REGELN PJSC für die Passagier- und Gepäckbeförderung von Aeroflot

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Regeln für die Passagier- und Gepäck-
                                                    RI-GD-190E
                       beförderung
                   von Aeroflot PJSC                      Seite 1 von 69

                                      GENEHMIGT
                                   durch die Verordnung
                     Nr. 77 von PJSC Aeroflot vom 13. Februar 2019

            REGELN
        für die Passagier-
und Gepäckbeförderung von Aeroflot
              PJSC
Regeln für die Passagier- und Gepäck-
                                                                                                                   RI-GD-190E
                                                           beförderung
                                                       von Aeroflot PJSC                                                    Seite 2 von 69

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1.      Anwendungsbereich ........................................................................................................... 5
2.      Quellenangaben .................................................................................................................. 5
3.      Begriffe, Definitionen und Abkürzungen ........................................................................... 7
4.      Luftbeförderung von Passagieren ..................................................................................... 13
     4.1.     Die wichtigsten Geschäftsbedingungen des Luftbeförderungsvertrags ............. 13
     4.2.     Flugbuchung und Ticketverkauf ............................................................................ 16
     4.3.     Zahlungsprozess ....................................................................................................... 18
     4.4.     Passagierdokumente (Ticket und Gepäckschein) ................................................. 19
     4.4.1. Allgemeine Bestimmungen........................................................................................ 19
     4.4.2. Gültigkeit des Tickets ................................................................................................ 20
     4.4.3. Verlorenes Ticket (Papierform) ................................................................................. 21
     4.4.4. Andere Passagierdokumente ...................................................................................... 21
     4.5.     Beförderung von bestimmten Passagierkategorien .............................................. 21
     4.5.1. Beförderung von Passagieren, die Anspruch auf Preisermäßigung haben ................ 21
     4.5.2. Beförderung von Passagieren mit Kindern ................................................................ 21
     4.5.3. Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen ........................................................ 23
     4.5.4. Beförderung von Personen mit Behinderungen ......................................................... 24
     4.5.5. Passagiere, die aus dem Gebiet der Russischen Föderation ausgewiesen werden
     (administrative Abschiebung)............................................................................................... 26
     4.5.6. Beförderung von Passagieren, die Mitglieder des Programms Aeroflot Bonus sind 27
     4.6.     Beendigung des Luftbeförderungsvertrags ........................................................... 28
     4.6.1. Rücktritt des Passagiers von der Luftbeförderung ..................................................... 28
     4.6.2. Beendigung des Vertrags auf Initiative von Aeroflot PJSC ...................................... 30
     4.7. Verfahren für die Berechnung der Rückerstattung im Fall einer Kündigung
     oder Änderung des Luftbeförderungsvertrags ................................................................ 31
     4.7.1. Das Verfahren der Erstattung der Beförderungsgebühr eines Passagiers im
     Zusammenhang mit einer freiwilligen Beendigung des Luftbeförderungsvertrags ............. 31
     4.7.2. Strafzahlung bei freiwilligem Rücktritt eines Passagiers von der gesamten
     Beförderung oder einer Teilstrecke der Beförderung ........................................................... 32
     4.7.3. Verfahren der Tarifkalkulation im Falle einer freiwilligen Änderung des
     Luftbeförderungsvertrags ..................................................................................................... 32
     4.7.4. Verfahren der Kalkulation des Erstattungsbetrags im Fall der Beendigung des
     Luftbeförderungsvertrags bei unfreiwilligem Rücktritt des Passagiers von der gesamten
     Beförderung oder einer Teilstrecke der Beförderung ........................................................... 33
     4.7.5. Verfahren der Tarifkalkulation im Falle einer notwendigen Änderung des
     Luftbeförderungsvertrags ..................................................................................................... 33
Regeln für die Passagier- und Gepäck-
                                                                                                                      RI-GD-190E
                                                            beförderung
                                                        von Aeroflot PJSC                                                       Seite 3 von 69

     4.7.6. Verfahren der Streitbeilegung bei Rücktritt von einer Gepäckbeförderung, für die
     eine zusätzliche Gebühr erhoben wird.................................................................................. 34
     4.8.      Verfahren der Änderung eines Flugtickets und/oder einer Buchung ................. 34
5.      Regeln und Vorschriften für die Beförderung von Gepäck und Handgepäck .................. 35
     5.1.      Freigepäckmengen für Gepäck und Handgepäck ................................................ 35
     5.1.1. Allgemeine Bestimmungen........................................................................................ 35
     5.1.2. Handgepäck ............................................................................................................... 35
     5.1.3. Anforderungen an die Inhalte des Gepäcks/Handgepäcks......................................... 37
     5.1.4. Kombinieren von Gepäck .......................................................................................... 39
     5.1.5. Freigepäckmenge für aufgegebenes Gepäck ............................................................. 39
     5.2.      Übergepäck ............................................................................................................... 40
     5.3.      Beförderung von Sondergepäck ............................................................................. 40
     5.3.1. Allgemeine Bestimmungen........................................................................................ 40
     5.3.2. Beförderung von Haustieren in der Flugzeugkabine oder als aufgegebenes Gepäck
     im Frachtraum des Flugzeugs ............................................................................................... 40
     5.3.3. Gepäck auf einem Passagiersitzplatz ......................................................................... 43
     5.3.4. Musikinstrumente ...................................................................................................... 43
     5.3.5. Beförderung von Elektrorollstühlen und anderen manuellen oder elektrisch
     betriebenen Mobilitätshilfen ................................................................................................. 44
     5.3.6. Zerbrechliches Gepäck und Gepäck, für dessen Beförderung das Unternehmen
     beschränkte Haftung übernimmt .......................................................................................... 44
     5.3.7. Regeln für die Beförderung von Waffen ................................................................... 45
     5.4.      Gepäckausgabe......................................................................................................... 46
     5.5. Ermittlung des Gepäckeigentümers. Nachverfolgung des aufgegebenen
     Gepäcks ............................................................................................................................... 47
     5.5.1. Ermittlung des Gepäckeigentümers ........................................................................... 47
     5.5.2. Nachverfolgung des aufgegebenen Gepäcks ............................................................. 48
     5.5.3. Fehlgeleitetes und herrenloses Gepäck ...................................................................... 48
6.      Passagierservice ................................................................................................................ 48
     6.1.      Check-in und Boarding des Passagiers .................................................................. 48
     6.1.1. Check-in des Passagiers ............................................................................................. 48
     6.1.2. Einsteigen (Boarding) ................................................................................................ 51
     6.2.      Kontrolle vor dem Flug ........................................................................................... 52
     6.3.      Serviceleistungen am Flughafen ............................................................................. 53
     6.3.1. Am Flughafen angebotene Serviceleistungen ............................................................ 53
     6.3.2. Premium-Serviceleistungen ....................................................................................... 54
     6.4.      Service während des Flugs ...................................................................................... 55
     6.5.      Serviceleistungen während Unterbrechungen der Beförderung ......................... 56
Regeln für die Passagier- und Gepäck-
                                                                                                                        RI-GD-190E
                                                             beförderung
                                                         von Aeroflot PJSC                                                        Seite 4 von 69

