentausch: OT Prettin (VS), 06925 An- 14. Vergabeangelegenheiten
naburg 15. Grundstücksangelegenheiten
67/2019 Unbefristete Einstellung Hausmeister 16. Personalangelegenheiten
Kommunale Einrichtungen 17. Informationen und Anfragen4 Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 11 vom 11.11.2019
Einladung der Ortschaftsräte
Annaburg, Axien, Bethau, Groß Naundorf und Prettin
Stadt Annaburg Tagesordnung:
OT Annaburg 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
Einladung 3. Feststellung der Anwesenheit
zur 4. öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates An- 4. Bestätigung der Tagesordnung
naburg am Donnerstag, 28. November 2019, 19.00 5. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom
14.08.2019
Uhr Rathaus Annaburg, Sitzungssaal, Torgauer Str.
6. Anfragen der Bürger
52, 06925 Annaburg
7. Festlegung zur Verwendung der fin. Mittel Dorf-
Tagesordnung: fest Bethau
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 8. Informationen und Anfragen
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung – Nicht öffentlicher Sitzungsteil –
3. Feststellung der Anwesenheit 9. Grundstücksangelegenheiten
4. Bestätigung der Tagesordnung 10. Informationen und Anfragen
5. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom
17.10.2019 Stadt Annaburg
6. Bekanntgabe der Beschlüsse des nicht öffentli- OT Groß Naundorf
chen Sitzungsteiles vom 17.10.2019
7. Anfragen der Bürger Einladung
8. Informationen und Anfragen zur 3. Sitzung des Ortschaftsrates Groß Naundorf
am Mittwoch, 13. November 2019 19.00 Uhr im
– Nicht öffentlicher Sitzungsteil –
Dorfgemeinschaftshaus, Schulstr. 20
9. Verwendung der Mittel der Ortschaft
10. Informationen und Anfragen Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
Stadt Annaburg
3. Feststellung der Anwesenheit
OT Axien 4. Bestätigung der Tagesordnung
Einladung 5. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom
01.10.2019
zur 2. öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Axi- 6. Anfragen der Bürger
en am Dienstag, 12. November 2019, 19.30 Uhr Bür- 7. Informationen und Anfragen
gerzentrum Axien, Kähnitzscher Str. 38
– Nicht öffentlicher Sitzungsteil –
Tagesordnung: 8. Verwendung der Mittel der Ortschaft
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 9. Informationen und Anfragen
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
3. Feststellung der Anwesenheit Stadt Annaburg
4. Bestätigung der Tagesordnung OT Prettin
5. Bestätigung des Protokolls der konst. Sitzung
Einladung
vom 04.07.2019
6. Anfragen der Bürger zur 3. Sitzung des Ortschaftsrates Prettin am Mon-
7. Nachtragshaushalt 2019/Haushaltsplanung 2020 tag, 18. November 2019, 19.00 Uhr im Rathaus Pret-
8. Straßenbeleuchtung tin, Sitzungssaal, Hohe Str. 18
9. Informationen und Anfragen Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
– Nicht öffentlicher Sitzungsteil –
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
10. Grundstücksangelegenheiten
3. Feststellung der Anwesenheit
11. Informationen und Anfragen 4. Bestätigung der Tagesordnung
5. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom
Stadt Annaburg 16.09.2019
OT Bethau 6. Anfragen der Bürger
7. Stand Planungs- und Bauvorhaben
Einladung 8. Anfragen und Informationen
zur 3. Sitzung des Ortschaftsrates Bethau am Mitt- – Nicht öffentlicher Sitzungsteil –
woch, 13. November 2019, 19.00 Uhr Versamm- 9. Grundstücksangelegenheiten
lungsraum der Feuerwehr, Bethau 30 10. Informationen und AnfragenAmtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 11 vom 11.11.2019 5
Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Annaburg der Stadt Annaburg
über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes
„Wohngebiet in der Schweinitzer Straße“ im Ortsteil „Wohngebiet Mühlenstraße“ im Ortsteil Annaburg der
Annaburg der Stadt Annaburg Stadt Annaburg
Der Stadtrat der Stadt Annaburg hat in seiner Sit- Der Stadtrat der Stadt Annaburg hat in seiner Sit-
zung am 15.10.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zung am 15.10.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetz-
(BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohn- buch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes
gebiet Schweinitzer Straße“ im Ortsteil Annaburg be- „Wohngebiet Mühlenstraße“ im Ortsteil Annaburg
schlossen. beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes um- Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes
fasst die Flurstücke 79/3 und 80 (teilweise) in der Flur umfasst die Flurstücke 64/3, 64/4, 64/6, 65/3, 307/34,
15 der Gemarkung Annaburg und ist anhand des Kar- 307/35, 421 in der Flur 1 der Gemarkung Annaburg
tenausschnittes ersichtlich. und ist anhand des Kartenausschnittes ersichtlich.
