Abwassersymposium - Praxisseminar - Kommunal Agentur NRW

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Abwassersymposium - Praxisseminar - Kommunal Agentur NRW
Praxisseminar
  Dienstag, 28. September 2021 und
  Donnerstag, 30. September 2021                                20. Abwassersymposium
  Factory Hotel | An der Germania Brauerei 5,
  48159 Münster                                                 mit Richtern des Oberverwaltungsgerichts
                                                                für das Land Nordrhein-Westfalen

Wichtiger Hinweis

Aufgrund der Corona-Pandemie halten wir bei der Durch­          Außerhalb des Veranstaltungsraumes besteht eine Mund-
führung der Veranstaltung die Vorgaben der jeweils aktuellen    und Nasenmaskenpflicht für alle Teilnehmer und Teilnehme­
Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW) für                rinnen an der Veranstaltung. Bitte bringen Sie daher nach
Veranstaltungen ein. Hierzu gehören zurzeit insbesondere        Möglichkeit eine eigene Mund- und Nasen-Schutzmaske mit.
geeignete Vorkehrungen zur Hygiene (u. a. Vorhaltung von        Schutzmasken werden auch vor Ort bereitgehalten. Über
Desinfektionsmitteln) sowie die Gewährleistung eines            die jeweils aktuellen Schutzvorkehrungen werden wir recht-
Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Personen im         zeitig vor der Veranstaltung informieren.
Veranstaltungsraum und in Warteschlangen.

Abwasser-, Beitrags- und Gebührenrecht aktuell

Das Abwasser-, Beitrags- und Gebührenrecht war in den
Jahren 2020 und 2021 wieder Gegenstand zahlreicher Ent-
scheidungen des OVG NRW. Außerdem ist am 18.05.2021
das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten
(GV. NRW. 2021, S. 560 ff.).

Das OVG NRW hat entschieden, dass sich die Auflage in einer
Baugenehmigung zur Versickerung des Niederschlagswassers
auf einem privaten Grundstück grundsätzlich erledigt, wenn
zeitlich später vor dem Grundstück ein öffentlicher Regenwas­
serkanal gebaut wird. Zudem ist seit dem 18.05.2021 in § 44
Abs. 1 Satz 2 LWG NRW 2021 die sogenannte Schutzklausel
für öffentliche Mischwasserkanäle wieder in das Landeswasser­
gesetz aufgenommen worden (§ 51 a Abs. 3 LWG NRW a. F.).

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Im Wasserrecht hat sich das OVG NRW im Dezember 2020          Daneben haben sich auch die Verwaltungsgerichte im Jahr
erneut mit der Frage auseinandergesetzt, wem die Maßnah-      2020 und 2021 mit vielfältigen Themen auseinandergesetzt.
menverantwortung bei der Erneuerung bzw. Sanierung von        Hierzu gehört etwa die Frage, ob für ein Grundstück ein Kanal­
sogenannten Anlagen an Gewässern (§ 36 WHG, §§ 22 bis 24      anschlussbeitrag erhoben werden kann, wenn dieses nur mit­
LWG NRW) obliegt. Die Regelungen zu den sogenannten An-       telbar über das Nachbargrundstück an den öffentlichen Kanal
lagen an Gewässern in den §§ 22 ff. LWG NRW haben ebenfalls   angeschlossen ist und unter welchen Voraussetzungen eine
seit dem 18.05.2021 eine erneute Änderung erfahren.           Nacherhebung von Gebühren möglich ist.

Im Abwassergebührenrecht hat das OVG NRW entschieden,         Auf dem Abwassersymposium werden Richterinnen und Rich­
dass eine gebührenpflichtige Benutzung der öffentlichen       ter des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-­
Abwasseranlage bereits dann vorliegt, wenn Niederschlags-     Westfalen die bislang ergangene Rechtsprechung zu den ver-
wasser über das öffentliche Kanalnetz einem Gewässer zu­      schiedenen Problemkreisen darstellen und erörtern.
geführt wird. Die Einleitung von Niederschlagswasser in ein
Gewässer oder einen Straßenseitengraben stellt hingegen
grundsätzlich keine Benutzung der öffentlichen Abwasseran-
lage dar. Ebenso hat sich das OVG NRW mit der Erhebung der
Schmutzwassergebühr auf der Grundlage einer Schätzung
auseinandergesetzt.

