2022 Frankfurter Sparkasse
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Ausschreibung für Frankfurter Schulen zum 2022 2022
Die Frankfurter Neue Presse und die Stiftung der Frankfurter Sparkasse schreiben im Schuljahr 2021/2022 gemeinsam den Frankfurter Schüler-Presse-Preis in den Kategorien Print und Digital aus. Er ist zur Teilnahme offen für alle Schul- und Schülerzeitungen sowie für Online-Schul- und Schülerzeitungen, die an Frankfurter Schulen erscheinen bzw. gepflegt werden. Der Schüler-Presse-Preis ist mit bis zu 2.500 Euro dotiert. Die Preissumme wird von einer fachkundigen Jury auf jene Einreichungen zum Wettbewerb verteilt, die sich in besonders bemerkenswerter Weise journalistisch mit dem Schulgeschehen, mit den Beziehungen von Schule und Öffentlichkeit oder dem Schüleralltag beschäftigen. In der Juryarbeit finden Gestaltung und Illustration ebenso Berücksichtigung wie die formal unterschiedlichen Ansätze, die Schul- und Schülerzeitungen prägen. Die Einreichungen für die Kategorie Online werden mit besonderem Augenmerk auf die Benutzerfreundlichkeit und Navigation, die Aktualität der Einträge, die Interaktion mit den Usern und das Layout bewertet. Der Jury gehören an: Astrid Kopp Projektredakteurin, Frankfurter Neue Presse Matthias Bittner Redakteur, Frankfurter Neue Presse Brigitte Orband Geschäftsführerin Stiftung der Frankfurter Sparkasse Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt es, den beigefügten Einreichungsbogen ausgefüllt und – je nach Kategorie – unter Angabe eines Links oder ergänzt um eine oder mehrere Zeitungsausgaben an die Frankfurter Sparkasse einzusenden oder bei einer Filiale abzugeben. Letzter Einreichungstermin ist der 25. Februar 2022. Die Juryentscheidung und die öffentliche Preisvergabe finden noch vor Schuljahresende statt.
Einreichung zum Kategorie 2022 Frankfurter Schulen PRINT Kategorie Print Zum Frankfurter Schüler-Presse-Preis 2021/2022 wird eingereicht: Ein Exemplar der Schulzeitung Bitte Titel angeben der Schülerzeitung Bitte Titel angeben Sie erscheint an der Bitte Namen der Schule angeben In der Redaktion wirken mit Bitte angeben: nur Schüler/Lehrer und Schüler Wie oft erscheint die Schüler- oder Schulzeitung im Schuljahr? Bitte Häufigkeit angeben Wie wird die Schüler- oder Schulzeitung verteilt? kostenfrei verkauft Zu welchem Preis? Bitte Einzelpreis in Euro angeben Wer macht das Layout der Schülerzeitung? Bitte angeben: nur Schüler/Lehrer und Schüler oder andere Vor-/Nachname der betreuenden Lehrkraft Angaben dringend erforderlich Mail-Adresse der betreuenden Lehrkraft Angaben dringend erforderlich Telefonnummer der betreuenden Lehrkraft Angaben dringend erforderlich Unterschrift der betreuenden Lehrkraft Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die beigefügten Datenschutzhinweise der Stiftung der Frankfurter Sparkasse. Dieses Einreichungsblatt kann mit der beigefügten Schul-/Schülerzeitung geschickt werden an: Frankfurter Sparkasse, Abteilung 3160 000, 60255 Frankfurt am Main. Außerdem kann die Einreichung in den Filialen der Frankfurter Sparkasse abgegeben oder per Mail verschickt werden an: veranstaltungen@frankfurter-sparkasse.de
Einreichung zum Kategorie 2022 Frankfurter Schulen ONLINE Kategorie Online Zum Frankfurter Schüler-Presse-Preis 2021/2022 wird eingereicht: Die Online-Schulzeitung Bitte Titel angeben Die Online-Schülerzeitung Bitte Titel angeben Sie erscheint an der Bitte Namen der Schule angeben In der Redaktion wirken mit Bitte angeben: nur Schüler/Lehrer und Schüler Veröffentlicht wird sie auf Bitte Link angeben Wer pflegt und aktualisiert die Website? Bitte angeben: Schüler, Lehrer oder andere Vor-/Nachname der betreuenden Lehrkraft Angaben dringend erforderlich Mail-Adresse der betreuenden Lehrkraft Angaben dringend erforderlich Telefonnummer der betreuenden Lehrkraft Angaben dringend erforderlich Unterschrift der betreuenden Lehrkraft Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die beigefügten Datenschutzhinweise der Stiftung der Frankfurter Sparkasse. Dieses Einreichungsblatt kann mit der beigefügten Schul-/Schülerzeitung geschickt werden an: Frankfurter Sparkasse, Abteilung 3160 000, 60255 Frankfurt am Main. Außerdem kann die Einreichung in den Filialen der Frankfurter Sparkasse abgegeben oder per Mail verschickt werden an: veranstaltungen@frankfurter-sparkasse.de
