Anhang: Tarife 2022 - PZM Psychiatriezentrum Münsingen AG
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Direktion Finanzen Anhang: Tarife 2022 1. Stationäre Leistungen (Tarife in CHF pro Pflegetag) 1.1. Grundversicherung (Obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP, TARPSY) Die PZM Psychiatriezentrum Münsingen AG verhandelt die Tarife mit den beiden Einkaufsge- sellschaften der Krankenkassenverbänden Curafutura (HSK) und Santésuisse (tarifsuisse) sowie der Krankenkasse CSS. Die Tarife werden von der Gesundheits-, Sozial- und Integrati- onsdirektion (GSI) und Fürsorgedirektion genehmigt oder falls nötig verfügt. Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen zur Spitalfinanzierung übernehmen die Kranken- versicherer und der Kanton die Kosten für die stationären Spitalleistungen gemeinsam. Die Krankenversicherungen übernehmen 45%, der Kanton 55% gemäss Art. 49a KVG. tarifsuisse ag Baserate Total in CHF TARPSY 714.00 HSK Baserate Total in CHF TARPSY 711.00 CSS Baserate Total in CHF TARPSY 714.00* * Arbeitstarif des Kantons, da keine Einigung mit Vertragspartner erzielt werden konnte
1.2. Unfall-/Militär-/Invalidenversicherung (UV/MV/IV) Bei durch die UV/MV gedeckten Behandlungen übernimmt die entsprechende Versicherung 100%, bei durch die IV gedeckten Behandlungen werden 20% der Taxe durch den jeweiligen Wohnkanton übernommen (IVG Art. 14bis). ZMT/MTK Baserate Total in CHF UV/MV/IV-Versicherte 711.00 1.3. Selbstzahlende Als Selbstzahlende gelten Patient*innen, die für die gewünschten resp. die in Anspruch ge- nommenen Spitalleistungen keine Versicherungsdeckung einer anerkannten schweizerischen Kranken- oder Unfallversicherung oder eines anderen vom PZM anerkannten Garanten vor- weisen können. Selbstzahlende Baserate Total in CHF TARPSY 790.00 1.4. Langzeitpatient*innen (nicht spitalbedürftig) Die Leistungen für nicht-spitalbedürftige Patient*innen werden gemäss Vorgaben der Pflegefi- nanzierung entschädigt. Pflegestufe Anteil Kranken- Anteil Bewoh- Kantonsbeitrag versicherung ner*in in CHF in CHF * in CHF 1 9.60 165.25 0.00 2 19.20 177.75 0.00 3 28.80 186.80 3.45 4 38.40 186.80 15.95 5 48.00 186.80 28.45 6 57.60 186.80 40.95 7 67.20 186.80 53.45 8 76.80 186.80 65.95 9 86.40 186.80 78.45 10 96.00 186.80 90.95 11 105.60 186.80 103.45 12 115.20 186.80 115.95 * Falls bei ausserkantonalen Patient*innen der Beitrag tiefer ist, wird die Differenz dem Pati- enten oder der Patientin in Rechnung gestellt.
Folgende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt: Arztkosten, Medikamente, Mittel und Gegenstände sowie durch den Arzt oder die Ärz- tin verordnete Nebenleistungen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Kranken- versicherungen. Die Rechnungsstellung für Nichtpflicht-Leistungen erfolgt an die Pati- ent*innen und Bewohner*innen. Zusätzliche Leistungen für persönliche Bedürfnisse (z. B. Coiffeur, Pediküre usw.) sind von den Bewohnenden/Patient*innen separat zu bezahlen. Weitere Leistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Massgebend sind die vom Alters- und Behindertenamt festgelegten Kostenobergrenzen 2021. Kostenbeteiligung Kanton Bern in CHF Bewohnende/Patient*innen mit Versicherung bei tarifsuisse- individuell Krankenkasse: individuelle Einstufung des Pflegeaufwandes ge- mäss BESA/RAI Bewohnende/Patient*innen mit Versicherung bei HSK und Visana: 53.45 Pauschale Einstufung gem. BESA / RAI (Pflegestufe 7) Selbstzahleranteil Patient*innen 186.80 Krankenversicherungsbeitrag in CHF tarifsuisse ag individuell Individuelle Einstufung des Pflegeaufwandes gemäss BESA/RAI. Die ärztlichen Leistungen können als ambulante Leistungen gemäss TARMED abgerechnet werden HSK und Visana 88.70 Pauschale Einstufung (Pflegestufe 7) inklusive ärztlicher Leistungen 1.5. Halbprivatversicherte Folgende Zuschlagstaxen werden für Patient*innen der halbprivaten Abteilung pro Pflegetag verrechnet: Krankenkassen Selbstzahler, Krankenkassen in CHF ohne Vertrag in CHF Leistung Gemäss spezifischer 250.00 Halb-Privatkategorie Vereinbarung Versicherte der Krankenkasse KPT haben bei einer stationären Behandlung im PZM keinen Anspruch auf Leistungen der Zusatzversicherung. Zudem schliessen die allgemeinen Ver- tragsbedingungen praktisch aller Krankenkassen einzelne Behandlungen und Diagnosen von der Leistungspflicht aus. Es bestehen keine zusätzlichen Angebote für Privatversicherte. Selbstverständlich kann vom Halb-Privatangebot profitiert werden. Die PZM Psychiatriezentrum Münsingen AG hat keine Abklärpflicht, dies ist vor Eintritt Sache der/des Patient*in.