Seminarprogramm von 09:30 bis 17:00 Uhr

  09:30 – 09:45 Uhr	Begrüßung und Einführung                 13:30 – 14:45 Uhr	Anschluss- und Benutzungsrecht
                                                                                 sowie Kanalanschlussbeitragsrecht
  09:45 – 11:00 Uhr R
                     echtsprechung des OVG NRW zur           			Referentin/Referent:
                    Erhebung von Abwassergebühren                                Dr. Sina Stamm/Dirk Rauschenberg,
  			Referentin: Dr. Gudrun Dahme,                                              Richterin/Richter am OVG NRW
                    Vorsitzende Richterin am OVG NRW                             (15. Senat)
                    (9. Senat)
                                                              14:45 – 15:00 Uhr	Kaffeepause
  11:00 – 11:15 Uhr	Kaffeepause
                                                              15:00 – 17:00 Uhr	Aktuelle Rechtsprechung der Ver­
  11:15 – 12:30 Uhr	Aktuelles zum Wasserrecht unter                             waltungsgerichte und das geänderte
                     besonderer Berücksichtigung der                             LWG NRW 2021
                     Rechtsprechung des OVG NRW               			Referent: Dr. Peter Queitsch,
  			Referent: Dirk Lechtermann,                                                Geschäftsführer der Kommunal Agentur
                     Vorsitzender Richter am OVG NRW                             NRW GmbH
                     (20. Senat)
                                                              17:00 Uhr          Ende der Veranstaltung
  12:30 – 13:30 Uhr	Mittagessen

                                                              Referentinnen und Referenten
                                                              »	Dr. Gudrun Dahme, Vorsitzende Richterin am OVG NRW
                                                                 (9. Senat)
                                                              » Dr. Sina Stamm, Richter am OVG NRW (15. Senat)
                                                              » Dirk Rauschenberg, Richter am OVG NRW (15. Senat)
                                                              » Dirk Lechtermann, Vorsitzender Richter am OVG NRW
                                                                 (20. Senat)
                                                              »	Dr. Peter Queitsch, Geschäftsführer der Kommunal
                                                                 Agentur NRW GmbH

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Veranstaltungsinformationen

Zielgruppe                                                      Bitte überweisen Sie den Tagungsbeitrag nach Erhalt der
Praxisseminar insbesondere für Mitarbeiterinnen und             Rech­nung innerhalb von 14 Tagen. Für Anmeldungen, die
Mit­arbeiter kommunaler Tiefbauämter, Abwasserbetriebe,         später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen
Kämmereien, Wasserbehörden und Ingenieurbüros.                  werden, oder bei nur zeitweiser Teilnahme wird die volle
                                                                Teilnahmegebühr berechnet. Maßgebend ist der Zeitpunkt
Teilnehmerzahl                                                  des Eingangs der schriftlichen Stornierung bei der Kom­
Wegen der Corona-Pandemie ist die Anzahl der Teilnehmer         munal Agentur NRW GmbH.
zurzeit für die zwei vorgesehenen Veranstaltungen auf
40 Personen beschränkt. Bei Bedarf wird ein Zusatztermin        Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel
angeboten.                                                      sowie die Absage von Tagungen behalten wir uns vor. In jedem
                                                                Fall werden wir Sie rechtzeitig informieren. Bei Absage erstat-
Kosten                                                          ten wir die Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind
Die Gebühr je Teilnehmer beträgt 250,00 Euro netto zzgl. USt.   ausgeschlossen.
für Kommunen, die eine Beratungsvereinbarung mit der
Kommunal Agentur NRW abgeschlossen haben, 350,00 Euro
netto zzgl. USt. für alle anderen Teilnehmer. Darin sind um-
fangreiche Seminarmaterialien, Mittagessen und Pausenge-
tränke enthalten.

                                              Veranstalterin
                                              Kommunal Agentur NRW GmbH           info@KommunalAgentur.NRW
                                              Cecilienallee 59                    Telefon 0211 / 430 77 - 0
                                              40474 Düsseldorf                    Telefax 0211 / 430 77 - 22

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