Cannabis Jahrtausende alte Heilpflanze - Praxis Manfred van Treek, Viernheim

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Cannabis Jahrtausende alte Heilpflanze - Praxis Manfred van Treek, Viernheim
Cannabis
   Jahrtausende alte Heilpflanze
           Manfred van Treek - Viernheim
   Arzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren,
            Umweltmedizin, Suchtmedizin

                Mannheim, 15.2.2018
 Veranstalter: Deutscher Hanfverband Rhein-Neckar
Naturheilverein Viernheim, Weinheim und Umgebung e.V.
Cannabis Jahrtausende alte Heilpflanze - Praxis Manfred van Treek, Viernheim
Gliederung der Präsentation:

Geschichte
Wirkstoffe und Molekularbiologie
Krankheiten
Zahlen und Kosten
Probleme der Umsetzung des Gesetzes
Einzig mögliche Konsequenz
Cannabis Jahrtausende alte Heilpflanze - Praxis Manfred van Treek, Viernheim
Geschichte von Cannabis (Hanf)
Cannabis gehört zu
den Pflanzen die schon
vor tausenden Jahren
von den Menschen
angebaut und für
vielfältige Produkte und
Medizin genutzt
wurden.
                           http://www.medienwerkstatt-online.de
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Verwendung im alten Ägypten
Im Papyrus Ebers (1500 v. Chr.), einer der
ältesten medizinwissenschaftlichen
Textsammlungen, wird Hanf als Medizin bei
Schwellungen von Finger- u. Zehennägeln
beschrieben.

                                             Seshat, Gottheit des
                                             Hanfes, der Weisheit,
                                             des Wissens und des
                                             Schreibens

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Cannabis in der TCM 1

Shen Nung („Göttlicher
Landmann“) – auch Yandi –
„Roter Kaiser“ stellte 2737 v.Chr.
eine Arzneimittellehre zusammen,
die erst im 1. Jahrhundert
niedergeschrieben wurde.
Es heißt dort: „Hanf heile
weibliche Schwäche, Gicht,
Rheumatismus, Malaria, Beri-Beri,
                                              Shen Nung
Verstopfung und geistige
Abwesenheit“.
Aus: Christian Rätsch „Hanf als Heilmittel“
Abbildung: Wikipedia
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Cannabis in der TCM 2
          Hua Tuo († 220), chinesischer Arzt zur
          Zeit der Östlichen Han-Dyndastie.
          Wendete als erster Arzt Anästhesie bei
          Operationen an. Das Anästhetikum
          bestand aus Cannabis, Wein und Aconit
          (blauer Eisenhut).
          Starb eines unnatürlichen Todes, weil
          sein Patient, der General Tsao Tsao, die
          geplante Anästhesie zur OP eines
          Hirntumors für ein Attentat hielt.
          Aus: Christian Rätsch „Hanf als Heilmittel“
          Abbildung: Wikipedia

Hua Tuo
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Cannabis in der TCM 3
Li Shizhen (1518-1593), chinesischer Arzt,
Pharmazeut, Botaniker zur Zeit der Ming-Dynastie.
Verfasser einer umfangreichen medizinisch-
pharmazeutischen Sammlung. Zeitgenosse von
Paracelsus in Europa/Basel.
Hanf ist vorgesehen bei nervösen
Verstimmungen, Sterilität, Ausfluss der
Frauen u.a. Frauenleiden, Komplikationen
bei der Geburt, Vergiftungen mit Schwefel,
Blei und Eisenhut, Verstopfung, schwerem
Erbrechen, Hautausschlägen, Geschwüren,                   Li Shizhen
Wunden, Kopfflechten, Haarausfall,
Skorpionstiche, Urinverhalt, Blasengries,
Hämorroiden Aus: Christian Rätsch „Hanf als Heilmittel“
                  Abbildung: Wikipedia
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Cannabis im Ayurveda 1
                            Veda = „Wissen“ – Ayurveda = „Wissen
                            vom Leben“, ist die traditionelle indische
                            Heilkunst. Nach der Einwanderung
                            der Arier um 1500 v. Chr. aus Mittelasien
                            nach Nordindien beginnt die frühvedische
                            Zeit (1500–1000 v. Chr.).
                            Die vedischen Gesänge (Atharvaveda in 20
                            Büchern mit 6000 Versen) wurden ca. 1000
                            Jahre lang mit großer Genauigkeit mündlich
                            überliefert. Erst ca. 500 v. Chr. entwickelte
Dhanvantari, der Arzt der   sich daraus das niedergeschriebene
Götter und Ursprung aller
Heilkunst taucht aus dem    medizinische System des Ayurveda.
Milchozean auf, den Krug
                            Aus: Wikipedia
mit dem Nektar des
Lebens in der Hand.
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2049028
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Cannabis im Ayurveda 2
                             Die Wirkung des Hanfs gilt als „friedvolle
                             Berauschung“. In einem Sanskrit-Text aus
                             dem 17. Jahrhundert heißt es:
                             „die Götter haben den Hanf den
                             Menschen aus Mitgefühl gegeben, so
                             dass sie die Erleuchtung erlangen
                             können, die Furcht verlieren und
http://marihuana-kaufen.de   sexuelle Begierde behalten“.
In der heutigen Ayurvedischen Lehre werden dem Hanf
zahlreiche Eigenschaften zugeschrieben. „Die Blätter sind
bitter, zusammenziehend, tonisierend (…),
magenstärkend, schmerzlindernd“.
    Aus: Christian Rätsch „Hanf als Heilmittel“
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Cannabis im Ayurveda 3
Anwendung bei „Krämpfen, Ohrenschmerzen,
Unterleibsbeschwerden (…), Blutfluss“.

