Amtsblatt Nummer 10 - Stadt Regensburg

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Amtsblatt Nummer 10 - Stadt Regensburg
Amtsblatt
B 1179

                                                Nummer 10
                                                78. Jahrgang
                                                Montag, 7. März 2022

                           Bekanntmachung

         76. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
                Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd

 Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch
   (BauGB) und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
          gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 07.03.2022
                bis einschließlich 08.04.2022
Amtsblatt Nummer 10 - Stadt Regensburg
Amtsblatt der Stadt Regensburg | Nr. 10 | Montag, 7. März 2022

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr     um vorherige Anmeldung unter
und Wohnungsfragen hat am 19.11.2019        Tel.: 0941/507-2614 oder
beschlossen, den Flächennutzungsplan        skala.andreas@regensburg.de bis zum
einschließlich seiner Bestandteile (Land-   22.03.2022, 16.00 Uhr gebeten. Die
schaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan)      Anmeldedaten werden nach dieser Frist
zu ändern. Am 18.01.2022 wurde durch        digital versandt.
den Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr
und Wohnungsfragen beschlossen, den         Zusätzlich findet für das Verfahren Mobi-
Geltungsbereich anzupassen. Die 76. Än-     litätsdrehscheibe Unterer Wöhrd am
derung des Flächennutzungsplanes soll       Freitag, 25.03.2022, um 15.00 Uhr ein
sich im Wesentlichen auf das Gebiet öst-    Informationsrundgang im Planungsgebiet
lich der Bebauung am Winterhafen, süd-      vor Ort statt. Hierzu ist ebenfalls eine An-
lich der Wöhrdstraße und westlich der       meldung unter Tel.: 0941/507-2614 oder
Nibelungenbrücke (Parkplatz ehemaliges      skala.andreas@regensburg.de notwen-
Eisstadion) erstrecken; der räumliche       dig. Treffpunkt ist auf dem Parkplatz
Geltungsbereich ist im Übrigen aus dem      Unterer Wöhrd/ Treppenabgang Jugend-
abgedruckten Lageplan ersichtlich.          herberge. Die Veranstaltung findet bei
Wesentlicher Inhalt der 76. Änderung des    jeder Witterung statt.
Flächennutzungsplanes soll die Darstel-
lung eines Sondergebietes sein.             Aufgrund der Covid-19-Pandemie
                                            bitten wir, vorrangig von der digitalen
Parallel dazu erfolgt die Aufstellung des   Beteiligung Gebrauch zu machen.
Bebauungsplanes Nr. 279, Mobilitäts-        Gerne stehen wir für Fragen auch tele-
drehscheibe Unterer Wöhrd.                  fonisch oder per Videokonferenz über
                                            Webex zur Verfügung. Bei Einsichtnah-
Die Unterlagen, aus denen sich die          men vor Ort bitten wir zwingend um
Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen    vorherige Terminvereinbarung.
und Zwecken der Planung, sich wesent-       Bitte beachten Sie die jeweils gültigen
lich unterscheidenden Lösungen und          Infektionsschutzmaßnahmen und
den voraussichtlichen Auswirkungen          Hygienevorschriften.
der Planung unterrichten kann, wer-
den vom 07.03.2022 bis einschließlich       Während dieser Frist können Äußerungen
08.04.2022 bei der Stadt Regensburg,        abgegeben werden. Die Äußerungen
Stadtplanungsamt, D.-Martin-Luther-         fließen in das weitere Bauleitplanverfah-
Str. 1, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.090, von     ren ein und werden dem Ausschuss für
Montag bis Mittwoch von 8.30 bis            Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfra-
12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr,      gen vorgelegt.
Donnerstag von 8.30 bis 13.00 Uhr und
von 15.00 bis 17.30 Uhr und Freitag von     Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
8.30 bis 12.00 Uhr zur Einsicht bereitge-   behandelt die Stadt Regensburg per-
halten. Während dieser Frist steht das      sonenbezogene Daten vertraulich und
Stadtplanungsamt auch für Auskünfte         verarbeitet diese Daten auf der Grundla-
und Einzelerörterungen zum Flächen-         ge von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c Daten-
nutzungsplan zur Verfügung. Termine         schutzgrundverordnung (DSGVO).
außerhalb der Öffnungszeiten für den
allgemeinen Besucherverkehr können in       Nähere Informationen zu den Rechten im
besonderen Fällen unter der Telefonnum-     Rahmen der Erhebung von personenbe-
mer 507-2614 vereinbart werden.             zogenen Daten nach Art. 13 und 14 der
                                            DSGVO finden Sie unter https://www.
Außerdem sind die oben genannten            regensburg.de/datenschutz/datenschutz-
Unterlagen im Internet unter www.           rechtliche-hinweise.
regensburg.de/beteiligung-am-verfahren
einsehbar.
		                                          Regensburg, 28.02.2022
Eine öffentliche Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der            STADT REGENSBURG
Planung findet während der Unterrich-
tungsfrist am Mittwoch, 23.03.2022, um
18.30 Uhr in Form eines Onlinedialogs
statt. Die Veranstaltung wird mit dem       Gertrud Maltz-Schwarzfischer
Programm Webex durchgeführt. Es wird        Oberbürgermeisterin