Innerhalb des genannten Planbereiches sollen die
Innerhalb des genannten Planbereiches sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aus-
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aus-
weisung eines Allgemeinen Wohngebietes für die Er-
weisung eines Allgemeinen Wohngebietes für die Er-
richtung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Dop-
richtung von Wohngebäuden geschaffen werden. Die
pelhaushälften geschaffen werden. Die Erschließung
Erschließung des Plangebietes ist über die Mühlen-
des Geltungsbereiches ist über die Schweinitzer Straße
straße gesichert.
gesichert.
Der Geltungsbereich des Plangebietes wird nach
Der Geltungsbereich des Plangebietes wird nach
derzeitigem Planungsstand eine Flächengröße von derzeitigem Planungsstand eine Flächengröße von
ca. 19.100 m² aufweisen und eine überbaubare Grund- ca. 8.900 m² aufweisen. Das Plangebiet befindet sich
fläche von unter 10.000 m². teilweise innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortslage, umfasst aber auch Außenbereichsflächen.
Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich, schließt Aus diesem Grund ist die Aufstellung des Verfahrens
sich jedoch im Zusammenhang bebauter Ortsteile an. als beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB zu-
Aus diesem Grund ist die Aufstellung des Verfahrens als lässig.
beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB zulässig.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb ab-
vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb ab- gesehen.
gesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird zu gegebener
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird zu gegebener Zeit in öffentlicher Sitzung des Stadtrates vorgestellt.
Zeit in öffentlicher Sitzung des Stadtrates vorgestellt. Darauf folgt die öffentliche Auslegung des Bebauungs-
Darauf folgt die öffentliche Auslegung des Bebauungs-
planentwurfes.
planentwurfes.
Annaburg, 11.11.2019
Annaburg, 11.11.2019
Klaus-Rüdiger Neubauer Klaus-Rüdiger Neubauer
Bürgermeister Bürgermeister6 Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 11 vom 11.11.2019
Stellenausschreibung Sachbearbeiter • Eine selbstständige und zielorientierte Arbeitsweise
setzen wir ebenso voraus wie ein hohes Maß an Inte-
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(m/w/d). dungen rundet Ihr Profil ab.
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des Einsatzes in anderen Aufgabengebieten wird ange- weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.
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Bekanntmachung der Stadt Annaburg Schutzgut Klima/ Luft
• Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Ab-
Der Stadtrat der Stadt Annaburg hat in seiner Sitzung
fallwirtschaft – Untere Immissionsschutzbehörde
am 16.04.2019 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung - mit Vorhaben verbundene Umweltauswirkungen
und frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligungen vornehmlich temporär
der 4. Änderung des Flächennutzungsplans Prettin - während Bautätigkeit Baulärm und Luftverun-
mit Hohndorf beschlossen. reinigung zu rechnen
Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- - nachhaltige Beeinträchtigung kann ausgeschlos-
gung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Hinwei- sen werden
se und Anregungen wurden in den 2. Entwurf der 4. Die vorgenannten Unterlagen und Informationen lie-
Änderung des Flächennutzungsplans eingearbeitet. gen in der Zeit
Der vom Stadtrat am 15.10.2019 gebilligte und zur vom 19. November 2019 bis einschließlich 19. De-
Auslegung bestimmte 2. Entwurf der 4. Änderung zember 2019
des Flächennutzungsplans Prettin mit Hohndorf im Rathaus der Stadt Annaburg, Torgauer Straße 52,
bestehend aus Planzeichnung, Begründung sowie 06925 Annaburg, Zimmer 4 während der üblichen
die nach Einschätzung der Kommune wesentlichen, Dienststunden zu Jedermanns Einsicht öffentlich
vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen lie- aus.
gen aus.
Die vollständigen Planunterlagen sind im Zeitraum
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde um- der förmlichen Beteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB
weltbezogenen Stellungnahmen sind: auch elektronisch auf der Internetseite der Stadt An-
- Landkreis Wittenberg vom 20.06.2019 naburg eingestellt und können unter der Adresse:
- Landesverwaltungsamt vom 03.06.2019
www.stadt-annaburg.de > verwalten > Aktuelle Öf-
- Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt- Bitter- fentlichkeitsbeteiligung
feld-Wittenberg vom 23.05.2019
eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind für
die Planung verfügbar: Darüber hinaus können die Planunterlagen auch
- Landesentwicklungsplan 2010 Sachsen-Anhalt auf der Internetseite des Landesportals von Sach-
sen-Anhalt unter der Adresse:
- Umweltbericht (Bearbeitungsstand September 2019)
- Artenschutzfachbeitrag (Bearbeitungsstand 16.09.2019) https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdi-
lsa/Informationen/ gdi_kommunen/main.htm
Schutzgüter Boden, Tiere und Pflanzen, Wasser/
Grundwasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Mensch eingesehen werden.
• Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Stellungnahmen können während der genannten
Abfallwirtschaft – Untere Wasserbehörde Frist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei
- Risikogebiet nach § 78 b Abs. 1 WHG der Bauverwaltung zu den genannten Zeiten abge-
• Landesverwaltungsamt geben werden. Anregungen und Stellungnahmen
- Artenschutzrechtliche Verstöße sind auszu- können auch per E-Mail abgegeben werden an:
schließen karin.kralisch@annaburg.de
• Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitter-
feld-Wittenberg Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön-
- Hinweis auf Vorbehaltsgebiet für Hochwasser- nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
schutz 100 m nördlich unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach §
Schutzgut Mensch
47 VwGO zur Einleitung einer Normenkontrolle un-
• Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und
zulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
Abfallwirtschaft – Untere Wasserbehörde
gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung
- Investor der PVA ist verpflichtet geeignete Vor-
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, ob-
sorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen wohl sie hätten fristgemäß geltend gemacht werden
Hochwasserfolgen zu treffen können.
• Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und
Abfallwirtschaft – Untere Immissionsschutzbehör- Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte
de (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnah-
me der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie
- Bei Reflexionen von PVA werden Abhilfemaß-
Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen.
nahmen erforderlich gehalten, hier jedoch nicht
Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten
relevant, da Module blendfrei
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die ge-
Schutzgut Boden setzlich bestimmten Dokumentationspflichten und
• Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Ab- für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
fallwirtschaft – Untere Abfall- und Bodenschutzbe- Annaburg, 11.11.2019
hörde
- Betriebsgrundstück wegen seiner früheren Nut-
zung als Fläche im Altlastenkataster geführt
- Ermittung der Betroffenheit des Bodens im Um- Neubauer
fang der Umweltprüfung Bürgermeister8 Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 11 vom 11.11.2019
Öffentliche Bekanntmachung geeignetem aufbereiteten Bauschutt zu technischen
Zwecken möglich
der Stadt Annaburg - Zur Verhinderung von Staunässe Betonböden, die im Erd-
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 reich verbleiben, perforieren
BauGB zum Bebauungsplan „PVA Am Heizhaus“ im Ortsteil Schutzgut Tiere
Prettin • Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Abfallwirt-
Der Stadtrat der Stadt Annaburg hat in seiner öffentlichen Sit- schaft – Untere Naturschutzbehörde
zung am 16.04.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen - In der Erarbeitung eines Artenschutzfachbeitrages ist auf
Bebauungsplans „PVA Am Heizhaus“ im Ortsteil Prettin be- die Betroffenheit von besonders und streng geschützten
schlossen und den gebilligten 1. Entwurf frühzeitig ausgelegt. Arten von Amphibien, Reptilien und Avifauna einzugehen.
- Festlegungen zu artenbezogenen Vermeidungs- und Min-
Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach derungsmaßnahmen treffen
§ 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Hinweise und Anregungen
wurden in den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau- Schutzgut Klima/ Luft
ungsplans eingearbeitet. • Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Abfallwirt-
schaft – Untere Immissionsschutzbehörde
Der vom Stadtrat am 15.10.2019 gebilligte und zur Auslegung - mit Vorhaben verbundene Umweltauswirkungen vor-
bestimmte 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- nehmlich temporär
plan „PVA Am Heizhaus“ bestehend aus Planzeichnung, der - während Bautätigkeit ist mit Baulärm und Luftverunreini-
Begründung, des Umweltberichtes sowie die nach Einschät- gung zu rechnen
zung der Kommune wesentlichen, vorliegenden umweltrele- - nachhaltige Beeinträchtigung kann ausgeschlossen
vanten Stellungnahmen liegen aus. werden
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde umweltbezoge- Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
nen Stellungnahmen sind: „PVA Am Heizhaus“ wird mit der Begründung in der Fassung
- Landkreis Wittenberg vom 20.06.2019 vom September 2019 für die Dauer eines Monats in der Zeit
- Landesverwaltungsamt vom 03.06.2019 vom 19. November 2019 bis einschließlich 19. Dezember 2019
- Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Witten-
berg vom 23.05.2019 im Rathaus der Stadt Annaburg, Torgauer Straße 52, 06925
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom Annaburg, Zimmer 4 während der üblichen Dienststunden zu
07.06.2019 Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
- Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 04.06.2019 Die vollständigen Planunterlagen sind im Zeitraum der förmli-
chen Beteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch
Folgende umweltbezogene Informationen sind für die Pla-
auf der Internetseite der Stadt Annaburg eingestellt und kön-
nung verfügbar:
nen unter der Adresse:
- Landesentwicklungsplan 2010 Sachsen-Anhalt
www.stadt-annaburg.de > verwalten > Aktuelle Öffentlich-
- Umweltbericht (Bearbeitungsstand September 2019)
keitsbeteiligung
- Artenschutzfachbeitrag (Bearbeitungsstand 16.09.2019)
eingesehen werden.