Außerdem bei „Durchfall, Cholera, Gelbsucht, Tetanus,
Rheumatismus, Schlafstörungen, Schmerzen, Husten, (…),
Asthma, Neuralgien, Migräne, (…)“

Im Ayurveda geht der Mensch mit den Heilpflanzen ein inniges
Verhältnis ein.
„Der rechte Gebrauch einer Pflanze oder Heilpflanze
bedeutet, an ihr teilzuhaben. Sind wir mit einer Pflanze eins
geworden, wird sie unser Nervensystem vitalisieren und
unsere Wahrnehmung steigern. Dies bedeutet, die Pflanze
als etwas Heiliges anzusehen (…)“
  Aus: Christian Rätsch „Hanf als Heilmittel“
Cannabis in der Neuzeit 1
                  Der irische Arzt William Brooke
                 O’Shaughnessy (1809-1889) brachte es
                 im 19. Jahrhundert zurück auf die
                 medizinische Agenda.
                 Er war als Arzt in Indien stationiert und
                 hatte Kontakt zu einheimischen
                 Ayurveda-Ärzten. Er erforschte die
                 Inhaltsstoffe der indischen Naturmedizin
                 (einschließlich Opium). Dort stellte er
                 fest, dass Cannabis eine krampflösende,
                 schmerzstillende und entspannende
                 Wirkung hat.
Aus: Wikipedia
                 Cannabis wurde bei Tetanus und
                 Cholera eingesetzt.
Cannabis in der Neuzeit 2
• Nach seiner Rückkehr 1841 sorgte er für
  die Einführung von Cannabis in die
  moderne europäische Heilkunde.
• In Zusammenarbeit mit dem
  Pharmazeuten Peter Squire entwickelte er
  die erste Cannabis-Tinktur, die in den USA
  verkauft wurde.
• Im 17. und 18. Jahrhundert war es in den
  USA verboten, sich zu weigern, Hanf
  anzupflanzen. Wer sich im Bundesstaat
  Virginia in den Jahren 1763 bis 1769
  weigerte, Hanf anzupflanzen, ging
  ins Gefängnis.
                                               https://de.wikipedia.org
Cannabis in der Neuzeit 3 – Hearst 1937
In Abstimmung mit Firmengrößen
wie DuPont und Anslinger nahmen die
Hearst-Zeitungen sehr erfolgreich Einfluss auf
das Verbot von Hanf, das 1937 durchgesetzt
werden konnte.
Kritiker wie Jack Herer (1939-2010) werfen
Hearst vor, mit seiner Kampagne gegen
das Marihuana nicht die Menschheit vor der
„gefährlichsten Droge seit Anbeginn der
Menschheit“ schützen zu wollen, sondern dass
wirtschaftliche Interessen im Vordergrund
standen. Hearst war Wald- und Papiermühlen-
besitzer.
Hanf wurde durch neue Erntemaschinen eine
übermächtige Konkurrenz zur Papier-
herstellung aus Holz.           Aus: Wikipedia
Cannabis in der Neuzeit 4 - Du Pont 1935
Amerikanischer Sprengstoffhersteller, Kriegsgewinnler aus
dem I. und II. Weltkrieg, der in den 1920er Jahren seine
Produktion um Werk- und Kunststoffe erweiterte. Wallace
Carothers, Forschungsleiter bei Du Pont, entdeckte 1930
das Neopren, einen synthetischen Gummi, synthetisierte als
erster Polyester und entwickelte 1935
die Polyamidfaser Nylon.

Während dieser ganzen Zeit blieb DuPont ein
Produzent von Kriegsgütern für die beiden
Weltkriege und spielte ab 1943 im Manhattan-Projekt
eine wichtige Rolle, wo es Konstruktion, Bau und Betrieb
der Plutonium-Produktionsanlage übernahm.
Aus: Wikipedia
Cannabis in der Neuzeit 5 - Anslinger 1961
Harry J. Anslinger (1892-1975), amerikanischer
Diplomat, lehnte die Nutzung von Opium und Hanf
selbst zu medizinischen Zwecken ab und setzte sich
als Mitglied der Drogenkommission der Vereinten
Nationen in den 1960er-Jahren für ein weltweites
Verbot des Cannabisanbaus ein.
Durch seine Beorderung in die UN-Drogen-
kommission 1947 wurde das weltweite Verbot des
Cannabis-Anbaus forciert, welches schließlich in
Form des Einheitsabkommens über die
Betäubungsmittel 1961 festgeschrieben wurde.
Dieser völkerrechtliche Vertrag ist weiterhin
gültig und verbietet diverse Drogen.
Aus: Wikipedia
Cannabis in der Neuzeit 6 – André Schulz
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert die
Legalisierung von Cannabis.
"Die Prohibition von Cannabis ist historisch betrachtet
willkürlich erfolgt und bis heute weder intelligent noch
zielführend", sagte André Schulz, Vorsitzender des BDK, der
Bild-Zeitung. "Es gab in der Menschheitsgeschichte noch nie
eine Gesellschaft ohne Drogenkonsum, das muss man schlicht
akzeptieren. Cannabis, so meine Prognose, wird in Deutschland
nicht mehr allzu lange verboten sein."