7. Verhaltensregeln für Passagiere während der Vorflug-Services vor dem Flug und an
Bord des Flugzeugs .................................................................................................................. 57
     7.1.      Rechte und Pflichten der Passagiere zur Einhaltung der Verhaltensregeln ...... 57
     7.2. Sanktionen für den Fall, dass ein Passagier gegen die oben genannten Regeln
     verstößt: ............................................................................................................................... 58
     7.3.      Haftung der Passagiere für Verstöße gegen die Verhaltensregeln ...................... 59
     7.4. Rechte des Personals von Aeroflot PJSC bezüglich der Gewährleistung der
     Einhaltung der Verhaltensregeln durch die Passagiere .................................................. 59
8.      Vorschriften der Verkehrssicherheit für Passagiere ......................................................... 61
9.      Haftpflichtversicherung .................................................................................................... 62
10. Haftung von Aeroflot PJSC und des Passagiers. Verfahren zum Geltendmachen von
Ansprüchen gegen Aeroflot PJSC ............................................................................................ 63
     10.1. Allgemeine Haftungsgrundsätze ............................................................................. 63
     10.2. Haftung von Aeroflot PJSC .................................................................................... 64
     10.2.1.   Haftung von Aeroflot PJSC für Schäden am Leben oder an der Gesundheit eines
     Flugzeugpassagiers ............................................................................................................... 64
     10.2.2.   Haftung von Aeroflot PJSC für den Verlust von Gepäck, fehlende Inhalte oder
     die Beschädigung von Gepäck sowie des Handgepäcks des Passagiers .............................. 64
     10.2.3.   Haftung von Aeroflot PJSC für den Verlust von Gepäck, fehlende Inhalte oder
     die Beschädigung von Gepäck sowie des Handgepäcks des Passagiers .............................. 65
     10.2.4.          Haftung von Aeroflot PJSC für die verspätete Beförderung von Passagieren und
     Gepäck           66
     10.2.5.   Haftung von Aeroflot PJSC für Verluste, die sich aus einer Verzögerung bei der
     Luftbeförderung von Passagieren ergeben ........................................................................... 66
     10.2.6.   Vereinbarungen über die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Haftung
     von Aeroflot PJSC ................................................................................................................ 66
     10.2.7.          Haftung für Schäden, die durch eine Flugzeugkollision entstehen .................... 66
     10.2.8.          Höhe der Haftung für Schäden, die während der Luftbeförderung entstehen .... 67
     10.3. Haftung des Passagiers ............................................................................................ 67
     10.4. Verfahren und Fristen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
     des Passagiers ...................................................................................................................... 67
     10.4.1.          Allgemeine Bestimmungen ................................................................................ 67
     10.4.2.  Zeitraum und Verfahren der Geltendmachung eines Anspruchs gegen Aeroflot
     PJSC im Hinblick auf die inländische Luftbeförderung ...................................................... 68
     10.4.3.  Zeitraum und Verfahren der Geltendmachung eines Anspruchs gegen Aeroflot
     PJSC im Hinblick auf die internationale Luftbeförderung ................................................... 68
     10.4.4.          Zum Einreichen einer Reklamation notwendige Dokumente............................. 68
11.         Schlussbestimmungen ................................................................................................... 69
Regeln für die Passagier- und Gepäck-
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                                           beförderung
                                       von Aeroflot PJSC                          Seite 5 von 69

                                 1. Anwendungsbereich

       Diese Regeln für die Beförderung von Passagieren und Gepäck von Aeroflot PJSC
(nachfolgend "Regeln" genannt) wurden auf der Grundlage des Artikels 102 des
Luftfahrtgesetzes der Russischen Föderation und der Föderalen Luftfahrtbestimmungen
"Allgemeine Regeln für die Luftbeförderung von Passagieren, Gepäck und Fracht sowie
Anforderungen an den Service für Passagiere, Absender und Empfänger" verfasst und sind
gemäß der Verordnung Nr. 82 des Ministeriums für Verkehr der Russischen Föderation vom
28. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie enthalten Informationen über die geltenden Regeln und
Vorschriften der Aeroflot PJSC für die Luftbeförderung von Passagieren und Gepäck.
       Die Regeln gelten für die nationale und internationale Luftbeförderung von
Passagieren             und              Gepäck              ,           die            von
Aeroflot PJSC als Beförderer durchgeführt wird.
       Diese Regeln definieren die Rechte, Pflichten und die Haftung
der Aeroflot PJSC sowie der Personen, die die Dienste von Aeroflot PJSC
in Anspruch nehmen.
       Die Regeln gelten für die internationale Beförderung von Fluggästen, sofern sie den
Vereinbarungen im Bereich des internationalen Luftverkehrs oder den Dokumenten der
Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) oder den gültigen internationalen
Verträgen und Abkommen der Russischen Föderation über den Luftverkehr nicht
widersprechen.
       Diese Regeln sind ein integraler Bestandteil des Luftbeförderungsvertrags.
       Wenn ein Luftbeförderungsvertrag mit einem Passagier geschlossen wird, so tritt eine
Änderung der Regeln ab dem Datum des Beförderungsdokumentes in Kraft.
       Diese      Regeln      sowie      andere      rechtlich     bindende       Dokumente,
die im Zusammenhang mit diesen Regeln herausgegeben wurden, können von Aeroflot PJSC
geändert und ergänzt werden.

                                   2. Quellenangaben

        Diese Regeln wurden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der folgenden
normativen Rechtsakte ausgearbeitet:
        Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im
internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen, 1999).
        Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im
internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen, 1929).
        Haager Protokoll (Protokoll in Ergänzung des Abkommens zur Vereinheitlichung
bestimmter Vorschriften über die internationale Luftbeförderung, 1955).
        Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (Abkommen von Chicago,
1944).
        Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit
der Zivilluftfahrt (Montreal, 1971).
        Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen
begangene Handlungen (Tokio, 1963).
        Anhang 17 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt. Sicherheit: Schutz
der internationalen Zivilluftfahrt vor widerrechtlichen Eingriffen (Ausgabe 9-2011, ICAO).
        Regulatorische Dokumente der ICAO.
        Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation (Teil 2) Nr. 14-FZ vom 26.
Januar 1996.
        Luftfahrtgesetz der Russischen Föderation Nr. 60-FZ vom 19. März 1997.
Regeln für die Passagier- und Gepäck-
                                                                            RI-GD-190E
                                           beförderung
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        Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation (Teil 1) Nr. 51-FZ vom 30.
November 1994.
        Gesetzbuch der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten Nr. 195-FZ vom
30. Dezember 2001.
        Gesetz der Russischen Föderation Nr. 2300-1 vom 7. Februar 1992 über den
Verbraucherschutz.
        Föderales Gesetz der Russischen Föderation Nr. 152-FZ vom 27. Juli 2006 über
personenbezogene Daten.
        Föderales Gesetz der Russischen Föderation Nr. 150-FZ vom 13. Dezember 1996 über
Waffen.
        Föderales Gesetz der Russischen Föderation Nr. 67-FZ vom 14. Juni 2012 über die
gesetzliche Haftpflichtversicherung eines Beförderers für Schäden an Leben, Gesundheit und
Eigentum von Passagieren und über die Entschädigung für einen solchen Schaden, verursacht
in unterirdischen Verkehrsanlagen.
        Föderales Gesetz der Russischen Föderation über das Verfahren der Ausreise aus der
Russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation Nr. 114-FZ vom 15.
August 1996.
        Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1314 vom 15. Oktober 1997
über das Inkrafttreten der Bestimmungen über den Handel mit Handfeuerwaffen und anderen
Waffen und der zugehörigen Munition und Patronen sowie kalten Waffen, in
paramilitärischen Regierungsorganisationen.
        Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 814 vom 21. Juli 1998
über Maßnahmen zur Regulierung des Handels mit zivilen und dienstlichen Waffen und der
zugehörigen                                                                         Munition
 in der Russischen Föderation.
        Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1208 vom 15. November
2014
über das Inkrafttreten der Vorschriften zur Einhaltung der Verkehrssicherheitsregeln
für Personen, die mit Verkehrsmitteln fahren oder sich in Einrichtungen der
Verkehrsinfrastruktur oder in Verkehrsmitteln befinden, je nach Typ des Verkehrsmittels.
        Verordnung der Föderalen Luftfahrtbehörde der Russischen Föderation Nr. 120 und
des Innenministeriums der Russischen Föderation Nr. 971 vom 30. November 1999 über das
Inkrafttreten der Verordnungen über das Verfahren der Beförderung von Waffen und der
zugehörigen Munition und Patronen in Zivilflugzeugen sowie über besondere Ausrüstung, die
von                          Passagieren                        für                      die
vorübergehende Aufbewahrung während eines Flugs übergeben wird.
        Verordnung des Ministeriums für Verkehr der Russischen Föderation Nr. 155 vom 25.
September 2008 über das Inkrafttreten der Regeln für die Bildung und Anwendung von
Tarifen für die planmäßige Beförderung von Passagieren und Gepäck im Luftverkehr und für
die Erhebung von Gebühren im Bereich der Zivilluftfahrt.
        Verordnung des Ministeriums für Verkehr der Russischen Föderation Nr. 82 vom 28.
Juni 2007 über das Inkrafttreten der Föderalen Luftfahrtbestimmungen "Allgemeine Regeln
für die Luftbeförderung von Passagieren, Gepäck und Fracht sowie Anforderungen an den
Service für Passagiere, Absender und Empfänger" (im folgenden als FAR-82 bezeichnet).
        Verordnung des Ministeriums für Verkehr der Russischen Föderation Nr. 104 vom 25.
Juli 2007 über das Inkrafttreten der Regeln für Kontrollen vor und nach einem Flug.
        Verordnung des Ministeriums für Verkehr der Russischen Föderation Nr. 134 vom 8.
November 2006 zur Festlegung der Form eines elektronischen Passagiertickets und
Gepäckscheins in der Zivilluftfahrt.
Regeln für die Passagier- und Gepäck-
                                                                             RI-GD-190E
                                           beförderung
                                       von Aeroflot PJSC                           Seite 7 von 69

