Ambulante Suchthilfe - LAKOST MV
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Ambulante Suchthilfe Landesauswertung der EBIS – (einrichtungsbezogenes Informationssystem) Daten 2020 der Sucht- und Drogenberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern Gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Birgit Grämke graemke@lakost-mv.de www.lakost-mv.de
Inhalt 1. Einleitung 2 2. Datenbasis 2 3. Einrichtungsmerkmale 3 3.1 Trägerschaft 3 3.2 Qualitätsmanagement 3 3.3 Kooperationen und Vernetzung 3 4. Betreuungsvolumen 4 5. Klientenbezogene Merkmale 5.1 Geschlecht 5 5.2 Altersstruktur 6 5.3 Schulabschluss 7 5.4 Ausbildungsabschluss 8 5.5 Erwerbssituation am Tag vor Betreuungsbeginn 9 5.6 Wohnsituation 9 5.7 Beziehungsstatus 10 5.8 Schwangerschaft 11 5.9 Minderjährige Kinder 11 5.10 Migration 13 5.11 Angehörige 14 5.12 Hauptdiagnosen 14 5.12.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen 16 5.12.2 Verhaltensstörungen ohne Substanzbezug 17 5.12.3 Altersstruktur nach Hauptdiagnosen 20 6. Behandlungsbezogene Merkmale 6.1 Vermittlungswege 22 6.2 Betreuungsdauer der abgeschlossenen Betreuungen 23 6.3 Betreuungsende 24 6.4 Veränderung des Zustandsbilds nach Beendigung der Beratung 25 7. Regionale Aspekte 7.1 Suchthilfeklientel in den Landkreisen und kreisfreien Städten 26 7.2 Hauptdiagnosen in den Landkreisen und kreisfreien Städten 27 7.3 Minderjährige Kinder im Haushalt lebend 29 8. Substitutionsbehandlungen M-V 29 1
1. Einleitung 2020 war auch für die Suchtberatungsstellen eine Herausforderung. Im ersten Lockdown wurden die Arbeitsabläufe unterbrochen. Suchtberater*innen mussten sich teilweise um die Versorgung der eigenen Kinder kümmern und der face-to-face Kontakt mit Klient*innen war nicht mehr möglich. So erfolgte dann der Kontakt mit Hilfesuchenden per Telefon oder anderen digitale Medien. In den Einrichtungen mussten Hygienekonzepte entwickelt und Schutzmaßnahmen getroffen werden, um wieder Klient*innen in den Einrichtungen zu beraten. Es hat sich gezeigt, dass die digitalen Angebote eine sinnvolle Ergänzung sind, aber Beratungsgespräche mit therapeutischem Ansatz vor Ort nicht ersetzen können. Die ambulante Suchthilfe unterliegt einem permanenten Veränderungsprozess, bedingt durch gesellschaftlichen Wandel und Veränderung des Konsumverhaltens. Konzepte und Arbeitsweisen müssen immer wieder verändert, neu erstellt und/oder angepasst werden. Erfolgreiche Suchthilfe führt insbesondere zur sozialen und gesundheitlichen Stabilisierung – außerdem zu erheblichen Einsparungen bei Kranken-, Rentenversicherungen und anderen Sozialleistungsträgern. Neben der traditionellen Hilfe für Menschen mit Alkoholproblemen, mit Problemen mit illegalen Drogen und Medikamenten, benötigen immer mehr Menschen mit Essstörungen, pathologischem (Glücks-)Spielverhalten und anderen suchtartigen Verhaltensweisen Hilfe. Inzwischen weiß man auch um die Hilfebedürftigkeit der Angehörigen und um die Notwendigkeit, hier gezielte Hilfe zu leisten - insbesondere für die Kinder von Suchtkranken. Es haben sich verstärkt Angebote für Angehörige entwickelt, die zum größten Teil auch von den Beratungsstellen vorgehalten werden. Die Arbeit mit den Angehörigen der Suchtkranken nimmt inzwischen bei zahlreichen Beratungsstellen einen breiten Raum ein. Die Suchthilfestatistik dient der Darstellung des Versorgungsangebotes, der erbrachten Leistungen und der frühzeitigen Erkennung von Problembereichen sowie auf Einrichtungs- und Trägerebene als Arbeitshilfe bei der Betreuung ihrer Klient*innen. Die Ergebnisse fließen in die Deutsche Suchthilfestatistik ein, die durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird. 2. Datenbasis Der vorliegende Bericht beschreibt das Klientel der Sucht- und Drogenberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern und die in Anspruch genommenen Betreuungen im Jahr2020. Die Statistik ergibt sich aus der Dokumentation der Sucht- und Drogenberatungsstellen, entsprechend dem Deutschen Kerndatensatz (KDS) in EBIS - (Einrichtungs-Bezogenes- Informationssystem). Der vorliegende Bericht basiert auf den Daten von 25 Sucht- und Drogenberatungsstellen. 2
