Amtsblatt Nummer 10 - Stadt Regensburg
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Amtsblatt B 1179 Nummer 10 78. Jahrgang Montag, 7. März 2022 Bekanntmachung 76. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022
Amtsblatt der Stadt Regensburg | Nr. 10 | Montag, 7. März 2022 Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr um vorherige Anmeldung unter und Wohnungsfragen hat am 19.11.2019 Tel.: 0941/507-2614 oder beschlossen, den Flächennutzungsplan skala.andreas@regensburg.de bis zum einschließlich seiner Bestandteile (Land- 22.03.2022, 16.00 Uhr gebeten. Die schaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan) Anmeldedaten werden nach dieser Frist zu ändern. Am 18.01.2022 wurde durch digital versandt. den Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschlossen, den Zusätzlich findet für das Verfahren Mobi- Geltungsbereich anzupassen. Die 76. Än- litätsdrehscheibe Unterer Wöhrd am derung des Flächennutzungsplanes soll Freitag, 25.03.2022, um 15.00 Uhr ein sich im Wesentlichen auf das Gebiet öst- Informationsrundgang im Planungsgebiet lich der Bebauung am Winterhafen, süd- vor Ort statt. Hierzu ist ebenfalls eine An- lich der Wöhrdstraße und westlich der meldung unter Tel.: 0941/507-2614 oder Nibelungenbrücke (Parkplatz ehemaliges skala.andreas@regensburg.de notwen- Eisstadion) erstrecken; der räumliche dig. Treffpunkt ist auf dem Parkplatz Geltungsbereich ist im Übrigen aus dem Unterer Wöhrd/ Treppenabgang Jugend- abgedruckten Lageplan ersichtlich. herberge. Die Veranstaltung findet bei Wesentlicher Inhalt der 76. Änderung des jeder Witterung statt. Flächennutzungsplanes soll die Darstel- lung eines Sondergebietes sein. Aufgrund der Covid-19-Pandemie bitten wir, vorrangig von der digitalen Parallel dazu erfolgt die Aufstellung des Beteiligung Gebrauch zu machen. Bebauungsplanes Nr. 279, Mobilitäts- Gerne stehen wir für Fragen auch tele- drehscheibe Unterer Wöhrd. fonisch oder per Videokonferenz über Webex zur Verfügung. Bei Einsichtnah- Die Unterlagen, aus denen sich die men vor Ort bitten wir zwingend um Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen vorherige Terminvereinbarung. und Zwecken der Planung, sich wesent- Bitte beachten Sie die jeweils gültigen lich unterscheidenden Lösungen und Infektionsschutzmaßnahmen und den voraussichtlichen Auswirkungen Hygienevorschriften. der Planung unterrichten kann, wer- den vom 07.03.2022 bis einschließlich Während dieser Frist können Äußerungen 08.04.2022 bei der Stadt Regensburg, abgegeben werden. Die Äußerungen Stadtplanungsamt, D.-Martin-Luther- fließen in das weitere Bauleitplanverfah- Str. 1, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.090, von ren ein und werden dem Ausschuss für Montag bis Mittwoch von 8.30 bis Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfra- 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, gen vorgelegt. Donnerstag von 8.30 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.30 Uhr und Freitag von Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens 8.30 bis 12.00 Uhr zur Einsicht bereitge- behandelt die Stadt Regensburg per- halten. Während dieser Frist steht das sonenbezogene Daten vertraulich und Stadtplanungsamt auch für Auskünfte verarbeitet diese Daten auf der Grundla- und Einzelerörterungen zum Flächen- ge von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c Daten- nutzungsplan zur Verfügung. Termine schutzgrundverordnung (DSGVO). außerhalb der Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr können in Nähere Informationen zu den Rechten im besonderen Fällen unter der Telefonnum- Rahmen der Erhebung von personenbe- mer 507-2614 vereinbart werden. zogenen Daten nach Art. 13 und 14 der DSGVO finden Sie unter https://www. Außerdem sind die oben genannten regensburg.de/datenschutz/datenschutz- Unterlagen im Internet unter www. rechtliche-hinweise. regensburg.de/beteiligung-am-verfahren einsehbar. Regensburg, 28.02.2022 Eine öffentliche Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der STADT REGENSBURG Planung findet während der Unterrich- tungsfrist am Mittwoch, 23.03.2022, um 18.30 Uhr in Form eines Onlinedialogs statt. Die Veranstaltung wird mit dem Gertrud Maltz-Schwarzfischer Programm Webex durchgeführt. Es wird Oberbürgermeisterin Seite 2
