Stadt Verden (Aller) - Bieterverfahren

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Stadt Verden (Aller) - Bieterverfahren
Stadt Verden (Aller)
               - Bieterverfahren -

      Verkauf eines bebauten Grundstückes
                  Burgberg 62 in
               27283 Verden (Aller)

Eigentümer:            Ansprechpartner:
Stadt Verden (Aller)   Jasmin Schroer
FB 2 / Immobilien &    Tel.: 04231 12-418
Umweltschutz           Fax: 04231 129-418
Große Straße 40        Mail: jasmin.schroer@verden.de
27283 Verden (Aller)
Stadt Verden (Aller) - Bieterverfahren
Inhalt

1. Stadt Verden (Aller)

2. Lage des Grundstücks

3.   Rahmenbedingungen des Grundstücks
     3.1 Vorhandene Bebauung
     3.2 Grundstücksgröße und Grundbuch
     3.3 Planungsrecht
     3.4 Baulasten
     3.5 Baureife und Leitungsträger
     3.6 Altlasten
     3.7 Mieten und Pachten

4. Verfahrens- und Verkaufsbedingungen
    4.1 Art des Verfahrens
    4.2 Teilnahmebedingungen
    4.3 Besichtigung des Grundstücks

5. Ansprechpartner/in

6. Anlagen

7. rechtliche Hinweise
Stadt Verden (Aller) - Bieterverfahren
1. Stadt Verden (Aller)

                 Die knapp über 28.000 Einwohner
                 große Stadt Verden liegt mitten im
                 Dreieck Hamburg - Hannover -
                 Bremen und strahlt als starker
                 Wirtschaftsstandort mit optimalen
                 Standortbedingungen      in    die
                 Region hinein.

Als Mittelzentrum übernimmt die Stadt mit einer
Kaufkraftkennziffer von 108,7 eine überörtliche
Versorgungsfunktion, bei der auch
sozioökonomischen Rahmenbedingungen (z.B.
Pendlerverflechtungen) eine entscheidende Rolle
spielen. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungen von 18.178 Arbeitnehmern und der
hohe Einpendlerüberschuss von 7.394 Pendlern
sprechen eindeutig dafür. Ein historisches
Stadtgefüge und ein vielseitiges Kultur-, Bildungs-
und Freizeitangebot bieten eine hohe Lebensqualität,
die die Verdener zu schätzen wissen.
National und international
operierende Unternehmen aus
den Bereichen Maschinenbau,
Herstellung von Nahrungs- und
Tiernahrungsmitteln,
Herstellung elektrischer
Ausrüstungen, Veredelung und
Verarbeitung von Flachglas        Abb. : Landkreis Verden

sowie Tierzucht haben Verden als Standort gewählt.
Verden hat eine gesunde Wirtschaftsstruktur mit
vergleichsweise überdurchschnittlichen Einkommen
und einer geringen
Arbeitslosigkeit.
Stadt Verden (Aller) - Bieterverfahren
2.   Lage des Grundstücks
     Das sich im Eigentum der Stadt Verden (Aller)
     befindliche zu veräußernde, mit einem
     Einfamilienhaus bebaute, Grundstück liegt
     unweit des Stadtzentrums im Burgbergviertel.
     Neben dem Einfamilienhaus wurden eine
     Garage und ein Schuppen (im Hang) errichtet.
     Alle Bauwerke werden als abgängig betrachtet.
     Das Grundstück ist voll erschlossen.
     Wasserversorgung, Stromversorgung,
     Gasversorgung, Breitbandversorgung sowie
     Schmutz- und Regenwasserkanalisation
     sind in der Straße „Burgberg“ vorhanden. Die
     Breitbandversorgung verfügt über eine
     Downloadrate von mindestens 100Mbit/s.
     Südöstlich des Grundstücks verläuft eine
     Bahnbrücke - dadurch ist mit Lärmimmissionen
     auf dem Grundstück zu rechnen.

     Abbildung 1: Luftbild Burgberg 62 mit Kennzeichnung des zu veräußernden
     Grundstücks (rot)
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Zudem liegt eine Teilfläche des
              Grundstücks im Überschwemmungsgebiet.

Abbildung 2: Darstellung Überschwemmungsgebiet

              Das Grundstück liegt an einer von
              überwiegend Anwohnerverkehr
              geprägten Straße. Fußläufig erreichen Sie
              die Kernstadt in ca. 20 Minuten. Der
              Bahnhof ist ca. 1,6 km entfernt.

