Ambulante Suchthilfe - LAKOST MV
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Ambulante Suchthilfe
Landesauswertung der EBIS – (einrichtungsbezogenes
Informationssystem)
Daten 2020 der Sucht- und Drogenberatungsstellen in
Mecklenburg-Vorpommern
Gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Birgit Grämke
graemke@lakost-mv.de
www.lakost-mv.deInhalt
1. Einleitung 2
2. Datenbasis 2
3. Einrichtungsmerkmale 3
3.1 Trägerschaft 3
3.2 Qualitätsmanagement 3
3.3 Kooperationen und Vernetzung 3
4. Betreuungsvolumen 4
5. Klientenbezogene Merkmale
5.1 Geschlecht 5
5.2 Altersstruktur 6
5.3 Schulabschluss 7
5.4 Ausbildungsabschluss 8
5.5 Erwerbssituation am Tag vor Betreuungsbeginn 9
5.6 Wohnsituation 9
5.7 Beziehungsstatus 10
5.8 Schwangerschaft 11
5.9 Minderjährige Kinder 11
5.10 Migration 13
5.11 Angehörige 14
5.12 Hauptdiagnosen 14
5.12.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen 16
5.12.2 Verhaltensstörungen ohne Substanzbezug 17
5.12.3 Altersstruktur nach Hauptdiagnosen 20
6. Behandlungsbezogene Merkmale
6.1 Vermittlungswege 22
6.2 Betreuungsdauer der abgeschlossenen Betreuungen 23
6.3 Betreuungsende 24
6.4 Veränderung des Zustandsbilds nach Beendigung der Beratung 25
7. Regionale Aspekte
7.1 Suchthilfeklientel in den Landkreisen und kreisfreien Städten 26
7.2 Hauptdiagnosen in den Landkreisen und kreisfreien Städten 27
7.3 Minderjährige Kinder im Haushalt lebend 29
8. Substitutionsbehandlungen M-V 29
11. Einleitung
2020 war auch für die Suchtberatungsstellen eine Herausforderung. Im ersten Lockdown
wurden die Arbeitsabläufe unterbrochen. Suchtberater*innen mussten sich teilweise um die
Versorgung der eigenen Kinder kümmern und der face-to-face Kontakt mit Klient*innen war
nicht mehr möglich.
So erfolgte dann der Kontakt mit Hilfesuchenden per Telefon oder anderen digitale Medien.
In den Einrichtungen mussten Hygienekonzepte entwickelt und Schutzmaßnahmen getroffen
werden, um wieder Klient*innen in den Einrichtungen zu beraten. Es hat sich gezeigt, dass
die digitalen Angebote eine sinnvolle Ergänzung sind, aber Beratungsgespräche mit
therapeutischem Ansatz vor Ort nicht ersetzen können.
Die ambulante Suchthilfe unterliegt einem permanenten Veränderungsprozess, bedingt durch
gesellschaftlichen Wandel und Veränderung des Konsumverhaltens. Konzepte und
Arbeitsweisen müssen immer wieder verändert, neu erstellt und/oder angepasst werden.
Erfolgreiche Suchthilfe führt insbesondere zur sozialen und gesundheitlichen Stabilisierung –
außerdem zu erheblichen Einsparungen bei Kranken-, Rentenversicherungen und anderen
Sozialleistungsträgern.
Neben der traditionellen Hilfe für Menschen mit Alkoholproblemen, mit Problemen mit illegalen
Drogen und Medikamenten, benötigen immer mehr Menschen mit Essstörungen,
pathologischem (Glücks-)Spielverhalten und anderen suchtartigen Verhaltensweisen Hilfe.
Inzwischen weiß man auch um die Hilfebedürftigkeit der Angehörigen und um die
Notwendigkeit, hier gezielte Hilfe zu leisten - insbesondere für die Kinder von Suchtkranken.
Es haben sich verstärkt Angebote für Angehörige entwickelt, die zum größten Teil auch von
den Beratungsstellen vorgehalten werden. Die Arbeit mit den Angehörigen der Suchtkranken
nimmt inzwischen bei zahlreichen Beratungsstellen einen breiten Raum ein.
Die Suchthilfestatistik dient der Darstellung des Versorgungsangebotes, der erbrachten
Leistungen und der frühzeitigen Erkennung von Problembereichen sowie auf Einrichtungs-
und Trägerebene als Arbeitshilfe bei der Betreuung ihrer Klient*innen.
Die Ergebnisse fließen in die Deutsche Suchthilfestatistik ein, die durch das
Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird.
2. Datenbasis
Der vorliegende Bericht beschreibt das Klientel der Sucht- und Drogenberatungsstellen in
Mecklenburg-Vorpommern und die in Anspruch genommenen Betreuungen im Jahr2020.