Amtsblatt der Stadt Regensburg | Nr. 10 | Montag, 7. März 2022 Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 279, Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022 Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr Mit dem Bebauungsplan soll das Pla- Str. 1, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.090, von und Wohnungsfragen hat am 19.11.2019 nungsgebiet als Sondergebiet festgesetzt Montag bis Mittwoch von 8.30 bis beschlossen, den Bebauungsplan werden. 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Nr. 279, Mobilitätsdrehscheibe Unterer Donnerstag von 8.30 bis 13.00 Uhr und Wöhrd, aufzustellen. Am 18.01.2022 Parallel dazu erfolgt die 76. Änderung von 15.00 bis 17.30 Uhr und Freitag von wurde durch den Ausschuss für Stadt- des Flächennutzungsplanes. 8.30 bis 12.00 Uhr zur Einsicht bereitge- planung, Verkehr und Wohnungsfragen halten. Während dieser Frist steht das beschlossen, den Geltungsbereich Die Unterlagen, aus denen sich die Stadtplanungsamt auch für Auskünfte anzupassen. Er soll sich im Wesentlichen Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Einzelerörterungen zum Bebauungs- auf das Gebiet östlich der Bebauung am und Zwecken der Planung, sich wesent- plan zur Verfügung. Termine außerhalb Winterhafen, südlich der Wöhrdstraße und lich unterscheidenden Lösungen und der Öffnungszeiten für den allgemeinen westlich der Nibelungenbrücke (Park- den voraussichtlichen Auswirkungen Besucherverkehr können in besonderen platz ehemaliges Eisstadion) erstrecken; der Planung unterrichten kann, wer- Fällen unter der Telefonnummer der räumliche Geltungsbereich ist im den vom 07.03.2022 bis einschließlich 507-2614 vereinbart werden. Übrigen aus dem abgedruckten Lage- 08.04.2022 bei der Stadt Regensburg, plan ersichtlich. Stadtplanungsamt, D.-Martin-Luther- Seite 3
Amtsblatt der Stadt Regensburg | Nr. 10 | Montag, 7. März 2022 Außerdem sind die oben genannten skala.andreas@regensburg.de notwen- Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Unterlagen im Internet unter www. dig. Treffpunkt ist auf dem Parkplatz behandelt die Stadt Regensburg per- regensburg.de/beteiligung-am-verfahren Unterer Wöhrd/ Treppenabgang Jugen- sonenbezogene Daten vertraulich und einsehbar. herberge. Die Veranstaltung findet bei verarbeitet diese Daten auf der Grundla- jeder Witterung statt. ge von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c Daten- Eine öffentliche Erörterung über die allge- schutzgrundverordnung (DSGVO). meinen Ziele und Zwecke der Planung Aufgrund der Covid-19-Pandemie bit- findet während der Unterrichtungsfrist ten wir, vorrangig von der digitalen Be- Nähere Informationen zu den Rechten im am Mittwoch, 23.03.2022, um 18.30 Uhr teiligung Gebrauch zu machen. Gerne Rahmen der Erhebung von personenbe- in Form eines Onlinedialogs statt. Die stehen wir für Fragen auch telefonisch zogenen Daten nach Art. 13 und 14 der Veranstaltung wird mit dem Programm oder per Videokonferenz über Webex DSGVO finden Sie unter https://www. Webex durchgeführt. Es wird um vor- zur Verfügung. Bei Einsichtnahmen vor regensburg.de/datenschutz/datenschutz- herige Anmeldung unter Tel.: 0941/507- Ort bitten wir zwingend um vorherige rechtliche-hinweise. 