3. Rahmenbedingungen für das Grundstück

       3.1 Vorhandene Bebauung
              Das zu veräußernde Grundstück ist
              bebaut mit einem Einfamilienhaus, einer
              Garage und einem Schuppen in
              Hanglage. Der gesamte Gebäudebestand
              wird als stark renovierungsbedürftig und
              abgängig betrachtet.
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Foto 1: Garagenzufahrt

Foto 2: Straßenansicht

              Foto 3: Straßenansicht/
              Garagenzufahrt
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Foto 4 u.5: Allerblick/ Garten
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Foto 6: Küche

                   Foto 7: Anbau

                Foto 8 u. 9: Wohn- und Esszimmer
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Foto 10: Dachboden

                 Foto 11: Bad (EG)

                        Foto 11 u. 12: zwei kleine
                        Schlafzimmer
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Abbildung 3: Grundriss Keller

Abbildung 4: Grundriss Erdgeschoss
Abbildung 5: Grundriss Dachgeschoss

Abbildung 6: Schnitt
Abbildung 7: Nordwestansicht

Abbildung 8: Nordostansicht
Abbildung 9: Südostansicht

Abbildung 10: Südwestansicht
Abbildung 11: Grundriss EG mit nachträglich errichteter Garage
Abbildung 11: Lageplan
3.2 Grundstücksgröße und Grundbuch
    Das bebaute Grundstück hat eine Größe
    von ca. 1.340 m² und ist im
    nachstehenden Lageplan rot
    gekennzeichnet. Das Grundstück ist in
    der Gemarkung Verden, Flur 16 und
    Flurstücksnummer 16/3.

       Abbildung 12: Katasterauszug Burgberg 62

    Das Grundstück ist eingetragen im
    Grundbuch von Verden, Bezirk Verden
    Grundbuchblatt 11218. Es sind keine
    Belastungen in den Abt. II und Abt. III des
    Grundbuches verzeichnet. Der
    Grundbuchauszug ist als Anlage
    beigefügt.
    In diesem Zusammenhang wird auf die
    vorhandene leitungsgebundene
    Infrastruktur, welche näher in Kapitel 4.4
    beschrieben ist, verwiesen.
3.3   Planungsrecht

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 30 I für den Burgberg aus
dem Jahr 1966.
Als Art der baulichen Nutzung wird für das
Grundstück und dessen direkte Nachbarschaft
ein Reines Wohngebiet festgesetzt. Dieses
dient ausschließlich dem Wohnen.
Zum Maß der baulichen Nutzung setzt der
Bebauungsplan eine Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,2 und eine Geschossflächenzahl (GFZ)
von 0,3 fest. Es ist maximal ein Geschoss,
bezogen auf die Straßenebene, zulässig.
Aufgrund der Lage am Hang wird im
Bebauungsplan für die Grundstücke
südwestlich der Straße Burgberg die
Möglichkeit für ein weiteres Geschoss zur
Talseite unterhalb der Straßenebene eröffnet.
Die durch eine Baugrenze festgesetzte
überbaubare Grundstücksfläche hat eine Tiefe
von 15 m und eine Breite von etwa 30 m.
Im Bebauungsplan sind zu schützende Bäume
       festgesetzt. Diese sind zu erhalten. Innerhalb
       der überbaubaren Flächen können Ausnahmen
       zugelassen werden, wenn diese Bäume eine
       Baumaßnahmen im Wege stehen und an
       geeigneter Stelle Neuanpflanzungen
       vorgenommen werden.
       Der Bebauungsplan kann im Geoportal der
       Stadt Verden eingesehen werden unter
       https://gis.verden.de/MapSolution/apps/map/cli
       ent/public. Zudem sind die restlichen, nicht im
       Bebauungsplan festgesetzten Bäume
       dauerhaft zu erhalten. Hierfür wird eine
       gesonderte Vereinbarung im Kaufvertrag
       abgeschlossen.

Abbildung 13: Skizze zu erhaltender Baumbestand Burgberg 62
3.4 Baulasten
    Für das Grundstück wurden im
    Baulastenverzeichnis der Stadt Verden
    (Aller) keine Baulasten eingetragen.