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Amtsblatt der Stadt Regensburg | Nr. 10 | Montag, 7. März 2022

                                                  Bekanntmachung
                      Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 279,
                       Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd

             Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
          Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Unterrichtung
               gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
              vom 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr    Mit dem Bebauungsplan soll das Pla-        Str. 1, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.090, von
und Wohnungsfragen hat am 19.11.2019       nungsgebiet als Sondergebiet festgesetzt   Montag bis Mittwoch von 8.30 bis
beschlossen, den Bebauungsplan             werden.                                    12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr,
Nr. 279, Mobilitätsdrehscheibe Unterer                                                Donnerstag von 8.30 bis 13.00 Uhr und
Wöhrd, aufzustellen. Am 18.01.2022         Parallel dazu erfolgt die 76. Änderung     von 15.00 bis 17.30 Uhr und Freitag von
wurde durch den Ausschuss für Stadt-       des Flächennutzungsplanes.                 8.30 bis 12.00 Uhr zur Einsicht bereitge-
planung, Verkehr und Wohnungsfragen                                                   halten. Während dieser Frist steht das
beschlossen, den Geltungsbereich           Die Unterlagen, aus denen sich die         Stadtplanungsamt auch für Auskünfte
anzupassen. Er soll sich im Wesentlichen   Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen   und Einzelerörterungen zum Bebauungs-
auf das Gebiet östlich der Bebauung am     und Zwecken der Planung, sich wesent-      plan zur Verfügung. Termine außerhalb
Winterhafen, südlich der Wöhrdstraße und   lich unterscheidenden Lösungen und         der Öffnungszeiten für den allgemeinen
westlich der Nibelungenbrücke (Park-       den voraussichtlichen Auswirkungen         Besucherverkehr können in besonderen
platz ehemaliges Eisstadion) erstrecken;   der Planung unterrichten kann, wer-        Fällen unter der Telefonnummer
der räumliche Geltungsbereich ist im       den vom 07.03.2022 bis einschließlich      507-2614 vereinbart werden.
Übrigen aus dem abgedruckten Lage-         08.04.2022 bei der Stadt Regensburg,
plan ersichtlich.                          Stadtplanungsamt, D.-Martin-Luther-