Schutzgüter Boden, Tiere und Pflanzen, Wasser/ Grundwas-
ser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Mensch Darüber hinaus können die Planunterlagen auch auf der Inter-
• Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Abfallwirt- netseite des Landesportals von Sachsen-Anhalt unter der Ad-
schaft – Untere Wasserbehörde resse: https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdi-lsa/
- Risikogebiet nach § 78 b Abs. 1 WHG Informationen/gdi_kommunen/main.htm eingesehen werden.
• Landesverwaltungsamt – Obere Naturschutzbehörde Stellungnahmen können während der genannten Frist
- Umweltschadengesetz und Artenschutzrecht beachten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Bau-
• Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Abfallwirt- verwaltung zu den genannten Zeiten abgegeben werden.
schaft – Untere Wasserbehörde Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail
- Investor der PVA ist verpflichtet geeignete Vorsorgemaß- abgegeben werden an:
nahmen zum Schutz vornachteiligen Hochwasserfolgen karin.kralisch@annaburg.de
zu treffen
• Landesamt für Geologie und Bergwesen Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
- Es ist mit Grundwasserständen in Oberflächennähe zu der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
rechnen bleiben.
Schutzgut Mensch Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO
• Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Abfallwirt- zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit
schaft – Untere Immissionsschutzbehörde mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rah-
- Bei Reflexionen von PVA werden Abhilfemaßnahmen er- men der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, obwohl sie hätten fristgemäß geltend gemacht wer-
forderlich gehalten, hier jedoch nicht relevant, da Module
den können.
blendfrei und Sichtbeziehungen durch Umpflanzung un-
terbrochen Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatper-
sonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbei-
Schutzgut Boden
tung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und
• Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Abfallwirt-
E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO
schaft – Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
- Betriebsgrundstück wegen seiner früheren Nutzung als für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und
Fläche im Altlasterkataster geführt für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
- Ermittlung der Betroffenheit des Bodens im Umfang der
Umweltprüfung Annaburg, 11.11.2019
- Vorhandene Versiegelungen nach Möglichkeit entfernen,
natürliche Bodenfunktion herstellen, Niederschlagswas-
ser vor Ort versickern lassen
- Bau- und Abbruchabfälle nach Abfallarten trennen, Neubauer
Material ordnungsgemäß entsorgen; Verwertung von BürgermeisterAmtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 11 vom 11.11.2019 9
Öffentliche Bekanntmachung der Rechtsbehelfsbelehrung
vorzeitigen Ausführungsanordnung Gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung des Flurberei-
nigungsplanes kann innerhalb eines Monats nach ihrer Be-
Ländliche Neuordnung: Großtreben kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt
Gemeinde: Beilrode mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Verfahrens- Nr.: H/TO/LN-18
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
I. Vorzeitige Ausführungsanordnung
Landratsamt Nordsachsen
1. Auf Grundlage des § 63 des Flurbereinigungsgeset- Amt für Ländliche Neuordnung
zes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung
Hausanschrift: Postanschrift:
vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute gel-
Dr.-Belian-Straße 5 04855 Torgau
tenden Fassung i.V.m. § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur 04838 Eilenburg
Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur
Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Land- oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landrats-
wirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. amtes Nordsachsen
Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), in der heute geltenden Schloßstraße 27, 04860 Torgau
Fassung wird die vorzeitige Ausführung des Flurbe- Südring 17, 04860 Torgau
reinigungsplanes angeordnet. Fischerstraße 26, 04860 Torgau
Dr.- Belian- Straße 4 und 5, 04838 Eilenburg
Der neue Rechtszustand tritt mit dem 01. Dezember
Richard-Wagner- Straße 7a, 04509 Delitzsch
2019 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.
Friedrich- Naumann- Promenade 9, 04758 Oschatz
2. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet. einzulegen.
