Cannabis Jahrtausende alte Heilpflanze - Praxis Manfred van Treek, Viernheim
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Cannabis Jahrtausende alte Heilpflanze Manfred van Treek - Viernheim Arzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren, Umweltmedizin, Suchtmedizin Mannheim, 15.2.2018 Veranstalter: Deutscher Hanfverband Rhein-Neckar Naturheilverein Viernheim, Weinheim und Umgebung e.V.
Gliederung der Präsentation: Geschichte Wirkstoffe und Molekularbiologie Krankheiten Zahlen und Kosten Probleme der Umsetzung des Gesetzes Einzig mögliche Konsequenz
Geschichte von Cannabis (Hanf) Cannabis gehört zu den Pflanzen die schon vor tausenden Jahren von den Menschen angebaut und für vielfältige Produkte und Medizin genutzt wurden. http://www.medienwerkstatt-online.de
Verwendung im alten Ägypten Im Papyrus Ebers (1500 v. Chr.), einer der ältesten medizinwissenschaftlichen Textsammlungen, wird Hanf als Medizin bei Schwellungen von Finger- u. Zehennägeln beschrieben. Seshat, Gottheit des Hanfes, der Weisheit, des Wissens und des Schreibens https://www.hanfmuseum.de WordPress.com
Cannabis in der TCM 1 Shen Nung („Göttlicher Landmann“) – auch Yandi – „Roter Kaiser“ stellte 2737 v.Chr. eine Arzneimittellehre zusammen, die erst im 1. Jahrhundert niedergeschrieben wurde. Es heißt dort: „Hanf heile weibliche Schwäche, Gicht, Rheumatismus, Malaria, Beri-Beri, Shen Nung Verstopfung und geistige Abwesenheit“. Aus: Christian Rätsch „Hanf als Heilmittel“ Abbildung: Wikipedia
Cannabis in der TCM 2 Hua Tuo († 220), chinesischer Arzt zur Zeit der Östlichen Han-Dyndastie. Wendete als erster Arzt Anästhesie bei Operationen an. Das Anästhetikum bestand aus Cannabis, Wein und Aconit (blauer Eisenhut). Starb eines unnatürlichen Todes, weil sein Patient, der General Tsao Tsao, die geplante Anästhesie zur OP eines Hirntumors für ein Attentat hielt. Aus: Christian Rätsch „Hanf als Heilmittel“ Abbildung: Wikipedia Hua Tuo
Cannabis in der TCM 3 Li Shizhen (1518-1593), chinesischer Arzt, Pharmazeut, Botaniker zur Zeit der Ming-Dynastie. Verfasser einer umfangreichen medizinisch- pharmazeutischen Sammlung. Zeitgenosse von Paracelsus in Europa/Basel. Hanf ist vorgesehen bei nervösen Verstimmungen, Sterilität, Ausfluss der Frauen u.a. Frauenleiden, Komplikationen bei der Geburt, Vergiftungen mit Schwefel, Blei und Eisenhut, Verstopfung, schwerem Erbrechen, Hautausschlägen, Geschwüren, Li Shizhen Wunden, Kopfflechten, Haarausfall, Skorpionstiche, Urinverhalt, Blasengries, Hämorroiden Aus: Christian Rätsch „Hanf als Heilmittel“ Abbildung: Wikipedia
Cannabis im Ayurveda 1 Veda = „Wissen“ – Ayurveda = „Wissen vom Leben“, ist die traditionelle indische Heilkunst. Nach der Einwanderung der Arier um 1500 v. Chr. aus Mittelasien nach Nordindien beginnt die frühvedische Zeit (1500–1000 v. Chr.). Die vedischen Gesänge (Atharvaveda in 20 Büchern mit 6000 Versen) wurden ca. 1000 Jahre lang mit großer Genauigkeit mündlich überliefert. Erst ca. 500 v. Chr. entwickelte Dhanvantari, der Arzt der sich daraus das niedergeschriebene Götter und Ursprung aller Heilkunst taucht aus dem medizinische System des Ayurveda. Milchozean auf, den Krug Aus: Wikipedia mit dem Nektar des Lebens in der Hand. https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2049028
Cannabis im Ayurveda 2 Die Wirkung des Hanfs gilt als „friedvolle Berauschung“. In einem Sanskrit-Text aus dem 17. Jahrhundert heißt es: „die Götter haben den Hanf den Menschen aus Mitgefühl gegeben, so dass sie die Erleuchtung erlangen können, die Furcht verlieren und http://marihuana-kaufen.de sexuelle Begierde behalten“. In der heutigen Ayurvedischen Lehre werden dem Hanf zahlreiche Eigenschaften zugeschrieben. „Die Blätter sind bitter, zusammenziehend, tonisierend (…), magenstärkend, schmerzlindernd“. Aus: Christian Rätsch „Hanf als Heilmittel“
Cannabis im Ayurveda 3 Anwendung bei „Krämpfen, Ohrenschmerzen, Unterleibsbeschwerden (…), Blutfluss“. Außerdem bei „Durchfall, Cholera, Gelbsucht, Tetanus, Rheumatismus, Schlafstörungen, Schmerzen, Husten, (…), Asthma, Neuralgien, Migräne, (…)“ Im Ayurveda geht der Mensch mit den Heilpflanzen ein inniges Verhältnis ein. „Der rechte Gebrauch einer Pflanze oder Heilpflanze bedeutet, an ihr teilzuhaben. Sind wir mit einer Pflanze eins geworden, wird sie unser Nervensystem vitalisieren und unsere Wahrnehmung steigern. Dies bedeutet, die Pflanze als etwas Heiliges anzusehen (…)“ Aus: Christian Rätsch „Hanf als Heilmittel“
Cannabis in der Neuzeit 1 Der irische Arzt William Brooke O’Shaughnessy (1809-1889) brachte es im 19. Jahrhundert zurück auf die medizinische Agenda. Er war als Arzt in Indien stationiert und hatte Kontakt zu einheimischen Ayurveda-Ärzten. Er erforschte die Inhaltsstoffe der indischen Naturmedizin (einschließlich Opium). Dort stellte er fest, dass Cannabis eine krampflösende, schmerzstillende und entspannende Wirkung hat. Aus: Wikipedia Cannabis wurde bei Tetanus und Cholera eingesetzt.
