Anmeldung Stadtranderholung 2021 - am 28.08. und 29.08.2021 - Jugendkeller Sutthausen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Anmeldung Stadtranderholung 2021 am 28.08. und 29.08.2021 im Naturfreundehaus Berghof Veranstalter Jugendkeller Sutthausen und die Katakombe der kath. Kirchengemeinde Maria Königin des Friedens
Nach 6 Jahren Pause ist es wieder soweit und wir fahren auf Stadtranderholung! Der Jugendkeller Sutthausen und die Katakombe der Gemeinde Maria Königin des Friedens veranstalten gemeinsam die Stadtranderholung. Dieses Jahr geht es in das Naturfreundehaus Berghof. Wir gestalten für euch zwei Tage voller Spiele und Aktivitäten im Haus und im Wald! Neben viel Action besteht das Programm auch aus kreativen Workshops. Abgerundet wird das Ganze durch ein gemeinsames Mittagessen und ein Lagerfeuer am Samstagabend. Für euer leibliches Wohl ist also den ganzen Tag gesorgt! Zum Schlafen geht es dann für alle wieder nach Hause. Am Sonntagmorgen geht es aber genauso munter weiter! Aus Hygienegründen muss das sonst übliche gemeinsame Grillen mit den Eltern am Sonntagnachmittag dieses Jahr leider entfallen. An der Stadtranderholung können alle Kinder zwischen 6 und 12 Jahren teilnehmen. Sie findet am 28.08. von 08:30 Uhr (Treffen um 8:00 Uhr auf dem Kirchenvorplatz) bis 18:30 Uhr und 29.08.2021 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. An- und Abreise am 28.08.2021 sowie die Hinreise am 29.08.2021 werden von uns organisiert. Wir bitten die Eltern die Rückreise am 29.08.2021 eigenverantwortlich zu organisieren. Die Kosten belaufen sich auf 30 € für das erste Kind und für jedes weitere Geschwisterkind auf 25 €. Die Anmeldegebühr ist bis zum 15.08.2020 per Überweisung zu entrichten. Die Anmeldung könnt ihr bis zum 10.08.2021 an stadtranderholung@jugendkeller-sutthausen.de senden. Bei Fragen schreibt uns gerne eine Mail oder wendet euch direkt an uns: Paula Schulte, Jugendkeller Sutthausen, Tel.: 0172 9203666 David Böttger, Katakombe Sutthausen, Tel.: 01575 1463364
Verbindliche Anmeldung – Stadtranderholung 2021 für die Stadtranderholung am 28.08. und 29.08.2021 im Naturfreundehaus Berghof, Osnabrücker Str. 60, 49565 Bramsche Veranstalter: Jugendkeller Sutthausen und Katakombe der Gemeinde Maria Königin des Friedens, Zum Töfatt 17, 49082 Osnabrück Daten des Kindes: Name, Vorname: Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: Geburtsdatum: Geschlecht: Krankenkasse: Name und Telefonnummer des Hausarztes: Mein Kind hat folgende Allergien und Krankheiten: Mein Kind muss folgende Medikamente einnehmen: (genauer Name und Dosierung) Mein Kind: o ist Vegetarier. o hat eine Tetanusschutzimpfung erhalten. Sonstige wichtige Informationen: Kontaktadresse der Erziehungsberechtigten während der Freizeit: Name, Vorname: Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: Telefonnummer: Mobil: E-Mail:
Kleingedrucktes Ich bin damit einverstanden, dass die Leitung der Stadtranderholung einer unaufschiebbaren ärztlichen Maßnahme zustimmen darf, wenn ich nicht erreichbar bin. Im Krankheitsfall wird die Krankenversicherung des Teilnehmers in Anspruch genommen. Die Veranstaltung beinhaltet Vollverpflegung und die An- und Abreise am 23.08.2021 und die Hinreise am 29.08.2021 per Reisebus. Wir bitten die Eltern die Rückreise am 29.08.2021 eigenverantwortlich zu organisieren. Genussmittel und Dinge, die nicht direkt mit der Veranstaltung in Verbindung stehen, sind nicht in den Kosten enthalten. Das Programm beinhaltet Aktionen verschiedener Art, es werden vormittags, nachmittags und abends Programmpunkte angeboten. Alle Programmpunkte sind kostenfrei, beziehungsweise durch den Teilnehmerbeitrag gedeckt. Es entstehen keine weiteren Kosten. Die Aufsichtspflicht wird durch den Veranstalter bzw. dessen beauftragte Personen für die Zeit der Veranstaltung übernommen. Wir haben unser Kind ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Anweisungen der Leiter