9/2020 FEUERWEHRREPORT - HANDLUNGSHILFE ZUR UMSETZUNG DES SARS- COV-2-ARBEITSSCHUTZSTANDARDS - UNFALLKASSE NORDRHEIN-WESTFALEN
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9/2020 Feuerwehrreport • Handlungshilfe zur Umsetzung des SARS- CoV-2-Arbeitsschutzstandards Nach Verabschiedung des SARS-CoV-2-Arbeits- Die Handlungshilfe dient als Basis oder schutzstandards durch das Bundesministerium Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung zur für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Sach- Festlegung konkreter erforderlicher Maß- gebiet Feuerwehren und Hilfeleistungs- nahmen. Diese können noch weiter ergänzt organisationen im Fachbereich Feuerwehren werden. Hilfeleistungen Brandschutz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine Es ist auch weiterhin erforderlich, im Handlungshilfe als Hilfestellung zur Umsetzung Dienstbetrieb Maßnahmen zu ergreifen die der Anforderungen des o.g. Arbeitsschutz- verhindern, dass große Gruppen von standards erarbeitet. Einsatzkräften unter Quarantäne gestellt werden um die Dienstfähigkeit der kritischen Gleichzeitig ergänzte das Sachgebiet den Infrastruktur Feuerwehr und Hilfe- Newsletter "Fachbereich AKTUELL" mit Hin- leistungsorganisationen aufrecht erhalten zu weisen für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. können. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen, Ausbildungs- und Übungsdienst sowie welchen wir Ihnen in der Anlage übersenden. regelmäßig durchzuführende Unterweisungen Der bisher übersandte "Fachbereich AKTUELL" sind auf das notwendige Maß zu reduzieren. wurde mit Stand vom 18.05.2020 wie folgt Bei notwendiger Ausbildung/Übung sind die in ergänzt: der Handlungshilfe aufgeführten Empfeh- • neuer Punkt: 3.2.6 Wiederaufnahme des lungen zu beachten. regulären Dienstbetriebes Die Notwendigkeit des Aufenthalts von An- • neue Anlage: Handlungshilfe zur gehörigen der Kinder- und Jugendfeuerwehr Umsetzung des Coronavirus-Arbeitsschutz- ist sehr kritisch zu prüfen. standards für Freiwillige Feuerwehren, wenn der Ausbildungs- und Übungsdienst wieder aufgenommen werden soll 1/2
Derzeit öffnen immer mehr Einrichtungen, die Weiterführende Informationen für Atemschutzübungsanlagen vorhalten, diese Einsatzkräfte zum Umgang mit dem wieder für Übungszwecke. Es wird geraten, Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie bereits jetzt Termine für Wiederholungsübungen auf unserer Homepage von Atemschutzgeräteträgern in einer Atem- www.unfallkasse-nrw.de schutzübungsstrecke bzw. für Pflichttauch- mit dem Webcode S0686. gänge von Tauchern zu vereinbaren. Weitergehende Informationen zur Fortschrei- bung der Regelungen in Feuerwehrreport 3/2020 (Wiederholungsübungen von Atem- schutzgeräteträgern), Feuerwehrreport 5/2020 (Fristen für Nachuntersuchungen zur Feststellung der Eignung von Atemschutz- geräteträgern) und Feuerwehrreport 8/2020 (Fristen für Nachuntersuchungen zur Fest- stellung der Eignung von Tauchern) werden zeitnah veröffentlicht. 20.05.2020 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - Moskauer Straße 18 - 40227 Düsseldorf, Tel. 0211 90 24-0, Fax 0211 9024-1498 2/2
Fachbereich AKTUELL Fachbereich Feuerwehren FBFHB-016 Hilfeleistungen Brandschutz Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie pandemiebedingten Einschränkungen Stand: 18.05.2020 Diese Fachbereich AKTUELL gibt Einsatzkräften der Feuerwehren und der nicht-medizinischen Hilfe- leistungsorganisationen Hinweise zur Vorbereitung auf und den Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zu möglichen pandemiebedingten Einschränkungen bei der Durchführung regelmäßiger Prüfungen von Arbeitsmitteln, wie Ausrüstungen und Geräte. Die hier gegebenen Hinweise können grundsätzlich auch bei Werk- und Betriebsfeuerwehren angewendet werden. Sie gelten nicht für Feuerwehr-Einsatzkräfte, die im Rettungsdienst eingesetzt sind. Bestehen organisationsinterne oder landesspezifische Regelungen, sind diese vorrangig zu beachten. Bitte ein Bild einladen! 1 Erreger 3 etroffenheit der Feuerwehren B und der nicht-medizinischen Coronaviren (CoV) können beim Menschen Hilfeleistungsorganisationen Krankheiten verursachen, die von leichteren Er kältungen bis hin zu schwereren Erkrankungen 3.1 Einsätze reichen. Bisher zeigten 7 Coronaviren ein human pathogenes Potenzial. Das Coronavirus SARS- Einsatzkräfte können auf verschiedene Art in CoV-2 ist ein neues Virus, das bisher beim Men Kontakt mit Personen kommen, bei welchen der schen noch nicht nachgewiesen war [1]. Die Verdacht einer SARS-CoV-2 Infektion besteht beim Menschen durch SARS-CoV-2 verursachte bzw. die an COVID-19 erkrankt sind, z. B. im Krankheit wird als COVID-19 bezeichnet. Rahmen von Erstversorgungen, technischen Ret