2614 oder skala.andreas@regensburg.de Terminvereinbarung. bis zum 22.03.2022, 16.00 Uhr, gebeten. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Die Anmeldedaten werden nach dieser Infektionsschutzmaßnahmen und Regensburg, 28.02.2022 Frist digital versandt. Hygienevorschriften. STADT REGENSBURG Zusätzlich findet für das Verfahren Mobi- Während dieser Frist können Äußerungen litätsdrehscheibe Unterer Wöhrd am abgegeben werden. Die Äußerungen Freitag, 25.03.2022, um 15.00 Uhr ein fließen in das weitere Bauleitplanverfah- Informationsrundgang im Planungsgebiet ren ein und werden dem Ausschuss für vor Ort statt. Hierzu ist ebenfalls eine An- Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfra- Gertrud Maltz- Schwarzfischer meldung unter Tel.: 0941/507-2614 oder gen vorgelegt. Oberbürgermeisterin Vollzug des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) und der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Stadtgebiet Regensburg hier: Anordnung der Maskenpflicht für Versammlungen unter freiem Himmel Die Stadt Regensburg erlässt gem. lungsgesetzes (BayVersG) und der setzes (BayVwVfG)“ durch „Art. 15 Art. 15 Abs. 1 BayVersG i. V. m. § 8 15. Bayerischen Infektionsschutz- Abs. 1 BayVersG i. V. m. § 8 Abs. 1 Abs. 1 Satz 2 der 15. BayIfSMV vom maßnahmenverordnung (BayIfSMV) Satz 2 der 15. BayIfSMV vom 23. November 2021 (BayMBl. Nr. 816, Maßnahmen zur Bekämpfung des 23. November 2021 (BayMBl. BayRS 2126-1-19-G), die zuletzt durch Coronavirus SARS-CoV-2 im Stadt- Nr. 816, BayRS 2126-1-19-G), Verordnung vom 21. Februar 2022 gebiet Regensburg – hier: Anordnung die zuletzt durch Verordnung (BayMBl. Nr. 118) geändert worden ist der Maskenpflicht für Versammlungen vom 21. Februar 2022 (BayMBl. und Art. 35 Satz 2 des Bayerischen Ver- unter freiem Himmel“ wird wie folgt Nr. 118) geändert worden ist und waltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) geändert: Art. 35 Satz 2 des Bayerischen folgende Verwaltungsverfahrensgesetzes 1.1. In der Präambel wird die Passage (BayVwVfG)“ ersetzt. Allgemeinverfügung: „Art. 15 Abs. 1 BayVersG i. V. m. 1. Die Allgemeinverfügung der Stadt § 9 Abs. 1 Satz 2 der 15. BayIfS- 1.2. In Ziffer 2 Satz 3 wird die Angabe Regensburg vom 02. Februar 2022 MV und Art. 35 Satz 2 des Baye- „28. Februar 2022“ durch die An- „Vollzug des Bayerischen Versamm- rischen Verwaltungsverfahrensge- gabe „19. März 2022“ ersetzt. Seite 4
Amtsblatt der Stadt Regensburg | Nr. 10 | Montag, 7. März 2022 2. Diese Allgemeinverfügung gilt ge- Rechtsbehelfsbelehrung: mäß Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Gegen diese Allgemeinverfügung kann BayVwVfG durch Veröffentlichung innerhalb eines Monats nach ihrer im Internet (www.regensburg.de), in Bekanntgabe Klage erhoben werden Rundfunk und Presse am 28. Febru- bei dem ar 2022 als bekannt gegeben und gilt ab dem 01. März 2022, 0.00 Uhr. Bayerischen Verwaltungsgericht Sie hat die nahtlose weitere Geltung Regensburg, der Allgemeinverfügung „Vollzug des Postfachanschrift: Postfach 110165, Bayerischen Versammlungsgesetzes 93014 Regensburg, (BayVersG) und der 15. Bayerischen Hausanschrift: Haidplatz 1, Infektionsschutzmaßnahmenverord- 93047 Regensburg. nung (BayIfSMV) Maßnahmen zur Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Bekämpfung des Coronavirus SARS- Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist CoV-2 im Stadtgebiet Regensburg schriftlich, zur Niederschrift oder elektro- – hier: Anordnung der Maskenpflicht nisch in einer für den Schriftformersatz für Versammlungen unter freiem zugelassenen Form möglich. Die Einle- Himmel“ der Stadt Regensburg vom gung eines Rechtsbehelfs per einfacher 02. Februar 2022 bis zum Ablauf des E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet 19. März 2022 zur Folge. Hierauf wird