Amtsblatt Stadt Eckemförde - der Nr. 01/2022 Herausgegeben am 17.02.2022
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Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachung der Genehmigung der 17. Änderung der Neufassung des Flä chennutzungsplanes der Stadt Eckernförde für das Plangebiet „Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg" 2. Bekanntmachung der Stadt Eckernförde über die öffentliche Auslegung der Un terlagen zum beabsichtigten Einräumen einer Sondernutzung zur Durchführung von Veranstaltungen am Südstrand in Eckernförde gemäß § 19 (2) Landesnatur schutzgesetz (LNatSchG) 3. Veranstaltungen zum Weltfrauentag im März 2022 Das Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes 01/2022 ist am 17. Februar 2022 in der Eckernförder Zeitung bekanntgemacht worden. Das Amtsblatt der Stadt Eckernförde erscheint nach Bedarf und kann im Abonnement über das Hauptamt der Stadtverwaltung bezogen werden. Einzelne Exemplare sind über die Info-Kästen des Rathauses und das Bürgerbüro erhältlich. Darüber hinaus ist das Amtsblatt auf der Internet seite der Stadt Eckernförde unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ einzusehen.
Bekanntmachung der Stadt Eckernförde Genehmigung der 17. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde für das Plangebiet „Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg“ Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Ratsversammlung der Stadt Eckernförde in der Sitzung am 16.09.2021 beschlossene 17. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde für das Plangebiet „Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg" mit Bescheid vom 13.01.2022 (Aktenzeichen; IV525-512.111-58.043 (F017)) nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: im Nordosten: durch die Flurstücke 72/63 und 1106 im Westen: angrenzend an den Teilbereich I durch Teile der Flurstücke 72/97, 72/63, 72/15, 72/32, 72/8, 72/114, 72/12, 72/106, 72/108 und an das Flurstück 488 (Schulweg) im Südwesten: östlich der Bahntrasse und westlich der Flurstücke 70/7 und 67/2 (Schulweg) im Süden: nördlich der Flurstücke 67/1, 68/38 (Schulweg 7) 68/43 und 68/44 im Osten: östlich der Reeperbahn Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 67/2, 70/7, 70/8, 72/37, 72/52, 72/87, 72/90, 73/3, 73/4, 73/5, 73/8, 73/10, 73/11, 74/10, 82/1, 83/2, 991/73, 992/72, 993/73, 994/72 der Flur 4 der Gemarkung Eckernförde sowie Teile der Flurstücke 68/45, 72/8, 72/12, 72/15, 72/32, 72/63, 1106, 72/106, 72/108, 72/114 der Flur 4 der Gemarkung Eckernförde. Der genaue Verlauf des räumlichen Geltungsbereiches der 17. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung. Die Erteilung der oben benannten Genehmigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Alle Interessierten können die 17, Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde für das Plangebiet „Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg" sowie die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung im Bauamt der Stadtverwaltung Eckernförde, Zimmer 214, Rathausmarkt 4 -6, 24340 Eckernförde, zu den Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind die Dokumente ins Internet auf der Homepage der Stadtverwaltung unter www.eckernfoerde.de/Flächennutzunaspläne/ eingestellt und abrufbar. Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Eckernförde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 S. 3 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). 01/01
Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die 17. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde für das Plangebiet „Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg“ wirksam. Eckernförde, den 07.02.2022 Anlage: - Übersichtsplan Geltungsbereich 02/01