tungen, Tragehilfe/Unterstützung des Rettungs dienstes, Amtshilfe für Polizei oder Gesundheits 2 Symptomatik behörden. Hierzu hat das Robert Koch-Institut ein Frageschema entwickelt, um schnell festzustel Infektionen des Menschen mit Coronaviren ver len, welche Maßnahmen hierbei notwendig sind: laufen meist mild und asymptomatisch. Es können auch Atemwegserkrankungen mit Fieber, Husten, Interaktive Anwendung zu den Hygienemaßnah Halskratzen, Atemnot und Atembeschwerden, men für nicht-medizinische Einsatzkräfte1 eventuell Durchfall auftreten. In schwereren Fäl len kann eine Infektion eine Lungenentzündung, Prinzipiell unterscheidet man zwischen dem ein schweres akutes respiratorisches Syndrom, ●● begründeten Verdachtsfall ein Nierenversagen und sogar den Tod verursa Man geht von einem begründeten Verdachtsfall aus, chen, überwiegend bei älteren Personen, oder wenn mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt Personen deren Immunsystem geschwächt ist. [1] sind: – Akute Atemwegsprobleme jeder Schwere (z. B. Das Virus SARS-CoV-2 hat sich in der kurzen Husten, Schnupfen, Lungenentzündung, ggf. All Zeit nach seiner erstmaligen Entdeckung im De gemeinsymptome, Fieber) zember sehr effizient durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch ausgebreitet. [1] 1 http://multimedia.gsb.bund.de/RKI/Flowcharts/covid19/
Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 – Kontakt zu einem bestätigtem COVID-19 Fall in 3.2 Dienstbetrieb der Feuerwehren und den letzten 14 Tagen nicht-medizinischen Hilfeleistungs und dem organisationen ● bestätigten COVID-19 Fall Man geht von einem COVID-19 Fall aus, wenn ne 3.2.1 A llgemeine Maßnahmen für alle ben den oben genannten Kriterien eine positive Be Einsatzkräfte stätigung (z. B. Abstrich Rachenraum, ggf. Sputum oder Blutuntersuchung) durch ein Referenzlabor Im Dienstbetrieb ist es empfehlenswert Maßnah vorliegt. men zu ergreifen die verhindern, dass große Gruppen von Einsatzkräften unter Quarantäne Eine Infografik2 des Robert Koch-Instituts stellt gestellt werden müssen, um die Dienstfähigkeit die Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische der kritischen Infrastruktur Feuerwehr und Hilfe Einsatzkräfte im Überblick dar. leistungsorganisationen aufrecht erhalten zu kön nen. Die teils umfassenden Quarantänemaßnah Haben Einsatzkräfte im Rahmen eines Einsat men von Kontaktpersonen6 der Kategorie I von zes Kontakt zu einem begründetem Verdachtsfall infizierten Menschen sind Bestandteil der aktu oder bestätigtem COVID-19 Fall, wird folgendes ellen Pandemiebekämpfungsstrategie (Eindäm Vorgehen empfohlen: mungsstrategie). ● Verwendung der PSA 42 gemäß DGUV Information 205-014 Auswahl von persönlicher Schutzausrüs- Zu diesen Maßnahmen können z. B. zählen: tung für Einsätze bei der Feuerwehr [3]. Die konkret ● Einen Abstand untereinander von 1,5 bis 2 Metern, einzusetzende PSA-Form muss jeweils lagebedingt insbesondere aber zu niesenden oder hustenden festgelegt werden. Personen halten. ● Beim Vorgehen im Einsatz ist die DGUV Vorschrift 49 ● Keine engen Begrüßungszeremonien durchführen. Feuerwehren [3] zu beachten. Zusätzlich sind die ● Vermeiden von Händeschütteln. in der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 5003 be ● Häufiges Händewaschen7 mit Wasser und Seife. schriebenen Aspekte zum Kontaminationsschutz in ● Regelmäßige und häufige Händedesinfektion8 im Betracht zu ziehen. Dienstbetrieb mit einem als viruzid oder begrenzt ● Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln4 vor, viruzid eingestuftem Händedesinfektionsmittel. während und nach der Einsatztätigkeit. ● Hustenetikette9 wahren (Husten oder Niesen in die ● Weitere Einsatzmaßnahmen können auch dem Ellenbeuge). Merkblatt 10-035 der Vereinigung zur Förderung des ● Einwegtaschentücher und -handtücher benutzen deutschen Brandschutzes – vfdb e.V. entnommen und richtig entsorgen. werden [2]. ● Bei eigenen Krankheitsanzeichen zuhause bleiben. ● Sicherung des Einsatz- und Dienstbetriebes durch Hygienemaßnahmen sowie Beschränkung von Kon takten auf das notwendige Maß, z. B. keine Besu chergruppen empfangen, Versammlungen vertagen. ● Ausbildungs- und Übungsdienst sowie regelmäßig durchzuführende Unterweisungen bis auf Weiteres aussetzen, wenn dadurch das Übertragungsrisiko des Corona-Virus erhöht würde. ●● Einsatzkräfte mit Erkältungsanzeichen melden dies an die Einheitsführung (Vgl. § 6 (2) DGUV Vor schrift 49) und halten sich vom Dienstbetrieb fern. 2 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygie nemassnahmen_Einsatzkraefte.pdf?__blob=publicationFile 3 https://www.sfs-w.de/projektgruppe-feuerwehrdienstvorschriften/vom- 6 siehe auch: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Corona afkzv-verabschiedet-und-zur-einfuehrung-in-den-laendern-empfohlen. virus/Kontaktperson/Management.html html?no_cache=1&download=fwdv500_jan2012.pdf&did=86 7 https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html 4 https://www.infektionsschutz.de/ 8 https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/desinfektionsmittel.html 5 https://www.vfdb.de/fileadmin/Referat_10/Merkblaetter/Aktuelle_End 9 https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/hygiene-beim-husten- versionen/MB10_03_Influenzapandemie_Ref10_2018_11.pdf und-niesen.html 2/11
Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 3.2.2 Maßnahmen der Trägerin oder des Biostoffen kontaminiert sein können. Gegebenenfalls Trägers der Feuerwehr ist hierbei auch das Tragen der PSA 42 gemäß der DGUV Information 205-014 nötig. Vor der Reinigung Neben den allgemeinen Maßnahmen sind für die ist die Desinfektion der kontaminierten Einsatzmittel Trägerin oder den Träger der Feuerwehr noch (z. B. Atemschutzmaske) mit einem dafür zugelasse weitergehende bzw. übergeordnete Maßnahmen nen Desinfektionsmittel zu empfehlen. empfehlenswert [4]: ● Erstellen eines Pandemieplanes. Die DGUV hat ● Regelmäßige (tägliche) Informationsbeschaffung zur dazu eine Arbeitshilfe erstellt, die hier16 zur Verfü Sachlage. Z. B. unter gung steht [3]. –– Informationen der DGUV zum Coronavirus (COVID-19)10 Die unter 3.2.2 aufgeführten Maßnahmen sind –– Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits analog auch für die Hilfeleistungsorganisationen medizin11 empfehlenswert und anwendbar. –– Robert-Koch-Institut12 –– Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung13 –– Landesgesundheitsbehörden14 3.2.3 Reduzierung des gegenseitigen –– örtlichen Gesundheitsbehörden15 Infektionsrisikos ● Ergänzung der vorhandenen Gefährdungsbeurtei lung und ggf. Standardeinsatzregeln (Vgl. § 4 DGUV Die nachfolgenden Hinweise können dazu beitra Vorschrift 49, § 3 DGUV Vorschrift 1 (1) bis (3)), gen, das Infektionsrisiko unter Einsatzkräften zu ● Erwirken einer medizinischen Beratung (Vgl. § 6 verringern. DGUV Vorschrift 49), ● Bereitstellung von geeigneter persönlicher Schutz Im Feuerwehrhaus/Stützpunkt ausrüstung in ausreichender Anzahl (Vgl. § 14 (2) Aufenthalt im Feuerwehrhaus/Stützpunkt DGUV Vorschrift 49, § 29 DGUV Vorschrift 1), d. h. ● Begrenzung der im Feuerwehrhaus/Stützpunkt be z. B. mindestens FFP2-Masken, wenn der Abstand findlichen Personen. zu Patienten von 1,5 bis 2 m nicht eingehalten wer ● Aufenthaltsdauer von Einsatzkräften, insbesonde den kann), re von mehreren gleichzeitig, auf das erforderliche ● Bereitstellung von ausreichenden Mengen an geeig Maß begrenzen. Dies gilt zum Beispiel für: netem Desinfektionsmittel (Personen- und Geräte –– Bereitschaft, desinfektion) (Vgl. § 3, § 4 DGUV Vorschrift 49), –– Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft, ● Information der Einsatzkräfte über zu ergreifende –– Nachbesprechungen. Maßnahmen, z. B. in Form von schriftlichen Dienst anweisungen, ● tägliche Beurteilung und Ermittlung der Einsatzbe Merkregel: reitschaft der eigenen Einheit, Mindestens 1,5 m Abstand voneinander halten. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, ● Sicherstellen von Reinigung, Desinfektion und Ein dann ist ein Mund-Nasen-Schutz zu benutzen. haltung von Hygienemaßnahmen in Feuerwehrhäu (Für MNS gelten z. B. keine Tragezeitbegrenzungen sern. nach DGUV Regel 112-190.) ● Bei der Aufbereitung von persönlicher Schutzausrüs tung und Ausrüstung, z. B. nach einem Einsatz sind die notwendigen Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Aufbewahrung, An- und Ablegen der persönliche Dies gilt u. a. für die Aufbereitung der Atemschutz Schutzausrüstung (PSA) masken oder sonstiger PSA und Ausrüstung, die mit ●● Örtlich oder zeitlich versetztes An- und Auskleiden. Zum Beispiel: –– mindestens einen Spind Abstand zwischen alar 10 https://www.dguv.de/corona/index.jsp 11 https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Corona mierten Einsatzkräften, virus/Coronavirus_node.html –– PSA dezentral im Feuerwehrhaus/Stützpunkt un 12 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_ node.html terbringen, d. h. nicht alle PSA in einem Raum. 13 https://www.bzga.de/ 14 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Netzwerke/ Zustaendigkeiten/Adressen.html 16 https://publikationen.dguv.de/praevention/allgemeine-informationen/ 15 https://tools.rki.de/PLZTool/ 2054/10-tipps-zur-betrieblichen-pandemieplanung?number=SW16054 3/11
Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 die Belastungsübung pandemiebedingt jetzt nicht Merkregel: rechtzeitig durchgeführt werden kann. Möglichst wenige Einsatzkräfte sollen sich zur gleichen Zeit am gleichen Ort aufhalten. Der Einsatz, insbesondere unter umluftun- abhängigem Atemschutz, ohne fristgerecht durchgeführte und „bestandene“ Belastungs- ●● PSA im Privat-Fahrzeug ist zu vermeiden! übung kann nur für den vorübergehenden Das gilt sowohl für den Kofferraum, als auch für be Ausnahmefall gelten. Pandemiebedingt nicht reits angelegte PSA, da dies zu einer Kontaminati fristgerecht durchführbare Übungen sind so onsverschleppung bis in den privaten Bereich (z. B. schnell wie möglich nachzuholen. Familie) führen kann. Neben der Eigenverantwortung aller Einsatzkräf Besetzung der Einsatzfahrzeuge te, gesundheitliche Einschränkungen dem Ein Abstände zwischen den Einsatzkräften vergrö heitsführer oder der Einheitsführerin umgehend ßern. Dazu die Besatzung auf den Fahrzeugen mitzuteilen, darf die Unternehmerin oder der Un reduzieren. Zum Beispiel: ternehmer Feuerwehrangehörige weiterhin nur für ●● ein Gruppenfahrzeug mit einer Staffel oder Tätigkeiten einsetzen, für die sie körperlich und ●● ein Staffelfahrzeug mit einem Trupp besetzen. geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind. Diese Vorgabe kommt bei der hier beschriebenen Aus Weitere erforderliche Kräfte sollten nach Möglich nahme im Besonderen zur Anwendung. Bei kon keit mit anderen Einsatzfahrzeugen, z. B. mit ei kreten Anhaltspunkten, aus denen sich Zweifel an nem Mannschaftstransportfahrzeug folgen. der körperlichen oder geistigen Eignung von Feu erwehrangehörigen für die vorgesehene Tätigkeit ergeben, hat die Unternehmerin bzw. der Unter Merkregel: nehmer sich die Eignung ärztlich bestätigen zu las Das Nachrücken mit privaten PKW ist zu ver sen. Alternativ bedeutet das für den hier beschrie meiden. Neben der oben beschriebenen Konta benen Fall, die betroffene Einsatzkraft kann nicht minationsverschleppung in den privaten Bereich unter Atemschutz eingesetzt werden oder sogar werden Einsatzkräfte in privaten Fahrzeugen von gänzlich nicht am Feuerwehrdienst teilnehmen. anderen Verkehrsteilnehmern nicht als Feuer wehr/Hilfeleistungsorganisation wahrgenommen. Da es inzwischen unterschiedliche Länderrege lungen der Unfallversicherungsträger der öffent lichen Hand17 für Fristüberschreitungen bei Eig nungsuntersuchungen (G26) gibt, kann hierzu 3.2.4 Pandemiebedingte Einschränkun- keine bundeseinheitliche Aussage getroffen wer gen bei der Durchführung von den. Dies gilt auch für Eignungsuntersuchungen (Belastungs-) Übungen für das für das Tragen von Atemschutzgeräten der Grup Tragen von Atemschutz pen 1 und 2. Von den pandemiebedingten Einschränkungen Für Eignungsuntersuchungen (gilt nicht für Er des Ausbildungs- und Übungsdienstes sind auch stuntersuchungen) bei Berufs-, Werk- oder Be die nach FwDV 7 Atemschutz durchzuführenden triebsfeuerwehren bzw. hauptberuflich bei Feu Belastungsübungen in Atemschutzübungsanlagen erwehren Beschäftigten können in Abstimmung bzw. die nach DGUV Regel 112-190 durchzufüh mit dem zuständigen Arbeitsmediziner bzw. der renden Übungen betroffen. Arbeitsmedizinerin selbst Fristabweichungen fest gelegt werden. Seitens der gesetzlichen Unfallversicherungsträ ger für die Feuerwehren ist es bei bestehender Die hier gegebenen Hinweise können analog gültiger Eignung nach G26 und bisher fristgerecht auch auf andere Eignungsuntersuchungen und durchgeführter Belastungsübung weiterhin mög durchzuführende Übungen angewandt werden. lich, die Funktion Atemschutzgeräteträger oder Atemschutzgeräteträgerin wahrzunehmen, wenn 17 https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp 4/11
Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 3.2.5 Eignung von Einsatzkräften für Es ist hierbei Aufgabe des Trägers bzw. der Trä den Dienst nach einer Infektion gerin der Feuerwehr bzw. der Hilfeleistungsorga mit SARS-CoV-2 nisation abzuwägen, inwieweit und in welchem Umfang dies in der aktuellen Situation möglich Es gilt, dass Einsatzkräfte nur für Tätigkeiten ein und erforderlich ist. Diese Entscheidung muss gesetzt werden dürfen, für die sie körperlich und unter Berücksichtigung der örtlichen Pandemie geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind. Be lage und gegebenenfalls vorhandener landes stehen konkrete Anhaltspunkte, aus denen sich spezifischer Regelungen erfolgen. Zweifel z. B. an der körperlichen Eignung von Einsatzkräften für die vorgesehene Tätigkeit er Vor Wiederaufnahme des Dienstbetriebes ist geben, so ist die Eignung ärztlich zu bestätigen. durch die jeweilige Trägerin bzw. den Träger fest Eine durchlaufene Infektion mit SARS-CoV-2 zulegen, inwieweit individuelle Maßnahmen um kann, je nach Ausprägung und Schweregrad zusetzen sind und die dazu nötige Ausrüstung des Verlaufs, bei der betreffenden Einsatzkraft (z. B. Mund-Nase-Bedeckung/-Schutz, Atem ein konkreter Anhaltspunkt sein. Insbesondere