                                                                                                                        Seite 3
Amtsblatt der Stadt Regensburg | Nr. 10 | Montag, 7. März 2022

Außerdem sind die oben genannten               skala.andreas@regensburg.de notwen-         Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
Unterlagen im Internet unter www.              dig. Treffpunkt ist auf dem Parkplatz       behandelt die Stadt Regensburg per-
regensburg.de/beteiligung-am-verfahren         Unterer Wöhrd/ Treppenabgang Jugen-         sonenbezogene Daten vertraulich und
einsehbar.                                     herberge. Die Veranstaltung findet bei      verarbeitet diese Daten auf der Grundla-
		                                             jeder Witterung statt.                      ge von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c Daten-
Eine öffentliche Erörterung über die allge-                                                schutzgrundverordnung (DSGVO).
meinen Ziele und Zwecke der Planung            Aufgrund der Covid-19-Pandemie bit-
findet während der Unterrichtungsfrist         ten wir, vorrangig von der digitalen Be-    Nähere Informationen zu den Rechten im
am Mittwoch, 23.03.2022, um 18.30 Uhr          teiligung Gebrauch zu machen. Gerne         Rahmen der Erhebung von personenbe-
in Form eines Onlinedialogs statt. Die         stehen wir für Fragen auch telefonisch      zogenen Daten nach Art. 13 und 14 der
Veranstaltung wird mit dem Programm            oder per Videokonferenz über Webex          DSGVO finden Sie unter https://www.
Webex durchgeführt. Es wird um vor-            zur Verfügung. Bei Einsichtnahmen vor       regensburg.de/datenschutz/datenschutz-
herige Anmeldung unter Tel.: 0941/507-         Ort bitten wir zwingend um vorherige        rechtliche-hinweise.
2614 oder skala.andreas@regensburg.de          Terminvereinbarung.
bis zum 22.03.2022, 16.00 Uhr, gebeten.        Bitte beachten Sie die jeweils gültigen
Die Anmeldedaten werden nach dieser            Infektionsschutzmaßnahmen und               Regensburg, 28.02.2022
Frist digital versandt.                        Hygienevorschriften.
                                                                                           STADT REGENSBURG
Zusätzlich findet für das Verfahren Mobi-      Während dieser Frist können Äußerungen
litätsdrehscheibe Unterer Wöhrd am             abgegeben werden. Die Äußerungen
Freitag, 25.03.2022, um 15.00 Uhr ein          fließen in das weitere Bauleitplanverfah-
Informationsrundgang im Planungsgebiet         ren ein und werden dem Ausschuss für
vor Ort statt. Hierzu ist ebenfalls eine An-   Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfra-      Gertrud Maltz- Schwarzfischer
meldung unter Tel.: 0941/507-2614 oder         gen vorgelegt.                              Oberbürgermeisterin

    Vollzug des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG)
                       und der 15. Bayerischen
         Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)
    Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
                     im Stadtgebiet Regensburg
       hier: Anordnung der Maskenpflicht für Versammlungen
                        unter freiem Himmel

Die Stadt Regensburg erlässt gem.                lungsgesetzes (BayVersG) und der                setzes (BayVwVfG)“ durch „Art. 15
Art. 15 Abs. 1 BayVersG i. V. m. § 8             15. Bayerischen Infektionsschutz-               Abs. 1 BayVersG i. V. m. § 8 Abs. 1
Abs. 1 Satz 2 der 15. BayIfSMV vom               maßnahmenverordnung (BayIfSMV)                  Satz 2 der 15. BayIfSMV vom
23. November 2021 (BayMBl. Nr. 816,              Maßnahmen zur Bekämpfung des                    23. November 2021 (BayMBl.
BayRS 2126-1-19-G), die zuletzt durch            Coronavirus SARS-CoV-2 im Stadt-                Nr. 816, BayRS 2126-1-19-G),
Verordnung vom 21. Februar 2022                  gebiet Regensburg – hier: Anordnung             die zuletzt durch Verordnung
(BayMBl. Nr. 118) geändert worden ist            der Maskenpflicht für Versammlungen             vom 21. Februar 2022 (BayMBl.
und Art. 35 Satz 2 des Bayerischen Ver-          unter freiem Himmel“ wird wie folgt             Nr. 118) geändert worden ist und
waltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)            geändert:                                       Art. 35 Satz 2 des Bayerischen
folgende                                                                                         Verwaltungsverfahrensgesetzes
                                                 1.1. In der Präambel wird die Passage          (BayVwVfG)“ ersetzt.
Allgemeinverfügung:                                    „Art. 15 Abs. 1 BayVersG i. V. m.
1. Die Allgemeinverfügung der Stadt                   § 9 Abs. 1 Satz 2 der 15. BayIfS-     1.2. In Ziffer 2 Satz 3 wird die Angabe
    Regensburg vom 02. Februar 2022                    MV und Art. 35 Satz 2 des Baye-             „28. Februar 2022“ durch die An-
    „Vollzug des Bayerischen Versamm-                  rischen Verwaltungsverfahrensge-            gabe „19. März 2022“ ersetzt.
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Amtsblatt der Stadt Regensburg | Nr. 10 | Montag, 7. März 2022