3.5 Baureife und Leitungsträger
    Das bebaute Grundstück kann sofort
    geliefert werden.
    Die Versorgung des Geltungsbereiches
    mit leitungsgebundener Infrastruktur
    (Gas, Strom, Telekom) ist durch
    vorhandene Leitungen gegeben.
    Die Trinkwasserversorgung erfolgt über
    die Stadtwerke Verden
    (Grundversorgung). Eine eventuelle
    Verlegung von Leitungen auf dem
    Kaufgrundstück ist vom Käufer auf eigene
    Kosten zu veranlassen. Die Stadt Verden
    (Aller) übernimmt keine Haftung für die
    Freiheit des Grundstücks von Leitungen
    oder Leitungsrechten gleich welcher Art,
    welchen Umfangs und welcher Funktion.
    Sie haftet auch nicht für Schäden aus der
    Beeinträchtigung des Grundstücks durch
    solche Leitungen. Etwaige auf dem
    Grundstück befindliche Wasser-,
    Elektrizitäts- und Fernsprech- sowie
sonstige Leitungen werden, soweit sie
nicht im Eigentum des Verkäufers stehen,
nicht mitverkauft. Der Käufer hat sich vor
Durchführung von etwaigen
Baumaßnahmen mit den
Versorgungsträgern in Verbindung zu
setzen und sich zu vergewissern, dass
der Kaufgegenstand frei von
Versorgungs- und sonstigen Leitungen ist
bzw. ob eine Überbauung von Leitungen
möglich ist.
3.6 Altlasten
    Eine Abfrage beim Landkreis Verden hat
    ergeben, dass gegenwärtig keine
    Erkenntnisse über schädliche Boden-
    bzw. Grundwasserveränderungen
    vorliegen.
    Es kann aber davon ausgegangen
    werden, dass die Gebäudesubstanz mit
    Schadstoffen belastet ist. Eine Haftung
    für das Freisein des Verkaufs-
    gegenstandes von schädlichen
    Bodenveränderungen i.S.v. § 2 Abs. 3
    BBodSchG und/oder Altlasten i.S.v. § 2
    Abs. 5 BBodSchG sowie von Schäden
    nach Maßgabe des § 3
    Umweltschadensgesetz (USchadG)
    übernimmt die Stadt Verden (Aller) nicht.
    Ausgleichsansprüche des Erwerbs gegen
    die Stadt Verden (Aller) wegen
    schädlicher Bodenveränderungen
    und/oder Altlasten sowie sonstiger
    Umweltschäden (insbesondere solche
    nach § 24 Abs. 2 BBodSchG und/oder § 9
    Abs. 2 USchadG) sind ausgeschlossen.

3.7 Mieten und Pachten
    Das Grundstück wird frei von Miet- und
    Pachtverträgen geliefert.
4. Verfahrens- und Verkaufsbedingungen
    4.1 Art des Verfahrens
        Das Grundstück wird im Rahmen einer
        öffentlichen Ausschreibung in den
        örtlichen Tagespressen, auf der
        Homepage der Stadt Verden
        (www.verden.de) und in den
        Immobilienportalen
        www.immobilienscout24.de und
        www.immowelt.de ausgeschrieben.

        Das Bieterverfahren ist jeweils zeitlich
        begrenzt. Innerhalb einer Frist von ggf.
        jeweils einer Woche kann ein Angebot
        abgegeben werden. Das Kaufgebot muss
        in der ersten Bieterrunde über dem
        Mindestangebot von 390.000 € liegen.
        Innerhalb dieser Frist kann ein
        Kaufangebot an die E-Mail-Adresse
        burgberg62@verden.de abgegeben
        werden. Die Stadt Verden (Aller) hat nach
        Ablauf der Gebotsfrist die Möglichkeit,
        das Höchstgebot anzunehmen,
        abzulehnen oder auf dessen Basis weiter
        zuverhandeln. Alle Kaufinteressenten, die
        ein Gebot in der jeweils aktuellen
        Gebotsphase abgegeben haben, werden
        über das aktuelle Höchstgebot informiert
        und haben die Möglichkeit, ein höheres
        Kaufangebot abzugeben.
Auch hier hat die Stadt Verden (Aller)
    nach Ablauf der Gebotsfrist die
    Möglichkeit, das Höchstgebot
    anzunehmen, abzulehnen oder auf
    dessen Basis weiter zu verhandeln.
    Es werden nur Kaufinteressenten über
    das aktuelle Gebot informiert, die sich in
    der jeweils aktuellen Gebotsfrist befinden.
    Sollte ein Kaufinteressent, in der jeweils
    aktuellen Gebotsfrist kein Kaufangebot
    abgeben, wird dieser automatisch aus
    dem Verfahren herausgenommen. Das
    Verfahren endet, wenn kein weiteres
    Höchstgebot mehr erfolgt.

    Angebote, sämtliche Anlagen und
    Unterlagen sowie sämtliche
    Korrespondenz sind in deutscher Sprache
    (respektive deutscher Übersetzung)
    vorzulegen bzw. zu führen.
    Die Stadt Verden (Aller) weist daraufhin,
    dass die nachträgliche Bildung von
    Bietergemeinschaften nicht zugelassen
    wird. Im Falle von Bietergemeinschaften
    ist mit dem Angebot eine ausgefüllte
    Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen.