Cannabis in der Neuzeit 2 • Nach seiner Rückkehr 1841 sorgte er für die Einführung von Cannabis in die moderne europäische Heilkunde. • In Zusammenarbeit mit dem Pharmazeuten Peter Squire entwickelte er die erste Cannabis-Tinktur, die in den USA verkauft wurde. • Im 17. und 18. Jahrhundert war es in den USA verboten, sich zu weigern, Hanf anzupflanzen. Wer sich im Bundesstaat Virginia in den Jahren 1763 bis 1769 weigerte, Hanf anzupflanzen, ging ins Gefängnis. https://de.wikipedia.org
Cannabis in der Neuzeit 3 – Hearst 1937 In Abstimmung mit Firmengrößen wie DuPont und Anslinger nahmen die Hearst-Zeitungen sehr erfolgreich Einfluss auf das Verbot von Hanf, das 1937 durchgesetzt werden konnte. Kritiker wie Jack Herer (1939-2010) werfen Hearst vor, mit seiner Kampagne gegen das Marihuana nicht die Menschheit vor der „gefährlichsten Droge seit Anbeginn der Menschheit“ schützen zu wollen, sondern dass wirtschaftliche Interessen im Vordergrund standen. Hearst war Wald- und Papiermühlen- besitzer. Hanf wurde durch neue Erntemaschinen eine übermächtige Konkurrenz zur Papier- herstellung aus Holz. Aus: Wikipedia
Cannabis in der Neuzeit 4 - Du Pont 1935 Amerikanischer Sprengstoffhersteller, Kriegsgewinnler aus dem I. und II. Weltkrieg, der in den 1920er Jahren seine Produktion um Werk- und Kunststoffe erweiterte. Wallace Carothers, Forschungsleiter bei Du Pont, entdeckte 1930 das Neopren, einen synthetischen Gummi, synthetisierte als erster Polyester und entwickelte 1935 die Polyamidfaser Nylon. Während dieser ganzen Zeit blieb DuPont ein Produzent von Kriegsgütern für die beiden Weltkriege und spielte ab 1943 im Manhattan-Projekt eine wichtige Rolle, wo es Konstruktion, Bau und Betrieb der Plutonium-Produktionsanlage übernahm. Aus: Wikipedia
Cannabis in der Neuzeit 5 - Anslinger 1961 Harry J. Anslinger (1892-1975), amerikanischer Diplomat, lehnte die Nutzung von Opium und Hanf selbst zu medizinischen Zwecken ab und setzte sich als Mitglied der Drogenkommission der Vereinten Nationen in den 1960er-Jahren für ein weltweites Verbot des Cannabisanbaus ein. Durch seine Beorderung in die UN-Drogen- kommission 1947 wurde das weltweite Verbot des Cannabis-Anbaus forciert, welches schließlich in Form des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel 1961 festgeschrieben wurde. Dieser völkerrechtliche Vertrag ist weiterhin gültig und verbietet diverse Drogen. Aus: Wikipedia
Cannabis in der Neuzeit 6 – André Schulz Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert die Legalisierung von Cannabis. "Die Prohibition von Cannabis ist historisch betrachtet willkürlich erfolgt und bis heute weder intelligent noch zielführend", sagte André Schulz, Vorsitzender des BDK, der Bild-Zeitung. "Es gab in der Menschheitsgeschichte noch nie eine Gesellschaft ohne Drogenkonsum, das muss man schlicht akzeptieren. Cannabis, so meine Prognose, wird in Deutschland nicht mehr allzu lange verboten sein." Das derzeitige Rechtssystem würde Menschen stigmatisieren und kriminelle Karrieren erst befördern, begründete Schulz seinen Vorstoß Aus: Zeit online 5.2.2018 Südhessen Morgen 6.2.2018
Cannabis in der Neuzeit 7 – Mechoulam 1964 In reiner Form wurde THC erstmals 1964 von Yehiel Gaoni und Raphael Mechoulam in Israel isoliert. CBD wurde Schon ein Jahr zuvor entdeckt. Aus: Wikipedia R. Mechoulam Aus: Wikipedia Cannabidiol 1963 Aus: Wikipedia Tetrahydrocannabinol 1964 Aus: Wikipedia
Geschichte von Cannabis in der Neuzeit 8 1841 Cannabis als Medizin von Indien in den O´Shaughnessy Westen 1935 Entwicklung von Nylon Carothers/DuPont 1937 Verbot von Hanf in USA Hearst/Du Pont 1947 Anslinger in UN-Drogen-Kommission 1961 UNO: Einheitsabkommen über die Anslinger Betäubungsmittel 1963 Strukturaufklärung CBD R. Mechoulam 1964 Strukturaufklärung THC R. Mechoulam 1990 Entdeckung der CB1-Rezeptoren im Lisa Matsuda Ratten-Hirn 1992 Nachweis des endogenen R. Mechoulam Cannabinoids W. Devane Arachidonoylethanolamid = L. O. Hanus Anandamid 1995 Nachweis von 2-Arachidonylglycerol R. Mechoulam
