ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN der Wizz Air Hungary Kft - ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN VON PASSAGIEREN UND GEPÄCK

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ALLGEMEINE
BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN der
      Wizz Air Hungary Kft.
  ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN VON
          PASSAGIEREN UND GEPÄCK

                .... November 2012
ARTIKEL 1 - BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
SIE, IHR(E), IHNEN: beziehen sich auf die Person, die im von uns nach Bezahlung des
Gesamtflugpreises ausgestellten Reiseplan genannt ist.
WIR, UNSER(E), UNS, Wizz Air: beziehen sich auf Wizz Air Hungary Limited und seine
Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter.
AIRLINE DESIGNATOR CODE: zwei oder drei Buchstaben oder Zeichen, die eine
Fluggesellschaft identifizieren. Der Code für Wizz Air ist W6 und WZZ.
VEREINBARTER ZWISCHENLANDEORT: ein auf dem Reiseplan und in unserer
Datenbank als solcher angezeigter Zwischenlandeort, der kein Abflug- oder Bestimmungsort
ist.
GEPÄCK: Ihr nicht von der Beförderung ausgeschlossenes Eigentum, das Sie auf Ihrer Reise
als aufgegebenes Gepäck, Handgepäck oder persönlichen Besitz mit sich führen.
GEPÄCKLABEL: Dokument, das ausschließlich zur Identifizierung Ihres aufgegebenen
Gepäcks ausgestellt und am aufgegebenen Gepäck befestigt wird.
GEPÄCKMARKE: Dokument, das ausschließlich zur Identifizierung Ihres aufgegebenen
Gepäcks ausgestellt wird und das Sie mit Ihrer Bordkarte erhalten.
BORDKARTE: Dokument, das (i) am Check-In-Schalter auf Vorlage Ihres Buchungscodes
oder Ihres Reiseplans und Ihrer gültigen Reisedokumente ausgestellt wird; oder (ii) von Ihnen
nach Abschluss des Online Checkin-Prozesses ausgedruckt wird, um Ihnen das Einsteigen in
das Flugzeug zu gestatten.
CALL CENTER: Telefonischer Kundenservice, dessen aktuelle Telefonnummern Sie auf der
Webseite finden.
STORNIERUNGSGEBÜHR: der auf der Webseite angegebene Betrag, der zu zahlen ist,
wenn der Passagier die Buchung storniert.
CHARTER-VEREINBARUNG: der Charterbeförderungsvertrag, der gemäß den
vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen abgeschlossen wird.
AUFGEGEBENES GEPÄCK: Ihr Gepäck, das wir in unsere Obhut nehmen und für das wir
ein Gepäcklabel und eine Gepäckmarke ausgestellt haben.
ANNAHMESCHLUSSZEITEN BEIM CHECK-IN: die von uns in den aktuellen
Allgemeinen Beförderungsbedingungen festgelegte Zeit, zu der Sie die Check-In-
Formalitäten abgeschlossen haben und im Besitz Ihrer Bordkarte sein müssen.
VERTRAGSBEDINGUNGEN: Aussagen und Angaben, die in Ihrem Reiseplan, diesen
Allgemeinen Beförderungsbedingungen, den Datenschutzrichtlinien und den nach geltendem
Recht relevanten Bestimmungen enthalten sind.
ANSCHLUSSFLÜGE: zwei oder mehrere Flugabschnitte in der gebuchten Richtung unter
der gleichen Buchung.
(BEFÖRDERUNGS-)VERTRAG: zwischen Ihnen und uns gemäß den Vertragsbedingungen
abgeschlossener Vertrag über die Luftfrachtbeförderung von Passagieren und Gepäck, auf
dessen Grundlage wir Sie und Ihr Gepäck vom Abflug- zum Bestimmungsort transportieren.
Der Vertrag wird von Reiseplan und Gepäcklabel repräsentiert.
CONVENTION: Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln im
internationalen Luftverkehr von Montreal vom 5. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung
(„Montreal Convention for the Unification of Certain Rules Relating to International Carriage
by Air“).
VON DER BEFÖRDERUNG BETROFFENE LÄNDER: die Länder, die als Abflugort,
Bestimmungsort oder vereinbarter Zwischenlandeort genutzt werden.
CREW: Autorisierte Mitarbeiter, die auf der Flug-Order genannt werden und Aufgaben an
Bord übernehmen, so wie Piloten, Flugbegleiter, Techniker und Sicherheitspersonal, die im
Rahmen Ihres Arbeitsvertrages handeln.
TAG(E): Kalendertage, einschließlich aller sieben Wochentage, sofern bei
Benachrichtigungen der Tag, an dem die Benachrichtigung versandt wird, nicht gezählt wird.
BELEG FÜR ÜBERGEPÄCK: Dokument, das bei der Bezahlung für Übergepäck ausgestellt
wird.
EEA: Europäischer Wirtschaftsraum, einschließlich seiner Mitgliedsstaaten.
EU: Europäische Union, einschließlich seiner Mitgliedsstaaten.
AUSSERORDENTLICHE UMSTÄNDE: Ereignisse, die auch bei Einsatz aller vertretbaren,
angemessenen Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können, wie z. B. höhere Gewalt,
politische Unruhen, meteorologische Bedingungen, die mit dem Start eines Flugzeuges
unvereinbar sind, Sicherheitsrisiken, Streiks, unerwartete Mängel bei der Flugsicherheit und
Entscheidungen der Flugsicherung, die in Bezug auf ein bestimmtes Flugzeug an einem
bestimmten Tag eine lange Verzögerung oder die Annullierung von einem oder mehreren
Flügen dieses Flugzeugs zur Folge haben.
FLUGPREIS: Preis der Beförderung vom Abflug- zum Bestimmungsort. Der Flugpreis
beinhaltet Steuern, Gebühren und unvermeidbare Gebühren in niedrigster verfügbarer Höhe
für weitere Serviceleistungen.
GEBÜHREN FÜR WEITERE LEISTUNGEN/SERVICE-GEBÜHREN: die Beträge, die laut
den Angaben auf unserer Webseite für verschiedene Leistungen in Verbindung mit der
Luftbeförderung, ausgenommen Sitzplatz-Aufbewahrungsgebühr und Stornierungsgebühr, zu
bezahlen sind.
ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN: die anwendbaren Bestimmungen für
die Luftbeförderung von Passagieren und Gepäck, nach denen sich Wizz Air richtet, wie in
diesem Dokument dargelegt.
GELTENDES RECHT: die im Hinblick auf die sich aus dem Vertrag ergebende Beziehung
anzuwendenden ungarischen Gesetze in ihrer jeweils gültigen Fassung; Verordnungen und
„Convention“, in ihrer jeweils gültigen Fassung.
REGIERUNGSERLASS/ERLASS: Erlass der ungarischen Regierung 25/1999. (II.12)
bezüglich der Regeln zur Luftbeförderung von Passagieren in der jeweils gültigen Fassung.
IATA: Internationale Flug-Transport-Vereinigung (International Air Transport Association).
RÜCKFLUG/RÜCKREISE: letzter Abschnitt einer Reise oder der Flug selbst, wenn es sich
um eine Reise mit einfachem Flug handelt.
SÄUGLING: Kind, dessen Alter bei Reisedatum unter zwei Jahren liegt.
REISEPLAN: Dokument, das wir an Passagiere nach der Bezahlung des vollständigen
Flugpreises ausstellen und das den Namen des Passagiers und die Flugangaben, wie z.B.
Abflugort, Bestimmungsort und, soweit vorhanden, vereinbarte Zwischenlandeorte, Abflug-
und Ankunftszeiten, sowie Hinweise auf die Vertragsbedingungen und andere wichtige
Mitteilungen enthält. Der Reiseplan muss bei einer Buchung über das Internet von Ihnen
ausgedruckt werden oder Ihnen vom Reisebüro, bei dem Sie die Buchung vornehmen ließen,
ausgehändigt werden. Wenn Sie die Buchung über unser Call Center durchführen, erhalten
Sie einen Buchungscode, und der Reiseplan wird Ihnen per Fax, E-Mail oder Post gemäß den
vorliegenden allgemeinen Beförderungsbedingungen zugestellt.
LIMITED RELEASE LABEL: Dokument über unsere beschränkte Haftung für aufgegebenes
Gepäck, das auf irgendeine Weise beschädigt oder dessen Größe oder Zustand nicht
angemessen ist oder das zerbrechliche Gegenstände enthält und von uns zur Beförderung
akzeptiert wurde. Das Label dokumentiert die oben angegebenen Mängel und Eigenschaften.
HINFLUG/HINREISE: erster Abschnitt der Reise oder der Flug selbst, wenn die Reise nur
aus einem einfachen Flug besteht.
PASSAGIER: die Person, die auf dem von uns ausgestellten Reiseplan steht und
entsprechend in unserer Datenbank gespeichert ist.
PASSAGIER MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT ODER MIT DER ERFORDERNIS
BESONDERER HILFESTELLUNG: jede Person, deren Mobilität aufgrund körperlicher
Behinderung (in Wahrnehmung oder Bewegung), geistiger Behinderung, Alter, Krankheit
oder aufgrund einer anderen Behinderung bei der Benutzung eines Transportmittels
eingeschränkt ist, die besonderer Aufmerksamkeit bedarf und für die die allen Passagieren
zugänglichen Dienstleistungen auf ihre Bedürfnisse hin angepasst werden müssen.
PERSÖNLICHES EIGENTUM: bedeutet Eigentum wie in Abschnitt 14.1.4 dargelegt, das
Sie außer dem Handgepäck ohne Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr an Bord nehmen
dürfen.
FÜR DIE BEFÖRDERUNG ZAHLENDE PERSON: natürliche oder juristische Person, die
den auf dem Reiseplan angegebenen vollständigen Flugpreis für die durch uns erfolgende
Luftbeförderung eines Passagiers bezahlt.
ABFLUGORT: Ort, der auf dem Reiseplan angegeben und in unserer Datenbank als
Anfangspunkt der Luftbeförderung vermerkt ist.
BESTIMMUNGSORT: letzter Flughafen der Luftbeförderung, der als solcher auf dem
Reiseplan angegeben und in unserer Datenbank vermerkt ist.
DATENSCHUTZRICHTLINEN: die auf unserer Webseite angegebenen Richtlinien zur
Regelung der Verarbeitung von Personenangaben, die von den Passagieren oder den für die
Beförderung zahlenden Personen gegenüber Wizz Air gemacht werden.
VERORDNUNGEN: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des
Europäischen Rats, Verordnung Nr. 1107/2006/EC des Europäischen Parlaments und des
Europäischen Rats sowie Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Europäischen Rats in der
jeweils gültigen Fassung.
FLUGPLAN: Ankunfts- und Abflugzeiten einzelner Flüge wie von Wizz Air festgelegt und
auf der Webseite veröffentlicht.
SZR: Sonderziehungsrecht wie es vom Internationalen Währungsfond definiert wird. (Den
aktuellen Wert dieser Währungseinheit erfahren Sie auf der Internetseite des Internationalen
Währungsfonds - www.imf.org – sowie auf den Finanzseiten der wichtigen Tageszeitungen.)
SITZPLATZ-AUFBEWAHRUNGSGEBÜHR: der auf der Webseite angegebene Betrag, der
bezahlt werden soll, wenn Wizz Air vom Rücktrittsrecht Gebrauch macht und die Buchung
aus Gründen, die der Passagier zu vertreten hat, gemäß den vorliegenden Allgemeinen
Beförderungsbedingungen storniert.
TARIFE: die auf der Webseite angegebenen Bestimmungen und Bedingungen bezüglich der
Gesamtpreise und Gebühren und Aufpreise für verschiedene von uns geleistete
Dienstleistungen sowie weitere Wizz-Air-Richtlinien. Weitere Informationen zu unseren
Tarifen sind auf unserer Webseite zu finden.
GESAMTPREIS: der Preis, den Sie für sämtliche von Wizz Air an Sie erbrachte Leistungen,
einschließlich des Flugpreises für die Luftbeförderung und der für weitere Leistungen
berechneten Gebühren, zu zahlen haben.
REISEDOKUMENTE: Dokumente, die in den Ländern, in denen jeweils die Beförderung,
der Grenzübertritt, der Transit oder der Aufenthalt erfolgt, gesetzlich oder gemäß geltenden
Rechtsvorschriften erforderlich sind.
NICHT AUFGEGEBENES GEPÄCK: Ihr nicht aufgegebenes Gepäck, das für die gesamte
Dauer der Reise in Ihrer Obhut bleibt.WEBSEITE: wizzair.com