schutz, Hygieneartikel) zur Verfügung zu stellen. ist dies für das Tragen von Atemschutz oder das Tauchen zu beachten. Hinweise von Medizinern sollen dabei berücksich tigt werden. Der Bundesfeuerwehrarzt z. B. infor Treten während der Laufzeit einer ärztlichen Eig miert auf der Homepage des Deutschen Feuer nungsbescheinigung nach G 26 „Atemschutz“ wehrverbandes, siehe unter anderem hier18. oder G 31 „Tauchen“ Anhaltspunkte auf oder mel det eine Einsatzkraft Einschränkungen, aus denen Für die Beurteilung erforderlicher Maßnahmen bei sich Zweifel an der Eignung für Tätigkeiten unter der Wiederaufnahme des Übungs- und Ausbil Atemschutz oder das Tauchen ergeben, ist eine dungsbetriebes gibt das Kapitel 3.2 den Rahmen. erneute Prüfung und Feststellung der Eignung er Eine Handlungshilfe zur Umsetzung der Corona forderlich (siehe z. B. § 6 (3) DGUV Vorschrift 49). virus-Arbeitsschutzstandards für freiwillige Feu erwehren, wenn der Ausbildungs- und Übungs Ob eine Einsatzkraft nach einer ausgeheilten, dienst wieder aufgenommen werden soll, ist in möglicherweise auch ohne Symptome verlaufe der Anlage enthalten. nen Infektion mit SARS-CoV-2 die Tätigkeit unter Atemschutz oder das Tauchen wieder aufnehmen kann oder zunächst eine vorzeitige Nachuntersu 3.2.7 P andemiebedingte Einschränkun chung gemäß den Grundsätzen für arbeitsmedizi gen bei der Durchführung von nische Untersuchungen G 26 bzw. 31 absolvieren regelmäßigen Prüfungen von muss, lässt sich pauschal nicht beantworten. Arbeitsmitteln, wie der Ausrüstun- Nicht zuletzt mit Blick auf die eigene Gesundheit gen und Geräte sollten die Einsatzkräfte in diesem Zusammen hang nochmals eindringlich auch auf Ihre eige Die Coronavirus-Pandemie hat u. a. zur Folge, ne Verantwortung hingewiesen werden (§ 6 (2) dass regelmäßige bzw. wiederkehrende Prüfun DGUV Vorschrift 49). gen (s. u. a. § 11 (2) DGUV Vorschrift 49, § 5 DGUV Vorschrift 3 und 4) an Ausrüstungen und Geräten der Feuerwehren und Hilfeleistungsor 3.2.6 W iederaufnahme des regulären ganisationen möglicherweise nicht fristgerecht Dienstbetriebes durchgeführt werden können. Aufgrund der derzeit positiven Entwicklung bei Zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesund der Vermeidung der weiteren Ausbreitung der heit der Einsatzkräfte dürfen im Dienst nur regel Covid-19-Pandemie (rückläufige Fall- und Re mäßig geprüfte Ausrüstungen und Geräte einge produktionszahlen) wird nach und nach der re setzt werden. guläre Dienstbetrieb bei Feuerwehren und Hil feleistungsorganisationen schrittweise wieder 18 https://www.feuerwehrverband-blog.de/wp-content/uploads/2020/04/ aufgenommen werden. Der_Bundesfeuerwehrarzt_Corona_Rückkehr_VII.pdf 5/11
Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 Im Bereich der Feuerwehren sind die meisten Betriebsmittel in engen Räumen verwendet Ausrüstungen und Geräte alle 12 Monate einer werden, da bei deren Benutzung erhöhte Ge- Sicht-, Funktions- und ggf. einer Belastungs fährdungen bestehen. prüfung zu unterziehen (s. § 11 (2) DGUV Vor Sofern konkrete Prüffristen in staatlichen Arbeits schrift 49 i. V. m. DGUV Grundsatz 305-002). schutzvorschriften festgelegt sind, müssen Ab Hierzu befähigte Personen sind in der Regel die weichungen mit der zuständigen Behörde abge Gerätewarte oder Gerätewartinnen der freiwilli stimmt werden. gen Feuerwehren, Werkfeuerwehrtechniker oder Werkfeuerwehrtechnikerinnen bzw. entsprechen Müssen regelmäßige Prüfungen pandemiebedingt de Dienstleister. verschoben werden, sollte im Rahmen der Ge fährdungsbeurteilung z. B. die Berücksichtigung Pandemiebedingt kann es zu Ausfällen auch bei folgender Gesichtspunkte dokumentiert werden: den für die regelmäßigen Prüfungen befähigten ● die auf die Coronavirus-Pandemie zurückgehenden Personen sowohl in den Feuerwehren und Hil Gründe, aus denen festgelegte Prüfungen nicht ein feleistungsorganisationen als auch bei externen gehalten werden können. Dienstleistern kommen. Können diese Prüfun ● die Feststellung, dass die betreffenden Ausrüstun gen auf Grund dessen zunächst nicht durchge gen und Geräte bei den vorausgegangenen Prüfun führt werden, können die Ausrüstungen und Ge gen sowie im Zeitraum seit der letzten Prüfung kei räte weiter verwendet werden, wenn bisher keine ne Mängel aufgewiesen haben, welche die sichere Schäden oder Mängel aufgetreten sind und fach Verwendung beeinträchtigen. kundig eingeschätzt werden kann, dass ein siche ● die Angabe des Zeitraums, um die die Prüfung ver rer Betrieb weiter möglich ist. Krisenbedingt nicht schoben wird. Dieser Zeitraum sollte 25 % des vor durchgeführte Prüfungen sind sobald wie möglich her angesetzten Prüfintervalls nicht überschreiten. nachzuholen. Eine notwendige Überschreitung ● die Feststellung, dass aufgrund der