REGELN PJSC für die Passagier- und Gepäckbeförderung von Aeroflot
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Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 1 von 69 GENEHMIGT durch die Verordnung Nr. 77 von PJSC Aeroflot vom 13. Februar 2019 REGELN für die Passagier- und Gepäckbeförderung von Aeroflot PJSC
Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 2 von 69 INHALTSVERZEICHNIS 1. Anwendungsbereich ........................................................................................................... 5 2. Quellenangaben .................................................................................................................. 5 3. Begriffe, Definitionen und Abkürzungen ........................................................................... 7 4. Luftbeförderung von Passagieren ..................................................................................... 13 4.1. Die wichtigsten Geschäftsbedingungen des Luftbeförderungsvertrags ............. 13 4.2. Flugbuchung und Ticketverkauf ............................................................................ 16 4.3. Zahlungsprozess ....................................................................................................... 18 4.4. Passagierdokumente (Ticket und Gepäckschein) ................................................. 19 4.4.1. Allgemeine Bestimmungen........................................................................................ 19 4.4.2. Gültigkeit des Tickets ................................................................................................ 20 4.4.3. Verlorenes Ticket (Papierform) ................................................................................. 21 4.4.4. Andere Passagierdokumente ...................................................................................... 21 4.5. Beförderung von bestimmten Passagierkategorien .............................................. 21 4.5.1. Beförderung von Passagieren, die Anspruch auf Preisermäßigung haben ................ 21 4.5.2. Beförderung von Passagieren mit Kindern ................................................................ 21 4.5.3. Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen ........................................................ 23 4.5.4. Beförderung von Personen mit Behinderungen ......................................................... 24 4.5.5. Passagiere, die aus dem Gebiet der Russischen Föderation ausgewiesen werden (administrative Abschiebung)............................................................................................... 26 4.5.6. Beförderung von Passagieren, die Mitglieder des Programms Aeroflot Bonus sind 27 4.6. Beendigung des Luftbeförderungsvertrags ........................................................... 28 4.6.1. Rücktritt des Passagiers von der Luftbeförderung ..................................................... 28 4.6.2. Beendigung des Vertrags auf Initiative von Aeroflot PJSC ...................................... 30 4.7. Verfahren für die Berechnung der Rückerstattung im Fall einer Kündigung oder Änderung des Luftbeförderungsvertrags ................................................................ 31 4.7.1. Das Verfahren der Erstattung der Beförderungsgebühr eines Passagiers im Zusammenhang mit einer freiwilligen Beendigung des Luftbeförderungsvertrags ............. 31 4.7.2. Strafzahlung bei freiwilligem Rücktritt eines Passagiers von der gesamten Beförderung oder einer Teilstrecke der Beförderung ........................................................... 32 4.7.3. Verfahren der Tarifkalkulation im Falle einer freiwilligen Änderung des Luftbeförderungsvertrags ..................................................................................................... 32 4.7.4. Verfahren der Kalkulation des Erstattungsbetrags im Fall der Beendigung des Luftbeförderungsvertrags bei unfreiwilligem Rücktritt des Passagiers von der gesamten Beförderung oder einer Teilstrecke der Beförderung ........................................................... 33 4.7.5. Verfahren der Tarifkalkulation im Falle einer notwendigen Änderung des Luftbeförderungsvertrags ..................................................................................................... 33
Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 3 von 69 4.7.6. Verfahren der Streitbeilegung bei Rücktritt von einer Gepäckbeförderung, für die eine zusätzliche Gebühr erhoben wird.................................................................................. 34 4.8. Verfahren der Änderung eines Flugtickets und/oder einer Buchung ................. 34 5. Regeln und Vorschriften für die Beförderung von Gepäck und Handgepäck .................. 35 5.1. Freigepäckmengen für Gepäck und Handgepäck ................................................ 35 5.1.1. Allgemeine Bestimmungen........................................................................................ 35 5.1.2. Handgepäck ............................................................................................................... 35 5.1.3. Anforderungen an die Inhalte des Gepäcks/Handgepäcks......................................... 37 5.1.4. Kombinieren von Gepäck .......................................................................................... 39 5.1.5. Freigepäckmenge für aufgegebenes Gepäck ............................................................. 39 5.2. Übergepäck ............................................................................................................... 40 5.3. Beförderung von Sondergepäck ............................................................................. 40 5.3.1. Allgemeine Bestimmungen........................................................................................ 40 5.3.2. Beförderung von Haustieren in der Flugzeugkabine oder als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum des Flugzeugs ............................................................................................... 40 5.3.3. Gepäck auf einem Passagiersitzplatz ......................................................................... 43 5.3.4. Musikinstrumente ...................................................................................................... 43 5.3.5. Beförderung von Elektrorollstühlen und anderen manuellen oder elektrisch betriebenen Mobilitätshilfen ................................................................................................. 44 5.3.6. Zerbrechliches Gepäck und Gepäck, für dessen Beförderung das Unternehmen beschränkte Haftung übernimmt .......................................................................................... 44 5.3.7. Regeln für die Beförderung von Waffen ................................................................... 45 5.4. Gepäckausgabe......................................................................................................... 46 5.5. Ermittlung des Gepäckeigentümers. Nachverfolgung des aufgegebenen Gepäcks ............................................................................................................................... 47 5.5.1. Ermittlung des Gepäckeigentümers ........................................................................... 47 5.5.2. Nachverfolgung des aufgegebenen Gepäcks ............................................................. 48 5.5.3. Fehlgeleitetes und herrenloses Gepäck ...................................................................... 48 6. Passagierservice ................................................................................................................ 48 6.1. Check-in und Boarding des Passagiers .................................................................. 48 6.1.1. Check-in des Passagiers ............................................................................................. 48 6.1.2. Einsteigen (Boarding) ................................................................................................ 51 6.2. Kontrolle vor dem Flug ........................................................................................... 52 6.3. Serviceleistungen am Flughafen ............................................................................. 53 6.3.1. Am Flughafen angebotene Serviceleistungen ............................................................ 53 6.3.2. Premium-Serviceleistungen ....................................................................................... 54 6.4. Service während des Flugs ...................................................................................... 55 6.5. Serviceleistungen während Unterbrechungen der Beförderung ......................... 56
Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 4 von 69 7. Verhaltensregeln für Passagiere während der Vorflug-Services vor dem Flug und an Bord des Flugzeugs .................................................................................................................. 57 7.1. Rechte und Pflichten der Passagiere zur Einhaltung der Verhaltensregeln ...... 57 7.2. Sanktionen für den Fall, dass ein Passagier gegen die oben genannten Regeln verstößt: ............................................................................................................................... 58 7.3. Haftung der Passagiere für Verstöße gegen die Verhaltensregeln ...................... 59 7.4. Rechte des Personals von Aeroflot PJSC bezüglich der Gewährleistung der Einhaltung der Verhaltensregeln durch die Passagiere .................................................. 59 8. Vorschriften der Verkehrssicherheit für Passagiere ......................................................... 61 9. Haftpflichtversicherung .................................................................................................... 62 10. Haftung von Aeroflot PJSC und des Passagiers. Verfahren zum Geltendmachen von Ansprüchen gegen Aeroflot PJSC ............................................................................................ 63 10.1. Allgemeine Haftungsgrundsätze ............................................................................. 63 10.2. Haftung von Aeroflot PJSC .................................................................................... 64 10.2.1. Haftung von Aeroflot PJSC für Schäden am Leben oder an der Gesundheit eines Flugzeugpassagiers ............................................................................................................... 64 10.2.2. Haftung von Aeroflot PJSC für den Verlust von Gepäck, fehlende Inhalte oder die Beschädigung von Gepäck sowie des Handgepäcks des Passagiers .............................. 64 10.2.3. Haftung von Aeroflot PJSC für den Verlust von Gepäck, fehlende Inhalte oder die Beschädigung von Gepäck sowie des Handgepäcks des Passagiers .............................. 65 10.2.4. Haftung von Aeroflot PJSC für die verspätete Beförderung von Passagieren und Gepäck 66 10.2.5. Haftung von Aeroflot PJSC für Verluste, die sich aus einer Verzögerung bei der Luftbeförderung von Passagieren ergeben ........................................................................... 66 10.2.6. Vereinbarungen über die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Haftung von Aeroflot PJSC ................................................................................................................ 66 10.2.7. Haftung für Schäden, die durch eine Flugzeugkollision entstehen .................... 66 10.2.8. Höhe der Haftung für Schäden, die während der Luftbeförderung entstehen .... 67 10.3. Haftung des Passagiers ............................................................................................ 67 10.4. Verfahren und Fristen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Passagiers ...................................................................................................................... 67 10.4.1. Allgemeine Bestimmungen ................................................................................ 67 10.4.2. Zeitraum und Verfahren der Geltendmachung eines Anspruchs gegen Aeroflot PJSC im Hinblick auf die inländische Luftbeförderung ...................................................... 68 10.4.3. Zeitraum und Verfahren der Geltendmachung eines Anspruchs gegen Aeroflot PJSC im Hinblick auf die internationale Luftbeförderung ................................................... 68 10.4.4. Zum Einreichen einer Reklamation notwendige Dokumente............................. 68 11. Schlussbestimmungen ................................................................................................... 69
Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 5 von 69 1. Anwendungsbereich Diese Regeln für die Beförderung von Passagieren und Gepäck von Aeroflot PJSC (nachfolgend "Regeln" genannt) wurden auf der Grundlage des Artikels 102 des Luftfahrtgesetzes der Russischen Föderation und der Föderalen Luftfahrtbestimmungen "Allgemeine Regeln für die Luftbeförderung von Passagieren, Gepäck und Fracht sowie Anforderungen an den Service für Passagiere, Absender und Empfänger" verfasst und sind gemäß der Verordnung Nr. 82 des Ministeriums für Verkehr der Russischen Föderation vom 28. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie enthalten Informationen über die geltenden Regeln und Vorschriften der Aeroflot PJSC für die Luftbeförderung von Passagieren und Gepäck. Die Regeln gelten für die nationale und internationale Luftbeförderung von Passagieren und Gepäck , die von Aeroflot PJSC als Beförderer durchgeführt wird. Diese Regeln definieren die Rechte, Pflichten und die Haftung der Aeroflot PJSC sowie der Personen, die die Dienste von Aeroflot PJSC in Anspruch nehmen. Die Regeln gelten für die internationale Beförderung von Fluggästen, sofern sie den Vereinbarungen im Bereich des internationalen Luftverkehrs oder den Dokumenten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) oder den gültigen internationalen Verträgen und Abkommen der Russischen Föderation über den Luftverkehr nicht widersprechen. Diese Regeln sind ein integraler Bestandteil des Luftbeförderungsvertrags. Wenn ein Luftbeförderungsvertrag mit einem Passagier geschlossen wird, so tritt eine Änderung der Regeln ab dem Datum des Beförderungsdokumentes in Kraft. Diese Regeln sowie andere rechtlich bindende Dokumente, die im Zusammenhang mit diesen Regeln herausgegeben wurden, können von Aeroflot PJSC geändert und ergänzt werden. 2. Quellenangaben Diese Regeln wurden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der folgenden normativen Rechtsakte ausgearbeitet: Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen, 1999). Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen, 1929). Haager Protokoll (Protokoll in Ergänzung des Abkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die internationale Luftbeförderung, 1955). Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (Abkommen von Chicago, 1944). Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt (Montreal, 1971). Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen (Tokio, 1963). Anhang 17 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt. Sicherheit: Schutz der internationalen Zivilluftfahrt vor widerrechtlichen Eingriffen (Ausgabe 9-2011, ICAO). Regulatorische Dokumente der ICAO. Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation (Teil 2) Nr. 14-FZ vom 26. Januar 1996. Luftfahrtgesetz der Russischen Föderation Nr. 60-FZ vom 19. März 1997.
Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 6 von 69 Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation (Teil 1) Nr. 51-FZ vom 30. November 1994. Gesetzbuch der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten Nr. 195-FZ vom 30. Dezember 2001. Gesetz der Russischen Föderation Nr. 2300-1 vom 7. Februar 1992 über den Verbraucherschutz. Föderales Gesetz der Russischen Föderation Nr. 152-FZ vom 27. Juli 2006 über personenbezogene Daten. Föderales Gesetz der Russischen Föderation Nr. 150-FZ vom 13. Dezember 1996 über Waffen. Föderales Gesetz der Russischen Föderation Nr. 67-FZ vom 14. Juni 2012 über die gesetzliche Haftpflichtversicherung eines Beförderers für Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum von Passagieren und über die Entschädigung für einen solchen Schaden, verursacht in unterirdischen Verkehrsanlagen. Föderales Gesetz der Russischen Föderation über das Verfahren der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation Nr. 114-FZ vom 15. August 1996. Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1314 vom 15. Oktober 1997 über das Inkrafttreten der Bestimmungen über den Handel mit Handfeuerwaffen und anderen Waffen und der zugehörigen Munition und Patronen sowie kalten Waffen, in paramilitärischen Regierungsorganisationen. Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 814 vom 21. Juli 1998 über Maßnahmen zur Regulierung des Handels mit zivilen und dienstlichen Waffen und der zugehörigen Munition in der Russischen Föderation. Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1208 vom 15. November 2014 über das Inkrafttreten der Vorschriften zur Einhaltung der Verkehrssicherheitsregeln für Personen, die mit Verkehrsmitteln fahren oder sich in Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur oder in Verkehrsmitteln befinden, je nach Typ des Verkehrsmittels. Verordnung der Föderalen Luftfahrtbehörde der Russischen Föderation Nr. 120 und des Innenministeriums der Russischen Föderation Nr. 971 vom 30. November 1999 über das Inkrafttreten der Verordnungen über das Verfahren der Beförderung von Waffen und der zugehörigen Munition und Patronen in Zivilflugzeugen sowie über besondere Ausrüstung, die von Passagieren für die vorübergehende Aufbewahrung während eines Flugs übergeben wird. Verordnung des Ministeriums für Verkehr der Russischen Föderation Nr. 155 vom 25. September 2008 über das Inkrafttreten der Regeln für die Bildung und Anwendung von Tarifen für die planmäßige Beförderung von Passagieren und Gepäck im Luftverkehr und für die Erhebung von Gebühren im Bereich der Zivilluftfahrt. Verordnung des Ministeriums für Verkehr der Russischen Föderation Nr. 82 vom 28. Juni 2007 über das Inkrafttreten der Föderalen Luftfahrtbestimmungen "Allgemeine Regeln für die Luftbeförderung von Passagieren, Gepäck und Fracht sowie Anforderungen an den Service für Passagiere, Absender und Empfänger" (im folgenden als FAR-82 bezeichnet). Verordnung des Ministeriums für Verkehr der Russischen Föderation Nr. 104 vom 25. Juli 2007 über das Inkrafttreten der Regeln für Kontrollen vor und nach einem Flug. Verordnung des Ministeriums für Verkehr der Russischen Föderation Nr. 134 vom 8. November 2006 zur Festlegung der Form eines elektronischen Passagiertickets und Gepäckscheins in der Zivilluftfahrt.
Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 7 von 69 Verordnung des Ministeriums für Verkehr Russlands Nr. 142 vom 28. November 2005 über das Inkrafttreten der Föderalen Luftfahrtbestimmungen "Anforderungen an die Flugsicherheit für Flughäfen". Anweisungen zum Vorgehen bei der Beförderung von Waffen und der zugehörigen Munition und Patronen in Flugzeugen von Aeroflot PJSC sowie von besonderer Ausrüstung, welche von Passagieren für die vorübergehende Aufbewahrung während eines Flugs übergeben wird (RI-GD-019Kh (РИ-ГД-019Х)). Anweisungen für das Verhalten des Personals von Aeroflot PJSC im Falle einer Verletzung der Verhaltensregeln für Passagiere während eines Vorflug-Services sowie an Bord eines Flugzeugs von Aeroflot PJSC (RI-GD-012Kh (РИ-ГД-012Х)). Flugsicherheitsprogramm von Aeroflot PJSC (RD-GD-022 (РД-ГД-022)), in Kraft getreten durch die Verordnung Nr. 7/KI vom 1. Februar 2017. Rechtliche Dokumente der SkyTeam-Allianz, das Allianz-Abkommen sowie die Anforderungen an die SkyTeam-Teilnehmer vom 11. Juni 2010. Das Flugsicherheitshandbuch von Aeroflot PJSC (RD-GD-009Kh (РД-ГД-009Х)), in Kraft gesetzt durch die Verordnung Nr. 220 vom 19. Mai 2011. Handbuch für die Bodenunterstützung von Beförderungen von Aeroflot PJSC, in Kraft gesetzt durch die Verordnung Nr. 536 vom 8. Dezember 2009. Unternehmensstandard STO OP 14.0. (СТО ОП 14.0.) "Service für Passagiere von Aeroflot PJSC". Unternehmensstandard STO OP 14.0. (СТО ОП 14.0.) "Service für Passagiere. Beförderung von Minderjährigen ohne Begleitung". Unternehmensstandard STO OP 14.5. (СТО ОП 14.5.) "Service für Passagiere von Aeroflot PJSC. Service für Passagiere mit Behinderungen". Unternehmensstandard STO UK 19.10. (СТО УК 19.10.) "Qualitätssicherungsmanagement. Begriffe und Definitionen des Flugmanagementsystems". Verfahren für die Aufnahme (Registrierung), Zustellung (Ausgabe) an Bord/außerhalb des Flugzeugs von Waffen, Munition und Patronen und speziellen Geräten, die von Passagieren zur vorübergehenden Verwahrung während des Flugs am internationalen Flughafen Scheremetjewo übergeben wurden (T-5.1-27-17). 3. Begriffe, Definitionen und Abkürzungen Diese Regeln verwenden folgende Begriffe und Abkürzungen mit den entsprechenden Definitionen: Fluggesellschaft bezeichnet ein Lufttransportunternehmen zur kommerziellen Beförderung von Passagieren, Gepäck, Fracht und Post durch seine eigenen oder geleasten Flugzeuge, welches ein gültiges Luftverkehrsbetreiberzertifikat und eine Befördererlizenz besitzt; im Rahmen dieser Regeln – Public Joint Stock Company Aeroflot Russische Airlines (Aeroflot PJSC). Luftsicherheit (AS) bezeichnet den Schutz der Luftfahrt vor rechtswidrigen Eingriffen in den Luftverkehr. Luftfahrtunternehmen bezeichnet eine juristische Person, unabhängig von ihrer Organisationsform oder ihrer handelsrechtlichen Eintragung, deren Tätigkeit auf die Beförderung von Fluggästen, Gepäck, Fracht und Post im Luftverkehr und/oder auf die Erbringung von Luftverkehrsleistungen gegen eine Gebühr gerichtet ist. Luftfahrtpersonal sind Personen, die eine Berufsausbildung durchlaufen haben; die Tätigkeiten ausführen, um die Sicherheit von Flügen oder der Flugsicherheit zu
Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 8 von 69 gewährleisten, an der Organisation, Durchführung, Unterstützung und Aufrechterhaltung der Beförderung und des Betriebs von Luftfahrzeugen teilnehmen, Luftverkehrsarbeiten ausführen, an der Verwaltung des Luftraums sowie der Organisation und Aufrechterhaltung des Flugverkehrs mitwirken und in Listen von Luftfahrtspezialisten geführt werden. Die Listen der Luftfahrtspezialisten je nach Flugzeugtyp sind von den zuständigen Stellen zu genehmigen, die für die staatliche Regulierung der Tätigkeiten auf dem Gebiet der zivilen Luftfahrt, der staatlichen Luftfahrt sowie der experimentellen Luftfahrt zugelassen sind. Schadensanzeige (Property Irregularity Report – PIR) ist ein Dokument, welches durch den Beförderer in Anwesenheit des Passagiers (Empfängers) sofort nach Feststellung von verursachten Schäden am Gepäck ausgestellt wird, das mit dem Flugzeug eines oder mehrerer Beförderer transportiert wurde. Die Anzeige ist vom Beförderer und vom Passagier zu unterschreiben. Akt eines rechtswidrigen Eingriffs (AUI) bezeichnet eine unerlaubte Handlung (Unterlassung), einschließlich eines terroristischen Aktes, die den sicheren Betrieb des Transportkomplexes bedroht und die für menschliches Leben und Gesundheit oder Eigentum zu einem Schaden geführt oder eine Gefahr solcher Folgen geschaffen hat. SkyTeam-Allianz bezeichnet eine globale Allianz von Fluggesellschaften, die im Jahr 2000 gebildet wurde, um Wettbewerbsvorteile durch Synergien zwischen den Teilnehmern und die gemeinsame Bereitstellung eines einzigartigen Produkts für die Kunden zu schaffen. Aeroflot PJSC ist seit 2006 Mitglied der SkyTeam-Allianz und seit 2011 Mitglied der SkyTeam-Cargo-Allianz. SIA JSC bezeichnet die Aktiengesellschaft Internationaler Flughafen Scheremetjewo. Flughafen bezeichnet einen Komplex von Einrichtungen, einschließlich Rollfeld, Terminal und anderer für die Landung und den Start von Flugzeugen sowie für die Bereitstellung von Flugverkehrsservices bestimmte Einrichtungen sowie die für diesen Zweck erforderliche Ausrüstung, Luftfahrtpersonal und sonstige Mitarbeiter. Internationaler Flughafen bezeichnet einen Flughafen, auf dem internationale Flüge landen und abheben, der Grenz- und Zollkontrollen durchführt sowie andere Kontrollen gemäß internationalen Verträgen und föderalen Gesetzen der Russischen Föderation . Startflughafen (Ausgangspunkt) bezeichnet einen Flughafen (Punkt), an dem die Luftbeförderung gemäß dem Beförderungsdokument beginnt oder fortgesetzt wird. Zielflughafen (Zielpunkt) bezeichnet einen Flughafen (Punkt), zu dem der Beförderer gemäß Luftbeförderungsvertrag Passagiere, Fracht und Post befördert; Flughafenterminal (Passagierterminal) bezeichnet ein Gebäude, in dem die Luftfahrtservices an Flughäfen bereitgestellt werden; Aufgegebenes Gepäck (nachfolgend "Gepäck" genannt) ist für die Beförderung durch den Beförderer während des Check-in am Startflughafen, einem Transferflughafen, einem Zwischenstopp-Flughafen oder einem anderen Check-in-Punkt entgegengenommenes Gepäck. Beim Check-in werden ein Gepäckschein und ein Gepäckanhänger ausgegeben. Gepäckanhänger ist ein von Aeroflot PJSC ausgestelltes Dokument zur Identifizierung von aufgegebenem Gepäck; ein Teil des Gepäckanhängers wird von Aeroflot PJSC auf jedem aufgegebenen Gepäckstück angebracht; der andere Teil des Gepäckanhängers wird dem Passagier übergeben.
Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 9 von 69 Nicht abgeholtes Gepäck bezeichnet Gepäck, das gemäß den Angaben auf dem Gepäckanhänger am Zielflughafen (Zielpunkt) angekommen ist, aber vom Passagier nicht abgeholt oder reklamiert wurde. Ticket (Passagierflugticket) ist ein Dokument, das als Nachweis des Beförderungsvertrags der Passagiere ausgestellt wird und die Angaben über die Luftbeförderung enthält. Es gibt zwei Arten von Tickets: ein Papierticket auf einem speziellen Buchungsträger (TK), oder ein elektronisches Ticket (ET), das in elektronischer Form vorliegt und in Struktur und Inhalt der Anweisung des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation Nr. 134 vom 8. November 2006 entspricht. Buchungsträger (TK) bezeichnet genehmigte und in der vorgeschriebenen Weise registrierte Beförderungs- und Zahlungsbelege, die Eigentum des Beförderers sind und vom Beförderer oder dessen Bevollmächtigten ausgestellt werden, einschließlich Passagierflugtickets, Übergepäcktickets (EBTs), Belege für sonstige Gebühren (MCOs), Frachtbriefe usw. Waffen bezeichnet Ausrüstungen, die dazu bestimmt sind, ein Ziel zu treffen und welche eine explodierende, treibmittelhaltige, pyrotechnische oder ausstoßende Ladung oder eine Kombination daraus enthalten. Buchung (Reservierung) [eines Sitzplatzes/von Laderaum an Bord eines Flugzeugs] bezeichnet die vorab im automatischen Buchungssystem erteilte Zuweisung eines Sitzplatzes an Bord für einen Passagier und die Ablage des Gepäcks oder die Zuweisung von Volumen und Gewicht für die Beförderung von Gepäck, Fracht oder Post in einem Flugzeug für einen bestimmten Flug und an einem bestimmten Datum. Handgepäck (persönliche Gegenstände von Passagieren) bezeichnet Bekleidungsartikel und andere vom Passagier während der Flugreise bei sich behaltene Gegenstände, die nicht als Gepäck betrachtet werden. Inlandsbeförderung bezeichnet eine Luftbeförderung, bei der sich sowohl der Ausgangspunkt als auch der Zielpunkt sowie alle sonstigen Landepunkte auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden. Flugzeug bezeichnet ein Luftfahrzeug, welches sich aufgrund seiner Wechselwirkung mit der Luft in der Atmosphäre halten kann, im Gegensatz zur Interaktion mit Luft, die von einer Land- oder Wasseroberfläche reflektiert wird. Luftbeförderung bezeichnet die Beförderung von Passagieren und/oder Gepäck im Luftverkehr durch Aeroflot PJSC gemäß den Bedingungen des Luftbeförderungsvertrags; die Luftbeförderung eines Passagiers umfasst den Zeitraum vom Abschluss der Vorflug- Formalitäten vor dem Betreten des Flugzeugs (Boarding) bis zum Verlassen des Flughafens durch den Passagier unter Aufsicht von durch Aeroflot PJSC befugten Personen. Luftbeförderungsvertrag (der Vertrag) bezeichnet einen Beförderungsvertrag zwischen Aeroflot PJSC und dem Passagier im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in diesen Regeln und in den Tarifbestimmungen festgelegt sind. Zusätzliche Dienstleistungen bezeichnet Services, die dem Passagier durch Aeroflot PJSC und Dritte zur Verfügung gestellt werden, die Partner von Aeroflot PJSC im Rahmen der Beförderung sind, entsprechend den Bedingungen, die durch Aeroflot PJSC für jede spezifische Art von Dienstleistungen vorgeschrieben sind. Kontrolle bezeichnet die Durchführung einer Reihe von Maßnahmen in Bezug auf Passagiere und Gepäck durch autorisierte Personen zur Gewährleistung der Sicherheit mittels technischer oder sonstiger Mittel, um Waffen, Sprengstoffe oder andere gefährliche Geräte zu erkennen, die verwendet werden könnten, um einen rechtswidrigen Eingriff durchzuführen.
Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 10 von 69 Die Erstkontrolle wird in den Eingangsbereichen des Terminals durchgeführt. Die Vorflug- Kontrolle wird nach dem Passagier-Check-in, den Quarantäne-, Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen durchgeführt, und im Falle von internationalen Flügen auch nach Grenz-, Zoll-, Einwanderungs- und anderen Kontrollen. Flugverzögerung bezeichnet eine Änderung der im Ticket und im Flugplan angegebenen, geplanten Abflugzeit. Lounge bezeichnet einen Bereich im Terminal, der für die Bedienung der Passagiere der Business Class sowie für Mitglieder der Elitestufen des Programms Aeroflot Bonus und der Treueprogramme des SkyTeams vorgesehen ist, während diese auf das Einsteigen in das Flugzeug warten. Die Website von Aeroflot PJSC bedeutet www.aeroflot.ru. Kabinenbesatzung (leitende Flugbegleiter und Flugbegleiter) bezeichnet Besatzungsmitglieder, welche die Verpflichtungen erfüllen, mit denen sie vom Beförderer oder dem Flugkapitän für Zwecke der Flugsicherheit betraut werden, die jedoch nicht Mitglieder der Flugbesatzung sind. Check-in-Automaten bezeichnet einen Software- und Hardware-Komplex, der es Passagieren ermöglicht, basierend auf der Buchungsdatenbank den Check-in durchzuführen und selbständig eine Bordkarte zu drucken (ohne Unterstützung durch das Personal von Aeroflot PJSC). Sie werden von Aeroflot PJSC oder einem autorisierten Agenten am Flughafen (Terminal) in für Passagiere zugänglichen Bereichen aufgestellt. Serviceklasse bezeichnet den Leistungsumfang und den Komfort, der den Passagieren in Übereinstimmung mit dem Luftbeförderungsvertrag angeboten wird. Code-Sharing bezeichnet eine Vereinbarung über den gemeinsamen kommerziellen Betrieb eines Fluges durch zwei oder mehrere Fluggesellschaften, von denen eine der operative Partner ist (d. h. der Luftfahrzeugbetreiber, der die Flüge durchführt und Tickets für diese Flüge unter seinem Namen verkauft), sowie alle sonstigen Partner, die Marketing-Partner sind (d. h. sie verkaufen Tickets für den Flug des operativen Partners in deren Namen). In einem solchen Fall wird der Flug durch einen gemeinsamen Doppelcode der Parteien gekennzeichnet (der Code des operativen Partners/der Code des Marketing-Partners). Flugzeugführer (Pilot-in-Command, PIC) bezeichnet eine Person, die eine gültige Fluglizenz besitzt sowie über die notwendige Ausbildung und Erfahrung für die unabhängige Steuerung eines Flugzeugs eines bestimmten Typs verfügt und die dazu ernannt ist, einen Flug durchzuführen. Call-Center (CC) bezeichnet eine Stelle , die im Auftrag von Aeroflot PJSC als ausgelagertes Call-Center Dienstleistungen des Kundenservice bereitstellt. Flugbesatzung bezeichnet zertifizierte Besatzungsmitglieder, denen Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuerung des Flugzeugs während des Flugs zugeordnet sind. Der Reiseplan beinhaltet die Flughäfen (Punkte) des Abflugs, Umsteigens, Zwischenstopps und Ziels, die in einer bestimmten Reihenfolge auf dem Ticket angegeben sind. Reiseroutenbeleg bezeichnet einen Teil des elektronischen Tickets, der Informationen über die Passagier- und Gepäckbeförderung gemäß den Gesetzen der Russischen Föderation enthält. ICAO bezeichnet die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation.
Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 11 von 69 Internationale Beförderung bezeichnet die Beförderung auf dem Luftweg, wobei Start- und Zielpunkt in folgenden Gebieten liegen: a) in den Hoheitsgebieten von jeweils zwei Ländern; b) auf dem Gebiet eines Landes, wobei ein oder mehrere Landepunkte im Hoheitsgebiet eines anderen Landes geplant sind. Mobiles Check-in (MCI) bezeichnet eine Möglichkeit für den Passagier, den Check- in mit einem Mobiltelefon durchzuführen, was dem Passagier ermöglicht, die Zeit zu reduzieren, die er für das reguläre Check-in-Verfahren am Flughafen benötigt, sowie um seinen Flug zu bestätigen, wenn der Passagier nicht am Flughafen ist. Fehlender Inhalt bezeichnet Schäden am Gepäck, wobei der Verlust bestimmter Gegenstände oder Sachen aus dem Gepäck zu Verlusten für den Passagier führt. Ausführender Agent bezeichnet ein Unternehmen, das flugunterstützende Services für Aeroflot PJSC als ihr Beauftragter erbringt. Innerhalb dieses Dokuments gilt der obige Begriff auch für jeden Mitarbeiter eines Agenten von Aeroflot PJSC. Online-Check-in bezeichnet einen Check-in, der auf der Website von Aeroflot PJSC durchgeführt wird. Miscellaneous Charges Order (Gebührenberechnungsbeleg, MCO) bezeichnet einen nicht übertragbaren Zahlungsbeleg, ausgestellt von Aeroflot PJSC oder dessen befugten Agenten an einen Passagier, mit dessen Vorlage der Passagier die im Beleg angegebene Summe verwenden kann, um damit Ticket/E-Ticket, Übergepäck bei Flügen von Aeroflot PJSC, Hotels, Begleitung eines unbegleiteten Minderjährigen usw. zu bezahlen. Verkaufsbüro bezeichnet eine speziell ausgestattete Einrichtung für die Buchung und den Verkauf von Flugtickets von Aeroflot PJSC. Passagier bedeutet eine beförderte oder mit einem Flugzeug zu befördernde Person gemäß dem Luftbeförderungsvertrag des Passagiers. Auszuweisender Passagier bezeichnet einen Fluggast, der mit Zustimmung der Behörden legal in ein Land eingereist ist und dann eine Aufforderung von den Behörden erhalten hat, das Land zu verlassen, oder der illegal in das Land eingereist ist. Transitpassagier bezeichnet einen Fluggast, der weiter auf dem gleichen Flug befördert werden soll, mit dem er/sie an einem Zwischenflughafen (-punkt) in Übereinstimmung mit dem Luftbeförderungsvertrag angekommen ist. Transferpassagier bezeichnet einen Fluggast, der in Übereinstimmung mit dem Luftbeförderungsvertrag mit einem Flug bis zum Umsteigepunkt befördert wurde und dann mit einem anderen Flug vom gleichen oder einem anderen Beförderer weiter befördert wird. Beförderungsdokumente bezeichnen Ticket, Gepäckschein, Frachtbrief, Postfrachtbrief oder andere für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Beförderung von Passagieren, Gepäck, Fracht und Post verwendete Dokumente, die durch normative Rechtsakte der zuständigen föderalen Behörde für Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Beförderer bezeichnet einen Operator, der die Luftbeförderung von Passagieren, Gepäck, Fracht und Post durchführt und der eine Lizenz zur Durchführung von Aktivitäten im Bereich der Luftfahrt besitzt, welche der Genehmigungspflicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Russischen Föderation unterliegen.
Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 12 von 69 Flugschein bezeichnet den Teil des Tickets, der den Passagier dazu berechtigt, zwischen den darin genannten Punkten befördert zu werden. Bordkarte bezeichnet ein Dokument, das bestätigt, dass ein Passagier zur Beförderung zugelassen wurde. Die Bordkarte muss die folgenden Informationen beinhalten: Vor- und Nachname des Passagiers, Flugnummer, Ausgangs- und Zielpunkte, Datum und Uhrzeit des Reiseantritts, die späteste Boardingzeit, Check-in-Nummer, Sitzplatznummer in der Flugzeugkabine und die Nummer des Gates. Zahlungsbeleg bezeichnet ein Dokument (einen Kassenbeleg, einen Zahlungsnachweis oder einen Kontoauszug), das in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften ausgegeben wurde und die Zahlung für die gebuchte Beförderung bestätigt. Der Zahlungsbeleg ist ein Schriftstück, das den ordnungsgemäßen Abschluss des Luftbeförderungsvertrags bestätigt und bei Bezahlung in bar für den Luftbeförderungsvertrag auszugeben ist, im Falle der Ausstellung des Reiseroutenbelegs. Anspruch bezeichnet einen Anspruch auf Schadensersatz im Rahmen der Luftbeförderung gegen die Fluggesellschaft, der von einem Kunden der zivilen Luftfahrt geltend gemacht wird. Flug bedeutet einen Transportflug eines Flugzeugs (geplant oder ungeplant), durchgeführt in einer Richtung vom Anfangspunkt zum Endpunkt der Route. Kurzstreckenflug bezeichnet einen Flug mit einer Flugdauer von bis zu 3 Stunden. Mittelstreckenflug bezeichnet einen Flug mit einer Flugdauer von 3 bis zu 6 Stunden. Langstreckenflug bezeichnet einen Flug mit einer Flugdauer von mehr als 6 Stunden. Check-in bezeichnet den Prozess der Registrierung von Passagieren und Gepäck zur Beförderung auf einem bestimmten Flug; Handgepäck bezeichnet Gepäck, das keine in der Flugzeugkabine verbotenen Substanzen oder Gegenstände enthält und das der Freigepäckmenge entspricht, die der Beförderer zur sicheren Platzierung des Gepäcks in der Flugzeugkabine festgelegt hat. Zollkontrolle bei internationaler Luftbeförderung bezeichnet eine Reihe von Maßnahmen, die von den Zollbehörden durchgeführt werden, um die Einhaltung der nationalen Gesetze sicherzustellen, einschließlich Zollrecht und internationale Verträge des Staates, deren Einhaltung von den Zollbehörden zu überwachen ist, einschließlich und insbesondere die Kontrolle der Bewegungen von Flugzeugen und darin befindlicher Fracht über die Staatsgrenze hinweg sowie Gepäck und Handgepäck, beförderter Personen in den Flugzeugen, Bargeld und Währungswertsachen. Tarif bezeichnet einen ordnungsgemäß angesetzten Betrag, der vom Beförderer für die Beförderung eines Passagiers oder für die Beförderung einer Massen- oder Volumeneinheit Gepäck oder Fracht vom Ausgangspunkt zum Zielpunkt auf einer bestimmten Reiseroute verlangt wird. Service Space+ bezeichnet einen Service, der es dem Passagier ermöglicht, einen Sitz mit verbessertem Komfort in der Economy Class auszuwählen (z. B. einen Sitzplatz mit zusätzlicher Beinfreiheit). Der Service wird beim Check-in auf dem Flughafen Scheremetjewo oder anderen Flughäfen in Russland und im Ausland angeboten. Gepäckverlust bedeutet, dass das Gepäck oder ein Teil davon nicht am Flughafen angekommen ist und dass der Verlust von Aeroflot PJSC anerkannt wurde. Gepäck gilt als verloren, wenn es trotz Suche innerhalb von 21 Tagen nicht gefunden wurde, gerechnet vom Tag nach dem erwarteten
Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 13 von 69 Ankunftstag, an dem es eigentlich an den Bestimmungsort hätte ausgeliefert werden müssen. Wird das Gepäck innerhalb von 21 Tagen nicht gefunden, gilt es als vermisst. Vermisstes Gepäck bezeichnet einen Ausfall der Beförderung, wenn der Beförderer nicht in der Lage ist, das zur Beförderung aufgegebene Gepäck der berechtigten Person vor Ablauf der Aushändigungsfrist auszuhändigen, unabhängig davon, ob dies durch Verlust, Diebstahl, Falschleitung oder Verwechslung bei der Aushändigung an einem Zwischenflughafen verursacht wird. Aktueller Beförderer bezeichnet einen Beförderer oder ein vom Beförderer beauftragtes Unternehmen, das die gesamte oder einen Teil der Beförderung im Rahmen eines gemeinsam durchgeführten Flug (Code-Share) oder gemäß einem anderen Vertragsverhältnis zwischen dem aktuellen Beförderer und dem Beförderer durchführt. Besatzungsmitglied bezeichnet eine vom Beförderer ernannte Person, die während des Fluges bestimmte Aufgaben an Bord des Flugzeugs erfüllt. Die Besatzung des Flugzeugs besteht aus der Flugbesatzung (Kapitän und sonstiges Flugpersonal) sowie der Kabinenbesatzung (Flugbegleiter). Sonstiges elektronisches Dokument (Electronic Miscellaneous Document, EMD) bezeichnet ein elektronisches Dokument für die Bezahlung sonstiger Services und Gebühren, die im Ticketpreis nicht enthalten sind. Es wird auf einem speziellen Server der Fluggesellschaft gespeichert (ähnlich dem Server für elektronische Tickets). Struktur und Inhalte eines sonstigen elektronischen Dokuments (EMD) sind durch die Verordnung des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation Nr. 116 vom 18. Mai 2010 zur Festlegung der Form eines sonstigen elektronischen Dokuments vorgeschrieben. Elektronisches Flugticket (ET) bezeichnet ein elektronisches Flugticket und den Gepäckschein für die Zivilluftfahrt (nachfolgen als "E-Ticket" genannt). Es ist ein Dokument zur Bestätigung des Luftbeförderungsvertrags für einen Passagier und Gepäck, auf dem die Informationen zur Passagier- und Gepäckbeförderung in digitaler Form dargestellt werden. Das E-Ticket muss in Struktur und Inhalt mit der Verordnung Nr. 134 des Ministeriums für Verkehr, Russland vom 8. November 2006 über die Festlegung der Form eines elektronischen Flugtickets und Gepäckscheins in der Zivilluftfahrt übereinstimmen. PNR (Fluggastdatensatz) bezeichnet einen Datensatz im Buchungssystem, der sich auf einen Passagier bezieht und Informationen über die Beförderung, spezielle Dienstleistungen und persönliche Daten des Passagiers enthält. 4. Luftbeförderung von Passagieren 4.1. Die wichtigsten Geschäftsbedingungen des Luftbeförderungsvertrags In Übereinstimmung mit dem Passagier-Luftbeförderungsvertrag verpflichtet sich Aeroflot PJSC, den Passagier des Flugzeugs an den Bestimmungsort zu befördern, ihm einem Sitzplatz in einem Flugzeug anzubieten, das den Flug wie im Flugticket angegeben durchführt, und im Fall der Beförderung von Gepäck des Passagiers das Gepäck an den Bestimmungsort zu bringen und es dem Passagier oder einer zum Empfang des Gepäcks berechtigten Person auszuhändigen. Eine Beförderung, welche gemäß dem Passagier-Luftbeförderungsvertrag von Aeroflot PJSC durchgeführt wird, und andere von Aeroflot PJSC erbrachte Dienstleistungen unterliegen: den auf dem Ticket angegebenen Geschäftsbedingungen: den anwendbaren Tarifen; den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Regeln; der Gesetzgebung der Russischen Föderation;
Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 14 von 69 den Regeln des Kundentreueprogramms von Aeroflot PJSC und den Regeln der SkyTeam-Allianz. Der Luftbeförderungsvertrag wird von einem Ticket sowie – sofern der Passagier Gepäck hat – einem Gepäckschein bestätigt. Im Falle einer Diskrepanz zwischen den Angaben auf dem Ticket und den Informationen, die in der Datenbank von Aeroflot PJSC enthalten sind, hat die Datenbank Vorrang. Das Dokument, welches die Zahlung für die Beförderung bestätigt, ist der Zahlungsbeleg, der als Zahlungsnachweis für die Beförderung gilt. Der Passagier hat den Beförderungspreis entsprechend dem festgelegten Tarif zu zahlen sowie eine Gebühr für die Beförderung von Übergepäck, wenn das Gepäck die von Aeroflot PJSC festgelegte Freigepäckgrenze übersteigt. Der Luftbeförderungsvertrag ist ein öffentlicher Vertrag und in Bezug auf die Art und Weise, wie er abgeschlossen wird, ein Beitrittsvertrag, der vom Passagier verlangt, dem Luftbeförderungsvertrag entsprechend den von Aeroflot PJSC vorgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen. Der Luftbeförderungsvertrag gilt nach der ordnungsgemäßen und pünktlichen Bezahlung der Luftbeförderung als abgeschlossen. Nach der vollständigen Zahlung für die Beförderung übergibt oder sendet Aeroflot PJSC dem Passagier per E-Mail einen Reiseroutenbeleg. Ein auf einem Buchungsträger ausgestelltes Ticket darf dem Passagier nur ausgehändigt werden, sofern dieser bei der Buchung einen zusätzlichen Antrag gestellt hat. Ein E-Ticket-Reiseroutenbeleg mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer kann auf der Website von Aeroflot im Abschnitt Online Services => Buchung prüfen unter Angabe des Buchungscodes und des Nachnamens des Passagiers bezogen werden. Nach Beendigung der Beförderung steht der Reiseroutenbeleg nicht mehr zur Verfügung. Wenn Passagiere nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen, um den Reiseroutenbeleg zu beziehen, kann dieser am Flughafen vor der geplanten Abflugzeit bei einer Vertretung von Aeroflot PJSC erhalten werden. Die Zahlung der Beförderungspreises ist innerhalb der von den Tarifbestimmungen der Aeroflot PJSC festgelegten Zeit zum Zeitpunkt der Buchung fällig und hat ausschließlich mittels der Zahlungsmethoden zu erfolgen, die von Aeroflot PJSC angegeben sind. Der Luftbeförderungsvertrag gilt solange, bis Aeroflot PJSC seine Verpflichtung erfüllt hat, den Passagier und/oder das Gepäck über die im Ticket angegebene Route zu transportieren, vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner/ihrer Verpflichtungen durch den Passagier. Die Buchung und Zahlung für die Beförderung mit einem Aeroflot PJSC Flug bedeutet, dass der Passagier dem öffentlichen Luftbeförderungsvertrag gemäß den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln zugestimmt hat. Der Passagier stimmt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Luftbeförderungsvertrags sowie den Regeln in vollem Umfang und vorbehaltlos zu. Sofern die Zahlung für die Beförderung in einer Art und Weise erfolgt, die nicht den entsprechenden Regeln der Aeroflot PJSC oder von einer von Aeroflot PJSC autorisierten Organisation entspricht, gilt der Luftbeförderungsvertrag als nicht geschlossen und Aeroflot PJSC übernimmt keine Verantwortung für die Folgen einer solchen Zahlung. Im Falle eines Zahlungsverzugs oder einer anderen Verletzung der Zahlungsbedingungen gilt der Luftbeförderungsvertrag als nicht geschlossen, sofern nicht anderweitig von Aeroflot PJSC bestätigt.
Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 15 von 69 Die Verpflichtungen von Aeroflot PJSC, den Passagier mit dem Flugzeug zu transportieren, entstehen unmittelbar nach der ordnungsgemäßen und pünktlichen Zahlung für den Lufttransport. Linienflüge werden nach dem von Aeroflot PJSC generierten und in der Datenbank der Flugpläne veröffentlichten Flugplan durchgeführt. Aeroflot PJSC unternimmt alle Anstrengungen, um den Passagier und sein/ihr Gepäck in einer angemessenen Frist zu befördern. Die im Flugplan und anderen Dokumenten angegebene Zeit wird nicht garantiert und ist keine wesentliche Bedingung oder Teil des Luftbeförderungsvertrags. Aus Gründen der Flugsicherheit/Luftsicherheit oder auf Antrag einer zuständigen staatlichen Behörde hat der Beförderer das Recht, den im Ticket angegebenen Flug abzubrechen oder zu verzögern, sowie das Recht, den Flugzeugtyp und/oder die Beförderungsroute zu ändern. Im Falle einer Änderung des Flugplans trifft Aeroflot PJSC alle möglichen Maßnahmen, um die Fluggäste, mit denen ein Luftbeförderungsvertrag geschlossen wurde, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln über eine solche Änderung des Flugplans zu informieren. Aeroflot PJSC haftet nicht für das Versäumnis, den Passagier über eine Änderung im Flugplan sowie über eine Änderung des Abflug-/Ankunftsflughafens, die Flugannullierung oder Änderungen sonstiger Flugparameter zu informieren, wenn der Passagier seine Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail usw.) nicht bei der Buchung oder bei Aeroflot PJSC hinterlegt hat, oder wenn Mitarbeiter von Aeroflot PJSC/ beauftragte Vertreter mindestens einmal versucht haben, den Passagier unter jeder der angegebenen Telefonnummern zu erreichen (oder versucht haben, die angegebenen Adressen zu erreichen usw.), einschließlich den Fall, wenn der Passagier falsche Kontaktinformationen angegeben hat. In diesen Fällen entschädigt Aeroflot PJSC den Passagier nicht für die Verluste, die sich aus der fehlgeschlagenen Benachrichtigung ergeben. Wenn der Passagier Aeroflot PJSC später als 36 Stunden vor Abflug des Flugzeugs kontaktiert, um spezielle Beförderungsbedingungen gemäß Absatz 25 des FAP-82 bekanntzugeben und auszuhandeln, behält sich Aeroflot PJSC das Recht vor, die Aushandlung solcher Bedingungen abzulehnen. Die Beförderung von Passagieren und Gepäck wird zwischen den Flughäfen (Punkten) des Abflugs, des Umsteigens (Zwischenstopp) und des Ziels gemäß der im Beförderungsdokument festgelegten Reihenfolge (nachfolgend "Beförderungsroute" ) durchgeführt. Eine Änderung der in den Beförderungsdokumenten angegebenen Beförderungsroute kann in Absprache zwischen Aeroflot PJSC und dem Passagier durchgeführt werden. Wenn die Beförderungsroute durch den Passagier geändert wird, kann Aeroflot PJSC die Beförderungskosten neu berechnen. Aeroflot PJSC haftet nicht für die Sicherstellung von Anschlüssen, sofern die Beförderung auf separaten Tickets ausgestellt wurde. Aeroflot PJSC hat das Recht, seine Verpflichtungen aus dem Luftbeförderungsvertrag ganz oder teilweise an eine andere Person oder Organisation zu delegieren, einschließlich an einen anderen Beförderer. In diesem Fall muss Aeroflot PJSC den Passagier über den aktuellen Beförderer in Kenntnis setzen und der Passagier muss die Regeln des aktuellen Beförderers annehmen, sofern nichts anderes durch eine Code-Share-Vereinbarung zwischen Aeroflot PJSC und dem aktuellen Beförderer vorgesehen ist. Aeroflot PJSC bucht einen Flug, sofern der Passagier seine/ihre personenbezogenen Daten im von den geltenden Gesetzen der Russischen Föderation vorgeschriebenen Umfang
Regeln für die Passagier- und Gepäck- RI-GD-190E beförderung von Aeroflot PJSC Seite 16 von 69 zur Verfügung stellt. Die personenbezogenen Daten werden unter Verwendung des Passagierservice-Systems der Sabre Holding Corporation verarbeitet, dessen Datenbankserver sich in den USA befinden. Die auf diese Weise verarbeiteten personenbezogenen Daten werden ins Ausland übermittelt. Aeroflot PJSC wird die personenbezogenen Passagierdaten, die der Passagier zur Verfügung gestellt hat, bei Abschluss des Luftbeförderungsvertrags gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 152 vom 27. Juli 2006 über personenbezogene Daten verarbeiten (einschließlich bei der Buchung eines Fluges, bei der Ticketausstellung oder bei einer Änderung der Beförderungsbedingungen, im Falle der freiwilligen/unfreiwilligen Kündigung der Beförderung oder nach Beendigung des Luftbeförderungsvertrags sowie auf Verlangen der zuständigen staatlichen Behörden). Die Passagiere können die Tarifbestimmungen der Aeroflot PJSC und die Privilegien der Elitemitglieder des Treueprogramms auf der Website von Aeroflot PJSC nachlesen. Wird eine Beförderung über das Call-Center gebucht, ist der Passagier über die Bedingungen des Luftbeförderungsvertrags und diese, für den gebuchten Flug geltenden Regeln zu informieren. 4.2. Flugbuchung und Ticketverkauf Buchungen zur Luftbeförderung von Passagieren und Gepäck können vom Passagier oder einer von ihm autorisierten Person über das Buchungssystem von Aeroflot PJSC (Internet, Call-Center, Verkaufsbüros, Selbstbedienungsautomaten) oder in Vorverkaufsstellen von autorisierten Ticket-Agenten (Internet, Call-Center, Verkaufsbüros, Selbstbedienungsautomaten) vorgenommen werden. Das Ergebnis der Buchung ist die Erstellung eines elektronischen Datensatzes im Buchungssystem von Aeroflot PJSC und die Zuordnung einer eindeutigen Buchungsnummer (PNR). Dieser Datensatz enthält Informationen über die Beförderung, spezielle Dienstleistungen und die personenbezogenen Daten des Passagiers. Beim Ticketkauf muss der Passagier die Daten seines Ausweisdokuments angeben. Wenn die Flugbuchung zu privilegierten Bedingungen oder zu einem Sondertarif stattfindet, muss der Passagier seinen Anspruch auf Leistungen oder auf Anwendung des Sondertarifs durch Vorlage von entsprechenden Ausweisdokumenten nachweisen. Der Passagier erhält das Ticket oder den Reiseroutenbeleg des E-Tickets direkt in der Verkaufsstelle oder per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail Adresse und kann das Ticket selbst ausdrucken. Das ausgestellte Ticket und der Zahlungsbeleg für die Bezahlung der speziellen Dienstleistungen in Papierform müssen während der gesamten Beförderung aufbewahrt werden. Der Reiseroutenbeleg des E-Tickets und der Zahlungsbeleg für das sonstige elektronische Dokument müssen ausgedruckt oder auf einem elektronischen Gerät gespeichert und während der gesamten Beförderung aufbewahrt werden. Eine nicht im Ticket genannte Person kann das Ticket nicht nutzen, keine Rückerstattung der Ticketkosten beantragen und ist nicht zur Beförderung zugelassen. Voraussetzungen für die Buchung Bei der Buchung der Beförderung mit Aeroflot PJSC gibt der Passagier seine/ihre personenbezogenen Daten an (Vor- und Nachname, zweiter Vorname, Geburtsdatum, Serie, Nummer und Gültigkeit des Ausweisdokuments). Lehnt es der Passagier ab, die oben genannten Daten anzugeben, kann der Flug nicht gebucht werden. Bei der Buchung kann der Passagier
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