4.2 Teilnahmebedingungen
    Es werden nur solche Gebote
    berücksichtigt, in denen der Bieter
    schriftlich bestätigt, die vollständigen
    Ausschreibungsunterlagen zur Kenntnis
    genommen zu haben.
Gebote geben Sie bitte an die E-Mail-Adresse
    burgberg62@verden.de mit dem Hinweis
    „Burgberg 62“ bei der Stadt Verden (Aller) –
    Abteilung Immobilien und Umweltschutz, Große
    Str. 40, 27283 Verden (Aller)
    vom 19.01.2021 bis zum 26.01.2021 (1.
    Gebotsphase) ab.
    Alle mit dem Abschluss des Kaufvertrages und
    seiner Durchführung verbundenen Kosten (z.B.
    Vertragskosten, Grundbuchumschreibung etc.)
    sind vom Käufer zu tragen.

Folgende Unterlage ist einzureichen:
    •   Unterzeichnetes Angebotsschreiben
         •   Angabe eines Ansprechpartners (Name,
             Adresse, Telefonnummer, ggf.
             Telefaxnummer, E-Mail Adresse)
         •   Schriftliche Bestätigung, dass die
             Bieterin/ der Bieter die
             Rahmenbedingungen dieses Verfahrens
             annimmt
4.3 Besichtigung des Grundstücks
    Das bebaute Grundstück ist frei
    zugänglich und kann zu jederzeit
    besichtigt werden. Die Besichtigung
    erfolgt auf eigene Gefahr, d.h. die Stadt
    Verden (Aller) übernimmt keine Haftung
    für Personenschäden und / oder
    Sachschäden.
     Sollten Makler oder dergleichen das
     Grundstück für Mandanten ansehen bzw.
     in irgendeiner Form bei den
     Verkaufsverhandlungen mitwirken, ist die
     Honorierung mit dem Auftraggeber und /
     oder Kaufinteressenten zu regeln. Die
     Stadt Verden (Aller) berechnet und zahlt
     keine Makler- oder ähnliche Provisionen.
     Kaufverträge werden ausschließlich mit
     der Person und / oder Institution
     abgeschlossen, die ein Gebot abgegeben
     hat. Die Stadt weist ausdrücklich darauf
     hin, dass die Aufnahme einer
     Zahlungsverpflichtung hinsichtlich einer
     Makler- und / oder sonstigen Provision
     zugunsten Makler oder sonstigen Dritten
     im Kaufvertrag ausgeschlossen wird.
5.   Ansprechpartner

     Für Rückfragen stehen Ihnen als
     Ansprechpartner/in im Bereich der
     Verfahren
     Stadt Verden (Aller) – Abteilung Immobilien &
     Umweltschutz
     Frau Jasmin Schroer
     Telefon: 04231/12-418
     E-Mail: jasmin.schroer@verden.de

     Stadtplanung
     Stadt Verden (Aller) – Abteilung Stadtplanung
     Frau Stephanie Thies
     Telefon: 04231/12-287
     E-Mail: stephanie.thies@verden.de

     Bauordnung
     Stadt Verden (Aller) – Abteilung Bauordnung
     Frau Dagmar Boenig-Willert
     Telefon: 04231/12-330
     E-Mail: dagmar.boenig-willert@verden.de
     gern zur Verfügung.
6.   Anlagen

        •   Grundbuchauszug
        •   Flurkartenauszug
        •   Flurkartennachweis
        •   Auskunft Baulastenverzeichnis
        •   Auskunft Altlasten
        •   Auszug Hochwassergefahrenkarte
        •   Lageplan geschützte Bäume
        •   Grundrisse und Schnitt
        •   Ansichten
        •   Lageplan Garage
        •   Bebauungsplan
        •   Textliche Festsetzungen
7.   Rechtliche Hinweise
     Alle in diesem Immobilienangebot bereitgestellten
     Informationen sind urheberrechtlich geschützt und
     dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt
     werden. Das Immobilienangebot der Stadt Verden
     (Aller) erfolgt freibleibend und unverbindlich. Es ist
     nur für Kaufinteressentinnen/ Kaufinteressenten /
     Käuferin / Käufer bestimmt. Die Weitergabe ist
     untersagt. Auch ist mit der Versendung des
     vorliegenden Immobilienangebots kein Maklerauftrag
     oder dergleichen verbunden. Es wird ausdrücklich
     darauf hingewiesen, dass die bereitgestellten
     Informationen und Unterlagen unbeabsichtigt
     unzutreffende und/oder unvollständige Angaben
     enthalten können. Die Stadt Verden (Aller)
     übernimmt, unbeschadet der rechtlichen Regelung,
     hierfür keine Garantie oder Gewährleistung. Es wird
     darum gebeten, dass jede Bieterin/ jeder Bieter sich
     vielmehr selbst ein Bild verschafft und die
     bereitgestellten Informationen entsprechend
     überprüft. Unklarheiten sind gegenüber der Stadt
     Verden (Aller) unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die
     Stadt Verden (Aller) weißt expliziert darauf hin, dass
     die Kosten für die Ausarbeitung der Angebote sowie
     die Teilnahme an diesem Verfahren grundsätzlich
     nicht erstattet werden.
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