Die Statistik ergibt sich aus der Dokumentation der Sucht- und Drogenberatungsstellen,
entsprechend dem Deutschen Kerndatensatz (KDS) in EBIS - (Einrichtungs-Bezogenes-
Informationssystem).
Der vorliegende Bericht basiert auf den Daten von 25 Sucht- und Drogenberatungsstellen.
23. Einrichtungsmerkmale
3.1. Trägerschaft
23 Beratungsstellen befinden sich in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege, eine
Beratungsstelle in Trägerschaft bei einem anderen Träger und eine Beratungsstelle hat einen
privatwirtschaftlichen Träger.
3.2. Qualitätsmanagement (QM)
Bei 25 Beratungsstellen existiert ein Einrichtungskonzept. Von den 25 Einrichtungen wurde
bei 14 Einrichtungen ein QM-System implementiert und 7 wurden zertifiziert. 11 Einrichtungen
nehmen an einer externen Qualitätssicherung teil.
3.3. Kooperationen und Vernetzung
Die Tabelle zeigt auf, mit welchen Einrichtungen die Sucht- und Drogenberatungsstellen
kooperieren und ob diese mit einem schriftlichen Vertrag, einem gemeinsamen Konzept oder
einer sonstigen Vereinbarung z.B. mündlich vereinbart wurden.
Schriftlicher Gemeinsames Sonstige
Vertrag Konzept Vereinbarung
Einrichtung/Dienst der Prävention und 1 2 16
Frühintervention
Einrichtung/Dienst der Akutbehandlung 5 1 14
Einrichtung/Dienst der Beratung/Betreuung 3 3 16
Einrichtung/Dienst der Kinder-/Jugendhilfe 1 1 17
(SGB VIII)
Einrichtung/Dienst der Suchtberatung im 0 2 13
Betrieb
Einrichtung/Dienst der Beschäftigung, 6 1 12
Qualifizierung, Arbeitsförderung
Einrichtung/Dienst der Suchtbehandlung 3 2 18
Einrichtung/Dienst der Eingliederungshilfe 0 4 12
Einrichtung/Dienst der Justiz 3 1 16
Einrichtung/Dienst der Altenhilfe und Pflege 0 1 7
Einrichtung/Dienst der Selbsthilfe 1 3 19
Einrichtung/Dienst der Wohnungslosenhilfe 0 1 13
34. Betreuungsvolumen
In Mecklenburg-Vorpommern haben 2020 insgesamt 9276 Menschen Hilfe in einer Sucht- und
Drogenberatungsstelle gesucht.
Das sind 0,58 % der Gesamtbevölkerung1 in Mecklenburg-Vorpommern.
Übernahme aus
dem Jahr 2019
2921
Übernahme ins 9276 Zugänge im Jahr
Jahr 2021 Klienten* 2020
2864 innen 6355
(EBIS)
Beender im Jahr
2020
6412
1
1 Bevölkerungsentwicklung der Kreise und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern
(Faktoren der Bevölkerungsentwicklung) 2019 - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern
45. Klientenbezogene Merkmale
5.1. Geschlecht
Geschlecht
0%
24%
Männer
Frauen
divers
76%
Im Jahr 2020 kann wieder ein weiterer ganz leichter Anstieg bei Frauen, die eine
Suchtberatungsstelle aufsuchten, verzeichnet werden. Waren es in 2019 76,6 % Männer und
23,4 % Frauen, die Hilfe in Anspruch genommen haben, sind es in 2020 76 % Männer und
24 % Frauen.
Seit zwei Jahren zeigt sich, das die Anzahl der Frauen, die eine Suchtberatungsstelle
auffsuchen, steigen. Trotzdem ist es wichtig, weiter Frauen im Blick zu haben. Frauen leben
ihre Süchte häufiger im privaten als im öffentlichen Rahmen, sie bevorzugen eher diskrete,
weniger sichtbare Süchte, wie z. B. Essstörungen, Medikamentenabhängigkeit und
problematische oder süchtige Verhaltensweisen. Das führt in der Regel nicht zur Störung der
öffentlichen Ordnung, so dass ihnen von staatlicher und gesellschaftlicher Seite her weniger
auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Ressourcen und Unterstützungsangebote zur Verfügung
stehen als betroffenen Männern. Die Forschung zeigt zudem klar auf, dass Frauen und Männer
nicht nur geschlechtsspezifische Besonderheiten in der Art der Sucht, dem Suchtverlauf und
den Ursachen aufweisen, sondern, dass der Erfolg der Beratung und Behandlung grösser ist,
wenn dabei das Geschlecht angemessene Berücksichtigung findet.
Hier gilt es bei der Suchtberatung im Land weiter entsprechenden Rahmenbedingungen zu
schaffen.