3. Einrichtungsmerkmale 3.1. Trägerschaft 23 Beratungsstellen befinden sich in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege, eine Beratungsstelle in Trägerschaft bei einem anderen Träger und eine Beratungsstelle hat einen privatwirtschaftlichen Träger. 3.2. Qualitätsmanagement (QM) Bei 25 Beratungsstellen existiert ein Einrichtungskonzept. Von den 25 Einrichtungen wurde bei 14 Einrichtungen ein QM-System implementiert und 7 wurden zertifiziert. 11 Einrichtungen nehmen an einer externen Qualitätssicherung teil. 3.3. Kooperationen und Vernetzung Die Tabelle zeigt auf, mit welchen Einrichtungen die Sucht- und Drogenberatungsstellen kooperieren und ob diese mit einem schriftlichen Vertrag, einem gemeinsamen Konzept oder einer sonstigen Vereinbarung z.B. mündlich vereinbart wurden. Schriftlicher Gemeinsames Sonstige Vertrag Konzept Vereinbarung Einrichtung/Dienst der Prävention und 1 2 16 Frühintervention Einrichtung/Dienst der Akutbehandlung 5 1 14 Einrichtung/Dienst der Beratung/Betreuung 3 3 16 Einrichtung/Dienst der Kinder-/Jugendhilfe 1 1 17 (SGB VIII) Einrichtung/Dienst der Suchtberatung im 0 2 13 Betrieb Einrichtung/Dienst der Beschäftigung, 6 1 12 Qualifizierung, Arbeitsförderung Einrichtung/Dienst der Suchtbehandlung 3 2 18 Einrichtung/Dienst der Eingliederungshilfe 0 4 12 Einrichtung/Dienst der Justiz 3 1 16 Einrichtung/Dienst der Altenhilfe und Pflege 0 1 7 Einrichtung/Dienst der Selbsthilfe 1 3 19 Einrichtung/Dienst der Wohnungslosenhilfe 0 1 13 3
4. Betreuungsvolumen In Mecklenburg-Vorpommern haben 2020 insgesamt 9276 Menschen Hilfe in einer Sucht- und Drogenberatungsstelle gesucht. Das sind 0,58 % der Gesamtbevölkerung1 in Mecklenburg-Vorpommern. Übernahme aus dem Jahr 2019 2921 Übernahme ins 9276 Zugänge im Jahr Jahr 2021 Klienten* 2020 2864 innen 6355 (EBIS) Beender im Jahr 2020 6412 1 1 Bevölkerungsentwicklung der Kreise und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Faktoren der Bevölkerungsentwicklung) 2019 - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern 4
5. Klientenbezogene Merkmale 5.1. Geschlecht Geschlecht 0% 24% Männer Frauen divers 76% Im Jahr 2020 kann wieder ein weiterer ganz leichter Anstieg bei Frauen, die eine Suchtberatungsstelle aufsuchten, verzeichnet werden. Waren es in 2019 76,6 % Männer und 23,4 % Frauen, die Hilfe in Anspruch genommen haben, sind es in 2020 76 % Männer und 24 % Frauen. Seit zwei Jahren zeigt sich, das die Anzahl der Frauen, die eine Suchtberatungsstelle auffsuchen, steigen. Trotzdem ist es wichtig, weiter Frauen im Blick zu haben. Frauen leben ihre Süchte häufiger im privaten als im öffentlichen Rahmen, sie bevorzugen eher diskrete, weniger sichtbare Süchte, wie z. B. Essstörungen, Medikamentenabhängigkeit und problematische oder süchtige Verhaltensweisen. Das führt in der Regel nicht zur Störung der öffentlichen Ordnung, so dass ihnen von staatlicher und gesellschaftlicher Seite her weniger auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Ressourcen und Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen als betroffenen Männern. Die Forschung zeigt zudem klar auf, dass Frauen und Männer nicht nur geschlechtsspezifische Besonderheiten in der Art der Sucht, dem Suchtverlauf und den Ursachen aufweisen, sondern, dass der Erfolg der Beratung und Behandlung grösser ist, wenn dabei das Geschlecht angemessene Berücksichtigung findet. Hier gilt es bei der Suchtberatung im Land weiter entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. 5