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Datenverarbeitungen zur Wahrung der Sicherheit, zur Gewährleistung einer angemessenen und ausreichenden Information der mit uns kooperierenden Mitgliedssparkassen des Sparkassenverbandes Hessen Thüringen sowie zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs. • Weiterhin verarbeiten wir Daten zur Erfüllung rechtlicher, vor allem gesetzlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1c DS-GVO). Die Stiftung der Frankfurter Sparkasse unterliegt gesetzlichen Meldepflichten vor allem gegenüber der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt und den Finanzbehörden. • Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke (z. B. zur Weiterleitung an Dritte) erteilt haben, erfolgt eine Datenverarbeitung insoweit auf Basis Ihrer Einwilligung. Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf der Einwilligung wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgen, sind von dem späteren Widerruf nicht betroffen. 4. Wer bekommt meine Daten? Innerhalb der Stiftung der Frankfurter Sparkasse erhalten diejenigen Personen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer satzungsmäßigen Aufgaben brauchen. Auch Auftragsverarbeiter von uns (Art. 28 DS-GVO) können diese Daten erhalten. Auftragsverarbeiter der Stiftung der Frankfurter Sparkasse sind z. B. Unternehmen, die IT- Dienstleistungen, Logistik, Telekommunikationsdienstleistungen sowie Beratungs- und Consultingleistungen erbringen. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit wir hierzu Ihre Einwilligung eingeholt haben oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung Ihrer Daten an diese besteht. 5. Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert? Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Erforderlichkeit zur Erfüllung unserer satzungsmäßigen Stiftungszwecke. Weiterhin verarbeiten wir personenbezogene Daten z. B. in Bezug auf Ihre Stellung im öffentlichen Leben und Ihre Mitgliedschaft in Gremien, Vereinigungen usw., solange hierfür ein berechtigtes Interesse unsererseits oder eine rechtliche Verpflichtung besteht. Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, denen auch die Stiftung der Frankfurter Sparkasse unterliegt, ergeben sich u. a. aus dem Hessischen Stiftungsgesetz (StiftG Hessen), der Abgabenordnung (AO) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) ergeben. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die z. B. nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu 30 Jahren betragen können. 6. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt? Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nur statt, soweit dies zur Ausführung unserer satzungsmäßigen Stiftungstätigkeit im Einzelfall erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben. Über Einzelheiten werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren. 7. Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG). 8. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Im Rahmen einer Antragstellung oder Projektzusammenarbeit bei bzw. mit der Stiftung der Frankfurter Sparkasse müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen,
die für deren Durchführung erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten wird die Stiftung der Frankfurter Sparkasse in der Regel die Prüfung eines Antrags oder die Begleitung eines Projektes ablehnen müssen oder eine bestehende Projektzusammenarbeit nicht mehr durchführen können bzw. beenden müssen. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) 1. Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f der DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. 2. Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung Die Stiftung der Frankfurter Sparkasse betreibt keine Direktwerbung. 3. Adressierung des Widerrufs Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte gerichtet werden an: 1822-stiftung@frankfurter-sparkasse.de Die Verarbeitung der von Ihnen übermittelten Informationen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§ 13 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG)). Außerhalb der als geschützt gekennzeichneten Internetseiten ist die Vertraulichkeit der per E-Mail übermittelten Daten nicht sichergestellt. Von der Übermittlung vertraulicher Geschäftsdaten raten wir daher abzusehen. Stand: August 2020
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