ARTIKEL 2 - ANWENDUNGSBEREICH
2.1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck
– innerhalb des in Absatz 2.2 definierten Umfangs – bilden einen Teil des Vertrags, der
zwischen Ihnen und uns geschlossen wird.
2.2. ANWENDBARKEIT
Für die Beförderung von Passagieren und Gepäck gelten die Bestimmungen der vorliegenden
Allgemeinen Beförderungsbedingungen in ihrer zum auf dem Reiseplan genannten
Ausstellungsdatum gültigen Fassung, wenn Wizz Air in Ihrem Reiseplan als
Beförderungsunternehmen genannt wird.
2.3. CHARTERFLÜGE
2.3.1. Wird eine Beförderung aufgrund eines Chartervertrags durchgeführt, gelten diese
allgemeinen Beförderungsbedingungen nur in dem Ausmaß oder mit den Änderungen, die im
Chartervertrag, in den Charter-Richtlinien in Artikel 19 oder im Charterschein dargelegt sind.
2.4. VORRANGIGES GESETZ
Bestimmungen dieser allgemeinen Beförderungsbedingungen, die nicht den laut geltendem
Recht vorgeschriebenen Bestimmungen entsprechen, sind null und nichtig. Die übrigen
Bestimmungen bleiben davon unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen tritt das
geltende Recht.
2.5. BEDINGUNGEN HABEN VORRANG VOR VERFAHRENSWEISEN
Soweit nicht anderweitig in diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen angegeben gelten
im Falle von Widersprüchlichkeiten zwischen den Allgemeinen Beförderungsbedingungen
und anderen Verfahrensweisen, die wir gegebenenfalls bezüglich bestimmter Themen haben,
immer die vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen.

ARTIKEL 3 - TARIFE
3.1. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Tarife zu ändern. Auf Anfrage erhalten Sie bei
unserem Call Center Informationen über unsere Tarife.
3.2. Unsere Mitarbeiter, Angestellten und Vertreter sind dazu verpflichtet, unsere
Tarifvorgaben einzuhalten.

ARTIKEL 4 - FAHRPLAN
Erlass 4.§
Die Abflugzeiten und Ankunftszeiten, die in unserem Flugplan und anderswo angezeigt
werden, sind nicht garantiert und wir behalten uns das Recht vor, sie zu ändern.