        Verordnung des Ministeriums für Verkehr Russlands Nr. 142 vom 28. November 2005
über das Inkrafttreten der Föderalen Luftfahrtbestimmungen "Anforderungen an die
Flugsicherheit für Flughäfen".
        Anweisungen zum Vorgehen bei der Beförderung von Waffen und der zugehörigen
Munition und Patronen in Flugzeugen von Aeroflot PJSC sowie von besonderer Ausrüstung,
welche von Passagieren für die vorübergehende Aufbewahrung während eines Flugs
übergeben wird (RI-GD-019Kh (РИ-ГД-019Х)).
        Anweisungen für das Verhalten des Personals von Aeroflot PJSC im Falle einer
Verletzung der Verhaltensregeln für Passagiere während eines Vorflug-Services sowie an
Bord eines Flugzeugs von Aeroflot PJSC (RI-GD-012Kh (РИ-ГД-012Х)).
        Flugsicherheitsprogramm von Aeroflot PJSC (RD-GD-022 (РД-ГД-022)), in Kraft
getreten                      durch                     die                    Verordnung
 Nr. 7/KI vom 1. Februar 2017.
        Rechtliche    Dokumente      der    SkyTeam-Allianz,     das   Allianz-Abkommen
 sowie die Anforderungen an die SkyTeam-Teilnehmer vom 11. Juni 2010.
        Das Flugsicherheitshandbuch von Aeroflot PJSC (RD-GD-009Kh (РД-ГД-009Х)), in
Kraft gesetzt durch die Verordnung Nr. 220 vom 19. Mai 2011.
        Handbuch für die Bodenunterstützung von Beförderungen von Aeroflot PJSC, in Kraft
gesetzt                      durch                     die                     Verordnung
 Nr. 536 vom 8. Dezember 2009.
        Unternehmensstandard STO OP 14.0. (СТО ОП 14.0.) "Service für Passagiere von
Aeroflot PJSC".
        Unternehmensstandard STO OP 14.0. (СТО ОП 14.0.) "Service für Passagiere.
Beförderung von Minderjährigen ohne Begleitung".
        Unternehmensstandard STO OP 14.5. (СТО ОП 14.5.) "Service für Passagiere von
Aeroflot PJSC. Service für Passagiere mit Behinderungen".
        Unternehmensstandard        STO      UK      19.10.      (СТО      УК      19.10.)
"Qualitätssicherungsmanagement. Begriffe und Definitionen des Flugmanagementsystems".
        Verfahren für die Aufnahme (Registrierung), Zustellung (Ausgabe) an Bord/außerhalb
des Flugzeugs von Waffen, Munition und Patronen und speziellen Geräten, die von
Passagieren zur vorübergehenden Verwahrung während des Flugs am internationalen
Flughafen Scheremetjewo übergeben wurden (T-5.1-27-17).

                       3. Begriffe, Definitionen und Abkürzungen

        Diese Regeln verwenden folgende Begriffe und Abkürzungen mit den entsprechenden
Definitionen:
        Fluggesellschaft bezeichnet ein Lufttransportunternehmen zur kommerziellen
Beförderung von Passagieren, Gepäck, Fracht und Post durch seine eigenen oder geleasten
Flugzeuge, welches ein gültiges Luftverkehrsbetreiberzertifikat und eine Befördererlizenz
 besitzt; im Rahmen dieser Regeln – Public Joint Stock Company Aeroflot Russische Airlines
(Aeroflot PJSC).
        Luftsicherheit (AS) bezeichnet den Schutz der Luftfahrt vor rechtswidrigen
Eingriffen in den Luftverkehr.
        Luftfahrtunternehmen      bezeichnet eine juristische Person, unabhängig
von ihrer Organisationsform oder ihrer handelsrechtlichen Eintragung, deren Tätigkeit auf die
Beförderung von Fluggästen, Gepäck, Fracht und Post im Luftverkehr und/oder auf die
Erbringung von Luftverkehrsleistungen gegen eine Gebühr gerichtet ist.
        Luftfahrtpersonal sind Personen, die eine Berufsausbildung durchlaufen haben; die
Tätigkeiten ausführen, um die Sicherheit von Flügen oder der Flugsicherheit zu
Regeln für die Passagier- und Gepäck-
                                                                            RI-GD-190E
                                           beförderung
                                       von Aeroflot PJSC                          Seite 8 von 69