Das derzeitige Rechtssystem würde Menschen stigmatisieren
und kriminelle Karrieren erst befördern, begründete Schulz
seinen Vorstoß        Aus: Zeit online 5.2.2018
                    Südhessen Morgen 6.2.2018
Cannabis in der Neuzeit 7 – Mechoulam 1964

In reiner Form wurde THC erstmals
1964 von Yehiel Gaoni und Raphael
Mechoulam in Israel isoliert. CBD wurde
Schon ein Jahr zuvor entdeckt.
Aus: Wikipedia

                                                       R. Mechoulam
                                                       Aus: Wikipedia
                                    Cannabidiol 1963
                                    Aus: Wikipedia

        Tetrahydrocannabinol 1964
        Aus: Wikipedia
Geschichte von Cannabis in der Neuzeit 8
1841   Cannabis als Medizin von Indien in den   O´Shaughnessy
       Westen
1935   Entwicklung von Nylon                    Carothers/DuPont
1937   Verbot von Hanf in USA                   Hearst/Du Pont
1947   Anslinger in UN-Drogen-Kommission
1961   UNO: Einheitsabkommen über die           Anslinger
       Betäubungsmittel
1963   Strukturaufklärung CBD                   R. Mechoulam
1964   Strukturaufklärung THC                   R. Mechoulam
1990   Entdeckung der CB1-Rezeptoren im         Lisa Matsuda
       Ratten-Hirn
1992   Nachweis des endogenen                   R. Mechoulam
       Cannabinoids                             W. Devane
       Arachidonoylethanolamid =                L. O. Hanus
       Anandamid
1995   Nachweis von 2-Arachidonylglycerol       R. Mechoulam
Anandamid

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/1470919?dopt=Abstract
2-Arachidonylglycerol

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/7605349
Chemische Strukturen THC und Endocannabinoide
Aus: Wikipedia

                                                        THC 1964

        Arachidonsäure

  Anandamid = N-Arachidonoylethanolamid   2-Arachidonylglycerol 2-AG
  AEA 1992                                1995

 Arachinsäure aus Arachis hypogaea
Cannabinoide aktivieren sogenannte
       Cannabinoid-Rezeptoren
Beide Cannabinoid-Rezeptoren modulieren
Ionenkanäle. Weiterhin werden verschiedene
Signalwege innerhalb der Zelle durch Cannabinoid-
Rezeptoren beeinflusst:
Der Cannabinoid-Rezeptor 1 (oder kurz: CB1)
findet sich vorwiegend auf Nervenzellen (Ektoderm).
Der Cannabinoid-Rezeptor 2 (oder kurz: CB2)
findet sich dagegen vorwiegend auf Zellen des
Immunsystems oder Knochensystems (Mesoderm).
Endogene Cannabinoide wirken von postsynaptischen
Nervenzellen rückwärts in den synaptischen Spalt auf
das präsynaptische Neuron. Dies erzeugt eine           Abb: www.hanf-magazin.com
Hemmung der Transmitter an der betroffenen
Synapse.
              Aus: Wikipedia
Geschichte von Cannabis in der Neuzeit 9
1998   Dronabinol wird verschreibungsfähig
2000   Bundesverfassungsgericht: Patienten können
       Antrag auf Ausnahmeerlaubnis beim BfArM stellen
       Mit „Ausnahme“ war gemeint: „ausnahmsweise“ durften Patienten mit
       Erlaubnis Cannabis in der Apotheke kaufen.
2000- Alle Anträge von Patienten wurden grundsätzlich
2005 abgelehnt
2005 Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: BfArM darf
      diese Anträge nicht pauschal ablehnen
2007 Erste Ausnahmeerlaubnis durch die BOS beim BfArM
2011 Sativex kann bei MS mit schweren Spastiken zu
      Lasten der GKV verordnet werden
2016 Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: Einem
      Patienten musste eine Ausnahmeerlaubnis für den
      Eigenanbau von Cannabis-Blüten erteilt werden
10.3. BRD: Cannabis-Blüten werden
2017 verschreibungsfähig
Einsatzgebiete der Heilpflanze Cannabis
Das breite therapeutische Potential
cannabisbasierter Medikamente
beruht auf der Modulation des
Endocannabinoidsystems, das alle
anderen Neurotransmitter =
Nervenhormone beeinflusst (bzw.
in Wechselwirkung mit ihnen
steht).
Etablierte Indikationen sind:
Chronische Schmerzen, Spastik
bei MS, Appetitlosigkeit, Übelkeit
und Erbrechen.
Aus: Grotenhermen/Häußermann „Cannabis
Verordnungshilfe für Ärzte S. 16
Etwas mehr als 1000 Menschen mit über 50 verschiedenen
Erkrankungen erhielten 2007-2016 eine Ausnahmeerlaubnis
für den Kauf von Cannabis-Blüten in der Apotheke
 Appetitlosikeit und Kachexie (Krebs, HIV, Hepatitis C)
 Asthma, allergisch bedingt
 Asthma, intrinsisch bedingt
 Darm Colon irritabile
 Darm Gastritis und Reflux
 Entzündung der Atemwege (COPD, Asthma)
 Entzündung der Gelenke Arthritis
 Entzündung der Haut Neurodermitis
 Entzündung der Wirbelsäule Morbus Bechterew
 Entzündung des Darms Colitis ulcerosa
 Glaukom           Aus: Grotenhermen - Verordnungshilfe
Haut Akne conglobata
Haut Hyperhidrosis
Haut Juckreiz
Haut Juckreiz bei Lebererkrankungen
Haut Juckreiz bei Neurodermitis
Haut Psoriasis
Neurologie Epilepsie
Neurologie Essentieller Tremor
Neurologie Hyperkinetische Bewegungsyndrome RLS
Neurologie Hyperkinetische Bewegungsyndrome Tourette-
Syndrom
Neurologie Levodopa-induzierte Bewegungsstörungen
Neurologie Spasmen, Muskelverhärtung bei Querschnittslähmung
Neurologie Morbus Parkinson
Neurologie Multiple Sklerose
Neurologie Spastik bei MS             Aus: Grotenhermen - Verordnungshilfe
Neurologie Spastik nach Schlaganfall
Psyche ADHS
Psyche Angststörung
Psyche Bipolare Störung
Psyche Depression
Psyche Impotenz
Psyche Morbus Alzheimer mit Verwirrung
Psyche PTBS
Psyche Abhängigkeitserkrankungen
Schlafstörungen Schlaflosigkeit
Schmerzen als Clusterkopfschmerz
Schmerzen als Neuralgien
Schmerzen als Phantomschmerzen
Schmerzen bei Arthrose oder Arthritis
Schmerzen bei chronischen Darmentzündungen
              Aus: Grotenhermen - Verordnungshilfe
Schmerzen bei Menstruationsbeschwerden
Schmerzen bei spastischer Muskulatur
Schmerzen chronisch-rezidivierend bei Migräne
Schmerzen im Sinne von Fibromyalgie
Schmerzen im Sinne von Hyperalgesie
Schmerzen im Sinne von Spannungskopfschmerzen
Schmerzen im Sinne von Polyneuropathie bei Diabetes
Schmerzen Wirbelsäulensyndrome
Übelkeit im Rahmen der Migräne
Übelkeit und Erbrechen (Krebs-Chemotherapie, HIV/AIDS,
Hepatitis C)
Übelkeit und Erbrechen bei Schwangerschaft
Singultus
Tinnitus