ARTIKEL 5 – VERTRAG ÜBER DIE BEFÖRDERUNG
IM LUFTVERKEHR
Erlass 5.§
5.1. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSINHALT
Der Beförderungsvertrag wird bei Bezahlung des Gesamtreisepreises und Ausstellung des
Reiseplans geschlossen. Die folgenden Vertragsbedingungen haben für den zwischen Ihnen
und uns geschlossenen Beförderungsvertrag Gültigkeit:
(a) die Vertragsbedingungen und alle weiteren Angaben, die in Ihrem Reiseplan enthalten
sind und über die Sie mündlich in Kenntnis gesetzt werden, falls Sie Ihre Buchung über unser
Call Center getätigt haben;
(b) die vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen;
(c) die Datenschutzrichtlinien;
(d) geltendes Recht.
5.2. REISEPLAN
Erlass 6-7.§
5.2.1. Der Reiseplan (bzw. im Fall einer Gepäckbeförderung das Label zur Identifizierung
des Gepäcks) bescheinigt den Abschluss des Vertrags zwischen Ihnen und uns. Ein anderes
Ticket wird nicht ausgestellt.
5.2.2. Wir befördern ausschließlich den/die im Reiseplan aufgeführten Passagier/e. Wenn Sie
beim Einchecken keinen Reiseplan vorlegen können, müssen Sie dem Mitarbeiter am Check-
In-Schalter Ihren Buchungscode nennen. Sie müssen beim Check-In das/die gültige/n
Reisedokument/e vorzeigen.
5.2.3. Sie können die Neuversendung (Ersatz) Ihres Reiseplans oder Ihres Buchungscodes
telefonisch bei unserem Call Center anfordern. Wizz Air kann Ihnen für diesen Service eine
Gebühr berechnen.

ARTIKEL 6 – BUCHUNG UND SITZPLATZVERGABE
6.1. BUCHUNG
6.1.1 Sie können Ihre Buchung online, über unser Call Center oder in einem Reisebüro
vornehmen.
6.1.2 Die Buchung wird ohne die sofortige Bezahlung des Gesamtreisepreises nicht
akzeptiert; allerdings ist bei der Buchung von Reisen mit bestimmten Abflugländern die
Zahlung auch per Banküberweisung möglich. In solchen Fällen dürfen Banküberweisungen
nur von dem Land aus getätigt werden, in dem der Abflugort liegt. Weitere Informationen
finden Sie auf unserer Webseite. Im Falle einer Banküberweisung ist die Anzahl der
Reservierungen, für die vom gleichen Konto aus bezahlt werden kann und die Anzahl der
Flüge, die mit der gleichen Reservierung gebucht werden kann bis zum Erhalt der
vollständigen Summe des Gesamtpreises durch Wizz Air begrenzt.
6.1.3 Sie müssen uns angemessene Kontaktinformationen zukommen lassen, unter denen Sie
zu jeder Zeit erreichbar sind (Telefonnummer/Handynummer und E-Mail-Adresse). Es liegt
in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die angegebene E-Mail-Adresse stimmt und Sie
darauf Zugang haben und regelmäßig Ihre E-Mail-Nachrichten abrufen können. Es liegt in
Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die angegebenen Telefonnummern sowie die
Landes- und Ortsvorwahl richtig sind (dies gilt auch, wenn die Buchung von einer anderen
Person für Sie durchgeführt wird) und dass Sie unter mindestens einer der bei der Buchung
angegebenen Telefonnummern jederzeit erreichbar sind. Wizz Air ist nicht
schadensersatzpflichtig für alle Schäden, die sich daraus ergeben, dass Sie sich nicht an die
oben genannten Anforderungen halten. Wenn Ihre Buchung von einem Reisebüro
vorgenommen wurde und Sie keine E-Mail-Adresse haben, muss das Reisebüro für die
Buchung seine E-Mail-Adresse angeben und es wird Sie über alle Mitteilungen informieren,
die ihm von Wizz Air übermittelt werden, und die Ihre Buchung beeinflussen.
6.1.4 Sie müssen uns den vollständigen Namen des Passagiers mitteilen, wie er auf den
Reisedokumenten des Passagiers steht, die für die Reise verwendet werden. Wenn dies
nicht bei der Buchung oder innerhalb von 2 Stunden nach der Buchung über unser Call
Center geschieht, wird eine Gebühr für Namensänderungen für die Berichtigung des
Passagiernamens erhoben. Die Höhe der Gebühr kann auf unserer Webseite nachgelesen
und in unserem Call Center erfragt werden.
6.2. BUCHUNGSANFORDERUNGEN
Erlass 25.§
6.2.1. Wenn Sie besondere Hilfeleistungen benötigen, müssen Sie oder die für die
Beförderung zahlende Person bei der Buchung unser Call Center über Ihre Behinderung oder
eingeschränkte Mobilität informieren.
6.2.2. Da wir nicht in der Lage sind, Ihren Gesundheitszustand zu überprüfen, liegt es in Ihrer
Verantwortung, bei Vorliegen einer ernsthaften oder ansteckenden Erkrankung oder anderer
gesundheitlicher Beschwerden, die eine medizinische Behandlung erfordern, ärztlichen Rat
einzuholen, ob eine Flugreise angeraten ist. Entsprechend der Bestimmungen dieser
Allgemeinen Beförderungsbedingungen übernimmt Wizz Air keinerlei Haftung für erlittene
Verletzungen, die Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands oder den Todesfall aufgrund
solcher Beschwerden während der Flugreise.
6.2.3. Wir behalten uns das Recht vor, in einem der in Absatz 6.2.1. erwähnten Fälle eine
komplette medizinische Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Eignung zu einer
Flugreise anzufordern, die eine ausdrückliche ärztliche Zustimmung zu Ihrer Flugreise
beinhaltet. Insofern notwendig können wir darauf bestehen, dass Sie von einem qualifizierten
Arzt bzw. Krankenpfleger begleitet werden.
6.2.4. Falls Sie die in Absatz 6.2.1. und 6.2.2. genannten Bedingungen nicht erfüllen oder wir
nicht in der Lage sein sollten, die in Ihrer ärztlichen Bescheinigung dargelegten Bedingungen
auf unserem planmäßigen Flug zur Verfügung zu stellen, werden wir Ihre Buchung und
Beförderung ablehnen und den Flugpreis nach Abzug der Gebühren für andere
Serviceleistungen und der Sitzplatzgebühr zurückerstatten.
6.2.5. Sollten Sie besonderes Gepäck oder Gepäckstücke, die wir nur bedingt befördern, mit
sich führen wollen, müssen Sie oder die Person, die die Buchung für Sie durchführt, unser
Call Center entsprechend darüber informieren (siehe Absatz 14.4.).
6.3. SITZPLATZVERGABE
Wir bieten für keinen unserer Flüge eine Reservierung bestimmter Sitzplätze an
(dementsprechend wird keine Sitzplatznummer im Reiseplan angezeigt). Allerdings werden
Passagiere mit besonderen Bedürfnissen und Eltern mit kleinen Kindern zuerst zum Boarding
zugelassen, sofern sie dies bei Beginn des Boardingvorgangs am Gate angeben. Gegen eine
Gebühr (den genauen Preis finden Sie auf der Webseite) können Sie jedoch eine höhere
Priorität beim Boarding, Sitze mit mehr Beinfreiheit sowie Sitzreservierungen erwerben.
6.4. VOM PASSAGIER VORGENOMMENE ÄNDERUNGEN
6.4.1. Die im Reiseplan genannte Buchung kann mit Ausnahme der unten genannten
Bestimmungen nicht übertragen oder anderweitig geändert werden.
6.4.2. Sollten Sie Flugzeiten oder -strecke in Ihrem Reiseplan ändern wollen, können Sie die
Änderungen bis zu 3 Stunden vor der auf dem Reiseplan angezeigten planmäßigen Abflugzeit
und bevor Sie eincheccken auf unserer Webseite oder über unser Call Center durchführen.
Sie müssen eine Umbuchungsgebühr sowie die Differenz zwischen dem ursprünglichen und
dem neuen Preis bezahlen (einschließlich aller Gebühren für Steuern und andere
Dienstleistungen). Liegt der neue Preis unter dem ursprünglichen Preis, haben Sie kein
Anrecht auf eine Rückerstattung der Differenz, außer für den Betrag der niedrigeren Steuern
und Gebühren..
6.4.3. Wenn Sie den/die Namen eines Passagiers ändern möchten, müssen Sie unser Call
Center bis spätestens 3 Stunden vor planmäßiger Abflugzeit Ihres Hinfluges über die
Änderung informieren. Dafür wird Ihnen eine Namensänderungsgebühr berechnet. Die
genaue Höhe dieser Gebühren erfahren Sie auf unserer Webseite oder bei unserem Call
Center. Eine Namensänderung ist nur für alle Reiseabschnitte derselben im Reiseplan
aufgeführten Buchung erlaubt.
6.5. BUCHUNGSSTORNIERUNG DURCH EINEN PASSAGIER
Erlass 22.§ (3), 25.§ and 26.§
6.5.1. Sie können Ihre Buchung bis zum vierzehnten (14.) Tag vor der planmäßigen
Abflugzeit Ihres Fluges stornieren. Sie sind dann zu einer Rückerstattung des
Gesamtflugpreises abzüglich der Stornierungsgebühr berechtigt. Wenn Sie Ihre Buchung
innerhalb von vierzehn (14) Tagen vor der geplanten Abflugszeit Ihres Fluges stornieren,
wird Ihnen der gesamte Betrag abzüglich der Gebühren für weitere Leistungen und die
Sitzplatzreservierung erstattet.
6.5.2. Im Falle des Todes eines unmittelbaren Familienangehörigen (Mutter, Vater,
Schwester, Bruder, Großeltern, Kind, Enkelkind, Ehefrau, Ehemann, Lebenspartner)
innerhalb eines Monats vor der in Ihrem Reiseplan genannten planmäßigen Flugzeit, erstatten
wir nach Anfrage, die innerhalb 1 Monats nach dem Todesfall zu erfolgen hat, den
Gesamtflugpreis für den nicht in Anspruch genommenen Flugabschnitt, vorausgesetzt, Sie
legen innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Anfrage eine Sterbeurkunde vor.
6.5.3. Falls Wizz Air die auf Ihrem Reiseplan angegebene Flugstrecke oder planmäßigen
Flugzeiten gemäß Paragraph 15.1 ändert, den vereinbarten Zwischenlandeort auslässt oder
einen weiteren Zwischenlandeort hinzufügt, können Sie den Vertrag kündigen und haben
Anspruch auf eine Rückerstattung des Gesamtflugpreises.