5.2. Altersstruktur unbekannt 65 + 60 -64 Jahre 55 -59 Jahre 50 -54 Jahre 45 -49 Jahre 40 - 44 Jahre Alter 35 - 39 Jahre 30 -34 Jahre 25 -29 Jahre 20 -24 Jahre 18 -19 Jahre 15 -17 Jahre bis 14 Jahre 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 Anzahl der Klient*innen Die größte Altersgruppe bei den Klient*innen sind mit 27,9 % die 30 bis 39-Jährigen, gefolgt von den 50 bis 59-Jährigen mit 22,3 %. 3,4 % der Klient*innen sind unter 18 Jahre alt. 6
5.3 Schulabschluss Schulabschluss nicht bekannt Förderschulabschluss Schualrt (Fach-)Hochschulreife/Abitur Realschulabschluss/Polytechn. Oberschule Hauptschul-/Volksschulabschluss kein Schulabschluss Derzeit in Schulausbildung 0 1000 2000 3000 4000 5000 Anzahl der Klient*innen Die größte Gruppe mit 47 % sind Klient*innen mit einem Realschulabschluss bzw. einem Abschluss der Polytechnischen Oberschule. Die zweitgrößte Gruppe bilden mit 23,4 % die Klient*innen mit einem Hauptschul-/Volksschulabschluss. 2,8 % Klient*innen befinden sich derzeit noch in Ausbildung. 7
5.4 Ausbildungsabschluss Ausbilsdungsabschluss nicht bekannt abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium Ausbildungsart abgeschlossene Berufsausbildung derzeit noch in der Berufsausbildung/im Studium keine abgeschlossene Berufsausbildung 0 2000 4000 6000 Anzahl der Klient*innen Mit 63,7 % verfügt über die Hälfte des Suchthilfeklientels über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Das sind 5,3 % mehr Klient*innen als 2019. 4,7 % haben einen (Fach- )Hochschulabschluss. Demgegenüber haben 19,2 % keine abgeschlossene Berufsausbildung. 8
5.5 Erwerbssituation am Tag vor Betreuungsbeginn Erwerbssituation bei Betreuungsbeginn Unbekannt ohne Bezug von SGB XII-Leistungen Bezug von SGB XII-Leistungen Rentner / Pensionär Hausfrau / Hausmann Erwerbssituation Schüler / Student Bezug von ALG II Bezug von ALG I In Elternzeit, im (längerfristigen) Krankenstand In beruflicher Rehabilitation Sonstige Erwerbspersonen Selbständiger / Freiberufler Arbeiter / Angestellter / Beamter Auszubildender 0 1000 2000 3000 Anzahl der Klient*innen Die Gruppe der nicht Erwerbstätigen (ALG I und ALG II) war 2019 mit 32,5 % die größte. 2020 ist diese Gruppe mit 29,7 % gleich stark vertreten wie Arbeiter/Angestellte /Beamte, die ebenfalls 29,7 % betragen. Dabei ist festzustellen, dass es im Vergleich zu 2018 und 2019 bei der Gruppe der nicht Erwerbstätigen weiterhin eine Reduktion gab und bei der Gruppe der Arbeiter/Angestellten/Beamten eine weitere Steigerung. 5.6 Wohnsituation Mit 71,8 % wohnt der überwiegende Teil der Klient*innen zur Miete oder in einer Eigentumsimmobilie. 8,3% wohnen bei anderen Personen, 4,3 % sind in einer(Fach-)Klinik oder stationären Reha Einrichtung, 3,9 % befinden sich in der JVA, Maßregelvollzug oder Sicherungsverwahrung, 1,4 % sind im Ambulanten Betreuten Wohnen, 1,7 % leben in einem Wohnheim/Übergangswohnheim, 0,4 % sind in einer Notunterkunft/Übernachtungsstelle untergebracht und 0,5 % sind obdachlos. Bei 7,4% der Klient*innen ist die Wohnsituation nicht bekannt. 9
5.7 Beziehungsstatus 42,4 % der Klient*innen leben alleine. Die Klient*innen, die nicht alleine leben, leben zusammen mit: (Mehrfachnennung ist möglich) 31,6 % • Partner*in 14,3 % • Kind(ern) 7,3 % • Eltern(teil) 2,6 % • sonstiger/n Bezugsperson/en 5,7 % • sonstiger/n Person/en Mit sonstige Bezugspersonen sind weitere Bezugspersonen außer Lebenspartner*innen, Kindern oder Eltern gemeint. Dies können etwa andere Verwandte (Geschwister, Kinder über 18 Jahren, Großeltern) oder Freunde sein. Sonstige Personen sind alle übrigen möglichen Personen, die vorher nicht aufgeführt wurden. Dies können z.B. Menschen in einer Wohnungsgemeinschaft sein oder in einer Notunterkunft. Im Vergleich zu 2019 ist der Anteil der Klient*innen die mit einer/m Partner*in leben, von 62,4 % 2019 auf 31,6% 2020 gesunken. 10