gewährleisten,       an        der     Organisation,      Durchführung,        Unterstützung
und Aufrechterhaltung der Beförderung und des Betriebs von Luftfahrzeugen teilnehmen,
Luftverkehrsarbeiten ausführen, an der Verwaltung des Luftraums sowie der Organisation und
Aufrechterhaltung des Flugverkehrs mitwirken und in Listen von Luftfahrtspezialisten geführt
werden. Die Listen der Luftfahrtspezialisten je nach Flugzeugtyp sind von den zuständigen
Stellen zu genehmigen, die für die staatliche Regulierung der Tätigkeiten auf dem Gebiet der
zivilen Luftfahrt, der staatlichen Luftfahrt sowie der experimentellen Luftfahrt zugelassen
sind.
        Schadensanzeige (Property Irregularity Report – PIR) ist ein Dokument, welches
durch den Beförderer in Anwesenheit des Passagiers (Empfängers) sofort nach Feststellung
von verursachten Schäden am Gepäck ausgestellt wird, das mit dem Flugzeug eines oder
mehrerer Beförderer transportiert wurde. Die Anzeige ist vom Beförderer und vom Passagier
zu unterschreiben.
        Akt eines rechtswidrigen Eingriffs (AUI) bezeichnet eine unerlaubte Handlung
(Unterlassung), einschließlich eines terroristischen Aktes, die den sicheren Betrieb des
Transportkomplexes         bedroht      und       die      für      menschliches      Leben
  und Gesundheit oder Eigentum zu einem Schaden geführt oder eine Gefahr solcher Folgen
geschaffen hat.
        SkyTeam-Allianz bezeichnet eine globale Allianz von Fluggesellschaften, die im Jahr
2000 gebildet wurde, um Wettbewerbsvorteile durch Synergien zwischen den Teilnehmern
und die gemeinsame Bereitstellung eines einzigartigen Produkts für die Kunden zu schaffen.
Aeroflot PJSC ist seit 2006 Mitglied der SkyTeam-Allianz und seit 2011 Mitglied der
SkyTeam-Cargo-Allianz.
        SIA JSC bezeichnet die Aktiengesellschaft Internationaler Flughafen Scheremetjewo.
        Flughafen bezeichnet einen Komplex von Einrichtungen, einschließlich Rollfeld,
Terminal
und anderer für die Landung und den Start von Flugzeugen sowie für die Bereitstellung von
Flugverkehrsservices bestimmte Einrichtungen sowie die für diesen Zweck erforderliche
Ausrüstung, Luftfahrtpersonal und sonstige Mitarbeiter.
        Internationaler Flughafen bezeichnet einen Flughafen, auf dem internationale Flüge
landen und abheben, der Grenz- und Zollkontrollen durchführt sowie andere Kontrollen
gemäß internationalen Verträgen und föderalen Gesetzen der Russischen Föderation
.
        Startflughafen (Ausgangspunkt) bezeichnet einen Flughafen (Punkt), an dem die
Luftbeförderung           gemäß          dem          Beförderungsdokument           beginnt
oder fortgesetzt wird.
        Zielflughafen (Zielpunkt) bezeichnet einen Flughafen (Punkt), zu dem der
Beförderer gemäß Luftbeförderungsvertrag Passagiere, Fracht und Post befördert;
        Flughafenterminal (Passagierterminal) bezeichnet ein Gebäude, in dem die
Luftfahrtservices an Flughäfen bereitgestellt werden;
        Aufgegebenes Gepäck (nachfolgend "Gepäck" genannt) ist für die Beförderung
durch den Beförderer während des Check-in am Startflughafen, einem Transferflughafen,
einem Zwischenstopp-Flughafen oder einem anderen Check-in-Punkt entgegengenommenes
Gepäck. Beim Check-in werden ein Gepäckschein und ein Gepäckanhänger ausgegeben.
        Gepäckanhänger ist ein von Aeroflot PJSC ausgestelltes Dokument zur
Identifizierung von aufgegebenem Gepäck; ein Teil des Gepäckanhängers wird von Aeroflot
PJSC auf jedem aufgegebenen Gepäckstück angebracht; der andere Teil des Gepäckanhängers
wird dem Passagier übergeben.
Regeln für die Passagier- und Gepäck-
                                                                            RI-GD-190E
                                           beförderung
                                       von Aeroflot PJSC                          Seite 9 von 69

        Nicht abgeholtes Gepäck bezeichnet Gepäck, das gemäß den Angaben auf dem
Gepäckanhänger am Zielflughafen (Zielpunkt) angekommen ist, aber vom Passagier nicht
abgeholt oder reklamiert wurde.
        Ticket (Passagierflugticket) ist ein Dokument, das als Nachweis des
Beförderungsvertrags der Passagiere ausgestellt wird und die Angaben über die
Luftbeförderung enthält. Es gibt zwei Arten von Tickets: ein Papierticket
auf einem speziellen Buchungsträger (TK), oder ein elektronisches Ticket (ET), das in
elektronischer Form vorliegt und in Struktur und Inhalt der Anweisung des
Verkehrsministeriums der Russischen Föderation Nr. 134 vom 8. November 2006 entspricht.
        Buchungsträger (TK) bezeichnet genehmigte und in der vorgeschriebenen Weise
registrierte Beförderungs- und Zahlungsbelege, die Eigentum des Beförderers sind und vom
Beförderer                                                                              oder
dessen Bevollmächtigten ausgestellt werden, einschließlich Passagierflugtickets,
Übergepäcktickets (EBTs), Belege für sonstige Gebühren (MCOs), Frachtbriefe
 usw.
        Waffen bezeichnet Ausrüstungen, die dazu bestimmt sind, ein Ziel zu treffen und
welche eine explodierende, treibmittelhaltige, pyrotechnische oder ausstoßende Ladung
 oder eine Kombination daraus enthalten.
        Buchung (Reservierung) [eines Sitzplatzes/von Laderaum an Bord eines
Flugzeugs] bezeichnet die vorab im automatischen Buchungssystem erteilte
Zuweisung         eines     Sitzplatzes     an       Bord      für      einen      Passagier
 und die Ablage des Gepäcks oder die Zuweisung von Volumen und Gewicht
für die Beförderung von Gepäck, Fracht oder Post in einem Flugzeug für einen bestimmten
Flug und an einem bestimmten Datum.
        Handgepäck       (persönliche Gegenstände von            Passagieren)     bezeichnet
Bekleidungsartikel und andere vom Passagier während der Flugreise bei sich behaltene
Gegenstände, die nicht als Gepäck betrachtet werden.
        Inlandsbeförderung bezeichnet eine Luftbeförderung, bei der sich sowohl der
Ausgangspunkt als auch der Zielpunkt sowie alle sonstigen Landepunkte auf dem Territorium
der Russischen Föderation befinden.
        Flugzeug bezeichnet ein Luftfahrzeug, welches sich aufgrund seiner Wechselwirkung
mit der Luft in der Atmosphäre halten kann, im Gegensatz zur Interaktion mit Luft, die von
einer Land- oder Wasseroberfläche reflektiert wird.
        Luftbeförderung bezeichnet die Beförderung von Passagieren und/oder Gepäck im
Luftverkehr durch Aeroflot PJSC gemäß den Bedingungen des Luftbeförderungsvertrags; die
Luftbeförderung eines Passagiers umfasst den Zeitraum vom Abschluss der Vorflug-
Formalitäten vor dem Betreten des Flugzeugs (Boarding) bis zum Verlassen des Flughafens
durch den Passagier unter Aufsicht von durch Aeroflot PJSC befugten Personen.
        Luftbeförderungsvertrag (der Vertrag) bezeichnet einen Beförderungsvertrag
zwischen Aeroflot PJSC und dem Passagier im Rahmen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die in diesen Regeln und in den Tarifbestimmungen festgelegt sind.
        Zusätzliche Dienstleistungen bezeichnet Services, die dem Passagier durch Aeroflot
PJSC
 und Dritte zur Verfügung gestellt werden, die Partner von Aeroflot PJSC im Rahmen der
Beförderung sind, entsprechend den Bedingungen, die durch Aeroflot PJSC für jede
spezifische Art von Dienstleistungen vorgeschrieben sind.
        Kontrolle bezeichnet die Durchführung einer Reihe von Maßnahmen in Bezug auf
Passagiere und Gepäck durch autorisierte Personen zur Gewährleistung der Sicherheit mittels
technischer oder sonstiger Mittel, um Waffen, Sprengstoffe oder andere gefährliche Geräte zu
erkennen, die verwendet werden könnten, um einen rechtswidrigen Eingriff durchzuführen.
Regeln für die Passagier- und Gepäck-
                                                                                RI-GD-190E
                                            beförderung
                                        von Aeroflot PJSC                            Seite 10 von 69