ARTIKEL 7 – GESAMTFLUGPREIS, TICKETPREIS,
STEUERN, AUFPREISE UND GEBÜHREN FÜR
WEITERE DIENSTLEISTUNGEN
7.1. GESAMTFLUGPREIS, TICKETPREIS
7.1.1. Sofern nicht anderweitig ausdrücklich von Wizz Air angegeben, beinhaltet der
Gesamtflugpreis den Ticketpreis, Steuern, Aufpreise und Gebühren für weitere
Dienstleistungen. Informationen über Bestandteile des Gesamtpreises und der jeweiligen
Beträge erhalten Sie während des Buchungsprozesses auf der Webseite, vom Call Center
oder dem Reisebüro, je nachdem, wie Sie Ihre Buchung durchführen.
7.1.2. Sofern nicht anderweitig ausdrücklich angegeben, enthält der Ticketpreis nur den Preis
für die Beförderung vom Abflug- zum Bestimmungsort sowie die dazugehörigen Steuern und
Gebühren. Der Flugpreis versteht sich ohne Transport-Service am Boden zwischen
Flughafenterminals oder zwischen Flughafen und City-Terminals und ohne Gebühren für
weitere Dienstleistungen, die Sie anfordern.
7.1.3. Der Betrag des Flugpreises wird entsprechend der am Tag der Buchung geltenden
Beträge hinsichtlich der verfügbaren Beförderung, wie auf der Webseite angezeigt,
berechnet. Der Preis wird nicht von Änderungen dieser Beträge zwischen dem
Buchungsdatum und dem Datum des Reiseantritts (außer wie in Absatz 6.4. und 7.2.2.
dargelegt) beeinträchtigt.
7.1.4. Im Allgemeinen ist der Ticketpreis günstiger, je früher Sie buchen; allerdings behalten
wir uns das Recht vor, zwischen dem Datum Ihrer Buchung und Ihrem Reisedatum
Aktionspreise einzuführen (solche Aktionen können die Route ändern, für die Sie vor dem
Beginn einer solchen Aktion gebucht haben). Die Einführung von Werbeangeboten
berechtigt nicht zur Rückerstattung des Preisunterschieds zwischen dem von Ihnen für Ihre
Buchung gezahlten Gesamtpreis und dem Gesamtpreis des Werbeangebots.
7.2. STEUERN, AUFPREISE UND GEBÜHREN FÜR WEITERE DIENSTLEISTUNGEN
7.2.1. In der Regel enthält der Flugpreis Steuern und Gebühren, die von der Regierung oder
anderen Behörden oder den Flughafenbetreibern oder von Wizz Air erhoben werden, und den
niedrigsten Betrag von unvermeidbaren Gebühren für weitere Leistungen, die notwendig
sind, um die Buchung zu den zum Zeitpunkt der Buchung (Kauf) geltenden Konditionen
durchzuführen. Diese Kosten werden normalerweise separat auf Ihrem Reiseplan innerhalb
des Reisepreises angezeigt. Sie werden auch Informationen über diese Beträge während des
Buchungsprozesses erhalten. Die im Preis inbegriffenen Flughafengebühren sind das Entgelt
für die vom Flughafenbetreiber an Sie geleisteten Dienste.
7.2.2. Wizz Air behält sich das Recht vor, und durch Akzeptieren dieser Allgemeinen
Beförderungsbedingungen erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie Wizz Air für jeden
neuen oder erhöhten Betrag von Steuern und Gebühren (einschließlich Gebühren für weitere
Dienstleistungen) bezahlen werden, die für Ihre Reise relevant sind und von Regierungen,
anderen Behörden oder von Luftfahrtbetreibern zwischen dem Datum der Ausgabe des
Reiseplans und dem Zeitpunkt Ihrer Reise, gegebenenfalls rückwirkend, verhängt wurden.
Sollten Sie diese Beträge nicht zahlen, hat Wizz Air das Recht, gemäß Artikel 12 die
Beförderung von in der betreffenden Buchung genannten Passagieren zu verweigern.
7.2.3 Nach der Buchung aber auf jeden Fall vor Abflug ist der Erwerb einiger Leistungen
per Internet oder am Flughafen möglich, je nach Art der Leistung. In diesem Fall
entsprechen die Gebühren für solche Leistungen denen der Gebühr für sonstige
Leistungen zum Kaufdatum, die man auf unserer Webseite einsehen oder in unserem
Call Center erfragen kann.
7.3. WÄHRUNG
Der Reisepreis, die Steuern, Aufpreise und Gebühren für weitere Dienstleistungen werden
bestimmt und bezahlt in der Währung am Abflugort, es sei denn, wir geben bei oder vor dem
Zeitpunkt der Bezahlung eine andere Währung an (z.B. wegen der Nichtaustauschbarkeit der
lokalen Währung). Die Rechnung wird in der Währung der Bezahlung ausgestellt.
7.4. BEZAHLUNG
7.4.1. ALLGEMEINES
7.4.1.1. Die Zahlung des Gesamtflugpreises muss bei Buchung mit Debit- oder Kreditkarte
bzw. bei Reisen aus bestimmten Ländern (siehe Absatz 6.1.2.) per Überweisung erfolgen. In
einigen Ausnahmefällen – auf die Sie bei der Buchung hingewiesen werden – müssen Sie
außerdem bei Aufforderung zusätzliche Steuern, Aufpreise und Gebühren zahlen (z.B.
verlangen einige Flughäfen die Zahlung direkt am Flughafen).
7.4.1.2. Falls Steuern, Aufpreise und Gebühren für weitere Dienstleistungen irrtümlich
erhoben wurden, müssen Sie oder die für die Beförderung zahlende Person die Differenz
begleichen bzw. erhalten eine Rückerstattung. Die Rückerstattung muss von Ihnen oder der
für die Beförderung zahlenden Person ausschließlich beim Aussteller des Reiseplans
angefordert werden.
7.4.1.3. Der Passagier ist auch für die Zahlung des Gesamtflugpreises haftbar, wenn der
Gesamtflugpreis von Dritten bezahlt wurde. Wizz Air kann die zur Zahlung oder zur
Überweisung verwendete Karte und/oder die bei der Reservierung gemachten Angaben nach
eigenem Ermessen als Angaben einstufen, bei denen ein hohes Betrugsrisiko besteht. In
einem solchen Fall werden wir Sie und/oder die für die Beförderung zahlende Person über die
Telefonnummern kontaktieren, die Sie bei Ihrer Buchung zur Bestätigung der Buchungs- und
Zahlungsangaben hinterlassen haben. Sollten wir Sie nicht über eine dieser Telefonnummern
erreichen können oder falls Sie die Zahlungs- oder Buchungsdaten nicht bestätigen können,
behalten wir uns das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren und den Gesamtflugpreis
zurückzuerstatten.
7.4.1.4. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Wizz Air Ihnen eine elektronische Rechnung in
Bezug auf den Gesamtflugpreis zustellt und Sie gestatten ausdrücklich die Zustellung
einer solchen elektronischen Rechnung. Elektronische Rechnungen werden auf
elektronischem Weg nur an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie bei Ihrer Buchung
angegeben haben.