                Aus: Grotenhermen - Verordnungshilfe
Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch
                       Gesetzliche Krankenversicherung
             Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 17.8.2017 I 3214

         § 31 SGB V Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung

(6) Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung
mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität
und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon,
wenn

1.   a) eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
     nicht zur Verfügung steht oder
     b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin
     oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden
     Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des
     Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,

2.   eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf
     den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versicherten der
nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse, die vor
Beginn der Leistung zu erteilen ist. Verordnet die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt die
Leistung nach Satz 1 im Rahmen der Versorgung nach § 37b, ist über den Antrag auf
Genehmigung nach Satz 2 abweichend von § 13 Absatz 3a Satz 1 innerhalb von drei Tagen
nach Antragseingang zu entscheiden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
wird mit einer bis zum 31. März 2022 laufenden nicht interventionellen Begleiterhebung zum
Einsatz der Arzneimittel nach Satz 1 beauftragt. Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt, die
oder der die Leistung nach Satz 1 verordnet, übermittelt die für die Begleiterhebung
erforderlichen Daten dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in
anonymisierter Form; über diese Übermittlung ist die oder der Versicherte vor Verordnung der
Leistung von der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt zu informieren. Das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte darf die nach Satz 5 übermittelten Daten nur in
anonymisierter Form und nur zum Zweck der wissenschaftlichen Begleiterhebung verarbeiten
und nutzen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung,
die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, den Umfang der zu übermittelnden Daten,
das Verfahren zur Durchführung der Begleiterhebung einschließlich der anonymisierten
Datenübermittlung sowie das Format des Studienberichts nach Satz 8 zu regeln. Auf der
Grundlage der Ergebnisse der Begleiterhebung nach Satz 4 regelt der Gemeinsame
Bundesausschuss innerhalb von sechs Monaten nach der Übermittlung der Ergebnisse der
Begleiterhebung in Form eines Studienberichts das Nähere zur Leistungsgewährung in den
Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6. Der Studienbericht wird vom Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Nachfolgend 66 Diagnosen die insgesamt 211x bei 69
Patienten gestellt wurden, denen seit März 2017 bis
dato in unserer Praxis Cannabis verordnet wurde.
16x genehmigte Kostenübernahmen. 12 Anträge
wurden abgelehnt. 16 von 28 = 57 %.
Von den 16 Kostenübernahmen wurden 5 erst im 2ten
Anlauf genehmigt (Widerspruch, „Genehmigungs-
friktion“ oder Sozialgerichtsurteil
ADHS                       13   Diabetes                        2
Angststörung                4   Emotionale Störung              1
Asthma                      3   Epilepsie                       5
Bewegungsstörung RLS        3   Fazialisparese                  1
Carotisstenose              1   Fußheberparese                  1
CFS                         6   GdB 60 %                        1
CUP-Syndrom Brust Dickdarm  1   Gehörschwäche                   1
Depression                 11   Granulomatose mit Polyangitis   1
Herzinfarkt             1   Panikattacken                      2
Herzinsuffizienz        2   Persönlichkeitsstörung             1
Hodenkrebs Z.n.         1   Prostatahyperplasie                1
Hyperhidrose            1   PTBS                               5
Hypothyreose            1   Refluxkrankheit                    1
Impulskontrollstörung   3   Schlafstörung                     22
Innere Unruhe           3   Schmerzen Arthrose Kniegelenk      7
Mamma-Ca                5   Schmerzen Arthrose Sprunggelenk    1
Morbus Crohn            1   Schmerzen Bandscheibenvorfall      2
Multimorbidität         1   Schmerzen chronisch Kopf           4
Multiple Sklerose       2   Schmerzen chronische              23
Niereninfarkt           1   Schmerzen Dysmenorrhö              1
Nikotin-Abhängigkeit    1   Schmerzen Fibromyalgie             3
Opiat-Abhängigkeit      7   Schmerzen LWS-WK-Frakturen Z.n.    1

