Stadt Verden (Aller) - Bieterverfahren
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Stadt Verden (Aller) - Bieterverfahren - Verkauf eines bebauten Grundstückes Burgberg 62 in 27283 Verden (Aller) Eigentümer: Ansprechpartner: Stadt Verden (Aller) Jasmin Schroer FB 2 / Immobilien & Tel.: 04231 12-418 Umweltschutz Fax: 04231 129-418 Große Straße 40 Mail: jasmin.schroer@verden.de 27283 Verden (Aller)
Inhalt 1. Stadt Verden (Aller) 2. Lage des Grundstücks 3. Rahmenbedingungen des Grundstücks 3.1 Vorhandene Bebauung 3.2 Grundstücksgröße und Grundbuch 3.3 Planungsrecht 3.4 Baulasten 3.5 Baureife und Leitungsträger 3.6 Altlasten 3.7 Mieten und Pachten 4. Verfahrens- und Verkaufsbedingungen 4.1 Art des Verfahrens 4.2 Teilnahmebedingungen 4.3 Besichtigung des Grundstücks 5. Ansprechpartner/in 6. Anlagen 7. rechtliche Hinweise
1. Stadt Verden (Aller) Die knapp über 28.000 Einwohner große Stadt Verden liegt mitten im Dreieck Hamburg - Hannover - Bremen und strahlt als starker Wirtschaftsstandort mit optimalen Standortbedingungen in die Region hinein. Als Mittelzentrum übernimmt die Stadt mit einer Kaufkraftkennziffer von 108,7 eine überörtliche Versorgungsfunktion, bei der auch sozioökonomischen Rahmenbedingungen (z.B. Pendlerverflechtungen) eine entscheidende Rolle spielen. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen von 18.178 Arbeitnehmern und der hohe Einpendlerüberschuss von 7.394 Pendlern sprechen eindeutig dafür. Ein historisches Stadtgefüge und ein vielseitiges Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebot bieten eine hohe Lebensqualität, die die Verdener zu schätzen wissen. National und international operierende Unternehmen aus den Bereichen Maschinenbau, Herstellung von Nahrungs- und Tiernahrungsmitteln, Herstellung elektrischer Ausrüstungen, Veredelung und Verarbeitung von Flachglas Abb. : Landkreis Verden sowie Tierzucht haben Verden als Standort gewählt. Verden hat eine gesunde Wirtschaftsstruktur mit vergleichsweise überdurchschnittlichen Einkommen und einer geringen Arbeitslosigkeit.
2. Lage des Grundstücks Das sich im Eigentum der Stadt Verden (Aller) befindliche zu veräußernde, mit einem Einfamilienhaus bebaute, Grundstück liegt unweit des Stadtzentrums im Burgbergviertel. Neben dem Einfamilienhaus wurden eine Garage und ein Schuppen (im Hang) errichtet. Alle Bauwerke werden als abgängig betrachtet. Das Grundstück ist voll erschlossen. Wasserversorgung, Stromversorgung, Gasversorgung, Breitbandversorgung sowie Schmutz- und Regenwasserkanalisation sind in der Straße „Burgberg“ vorhanden. Die Breitbandversorgung verfügt über eine Downloadrate von mindestens 100Mbit/s. Südöstlich des Grundstücks verläuft eine Bahnbrücke - dadurch ist mit Lärmimmissionen auf dem Grundstück zu rechnen. Abbildung 1: Luftbild Burgberg 62 mit Kennzeichnung des zu veräußernden Grundstücks (rot)
Zudem liegt eine Teilfläche des Grundstücks im Überschwemmungsgebiet. Abbildung 2: Darstellung Überschwemmungsgebiet Das Grundstück liegt an einer von überwiegend Anwohnerverkehr geprägten Straße. Fußläufig erreichen Sie die Kernstadt in ca. 20 Minuten. Der Bahnhof ist ca. 1,6 km entfernt. 3. Rahmenbedingungen für das Grundstück 3.1 Vorhandene Bebauung Das zu veräußernde Grundstück ist bebaut mit einem Einfamilienhaus, einer Garage und einem Schuppen in Hanglage. Der gesamte Gebäudebestand wird als stark renovierungsbedürftig und abgängig betrachtet.