Elektronische Rechnungen werden in Übereinstimmung mit der entsprechenden
ungarischen Gesetzgebung ausgestellt (insbesondere mit Bestimmung 167 des
ungarischen Gesetzes zum Rechnungswesen Nr. C von 2000).           Zusätzlich kann eine
schriftliche Kopie der Rechnung gegen eine Gebühr, deren Höhe auf unserer Internetseite
oder über unser Call Center in Erfahrung zu bringen ist, über das Call Center angefordert
werden. Eine solche Kopie der Rechnung wird per Post an die dem Call Center von Ihnen
bekannt gegebene Adresse gesendet. Sie können eine modifizierte Rechnung anfordern, in
der andere, bei der Buchung nicht genannte Rechnungsangaben gemacht werden, und wir
behalten uns das Recht vor, für diese Leistung eine Gebühr zu berechnen.
7.4.1.5. Die Bezahlung des Gesamtflugpreises erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, in der
Währung, in der auch der Ticketpreis berechnet wurde.
7.4.2. ZAHLUNG BEI ONLINE-BUCHUNG
Sie oder die für die Beförderung zahlende Person müssen den Gesamtflugpreis mit einer für
Internet-Zahlung geeigneten Bankkarte oder (wenn möglich) per Überweisung direkt bei der
Online-Buchung bezahlen oder im Falle von Überweisungen innerhalb des für
Überweisungen festgelegten Zeitraumes.
7.4.3. ZAHLUNG BEI BUCHUNG ÜBER UNSER CALL CENTER
Wenn Sie eine Buchung über unser Call Center durchführen, müssen Sie dem Mitarbeiter,
der die Bezahlung für die Buchung arrangieren wird, Angaben zu Ihrer Bankkarte machen.
Die Bezahlung des Gesamtpreises wird bei Buchung durchgeführt. In bestimmten Fällen
können Sie per Banküberweisung bezahlen. Die dafür notwendigen Daten finden Sie auf
unserer Webseite und erfahren Sie vom Call Center (siehe Absatz 6.1.2). Die bei der Zahlung
anfallenden Call Center-Gebühren im Falle von Buchungen über das Call Center können Sie
der Webseite entnehmen oder bei unserem Call Center erfragen.
7.4.4. ZAHLUNG BEI BUCHUNG ÜBER EIN REISEBÜRO
Wird Ihre Buchung von einem Reisbüro durchgeführt, wird dieses die Weiterleitung der
Zahlung an uns veranlassen. Sie bezahlen das Reisebüro entsprechend seiner Rechnung an
Sie. Es liegt in der Verantwortung des Reisebüros, Sie über unsere Allgemeinen
Beförderungsbedingungen zu informieren und Ihnen den Reiseplan auszuhändigen. Der
Vertrag zur Beförderung im Luftverkehr wird zwischen Ihnen und uns abgeschlossen. Wenn
Sie berechtigt sind, entsprechend dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen eine
Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihre Forderung schriftlich an Wizz Air richten. Die
Rückerstattung wird entsprechend dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen bearbeitet.
Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Webseite oder erfragen Sie bitte bei unserem
Call Center.
7.4.5 ZAHLUNG PER BANKÜBERWEISUNG
Im Falle einer Banküberweisung müssen alle mit der Überweisung verbundenen Kosten von
Ihnen getragen werden. Der überwiesene Betrag muss den gesamten und genauen Betrag des
Fahrpreises decken und muss innerhalb des auf unserer Website dargelegten Zeitrahmens von
Wizz Air erhalten werden, sonst ist die Reservierung nicht gültig und wird storniert.
Im Falle der Zahlung per Banküberweisung ist der Zeitrahmen für die Durchführung der
Buchung begrenzt. Für den Fall, dass Sie innerhalb von 5 Tagen nach dem Datum der
Reservierung noch keine Bestätigung an die zum Zeitpunkt der Reservierung angegebenen E-
Mail-Adresse erhalten haben, liegt es in Ihrer Verantwortung sich mit dem Call Center in
Verbindung zu setzen, um den Erhalt Ihrer Zahlung zu prüfen.
Wizz Air wird alle nicht identifizierten Zahlungen an die Ursprungskonten
zurücküberweisen. Alle mit einer solchen Rücküberweisung verbundenen Kosten werden von
Ihnen oder der Person, die für die Beförderung bezahlt, getragen.

ARTIKEL 8 - DATENSCHUTZ
8.1. In Verbindung mit Ihren persönlichen Daten hält sich Wizz Air an die anzuwendenden
Datenschutzgesetze. Sie können unsere Datenschutzrichtlinien auf unserer Webseite
nachlesen oder genaue Informationen darüber bei unserem Call Center erfragen.
8.2. Durch Akzeptieren dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen erklären Sie sich mit
unseren Datenschutzrichtlinien einverstanden.