5.8 Schwangerschaft 43 Klientinnen gaben an schwanger zu sein. Schwangerschaft ohne Hauptdiagnose Patholog. Spielen And. Psychotr. Subst. / Polytoxikomanie Hauptdiagnosen Tabak Stimulanzien Cannabinoide Opioide Alkohol 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 relativer Anteil der Klientinnen 5.9 Minderjährige Kinder Minderjährige Kinder von Klient*innen 7000 6000 5725 5000 Anzahl der Klient*innen 4000 3000 2000 1366 1233 1000 651 198 103 0 Keins Ein Kind Zwei Kinder Drei Kinder Mehr Kinder unbekannt Anzahl der Kinder 11
Anzahl von minderjährigen Kindern, die im Haushalt von Klient*innen leben 4% 8% 32% 56% Ein Kind Zwei Kinder Drei Kinder Mehr Kinder Bei 1406 Klient*innen leben minderjährigen Kinder im Haushalt. Damit sinkt die Anzahl von Klient*innen, die mit einem minderjährigen Kind in einem Haushalt leben weiter. (1617 in 2018 und 1555 in 2019) Betrachtet man die Zahlen und rechnet bei der Angabe „mehr Kinder“ mit mindestens vier Kindern (was aber auch mehr sein können), dann sind schätzungsweise 3674 minderjährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern von der Suchtkrankheit ihrer Eltern betroffen. 2201 (2019 – 2509) von diesen Kindern leben mit einem Elternteil mit Suchtproblematik in einem Haushalt zusammen. Die Dunkelziffer liegt sicherlich noch höher, da nur die Klient*innen erfasst werden können, die Hilfe suchen. Da es aber zum Krankheitsbild gehört, dass Abhängige ihre Sucht abstreiten und der Meinung sind, jederzeit mit dem Konsum der Droge aufhören zu können, kann es manchmal Jahre dauern, bis die/der Süchtige bereit ist, sich Hilfe von außen zu holen. 12
5.10 Migration keinen 8117 Migration ausschließlich Migrations- selbst in 3. Generation migriert hintergrund 191 2 als Kind Unbekannt 897 von Migranten geboren 69 88,2 % der Beratungsgespräche wurden in deutscher Sprache geführt. Sowohl zum Migrationshintergrund als auch zur Beratungssprache gibt es keine Unterschiede zu anderen Jahren. 13
5.11 Angehörige 994 Angehörige suchten die Sucht- und Drogenberatungsstellen auf. Davon ließen sich 548 mehrfach beraten. ANGEHÖRIGE DIE EINE SUCHTBERATUNGSSTELLE AUFGESUCHT HABEN Unbekannt 3% Kinder Andere 14% 16% Partner*in 32% Eltern 31% Geschwister 4% Im Vergleich zu 2019 ist der Anteil der Eltern um 15 % gestiegen. Das lässt darauf schließen, dass Eltern durch die Pandemie (Homeoffice und Homeschooling) entweder den Konsum der Kinder bemerkt haben oder die Kinder durch den Lockdown (Langeweile, Freunde nicht treffen etc.) angefangen haben zu konsumieren oder den Konsum verstärkt haben. 5.12. Hauptdiagnosen Die diagnostischen Informationen zu den in den Einrichtungen betreuten/behandelten Personen wurden auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10) beurteilt. Die Hauptdiagnose (HD) orientiert sich an dem für die jeweiligen Klient*innen und dem für den jeweiligen Betreuungs-/Behandlungsfall primären Problem. Darüber hinaus erlaubt der Kerndatensatz 3.0 die Vergabe weiterer Diagnosen, um Komorbiditäten oder polyvalente Konsummuster abzubilden 14