Bekanntmachung der Stadt Eckernförde Öffentliche Auslegung der Unterlagen zum beabsichtigten Einräumen einer Son dernutzung zur Durchführung von Veranstaltungen am Südstrand in Eckernförde ge- mäß § 19 (2) Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) ________________________ Der Kreis Rendsburg-Eckernförde, Der Landrat, Untere Naturschutzbehörde (UNB). beab sichtigt eine Sondernutzung am Südstrand der Stadt Eckernförde nach § 34 LNatSchG zur Durchführung von Veranstaltungen einzuräumen. Die für den Antrag relevanten Unterlagen liegen dazu vom 28.02.2022 bis zum 28.03.2022 während der Dienstzeit (Montag 8.00 - 15.30 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr, Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 17.30 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr) bei der Stadt Eckernförde, Amt für Ordnungs- und Sozialwesen, Rathausmarkt 4-6, Zimmer 031 oder 032, zur Einsicht öffentlich aus. Folgende antragsrelevanten Unterlagen liegen aus; • Antrag • FFH Verträglichkeitsvorprüfung • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Während der Auslegungsfrist können alle Interessierten die Unterlagen beim Amt für Ord nungs- und Sozialwesen, Rathausmarkt 4 - 6, 24340 Eckernförde, Zimmer 031 oder 032 einsehen. / Darüber hinaus kann jedermann Stellungnahmen zu den Unterlagen bis zu zwei Wochen nach Abschluss der Auslegung schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift beim Amt für Ordnungs- und Sozialwesen, Rathausmarkt 4 - 6, 24340 Eckernförde sowie beim Kreis Rendsburg-Eckernförde, Der Landrat, Untere Naturschutzbehörde, Kaiserstraße 10. 24768 Rendsburg, abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Prüfung des Antrages auf Einräumen einer Sondernutzung zur Durchführung von Veranstaltungen am Südstrand un berücksichtigt bleiben. Eckernförde, 11. Februar 2022 Stadt Eckernförde Der Bürgermeister Im Aufträge: CA |aschke) Wiß' fjS \'r" \ n i,'1' c! /"• ■ Ws \ i / 04/01
MONTAG 7. MÄRZ 18:30 - 20:30 UHR Veranstaltungen „Ein Mann ist keine Altersvorsorge!“ zum Weltfrauentag Onlinevortrag zum Equal Pay Day von der Autorin und Finanzexpertin im März 2022 Helma Sick www.helma-sick.de Eine Veranstaltung der Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung für individuelle FREITAG 4. MÄRZ AB 10:00 UHR Chancengleichheit von Frauen und Frauenfrühstück bei !Via mit Männern in Kooperation mit der musikalischer Begleitung Gleichstellungsstelle der Stadt Eckernförde. Anmeldung: Eckernförde, Langebrückstraße 8 annika.pech@stadt-eckernfoerde.de Anmeldung biszum 2.3. unter 04351/35 70 info@frauenberatung-via.de DONNERSTAG 10. MÄRZ 19:00-21:00 UHR Teilnahme nur mit tagesaktuellem Test. „Im echten Norden: Parität in Sicht! Begrenzte Teilnehmerinnenzahl Frauen in politischen Ämtern und Mandaten“ Onlinevortrag mit Möglichkeiten zum Austausch und Vernetzung Referentinnen: LandesFrauenRat Schleswig-Holstein: Anke Homann, Vorsitzende Alexandra Ehlers, Geschäftsführerin Anmeldung: nina.jess@amt-schlei-ostsee.de Veranstalterinnen sind die Gleichstellungsbeauftragten der Ämter Dänischer Wohld, Hüttener Berge, Schlei-Ostsee, Stadt Eckernförde und IVia Frauenberatung In Kooperation mit; Der Gemeindebücherei Gettorf, der Fahrbücherei Barkelsby und der EckernförderTouristik und Marketing Gesellschaft. FREITAG 11. MÄRZ SAMSTAG 12. MÄRZ 20:00 - 22:00 UHR Bunt, fröhlich, kraftvoll: Jetzt wird wirklich gefeiert! „Eckernförde malt“ zum Weltfrauentag Online Disko mit Djane-Ilka/Lübeck Eckernförder Stadthalle Dance-Classics, Rock und Pop Musikwünsche willkommen! Unter Anleitungzum persönlichen Bild, Vorkenntnisse nicht erforderlich. Den Einwahllink gibt es bei; Die Motive können frei interpretiert annika.pech@stadt-eckernfoerde.de und so ein eigenes Kunstwerk gestaltet werden. 15 € Frauentags-Sonderpreis/ Material wird gestellt. VOM 7. MÄRZ BIS 2. APRIL 15:00-17:30 Uhr Motiv 1: Gemeindebücherei Gettorf Tanzende Frauen (nach Picasso) Buchausstellung 18:00-20:30 Uhr Motiv 2: „Kämpferische Frauen" Selbstporträt von Frida Kahlo Anmeldung mit Angabe des Motivs: r.lindau@ostseebad-eckernfoerde.de VOM 7.MÄRZ BIS 2. APRIL Fahrbücherei Barkelsby/Bücherbus Kinder- und Jugendliteraturauswahl zum Thema: „Starke Mädchen verändern die Welt“ 05/01
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