2. Diese Allgemeinverfügung gilt ge-         Rechtsbehelfsbelehrung:
    mäß Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4      Gegen diese Allgemeinverfügung kann
    BayVwVfG durch Veröffentlichung           innerhalb eines Monats nach ihrer
    im Internet (www.regensburg.de), in       Bekanntgabe Klage erhoben werden
    Rundfunk und Presse am 28. Febru-         bei dem
    ar 2022 als bekannt gegeben und gilt
    ab dem 01. März 2022, 0.00 Uhr.           Bayerischen Verwaltungsgericht
    Sie hat die nahtlose weitere Geltung      Regensburg,
    der Allgemeinverfügung „Vollzug des       Postfachanschrift: Postfach 110165,
    Bayerischen Versammlungsgesetzes          93014 Regensburg,
    (BayVersG) und der 15. Bayerischen        Hausanschrift: Haidplatz 1,
    Infektionsschutzmaßnahmenverord-          93047 Regensburg.
    nung (BayIfSMV) Maßnahmen zur
                                              Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
    Bekämpfung des Coronavirus SARS-
                                              Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist
    CoV-2 im Stadtgebiet Regensburg
                                              schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-
    – hier: Anordnung der Maskenpflicht
                                              nisch in einer für den Schriftformersatz
    für Versammlungen unter freiem
                                              zugelassenen Form möglich. Die Einle-
    Himmel“ der Stadt Regensburg vom
                                              gung eines Rechtsbehelfs per einfacher
    02. Februar 2022 bis zum Ablauf des       E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet
    19. März 2022 zur Folge. Hierauf wird     keine rechtlichen Wirkungen!
    klarstellend hingewiesen.
                                              Ab 01. Januar 2022 muss der in § 55d
Hinweise:                                     VwGO genannte Personenkreis Klagen
1. Die in § 2 der 15. BayIfSMV nor-          grundsätzlich elektronisch einreichen.
    mierten Ausnahmen bleiben von die-
    ser Allgemeinverfügung unberührt.         Die Klage muss den Kläger, den Beklag-
                                              ten (Stadt Regensburg) und den Gegen-
2. Es wird aufgrund des aktuellen Infek-     stand des Klagebegehrens bezeichnen
    tionsgeschehens empfohlen, auch           und soll einen bestimmten Antrag
    außerhalb des Anwendungsbereichs          enthalten. Die zur Begründung dienen-
    der Allgemeinverfügung bei Versamm-       den Tatsachen und Beweismittel sollen
    lungen mit weniger als zehn Teilneh-      angegeben, die angefochtene Allge-
    mern mindestens eine medizinische         meinverfügung soll in Abschrift beigefügt
    Gesichtsmaske zu tragen.                  werden.

3. Verstöße gegen diese Allgemeinver-        Kraft Bundesrechts wird in Prozessver-
    fügung stellen gemäß Art. 21 Abs. 1       fahren vor den Verwaltungsgerichten
    Nr. 6 BayVersG eine Ordnungswidrig-       infolge der Klageerhebung eine Verfah-
    keit dar, die gemäß mit einer Geldbuße    rensgebühr fällig.
    bis zu 3.000 € geahndet werden kann.

4. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr     Im Auftrag
    oder mit Geldstrafe kann bestraft
    werden, wer als Veranstalter oder als     gez.
    Leiter dieser vollziehbaren Anordnung     Bleckmann
    zuwiderhandelt, vgl. Art. 20 Abs. 2       Amtsleitung Amt für Öffentliche Ordnung
    Nr. 4 BayVersG.                           und Straßenverkehr

5. Die Allgemeinverfügung mit Begrün-
    dung kann beim Amt für öffentliche
    Ordnung und Straßenverkehr, Johann-
    Hösl-Str. 11, 93053 Regensburg,
    während der allgemeinen Geschäfts-
    zeiten (Montag bis Mittwoch und
    Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
    sowie am Donnerstag von 08.00 Uhr
    bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis
    17.30 Uhr) eingesehen werden und ist
    auf der städtischen Internetseite unter
    www.regensburg.de abrufbar.

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                                            Umlegung „Keilberg 2“

 Bekanntmachung der Aufstellung des Umlegungsplans für den
 sog. Teilabschnitt „Erdbeerweg-Nord“ des Umlegungsgebietes
                 (§ 69 Baugesetzbuch – BauGB)

Der Umlegungsausschuss der Stadt             die Aufstellung des Umlegungsplans
Regensburg hat für den Teilabschnitt         abgelaufen.
„Erdbeerweg-Nord“ des Umlegungs-
gebietes „Keilberg 2“ auf Grund des          Den Beteiligten des Teilabschnitts
Beschlusses vom 15. November 2021            „Erdbeerweg-Nord“ im Umlegungsgebiet
den Umlegungsplan gemäß § 66 Abs. 1          wurde gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB
Satz 2 BauGB aufgestellt.                    ein ihre Rechte betreffender Auszug aus
                                             dem Umlegungsplan unmittelbar zuge-
Entsprechend der baulichen Entwicklung       stellt. Ansprüche der weiteren Beteiligten
wird das anhängige Umlegungsverfahren        des Umlegungsgebietes werden durch
in örtlich abgegrenzten Teilabschnitten      die Aufstellung des Umlegungsplans
durchgeführt. Der Teilabschnitt „Erdbeer-    nicht berührt.
weg-Nord“ der Umlegung, der bereits mit
einem Wohngebäude bebaut ist, umfasst        Der aufgestellte Umlegungsplan für den
im Einzelnen die Einlagegrundstücke mit      Teilabschnitt „Erdbeerweg-Nord“ des
den Flst.Nrn. 3639/3, 3639/5 und 3639/6      Umlegungsgebietes kann während der
alle Gmkg. Schwabelweis.                     Dienststunden bei der Stadt Regensburg,
                                             Bauordnungsamt, Abteilung Bodenord-
Der Umlegungsplan besteht aus der            nung, Bodenverkehr und Wertermittlung,
Umlegungskarte und dem Umlegungs-            auf Zimmer Nummer 3.072 im Neuen
verzeichnis. In der Umlegungskarte sind      Rathaus, Minoritenweg 4, in 93047 Re-
die zugeteilten Grundstücke des Plange-      gensburg, von jedem eingesehen
bietes mit den neuen Grundstücksgren-        werden, der ein berechtigtes Interesse
zen und -bezeichnungen sowie die der         darlegt. Der Zeitpunkt der Unanfechtbar-
Stadt Regensburg gemäß § 55 BauGB            keit des Umlegungsplans wird gemäß
zugeteilten neuen Verkehrs- und Grün-        § 71 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
flächen dargestellt.
                                             Regensburg, den 18. Februar 2022
Das Umlegungsverzeichnis führt die
behandelten Grundstücke nach Lage,           STADT REGENSBURG
Größe und Nutzungsart unter Gegen-
überstellung des alten und neuen
Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer,
die aufgehobenen, übertragenen und neu       Gertrud Maltz-Schwarzfischer
begründeten Rechte an den zugeteilten        Oberbürgermeisterin
Grundstücken sowie die Geldleistungen
mit deren Fälligkeit auf.