Hauptdiagnosen der Klient*innen der ambulanten Suchthilfe in MV 6000 5536 5000 Anzahl der Klient*innen 4000 3000 2053 2000 1285 1000 236 84 38 6 38 0 Hauptdiagnosen * Ohne Hauptdiagnose (HD) – Wenn im Rahmen der aktuellen Betreuung/Behandlung keine Hauptdiagnose für den/die Klient*in gestellt wurde. Dies ist der Fall, wenn weder aktuell noch früher die Kriterien für eine ICD-10-Diagnose erfüllt sind oder aktuell nicht die Kriterien für eine ICD-10-Diagnose erfüllt sind, aber dies früher der Fall war. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Menschen, die wegen einer Abhängigkeits- erkrankung oder eines schädlichen Substanzgebrauchs eine Suchtberatungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern aufsuchten, unverändert hoch. Die Alkoholabhängigkeit steht in der Rangfolge der Diagnosen immer noch an erster Stelle. Während bei Alkohol und Cannabis weiter ein Rückwärtstrend erfolgt, gibt es bei psychotropen Substanzen/Polytoxikomanie, Stimulanzien und Kokain einen Anstieg. Den größten Anstieg von 26.2 % gegenüber 2019 gab es bei der Diagnose andere psychotropen Substanzen/Polytoxikomanie, gefolgt von Stimulanzien mit einer Steigerung um 14,8% sowie Kokain mit 5,4 % mehr Klient*innen. Unter einer Polytoxikomanie versteht man den gleichzeitigen Konsum von verschiedenen psychotrop wirkenden Substanzen. Wie die Kombination von mehreren psychoaktiven Substanzen auf den Körper oder auf das Bewusstsein wirkt, ist kaum vorhersehbar. Die Gründe für diesen multiplen Substanzgebrauch sind völlig unterschiedlich. So können einerseits mehrere Suchtmittel gezielt miteinander kombiniert werden, um eine wechselseitige Wirkungsverstärkung zu erreichen oder andererseits neue Wirkungen auszuprobieren. Vielfach wird ein zweiter Wirkstoff auch genutzt, um Entzugserscheinungen zu mildern, um bei einer Toleranzentwicklung die ursprüngliche Wirkung wiederherzustellen oder um das 15
Herunterkommen während eines Rauschzustandes zu verzögern. Das Risiko des kombinierten Drogenkonsums ist immens hoch und kann Körper und Psyche in unterschiedliche Richtungen beeinflussen. Dies führt zu einer hohen Belastung und kann schlimmstenfalls den Tod verursachen. 5.12.1 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen Hauptdiagnosen im Vergleich 2016 -2020 8000 7000 6000 Anzahl der Klient*innen 5000 4000 3000 2000 1000 0 2016 2017 2018 2019 2020 Die höchsten Anteile für Klient*innen mit einer Alkoholproblematik (70,8 %) sowie der Problematik Stimulanzien ist die Gruppe mit einem Berufsabschluss. Bei der Problematik Andere Psychotrope Substanzen / Polytoxikomanie ist es mit 44,3 % die Gruppe ohne Ausbildung. Mit 62 % war der Konsum von Alkohol das Hauptproblem, warum Angehörige die Beratungsstelle aufsuchten. Mit 26,6 % folgte an zweiter Stelle der Konsum von Cannabinoiden. 16
5.12.2 Verhaltensstörungen ohne Substanzbezug Vergleich Hauptdiagnosen 2016 - 2020 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Essstörungen Pathol. Spielen Exzess. Mediennutzung ohne HD 2016 2017 2018 2019 2020 Bei den Verhaltensstörungen ohne Substanzbezug, ist in Mecklenburg-Vorpommern kein Anstieg zu verzeichnen. Exzessive Mediennutzung 70 % 60 % relativer Anteil der Klient*innen 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% Gamen Chatten Surfen Sonstiges Art der Mediennutzung Auch wenn bisher „Internetsucht“, „pathologisches Gaming“ oder „Computersucht“ nach ICD- 10 nicht als eigenständige Störungen diagnostiziert werden, werden aus praktischen Erwägungen diese exzessiven Verhaltensweisen unter dem Begriff der „exzessiven Mediennutzung“ dokumentiert. Ein grobes Kriterium für die Dokumentation ist, dass die Nutzung über eine gemäßigte, unproblematische Nutzung hinausgeht. Eine exzessive Mediennutzung mit Suchtcharakter 17