unbedingt Folge zu leisten ist und die Regeln, die vereinbart werden, bindend sind. Bei Sachschäden haften die Eltern für ihre Kinder. Für den Verlust von Sachen wird nicht gehaftet. Die Entscheidung über einen eventuellen vorzeitigen Abbruch der Stadtranderholung liegt bei der Leitung der Stadtranderholung. Der Anmeldebetrag ist bis zum 15.08.2021 per Überweisung (IBAN: DE57 2655 0105 0000 9652 85, Verwendungszweck: Stadtranderholung, [Name des Kindes/der Kinder]) zu leisten. Bei mehr Anmeldungen als Teilnehmerplätze wird die Teilnahme nach Eingang der Anmeldung entschieden. Sie können bis zum 10.08.2021 (Anmeldefrist) kostenfrei von der Fahrt zurücktreten. Sollten Sie ihr Kind danach wieder abmelden, müssen wir, falls der Platz nicht wieder besetzt wird, einen Teilnehmerbetrag von 10 € einziehen. Aufgrund der Corona-Pandemie kann nur eine begrenzte Sicherheit und Verbindlichkeit für die beschriebenen Leistungen gegeben werden. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben kann es aufgrund der Corona-Pandemie ggf. möglich sein, dass bestimmte Leistungen oder sogar das gesamte Angebot nicht realisierbar sind. Der Wegfall einzelner Leistungen/ Bestandteile rechtfertigt nicht eine Reduzierung des Teilnahmebeitrages. Insbesondere gilt: Die Teilnahme aller an dem Angebot ist freiwillig. Das für das Angebot erstellte Hygienekonzept ist ab 1 Wochen vor Reisebeginn auf der Homepage einzusehen. Es hängt auch während der Maßnahme aus. Das Hygienekonzept ist für alle Beteiligten verbindlich. Regressansprüche gegen den Veranstalter/ Träger im Rahmen der Corona-Pandemie sind bei Einhaltung des Hygienekonzeptes ausgeschlossen. Eine Erstattung von Teilnahmebeiträgen (auch teilweise) aufgrund von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, behördlichen Anweisungen und den Ausführungen im Hygienekonzept stehen, ist ausgeschlossen. Haftungsausschluss: Der Veranstalter haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung für Folgen einer möglichen Infektion, insbesondere bei damit zusammenhängenden Kosten, Therapien, Verdienstausfällen, aber nicht ausschließlich diesen, ist ausgeschlossen. Der Veranstalter kann jederzeit aufgrund von sachlichen Gründen (insbesondere Symptome einer
ansteckenden Krankheit oder Nichteinhaltung des Hygienekonzeptes) vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Maßnahme bis zwei Wochen vor Beginn abzusagen, wenn die Maßnahme durch außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt, gefährdet oder erschwert wird. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag zurückerstattet. Hiermit bestätigen wir, dass wir die oben aufgeführten Ausschlüsse zur Kenntnis genommen haben. Wir willigen ein, dass unser Kind nach den Bestimmungen des Hygienekonzeptes für die Stadtranderholung 2021 getestet werden darf. Wir haben die auf der Webseite des Jugendkellers (https://jugendkeller-sutthausen.de/datenschutz/) zu findende “Datenschutzerklärung für Veranstaltungen” gelesen und akzeptieren diese. o Wir erklären uns damit einverstanden, dass von unserem Kind gemachte Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit (Print und Online bei Facebook/Instagram sowie Webseite) des Jugendkellers Sutthausen und der Katakombe genutzt werden dürfen. o Wir erklären uns damit nicht einverstanden. Bei diesen Fotos wird es sich um Aufnahmen von Gruppensituationen handeln. Portraits werden nicht verwendet. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht. Ein Honorar wird nicht gezahlt. Diese Erklärung gilt für eine zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzte Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Jugendkellers. Die Einwilligung kann jedoch jederzeit widerrufen werden. Ich habe sämtliche Bedingungen der Anmeldung zur Kenntnis genommen und erkenne sie mit meiner Unterschrift an. _______________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift der Erziehungsberechtigten)
Sie können auch lesen