ARTIKEL 9 – CHECK-IN UND BOARDING
Erlass 9.§ (10.§), and
9.1. Der Check-In beginnt normalerweise 2 Stunden vor Abflug und endet 40 Minuten vor
Abflug entsprechend dem Flugplan des Flughafens am Abflugort. An manchen Flughäfen
(genauere Informationen, über welche Flughäfen es sich handelt, erhalten Sie auf
unserer Webseite oder in unserem Callcenter) schließt der Check-In-Schalter bereits 60
Minuten vor der auf unserer Webseite oder über unser Callcenter genannten Abflugzeit.
Wenn Sie (a) den Check-In nicht vor Ablauf der Annahmeschlusszeit für den Check-In
abschließen oder (b) aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig beim Check-In oder am Gate
erscheinen, stornieren wir Ihre Buchung, lassen Sie nicht zum Boarding zu und erstatten
Ihnen den Gesamtflugpreis abzüglich sämtlicher Gebühren für weitere Leistungen sowie
abzüglich der Sitzplatz-Aufbewahrungsgebühr zurück. Zum Schutz vor finanziellen
Verlusten empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, für den Fall,
dass Sie aus irgendwelchen Gründen Ihre Reise nicht antreten können oder den Flughafen
nicht rechtzeitig zum jeweiligen Check-In erreichen können.
9.2. Beim Check-In müssen Sie sich ausweisen und Ihren Buchungscode sowie die gemäß
Artikel 11. erforderlichen gültigen Reisedokumente vorlegen. Sollten Sie dies nicht tun,
verweigern wir Ihnen die Beförderung und erstatten den Gesamtflugpreis abzüglich
sämtlicher Gebühren für weitere Leistungen sowie abzüglich der Sitzplatz-
Aufbewahrungsgebühr.
9.3. An manchen Flughäfen wird aus Sicherheitsgründen beim Check-In ein Foto von den
Passagieren gemacht.
9.4. Wenn Ihr Reiseplan für zwei oder mehrere Abschnitte pro Strecke ausgegeben wurde,
müssen Sie nach Ankunft bei jedem Durchgangsflughafen das Land betreten (durch die
Zollabfertigung, Grenz- und Sicherheitskontrolle gehen), Ihr eingechecktes Gepäck
entgegennehmen und für Ihren nächsten Flug einchecken, entsprechend des Ablaufs und der
Regeln, die in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Wizz Air dargelegt sind.
9.5 Der Online-Check-In-Service ist für bestimmte Strecken zu den folgenden Bedingungen
erhältlich. Kinder unter 14 Jahre müssen von einem Passagier im Alter von über 16 Jahren
online eingecheckt und begleitet werden. In einigen Ländern können andere Regelungen für
allein reisende Minderjährige gelten als die oben genannten; in einem solchen Fall gelten die
Regelungen der betreffenden Länder. Sie können im Zeitraum von sieben Tagen bis zu drei
Stunden vor der Planmäßigen Abflugzeit auf der Webseite online einchecken. Sie müssen die
Online-Bordkarte ausdrucken und zusammen mit Ihren gültigen Ausweispapieren bei der
Flughafensicherheit und am Abfluggate vorlegen. Wenn der Passagier bei der Flughafenrheit
und/oder dem Boarding Gate nicht die Bordkarte und/oder die gleichen Ausweispapiere
vorweist, die er beim Online Checkin verwendet hat, kann ihm die Beförderung ovn uns
verweigert werden. Passagiere, die online eingecheckt haben, müssen sich spätestens 30
Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit bereit zum Boarding am Abfluggate einfinden.
Passagiere mit Aufgabegepäck müssen sich spätestens 40 Minuten vor der planmäßigen
Abflugzeit des Fluges mit ihrem Gepäck beim Schalter der Gepäckaufgabe einfinden. An
einigen Flughäfen haben die Check-In-Schalter auch die Funktion der Gepäckaufgabe.
Sobald der Passagier online eingecheckt hat,
(i) können keine weiteren Änderungen an Passagiername, Flugdatum, Flugzeit und Strecke
vorgenommen werden;
(ii) können zusätzliche Serviceleistungen online zur entsprechenden Online-Gebühr
hinzugebucht werden. Werden sie am Flughafen hinzugebucht, wird die vollständige
Servicegebühr fällig wird. Informationen zu den Servicegebühren sind auf der Webseite,
beim Callcenter oder in Reisebüros erhältlich.
Sollten Sie die zusätzlichen Leistungen hinzufügen, nachdem Sie online eingecheckt
haben, müssen Sie die online Bordkarte mit den zusätzlichen Leistungen ausdrucken und
diese zusammen mit Ihren gültigen Reisedokumenten an der Sicherheitskontrolle des
Flughafens und am Abfluggate vorlegen.
9.6 Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 9.5, wenn der den Online Checkin-Service
nutzende Passagier kein EU/EEA-Bürger ist, muss er/sie am Checkin-Schalter mindestens 40
Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit erscheinen, seine/ihre Ausweispapiere vorlegen und
die Bordkarte dort abstempeln lassen. Sollte der Passagier keine gestempelte Bordkarte am
Boarding Gate vorweisen, kann es sein, dass wir die Beförderung verweigern.
9.7 Wenn Sie auf Routen reisen, auf denen der Online Checkin-Service verfügbar ist, müssen
Sie bei Ihrer Reservierung auswählen, ob Sie online oder am Flughafen einchecken werden.
Wenn Sie sich für das Einchecken am Flughafen entscheiden, berechnen wir eine
Bearbeitungsgebühr, die nicht erstattet wird, und die Sie zum Zeitpunkt der Reservierung
anfällt. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Reservierung für das Online Checkin entschieden
haben, können Sie später auch am Flughafen einchecken, aber in einem solchen Fall müssen
Sie eine am Flughafen fällige Bearbeitungsgebühr bezahlen. Die Höhe dieser Flughafen-
Checkin-Gebühren erfahren Sie auf unserer Webseite oder von unserem Call Center.
9.8 Wenn Sie zu bestimmten Zielorten reisen, müssen Sie spätestens 4 Stunden vor dem
planmäßigen Abflug online bestimmte Daten Ihres Ausweisdokuments auf unserer Webseite
angeben, um die örtlichen Sicherheitsbestimmungen zu erfüllen. Sollten Sie dem nicht
nachkommen, kann es sein, dass wir Ihnen die Beförderung verweigern.

ARTIKEL 10 – GRENZKONTROLLEN, ZOLL UND
SICHERHEITSKONTROLLEN
Erlass 10.§
10.1. Alle Passagiere, die auf unseren Strecken fliegen, müssen die Einreise- oder andere
Sicherheitsformalitäten durchlaufen. Sollten Sie dies nicht tun, verweigern wir Ihnen die
Beförderung, stornieren Ihre Buchung, lassen Sie nicht zum Boarding zu und erstatten den
Gesamtflugpreis abzüglich sämtlicher Gebühren für weitere Leistungen sowie abzüglich der
Sitzplatz-Aufbewahrungsgebühr.
10.2. Sie müssen die Sicherheitskontrollen, die von Regierungs- oder Flughafenbehörden der
von Ihrer Beförderung betroffenen Länder, vom Flughafenbetreiber und von der
Fluggesellschaft durchgeführt werden, durchlaufen.
10.3. Soweit es die Gesetzgebung der Staaten, die von Ihrer Beförderung betroffen sind,
erfordert, müssen Sie bei der Inspektion Ihres Gepäcks durch die Zollbehörden oder andere
Behörden anwesend sein.
10.4. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden, die infolge
derartiger Inspektionen oder der Nichteinhaltung der in Absatz 10.1., 10.2., 10.3..
festgelegten Anforderungen entstehen.