Anandamid https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/1470919?dopt=Abstract
2-Arachidonylglycerol https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/7605349
Chemische Strukturen THC und Endocannabinoide Aus: Wikipedia THC 1964 Arachidonsäure Anandamid = N-Arachidonoylethanolamid 2-Arachidonylglycerol 2-AG AEA 1992 1995 Arachinsäure aus Arachis hypogaea
Cannabinoide aktivieren sogenannte Cannabinoid-Rezeptoren Beide Cannabinoid-Rezeptoren modulieren Ionenkanäle. Weiterhin werden verschiedene Signalwege innerhalb der Zelle durch Cannabinoid- Rezeptoren beeinflusst: Der Cannabinoid-Rezeptor 1 (oder kurz: CB1) findet sich vorwiegend auf Nervenzellen (Ektoderm). Der Cannabinoid-Rezeptor 2 (oder kurz: CB2) findet sich dagegen vorwiegend auf Zellen des Immunsystems oder Knochensystems (Mesoderm). Endogene Cannabinoide wirken von postsynaptischen Nervenzellen rückwärts in den synaptischen Spalt auf das präsynaptische Neuron. Dies erzeugt eine Abb: www.hanf-magazin.com Hemmung der Transmitter an der betroffenen Synapse. Aus: Wikipedia
Geschichte von Cannabis in der Neuzeit 9 1998 Dronabinol wird verschreibungsfähig 2000 Bundesverfassungsgericht: Patienten können Antrag auf Ausnahmeerlaubnis beim BfArM stellen Mit „Ausnahme“ war gemeint: „ausnahmsweise“ durften Patienten mit Erlaubnis Cannabis in der Apotheke kaufen. 2000- Alle Anträge von Patienten wurden grundsätzlich 2005 abgelehnt 2005 Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: BfArM darf diese Anträge nicht pauschal ablehnen 2007 Erste Ausnahmeerlaubnis durch die BOS beim BfArM 2011 Sativex kann bei MS mit schweren Spastiken zu Lasten der GKV verordnet werden 2016 Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes: Einem Patienten musste eine Ausnahmeerlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis-Blüten erteilt werden 10.3. BRD: Cannabis-Blüten werden 2017 verschreibungsfähig
Einsatzgebiete der Heilpflanze Cannabis Das breite therapeutische Potential cannabisbasierter Medikamente beruht auf der Modulation des Endocannabinoidsystems, das alle anderen Neurotransmitter = Nervenhormone beeinflusst (bzw. in Wechselwirkung mit ihnen steht). Etablierte Indikationen sind: Chronische Schmerzen, Spastik bei MS, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen. Aus: Grotenhermen/Häußermann „Cannabis Verordnungshilfe für Ärzte S. 16
Etwas mehr als 1000 Menschen mit über 50 verschiedenen Erkrankungen erhielten 2007-2016 eine Ausnahmeerlaubnis für den Kauf von Cannabis-Blüten in der Apotheke Appetitlosikeit und Kachexie (Krebs, HIV, Hepatitis C) Asthma, allergisch bedingt Asthma, intrinsisch bedingt Darm Colon irritabile Darm Gastritis und Reflux Entzündung der Atemwege (COPD, Asthma) Entzündung der Gelenke Arthritis Entzündung der Haut Neurodermitis Entzündung der Wirbelsäule Morbus Bechterew Entzündung des Darms Colitis ulcerosa Glaukom Aus: Grotenhermen - Verordnungshilfe
Haut Akne conglobata Haut Hyperhidrosis Haut Juckreiz Haut Juckreiz bei Lebererkrankungen Haut Juckreiz bei Neurodermitis Haut Psoriasis Neurologie Epilepsie Neurologie Essentieller Tremor Neurologie Hyperkinetische Bewegungsyndrome RLS Neurologie Hyperkinetische Bewegungsyndrome Tourette- Syndrom Neurologie Levodopa-induzierte Bewegungsstörungen Neurologie Spasmen, Muskelverhärtung bei Querschnittslähmung Neurologie Morbus Parkinson Neurologie Multiple Sklerose Neurologie Spastik bei MS Aus: Grotenhermen - Verordnungshilfe
Neurologie Spastik nach Schlaganfall Psyche ADHS Psyche Angststörung Psyche Bipolare Störung Psyche Depression Psyche Impotenz Psyche Morbus Alzheimer mit Verwirrung Psyche PTBS Psyche Abhängigkeitserkrankungen Schlafstörungen Schlaflosigkeit Schmerzen als Clusterkopfschmerz Schmerzen als Neuralgien Schmerzen als Phantomschmerzen Schmerzen bei Arthrose oder Arthritis Schmerzen bei chronischen Darmentzündungen Aus: Grotenhermen - Verordnungshilfe