„Schmerzen chronische“ und die differenzierte Beschreibung
der Schmerzen betreffen öfter ein und denselben Patienten.
Im Durchschnitt 3 Diagnosen pro Patient.
Schmerzen Lyme-Borreliose    1   Schmerzen Rhabdomyolyse        1
Schmerzen Migräne            6   Schmerzen Spinalkanalstenose   3
Schmerzen Morbus                 Schmerzen
Scheuermann                  1   Wirbelsäulensyndrom            4
Schmerzen Narbenschmerzen        Stresssyndrom                 11
Verbrennung                  1   Tinnitus                       5
Schmerzen neuropathische     1   Tracheal-Stenose               1
Schmerzen Osteochondrose         Überforderungskopfschmerz      1
cervical                     1   Unterschenkel-Amputation
Schmerzen PAVK               1   Z.n.                           1
Schmerzen Phantomschmerzen   1   Vergiftung durch OKZ – orale
Schmerzen Polyarthrose       3   Kontrazeptiva = Pille          3
Schmerzen Polyneuropathie    3   Verkehrsunfall Z.n.            1
Schmerzen Polytrauma Z.n.    1   Zwangshandlungen               1
                                 69 Patienten                 211
AOK: 5 Genehmigungen, 2 Ablehnungen der Kostenübernahme
    Links Erstkontakt wegen Cannabis oder Datum der Antragstellung
    4x FG = Freizeitgebrauch Cannabis teilweise seit Jahren, 3x kein FG
    Rechte Spalte Monatsbedarf Cannabis-Blüten in Gramm
30.06.2017 Epilepsie                                   Abgel FG SG noch offen
           Grand-Mal-Anfall                            Patient mittleres Alter AOK

21.04.2017 Chronische Schmerzen                        Abgel kein FG SG abgel
                                                       Patienin mittleres Alter AOK
21.03.2017 Chronische Schmerzen, Arthrose Kniegelenk   Genehmigt FG                    30
           Tinnitus, Schlafstörungen                   Patient mittleres Alter AOK
22.03.2017 Chronische Schmerzen                        Genehmigt FG                    75
           PAVK, Unterschenkel-Amputation              Patient mittleres Alter AOK
           Phantomschmerzen
           Herzinfarkt, Niereninfarkt
25.04.2017 Opiatabhängigkeit, Lyme-Borreliose          Genehmigt FG                    30
           Bandscheibenvorfälle mehrere                Patient mittleres Alter AOK
           Chronische Schmerzen, Depression

27.03.2017 Chronische Schmerzen, Polyarthrose          Genehmigt kein FG               10
           Wirbelsäulensyndrom, Arthrose Kniegelenk    Patient höheres Alter AOK
           Fibromyalgie, Schlafstörungen

19.01.2018 CUP-Syndrom, Morbus Crohn                   Genehmigt, kein FG              30
           Chronische Schmerzen, Dickdarm-Ca           Patientin mittleres Alter AOK
           Mamma-Ca, Stress-Syndrom, CFS
           Z.n. Chemotherapie, Z.n. Bestrahlung
BEK: 5x Kostenübernahme, 2x abgelehnt. Die Abgelehnten
schwerstkrank, Brustkrebs-Patientin bereits verstorben, 4 von den 5
genehmigten hatten Cannabis zuvor im Freizeit-Gebrauch
02.06.2017 Multimorbidität, TEP re seit 1989            Abgel kein FG SG
           Chronische Schmerzen, Schlafstörungen        Patientin höheres Alter BEK

04.09.2017 Vergiftung durch OKZ, Mamma-Ca               Abgel kein FG
           -> verstorben, Lokalrezidiv                  Patientin höheres Alter BEK
           Diabetes mellitus II, Erschöpfungssyndrom
12.07.2017 Multiple Sklerose                            Genehmigt FG vorher abgelehnt         60
           Schlafstörungen                              Patient mittleres Alter BEK
16.03.2017 Z.n. Hodenkrebs, Hyperhidrose                Genehmigt FG                         120
           Persönlichkeitsstörung, CFS, GdB 60 %        Patient mittleres Alter BEK

13.06.2017 ADHS                                         Genehmigt FG                          60
                                                        Patient mittleres Alter BEK
12.07.2017 Chronische Schmerzen, Morbus Scheuermann     Genehmigt FG                          80
           Spinalkanal-Stenose, Z.n. LWS-WK-Frakturen   Patient mittleres Alter BEK
           Depression
28.03.2017 Mamma-Ca, Metastasen Knochen                 Genehmigt kein FG vorher abgelehnt    30
           Stresssyndrom                                Patientin höheres Alter BEK

BKKs: 1x Kostenübernahme, 1x abgelehnt
Die Patientin mit Kostenübernahme wurde zuerst
abgelehnt, beim Sozialgericht Genehmigung durchgesetzt
24.08.2017 Depression, Angststörung                     Abgel FG privat
           Panikattacken                                Patient mittleres Alter BKK
12.03.2017 Chronische Schmerzen                         Genehmigt FG vorher Abgel SG         100
           Fazialisparese, Borreliose                   genehmigt
                                                        Patientin mittleres Alter BKK
DAK: 3x Kostenübernahme genehmigt, 2x abgelehnt.
Abgelehnte Patientin mit Epilepsie hatte vorher eine Ausnahmegenehmigung von der
BOS zum Kauf von Cannabis-Blüten.
2 von den 3 DAK-genehmigten Anträgen wurden erst im zweiten Anlauf genehmigt.

IKK: 1x Kostenübernahme genehmigt

16.08.2017 Depressive Episoden                         Abgel FG privat
           Schlafstörungen, ADHS                       Patient jüngeres Alter DAK
06.04.2017 Epilepsie                                   Abgel FG privat
           Asthma, ADHS                                Patientin mittleres Alter DAK
30.08.2017 PTBS, Opiat-Abhängigkeit                    Genehmigt FG vorher abgel        30
           Herzinsuffizienz, Schlafstörung             Patient mittleres Alter DAK
18.07.2017 ADHS, Depressionen, PTBS                    Genehmigt FG                     140
           Bewegungsstörung, Impulskontrollstörung     Patient mittleres Alter DAK
           Polytrauma Z.n., Kniearthrose
18.04.2017 Chronische Schmerzen                        Genehmigt kein FG vorher abgel   15
           FMS                                         Patientin mittleres Alter DAK
12.09.2017 ADHS                                        Genehmigt FG IKK                 45

Die Zahlen rechts in den Tabellen betreffen den monatlichen Bedarf an
Cannabis-Blüten in Gramm.
Man beachte: 5 Gramm Blüten kosten der Apotheke im Einkauf 51 €.
Preis für die Krankenkassen und für den Patienten mit Privatrezept
beträgt ca. 125 €
Am wenigsten erfreulich schneiden die betroffenen Patienten meiner Praxis bei der
TKK ab.
1x Kostenübernahme genehmigt. 5x abgelehnt, davon 3x äußerst schwere
Erkrankungen wie chronische Schmerzen durch ausgedehnte Verbrennungsnarben,
wie Multiple Sklerose und wie Mamma-CA. Letztgenannte Patientin kürzlich
verstorben.