II. Begründung Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt
1. Zuständigkeit werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit ei-
ner qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
Das Landratsamt Nordsachen, Amt für Ländliche
Neuordnung ist nach § 61 Satz 1 FlurbG i.V.m. § 1 Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung mit
Abs. 3 AGFlurbG für die Anordnung der vorzeitigen einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgt über die
Ausführung des Flurbereinigungsplanes zuständig. E-Mail-Adresse eu.dlr@lra-nordsachsen.de.
2. Gründe Die Schriftform kann auch durch Versendung eines elektro-
nischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des
Den Beteiligten ist der Flurbereinigungsplan (§ 58 De-Mail-Gesetzes („absenderbestätigt“) ersetzt werden. Die
FlurbG) in gesetzlich vorgeschriebener Weise be- Zugangseröffnung hierfür erfolgt über die E-Mail-Adresse
kannt gegeben worden. Die verbliebenen Widersprü- poststelle@lra-nordsachsen.de-mail.de.
che wurden der oberen Flurbereinigungsbehörde ge-
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
mäß § 60 Abs. 2 FlurbG vorgelegt.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewirkt, dass
Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese vorläufige
Rechtszustand verbessert die wirtschaftliche Lage der Besitzeinweisung keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2
Beteiligten und fördert die allgemeine Landeskultur. Satz 1 Nr. 4 VwGO) haben. Das bedeutet, dass die vorläufige
Aus einem längeren Aufschub erwachsen voraus- Besitzeinweisung auch dann vollzogen werden kann, wenn
sichtlich erhebliche Nachteile. Die vorzeitige Aus- sie mit Widerspruch und Anfechtungsklage angegriffen wird.
führung ist daher anzuordnen (§ 63 FlurbG). Die Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Aus-
Voraussetzungen für die Anordnung der vorzeitigen setzung der Vollziehung schriftlich oder zur Niederschrift beim
Ausführung des Flurbereinigungsplanes sind daher
Landratsamt Nordsachsen
gegeben. Amt für Ländliche Neuordnung
3. Dringlichkeit Hausanschrift: Postanschrift:
Die sofortige Vollziehung der vorzeitigen Ausfüh- Dr.-Belian-Straße 5 04855 Torgau
rungsanordnung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwal- 04838 Eilenburg
tungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landrats-
Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), amtes Nordsachsen
in der heute geltenden Fassung ist auszusprechen,
Schloßstraße 27, 04860 Torgau
damit
Südring 17, 04860 Torgau
- aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Fischerstraße 26, 04860 Torgau
Flurbereinigungsplans den Beteiligten auf dem Ge- Dr.- Belian- Straße 4 und 5, 04838 Eilenburg
biet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Richard-Wagner- Straße 7a, 04509 Delitzsch
Nachteile erwachsen. Friedrich- Naumann- Promenade 9, 04758 Oschatz
- die Vorteile der neuen Feldeinteilung und des neu- oder die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des
en Wegenetzes der Landwirtschaft möglichst rasch Widerspruches beim
und uneingeschränkt zugute kommen. Sächsischen Oberverwaltungsgericht
4. Überleitungsbestimmungen Hausanschrift: Postanschrift:
Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand Ortenburg 9 Postfach 1728
hat bereits stattgefunden. 02625 Bautzen 02607 Bautzen
beantragt werden (§ 80 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 VwGO).
Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche
Neuordnung hat am 28. Mai 2014 zum 01. August Eilenburg, den 11. Oktober 2019
2014 und für das Teilgebiet Elbweisen am 10. Novem- gez. Wirsching
ber 2015 zum 01.01.2016 die vorläufige Besitzeinwei- Amtsleiter
sung angeordnet (§ 65 Abs. 2 FlurbG). Amt für Ländliche Neuordnung10
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Annaburg 2
für das Haushaltsjahr 2019
§4
1. Nachtragshaushaltssatzung Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
Aufgrund des § 103 der Kommunalverfassung für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom
17.07.2014 (GVBl. LSA S. 288, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019 (GVBl. LSA S. 66), §5
hat der Stadtrat Annaburg in der Sitzung am 15.10.2019 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung
Satzung
2019 und 1. Nachtragsplan 2019 beschlossen: Die Steuersätze werden nicht geändert.
§1
§6
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden
Bei über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 105 KVG LSA
die bisherigen erhöht um vermindert um und damit der
finden bezüglich der Zuständigkeit die jeweiligen Regelungen der Hauptsatzung der Stadt Annaburg
festgesetzten Gesamtbetrag des Anwendung.