Schmerzen bei Menstruationsbeschwerden Schmerzen bei spastischer Muskulatur Schmerzen chronisch-rezidivierend bei Migräne Schmerzen im Sinne von Fibromyalgie Schmerzen im Sinne von Hyperalgesie Schmerzen im Sinne von Spannungskopfschmerzen Schmerzen im Sinne von Polyneuropathie bei Diabetes Schmerzen Wirbelsäulensyndrome Übelkeit im Rahmen der Migräne Übelkeit und Erbrechen (Krebs-Chemotherapie, HIV/AIDS, Hepatitis C) Übelkeit und Erbrechen bei Schwangerschaft Singultus Tinnitus Aus: Grotenhermen - Verordnungshilfe
Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 17.8.2017 I 3214 § 31 SGB V Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung (6) Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn 1. a) eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann, 2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versicherten der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist. Verordnet die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt die Leistung nach Satz 1 im Rahmen der Versorgung nach § 37b, ist über den Antrag auf Genehmigung nach Satz 2 abweichend von § 13 Absatz 3a Satz 1 innerhalb von drei Tagen nach Antragseingang zu entscheiden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird mit einer bis zum 31. März 2022 laufenden nicht interventionellen Begleiterhebung zum Einsatz der Arzneimittel nach Satz 1 beauftragt. Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt, die oder der die Leistung nach Satz 1 verordnet, übermittelt die für die Begleiterhebung erforderlichen Daten dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in anonymisierter Form; über diese Übermittlung ist die oder der Versicherte vor Verordnung der Leistung von der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt zu informieren. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte darf die nach Satz 5 übermittelten Daten nur in anonymisierter Form und nur zum Zweck der wissenschaftlichen Begleiterhebung verarbeiten und nutzen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, den Umfang der zu übermittelnden Daten, das Verfahren zur Durchführung der Begleiterhebung einschließlich der anonymisierten Datenübermittlung sowie das Format des Studienberichts nach Satz 8 zu regeln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Begleiterhebung nach Satz 4 regelt der Gemeinsame Bundesausschuss innerhalb von sechs Monaten nach der Übermittlung der Ergebnisse der Begleiterhebung in Form eines Studienberichts das Nähere zur Leistungsgewährung in den Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6. Der Studienbericht wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Nachfolgend 66 Diagnosen die insgesamt 211x bei 69 Patienten gestellt wurden, denen seit März 2017 bis dato in unserer Praxis Cannabis verordnet wurde. 16x genehmigte Kostenübernahmen. 12 Anträge wurden abgelehnt. 16 von 28 = 57 %. Von den 16 Kostenübernahmen wurden 5 erst im 2ten Anlauf genehmigt (Widerspruch, „Genehmigungs- friktion“ oder Sozialgerichtsurteil ADHS 13 Diabetes 2 Angststörung 4 Emotionale Störung 1 Asthma 3 Epilepsie 5 Bewegungsstörung RLS 3 Fazialisparese 1 Carotisstenose 1 Fußheberparese 1 CFS 6 GdB 60 % 1 CUP-Syndrom Brust Dickdarm 1 Gehörschwäche 1 Depression 11 Granulomatose mit Polyangitis 1
Herzinfarkt 1 Panikattacken 2 Herzinsuffizienz 2 Persönlichkeitsstörung 1 Hodenkrebs Z.n. 1 Prostatahyperplasie 1 Hyperhidrose 1 PTBS 5 Hypothyreose 1 Refluxkrankheit 1 Impulskontrollstörung 3 Schlafstörung 22 Innere Unruhe 3 Schmerzen Arthrose Kniegelenk 7 Mamma-Ca 5 Schmerzen Arthrose Sprunggelenk 1 Morbus Crohn 1 Schmerzen Bandscheibenvorfall 2 Multimorbidität 1 Schmerzen chronisch Kopf 4 Multiple Sklerose 2 Schmerzen chronische 23 Niereninfarkt 1 Schmerzen Dysmenorrhö 1 Nikotin-Abhängigkeit 1 Schmerzen Fibromyalgie 3 Opiat-Abhängigkeit 7 Schmerzen LWS-WK-Frakturen Z.n. 1 „Schmerzen chronische“ und die differenzierte Beschreibung der Schmerzen betreffen öfter ein und denselben Patienten. Im Durchschnitt 3 Diagnosen pro Patient.