Die Erstkontrolle wird in den Eingangsbereichen des Terminals durchgeführt. Die Vorflug-
Kontrolle wird nach dem Passagier-Check-in, den Quarantäne-, Veterinär- und
Pflanzenschutzkontrollen                                                           durchgeführt,
und im Falle von internationalen Flügen auch nach Grenz-, Zoll-, Einwanderungs- und
anderen Kontrollen.
        Flugverzögerung bezeichnet eine Änderung der im Ticket und im Flugplan
angegebenen, geplanten Abflugzeit.
        Lounge            bezeichnet         einen         Bereich          im         Terminal,
der für die Bedienung der Passagiere der Business Class sowie für Mitglieder der Elitestufen
des Programms Aeroflot Bonus und der Treueprogramme des SkyTeams vorgesehen ist,
während                             diese                         auf                        das
Einsteigen in das Flugzeug warten.
        Die Website von Aeroflot PJSC bedeutet www.aeroflot.ru.
        Kabinenbesatzung (leitende Flugbegleiter und Flugbegleiter) bezeichnet
Besatzungsmitglieder, welche die Verpflichtungen erfüllen, mit denen sie vom Beförderer
oder     dem     Flugkapitän      für     Zwecke     der    Flugsicherheit    betraut   werden,
die jedoch nicht Mitglieder der Flugbesatzung sind.
        Check-in-Automaten bezeichnet einen Software- und Hardware-Komplex, der es
Passagieren ermöglicht, basierend auf der Buchungsdatenbank den Check-in durchzuführen
und      selbständig       eine      Bordkarte      zu    drucken       (ohne      Unterstützung
durch das Personal von Aeroflot PJSC). Sie werden von Aeroflot PJSC
oder      einem       autorisierten       Agenten      am      Flughafen       (Terminal)      in
für Passagiere zugänglichen Bereichen aufgestellt.
        Serviceklasse bezeichnet den Leistungsumfang und den Komfort, der den Passagieren
in Übereinstimmung mit dem Luftbeförderungsvertrag angeboten wird.
        Code-Sharing bezeichnet eine Vereinbarung über den gemeinsamen kommerziellen
Betrieb eines Fluges durch zwei oder mehrere Fluggesellschaften, von denen eine der
operative Partner ist (d. h. der Luftfahrzeugbetreiber, der die Flüge durchführt und Tickets für
diese           Flüge              unter           seinem             Namen            verkauft),
sowie alle sonstigen Partner, die Marketing-Partner sind (d. h. sie verkaufen Tickets für den
Flug des operativen Partners in deren Namen). In einem solchen Fall wird der Flug durch
einen gemeinsamen Doppelcode der Parteien gekennzeichnet (der Code des operativen
Partners/der Code des Marketing-Partners).
        Flugzeugführer (Pilot-in-Command, PIC) bezeichnet eine Person, die eine gültige
Fluglizenz besitzt sowie über die notwendige Ausbildung und Erfahrung
für die unabhängige Steuerung eines Flugzeugs eines bestimmten Typs verfügt
 und die dazu ernannt ist, einen Flug durchzuführen.
        Call-Center               (CC)              bezeichnet             eine            Stelle
, die im Auftrag von Aeroflot PJSC als ausgelagertes Call-Center Dienstleistungen des
Kundenservice bereitstellt.
        Flugbesatzung bezeichnet zertifizierte Besatzungsmitglieder, denen Aufgaben im
Zusammenhang mit der Steuerung des Flugzeugs während des Flugs zugeordnet sind.
        Der Reiseplan beinhaltet die Flughäfen (Punkte) des Abflugs, Umsteigens,
Zwischenstopps und Ziels, die in einer bestimmten Reihenfolge auf dem Ticket angegeben
sind.
        Reiseroutenbeleg bezeichnet einen Teil des elektronischen Tickets, der Informationen
über die Passagier- und Gepäckbeförderung gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation
enthält.
        ICAO bezeichnet die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation.
Regeln für die Passagier- und Gepäck-
                                                                               RI-GD-190E
                                            beförderung
                                        von Aeroflot PJSC                            Seite 11 von 69

        Internationale Beförderung bezeichnet die Beförderung auf dem Luftweg, wobei
Start- und Zielpunkt in folgenden Gebieten liegen:
        a) in den Hoheitsgebieten von jeweils zwei Ländern;
        b) auf dem Gebiet eines Landes, wobei ein oder mehrere Landepunkte im
Hoheitsgebiet eines anderen Landes geplant sind.
        Mobiles Check-in (MCI) bezeichnet eine Möglichkeit für den Passagier, den Check-
in mit einem Mobiltelefon durchzuführen, was dem Passagier ermöglicht, die Zeit zu
reduzieren,        die       er       für         das        reguläre        Check-in-Verfahren
am Flughafen benötigt, sowie um seinen Flug zu bestätigen, wenn der Passagier nicht
am Flughafen ist.
        Fehlender Inhalt bezeichnet Schäden am Gepäck, wobei der Verlust bestimmter
Gegenstände oder Sachen aus dem Gepäck zu Verlusten für den Passagier führt.
        Ausführender Agent bezeichnet ein Unternehmen, das flugunterstützende Services
für
Aeroflot PJSC als ihr Beauftragter erbringt. Innerhalb dieses Dokuments gilt der obige Begriff
auch           für        jeden         Mitarbeiter           eines         Agenten         von
Aeroflot PJSC.
        Online-Check-in            bezeichnet             einen           Check-in,         der
auf der Website von Aeroflot PJSC durchgeführt wird.
        Miscellaneous Charges Order (Gebührenberechnungsbeleg, MCO) bezeichnet
einen nicht übertragbaren Zahlungsbeleg, ausgestellt von Aeroflot PJSC oder dessen befugten
Agenten an einen Passagier, mit dessen Vorlage der Passagier die im Beleg angegebene
Summe                                      verwenden                                      kann,
um damit Ticket/E-Ticket, Übergepäck bei Flügen von Aeroflot PJSC, Hotels, Begleitung
eines unbegleiteten Minderjährigen usw. zu bezahlen.
        Verkaufsbüro        bezeichnet     eine       speziell      ausgestattete   Einrichtung
für die Buchung und den Verkauf von Flugtickets von Aeroflot PJSC.
        Passagier                   bedeutet                     eine                 beförderte
oder mit einem Flugzeug zu befördernde Person gemäß dem Luftbeförderungsvertrag des
Passagiers.
        Auszuweisender Passagier bezeichnet einen Fluggast, der mit Zustimmung der
Behörden legal in ein Land eingereist ist und dann eine Aufforderung von den Behörden
erhalten hat, das Land zu verlassen, oder der illegal in das Land eingereist ist.
        Transitpassagier bezeichnet einen Fluggast, der weiter auf dem gleichen Flug
befördert werden soll, mit dem er/sie an einem Zwischenflughafen (-punkt) in
Übereinstimmung mit dem Luftbeförderungsvertrag angekommen ist.
        Transferpassagier bezeichnet einen Fluggast, der in Übereinstimmung mit dem
Luftbeförderungsvertrag
 mit einem Flug bis zum Umsteigepunkt befördert wurde und dann mit einem anderen Flug
vom gleichen oder einem anderen Beförderer weiter befördert wird.
        Beförderungsdokumente         bezeichnen       Ticket,     Gepäckschein,    Frachtbrief,
Postfrachtbrief oder andere für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der
Beförderung von Passagieren, Gepäck, Fracht und Post verwendete Dokumente, die durch
normative                                     Rechtsakte                                    der
zuständigen föderalen Behörde für Verkehr zur Verfügung gestellt werden.
        Beförderer bezeichnet einen Operator, der die Luftbeförderung von Passagieren,
Gepäck, Fracht und Post durchführt und der eine Lizenz zur Durchführung von Aktivitäten im
Bereich der Luftfahrt besitzt, welche der Genehmigungspflicht in Übereinstimmung mit den
Gesetzen der Russischen Föderation unterliegen.
Regeln für die Passagier- und Gepäck-
                                                                             RI-GD-190E
                                           beförderung
                                       von Aeroflot PJSC                          Seite 12 von 69

