Amtsblatt Stadt Eckemförde - der Nr. 01/2022 Herausgegeben am 17.02.2022

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Amtsblatt Stadt Eckemförde - der Nr. 01/2022 Herausgegeben am 17.02.2022
Amtsblatt
            der
Stadt Eckemförde

         Nr. 01/2022

 Herausgegeben am 17.02.2022
Amtsblatt Stadt Eckemförde - der Nr. 01/2022 Herausgegeben am 17.02.2022
Inhaltsverzeichnis

Öffentliche Bekanntmachungen
 1.   Bekanntmachung der Genehmigung der 17. Änderung der Neufassung des Flä­
      chennutzungsplanes der Stadt Eckernförde für das Plangebiet „Reeperbahn -
      Noorstraße - Schulweg"
 2.   Bekanntmachung der Stadt Eckernförde über die öffentliche Auslegung der Un­
      terlagen zum beabsichtigten Einräumen einer Sondernutzung zur Durchführung
      von Veranstaltungen am Südstrand in Eckernförde gemäß § 19 (2) Landesnatur­
      schutzgesetz (LNatSchG)
 3.   Veranstaltungen zum Weltfrauentag im März 2022

Das Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes 01/2022 ist am 17. Februar 2022 in der Eckernförder
Zeitung bekanntgemacht worden.

Das Amtsblatt der Stadt Eckernförde erscheint nach Bedarf und kann im Abonnement über das
Hauptamt der Stadtverwaltung bezogen werden. Einzelne Exemplare sind über die Info-Kästen
des Rathauses und das Bürgerbüro erhältlich. Darüber hinaus ist das Amtsblatt auf der Internet­
seite der Stadt Eckernförde unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ einzusehen.
Bekanntmachung der Stadt Eckernförde

  Genehmigung der 17. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der
    Stadt Eckernförde für das Plangebiet „Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg“

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes
Schleswig-Holstein hat die von der Ratsversammlung der Stadt Eckernförde in der Sitzung am
16.09.2021 beschlossene 17. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Eckernförde für das Plangebiet „Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg" mit Bescheid
vom 13.01.2022 (Aktenzeichen; IV525-512.111-58.043 (F017)) nach § 6 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten:        durch die Flurstücke 72/63 und 1106

im Westen:           angrenzend an den Teilbereich I durch Teile der Flurstücke 72/97,
                     72/63, 72/15, 72/32, 72/8, 72/114, 72/12, 72/106, 72/108 und an das
                     Flurstück 488 (Schulweg)

im Südwesten:        östlich der Bahntrasse und westlich der Flurstücke 70/7 und 67/2
                     (Schulweg)

im Süden:             nördlich der Flurstücke 67/1, 68/38 (Schulweg 7) 68/43 und 68/44

im Osten:             östlich der Reeperbahn

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 67/2, 70/7, 70/8, 72/37, 72/52, 72/87, 72/90, 73/3, 73/4,
73/5, 73/8, 73/10, 73/11, 74/10, 82/1, 83/2, 991/73, 992/72, 993/73, 994/72 der Flur 4 der
Gemarkung Eckernförde sowie Teile der Flurstücke 68/45, 72/8, 72/12, 72/15, 72/32, 72/63,
1106, 72/106, 72/108, 72/114 der Flur 4 der Gemarkung Eckernförde.

Der genaue Verlauf des räumlichen Geltungsbereiches der 17. Änderung der Neufassung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde ist aus dem anliegenden Übersichtsplan
ersichtlich. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Die Erteilung der oben benannten Genehmigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 17, Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Eckernförde für das Plangebiet „Reeperbahn - Noorstraße - Schulweg" sowie die
Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung im Bauamt der
Stadtverwaltung Eckernförde, Zimmer 214, Rathausmarkt 4 -6, 24340 Eckernförde, zu den
Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend sind die Dokumente ins Internet auf der Homepage der Stadtverwaltung unter
www.eckernfoerde.de/Flächennutzunaspläne/ eingestellt und abrufbar.

 Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden
 unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich
 gegenüber der Stadt Eckernförde geltend gemacht worden sind.
 Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 S. 3 BauGB beachtlichen Mängel des
 Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
 begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
                                                                                         01/01
Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die 17. Änderung der Neufassung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Eckernförde für das Plangebiet „Reeperbahn - Noorstraße
- Schulweg“ wirksam.

Eckernförde, den 07.02.2022

Anlage:
- Übersichtsplan Geltungsbereich

                                                                                          02/01
Bekanntmachung der Stadt Eckernförde

Öffentliche Auslegung der Unterlagen zum beabsichtigten Einräumen einer Son­
dernutzung zur Durchführung von Veranstaltungen am Südstrand in Eckernförde ge-
mäß § 19 (2) Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)      ________________________

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde, Der Landrat, Untere Naturschutzbehörde (UNB). beab­
sichtigt eine Sondernutzung am Südstrand der Stadt Eckernförde nach § 34 LNatSchG zur
Durchführung von Veranstaltungen einzuräumen.