55.2. Altersstruktur
unbekannt
65 +
60 -64 Jahre
55 -59 Jahre
50 -54 Jahre
45 -49 Jahre
40 - 44 Jahre
Alter
35 - 39 Jahre
30 -34 Jahre
25 -29 Jahre
20 -24 Jahre
18 -19 Jahre
15 -17 Jahre
bis 14 Jahre
0 200 400 600 800 1000 1200 1400
Anzahl der Klient*innen
Die größte Altersgruppe bei den Klient*innen sind mit 27,9 % die 30 bis 39-Jährigen, gefolgt
von den 50 bis 59-Jährigen mit 22,3 %. 3,4 % der Klient*innen sind unter 18 Jahre alt.
65.3 Schulabschluss
Schulabschluss nicht bekannt
Förderschulabschluss
Schualrt
(Fach-)Hochschulreife/Abitur
Realschulabschluss/Polytechn. Oberschule
Hauptschul-/Volksschulabschluss
kein Schulabschluss
Derzeit in Schulausbildung
0 1000 2000 3000 4000 5000
Anzahl der Klient*innen
Die größte Gruppe mit 47 % sind Klient*innen mit einem Realschulabschluss bzw. einem
Abschluss der Polytechnischen Oberschule. Die zweitgrößte Gruppe bilden mit 23,4 % die
Klient*innen mit einem Hauptschul-/Volksschulabschluss. 2,8 % Klient*innen befinden sich
derzeit noch in Ausbildung.
75.4 Ausbildungsabschluss
Ausbilsdungsabschluss nicht bekannt
abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium
Ausbildungsart
abgeschlossene Berufsausbildung
derzeit noch in der Berufsausbildung/im Studium
keine abgeschlossene Berufsausbildung
0 2000 4000 6000
Anzahl der Klient*innen
Mit 63,7 % verfügt über die Hälfte des Suchthilfeklientels über eine abgeschlossene
Berufsausbildung. Das sind 5,3 % mehr Klient*innen als 2019. 4,7 % haben einen (Fach-
)Hochschulabschluss. Demgegenüber haben 19,2 % keine abgeschlossene
Berufsausbildung.
85.5 Erwerbssituation am Tag vor Betreuungsbeginn
Erwerbssituation bei Betreuungsbeginn
Unbekannt
ohne Bezug von SGB XII-Leistungen
Bezug von SGB XII-Leistungen
Rentner / Pensionär
Hausfrau / Hausmann
Erwerbssituation
Schüler / Student
Bezug von ALG II
Bezug von ALG I
In Elternzeit, im (längerfristigen) Krankenstand
In beruflicher Rehabilitation
Sonstige Erwerbspersonen
Selbständiger / Freiberufler
Arbeiter / Angestellter / Beamter
Auszubildender
0 1000 2000 3000
Anzahl der Klient*innen
Die Gruppe der nicht Erwerbstätigen (ALG I und ALG II) war 2019 mit 32,5 % die größte. 2020
ist diese Gruppe mit 29,7 % gleich stark vertreten wie Arbeiter/Angestellte /Beamte, die
ebenfalls 29,7 % betragen. Dabei ist festzustellen, dass es im Vergleich zu 2018 und 2019 bei
der Gruppe der nicht Erwerbstätigen weiterhin eine Reduktion gab und bei der Gruppe der
Arbeiter/Angestellten/Beamten eine weitere Steigerung.
5.6 Wohnsituation
Mit 71,8 % wohnt der überwiegende Teil der Klient*innen zur Miete oder in einer
Eigentumsimmobilie.
8,3% wohnen bei anderen Personen, 4,3 % sind in einer(Fach-)Klinik oder stationären Reha
Einrichtung, 3,9 % befinden sich in der JVA, Maßregelvollzug oder Sicherungsverwahrung, 1,4
% sind im Ambulanten Betreuten Wohnen, 1,7 % leben in einem
Wohnheim/Übergangswohnheim, 0,4 % sind in einer Notunterkunft/Übernachtungsstelle
untergebracht und 0,5 % sind obdachlos. Bei 7,4% der Klient*innen ist die Wohnsituation nicht
bekannt.
95.7 Beziehungsstatus
42,4 % der Klient*innen leben alleine.
Die Klient*innen, die nicht alleine leben, leben zusammen mit:
(Mehrfachnennung ist möglich)
31,6 %
• Partner*in
14,3 % • Kind(ern)
7,3 % • Eltern(teil)
2,6 % • sonstiger/n Bezugsperson/en
5,7 % • sonstiger/n Person/en
Mit sonstige Bezugspersonen sind weitere Bezugspersonen außer Lebenspartner*innen,
Kindern oder Eltern gemeint. Dies können etwa andere Verwandte (Geschwister, Kinder über
18 Jahren, Großeltern) oder Freunde sein.
Sonstige Personen sind alle übrigen möglichen Personen, die vorher nicht aufgeführt wurden.
