Abwassersymposium - Praxisseminar - Kommunal Agentur NRW
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Praxisseminar Dienstag, 28. September 2021 und Donnerstag, 30. September 2021 20. Abwassersymposium Factory Hotel | An der Germania Brauerei 5, 48159 Münster mit Richtern des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Wichtiger Hinweis Aufgrund der Corona-Pandemie halten wir bei der Durch Außerhalb des Veranstaltungsraumes besteht eine Mund- führung der Veranstaltung die Vorgaben der jeweils aktuellen und Nasenmaskenpflicht für alle Teilnehmer und Teilnehme Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW) für rinnen an der Veranstaltung. Bitte bringen Sie daher nach Veranstaltungen ein. Hierzu gehören zurzeit insbesondere Möglichkeit eine eigene Mund- und Nasen-Schutzmaske mit. geeignete Vorkehrungen zur Hygiene (u. a. Vorhaltung von Schutzmasken werden auch vor Ort bereitgehalten. Über Desinfektionsmitteln) sowie die Gewährleistung eines die jeweils aktuellen Schutzvorkehrungen werden wir recht- Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Personen im zeitig vor der Veranstaltung informieren. Veranstaltungsraum und in Warteschlangen. Abwasser-, Beitrags- und Gebührenrecht aktuell Das Abwasser-, Beitrags- und Gebührenrecht war in den Jahren 2020 und 2021 wieder Gegenstand zahlreicher Ent- scheidungen des OVG NRW. Außerdem ist am 18.05.2021 das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten (GV. NRW. 2021, S. 560 ff.). Das OVG NRW hat entschieden, dass sich die Auflage in einer Baugenehmigung zur Versickerung des Niederschlagswassers auf einem privaten Grundstück grundsätzlich erledigt, wenn zeitlich später vor dem Grundstück ein öffentlicher Regenwas serkanal gebaut wird. Zudem ist seit dem 18.05.2021 in § 44 Abs. 1 Satz 2 LWG NRW 2021 die sogenannte Schutzklausel für öffentliche Mischwasserkanäle wieder in das Landeswasser gesetz aufgenommen worden (§ 51 a Abs. 3 LWG NRW a. F.). www.KommunalAgentur.NRW
Im Wasserrecht hat sich das OVG NRW im Dezember 2020 Daneben haben sich auch die Verwaltungsgerichte im Jahr erneut mit der Frage auseinandergesetzt, wem die Maßnah- 2020 und 2021 mit vielfältigen Themen auseinandergesetzt. menverantwortung bei der Erneuerung bzw. Sanierung von Hierzu gehört etwa die Frage, ob für ein Grundstück ein Kanal sogenannten Anlagen an Gewässern (§ 36 WHG, §§ 22 bis 24 anschlussbeitrag erhoben werden kann, wenn dieses nur mit LWG NRW) obliegt. Die Regelungen zu den sogenannten An- telbar über das Nachbargrundstück an den öffentlichen Kanal lagen an Gewässern in den §§ 22 ff. LWG NRW haben ebenfalls angeschlossen ist und unter welchen Voraussetzungen eine seit dem 18.05.2021 eine erneute Änderung erfahren. Nacherhebung von Gebühren möglich ist. Im Abwassergebührenrecht hat das OVG NRW entschieden, Auf dem Abwassersymposium werden Richterinnen und Rich dass eine gebührenpflichtige Benutzung der öffentlichen ter des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Abwasseranlage bereits dann vorliegt, wenn Niederschlags- Westfalen die bislang ergangene Rechtsprechung zu den ver- wasser über das öffentliche Kanalnetz einem Gewässer zu schiedenen Problemkreisen darstellen und erörtern. geführt wird. Die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder einen Straßenseitengraben stellt hingegen grundsätzlich keine Benutzung der öffentlichen Abwasseran- lage dar. Ebenso hat sich das OVG NRW mit der Erhebung der Schmutzwassergebühr auf der Grundlage einer Schätzung auseinandergesetzt. Seminarprogramm von 09:30 bis 17:00 Uhr 09:30 – 09:45 Uhr Begrüßung und Einführung 13:30 – 14:45 Uhr Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Kanalanschlussbeitragsrecht 09:45 – 11:00 Uhr R echtsprechung des OVG NRW zur Referentin/Referent: Erhebung von Abwassergebühren Dr. Sina Stamm/Dirk Rauschenberg, Referentin: Dr. Gudrun Dahme, Richterin/Richter am OVG NRW Vorsitzende Richterin am OVG NRW (15. Senat) (9. Senat) 14:45 – 15:00 Uhr Kaffeepause 11:00 – 11:15 Uhr Kaffeepause 15:00 – 17:00 Uhr Aktuelle Rechtsprechung der Ver 11:15 – 12:30 Uhr Aktuelles zum Wasserrecht unter waltungsgerichte und das geänderte besonderer Berücksichtigung der LWG NRW 2021 Rechtsprechung des OVG NRW Referent: Dr. Peter Queitsch, Referent: Dirk Lechtermann, Geschäftsführer der Kommunal Agentur Vorsitzender Richter am OVG NRW NRW GmbH (20. Senat) 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung 12:30 – 13:30 Uhr Mittagessen Referentinnen und Referenten » Dr. Gudrun Dahme, Vorsitzende Richterin am OVG NRW (9. Senat) » Dr. Sina Stamm, Richter am OVG NRW (15. Senat) » Dirk Rauschenberg, Richter am OVG NRW (15. Senat) » Dirk Lechtermann, Vorsitzender Richter am OVG NRW (20. Senat) » Dr. Peter Queitsch, Geschäftsführer der Kommunal Agentur NRW GmbH www.KommunalAgentur.NRW
Veranstaltungsinformationen Zielgruppe Bitte überweisen Sie den Tagungsbeitrag nach Erhalt der Praxisseminar insbesondere für Mitarbeiterinnen und Rechnung innerhalb von 14 Tagen. Für Anmeldungen, die Mitarbeiter kommunaler Tiefbauämter, Abwasserbetriebe, später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen Kämmereien, Wasserbehörden und Ingenieurbüros. werden, oder bei nur zeitweiser Teilnahme wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Maßgebend ist der Zeitpunkt Teilnehmerzahl des Eingangs der schriftlichen Stornierung bei der Kom Wegen der Corona-Pandemie ist die Anzahl der Teilnehmer munal Agentur NRW GmbH. zurzeit für die zwei vorgesehenen Veranstaltungen auf 40 Personen beschränkt. Bei Bedarf wird ein Zusatztermin Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel angeboten. sowie die Absage von Tagungen behalten wir uns vor. In jedem Fall werden wir Sie rechtzeitig informieren. Bei Absage erstat- Kosten ten wir die Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind Die Gebühr je Teilnehmer beträgt 250,00 Euro netto zzgl. USt. ausgeschlossen. für Kommunen, die eine Beratungsvereinbarung mit der Kommunal Agentur NRW abgeschlossen haben, 350,00 Euro netto zzgl. USt. für alle anderen Teilnehmer. Darin sind um- fangreiche Seminarmaterialien, Mittagessen und Pausenge- tränke enthalten. Veranstalterin Kommunal Agentur NRW GmbH info@KommunalAgentur.NRW Cecilienallee 59 Telefon 0211 / 430 77 - 0 40474 Düsseldorf Telefax 0211 / 430 77 - 22 www.KommunalAgentur.NRW
Sie können auch lesen