1.6. Ausserkantonale Vereinbarungen Grundsätzlich können sich Patient*innen aus allen Kantonen im PZM behandeln lassen. Der Wohnkanton des/der Patient*in ist jedoch nur zur Übernahme des im Wohnkanton geltenden Tarifs verpflichtet. Massgebend sind die von den kantonalen Behörden festgesetzten Refe- renztarife. Sofern der Tarif des PZM über dem Tarif des Wohnkantons liegt, entstehen unge- deckte Kosten. Für den Tarifanteil des Kantons ist in diesen Fällen eine Kostengutsprache beim/bei der Kantons*ärztin des Wohnkantons einzuholen. Liegt der Tarif des Wohnkantons über dem Tarif des PZM, entstehen weder für die Kranken- versicherung noch für den Wohnkanton Mehrkosten. In diesem Fall ist keine Kostengutspra- che beim Wohnkanton erforderlich. Das Kostengutspracheverfahren mit den Krankenversi- cherungen verläuft gleich wie bei Patient*innen mit Wohnsitz im Kanton Bern. Bitte setzen Sie sich bei Hospitalisationen von ausserkantonalen Patient*innen in jedem Fall mit dem Leistungs- und Fakturierungsmanagement in Verbindung. Übersicht kantonale Spitallisten und Spitaltarife
Ambulante Leistungen in CHF TARMED 2022 (provisorischer Tarif) Taxpunktwert -.86 TARMED UVG/IVG/MVG Taxpunktwert 1.00 Laborleistungen Taxpunktwert 1.00 Physiotherapie Taxpunktwert -.95 Morgenessen 5.00 Mittagessen 11.20 Abendessen 9.50 2. Tagesklinik in CHF bis 180. Tag, ganzer Tag 190.00 bis 180. Tag, 4 h 95.00 ab 181. Tag, ganzer Tag 95.00 ab 181. Tag, 4 h 47.50 3. Wohnheim 3.1. Wohnheim und Intensivwohngruppe Dies sind die Tarife für den Aufenthalt von Wohnheimbewohnenden. Ambulant werden die Me- dikamente und gegebenenfalls Arzt- und Laborleistungen verrechnet. Leistungspreis für Berner Leistungspreis für Berner vom So- IV-Rentner*innen und zialdienst, KESB oder POM finan- Selbstzahlende zierte Klient*innen sowie ausser- Leistungspreis pro Aufent- kantonale Klient*innen in CHF haltstag in CHF Intensivwohngruppe 763.65 695.65 Münsingen Wohnheim Lättacker 290.05 258.25 • Arztkosten, Medikamente, Laboruntersuchungen, Mittel und Gegenstände sowie durch den Arzt oder die Ärztin verordnete Nebenleistungen. Die Rechnungsstellung erfolgt di- rekt an die Krankenversicherungen. Die Rechnungsstellung für Nichtpflicht-Leistungen erfolgt an den/die Bewohner*in. • Zusätzliche Leistungen für persönliche Bedürfnisse (z. B. Coiffeur, Pediküre usw.) sind von den Bewohnenden separat zu bezahlen. • Weitere Leistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
4. Transportkosten und zusätzliche Leistungen 4.1. Transportkosten Transportkosten zu Lasten PZM sind: Transport zu ambulanter Behandlung mit psychiatrischem Spektrum. Z.B. MRI zur Ab- klärung einer Demenz. Verlegungstransport in ein anderes Spital zu einem stationären Aufenthalt Transportkosten zu Lasten des/der Patient*in sind: Transport zu ambulanter Behandlung die keinen Zusammenhang mit dem Akutaufent- halt im PZM haben. Z.B. Versorgung einer Schnittverletzung. Besichtigungen von Wohnheimen Transport