Dies können z.B. Menschen in einer Wohnungsgemeinschaft sein oder in einer Notunterkunft.
Im Vergleich zu 2019 ist der Anteil der Klient*innen die mit einer/m Partner*in leben, von 62,4
% 2019 auf 31,6% 2020 gesunken.
105.8 Schwangerschaft
43 Klientinnen gaben an schwanger zu sein.
Schwangerschaft
ohne Hauptdiagnose
Patholog. Spielen
And. Psychotr. Subst. / Polytoxikomanie
Hauptdiagnosen
Tabak
Stimulanzien
Cannabinoide
Opioide
Alkohol
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45
relativer Anteil der Klientinnen
5.9 Minderjährige Kinder
Minderjährige Kinder von Klient*innen
7000
6000 5725
5000
Anzahl der Klient*innen
4000
3000
2000
1366 1233
1000 651
198 103
0
Keins Ein Kind Zwei Kinder Drei Kinder Mehr Kinder unbekannt
Anzahl der Kinder
11Anzahl von minderjährigen Kindern, die im Haushalt von
Klient*innen leben
4%
8%
32% 56%
Ein Kind Zwei Kinder Drei Kinder Mehr Kinder
Bei 1406 Klient*innen leben minderjährigen Kinder im Haushalt. Damit sinkt die Anzahl von
Klient*innen, die mit einem minderjährigen Kind in einem Haushalt leben weiter. (1617 in 2018
und 1555 in 2019)
Betrachtet man die Zahlen und rechnet bei der Angabe „mehr Kinder“ mit mindestens vier
Kindern (was aber auch mehr sein können), dann sind schätzungsweise 3674 minderjährige
Kinder in Mecklenburg-Vorpommern von der Suchtkrankheit ihrer Eltern betroffen. 2201 (2019
– 2509) von diesen Kindern leben mit einem Elternteil mit Suchtproblematik in einem Haushalt
zusammen.
Die Dunkelziffer liegt sicherlich noch höher, da nur die Klient*innen erfasst werden können, die
Hilfe suchen. Da es aber zum Krankheitsbild gehört, dass Abhängige ihre Sucht abstreiten und
der Meinung sind, jederzeit mit dem Konsum der Droge aufhören zu können, kann es
manchmal Jahre dauern, bis die/der Süchtige bereit ist, sich Hilfe von außen zu holen.
125.10 Migration
keinen
8117
Migration
ausschließlich Migrations- selbst
in 3. Generation migriert
hintergrund 191
2
als Kind Unbekannt 897
von
Migranten
geboren
69
88,2 % der Beratungsgespräche wurden in deutscher Sprache geführt. Sowohl zum
Migrationshintergrund als auch zur Beratungssprache gibt es keine Unterschiede zu anderen
Jahren.
135.11 Angehörige
994 Angehörige suchten die Sucht- und Drogenberatungsstellen auf. Davon ließen sich 548
mehrfach beraten.
ANGEHÖRIGE DIE EINE SUCHTBERATUNGSSTELLE
AUFGESUCHT HABEN
Unbekannt
3% Kinder
Andere 14%
16%
Partner*in
32%
Eltern
31%
Geschwister
4%
Im Vergleich zu 2019 ist der Anteil der Eltern um 15 % gestiegen. Das lässt darauf schließen,
dass Eltern durch die Pandemie (Homeoffice und Homeschooling) entweder den Konsum der
Kinder bemerkt haben oder die Kinder durch den Lockdown (Langeweile, Freunde nicht treffen
etc.) angefangen haben zu konsumieren oder den Konsum verstärkt haben.
5.12. Hauptdiagnosen
Die diagnostischen Informationen zu den in den Einrichtungen betreuten/behandelten
Personen wurden auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen
(ICD-10) beurteilt.
Die Hauptdiagnose (HD) orientiert sich an dem für die jeweiligen Klient*innen und dem für den
jeweiligen Betreuungs-/Behandlungsfall primären Problem. Darüber hinaus erlaubt der
Kerndatensatz 3.0 die Vergabe weiterer Diagnosen, um Komorbiditäten oder polyvalente
Konsummuster abzubilden
14Hauptdiagnosen der Klient*innen der ambulanten
Suchthilfe in MV
6000 5536
5000
Anzahl der Klient*innen
4000
3000
2053
2000
1285
1000
236 84
38 6 38
0
Hauptdiagnosen
* Ohne Hauptdiagnose (HD) – Wenn im Rahmen der aktuellen Betreuung/Behandlung keine
Hauptdiagnose für den/die Klient*in gestellt wurde. Dies ist der Fall, wenn weder aktuell noch
früher die Kriterien für eine ICD-10-Diagnose erfüllt sind oder aktuell nicht die Kriterien für eine
ICD-10-Diagnose erfüllt sind, aber dies früher der Fall war.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Menschen, die wegen einer Abhängigkeits-
erkrankung oder eines schädlichen Substanzgebrauchs eine Suchtberatungsstelle in
Mecklenburg-Vorpommern aufsuchten, unverändert hoch.