09.05.2017 ADHS, Antriebsschwäche                    Abgel FG
                                                     jüngerer Patient TKK
05.12.2017 Z.n. 48% Verbrennung der Hautoberfläche   Abgel FG
           Chronische Narbenschmerzen                Patient mittleres Alter TKK

14.03.2017 ADHS, Tinnitus                            Abgel FG
           Stresssyndrom                             Patient mittleres Alter TKK
21.06.2017 Vergiftung durch OKZ, Multiple Sklerose   Abgel kein FG privat
           Stresssyndrom                             jüngere Patientin TKK
20.04.2017 Vergiftung durch OKZ                      Abgel kein FG
           Mamma-Ca Metastasen -> verstorben         Patientin höheres Alter TKK

07.06.2017 Opiatabhängigkeit, Chronische Schmerzen   Genehmigt FG                  30
           PTBS, Z.n. Verkehrsunfall                 Patient mittleres Alter TKK

16 Kostenübernahmen verbrauchen 885 Gr/Monat.
885 Gr : 16 Patienten = ca. 55 Gr Cannabis-Blüten/Patient
Das verursacht Kosten von
885x 25 = 22.125 €/Monat = 66.375 €/Quartal
Medikamentenkosten
                           Praxis van Treek bisher unter
                           60.000 €/Quartal für
                           ca. 800 Patienten

Der Anstieg im 2. Quartal 2017 ist
auf die ersten Cannabis-
Verordnungen zurückzuführen
Überlegungen zu den Kosten
Von insgesamt 28 Anträgen in Praxis van Treek 16
genehmigt und 12 abgelehnt.
Die genehmigten sind somit 57 %, das entspricht
größenordnungsmäßig den etwa 2/3, die bundesweit von
AOK und BEK genehmigt wurden.
Laut Hanfjournal
https://hanfjournal.de/2018/01/11/13000-antraege-fuer-cannabis-als-medizin-
eingegangen/
seien bei der AOK 7.600 Anträge und bei der BEK 3200
Anträge eingegangen.
Ca. die Hälfte aller GKV-Versicherten in Deutschland sind in
diesen beiden Kassen (AOK und BEK).
Wenn dort knapp 10.000 Anträge gestellt wurden, dann
kann man insgesamt mit knapp 20.000 gestellten Anträgen
bei allen Krankenkassen rechnen.
Von den insgesamt 20.000 Anträgen wurden 2/3, also ca. 13.000
genehmigt, wenn sich die Relationen bei den Kassen ähnlich
darstellen (Eigene Schätzung).

„Man“ hatte mit knapp 700 Patienten pro Jahr gerechnet!
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/955117/kassen-cannabis-rezept-immer-staerker-nachgefragt.html

Wenn 16 Patienten Cannabis-Kosten von 22.125 €/Monat
verursachen, dann
1 Patient = 22.125 : 16 = 1383 € (55 Gr x 25 € = 1375 €)

13.000 Patienten = 22.125 : 16 x 13.000 = ca. 18 Mio €/Monat
(vorausgesetzt 55 Gr/Monat = ca. 2 Gr/Tag sei der reale
Durchschnitts-Verbrauch).

Das sind 18 Mio/Monat x 12 Monate = 216 Mio €/Jahr
….. und wir stehen erst am Anfang, und im
Vergleich zu den Kosten der Chemotherapie
ist das preiswert ….. Aber!!!
Quelle:
https://www.dgss.org/fileadmin/pdf/Aktionstag-Zahlen-Fakten.pdf
Prävalenzen Krankheiten Deutschland,
                            die auf Cannabis-Therapie ansprechen könnten
10 Millionen Betroffene mit behandlungsbedürftigen chron. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates.
20 Millionen mit Funktionseinschränkungen der Bewegungsorgane Aus: https://dgrh.de/Start/DGRh/Presse/Daten-und-Fakten/Rheuma-in-Zahlen.html

 Entzündliches Rheuma                      1.500.000         https://dgrh.de/Start/DGRh/Presse/Daten-und-Fakten/Rheuma-in-Zahlen.html

 Arthrose                                  5.000.000         https://dgrh.de/Start/DGRh/Presse/Daten-und-Fakten/Rheuma-in-Zahlen.html

 Rückenleiden                              7.000.000         https://dgrh.de/Start/DGRh/Presse/Daten-und-Fakten/Rheuma-in-Zahlen.html

 Asthma                                    6.000.000         http://www.asthma-schule.de/index.php?id=631

 Morb. Crohn+Col. ulc.                       300.000         https://www.leben-mit-ced.de/informieren/ueberblick-ced/ced-auf-einen-blick/

 Glaukom                                   1.000.000         http://cms.augeninfo.de/nc/hauptmenu/presse/statistiken/statistik-glaukom.html

 Migräne                                   8.000.000         https://www.migraeneliga.de/presse/214-fact-sheet.html

 Multiple Sklerose                           200.000         http://www.ms-docblog.de/multiple-sklerose/steigt-die-zahl-der-ms-erkrankten/