Schmerzen Lyme-Borreliose 1 Schmerzen Rhabdomyolyse 1 Schmerzen Migräne 6 Schmerzen Spinalkanalstenose 3 Schmerzen Morbus Schmerzen Scheuermann 1 Wirbelsäulensyndrom 4 Schmerzen Narbenschmerzen Stresssyndrom 11 Verbrennung 1 Tinnitus 5 Schmerzen neuropathische 1 Tracheal-Stenose 1 Schmerzen Osteochondrose Überforderungskopfschmerz 1 cervical 1 Unterschenkel-Amputation Schmerzen PAVK 1 Z.n. 1 Schmerzen Phantomschmerzen 1 Vergiftung durch OKZ – orale Schmerzen Polyarthrose 3 Kontrazeptiva = Pille 3 Schmerzen Polyneuropathie 3 Verkehrsunfall Z.n. 1 Schmerzen Polytrauma Z.n. 1 Zwangshandlungen 1 69 Patienten 211
AOK: 5 Genehmigungen, 2 Ablehnungen der Kostenübernahme Links Erstkontakt wegen Cannabis oder Datum der Antragstellung 4x FG = Freizeitgebrauch Cannabis teilweise seit Jahren, 3x kein FG Rechte Spalte Monatsbedarf Cannabis-Blüten in Gramm 30.06.2017 Epilepsie Abgel FG SG noch offen Grand-Mal-Anfall Patient mittleres Alter AOK 21.04.2017 Chronische Schmerzen Abgel kein FG SG abgel Patienin mittleres Alter AOK 21.03.2017 Chronische Schmerzen, Arthrose Kniegelenk Genehmigt FG 30 Tinnitus, Schlafstörungen Patient mittleres Alter AOK 22.03.2017 Chronische Schmerzen Genehmigt FG 75 PAVK, Unterschenkel-Amputation Patient mittleres Alter AOK Phantomschmerzen Herzinfarkt, Niereninfarkt 25.04.2017 Opiatabhängigkeit, Lyme-Borreliose Genehmigt FG 30 Bandscheibenvorfälle mehrere Patient mittleres Alter AOK Chronische Schmerzen, Depression 27.03.2017 Chronische Schmerzen, Polyarthrose Genehmigt kein FG 10 Wirbelsäulensyndrom, Arthrose Kniegelenk Patient höheres Alter AOK Fibromyalgie, Schlafstörungen 19.01.2018 CUP-Syndrom, Morbus Crohn Genehmigt, kein FG 30 Chronische Schmerzen, Dickdarm-Ca Patientin mittleres Alter AOK Mamma-Ca, Stress-Syndrom, CFS Z.n. Chemotherapie, Z.n. Bestrahlung
BEK: 5x Kostenübernahme, 2x abgelehnt. Die Abgelehnten schwerstkrank, Brustkrebs-Patientin bereits verstorben, 4 von den 5 genehmigten hatten Cannabis zuvor im Freizeit-Gebrauch 02.06.2017 Multimorbidität, TEP re seit 1989 Abgel kein FG SG Chronische Schmerzen, Schlafstörungen Patientin höheres Alter BEK 04.09.2017 Vergiftung durch OKZ, Mamma-Ca Abgel kein FG -> verstorben, Lokalrezidiv Patientin höheres Alter BEK Diabetes mellitus II, Erschöpfungssyndrom 12.07.2017 Multiple Sklerose Genehmigt FG vorher abgelehnt 60 Schlafstörungen Patient mittleres Alter BEK 16.03.2017 Z.n. Hodenkrebs, Hyperhidrose Genehmigt FG 120 Persönlichkeitsstörung, CFS, GdB 60 % Patient mittleres Alter BEK 13.06.2017 ADHS Genehmigt FG 60 Patient mittleres Alter BEK 12.07.2017 Chronische Schmerzen, Morbus Scheuermann Genehmigt FG 80 Spinalkanal-Stenose, Z.n. LWS-WK-Frakturen Patient mittleres Alter BEK Depression 28.03.2017 Mamma-Ca, Metastasen Knochen Genehmigt kein FG vorher abgelehnt 30 Stresssyndrom Patientin höheres Alter BEK BKKs: 1x Kostenübernahme, 1x abgelehnt Die Patientin mit Kostenübernahme wurde zuerst abgelehnt, beim Sozialgericht Genehmigung durchgesetzt 24.08.2017 Depression, Angststörung Abgel FG privat Panikattacken Patient mittleres Alter BKK 12.03.2017 Chronische Schmerzen Genehmigt FG vorher Abgel SG 100 Fazialisparese, Borreliose genehmigt Patientin mittleres Alter BKK
DAK: 3x Kostenübernahme genehmigt, 2x abgelehnt. Abgelehnte Patientin mit Epilepsie hatte vorher eine Ausnahmegenehmigung von der BOS zum Kauf von Cannabis-Blüten. 2 von den 3 DAK-genehmigten Anträgen wurden erst im zweiten Anlauf genehmigt. IKK: 1x Kostenübernahme genehmigt 16.08.2017 Depressive Episoden Abgel FG privat Schlafstörungen, ADHS Patient jüngeres Alter DAK 06.04.2017 Epilepsie Abgel FG privat Asthma, ADHS Patientin mittleres Alter DAK 30.08.2017 PTBS, Opiat-Abhängigkeit Genehmigt FG vorher abgel 30 Herzinsuffizienz, Schlafstörung Patient mittleres Alter DAK 18.07.2017 ADHS, Depressionen, PTBS Genehmigt FG 140 Bewegungsstörung, Impulskontrollstörung Patient mittleres Alter DAK Polytrauma Z.n., Kniearthrose 18.04.2017 Chronische Schmerzen Genehmigt kein FG vorher abgel 15 FMS Patientin mittleres Alter DAK 12.09.2017 ADHS Genehmigt FG IKK 45 Die Zahlen rechts in den Tabellen betreffen den monatlichen Bedarf an Cannabis-Blüten in Gramm. Man beachte: 5 Gramm Blüten kosten der Apotheke im Einkauf 51 €. Preis für die Krankenkassen und für den Patienten mit Privatrezept beträgt ca. 125 €