Die Alkoholabhängigkeit steht in der Rangfolge der Diagnosen immer noch an erster Stelle.
Während bei Alkohol und Cannabis weiter ein Rückwärtstrend erfolgt, gibt es bei psychotropen
Substanzen/Polytoxikomanie, Stimulanzien und Kokain einen Anstieg.
Den größten Anstieg von 26.2 % gegenüber 2019 gab es bei der Diagnose andere
psychotropen Substanzen/Polytoxikomanie, gefolgt von Stimulanzien mit einer Steigerung um
14,8% sowie Kokain mit 5,4 % mehr Klient*innen.
Unter einer Polytoxikomanie versteht man den gleichzeitigen Konsum von verschiedenen
psychotrop wirkenden Substanzen. Wie die Kombination von mehreren psychoaktiven
Substanzen auf den Körper oder auf das Bewusstsein wirkt, ist kaum vorhersehbar. Die
Gründe für diesen multiplen Substanzgebrauch sind völlig unterschiedlich. So können
einerseits mehrere Suchtmittel gezielt miteinander kombiniert werden, um eine wechselseitige
Wirkungsverstärkung zu erreichen oder andererseits neue Wirkungen auszuprobieren.
Vielfach wird ein zweiter Wirkstoff auch genutzt, um Entzugserscheinungen zu mildern, um bei
einer Toleranzentwicklung die ursprüngliche Wirkung wiederherzustellen oder um das
15Herunterkommen während eines Rauschzustandes zu verzögern. Das Risiko des
kombinierten Drogenkonsums ist immens hoch und kann Körper und Psyche in
unterschiedliche Richtungen beeinflussen. Dies führt zu einer hohen Belastung und kann
schlimmstenfalls den Tod verursachen.
5.12.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
Hauptdiagnosen im Vergleich 2016 -2020
8000
7000
6000
Anzahl der Klient*innen
5000
4000
3000
2000
1000
0
2016 2017 2018 2019 2020
Die höchsten Anteile für Klient*innen mit einer Alkoholproblematik (70,8 %) sowie der
Problematik Stimulanzien ist die Gruppe mit einem Berufsabschluss. Bei der Problematik
Andere Psychotrope Substanzen / Polytoxikomanie ist es mit 44,3 % die Gruppe ohne
Ausbildung.
Mit 62 % war der Konsum von Alkohol das Hauptproblem, warum Angehörige die
Beratungsstelle aufsuchten. Mit 26,6 % folgte an zweiter Stelle der Konsum von
Cannabinoiden.
165.12.2 Verhaltensstörungen ohne Substanzbezug
Vergleich Hauptdiagnosen 2016 - 2020
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Essstörungen Pathol. Spielen Exzess. Mediennutzung ohne HD
2016 2017 2018 2019 2020
Bei den Verhaltensstörungen ohne Substanzbezug, ist in Mecklenburg-Vorpommern kein
Anstieg zu verzeichnen.
Exzessive Mediennutzung
70 %
60 %
relativer Anteil der Klient*innen
50 %
40 %
30 %
20 %
10 %
0%
Gamen Chatten Surfen Sonstiges
Art der Mediennutzung
Auch wenn bisher „Internetsucht“, „pathologisches Gaming“ oder „Computersucht“ nach ICD-
10 nicht als eigenständige Störungen diagnostiziert werden, werden aus praktischen
Erwägungen diese exzessiven Verhaltensweisen unter dem Begriff der „exzessiven
Mediennutzung“ dokumentiert.
Ein grobes Kriterium für die Dokumentation ist, dass die Nutzung über eine gemäßigte,
unproblematische Nutzung hinausgeht. Eine exzessive Mediennutzung mit Suchtcharakter
17geht häufig mit Symptomen wie einem dominanten Verlangen nach der Mediennutzung,
depressiven Verstimmungen, sozialer Isolation und der Vernachlässigung von Ausbildung
oder Beruf einher. Zudem werden auch partnerschaftliche oder familiäre Kontakte reduziert
bzw. abgebrochen.