Die für den Antrag relevanten Unterlagen liegen dazu

                               vom 28.02.2022 bis zum 28.03.2022

während der Dienstzeit (Montag 8.00 - 15.30 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 -
15.30 Uhr, Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 17.30 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00
Uhr) bei der Stadt Eckernförde, Amt für Ordnungs- und Sozialwesen, Rathausmarkt 4-6,
Zimmer 031 oder 032, zur Einsicht öffentlich aus.

Folgende antragsrelevanten Unterlagen liegen aus;

   •   Antrag
   •   FFH Verträglichkeitsvorprüfung
   •   Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Während der Auslegungsfrist können alle Interessierten die Unterlagen beim Amt für Ord­
nungs- und Sozialwesen, Rathausmarkt 4 - 6, 24340 Eckernförde, Zimmer 031 oder 032
einsehen.
                                                                               /

Darüber hinaus kann jedermann Stellungnahmen zu den Unterlagen bis zu zwei Wochen
nach Abschluss der Auslegung schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift beim
Amt für Ordnungs- und Sozialwesen, Rathausmarkt 4 - 6, 24340 Eckernförde sowie beim
Kreis Rendsburg-Eckernförde, Der Landrat, Untere Naturschutzbehörde, Kaiserstraße 10.
24768 Rendsburg, abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Prüfung des Antrages auf
Einräumen einer Sondernutzung zur Durchführung von Veranstaltungen am Südstrand un­
berücksichtigt bleiben.

Eckernförde, 11. Februar 2022

Stadt Eckernförde
Der Bürgermeister
Im Aufträge:
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MONTAG 7. MÄRZ 18:30 - 20:30 UHR
Veranstaltungen
                                               „Ein Mann ist keine Altersvorsorge!“
zum Weltfrauentag                               Onlinevortrag zum Equal Pay Day
                                                von der Autorin und Finanzexpertin
im März 2022                                    Helma Sick www.helma-sick.de
                                                Eine Veranstaltung der Landeshauptstadt
                                                Stuttgart, Abteilung für individuelle
FREITAG 4. MÄRZ AB 10:00 UHR
                                                Chancengleichheit von Frauen und
Frauenfrühstück bei !Via mit                    Männern in Kooperation mit der
musikalischer Begleitung                        Gleichstellungsstelle der Stadt
                                                Eckernförde. Anmeldung:
Eckernförde, Langebrückstraße 8                 annika.pech@stadt-eckernfoerde.de
Anmeldung biszum 2.3.
unter 04351/35 70
info@frauenberatung-via.de                      DONNERSTAG 10. MÄRZ 19:00-21:00 UHR

Teilnahme nur mit tagesaktuellem Test.          „Im echten Norden: Parität in Sicht!
Begrenzte Teilnehmerinnenzahl                    Frauen in politischen Ämtern
                                                 und Mandaten“
                                                Onlinevortrag mit Möglichkeiten zum
                                                Austausch und Vernetzung
                                                Referentinnen:
                                                LandesFrauenRat Schleswig-Holstein:
                                                Anke Homann, Vorsitzende
                                                Alexandra Ehlers, Geschäftsführerin
                                                Anmeldung: nina.jess@amt-schlei-ostsee.de

                   Veranstalterinnen sind die Gleichstellungsbeauftragten der Ämter Dänischer Wohld,
                   Hüttener Berge, Schlei-Ostsee, Stadt Eckernförde und IVia Frauenberatung
                   In Kooperation mit; Der Gemeindebücherei Gettorf, der Fahrbücherei Barkelsby
                   und der EckernförderTouristik und Marketing Gesellschaft.

FREITAG 11. MÄRZ                                SAMSTAG 12. MÄRZ 20:00 - 22:00 UHR

 Bunt, fröhlich, kraftvoll:                     Jetzt wird wirklich gefeiert!
„Eckernförde malt“ zum Weltfrauentag            Online Disko mit Djane-Ilka/Lübeck
Eckernförder Stadthalle                         Dance-Classics, Rock und Pop
                                                Musikwünsche willkommen!
Unter Anleitungzum persönlichen Bild,
Vorkenntnisse nicht erforderlich.               Den Einwahllink gibt es bei;
Die Motive können frei interpretiert            annika.pech@stadt-eckernfoerde.de
und so ein eigenes Kunstwerk gestaltet
werden. 15 € Frauentags-Sonderpreis/
Material wird gestellt.                         VOM 7. MÄRZ BIS 2. APRIL
15:00-17:30 Uhr Motiv 1:                        Gemeindebücherei Gettorf
Tanzende Frauen (nach Picasso)
                                                Buchausstellung
18:00-20:30 Uhr Motiv 2:
                                               „Kämpferische Frauen"
Selbstporträt von Frida Kahlo
Anmeldung mit Angabe des Motivs:
r.lindau@ostseebad-eckernfoerde.de              VOM 7.MÄRZ BIS 2. APRIL
                                                Fahrbücherei Barkelsby/Bücherbus

                                                Kinder- und Jugendliteraturauswahl
                                                zum Thema:
                                               „Starke Mädchen verändern die Welt“

                                                                                                       05/01
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