Am wenigsten erfreulich schneiden die betroffenen Patienten meiner Praxis bei der TKK ab. 1x Kostenübernahme genehmigt. 5x abgelehnt, davon 3x äußerst schwere Erkrankungen wie chronische Schmerzen durch ausgedehnte Verbrennungsnarben, wie Multiple Sklerose und wie Mamma-CA. Letztgenannte Patientin kürzlich verstorben. 09.05.2017 ADHS, Antriebsschwäche Abgel FG jüngerer Patient TKK 05.12.2017 Z.n. 48% Verbrennung der Hautoberfläche Abgel FG Chronische Narbenschmerzen Patient mittleres Alter TKK 14.03.2017 ADHS, Tinnitus Abgel FG Stresssyndrom Patient mittleres Alter TKK 21.06.2017 Vergiftung durch OKZ, Multiple Sklerose Abgel kein FG privat Stresssyndrom jüngere Patientin TKK 20.04.2017 Vergiftung durch OKZ Abgel kein FG Mamma-Ca Metastasen -> verstorben Patientin höheres Alter TKK 07.06.2017 Opiatabhängigkeit, Chronische Schmerzen Genehmigt FG 30 PTBS, Z.n. Verkehrsunfall Patient mittleres Alter TKK 16 Kostenübernahmen verbrauchen 885 Gr/Monat. 885 Gr : 16 Patienten = ca. 55 Gr Cannabis-Blüten/Patient Das verursacht Kosten von 885x 25 = 22.125 €/Monat = 66.375 €/Quartal
Medikamentenkosten Praxis van Treek bisher unter 60.000 €/Quartal für ca. 800 Patienten Der Anstieg im 2. Quartal 2017 ist auf die ersten Cannabis- Verordnungen zurückzuführen
Überlegungen zu den Kosten Von insgesamt 28 Anträgen in Praxis van Treek 16 genehmigt und 12 abgelehnt. Die genehmigten sind somit 57 %, das entspricht größenordnungsmäßig den etwa 2/3, die bundesweit von AOK und BEK genehmigt wurden. Laut Hanfjournal https://hanfjournal.de/2018/01/11/13000-antraege-fuer-cannabis-als-medizin- eingegangen/ seien bei der AOK 7.600 Anträge und bei der BEK 3200 Anträge eingegangen. Ca. die Hälfte aller GKV-Versicherten in Deutschland sind in diesen beiden Kassen (AOK und BEK). Wenn dort knapp 10.000 Anträge gestellt wurden, dann kann man insgesamt mit knapp 20.000 gestellten Anträgen bei allen Krankenkassen rechnen.
Von den insgesamt 20.000 Anträgen wurden 2/3, also ca. 13.000 genehmigt, wenn sich die Relationen bei den Kassen ähnlich darstellen (Eigene Schätzung). „Man“ hatte mit knapp 700 Patienten pro Jahr gerechnet! https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/955117/kassen-cannabis-rezept-immer-staerker-nachgefragt.html Wenn 16 Patienten Cannabis-Kosten von 22.125 €/Monat verursachen, dann 1 Patient = 22.125 : 16 = 1383 € (55 Gr x 25 € = 1375 €) 13.000 Patienten = 22.125 : 16 x 13.000 = ca. 18 Mio €/Monat (vorausgesetzt 55 Gr/Monat = ca. 2 Gr/Tag sei der reale Durchschnitts-Verbrauch). Das sind 18 Mio/Monat x 12 Monate = 216 Mio €/Jahr ….. und wir stehen erst am Anfang, und im Vergleich zu den Kosten der Chemotherapie ist das preiswert ….. Aber!!!
Quelle: https://www.dgss.org/fileadmin/pdf/Aktionstag-Zahlen-Fakten.pdf
Prävalenzen Krankheiten Deutschland, die auf Cannabis-Therapie ansprechen könnten 10 Millionen Betroffene mit behandlungsbedürftigen chron. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. 20 Millionen mit Funktionseinschränkungen der Bewegungsorgane Aus: https://dgrh.de/Start/DGRh/Presse/Daten-und-Fakten/Rheuma-in-Zahlen.html Entzündliches Rheuma 1.500.000 https://dgrh.de/Start/DGRh/Presse/Daten-und-Fakten/Rheuma-in-Zahlen.html Arthrose 5.000.000 https://dgrh.de/Start/DGRh/Presse/Daten-und-Fakten/Rheuma-in-Zahlen.html Rückenleiden 7.000.000 https://dgrh.de/Start/DGRh/Presse/Daten-und-Fakten/Rheuma-in-Zahlen.html Asthma 6.000.000 http://www.asthma-schule.de/index.php?id=631 Morb. Crohn+Col. ulc. 300.000 https://www.leben-mit-ced.de/informieren/ueberblick-ced/ced-auf-einen-blick/ Glaukom 1.000.000 http://cms.augeninfo.de/nc/hauptmenu/presse/statistiken/statistik-glaukom.html Migräne 8.000.000 https://www.migraeneliga.de/presse/214-fact-sheet.html Multiple Sklerose 200.000 http://www.ms-docblog.de/multiple-sklerose/steigt-die-zahl-der-ms-erkrankten/ Epilepsie 600.000 http://www.izepilepsie.de/home/showdoc,id,387,aid,217.html Restless Legs 3.000.000 https://www.beine-finden-ruhe.de/was-ist-rls/haeufigkeit.html Tourette-Syndrom 40.000 http://www.tourette-syndrom.de/download/infoflyertourettesyndromfragenundantworten.pdf Parkinson 280.000 http://www.t-online.de/gesundheit/id_62899952/parkinson-entwickelt-sich-in-deutschland-zur-volkskrankheit.html Erwachsenen-ADHS 2.000.000 http://www.adhs-deutschland.de/Home/ADHS/Erwachsene.aspx Angststörung 10.000.000 https://www.welt.de/reportage/article137261639/Frau-42-erfolgreich-Und-trotzdem-Panikstoerung.html Depression 4.100.000 http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/depressionen-320-millionen-menschen-laut-who-betroffen-a- 1136042.html PTBS 3.000.000 https://www.e-dietrich-stiftung.de/fileadmin/dateien/eds_dvd_booklet_final.pdf Schlafstörungen 10.000.000 https://www.stern.de/gesundheit/schlafstoerungen-viele-deutsche-schlafen-schlecht-3070816.html Alzheimer 1.600.000 https://www.deutsche- alzheimer.de/fileadmin/alz/pdf/factsheets/infoblatt1_haeufigkeit_demenzerkrankungen_dalzg.pdf Krebs 4.000.000 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/72862/Vier-Millionen-Menschen-in-Deutschland-haben-eine- Krebsdiagnose 67.620.000