 Epilepsie                                   600.000         http://www.izepilepsie.de/home/showdoc,id,387,aid,217.html

 Restless Legs                             3.000.000         https://www.beine-finden-ruhe.de/was-ist-rls/haeufigkeit.html

 Tourette-Syndrom                             40.000         http://www.tourette-syndrom.de/download/infoflyertourettesyndromfragenundantworten.pdf

 Parkinson                                   280.000         http://www.t-online.de/gesundheit/id_62899952/parkinson-entwickelt-sich-in-deutschland-zur-volkskrankheit.html

 Erwachsenen-ADHS                          2.000.000         http://www.adhs-deutschland.de/Home/ADHS/Erwachsene.aspx

 Angststörung                             10.000.000         https://www.welt.de/reportage/article137261639/Frau-42-erfolgreich-Und-trotzdem-Panikstoerung.html

 Depression                                4.100.000         http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/depressionen-320-millionen-menschen-laut-who-betroffen-a-
                                                             1136042.html

 PTBS                                      3.000.000         https://www.e-dietrich-stiftung.de/fileadmin/dateien/eds_dvd_booklet_final.pdf

 Schlafstörungen                          10.000.000         https://www.stern.de/gesundheit/schlafstoerungen-viele-deutsche-schlafen-schlecht-3070816.html

 Alzheimer                                 1.600.000         https://www.deutsche-
                                                             alzheimer.de/fileadmin/alz/pdf/factsheets/infoblatt1_haeufigkeit_demenzerkrankungen_dalzg.pdf

 Krebs                                     4.000.000         https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/72862/Vier-Millionen-Menschen-in-Deutschland-haben-eine-
                                                             Krebsdiagnose

                                          67.620.000
Überlegungen zu Kosten und Lastengerechtigkeit
Jeder Arzt hat von Beitragszahlern aufgebrachte Ressourcen zu
verwalten.
Grundsätzlich wollen die Ärzte sparsam mit diesen Ressourcen
umgehen; sie sind so ausgebildet und das ist auch richtig so.

Wir stellten fest:
Bisherige Medikamentenkosten pro Monat für 800 Patienten in
meiner Praxis ca. 20.000 €
Mit 16 Cannabis-Patienten Verdoppelung der Medikamenten-
Kosten.
Aufgrund der Häufigkeit der Anfragen von Menschen, die
Cannabis verordnet bekommen möchten, könnten es bis Ende
2018 160 Patienten werden.
Das ergäbe eine Verzehnfachung meiner Medikamentenkosten.
Das ist unmöglich. Das birgt eine
„existenzbedrohende Regressgefahr“
für den einzelnen Arzt.
Ca. 50 Patienten bezahlen ihr Cannabis zur Zeit privat.
Die Mehrheit dieser 50 strebt die Kostenübernahme an.
Unterstützung durch den Praxisinhaber ist aus Kapazitätsgründen
nicht mehr möglich  viel zu arbeitsaufwändig!

Zeitaufwand pro Kostenübernahme-Antrag mindestens 5 Stunden
(die meisten sind neue Patienten, die von ihren Ärzten abgewiesen
werden, wenn sie nach der Verordnung von Cannabis fragen oder
gar die Kostenübernahme anstreben).
Es gibt Anfragen aus Oberbayern, vom Bodensee, von Offenbach,
aus Pforzheim und aus Niedersachsen. Patienten finden keinen
Arzt, der sie unterstützt.
Wie kommt es zu den teilweise 5 Stunden Arbeitsaufwand für einen
Kostenübernahme-Antrag?
- Erstanamnese 1 Std.
- Antragstellung 1 Std.
- Widerspruch bei Ablehnung 1,5 Std.
- Gutachten Sozialgerichtsverfahren 2-3 Std.
Quartalshonorar eines Allgemeinarztes pro Patient ca. 47-70 €.
Personalkosten in 5 Stunden für 2 ½ Arzthelferinnen pro Stunde
30 € = 375 €; somit zahlt ein „Cannabis-freundlicher Arzt“ drauf.

Wenn bisher 20.000 Anträge gestellt wurden. Und jeder
„Cannabis-freundliche Arzt“ sagen wir: 30 Anträge stellte, dann
können wir von 20.000 : 30 = 650 Ärzten ausgehen, die
Patienten unterstützen. Das klingt realistisch.

2016 gab es 378.000 Ärzte in Deutschland.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/158869/umfrage/anzahl-der-aerzte-in-deutschland-seit-1990/

Davon arbeiten ca. 150.000 im ambulanten Bereich.
#http://www.bundesaerztekammer.de/ueber-uns/aerztestatistik/aerztestatistik-2016/

Somit sind es hochgerechnet nur 0,5 bis 1 % der ambulant
tätigen Ärzte, die das Cannabis-Gesetz unterstützen und
Kostenübernahme-Anträge stellten.
Die gesamte Arbeitslast liegt bisher bei weniger als 1 % der
niedergelassenen Ärzte und das Gesetz ist schon fast 1 Jahr alt.
Folgerung aus der Prävalenzstatistik: Cannabis für jeden?
Natürlich nicht!
67,62 Mio. Prävalenzen sind nicht 67,62 Mio. Patienten.
Die meisten Patienten haben mehrere Leiden, so dass man eine Zahl von 20 Mio.
schätzen kann, die aufgrund ihrer Krankheit eine Hilfe durch Cannabis erhalten
könnten.
Gesetz den Fall, davon sind 80 % nicht interessiert, oder haben nicht die Kraft
oder nicht die ärztliche Unterstützung, sich einen Zugang zu diesem Medikament
zu verschaffen, dann blieben immer noch 4 Mio. Menschen in Deutschland, die
eine Linderung ihres Leidens durch Cannabis erzielen könnten.
Wenn jeder dieser 4 Mio. nicht 55 Gramm, sondern nur 30 Gramm pro Monat
benötigte, dann wären das Jahreskosten von
4.000.000 Menschen x 365 Tage x 1 Gramm x 25 € = 36,5 Mrd €
Gesamtausgaben der GKVen 2017: 226,4 Mrd €. Somit: nicht bezahlbar!
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/73331/umfrage/einschaetzung-der-einnahmen-und-ausgaben-der-gkv/