geht häufig mit Symptomen wie einem dominanten Verlangen nach der Mediennutzung, depressiven Verstimmungen, sozialer Isolation und der Vernachlässigung von Ausbildung oder Beruf einher. Zudem werden auch partnerschaftliche oder familiäre Kontakte reduziert bzw. abgebrochen. Unter Sonstiges wird jede weitere Form unkontrollierter und exzessiver Internetnutzung aufgeführt werden. Hierzu kann etwa der Konsum onlinepornographischen Materials zählen, die exzessive Nutzung von oder der unkontrollierte Konsum von Angeboten auf Streaming Portalen. Glücksspiel - Offline 70 % relativer Anteil der Klient*innen 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% Automaten in Automaten kl. Spiel gr. Spiel Sportwetten Lotterie Spielhallen Gastronomie Spielbank Spielbank Glücksspielarten Glücksspiel - Online 10 % 9% relativer Anteil der Klient*innen 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% 0% Automatenspiel Casinospiele o. Poker Sportwetten Andere Poker Glücksspielarten Bei den Glücksspielenden bilden in der ambulanten Suchtberatung Spieler*innen an Geldspielautomaten in Spielhallen mit 64 % die größte Gruppe. Insgesamt waren in 2020 die 18
Zahlen rückläufig. Auf spielsüchtige Menschen hatten die geschlossene Spielhallen in der Corona Krise eine positive Wirkung, da die meisten Süchtigen Spieler an Geldspielautomaten in Spielhallen sind. Betroffene weichen nach bisherigen Beobachtungen kaum auf Onlinespiele aus. In Mecklenburg-Vorpommern haben von den Klient*innen 25,9 % keine, 39,4 % bis 10.000 €, 11 % bis 25.000 €, 4,2 % bis 50.000 € und 4,2 % mehr als 50.000 € Schulden. 15,2 % der Klient*innen machten keine Angaben. Vergleicht man die Zahlen mit 2018 und 2019, dann ist festzustellen, dass die Gruppe der Glücksspielsüchtigen, die keine Schulden haben, sich weiter verringert hat (33 % in 2018 – 28,3 % 2019). Die höchsten Schulden haben Spieler*innen an Geldspielautomaten in Spielhallen. Essstörungen 100 % 90 % relativer Anteil der Klient*innen 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% männlich weiblich Geschlecht Frauen leiden deutlich häufiger unter Störungen im Essverhalten. Zu den Essstörungen zählen unter anderem die sogenannte Ess-Brech-Störung (Bulimia Nervosa), die Essanfallsstörung und Magersucht (Anorexia Nervosa). 19
5.12.3 Alter nach Hauptdiagnosen ALTER NACH HAUPTDIAGNOSEN unter 18 Jahre 19 - 24 Jahre 25 - 29 Jahre 30 - 39 Jahre 40 - 49 Jahre 50 - 59 Jahre 60 - 64 65+ EXZESS.MEDIENNUTZUN G PATHOLOGISCHES SPIELEN MISSBR. NICHT ABHÄNGIGKEITSERZ. SUBST. ESSSTÖRUNGEN AND. PSYCHOTR. SUBST. / POLYTOXIKOMANIE HAUPTDIAGNOSEN STIMULANZIEN KOKAIN SEDATIVA/ HYPNOTIKA CANNABINOIDE OPIOIDE ALKOHOL ANZAHL DER KLIENT*INNEN Bei einer Betrachtung der Altersstrukturen ist festzustellen, dass eher jüngere Klient*innen mit einem Cannabis Problem oder exzessiver Mediennutzung in die Beratungsstellen kommen. Mit 34,5 % ist die größte Gruppe diejenige der 25 bis 34- Jährigen, gefolgt von den 18 bis 24- Jährigen mit 31,8 %. Mit 16,1 % folgen Jugendliche unter 18 Jahren bereits an dritter Stelle. In dieser Gruppe sind 14,8 % der Cannabisklient*innen unter 14 Jahre alt. Trotz einer niedrigeren Gesamtzahl in der Altersgruppe bis 18 Jahre, gab es bei den unter 14-jährigen sieben Klient*innen mehr als 2019. Anders gestaltet sich die Situation bei Alkohol. Das Durchschnittsalter liegt hier bei 47 Jahren. Die Gruppe bis 29 Jahre macht hier 7,4 % der Ratsuchenden aus. Den höchsten Anteil haben die 50 bis 59- Jährigen mit 31,5 %. 20
In 2020 ist eine Steigerung bei Stimulanzien und Andere Psychotrope Substanzen / Polytoxikomanie zu verzeichnen. Sowohl bei Stimulanzien mit 79,5 %, als auch bei Andere Psychotrope Substanzen / Polytoxikomanie mit 48,9 % ist die größte Gruppe die der 30 – 39- Jährigen. Alkohol 50 - 59 Jahre Cannabinoide 25 - 34 Jahre Patholog. Spielen Problematik 25 - 34 Jahre und größte Alters- gruppe Kokain 30 - 34 Jahre Exzessive Mediennutzung 15 - 17 Jahre & Opioide 20 - 29 Jahre 35 - 39 Jahre 21