Die Bekanntmachung der Einleitung
der Umlegung im Amtsblatt der Stadt
Regensburg vom 31. Juli 1978 enthält
die Aufforderung zur Anmeldung von
nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen
Rechten. Nach § 48 Abs. 2 BauGB ist
die mögliche Anmeldungsfrist hinsicht-
lich eventuell bestehender unbekannter
Rechte an den im Teilabschnitt „Erd-
beerweg-Nord“ behandelten Grundstü-
cken mit der Beschlussfassung über

Seite 6
Amtsblatt der Stadt Regensburg | Nr. 10 | Montag, 7. März 2022

Öffentliche Ausschreibungen
Die Stadt Regensburg
Vergabeamt
D.-Martin-Luther-Str. 3
93047 Regensburg
Telefon (0941) 507-5629
Fax (0941) 507-4629
Mail: vergabestelle@regensburg.de

beabsichtigt, folgende Aufträge zu
vergeben:

1. Offenes Verfahren nach VOB/A EU              2. Öffentliche Ausschreibung nach               3. Öffentliche Ausschreibung nach
22 E 041 – Lagertechnik und Fahrregal-          VOB/A                                           UVgO
anlagen                                         22 A 044 – Rahmenvertrag Reparatur              22 A 045 – Rahmenvertrag über die Be-
Absendung der Auftragsbekanntma-                Induktionsschleifen 2022-26                     schäftigung von Verkehrszählpersonal
chung im EU-Amtsblatt am 22.02.2022             22 A 049 – Unterhaltsarbeiten an                22 A 052 – Verwertung von PCs
                                                Brücken und Ingenieurbauwerken im
22 E 042 – Lagertechnik und Fahrregal-          Stadtgebiet Regensburg                          Nähere Informationen zu oben genann-
anlagen                                         22 A 050 - Metallbauarbeiten DIN 18360          ten Ausschreibungen siehe unter
Absendung der Auftragsbekanntma-                22 A 051– Baureinigung, Berufschule II          www.regensburg.de/vergaben oder
chung im EU-Amtsblatt am 23.02.2022             (Ersatzbau Ziegelweg)                           www.vergabe.bayern.de

22 E 022 – Ingenieurbauwerke LPH 6-9            Nähere Informationen zu oben genannten
gem. §§ 43 ff. i. V. m. Anlage 12 HOAI          Ausschreibungen siehe unter www.ver-
2021                                            gabe.bayern.de und www.regensburg.
Absendung der Auftragsbekanntma-                de/vergaben
chung im EU-Amtsblatt am 15.02.2022

22 E 037 – Heizungsinstallation
Absendung der Auftragsbekanntma-
chung im EU-Amtsblatt am 04.03.2022

22 E 047 – Trockenbauarbeiten
Absendung der Auftragsbekanntma-
chung im EU-Amtsblatt am 04.03.2022

Nähere Informationen zu oben genann-
ten Ausschreibungen siehe unter
www.vergabe.bayern.de.

Vorankündigung

Information über beabsichtigte                  Auftraggeber:
Beschränkte Ausschreibungen nach                Stadt Regensburg
§ 3 a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A 2019 ab einem          Vergabeamt
voraussichtlichen Auftragswert von              D.-Martin-Luther-Str. 3
25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, siehe            93047 Regensburg
unter www.regensburg.de/vergaben                Telefon (0941) 507-5629
                                                Fax (0941) 507-4629
                                                E-Mail: vergabestelle@regensburg.de

Impressum
Verantwortlich für den Inhalt der Veröffentlichung ist der betr. Verfasser bzw. Einsender. Bezugspreis bei wöchentlich einmaligem Erscheinen
monatlich Euro 8,55 einschl. 7 % Mehrwertsteuer (= Euro 0,60). Sonderausgaben sind im Bezugspreis nicht eingeschlossen. Bei Nichterscheinen
infolge höherer Gewalt kein Anspruch auf Rückvergütung des Bezugspreises. Nur im Abonnement erhältlich. Herausgegeben im Auftrag der Stadt
Regensburg. Druck: Erhardi Druck GmbH, Verlag: Mittelbayerischer Verlag KG, Regensburg.
Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier, FSC-zertifiziert mit Umweltzeichen „Blauer Engel“ und EU-Ecolabel.

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