ARTIKEL 11 - REISEDOKUMENTE
Erlass 10.§
11.1. Vor Ihrer Reise müssen Sie die erforderlichen Reisedokumente vorweisen und die
Vorschriften und Richtlinien der von der Beförderung betroffenen Länder einhalten. Wizz
Air übernimmt keinerlei Haftung für die Existenz, Korrektheit und Gültigkeit Ihrer
Reisedokumente. Sollten Sie diese Anforderungen nicht erfüllen oder sollten sich Ihre
Reisedokumente als unzureichend erweisen, können wir Ihnen die Beförderung verweigern
und lehnen jegliche Haftung für Schäden, die daraus entstehen können, ab.
11.2. Wenn Sie für die Einreise in das Land, in dem Ihr Transfer-Flughafen liegt, ein gültiges
Visum benötigen, müssen Sie dies bei der Ankunft bereithalten. Wizz Air übernimmt
keinerlei Haftung für Schäden, die aufgrund der Nichteinhaltung dieser Anforderung
auftreten.
11.3. Wenn für den dauerhaften Aufenthalt an Ihrem Bestimmungsort ein Visum erforderlich
ist, Sie aber lediglich auf der Durchreise sind und für den Transit kein Visum erforderlich ist,
müssen Sie nachweisen können, dass Sie dieses Land nur zum Transit nutzen. Sollten Sie
dies nicht tun, verweigern wir Ihnen die Beförderung, stornieren Ihre Buchung, lassen Sie
nicht zum Boarding zu und erstatten den Gesamtflugpreis abzüglich sämtlicher Gebühren für
weitere Leistungen sowie abzüglich der Sitzplatz-Aufbewahrungsgebühr.
11.4. Wenn wir Gebühren oder Strafzahlungen oder sonstige Kosten übernehmen müssen, die
aufgrund Ihrer Nichteinhaltung von in Absatz 11.1.-11.3. angegebenen Bestimmungen
entstehen, müssen Sie uns die entstandenen Kosten erstatten. Sie müssen außerdem die
Kosten für die Beförderung aus dem Land übernehmen, das die Einreise verweigert. Wir
erstatten Ihnen nicht die Beförderungskosten in das Land, das Ihnen die Einreise verweigert.
11.5. Sofern nicht anderweitig im ungarischen bürgerlichen Gesetzbuch (Gesetz Nr. IV von
1959) festgelegt, sind wir für die Verweigerung Ihrer Beförderung nicht haftbar zu machen,
wenn wir hinreichend Grund zur Annahme haben, dass die geltenden Gesetze und
Vorschriften Ihre Beförderung nicht zulassen.

ARTIKEL 12 – VERWEIGERUNG DER
BEFÖRDERUNG
Erlass 25.§
12.1 Für alle nicht in den anderen Artikeln der vorliegenden Allgemeinen
Beförderungsbedingungen beschriebenen Fälle behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die
Beförderung oder Weiterbeförderung und/oder die Beförderung oder Weiterbeförderung
Ihres Gepäcks zu verweigern, wenn
a) wir hinreichend Grund zur Annahme haben, dass dies aus Sicherheitsgründen notwendig
ist (z.B. wenn Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen);
b) wir hinreichend Grund zur Annahme haben, dass die Beförderung Leben, Gesundheit,
Unversehrtheit und Behagen von Ihnen und/oder den Mitreisenden an Bord gefährdet;
c) wir hinreichend Grund zur Annahme haben, dass Ihr Alter oder Ihr geistiger oder
körperlicher Zustand eine Gefahr für Sie selbst und/oder die Mitreisenden an Bord oder deren
Eigentum darstellen könnte;
d) Sie, Ihr Verhalten oder Ihre Kleidung die Mitreisenden an Bord ängstigen, anwidern oder
bei ihnen Anstoß erregen;
e) Sie die Verhaltensregeln auf einem vorangehenden Flug bereits gebrochen haben und wir
hinreichend Grund zur Annahme haben, dass Sie dieses Verhalten wiederholen;
f) wir Ihnen im Voraus schriftlich mitgeteilt haben, dass wir Sie zu keiner Zeit mehr auf
unseren Flügen befördern werden;
g) wir Ihre Buchung auch hätten ablehnen können;
h) Sie sich weigern, die Einreise- und/oder Zollformalitäten zu durchlaufen;
i) Sie sich weigern, eine Sicherheitskontrolle zu durchlaufen oder Ihr Gepäck einer
Sicherheitskontrolle unterziehen zu lassen;
j) Sie die nötigen Gebühren für die gesamte Reise, Steuern, Aufpreise oder Gebühren für
weitere Dienstleistungen nicht bezahlt haben;
k) Sie uns Geld von früheren Flügen schulden;
l) wir hinreichend Grund zur Annahme haben, dass die Beförderungsverweigerung zur
Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften eines der von der Beförderung betroffenen
Länder notwendig ist;
m) Sie nicht im Besitz einer gültigen Bordkarte oder gültiger Reisedokumente sind
(einschließlich der Zerstörung solcher Dokumente während der Beförderung) oder die beim
Online Checkin verwendeten Reisedokumente beim Boarding nicht vorweisen können oder
wenn Sie kein EU/EEA-Bürger sind, Online Checkin nutzen und keine am Checkin-Schalter
abgestempelte Bordkarte vorweisen können;
n) Sie die Bedingungen zur Einreise in das Land des vereinbarten Zwischenlande- oder
Bestimmungsortes nicht erfüllen oder wir hinreichend Grund zur Annahme haben, dass Sie
das nicht tun (einschließlich dass Sie keine Daten über Ihre Reisedokumente spätestens 4
Stunden vor dem planmäßigen Abflug auf unserer Webseite angeben, wenn Sie an Zielorte
reisen, für die dies vorgeschrieben ist);
o) Sie versuchen, in ein Transitland einzureisen;
p) Sie sich weigern, uns oder den Behörden nach Aufforderung – gegen eine
Empfangsbestätigung – Ihre Reisedokumente auszuhändigen;
q) Sie nicht nachweisen können, dass Sie die in der Buchung genannte Person sind;
insbesondere, wenn der Name auf der Buchung nicht mit dem Namen im Reisedokument
übereinstimmt, das Sie am Flughafen vorlegen.
r) Sie es versäumt haben, uns über besondere Bedürfnisse oder die Absicht besonderes
Gepäck oder Gepäckstücke, die wir nur bedingt befördern, mitzuführen zu informieren;
s) Sie spezialisierte Unterstützung benötigen, die wir nicht zur Verfügung stellen können oder
die unverhältnismäßig hohe Kosten mit sich bringen würde.
12.2. Wenn Ihr Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellt oder vernünftigerweise den
Verdacht einer vorliegenden Straftat zulässt oder wenn Sie an Bord rauchen, werden wir
strafrechtlich bei den entsprechenden Behörden gegen Sie vorgehen.
12.3. Sollten wir Ihnen im zumutbaren Rahmen unseres Ermessens die Beförderung
verweigern oder Sie während der Reise auf der Grundlage dieses Artikels von unserem Flug
entfernen, erstatten wir Ihnen den Gesamtflugpreis abzüglich der Gebühr für weitere
Leistungen sowie abzüglich der Sitzplatz-Aufbewahrungsgebühr. Für Schäden oder Verluste,
die als Folge der Verweigerung der Beförderung oder Abbruch der Reise auftreten,
übernehmen wir keinerlei Haftung.