Abbildung 5: Grundriss Dachgeschoss Abbildung 6: Schnitt
Abbildung 7: Nordwestansicht Abbildung 8: Nordostansicht
Abbildung 9: Südostansicht Abbildung 10: Südwestansicht
Abbildung 11: Grundriss EG mit nachträglich errichteter Garage
Abbildung 11: Lageplan
3.2 Grundstücksgröße und Grundbuch Das bebaute Grundstück hat eine Größe von ca. 1.340 m² und ist im nachstehenden Lageplan rot gekennzeichnet. Das Grundstück ist in der Gemarkung Verden, Flur 16 und Flurstücksnummer 16/3. Abbildung 12: Katasterauszug Burgberg 62 Das Grundstück ist eingetragen im Grundbuch von Verden, Bezirk Verden Grundbuchblatt 11218. Es sind keine Belastungen in den Abt. II und Abt. III des Grundbuches verzeichnet. Der Grundbuchauszug ist als Anlage beigefügt. In diesem Zusammenhang wird auf die vorhandene leitungsgebundene Infrastruktur, welche näher in Kapitel 4.4 beschrieben ist, verwiesen.
3.3 Planungsrecht Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 30 I für den Burgberg aus dem Jahr 1966. Als Art der baulichen Nutzung wird für das Grundstück und dessen direkte Nachbarschaft ein Reines Wohngebiet festgesetzt. Dieses dient ausschließlich dem Wohnen. Zum Maß der baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplan eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,3 fest. Es ist maximal ein Geschoss, bezogen auf die Straßenebene, zulässig. Aufgrund der Lage am Hang wird im Bebauungsplan für die Grundstücke südwestlich der Straße Burgberg die Möglichkeit für ein weiteres Geschoss zur Talseite unterhalb der Straßenebene eröffnet. Die durch eine Baugrenze festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche hat eine Tiefe von 15 m und eine Breite von etwa 30 m.
Im Bebauungsplan sind zu schützende Bäume festgesetzt. Diese sind zu erhalten. Innerhalb der überbaubaren Flächen können Ausnahmen zugelassen werden, wenn diese Bäume eine Baumaßnahmen im Wege stehen und an geeigneter Stelle Neuanpflanzungen vorgenommen werden. Der Bebauungsplan kann im Geoportal der Stadt Verden eingesehen werden unter https://gis.verden.de/MapSolution/apps/map/cli ent/public. Zudem sind die restlichen, nicht im Bebauungsplan festgesetzten Bäume dauerhaft zu erhalten. Hierfür wird eine gesonderte Vereinbarung im Kaufvertrag abgeschlossen. Abbildung 13: Skizze zu erhaltender Baumbestand Burgberg 62
3.4 Baulasten Für das Grundstück wurden im Baulastenverzeichnis der Stadt Verden (Aller) keine Baulasten eingetragen. 3.5 Baureife und Leitungsträger Das bebaute Grundstück kann sofort geliefert werden. Die Versorgung des Geltungsbereiches mit leitungsgebundener Infrastruktur (Gas, Strom, Telekom) ist durch vorhandene Leitungen gegeben. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über die Stadtwerke Verden (Grundversorgung). Eine eventuelle Verlegung von Leitungen auf dem Kaufgrundstück ist vom Käufer auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Stadt Verden (Aller) übernimmt keine Haftung für die Freiheit des Grundstücks von Leitungen oder Leitungsrechten gleich welcher Art, welchen Umfangs und welcher Funktion. Sie haftet auch nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung des Grundstücks durch solche Leitungen. Etwaige auf dem Grundstück befindliche Wasser-, Elektrizitäts- und Fernsprech- sowie
sonstige Leitungen werden, soweit sie nicht im Eigentum des Verkäufers stehen, nicht mitverkauft. Der Käufer hat sich vor Durchführung von etwaigen Baumaßnahmen mit den Versorgungsträgern in Verbindung zu setzen und sich zu vergewissern, dass der Kaufgegenstand frei von Versorgungs- und sonstigen Leitungen ist bzw. ob eine Überbauung von Leitungen möglich ist.