       Flugschein bezeichnet den Teil des Tickets, der den Passagier dazu berechtigt,
zwischen den darin genannten Punkten befördert zu werden.
       Bordkarte bezeichnet ein Dokument, das bestätigt, dass ein Passagier zur
Beförderung zugelassen wurde. Die Bordkarte muss die folgenden Informationen beinhalten:
Vor- und Nachname des Passagiers, Flugnummer, Ausgangs- und Zielpunkte, Datum und
Uhrzeit des Reiseantritts, die späteste Boardingzeit, Check-in-Nummer, Sitzplatznummer in
der Flugzeugkabine und die Nummer des Gates.
       Zahlungsbeleg bezeichnet ein Dokument (einen Kassenbeleg, einen
Zahlungsnachweis
oder einen Kontoauszug), das in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften
ausgegeben wurde und die Zahlung für die gebuchte Beförderung bestätigt. Der
Zahlungsbeleg ist ein Schriftstück, das den ordnungsgemäßen Abschluss des
Luftbeförderungsvertrags bestätigt und bei Bezahlung in bar für den Luftbeförderungsvertrag
auszugeben ist, im Falle der Ausstellung des Reiseroutenbelegs.
       Anspruch bezeichnet einen Anspruch auf Schadensersatz im Rahmen der
Luftbeförderung gegen die Fluggesellschaft, der von einem Kunden der zivilen Luftfahrt
geltend gemacht wird.
       Flug      bedeutet       einen    Transportflug      eines     Flugzeugs      (geplant
oder ungeplant), durchgeführt in einer Richtung vom Anfangspunkt zum Endpunkt der Route.
       Kurzstreckenflug bezeichnet einen Flug mit einer Flugdauer von bis zu 3 Stunden.
       Mittelstreckenflug bezeichnet einen Flug mit einer Flugdauer von 3 bis zu 6 Stunden.
       Langstreckenflug bezeichnet einen Flug mit einer Flugdauer von mehr als 6 Stunden.
       Check-in bezeichnet den Prozess der Registrierung von Passagieren und Gepäck zur
Beförderung auf einem bestimmten Flug;
       Handgepäck bezeichnet Gepäck, das keine in der Flugzeugkabine verbotenen
Substanzen oder Gegenstände enthält und das der Freigepäckmenge entspricht, die der
Beförderer zur sicheren Platzierung des Gepäcks in der Flugzeugkabine festgelegt hat.
       Zollkontrolle bei internationaler Luftbeförderung bezeichnet eine Reihe von
Maßnahmen, die von den Zollbehörden durchgeführt werden, um die Einhaltung der
nationalen Gesetze sicherzustellen, einschließlich Zollrecht und internationale Verträge des
Staates,                                   deren                                  Einhaltung
von den Zollbehörden zu überwachen ist, einschließlich und insbesondere die Kontrolle der
Bewegungen
von Flugzeugen und darin befindlicher Fracht über die Staatsgrenze hinweg
sowie Gepäck und Handgepäck, beförderter Personen in den Flugzeugen, Bargeld und
Währungswertsachen.
       Tarif bezeichnet einen ordnungsgemäß angesetzten Betrag, der vom Beförderer für
die Beförderung eines Passagiers oder für die Beförderung einer Massen- oder
Volumeneinheit Gepäck oder Fracht vom Ausgangspunkt zum Zielpunkt
auf einer bestimmten Reiseroute verlangt wird.
       Service Space+ bezeichnet einen Service, der es dem Passagier ermöglicht, einen Sitz
mit verbessertem Komfort in der Economy Class auszuwählen (z. B. einen Sitzplatz
mit zusätzlicher Beinfreiheit). Der Service wird beim Check-in auf dem Flughafen
Scheremetjewo
oder anderen Flughäfen in Russland und im Ausland angeboten.
       Gepäckverlust bedeutet, dass das Gepäck oder ein Teil davon nicht am Flughafen
angekommen                     ist               und                 dass                 der
Verlust von Aeroflot PJSC anerkannt wurde. Gepäck gilt als verloren, wenn es trotz Suche
innerhalb von 21 Tagen nicht gefunden wurde, gerechnet vom Tag nach dem erwarteten
Regeln für die Passagier- und Gepäck-
                                                                             RI-GD-190E
                                           beförderung
                                       von Aeroflot PJSC                          Seite 13 von 69

Ankunftstag, an dem es eigentlich an den Bestimmungsort hätte ausgeliefert werden müssen.
Wird das Gepäck innerhalb von 21 Tagen nicht gefunden, gilt es als vermisst.
        Vermisstes Gepäck bezeichnet einen Ausfall der Beförderung, wenn der Beförderer
nicht in der Lage ist, das zur Beförderung aufgegebene Gepäck der berechtigten Person vor
Ablauf       der       Aushändigungsfrist       auszuhändigen,      unabhängig         davon,
ob dies durch Verlust, Diebstahl, Falschleitung oder Verwechslung bei der Aushändigung an
einem Zwischenflughafen verursacht wird.
        Aktueller Beförderer bezeichnet einen Beförderer oder ein vom Beförderer
beauftragtes Unternehmen, das die gesamte oder einen Teil der Beförderung im Rahmen eines
gemeinsam durchgeführten Flug (Code-Share) oder gemäß einem anderen Vertragsverhältnis
zwischen dem aktuellen Beförderer und dem Beförderer durchführt.
        Besatzungsmitglied bezeichnet eine vom Beförderer ernannte Person, die während
des Fluges bestimmte Aufgaben an Bord des Flugzeugs erfüllt. Die Besatzung des Flugzeugs
besteht aus der Flugbesatzung (Kapitän und sonstiges Flugpersonal) sowie der
Kabinenbesatzung (Flugbegleiter).
        Sonstiges elektronisches Dokument (Electronic Miscellaneous Document, EMD)
bezeichnet ein elektronisches Dokument für die Bezahlung sonstiger Services und Gebühren,
die im Ticketpreis nicht enthalten sind. Es wird auf einem speziellen Server der
Fluggesellschaft gespeichert (ähnlich dem Server für elektronische Tickets). Struktur und
Inhalte eines sonstigen elektronischen Dokuments (EMD) sind durch die Verordnung des
Verkehrsministeriums der Russischen Föderation Nr. 116 vom 18. Mai 2010 zur Festlegung
der Form eines sonstigen elektronischen Dokuments vorgeschrieben.
        Elektronisches Flugticket (ET) bezeichnet ein elektronisches Flugticket und den
Gepäckschein für die Zivilluftfahrt (nachfolgen als "E-Ticket" genannt). Es ist ein Dokument
zur Bestätigung des Luftbeförderungsvertrags für einen Passagier und Gepäck, auf dem die
Informationen zur Passagier- und Gepäckbeförderung in digitaler Form dargestellt werden.
Das E-Ticket muss in Struktur und Inhalt mit der Verordnung Nr. 134 des Ministeriums für
Verkehr, Russland vom 8. November 2006 über die Festlegung der Form eines elektronischen
Flugtickets und Gepäckscheins in der Zivilluftfahrt übereinstimmen.
        PNR (Fluggastdatensatz) bezeichnet einen Datensatz im Buchungssystem, der sich
auf einen Passagier bezieht und Informationen über die Beförderung, spezielle
Dienstleistungen und persönliche Daten des Passagiers enthält.