Verlängerung des Prüftermins soll maximal 3 Monate betragen. des Prüfintervalls bei der Verwendung der Ausrüs tungen und Geräte nach fachkundiger Einschätzung Diese Empfehlungen gelten u. a. nicht für Unter keine Mängel zu erwarten sind, welche die sichere suchungen von Fahrzeugen nach § 29 StVZO, Verwendung beeinträchtigen. überwachungsbedürftige Anlagen, Medizinpro dukte. Sie gelten ebenfalls nicht für Erstprüfungen Den Sichtprüfungen während und nach der Be und Prüfungen vor der Wiederinbetriebnahme nutzung, außerordentlichen Prüfungen auf Grund nach Aufbau, Reparatur und prüfpflichtigen Ände außergewöhnlicher Ereignisse, der Feststellung rungen. und Meldung von Schäden und Mängeln, die Abweichende Regelungen finden Sie z. B. für: die Sicherheit und Gesundheit der Einsatzkräf ● Fahrzeuge unter: te gefährden können (vgl. § 11 (1) und (3) bis (5) https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/Co DGUV Vorschrift 49, auch § 30 (2) DGUV Vor rona/auswirkung-ueberpruefung-fahrzeugueberwa schrift 1), kommt eine noch größerer Bedeutung chung.htm, zu, wenn Prüfungen verschoben werden müssen. ● überwachungsbedürftige Anlagen unter: http://www.zls-muenchen.de/aktuell/index.htm#2019. Die jeweiligen Verantwortlichkeiten für Sicherheit und Gesundheit werden hierdurch nicht außer Sind Prüfkapazitäten „nur“ eingeschränkt, ist vor Kraft gesetzt. Ort zu entscheiden (Gefährdungsbeurteilung), welche Ausrüstungen und Geräte weiter fristge recht geprüft bzw. als erste wieder geprüft werden. 4 Ausblick Weiterhin fristgerecht geprüft werden sol- Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungs len z. B. Atemschutz- und Tauchgeräte, Che- organisationen wird dieses FB Aktuell erneut ak mikalienschutzanzüge, PSA gegen Absturz, tualisieren und die darin empfohlenen Maßnah Sprungrettungsgeräte, Lastaufnahmeein- men anpassen, sollte sich die aktuelle Lage bzw. richtungen, Arbeitsmittel, die als elektrische deren Einschätzung ändern. 6/11
Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 An der Erstellung hat mitgewirkt: Der Bundesfeuerwehrarzt des Deutschen Feuerwehrverbandes Literatur/Quellen: [1] Informationsseite der DGUV zum Coronavirus: https://www.dguv.de/corona/index.jsp, aufgerufen am 07.05.2020 [2] Merkblatt mit Informationen und Verhaltensweisen zu Influenzapandemien, MB10-03, Referat 10 der Verei nigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes – vfdb e.V. https://www.vfdb.de/fileadmin/Referat_10/ Merkblaetter/Aktuelle_Endversionen/MB10_03_Influenzapandemie_Ref10_2018_11.pdf, aufgerufen am 07.05.2020 [3] zu beziehen über den zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter https://publikationen.dguv.de/ [4] Deutscher Feuerwehrverband / Klaus Friedrich: Der Bundesfeuerwehrarzt über das Coronavirus, Stand: 23.04.2020, http://www.feuerwehrverband-blog.de/ Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-9876 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen im Fachbereich Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz der DGUV 7/11
Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 Stand 18.05.2020 Anlage zum FBFHB-016 2 Informationsmanagement/ Maßnahmenkoordination Handlungshilfe zur Umsetzung der Corona- Unterweisung der Feuerwehrangehörigen durch virus-Arbeitsschutzstandards für freiwillige die Führungskräfte, ggf. mit Unterstützung des Feuerwehren, wenn der Ausbildungs- und Feuerwehrarztes, der Feuerwehrärztin, der Fach Übungsdienst wieder aufgenommen werden kraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin bzw. soll. des Betriebsarztes der Kommune, zu den allge meinen und speziell für die Feuerwehr festgeleg Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ten Schutzmaßnahmen und deren Umsetzung: (BMAS) hat zum Schutz der Beschäftigten allge ● Allgemeine Schutzmaßnahmen (siehe Bild 1) meingültige Arbeitsschutzmaßnahmen1 verabschie –– Übertragungswege det, die klare und verbindliche Standards zum Um • Tröpfcheninfektion z. B. durch gang mit der Covid19Pandemie vorgeben. –– Husten, –– Niesen Die folgende Handlungshilfe gibt der Trägerin –– Aussprache, lautes Reden, Lachen etc. oder dem Träger der Feuerwehr Hilfestellung, –– Körperkontakt wie die Anforderungen dieser allgemein gültigen ● Informationen für Feuerwehrangehörige, für den Fall Arbeitsschutzstandards in den Feuerwehren um der Erkrankung, damit sie wissen: gesetzt werden können. Sie dient als Basis oder –– dass sie bei Krankheit zu Hause bleiben müssen! Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung für die –– bei welchen Symptomen sie einen Arzt kontak Festlegung konkret erforderlicher Maßnahmen. tieren müssen! (allgemeine Erkältungssymptome Die hier genannten Maßnahmen sind nicht ab wie Fieber, Husten und/oder Atemnot, evtl. Durch schließend. fall) Vorher telefonisch in der Praxis anmelden! –– wann sie selbst als infektionsverdächtig gelten und sich bei der Feuerwehrführung zum Schutz 1 Grundsätzliches anderer telefonisch melden müssen, damit not wendige Maßnahmen eingeleitet und abgestimmt Besonders an der Covid19Erkrankung ist, dass werden können (z. B. Infektionsketten aufdecken). auch Personen infiziert sein können, die selbst ● Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen/Schutz keine Symptome aufweisen. Es besteht auch masken durch diese die Gefahr der Übertragung auf –– Auswahl von Mund-Nasen-Bedeckung/Schutz: Kontaktpersonen. • Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz anderer • Mindestens FFP2 Masken zum Eigenschutz Die Übertragung des Virus erfolgt überwiegend bei Kontakt mit potentiell infizierten Patienten über Tröpfcheninfektion durch Husten, Niesen, –– Vor dem Auf- oder Absetzen die Hände waschen Aussprache (lautes Reden, Lachen) und auch oder desinfizieren. indirekt über Körperkontakt. Daher kommt der –– Vermeiden, mit den Händen in das Gesicht zu räumlichen Distanz zwischen Feuerwehrange greifen. hörigen und zu anderen Personen weiterhin die –– Wenn vorhanden, Gebrauchsanweisungen der wichtigste Rolle zu. Neben der Umsetzung von Masken bzw. der Mund-Nasen-Bedeckung be Abstandsregeln ist auch die Handhygiene zur achten! Reduzierung möglicher Schmierinfektionen von –– Schutzfunktion ist nur im trockenen Zustand ge hoher Bedeutung. Die Anforderungen hierzu sind geben. in allen Bereichen durch technische und organi Weitere Hinweise zum Tragen von Masken bzw. satorische Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu Mund-Nasen-Bedeckung siehe Punkt 4. unterstützen. ●● Benennung eines Ansprechpartners oder einer An sprechpartnerin, um den Informationsfluss zu si chern und die Maßnahmen ggfs. dem jeweils aktuel 1 https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/einheitlicher- len Stand anzupassen. arbeitsschutz-gegen-coronavirus.html 8/11
Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 3 Kontaktvermeidung und Hygiene ●● Türklinkenkontakte vermeiden. Wenn möglich, Tü ren im Gebäude offen stehen lassen. (Ausnahme: ●● Schon auf dem Weg zur Feuerwehr mögliche Kon Brandschutztüren) takte vermeiden (z. B. keine Mitnahme von anderen ●● Regelmäßige Reinigung, besonders von vielfach ge Feuerwehrangehörigen im Fahrzeug). nutzten Oberflächen wie Türgriffen, Arbeitsflächen, ●● Grundsätzlich kein Zutritt zur Feuerwehr für frem Tastaturen, Telefonen, Lenkrädern oder Schalthebel de Personen oder ggfs. nur nach vorheriger Anmel in Fahrzeugen etc. mit handelsüblichen Reinigungs dung. mitteln. ●● Auf den Mindestabstand von 1,5 m ist grund- ●● Gemeinsam genutzte Geräte und Ausrüstungen nach sätzlich immer zu achten. Möglichkeit mit Handschuhen benutzen. (Ausnahme: ●● Hinweisschild(er) anbringen, sinngemäß: „Beim Be Rotierende Arbeitsmittel wie z. B. Bohrmaschinen) treten des Feuerwehrhauses bitte Abstand halten ●● Desinfektionsmaßnahmen der betroffenen Bereiche und umgehend Hände waschen!“ sind nur bei bekanntem oder begründetem Verdacht ●● Bei notwendiger Ausbildung/Übung: einer SARS-CoV-2-Infektion in der Feuerwehr erfor –– feste kleine Gruppen bilden, die immer in der glei derlich. chen Besetzung üben, um wechselnde Kontakte ●● Notwendigkeit des Aufenthalts von Angehörigen der innerhalb der Feuerwehr zu vermeiden, Kinder- oder Jugendfeuerwehr sehr kritisch prüfen. –– Organisation von geeigneten, ggf. gestaffelten Übungszeiten, um das gleichzeitige Zusammen treffen von vielen Feuerwehrangehörigen im Feu 4 Tragen von Schutzmasken erwehrhaus zu vermeiden. ●● Unterweisungen und Besprechungen werden in klei ●● Lässt sich – trotz Ausschöpfung aller Möglichkei nen Gruppen durchgeführt. ten – der Mindestabstand von 1,5 m bei gemeinsam ●● Soweit möglich, können für Ausbildungs- und durchzuführenden Tätigkeiten nicht sicher einhalten, Dienstveranstaltungen Online-Verfahren genutzt ist anhand der Dauer und Intensität der Arbeiten das werden. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder erforderli ●● „Freizeitaktivitäten“ innerhalb der Feuerwehr sind chenfalls das Tragen von Schutzmasken festzulegen. zu unterlassen bzw. die behördlichen Anordnungen Hinweise zur Verwendung und Eignung verschie und Kontaktbeschränkungen zu beachten, um keine denster Mund-Nasen-Bedeckungen für die Ent Infektion in die Feuerwehr zu verschleppen. scheidungsfindung stellt die Bundesanstalt für ●● Feuerwehrangehörige die zu einer Risikogruppe ge Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hier2 über hören, sollten weder am Übungsdienst mit anderen, sichtlich zusammengefasst zur Verfügung. noch an Einsätzen teilnehmen. Mindestens ist die ●● Auf richtiges