keine rechtlichen Wirkungen! klarstellend hingewiesen. Ab 01. Januar 2022 muss der in § 55d Hinweise: VwGO genannte Personenkreis Klagen 1. Die in § 2 der 15. BayIfSMV nor- grundsätzlich elektronisch einreichen. mierten Ausnahmen bleiben von die- ser Allgemeinverfügung unberührt. Die Klage muss den Kläger, den Beklag- ten (Stadt Regensburg) und den Gegen- 2. Es wird aufgrund des aktuellen Infek- stand des Klagebegehrens bezeichnen tionsgeschehens empfohlen, auch und soll einen bestimmten Antrag außerhalb des Anwendungsbereichs enthalten. Die zur Begründung dienen- der Allgemeinverfügung bei Versamm- den Tatsachen und Beweismittel sollen lungen mit weniger als zehn Teilneh- angegeben, die angefochtene Allge- mern mindestens eine medizinische meinverfügung soll in Abschrift beigefügt Gesichtsmaske zu tragen. werden. 3. Verstöße gegen diese Allgemeinver- Kraft Bundesrechts wird in Prozessver- fügung stellen gemäß Art. 21 Abs. 1 fahren vor den Verwaltungsgerichten Nr. 6 BayVersG eine Ordnungswidrig- infolge der Klageerhebung eine Verfah- keit dar, die gemäß mit einer Geldbuße rensgebühr fällig. bis zu 3.000 € geahndet werden kann. 4. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr Im Auftrag oder mit Geldstrafe kann bestraft werden, wer als Veranstalter oder als gez. Leiter dieser vollziehbaren Anordnung Bleckmann zuwiderhandelt, vgl. Art. 20 Abs. 2 Amtsleitung Amt für Öffentliche Ordnung Nr. 4 BayVersG. und Straßenverkehr 5. Die Allgemeinverfügung mit Begrün- dung kann beim Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Johann- Hösl-Str. 11, 93053 Regensburg, während der allgemeinen Geschäfts- zeiten (Montag bis Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie am Donnerstag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr) eingesehen werden und ist auf der städtischen Internetseite unter www.regensburg.de abrufbar. Seite 5
Amtsblatt der Stadt Regensburg | Nr. 10 | Montag, 7. März 2022 Umlegung „Keilberg 2“ Bekanntmachung der Aufstellung des Umlegungsplans für den sog. Teilabschnitt „Erdbeerweg-Nord“ des Umlegungsgebietes (§ 69 Baugesetzbuch – BauGB) Der Umlegungsausschuss der Stadt die Aufstellung des Umlegungsplans Regensburg hat für den Teilabschnitt abgelaufen. „Erdbeerweg-Nord“ des Umlegungs- gebietes „Keilberg 2“ auf Grund des Den Beteiligten des Teilabschnitts Beschlusses vom 15. November 2021 „Erdbeerweg-Nord“ im Umlegungsgebiet den Umlegungsplan gemäß § 66 Abs. 1 wurde gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB Satz 2 BauGB aufgestellt. ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan unmittelbar zuge- Entsprechend der baulichen Entwicklung stellt. Ansprüche der weiteren Beteiligten wird das anhängige Umlegungsverfahren des Umlegungsgebietes werden durch in örtlich abgegrenzten Teilabschnitten die Aufstellung des Umlegungsplans durchgeführt. Der Teilabschnitt „Erdbeer- nicht berührt. weg-Nord“ der Umlegung, der bereits mit einem Wohngebäude bebaut ist, umfasst Der aufgestellte Umlegungsplan für den im Einzelnen die Einlagegrundstücke mit Teilabschnitt „Erdbeerweg-Nord“ des den Flst.Nrn. 3639/3, 3639/5 und 3639/6 Umlegungsgebietes kann während der alle Gmkg. Schwabelweis. Dienststunden bei der Stadt Regensburg, Bauordnungsamt, Abteilung Bodenord- Der Umlegungsplan besteht aus der nung, Bodenverkehr und Wertermittlung, Umlegungskarte und dem Umlegungs- auf Zimmer Nummer 3.072 im Neuen verzeichnis. In der Umlegungskarte sind Rathaus, Minoritenweg 4, in 93047 Re- die zugeteilten Grundstücke des Plange- gensburg, von jedem eingesehen bietes mit den neuen Grundstücksgren- werden, der ein berechtigtes Interesse zen und -bezeichnungen sowie die der darlegt. Der Zeitpunkt der Unanfechtbar- Stadt Regensburg gemäß § 55 BauGB keit des Umlegungsplans wird