                           4. Luftbeförderung von Passagieren

       4.1.   Die wichtigsten Geschäftsbedingungen des Luftbeförderungsvertrags

        In Übereinstimmung mit dem Passagier-Luftbeförderungsvertrag verpflichtet sich
Aeroflot PJSC, den Passagier des Flugzeugs an den Bestimmungsort zu befördern,
ihm einem Sitzplatz in einem Flugzeug anzubieten, das den Flug wie im Flugticket angegeben
durchführt, und im Fall der Beförderung von Gepäck des Passagiers das Gepäck an den
Bestimmungsort zu bringen und es dem Passagier oder einer zum Empfang des Gepäcks
berechtigten Person auszuhändigen.
        Eine Beförderung, welche gemäß dem Passagier-Luftbeförderungsvertrag von
Aeroflot PJSC durchgeführt wird, und andere von Aeroflot PJSC erbrachte Dienstleistungen
unterliegen:
        den auf dem Ticket angegebenen Geschäftsbedingungen:
        den anwendbaren Tarifen;
        den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Regeln;
        der Gesetzgebung der Russischen Föderation;
Regeln für die Passagier- und Gepäck-
                                                                             RI-GD-190E
                                           beförderung
                                       von Aeroflot PJSC                          Seite 14 von 69

        den Regeln des Kundentreueprogramms von Aeroflot PJSC und den Regeln der
SkyTeam-Allianz.
        Der Luftbeförderungsvertrag wird von einem Ticket sowie – sofern der Passagier
Gepäck hat – einem Gepäckschein bestätigt. Im Falle einer Diskrepanz zwischen den
Angaben auf dem Ticket und den Informationen, die in der Datenbank von Aeroflot PJSC
enthalten sind, hat die Datenbank Vorrang.
        Das Dokument, welches die Zahlung für die Beförderung bestätigt, ist der
Zahlungsbeleg, der als Zahlungsnachweis für die Beförderung gilt.
        Der Passagier hat den Beförderungspreis entsprechend dem festgelegten Tarif zu
zahlen sowie eine Gebühr für die Beförderung von Übergepäck, wenn das Gepäck die von
Aeroflot PJSC festgelegte Freigepäckgrenze übersteigt.
        Der Luftbeförderungsvertrag ist ein öffentlicher Vertrag und in Bezug auf
die Art und Weise, wie er abgeschlossen wird, ein Beitrittsvertrag, der vom Passagier
verlangt,        dem         Luftbeförderungsvertrag       entsprechend        den        von
Aeroflot PJSC vorgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen.
        Der Luftbeförderungsvertrag gilt nach der ordnungsgemäßen und pünktlichen
Bezahlung der Luftbeförderung als abgeschlossen.
        Nach      der    vollständigen    Zahlung      für    die    Beförderung     übergibt
oder sendet Aeroflot PJSC dem Passagier per E-Mail einen Reiseroutenbeleg. Ein auf einem
Buchungsträger ausgestelltes Ticket darf dem Passagier nur ausgehändigt werden, sofern
dieser bei der Buchung einen zusätzlichen Antrag gestellt hat. Ein E-Ticket-Reiseroutenbeleg
mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer kann auf der Website von Aeroflot im Abschnitt
Online Services => Buchung prüfen unter Angabe des Buchungscodes und des Nachnamens
des Passagiers bezogen werden. Nach Beendigung der Beförderung steht der
Reiseroutenbeleg nicht mehr zur Verfügung. Wenn Passagiere nicht über die technischen
Möglichkeiten verfügen, um den Reiseroutenbeleg zu beziehen, kann dieser am Flughafen vor
der geplanten Abflugzeit bei einer Vertretung von Aeroflot PJSC erhalten werden.
        Die Zahlung der Beförderungspreises ist innerhalb der von den Tarifbestimmungen
der                Aeroflot                PJSC                festgelegten              Zeit
zum Zeitpunkt der Buchung fällig und hat ausschließlich mittels der Zahlungsmethoden zu
erfolgen, die von Aeroflot PJSC angegeben sind.
        Der                 Luftbeförderungsvertrag                gilt              solange,
bis Aeroflot PJSC seine Verpflichtung erfüllt hat, den Passagier und/oder das Gepäck über die
im Ticket angegebene Route zu transportieren, vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Erfüllung
seiner/ihrer Verpflichtungen durch den Passagier.
        Die Buchung und Zahlung für die Beförderung mit einem Aeroflot PJSC Flug
bedeutet,
dass der Passagier dem öffentlichen Luftbeförderungsvertrag gemäß den in diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln zugestimmt hat. Der Passagier
stimmt     den     Allgemeinen      Geschäftsbedingungen      des    Luftbeförderungsvertrags
sowie den Regeln in vollem Umfang und vorbehaltlos zu.
        Sofern die Zahlung für die Beförderung in einer Art und Weise erfolgt, die nicht den
entsprechenden Regeln der Aeroflot PJSC oder von einer von Aeroflot PJSC autorisierten
Organisation entspricht, gilt der Luftbeförderungsvertrag als nicht geschlossen und Aeroflot
PJSC übernimmt keine Verantwortung für die Folgen einer solchen Zahlung.
        Im Falle eines Zahlungsverzugs oder einer anderen Verletzung der
Zahlungsbedingungen gilt der Luftbeförderungsvertrag als nicht geschlossen, sofern nicht
anderweitig von Aeroflot PJSC bestätigt.
Regeln für die Passagier- und Gepäck-
                                                                             RI-GD-190E
                                           beförderung
                                       von Aeroflot PJSC                           Seite 15 von 69