6. Behandlungsbezogene Merkmale 6.1 Vermittlung in die Betreuung Exzessive Mediennutzung Pathol. Spielen Essstörungen And. Psychotr. Subst. / Polytoxikomanie Stimulanzien Kokain Sedativa/ Hypnotika Cannabinoide Opioide Alkohol 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Justiz/JVA/öf. Ämter Arbeitgeber/Betrieb/Schule soz. Umgebung Arbeitsagentur/Job-Center Professionelle Hilfe(Suchthile/Arztpraxen etc.) sonstige Selbstmelder 43,5 % der Klient*innen sind Selbstmelder. Den höchsten Anteil der Selbstmelder gibt es bei pathologischem Glücksspiel (67 %). Die Vermittlung erfolgt hauptsächlich durch professionelle Hilfe (27,9 %) und durch Justiz/JVA/öffentliche Ämter /12,5%). Durch das soziale Umfeld sind es 7,1 %. , 22
6.2 Betreuungsdauer der abgeschlossenen Betreuungen 2020 Betreungsdauer bis 4 Wochen bis 8 Wochen bis 12 Wochen bis 6 Monate Zeitraum bis 9 Monate bis 12 Monate bis 24 Monate mehr als 24 Monate 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% relativer Anteil der Klient*innen Alkohol Opioide Cannabinoide Sedativa Kokain Stimulanzien And. Psychotr. Subst. / Polytoxikomanie Essstörungen Pathol. Spielen Exzessive Mediennutzung 20 % der Klient*innen waren Einmalkontakte. 36,6 % hatten 2 bis 5 Kontakte, 16,7 % hatten 6 bis 10 Kontakte, 17,9 % hatten 11 bis 29 und 8,2% mehr als 30 Kontakte in der Beratungsstelle. 23
6.3 Betreuungsende BETREUUNGSENDE unbekannt 617 vorzeitig aus therapeutischen Gründen 268 21 verstorben Grund der Beendigung 63 außerplanm. Wechsel/Verlegung 12 Abbruch durch Einrichtung Abbruch durch Klient*in 1664 planmäßiger Wechsel 659 regulär 3108 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 Anzahl der Klient*innen 24
6.4 Veränderung des Zustandsbilds nach Beendigung der Beratung Zustandsbild nach Beendigung der Beratung 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% gebessert unverändert verschlechtert neu aufgetreten unbekannt Die Berater*innen schätzen am Betreuungsende die Situation der Klient*innen ein in Bezug auf die anfangs als belastend/problematisch eingeschätzten Bereiche. Bei 51,5 % der Klient*innen wurde am Betreuungsende eine Verbesserung festgestellt. 32,5 % wiesen eine unveränderte Suchtproblematik auf. Bei 13 % ist der Zustand unbekannt, bei 2,6 % hat sich die Problematik verschlechtert und bei 0,5% ist diese wieder neu aufgetreten. 25
7. Regionale Aspekte 7.1 Suchthilfeklientel in den Landkreisen und kreisfreien Städten Der Anteil von Menschen, der in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Suchtberatung in Anspruch nimmt, liegt, berechnet auf die Einwohnerzahl der Kreise und Städte2, zwischen 0,35 % und 0,87 %. ANTEIL DER BEVÖLERUNG IN DEN LANDKREISEN UND K R E I S F R E I E N S TÄ D T E N M V S M I T E I N E R S U C H T P R O B L E M AT I K LK Mecklenburgische-Seenplatte 0,81% LK Vorpommern-Greifswald 0,49% Landkreise und kreisfreie Städte LK Vorpommern-Rügen 0,41% LK Nordwestmecklenburg 0,42% LK Ludwigslust-Parchim 0,35% LK Rostock 0,46% Landeshauptstadt Schwerin 0,86% Hansestadt Rostock 0,87% Prozentualer Anteil In allen Landkreisen hat sich der Frauenanteil beim Suchthilfeklientel erhöht. Mit 30 % ist in der Hansestadt Rostock der Frauenanteil am höchsten und mit 19,8% im Landkreis Nordwestmecklenburg am niedrigsten. In 2019 war der Frauenanteil im Landkreis Vorpommern-Rügen mit 17,9% am geringsten. 2 Stand 2020 - Statista GmbH 26