Gesamtbeträge Haushaltsplans
einschließlich Nachträge
festgesetzt auf
Euro
Annaburg, 07.11.2019
1. Ergebnisplan
Erträge 9.274.300,00 € 1.070.200,00 € 10.344.500,00 €
Aufwendungen 9.656.900,00 € 677.800,00 € 10.334.700,00 €
Vorsitzender des Stadtrates Bürgermeister
2. Finanzplan
aus laufender Verwaltungstätigkeit:
Einzahlungen 8.092.500,00 € 450.400,00 € 8.542.900,00 €
Auszahlungen 8.395.200,00 € 4.100,00 € 8.391.100,00 € 2. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
aus Investitionstätigkeit: Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Annaburg wird
Einzahlungen 994.000,00 € 667.400,00 € 1.661.400,00 € hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie wurde mit Beschluss-Nr. 49/2019 vom Stadtrat Annaburg
Auszahlungen 994.000,00 € 667.400,00 € 1.661.400,00 €
beschlossen.
Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Die Bestätigung erfolgte mit Bescheid
aus Finanzierungstätigkeit:
des Landkreises Wittenberg vom 06.11. 2019 unter dem Aktenzeichen AZ:
Einzahlungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 15.2/LehnertinfoQdruckerei-eea.
Auszahlungen 154.600,00 € 0,00 € 0,00 € 154.600,00 €
Der Haushaltsplan nebst Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA in der Zeit vom 12.11.2019 bis
§2 25.11.2019 zur Einsichtnahme im Rathaus Annaburg, Kämmerei, zu den üblichen Sprechzeiten
öffentlich aus.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Annaburg, 07.11.2019
§3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Bürgermeister
belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
50.000,00 € um 20.000,00 € erhöht und damit auf 70.000,00 € festgesetzt.
Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 11 vom 11.11.2019Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 11 vom 11.11.2019 11
Öffentliche Bekanntmachung
TERMINE
Die Wahlen der Elternsprecher, Vertreter Kuratorium, Gemeindeelternver- Tagesordnung zur 2. Sitzung
treter und dessen Vorstand und Kreiselternvertreter wurden in jeweils se- des Ordnungs- und Gewer-
paraten Wahlgängen im Zeitraum August bis Oktober 2019 mit folgenden beausschusses am Dienstag,
Ergebnissen durchgeführt: 12. November 2019, 19.00 Uhr
Rathaus Annaburg, Sitzungs-
Kindertagesstätte „Haus der kleinen Heidemäuse“ OT Groß Naundorf
saal, Torgauer Str. 52, 06925
Vertreter Krippenqruppe Tina Jauch
Annaburg
Vertreter Kindergartengruppe Melanie Kralisch
Vertreter Hort Katrin Brost Tagesordnung:
Vertreter Kuratorium Melanie Kralisch, Tina Jauch – Öffentlicher Sitzungsteil –
Vertreter Gemeindeelternvertretung Melanie Kralisch 1. Begrüßung
Stellvertretung Tina Jauch 2. Feststellen der ordnungs-
gemäßen Ladung
Kindertagesstätte „Abenteuerland“ Annaburg
3. Feststellen der Anwesen-
Vertreter Gruppe 1 Timo Schmelzer
heit
Vertreter Gruppe 2 Sophie Gräbner
4. Bestätigung der Tagesord-
Vertreter Gruppe 3 Bianca Hoeppner
nung
Vertreter Gruppe 4 Nicole Kasselt
5. Protokollkontrolle
Vertreter Gruppe 5 Katrin Kneist
6. Friedhofsangelegenheiten
Regenbogengruppe Sandra Schulze
7. Verkehrsangelegenheiten
Vertreter Kuratorium Bianca Hoeppner, Sophie Gräbner
8. Feuerwehrangelegenhei-
Vertreter Gemeindeelternvertretung Bianca Hoeppner
ten
Stellvertretung Sophie Gräbner
9. Informationen und Anfra-
Kindertagesstätte „Haus der kleinen Knirpse“ Prettin gen
Gruppe Regenbogen / Kita Sara Sicilia, Nattascha Ende
– Nicht öffentlicher
Gruppe Igel / Kita Melanie Diettrich, Anett Schulze
Sitzungsteil –
Gruppe Schildkröten / Kita Carolin Braun Jennifer Richter
10. Gewerbeinformationen
Gruppe schlaue Füchse / Kita Madlin Gronewald
11. Informationen
Käferqruppe / Krippe 1 Fabian Schauer
Käfergruppe / Krippe 2 S. Hauptmann, A. Schulze
Vertreter Kuratorium Sara Sicilia, Fabian Schauer
Vertreter Gemeindeelternvertretung Fabian Schauer
Stellvertretung Sara Sicilia Einladung zur
Hort „Rappel-Zappel“ Prettin Einwohnerversammlung
Vertreter Kuratorium Sara Sicilia, Heike Schäfer
Vertreter Gemeindeelternvertretung Sara Sicilia In der Ortschaft Lebien führen
wir am
Vorstand der Gemeindeelternvertretung der Stadt Annaburg
Vorstand Fabian Schauer Freitag, den 15. November 2019,
Stellvertreter Sara Sicilia um 19.30 Uhr
Kreiselternvertreter im Gemeindekulturzentrum,
Vertreter Kreiselternvertretung Fabian Schauer Hauptstr. 21, eine Einwohner-
Stellvertreter Bianca Hoeppner versammlung durch.