Überlegungen zu Kosten und Lastengerechtigkeit Jeder Arzt hat von Beitragszahlern aufgebrachte Ressourcen zu verwalten. Grundsätzlich wollen die Ärzte sparsam mit diesen Ressourcen umgehen; sie sind so ausgebildet und das ist auch richtig so. Wir stellten fest: Bisherige Medikamentenkosten pro Monat für 800 Patienten in meiner Praxis ca. 20.000 € Mit 16 Cannabis-Patienten Verdoppelung der Medikamenten- Kosten. Aufgrund der Häufigkeit der Anfragen von Menschen, die Cannabis verordnet bekommen möchten, könnten es bis Ende 2018 160 Patienten werden. Das ergäbe eine Verzehnfachung meiner Medikamentenkosten. Das ist unmöglich. Das birgt eine „existenzbedrohende Regressgefahr“ für den einzelnen Arzt.
Ca. 50 Patienten bezahlen ihr Cannabis zur Zeit privat. Die Mehrheit dieser 50 strebt die Kostenübernahme an. Unterstützung durch den Praxisinhaber ist aus Kapazitätsgründen nicht mehr möglich viel zu arbeitsaufwändig! Zeitaufwand pro Kostenübernahme-Antrag mindestens 5 Stunden (die meisten sind neue Patienten, die von ihren Ärzten abgewiesen werden, wenn sie nach der Verordnung von Cannabis fragen oder gar die Kostenübernahme anstreben). Es gibt Anfragen aus Oberbayern, vom Bodensee, von Offenbach, aus Pforzheim und aus Niedersachsen. Patienten finden keinen Arzt, der sie unterstützt. Wie kommt es zu den teilweise 5 Stunden Arbeitsaufwand für einen Kostenübernahme-Antrag? - Erstanamnese 1 Std. - Antragstellung 1 Std. - Widerspruch bei Ablehnung 1,5 Std. - Gutachten Sozialgerichtsverfahren 2-3 Std.
Quartalshonorar eines Allgemeinarztes pro Patient ca. 47-70 €. Personalkosten in 5 Stunden für 2 ½ Arzthelferinnen pro Stunde 30 € = 375 €; somit zahlt ein „Cannabis-freundlicher Arzt“ drauf. Wenn bisher 20.000 Anträge gestellt wurden. Und jeder „Cannabis-freundliche Arzt“ sagen wir: 30 Anträge stellte, dann können wir von 20.000 : 30 = 650 Ärzten ausgehen, die Patienten unterstützen. Das klingt realistisch. 2016 gab es 378.000 Ärzte in Deutschland. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/158869/umfrage/anzahl-der-aerzte-in-deutschland-seit-1990/ Davon arbeiten ca. 150.000 im ambulanten Bereich. #http://www.bundesaerztekammer.de/ueber-uns/aerztestatistik/aerztestatistik-2016/ Somit sind es hochgerechnet nur 0,5 bis 1 % der ambulant tätigen Ärzte, die das Cannabis-Gesetz unterstützen und Kostenübernahme-Anträge stellten. Die gesamte Arbeitslast liegt bisher bei weniger als 1 % der niedergelassenen Ärzte und das Gesetz ist schon fast 1 Jahr alt.
Folgerung aus der Prävalenzstatistik: Cannabis für jeden? Natürlich nicht! 67,62 Mio. Prävalenzen sind nicht 67,62 Mio. Patienten. Die meisten Patienten haben mehrere Leiden, so dass man eine Zahl von 20 Mio. schätzen kann, die aufgrund ihrer Krankheit eine Hilfe durch Cannabis erhalten könnten. Gesetz den Fall, davon sind 80 % nicht interessiert, oder haben nicht die Kraft oder nicht die ärztliche Unterstützung, sich einen Zugang zu diesem Medikament zu verschaffen, dann blieben immer noch 4 Mio. Menschen in Deutschland, die eine Linderung ihres Leidens durch Cannabis erzielen könnten. Wenn jeder dieser 4 Mio. nicht 55 Gramm, sondern nur 30 Gramm pro Monat benötigte, dann wären das Jahreskosten von 4.000.000 Menschen x 365 Tage x 1 Gramm x 25 € = 36,5 Mrd € Gesamtausgaben der GKVen 2017: 226,4 Mrd €. Somit: nicht bezahlbar! https://de.statista.com/statistik/daten/studie/73331/umfrage/einschaetzung-der-einnahmen-und-ausgaben-der-gkv/ Die Zahl von 4 Mio ist schon deswegen realistisch, weil es 2-4 Mio Menschen in Deutschland gibt, die ihre Krankheiten und Befindensstörungen seit Jahren illegal mit Cannabis behandeln. https://www.welt.de/politik/deutschland/article122199341/Deutschland-wird-zur-Kiffer-Republik.html Dagegen sind die 13.000 Kostenübernahmen ein Tropfen auf den heißen Stein.