gemäß zugeteilten neuen Verkehrs- und Grün- § 71 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. flächen dargestellt. Regensburg, den 18. Februar 2022 Das Umlegungsverzeichnis führt die behandelten Grundstücke nach Lage, STADT REGENSBURG Größe und Nutzungsart unter Gegen- überstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu Gertrud Maltz-Schwarzfischer begründeten Rechte an den zugeteilten Oberbürgermeisterin Grundstücken sowie die Geldleistungen mit deren Fälligkeit auf. Die Bekanntmachung der Einleitung der Umlegung im Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 31. Juli 1978 enthält die Aufforderung zur Anmeldung von nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechten. Nach § 48 Abs. 2 BauGB ist die mögliche Anmeldungsfrist hinsicht- lich eventuell bestehender unbekannter Rechte an den im Teilabschnitt „Erd- beerweg-Nord“ behandelten Grundstü- cken mit der Beschlussfassung über Seite 6
Amtsblatt der Stadt Regensburg | Nr. 10 | Montag, 7. März 2022 Öffentliche Ausschreibungen Die Stadt Regensburg Vergabeamt D.-Martin-Luther-Str. 3 93047 Regensburg Telefon (0941) 507-5629 Fax (0941) 507-4629 Mail: vergabestelle@regensburg.de beabsichtigt, folgende Aufträge zu vergeben: 1. Offenes Verfahren nach VOB/A EU 2. Öffentliche Ausschreibung nach 3. Öffentliche Ausschreibung nach 22 E 041 – Lagertechnik und Fahrregal- VOB/A UVgO anlagen 22 A 044 – Rahmenvertrag Reparatur 22 A 045 – Rahmenvertrag über die Be- Absendung der Auftragsbekanntma- Induktionsschleifen 2022-26 schäftigung von Verkehrszählpersonal chung im EU-Amtsblatt am 22.02.2022 22 A 049 – Unterhaltsarbeiten an 22 A 052 – Verwertung von PCs Brücken und Ingenieurbauwerken im 22 E 042 – Lagertechnik und Fahrregal- Stadtgebiet Regensburg Nähere Informationen zu oben genann- anlagen 22 A 050 - Metallbauarbeiten DIN 18360 ten Ausschreibungen siehe unter Absendung der Auftragsbekanntma- 22 A 051– Baureinigung, Berufschule II www.regensburg.de/vergaben oder chung im EU-Amtsblatt am 23.02.2022 (Ersatzbau Ziegelweg) www.vergabe.bayern.de 22 E 022 – Ingenieurbauwerke LPH 6-9 Nähere Informationen zu oben genannten gem. §§ 43 ff. i. V. m. Anlage 12 HOAI Ausschreibungen siehe unter www.ver- 2021 gabe.bayern.de und www.regensburg. Absendung der Auftragsbekanntma- de/vergaben chung im EU-Amtsblatt am 15.02.2022 22 E 037 – Heizungsinstallation Absendung der Auftragsbekanntma- chung im EU-Amtsblatt am 04.03.2022 22 E 047 – Trockenbauarbeiten Absendung der Auftragsbekanntma- chung im EU-Amtsblatt am 04.03.2022 Nähere Informationen zu oben genann- ten Ausschreibungen siehe unter www.vergabe.bayern.de. Vorankündigung Information über beabsichtigte Auftraggeber: Beschränkte Ausschreibungen nach Stadt Regensburg § 3 a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A 2019 ab einem Vergabeamt voraussichtlichen Auftragswert von D.-Martin-Luther-Str. 3 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, siehe 93047 Regensburg unter www.regensburg.de/vergaben Telefon (0941) 507-5629 Fax (0941) 507-4629 E-Mail: vergabestelle@regensburg.de Impressum Verantwortlich für den Inhalt der Veröffentlichung ist der betr. Verfasser bzw. Einsender. Bezugspreis bei wöchentlich einmaligem Erscheinen monatlich Euro 8,55 einschl. 7 % Mehrwertsteuer (= Euro 0,60). Sonderausgaben sind im Bezugspreis nicht eingeschlossen. Bei Nichterscheinen infolge höherer Gewalt kein Anspruch auf Rückvergütung des Bezugspreises. Nur im Abonnement erhältlich. Herausgegeben im Auftrag der Stadt Regensburg. Druck: Erhardi Druck GmbH, Verlag: Mittelbayerischer Verlag KG, Regensburg. Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier, FSC-zertifiziert mit Umweltzeichen „Blauer Engel“ und EU-Ecolabel. Seite 7
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