        Die Verpflichtungen von Aeroflot PJSC, den Passagier mit dem Flugzeug zu
transportieren, entstehen unmittelbar nach der ordnungsgemäßen und pünktlichen Zahlung für
den Lufttransport.
        Linienflüge werden nach dem von Aeroflot PJSC generierten und in der Datenbank
der Flugpläne veröffentlichten Flugplan durchgeführt.
        Aeroflot PJSC unternimmt alle Anstrengungen, um den Passagier und sein/ihr Gepäck
in einer angemessenen Frist zu befördern. Die im Flugplan und anderen Dokumenten
angegebene                                                                                Zeit
wird       nicht      garantiert      und      ist     keine      wesentliche     Bedingung
oder Teil des Luftbeförderungsvertrags.
        Aus               Gründen                der             Flugsicherheit/Luftsicherheit
oder auf Antrag einer zuständigen staatlichen Behörde hat der Beförderer das Recht, den im
Ticket angegebenen Flug abzubrechen oder zu verzögern, sowie das Recht, den Flugzeugtyp
und/oder die Beförderungsroute zu ändern.
        Im Falle einer Änderung des Flugplans trifft Aeroflot PJSC alle möglichen
Maßnahmen, um die Fluggäste, mit denen ein Luftbeförderungsvertrag geschlossen wurde,
mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln über eine solche Änderung des Flugplans zu
informieren.
        Aeroflot     PJSC     haftet   nicht    für    das   Versäumnis,     den    Passagier
über eine Änderung im Flugplan sowie über eine Änderung des Abflug-/Ankunftsflughafens,
die Flugannullierung oder Änderungen sonstiger Flugparameter zu informieren, wenn der
Passagier seine Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail usw.) nicht bei der Buchung oder bei
Aeroflot PJSC hinterlegt hat, oder wenn Mitarbeiter von Aeroflot PJSC/
beauftragte Vertreter mindestens einmal versucht haben, den Passagier unter jeder der
angegebenen Telefonnummern zu erreichen (oder versucht haben, die angegebenen Adressen
zu erreichen usw.), einschließlich den Fall, wenn der Passagier falsche Kontaktinformationen
angegeben hat. In diesen Fällen entschädigt Aeroflot PJSC den Passagier nicht für die
Verluste, die sich aus der fehlgeschlagenen Benachrichtigung ergeben.
        Wenn                der              Passagier             Aeroflot             PJSC
später als 36 Stunden vor Abflug des Flugzeugs kontaktiert, um spezielle
Beförderungsbedingungen gemäß Absatz 25 des FAP-82 bekanntzugeben und auszuhandeln,
behält sich Aeroflot PJSC das Recht vor, die Aushandlung solcher Bedingungen abzulehnen.
        Die Beförderung von Passagieren und Gepäck wird zwischen den Flughäfen (Punkten)
des Abflugs, des Umsteigens (Zwischenstopp) und des Ziels gemäß der im
Beförderungsdokument festgelegten Reihenfolge (nachfolgend "Beförderungsroute"
) durchgeführt. Eine Änderung der in den Beförderungsdokumenten angegebenen
Beförderungsroute kann in Absprache zwischen Aeroflot PJSC und dem Passagier
durchgeführt werden. Wenn die Beförderungsroute durch den Passagier geändert wird, kann
Aeroflot PJSC die Beförderungskosten neu berechnen.
        Aeroflot PJSC haftet nicht für die Sicherstellung von Anschlüssen, sofern die
Beförderung auf separaten Tickets ausgestellt wurde.
        Aeroflot PJSC hat das Recht, seine Verpflichtungen aus dem Luftbeförderungsvertrag
ganz oder teilweise an eine andere Person oder Organisation zu delegieren, einschließlich an
einen          anderen          Beförderer.         In       diesem         Fall         muss
Aeroflot PJSC den Passagier über den aktuellen Beförderer in Kenntnis setzen und der
Passagier muss die Regeln des aktuellen Beförderers annehmen, sofern nichts anderes durch
eine Code-Share-Vereinbarung zwischen Aeroflot PJSC und dem aktuellen Beförderer
vorgesehen ist.
        Aeroflot PJSC bucht einen Flug, sofern der Passagier seine/ihre personenbezogenen
Daten im von den geltenden Gesetzen der Russischen Föderation vorgeschriebenen Umfang
Regeln für die Passagier- und Gepäck-
                                                                             RI-GD-190E
                                           beförderung
                                       von Aeroflot PJSC                          Seite 16 von 69

zur Verfügung stellt. Die personenbezogenen Daten werden unter Verwendung des
Passagierservice-Systems der Sabre Holding Corporation verarbeitet, dessen Datenbankserver
sich                  in                 den                 USA                  befinden.
Die auf diese Weise verarbeiteten personenbezogenen Daten werden ins Ausland übermittelt.
        Aeroflot PJSC wird die personenbezogenen Passagierdaten, die der Passagier zur
Verfügung       gestellt    hat,    bei      Abschluss     des     Luftbeförderungsvertrags
gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 152 vom 27. Juli 2006 über personenbezogene Daten
verarbeiten
(einschließlich bei der Buchung eines Fluges, bei der Ticketausstellung oder bei einer
Änderung der Beförderungsbedingungen, im Falle der freiwilligen/unfreiwilligen Kündigung
der Beförderung oder nach Beendigung des Luftbeförderungsvertrags sowie auf Verlangen
der zuständigen staatlichen Behörden).
        Die Passagiere können die Tarifbestimmungen der Aeroflot PJSC und die Privilegien
der Elitemitglieder des Treueprogramms auf der Website von Aeroflot PJSC nachlesen. Wird
eine Beförderung über das Call-Center gebucht, ist der Passagier über die Bedingungen des
Luftbeförderungsvertrags und diese, für den gebuchten Flug geltenden Regeln zu informieren.

       4.2.   Flugbuchung und Ticketverkauf

        Buchungen zur Luftbeförderung von Passagieren und Gepäck können vom Passagier
oder einer von ihm autorisierten Person über das Buchungssystem von Aeroflot PJSC
(Internet,    Call-Center,     Verkaufsbüros,     Selbstbedienungsautomaten)     oder      in
Vorverkaufsstellen von autorisierten Ticket-Agenten (Internet, Call-Center, Verkaufsbüros,
Selbstbedienungsautomaten) vorgenommen werden.
        Das Ergebnis der Buchung ist die Erstellung eines elektronischen Datensatzes im
Buchungssystem von Aeroflot PJSC und die Zuordnung einer eindeutigen Buchungsnummer
(PNR). Dieser Datensatz enthält Informationen über die Beförderung, spezielle
Dienstleistungen und die personenbezogenen Daten des Passagiers. Beim Ticketkauf muss der
Passagier die Daten seines Ausweisdokuments angeben.
        Wenn die Flugbuchung zu privilegierten Bedingungen oder zu einem Sondertarif
stattfindet, muss der Passagier seinen Anspruch auf Leistungen oder auf Anwendung des
Sondertarifs durch Vorlage von entsprechenden Ausweisdokumenten nachweisen.
        Der Passagier erhält das Ticket oder den Reiseroutenbeleg des E-Tickets direkt in der
Verkaufsstelle oder per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail Adresse und kann
das Ticket selbst ausdrucken.
        Das ausgestellte Ticket und der Zahlungsbeleg für die Bezahlung der speziellen
Dienstleistungen in Papierform müssen während der gesamten Beförderung aufbewahrt
werden. Der Reiseroutenbeleg des E-Tickets und der Zahlungsbeleg für das sonstige
elektronische Dokument müssen ausgedruckt oder auf einem elektronischen Gerät gespeichert
und während der gesamten Beförderung aufbewahrt werden.
        Eine nicht im Ticket genannte Person kann das Ticket nicht nutzen, keine
Rückerstattung der Ticketkosten beantragen und ist nicht zur Beförderung zugelassen.

                            Voraussetzungen für die Buchung

        Bei der Buchung der Beförderung mit Aeroflot PJSC gibt der Passagier
seine/ihre personenbezogenen Daten an (Vor- und Nachname, zweiter Vorname,
Geburtsdatum, Serie, Nummer und Gültigkeit des Ausweisdokuments). Lehnt es der Passagier
ab, die oben genannten Daten anzugeben, kann der Flug nicht gebucht werden. Bei der
Buchung                     kann                      der                      Passagier
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