Alle Einwohner sind herzlich
eingeladen.
Neubauer Gabi Lau
Bürgermeister Ortsbürgermeisterin
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Friedensstraße 17A · 06917 Jessen (Elster) · Telefon: 0 35 37 / 21 23 22 · www.colorit-malerfachbetrieb.de12 Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 11 vom 11.11.2019
Herzlichen Glückwunsch Ehrung zum
den Jubilarinnen und Jubilaren der Stadt Annaburg
Ehejubiläum im
und ihren Ortsteilen zum Geburtstag. November 2019
Wir wünschen Gesundheit und Wohlergehen und noch
viele schöne Jahre im Kreis Ihrer Lieben. 65. Ehejubiläum
Unsere Gratulation gilt auch allen Nichtgenannten. Wilhelm und Margarete
Ihren Geburtstag in der Zeit vom Korzenek
11. November 2019 bis 10. Dezember 2019 begehen:
16.11.2019
ANNABURG PLOSSIG OT Annaburg
20.11. Bette, Rosemarie 80 Jahre 24.11. Kratschmer, Adolf 85 Jahre
26.11. Hoffmann, Erna 90 Jahre 27.11. Lerche, Ingrid 80 Jahre herzliche Glückwünsche.
27.11. Burow, Rudi 85 Jahre 09.12. Becker, Helmut 90 Jahre
28.11. Hoyer, Edelgard 80 Jahre
LÖBEN
10.12. Stenkewitz, Klaus-Dieter 70 Jahre
PRETTIN
29.11. Güthling, Elfriede 80 Jahre AGRODIENST e.G.
JESSEN
30.11. Wäsch, Reinhard 80 Jahre
12.11. Tadday, Ingrid 80 Jahre
21.11. Künzler, Walter 80 Jahre PURZIEN
Alte Wittenberger Str. 8
25.11. Ebermann, Gudrun 80 Jahre 04.12. Gräbner, Otto 80 Jahre
06917 Jessen
09.12. Richter, Christel 70 Jahre GROSS NAUNDORF Tel. 0 35 37/28 05 0
18.11. Wille, Siegfried 85 Jahre www.agrodienst-jessen.de
AXIEN
22.11. Pankrath, Detlef 70 Jahre 07.12. Göllner, Brigitte 70 Jahre
LEBIEN KOLONIE DIESEL TANKSTELLE
06.12. Görz, Brunhilde 75 Jahre 01.12. Mielack, Frieda 100 Jahre
Ihr gesamter Diesel-Fuhrpark ist
bei uns herzlich willkommen!
Mitteilung an alle Jubilarinnen und Jubilare Montag bis Sonntag
Wenn Sie Ihren 70., 75., 80., 85., 90., 95., 100. und ab dem 100. Lebensjahr jeden rund um die Uhr tanken
Geburtstag begehen und nicht der Wunsch nach einer Veröffentlichung in der Presse Bargeldlose Zahlung per EC-Karte
besteht, melden Sie sich bitte im Meldeamt der Stadt Annaburg, bei Frau Jauch Detaillierte Abrechnung
unter 03 53 85/7 02 37. Schnelle und übersichtliche
Kostenkontrolle
Erfassung der Kilometerstände
Verbrauchsberechnung
pro Fahrzeug
Dankbarkeit ist das Einzel- und Sammelrechnung
Gedächtnis des Herzens. Tag & Nacht bargeldlos und
Jean-Baptiste Massilon komfortabel mit Tankchip!
Wir haben ein wunderschönes
Hochzeitsfest gefeiert. Danke sagen Tel. 0 35 37/28 05 27
wir allen, die unsere Hochzeit zu einem
unvergessenen Tag gemacht haben.