Neben dem Kostenproblem gibt es ein weit interessanteres Hindernis für die Durchführung des Cannabis-Gesetzes: Für 20.000 Anträge brauchten wir ein knappes Jahr. Für 4 Mio. Anträge: 4.000.000 : 20.000 = 200 Jahre!! Aber in der Politik rechnete man nur mit 700 Patienten pro Jahr Was folgern wir daraus? Das Cannabis-Gesetz ist gescheitert. Die Politik muss die Möglichkeit schaffen, dass die Menschen sich selber versorgen können, ohne durch ungerechte und willkürliche Gesetze in Ihrem Recht auf Selbstbestimmung und Gesundheit eingeschränkt zu werden.
Medizinischer Cannabinoid Versorgungsverein Der Medizinische Cannabinoid Versorgungsverein e.V. (MCV) ist eine Interessengemeinschaft und Interessenvertretung von Cannabispatienten und deren Angehörigen. Der Verein wurde zum Schutz der Rechte von Cannabis-Patienten geschaffen, damit die gesamte Bedarfsgesellschaft von einer auf Cannabinoiden beruhenden Medizin Nutzen haben kann. Ziel des Medizinischen Cannabis-Versorgungsvereins e.V. (MCV) ist die Gründung und der Betrieb einer Anbaugemeinschaft, die den kollektiven Anbau einer begrenzten Menge Cannabis unterschiedlicher Sorten (für medizinische Zwecke) für ihren Eigenbedarf organisieren. Die Besonderheit des Medizinischen Cannabis Versorgungsvereins e.V. (MCV) besteht dabei darin, dass dort ohne Profitorientierung gewirtschaftet und nur so viel Cannabis angebaut wird, wie die erwachsenen Mitglieder/Patienten benötigen.
Der hierbei entstehende, geschlossene Kreislauf zwischen Erzeugern und Konsumenten/Patienten, der bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht erfüllt, bietet Cannabispatienten eine Alternative zur existierenden Versorgungssituation durch Apotheken oder den Schwarzmarkt. Da der Anbau von CBD- und THC-haltigem Hanf, auch für die ärztlich verordnete Therapie, in der Bundesrepublik Deutschland immer noch verboten ist und auch aktiv verfolgt wird, wird die vorrangige Aufgabe des Vereins zunächst darin bestehen, sich als Interessengemeinschaften von Cannabis-Patienten einzusetzen für: Die Änderung der BTM-Gesetzgebung in Deutschland Aufklärung, Unterstützung und Verbraucherschutz von Cannabis Patienten in den Vereinsräumen und außerhalb. Entkriminalisierung von Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen dringend Cannabis benötigen, indem eine lückenlose und bedarfsgerechte Versorgung mit diesen Heilmittel garantiert wird.
Unsere Vereinsziele: 1. Anbau: Ziel des Vereins ist der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf seiner Mitglieder. Damit soll den Mitgliedern, insbesondere denen, die Cannabis als Medikament nutzen, ein kostengünstiger Zugang zu verschiedenen Sorten Cannabis oder cannabinoidhaltiger Medizin ermöglicht werden. 2. Aufklärung, Patientenschutz und Prävention Dem Medizinischen Cannabis Versorgungsverein sind Patientenaufklärung, Patientenschutz und Prävention ein besonderes Anliegen. Dafür ist eine wissenschaftlich fundierte und ideologiefreie Betrachtung der medizinischen Möglichkeiten durch cannabinoide Produkte von zentraler Bedeutung. Deshalb möchte der Verein Aufklärungsarbeit in Form von Schulungen von Patienten, medizinischem Personal, Angehörigen und interessierten Personen leisten. 3. Socialising Der Club möchte seinen Mitgliedern einen Raum für den Austausch von Erfahrungen, für die gegenseitige Hilfe und für soziale Kommunikation geben.
Herstellung von Cannabis-Butter ca. 2 mg THC/Gramm Butter 2 Gramm Cannabis-Blüten mit 22 % THC in 200 Gramm Butter
Im Messer des Thermomix werden die Blüten nicht ausreichend zerkleinert
Besser bis zur Pulverform geht es mit dem Mörser
200 Gramm Butter abwiegen und in den Thermomix geben
Butter einige Minuten auf 105 °C erhitzen und verflüssigen
2 Gramm = 2.000 mg Cannabis-Blüten Bei 22 % THC = 440 mg/200 Gramm Butter = 2-2,2 mg THC/Gramm
60 Minuten bei 105 °C rühren
Durch ein feines Sieb in ein Glas gießen, im Kühlschrank erkalten lassen Möglicher Einsatz 2-3 Gramm Cannabis-Butter vor dem Schlafengehen zur Schlafförderung
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