auf Wunsch des/der Patient*in Transport zu Beschwerden beim Kindes- und Erwachsenenschutzgericht werden die- sem verrechnet Alle weiteren Transporte die unter «zu Lasten PZM» nicht aufgeführt sind Es sind die jeweiligen Tarife der Leistungserbringer gültig. Die aufgeführten Tarife von Drittanbie- tern sind vom Juni 2021. Änderungen bleiben vorbehalten. Tarif interner Transportdienst: Pro Kilometer in CHF Pro Stunde Wartezeit 4.50* 38.00* *Weichen die Tarife der Drittanbieter ab, so werden diese weiterverrechnet. Tarif Bus and Driver Region Bern GmbH: Pauschal pro Fahrt Pro Kilometer in CHF aus- Pro Stunde innerhalb Gemein- serhalb Gemeindegebiet von Wartezeit degebiet von Münsingen Münsingen Von 06:00 – 18:00 25.00 4.50 bis 100 km 38.00 Uhr 4.00 ab 100 km Von 18:00 – 00:00 35.00 4.50 bis 100 km 38.00 Uhr 4.00 ab 100 km Zuschlag für Rollstuhltransporte ¼ h Wartezeit für Montage. Tarif Dorf-Taxi Münsingen: Pauschal pro Fahrt in- Pro Kilometer in CHF aus- Pro Stunde nerhalb Gemeindege- serhalb Gemeindegebiet von Wartezeit biet von Münsingen Münsingen Von 06:00 – 18:00 16.00 4.00 pro km & 6.80 Grund- 54.00 Uhr taxe Von 18:00 – 00:00 20.00 4.50 pro km & 6.80 Grund- 54.00 Uhr taxe
Von 00:00 – 06:00 25.00 4.50 pro km & 6.80 Grund- 54.00 Uhr taxe Behindertentaxi 25.00 1.00 54.00 Tarif BETRADI: Grundtarif Pro Kilometer in Pro Stunde Rollstuhlzuschlag CHF Wartezeit Rollstuhl & 10.00 5.00 100.00 CHF 14.00 Sitzend CHF 20.00 für Roll- stuhl von BETRADI Liegend 250.00 7.00 100.00 Mindestpauschale innerhalb 7 Kilometer CHF 45.00. Zuschlag für Notfalleinsatz CHF 25.00 und zusätzliches Gepäck pro Fahrt CHF 14.00. Tarif Mopi.ch GmbH: Grundtarif Pro Kilometer in CHF Pro Stunde Betreuungszeit Rollstuhl & Sitzend 95.00 4.00 60.00 (ohne Begleitung) Liegend & Betreut 240.00 4.00 120.00 für 2 Pers. (2er Team) Zuschläge 25% zwischen 19:00 und 06:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feierta- gen. 4.2. Zusätzliche Leistungen Die Patient*innen tragen die Kosten für folgende Leistungen: Kosten für während des Aufenthaltes im PZM in externen Kliniken und Institutionen durchgeführte medizinische Behandlungen, die nicht in Zusammenhang mit dem Akutaufenthalt im PZM stehen Medikamente, die dem/der Patient*in beim Austritt aus dem Spital mitgegeben werden und nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind Zahnärztliche Behandlungen Telefon, Medien wie TV, Internet usw., private Porti, soweit nicht unentgeltlich angebo- tene, weitere private Aufwendungen oder durch besondere Wünsche des/der Pati- ent*in bedingte Mehrleistungen Leistungen vom Textilmanagement (z.B. Kleiderbeschriftung) Auslagen für Begleitung Kosten für Leistungen im Todesfall Sachbeschädigungen Schadenersatz bei Schlüsselverlust Diese Liste ist nicht abschliessend. Das PZM bietet verschiedene weitere Leistungsangebote an. Diese Angebote werden dem/der Patient*in zusätzlich in Rechnung gestellt.
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