7.2 Hauptdiagnosen in den Landkreisen und kreisfreien Städten Alkohol ist die Hauptproblematik in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Aufgrund der Hauptdiagnosen des Suchthilfeklientels ist festzustellen, dass der Landkreis Ludwigslust- Parchim mit 72,1 % Klienten*innen mit einem Alkoholproblem an erster Stelle liegt, gefolgt vom Landkreis Vorpommern – Rügen mit 68,4 % und dem Landkreis Nordwestmecklenburg mit 65,1 %. Alkoholproblematik Anteil der Störungen durch Alkohol an allen Hauptdiagnosen der Klient*innen aus den Landkreisen und kreisfreien Städten MVs LK Mecklenburgische-Seenplatte LK Vorpommern-Greifswald Landkreise und kreisfreie Städten LK Vorpommern-Rügen LK Nordwestmecklenburg LK Ludwigslust-Parchim LK Rostock Landeshauptstadt Schwerin 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Prozentualer Anteil der Klient*innen 27
Cannabisproblematik Cannabinoide sind in allen Landkreisen und Städten die zweitgrößte Hauptdiagnose. Anteil der Störungen durch Cannabis an allen Hauptdiagnosen der Klient*innen aus den Landkreisen und kreisfreinen Städten MVs LK Mecklenburgische-Seenplatte LK Vorpommern-Greifswald Landkreise und kreisfreie Städte LK Vorpommern-Rügen LK Nordwestmecklenburg LK Ludwigslust-Parchim LK Rostock Landeshauptstadt Schwerin Hansestadt Rostock -1 1 3 5 7 9 11 13 Prozentualer Anteil der Klient*innen Nachdem es in 2019 im Landkreis Vorpommern- Greifswald die größte Senkung von 12,4 % auf 11,3 % gab, hat der Landkreis in 2020 den größten Anstieg von Klient*innen mit einer Cannabisproblematik, der höher ist als 2018. (11,3 % 2019 auf 12,8% 2020) Steigerungen gab es auch im Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie Vorpommern-Rügen. Kokainproblematik Den größten Anteil mit 2,4 % der Klienten*innen mit einer Kokainproblematik hat der Landkreis Nordwestmecklenburg, gefolgt vom Landkreis Vorpommern-Rügen und den Städten Schwerin und Rostock mit jeweils 1,5 %. Den niedrigsten Anteil hat der Landkreis Vorpommern – Greifwald mit 0,8 %. Stimulanzienproblematik Bei den Klient*innen in den Landkreisen und kreisfreien Städten hat die Landeshauptstadt Schwerin mit 7,2 % den größten Anteil an Klient*innen mit schädlichem Gebrauch von Stimulanzien, gefolgt vom Landkreis Nordwestmecklenburg mit 6,3 % und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim mit 5,9 %. Den niedrigsten Anteil mit 2,4 % hat der Landkreis Rostock. 28
7.3 Minderjährige Kinder im Haushalt lebend Kinder suchtkranker Eltern sind besonders gefährdet, später selbst eine Sucht oder eine seelische Störung zu entwickeln. Im aktuellen Berichtszeitraum 2020 wurden 1406 Menschen mit Suchtproblemen erfasst, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebte. Die Dunkelziffer wird noch viel höher liegen, da viele Suchterkrankte keine Beratungsangebote in Anspruch nehmen und somit nicht erfasst werden. Im Vergleich zu 2019 ist festzustellen, dass es in keinem Landkreis und kreisfreien Stadt große Veränderungen gibt. MINDERJÄHRIGE KINDER IM HAUSHALT LEBEND LK Mecklenburgische-Seenplatte 432 LK Vorpommern-Greifswald 396 Landkreise und kreisfreie Städte LK Vorpommern-Rügen 258 LK Nordwestmecklenburg 151 LK Ludwigslust-Parchim 227 LK Rostock 200 Landeshauptstadt Schwerin 167 Hansestadt Rostock 370 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 550 Anzahl der minderjährigen Kinder 8. Substitutionsbehandlungen M-V Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt im Auftrag der Bundesländer ein Register mit Daten über das Verschreiben von Substitutionsmitteln (Substitutionsregister). Rechtsgrundlage hierfür ist § 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit § 5b der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Anzahl gemeldeter Substitutionspatienten und substituierender Ärzte In Mecklenburg- Vorpommern gab es 304 gemeldete Patienten (Stichtag 1.07.2020), die von 30 substituierende Ärzten betreut werden. Im Jahr 2020 gab es 10 polizeilich bekannte Rauschgifttote (2019: 5). 29
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