Unter Sonstiges wird jede weitere Form unkontrollierter und exzessiver Internetnutzung
aufgeführt werden. Hierzu kann etwa der Konsum onlinepornographischen Materials zählen,
die exzessive Nutzung von oder der unkontrollierte Konsum von Angeboten auf Streaming
Portalen.
Glücksspiel - Offline
70 %
relativer Anteil der Klient*innen
60 %
50 %
40 %
30 %
20 %
10 %
0%
Automaten in Automaten kl. Spiel gr. Spiel Sportwetten Lotterie
Spielhallen Gastronomie Spielbank Spielbank
Glücksspielarten
Glücksspiel - Online
10 %
9%
relativer Anteil der Klient*innen
8%
7%
6%
5%
4%
3%
2%
1%
0%
Automatenspiel Casinospiele o. Poker Sportwetten Andere
Poker
Glücksspielarten
Bei den Glücksspielenden bilden in der ambulanten Suchtberatung Spieler*innen an
Geldspielautomaten in Spielhallen mit 64 % die größte Gruppe. Insgesamt waren in 2020 die
18Zahlen rückläufig. Auf spielsüchtige Menschen hatten die geschlossene Spielhallen in der
Corona Krise eine positive Wirkung, da die meisten Süchtigen Spieler an Geldspielautomaten
in Spielhallen sind. Betroffene weichen nach bisherigen Beobachtungen kaum auf
Onlinespiele aus.
In Mecklenburg-Vorpommern haben von den Klient*innen 25,9 % keine, 39,4 % bis 10.000 €,
11 % bis 25.000 €, 4,2 % bis 50.000 € und 4,2 % mehr als 50.000 € Schulden. 15,2 % der
Klient*innen machten keine Angaben.
Vergleicht man die Zahlen mit 2018 und 2019, dann ist festzustellen, dass die Gruppe der
Glücksspielsüchtigen, die keine Schulden haben, sich weiter verringert hat (33 % in 2018 –
28,3 % 2019). Die höchsten Schulden haben Spieler*innen an Geldspielautomaten in
Spielhallen.
Essstörungen
100 %
90 %
relativer Anteil der Klient*innen
80 %
70 %
60 %
50 %
40 %
30 %
20 %
10 %
0%
männlich weiblich
Geschlecht
Frauen leiden deutlich häufiger unter Störungen im Essverhalten. Zu den Essstörungen zählen
unter anderem die sogenannte Ess-Brech-Störung (Bulimia Nervosa), die Essanfallsstörung
und Magersucht (Anorexia Nervosa).
195.12.3 Alter nach Hauptdiagnosen
ALTER NACH HAUPTDIAGNOSEN
unter 18 Jahre 19 - 24 Jahre 25 - 29 Jahre 30 - 39 Jahre 40 - 49 Jahre 50 - 59 Jahre 60 - 64 65+
EXZESS.MEDIENNUTZUN
G
PATHOLOGISCHES
SPIELEN
MISSBR. NICHT
ABHÄNGIGKEITSERZ.
SUBST.
ESSSTÖRUNGEN
AND. PSYCHOTR. SUBST.
/ POLYTOXIKOMANIE
HAUPTDIAGNOSEN
STIMULANZIEN
KOKAIN
SEDATIVA/ HYPNOTIKA
CANNABINOIDE
OPIOIDE
ALKOHOL
ANZAHL DER KLIENT*INNEN
Bei einer Betrachtung der Altersstrukturen ist festzustellen, dass eher jüngere Klient*innen mit
einem Cannabis Problem oder exzessiver Mediennutzung in die Beratungsstellen kommen.
Mit 34,5 % ist die größte Gruppe diejenige der 25 bis 34- Jährigen, gefolgt von den 18 bis 24-
Jährigen mit 31,8 %. Mit 16,1 % folgen Jugendliche unter 18 Jahren bereits an dritter Stelle.
In dieser Gruppe sind 14,8 % der Cannabisklient*innen unter 14 Jahre alt. Trotz einer
niedrigeren Gesamtzahl in der Altersgruppe bis 18 Jahre, gab es bei den unter 14-jährigen
sieben Klient*innen mehr als 2019.
Anders gestaltet sich die Situation bei Alkohol. Das Durchschnittsalter liegt hier bei 47 Jahren.
Die Gruppe bis 29 Jahre macht hier 7,4 % der Ratsuchenden aus. Den höchsten Anteil haben
die 50 bis 59- Jährigen mit 31,5 %.
20In 2020 ist eine Steigerung bei Stimulanzien und Andere Psychotrope Substanzen /
Polytoxikomanie zu verzeichnen. Sowohl bei Stimulanzien mit 79,5 %, als auch bei Andere
Psychotrope Substanzen / Polytoxikomanie mit 48,9 % ist die größte Gruppe die der 30 – 39-
Jährigen.