ARTIKEL 13 – BESONDERE REGELN ZUR
PASSAGIERBEFÖRDERUNG IM LUFTVERKEHR
1107/2006/EU Verordnung

13.1. BEFÖRDERUNG VON PASSAGIEREN MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN
13.1.1. Sollten Sie besondere Bedürfnisse irgendeiner Art haben, müssen Sie uns vor der
Reise bei der Buchung darüber informieren (siehe Absatz 6.2.).
13.1.2. Es können maximal 28 behinderte oder hilfsbedürftige Passagiere bzw. Passagiere mit
eingeschränkter Mobilität, einschließlich maximal 10 Passagieren, die vom Check-In zum
Sitzplatz einen Rollstuhl benötigen, auf demselben Flug befördert werden. Es obliegt dem
Passagier, rechtzeitig am Check-In-Schalter einzutreffen.
13.1.3. Schwangere dürfen nach Abschluss der 34. Schwangerschaftswoche nicht mehr mit
Wizz Air fliegen. Schwangere nach Abschluss der 28ten Schwangerschaftswoche dürfen nur
unter der Bedingung mit Wizz Air fliegen, dass sie eine ärztliche Bescheinigung erhalten, mit
der bestätigt wird, dass sie für eine Flugreise fit genug sind. Wizz Air ist nur in
Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Beförerungsbedingungen haftbar für jegliche
gesundheitlichen Probleme, die bei Schwangeren und/oder ihren ungeborenen Kindern
während oder als Ergebnis einer Beförderung durch die Luft auftreten mögen.
13.1.4. Wir akzeptieren keine Passagiere, die auf Bahren transportiert werden müssen.
Passagiere, die aus medizinischen Gründen zusätzlichen Sauerstoff benötigen würden,
akzeptieren wir nur, wenn Sie eine ärztliche Bestätigung einholen, in der Ihre
Reisefähigkeit per Flugzeug ohne zusätzlichen Sauerstoff während des Fluges bestätigt
wird. Passagiere, die die notwendige Bescheinigung nicht am Check-in-Schalter
vorlegen, werden nicht zum Flug zugelassen. Passagiere dürfen keinen eigenen
zusätzlichen Sauerstoff mit an Bord des Flugzeugs nehmen und WizzAir stellt in diesen
Fällen keinen zusätzlichen Sauerstoff an Bord zur Verfügung.
13.2. BEFÖRDERUNG VON KLEINKINDERN UND KINDERN UNTER 14 JAHREN
13.2.1. Kleinkinder unter 2 Jahren können im Schoß der Eltern mitreisen. Lediglich ein
Kleinkind kann mit einem Erwachsenen reisen. Maximal 18 Kleinkinder können auf
demselben Flug befördert werden. Die Gebühren für die Beförderung von Kleinkindern
erfahren Sie auf unserer Internetseite oder über unser Call Center. Falls Sie ein
Rückflugticket buchen und das Kleinkind vor dem Rückreisedatum zwei Jahre alt wird, muss
für den Rückflug eine separate Buchung vorgenommen werden, da das Kind nicht mehr als
Kleinkind angesehen wird.
13.2.2. Allein reisende Minderjährige unter 14 Jahren werden von uns nicht zur Beförderung
zugelassen. Kinder unter 14 Jahren müssen von einer mindestens 16-jährigen Person begleitet
werden. Eine Person über 16 Jahren darf höchstens 10 Kinder unter 14 Jahren begleiten. In
manchen Ländern kann es abweichende Bestimmungen über Minderjährige geben und in
einem solchen Fall gelten jene Bestimmungen.
13.3. VERHALTEN AN BORD
Erlass 9.§ (2)
13.3.1. Sie müssen die Anweisungen des Flugpersonals jederzeit befolgen.
13.3.2. Aus Sicherheitsgründen können wir die Nutzung elektronischer Geräte an Bord des
Flugzeuges einschränken oder untersagen; dazu gehören insbesondere, jedoch nicht
ausschließlich, Mobiltelefone, Laptops, tragbare Kassettenrecorder, tragbare Radiogeräte,
CD-Player, elektronische Spiel- oder Übertragungsgeräte, ferngesteuerte Spielzeuge und
Walkie-Talkies. Die Nutzung von Hörhilfen und Schrittmachern ist gestattet.
13.3.3. Aus Sicherheitsgründen dürfen alkoholische Getränke nur konsumiert werden, wenn
Sie an Bord gekauft wurden.
13.3.4. Wenn Sie
(a) nach billigem Ermessen des Flugpersonals mit Ihrem Verhalten die Sicherheit der
Mitreisenden an Bord oder deren Eigentums gefährden,
b) die mitfliegenden Crewmitglieder beschimpfen oder tätlich angreifen oder an der
Ausführung ihrer Pflichten hindern,
c) die Anweisungen des Flugpersonals (einschließlich Warnungen im Hinblick auf die
Verzehrung von Alkohol und Drogen, das Rauchen und den Gebrauch elektronischer Geräte)
nicht befolgen,
d) Unannehmlichkeiten, Empörung, Schäden oder Verletzungen der Mitreisenden an Bord
verursachen,
haben wir das Recht, jegliche Maßnahmen, einschließlich Zwangsmaßnahmen, zu ergreifen,
die als notwendig erachtet werden, ein solches Verhalten zu verhindern oder zu unterbinden,
und Sie müssen uns für jegliche Schäden oder Kosten, die aus Ihrem Verhalten resultieren,
entschädigen. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Forderungen gerichtlich einzuklagen.
13.3.5. Ansonsten gelten für alle an Bord begangenen Handlungen die Bestimmungen des am
14. September 1963 unterzeichneten Abkommens von Tokio über strafbare und bestimmte
andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen („Tokyo Convention on Offences
and Certain Other Acts Committed on Board Aircraft“) sowie weitere geltende Gesetze.
13.3.6 Rauchen jeder Art ist an Bord unserer Flugzeuge nicht erlaubt. Das Nichteinhalten
dieser Richtlinie kann strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen und wir können
Schadenersatzforderungen gegen Sie geltend machen.
13.4. VERPFLEGUNG UND WEITERE DIENSTLEISTUNGEN
Erlass 9.§ (2), 36 and Artikel 36 der „Convention“.
13.4.1. Wir bieten auf unseren Flügen Getränke und leichte Snacks zum Verkauf an.
13.4.2. Wir handeln lediglich als Ihr Auftragnehmer, wenn wir für Sie mit Dritten
Absprachen über Dienstleistungen treffen, die über die Beförderung im Luftverkehr
hinausgehen, oder ein Ticket oder einen Gutschein für den Transport oder Dienstleistungen
ausstellen, die über die Beförderung im Luftverkehr hinausgehen, so wie etwa Hotel- oder
Mietwagenbuchungen. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Dienstleistungsanbieters. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für solche Dienstleistungen. Wird eine Reise von mehreren
Beförderungsunternehmen durchgeführt, ist Wizz Air (gemäß den vorliegenden Allgemeinen
Beförderungsbedingungen) nur für den Abschnitt der Reise haftbar, der von ihr durchgeführt
wird.
13.4.3. Wenn wir für Sie auch die Beförderung am Boden durchführen, können für einen
derartigen Bodentransport andere Bedingungen gelten. Diese Bedingungen können Sie auf
unserer Internetseite oder über unser Call Center in Erfahrung bringen.

ARTIKEL 14 - GEPÄCK
Erlass 11.§-21.§
14.1. GEPÄCKARTEN, ZULÄSSIGES FREIGEPÄCK
14.1.1 Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr für jedes aufgegebene Gepäckstück. Der
Betrag für diese Gebühr kann auf unserer Webseite oder über unser Call Center in Erfahrung
gebracht werden.
14.1.2. Aus Gründen der Arbeitssicherheit darf das Gewicht des aufgegebenen Gepäcks auf
keinen Fall über 32 Kilogramm pro Gepäckstück liegen. Wizz Air behält sich das Recht vor,
die Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke pro Passagier zu beschränken. Wenn solche
Einschränkungen gelten, können sie auf unserer Webseite eingesehen oder von unserem Call
Center erfahren werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung von aufgegebenen
Gepäckstücken, die eine solche Beschränkung überschreiten, wie sie in Abschnitt 14.1
beschrieben sind, oder für die keine Bearbeitungsgebühr bezahlt worden ist, zu verweigern.
14.1.3. Sie dürfen nur ein Stück Handgepäck pro Passagier mit sich führen, das nicht
schwerer als zehn Kilogramm und nicht größer als 56x25x45 cm sein darf. In diesen
Abmessungen sind Rollen, Griffe und Seitentaschen inbegriffen. Wir erheben eine Gebühr
für jedes Stück Handgepäck, das die Maße 42x25x32 cm überschreitet. Wenn die Größe
Ihres Handgepäcks 42x25x32 cm nicht überschreitet, transportieren wir Ihr Handgepäck
kostenfrei. Für weitere Einzelheiten sehen Sie bitte auf unserer Webseite nach oder rufen
Sie unser Callcenter an.
14.1.4. Außer dem Handgepäck können Sie noch die folgenden, kleinen persönlichen
Gegenstände ohne Zahlung einer Bearbeitunsggebühr mit an Bord nehmen:
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