3.6 Altlasten Eine Abfrage beim Landkreis Verden hat ergeben, dass gegenwärtig keine Erkenntnisse über schädliche Boden- bzw. Grundwasserveränderungen vorliegen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Gebäudesubstanz mit Schadstoffen belastet ist. Eine Haftung für das Freisein des Verkaufs- gegenstandes von schädlichen Bodenveränderungen i.S.v. § 2 Abs. 3 BBodSchG und/oder Altlasten i.S.v. § 2 Abs. 5 BBodSchG sowie von Schäden nach Maßgabe des § 3 Umweltschadensgesetz (USchadG) übernimmt die Stadt Verden (Aller) nicht. Ausgleichsansprüche des Erwerbs gegen die Stadt Verden (Aller) wegen schädlicher Bodenveränderungen und/oder Altlasten sowie sonstiger Umweltschäden (insbesondere solche nach § 24 Abs. 2 BBodSchG und/oder § 9 Abs. 2 USchadG) sind ausgeschlossen. 3.7 Mieten und Pachten Das Grundstück wird frei von Miet- und Pachtverträgen geliefert.
4. Verfahrens- und Verkaufsbedingungen 4.1 Art des Verfahrens Das Grundstück wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung in den örtlichen Tagespressen, auf der Homepage der Stadt Verden (www.verden.de) und in den Immobilienportalen www.immobilienscout24.de und www.immowelt.de ausgeschrieben. Das Bieterverfahren ist jeweils zeitlich begrenzt. Innerhalb einer Frist von ggf. jeweils einer Woche kann ein Angebot abgegeben werden. Das Kaufgebot muss in der ersten Bieterrunde über dem Mindestangebot von 390.000 € liegen. Innerhalb dieser Frist kann ein Kaufangebot an die E-Mail-Adresse burgberg62@verden.de abgegeben werden. Die Stadt Verden (Aller) hat nach Ablauf der Gebotsfrist die Möglichkeit, das Höchstgebot anzunehmen, abzulehnen oder auf dessen Basis weiter zuverhandeln. Alle Kaufinteressenten, die ein Gebot in der jeweils aktuellen Gebotsphase abgegeben haben, werden über das aktuelle Höchstgebot informiert und haben die Möglichkeit, ein höheres Kaufangebot abzugeben.
Auch hier hat die Stadt Verden (Aller) nach Ablauf der Gebotsfrist die Möglichkeit, das Höchstgebot anzunehmen, abzulehnen oder auf dessen Basis weiter zu verhandeln. Es werden nur Kaufinteressenten über das aktuelle Gebot informiert, die sich in der jeweils aktuellen Gebotsfrist befinden. Sollte ein Kaufinteressent, in der jeweils aktuellen Gebotsfrist kein Kaufangebot abgeben, wird dieser automatisch aus dem Verfahren herausgenommen. Das Verfahren endet, wenn kein weiteres Höchstgebot mehr erfolgt. Angebote, sämtliche Anlagen und Unterlagen sowie sämtliche Korrespondenz sind in deutscher Sprache (respektive deutscher Übersetzung) vorzulegen bzw. zu führen. Die Stadt Verden (Aller) weist daraufhin, dass die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften nicht zugelassen wird. Im Falle von Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. 4.2 Teilnahmebedingungen Es werden nur solche Gebote berücksichtigt, in denen der Bieter schriftlich bestätigt, die vollständigen Ausschreibungsunterlagen zur Kenntnis genommen zu haben.