Alkohol
50 - 59 Jahre
Cannabinoide
25 - 34 Jahre
Patholog. Spielen
Problematik 25 - 34 Jahre
und
größte Alters-
gruppe
Kokain
30 - 34 Jahre Exzessive
Mediennutzung
15 - 17 Jahre &
Opioide 20 - 29 Jahre
35 - 39 Jahre
216. Behandlungsbezogene Merkmale
6.1 Vermittlung in die Betreuung
Exzessive Mediennutzung
Pathol. Spielen
Essstörungen
And. Psychotr. Subst. / Polytoxikomanie
Stimulanzien
Kokain
Sedativa/ Hypnotika
Cannabinoide
Opioide
Alkohol
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Justiz/JVA/öf. Ämter Arbeitgeber/Betrieb/Schule
soz. Umgebung Arbeitsagentur/Job-Center
Professionelle Hilfe(Suchthile/Arztpraxen etc.) sonstige
Selbstmelder
43,5 % der Klient*innen sind Selbstmelder. Den höchsten Anteil der Selbstmelder gibt es bei
pathologischem Glücksspiel (67 %).
Die Vermittlung erfolgt hauptsächlich durch professionelle Hilfe (27,9 %) und durch
Justiz/JVA/öffentliche Ämter /12,5%). Durch das soziale Umfeld sind es 7,1 %.
,
226.2 Betreuungsdauer der abgeschlossenen Betreuungen 2020
Betreungsdauer
bis 4 Wochen
bis 8 Wochen
bis 12 Wochen
bis 6 Monate
Zeitraum
bis 9 Monate
bis 12 Monate
bis 24 Monate
mehr als 24 Monate
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
relativer Anteil der Klient*innen
Alkohol Opioide
Cannabinoide Sedativa
Kokain Stimulanzien
And. Psychotr. Subst. / Polytoxikomanie Essstörungen
Pathol. Spielen Exzessive Mediennutzung
20 % der Klient*innen waren Einmalkontakte. 36,6 % hatten 2 bis 5 Kontakte, 16,7 % hatten 6
bis 10 Kontakte, 17,9 % hatten 11 bis 29 und 8,2% mehr als 30 Kontakte in der Beratungsstelle.
236.3 Betreuungsende
BETREUUNGSENDE
unbekannt 617
vorzeitig aus therapeutischen Gründen 268
21
verstorben
Grund der Beendigung
63
außerplanm. Wechsel/Verlegung
12
Abbruch durch Einrichtung
Abbruch durch Klient*in 1664
planmäßiger Wechsel 659
regulär 3108
0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500
Anzahl der Klient*innen
246.4 Veränderung des Zustandsbilds nach Beendigung der Beratung
Zustandsbild nach Beendigung der Beratung
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
gebessert unverändert verschlechtert neu aufgetreten unbekannt
Die Berater*innen schätzen am Betreuungsende die Situation der Klient*innen ein in Bezug
auf die anfangs als belastend/problematisch eingeschätzten Bereiche.
Bei 51,5 % der Klient*innen wurde am Betreuungsende eine Verbesserung festgestellt. 32,5
% wiesen eine unveränderte Suchtproblematik auf. Bei 13 % ist der Zustand unbekannt, bei
2,6 % hat sich die Problematik verschlechtert und bei 0,5% ist diese wieder neu aufgetreten.
257. Regionale Aspekte
7.1 Suchthilfeklientel in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Der Anteil von Menschen, der in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Suchtberatung
in Anspruch nimmt, liegt, berechnet auf die Einwohnerzahl der Kreise und Städte2, zwischen
0,35 % und 0,87 %.
ANTEIL DER BEVÖLERUNG IN DEN LANDKREISEN UND
K R E I S F R E I E N S TÄ D T E N M V S M I T E I N E R
S U C H T P R O B L E M AT I K
LK Mecklenburgische-Seenplatte 0,81%
LK Vorpommern-Greifswald 0,49%
Landkreise und kreisfreie Städte
LK Vorpommern-Rügen 0,41%
LK Nordwestmecklenburg 0,42%
LK Ludwigslust-Parchim 0,35%
LK Rostock 0,46%
Landeshauptstadt Schwerin 0,86%
Hansestadt Rostock 0,87%
Prozentualer Anteil
In allen Landkreisen hat sich der Frauenanteil beim Suchthilfeklientel erhöht. Mit 30 % ist in
der Hansestadt Rostock der Frauenanteil am höchsten und mit 19,8% im Landkreis
Nordwestmecklenburg am niedrigsten. In 2019 war der Frauenanteil im Landkreis
Vorpommern-Rügen mit 17,9% am geringsten.