Bei allen, die uns zu unserer
Anzeigenannahme für das
Polterhochzeit & Amtsblatt der
Taufe unserer Kinder Stadt Annaburg
Annaburger Straße 2
in so herzlicher und zahlreicher Weise 06917 JESSEN
mit Glückwünschen und Telefon:
Aufmerksamkeiten bedacht haben. (0 35 37) 26 40 23
Wir haben uns sehr darüber gefreut. Telefax:
(0 35 37) 26 40 66
Marcel & Tanja Wobser E-Mail: info@druckerei-eea.de
In Prettin:
mit Till & Jette Anjas Allerley
Lindenstr. 47
10. August 2019 Telefon: (03 53 86) 6 05 31Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 11 vom 11.11.2019 13
Standort Schönewalde/Holzdorf Fliegerhorstallee 1
Der Standortälteste 04916 Schönewalde
Tel.: 03 53 89 / 86 – 330 50 Apothekennotdienst
Fax: 03 53 89 / 86 – 330 52 November/Dezember 2019
Schießwarnungen So., 17.11.2019
für den „Militärischen Sicherheitsbereich Annaburger Heide“ (MSB AH) Blumen-Apotheke, Jessen
1) Im Militärischen Sicherheitsbereich der Annaburger Heide Schießgebiet nur von 09.00 – 11.00 Uhr
werden an folgenden Tagen Schießen im freien Gelände durchgeführt. Tel. 0 35 37/21 22 26
Schießwarnung Nr. 46/19
Mo., 18.11.2019
Mo 11.11.2019 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL Übung
Di 12.11.2019 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL Übung Spitzweg-Apotheke, Jessen
Mi 13.11.2019 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL Übung Lange Straße 1
Do 14.11.2019 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL Übung Tel. 0 35 37/21 22 20
Fr 15.11.2019 Kein Schießen A/StOÜbPL Übung
Sa 16.11.2019 Kein Schießen A/StOÜbPL Schloß-Apotheke, Annaburg
So 17.11.2019 Kein Schießen A/StOÜbPL Markt 23
Tel. 03 53 85/2 02 19
Schießwarnung Nr. 47/19
Mo 18.11.2019 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL Übung Sa., 23.11.2019
Di 19.11.2019 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL Übung
Blumen-Apotheke, Jessen
Mi 20.11.2019 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL Übung
Tel. 0 35 37/21 22 26
Do 21.11.2019 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL
Fr 22.11.2019 Kein Schießen A/StOÜbPL Übung/Jagd So., 24.11.2019
Sa 23.11.2019 07.00 – 14.00 Uhr A/StOÜbPL Übung/Jagd
Blumen-Apotheke, Jessen
So 24.11.2019 Kein Schießen A/StOÜbPL
nur von 09.00 – 11.00 Uhr
Schießwarnung Nr. 48/19 Tel. 0 35 37/21 22 26
Mo 25.11.2019 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL Übung
Di 26.11.2019 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL Übung Fr., 29.11.2019
Mi 27.11.2019 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL Übung Löwen-Apotheke, Prettin
Do 28.11.2019 07.00 – 17.00 Uhr A/StOÜbPL Übung Bahnhofstraße 2
Fr 29.11.2019 07.00 – 14.00 Uhr A/StOÜbPL Übung
Tel.: 03 53 86/2 23 14
Sa 30.11.2019 07.00 – 14.00 Uhr A/StOÜbPL Übung
So 01.12.2019 Kein Schießen A/StOÜbPL So., 01.12.2019
2) Für den MSB AH insgesamt gilt grundsätzlich Betrete- und Befahrverbot. Blumen-Apotheke, Jessen
Der Sperrbereich A (Scharfschießen im freien Gelände) ist darüber hinaus durch Schilder nur von 09.00 – 11.00 Uhr
und Schranken gesondert gekennzeichnet. Im weiteren ist es verboten.
– den MSB AH unbefugt zu betreten;
Tel. 0 35 37/21 22 26
– widerrechtliches Aneignen von Munition und Munitionsteilen;
Mo., 02.12.2019
– das Berühren von Blindgängern, Munition und Munitionsteilen.
Fundorte von Blindgängern sind zu kennzeichnen und dem StOÄ Schöne-walde/Holzdorf Spitzweg-Apotheke, Jessen
sofort zu melden. Lange Straße 1
3) Übende Truppen und Inhaber von Berechtigungsausweisen/Sonderausweisen dürfen den Tel. 0 35 37/21 22 20
MSB AH nur nach vorheriger Einweisung und Belehrung durch berechtigtes Personal be-
treten bzw. befahren. Fr., 06.12.2019
4) Der übenden Truppe ist jederzeit der Vorrang zu gewähren, gegebenenfalls ist anzuhalten.
Größte Aufmerksamkeit gilt bei unbeleuchteten und getarnten Fahrzeugen der übenden
Blumen-Apotheke, Jessen
Truppen im MSB AH. Tel. 0 35 37/21 22 26
Im Auftrag So., 08.12.2019
im Original gezeichnet
Reihs Blumen-Apotheke, Jessen
StFw und FwStOAngel nur von 09.00 – 11.00 Uhr
Tel. 0 35 37/21 22 26
Mo., 09.12.2019
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