Die Zahl von 4 Mio ist schon deswegen realistisch, weil es 2-4 Mio
Menschen in Deutschland gibt, die ihre Krankheiten und
Befindensstörungen seit Jahren illegal mit Cannabis behandeln.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article122199341/Deutschland-wird-zur-Kiffer-Republik.html

Dagegen sind die 13.000 Kostenübernahmen
ein Tropfen auf den heißen Stein.
Neben dem Kostenproblem gibt es ein weit interessanteres Hindernis für
die Durchführung des Cannabis-Gesetzes:
Für 20.000 Anträge brauchten wir ein knappes Jahr.
Für 4 Mio. Anträge: 4.000.000 : 20.000 = 200 Jahre!!
Aber in der Politik rechnete man nur mit 700 Patienten pro Jahr 
Was folgern wir daraus?
Das Cannabis-Gesetz ist gescheitert.
Die Politik muss die Möglichkeit schaffen, dass die Menschen sich
selber versorgen können, ohne durch ungerechte und willkürliche
Gesetze in Ihrem Recht auf Selbstbestimmung und Gesundheit
eingeschränkt zu werden.
Medizinischer Cannabinoid Versorgungsverein

Der Medizinische Cannabinoid Versorgungsverein e.V. (MCV) ist eine
Interessengemeinschaft und Interessenvertretung von Cannabispatienten
und deren Angehörigen. Der Verein wurde zum Schutz der Rechte von
Cannabis-Patienten geschaffen, damit die gesamte Bedarfsgesellschaft von
einer auf Cannabinoiden beruhenden Medizin Nutzen haben kann.

Ziel des Medizinischen Cannabis-Versorgungsvereins e.V. (MCV) ist die
Gründung und der Betrieb einer Anbaugemeinschaft, die den kollektiven
Anbau einer begrenzten Menge Cannabis unterschiedlicher Sorten (für
medizinische Zwecke) für ihren Eigenbedarf organisieren.

Die Besonderheit des Medizinischen Cannabis Versorgungsvereins e.V.
(MCV) besteht dabei darin, dass dort ohne Profitorientierung gewirtschaftet
und nur so viel Cannabis angebaut wird, wie die erwachsenen
Mitglieder/Patienten benötigen.
Der hierbei entstehende, geschlossene Kreislauf zwischen Erzeugern und
Konsumenten/Patienten, der bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich
Gesundheit, Sicherheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht erfüllt,
bietet Cannabispatienten eine Alternative zur existierenden
Versorgungssituation durch Apotheken oder den Schwarzmarkt.

Da der Anbau von CBD- und THC-haltigem Hanf, auch für die ärztlich
verordnete Therapie, in der Bundesrepublik Deutschland immer noch
verboten ist und auch aktiv verfolgt wird, wird die vorrangige Aufgabe
des Vereins zunächst darin bestehen, sich als Interessengemeinschaften
von Cannabis-Patienten einzusetzen für:
Die Änderung der BTM-Gesetzgebung in Deutschland
Aufklärung, Unterstützung und Verbraucherschutz von Cannabis Patienten
in den Vereinsräumen und außerhalb.

Entkriminalisierung von Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen
dringend Cannabis benötigen, indem eine lückenlose und bedarfsgerechte
Versorgung mit diesen Heilmittel garantiert wird.
Unsere Vereinsziele:

1. Anbau:
   Ziel des Vereins ist der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis für den
   Eigenbedarf seiner Mitglieder. Damit soll den Mitgliedern, insbesondere denen,
   die Cannabis als Medikament nutzen, ein kostengünstiger Zugang zu
   verschiedenen Sorten Cannabis oder cannabinoidhaltiger Medizin ermöglicht
   werden.
2. Aufklärung, Patientenschutz und Prävention
   Dem Medizinischen Cannabis Versorgungsverein sind Patientenaufklärung,
   Patientenschutz und Prävention ein besonderes Anliegen. Dafür ist eine
   wissenschaftlich fundierte und ideologiefreie Betrachtung der medizinischen
   Möglichkeiten durch cannabinoide Produkte von zentraler Bedeutung. Deshalb
   möchte der Verein Aufklärungsarbeit in Form von Schulungen von Patienten,
   medizinischem Personal, Angehörigen und interessierten Personen leisten.
3. Socialising
   Der Club möchte seinen Mitgliedern einen Raum für den Austausch von
   Erfahrungen, für die gegenseitige Hilfe und für soziale Kommunikation geben.
Herstellung von Cannabis-Butter ca. 2 mg THC/Gramm Butter
 2 Gramm Cannabis-Blüten mit 22 % THC in 200 Gramm Butter
Im Messer des Thermomix werden die Blüten nicht ausreichend zerkleinert
Besser bis zur Pulverform geht es mit dem Mörser
200 Gramm Butter abwiegen und in den Thermomix geben
Butter einige Minuten auf 105 °C erhitzen und verflüssigen
2 Gramm = 2.000 mg Cannabis-Blüten
Bei 22 % THC = 440 mg/200 Gramm Butter = 2-2,2 mg THC/Gramm
60 Minuten bei 105 °C rühren
Durch ein feines Sieb in ein Glas gießen, im Kühlschrank erkalten lassen

Möglicher Einsatz 2-3 Gramm Cannabis-Butter vor
dem Schlafengehen zur Schlafförderung
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