2
Stand 2020 - Statista GmbH
267.2 Hauptdiagnosen in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Alkohol ist die Hauptproblematik in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Aufgrund der
Hauptdiagnosen des Suchthilfeklientels ist festzustellen, dass der Landkreis Ludwigslust-
Parchim mit 72,1 % Klienten*innen mit einem Alkoholproblem an erster Stelle liegt, gefolgt
vom Landkreis Vorpommern – Rügen mit 68,4 % und dem Landkreis Nordwestmecklenburg
mit 65,1 %.
Alkoholproblematik
Anteil der Störungen durch Alkohol an allen Hauptdiagnosen der
Klient*innen aus den Landkreisen und kreisfreien Städten MVs
LK Mecklenburgische-Seenplatte
LK Vorpommern-Greifswald
Landkreise und kreisfreie Städten
LK Vorpommern-Rügen
LK Nordwestmecklenburg
LK Ludwigslust-Parchim
LK Rostock
Landeshauptstadt Schwerin
0 10 20 30 40 50 60 70 80
Prozentualer Anteil der Klient*innen
27Cannabisproblematik
Cannabinoide sind in allen Landkreisen und Städten die zweitgrößte Hauptdiagnose.
Anteil der Störungen durch Cannabis an allen Hauptdiagnosen der
Klient*innen aus den Landkreisen und kreisfreinen Städten MVs
LK Mecklenburgische-Seenplatte
LK Vorpommern-Greifswald
Landkreise und kreisfreie Städte
LK Vorpommern-Rügen
LK Nordwestmecklenburg
LK Ludwigslust-Parchim
LK Rostock
Landeshauptstadt Schwerin
Hansestadt Rostock
-1 1 3 5 7 9 11 13
Prozentualer Anteil der Klient*innen
Nachdem es in 2019 im Landkreis Vorpommern- Greifswald die größte Senkung von 12,4 %
auf 11,3 % gab, hat der Landkreis in 2020 den größten Anstieg von Klient*innen mit einer
Cannabisproblematik, der höher ist als 2018. (11,3 % 2019 auf 12,8% 2020) Steigerungen
gab es auch im Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie Vorpommern-Rügen.
Kokainproblematik
Den größten Anteil mit 2,4 % der Klienten*innen mit einer Kokainproblematik hat der Landkreis
Nordwestmecklenburg, gefolgt vom Landkreis Vorpommern-Rügen und den Städten Schwerin
und Rostock mit jeweils 1,5 %. Den niedrigsten Anteil hat der Landkreis Vorpommern –
Greifwald mit 0,8 %.
Stimulanzienproblematik
Bei den Klient*innen in den Landkreisen und kreisfreien Städten hat die Landeshauptstadt
Schwerin mit 7,2 % den größten Anteil an Klient*innen mit schädlichem Gebrauch von
Stimulanzien, gefolgt vom Landkreis Nordwestmecklenburg mit 6,3 % und dem Landkreis
Ludwigslust-Parchim mit 5,9 %. Den niedrigsten Anteil mit 2,4 % hat der Landkreis Rostock.
287.3 Minderjährige Kinder im Haushalt lebend
Kinder suchtkranker Eltern sind besonders gefährdet, später selbst eine Sucht oder eine
seelische Störung zu entwickeln. Im aktuellen Berichtszeitraum 2020 wurden 1406 Menschen
mit Suchtproblemen erfasst, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebte.
Die Dunkelziffer wird noch viel höher liegen, da viele Suchterkrankte keine Beratungsangebote
in Anspruch nehmen und somit nicht erfasst werden.
Im Vergleich zu 2019 ist festzustellen, dass es in keinem Landkreis und kreisfreien Stadt
große Veränderungen gibt.
MINDERJÄHRIGE KINDER IM
HAUSHALT LEBEND
LK Mecklenburgische-Seenplatte 432
LK Vorpommern-Greifswald 396
Landkreise und kreisfreie Städte
LK Vorpommern-Rügen 258
LK Nordwestmecklenburg 151
LK Ludwigslust-Parchim 227
LK Rostock 200
Landeshauptstadt Schwerin 167
Hansestadt Rostock 370
50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 550
Anzahl der minderjährigen Kinder
8. Substitutionsbehandlungen M-V
Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt im Auftrag
der Bundesländer ein Register mit Daten über das Verschreiben von Substitutionsmitteln
(Substitutionsregister). Rechtsgrundlage hierfür ist § 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz
(BtMG) in Verbindung mit § 5b der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).
Anzahl gemeldeter Substitutionspatienten und substituierender Ärzte
In Mecklenburg- Vorpommern gab es 304 gemeldete Patienten (Stichtag 1.07.2020), die von
30 substituierende Ärzten betreut werden.
Im Jahr 2020 gab es 10 polizeilich bekannte Rauschgifttote (2019: 5).
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