Gebote geben Sie bitte an die E-Mail-Adresse burgberg62@verden.de mit dem Hinweis „Burgberg 62“ bei der Stadt Verden (Aller) – Abteilung Immobilien und Umweltschutz, Große Str. 40, 27283 Verden (Aller) vom 19.01.2021 bis zum 26.01.2021 (1. Gebotsphase) ab. Alle mit dem Abschluss des Kaufvertrages und seiner Durchführung verbundenen Kosten (z.B. Vertragskosten, Grundbuchumschreibung etc.) sind vom Käufer zu tragen. Folgende Unterlage ist einzureichen: • Unterzeichnetes Angebotsschreiben • Angabe eines Ansprechpartners (Name, Adresse, Telefonnummer, ggf. Telefaxnummer, E-Mail Adresse) • Schriftliche Bestätigung, dass die Bieterin/ der Bieter die Rahmenbedingungen dieses Verfahrens annimmt
4.3 Besichtigung des Grundstücks Das bebaute Grundstück ist frei zugänglich und kann zu jederzeit besichtigt werden. Die Besichtigung erfolgt auf eigene Gefahr, d.h. die Stadt Verden (Aller) übernimmt keine Haftung für Personenschäden und / oder Sachschäden. Sollten Makler oder dergleichen das Grundstück für Mandanten ansehen bzw. in irgendeiner Form bei den Verkaufsverhandlungen mitwirken, ist die Honorierung mit dem Auftraggeber und / oder Kaufinteressenten zu regeln. Die Stadt Verden (Aller) berechnet und zahlt keine Makler- oder ähnliche Provisionen. Kaufverträge werden ausschließlich mit der Person und / oder Institution abgeschlossen, die ein Gebot abgegeben hat. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Aufnahme einer Zahlungsverpflichtung hinsichtlich einer Makler- und / oder sonstigen Provision zugunsten Makler oder sonstigen Dritten im Kaufvertrag ausgeschlossen wird.
5. Ansprechpartner Für Rückfragen stehen Ihnen als Ansprechpartner/in im Bereich der Verfahren Stadt Verden (Aller) – Abteilung Immobilien & Umweltschutz Frau Jasmin Schroer Telefon: 04231/12-418 E-Mail: jasmin.schroer@verden.de Stadtplanung Stadt Verden (Aller) – Abteilung Stadtplanung Frau Stephanie Thies Telefon: 04231/12-287 E-Mail: stephanie.thies@verden.de Bauordnung Stadt Verden (Aller) – Abteilung Bauordnung Frau Dagmar Boenig-Willert Telefon: 04231/12-330 E-Mail: dagmar.boenig-willert@verden.de gern zur Verfügung.
6. Anlagen • Grundbuchauszug • Flurkartenauszug • Flurkartennachweis • Auskunft Baulastenverzeichnis • Auskunft Altlasten • Auszug Hochwassergefahrenkarte • Lageplan geschützte Bäume • Grundrisse und Schnitt • Ansichten • Lageplan Garage • Bebauungsplan • Textliche Festsetzungen
7. Rechtliche Hinweise Alle in diesem Immobilienangebot bereitgestellten Informationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Das Immobilienangebot der Stadt Verden (Aller) erfolgt freibleibend und unverbindlich. Es ist nur für Kaufinteressentinnen/ Kaufinteressenten / Käuferin / Käufer bestimmt. Die Weitergabe ist untersagt. Auch ist mit der Versendung des vorliegenden Immobilienangebots kein Maklerauftrag oder dergleichen verbunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bereitgestellten Informationen und Unterlagen unbeabsichtigt unzutreffende und/oder unvollständige Angaben enthalten können. Die Stadt Verden (Aller) übernimmt, unbeschadet der rechtlichen Regelung, hierfür keine Garantie oder Gewährleistung. Es wird darum gebeten, dass jede Bieterin/ jeder Bieter sich vielmehr selbst ein Bild verschafft und die bereitgestellten Informationen entsprechend überprüft. Unklarheiten sind gegenüber der Stadt Verden (Aller) unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Stadt Verden (Aller) weißt expliziert darauf hin, dass die Kosten für die Ausarbeitung der Angebote sowie die Teilnahme an diesem Verfahren grundsätzlich nicht erstattet werden.
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