An- und Ablegen der Mund-Nasen-Be Leitung der Feuerwehr darüber in Kenntnis zu set deckung achten, dabei mit den Händen möglichst zen, dass man zu einer Risikogruppe gehört. Erfor nicht in das Gesicht fassen, davor und danach Hän derliche Maßnahmen sind individuell abzustimmen. de waschen oder desinfizieren! ●● Pausen und Besprechungen je nach Witterung ins Freie oder in die Fahrzeughalle verlegen. ●● Nach Möglichkeit räumlichen Abstand schaffen, 5 Fahrten in Feuerwehrfahrzeugen z. B. durch: –– Reduzierte Möblierung in den Aufenthalts-, ●● Fahrten mit mehreren Insassen reduzieren. Nach Schulungsräumen und ggfs. Büroräumen Möglichkeit in der Nähe des Feuerwehrhauses –– Engstellen entzerren üben. Bewegungsfahrten nur mit einer Person im –– „Einbahnstraßen“ im Gebäude schaffen Fahrzeug. Abstände kennzeichnen (Bodenmarkierungen, ●● Personenzahl reduzieren. Mannschaft nach Mög Absperrketten/-bänder, Hinweisschilder) lichkeit auf mehrere Fahrzeuge verteilen. ●● Aufenthalts- und Schulungsräume je nach Frequen –– Mund-Nasen-Bedeckung ist aufgrund der räum tierung regelmäßig lüften. Empfohlen wird mindes lichen Enge bei mehreren Fahrzeuginsassen im tens 1x pro Stunde, Büroräume 4x/Tag für 5 bis Fahrzeug dringend empfohlen. 10 Minuten. 2 https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Corona virus/pdf/Schutzmasken.pdf?__blob=publicationFile&v=13 9/11
Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 ● Ausstattung der Fahrzeuge: ● Schwarz-/Weißtrennung beachten, nicht mit der Ein –– Handwaschmittel (z. B. Hygieneboard oder Was satzkleidung nach Hause fahren. serbehälter mit Hahn, Flüssigseife, Einmalhand ● Reinigung von PSA durch die Feuerwehr sicherstellen. tücher, Händedesinfektionsmittel) ● Räume je nach Benutzungsfrequenz regelmäßig –– Müllbeutel zur sicheren Entsorgung von Einmal lüften. Empfohlen wird mindestens 4x/Tag für 5 bis handtüchern und Einmalhandschuhen 10 Minuten. –– Reinigungs- und Desinfektionsmittel (für Oberflä ● Sanitärräume und Handwaschgelegenheiten ent chen, Werkzeuge, das Autoinnere etc.) sprechend eines festgelegten Reinigungsplans rei nigen, insbesondere: Klinken, Türgriffe, Armaturen, Sanitäreinrichtungen, Toilettendeckel und -becken. 6 Tätigkeiten im Außenbereich ● Den Mindestabstand von 1,50 m untereinander ein 8 Werkstattdienst halten, soweit möglich auch bei kleinen und festen Einheiten. ● Aufenthalt mehrerer Personen gleichzeitig in Werk ● Ist dies unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten stätten vermeiden. nicht möglich, eine Mund-Nasen-Bedeckung oder ● Einzelne Arbeitsplätze entzerren und räumlich von Schutzmaske tragen. einander, wenn möglich mind. 1,5 m entfernt, ein ● Kontakt mit fremden Personen vermeiden. richten. ● Gemeinsam genutzte Geräte und Ausrüstungen ● Nötigenfalls räumliche Abtrennung bei gleichzeiti nach der Nutzung mit handelsüblichem Haushalts ger Nutzung der einzelnen Arbeitsplätze, z. B. durch reiniger reinigen Plexiglasscheiben, abgehängte Folien etc. ● oder, wie bisher auch üblich, je nach Tätigkeit per ● Direkte, enge Zusammenarbeit von Feuerwehran sonenbezogene Handschuhe tragen. gehörigen soweit wie möglich vermeiden. Arbeitsab ● Reinigung der Hände nach den Tätigkeiten mit Flüs läufe entsprechend anpassen. sigseife und Wasser aus dem mitgeführten Wasser ● Bei unvermeidlicher Unterschreitung des Mindest behälter, Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. abstands sind von den beteiligten Feuerwehrange ● Nach Möglichkeit in der Nähe des Feuerwehrhau hörigen Mund-Nasen-Bedeckungen oder Schutz ses üben, um die sanitären Anlagen, insbesondere masken zu tragen (s. o.). Waschgelegenheiten, jederzeit nutzen zu können. ● Gemeinsam genutztes Werkzeug nach der Nutzung mit handelsüblichem Haushaltsreiniger reinigen ● oder, wie bisher auch üblich, je nach Tätigkeit per 7 Sanitärräume sonenbezogene Handschuhe tragen. (Ausnahme: Rotierende Arbeitsmittel wie z. B. Bohr ● Bereitstellung von maschinen) –– Flüssigseife (i. d. R. üblich als Dreiklang von ● Arbeiten nach Möglichkeit ins Freie verlegen. Hautschutz/-reinigung/-pflege-Spender, Betäti ● Intensive und regelmäßige Lüftung der Werkstätten, gung der Hautschutz- und Desinfektionsspender z. B. durch geöffnete Hallentore und Türen. möglichst mit Ellenbogen) –– Einmalhandtüchern (Papierhandtücher) –– Händewaschregel aushängen (mind. 20 Sekun den mit Wasser und Seife waschen) –– Hautschutzplan aushängen 10/11
Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 Bild 1: Allgemeine Schutzmaßnahmen Plakat kann kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden: Ausgabe Mai 2020, Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, www.dguv.de, Webcode: p021431 11/11
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