Bottrop fällt aus der Bundesnotbremse

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20. Mai 2021 | 323

Bottrop fällt aus der Bundesnotbremse

Lockerungen gelten ab Freitag

Das Land Nordrhein-Westfalen hat per Allgemeinverfügung die
Regeln der "Bundesnotbremse" für Bottrop aufgehoben, weil die
7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert 100 nachhaltig unterschritten
hat. Es gelten im Stadtgebiet nun ab Freitag, 21. Mai 2021, 0 Uhr,
nur noch die aktuellen Regeln der Corona-Schutzverordnung des
Landes NRW.

In vielen Bereichen, die nun öffnen können, gilt für Publikum und
Kunden: „Getestet, Geimpft, Genesen“. Das bedeutet, Es muss ein
negativer Test vorgelegt werden, dessen Durchführung nicht länger
als 48 Stunden zurückliegen darf. Alternativ dazu kann ein Nachweis
über eine vollständige Impfung oder eine Genesung von der
Covid-19-Erkrankung in den vergangenen 6 Monaten vorgelegt
werden.

Im Einzelnen gelten in Bottrop nun folgende Regeln:

Keine Ausgangsbeschränkungen
Die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr ist aufgehoben. Das
bedeutet, die Ausgangssperre gilt das letzte Mal heute, Donnerstag
20. Mai, von 22 bis 23.59 Uhr.

Kontaktbeschränkungen

Beschränkt sind private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum. Sie
sind dann erlaubt, wenn an ihnen
•höchstens die Angehörigen des eigenen Haushalts und eine
weitere Person eines weiteren Haushalts teilnehmen
•oder insgesamt bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten (plus
Kinder bis zu 14 Jahren) teilnehmen.

Einzelhandel

Generell geöffnet und ohne Test zugänglich sind Geschäfte mir
Waren des täglichen Bedarfs. Dazu zählen Lebensmittelläden,
Apotheken,        Drogerien,       Tankstellen,      Zeitungsläden,
Blumengeschäften, Tierbedarfsläden und auf Wochenmärkten.
Auch alle andere Geschäfte und Läden – und dazu zählen
beispielsweise auch Reisebüros - dürfen öffnen. Es haben aber nur
Kunden zutritt, die entweder getestet, vollständig geimpft oder
nachweislich genesen sind.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr nötig, jedoch darf
auf 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nur eine Person eingelassen
werden.
Generell muss in den Geschäften eine medizinische Maske getragen
werden.

Post, Banken, Sparkassen

Weder ein Termin noch ein negativer Corona-Test ist notwendig in
Banken, Sparkassen und Poststellen. Generell muss in den Filialen
eine medizinische Maske getragen werden.

Körpernahe Dienstleistungen
Körpernahe      Dienstleistungen   (Friseure,   Solarien,   Massage-,
Maniküre-, Tattoostudios) sind unter Einhaltung der Hygiene- und
Abstandsregeln ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses
möglich.
Das Tragen einer Maske ist Pflicht. Wenn Kunden keine Maske
tragen können, ist entweder ein negativer Test, oder der Nachweis
einer vollständigen Impfung oder einer Genesung sowohl der
Kunden als auch der Beschäftigten notwendig.
In allen Fällen muss die Kontaktrückverfolgung gegeben sein.

Hotels und Restaurants

Private Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen
und in Hotels sind zulässig. Die Kapazität in Hotels und in
vergleichbaren Einrichtungen ist auf maximal 60 Prozent begrenzt.
Restaurants, Cafès, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische
Einrichtungen dürfen Außenbereiche öffnen, wenn sowohl die
Bedienung als auch die Gäste ein negatives Testergebnis vorlegen
können, oder vollständig geimpft, oder nachweislich vollständig
genesen sind.
Generell ist ein Abhol- oder Lieferdienst für Speisen und Getränke ist
zulässig.

Öffentlicher Personennahverkehr

Alle Fahrgäste müssen Masken tragen. Dies gilt auch an allen
Haltestellen, Bahnhöfen und auf dem ZOB. Das Personal muss
medizinische Masken tragen.

Kultur und Freizeit

Das Museum Quadrat öffnet wieder am kommenden Wochenende.
Der Einlass ist begrenzt.
Movie Park Germany, Schloss Beck, Alpincenter, Grusellabyrinth
haben geschlossen.
Kleine Freizeitanlagen wie beispielsweise Minigolf im Außenbereich
dürfen öffnen.
Über Pfingsten ist die Grafenmühle nicht gesperrt. Es finden aber
dort Schwerpunktkontrollen statt.
Die Halde Beckstraße mit Tetraeder und die Halde Haniel mit
Steelen und Amphitheater sind geöffnet.
Die VHS ist geschlossen. Es finden Online-Veranstaltungen statt.
Die Bibliothek ist von dienstags bis freitags 10 bis 13 Uhr und 15 bis
18 Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten wird weiterhin der
Bestell- und Abholservice angeboten. Kinder bis 10 Jahren dürfen
darüber hinaus nur mit einer Begleitperson ab 14 Jahren in die
Bibliothek.
Das Stadtarchiv ist geöffnet und kann nur mit Terminabsprache
besucht werden.
Die Angebote des Kulturamts finden derzeit nicht statt.
Die städtische Musikschule bietet neben Online-Veranstaltungen in
begrenztem Umfang Präsenzunterricht aber nur für Kinder und
Jugendliche an.
Die Kinderspielplätze sind geöffnet.

Sport

Unter Auflagen sowie der Voraussetzung „getestet, geimpft oder
genesen“ dürfen kleinere Außeneinrichtungen öffnen.
Kontaktfreier Sport unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen ist
auf Sportanlagen gestattet. Außerhalb von Sportanlagen gilt dies nur
für Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zu einem Alter von
einschließlich 14 Jahren.
Kontaktsport ist gestattet
•entweder        in   Gruppen       wie   bei   den       allgemeinen
Kontaktbeschränkungen
•oder für Gruppen von bis zu 20 Kindern im Alter bis einschließlich
14 Jahren.
Zuschauer sind unter freiem Himmel erlaubt. Es dürfen jedoch nur
Sitzplätze und davon nur 20 Prozent der eigentlichen Kapazität
gefüllt werden und es sind in jedem Fall nur 500 Zuschauer
zugelassen. Weiterhin gilt für alle Zuschauer die Regel getestet,
geimpft, oder nachweislich genesen zu sein.
                                   Die Ausübung von Sport ist jedoch nicht an die Vorlage eines
                                   negativen Testergebnisses gebunden.
                                   Die Hallenbäder im Sportpark, in Welheim und Kirchhellen sowie das
                                   Stenkhoffbad sind weiterhin geschlossen. Ab Ende Mai können
                                   Kinderschwimmkurse über die Vereine stattfinden. Vereinstraining
                                   findet vorerst nicht statt.
                                   Das Jahnstadion ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
                                   und Samstag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Individualsport
                                   allein oder zu zweit geöffnet.

                                   Stadtverwaltung

                                   Die Verwaltungsdienststellen sind geöffnet. Eine Terminreservierung
                                   vorab ist notwendig. Eine Testung vorab ist nicht notwendig.

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